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67 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Datenabfragen"


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Drucksache 87/20

... Für das BKA wird nun eine explizite Befugnis zur Abfrage von Bestandsdaten im Rahmen der Zentralstellenaufgabe geschaffen. Die zunehmende Nutzung von Telemediendiensten und damit die wachsende Bedeutung dieser Diensteanbieter bei der Aufklärung von Sachverhalten zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung muss sich auch in den entsprechenden Datenerhebungsnormen des § 10 BKAG widerspiegeln. Bisher sehen diese Regelungen nur eine Befugnis zur Erhebung von Bestandsdaten bei Telekommunikationsanbietern vor. Für Bestandsdatenabfragen bei Telemediendienstanbietern fehlte es an einer expliziten Befugnisnorm. Diese Lücke soll nun geschlossen werden.



Drucksache 94/19

... Erfolgt die Beauftragung des Gerichtsvollziehers in den Fällen des § 802l Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Zivilprozessordnung, so ist die Beauftragung des Gerichtsvollziehers nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die die Vermutung begründen, dass der Schuldner Mitglied in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Sechsten Sozialgesetzbuches ist. Dieses zusätzliche Kriterium ist erforderlich, um unnötige Datenabfragen bei den berufsständischen Versorgungseinrichtungen zu vermeiden und um einen Gleichlauf zwischen den Informationsbeschaffungsmöglichkeiten im Rahmen der Einzel- und der Gesamtvollstreckung herzustellen. Im Rahmen der Einzelvollstreckung sind die Gerichtsvollzieher verpflichtet, diese Anhaltspunkte festzustellen. Im Rahmen der Gesamtvollstreckung erscheint ist es hingegen näher liegender, dass das Insolvenzgericht diese Voraussetzung feststellt, da das Insolvenzgericht über ausreichende Möglichkeiten verfügt, Umstände, die für das Insolvenzverfahren von Bedeutung sind, nach § 5 zu ermitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/19




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 3
Änderung der Grundbuchverfügung

Artikel 4
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 300/18

... es enthält für etwaige darüber hinaus gehende Datenabfragen eine Beschränkung, die im Einzelfall als Übermittlungsverbot im Sinne von Absatz 2 Satz 3 wirken kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 300/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

§ 558e
Verordnungsermächtigung und Datenübermittlung

Artikel 2
Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ ... [einsetzen: die zum Verkündungszeitpunkt auf die letzte folgende Zählbezeichnung] Übergangsvorschrift zum Mietrechtsanpassungsgesetz vom [einsetzen: Datum der Ausfertigung des Gesetzes]

Artikel 3
Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954

§ 22
Übergangsregelung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Absatz 3

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Satz 5

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3 und 4

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 416/18 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat spricht sich daher dafür aus, die Datenabfragen zum EU-Justizbarometer mit der Kommission des Europarates für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ) so zu koordinieren, dass künftig die Beantwortung eines Fragebogens alle zwei Jahre ausreichend ist. Er hält es ferner für sachgerecht, die Fragebögen zur Datenerhebung in allen Amtssprachen der EU zu versenden, um eine konsistente Beantwortung zu gewährleisten.



Drucksache 416/1/18

... 6. Der Bundesrat spricht sich daher dafür aus, die Datenabfragen zum EU-Justizbarometer mit der Kommission des Europarates für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ) so zu koordinieren, dass künftig die Beantwortung eines Fragebogens alle zwei Jahre ausreichend ist. Er hält es ferner für sachgerecht, die Fragebögen zur Datenerhebung in allen Amtssprachen der EU zu versenden, um eine konsistente Beantwortung zu gewährleisten.



Drucksache 35/1/17

... Der Verordnungsvorschlag sieht vor, Datenabfragen für Sicherheitsbehörden zu beschränken und keine Vollauskunft zu erteilen. Die Entscheidung, ob hinterlegte Daten möglicherweise Relevanz für polizeiliche Ermittlungen entfalten, sollte nach hiesiger Einschätzung im Ermessensspielraum der jeweiligen Sicherheitsbehörde liegen. Auch Informationen zur Bildung und zu besonderen Kompetenzen von Personen können bedeutende Auswirkungen auf weitere kriminaltaktische Maßnahmen haben, zum Beispiel Kenntnisse zu



Drucksache 380/17

... Von der Funkzellendatenabfrage ist die Standortdatenabfrage zu unterscheiden. Über diese kann, soweit eine verdächtige Person sowie ein durch diese genutzter Anschluss bekannt sind, nachvollzogen werden, von welcher Funkzelle aus über diesen Anschluss telefoniert oder eine Internetverbindung genutzt wurde. Die Erhebung der besonders sensiblen Standortdaten ist unter den oben genannten Voraussetzungen nach § 100g Absatz 1 Satz 3 StPO nur für zukünftig anfallende Daten oder in Echtzeit möglich. Aus der Vergangenheit herrührende Standortdaten dürfen nur erhoben werden, wenn der Verdacht einer Katalogtat nach § 100g Absatz 2 StPO besteht. Um dies auch in Fällen des Einbruchdiebstahls in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung zu ermöglichen, war daher eine Erweiterung des Straftatenkataloges erforderlich.



Drucksache 236/14

... Folglich wird die Behördenauskunft nach dem Standard OSCI-XMeld nun als technische Voraussetzung für einen Datenabruf festgeschrieben, um Aufwände auf Seiten der datenabfragenden Stelle, aber auch auf Seiten der Meldebehörden bzw. der zentralisierten Datenbestände so gering wie möglich zu halten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 236/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Allgemeines

§ 2
Verfahren des Datenabrufes

§ 3
Standards der Datenübermittlung

§ 4
Inkrafttreten

Begründung

A Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

II. Wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs

III. Zuständigkeit des Bundes

IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft

b Erfüllungsaufwand in der Verwaltung:

4 Bund

Länder und Kommunen

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Zu den Einzelvorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2874: Entwurf einer Verordnung zu Voraussetzungen von automatisierten Meldedatenabrufen durch Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes und der Länder

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 664/12 (Beschluss)

... Derzeit ist es den Telekommunikationsanbietern bei Bußgeldandrohung untersagt, Zugangssicherungscodes an für die Bestandsdatenabfrage nicht autorisierte öffentliche Stellen und nichtöffentliche Dritte weiterzugeben (§ 113 Absatz 1 Satz 2 Halbsatz 2 TKG i.V.m. § 149 Absatz 1 Nummer 34 und 35 TKG). Der Gesetzentwurf sieht trotz der besonderen Schutzwürdigkeit von Zugangssicherungscodes vor (§ 149 Absatz 1 Nummer 33, 34 und 35 TKG), dass die Bußgeldandrohung für die Datenweitergabe an unberechtigte Behörden und für das Übermittlungsverbot an Dritte künftig entfallen soll. Der Änderung kann wegen der fehlenden Bezugnahme auf nicht autorisierte Behörden oder Dritte unterstellt werden, dass die Datenweitergabe an Nichtberechtigte künftig keiner Bußgeldbewehrung mehr unterliegen soll. Das ist nicht zu akzeptieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/12 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 113 Absatz 1 Satz 3 TKG , Artikel 2 § 100j Absatz 2 StPO

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 113 Absatz 4 Satz 2 TKG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und cc § 149 Absatz 1 Nummer 33 bis 35 TKG

8. Zu Artikel 7a* - neu - Anlage 3 Vorbemerkung Absatz 2 JVEG

'Artikel 7a* Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

9. Zu Artikel 10 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 664/1/12

... ebenfalls in Absatz 2 der Vorbemerkung zu Anlage 3 aufzunehmen. Damit sind (auch) in diesen Fällen die Entschädigungsbeträge um 20 Prozent zu reduzieren, wenn die Datenabfragen über eine zentrale Kontaktstelle des Bedarfsträgers im Sinne der Vorbemerkung zu Anlage 3 angefordert und abgerechnet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/1/12




Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Ziffern 1, 2 und 4 bis 6:

9. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 111 Absatz 1 Satz 4a - neu -, Absatz 2 Satz 1 TKG , Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 149 Absatz 1 Nummer 30 TKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 113 Absatz 1 Satz 3 TKG , Artikel 2 § 100j Absatz 2 StPO

11. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 113 Absatz 4 Satz 1 TKG , Artikel 2 § 100j Absatz 3 Satz 1 StPO , Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a § 7 Absatz 5 Satz 1 BKAG , Nummer 2 Buchstabe a § 20b Absatz 5 Satz 1 BKAG , Nummer 3 § 22 Absatz 4* Satz 1 BKAG , Artikel 4 Nummer 1 § 22a Absatz 3 Satz 1 BPolG , Artikel 5 Nummer 2 § 7 Absatz 7 ZFdG , Nummer 3 Buchstabe c § 15 Absatz 4 ZFdG , Artikel 6 § 8d Absatz 3 BVerfSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

12. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 113 Absatz 4 Satz 1 TKG , Artikel 2 § 100j Absatz 3 Satz 1 StPO ,

13. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 113 Absatz 4 Satz 1a - neu - TKG

14. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 113 Absatz 4 Satz 1 TKG

15. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 113 Absatz 4 Satz 2 TKG

16. Zu Artikel 7a* - neu - Anlage 3 Vorbemerkung Absatz 2 JVEG

'Artikel 7a* Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

17. Zu Artikel 10 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 501/12

... 9. empfiehlt Krankenhäusern die Aufbewahrung einer elektronischen Fassung des Ausweises für spätere Datenabfragen und weist darauf hin, dass eine elektronische Fassung auf Antrag des Patienten leicht einer anderen Betreuungseinrichtung im In- oder Ausland übermittelt werden kann;



Drucksache 263/12

... (2) Die Landesregierungen ermöglichen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, dass registrierte Nutzer in jedem Amtsgericht Einsicht in das elektronische Schuldnerverzeichnis nehmen können. Die Einsichtsberechtigten können verlangen, dass ihnen ein Ausdruck ihrer Datenabfrage überlassen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Das Schuldnerverzeichnis

§ 1
Inhalt des Schuldnerverzeichnisses

Abschnitt 2
Form und Übermittlung von Eintragungsanordnungen und Entscheidungen

§ 2
Übermittlung von Eintragungsanordnungen und Entscheidungen

§ 3
Vollziehung von Eintragungsanordnungen

§ 4
Löschung von Eintragungen

Abschnitt 3
Einsicht in das Schuldnerverzeichnis

§ 5
Einsichtsberechtigung

§ 6
Einsichtnahme

§ 7
Registrierung

§ 8
Abfragedate n ü be rm ittl u ng

§ 9
Informationsverwendung

§ 10
Ausschluss von der Einsichtnahme

§ 11
Zugang zur Einsicht in das Schuldnerverzeichnis

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 12
Rechtsweg

§ 13
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Folgenabschätzung und Auswirkungen auf das Preisniveau

3. Nachhaltigkeitsaspekte

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1942: Verordnung über die Führung des Schuldnerverzeichnisses


 
 
 


Drucksache 265/12

... Absatz 4 dient der Protokollierung der Abfragedaten. Sie ermöglicht es, missbräuchliche Datenabfragen nachzuvollziehen und zukünftig zu unterbinden. Die Formulierung des Absatzes 4 Satz 1 Nummer 2 soll mit dem Oberbegriff "die abfragende Stelle" alle Einsichtsberechtigten erfassen. Behörden und Gerichte werden durch geeignete organisatorische und technische Maßnahmen sicherzustellen haben, dass nur befugte natürliche Personen für sie handeln, und dass nachvollziehbar ist, wer im Einzelfall für die Behörde gehandelt hat. Jede Einsichtnahme bedarf der Angabe des Verwendungszwecks der Daten, Absatz 4 Satz 1 Nummer 3. Hierfür wird es erforderlich sein, zumindest ein Akten- oder Geschäftszeichen anzugeben, damit in Verbindung mit der Angabe der abfragenden Stelle die Veranlassung der Datenabfrage nachvollziehbar wird. Absatz 4 Satz 2 Nummer 4 betrifft das hinterlegte Vermögensverzeichnis, das abgefragt worden ist. Die Aufnahme folgt aus den Vorgaben des § 802k Absatz 4 Satz 3 Nummer 4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 265/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Vermögensverzeichnisregister

§ 3
Errichtung und Form der Vermögensverzeichnisse

§ 4
Elektronische Übermittlung der Vermögensverzeichnisse

§ 5
Hinterlegung der Vermögensverzeichnisse

§ 6
Löschung der Vermögensverzeichnisse

§ 7
Einsichtnahme in das Vermögensverzeichnis

§ 8
Registrierung

§ 9
Ende der Nutzungsberechtigung

§ 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Kosten und Preise; Nachhaltigkeitsaspekte

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Folgenabschätzung und Auswirkungen auf das Preisniveau

3. Nachhaltigkeitsaspekte

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2011: Verordnung über das Vermögensverzeichnis


 
 
 


Drucksache 512/12

... Der neue Satz 2 regelt, dass bei Datenabfragen in den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 bis 5 bei freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern lediglich die Anzeige erfolgt, dass in Bezug auf die abgefragte Person eine Feststellung des Nichtbestehens oder des Verlusts des Freizügigkeitsrechts nicht erfolgt ist. Hiermit wird geregelt, dass die Übermittlungsvorschriften des Satzes 1 Nummer 2 bis 5 für die Abfrage von Daten freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger nicht gelten. Stattdessen zeigt das Ausländerzentralregister bei Unionsbürgern, die ihr Freizügigkeitsrecht nicht verloren haben, als technische Maßnahme lediglich an, dass eine Feststellung des Nichtbestehens oder des Verlusts des Freizügigkeitsrechts nicht erfolgt ist. Bei Unionsbürgern hingegen, bei denen der Registerbehörde eine Feststellung des Nichtbestehens oder des Verlusts des Freizügigkeitsrechts vorliegt (zum Beispiel bei einem salafistischen Hassprediger, der die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzt), darf der Datenbestand des Ausländerzentralregisters angezeigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 512/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des AZR-Gesetzes

§ 24a
Verarbeiten und Nutzen personenbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

3. Weitere Kosten

4. Gleichstellungspolitische Bedeutung

5. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu a Satz 1 Nummer 3

Zu b Satz 2

Zu Nummer 5

Zu a Absatz 1a

Zu b Absatz 3 Nummer 1

Zu Nummer 6

Zu a bis c Absatz 1 Nummer 1 bis 5, Absatz 2 Sätze 1 und 3, Absatz 3 Satz 1

Zu d Absatz 4 Satz 1

Zu Nummer 7

Zu a Absatz 1a

Zu b Absatz 2 Satz 2

Zu Nummer 8

Zu a Absatz 1 Sätze 1 und 3

Zu b Absatz 2 Satz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu a Absatz 1

Zu aa Satz 1 Nummer 1

Zu bb Sätze 2 und 3

Zu b und c Absätze 2 und 3

Zu Nummer 12

Zu Nummer 14

Zu a Absatz 1 Satz 2

Zu b Absatz 2

Zu Nummer 15

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu a Absatz 1

Zu b Absatz 2 Nummer 2

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1425: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister


 
 
 


Drucksache 523/11

... - Für die Bescheinigung der Zahl gültiger Unterstützungsbekundungen einschließlich der Überprüfung von Unterstützungsbekundungen durch das Bundesverwaltungsamt entsteht ab 2013 ein zusätzlicher dauerhafter Bedarf an zwei Planstellen/Stellen (1xE5, 1xE6); damit verbunden sind Personalkosten in Höhe von rund 80 000 Euro jährlich. - Zur Überprüfung von Unterstützungsbekundungen mittels automatisierter Datenabfragen ist es erforderlich, die technische Infrastruktur des Bundesverwaltungsamts an die der Meldebehörden anzupassen. Dafür fallen im Jahr 2013 einmalig Einrichtungskosten in Höhe von 1 060 000 Euro sowie ab dem Jahr 2013 jährliche Betriebskosten in Höhe von circa 75 000 Euro an. Für die Entwicklung der Fachanwendung entsteht zusätzlicher Personalbedarf von drei Stellen (3xE11), damit verbunden sind Personalkosten in Höhe von insgesamt rund 185 000 Euro jährlich. Dieser personelle Mehraufwand entsteht für zwei Stellen voraussichtlich für die Jahre 2012 und 2013, für die dritte Stelle unbefristet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 523/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Europäischen Bürgerinitiative (EBIG)

§ 1
Zuständige Behörden und Prüfung von Online-Sammelsystemen

§ 2
Sammeln von Unterstützungsbekundungen

§ 3
Überprüfung von Unterstützungsbekundungen

§ 4
Ungültigkeit von Unterstützungsbekundungen Eine Unterstützungsbekundung ist ungültig, wenn

§ 5
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

a Finanzieller Aufwand

b Personeller Aufwand

IV. Bürokratiekosten

V. Sonstige Kosten

VI. Nachhaltigkeit

VII. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IX. Befristung

X. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz Nr. 1799: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung Europäischer Bürgerinitiativen


 
 
 


Drucksache 532/11

... in 100g Abs. 2 Satz 2 StPO überführt. Die jüngsten Ereignisse in Dresden haben gezeigt, dass von einer nichtindividualisierten Funkzellenabfrage eine Vielzahl unbeteiligter Bürger betroffen sein kann. Zur besseren Wahrung der Rechte unbeteiligter Dritter bedarf es daher einer Beschränkung der Datenabfragen nach § 100g Abs. 2 Satz 2 StPO auf das für eine effektive Strafverfolgung unabdingbare Maß. Hierzu gilt es auch, die Voraussetzungen der Funkzellenabfrage unter besonderer Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes klarer als bislang gesetzlich normiert herauszuarbeiten. In der Begründung (BT-Drs 16/5846 S. 55) hieß es dazu, dass im Rahmen der Verhältnismäßigkeit insbesondere zu berücksichtigen sei, inwieweit dritte Personen von der Maßnahme betroffen sind. Die Maßnahme sei dann ggf. zeitlich und örtlich weiter zu begrenzen oder müsse unterbleiben, wenn eine solche Begrenzung nicht möglich sei und das Ausmaß der Betroffenheit Dritter unangemessen erscheine.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/11




A. Problem und Ziel

B. Wesentlicher Inhalt

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten der öffentlichen Haushalte

IV. Auswirkung von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 648/09

... • Beschluss 2008/633/JI des Rates vom 23. Juni 2008 über den Zugang der benannten Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol zum Visa Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten24.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 648/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Europäischen Union in anderen Bereichen

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Einholung und Nutzung von Expertenwissen, Konsultation

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Unterschiede im Geltungsbereich

5 Dänemark:

Vereinigtes Königreich und Irland:

Norwegen und Island:

5 Schweiz:

5 Liechtenstein:

3.4. Subsidiaritätsprinzip

3.5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.6. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Rechtsvereinfachung

5.2. Bewertung

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand

Artikel 1
Errichtung der Agentur

Kapitel II
Aufgaben

Artikel 2
Aufgaben in Bezug auf das SIS II

Artikel 3
Aufgaben in Bezug auf das VIS

Artikel 4
Aufgaben in Bezug auf EURODAC

Artikel 5
Verfolgung der Entwicklungen in der Forschung

Artikel 6
Pilotprojekte

Kapitel III
Aufbau und Organisation

Artikel 7
Rechtsstellung

Artikel 8
Aufbau

Artikel 9
Befugnisse des Verwaltungsrats

Artikel 10
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 11
Vorsitz des Verwaltungsrats

3. Zum Vorsitzenden können nur die Mitglieder gewählt werden, die von

Artikel 12
Sitzungen des Verwaltungsrats

Artikel 13
Abstimmung

Artikel 14
Aufgaben und Befugnisse des Exekutivdirektors

Artikel 15
Ernennung des Exekutivdirektors

Artikel 16
Beratergruppen

Kapitel IV
Arbeitsweise

Artikel 17
Personal

Artikel 18
Öffentliches Interesse

Artikel 19
Sitzabkommen

Artikel 20
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 21
Haftung

Artikel 22
Sprachenregelung

Artikel 23
Zugang zu Dokumenten

Artikel 24
Information und Kommunikation

Artikel 25
Datenschutz

Artikel 26
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen

Artikel 27
Bewertung

Kapitel V
Finanzbestimmungen

Artikel 28
Haushaltsplan

Artikel 29
Ausführung des Haushaltsplans

Artikel 30
Finanzregelung

Artikel 31
Betrugsbekämpfung

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 32
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 33
Beteiligung der Länder, die bei der Umsetzung, Anwendung und Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands und der EURODAC-bezogenen Maßnahmen assoziiert sind

Artikel 34
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 730/1/09

... -Informationssystem - VIS - für Datenabfragen zum Zwecke der Verhütung, Auf-(entfällt bei Annahme von Ziffer 1) deckung und Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten) und durch das VIS-Zugangsgesetz vom 6. Mai 2009 (BGBl. I., S. 1038, 1039) in nationales Recht umgesetzt. In nahezu allen Mitgliedstaaten der EU haben die Strafverfolgungsbehörden zum Zwecke der Verbrechensbekämpfung daneben bereits Zugang zu den jeweiligen nationalen Datenbanken, die Fingerabdrücke von Asylsuchenden enthalten. Bislang besteht jedoch keine Möglichkeit, derartige Abfragen in automatisierter Form europaweit durchzuführen. In Anbetracht der mit den neuen Kriminalitätsphänomenen und Gefahrenlagen verbundenen Herausforderungen handelt es sich bei dem in Rede stehenden Vorhaben aus Sicht des Bundesrates daher um einen folgerichtigen, notwendigen und begrüßenswerten Schritt zur Fortentwicklung der EU zu einem gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.



Drucksache 918/08

... -Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten (VIS-Zugangsbeschluss; ABl. EU (Nr.) L 218 S. 129) in das deutsche Recht umzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 918/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Unmittelbare Anwendbarkeit

§ 2
Zugangsberechtigte Behörden und zentrale Zugangsstellen

§ 3
Terroristische und sonstige schwerwiegende Straftaten

§ 4
Datenschutzkontrolle

§ 5
Protokollierung

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

A. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

B. Gesetzgebungskompetenz

C. Vereinbarkeit mit EU-Recht

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

a Finanzieller Aufwand

b Personeller Aufwand

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

G. Bürokratiekosten

H. Befristung

I. Evaluation

II. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 633: Gesetz über den Zugang der Sicherheitsbehörden zum Visa-Informationssystem (VIS-Zugangsgesetz)


 
 
 


Drucksache 175/07

... -Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zwecke der Prävention, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten (KOM (2005)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 175/07




Allgemeine Grundsätze

Mindestnormen des Datenschutzes im besonderen Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit

Spätere Verarbeitung und Weitergabe von Daten

Spezifische Anmerkungen


 
 
 


Drucksache 275/07

... es über die Bestandsdatenabfrage richten (vgl. BT-Drs.



Drucksache 871/05

... -Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zwecke der Prävention, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer und sonstiger schwerwiegende Straftaten KOM (2005)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 871/05




Begründung

1.Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Vereinbarkeit mit anderen Politiken und Zielen der Union

2. Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Wahl des Instruments

Beteiligung an diesem VIS-Beschluss

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. WEITERE Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Für die innere Sicherheit zuständige Behörden

Artikel 4
Zentrale Zugangsstellen

Artikel 5
Bedingungen für den Zugriff auf VIS-Daten durch Behörden, die für die innere Sicherheit der unter die Verordnung über das Visa-Informationssystem fallenden Mitgliedstaaten zuständig sind

Artikel 6
Bedingungen für den Zugriff auf VIS-Daten durch Behörden, die für die innere Sicherheit der nicht unter die Verordnung über das Visa-Informationssystem fallenden Mitgliedstaaten zuständig sind

Artikel 7
Bedingungen für den Zugriff auf VIS-Daten durch Europol

Artikel 8
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 9
Kosten

Artikel 10
Führung von Aufzeichnungen

Artikel 11
Beratender Ausschuss

Artikel 12
Überwachung und Bewertung

Artikel 13
Inkrafttreten und Anwendung

Anhang

Teil I

Teil II


 
 
 


Drucksache 871/1/05

... -Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zwecke der Prävention, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten KOM (2005)



Drucksache 871/05 (Beschluss)

... -Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zwecke der Prävention, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten KOM (2005)



Drucksache 35/17 PDF-Dokument



Drucksache 45/18 PDF-Dokument



Drucksache 46/18 PDF-Dokument



Drucksache 96/16 PDF-Dokument



Drucksache 182/17 PDF-Dokument



Drucksache 218/16 PDF-Dokument



Drucksache 219/16 PDF-Dokument



Drucksache 224/17 PDF-Dokument



Drucksache 271/17 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.