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144 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Datenabgleich"


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Drucksache 426/06 (Beschluss)

... d) Der Bundesrat regt ferner eine Regelung an, die den automatisierten Datenabgleich ermöglicht und die für den Vollzug des Elterngeldes zuständigen Stellen ermächtigt, Daten über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Leistungsempfänger durch Auskunftsersuchen gegenüber anderen Leistungserbringern oder anderen Stellen auch im Wege des automatisierten Datenabgleichs zu überprüfen. Insbesondere sollte ein Datenabgleich dahingehend ermöglicht werden,

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Drucksache 426/06 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 7 Nr. 2a - neu - BEEG

3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 7 Satz 2 - neu - BEEG

4. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 8 - neu - BEEG

5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 BEEG

6. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 4 BEEG

7. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 1 Satz 2 BEEG

8. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 2 BEEG


 
 
 


Drucksache 250/06

... verfahren in den automatisierten Datenabgleich zwischen den Sozialversicherungsträgern vgl. §§ 52

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Drucksache 250/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 4
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 5
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 6
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 7
Änderung der Kostenordnung

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 9
Änderung der Prozesskostenhilfevordruckverordnung

Artikel 10
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über das Kreditwesengesetz

Artikel 12
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 13
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 14
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 15
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

1. Notwendigkeit einer Ausgabenbegrenzung

5. Zustimmungsbedürftigkeit

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 114

Zu § 114

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu § 115

Zu § 115

Zu § 115

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 120

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe ee

Zu Buchstabe ff

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu § 120a

Zu § 120a

Frage gestellt sein. Erlangt die bedürftige Partei Geld, wird sie dieses nach

Zu § 120a

Zu § 120a

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 252/1/06

... "(6) Die zuständigen Stellen und die mit der Durchsetzung der nach § 7 Abs. 1 übergegangenen Ansprüche befassten Stellen dürfen den in Absatz 1 bezeichneten Elternteil auch regelmäßig im Wege des automatisierten Datenabgleichs daraufhin überprüfen, ob und welche Daten nach § 45d Abs. 1 des

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Drucksache 252/1/06




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a - neu - § 1 Abs. 1 Nr. 2 UhVorschG

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a § 2 Abs. 1 Satz 1a - neu - UhVorschG

4. Zu Artikel 1 Nr. 3 - neu - § 6 Abs. 1 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - UhVorschG *

5. Zu Artikel 1 Nr. 3 - neu - § 6 Abs. 6 - neu - UhVorschG *

6. Zu Artikel 1 Nr. 3 - neu - § 10 Abs. 1 Nr. 1a - neu - UhVorschG *

7. Zu Artikel 1a - neu - § 45d Abs. 2 Satz 3 - neu - EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 252/06 (Beschluss)

... "(6) Die zuständigen Stellen und die mit der Durchsetzung der nach § 7 Abs. 1 übergegangenen Ansprüche befassten Stellen dürfen den in Absatz 1 bezeichneten Elternteil auch regelmäßig im Wege des automatisierten Datenabgleichs daraufhin überprüfen, ob und welche Daten nach § 45d Abs. 1 des

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Drucksache 252/06 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nr. 1

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a § 2 Abs. 1 Satz 1a - neu - UhVorschG

4. Zu Artikel 1 Nr. 3

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

5. Zu Artikel 1a - neu - § 45d Abs. 2 Satz 3 - neu - EStG


 
 
 


Drucksache 898/06

... „Die Träger der Sozialhilfe können Personen, die Leistungen nach diesem Buch mit Ausnahme des Vierten Kapitels beziehen, auch regelmäßig im Wege des automatisierten Datenabgleichs daraufhin überprüfen,

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Drucksache 898/06




Entschließung

3 Vorbemerkung

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat bekräftigt die Forderungen


 
 
 


Drucksache 176/06

... 3. die Protokollierung nach Artikel 39. Die Datei führende Vertragspartei darf die ihr nach den Artikeln 3, 4 und 9 übermittelten Daten ausschließlich verarbeiten, soweit dies zur Durchführung des Abgleichs, zur automatisierten Beantwortung der Anfrage oder zur Protokollierung gemäß Artikel 39 erforderlich ist. Nach Beendigung des Datenabgleichs oder nach der automatisierten Beantwortung der Anfrage werden die übermittelten Daten unverzüglich gelöscht, soweit nicht die Weiterverarbeitung zu den in Satz 1 Nummern 2 und 3 genannten Zwecken erforderlich ist.

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Drucksache 176/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Entwurf

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration

Kapitel 1
Allgemeiner Teil

Artikel 1
Grundsätze

Kapitel 2
DNA-Profile, daktyloskopische Daten und sonstige Daten

Artikel 2
Einrichtung von nationalen DNA-Analyse-Dateien

Artikel 3
Automatisierter Abruf von DNA-Profilen

Artikel 4
Automatisierter Abgleich von DNA-Profilen

Artikel 5
Übermittlung weiterer personenbezogener Daten und sonstiger Informationen

Artikel 6
Nationale Kontaktstelle und Durchführungsvereinbarung

Artikel 7
Gewinnung molekulargenetischen Materials und Übermittlung von DNA-Profilen

Artikel 8
Daktyloskopische Daten

Artikel 9
Automatisierter Abruf von daktyloskopischen Daten

Artikel 10
Übermittlung weiterer personenbezogener Daten und sonstiger Informationen

Artikel 11
Nationale Kontaktstelle und Durchführungsvereinbarung

Artikel 12
Automatisierter Abruf von Daten aus den Fahrzeugregistern

Artikel 13
Übermittlung nichtpersonenbezogener Informationen

Artikel 14
Übermittlung personenbezogener Daten

Artikel 15
Nationale Kontaktstelle

Kapitel 3
Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Straftaten

Artikel 16
Übermittlung von Informationen zur Verhinderung terroristischer Straftaten

Artikel 17
Flugsicherheitsbegleiter

Artikel 18
Mitführen von Dienstwaffen, Munition und Ausrüstungsgegenständen

Artikel 19
Nationale Kontakt- und Koordinierungsstellen

Kapitel 4
Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration

Artikel 20
Dokumentenberater

Artikel 21
Aufgaben der Dokumentenberater

Artikel 22
Nationale Kontakt- und Koordinierungsstellen

Artikel 23
Unterstützung bei Rückführungen

Kapitel 5
Weitere Formen der Zusammenarbeit

Artikel 24
Gemeinsame Einsatzformen

Artikel 25
Maßnahmen bei gegenwärtiger Gefahr

Artikel 26
Hilfeleistung bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen

Artikel 27
Zusammenarbeit auf Ersuchen

Kapitel 6
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 28
Einsatz von Dienstwaffen, Munition und Ausrüstungsgegenständen

Artikel 29
Schutz und Beistand

Artikel 30
Allgemeine Haftungsregelung

Artikel 31
Rechtsstellung der Beamten im Bereich des Strafrechts

Artikel 32
Dienstverhältnisse

Kapitel 7
Allgemeine Bestimmungen zum Datenschutz

Artikel 33
Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich

Artikel 34
Datenschutzniveau

Artikel 35
Zweckbindung

Artikel 36
Zuständige Behörden

Artikel 37
Richtigkeit, Aktualität und Speicherungsdauer von Daten

Artikel 38
Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit

Artikel 39
Dokumentation und Protokollierung, besondere Vorschriften zur automatisierten und nichtautomatisierten Übermittlung

Artikel 40
Rechte der Betroffenen auf Auskunft und Schadensersatz

Artikel 41
Auskunft auf Ersuchen der Vertragsparteien

Kapitel 8
Durchführungs- und Schlussbestimmungen

Artikel 42
Erklärungen

Artikel 43
Ministerkomitee

Artikel 44
Durchführungsvereinbarungen

Artikel 45
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 46
Kosten

Artikel 47
Verhältnis zu anderen zwei- oder mehrseitigen Übereinkünften

Artikel 48
Ratifikation, Annahme, Genehmigung

Artikel 49
Verwahrer

Artikel 50
Inkrafttreten

Artikel 51
Beitritt

Artikel 52
Kündigung

Anlage 1
zum Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration

Anlage 2
zum Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration

Gemeinsame Erklärung

I. Alle Vertragsparteien erklären gemeinsam

II. Das Königreich Belgien erklärt

III. Das Königreich Spanien erklärt

IV. Die Französische Republik erklärt

V. Das Königreich der Niederlande erklärt

VI. Die Republik Österreich erklärt

VII. Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Österreich erklären

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu den Bestimmungen des Vertrags im Einzelnen:

Kapitel 1
Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Kapitel 2
DNA - Profile, daktyloskopische Daten und sonstige Daten

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu Kapitel 3- Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Straftaten

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

„I. Alle Vertragsparteien erklären gemeinsam

Zu Artikel 18

„II. Das Königreich Belgien erklärt

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Kapitel 5
Weitere Formen der Zusammenarbeit

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Kapitel 6
Allgemeine Bestimmungen

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Kapitel 7
Allgemeine Bestimmungen zum Datenschutz

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38

Zu Artikel 39

Zu Artikel 40

Zu Artikel 41

Kapitel 8
Durchführungs- und Schlussbestimmungen

Zu Artikel 42

Zu Artikel 43

Zu Artikel 44

Zu Artikel 45

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Zu Artikel 48

Zu Artikel 49

Zu Artikel 50

Zu Artikel 51

Zu Artikel 52

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2


 
 
 


Drucksache 404/1/06

... Der Bundesrat ersucht die Bundesregierung, die Möglichkeit, im Wege des Datenabgleichs zu überprüfen, ob Bezieher von Sozialleistungen über bislang verschwiegene Konten oder Depots im Ausland verfügen, auch auf Länder zu erstrecken, die nicht von der



Drucksache 705/06

... Für die Erprobung sowohl des Verfahrens zur Datenübermittlung von den Meldebehörden an das Bundeszentralamt für Steuern als auch der vom Bundeszentralamt für Steuern einzusetzenden Programme für den Datenabgleich und die Aufbereitung der von den Meldebehörden zu liefernden Daten wird eine klarstellende Regelung getroffen und damit einer Forderung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder Rechnung getragen.

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Drucksache 705/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur Vergabe steuerlicher Identifikationsnummern (Steueridentifikationsnummerverordnung - StIdV)

§ 1
Zeitpunkt der Einführung, Aufbau

§ 2
Form und Verfahren der Datenübermittlungen

§ 3
Erstmalige Zuteilung der Identifikationsnummer nach § 139b Abs. 6 der Abgabenordnung

§ 4
Löschungsfrist

§ 5
Maßnahmen zur Wahrung des Steuergeheimnisses

§ 6
Benachrichtigung des Betroffenen, Berichtigung unrichtiger Daten

§ 7
Erprobung des Verfahrens

Artikel 2
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1
Verordnung zur Vergabe steuerlicher Identifikationsnummern (Steueridentifikationsnummerverordnung - StIdV)

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 2

Artikel 2
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 796/05

... Dem Bund entstehen nicht quantifizierbare Kosten in geringer Höhe durch Einführung eines bei den kommunalen Meldebehörden noch im Aufbau befindlichen standardisierten Verfahrens zum elektronischen Abgleich von Datenbeständen anderer Behörden mit den Melderegistern. Demgegenüber stehen Einsparungen durch den Wegfall des Datenabgleichs in papiergebundener Form oder auf automatisiert verarbeitbaren Datenträgern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 796/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

3 Personenkreis

3 Erfassungsbehörden

Geschäftsverkehr mit der Bundeswehrverwaltung

Geschäftsverkehr mit Vertretungen, Behörden und Angehörigen anderer Staaten

3 Erfassungsstichtage

3 Wehrerfassungsliste

3 Erfassungsdaten

Mitteilung

Prüfung der Erfassungsdaten

Übermittlung des Erfassungsergebnisses

Öffentliche Bekanntmachung

Verfahren bei Wohnungsstatuswechsel

3 Nacherfassung

3 Einzelerfassung

Vorzeitige Erfassung nach Bewerbung oder Antrag

Vorzeitige Erfassung auf Ersuchen des Kreiswehrersatzamtes

3 Aufenthaltsfeststellung

3 Übergangsvorschrift

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

1. Allgemeines

2. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20


 
 
 


Drucksache 892/05

... Die Staatsanwaltschaft Frankfurt stellte im Rahmen eines im Jahre 2000 durchgeführten Steuerstrafverfahrens gegen Kapitalanleger bei der türkischen Nationalbank zahlreiche Belege über Ein- und Auszahlungen von Kapitalanlegern sicher. Da die Möglichkeit nahe lag, unter diesen Kapitalanlegern könnten sich auch solche befinden, die in Deutschland Arbeitslosenhilfe beziehen und angelegtes Vermögen verschwiegen haben, wurden die auf den Zuständigkeitsbereich des Landes Baden-Württemberg entfallenden Belege - nach entsprechender datentechnischer Aufbereitung - durch das Hauptzollamt Stuttgart an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt, um dieser einen Abgleich mit der Arbeitslosenhilfeempfängerdatei zu ermöglichen. Zu diesem Zeitpunkt war aufgrund einer früheren Auswertung vergleichbarer Daten damit zu rechnen, dass 30 % der Kapitalanleger bei der Bundesagentur für Arbeit als Bezieher von Arbeitslosenhilfe erfasst sind oder waren. Die Bundesagentur lehnte einen Datenabgleich unter Hinweis darauf ab, dass es an einer Rechtsgrundlage dafür fehle.



Drucksache 892/05 (Beschluss)

... Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main stellte im Rahmen eines im Jahre 2000 durchgeführten Steuerstrafverfahrens gegen Kapitalanleger bei der türkischen Nationalbank zahlreiche Belege über Ein- und Auszahlungen von Kapitalanlegern sicher. Da die Möglichkeit nahe lag, unter diesen Kapitalanlegern könnten sich auch solche befinden, die in Deutschland Arbeitslosenhilfe beziehen und angelegtes Vermögen verschwiegen haben, wurden die auf den Zuständigkeitsbereich des Landes Baden-Württemberg entfallenden Belege - nach entsprechender datentechnischer Aufbereitung - durch das Hauptzollamt Stuttgart an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt, um dieser einen Abgleich mit der Arbeitslosenhilfeempfängerdatei zu ermöglichen. Zu diesem Zeitpunkt war aufgrund einer früheren Auswertung vergleichbarer Daten damit zu rechnen, dass 30 % der Kapitalanleger bei der Bundesagentur für Arbeit als Bezieher von Arbeitslosenhilfe erfasst sind oder waren. Die Bundesagentur lehnte einen Datenabgleich unter Hinweis darauf ab, dass es an einer Rechtsgrundlage dafür fehle.

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Drucksache 892/05 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch


 
 
 


Drucksache 395/05

... Durch Absatz 3 Satz 1 wird auch gewährleistet, dass die Daten in der Beschränkungsanordnung aufzulisten sind ("auf Antrag“). § 9 Abs. 3 Satz 2 G 10 stellt darüber hinaus sicher, dass ein Antrag alle für die Anordnung erforderlichen Angaben enthalten muss. Die umfassende Kontrollbefugnis der G 10-Kommission in § 15 Abs. 5 Satz 2 G 10 erstreckt sich auch auf den Datenabgleich des § 6 Abs. 3 G 10; die Protokollierungspflicht des § 6 Abs. 3 Satz 4 bis 6 G 10 erleichtert diese Kontrolle insbesondere dadurch, dass auch die Gründe für den automatisierten Abgleich zu protokollieren sind. Dadurch ist sichergestellt, dass der BND nicht willkürlich Daten für den automatisierten Abgleich verwendet.

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Drucksache 395/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Artikel 10-Gesetzes

§ 7a
Übermittlungen durch den Bundesnachrichtendienst an ausländische öffentliche Stellen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Begründung zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 483/1/05

Verordnung zur Regelung des Grundsicherungs-Datenabgleichs



Drucksache 235/05

... (8) In § 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2, § 11 Abs. 5 Satz 1 und den Anlagen 1, 4 und 5 der Sozialhilfedatenabgleichsverordnung vom 21. Januar 1998 (BGBl. I S. 103), zuletzt geändert durch Artikel … des Gesetzes vom … (BGBl. I S. …), werden die Wörter "



Drucksache 42/05

... Änderung der Alterssicherung der Landwirte /Datenabgleichsverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 42/05




Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (860-4-1)

§ 23c
Sonstige nicht beitragspflichtige Einnahmen

§ 118
Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Artikel 2
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (860-l)

§ 71
Überleitungsvorschrift zur Übertragung, Verpfändung und Pfändung

Artikel 2a
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 25
Leistungen bei medizinischer Rehabilitation der Rentenversicherung und bei Anspruch auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches. Sozialgesetzbuch(860-3)

Artikel 4
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch(860-5)

§ 263a
Rechtsträgerabwicklung

Artikel 5
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch(860-6)

§ 268a
Änderung von Renten beim Versorgungsausgleich.

§ 268a
Änderung von Renten beim Versorgungsausgleich

Artikel 6
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch(860-7)

§ 221
Sondervorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung

Artikel 7
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch(860-8)

Artikel 8
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch(860-9)

Artikel 9
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch(860-10-l/2)

Artikel 9a
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch(860-12)

Artikel 11 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 82 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch(2170-1-4)

Artikel 12
Änderung des Heimgesetzes(2179-5)

Artikel 13
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte(8251-10)

Artikel 14
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte(8252-3)

Artikel 14a
Weitere Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte(8252-3)

Artikel 14b
Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes(860-9-2)

Artikel 15
Änderung der Beitragszahlungsverordnung(860-4-1-7)

Artikel 16
Änderung der Beitragsüberwachungsverordnung(860-4-l-8)

Artikel 17
Änderung der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung(860-4-1-12)

§ 6
Anmeldung

§ 15
Änderung

§ 18
Grundsatz

§ 19
Antrag

§ 20
Systemprüfung

§ 21
Zulassungsbescheid

§ 22
Gemeinsame Grundsätze

§ 26
Beitragsnachweise

Artikel 18
Änderung der Wahlordnung für die Sozialversicherung(827-6-3)

Artikel 19
Änderung der KSVG-Beitragsüberwachungsverordnung(8253-1-5)

Artikel 19a
Änderung der Alterssicherung der Landwirte /Datenabgleichsverordnung

Artikel 20
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes(830-2)

Artikel 21
Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes(8253-1)

Artikel 22
Änderung des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt(860-3/5)

Artikel 23
Änderung des Wohngeldgesetzes

Artikel 24
Änderung der RisikostrukturAusgleichsverordnung(860-5-12)

Artikel 25
Änderung des Pflege-Versicherungsgesetzes(860-11-1)

Artikel 26
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes(9231-1)

Artikel 27
Änderung weiterer Vorschriften des Sozialhilferechts

Artikel 28
Aufhebung der Beitragseinzugs- und Meldevergütungsverordnung

Artikel 29
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 30
Neufassung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 30a
Neufassung des Wohngeldesgesetzes

Artikel 31
Neufassung der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung

Artikel 32
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 483/05

Verordnung zur Regelung des Grundsicherungs-Datenabgleichs

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 483/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme)

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über den automatisierten Datenabgleich bei Leistungen der Grundsicherung

§ 1
Verfahren bei der Bundesagentur für Arbeit und der Kopfstelle

§ 2
Verfahren bei den Auskunftsstellen und der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung

§ 3
Anforderungen an die Datenübermittlung

§ 4
Einzelheiten des Datenabgleichverfahrens

§ 5
Kosten der Kopfstelle

Artikel 2
Änderung der Grundsicherungs-Datenabgleichsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

C. Kosten der öffentlichen Haushalte


 
 
 


Drucksache 483/05 (Beschluss)

Verordnung zur Regelung des Grundsicherungs-Datenabgleichs



Drucksache 666/04 (Beschluss)

... "(2) Die Wohngeldstelle darf zur Vermeidung rechtswidriger Inanspruchnahme von Wohngeld die zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder und Personen von Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaften regelmäßig im Wege des Datenabgleichs daraufhin überprüfen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 666/04 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt:

2. Zu Artikel 1 § 23c Satz 1 GVG

3. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - § 15 Abs. 3 Satz 4 - neu - KrW-/AbfG

4. Zu Artikel 2 Nrn. 1 bis 4 §§ 16, 19 bis 21 KrW-/AbfG

5. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 42 Abs. 1 Satz 2, Satz 2a - neu - KrW-/AbfG

6. Zu Artikel 3 Nr. 2 - neu - § 31 Abs. 2 Satz 2a - neu - WHG

7. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 1 Abs. 2 Nr. 2 ChemVerbotsV

8. Zu Artikel 6 Änderung der EMAS-Privilegierungs-Verordnung

9. Zu Artikel 8 Nrn. 01 - neu -, 1 Buchstabe c § 1 Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 3, § 2 Abs. 4 GastG

10. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 2 Abs. 2 GastG

11. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe b § 2 Abs. 3 GastG

12. Zu Artikel 8 Nr. 1a - neu - § 18 Satz 1 GastG

13. Zu Artikel 8 Nr. 2 § 32 GastG , Artikel 9 Nrn. 1 bis 3 - neu - § 144 Abs. 2 Nr. 1, 1a - neu - , 3, 3a - neu - , Abs. 4, § 145 Abs. 2 Nr. 8, 9 - neu - , Abs. 4, § 146 Abs. 2 Nr. 11, 11a - neu - , Abs. 3 GewO

a In Artikel 8 ist die Nummer 2 zu streichen.

b In Artikel 9 sind die Nummern 1 und 2 durch folgende Nummern zu ersetzen:

1. § 144 wird wie folgt geändert:

2. § 145 wird wie folgt geändert:

3. § 146 wird wie folgt geändert:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

14. Zu Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe a § 16 Abs. 1 Satz 1 MaBV

15. Zu Artikel 13 Nr. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 WoGG

16. Zu Artikel 13 Nr. 2 § 1 Abs. 2 Satz 4 und 5 - neu - WoGG

17. Zu Artikel 13 Nr. 4 Buchstabe e § 10 Abs. 2 Nr. 7 WoGG

18. Zu Artikel 13 Nr. 6 § 27 Abs. 4 und 5 WoGG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 13 Nr. 7 Buchstabe a1 - neu - § 28 Abs. 2 Satz 3 - neu - bis 5 - neu - WoGG

20. Zu Artikel 13 Nr. 10 § 35 WoGG

21. Zu Artikel 13 Nr. 11 § 37b Abs. 2 bis 6 WoGG

22. Zu Artikel 13 Nr. 13 § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 - neu - WoGG

23. Zu Artikel 16a - neu - § 68 Nr. 10 SGB I


 
 
 


Drucksache 662/04

daran, dass der Datenabgleich lediglich anhand der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 662/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Ausländerzentralregistergesetzes

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Zuwanderungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Artikel 6
Änderungen sonstiger Gesetze

Artikel 7
Änderungen von Verordnungen

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 666/2/04

... "(2) Die Wohngeldstelle darf zur Vermeidung rechtswidriger Inanspruchnahme von Wohngeld die zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder und Personen von Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaften regelmäßig im Wege des Datenabgleichs daraufhin überprüfen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 666/2/04




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt:*

3 2.

3. Zu Artikel 1 § 23c Satz 1 GVG

4. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - § 15 Abs. 3 Satz 4 - neu - KrW-/AbfG

5. Zu Artikel 2 Nrn. 1 bis 4 §§ 16, 19 bis 21 KrW-/AbfG

6. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 42 Abs. 1 Satz 2, Satz 2a - neu - KrW-/AbfG

7. Zu Artikel 3 Nr. 2 - neu - § 31 Abs. 2 Satz 2a - neu - WHG

8. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 1 Abs. 2 Nr. 2 ChemVerbotsV

9. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 1 Abs. 2 Nr. 2 ChemVerbotsV

10. Zu Artikel 6 Änderung der EMAS-Privilegierungs-Verordnung

11. Zu Artikel 8 Nrn. 01 - neu -, 1 Buchstabe c § 1 Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 3, § 2 Abs. 4 GastG

12. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 2 Abs. 2 GastG

13. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 2 Abs. 2 Nr. 5 GastG

14. Zu Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe b § 2 Abs. 3 GastG

15. Zu Artikel 8 Nr. 1a - neu - § 18 Satz 1 GastG

16. Zu Artikel 8 Nr. 2 § 32 GastG

17. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 13 GewO

18. Zu Artikel 9 Nrn. 3 bis 5 - neu - § 144 Abs. 2 Nr. 1, 1a - neu - , 3, 3a - neu - , Abs. 4, § 145 Abs. 2 Nr. 8, 9 - neu - , Abs. 4, § 146 Abs. 2 Nr. 11, 11a - neu - , Abs. 3 GewO

19. Zu Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe a § 16 Abs. 1 Satz 1 MaBV

20. Zu Artikel 13 Nr. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 WoGG

21. Zu Artikel 13 Nr. 2 § 1 Abs. 2 Satz 4 und 5 - neu - WoGG

22. Zu Artikel 13 Nr. 4 Buchstabe e § 10 Abs. 2 Nr. 7 WoGG

23. Zu Artikel 13 Nr. 6 § 27 Abs. 4 und 5 WoGG

24. Zu Artikel 13 Nr. 7 Buchstabe a1 - neu - § 28 Abs. 2 Satz 3 - neu - bis 5 - neu - WoGG

25. Zu Artikel 13 Nr. 10 § 35 WoGG

26. Zu Artikel 13 Nr. 11 § 37b Abs. 2 bis 6 WoGG

27. Zu Artikel 13 Nr. 13 § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 - neu - WoGG

28. Zu Artikel 16a - neu - § 68 Nr. 10 SGB I


 
 
 


Drucksache 918/04

... (2) Zur Durchführung des Datenabgleichs übermittelt die ersuchende Stelle das Lichtbild oder die Fingerabdrücke sowie andere in § 49b Nr. 1 genannte Daten an das Bundesverwaltungsamt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 918/04




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 50

§ 49a
Fundpapier-Datenbank

§ 49b
Inhalt der Fundpapier-Datenbank

§ 89a
Verfahrensvorschriften für die Fundpapier-Datenbank

Artikel 2
Änderung des Ausländerzentralregistergesetzes

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Zuwanderungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

§ 11
Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel in größerem Umfang

Artikel 6
Änderungen sonstiger Gesetze

Artikel 7
Änderungen von Verordnungen

§ 73
Mitteilungen der Staatsangehörigkeits- und Bescheinigungsbehörden nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes.

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 909/04

... "(2) Die Wohngeldstelle darf zur Vermeidung rechtswidriger Inanspruchnahme von Wohngeld die zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder und Personen von Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaften regelmäßig im Wege eines Datenabgleichs daraufhin überprüfen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 909/04




1. In Artikel 3 Nr. 11 wird § 37b Abs. 2, 3 und 4 wie folgt gefasst:

2. Artikel 4 Nr. 5 wird wie folgt gefasst:


 
 
 


Drucksache 918/2/04

... sind neben dem Bundesamt auch die in den §§ 18 und 19 bezeichneten Behörden, sofern der Ausländer dort um Asyl nachsucht, sowie die Aufnahmeeinrichtung, bei der sich der Ausländer meldet, für die Maßnahmen zur Sicherung der Identität zuständig. Auch diesen Behörden muss es ermöglicht werden, das Bundesverwaltungsamt um einen Datenabgleich mit der Fundpapier-Datenbank zu ersuchen, sofern diese ­ wie in Hamburg ­ statt des Bundesamtes die Maßnahmen zur Identitätsfeststellung durchführen.



Drucksache 666/04

... Mit der Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften soll zur randscharfen Abgrenzung des Wohngeldes von den Transferleistungssystemen bestimmt werden, dass kraft gesetzlicher Bedingung ein Wohngeld-Bewilligungsbescheid unwirksam wird, wenn ein bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigtes Familienmitglied im Bewilligungszeitraum als Empfänger einer Transferleistung vom Wohngeld ausgeschlossen ist. Zugleich sollen entsprechende Mitteilungspflichten und ein Datenabgleich geregelt werden. Darüber hinaus soll der Begriff des Mischhaushalts von Nicht-Transferleistungs- und Transferleistungsempfängern gesetzlich definiert werden. Daneben sollen im Wesentlichen redaktionelle Klarstellungen erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 666/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

Artikel 3
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Chemikalien-Verbots-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImschV)

Artikel 6
Änderung der EMAS-Privilegierungs-Verordnung

Artikel 7
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gaststättengesetzes

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 10
Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung

Artikel 11
Änderung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Artikel 12
Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch

Artikel 13
Änderung des Wohngeldgesetzes

Artikel 14
Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes

Artikel 15
Aufhebung des Wohngeldsondergesetzes

Artikel 16
Aufhebung der Verordnung zur Änderung der Anlagen 1 bis 5 des Wohngeldsondergesetzes

Artikel 17
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 18
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 19
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil Bürokratieabbau und Deregulierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 14

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer n

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 19


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.