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"Bundesland"
Drucksache 19/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz - 1. FimanoG)
... Durch die im Entwurf vorgesehenen oben angeführten Regelungen werden Betreiber von Märkten, das heißt auch Börsen, polizeipflichtig gemacht. Dies würde bedeuten, dass künftig eine öffentlichrechtliche Anstalt eines Bundeslandes einer direkten Anordnung oder einem Bußgeldverfahren der Bundesbehörde BaFin ausgesetzt sein könnte. Weisungsbefugnisse des Bundes gegenüber Bundesländern und deren Behörden bestehen nach Artikel 85 GG nur in den Fällen der Bundesauftragsverwaltung. Ein solcher liegt hier nicht vor. Daher bestehen Bedenken gegen die Vereinbarkeit mit dem
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b, Nummer 6 und Nummer 33 Buchstabe c § 4 Absatz 2 Satz 3, § 4a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und 3, § 39 Absatz 3d Nummer 3 WpHG
2. Zu Artikel 1 Nummer 33 Buchstabe c § 39 Absatz 3d Nummer 2 Buchstabe a WpHG
3. Zu Artikel 1 Nummer 33 Buchstabe e § 39 Absatz 4a Satz 3 WpHG
4. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 31 Absatz 3a WpHG
5. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 31 Absatz 3a WpHG
6. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 3 Absatz 4 Satz 1 BörsG
7. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 19 Absatz 8 Satz 2 BörsG
8. Zu Artikel 5 Nummer 2b - neu - § 19a - neu - BörsG
§ 19a Mittelbare Börsenteilnehmer
Drucksache 360/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
... Schwerpunktstaatsanwaltschaften im Bereich der Korruptionsdelikte dürfte mit einem jährlichen Anstieg der Verfahren um etwa 15% zu rechnen sein. weil im Allgemeinen den Verfahren gegen Tatverdächtige auf der Nehmerseite auch entsprechende Verfahren auf der Geberseite gegenüber stehen. Für Bundesländer, die keine Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Korruptionsdelikte eingerichtet haben, erscheint eine Prognose der zusätzlichen Fallzahlen und damit der zusätzlichen Verfahren möglich: Die durchschnittliche zusätzliche Belastung pro Bundesland wird sich unter Zugrundelegung der oben genannten Überlegungen voraussichtlich auf etwa 25 zusätzliche Tatverdächtige jährlich belaufen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 299a Bestechlichkeit im Gesundheitswesen
§ 299b Bestechung im Gesundheitswesen
§ 300 Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen
§ 301 Strafantrag
§ 302 Erweiterter Verfall
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
aa Erfüllungsaufwand für Bund und Länder
bb Erfüllungsaufwand für die Kranken- und Pflegekassen
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 299a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 299b
Zu § 300
Zu § 301
Zu § 302
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3206: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1. Inhalt des Regelungsvorhabens
5 Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
a. Zur Zuordnung des Aufwands der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen
b. Zum Aufwand im Einzelnen
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
a. Erfüllungsaufwand für den GKV-Spitzenverband
b. Erfüllungsaufwand für die Staatsanwaltschaften und Gerichte der Länder
2.2. Weitere Kosten
2.3. Abschließende Stellungnahme des NKR
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (NKR-Nr. 3206)
Drucksache 379/15
Allgemeine
Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
... (5) Die Aufteilung der in der Regel 7000 Untersuchungen an Lebensmitteln auf die Länder erfolgt in entsprechender Anwendung des Verteilungsplans in Anlage 1. Jedes Bundesland analysiert die ihm zur Untersuchung zugewiesenen Erzeugnisse auf die ihm zugewiesenen Stoffgruppen mit der im Untersuchungsplan festgelegten Anzahl an Untersuchungen. Den Ländern ist frei gestellt, ob die Untersuchungen zu einem Erzeugnis an ein und derselben Probe oder an verschiedenen Proben des gleichen Erzeugnisses (identischer Matrixkode1) vorgenommen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
3 Vollzugsaufwand
F. Weitere Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
§ 1 Ausschuss Monitoring
§ 2 Expertengruppen
§ 3 Monitoringplan 2016 - 2020
§ 4 Verfahrensweise zur Festlegung der Einzelheiten des Monitorings
§ 5 Probenahme, Probenvorbereitung und Analytik
§ 6 Qualitätssicherungsmaßnahmen
§ 7 Handbuch
§ 8 Datenübermittlung
§ 9 Berichterstattung
§ 10 Aufhebung der AVV Monitoring 2011-2015, Übergangsvorschrift
§ 11 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 3) Anzahl an jährlichen Untersuchungen für jedes Bundesland im Zeitraum 2016 bis 2020
Anlage 2 : (zu § 3) Übersicht über die im Monitoring 2016 bis 2020 grundsätzlich zu untersuchenden Lebensmittel
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3284: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für die Jahre 2016 bis 2020
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 446/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
... Im AsylG bestimmt eine vom Bundesministerium des Innern bestimmte zentrale Verteilungsstelle die für Asylbewerber zuständige Erstaufnahmeeinrichtung (§ 46 AsylG). Wenn ein Asylbewerber nicht mehr verpflichtet ist, in einer Erstaufnahmeeinrichtung eines Bundeslandes zu wohnen, wird er einer Ausländerbehörde dieses Bundeslands zugewiesen, in der er Wohnsitz zu nehmen hat (§ 50 Absatz 4 AsylG). Wird einem Asylbewerber eine Wohnsitzauflage erteilt, wird diese in der Regel mit der Zuweisungsentscheidung verbunden und steht daher mit dieser im Einklang (§ 50 Absatz 4 AsylG).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
§ 29a Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung.
§ 63a Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender
§ 83c Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten
§ 90 Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde
Artikel 2 Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
§ 14 Dauer der Anspruchseinschränkung
Artikel 3 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 45a Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung
§ 105c Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit
Artikel 4 Änderung des Bundesmeldegesetzes
Artikel 5 Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes
§ 18 Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug
Artikel 6 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 7 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
§ 17
§ 18 Zur Deckung eines nur vorübergehenden Personalbedarfs kann ein Beamter auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richteramt für die Dauer von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer seines Hauptamts, zum Richter auf Zeit ernannt werden.
Artikel 8 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes
§ 9a Gebäude für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen
Artikel 10 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 131 Sonderregelung zur Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung
§ 421 Förderung der Teilnahme an Sprachkursen
Artikel 11 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 12 Änderung des Entflechtungsgesetzes
Artikel 13 Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 14 Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
4 Verfahrensbeschleunigung
Faire und effektive Verfahren
4 Unterbringung
4 Asylbewerberleistungen
Ärztliche Versorgung
4 Integration
Kostenbeteiligung des Bundes
III. Alternativen Keine IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Gesetzesfolgen
1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Leistungen für Asylbewerber
Kostenbeteiligung des Bundes
2. Erfüllungsaufwand
a. Bürgerinnen und Bürger
b. Wirtschaft
5 Ausländerbeschäftigung
c. Verwaltung
Lockerung des Leiharbeitsverbots
Leistungseinschränkungen nach dem AsylbLG
Regelung zu minderjährigen Kindern
Erkennungsdienstliche Maßnahmen
Öffnung der Integrationskurse
Berufsqualifizierende Sprachkurse nach § 45a AufenthG
Förderung der Teilnahme an Sprachkursen
5 Bundesmeldegesetz
Gesundheitsversorgung, SGB V
5 Schutzimpfungen
VI. Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 18
Zu Nummer 20
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Absatz 16
Zu Absatz 17
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 14
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3467: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
4 Verfahrensbeschleunigung
4 Asylbewerberleistungen
1. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
2. Befristungs- und Evaluierungserwägungen
3. Gesamtbewertung
Drucksache 24/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen
... Die Initiative zur Vollstreckungsabgabe geht allerdings von der Vollstreckungsbehörde aus. Sie holt in eigener Zuständigkeit die erforderlichen Stellungnahmen ein, gibt der verurteilten Person Gelegenheit zur Stellungnahme, soweit sie nicht selbst das Gesuch gestellt hat (Nummer 106 RiVASt), und stellt die notwendigen Unterlagen zusammen. Auf deren Grundlage prüft die Vollstreckungsbehörde die Zulässigkeit eines Ersuchens und berichtet über die Generalstaatsanwaltschaft des jeweiligen Bundeslandes der dortigen Landesjustizverwaltung, sofern ein Gesuch der verurteilten Person vorliegt oder ein Ersuchen nach § 71 IRG angeregt werden soll (Nummer 105 RiVASt). Die Landesjustizverwaltung entscheidet als spätere Bewilligungsbehörde, ob ein Vollstreckungshilfeersuchen an einen anderen Staat gestellt werden soll. Bei einer abschlägigen Entscheidung bescheidet die Vollstreckungsbehörde einen eventuellen Gesuchsteller entsprechend. Anderenfalls legt sie den Vorgang der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht vor, die die Entscheidung des Gerichts vorbereitet (§ 71 Absatz 4 in Verbindung mit § 13 Absatz 2 IRG). Wurde die freiheitsentziehende Sanktion gegen eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit verhängt und hält sich diese nicht in dem anderen Staat auf, der um Vollstreckung ersucht werden soll, so veranlasst die Vollstreckungsbehörde, dass die verurteilte Person ihr erforderliches Einverständnis vor dem zuständigen Gericht (§ 77 IRG, § 157 GVG) abgibt. Befindet sich die verurteilte Person in der Bundesrepublik Deutschland und bedarf es nicht ihres Einverständnisses zur Überstellung, ist ihr rechtliches Gehör durch richterliche Anhörung zu gewähren (Nummer 108 RiVASt).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
§ 54a Vollstreckung langer freiheitsentziehender Sanktionen
§ 71 Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland
§ 71a Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
Abschnitt 1 Freiheitsentziehende Sanktionen
Unterabschnitt 1 Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland
§ 84 Grundsatz
§ 84a Voraussetzungen der Zulässigkeit
§ 84b Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen
§ 84c Unterlagen
§ 84d Bewilligungshindernisse
§ 84e Vorläufige Bewilligungsentscheidung
§ 84f Gerichtliches Verfahren
§ 84g Gerichtliche Entscheidung
§ 84h Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
§ 84i Spezialität
§ 84j Sicherung der Vollstreckung
§ 84k Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung
§ 84l Durchbeförderung zur Vollstreckung
§ 84m Durchbeförderungsverfahren
§ 84n Durchbeförderung auf dem Luftweg
Unterabschnitt 2 Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 85 Vorläufige Bewilligungsentscheidung
§ 85a Gerichtliches Verfahren
§ 85b Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person
§ 85c Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde
§ 85d Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
§ 85e Inländisches Vollstreckungsverfahren
§ 85f Sicherung der weiteren Vollstreckung
Abschnitt 4 Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen
Unterabschnitt 1 Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland
§ 90a Grundsatz
§ 90b Voraussetzungen der Zulässigkeit
§ 90c Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen
§ 90d Unterlagen
§ 90e Bewilligungshindernisse
§ 90f Vorläufige Bewilligungsentscheidung
§ 90g Gerichtliches Verfahren
§ 90h Gerichtliche Entscheidung
§ 90i Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
§ 90j Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung
§ 90k Überwachung der verurteilten Person
Unterabschnitt 2 Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 90l Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung
§ 90m Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person
§ 90n Inländisches Vollstreckungsverfahren
§ 98b Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Abschnitt : Umsetzung des Rb Freiheitsstrafen
I. Entstehungsgeschichte
II. Inhalt des umzusetzenden Rb Freiheitsstrafen
III. Vollstreckungshilfe im deutschen Recht
1. Vertraglose Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland
a Formelle und materielle Voraussetzungen
b Verfahren
1. Vertraglose Vollstreckung inländischer Erkenntnisse im Ausland
a Formelle und materielle Voraussetzungen
b Verfahren
2. Bilaterale und multilaterale Übereinkommen zur Vollstreckungshilfe
3. Notwendige Änderungen im IRG
4. Vollstreckung eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat ergangenen Erkenntnisses in der Bundesrepublik Deutschland
5. Vollstreckung eines deutschen Erkenntnisses in einem anderen EU-Mitgliedstaat
2. Abschnitt : Umsetzung des Rb Bewährungsüberwachung
I. Entstehungsgeschichte
II. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses
Im Einzelnen
III. Internationale grenzüberschreitende Überwachung von Bewährungsmaßnahmen oder alternativen Sanktionen
IV. Notwendige Änderungen im IRG
1. Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland
2. Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
3. Abschnitt : Umsetzung des Rahmenbeschlusses Abwesenheitsentscheidungen
4. Abschnitt : Gesetzgebungskompetenz, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, Gesetzesfolgen; Befristung, Evaluation
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VII. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VIII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Im Einzelnen:
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 9
Zu Nummer 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 6
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu § 84
Zu § 84a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 84b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 84c
Zu Absatz 2
Zu § 84d
Zu § 84e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 84f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 84g
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 84h
Zu § 84i
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 84j
Zu § 84k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 84l
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 84m
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 84n
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 85
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 85a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 85b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 85c
Zu § 85d
Zu § 85e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 85f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 26
Zu § 90a
Zu § 90b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 90c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 90d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 90e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 90f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 90g
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 90h
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 90i
Zu § 90j
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 90k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 90l
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 90m
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu § 90n
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 27
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3030: Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
a. Regelungsinhalt
b. Erfüllungsaufwand
Rahmenbeschluss Freiheitsstrafen
5 Informationspflichten
Drucksache 261/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Batteriegesetz es
... In jedem Bundesland wird die Marktüberwachung anders organisiert und von unterschiedlichen Behörden durchgeführt. Laut einer Länderabfrage, die von der Geschäftsstelle der "Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall" des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz für das Statistische Bundesamt durchgeführt wurde, wird ein Erfüllungsaufwand in Höhe von 33.000 Euro von den Ländern angenommen, welche sich ausschließlich aus Personalkosten zusammensetzt. Der Sachaufwand wird als sehr gering eingeschätzt und kann daher vernachlässigt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage und Zielsetzung
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
3.1 Bürgerinnen und Bürger
3.2 Wirtschaft
3.3 Verwaltung
3.3.1 Erfüllungsaufwand des Bundes
3.3.2 Erfüllungsaufwand der Länder
4. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3018: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Batteriegesetzes
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
2. Darstellung von Evaluierungserwägungen
Drucksache 608/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz)
... 9. das zuständige Bundesland, die zuständige Aufnahmeeinrichtung und Ausländerbehörde, bei unbegleiteten minderjährige Kindern und Jugendlichen das zuständige Jugendamt,
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 16 Absatz 5 Satz 2 AsylG , Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe b § 11 Absatz 1a AZRG
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 63a Absatz 1 Satz 2 Nummer 9 AsylG
3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 3 Absatz 2 Nummer 10 AZRG , Nummer 10 § 18a Nummer 13 AZRG
4. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 1a AZRG
5. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 6 Absatz 2 Satz 3 Nummer 4 AZRG
6. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe b - neu - § 10 Absatz 2 Satz 2a - neu AZRG
7. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 16 Absatz 1 Nummer 6 - neu - AZRG , Nummer 13 Buchstabe b1 - neu - § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5a - neu - AZRG
8. Zu Artikel 2 Nummer 11 § 18b, § 18b1 - neu - und § 18b2 - neu - AZRG , Nummer 13 Buchstabe a0 - neu - § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a - neu - und Nummer 1b - neu - AZRG
§ 18b
§ 18b1 Datenübermittlung an die Gesundheitsämter und weitere für die Gesundheitsuntersuchung nach § 62 des Asylgesetzes zuständigen behördlichen Stellen
§ 18b2 Datenübermittlung an die Jugendämter
9. Zu Artikel 2 Nummer 11 § 18c - neu - AZRG
§ 18c Datenübermittlung an die für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften zuständigen Behörden
10. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe a0 - neu - § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AZRG
11. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe b1 - neu - § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5a - neu - AZRG
12. Zu Artikel 2 Löschung der Daten im Ausländerzentralregister
13. Zum Gesetzesentwurf allgemein
14. Zum Gesetzentwurf allgemein
15. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 196/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer Gesetze
... Diese Aufgabe des begleitenden Monitoring obliegt dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Derzeit erhält das BIBB vom Statistischen Bundesamt Tabellen mit gerundeten Werten. Dadurch kann es in der Folge zu Unplausibilitäten und Unvollständigkeiten kommen. Durch den neuen § 17 Absatz 7 BQFG wird die erforderliche gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass dem BIBB von den statistischen Ämtern der Länder und dem Statistischen Bundesamt die von ihnen erhobenen Angaben als Summendatensätze übermittelt werden können. In diesen Summendatensätzen wird statt des gemäß § 17 Absatz 2 Nummer 1 BQFG erhobenen Wohnortes des Antragstellers nur das Bundesland ausgewiesen. Dadurch werden die Einzeldaten derart aggregiert, dass einerseits eine Auswertung durch das BIBB möglich, andererseits eine Rückverfolgung auf einzelne Betroffene faktisch ausgeschlossen ist. Die Übermittlung erfolgt - wie gemäß § 88 Absatz 4 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
8. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3213: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen und anderer Gesetze
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 335/15
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zu den Voraussetzungen und dem Verfahren der Zulassung von in nicht öffentlichrechtlicher Form betriebenen Portalen zur Durchführung von einfachen Melderegisterauskünften über das Internet (Portalverordnung - PortalVO )
... Für die Wirtschaft ergibt sich neuer Erfüllungsaufwand, soweit Wirtschaftsakteure privatrechtlich betriebene Portale für einfache Melderegisterauskünfte im automatisierten Verfahren über das Internet betreiben wollen, da diese durch die zuständigen obersten Landesbehörden zugelassen werden müssen und dabei Voraussetzungen zu erfüllen sind. Im Zulassungsverfahren sind die notwendigen Voraussetzungen nach Aufforderung durch die Zulassungsbehörde zu belegen. Da nicht bekannt ist, wie viele Unternehmen eine Zulassung als Portal anstreben, wird auf der Grundlage einer Schätzung von etwa fünf Portalbetreibern pro Bundesland ausgegangen, also etwa 80 Zulassungsverfahren bundesweit ausgegangen. Entsprechend ist direkt nach Inkrafttreten der Verordnung mit einem einmaligen Erfüllungsaufwand für diese Unternehmen zu rechnen. Es wird angenommen, dass der jährliche Zuwachs an Portalen eher niedrig ist, da die meisten Interessenten bereits direkt nach Inkrafttreten der Verordnung die Zulassung beantragen werden. Deshalb wird davon ausgegangen, dass alle zwei Jahre ein Betreiber bundesweit die Zulassung eines Portals für automatisierte einfache Melderegisterauskunft beantragen wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich; Begriffe
§ 2 Aufgaben
§ 3 Protokollierungspflicht
§ 4 Datenschutz und Datensicherheit
§ 5 Zulassungsverfahren
§ 6 Vorläufige Zulassung
§ 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeit
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
E -Government-Tauglichkeit
4 Fazit
Drucksache 490/15
... Nachweis über die Verwendung der Regionalisierungsmittel für das Bundesland im Jahr:
Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Dritten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes - Drucksachen 18/3785, 18/3993, 18/4164, 18/4189, 18/4514 -
Anlage Drittes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
Artikel 1 Änderung des Regionalisierungsgesetzes.
,Artikel 2 Weitere Änderung des Regionalisierungsgesetzes
§ 5 Finanzierung und Verteilung
§ 6 Verwendung
Anlage (zu § 6 Absatz 2) Verwendungsnachweis
Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 144/15
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfung en und über bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der FrackingTechnologie und Tiefbohrungen
... en bis zu einer Anzahl im niedrigen zweistelligen Bereich zu erwarten, wobei die Anzahl nach Jahr und Bundesland stark variieren kann. Bei beispielsweise zehn Anträgen pro Jahr kann der geschätzte jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft bis zu etwa 3 Millionen Euro betragen. Mit der Durchführung von
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
Artikel 2 Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung
§ 22b Anforderungen an die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas, Erdöl und Erdwärme einschließlich des Aufbrechens von Gestein unter hydraulischem Druck
§ 22c Anforderungen an den Umgang mit Lagerstättenwasser und Rückfluss bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
1. UVP-V Bergbau Artikel 1
2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2
III. Rechtsgrundlage für die Verordnungen
1. UVP-V Bergbau Artikel 1
2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
1. UVP-V Bergbau Artikel 1
2. Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2
V. Nachhaltigkeit
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VII. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
UVP -V Bergbau Artikel 1
Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder UVP-V Bergbau Artikel 1
Allgemeine Bundesbergverordnung Artikel 2
3. Weitere Kosten
VIII. Evaluation
B. Besonderer Teil
Artikel 1 Änderung der UVP-V Bergbau
Zu Nummer 1
Buchstabe b
Buchstabe c
Buchstabe d
Buchstabe e
Buchstabe g
Zu Nummer 2
Buchstabe b
Zu Nummer 3
Artikel 2 Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung
Zu Nummer 1
Zu § 22b
Zu § 22c
Zu Nummer 2
Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3144: Entwürfe zur Änderung wasser-, naturschutz- und bergrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der FrackingTechnologie und anderer Vorhaben
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Auswirkungen der Reglungsvorhaben auf den Erfüllungsaufwand
a Grundsätzliches Erfordernis einer wasserrechtlichen Erlaubnis für Gewässernutzungen nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 und 4 WHG
b Kartenmäßige Ausweisung der Gebiete nach § 13a Abs. 1 S. 3 WHG
c Stoffbezogene Anforderungen nach § 13a Abs. 4 WHG
d Expertenkommission nach § 13a Abs. 6 WHG
e Vorgaben zur Überwachung der Gewässerbenutzung nach § 13b Abs. 2, 3 WHG
f UVP-Pflicht für Fracking-Vorhaben
g Allgemeine Bundesbergverordnung ABBergV
h Bergschadenshaftung nach Bundesberggesetz
2. Umsetzung von EU-Recht
3. Evaluierungserwägungen
4. Gesamtbewertung
Drucksache 56/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz)
... Die Mehrkosten durch die Einführung einer psychosozialen Prozessbegleitung werden vom Ressort auf der Grundlage von Länderauskünften auf durchschnittlich 90.000 Euro jährlich je Bundesland und damit auf insgesamt ca. 1,4 Mio. Euro geschätzt. Das Ressort hat im Zuge der Länderbeteiligung Auskünfte von den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen zu den prognostizierten Mehrausgaben erhalten, die auf eine solche Größenordnung hinweisen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
§ 406g Psychosoziale Prozessbegleitung
§ 406i Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse im Strafverfahren
§ 406j Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse außerhalb des Strafverfahrens
§ 406k Weitere Informationen
§ 406l Befugnisse von Angehörigen und Erben von Verletzten
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Informationspflichten
b Übersetzungen/Dolmetschleistungen
c Psychosoziale Prozessbegleitung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
V. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu § 406i
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 406j
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 406k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 406k
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3056: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz)
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
a. Inhalt des Regelungsvorhabens
- Informationspflichten
- Sprachliche Verständigungshilfe und Übersetzungen
- Psychosoziale Prozessbegleitung
b. Erfüllungsaufwand
- Informationspflichten
- Sprachliche Verständigungshilfe und Übersetzungen
- Psychosoziale Prozessbegleitung
c. Sonstige Kosten
d. Berichtspflichten gegenüber Dritten bzw. Evaluation
e. Bewertung
Drucksache 142/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen
... Gesetzbuch bundeseinheitlich geregelt ist. Zudem können Schadensfälle auch in Ländergrenzen übergreifenden Einwirkungsbereichen entstehen. In diesen Fällen darf die Anwendung der jeweiligen Verschuldens- und Beweislastregeln nicht davon abhängen, in welchem Bundesland der Schaden eintritt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesberggesetzes
Artikel 2 Änderung der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung
Anlage Liste der Einwirkungswinkel nach § 2 Absatz 1
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Artikel 1 Änderungen des BBergG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Buchstabe b
Zu Nummer 4
Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Artikel 2 Änderungen der EinwirkungsBergV
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Artikel 3 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3144: Entwürfe zur Änderung wasser-, naturschutz- und bergrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der FrackingTechnologie und anderer Vorhaben
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Auswirkungen der Reglungsvorhaben auf den Erfüllungsaufwand
a Grundsätzliches Erfordernis einer wasserrechtlichen Erlaubnis für Gewässernutzungen nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 und 4 WHG
b Kartenmäßige Ausweisung der Gebiete nach § 13a Abs. 1 S. 3 WHG
c Stoffbezogene Anforderungen nach § 13a Abs. 4 WHG
d Expertenkommission nach § 13a Abs. 6 WHG
e Vorgaben zur Überwachung der Gewässerbenutzung nach § 13b Abs. 2, 3 WHG
f UVP-Pflicht für Fracking-Vorhaben
g Allgemeine Bundesbergverordnung ABBergV
h Bergschadenshaftung nach Bundesberggesetz
2. Umsetzung von EU-Recht
3. Evaluierungserwägungen
4. Gesamtbewertung
Drucksache 456/15
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Dritte Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
... Zu e) Derzeit gibt es ca. 500 zugelassene Untersuchungsstellen, von denen aber vermutlich nur wenige das Trinkwasser auf radioaktive Stoffe hin überprüfen wollen bzw. können. Es wird davon ausgegangen, dass es einmal pro Jahr und pro Bundesland einen Antrag auf Zulassung als Untersuchungsstelle geben wird. Dem Zeitaufwand wurde eine Tätigkeit mittlerer Komplexität zugrunde gelegt, bestehend aus: Einarbeitung, Datenbeschaffung, Ausfüllen von Formularen, Datenüberprüfung und -übermittlung. Der verwendete Lohnsatz entspricht einer durchschnittlichen Entlohnung in der Wasserversorgung. Insgesamt wird für diese Informationspflicht mit einem jährlichen Erfüllungsaufwand in Höhe von 508 Euro gerechnet (Fallzahl 16 x Zeitaufwand in Minuten 45 x Lohnsatz pro Stunde 42,30 Euro).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Trinkwasserverordnung
§ 7a Radiologische Anforderungen
§ 14a Untersuchungspflichten in Bezug auf radioaktive Stoffe
§ 20a Überwachung durch die zuständige Behörde im Hinblick auf radioaktive Stoffe
Anlage 3a (zu §§ 7a, 9, 14a) Anforderungen an Trinkwasser in Bezug auf radioaktive Stoffe
Teil I Parameterwerte für Radon, Tritium und Richtdosis
Teil II Berechnung der Richtdosis
Anmerkung 1:
Teil III Durchführung, Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen
1. Untersuchungskonzept
a Erstuntersuchung
b Regelmäßige Untersuchungen
Anmerkung 1:
Anmerkung 2:
2. Untersuchungsbedingungen, Untersuchungsumfang und Bewertung der Parameter
a Radon
b Tritium
c Richtdosis
aa Screening-Verfahren mit Prüfwert für Calphages 5 0,1 Becquerel pro Liter
bb Screening-Verfahren mit Prüfwert für Calphages 5 0,05 Becquerel pro Liter
cc Einzelnuklidbestimmung
3. Untersuchungsverfahren und Verfahrenskennwerte
Anmerkung 1:
Anmerkung 2:
Anmerkung 3:
Anmerkung 4:
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern
VIII. Evaluation
IX. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
X. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
2.1 Die Verordnung enthält folgende Vorgaben an die Wirtschaft:
2.2 Durch die Verordnung werden folgende Informations- und Dokumentationspflichten für die Wirtschaft neu eingeführt:
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
4. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Teil I
Zu Teil II
Zu Teil III
Zu 1. Untersuchungskonzept
Zu 2. Untersuchungsbedingungen, Untersuchungsumfang und Bewertung der Parameter
Zu 3. Untersuchungsverfahren und Verfahrenskennwerte
Zu Nummer 18
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3197: Entwurf eines Gesetzes zur Dritten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
2. 1:1-Umsetzung von EU-Recht
3. Darstellung von Evaluierungserwägungen
Drucksache 301/14
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2015, 2016 und 2017
... es. Dieser Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird von jedem Bundesland nach einem durch Bundesgesetz geregelten Verteilungsmaßstab auf die einzelnen Gemeinden seines Gebietes aufgeteilt; die dazu gebildete Schlüsselzahl entspricht dem Anteil der Einkommensteuerleistungen der Einwohner und Einwohnerinnen in der betreffenden Gemeinde an den gesamten Einkommensteuerleistungen aller Einwohner und Einwohnerinnen in diesem Bundesland. Dabei werden nur zu versteuernde Einkommen bis zu den im
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Drucksache 443/14
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe
... 2. Gemäß den Länderauswertungen der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik tragen einige wenige Jugendämter die Lasten der Betreuung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger. Die vorliegenden Informationen deuten darauf hin, dass rund 60 bis 90 Prozent aller Inobhutnahmen innerhalb eines Bundeslandes von den besonders betroffenen Kommunen vorgenommen werden. Diese Konzentration ist durch folgende, von den jeweiligen Jugendämtern nicht zu verantwortende, Umstände geprägt: Lage an den Außengrenzen, Einzugsgebiete von Flug- oder Seehäfen sowie Betrieb zentraler Erstaufnahmeeinrichtungen. Die betroffenen Jugendämter sind an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gelangt.
Drucksache 488/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Festlegung der Höhe der Sonderentlastung von Kommunen mit besonderen Herausforderungen aus dem Zuzug aus anderen EU-Mitgliedstaaten über die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2014 (Sonderbundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2014 SBBFestV 2014)
... IILeistungsbezieher/innen (LB) aus Bulgarien und Rumänien von Juni 2013 auf Juni 2014, gewichtet mit der Anzahl dieser Personengruppe im Bestand Juni 2014, ergibt. Dieser Betroffenheitsindex wird für die betreffenden Länder einzeln berechnet (das heißt, jeweils auf Ebene des gesamten Bundeslandes):
Zu § 1
1. Schritt: Verteilung eines Sockelbetrages von 15 Millionen Euro
2. Schritt: Verteilung der übrigen Entlastung von 10 Millionen Euro anhand eines sachgerechten Betroffenheitsindexes
3. Gesamtergebnis
Drucksache 506/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern
... Nach der Systematik der gesetzlichen Regelungen soll eine gerechte Verteilung der Sozialkosten zwischen den Ländern dadurch gewährleistet werden, dass Sozialleistungen lediglich an dem Wohnort erbracht werden, auf den sich die Wohnsitzauflage bezieht. Insbesondere sollen Asylbewerber und geduldete Ausländer, die unter Verstoß gegen eine Wohnsitzauflage in ein anderes Bundesland umzuziehen, dort keine Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geltend machen können. Der Verstoß gegen eine Wohnsitzauflage wird dagegen - anders als ein Verstoß gegen eine räumliche Beschränkung nicht als Ordnungswidrigkeit oder Straftat eingestuft.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
§ 59a Erlöschen der räumlichen Beschränkung
§ 59b Anordnung der räumlichen Beschränkung
§ 60 Auflagen
§ 88a Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
Artikel 3 Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
7. Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3096: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 653/14
... Je Fall der Mitteilung der Änderung wird von einer Bearbeitungsdauer von rund 45 Minuten ausgegangen. Nach Mitteilung der Länder wird die Tätigkeit durch den mittleren oder gehobenen Dienst wahrgenommen (von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich). Es ist von rund 1 600 betreffenden Meldungen je Jahr auszugehen.
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Fahrpersonalverordnung
§ 24a Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 165/2014
Artikel 2 Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Bund, Länder und Kommunen
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
a Inanspruchnahme der Ausnahmemöglichkeiten Änderung der FPersV
aa Fahrzeuge zur Zustellung von Sendungen im Rahmen des Postuniversaldienstes § 18 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a FPersV
Tabelle
bb Fahrzeuge mit Druckerdgas-, Flüssiggas- oder Elektroantrieb § 18 Absatz 1 Nummer 6 FPersV
Tabelle
Tabelle
Tabelle
cc Fahrzeuge für die Beförderung lebender Tiere § 18 Absatz 1 Nummer. 16 FPersV
Tabelle
b Verkürzung der Auditierungsintervalle
c Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr GüKGrKabotageV
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
V. Weitere Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3061: Verordnung zur Änderung der Fahrpersonalverordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen:
Drucksache 488/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Festlegung der Höhe der Sonderentlastung von Kommunen mit besonderen Herausforderungen aus dem Zuzug aus anderen EU-Mitgliedstaaten über die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2014 (Sonderbundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2014 - SBBFestV 2014)
... IILeistungsbezieher/innen (LB) aus Bulgarien und Rumänien von Juni 2013 auf Juni 2014, gewichtet mit der Anzahl dieser Personengruppe im Bestand Juni 2014, ergibt. Dieser Betroffenheitsindex wird für die betreffenden Länder einzeln berechnet (das heißt, jeweils auf Ebene des gesamten Bundeslandes):
Zu § 1
1. Schritt: Verteilung eines Sockelbetrages von 15 Millionen Euro
2. Schritt: Verteilung der übrigen Entlastung von 10 Millionen Euro anhand eines sachgerechten Betroffenheitsindexes
3. Gesamtergebnis
Drucksache 447/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz - MietNovG )
... Eine unerwünschte dauerhafte Spaltung des Mietwohnungsmarktes tritt nicht ein. Die Mietpreisbegrenzung kann gemäß § 556d Absatz 2 Satz 1 und 4 BGB-E in keinem Bundesland länger als bis zum 31. Dezember 2025 Wirkung entfalten. Deshalb ist auch der Ausnahmetatbestand über diesen Zeitpunkt hinaus nicht relevant.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Unterkapitel 1a Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten.
Unterkapitel 1a Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten
§ 556d Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung
§ 556e Berücksichtigung der Vormiete oder einer durchgeführten Modernisierung
§ 556f Ausnahmen
§ 556g Rechtsfolgen; Auskunft über die Miete
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ ... [einsetzen: nächster bei der Verkündung freier § mit Zählbezeichnung] Übergangsvorschriften zum Mietrechtsnovellierungsgesetz vom ... [einsetzen: Datum der Ausfertigung des Gesetzes]
Artikel 3 Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Regelungsbedarf
1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten
a Beschreibung der aktuellen Situation
b Beispielhaftes Datenmaterial zu angespannten Wohnungsmärkten
aa Abweichung der Angebotsmieten zu Vergleichsmieten der Mietspiegel 2013 in ausgewählten Städten
bb Mittlere Abweichung von ortsüblicher Vergleichsmiete und Angebotsmiete für Mietwohnungen mit mittlerer Ausstattung und Wohnungsgröße nach Wohnlagen für ausgewählte Städte Kiel / Hannover / Bonn / Berlin / München / Hamburg / Frankfurt am Main
cc Entwicklung der Neuvermietungsangebote für Berlin; prozentualer Preisanstieg 2012/ 2013
c Heterogenität der Mietwohnungsmärkte in Deutschland
d Verfügbares rechtliches Instrumentarium
2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung
II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten
2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung
III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten
2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung
IV. Alternativen
1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten
2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung
V. Vereinbarkeit mit den Maßgaben des Grundgesetzes
1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten
a Zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung
b Kein Eingriff in die Substanz des Eigentums durch die neuen Regelungen zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn
c Verhältnismäßigkeit der Regelung
2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung
VI. Gesetzgebungskompetenz
VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten
2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung
VIII. Gesetzesfolgen
1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten
2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung
3. Nachhaltigkeitsaspekte
4. Demografische Auswirkungen
5. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
6. Erfüllungsaufwand Vorbemerkung
7. Weitere Kosten
8. Weitere Gesetzesfolgen
IX. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu § 556d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 556e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 556f
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu § 556g
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2845: Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung
I. Zusammenfassung
Sonstige Kosten
Im Einzelnen
1 Regelungsinhalt
2 Erfüllungsaufwand
3 Evaluation
4 Befristung
Drucksache 207/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2013
... Das Programm fördert leistungsstarke und engagierte Studierende mit einem Stipendium von 300 Euro im Monat. Private Mittelgeber und der Bund steuern die Mittel je zur Hälfte bei. Seit 01.01.2012 können 1 Prozent der Studierenden je Hochschule gefördert werden, ab 01.08.2013 1,5 Prozent. Ein neues Verteilverfahren sorgt seit dem Wintersemester 2012/2013 dafür, dass von Hochschulen nicht ausgeschöpfte Stipendienkontingente innerhalb eines Bundeslandes an andere Hochschulen, die mehr Mittel einwerben, weiterverteilt werden können.
Nationales Reformprogramm 2013
3 Einführung
I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld
Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung
Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt
II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland
1. Öffentliche Finanzen
Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel
Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates
Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege
Effizienz des Steuersystems
2. Finanzmärkte
Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor
5 Landesbanken
3. Erwerbsbeteiligung
Steuern und Abgabenlast senken
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
Lohnentwicklung in Deutschland
Anreize für Zweitverdiener
Kindertagesbetreuung ausbauen
4. Infrastruktur und Wettbewerb
Den Wettbewerb stärken
Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur
Wettbewerb bei Dienstleistungen
III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen
Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren
1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan
Allgemeine Rahmenbedingungen
Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland
Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren
Qualifizierte Zuwanderung erleichtern
2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern
Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011
3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen
Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+
4. Bildungsniveau verbessern
5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
5 Armutsgefährdung
IV. Der Euro-Plus-Pakt
1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt
2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt
Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit
5 Beschäftigung
Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
5 Finanzstabilität
V. Verwendung der EU-Strukturmittel
Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:
VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure
Tabelle
Tabelle
Drucksache 113/13
... (1) Wer einen Inspektionsbericht nach § 12 oder einen Energieausweis nach § 17 ausstellt, hat für diesen Bericht oder für diesen Energieausweis bei der zuständigen Behörde (Registrierstelle) eine Registriernummer zu beantragen. Bei der Antragstellung sind Name und Anschrift der nach Satz 1 antragstellenden Person, das Bundesland und die Postleitzahl der Belegenheit des Gebäudes, das Ausstellungsdatum des Inspektionsberichts oder des Energieausweises anzugeben sowie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Energieeinsparverordnung
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich.
§ 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien
§ 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
§ 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
§ 26b Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.
§ 26c Registriernummern
§ 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen
§ 26e Erfahrungsberichte der Länder
§ 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden
§ 30 Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik
Tabelle
Tabelle
Tabelle
3.1 Grundsätze
3.2 Begrenzung der Sonneneintragskennwerte
3.3 Begrenzung der Übertemperatur-Gradstunden
Tabelle
Tabelle
2.1.5 Werden in Nichtwohngebäuden bauliche oder anlagentechnische Komponenten eingesetzt, für deren energetische Bewertung keine anerkannten Regeln der Technik oder keine gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 dritter Teilsatz bekannt gemachten gesicherten Erfahrungswerte vorliegen, so dürfen die energetischen Eigenschaften dieser Komponenten unter Verwendung derselben Randbedingungen wie in den Berechnungsverfahren nach DIN V 18599: 2011-12 durch dynamischthermische Simulationsrechnungen ermittelt werden.
Tabelle
2.1.9 Im Falle gemeinsamer Heizungsanlagen für mehrere Gebäude darf für die Berechnung Anlage 1 Nummer 2.8 sinngemäß angewendet werden.
3.2.4 Der im vereinfachten Verfahren nach Maßgaben der Nummern 3.2.1 bis 3.2.3 ermittelte Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach Nummer 1.1 ist um 10 Prozent zu reduzieren; der reduzierte Wert ist der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs des zu errichtenden Gebäudes.
Tabelle
Anlage 4 (zu § 6 Absatz 1) Anforderungen an die Dichtheit des gesamten Gebäudes
Anlage 6 (zu § 16) Muster Energieausweis Wohngebäude
Anlage 7 (zu § 16) Muster Energieausweis Nichtwohngebäude
Anlage 8 (zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs
Anlage 9 (zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung
II. Wesentliche Regelungen im Überblick
III. Wirtschaftliche Vertretbarkeit und Zumutbarkeit
IV. Alternativen
V. Gesetzesfolgen
1. Allgemeine Folgen der Verordnung
2. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Ohne Erfüllungsaufwand
b Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung
aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten
bb Energieausweise
cc Stichprobenkontrollen
aaa Unabhängiges Kontrollsystem
bbb Stichprobenkontrollen bei Neubauten
3. Kosten für die Wirtschaft
a Ohne Erfüllungsaufwand
b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten
bb Energieausweise, Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen
c Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten
bb Energieausweise
VI. Zeitliche Geltung
VII. Gemeinschaftsrechtliche Fragen
VIII. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
IX. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 21
Zu § 26c Registriernummern
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 26e Erfahrungsberichte der Länder
Zu § 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 3a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2462: Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (BMVBS/BMWi)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen:
4 Erfüllungsaufwand:
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund/Länder/Gemeinden
Drucksache 288/13
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... XII). Die Länder haben im Rahmen ihrer Kompetenz entsprechende Regelungen getroffen, die allerdings nur Geltung für den Bereich des jeweiligen Landes beanspruchen können. Solche Sachverhalte, die Rechtsverhältnisse von Leistungsberechtigten betreffen, die in einem anderen Bundesland stationäre Leistungen erhalten, können danach nur von dem Land geregelt werden, in dem die stationäre Einrichtung liegt. Sie können daher nicht sicherstellen, dass die bisher einheitliche örtliche und sachliche Zuständigkeit auch dann bestehen bleibt, wenn die stationäre Einrichtung in einem anderen Bundesland liegt.
Drucksache 665/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung
... "1.5 Für Antragsteller, die keinen Hauptsitz im Inland haben: Ort der erstmaligen Sammler-, Beförderer-, Händler- oder Maklertätigkeit. Bundesland (2-stellig) PLZ Ort
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 - neu - AbfAEV
2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 1 AbfAEV
Zu Artikel 1
Zur Folgeänderung:
Zu Artikel 2 Nummer 1
Zu Artikel 2 Nummer 2
3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 AbfAEV
4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 4 - neu - AbfAEV
5. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu -, 3 - neu - AbfAEV
6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 9 - neu - AbfAEV
7. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 9 - neu - AbfAEV
8. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 2 - neu - AbfAEV
9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1, § 11 Absatz 1 Satz 1 AbfAEV
10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b AbfAEV
11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 AbfAEV
12. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu - AbfAEV
13. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 5 AbfAEV
14. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 4, 5, 6 AbfAEV
15. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 - neu - AbfAEV
16. Zu Artikel 1 § 13a - neu - AbfAEV
§ 13a Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht
17. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 1.5 - neu - AbfAEV
18. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 7.1 AbfAEV
19. Zu Artikel 4 Nummer 4 § 10 Absatz 2 Satz 4 NachwV
20. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 16b NachwV
§ 16b Mitführungspflicht
21. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 NachwV
22. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe c § 19 Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 NachwV
23. Zu Artikel 4 Nummer 13 § 23 NachwV
24. Zu Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 24 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 NachwV
25. Zu Artikel 4 Nummer 16 § 25a Absatz 1 NachwV
27. Zur Verordnung allgemein
28. Zu Artikel 1 §§ 13, 15 AbfAEV
Drucksache 398/13
... "4. Regelungen zur unbefristeten, nicht personenbezogenen Auswertung der bei der Erfassung und Kontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten erhobenen und gespeicherten Daten mit dem Ziel der Evaluierung und Optimierung von Aufgaben, die der Energieeinsparung dienen, wobei die Datenauswertung insbesondere die Art des Energieausweises, den Anlass der Ausstellung des Energieausweises, die Gebäudeart, die Gebäudeeigenschaften, die energetischen Kennwerte sowie das Bundesland und den Landkreis der Belegenheit des Gebäudes ohne Angabe des Ortes, der Straße und der Hausnummer erfasst."
§ 3a Verteilung der Betriebskosten, Abrechnungsinformationen.
§ 7b Kontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten sowie Auswertung von Daten.
‚Artikel 1a Änderung der Energieeinsparverordnung
Drucksache 623/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Verordnung zur Änderung der Gegenproben-Verordnung und der Gegenprobensachverständigen -Prüflaboratorienverordnung
... erwarten, die je nach Bundesland
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Gegenproben-Verordnung
§ 5 Akkreditierung von Prüflaboratorien als Voraussetzung für die Zulassung von Gegenprobensachverständigen
Artikel 2 Änderung der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung
§ 1 Akkreditierung von Prüflaboratorien als Voraussetzung für die Zulassung privater Sachverständiger
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Erfüllungsaufwand der Landesbehörden
F. Weitere Kosten
G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
H. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2507: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Gegenproben-Verordnung und der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung
3 Zusammenfassung:
Im Einzelnen:
Drucksache 569/13
Gesetzesantrag der Freistaaten Bayern, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Baugesetzbuch s (BauGB )
... Da die Entwicklungen und topografischen Voraussetzungen von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich sind, sollte dies in Form von Länderöffnungsklauseln erfolgen.
Drucksache 443/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur Änderung der Tuberkulose -Verordnung
... Mit dem neuen § 2a wird die Rechtsgrundlage geschaffen, um Rinder im Rahmen einer Stichprobe auf Tuberkulose untersuchen zu können. Die Stichprobengröße ist dabei so gewählt, dass bei einer Wahrscheinlichkeit von 95% und einer Prävalenz von 0,1% Tuberkulose festgestellt werden kann. Dabei ist nicht Ziel der Regelung, dass in jedem Landkreis die genannte Stichprobe zu untersuchen ist, sondern in jedem Bundesland. Zuständige Behörde in diesem Sinne sollte insoweit die jeweils zuständige oberste Landesbehörde sein. In Abhängigkeit von der Anzahl der in einem Bundesland gehaltenen Rinder sind bei Zugrundelegung eines perfekten Testsystems bis zu 3000 Rinder zu untersuchen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
§ 2a Die zuständige Behörde führt bei über 24 Monate alten weiblichen Rindern bis zum 31. Dezember 2013 eine Stichprobenuntersuchung mittels Simultantest auf Tuberkulose durch, so dass Tuberkulose mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 vom Hundert und einer Prävalenzschwelle von 0,1 vom Hundert festgestellt werden kann.
§ 4a Ist das Ergebnis der Tuberkulinprobe bei einem Rind positiv im Sinne der Nummer 2.2.5.3.1 Buchstabe a oder der Nummer 2.2.5.3.2 Buchstabe a des Anhangs B der Richtlinie 64/432/EWG, das Ergebnis der erneuten Tuberkulinprobe nach § 4 Satz 1 Buchstabe b zweifelhaft im Sinne der Nummer 2.2.5.3.1 Buchstabe b oder Nummer 2.2.5.3.2 Buchstabe b des Anhangs B der Richtlinie 64/432/EWG oder das Ergebnis des Interferon-Gamma-Freisetzungstests positiv, so sind
§ 18a
Artikel 3
Artikel 4
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Haushaltsausgaben mit Erfüllungsaufwand
Weitere Kosten
Gleichstellungspolitische Bedeutung
3 Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2 Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2536: Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Bekämpfung der Tuberkulose
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 176/13
Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)
... Auswirkungen auf den jeweiligen Landeshaushalt des vollziehenden Bundeslandes sind nicht auszuschließen. Durch die Änderung der Rechtslage wird der Vollzug erleichtert. Dies kann sowohl zu höheren Ausgaben in Form von Personal- und Sachkosten, als auch zu höheren Einnahmen in Form von Bußgeldern führen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954
§ 22 Übergangsregelung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Bestimmungen
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 444/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über die Anforderungen an die Befähigung des in der Lebensmittelüberwachung und Tabaküberwachung tätigen Kontrollpersonals (Lebensmittelkontrollpersonal-Verordnung - LKonV )
... Die Verordnung etabliert erstmals bundeseinheitlich das Tätigkeitsprofil eines Lebensmittelkontrollassistenten einschließlich seiner Qualifikations- und Fortbildungsanforderungen. Diese Personen müssen insbesondere befähigt sein, die im Zusammenhang mit der Entnahme von Proben anfallenden Tätigkeiten durchzuführen. Die Beschäftigung von Lebensmittelkontrollassistenten wird den Ländern nicht verpflichtend vorgeschrieben, sondern optional ausgestaltet. Das bedeutet, dass Lebensmittelkontrollassistenten auf Landesebene nur beschäftigt werden können, wenn die jeweilige Landesregierung dies durch Rechtsverordnung mit Blick auf die spezifische Situation in dem jeweiligen Bundesland ermöglicht hat. Kontrollassistenten können zudem auch von der Bundeswehr beschäftigt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Haushaltsausgaben Bund
2. Haushaltsausgaben Länder und Kommunen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Erfüllungsaufwand für den Bund
2. Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich, Anforderungen an die Befähigung der Lebensmittelkontrollpersonen
§ 2 Nachweis der Befähigung der Lebensmittelkontrollpersonen
§ 3 Fachliche Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollpersonen
§ 4 Lebensmittelkontrollassistenten, Anforderungen an die Befähigung
§ 5 Nachweis der Befähigung für Lebensmittelkontrollassistenten
§ 6 Fachliche Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollassistenten
§ 7 Gleichstellung von im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen und Befähigungsnachweisen
§ 8 Fortbildung der Lebensmittelkontrollpersonen und Lebensmittelkontrollassistenten
§ 9 Fortbildung der in amtlichen Prüflaboratorien tätigen Personen
§ 10 Ausnahmen für die Bundeswehr
§ 11 Übergangsvorschriften
§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2 Nummer 3) Tätigkeitsbeschreibung der Lebensmittelkontrollpersonen
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 2) Inhalte der fachlichen Zusatzausbildung für Lebensmittelkontrollpersonen
Abschnitt I
Abschnitt II
Anlage 3 (zu § 3 Absatz 5) Prüfungsordnung für die Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollpersonen
1. Zweck der Prüfung
2. Durchführung der Prüfung
3. Prüfungsausschuss
4. Antrag auf Zulassung zur Prüfung
5. Entscheidung über die Zulassung
6. Durchführung der Prüfung
7. Schriftliche Prüfung
8. Praktische Prüfung
9. Mündliche Prüfung
10. Rücktritt, Nichtteilnahme
11. Bewertungsschlüssel
12. Feststellung des Prüfungsergebnisses
13. Prüfungszeugnis, Befähigungsnachweis
14. Nicht bestandene Prüfung, Wiederholungsprüfung
15. Rücknahme der Prüfungsentscheidung
Anlage 4 (zu § 4 Absatz 1) Tätigkeitsbeschreibung für Lebensmittelkontrollassistenten
Anlage 5 (zu § 6 Absatz 2) Inhalte der fachlichen Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollassistenten
Abschnitt I
Abschnitt II
Anlage 6 (zu § 6 Absatz 5) Prüfungsordnung für die Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollassistenten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel
II. Wesentlicher Inhalt
1. Qualifikationsanforderungen an Lebensmittelkontrollpersonen
2. Einbeziehung der Tabakkontrolleure
3. Vollständige Regelung der fachlichen Zusatzausbildung einschließlich Prüfung
4. Lebensmittelkontrollassistenten als neue Gruppe des Kontrollpersonals
5. Einbeziehung des Laborpersonals in die Fortbildungspflicht
6. Verhältnis zum Landesbeamtenrecht
III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Haushaltsausgaben Bund
2. Haushaltsausgaben Länder und Kommunen
IV. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
V. Weitere Kosten
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VII. Nachhaltigkeit
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2095: Entwurf einer Verordnung über die Anforderungen an die Befähigung des in der Lebensmittel- und Tabaküberwachung tätigen Kontrollpersonals
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
1. Darstellung des Erfüllungsaufwands:
2. Bewertung:
Drucksache 114/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 16. Juni 2011 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte
... In ihrer Zuständigkeit fördert die Bundesregierung seit 1999 die Vernetzung der Fachberatungsstellen für Betroffene des Frauenhandels und für Frauen, die Gewalt im Migrationsprozess erlebt haben, den bundesweiten Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess, KOK e.V. Hierzu können auch Hausangestellte gehören, die Unterstützung durch die Mitgliedsorganisationen des KOK erhalten. Inzwischen gibt es in jedem Bundesland mindestens eine Fachberatungsstelle, sodass ein flächendeckendes Angebot zur Verfügung steht.
Drucksache 665/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung
... Bundesland (2-stellig)
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 - neu - AbfAEV
2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 1 AbfAEV
Zu Artikel 1
Zur Folgeänderung:
Zu Artikel 2 Nummer 1
Zu Artikel 2 Nummer 2
3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 AbfAEV
4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 4 - neu - AbfAEV
5. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu -, 3 - neu - AbfAEV
6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 9 - neu - AbfAEV
7. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1, § 11 Absatz 1 Satz 1 AbfAEV
8. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b AbfAEV
9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 AbfAEV
10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu - AbfAEV
11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 5 AbfAEV
12. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 - neu - AbfAEV
13. Zu Artikel 1 § 13a - neu - AbfAEV
§ 13a Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht
14. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 1.5 - neu - AbfAEV
15. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 7.1 AbfAEV
16. Zu Artikel 4 Nummer 4 § 10 Absatz 2 Satz 4 NachwV
17. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 16b NachwV
§ 16b Mitführungspflicht
18. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 NachwV
19. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe c § 19 Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 NachwV
20. Zu Artikel 4 Nummer 13 § 23 NachwV
21. Zu Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 24 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 NachwV
22. Zu Artikel 4 Nummer 16 § 25a Absatz 1 NachwV
1. Zur Verordnung allgemein
2. Zu Artikel 1 §§ 13, 15 AbfAEV
Drucksache 170/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG )
... Um die Bedeutung der Selbsthilfe gerade auch aus Sicht der pflegenden Angehörigen zu verdeutlichen, wird für diesen Bereich analog der Krankenversicherung ein eigener"Finanztopf"geschaffen. Die Förderung setzt eine anteilige Mitfinanzierung durch das jeweilige Bundesland oder die Kommune voraus.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Bund, Länder und Gemeinden
2. Soziale Pflegeversicherung
3. Gesetzliche Krankenversicherung
4. Arbeitslosenversicherung
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
§ 7b Beratungsgutscheine
§ 18a Weiterleitung der Rehabilitationsempfehlung, Berichtspflichten
§ 18b Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren
§ 38a Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
Sechster Abschnitt
§ 45e Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen
§ 45f Weiterentwicklung neuer Wohnformen
§ 53b Beauftragung von anderen unabhängigen Gutachtern durch die Pflegekassen im Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
§ 97d Begutachtung durch unabhängige Gutachter
§ 118 Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung
§ 123 Übergangsregelung: verbesserte Pflegeleistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz
§ 124 Übergangsregelung: häusliche Betreuung
§ 125 Modellvorhaben zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste
Artikel 2 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziele und Handlungsbedarf
II. Wesentlicher Inhalt und Maßnahmen des Gesetzes
1. Leistungsverbesserung für demenziell erkrankte Menschen
2. Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme
3. Stärkung des GrundsatzesRehabilitation vor Pflege
4. Gleichzeitige Gewährung von Pflegegeld und Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege
5. Verbesserung der rentenrechtlichen Berücksichtigung bei Pflege von gleichzeitig mehreren Pflegebedürftigen
6. Stärkung neuer Wohn- und Betreuungsformen
7. Verbesserung der medizinischen Versorgung insbesondere in Pflegeheimen
8. Verbesserung der Beteiligung von Betroffenen und Versicherten
9. Förderung der Selbsthilfe und des ehrenamtlichen Engagements
10. Stärkere Dienstleistungsorientierung bei der Begutachtung von Antragstellern auf Leistungen der Pflegeversicherung
11. Sicherstellung einer frühzeitigen Beratung
12. Zukunftssichere Finanzierung
13. Weitere Maßnahmen
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht
V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Bund
2. Länder und Gemeinden
3. Soziale Pflegeversicherung
4. Gesetzliche Krankenversicherung
5. Arbeitslosenversicherung
VI. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für Verwaltung und Wirtschaft
Weiterer Erfüllungsaufwand von Verwaltung und Wirtschaft
A. Änderung bestehender Vorgaben
B. Einführung neuer Vorgaben
C. Abschaffung bestehender Vorgaben
VIII. Nachhaltigkeit
IX. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu den Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Buchstabe d
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe g
Zu den Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe h
Zu Nummer 5
Zu § 18a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 18b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu § 45e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 45f
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Absatz 3
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 41
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 42
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 46
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 48
Zu § 123
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 124
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 125
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1979: Gesetz zur Änderung des Geodatenzugangsgesetzes
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)
Drucksache 81/12
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung zur Durchführung von Verordnungen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft über den Personenverkehr mit Kraftomnibuss en (EG-Bus-Durchführungsverordnung - EGBusDV )
... Für ausländische Busunternehmen, die in Deutschland Gelegenheitsverkehr betreiben, sind die Länder zuständig. Mangels konkreten Bezugs eines Bundeslandes zu dem Unternehmen mit Firmensitz im Ausland war zu regeln, dass das Bundesamt für Güterverkehr zuständig ist, wenn ihm Rechtsverstöße bekannt werden, die Anlass sein können, den Marktzugang des Unternehmens zu beschränken oder zu entziehen, dies der zuständigen Behörde des Niederlassungsmitgliedstaates mitzuteilen hat. Diese Regelung konnte nicht im Kontext der Aufsicht (Absätze 1 und 2) integriert sein, da es hier um Mitteilungen von Rechtsverstößen gegenüber ausländischen Behörden geht, die dem Bundesamt für Güterverkehr bekannt werden und Anlass sein können, den Marktzugang zu beschränken oder zu entziehen. Eine Zuweisung der Aufsicht an den Bund ist nicht möglich, da der Vollzug der Länder nicht durch bundesrechtliche Zuständigkeitszuweisung zum Bund gezogen werden kann. Aus diesem Grund wurde die Überschrift des § 6 um die Wörter "Amtshilfe gegenüber ausländischen Behörden" ergänzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zuständige Behörden
§ 3 Antragstellung
§ 4 Anhörungsverfahren
§ 5 Pflichten des Unternehmers und des Fahrzeugführers oder der Fahrzeugführerin
§ 6 Aufsicht, Amtshilfe gegenüber ausländischen Behörden
§ 7 Maßnahmen der Kontrolle
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
III. Weitere Kosten
IV. Erfüllungsaufwand und Bürokratiekosten
V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VI. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 5
Zu § 8
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1894: Verordnung zur Durchführung von Verordnungen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft über den Personenverkehr mit Kraftomnibussen
Drucksache 371/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug -Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Es wäre dabei nicht ausgeschlossen, dass auch solche Kommunen eigenständige Unterscheidungszeichen fordern würden, die in der Vergangenheit nie ein eigenes Kennzeichen geführt haben. Der Entwurf ließe es sogar zu, Kennzeichen zu wählen, die früher in einem anderen Landkreis oder in einem anderen Bundesland verwendet wurden. Um dies zu verhindern, müsste dieser Landkreis das Kennzeichen vorher selbst beantragen, auch wenn das Wiederaufleben des alten Kennzeichens dort gar nicht gewollt ist.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 3 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe g FZV
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 7 Absatz 1 Satz 1 FZV
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 8 Absatz 2 FZV
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe cc § 10 Absatz 4 FZV
6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 10 Absatz 4 Satz 2 FZV
7. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 10 Absatz 9 Satz 1 FZV
8. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 16 Absatz 2 Satz 1, 2 - neu - und 3 FZV , Buchstabe b § 16 Absatz 4 FZV und Nummer 23a - neu - § 48 Nummer 14a - neu - FZV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a, b und c § 25 Absatz 1 Satz 4 FZV
10. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe f § 30 Absatz 1 Nummer 25 FZV
11. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 31 Absatz 1 Nummer 25 FZV
12. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 50 Absatz 2a Satz 1 und 2 FZV
13. Zu Artikel 1 Nummer 26 Anlage 2 FZV
14. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe a Anlage 3 FZV
15. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe e Anlage 4 FZV
Drucksache 664/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetz es und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft
... , um eine regionale Zuständigkeit z.B. eines Bundeslandes zu ermitteln und den Vorgang dann zuständigkeitshalber abzuverfügen (§ 10 BKAG) oder aber die im Rahmen des internationalen polizeilichen Dienstverkehrs von ausländischen Polizeien erbetenen Auskünfte als Ergebnismitteilung nach Maßgabe des § 14 BKAG übermitteln zu können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsangaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
§ 113 Manuelles Auskunftsverfahren
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
Artikel 4 Änderung des Bundespolizeigesetzes
§ 22a Erhebung von Telekommunikationsdaten
Artikel 5 Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes
§ 41a Entschädigung für Leistungen
Artikel 6 Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
§ 8d Weitere Auskunftsverlangen
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst
§ 2b Weitere Auskunftsverlangen
Artikel 8 Änderung des MAD-Gesetzes
Artikel 9 Einschränkung von Grundrechten
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs
II. Wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs
1. Manuelle Auskunftsverfahren nach § 113 TKG-E
2. Herausgabeverlangen zu Bestandsdaten nach § 100j StPO-E
3. Änderungen im Bundeskriminalamtgesetz
4. Sonstige Änderungen
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
V. Weitere Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
VII. Nachhaltigkeit
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer n
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Artikel 6
Zu Absätzen 1 bis 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2204: Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft
Drucksache 797/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (Intelligente Verkehrssysteme Gesetz - IVSG )
... Eine bundesgesetzliche Regelung ist zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich. Die Einführung von Anwendungen und Diensten Intelligenter Verkehrssysteme erfolgt regelmäßig über die Grenzen eines Bundeslandes hinaus. Zur Wahrung gleicher Rechtsvoraussetzungen ist daher eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich. Der Gesetzesentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat, vereinbar.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundsätze für die Einführung Intelligenter Verkehrssysteme
§ 4 Vorrangige Bereiche
§ 5 Rechtsverordnungsermächtigung
§ 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel und Inhalt der Richtlinie
II. Umsetzungsbedarf in nationales Recht
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12 bis 20
III. Ziel und wesentlicher Inhalt des IVSG
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Gesetzesfolgen
1. Erfüllungsaufwand
2. Weitere Kosten
3. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
4. Nachhaltigkeit
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2305: Entwurf eines Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (Intelligente Verkehrssysteme Gesetz - IVSG) (BMVBS)
3 Zusammenfassung
Im Einzelnen:
Drucksache 217/12 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
... "(1a) Haben sich in einem Bundesland mehrere Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs auf lokaler oder regionaler Ebene zu Verkehrsverbünden zusammengeschlossen und erhalten die im Zuständigkeitsbereich dieser Aufgabenträger öffentlichen Personennahverkehr betreibenden Verkehrsunternehmen für ihre Leistungen ein mit diesen Aufgabenträgern vereinbartes Entgelt (Bruttoprinzip), können anstelle der antrags- und erstattungsberechtigten Verkehrsunternehmen auch die Nahverkehrsorganisationen Antrag auf Erstattung der in ihrem jeweiligen Gebiet entstandenen Fahrgeldausfälle stellen, sofern die Verkehrsunternehmen hierzu ihr Einvernehmen erteilt haben."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
F. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 1 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
§ 152 Einnahmen aus Wertmarken
§ 153 Erfassung der Ausweise
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeines
I. Ausgangslage
II. Inhalt des Entwurfes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Drucksache 371/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug -Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Der Entwurf ließe es sogar zu, Kennzeichen zu wählen, die früher in einem anderen Landkreis oder in einem anderen Bundesland verwendet wurden. Um dies zu verhindern, müsste dieser Landkreis das Kennzeichen vorher selbst beantragen, auch wenn das Wiederaufleben des alten Kennzeichens dort gar nicht gewollt ist.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 3 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe g FZV
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 7 Absatz 1 Satz 1 FZV
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 8 FZV
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe cc § 10 Absatz 4 FZV
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 10 Absatz 4 Satz 2 FZV
6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 10 Absatz 9 Satz 1 FZV
7. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 16 Absatz 2 FZV ,
'Artikel 2a Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
8. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a, b und c § 25 Absatz 1 Satz 4 FZV
9. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe f § 30 Absatz 1 Nummer 25 FZV
10. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 31 Absatz 1 Nummer 25 FZV
11. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 50 Absatz 2a Satz 1 und 2 FZV
12. Zu Artikel 1 Nummer 26 Anlage 2 FZV
13. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe a Anlage 3 FZV
14. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe e Anlage 4 FZV
Drucksache 371/4/12
Antrag der Länder Niedersachsen, Bayern, Sachsen
Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug -Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Der Entwurf ließe es sogar zu, Kennzeichen zu wählen, die früher in einem anderen Landkreis oder in einem anderen Bundesland verwendet wurden. Um dies zu verhindern, müsste dieser Landkreis das Kennzeichen vorher selbst beantragen, auch wenn das Wiederaufleben des alten Kennzeichens dort gar nicht gewollt ist.
Drucksache 661/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG )
... Mit Nummer 18 Buchstabe c wird u.a. die Möglichkeit eröffnet, an ein wegen eines Tierseuchenausbruches eingerichtetes Restriktionsgebiet ein nicht von der Tierseuche betroffenes Überwachungsgebiet, quasi als Puffer zwischen dem Restriktionsgebiet und dem seuchenfreien Gebiet, festzulegen mit der Zielsetzung, dass nicht ggfl. durch weitergehende Sperrmaßnahmen der Europäischen Union das gesamte ursprünglich seuchenfreie Gebiet als Seuchengebiet festgelegt wird. Dies erleichtert den Handel und erhält wirtschaftliche Werte. Voraussetzung dafür sollte allerdings sein, dass in dem festgelegten Gebiet entsprechende Strukturen (z.B. ein Schlachtstätte oder eine Tierkörperbeseitigungsanstalt) vorhanden sind. Die Bildung dieser Gebiete entspricht der Entwicklung des Tierseuchenbekämpfungsrechts auf europäischer Ebene. Zudem wird mit Nummer 17 die Möglichkeit einer Kompartimentierung oder Zonierung sowie eines "Stand Still", auch über Bundeslandgrenzen hinweg, ermöglicht. Mit der Kompartimentierung oder Zonierung soll erreicht werden, dass im Seuchenfall ein bestimmtes Gebiet in verschiedene "Zonen" aufgeteilt erden kann mit dem Ziel, zu einer rascheren Aufhebung von Restriktionsmaßnahmen zu gelangen. Dabei sollte sichergestellt sein, dass in den einzelnen Zonen jeweils entsprechende Strukturen des Handels (z.B. Schlachtbetriebe, Viehhandelsunternehmen) vorhanden sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Maßnahmen zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung
§ 3 Anzeigepflicht
§ 4 Maßnahmen zur Ermittlung einer Tierseuche
§ 5 Ermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
§ 6 Mittel und Verfahren zur Desinfektion
Abschnitt 3 Besondere Schutzmaßnahmen
§ 7 Schutzgebiete, Tiergesundheitsstatus
§ 8 Tierseuchenfreiheit
§ 9 Monitoring
Abschnitt 4 Immunologische Tierarzneimittel, Invitro-Diagnostika
§ 10 Inverkehrbringen und Anwendung
§ 11 Herstellung
Abschnitt 5 Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr
§ 12 Verbringungs- und Einfuhrverbote
§ 13 Rechtsverordnungen zur Regelung des innergemeinschaftlichen Verbringens, der Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr
Abschnitt 6 Entschädigung für Tierverluste
§ 14 Grundsatz der Entschädigung
§ 15 Höhe der Entschädigung
§ 16 Ausschluss der Entschädigung
§ 17 Entfallen der Entschädigung
§ 18 Teilweise Entschädigung
§ 19 Entschädigungspflichtiger
§ 20 Entschädigungsberechtigter, Forderungsübergang
§ 21 Ergänzende Bestimmungen
Abschnitt 7 Datenerhebung
§ 22 Datenerhebung
Abschnitt 8 Überwachung, zuständige Behörden
§ 23 Überwachung
§ 24 Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen
§ 25 Rechtsverordnungen zur Überwachung
§ 26 Friedrich-Loeffler-Institut
§ 27 Durchführung bei Bundeswehr, Kliniken und Instituten
§ 28 Mitwirkung der Zolldienststellen
§ 29 Bereitstellung von Tierimpfstoffen; Tierseuchenbekämpfungszentren
Abschnitt 9 Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 30 Strafvorschriften
§ 31 Bußgeldvorschriften
§ 32 Einziehung
Abschnitt 10 Schlussvorschriften
§ 33 Aufgabenübertragung
§ 34 Amtshilfe im innergemeinschaftlichen Verkehr, Außenverkehr
§ 35 Schiedsverfahren
§ 36 Anfechtung von Anordnungen
§ 37 Rechtsverordnungen und Anordnungsbefugnisse in bestimmten Fällen
§ 38 Weitergehende Maßnahmen
§ 39 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 40 Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 41 Gebühren
§ 42 Übergangsvorschriften
§ 43 Änderung weiterer Vorschriften
§ 44 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
1. Generelle Neustrukturierung des Tierseuchengesetzes
2. Verbesserung des vorbeugenden Schutzes vor Tierseuchen
3. Änderungen bei den Entschädigungsvorschriften für Tierverluste
4. Änderungen bei der Zulassung von immunologischen Tierarzneimitteln und Invitro-Diagnostika
5. Weitere Änderungen
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht
V. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
VI. Weitere Kosten
VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VIII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2135: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG)
3 Zusammenfassung:
Im Einzelnen:
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (NKR-Nr. 2135)
Drucksache 411/12
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen nach dem Öko -Landbaugesetz (ÖLGKontrollstellen-Zulassungsverordnung - ÖLGKontrollStZulV )
... Die Gesetzgebungskompetenz für Fragen der Haftung von beliehenen oder am Öko-Kontrollverfahren mitwirkenden Kontrollstellen liegt bei den Ländern. Die durch die zuständigen Behörden im jeweiligen Bundesland praktizierte Form der Aufgabenübertragung entweder im Wege der Beleihung oder im Wege der Mitwirkung bestimmt maßgeblich, welche Aufgaben die Kontrollstellen übernehmen, welchen Fehlerrisiken sie dabei ausgesetzt sind und mit welchen Haftungsfolgen sie ggf. durch Regressforderungen der kontrollunterworfenen Unternehmen konfrontiert werden und rechnen müssen.
Zum ersten Spiegelstrich:
Zum zweiten Spiegelstrich:
Zum dritten Spiegelstrich:
Drucksache 469/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt -Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften
... Die vorgesehenen Änderungen und Klarstellungen in Artikel 2 des Gesetzentwurfs bauen auf bestehenden Verfahrensregelungen auf, denen nach der UVP-Richtlinie ein medienübergreifender Ansatz zu Grunde liegt, der alle Umweltaspekte umfasst und die Beachtung der Wechselwirkung zwischen den verschiedenen Schutzgütern vorschreibt. Gegenstand dieser Regelungen sind raumbedeutsame Vorhaben mit erheblichen Umweltauswirkungen, die häufig auch die Grenzen eines Bundeslandes oder die Grenzen eines Mitgliedstaates der EU überschreiten und damit nicht primär von regionalen oder örtlichen Besonderheiten geprägt sind. Daher können auch die ergänzenden Regelungen für die
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes1
§ 4a Maßgaben zur Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 3 Änderung des Umweltauditgesetzes
Artikel 4 Änderung des Umweltschadensgesetzes
Artikel 5 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 6 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
§ 6a Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen
§ 62a Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen
§ 72 Hochwasser
Artikel 7 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 8 Änderung der UAG-Zulassungsverfahrensverordnung
Artikel 9 Änderung der UAG-Gebührenverordnung
Artikel 10 Änderung der Bundesartenschutzverordnung
Artikel 11 Änderung der Seeanlagenverordnung
Artikel 12 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
III. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
V. Alternativen
VI. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 12
IX. Weitere Kosten
X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen
XII. Zeitliche Geltung; Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2000: Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften
3 Zusammenfassung
Jährlicher Erfüllungsaufwand:
Im Einzelnen
3 Fazit
Drucksache 790/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetz es
... Das Vorläufige Tabakgesetz ist in Deutschland die zentrale Rechtsvorschrift, mit der die Vermarktung von Tabakerzeugnissen geregelt ist. Für die erfasste Produktpalette besteht ein bundesweiter Markt, dessen Funktionsfähigkeit einheitliche Regeln und deren gleichmäßige Durchsetzung bedingt. Dies ist zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich. Ohne bundeseinheitliche Regelung der fachlichen Anforderungen an Tabakkontrolleure wären durch eine Vielzahl unterschiedlicher Ländergesetze Beeinträchtigungen im Hinblick auf die gleichmäßige Durchführung der Marktüberwachung zu befürchten. Ein im gesamtstaatlichen Interesse liegender einheitlicher Vollzug wäre nicht gewährleistet. Dies würde zu Rechtsunsicherheiten bei Herstellern und Verbrauchern führen. Zudem wäre nicht sichergestellt, dass die Qualifikation des Kontrollpersonals in jedem Bundesland anerkannt wird. Dies ist geeignet, zu Einschränkungen der Mobilität zu führen und die Rechtseinheit für eine Berufsgruppe zu konterkarieren.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 38b Übertragung von Ermächtigungen
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung sog. Vollzugsaufwand
4. Sonstige finanzielle Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
I. Zu Artikel 1: Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes
Nummer 1
Nummer 2
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2319: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes
3 Zusammenfassung:
Im Einzelnen:
Drucksache 217/12
Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
... "(2) Haben sich in einem Bundesland mehrere Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs auf lokaler oder regionaler Ebene zu Verkehrsverbünden zusammengeschlossen und erhalten die im Zuständigkeitsbereich dieser Aufgabenträger öffentlichen Personennahverkehr betreibenden Verkehrsunternehmen für ihre Leistungen ein mit diesen Aufgabenträgern vereinbartes Entgelt (Bruttoprinzip), können anstelle der antrags- und erstattungsberechtigten Verkehrsunternehmen auch die Nahverkehrsorganisationen Antrag auf Erstattung der in ihrem jeweiligen Gebiet entstandenen Fahrgeldausfälle stellen."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
F. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
§ 152 Einahmen aus Wertmarken
§ 153 Erfassung der Ausweise
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeines
I. Ausgangslage
II. Inhalt des Entwurfes
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Drucksache 466/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die weitere Bereinigung von Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag
... Die Maßgabe in Buchstabe a kann aufgehoben werden, da die Regelung sich durch Zeitablauf erledigt hat. Alle öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer bzw. anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften können im gesamten Bundesgebiet tätig werden und bedürfen nicht einer gesonderten Bestellung oder Anerkennung im jeweiligen Bundesland. Die Maßgabe in Buchstabe b hat sich mittlerweile dadurch erledigt, dass der Regelungsinhalt des damaligen 134a Absatz 5 der Wirtschaftsprüferordnung, der mit dem Einigungsvertrag in Anlage 1 Kapitel V Sachgebiet B Abschnitt II Nummer 1 eingefügt wurde, der zwischenzeitlich durch das Wirtschaftsprüferordnungs-Änderungsgesetz vom 19. Dezember 2000 zu Absatz 3 wurde, mit dem Wirtschaftsprüfungsexamens-Reformgesetz vom 1. Dezember 2003 gestrichen wurde, da Eignungsprüfungen für Kandidaten aus dem Beitrittsgebiet längstens bis zum 31. Dezember 2002 beantragt werden konnten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken
§ 83
Artikel 3 Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
Artikel 4 Änderung des Chemikaliengesetzes
Artikel 5 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 6 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel des Gesetzesvorhabens
1. Anlass
2. Ziel
II. Gegenstand, Methode und Wirkung der Rechtsbereinigung
1. Gegenstand
2. Methode
3. Wirkung
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu 1. - Kapitel II, Sachgebiet B: Verwaltung, Abschnitt III Nummer 2 Personenstandsgesetz
Zu 2. - Kapitel III
Zu 3. - Kapitel IV, Sachgebiet B: Haushalts- und Finanzwesen, Abschnitt III
Zu 4. - Kapitel V
Zu 5. - Kapitel VI, Sachgebiet A: Bodennutzung und Tierhaltung, Veterinärwesen, Abschnitt III
Zu 6. Kapitel VIII
Zu 7. - Kapitel X
Zu 8. - Kapitel XI
Zu 9. - Kapitel XII, Sachgebiet E: Chemikalienrecht, Abschnitt III Nummer 1 Chemikaliengesetz
Zu 10. - Kapitel XIII
Zu 11. - Kapitel XVI
Zu 12. - Kapitel XVII
Zu 13. - Kapitel XIX
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2018: Gesetz über die weitere Bereinigung von Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag
Drucksache 696/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... "1. Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit und Bundesland,".
§ 43 Einsatz von Einkommen und Vermögen, Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen.
§ 136 Übergangsregelung für die Nachweise im Jahr 2013
‚Artikel 2 Änderung des Sozialgesetzbuches
Drucksache 819/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
... vor. Es handelt sich um eine energiewirtschaftliche Bedarfsplanung für den Ausbau des Stromübertragungsnetzes. Die Versorgungsaufgabe des Stromübertragungsnetzes geht regelmäßig über die Grenzen eines Bundeslandes hinaus. Angesichts der dargestellten regionalen Ungleichverteilung von Erzeugungs- und Entnahmelasten und einer Netzbetreiberstruktur von mindestens vier privaten Übertragungsnetzbetreibern ist eine bundeseinheitliche Bedarfsfeststellung erforderlich, um die Wirtschaftseinheit und Rechtseinheit zu wahren. Der engpassfreie Transport innerhalb Deutschlands ist Voraussetzung für die Integration des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen und damit der angestrebten Energiewende sowie der Erreichung der Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland innerhalb der Klimaziele der Europäischen Union. Mangelnder Ausbau führt zu ungewollten physikalischen Stromflüssen in die europäischen Nachbarländer und führt dort zu Gegenreaktionen. Damit wird die Integration des Energiebinnenmarktes beeinträchtigt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über den Bundesbedarfsplan (Bundesbedarfsplangesetz - BBPlG)
§ 1 Gegenstand des Bundesbedarfsplans
§ 2 Gekennzeichnete Vorhaben
§ 3 Berichtspflicht der Übertragungsnetzbetreiber
§ 4 Rechtsschutz
Anlage (zu § 1 Absatz 1) Bundesbedarfsplan
3 Kennzeichnung
Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes
Artikel 4 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
1. Ausgangslage
2. Ermittlung des Netzausbaubedarfs
3. Erlass des Bundesbedarfsplans
4. Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Folgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft
3. Sonstige Kosten
4. Alternativenprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zur Anlage
Zu den Vorhaben im Einzelnen:
Vorhaben 1: Emden/Borßum - Osterath
Vorhaben 2: Osterath - Philippsburq Ultranet
Vorhaben 3: Brunsbüttel - Großgartach
Vorhaben 4: Wilster - Grafenrheinfeld
Vorhaben 5: Lauchstädt - Meitingen
Vorhaben 6: Conneforde - Cloppenburg - Westerkappeln
Vorhaben 7: Dollern - Stade - Sottrum - Wechold - Landsbergen
Vorhaben 8: Brunsbüttel - Barlt - Heide - Husum - Niebüll - Bundesgerenze DK
Vorhaben 9: Hamm/Uentrop - Kruckel
Vorhaben 10: Wolmirstedt - Helmstedt - Wahle
Vorhaben 11: Bertikow - Pasewalk
Vorhaben 12: Vieselbach - Eisenach - Mecklar
Vorhaben 13: Pulqar - Vieselbach
Vorhaben 14: Röhrsdorf - Remptendorf
Vorhaben 15: Punkt Metternich - Niederstedem
Vorhaben 16: Kriftel - Obererlenbach
Vorhaben 17: Mecklar- Grafenrheinfeld
Vorhaben 18: Redwitz - Mechlenreuth - Etzenricht - Schwandorf
Vorhaben 19: Urberach - Pfungstadt - Weinheim - Punkt G380 - Altlußheim - Daxlanden, Kriftel - Farbwerke Höchst Süd
Vorhaben 20: Grafenrheinfeld - Kupferzell - Großgartach
Vorhaben 21: Daxlanden - Bühl/Kuppenheim - Eichstetten
Vorhaben 22: Großgartach - Endersbach
Vorhaben 23: Herbertingen - Tiengen
Vorhaben 24: Punkt Rommelsbach - Herbertingen
Vorhaben 25: Punkt Wullenstetten - Punkt Niederwangen
Vorhaben 26: Bärwalde - Schmölln
Vorhaben 27: Abzweig Welsleben - Förderstedt
Vorhaben 28: Abzweig Parchim/Süd - Neuburg
Vorhaben 29: Combined Grid Solution
Vorhaben 30: Oberzier- Bundesgrenze Belgien
Vorhaben 31: Wilhelmshaven - Conneforde
Vorhaben 32: Bundesgrenze Österreich - Altheim mit Abzweig Matzenhof - Simbach, Isar - Ottenhofen
Vorhaben 33: NORD. LINK
Vorhaben 34: Emden/Ost - Conneforde/Süd
Vorhaben 35: Birkenfeld - Mast 115A
Vorhaben 36: Vöhringen - Bundesgrenze Österreich mit Abzweig Woringen - Memmingen
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2409: Zweites Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 342/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
... Heute werden die gesetzlichen Regelungen zu den erforderlichen Antragsunterlagen in jedem Bundesland unterschiedlich ausgelegt. So sind beispielsweise der Begriff der zu beteiligenden "Träger öffentlicher Belange" im Anhörungsverfahren, die notwendigen Unterlagen für die vereinfacht zu erlangende Plangenehmigung oder die Alternativenprüfung unter Berücksichtigung von Erdverkabelung im Raumordnungsverfahren in den Bundesländern unterschiedlich. Darüber hinaus müssen Vorhabenträger bei ländergrenzenüberschreitenden Projekten stets die im jeweiligen Bundesland zuständige Landesbehörde mit separaten Planunterlagen (die voneinander abweichen können) kontaktieren, d.h. bei mehreren Behörden müssen Anträge eingereicht werden.
A. Problem Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Grundsatz
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Bundesfachplanung
§ 4 Zweck der Bundesfachplanung
§ 5 Inhalt der Bundesfachplanung
§ 6 Antrag auf Bundesfachplanung
§ 7 Festlegung des Untersuchungsrahmens
§ 8 Unterlagen
§ 9 Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
§ 10 Erörterungstermin
§ 11 Vereinfachtes Verfahren
§ 12 Abschluss der Bundesfachplanung
§ 13 Bekanntgabe und Veröffentlichung der Entscheidung
§ 14 Einwendungen der Bundesländer
§ 15 Bindungswirkung der Bundesfachplanung
§ 16 Veränderungssperren
§ 17 Bundesnetzplan
Abschnitt 3 Planfeststellung
§ 18 Erfordernis einer Planfeststellung
§ 19 Antrag auf Planfeststellungsbeschluss
§ 20 Antragskonferenz, Festlegung des Untersuchungsrahmens
§ 21 Einreichung des Plans und der Unterlagen
§ 22 Anhörungsverfahren
§ 23 Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 24 Planfeststellungsbeschluss
§ 25 Unwesentliche Änderungen
§ 26 Zusammentreffen mehrerer Vorhaben
§ 27 Vorzeitige Besitzeinweisung und Enteignungsverfahren
§ 28 Durchführung eines Raumordnungsverfahrens
Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften
§ 29 Projektmanager
§ 30 Kostenpflichtige Amtshandlungen
Abschnitt 5 Behörden und Gremien
§ 31 Zuständige Behörde
§ 32 Bundesfachplanungsbeirat
§ 33 Bußgeldvorschriften
§ 34 Zwangsgeld
§ 35 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 43f Unwesentliche Änderungen
§ 43g Projektmanager
§ 43h Ausbau des Hochspannungsnetzes
§ 45b Parallelführung von Planfeststellungs- und Enteignungsverfahren
§ 117b Verwaltungsvorschriften
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz)
Artikel 4 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
Artikel 5 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
1. Ausgangslage
2. Zur Situation der Höchstspannungsnetze und zum Ausbaubedarf
a Allgemeines
b Bedarf für neue Energieleitungen infolge der Entwicklung der erneuerbaren Energien
3. Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft
3. Sonstige Kosten
4. Gender Mainstreaming
5. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
V. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften §§ 1 bis 3
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Abschnitt 2: Bundesfachplanung §§ 4 bis 17
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu Abschnitt 3: Planfeststellung §§ 18 bis 28
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu Abschnitt 4: Gemeinsame Vorschriften §§ 29 bis 30
Zu § 29
Zu § 30
Zu Abschnitt 5: Behörden und Gremien §§ 31 bis 32
Zu § 31
Zu § 32
Zu Abschnitt 6: Sanktions- und Schlussvorschriften §§ 33 bis 35
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1766: Netzausbaubeschleunigungsgesetz
Drucksache 129/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... ) - durch das Bundesland als Inhaber des Rechts an seinem Namen erfolgen. Diese Regelung erlaubt es dem Namensrechtinhaber, im Sinne des Subsidiaritätsprinzips im öffentlichen Interesse unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten, Anforderungen für die Nutzung des Namens des Bundeslandes festzulegen. Die Einrichtung einer nationalen Koordinierungsstelle als Ansprechpartner für ICANN erscheint zur Zeit entbehrlich. Denn nach dem von ICANN vorgesehenen Vergabeverfahren für solche generische Domänen oberster Stufe liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, die erforderliche Einverständniserklärung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen. Das Kriterium für die Entscheidungsbefugnis in Fällen, in denen mehrere Gebietskörperschaften identische Namen aufweisen, beruht auf Praktikabilitätserwägungen. Es entspricht im Übrigen auch der Regelung, die von ICANN für das internationale Vergabeverfahren vorgesehen ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösungen
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
§ 15a Regulierungskonzepte
§ 31 Entgeltgenehmigung
§ 40 Funktionelle Trennung
§ 41 Freiwillige Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen
§ 43a Verträge
§ 43b Vertragslaufzeit
§ 45n Transparenz und Veröffentlichung von Informationen
§ 45o Dienstqualität und zusätzliche Dienstemerkmale zur Kostenkontrolle
§ 46 Anbieterwechsel und Umzug
§ 53 Frequenzzuweisung
§ 54 Frequenznutzung
§ 58 Gemeinsame Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf
§ 66g Warteschleifen
§ 66i Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern
§ 66m Umgehungsverbot
§ 77a Gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze
§ 109a Datensicherheit
§ 123a Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf der Ebene der Europäischen Union
§ 123b Bereitstellung von Informationen
§ 138 Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur
§ 138a Informationssystem zu eingelegten Rechtsbehelfen
Artikel 2 Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen
§ 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Europäisches Recht
II. Zweck und Inhalt des Gesetzes
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Bürokratiekosten
VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
VIII. Vereinbarkeit mit europäischem Recht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe l
Zu Buchstabe m
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe o
Zu Buchstabe p
Zu Buchstabe q
Zu Buchstabe r
Zu Buchstabe s
Zu Buchstabe t
Zu Buchstabe u
Zu Buchstabe v
Zu Buchstabe w
Zu Buchstabe x
Zu Buchstabe y
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Nummer 73
Zu Nummer 74
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Nummer 77
Zu Nummer 78
Zu Nummer 79
Zu Nummer 80
Zu Nummer 81
Zu Nummer 82
Zu Nummer 83
Zu Nummer 84
Zu Nummer 85
Zu Nummer Nr. 86 (§ 109a Datensicherheit)
Zu Nummer 87
Zu Nummer 88
Zu Nummer 89
Zu Nummer 90
Zu Nummer 91
Zu Nummer 92
Zu Nummer 93
Zu Nummer 94
Zu Nummer 95
Zu Nummer 96
Zu Nummer 97
Zu Nummer 98
Zu Nummer 99
Zu Nummer 100
Zu Nummer 101
Zu Nummer 102
Zu Nummer 103
Zu Nummer 104
Zu Nummer 105
Zu Nummer 106
Zu Nummer 107
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1487: Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
Drucksache 453/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG -Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes und zur Änderung des U nterlassu ngsklagengesetzes
... Vor diesem Hintergrund wurde Nummer 4 in ähnlicher Weise geändert. Von einer Regelung der Zuständigkeit der Landesbehörden für ausgehende Ersuchen entsprechend § 2 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und Buchstabe b Doppelbuchstabe bb wurde abgesehen. Der Fall, dass sich die Tätigkeit eines ausländischen Unternehmens regional auf ein Bundesland auswirkt und auf diese Weise eine fiktive Zuständigkeit der Landesbehörden entsprechend § 2 Nummer 2 begründet würde, wird in der Praxis voraussichtlich nur sehr selten vorkommen Sollte ein derartiger Fall dennoch gegeben sein (z.B. dänisches Unternehmen mit einem speziellen Angebot für dänische Staatsangehörige in Schleswig-Holstein), erscheint die Zuständigkeit der BaFin zweckmäßig.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes
Artikel 2 Änderung der VSchDG-BVL-Übertragungsverordnung
Artikel 3 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Inhalt des Gesetzesentwurfs
III. Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz des Bundes
IV. Kosten und Preise; Auswirkungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher; geschlechtsspezifische Auswirkungen; Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 2
2. Zu § 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 214/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid
... Soweit das Gesetz auf Artikel 74 Nummer 11 GG gestützt wird, liegen die Voraussetzungen des Artikel 72 Absatz 2 GG vor: Die bundesgesetzliche Regelung ist zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist dies der Fall, wenn es um die institutionellen Voraussetzungen des Bundesstaates geht, wenn also bestehende oder drohende Rechtszersplitterung oder Zersplitterung des Wirtschaftsraumes vermieden werden soll. Die Kohlendioxidspeicherung kann sich sowohl im Bereich der Errichtung von Kohlendioxidleitungen als auch bei der Auswahl der Speicher länderübergreifend auswirken. Unterschiedliche Regelungen auf Landesebene würden hier zu erheblichen Verzögerungen und Hindernissen bei der Planung führen, die der Verwirklichung von CCS-Demonstrationsprojekten insgesamt abträglich wären. Damit würden Kohlendioxidspeicher zur Demonstration nicht anhand sachlicher Kriterien, sondern anhand ihrer vollständigen Lage in einem Bundesland ausgewählt. Im Hinblick auf einen möglichst umfassenden Erkenntnisgewinn aus der Demonstration wäre eine solche Lösung nicht sachgerecht. Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Planung von Demonstrationsvorhaben mit länderübergreifender Wirkung wie auch für eine effektive Anwendung der CCS-Technologien zur Sicherung der Energieversorgung ist daher eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben des Bundes
2. Haushaltsausgaben der Länder
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Geltungsbereich, landesrechtliche Gebietsbestimmung
§ 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Transport
§ 4 Planfeststellung für Kohlendioxidleitungen; Verordnungsermächtigung
Kapitel 3 Dauerhafte Speicherung
Abschnitt 1 Bundesweite Bewertung und Register
§ 5 Analyse und Bewertung der Potenziale für die dauerhafte Speicherung
§ 6 Register; Verordnungsermächtigung; Bericht an die Kommission
Abschnitt 2 Genehmigung und Betrieb
Unterabschnitt 1 Untersuchung
§ 7 Untersuchungsgenehmigung
§ 8 Verfahrens- und Formvorschriften
§ 9 Nebenbestimmungen und Widerruf der Genehmigung
§ 10 Benutzung fremder Grundstücke
Unterabschnitt 2 Errichtung und Betrieb
§ 11 Planfeststellung für Errichtung und Betrieb eines Kohlendioxidspeichers
§ 12 Antrag auf Planfeststellung
§ 13 Planfeststellung
§ 14 Duldungspflicht
§ 15 Enteignungsrechtliche Vorwirkung
§ 16 Widerruf der Planfeststellung
Unterabschnitt 3 Stilllegung und Nachsorge
§ 17 Stilllegung
§ 18 Nachsorge
Unterabschnitt 4 Nachweise und Programme
§ 19 Sicherheitsnachweis
§ 20 Überwachungskonzept
Unterabschnitt 5 Betreiberpflichten
§ 21 Anpassung
§ 22 Eigenüberwachung
§ 23 Maßnahmen bei Leckagen oder erheblichen Unregelmäßigkeiten
§ 24 Anforderungen an Kohlendioxidströme
Unterabschnitt 6 Verordnungsermächtigungen
§ 25 Regelung von Anforderungen an Kohlendioxidspeicher
§ 26 Regelung von Anforderungen an das Verfahren
Abschnitt 3 Überprüfung durch die zuständige Behörde; Aufsicht
§ 27 Überprüfung durch die zuständige Behörde
§ 28 Aufsicht
Kapitel 4 Haftung und Vorsorge
§ 29 Haftung
§ 30 Deckungsvorsorge
§ 31 Übertragung der Verantwortung
§ 32 Verordnungsermächtigung für die Deckungsvorsorge und die Übertragung der Verantwortung
Kapitel 5 Anschluss und Zugang Dritter
§ 33 Anschluss und Zugang; Verordnungsermächtigung
§ 34 Befugnisse der Bundesnetzagentur; Verordnungsermächtigung
§ 35 Behördliches und gerichtliches Verfahren für den Anschluss und den Zugang Dritter; Verordnungsermächtigung
Kapitel 6 Forschungsspeicher
§ 36 Geltung von Vorschriften
§ 37 Genehmigung von Forschungsspeichern
§ 38 Anwendung von Vorschriften
Kapitel 7 Schlussbestimmungen
§ 39 Zuständige Behörden
§ 40 Wissensaustausch; Verordnungsermächtigung
§ 41 Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung
§ 42 Landesrechtliche Speicherabgaben
§ 43 Bußgeldvorschriften
§ 44 Evaluierungsbericht
§ 45 Übergangsvorschrift
§ 46 Ausschluss abweichenden Landesrechts
Anlage 1 (zu § 7 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2, Absatz 3 Satz 1, § 22 Absatz 2 Nr. 1) Kriterien für die Charakterisierung und Bewertung der potenziellen Kohlendioxidspeicher und der potenziellen Speicherkomplexe sowie ihrer Umgebung
1. Datenerhebung Stufe 1 :
1.1 Es sind die erforderlichen Daten zu erheben,
1.2 Die folgenden Merkmale der Umgebung des Speicherkomplexes sind zu dokumentieren:
2. Erstellung eines 3-D-Erdmodells Stufe 2
3. Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens, Charakterisierung der Sensibilität, Risikobewertung Stufe 3
3.1 Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens Stufe 3.1
3.1.1 Es sind mindestens folgende Faktoren zu beachten:
3.1.2 Die dynamische Modellierung liefert Erkenntnisse über
3.2 Charakterisierung der Sensibilität Stufe 3.2
3.3 Risikobewertung Stufe 3.3
3.3.2. Bewertung der Gefährdung
3.3.3. Folgenabschätzung
3.3.4. Risikocharakterisierung
Anlage 2 (zu § 17 Absatz 2 Satz 2 und § 20 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1) Kriterien für die Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungskonzepts und für die Nachsorge
1. Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungsplans
1.1. Aufstellung des Überwachungskonzepts
1.1.1 Das Überwachungskonzept regelt die Überwachung in den wesentlichen Projektphasen,
1.1.2 Es wird festgestellt,
1.1.3 Die Wahl der Überwachungsmethode
1.2. Aktualisierung des Plans
2. Nachsorgeüberwachung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung2)
Artikel 3 Änderung des Umweltschadensgesetzes3)
Artikel 4 Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes4
Artikel 5 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 6 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 7 Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen5)
Artikel 8 Änderung der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen6)
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
IV. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben des Bundes
2. Haushaltsausgaben der Länder
3. Kosten für die Wirtschaft
4. Bürokratiekosten
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Europarechtskonformität
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Artikel 1 Kapitel 1 Einleitende Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Teil 2 Transport
Zu § 4
Teil 3 Genehmigung und Betrieb
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Teil 4 Haftung und Vorsorge
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 856: Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid
Drucksache 761/11 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten
... es zu dieser Gesetzesänderung erforderlich, weil das Steueraufkommen den Ländern zusteht. Zugleich ist eine Zerlegung des Steueraufkommens aus Sportwetten erforderlich, da Spieler bundeslandübergreifend Sportwettenangebote gerade über das Internet nutzen können.
Drucksache 761/11
Gesetzesantrag des Landes Sachsen-Anhalt
Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten
... Eine Zustimmung der Länder ist nach Artikel 105 Absatz 3 GG zu dieser Gesetzesänderung erforderlich, weil das Steueraufkommen den Ländern zusteht. Zugleich ist eine Zerlegung des Steueraufkommens aus Sportwetten erforderlich, da Spieler bundeslandübergreifend Sportwettenangebote gerade über das Internet nutzen können.
Drucksache 216/11 (Begründung)
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s - Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s
... - § 12 Absatz 7 enthält eine Rechtsverordnungsermächtigung für die Bundesregierung, verfahrensrechtliche Regelungen zur Anerkennung des Trägers einer regelmäßigen Qualitätssicherung von Bioabfällen und Klärschlämmen zu schaffen. In jedem Bundesland unterschiedliche Anforderungen an das behördliche Anerkennungsverfahren würden die Gefahr mitsichbringen, dass die Träger der Qualitätssicherung das Bundesland mit den geringsten Anforderungen für das Anerkennungsverfahren wählen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Qualitätssicherung von Bioabfällen und Klärschlämmen durch privatwirtschaftlich organisierte Qualitätssicherungssysteme ein neues Instrument darstellt und insoweit nicht auf eine langjährige bundeseinheitliche Vollzugspraxis aufgebaut werden kann.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs
1. Ausgangslage auf nationaler Ebene
2. Ausgangslage auf EU-Ebene
3. Ziele des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
1. Recht der Abfallwirtschaft
2. Landwirtschaft und Bodenrecht
3. Staatshaftung
IV. Gleichstellung von Frauen und Männern
V. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
2. Kosten für die Wirtschaft
3. Preiswirkungen
VI. Bürokratiekosten
1. Allgemeines
2. Unternehmen
a Informationspflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
aa Anerkennung von Trägern der regelmäßigen Qualitätssicherung
bb Anzeige der gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlung
cc Anzeige der Rücknahme von Produktabfällen
dd Antrag auf Freistellung von Überwachungspflichten
ee Antrag auf Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung
ff Genehmigung für die Beseitigung außerhalb von zugelassen Anlagen
gg Verpflichtung zur Mitbenutzung von Abfallbeseitigungsanlagen
hh Antrag des Zuweisungsverpflichteten auf Übernahme Abfälle gleicher Art und Menge
ii Auskunft über Überwachungsobjekte
jj Anzeigepflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler
kk Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle
ll Anzeige der Person des Betreibers bei Kapital- und Personengesellschaften
mm Mitteilung über die Art und Weise der Sicherstellung der Beachtung des Abfallrechts
nn Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall
b Informationspflichten der abfallrechtlichen Verordnungen
3. Bürgerinnen und Bürger
4. Verwaltung
a Allgemeines
b Einzelne Informationspflichten
aa Übermittlungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger beim Entsorgungsausschluss
bb Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
cc Übersendung der Freistellungsbescheinigung an Behörden betroffener Länder
dd Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen
ee Aufstellung von Abfallvermeidungsprogrammen
ff Bekanntgabe bei Erkundung geeigneter Standorte
gg Informations- und Beratungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers
hh Auskunftspflicht der Abfallbehörden
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zum Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zum Teil 2 Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlichen Entsorgungsträger
Zum Abschnitt 1 Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung
Zu § 6
Zum Abschnitt 2 Kreislaufwirtschaft
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zum Abschnitt 3 Abfallbeseitigung
Zu § 15
Zu § 16
Abschnitt 4 (Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter)
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zum Teil 3 Produktverantwortung
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zum Teil 4 Planungsverantwortung
Zum Abschnitt 1 Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung
Zu § 28
Zu § 29
Zum Abschnitt 2 Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zum Abschnitt 3 Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zum Teil 5 Absatzförderung und Abfallberatung
Zu § 45
Zu § 46
Zum Teil 6 Überwachung
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu § 54
Zu § 55
Zum Teil 7 Entsorgungsfachbetriebe
Zu § 56
Zu § 57
Zum Teil 8 Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zum Teil 9 Schlussbestimmungen
Zu § 62
Zu § 63
Zu § 64
Zu § 65
Zu § 66
Zu § 67
Zu § 68
Zu § 69
Zu § 70
Zu § 71
Zu § 72
Zu Anlage 1 Beseitigungsverfahren
Zu Anlage 2 Verwertungsverfahren
Zu Anlage 3 Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik
Zu Anlage 4 Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1220: Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
Drucksache 661/11
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften
... in Betracht kommen. Das Bundesamt führt die Meldungen nach Satz 1 zum 1. Februar und 1. August eines jeden Kalenderjahres zusammen, ordnet ihnen TARIC-Codes zu und übermittelt diese Zusammenstellung dem Bundesministerium. Das Bundesministerium leitet die Zusammenstellung nach Satz 1 in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen dem Statistischen Bundesamt zu mit der Bitte, die dem Statistischen Bundesamt vorliegenden Daten über das Ursprungsland, das Versendungsland, die Zollstelle zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, das Bestimmungsbundesland und die Gesamt-Tonnage der jeweils in der Zusammenstellung aufgeführten Lebensmittel an das Bundesamt zu übermitteln. Das Bundesamt leitet die Daten nach Satz 3 den zuständigen obersten Landesbehörden und nachrichtlich dem Bundesministerium zu.
Drucksache 156/11
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetz es (TMG)
... Die neu eingeführte Nummer 3 des § 13 Absatz 1 Satz 1 dient der Benutzerfreundlichkeit. Indem der Diensteanbieter künftig im Rahmen seines Internet-Auftritts die für ihn zuständige Stelle für die Datenschutzaufsicht benennen muss, ist der Nutzer bei Beschwerden oder einen Diensteanbieter betreffende Anfragen nicht mehr selbst zur umfangreichen Recherche gezwungen. Da jedes Bundesland über eine eigene Datenschutzaufsicht verfügt, war für den Nutzer oft unklar, welche Behörde zuständig ist. Ein weiterer positiver Effekt ist die schnellere Bearbeitung, denn Eingaben bei der unzuständigen Stelle, die nach den Erfahrungen aus der Aufsichtspraxis bisher häufig vorgekommen sind, können dadurch weitgehend vermieden werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Telemediengesetzes
§ 13a Zusätzliche Pflichten des Diensteanbieters von Telemediendiensten mit nutzergenerierten Inhalten
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Artikel 2
Drucksache 785/11
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz - GKV-VStG)
... (2) § 109 Absatz 1 Satz 1 gilt entsprechend. Die Landesverbände der Krankenkassen eines anderen Bundeslandes und die Ersatzkassen können einem nach Absatz 1 geschlossenen Versorgungsvertrag beitreten, soweit für die Behandlung der Versicherten ihrer Mitgliedskassen in der Rehabilitationseinrichtung ein Bedarf besteht. Mit dem Versorgungsvertrag wird die Rehabilitationseinrichtung für die Dauer des Vertrages zur Versorgung der Versicherten mit ambulanten medizinischen Leistungen zur Rehabilitation zugelassen. Der Versorgungsvertrag kann von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen gemeinsam mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden, wenn die Voraussetzungen für seinen Abschluss nach Absatz 1 nicht mehr gegeben sind. Mit der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde ist Einvernehmen über Abschluss und Kündigung des Versorgungsvertrags anzustreben.
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 64a Modellvorhaben zur Arzneimittelversorgung
§ 87b Vergütung der Ärzte (Honorarverteilung)
§ 87c Transparenz der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen
§ 87d Vergütung vertragsärztlicher Leistungen im Jahr 2012
§ 90a Gemeinsames Landesgremium
§ 111c Versorgungsverträge mit Rehabilitationseinrichtungen
§ 116b Ambulante spezialfachärztliche Versorgung
§ 137e Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
§ 303a Wahrnehmung der Aufgaben der Datentransparenz
§ 303b Datenübermittlung
§ 303c Vertrauensstelle
§ 303d Datenaufbereitungsstelle
§ 303e Datenverarbeitung und -nutzung
§ 305b Veröffentlichung der Jahresrechnungsergebnisse
§ 321 Übergangsregelung für die Anforderungen an die strukturierten Behandlungsprogramme nach § 137g Absatz 1
Artikel 2 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 6 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 8 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 9 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
§ 21
Artikel 10 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
§ 21
Artikel 11 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
§ 28d Anforderungen an das Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Dauer der Teilnahme.
§ 28f Anforderungen an das Verfahren der Erhebung und Übermittlung der für die Durchführung der Programme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen personenbezogenen Daten.
Artikel 12 Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung
Artikel 13 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 14 Änderung der Verordnung zur Aufteilung und Geltendmachung der Haftungsbeträge durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen bei Insolvenz oder Schließung einer Krankenkasse
Artikel 15 Inkrafttreten
Drucksache 123/11
... In Absatz 3 wird die Anzahl der zu übersendenden Abschriften klar gestellt und ein neuer Satz 2 eingefügt, wonach die Inbetriebnahme der Gashochdruckleitung immer der zuständigen Behörde anzuzeigen ist. Dadurch erhalten die Behörden einen für eine effiziente Energieaufsicht notwendigen Überblick über die im jeweiligen Bundesland betriebenen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische
Verordnung
Verordnung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Allgemeine Anforderungen
§ 3 Anforderungen bei Errichtung
§ 4 Anforderungen beim Betrieb
§ 5 Verfahren zur Prüfung von Leitungsvorhaben
§ 6 Inbetriebnahme und Untersagung des Betriebs
§ 7 Druckabsenkung, Betriebseinstellung und Stilllegung
§ 8 Wesentliche Änderungen und Arbeiten an in Betrieb befindlichen Gashochdruckleitungen
§ 9 Auskunfts- und Anzeigepflicht
§ 10 Erneute und wiederkehrende Prüfungen von Gashochdruckleitungen
§ 11 Anerkennung von Sachverständigen2
§ 12 Voraussetzungen für die Anerkennung von Sachverständigen
§ 13 Nachweis der Qualifikation und Ausrüstung
§ 14 Nachweis der Zuverlässigkeit des Sachverständigen
§ 15 Übergangsvorschriften
§ 16 Anerkennung gleichwertiger Nachweise aus anderen Mitgliedstaaten
§ 17 Meldepflichten
§ 18 Anzeige der vorübergehenden grenzüberschreitenden Tätigkeit von Sachverständigen
§ 19 Ordnungswidrigkeiten
§ 20 Bestehende Gashochdruckleitungen
§ 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziele und Gegenstand
II. Ermächtigungsgrundlage und Geltungsbereich
III. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt:
1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder:
2. Sonstige Kosten
3. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1384: Verordnung über Gashochdruckleitungen
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Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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