67 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Datenabfragen"
Drucksache 87/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
... Für das BKA wird nun eine explizite Befugnis zur Abfrage von Bestandsdaten im Rahmen der Zentralstellenaufgabe geschaffen. Die zunehmende Nutzung von Telemediendiensten und damit die wachsende Bedeutung dieser Diensteanbieter bei der Aufklärung von Sachverhalten zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung muss sich auch in den entsprechenden Datenerhebungsnormen des § 10 BKAG widerspiegeln. Bisher sehen diese Regelungen nur eine Befugnis zur Erhebung von Bestandsdaten bei Telekommunikationsanbietern vor. Für Bestandsdatenabfragen bei Telemediendienstanbietern fehlte es an einer expliziten Befugnisnorm. Diese Lücke soll nun geschlossen werden.
Drucksache 94/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher
... Erfolgt die Beauftragung des Gerichtsvollziehers in den Fällen des § 802l Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Zivilprozessordnung, so ist die Beauftragung des Gerichtsvollziehers nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die die Vermutung begründen, dass der Schuldner Mitglied in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Sechsten Sozialgesetzbuches ist. Dieses zusätzliche Kriterium ist erforderlich, um unnötige Datenabfragen bei den berufsständischen Versorgungseinrichtungen zu vermeiden und um einen Gleichlauf zwischen den Informationsbeschaffungsmöglichkeiten im Rahmen der Einzel- und der Gesamtvollstreckung herzustellen. Im Rahmen der Einzelvollstreckung sind die Gerichtsvollzieher verpflichtet, diese Anhaltspunkte festzustellen. Im Rahmen der Gesamtvollstreckung erscheint ist es hingegen näher liegender, dass das Insolvenzgericht diese Voraussetzung feststellt, da das Insolvenzgericht über ausreichende Möglichkeiten verfügt, Umstände, die für das Insolvenzverfahren von Bedeutung sind, nach § 5 zu ermitteln.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 2 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 3 Änderung der Grundbuchverfügung
Artikel 4 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Artikel 5
Drucksache 300/18
Gesetzesantrag des Landes Berlin
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des sozialen Mietrechts (Mietrechtsmodernisierungsgesetz)
... es enthält für etwaige darüber hinaus gehende Datenabfragen eine Beschränkung, die im Einzelfall als Übermittlungsverbot im Sinne von Absatz 2 Satz 3 wirken kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
§ 558e Verordnungsermächtigung und Datenübermittlung
Artikel 2 Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ ... [einsetzen: die zum Verkündungszeitpunkt auf die letzte folgende Zählbezeichnung] Übergangsvorschrift zum Mietrechtsanpassungsgesetz vom [einsetzen: Datum der Ausfertigung des Gesetzes]
Artikel 3 Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954
§ 22 Übergangsregelung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
V. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Satz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Satz 4
Zu Absatz 3
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Satz 4
Zu Satz 5
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Satz 3
Zu Satz 4
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3 und 4
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Drucksache 416/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Justizbarometer 2018
... 6. Der Bundesrat spricht sich daher dafür aus, die Datenabfragen zum EU-Justizbarometer mit der Kommission des Europarates für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ) so zu koordinieren, dass künftig die Beantwortung eines Fragebogens alle zwei Jahre ausreichend ist. Er hält es ferner für sachgerecht, die Fragebögen zur Datenerhebung in allen Amtssprachen der EU zu versenden, um eine konsistente Beantwortung zu gewährleisten.
Drucksache 416/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Justizbarometer 2018
... 6. Der Bundesrat spricht sich daher dafür aus, die Datenabfragen zum EU-Justizbarometer mit der Kommission des Europarates für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ) so zu koordinieren, dass künftig die Beantwortung eines Fragebogens alle zwei Jahre ausreichend ist. Er hält es ferner für sachgerecht, die Fragebögen zur Datenerhebung in allen Amtssprachen der EU zu versenden, um eine konsistente Beantwortung zu gewährleisten.
Drucksache 35/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 515/2014, (EU) Nr. 2016/399, (EU) Nr. 2016/794 und (EU) Nr. 2016/1624 - COM(2016) 731 final
... Der Verordnungsvorschlag sieht vor, Datenabfragen für Sicherheitsbehörden zu beschränken und keine Vollauskunft zu erteilen. Die Entscheidung, ob hinterlegte Daten möglicherweise Relevanz für polizeiliche Ermittlungen entfalten, sollte nach hiesiger Einschätzung im Ermessensspielraum der jeweiligen Sicherheitsbehörde liegen. Auch Informationen zur Bildung und zu besonderen Kompetenzen von Personen können bedeutende Auswirkungen auf weitere kriminaltaktische Maßnahmen haben, zum Beispiel Kenntnisse zu
Drucksache 380/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es Wohnungseinbruchdiebstahl
... Von der Funkzellendatenabfrage ist die Standortdatenabfrage zu unterscheiden. Über diese kann, soweit eine verdächtige Person sowie ein durch diese genutzter Anschluss bekannt sind, nachvollzogen werden, von welcher Funkzelle aus über diesen Anschluss telefoniert oder eine Internetverbindung genutzt wurde. Die Erhebung der besonders sensiblen Standortdaten ist unter den oben genannten Voraussetzungen nach § 100g Absatz 1 Satz 3 StPO nur für zukünftig anfallende Daten oder in Echtzeit möglich. Aus der Vergangenheit herrührende Standortdaten dürfen nur erhoben werden, wenn der Verdacht einer Katalogtat nach § 100g Absatz 2 StPO besteht. Um dies auch in Fällen des Einbruchdiebstahls in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung zu ermöglichen, war daher eine Erweiterung des Straftatenkataloges erforderlich.
Drucksache 236/14
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zu Voraussetzungen von automatisierten
... Folglich wird die Behördenauskunft nach dem Standard OSCI-XMeld nun als technische Voraussetzung für einen Datenabruf festgeschrieben, um Aufwände auf Seiten der datenabfragenden Stelle, aber auch auf Seiten der Meldebehörden bzw. der zentralisierten Datenbestände so gering wie möglich zu halten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Allgemeines
§ 2 Verfahren des Datenabrufes
§ 3 Standards der Datenübermittlung
§ 4 Inkrafttreten
Begründung
A Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs
II. Wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs
III. Zuständigkeit des Bundes
IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft
b Erfüllungsaufwand in der Verwaltung:
4 Bund
Länder und Kommunen
V. Weitere Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Nachhaltigkeit
B. Zu den Einzelvorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu § 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2874: Entwurf einer Verordnung zu Voraussetzungen von automatisierten Meldedatenabrufen durch Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes und der Länder
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 664/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetz es und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft
... Derzeit ist es den Telekommunikationsanbietern bei Bußgeldandrohung untersagt, Zugangssicherungscodes an für die Bestandsdatenabfrage nicht autorisierte öffentliche Stellen und nichtöffentliche Dritte weiterzugeben (§ 113 Absatz 1 Satz 2 Halbsatz 2 TKG i.V.m. § 149 Absatz 1 Nummer 34 und 35 TKG). Der Gesetzentwurf sieht trotz der besonderen Schutzwürdigkeit von Zugangssicherungscodes vor (§ 149 Absatz 1 Nummer 33, 34 und 35 TKG), dass die Bußgeldandrohung für die Datenweitergabe an unberechtigte Behörden und für das Übermittlungsverbot an Dritte künftig entfallen soll. Der Änderung kann wegen der fehlenden Bezugnahme auf nicht autorisierte Behörden oder Dritte unterstellt werden, dass die Datenweitergabe an Nichtberechtigte künftig keiner Bußgeldbewehrung mehr unterliegen soll. Das ist nicht zu akzeptieren.
Zum Gesetzentwurf insgesamt
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 113 Absatz 1 Satz 3 TKG , Artikel 2 § 100j Absatz 2 StPO
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 113 Absatz 4 Satz 2 TKG
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und cc § 149 Absatz 1 Nummer 33 bis 35 TKG
8. Zu Artikel 7a* - neu - Anlage 3 Vorbemerkung Absatz 2 JVEG
'Artikel 7a* Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes
9. Zu Artikel 10 Inkrafttreten
Drucksache 664/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetz es und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft
... ebenfalls in Absatz 2 der Vorbemerkung zu Anlage 3 aufzunehmen. Damit sind (auch) in diesen Fällen die Entschädigungsbeträge um 20 Prozent zu reduzieren, wenn die Datenabfragen über eine zentrale Kontaktstelle des Bedarfsträgers im Sinne der Vorbemerkung zu Anlage 3 angefordert und abgerechnet werden.
Zum Gesetzentwurf insgesamt
Zu Ziffern 1, 2 und 4 bis 6:
9. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 111 Absatz 1 Satz 4a - neu -, Absatz 2 Satz 1 TKG , Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 149 Absatz 1 Nummer 30 TKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 113 Absatz 1 Satz 3 TKG , Artikel 2 § 100j Absatz 2 StPO
11. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 113 Absatz 4 Satz 1 TKG , Artikel 2 § 100j Absatz 3 Satz 1 StPO , Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a § 7 Absatz 5 Satz 1 BKAG , Nummer 2 Buchstabe a § 20b Absatz 5 Satz 1 BKAG , Nummer 3 § 22 Absatz 4* Satz 1 BKAG , Artikel 4 Nummer 1 § 22a Absatz 3 Satz 1 BPolG , Artikel 5 Nummer 2 § 7 Absatz 7 ZFdG , Nummer 3 Buchstabe c § 15 Absatz 4 ZFdG , Artikel 6 § 8d Absatz 3 BVerfSchG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
12. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 113 Absatz 4 Satz 1 TKG , Artikel 2 § 100j Absatz 3 Satz 1 StPO ,
13. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 113 Absatz 4 Satz 1a - neu - TKG
14. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 113 Absatz 4 Satz 1 TKG
15. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 113 Absatz 4 Satz 2 TKG
16. Zu Artikel 7a* - neu - Anlage 3 Vorbemerkung Absatz 2 JVEG
'Artikel 7a* Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes
17. Zu Artikel 10 Inkrafttreten
Drucksache 501/12
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 9. empfiehlt Krankenhäusern die Aufbewahrung einer elektronischen Fassung des Ausweises für spätere Datenabfragen und weist darauf hin, dass eine elektronische Fassung auf Antrag des Patienten leicht einer anderen Betreuungseinrichtung im In- oder Ausland übermittelt werden kann;
Drucksache 263/12
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
Verordnung über die Führung des Schuldnerverzeichnisses (Schuldnerverzeichnisführungsverordnung - SchuFV )
... (2) Die Landesregierungen ermöglichen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, dass registrierte Nutzer in jedem Amtsgericht Einsicht in das elektronische Schuldnerverzeichnis nehmen können. Die Einsichtsberechtigten können verlangen, dass ihnen ein Ausdruck ihrer Datenabfrage überlassen wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Das Schuldnerverzeichnis
§ 1 Inhalt des Schuldnerverzeichnisses
Abschnitt 2 Form und Übermittlung von Eintragungsanordnungen und Entscheidungen
§ 2 Übermittlung von Eintragungsanordnungen und Entscheidungen
§ 3 Vollziehung von Eintragungsanordnungen
§ 4 Löschung von Eintragungen
Abschnitt 3 Einsicht in das Schuldnerverzeichnis
§ 5 Einsichtsberechtigung
§ 6 Einsichtnahme
§ 7 Registrierung
§ 8 Abfragedate n ü be rm ittl u ng
§ 9 Informationsverwendung
§ 10 Ausschluss von der Einsichtnahme
§ 11 Zugang zur Einsicht in das Schuldnerverzeichnis
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 12 Rechtsweg
§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Folgenabschätzung und Auswirkungen auf das Preisniveau
3. Nachhaltigkeitsaspekte
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
IV. Weitere Kosten
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1942: Verordnung über die Führung des Schuldnerverzeichnisses
Drucksache 265/12
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
Verordnung über das Vermögensverzeichnis (Vermögensverzeichnisverordnung - VermVV )
... Absatz 4 dient der Protokollierung der Abfragedaten. Sie ermöglicht es, missbräuchliche Datenabfragen nachzuvollziehen und zukünftig zu unterbinden. Die Formulierung des Absatzes 4 Satz 1 Nummer 2 soll mit dem Oberbegriff "die abfragende Stelle" alle Einsichtsberechtigten erfassen. Behörden und Gerichte werden durch geeignete organisatorische und technische Maßnahmen sicherzustellen haben, dass nur befugte natürliche Personen für sie handeln, und dass nachvollziehbar ist, wer im Einzelfall für die Behörde gehandelt hat. Jede Einsichtnahme bedarf der Angabe des Verwendungszwecks der Daten, Absatz 4 Satz 1 Nummer 3. Hierfür wird es erforderlich sein, zumindest ein Akten- oder Geschäftszeichen anzugeben, damit in Verbindung mit der Angabe der abfragenden Stelle die Veranlassung der Datenabfrage nachvollziehbar wird. Absatz 4 Satz 2 Nummer 4 betrifft das hinterlegte Vermögensverzeichnis, das abgefragt worden ist. Die Aufnahme folgt aus den Vorgaben des § 802k Absatz 4 Satz 3 Nummer 4
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Vermögensverzeichnisregister
§ 3 Errichtung und Form der Vermögensverzeichnisse
§ 4 Elektronische Übermittlung der Vermögensverzeichnisse
§ 5 Hinterlegung der Vermögensverzeichnisse
§ 6 Löschung der Vermögensverzeichnisse
§ 7 Einsichtnahme in das Vermögensverzeichnis
§ 8 Registrierung
§ 9 Ende der Nutzungsberechtigung
§ 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit
II. Kosten und Preise; Nachhaltigkeitsaspekte
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Folgenabschätzung und Auswirkungen auf das Preisniveau
3. Nachhaltigkeitsaspekte
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2011: Verordnung über das Vermögensverzeichnis
Drucksache 512/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AZR-Gesetzes
... Der neue Satz 2 regelt, dass bei Datenabfragen in den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 bis 5 bei freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern lediglich die Anzeige erfolgt, dass in Bezug auf die abgefragte Person eine Feststellung des Nichtbestehens oder des Verlusts des Freizügigkeitsrechts nicht erfolgt ist. Hiermit wird geregelt, dass die Übermittlungsvorschriften des Satzes 1 Nummer 2 bis 5 für die Abfrage von Daten freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger nicht gelten. Stattdessen zeigt das Ausländerzentralregister bei Unionsbürgern, die ihr Freizügigkeitsrecht nicht verloren haben, als technische Maßnahme lediglich an, dass eine Feststellung des Nichtbestehens oder des Verlusts des Freizügigkeitsrechts nicht erfolgt ist. Bei Unionsbürgern hingegen, bei denen der Registerbehörde eine Feststellung des Nichtbestehens oder des Verlusts des Freizügigkeitsrechts vorliegt (zum Beispiel bei einem salafistischen Hassprediger, der die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzt), darf der Datenbestand des Ausländerzentralregisters angezeigt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des AZR-Gesetzes
§ 24a Verarbeiten und Nutzen personenbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem
II. Lösung
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen
2. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
3. Weitere Kosten
4. Gleichstellungspolitische Bedeutung
5. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu a Satz 1 Nummer 3
Zu b Satz 2
Zu Nummer 5
Zu a Absatz 1a
Zu b Absatz 3 Nummer 1
Zu Nummer 6
Zu a bis c Absatz 1 Nummer 1 bis 5, Absatz 2 Sätze 1 und 3, Absatz 3 Satz 1
Zu d Absatz 4 Satz 1
Zu Nummer 7
Zu a Absatz 1a
Zu b Absatz 2 Satz 2
Zu Nummer 8
Zu a Absatz 1 Sätze 1 und 3
Zu b Absatz 2 Satz 3
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu a Absatz 1
Zu aa Satz 1 Nummer 1
Zu bb Sätze 2 und 3
Zu b und c Absätze 2 und 3
Zu Nummer 12
Zu Nummer 14
Zu a Absatz 1 Satz 2
Zu b Absatz 2
Zu Nummer 15
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu a Absatz 1
Zu b Absatz 2 Nummer 2
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1425: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
Drucksache 523/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürgerinitiative
... - Für die Bescheinigung der Zahl gültiger Unterstützungsbekundungen einschließlich der Überprüfung von Unterstützungsbekundungen durch das Bundesverwaltungsamt entsteht ab 2013 ein zusätzlicher dauerhafter Bedarf an zwei Planstellen/Stellen (1xE5, 1xE6); damit verbunden sind Personalkosten in Höhe von rund 80 000 Euro jährlich. - Zur Überprüfung von Unterstützungsbekundungen mittels automatisierter Datenabfragen ist es erforderlich, die technische Infrastruktur des Bundesverwaltungsamts an die der Meldebehörden anzupassen. Dafür fallen im Jahr 2013 einmalig Einrichtungskosten in Höhe von 1 060 000 Euro sowie ab dem Jahr 2013 jährliche Betriebskosten in Höhe von circa 75 000 Euro an. Für die Entwicklung der Fachanwendung entsteht zusätzlicher Personalbedarf von drei Stellen (3xE11), damit verbunden sind Personalkosten in Höhe von insgesamt rund 185 000 Euro jährlich. Dieser personelle Mehraufwand entsteht für zwei Stellen voraussichtlich für die Jahre 2012 und 2013, für die dritte Stelle unbefristet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Europäischen Bürgerinitiative (EBIG)
§ 1 Zuständige Behörden und Prüfung von Online-Sammelsystemen
§ 2 Sammeln von Unterstützungsbekundungen
§ 3 Überprüfung von Unterstützungsbekundungen
§ 4 Ungültigkeit von Unterstützungsbekundungen Eine Unterstützungsbekundung ist ungültig, wenn
§ 5 Bußgeldvorschriften
Artikel 2 Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
a Finanzieller Aufwand
b Personeller Aufwand
IV. Bürokratiekosten
V. Sonstige Kosten
VI. Nachhaltigkeit
VII. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IX. Befristung
X. Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz Nr. 1799: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung Europäischer Bürgerinitiativen
Drucksache 532/11
Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der nichtindividualisierten Verkehrsdatenerhebung
... in 100g Abs. 2 Satz 2 StPO überführt. Die jüngsten Ereignisse in Dresden haben gezeigt, dass von einer nichtindividualisierten Funkzellenabfrage eine Vielzahl unbeteiligter Bürger betroffen sein kann. Zur besseren Wahrung der Rechte unbeteiligter Dritter bedarf es daher einer Beschränkung der Datenabfragen nach § 100g Abs. 2 Satz 2 StPO auf das für eine effektive Strafverfolgung unabdingbare Maß. Hierzu gilt es auch, die Voraussetzungen der Funkzellenabfrage unter besonderer Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes klarer als bislang gesetzlich normiert herauszuarbeiten. In der Begründung (BT-Drs 16/5846 S. 55) hieß es dazu, dass im Rahmen der Verhältnismäßigkeit insbesondere zu berücksichtigen sei, inwieweit dritte Personen von der Maßnahme betroffen sind. Die Maßnahme sei dann ggf. zeitlich und örtlich weiter zu begrenzen oder müsse unterbleiben, wenn eine solche Begrenzung nicht möglich sei und das Ausmaß der Betroffenheit Dritter unangemessen erscheine.
A. Problem und Ziel
B. Wesentlicher Inhalt
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage und Zielsetzung des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Kosten der öffentlichen Haushalte
IV. Auswirkung von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nr. 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 648/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung einer Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht KOM (2009) 293 endg.; Ratsdok. 11722/09
... • Beschluss 2008/633/JI des Rates vom 23. Juni 2008 über den Zugang der benannten Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol zum Visa Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten24.
Drucksache 730/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Beantragung eines Abgleichs mit EURODAC-Daten durch Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europol zu Strafverfolgungszwecken KOM (2009) 344 endg.; Ratsdok. 13322/09
... -Informationssystem - VIS - für Datenabfragen zum Zwecke der Verhütung, Auf-(entfällt bei Annahme von Ziffer 1) deckung und Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten) und durch das VIS-Zugangsgesetz vom 6. Mai 2009 (BGBl. I., S. 1038, 1039) in nationales Recht umgesetzt. In nahezu allen Mitgliedstaaten der EU haben die Strafverfolgungsbehörden zum Zwecke der Verbrechensbekämpfung daneben bereits Zugang zu den jeweiligen nationalen Datenbanken, die Fingerabdrücke von Asylsuchenden enthalten. Bislang besteht jedoch keine Möglichkeit, derartige Abfragen in automatisierter Form europaweit durchzuführen. In Anbetracht der mit den neuen Kriminalitätsphänomenen und Gefahrenlagen verbundenen Herausforderungen handelt es sich bei dem in Rede stehenden Vorhaben aus Sicht des Bundesrates daher um einen folgerichtigen, notwendigen und begrüßenswerten Schritt zur Fortentwicklung der EU zu einem gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.
Drucksache 918/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über den Zugang von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie Nachrichtendiensten zum Visa -Informationssystem (VIS-Zugangsgesetz - VISZG )
... -Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten (VIS-Zugangsbeschluss; ABl. EU (Nr.) L 218 S. 129) in das deutsche Recht umzusetzen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Unmittelbare Anwendbarkeit
§ 2 Zugangsberechtigte Behörden und zentrale Zugangsstellen
§ 3 Terroristische und sonstige schwerwiegende Straftaten
§ 4 Datenschutzkontrolle
§ 5 Protokollierung
§ 6 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
A. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs
B. Gesetzgebungskompetenz
C. Vereinbarkeit mit EU-Recht
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
a Finanzieller Aufwand
b Personeller Aufwand
E. Sonstige Kosten
F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
G. Bürokratiekosten
H. Befristung
I. Evaluation
II. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 633: Gesetz über den Zugang der Sicherheitsbehörden zum Visa-Informationssystem (VIS-Zugangsgesetz)
Drucksache 175/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu den Entwicklungen in den Verhandlungen über den Rahmenbeschluss des Rates über den Datenschutz im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (2006/2286(INI))
... -Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zwecke der Prävention, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten (KOM (2005)
Drucksache 275/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24 /EG
... es über die Bestandsdatenabfrage richten (vgl. BT-Drs.
Drucksache 871/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Zugang der für die innere Sicherheit zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol zum Visa -Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zwecke der Prävention, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer und sonstiger schwerwiegende Straftaten KOM (2005) 600 endg.; Ratsdok. 15142/05
... -Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zwecke der Prävention, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer und sonstiger schwerwiegende Straftaten KOM (2005)
Begründung
1.Hintergrund des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Vereinbarkeit mit anderen Politiken und Zielen der Union
2. Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Wahl des Instruments
• Beteiligung an diesem VIS-Beschluss
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. WEITERE Angaben
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Für die innere Sicherheit zuständige Behörden
Artikel 4 Zentrale Zugangsstellen
Artikel 5 Bedingungen für den Zugriff auf VIS-Daten durch Behörden, die für die innere Sicherheit der unter die Verordnung über das Visa-Informationssystem fallenden Mitgliedstaaten zuständig sind
Artikel 6 Bedingungen für den Zugriff auf VIS-Daten durch Behörden, die für die innere Sicherheit der nicht unter die Verordnung über das Visa-Informationssystem fallenden Mitgliedstaaten zuständig sind
Artikel 7 Bedingungen für den Zugriff auf VIS-Daten durch Europol
Artikel 8 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 9 Kosten
Artikel 10 Führung von Aufzeichnungen
Artikel 11 Beratender Ausschuss
Artikel 12 Überwachung und Bewertung
Artikel 13 Inkrafttreten und Anwendung
Anhang
Teil I
Teil II
Drucksache 871/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 819. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2006
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Zugang der für die innere Sicherheit zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol zum Visa -Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zwecke der Prävention, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten KOM (2005) 600 endg.; Ratsdok. 15142/05
... -Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zwecke der Prävention, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten KOM (2005)
Drucksache 871/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Zugang der für die innere Sicherheit zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol zum Visa -Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zwecke der Prävention, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten KOM (2005) 600 endg.; Ratsdok. 15142/05
... -Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zwecke der Prävention, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten KOM (2005)
Drucksache 35/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 515/2014, (EU) Nr. 2016/399 , (EU) Nr. 2016/794 und (EU) Nr. 2016/1624 - COM(2016) 731 final
Drucksache 45/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (Grenzen und Visa) und zur Änderung der Entscheidung 2004/512/EG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 767/2008, des Beschlusses 2008/633/JI des Rates, der Verordnung (EU) Nr. 2016/399 und der Verordnung (EU) Nr. 2017/2226 - COM(2017) 793 final
Drucksache 46/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) - COM(2017) 794 final
Drucksache 96/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
Drucksache 182/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
Drucksache 218/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 und der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 - COM(2016) 194 final
Drucksache 219/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Solidere und intelligentere Informationssysteme für das Grenzmanagement und mehr Sicherheit - COM(2016) 205 final
Drucksache 224/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der Grenzkontrollen, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 - COM(2016) 882 final
Drucksache 271/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006, des Beschlusses 2007/533/JI des Rates und des Beschlusses 2010/261/EU der Kommission - COM(2016) 883 final
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