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"Bundesrechnungshofes"
Drucksache 180/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und der Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2018
... Der Bundesrat hat in seiner 989. Sitzung am 15. Mai 2020 beschlossen, der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes aufgrund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes gemäß Artikel 114 des
Drucksache 304/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2019 - Einzelplan 20 -
Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2019 - Einzelplan 20 -
Drucksache 4/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter" (Ganztagsfinanzierungsgesetz - GaFG )
... Alle Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens sind in einen jährlichen Wirtschaftsplan einzustellen, der durch die Bundesregierung aufzustellen ist und von den parlamentarischen Gremien bewilligt wird. Für das Sondervermögen gilt in Übereinstimmung mit den allgemeinen Regeln grundsätzlich das Haushaltsrecht des Bundes. Dieses gilt auch für das Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Errichtung des Sondervermögens
§ 2 Zweck des Sondervermögens
§ 3 Stellung des Sondervermögens im Rechtsverkehr
§ 4 Finanzierung des Sondervermögens
§ 5 Rücklagen des Sondervermögens
§ 6 Wirtschaftsplan für das Sondervermögen, Haushaltsrecht
§ 7 Jahresrechnung für das Sondervermögen
§ 8 Verwaltungskosten des Sondervermögens
§ 9 Auflösung des Sondervermögens
§ 10 Inkrafttreten
Anlage Wirtschaftsplan des Sondervermögens Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
5.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
5.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5.3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu Anlage Wirtschaftsplan des Sondervermögens
Drucksache 180/20
Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2019 zur Haushaltsund Wirtschaftsführung des Bundes - Ergänzungsband -
... Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
Drucksache 393/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen
... "Die Erhebungsrechte des Bundesrechnungshofes nach Artikel 114 Absatz 2 Satz 2 des
§ 15 Bundesförderprogramm.
§ 24 Transparenz zur Sicherstellung ausreichender Planungskapazitäten
‚Artikel 4 Änderung des Maßnahmegesetzvorbereitungsgesetzes
§ 2a Verkehrswegeinfrastrukturprojekte zur Strukturstärkung
Drucksache 36/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung zur strukturellen Weiterentwicklung und Ausrichtung der Deutschen Bahn AG am Bundesinteresse
... Gleichzeitig übersende ich den Bericht auch dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung. Er wird zudem auf der Internetseite des Bundesrechnungshofes veröffentlicht.
Drucksache 174/19
Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2018 zur Haushaltsund Wirtschaftsführung des Bundes - Ergänzungsband -
... Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
Drucksache 654/19
Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2019 zur Haushaltsund Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2018)
... Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
Drucksache 174/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2017 - Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2017 -
... Der Bundesrat hat in seiner 978. Sitzung am 7. Juni 2019 beschlossen, der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes aufgrund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes gemäß Artikel 114 des
Drucksache 487/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zu dem Abkommen vom 4. Juli 2019 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Hellenischen Republik über das Deutsch-Griechische Jugendwerk
... (5) Die Kontrolle der Mittelverwendung erfolgt durch Rechnungsprüferinnen bzw. Rechnungsprüfer, die vom Aufsichtsrat auf Vorschlag des deutschen Bundesrechnungshofes und des griechischen Finanzkontrollorgans bestellt werden.
Drucksache 200/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr2018 - Einzelplan 20 -
Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr2018 - Einzelplan 20 -
Drucksache 378/18
... Mit der Änderung des § 26 Absatz 1 Satz 3 BeamtStG erfolgt in einer zentralen statusrechtlichen Frage, nämlich in der Frage, ob und wann eine Beamtin oder ein Beamter aus dem aktiven Dienst in den Ruhestand versetzt werden darf, eine Angleichung an das Recht der Bundesbeamten. Die insoweit relevante Vorschrift des § 44 Absatz 1 Satz 3 BBG wurde auf Verlangen des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages (Beschluss vom 25. Februar 2005, dieser wiederum bezugnehmend auf die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2001 in Bundestags-Drucksache
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Beamtenstatusgesetzes
§ 35 Folgepflicht.
Artikel 2 Änderung des Bundesbeamtengesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Drucksache 371/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens "Digitale Infrastruktur" (Digitalinfrastrukturfondsgesetz - DIFG )
... Alle Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens sind in einen jährlichen Wirtschaftsplan einzustellen, der durch die Bundesregierung aufzustellen ist und von den parlamentarischen Gremien bewilligt wird. Für das Sondervermögen gilt in Übereinstimmung mit den allgemeinen Regeln grundsätzlich das Haushaltsrecht des Bundes. Dieses gilt auch für das Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Errichtung des Sondervermögens
§ 2 Zweck des Sondervermögens
§ 3 Stellung im Rechtsverkehr
§ 4 Vermögen des Sondervermögens und Finanzierung
§ 5 Rücklagen
§ 6 Wirtschaftsplan, Haushaltsrecht, Mittelverwendung
§ 7 Jahresrechnung
§ 8 Verwaltungskosten
§ 9 Auflösung
§ 10 Inkrafttreten
Anlage 1 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Digitale Infrastruktur
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
5.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
5.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5.3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu Anlage 1 Wirtschaftsplan des Sondervermögens
Drucksache 583/18
Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2018 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2017)
... Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
Drucksache 243/18
Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes
Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2017 - Einzelplan 20 -
... Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes
Drucksache 243/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2017 - Einzelplan 20 -
Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2017 - Einzelplan 20 -
Drucksache 130/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und der Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2016
... Der Bundesrat hat in seiner 968. Sitzung am 8. Juni 2018 beschlossen, der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes aufgrund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes gemäß Artikel 114 des
Drucksache 130/18
Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2017 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes - Ergänzungsband - Bundesrechnungshof Bonn, 24. April 2018
... Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
Drucksache 320/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und der Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2015
... Der Bundesrat hat in seiner 958. Sitzung am 2. Juni 2017 beschlossen, der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes aufgrund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes gemäß Artikel 114 des
Drucksache 760/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2017 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2016)
Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2017 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2016)
Drucksache 386/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2016 - Einzelplan 20 -
Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2016 - Einzelplan 20 -
Drucksache 70/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes
... Der Bundesrat teilt grundsätzlich das Ziel einer nachhaltigen Ausgestaltung der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung. Aufgrund der Bedenken des Nationalen Normenkontrollrates sowie des Bundesrechnungshofes sieht der Bundesrat das Missverhältnis zwischen dem anfallenden Erfüllungsaufwand und den zu erwartenden Einnahmen mit großer Sorge. Verschiedene Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass sich dieses Missverhältnis durch die Anpassungen im vorliegenden Gesetzentwurf noch verschärft.
Zum Gesetzentwurf allgemein
6. Zum Gesetzentwurf allgemein
15. Zu Artikel 1 Eingangssatz, Nummer 1 und 2 - neu - § 2 Absatz 3
'Artikel 1
Drucksache 386/17
Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes
Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2016 - Einzelplan 20 -
... Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes
Drucksache 320/17
Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2016 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes - Band II
... Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
Drucksache 70/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes
... 2. Der Bundesrat teilt grundsätzlich das Ziel einer nachhaltigen Ausgestaltung der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung. Aufgrund der Bedenken des Nationalen Normenkontrollrates sowie des Bundesrechnungshofes sieht der Bundesrat das Missverhältnis zwischen dem anfallenden Erfüllungsaufwand und den zu erwartenden Einnahmen mit großer Sorge. Verschiedene Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass sich dieses Missverhältnis durch die Anpassungen im vorliegenden Gesetzentwurf noch verschärft.
Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Eingangssatz, Nummer 1 und 2 - neu - § 2 Absatz 3
'Artikel 1
Drucksache 250/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2015 - Einzelplan 20 -
Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2015 - Einzelplan 20 -
Drucksache 408/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz - FMSANeuOG )
... Der in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgeschlagene Absatz 6 ist zu streichen. Er ist nicht erforderlich, da durch die Ergänzung in Absatz 1 Satz 5 klargestellt wird, dass die Abwicklungsanstalten wie ein Wirtschaftsunternehmen nach kaufmännischen Grundsätzen handeln und unmittelbar den Vorgaben aus § 112 Absatz 2 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung unterliegen. Danach unterliegen sie insbesondere einem Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes gemäß § 111 der Bundeshaushaltsordnung. Zugleich enthalten die Statuten der Abwicklungsanstalten Vorgaben zur
1. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
2. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 8b Absatz 2 FMStFG
3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 4 Absatz 1 FinDAG
Drucksache 250/16
Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes
Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2015 - Einzelplan 20 -
... Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes
Drucksache 769/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g)
... In Artikel 114 GG wird dem Bundesrechnungshof das Recht eingeräumt, im Rahmen der Prüfung der Bundesverwaltung hinsichtlich der zweckgebundenen Vergabe von Bundesmitteln an die Länder bei Mischfinanzierungstatbeständen auch Erhebungen bei mittelbewirtschaftenden Stellen im Bereich der Länder vorzunehmen, um die zweckgerechte Verwendung der Mittel überprüfen zu können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
1. Teil A des Beschlusses vom 14. Oktober 2016
2. Teil B des Beschlusses vom 14. Oktober 2016
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Grundgesetzes
Artikel 104c
Artikel 143e
Artikel 143f
Artikel 143g
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Teil A des Beschlusses vom 14. Oktober 2016 Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs
Finanzhilfen Seehäfen/ Gemeindeverkehrsfinanzierung
4 Sanierungshilfen
Stärkung des Stabilitätsrates
2. Teil B des Beschlusses vom 14. Oktober 2016 Digitalisierung
Infrastrukturgesellschaft Verkehr
Bessere Förderung von Investitionen
Kontrollrechte bei Mitfinanzierung von Länderaufgaben
4 Steuerverwaltung
Geltungsdauer/ Übergangsregelung
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
VIII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Unterziffer aa
Zu Unterziffer bb
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 143e
Zu Artikel 143f
Zu Artikel 143g
Zu Artikel 2
Drucksache 190/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und der Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2014
... Der Bundesrat hat in seiner 946. Sitzung am 17. Juni 2016 beschlossen, der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes aufgrund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes gemäß Artikel 114 des
Drucksache 408/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz - FMSANeuOG )
... Der in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgeschlagene Absatz 6 ist zu streichen. Er ist nicht erforderlich, da durch die Ergänzung in Absatz 1 Satz 5 klargestellt wird, dass die Abwicklungsanstalten wie ein Wirtschaftsunternehmen nach kaufmännischen Grundsätzen handeln und unmittelbar den Vorgaben aus § 112 Absatz 2 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung unterliegen. Danach unterliegen sie insbesondere einem Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes gemäß § 111 der Bundeshaushaltsordnung. Zugleich enthalten die Statuten der Abwicklungsanstalten Vorgaben zur
1. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
2. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 8b Absatz 2 FMStFG
3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 4 Absatz 1 FinDAG
Drucksache 278/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes
... Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) begrüßt die Konzentration der Familienkassen. Eine solche Maßnahme hatte der Bundesrechnungshof schon vor Jahren mehrmals angemahnt. Allerdings hat der NKR bei diesem Gesetzentwurf hinsichtlich der Aufrechterhaltung von zwei Familienkassen grundsätzliche Bedenken. So soll es nach der Konsolidierung von über 8.000 Familienkassen des öffentlichen Dienstes weiterhin eine Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) und eine beim Bundesverwaltungsamt (BVA) geben. Trotz intensiver Prüfung und zusätzlichen Gesprächen ist für den NKR kein fachlicher Grund zu erkennen, warum neben der BA auch das BVA als weitere Behörde mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe betraut bleibt. Aus Sicht des NKR bleibt somit im Ergebnis die Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen mit den zwei fortbestehenden Familienkassen bei der BA und dem BVA unvollständig. Entsprechende Effizienzgewinne bleiben in Teilen ungenutzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
3 Inhaltsübersicht
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 3 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 5 Weitere Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken
Artikel 7 Aufhebung der Familienkassenzuständigkeitsverordnung
Artikel 8 Aufhebung der Bundesfamilienkassenverordnung
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
3. Zu Artikel 7 Aufhebung der Familienkassenzuständigkeitsverordnung
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3311: Entwurf eines Gesetzes zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II. 1 Inhalt des Regelungsvorhabens
II.2 Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Konzentration der Familienkassen
Einführung des Familienkassenschlüssels
Änderung des Steuerstatistikgesetzes
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger
II. 3 Alternativen
II.4 Evaluation
II.6 E-Government
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen
Drucksache 572/16
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung der Lärmsanierung an Straßen in kommunaler Baulast (Lärmsanierungsfinanzierungsgesetz - LärmSanFinG )
... Die zuständigen obersten Landesbehörden sind verpflichtet, dem Bundesministerium der Finanzen die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Das Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes gemeinsam mit dem jeweiligen Landesrechnungshof im Sinne des § 93 der Bundeshaushaltsordnung bleibt hiervon unberührt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
§ 1 Förderziel und Fördervolumen
§ 2 Verteilung
§ 3 Förderfähige Maßnahmen
§ 4 Doppelförderung
§ 5 Förderzeitraum
§ 6 Förderquote und Bewirtschaftung
§ 7 Prüfung der Mittelverwendung
§ 8 Rückforderung
§ 9 Verwaltungsvereinbarung
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Drucksache 666/16
Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2016 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2015)
... Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
Drucksache 190/16
Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2015 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes - Weitere Prüfungsergebnisse -
... Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
Drucksache 545/15
Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2015 zur Haushaltsund Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2014)
... Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
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Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.