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"Bewerberland"
Drucksache 438/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission vom 7. März 2016 für Beschlüsse des Rates zur Festlegung von Standpunkten der Union in den Stabilitäts- und Assoziationsräten EU - Republik Albanien sowie EU - Republik Serbien im Hinblick auf die Beteiligung der Republik Albanien sowie der Republik Serbien als Beobachter an den Arbeiten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und die entsprechenden Modalitäten im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates
... Albanien beteiligt sich in seiner Eigenschaft als Bewerberland als Beobachter an der durch die Verordnung (EG) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
1. Zu Artikel 1
2. Zu Artikel 2
Beschluss EU Nr. 2016/... des Rates vom über den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt im Stabilitäts- und Assoziationsrat EU-Albanien im Hinblick auf die Beteiligung Albaniens im Rahmen der Verordnung EG Nr. 168/2007 als Beobachter an der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und die entsprechenden Modalitäten
Einziger Artikel
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Anhang Finanzieller Beitrag Albaniens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
Beschluss EU Nr. 2016/... des Rates vom über den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt im Stabilitäts- und Assoziationsrat EU-Serbien im Hinblick auf die Beteiligung Serbiens im Rahmen der Verordnung EG Nr. 168/2007 als Beobachter an der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und die entsprechenden Modalitäten
Einziger Artikel
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Anhang Finanzieller Beitrag Serbiens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
Drucksache 658/12
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
... die Europäische Kommission hat am 10. Oktober 2012 den diesjährigen Fortschrittsbericht zum EU-Beitrittskandidaten ejR Mazedonien vorgelegt. Dieser erfolgt auf Grundlage der im Vertrag über die Europäische Union verankerten Grundsätze, der vom Europäischen Rat von Kopenhagen 1993 festgelegten Kriterien und der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Dezember 2006, in denen der erneuerte Konsens zur Erweiterungspolitik der EU festgehalten wurde. Jedes Bewerberland oder Kandidatenland ist danach nach seinen eigenen Leistungen zu beurteilen.
Drucksache 125/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission vom 14. Dezember 2010 für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Standpunkts der Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat EU-ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien im Hinblick auf die Beteiligung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien im Rahmen von Artikel 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates als Beobachter an den Arbeiten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und die entsprechenden Modalitäten einschließlich Bestimmungen über die Mitwirkung an den von der Agentur eingeleiteten Initiativen, über finanzielle Beiträge und Personal
... Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien beteiligt sich in ihrer Eigenschaft als Bewerberland als Beobachter an der durch die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 errichteten Agentur der Europäischen Union für Grundrechte.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten/nachhaltige Entwicklung
Gesetzentwurf
Gesetz
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gesetzesfolgenabschätzung
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
1. Zu Artikel 1
2. Zu Artikel 2
Vorschlag
Einziger Artikel
Anhang Entwurf
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1640: Entwurf eines Gesetzes zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission vom 14. Dezember 2010 für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Standpunkts der Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat EU-ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien im Hinblick auf die Beteiligung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien im Rahmen von Artikel 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates als Beobachter an den Arbeiten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und die entsprechenden Modalitäten einschließlich Bestimmungen über die Mitwirkung an den von der Agentur eingeleiteten Initiativen, über finanzielle Beiträge und Personal
Drucksache 90/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 45. erkennt die wichtige Rolle des Arktischen Rates als das maßgebliche regionale Forum für die Zusammenarbeit im gesamten Arktischen Raum an; weist darauf hin, dass neben den EU-Mitgliedstaaten Dänemark, Schweden und Finnland sowie dem Bewerberland Island, die Mitglieder des Arktischen Rates sind, die EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich, die Niederlande, Spanien und Polen aktive ständige Beobachter sind; bekräftigt seine Zusage, keine Vereinbarungen zu unterstützen, die einen EU-Mitgliedstaat, der ein Anrainerstaat der Arktis ist, ein Beitrittsland oder einen EWR/EFTA-Mitgliedstaat, der ein Anrainerstaat der Arktis ist, ausschließen; erkennt die konkrete Arbeit an, die die Arbeitsgruppen des Arktischen Rates unter Einbeziehung der Beobachter geleistet haben, und fordert die Kommission und die EU-Agenturen auf, sich nach Möglichkeit weiterhin aktiv an allen einschlägigen Arbeitsgruppen zu beteiligen; befürwortet die Stärkung der rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlage des Arktischen Rates;
Drucksache 83/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Standpunkts der Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat EU-ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien im Hinblick auf die Beteiligung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien im Rahmen von Artikel 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates als Beobachter an den Arbeiten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und die entsprechenden Modalitäten einschließlich Bestimmungen über die Mitwirkung an den von der Agentur eingeleiteten Initiativen, über finanzielle Beiträge und Personal KOM (2010) 720 endg.; Ratsdok. 18247/10
... Nach Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates steht die Agentur der Teilnahme von Bewerberländern mit Beobachterstatus offen. Der zuständige Assoziationsrat entscheidet per Beschluss über die Beteiligung und die entsprechenden Modalitäten. In dem Beschluss werden insbesondere Art, Umfang und Form der Beteiligung festgelegt. Auf diesen Beschluss hin kann sich die Agentur im Rahmen von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung mit Grundrechtsfragen in dem jeweiligen Bewerberland befassen, und zwar in dem Maße, in dem dies für die schrittweise Anpassung des betreffenden Landes an das Unionsrecht erforderlich ist.
Drucksache 867/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Instrument für Heranführungshilfe (IPA II) KOM (2011) 838 endg.
... (5) Der Beitrittsprozess beruht auf objektiven Kriterien und dem Grundsatz der Gleichbehandlung sämtlicher Bewerberländer. Fortschritte auf dem Weg zum Beitritt hängen von der Fähigkeit des Bewerberlands ab, die notwendigen Reformen durchzuführen, um seine politischen, institutionellen, rechtlichen, administrativen und wirtschaftlichen Systeme an die Regeln und Standards sowie die Politik und Praxis der Union anzupassen.
Drucksache 663/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission: Strategie zur wirksamen Umsetzung der Charta der Grundrechte durch die Europäische Union KOM (2010) 573 endg.
... Die Tätigkeit der Union im Bereich der Grundrechte geht über ihre internen Maßnahmen hinaus. Die Charta gilt auch für das auswärtige Handeln der Union. Gemäß Artikel 21 EUV will die Union bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der universellen Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Achtung der Menschenwürde, den Grundsätzen der Gleichheit und der Solidarität sowie der Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts weltweit zu stärkerer Geltung verhelfen. Einige von den Vereinten Nationen entwickelte Menschenrechtsnormen haben für die Union sowohl eine interne als auch eine externe Dimension.10 So hat die Union eine spezifische Politik zur Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern entwickelt. Außerdem sieht Artikel 8 EUV vor, dass die Union besondere Beziehungen zu den Ländern in ihrer Nachbarschaft entwickelt, die auf den Werten der Union aufbauen. Darüber hinaus sieht Artikel 49 EUV vor, dass jeder europäische Staat, der die Werte, auf die sich die Union gründet, achtet, beantragen kann, Mitglied der Union zu werden. Nach den politischen Beitrittskriterien, die der Europäische Rat von Kopenhagen 1993 festlegte, muss das Bewerberland eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben. So werden nur dann Beitrittsverhandlungen aufgenommen, wenn das Bewerberland diese Kriterien hinreichend erfüllt. Während der Beitrittsverhandlungen wird die Grundrechtssituation eingehender geprüft.
Mitteilung
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention
Ziel der Strategie: Die Union muss Vorbild sein
1. Die Union muss Vorbild sein
1.1. Stärkung der Grundrechtskultur in der Kommission
Grundrechts -Checkliste
1.1.1. Konsultationen im Vorfeld
1.1.2. Folgenabschätzung
1.1.2.1. Einbeziehung der „Grundrechtsdimension“ in die Arbeiten der Steuerungsgruppen für Folgenabschätzung
1.1.2.2. Operative Leitlinien zu den Grundrechten
1.1.2.3. Ausschuss für Folgenabschätzung
1.1.3. Abfassung des Entwurfs eines Rechtsakts
1.1.3.1. Gezielte Erwägungsgründe
1.1.3.2. Zusammenfassung der „Grundrechtsaspekte“ in der Begründung
1.2. Berücksichtigung der Charta während des Gesetzgebungsverfahrens
1.2.1. Änderungen
1.2.2. Interinstitutioneller Dialog
1.3. Sicherstellung der Achtung der Charta bei der Durchführung des Rechts der Union durch die Mitgliedstaaten
1.3.1. Prävention
1.3.2. Vertragsverletzungsverfahren
1.3.3. Nicht unter die Charta fallende Situationen
2. Bessere Information der Bürger
2.1. Informationsbedarf
2.2. Maßnahmen der Kommission
2.2.1. Information über die Rolle der Union auf dem Gebiet der Grundrechte
2.2.2. Information über mögliche Rechtsmittel
3. Jahresbericht über die Anwendung der Charta
Drucksache 510/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juli 2010 zum Antrag Islands auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union
... 6. weist darauf hin, dass im Rahmen der neuen EU-Erweiterungsstrategie das Justizsystem des Bewerberlandes zu den Bereichen gehört, denen die EU sogar in der frühen Phase vor dem Beitritt besondere Aufmerksamkeit schenkt; ist der Auffassung, dass die Regierung Islands in Einklang mit den Empfehlungen der Venedig-Kommission die notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz ergreifen und die Frage der ausschlaggebenden Rolle des Ministers für Justiz und Menschenrechte bei der Benennung von Richtern und Staatsanwälten sowie bei der Besetzung von Stellen bei den obersten Justizbehörden angemessen angehen sollte; ist zuversichtlich, dass die isländischen Staatsorgane die notwendigen Änderungen annehmen;
Drucksache 872/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Änderung des Artikels 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, im vereinfachten Änderungsverfahren nach Artikel 48 Absatz 6 EUV
... 9. Der Europäische Rat billigt die Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Dezember 2010 zur Erweiterung und kommt überein, Montenegro den Status eines Bewerberlands zu gewähren.
I. Wirtschaftspolitik
II. weitere Themen
Anlage I DRAFT EUROPEAN COUNCIL DECISION amending Article 136 of the Treaty on the Functioning of the European Union with regard to a stability mechanism for Member States whose currency is the euro
Article 1
Article 2
Article 3
Anlage II Allgemeine Merkmale des künftigen Mechanismus Erklärung der EURO-GRUPPE vom 28. November 2010
Drucksache 99/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit Island ... Diese erfolgt auf Grundlage der im Vertrag über die Europäische Union verankerten Grundsätze, der vom Europäischen Rat von Kopenhagen 1993 festgelegten Kriterien und der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Dezember 2006, in denen der erneuerte Konsens zur Erweiterungspolitik der EU festgehalten wurde. Jedes Bewerberland ist nach seinen eigenen Leistungen zu beurteilen. Es ist streng zu prüfen, ob es die Bedingungen erfüllt.
Drucksache 133/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zu dem Fortschrittsbericht 2009 über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
... – unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Rates vom 16. Dezember 2005, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien den Status eines Bewerberlandes für die Mitgliedschaft in der Europäische Union zu gewähren, sowie unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes im Anschluss an die Tagungen des Europäischen Rates vom 15. und 16. Juni 2006 sowie vom 14. und 15. Dezember 2006,
Drucksache 135/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Februar 2010 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates vom 17. Juli 2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA) (KOM (2009) 0588 – C7-0279/2009 – 2009/0163(COD)) (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
... (3) Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 14. Dezember 2006 den erneuerten Konsens über die Erweiterung zum Ausdruck gebracht, wozu auch der Grundsatz gehört, dass jedes Bewerberland für sich beurteilt werden soll.
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 11. Februar 2010 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung EU Nr. .../2010 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung EG Nr. 1085/2006 des Rates vom 17. Juli 2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe IPA
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 511/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2010 zu Albanien
... 3. stellt mit Zufriedenheit fest, dass Albanien am 14. April 2010 den Fragebogen der Kommission zur Vorbereitung der Stellungnahme zum Antrag Albaniens auf Mitgliedschaft in der EU beantwortet hat, und weist gleichzeitig mit Nachdruck darauf hin, dass die Fortschritte eines Bewerberlandes im Hinblick auf dessen Beitritt zur Europäischen Union davon abhängen, ob es die Kriterien von Kopenhagen erfüllt, wozu auch die Stabilität der Institutionen gehört, die die Demokratie gewährleisten;
Drucksache 915/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2009 zu dem Strategiepapier 2009 der Kommission zur Erweiterung betreffend die Länder des westlichen Balkans, Island und die Türkei
... 22. lobt die Fortschritte, die die Türkei als Bewerberland bei der Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen gemacht hat; fordert die türkische Regierung und alle parlamentarischen Parteien mit Nachdruck auf, bei der Formulierung und Umsetzung der wichtigsten Reformen zu einem Konsens zu gelangen; begrüßt, dass die Regierung die Strategie zur Reform der Justiz gebilligt hat, und weist darauf hin, dass es für die Funktionsfähigkeit des türkischen Staates und der türkischen Gesellschaft von entscheidender Bedeutung ist, dass die Strategie zur Reform der Justiz rasch umgesetzt wird; ist besorgt über die Lage im Bereich der freien Meinungsäußerung, insbesondere nachdem zum ersten Mal eine Geldstrafe gegen einen Medienkonzern verhängt wurde; begrüßt die zunehmend offene Debatte in der Türkei über ehemalige Tabuthemen; bedauert, dass auf dem Gebiet der Religionsfreiheit nur geringe Fortschritte zu verzeichnen sind, und fordert die Regierung mit Nachdruck auf, im Einklang mit der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten einen Rechtsrahmen zu schaffen, der es allen nichtmuslimischen Religionsgemeinschaften und der Gemeinschaft der Alewiten ermöglicht, ohne unangemessene Einschränkungen ihre Religion auszuüben; bedauert, dass die Zusagen aus dem Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Türkei nach wie vor nicht erfüllt worden sind; fordert die türkische Regierung mit Nachdruck auf, diese uneingeschränkt und ohne jegliche Diskriminierung zu erfüllen; fordert die türkische Regierung sowie alle Beteiligten auf, aktiv dazu beizutragen, auf der Grundlage der Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und der Grundsätze, auf denen die Europäische Union beruht, rasch eine umfassende Lösung der Zypernfrage herbeizuführen; begrüßt die Bemühungen um eine Lösung der Kurdenfrage im Rahmen des Projekts der "demokratischen Öffnung" und fordert die türkische Regierung auf, sich konkret mit der Lage der Bürger kurdischer Herkunft zu befassen, und fordert alle politischen Kräfte auf, in diesem Bereich Unterstützung zu leisten; lobt die diplomatischen Bemühungen zur Normalisierung der Beziehungen zu Armenien und fordert die Große Türkische Nationalversammlung und das Parlament Armeniens auf, die einschlägigen Protokolle zu ratifizieren; begrüßt, dass die Türkei die zwischenstaatliche Vereinbarung über den Bau der Erdgaspipeline Nabucco unterzeichnet hat, deren Umsetzung weiterhin zu den obersten EU-Prioritäten für die Energiesicherheit gehört, und fordert die Öffnung des Energiekapitels in den Beitrittsverhandlungen; nimmt die Wiederaufnahme der Verhandlungen über ein Rückführungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Türkei zur Kenntnis und fordert die Türkei mit Nachdruck auf, in der Zwischenzeit die bestehenden bilateralen Rückführungsabkommen mit den Mitgliedstaaten uneingeschränkt umzusetzen; fordert die türkische Regierung auf, die Koordinierung ihrer Außenpolitik mit der Europäischen Union zu intensivieren, insbesondere was den Iran betrifft; bedauert jedoch, dass die strategische Zusammenarbeit zwischen der NATO und der Europäischen Union, die über die "
Drucksache 322/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 zu dem Fortschrittsbericht 2008 - über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
... – unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Rates vom 16. Dezember 2005, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien den Status eines Bewerberlands für die Mitgliedschaft in der EU zu verleihen, sowie unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 15. und 16. Juni 2006 sowie vom 14. und 15. Dezember 2006,
Drucksache 377/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. April 2008 zu dem Fortschrittsbericht 2007 über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (2007/2268(INI))
... – in Kenntnis des Beschlusses des Europäischen Rates vom 16. Dezember 2005, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien den Status eines Bewerberlandes für die Mitgliedschaft in der Europäischen Union zu verleihen, sowie in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 15.-16. Juni 2006 und vom 14.-15. Dezember 2006,
Drucksache 616/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juli 2007 zu dem Fortschrittsbericht über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 2006 (2006/2289(INI))
... – unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Rates vom 16. Dezember 2005, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien den Status eines Bewerberlandes für die Mitgliedschaft in der Europäischen Union zu gewähren, sowie unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 15./ 16. Juni 2006 sowie vom 14./ 15. Dezember 2006,
Drucksache 865/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006 - 2007 mit Sonderbericht über die Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder KOM (2006) 649 endg.; Ratsdok. 14968/06
... " zu bestimmen. Zu vermeiden sind schrittweise Zusagen der EU an Bewerberländer und Selbstbindungen der EU, die dazu führen können, dass die Beitrittsreife des Bewerberlandes und die Integrationsfähigkeit der EU als Entscheidungskriterien in den Hintergrund treten.
Drucksache 315/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Strategiepapier 2005 der Kommission zur Erweiterung
... 4. billigt und unterstützt die Hervorhebung von fairen und strengen Bedingungen durch die Kommission, wozu die Kommission klare und objektive Bedingungen für jede Phase des Beitrittsprozesses stellen und ein Fortsetzung der Verhandlungen ausschließlich dann zulassen wird, wenn sie umfassend davon überzeugt ist, dass alle einschlägigen Bedingungen erfüllt wurden; wiederholt deshalb, dass der von jedem Bewerberland tatsächlich erreichte Fortschritt abhängig sein wird von den erzielten Leistungen dieses Landes;
Drucksache 600/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur behaupteten Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen - Halbzeitbilanz des Nichtständigen Ausschusses (2006/2027(INI))
... 35. bedauert die Tatsache, dass kein Mitgliedstaat oder Beitritts- oder Bewerberland Verfahren beschlossen hat, um zu überprüfen, ob zivile Flugzeuge nicht zu Zwecken eingesetzt werden, die mit den international anerkannten Menschenrechtsstandards unvereinbar sind;
Vom Nichtständigen Ausschuss bislang gesammelte Informationen
Rechtswidrige Verhaftungen, Abschiebungen, Festnahmen, Entführungen, außerordentliche Überstellungen und geheime Inhaftierungen durch die CIA, sonstige US-Agenturen oder -Dienste oder andere Sicherheitsdienste von Drittländern
Mögliche aktive oder passive Verwicklung von Mitgliedstaaten sowie Beitritts- und Bewerberländern in Festnahmen, rechtswidrige Verhaftungen, Abschiebungen, Entführungen, Ausweisungen, außerordentliche Überstellungen und Inhaftierungen an geheimen Orten
Einsatz von Folter
Nutzung des europäischen Luftraums und europäischer Flughäfen durch die CIA
Künftige Tätigkeit des Nichtständigen Ausschusses
Drucksache 413/06
Vorlage der Bundesregierung
Beschluss des Rates zu "Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken für den Zeitraum 2007-2013" Rahmenprogramm "Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte"
... b) länderübergreifende Projekte, an denen Partner aus mindestens zwei Mitgliedstaaten oder aus mindestens einem Mitgliedstaat und einem anderen Staat, bei dem es sich entweder um ein Beitrittsland oder um ein Bewerberland handeln kann, beteiligt sein müssen,
Beschluss des Bundesrates Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament zum Rahmenprogramm Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte 2007 bis 2013
Bezug 2 Auszug
I. allgemeine Bemerkungen
Anlage I Beschluss des Rates Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken für den Zeitraum 2007-2013 Rahmenprogramm Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Allgemeine Ziele des Programms
Artikel 4 Spezifische Ziele
Artikel 5 Förderfähige Maßnahmen
Artikel 6 Zugang zum Programm
Artikel 7 Form der Gemeinschaftsfinanzierung
Artikel 8 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 9 Ausschuss
Artikel 9b [gestrichen]
Artikel 10 Komplementarität
Artikel 11 Haushaltsmittel
Artikel 12 Überwachung
Artikel 13 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
Artikel 14 Bewertung
Artikel 15 Inkrafttreten
Bezug 3
I. allgemeine Bemerkungen
Drucksache 865/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006 - 2007 mit Sonderbericht über die Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder KOM (2006) 649 endg.; Ratsdok. 14968/06
... " zu bestimmen. Zu vermeiden sind schrittweise Zusagen der EU an Bewerberländer und Selbstbindungen der EU, die dazu führen können, dass die Beitrittsreife des Bewerberlandes und die Integrationsfähigkeit der EU als Entscheidungskriterien in den Hintergrund treten.
Drucksache 354/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament zum Rahmenprogramm "Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte" 2007 bis 2013
... (b) länderübergreifende Projekte, an denen Partner aus mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten oder aus einem Mitgliedstaat und einem Bewerberland beteiligt sein müssen,
Mitteilung
1. Einführung
2. DAS vorgeschlagene Rahmenprogramm „Sicherheit und Schutz der Grundfreiheiten“
2.1. Inhalt und Ziele des Programms
2.2. Europäischer Mehrwert
2.3. Komplementarität mit anderen Instrumenten und politischen Maßnahmen
3. Rationalisierung und Vereinfachung
3.1. Aufbauen auf den bestehenden Instrumenten
3.2. Gemeinsame Verwaltungsbestimmungen
4. finanzielle Ressourcen
5. Fazit
Anhang zum Rahmenprogramm „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ 2007-2013 Komplementarität mit Einrichtungen und anderen Instrumenten im Bereich Freiheit, Sicherheit und Justiz
Begründung
1. Hintergrund
2. Begründung der MASSNAHME
2.1. Problemstellung
2.2. Weiteres Vorgehen
2.3. Programmziele
3. Bewertung
4. Rechtsgrundlage und WAHL des Instruments
4.1. Rechtsgrundlage
4.2. Aktionsformen
4.2.1. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
4.3. Wahl des Instruments
4.4. Vereinfachung und Rationalisierung
5. Auswirkungen auf den Haushalt
6. Fazit
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Aufstellung des Programms „Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten“ für den Zeitraum 2007-2013 Rahmenprogramm „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Allgemeine Ziele
Artikel 4 Spezifische Ziele
Artikel 5 Förderfähige Maßnahmen
Artikel 6 Teilnahme am Programm
Artikel 7 Form der Gemeinschaftsfinanzierung
Artikel 8 Durchführung
Artikel 9 Ausschuss
Artikel 10 Komplementarität
Artikel 11 Haushaltsmittel
Artikel 12 Überwachung
Artikel 13 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
Artikel 14 Bewertung
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
2. Begründung der MASSNAHME
4. Rechtsgrundlage und Instrumentarium
4.1. Rechtsgrundlage
4.2. Aktionsformen
4.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
4.4. Vereinfachung und Rationalisierung
5. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Auflegung des Programms „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ für den Zeitraum 2007-2013 Rahmenprogramm „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ der Rat der Europäischen Union - gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf die Artikel 30, 31 und Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe c, auf Vorschlag der Kommission37, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments38, in Erwägung nachstehender Gründe:
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Allgemeine Ziele
Artikel 3 Themenschwerpunkte und spezifische Ziele
Artikel 4 Förderfähige Maßnahmen
Artikel 5 Teilnahme am Programm
Artikel 6 Form der Gemeinschaftsfinanzierung
Artikel 7 Durchführung
Artikel 8 Ausschuss
Artikel 9 Beratungsverfahren
Artikel 10 Komplementarität
Artikel 11 Haushaltsmittel
Artikel 12 Überwachung
Artikel 13 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
Artikel 14 Bewertung
Artikel 15 Übergangsbestimmungen
Artikel 16 Inkrafttreten
Drucksache 285/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger - Eine Gesundheits- und Verbraucherschutzstrategie"
... 33. Die geplante Aufstockung der Haushaltsmittel für die Verbraucherpolitik wird u. a. mit der Verstärkung der Bemühungen zur Unterstützung von Verbraucherorganisationen in der erweiterten EU begründet. Eine Erhöhung der Finanzmittel ist nach Ansicht des Bundesrates aber nur dann angezeigt, wenn Verbrauchereinrichtungen auch tatsächlich die realistische Chance haben, Zuwendungsempfänger zu werden. Dies ist jedoch nicht gewährleistet, wenn - wie bei der aktuellen Aufforderung der Kommission zur Einreichung von Vorschlägen 2005 für spezifische Projekte auf dem Gebiet Verbraucherangelegenheiten (ABl. C 152/10 vom 23. Juni 2005) - neben der Antrag stellenden Einrichtung mindestens 12 Partnereinrichtungen aus verschiedenen Ländern am Projekt beteiligt sein müssen, davon drei mit Sitz in einem der neuen Mitgliedstaaten oder einem Bewerberland.
Drucksache 576/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den politischen Herausforderungen und Haushaltsmitteln der erweiterten Union 2007-2013
... 29. betont die Notwendigkeit, die Europäische Nachbarschaftsstrategie weiter zu diversifizieren, um auch eine attraktive Alternative für die Länder zu bieten, die potenziell Mitglieder der Union werden könnten, schlussendlich aber enge Partner der Union bleiben werden; fordert nachdrücklich, dass das Europäische Parlament als Teil der Haushaltsbehörde wegen der erheblichen Auswirkungen auf den Haushaltsplan auch künftig als gleichberechtigter Partner in jeden Beschluss über den Übergang eines Bewerberlandes zum Status eines potenziellen Beitrittskandidaten einbezogen wird; ist entschieden der Auffassung, dass eine Erhöhung der Mittel erforderlich ist, um die Beziehungen der Union zu ihren Nachbarländern zu vertiefen und ein angemessenes Maß an Finanzmitteln für Bewerberländer und potenzielle Beitrittskandidaten bereitzustellen, die ihnen eine faire und gleichberechtigte Behandlung garantieren; verweist vor allem auf die Tatsache, dass die für die Finanzierung der Beziehungen der Union zu den Entwicklungsländern verfügbaren Mittel im Hinblick auf die Einhaltung der europäischen Verpflichtung, diese Länder beim Erreichen der Millennium-Entwicklungsziele bis 2015 zu unterstützen, als ein Minimum betrachtet werden müssen;
Drucksache 285/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger - Eine Gesundheits- und Verbraucherschutzstrategie"
... 19. Die geplante Aufstockung der Haushaltsmittel für die Verbraucherpolitik wird u. a. mit der Verstärkung der Bemühungen zur Unterstützung von Verbraucherorganisationen in der erweiterten EU begründet. Eine Erhöhung der Finanzmittel ist nach Ansicht des Bundesrates aber nur dann angezeigt, wenn Verbrauchereinrichtungen auch tatsächlich die realistische Chance haben, Zuwendungsempfänger zu werden. Dies ist jedoch nicht gewährleistet, wenn - wie bei der aktuellen Aufforderung der Kommission zur Einreichung von Vorschlägen 2005 für spezifische Projekte auf dem Gebiet Verbraucherangelegenheiten (ABl. C 152/10 vom 23. Juni 2005) - neben der Antrag stellenden Einrichtung mindestens zwölf Partnereinrichtungen aus verschiedenen Ländern am Projekt beteiligt sein müssen, davon drei mit Sitz in einem der neuen Mitgliedstaaten oder einem Bewerberland.
Drucksache 673/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002, der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, EU (Nr.) 1304/2013, (EU) Nr. 1305/2013 , (EU) Nr. 1306/2013 , (EU) Nr. 1307/2013 , (EU) Nr. 1308/2013 , (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013 , (EU) Nr. 223/2014 , (EU) Nr. 283/2014 und (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU/EU des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2016) 605 final
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