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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Binnenmarktbedingungen"


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Drucksache 532/08

... Ein gemeinschaftsweites System ist notwendig, um eine einheitliche, glaubwürdige Regelung zu schaffen und unterschiedliche einzelstaatliche Systeme zu vermeiden. Der Vorschlag stellt die derzeitigen Binnenmarktbedingungen nicht in Frage und wird dem Subsidiaritätsprinzip insofern gerecht, als die technische Durchführung der Verordnung den Mitgliedstaaten über deren zuständige Stellen und Akkreditierungsstellen überlassen wird. Der Beitrag des Systems zur Verbesserung der Umweltleistung von Organisationen ist somit gewährleistet, und die Maßnahmen, die auf nationaler Ebene angemessen durchgeführt werden können, bleiben den Mitgliedstaaten überlassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Übereinstimmung mit anderen Strategien und Zielen der Union

2. Konsultation Von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Konsultation von interessierten Kreisen

Konsultationsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung des Vorschlags

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Vereinfachung

5.2. Aufhebung geltender Vorschriften

5.3. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

5.4. Europäischer Wirtschaftsraum

5.5. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Registrierung von Organisationen

Artikel 3
Bestimmung der zuständigen Stelle

Artikel 4
Vorbereitung der Registrierung

Artikel 5
Registrierungsantrag

Kapitel III
Verpflichtungen registrierter Organisationen

Artikel 6
Aufrechterhaltung der EMAS-Registrierung

Artikel 7
Ausnahmeregelung für kleine Organisationen

Artikel 8
Wesentliche Änderungen

Artikel 9
Umweltbetriebsprüfung

Artikel 10
Verwendung des EMAS-Zeichens

Kapitel IV
Vorschriften für zuständige Stellen

Artikel 11
Benennung und Aufgaben der zuständigen Stellen

Artikel 12
Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Registrierungsverfahren

Artikel 13
Registrierung von Organisationen

Artikel 14
Aussetzung oder Löschung der Registrierung von Organisationen

Artikel 15
Forum der zuständigen Stellen

Artikel 16
Bewertung der zuständigen Stellen durch Fachkollegen

Kapitel V
Umweltgutachter

Artikel 17
Aufgaben der Umweltgutachter

Artikel 18
Häufigkeit der Begutachtungen

Artikel 19
Anforderungen an Umweltgutachter

Artikel 20
Zusätzliche Vorschriften für Umweltgutachter, die als natürliche Personen eigenständig Begutachtungen und Validierungen durchführen

Artikel 21
Zusätzliche Vorschriften für Umweltgutachter, die Gutachtertätigkeiten in Drittländern durchführen

Artikel 22
Aufsicht über die Umweltgutachter

Artikel 23
Zusätzliche Vorschriften für die Aufsicht über Umweltgutachter, die Gutachtertätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat als dem Akkreditierungsmitgliedstaat durchführen

Artikel 24
Bedingungen für die Begutachtung und Validierung

Artikel 25
Begutachtung und Validierung von kleinen Organisationen

Artikel 26
Bedingungen für Begutachtungen und Validierungen in einem anderen Mitgliedstaat als dem Akkreditierungsmitgliedstaat des Umweltgutachters

Artikel 27
Bedingungen für Begutachtungen und Validierungen in Drittländern

Kapitel VI
Akkreditierungsstellen

Artikel 28
Akkreditierungsverfahren

Artikel 29
Aussetzung oder Entzug der Akkreditierung

Artikel 30
Versammlung der Akkreditierungsstellen

Artikel 31
Bewertung der Akkreditierungsstellen durch Fachkollegen

Kapitel VII
Vorschriften für die Mitgliedstaaten

Artikel 32
Informationen über zuständige Stellen

Artikel 33
Unterstützung der Organisationen bei der Einhaltung von Umweltvorschriften

Artikel 34
Werbeprogramm

Artikel 35
Information

Artikel 36
Werbemaßnahmen

Artikel 37
Förderung der Teilnahme von kleinen Organisationen

Artikel 38
Clusterkonzept und schrittweises Vorgehen

Artikel 39
EMAS und andere Umweltpolitiken und –instrumente der Gemeinschaft

Artikel 40
Kosten und Gebühren

Artikel 41
Nichteinhaltung von Vorschriften

Artikel 42
Information und Berichterstattung an die Kommission

Kapitel VIII
Vorschriften für die Europäische Kommission

Artikel 43
Information

Artikel 44
Zusammenarbeit und Koordinierung

Artikel 45
Beziehungen zu anderen Umweltmanagementsystemen

Artikel 46
Ausarbeitung von sektorspezifischen Referenzdokumenten

Artikel 47
Berichterstattung

Kapitel IX
Schlussbestimmungen

Artikel 48
Änderung der Anhänge

Artikel 49
Ausschuss

Artikel 50
Überarbeitung

Artikel 51
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 52
Inkrafttreten

Anhang I
Umweltprüfung

Anhang II
Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem und von EMAS-Teilnehmerorganisationen zu regelnde zusätzliche Fragen

Anhang III
Interne Umweltbetriebsprüfung

A. Programm für die Umweltbetriebsprüfung und Häufigkeit der Prüfungen

1. Programm für die Umweltbetriebsprüfung

2. Ziele des Programms für die Umweltbetriebsprüfung

3. Umfang der Umweltbetriebsprüfung

4. Häufigkeit der Umweltbetriebsprüfungen

B. Tätigkeiten der Umweltbetriebsprüfung

C. Berichterstattung über die Erkenntnisse und Schlussfolgerungen der Umweltbetriebsprüfung

Anhang IV
Umweltberichterstattung

A. Einleitung

B. Umwelterklärung

C. Bericht über die Umweltleistung

D. Kernindikatoren und andere bereits vorhandene einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung

1. Einleitung

2. Kernindikatoren

3. Andere einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung

E. Öffentlicher Zugang

F. Lokale Rechenschaftspflicht

Anhang V
EMAS-Zeichen

Anhang VI
Für die Registrierung erforderliche Angaben (gegebenenfalls bereitzustellende Angaben)

Anhang VII
Erklärung des Gutachters zu den Begutachtungs- und Validierungstätigkeiten

Anhang VIII
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 914/08

... • Niedrigenergiehäuser und Gebäude mit positiver Energiebilanz. 40 % des Endenergieverbrauchs entfallen auf Gebäude. Dabei ist es möglich, Gebäude so zu konzipieren und zu nutzen, dass sie nicht mehr Energie verbrauchen als sie erzeugen können; Gebäude können energetisch sogar Nettoerzeuger sein. Die Kommission wird gemeinsame Grundsätze für die Definition von Gebäuden, deren Kohlenstoffintensität niedrig oder gleich Null ist, sowie für Niedrig- und Nullenergiehäuser erarbeiten und erforderlichenfalls Maßnahmen vorschlagen, um deren Anzahl weiter zu steigern. Auch bei der Modernisierung des Gebäudebestands müssen rasch Fortschritte erzielt werden. Jede heute getätigte Investition in bestehende Gebäude kann auf Jahrzehnte unseren Energiebedarf reduzieren und zum Erreichen der Emissionsverringerungsziele der EU beitragen. Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden die Binnenmarktbedingungen und mögliche Anreize zur Mobilisierung dieser Investitionen in Energieeinsparungen im Gebäudesektor eingehender prüfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 914/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -Solidarität

2.1. Förderung der für die Erfordernisse der EU wesentlichen Infrastrukturen

2.2. Stärkere Gewichtung von Energie in den Außenbeziehungen der EU

2.3. Bessere Öl- und Gasvorratshaltung und Krisenreaktionsmechanismen

2.4. Neue Impulse für die Energieeffizienz

2.5. Bessere Nutzung eigener Energiereserven der EU

3. Entwurf eines Zukunftsbildes für 2050

4. Fazit

Anhang

Anhang 1
Hauptszenarien für 2020


 
 
 


Drucksache 773/05

... Einige Mitgliedstaaten möchten auch in der Lage sein, die Verwendung und/oder den Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie 1 (d.h. Feuerwerkskörpern, die eine sehr geringe Gefährdung darstellen und zur Verwendung in geschlossenen Bereichen einschließlich Wohngebäuden bestimmt sind) zu beschränken, die laut Definition sehr wenig gefährlich sind. Zwar können wir dies nicht grundsätzlich zulassen, weil für diese Produktgruppe Binnenmarktbedingungen geschaffen werden müssen, aber die Kommission ist bereit, dem CEN einen neuen Auftrag zu erteilen, um die Kategorie 1 neu zu definieren und eine Liste der Erzeugnisse zu erarbeiten, die von allen Mitgliedstaaten als harmlos erachtet werden können und deren freier Verkehr im Binnenmarkt folglich möglich sein sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 773/05




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Die derzeitige Lage

1.1.1. Das Inverkehrbringen von Feuerwerkskörpern Klassifikation und Zulassung

1.1.2. Unfälle

1.1.3. Inverkehrbringen von pyrotechnischen Erzeugnissen für den Kraftfahrzeugsektor

1.2. Angestrebte Auswirkungen auf die EU-Rechtsvorschriften

1.3. Kohärenz mit anderen Gemeinschaftsvorschriften

2. Ergebnisse der Konsultationen mit den Betroffenen und Folgenabschätzung

4 Konsultationen

4 Folgenabschätzung

3. rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

Auswahl der Hilfsmittel

4. Auswirkungen auf die Haushaltsmittel

Vorschlag

Artikel 1
Ziele und Umfang

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Kategorisierung

Artikel 4
Pflichten des Herstellers

Artikel 5
Inverkehrbringen

Artikel 6
Freier Warenverkehr

Artikel 7
Altersbeschränkungen

Artikel 8
Harmonisierte Normen

Artikel 9
Konformitätsbewertungsverfahren

Artikel 10
Benannte Stellen

Artikel 11
Pflicht, die CE-Kennzeichnung anzubringen

Artikel 12
Kennzeichnung

Artikel 13
Marktaufsicht

Artikel 14
Schnelle Information über Erzeugnisse, die ernsthafte Gefahren darstellen

Artikel 15
Schutzklausel

Artikel 16
Zu Ablehnungen oder Einschränkungen führende Entscheidungen

Artikel 17
Durchführungsbestimmungen

Artikel 18
Ausschuss

Artikel 19
Sanktionen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22
Adressaten

Anhang I
Grundlegende Sicherheits-Anforderungen

A. Feuerwerkskörper

B. Sonstige pyrotechnische Erzeugnisse

C. Anzündmittel

Anhang II
Konformitätsbewertungsverfahren

1. Modul B EG-Baumusterprüfung

2. Modul C: Baumusterkonformität

3. Modul D: Qualitätssicherung Produktion

4. Modul E: Qualitätssicherung Produkt

5. Modul F: Prüfung bei Produkten

6. Modul G: Einzelprüfung

Anhang III
von den Mitgliedstaaten ZU BERÜCKSICHTIGENDE Mindestkriterien für die Benennung der für die Konformitätsbewertung zuständigen Stellen

Anhang IV
Konformitätskennzeichnung


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.