Gesetz
Artikel 1
Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) - (SE-Ausführungsgesetz - SEAG)
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1
Anzuwendende Vorschriften
§ 2
Sitz
§ 3
Eintragung
§ 4
Zuständigkeiten
Abschnitt 2
Gründung einer SE
Unterabschnitt 1
Verschmelzung
§ 5
Bekanntmachung
§ 6
Verbesserung des Umtauschverhältnisses
§ 7
Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan
§ 8
Gläubigerschutz
Unterabschnitt 2
Gründung einer Holding-SE
§ 9
Abfindungsangebot im Gründungsplan
§ 10
Zustimmungsbeschluss; Negativerklärung
§ 11
Verbesserung des Umtauschverhältnisses
Abschnitt 3
Sitzverlegung
§ 12
Abfindungsangebot im Verlegungsplan
§ 13
Gläubigerschutz
§ 14
Negativerklärung
Abschnitt 4
Aufbau der SE
Unterabschnitt 1
Dualistisches System
§ 15
Wahrnehmung der Geschäftsleitung durch Mitglieder des Aufsichtsorgans
§ 16
Zahl der Mitglieder des Leitungsorgans
§ 17
Zahl der Mitglieder und Zusammensetzung des Aufsichtsorgans
§ 18
Informationsverlangen einzelner Mitglieder des Aufsichtsorgans
§ 19
Festlegung zustimmungsbedürftiger Geschäfte durch das Aufsichtsorgan
Unterabschnitt 2
Monistisches System
§ 20
Anzuwendende Vorschriften
§ 21
Anmeldung und Eintragung
§ 22
Aufgaben und Rechte des Verwaltungsrats
§ 23
Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrats
§ 24
Zusammensetzung des Verwaltungsrats
§ 25
Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats
§ 26
Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats
§ 27
Persönliche Voraussetzungen der Mitglieder des Verwaltungsrats
§ 28
Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrats
§ 29
Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrats
§ 30
Bestellung durch das Gericht
§ 31
Nichtigkeit der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern
§ 32
Anfechtung der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern
§ 33
Wirkung des Urteils
§ 34
Innere Ordnung des Verwaltungsrats
§ 35
Beschlussfassung
§ 36
Teilnahme an Sitzungen des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse
§ 37
Einberufung des Verwaltungsrats
§ 38
Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Verwaltungsrats
§ 39
Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Verwaltungsratsmitglieder
§ 40
Geschäftsführende Direktoren
§ 41
Vertretung
§ 42
Zeichnung durch geschäftsführende Direktoren
§ 43
Angaben auf Geschäftsbriefen
§ 44
Beschränkungen der Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis
§ 45
Bestellung durch das Gericht
§ 46
Anmeldung von Änderungen
§ 47
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses
§ 48
Ordentliche Hauptversammlung
§ 49
Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von Unternehmen
Unterabschnitt 3
Hauptversammlung
§ 50
Einberufung und Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit
§ 51
Satzungsänderungen
Abschnitt 5
Auflösung
§ 52
Auflösung der SE bei Auseinanderfallen von Sitz und Hauptverwaltung
Abschnitt 6
Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 53
Straf- und Bußgeldvorschriften
Artikel 2
Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft - (SE-Beteiligungsgesetz - SEBG)
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1
Zielsetzung des Gesetzes
§ 2
Begriffsbestimmungen
§ 3
Geltungsbereich
Teil 2
Besonderes Verhandlungsgremium
Kapitel 1
Bildung und Zusammensetzung
§ 4
Information der Leitungen
§ 5
Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums
§ 6
Persönliche Voraussetzungen der auf das Inland entfallenden Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums
§ 7
Verteilung der auf das Inland entfallenden Sitze des besonderen Verhandlungsgremiums
Kapitel 2
Wahlgremium
§ 8
Zusammensetzung des Wahlgremiums; Urwahl
§ 9
Einberufung des Wahlgremiums
§ 10
Wahl der Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums
Kapitel 3
Verhandlungsverfahren
§ 11
Information über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums
§ 12
Sitzungen, Geschäftsordnung
§ 13
Zusammenarbeit zwischen besonderem Verhandlungsgremium und Leitungen
§ 14
Sachverständige und Vertreter von geeigneten außenstehenden Organisationen
§ 15
Beschlussfassung im besonderen Verhandlungsgremium
§ 16
Nichtaufnahme oder Abbruch der Verhandlungen
§ 17
Niederschrift
§ 18
Wiederaufnahme der Verhandlungen
§ 19
Kosten des besonderen Verhandlungsgremiums
§ 20
Dauer der Verhandlungen
Teil 3
Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE
Kapitel 1
Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Vereinbarung
§ 21
Inhalt der Vereinbarung
Kapitel 2
Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes
Abschnitt 1
SE-Betriebsrat kraft Gesetzes
Unterabschnitt 1
Bildung und Geschäftsführung
§ 22
Voraussetzung
§ 23
Errichtung des SE-Betriebsrats
§ 24
Sitzungen und Beschlüsse
§ 25
Prüfung der Zusammensetzung des SE-Betriebsrats
§ 26
Beschluss zur Aufnahme von Neuverhandlungen
Unterabschnitt 2
Aufgaben
§ 27
Zuständigkeiten des SE-Betriebsrats
§ 28
Jährliche Unterrichtung und Anhörung
§ 29
Unterrichtung und Anhörung über außergewöhnliche Umstände
§ 30
Information durch den SE-Betriebsrat
Unterabschnitt 3
Freistellung und Kosten
§ 31
Fortbildung
§ 32
Sachverständige
§ 33
Kosten und Sachaufwand
Abschnitt 2
Mitbestimmung kraft Gesetzes
§ 34
Besondere Voraussetzungen
§ 35
Umfang der Mitbestimmung
§ 36
Sitzverteilung und Bestellung
§ 37
Abberufung und Anfechtung
§ 38
Rechtsstellung; Innere Ordnung
Abschnitt 3
Tendenzschutz
§ 39
Tendenzunternehmen
Teil 4
Grundsätze der Zusammenarbeit und Schutzbestimmungen
§ 40
Vertrauensvolle Zusammenarbeit
§ 41
Geheimhaltung; Vertraulichkeit
§ 42
Schutz der Arbeitnehmervertreter
§ 43
Missbrauchsverbot
§ 44
Errichtungs- und Tätigkeitsschutz
Teil 5
Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussbestimmung
§ 45
Strafvorschriften
§ 46
Bußgeldvorschriften
§ 47
Geltung nationalen Rechts
Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 5
Änderung des Spruchverfahrensgesetzes
Artikel 6
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Artikel 7
Änderung der Handelsregisterverordnung
Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 9
Inkrafttreten