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"Betreffenden"
Drucksache 558/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen (TCN) vorliegen, sowie zur Ergänzung und Unterstützung des Europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS) und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 (ECRIS-TCN) - COM(2017) 344 final; Ratsdok. 10940/17
... Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a des Verordnungsvorschlags sieht bei den zu erfassenden Personalien dabei auch Pseudonyme und Aliasnamen vor. Unausgesprochen wird dabei davon ausgegangen, dass es sich bei den übrigen Personendaten um feststehende Daten handelt. Dies trifft indes nicht zu. Gerade bei Drittstaatsangehörigen bereitet eine exakte Feststellung der relevanten Daten oftmals Schwierigkeiten. Dies gründet sich zum Beispiel auf unterschiedliche Transkribierung von Schreibweisen, zum Teil auch auf von dem Betreffenden selbst stammende abweichende Angaben zu seinen Personendaten. Das wissentliche oder unwissentliche Verändern der Daten darf nicht dazu führen, dass Abfragen "ins Leere" gehen, obwohl zu der Person relevante Informationen vorliegen. Allein der Umstand, dass künftig auch Fingerabdruck-Daten übermittelt werden sollen, beseitigt dieses Defizit nicht; denn die Fingerabdruck-Daten gewährleisten nur dann eine sichere Identifizierung, wenn diese auch vorliegen.
Drucksache 66/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten
... Mit den vorgeschlagenen Rechtsänderungen soll die festgestellte Schutzlücke in angemessener Weise unter Beachtung des Ultima-ratio-Gebots geschlossen werden. Ärztliche Zwangsmaßnahmen dürfen wegen des mit ihnen verbundenen schwerwiegenden Grundrechtseingriffs auch nach der Neuregelung nur das letzte Mittel sein, das ausschließlich in Situationen drohender erheblicher Selbstgefährdung und zudem nur dann in Betracht kommt, wenn keine den Betroffenen weniger belastende Behandlungsalternative zur Verfügung steht, die das Behandlungsziel ebenso gut wie die geplante ärztliche Zwangsmaßnahme zu erreichen vermag. Die geltenden strengen materiellen und verfahrensrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen sind also beizubehalten und, soweit sinnvoll und geboten, mit dem Ziel einer weiteren Stärkung des Selbstbestimmungsrechts zu ergänzen (vgl. § 1906a Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BGB in der Entwurfsfassung). Denn der Gesetzgeber hat, wie auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 26. Juli 2016 (Rn. 82) feststellt, dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der freie Wille des Betroffenen zu respektieren ist. Auf der Grundlage von strikten gesetzlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen müssen alle Personen, die an der Entscheidung über die Durchführung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme mitwirken (Betreuer bzw. Bevollmächtigter, behandelnder Arzt, Verfahrenspfleger, Sachverständiger und Betreuungsrichter), dafür Sorge tragen, dass der früher oder aktuell erklärte bzw. sonst zu Tage getretene freie Wille des Betroffenen mit der gebotenen Sorgfalt ermittelt und bei der Entscheidung über die konkrete ärztliche Maßnahme auch beachtet wird. Die jeder-zeitige Wahrung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen entspricht den Regelungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezember 2006 (VN-Behindertenrechtskonvention), die auf Sicherung und Stärkung der Autonomie behinderter Menschen gerichtet sind. Das sind insbesondere Artikel 12 Absatz 2 der VN-Behindertenrechtskonvention, mit dem die Vertragsstaaten anerkennen, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen, sowie Artikel 12 Absatz 4 Satz 2 der VN-Behindertenrechtskonvention, der die Vertragsstaaten verpflichtet, bei Maßnahmen betreffend die Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit die Rechte, den Willen und die Präferenzen der betreffenden Person zu achten, Artikel 14 Absatz 1a) der VN-Behindertenrechtskonvention, wonach die Vertragsstaaten verpflichtet sind, zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit genießen, und Artikel 17 der VNBehindertenrechtskonvention, wonach jeder Mensch mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen das Recht auf Achtung seiner körperlichen und seelischen Unversehrtheit hat. Allerdings ist den Konventionsbestimmungen kein grundsätzliches Verbot von Maßnahmen zu entnehmen, die gegen den natürlichen Willen von Menschen mit Behinderungen vorgenommen werden und an eine krankheitsbedingt eingeschränkte Selbstbestimmungsfähigkeit anknüpfen. Dies ergibt sich deutlich unter anderem aus dem Regelungszusammenhang des Artikels 12 Absatz 4 der VN-Behindertenrechtskonvention, der sich gerade auf Maßnahmen bezieht, die den Betroffenen in der Ausübung seiner Rechts- und Handlungsfähigkeit beschränken. Solche Maßnahmen untersagt die Konvention nicht allgemein; vielmehr beschränkt sie ihre Zulässigkeit unter anderem dadurch, dass Artikel 12 Absatz 4 der VN-Behindertenrechtskonvention die Vertragsstaaten zu geeigneten Sicherungen gegen Interessenkonflikte, Missbrauch und Missachtung sowie zur Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit verpflichtet (BVerfG, Beschluss vom 26. Juli 2016, Rn. 87 ff.; siehe auch schon Beschluss vom 23. März 2011, 2 BvR 882/09, BVerfGE 128, 282 322, Rn. 53). Die Bestimmungen der Konvention schließen es demzufolge nicht aus, dass im Einzelfall zum Wohl des Betroffenen auch eine Entscheidung gegen dessen natürlichen Willen getroffen und durchgesetzt werden darf, wenn der Betroffene nicht (mehr) handlungs- und entscheidungsfähig ist und dies zur Abwendung einer erheblichen Selbstgefährdung erforderlich ist. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Artikel 10 und 25 der VN-Behindertenrechtskonvention den Vertragsstaat verpflichten, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den wirksamen und gleichberechtigten Genuss des Rechts auf Leben durch Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, sowie ihnen das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung zu gewähren.
Drucksache 249/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung und zur Aufhebung der Milch -Sachkunde-Verordnung
... "(1a) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 kann einer Erzeugerorganisation auch ein Erzeuger, der zugleich Mitglied einer oder mehrerer anderer Erzeugerorganisationen in diesem Erzeugnisbereich ist, nach Maßgabe der Sätze 2 bis 4 angehören. Der betreffende Erzeuger muss über einen Betrieb mit zwei oder mehr Betriebsstätten, die in mindestens zwei unterschiedlichen geografischen Gebieten liegen, verfügen. Soweit eine oder mehrere Betriebsstätten in einem anderen geografischen Gebiet liegen, darf der Erzeuger für diese Betriebsstätten einer anderen Erzeugerorganisation angehören. Unterschiedliche geografische Gebiete liegen vor, wenn die betroffenen Erzeugerorganisationen unterschiedliche räumliche Bereiche abdecken."
Drucksache 543/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Reflexionspapier der Kommission über die Zukunft der EU-Finanzen - COM(2017) 358 final in Verbindung mit
... 14. Der Bundesrat bittet die Kommission, alle die Kohäsionspolitik betreffenden Vorschläge zur Erreichung eines höheren Maßes an Flexibilität sorgfältig gegen das Erfordernis der Planungssicherheit für die Mittelempfänger abzuwägen. Eine Reserve innerhalb der Kohäsionspolitik, welche zu Beginn der Förderperiode noch nicht auf die Mitgliedstaaten verteilt wird, ist vor diesem Hintergrund abzulehnen.
Drucksache 410/17
Verordnung der Bundesregierung
Vierte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten -Verordnung
... Mit Aufnahme in die Anlage 1 zur Verordnung steht rechtlich fest, dass die betreffenden Einwirkungen generell geeignet sind, die bezeichneten Erkrankungen zu verursachen. Für die Anerkennung als Berufskrankheit im Einzelfall bedarf es zusätzlich der Feststellungen über die individuellen Ursachenzusammenhänge, das heißt die Erkrankung der Versicherten durch die schädigende Einwirkung muss auf ihre konkrete Tätigkeit zurückzuführen sein.
Drucksache 735/17
Antrag des Präsidenten
Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
... Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird vorgeschlagen, Herrn Minister Olaf Lies (Niedersachsen) zum Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für das laufende Geschäftsjahr zu wählen.
Drucksache 162/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften
... Die Änderung des § 63d GenG ist eine Folgeänderung zur Abschaffung der Pflicht zur Einreichung einer Prüfungsbescheinigung zum Genossenschaftsregister durch die Genossenschaften (im bisherigen § 59 GenG). Liegt der Grund zur nicht durchgeführten Prüfung darin, dass die betreffende Genossenschaft auch Mitglied bei einem anderen Prüfungsverband ist und dieser andere Verband die Prüfung durchgeführt hat, besteht laut der Begründung des Gesetzentwurfs für das Registergericht kein Anlass, tätig zu werden. Dies sollte aus Gründen der Rechtsklarheit aber bereits im Gesetzestext deutlich werden.
Drucksache 404/17
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung zu Art, Inhalt und Umfang von Aufzeichnungen im Sinne des § 90 Absatz 3 der Abgabenordnung (Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-Verordnung - GAufzV )
... 13. allgemeine Beschreibung aller wichtigen Übertragungen von Rechten an immateriellen Werten zwischen den Unternehmen der Unternehmensgruppe während des betreffenden Wirtschaftsjahres, einschließlich der entsprechenden Unternehmen, Staaten und Vergütungen;
Drucksache 242/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - 42. BImSchV )
... Die Anzeigepflichten nach § 13 sollten erst zwölf Monate nach Verkündung der Verordnung in Kraft treten, um nach Abschluss des Rechtsetzungsprozesses über einen realistischen Zeitraum für die Etablierung eines elektronischen Anzeigeweges gemäß § 17 zu verfügen. Eine sofortige Umsetzung der betreffenden Anzeigepflichten würde zwangsläufig ohne geeignete IT-Lösung zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand bei den Vollzugsbehörden führen und wäre mit Medienbrüchen und Doppelarbeit verbunden.
Drucksache 109/1/17
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob und inwieweit das bisher vorgesehene Sanktionssystem betreffend einen Verstoß gegen die Anordnung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung nach § 56 BKAG-E (übergangsweise nach § 20z BKAG) zur effektiven Abwehr von Gefahren im Sinne von § 5 Absatz 1 Satz 2 BKAG-E der Ergänzung bedarf.
Drucksache 182/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
... Der Verweis auf § 1 Absatz 3 KWG führt zu keinen sinnvollen, dem Geldwäscherisiko der betreffenden Tätigkeiten angemessenen Ergebnis. So ist es beispielsweise nicht nachvollziehbar, warum reine Industrie-Holdinggesellschaften als Finanzunternehmen nach § 1 Absatz 3 Nummer 1 KWG oder Leasing-Objektgesellschaften nach § 1 Absatz 3 Nummer 3 KWG als "Finanzunternehmen" den geldwäscherechtlichen Kundensorgfaltspflichten unterworfen werden: Leasing-Objektgesellschaften verwalten lediglich ein einziges Leasing-Objekt im Auftrag - und in der Regel mit dem Personal - der führenden Leasing-Gesellschaft. Industrie-Holdinggesellschaften betreiben kein operatives Geschäft, als identifizierungsfähige und -pflichtige Kunden bleiben lediglich die eigenen Tochtergesellschaften.
Drucksache 277/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Siebzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
... d) In Nummer 3.1.3 wird in der das Basissaatgut betreffenden Zeile in Spalte 16 "11)" "12)"(Sonstige Anforderungen) dem Fußnotenhinweis der Fußnotenhinweis angefügt.
Drucksache 152/17 (Beschluss)
... /EU geregelte Verfahren zur Beurteilung des chemischen Grundwasserzustands im Rahmen der Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete. Die Mitgliedstaaten haben insbesondere die dort konkret benannten Angaben zu machen. Eine Berichtspflicht in den Fällen des § 7 Absatz 3 Satz 2 um eine Beschreibung der natürlichen, nicht durch menschliche Tätigkeiten verursachten Gründe und die Angabe, in welchem Umfang die Messergebnisse von den Hintergrundwerten der betreffenden hydrogeochemischen Einheit und von den Schwellenwerten abweichen, sieht die Richtlinie
Drucksache 596/17
... . Zweitens soll durch den Verordnungsentwurf - wie schon durch die Gesetzesnovelle - eine Vereinfachung der die eID-Funktion betreffenden Regeln erreicht werden.
Drucksache 88/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/65 /EU
/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten - COM(2017) 38 final
... Mit dem Vorschlag der Kommission werden daher den Geltungsbereich betreffende Probleme angegangen, die sich weder durch die Substitution von Stoffen noch durch Ausnahmen und Leitlinien lösen lassen. Dies gilt z.B. für bestimmte Produktgruppen mit permanenten Konformitätsproblemen oder Fälle, in denen der Geltungsbereich zu Marktverzerrungen führt, insbesondere in Bezug auf Folgendes:
Drucksache 127/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld
... Ein Anspruch nach § 844 Absatz 3 BGB-E besteht nur dann, wenn sämtliche Voraussetzungen der betreffenden unerlaubten Handlung vorliegen, d.h. in der Person des Anspruchsgegners müssen die haftungsbegründenden Voraussetzungen einer der deliktsrechtlichen Haftungen nach den §§ 823 ff. BGB erfüllt sein. Sofern die Haftung des Verantwortlichen für eine unerlaubte Handlung ausgeschlossen oder begrenzt ist (z.B. nach § 831 Absatz 1 Satz 2 BGB), unterliegt auch der Entschädigungsanspruch diesen Einschränkungen.
Drucksache 361/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Kompetenzen und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG
... 2. Die Kommission bestätigt, dass die Rolle des Europasses als Rahmen zur Unterstützung der Transparenz und des Verständnisses von Kompetenzen und Qualifikationen unverändert bestehen bleibt. Es besteht keine Absicht; den Europass in ein Anerkennungsinstrument umzuwandeln. Der Europass spielt eine etablierte Rolle bei der Dokumentation von Kompetenzen und Qualifikationen (Europass-Lebenslauf), bei der Selbstbewertung (Sprachenpass und Selbsteinschätzungsraster für digitale Kompetenzen) und bei der Bereitstellung von Informationen über die Qualifikationen und Lernergebnisse (Diplomzusatz und Zeugniserläuterung). Der Vorschlag würde es ermöglichen, die bestehenden Funktionen zu modernisieren, und sicherstellen, dass die betreffenden Informationen auch über den Europass zugänglich sind, um eine umfassendere Dienstleistung bereitzustellen. Die Kommission erinnert auch daran, dass der Europass-Rahmen Gegenstand zweier externer Bewertungen war (die letzte wurde 2013 durchgeführt), deren Ergebnisse in den Vorschlag eingeflossen sind. Ferner umfasste die Konsultation zur Vorbereitung der neuen europäischen Agenda für Kompetenzen gezielte Veranstaltungen und Konsultationen zum Europass, unter anderem auch direkt mit den Europass-Interessenträgern: den nationalen Europass-Zentralstellen, den nationalen Koordinierungsstellen für den Europäischen Qualifikationsrahmen und dem Euroguidance-Netz. Ohne vorherige Konsultation der Mitgliedstaaten und eine umfassende Analyse der Bedürfnisse der Nutzer und der Rolle der bestehenden Dienste werden keine neuen Instrumente und Dienste hinzugefügt.
Drucksache 59/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen
... c) Die international erzielte Einigung auf den so genannten Nexus-Approach, durch den die steuerliche Begünstigung von Lizenzeinnahmen an eine Forschungstätigkeit im betreffenden Staat geknüpft wird, ist im Grundsatz zu begrüßen. Die Einigung allein ist jedoch allein nicht ausreichend, der Gewinnverlagerung mithilfe von Lizenzzahlungen effektiv entgegenzuwirken. Problematisch sind vor allem die langen Übergangsfristen für die bestehenden Vergünstigungen bis zum Jahr 2021. Aber auch für die Zeit danach ist nicht abzusehen, ob tatsächlich alle Staaten ihre Lizenzboxen auf den Nexus-Ansatz beschränken.
Drucksache 759/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
... Die Aufnahme des neuen Absatzes 3 in § 13a erfolgt entsprechend der geltenden Vorschrift des § 12 Absatz 1. Damit werden ergänzend zu den die Abgabe betreffenden Regelungen des § 12 Absatz 1 Vorschriften getroffen, die sich auch auf die Verschreibung der betreffenden Arzneimittel beziehen.
Drucksache 187/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt (Neufassung) - COM(2016) 864 final; Ratsdok. 15150/16
... 22. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass die Bereitstellung von Hardware zur Visualisierung, wie beispielsweise Homedisplays, und deren Anbindung an den Zähler dem Markt überlassen bleibt. Er begrüßt, dass die betreffenden Messdaten allen Teilnehmenden zur Verfügung gestellt werden sollen. Neben den Kunden, Lieferanten, Übertragungsnetzbetreibern, Aggregatoren und Energiedienstleistern müssen auch alle Verteilernetzbetreiber diese Daten zeitnah erhalten, um jederzeit über die aktuellen Systeminformationen des Verteilernetzes im Hinblick auf einen sicheren Netzbetrieb zu verfügen.
Drucksache 314/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG )
... XII tritt am 31. Dezember 2018 außer Kraft. Da die Reform der Eingliederungshilfe in den diese Vorschrift betreffenden Leistungen (§ 113 Absatz 2 Nummer 4
Drucksache 409/17
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums der Finanzen
Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung
... Zur Änderung von § 30 Absatz 1 Nummer 6 AHStatDV: Durch den Wegfall der Warenbezeichnung in der Intrahandelsstatistik für bestimmte Teile und Zubehör von Maschinen, Apparaten, Geräten, Beförderungsmitteln und Instrumenten, die ohne den Hauptgegenstand versandt werden bzw. eingehen, deren Sendung mehr als zwei verschiedene Waren enthält und deren Gesamtwert 2 500 Euro nicht überschreitet, entsteht neuer Regelungsbedarf. Die Regelungen für die vereinfachte Anmeldung von Teilen und Zubehör sehen die Anmeldung unter den Warennummern (z.B. 8413 91 00, 8466 93 70) vor, die für Ersatz- und Einzelteile der betreffenden Maschinen usw. vorgesehen sind.
Drucksache 138/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001
und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG - COM(2017) 8 final
... In Artikel 16 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt wurde, ist der Grundsatz verankert, dass jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten hat. Mit Artikel 16 Absatz 2 AEUV verfügt die Union zudem seit dem Vertrag von Lissabon über eine besondere Rechtsgrundlage für den Erlass von Datenschutzvorschriften. In Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist der Schutz personenbezogener Daten als Grundrecht ausgestaltet.
Drucksache 591/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Gesundheitsschutz -Bergverordnung sowie weiterer berg- und arbeitsschutzrechtlicher Verordnungen
... In dem betreffenden Satz geht es um die Bestimmung der in § 2 Absatz 3 angegebenen Werte für Trocken- und Effektivtemperaturen nach § 2 der
Drucksache 558/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen (TCN) vorliegen, sowie zur Ergänzung und Unterstützung des Europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS) und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 (ECRIS-TCN) - COM(2017) 344 final; Ratsdok. 10940/17
... Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a des Verordnungsvorschlags sieht bei den zu erfassenden Personalien dabei auch Pseudonyme und Aliasnamen vor. Unausgesprochen wird dabei davon ausgegangen, dass es sich bei den übrigen Personendaten um feststehende Daten handelt. Dies trifft indes nicht zu. Gerade bei Drittstaatsangehörigen bereitet eine exakte Feststellung der relevanten Daten oftmals Schwierigkeiten. Dies gründet sich zum Beispiel auf unterschiedliche Transkribierung von Schreibweisen, zum Teil auch auf von dem Betreffenden selbst stammende abweichende Angaben zu seinen Personendaten. Das wissentliche oder unwissentliche Verändern der Daten darf nicht dazu führen, dass Abfragen "ins Leere" gehen, obwohl zu der Person relevante Informationen vorliegen. Allein der Umstand, dass künftig auch Fingerabdruck-Daten übermittelt werden sollen, beseitigt dieses Defizit nicht; denn die Fingerabdruck-Daten gewährleisten nur dann eine sichere Identifizierung, wenn diese auch vorliegen.
Drucksache 183/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)
... "(1) Auf Antrag erteilt die Registerbehörde einer Person Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Registers. Des Weiteren kann ein formloser kostenfreier Auszug über die im Register gespeicherten personenbezogenen Daten beantragt werden."
Drucksache 152/1/17
... /EU /EU geregelte Verfahren zur Beurteilung des chemischen Grundwasserzustands im Rahmen der Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete. Die Mitgliedstaaten haben insbesondere die dort konkret benannten Angaben zu machen. Eine Berichtspflicht in den Fällen des § 7 Absatz 3 Satz 2 um eine Beschreibung der natürlichen, nicht durch menschliche Tätigkeiten verursachten Gründe und die Angabe, in welchem Umfang die Messergebnisse von den Hintergrundwerten der betreffenden hydrogeochemischen Einheit und von den Schwellenwerten abweichen, sieht die Richtlinie
Drucksache 595/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung des Marktorganisationsgesetz es und der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung
... "(4) Ein Antrag auf Teilzahlung kann bis zum 31. Juli des betreffenden Durchführungsjahres des operationellen Programms gestellt werden. Die zuständige Stelle kann hiervon abweichend festlegen, dass der Antrag ausnahmsweise bis zum 31. Oktober des betreffenden Durchführungsjahres gestellt werden kann."
Drucksache 164/17 (Beschluss)
... Die neuen Vorschriften zu Geheimhaltung und Datenschutz regeln in ihrem jeweiligen Absatz 1, dass die Rechtsvorschriften über Geheimhaltung und Datenschutz sowie das Urheberrecht unberührt bleiben. Es ist nicht ersichtlich, warum der Entwurf allein auf das Urheberrecht abstellt und nicht auch sonstige Rechte am geistigen Eigentum berücksichtigt; z.B. das Leistungsschutzrecht des Lichtbildners an Fotografien kann bei den betreffenden Genehmigungsunterlagen ebenso relevant werden wie das Urheberrecht. Es ist daher zweckmäßig, in der Überschrift sowie im Satz 1 des § 23 Absatz 1 UVPG anstelle des Begriffs des Urheberrechts den weitergehenden Begriff der Rechte am geistigen Eigentum zu verwenden. Diese Formulierung findet sich etwa auch im § 9 Absatz 1 Nummer 2 des
Drucksache 2/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV )
... Da die vorgeschlagene Änderung ein uneingeschränktes Abtrenngebot für die betreffenden Abfallfraktionen vorgibt, sollte eine Fehlwurfquote von in Summe maximal 5 Masseprozent zugelassen werden, wie es jetzt schon bei der Trennpflicht nach § 3 Absatz 1 der Fall ist. Damit wird den praktischen Erfahrungen, dass Fehlwürfe nicht vollständig ausgeschlossen werden können, Rechnung getragen.
Drucksache 184/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014
über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten
... aa) In Satz 1 werden die Wörter "gebietsfremder Arten in der freien Natur" durch die Wörter "in der freien Natur, deren Art in dem betreffenden Gebiet in freier Natur nicht oder seit mehr als 100 Jahren nicht mehr vorkommt," ersetzt.
Drucksache 688/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 über die Finanzaufsicht der Europäischen Union auf Makroebene und zur Errichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken COM(2017) 538 final
... b) alle das Sekretariat des ESRB betreffenden verwaltungs- und haushaltstechnischen Fragen;
Drucksache 543/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Reflexionspapier der Kommission über die Zukunft der EU-Finanzen COM(2017) 358 final Drucksache: 543/17 in Verbindung mit
... 18. Der Bundesrat bittet die Kommission, alle die Kohäsionspolitik betreffenden Vorschläge zur Erreichung eines höheren Maßes an Flexibilität sorgfältig gegen das Erfordernis der Planungssicherheit für die Mittelempfänger abzuwägen. Eine Reserve innerhalb der Kohäsionspolitik, welche zu Beginn der Förderperiode noch nicht auf die Mitgliedstaaten verteilt wird, ist vor diesem Hintergrund abzulehnen.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.