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37 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bundes- oder Landesgesetz"


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Drucksache 467/18 (Beschluss)

... Daher soll es in begründeten Einzelfällen möglich sein, dass Leistungsberechtigte eine Umschulungsmaßnahme in der vollen Ausbildungszeit durchlaufen, sofern dies erforderlich ist. Dies gilt auch für den Fall, dass gleichzeitig eine Verkürzung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit auf Grund bundes- oder landesgesetzlicher Regelungen ausgeschlossen ist.



Drucksache 467/1/18

... Daher soll es in begründeten Einzelfällen möglich sein, dass Leistungsberechtigte eine Umschulungsmaßnahme in der vollen Ausbildungszeit durchlaufen, sofern dies erforderlich ist. Dies gilt auch für den Fall, dass gleichzeitig eine Verkürzung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit auf Grund bundes- oder landesgesetzlicher Regelungen ausgeschlossen ist.



Drucksache 65/1/16

... "Ist eine Verkürzung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit auf Grund bundes- oder landesgesetzlicher Regelungen ausgeschlossen, so ist die Dauer der Maßnahme für die gesamte Ausbildungszeit angemessen und förderungsfähig." '



Drucksache 65/16 (Beschluss)

... "Ist eine Verkürzung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit auf Grund bundes- oder landesgesetzlicher Regelungen ausgeschlossen, so ist die Dauer der Maßnahme für die gesamte Ausbildungszeit angemessen und förderungsfähig."'



Drucksache 66/16 (Beschluss)

... Daher soll es in begründeten Einzelfällen möglich sein, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte eine betriebliche Umschulungsmaßnahme in der vollen Ausbildungszeit zu durchlaufen, sofern dies erforderlich ist. Dies gilt auch für den Fall, dass gleichzeitig eine Verkürzung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit auf Grund bundes- oder landesgesetzlicher Regelungen ausgeschlossen ist.



Drucksache 367/15 (Beschluss)

... durch Bundes- oder Landesgesetz bleiben unberührt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 105 Absatz 3 - neu - GWB

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 114 Absatz 2 GWB

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 118 Absatz 1 und 2, § 121 Absatz 2 GWB

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 2 GWB

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 3 GWB

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 129 GWB

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 GWB

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 4 - neu - GWB

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131a - neu - GWB

§ 131a
Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrsleistungen auf der Straße

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 157 Absatz 4 Satz 3 - neu - GWB


 
 
 


Drucksache 367/1/15

... Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie Ausführungsbedingungen, die der öffentliche Auftraggeber dem beauftragten Unternehmen verbindlich vorzugegeben hat, dürfen nur aufgrund eines Bundes- oder Landesgesetzes festgelegt werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 97 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 97 Absatz 5 Satz 2 - neu - GWB

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 105 Absatz 3 - neu - GWB

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 114 Absatz 2 GWB

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 118 Absatz 1 und 2, § 121 Absatz 2 GWB

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 2 GWB

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 3 GWB

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 123 Absatz 4a - neu -, 5 Satz 2, § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 1 Satz 4 GWB

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 1 Satz 4, 5 - neu - GWB

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 1 Satz 5 - neu - GWB *

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 128 Absatz 2 Satz 3, Absatz 3 - neu - GWB

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 129 GWB

§ 129
Zwingend zu berücksichtigende Eignungs-, Zuschlagskriterien und Ausführungsbedingungen

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 129 GWB

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 129 GWB - Hilfsempfehlung zu Ziffer 13

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 GWB

17. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 GWB

18. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

19. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131 Absatz 4 - neu - GWB

20. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 131a - neu - GWB

§ 131a
Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrsleistungen auf der Straße

21. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 152 Absatz 3 Satz 3

22. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 157 Absatz 4 Satz 3 - neu - GWB


 
 
 


Drucksache 330/12

... immer dann nicht ein, wenn ein sachlicher Zusammenhang zum konkreten Auftrag fehlt; dieser dürfte aber in aller Regel gerade nicht gegeben sein. Schließlich werden sich auch die auf den ersten Blick weitergehenden Möglichkeiten des § 97 Absatz 4 Satz 3 GWB, der weitergehende (vergabefremde) Anforderungen schon dann zulässt, wenn sie durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen sind, nicht nutzen lassen. Diese Regelung muss sich an der Vergabekoordinierungsrichtlinie messen lassen, deren Umsetzung sie dient; infolgedessen wird man die Regelung - wenn man sie nicht, wie in der Kommentarliteratur vielfach vertreten, ohnehin für europarechtswidrig hält - zumindest dahingehend europarechtskonform auslegen müssen, dass nur solche Anforderungen gestellt werden können, die mit der Ausführung des konkreten Auftrags im Zusammenhang stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 2
Weitere Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 3
Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Artikel 8
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 9
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 289b
Erklärung zur Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien

Artikel 12
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 70

Artikel 13
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 14
Gesetz über die Statistik zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (Teilhabestatistikgesetz - TeilhStatG)

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

Artikel 15
Änderung des Teilhabestatistikgesetzes

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gegenwärtige Situation, Ursachen und wirtschaftliche Bedeutung

1. Tatsächliche und rechtliche Situation in Deutschland

2. Tatsächliche und rechtliche Situation in Europa

3. Ursachen geringer Frauenrepräsentanz

4. Bedeutung für die Unternehmen und die Volkswirtschaft

II. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit

1. Vereinbarkeit mit Artikel 14 Absatz 1 GG

a Legitimer Zweck der Mindestquote

b Eignung und Erforderlichkeit der Regelungen zur Zweckerreichung

aa Keine milderen, gleich effektiven Mittel zur Zweckerreichung ersichtlich

bb Keine mildere, gleich effektive Sanktionierung möglich

c Verhältnismäßigkeit der Mindestquote

aa Keine unangemessene Einschränkung der Wahlfreiheit

bb Quotenhöhe nicht unzumutbar

cc Härtefallregelung und Ausnahmetatbestand

dd Großzügige Übergangsfristen

2. Artikel 3 Absatz 3 GG

3. Weitere Grundrechte

III. Europarechtliche Zulässigkeit

1. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

2. Primärrecht

3. Sekundärrecht

4. Empfehlungen der Unionsorgane

IV. Zielsetzung der gesetzlichen Regelung

V. Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung

1. Anwendungsbereich

a Börsennotierung

b Mitbestimmung

c Rechtsformen

d Gremium

2. Konkrete Ausgestaltung der Mindestquote

a Quotenhöhe

b Getrennte Betrachtung von Teilgremien in mitbestimmten Unternehmen

c Regelung für mitbestimmte Unternehmen

d Übergangsvorschriften

3. Ausnahmetatbestände

a Arbeitnehmerstruktur

b Kein Ausnahmetatbestand für Familienunternehmen

c Härtefallklausel

4. Sanktion

a Vertreter der Anteilseigner

b Vertreter der Arbeitnehmer

c Verfahren

d Keine alternativen Sanktionsmöglichkeiten

5. Berichtspflicht

B. Besonderer Teil

Zu Art. 1 Änderung des Aktiengesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Art. 2 Weitere Änderung des § 96 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz

Zu Art. 3 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 4 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Art. 5 Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 6 § 17 Satz 2 Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetzes - neu -

Zu Art. 7 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 8 Änderung des § 35 Satz 3 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz

Zu Art. 9 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Art. 10 Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 11 Änderung des Handelsgesetzbuches

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Art. 13 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 14 Teilhabestatistikgesetz - neu -

Zu Art. 15 § 2 Absatz 1 Teilhabestatistikgesetz - neu -

Zu Art. 16 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 265/12 (Beschluss)

... aa) In Nummer 1 sind nach dem Wort "Abgabenordnung" die Wörter "oder der bundes- oder landesgesetzlichen Regelung, die § 284 Absatz 7 Satz 2 und 3 der



Drucksache 265/1/12

... oder nach der bundes- oder landesgesetzlichen Regelung, die § 284 Absatz 7 Satz 1 und Absatz 2 der



Drucksache 265/12

... zu hinterlegen sind. Sie gilt ferner für Vermögensverzeichnisse, die aufgrund einer bundes- oder landesgesetzlichen Regelung errichtet worden sind, die § 284 Absatz 1 bis 7 der



Drucksache 211/11 (Beschluss)

... s) Der Bundesrat stellt ferner fest, dass den Rechtsträgern derjenigen Stellen, denen auf bundes- oder landesgesetzlichem Wege Prüfungs- und Begutachtungsaufgaben im Rahmen des Anerkennungsverfahrens für im Ausland erworbene Berufsqualifikationen zugewiesen werden, für diese Tätigkeiten nicht unerhebliche Verwaltungskosten entstehen werden.



Drucksache 661/10

... 1. durch bundes- oder landesgesetzliche Leistungsansprüche, die der Finanzierung einzelner Verbrauchspositionen der Sonderauswertungen dienen, abgedeckt sind und diese Leistungsansprüche kein anrechenbares Einkommen nach § 82 oder § 11 des Zweiten Buches darstellen oder



Drucksache 850/10

... "Reicht im Falle der Teilausschüttung die Ausschüttung nicht aus, um die Kapitalertragsteuer gemäß § 7 Absatz 1 bis 3 einschließlich der bundes- oder landesgesetzlich geregelten Zuschlagsteuern zur Kapitalertragsteuer einzubehalten, gilt auch die Teilausschüttung dem Anleger mit dem Ablauf des Geschäftsjahres, in dem die Erträge gemäß § 3 Absatz 1 vom Investmentvermögen erzielt worden sind, als zugeflossen und für den Steuerabzug als ausschüttungsgleicher Ertrag."



Drucksache 35/09

... (4) Aufträge werden an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben. Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Andere oder weitergehende Anforderungen dürfen an Auftragnehmer nur gestellt werden, wenn dies durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 35/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 101a
Informations- und Wartepflicht

§ 101b
Unwirksamkeit

§ 106a
Abgrenzung der Zuständigkeit der Vergabekammern

§ 115a
Ausschluss von abweichendem Landesrecht

§ 129
Korrekturmechanismus der Kommission

§ 129a
Unterrichtungspflichten der Nachprüfungsinstanzen

§ 129b
Regelung für Auftraggeber nach dem Bundesberggesetz

Anlage zu
§ 98 Nr. 4 Tätigkeiten auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs sind:

1. Trinkwasserversorgung:

2. Elektrizitäts- und Gasversorgung:

3. Wärmeversorgung:

4. Verkehr:

Artikel 2
Änderung der Vergabeverordnung

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 262/09

... Durch die Einigung des Bundes und der Länder auf einheitlich anzuwendende Standards soll die Interoperabilität des Datenaustausches des Bundes und der Länder auf einfache, nachvollziehbare und wirtschaftliche Art und Weise sichergestellt werden. Zudem soll sichergestellt werden, dass Daten in Systeme anderer Verwaltungen ohne Medienbrüche übernommen werden können. Dazu können Bund und Länder gemeinsam Vereinbarungen treffen, welche das Ziel haben, die für die Binnen- und Außenkommunikation der informationstechnischen Systeme des Bundes und der Länder erforderlichen Standards in einem zu beschreibenden, beschleunigten Verfahren rechtsverbindlich und unabhängig davon, ob Bundes- oder Landesgesetze ausgeführt werden, festzulegen. Gleichzeitig bleibt es in der Entscheidung jedes Verwaltungsträgers, welche technischen Mittel er für die von ihm gewählte Form der Aufgabenwahrnehmung einsetzt. Die Interoperabilitätsstandards betreffen in erster Linie Datenformate. Zu diesen Interoperabilitätsstandards gehören auch Standards für Verfahren zur Datenübertragung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 262/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte für Bund, Länder und Gemeinden

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Artikel 91c

Artikel 91d

Artikel 109a

Artikel 143d

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Reform der nationalen Verschuldungsregeln Artikel 109, 115 und 143d

Hintergrund und Ziele der Änderung der Artikel 109 und 115

Änderung des Artikels 109

Änderung des Artikels 115

Konsolidierungshilfen Artikel 143d

Verfahren zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen Artikel 109a

Gewährung von Finanzhilfen Artikel 104b

IT -Zusammenarbeit Artikel 91c

Leistungsvergleiche Artikel 91d

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 91c

Zu Artikel 91d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 304/1/08

... "Nach Satz 2 sind außerdem diejenigen Vermögensverzeichnisse zu hinterlegen, die nach gleichwertigen bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen errichtet werden, sofern die entsprechenden Bestimmungen dies anordnen. Dies trägt den unterschiedlichen Gestaltungen des Verwaltungsvollstreckungsrechts Rechnung. Zwar kennen nahezu alle Verwaltungsvollstreckungsgesetze ein der Vermögensauskunft entsprechendes Institut, um den Schuldner zur Selbstauskunft über sein Vermögen zu veranlassen. Rechtstechnisch sind diese Institute allerdings unterschiedlich ausgestaltet. Einige Verwaltungsvollstreckungsgesetze ermächtigen die Vollstreckungsbehörde, den Gerichtsvollzieher mit der Abnahme einer Selbstauskunft zu beauftragen (vgl. § 16 Abs. 3 LVwVG BW, § 6 Abs. 1 Nr. 1 JBeitrO-E); in diesem Fall wird das Vermögensverzeichnis vom Gerichtsvollzieher nach Satz 1 hinterlegt. Andere Verwaltungsvollstreckungsgesetze verweisen auf § 284 AO (vgl. § 5 Abs. 1 BVwVG, § 66 Abs. 1 Satz 1



Drucksache 304/08 (Beschluss)

... Nach Satz 2 sind außerdem diejenigen Vermögensverzeichnisse zu hinterlegen, die nach gleichwertigen bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen errichtet werden, sofern die entsprechenden Bestimmungen dies anordnen. Dies trägt den unterschiedlichen Gestaltungen des Verwaltungsvollstreckungsrechts Rechnung. Zwar kennen nahezu alle Verwaltungsvollstreckungsgesetze ein der Vermögensauskunft entsprechendes Institut, um den Schuldner zur Selbstauskunft über sein Vermögen zu veranlassen. Rechtstechnisch sind diese Institute allerdings unterschiedlich ausgestaltet.



Drucksache 349/1/08

... Deshalb sollte insbesondere auch § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB-E entfallen, wonach auch andere oder weitergehende Anforderungen - also auch nicht leistungsbezogene - an den Auftragnehmer gestellt werden dürfen, wenn dies durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist. Ein bunter Flickenteppich aus solchen Sonderregeln erzeugt Bürokratie und erschwert für die Unternehmen der Wirtschaft, insbesondere für den Mittelstand, das Agieren auf dem innerdeutschen Markt für öffentliche Aufträge.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 349/1/08




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 97 GWB

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a § 97 Abs. 3 GWB

5. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a § 97 Abs. 3 Satz 2 und 3 GWB

6. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 97 Abs. 4 Satz 2 und 3 GWB

7. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 97 Abs. 4 Satz 2a - neu - GWB entfällt bei Annahme von Ziffer 6

8. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 99 GWB

9. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 99 Abs. 1 Satz 1 GWB

10. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 99 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 - neu - GWB

11. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe g - neu - § 99 Abs. 9 - neu - GWB

12. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 100 Abs. 2 GWB

14. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 101 Abs. 6 GWB

15. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d § 101 Abs. 7 Satz 2 GWB

16. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d § 101 Abs. 7 Satz 1 und 2 GWB

17. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 1 Satz 1 GWB

18. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 1 Satz 3 GWB

19. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 1 Satz 3 GWB

20. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 2 GWB

21. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101b Überschrift; Abs. 1 Satz 1, Satz 2 - neu -; Abs. 3 - neu - GWB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

24. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101b Abs. 2 GWB

25. Zu Artikel 1 Nr. 8 und 9 §§ 102 und 103 GWG

26. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 104 Abs. 2 GWB

27. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 106 Abs. 2 Satz 2 GWB

28. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 106a Abs. 3 Satz 2 - neu - GWB

29. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 3 GWB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

31. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 110 Abs. 1 Satz 2 und 3 GWB

32. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 110 Abs. 2 Satz 2 GWB

33. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 113 Abs. 1 Satz 3 GWB

34. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 1 GWB

35. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB , Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 1 GWB

36. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 115 Abs. 2 Satz 3 und 4 GWB

37. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 115 Abs. 2 Satz 2, 3 GWB , Nr. 18 Buchstabe b § 118 Abs. 2 Satz 2, 3 GWB , Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 2, 3 GWB

38. Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe d § 115 Abs. 4 GWB

39. Zu Artikel 1 Nr. 17a - *neu - § 115a - neu - GWB

§ 115a
Ausschluss von abweichendem Landesrecht

40. Zu Artikel 1 Nr. 17a - *neu - § 116 Abs. 1 Satz 1 GWB

41. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe a § 118 Abs. 1 Satz 2 GWB

42. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe b § 118 Abs. 2 Satz 3 GWB

Zu § 118

43. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 3 GWB

Zu § 121

44. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB

45. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a § 128 Abs. 2 Satz 1 GWB

46. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 128 Abs. 3 Satz 4a - neu - GWB

47. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe c § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB *

48. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe c § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB

49. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe c § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB *

50. Zu Artikel 2 § 5 VgV


 
 
 


Drucksache 349/08

... "(4) Aufträge werden an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen vergeben. Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Andere oder weitergehende Anforderungen dürfen an Auftragnehmer nur gestellt werden, wenn dies durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 349/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 101a
Informations- und Wartepflicht

§ 101b
Unwirksamkeit

§ 106a
Abgrenzung der Zuständigkeit der Vergabekammern

§ 129
Korrekturmechanismus der Kommission

§ 129a
Unterrichtungspflichten der Nachprüfungsinstanzen

§ 129b
Regelung für Auftraggeber nach dem Bundesberggesetz

§ 132
Ausschluss von abweichendem Landesrecht

Anlage zu
§ 98 Nr. 4 Tätigkeiten auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs sind:

Artikel 2
Änderung der Vergabeverordnung

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Änderung des BSI-Errichtungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Vorgeschichte

2. Notwendigkeit zur Korrektur des Vergaberechts

3. Zielsetzung

4. Lösung

5. Alternativen

6. Gesetzgebungskompetenz

7. Primärrechtsschutz für Aufträge unterhalb der EG-Schwellenwerte

8. Gender Mainstreaming

9. Kosten

10. Befristung, Evaluierung

B. Begründung im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu § 101a

Zu § 101b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 129a

Zu § 129b

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 10: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts


 
 
 


Drucksache 275/07

... ). Zu diesem Zweck dürfen ihnen entsprechende Informationen übermittelt werden (§ 481 Abs. 1 Satz 2 StPO). Bei der Verwendung - und damit auch bei der Übermittlung - sind aber stets die besonderen bundes- oder landesgesetzlichen Verwendungsregelungen - und damit insbesondere auch die in § 477 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 StPO-E enthaltene Verwendungsbeschränkung - zu beachten (§ 481 Abs. 2



Drucksache 678/1/06

... § 1 regelt in einem als abschließend zu verstehenden Sinne das Verhältnis der Vorschriften des Gesetzentwurfs zu anderen Bundes- oder Landesgesetzen. Die gewählte Formulierung erweckt den Eindruck, als wolle die Vorschrift auch als lex specialis gegenüber den allgemeinen ordnungsbehördlichen und polizeilichen Befugnissen gelten. Dadurch könnte es in der Praxis der Gefahrenabwehr zu erheblicher Rechtsunsicherheit kommen. Dies insbesondere hinsichtlich der Frage, ob es sich bei den Regelungen des Entwurfs (z.B. §§ 4 bis 8) um Spezialregelungen mit abschließender Wirkung handelt und damit ein (ergänzender) Rückgriff auf die allgemeinen polizei- und ordnungsrechtlichen Eingriffsbefugnisse ausgeschlossen ist. Es müsste insofern auch zukünftig möglich sein, die bestehenden Handlungsmögllichkeiten zu nutzen. Es bedarf daher der Klarstellung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 678/1/06




1. Zu Artikel 1 § 1 USchadG

2. Zu Artikel 1 § 1 Satz 2 USchadG *

3. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 1 USchadG

4. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 1 Buchstabe c USchadG

5. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 2 USchadG

6. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 2 USchadG

7. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 3 USchadG

8. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 6 USchadG

9. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 8 USchadG

10. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 2 USchadG

11. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 4a - neu - USchadG

12. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 4a - neu - USchadG

13. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 5 Satz 2 - neu - USchadG

14. Zu Artikel 1 §§ 4 bis 7 USchadG

15. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Nr. 1 USchadG

16. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 - neu - USchadG

17. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 Satz 1, Satz 3 - neu - USchadG

18. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 Satz 3 - neu - USchadG *

19. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 Satz 3 - neu - USchadG *

20. Zu Artikel 1 § 9 USchadG

21. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 USchadG

22. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 3 USchadG *

23. Zu Artikel 1 § 10 USchadG

24. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 USchadG

25. Zu Artikel 1 § 12 USchadG

26. Zu Artikel 1 § 12 USchadG

27. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 USchadG

28. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 USchadG

29. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 USchadG

30. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nr. 3, 4, 5 und 6 zu § 3 Abs. 1 USchadG

31. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - Inhaltübersicht zum WHG

32. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 21 Abs. 4 Satz 2 BNatSchG

33. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Überschrift, Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und Abs. 3 BNatSchG

34. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 1 Satz 2 BNatSchG

35. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 1 Satz 2 BNatSchG *

36. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 - neu - BNatSchG *

37. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 1 Satz 3 - neu - BNatSchG

38. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 2 und 3 BNatSchG *

39. Zu Artikel 3 Nr. 3 und 4 § 21 Abs. 4 und § 21a BNatSchG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 678/06 (Beschluss)

... § 1 regelt in einem als abschließend zu verstehenden Sinne das Verhältnis der Vorschriften des Gesetzentwurfs zu anderen Bundes- oder Landesgesetzen. Die gewählte Formulierung erweckt den Eindruck, als wolle die Vorschrift auch als lex specialis gegenüber den allgemeinen ordnungsbehördlichen und polizeilichen Befugnissen gelten. Dadurch könnte es in der Praxis der Gefahrenabwehr zu erheblicher Rechtsunsicherheit kommen. Dies insbesondere hinsichtlich der Frage, ob es sich bei den Regelungen des Entwurfs (z.B. §§ 4 bis 8) um Spezialregelungen mit abschließender Wirkung handelt und damit ein (ergänzender) Rückgriff auf die allgemeinen polizei- und ordnungsrechtlichen Eingriffsbefugnisse ausgeschlossen ist. Es müsste insofern auch zukünftig möglich sein, die bestehenden Handlungsmöglichkeiten zu nutzen. Es bedarf daher der Klarstellung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 678/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 USchadG

2. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 1 USchadG

3. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 1 Buchstabe c USchadG

4. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 2 USchadG

5. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 2 USchadG

6. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 3 USchadG

7. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 6 USchadG

8. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 8 USchadG

9. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 2 USchadG

10. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 4a - neu - USchadG

11. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 5 Satz 2 - neu - USchadG

12. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Nr. 1 USchadG

13. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 Satz 1, Satz 3 - neu - USchadG

14. Zu Artikel 1 § 10 USchadG

15. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 USchadG

16. Zu Artikel 1 § 12 USchadG

17. Zu Artikel 1 § 12 USchadG

18. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 USchadG

19. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 USchadG

20. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nr. 3, 4, 5 und 6 zu § 3 Abs. 1 USchadG

21. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - Inhaltübersicht zum WHG

22. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 21 Abs. 4 Satz 2 BNatSchG

23. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Überschrift, Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und Abs. 3 BNatSchG

24. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 1 Satz 2 BNatSchG

25. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 1 Satz 3 - neu - BNatSchG

26. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 2 und 3 BNatSchG

27. Zu Artikel 3 Nr. 3 und 4 § 21 Abs. 4 und § 21a BNatSchG Der Bundesrat stellt fest, dass die Regelungen der § 21 Abs. 4, § 21a BNatSchG-E hinsichtlich des Artenschutzrechts u.a. nicht den Anforderungen des EuGH-Urteils vom 10. Januar 2006 - C 98/03 - entsprechen.

28. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 325/05

... Das Reichsjagdgesetz vom 3. Juli 1934 ist teilweise bereits durch Besatzungsrecht aufgehoben und später durch bundes- oder landesgesetzliche Nachfolgeregelungen ersetzt worden. In Berlin galt es als partielles Bundesrecht fort, bis auch dort das



Drucksache 615/05

... (2) Bis zum Inkrafttreten bundes- oder landesgesetzlicher Regelungen zur Ausgestaltung der allgemeinen Vorschriften und für die Nebenbezahlung sind das



Drucksache 41/1/05

... "Sie ist ebenfalls angemessen, wenn eine Verkürzung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit auf Grund bundes- oder landesgesetzlicher Regelungen ausgeschlossen ist.""



Drucksache 41/05 (Beschluss)

... "Sie ist ebenfalls angemessen, wenn eine Verkürzung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit auf Grund bundes- oder landesgesetzlicher Regelungen ausgeschlossen ist.""



Drucksache 691/04 (Beschluss)

... Sie ist ebenfalls angemessen, wenn eine Verkürzung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit auf Grund bundes- oder landesgesetzlicher Regelungen ausgeschlossen ist.



Drucksache 66/1/16 PDF-Dokument



Drucksache 70/16 PDF-Dokument



Drucksache 211/1/11 PDF-Dokument



Drucksache 241/11 PDF-Dokument



Drucksache 367/15 PDF-Dokument



Drucksache 433/18 PDF-Dokument



Drucksache 467/18 PDF-Dokument



Drucksache 552/19 PDF-Dokument



Drucksache 632/15 PDF-Dokument



Suchbeispiele: