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Drucksache 182/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen in Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit ausgestellt werden - COM(2018) 212 final
... -Grundverordnung)10. Es muss weiter präzisiert werden, welche Garantien für die verarbeiteten personenbezogenen Daten gelten. Die betroffenen Personen sollten ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass ihre Dokumente mit einem den kontaktlosen Datenzugriff ermöglichenden Speichermedium, das die sie betreffenden biometrischen Daten enthält, versehen sind; außerdem sollten sie von allen Fällen in Kenntnis gesetzt werden, in denen die in ihren Personalausweisen und Aufenthaltsdokumenten erfassten Daten verwendet werden. In jedem Fall sollten die betroffenen Personen Zugang zu den personenbezogenen Daten haben, die in ihren Personalausweisen und Aufenthaltsdokumenten verarbeitet werden, und sie berichtigen lassen können.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte und Datenschutz
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Kapitel II Nationale PERSONALAUSWEISE
Artikel 3 Sicherheitsnormen/Gestaltung/Spezifikationen
Artikel 4 Erfassung biometrischer Identifikatoren
Artikel 5 Auslaufregelung
Kapitel III AUFENTHALTSDOKUMENTE für Unionsbürger
Artikel 6 Mindestangaben
Kapitel IV AUFENTHALTSKARTEN für FAMILIENANGEHÖRIGE, die nicht die STAATSANGEHÖRIGKEIT eines MITGLIEDSTAATS BESITZEN
Artikel 7 Einheitliche Gestaltung
Artikel 8 Auslaufregelung für bestehende Aufenthaltskarten
Kapitel V Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 9 Kontaktstelle
Artikel 10 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 11 Monitoring
Artikel 12 Berichterstattung und Bewertung
Artikel 13 Inkrafttreten
Drucksache 229/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel "Europäische territoriale Zusammenarbeit" (Interreg)
... 46. Die neue Regelung, dass bei "Meinungsverschiedenheiten zwischen der Verwaltungsbehörde und der Prüfbehörde in Bezug auf die Förderfähigkeit als solche eines im Rahmen des betreffenden Interreg-Programms ausgewählten Inter-reg-Vorhabens" die Meinung der Verwaltungsbehörde Vorrang hat, wird begrüßt. Meinungsverschiedenheiten zwischen Verwaltungs- und Prüfbehörden entstehen jedoch häufig in Bezug auf Förderfähigkeitsregeln in den Programmen, Dokumentationspflichten der Begünstigten und die Bewertung von Fehlerfeststellungen. Diese Divergenzen können mangels einer übergeordneten Instanz oft nicht aufgelöst werden. Der Bundesrat schlägt deshalb vor und bittet insofern die Kommission, zu erwägen, bei der Kommission eine unabhängige Clearingstelle zur Schlichtung von besonders schwerwiegenden und/oder finanziell erheblichen Streitfällen zwischen Verwaltungsbehörden und Prüfbehörden einzurichten.
Drucksache 127/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsener europäischer Einzelhandel COM(2018) 219 final
... Der Erhalt lebendiger Innenstädte ist ein berechtigtes Anliegen der nationalen, regionalen und lokalen Behörden, und die Anzahl leerstehender Gewerbeflächen nimmt stetig zu. Um Abhilfe zu schaffen, haben einige Behörden Niederlassungsbeschränkungen für Einzelhändler außerhalb der Innenstädte eingeführt. Diese Beschränkungen dürfen nur angewendet werden, wenn sie gerechtfertigt und verhältnismäßig sind. In diesem Zusammenhang sollten die betreffenden nationalen Behörden allgemeingültigere Vorschriften in Betracht ziehen, die nicht nur für den Einzelhandel gelten. Sie sollten auch die Dimension des elektronischen Handels und die sich ändernden Einkaufsvorlieben der Verbraucher berücksichtigen, die sich ebenfalls auf die Präsenz des Einzelhandels in den Innenstädten auswirken.
Drucksache 355/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - PflAPrV )
... § 37 Absatz 3 Satz 2 PflBG schafft andererseits Spielräume für den Erwerb zusätzlicher akademischer Kompetenzen in Verantwortung der Hochschulen, die für die Patienten einen wesentlichen Mehrwert darstellen, die Patientensicherheit aber nicht unmittelbar tangieren. Mit Blick auf die Systematik des § 39 PflBG sind hier daher, soweit eine weitere Konkretisierung der bereits im PflBG definierten Kompetenzen in der Rechtsverordnung erfolgen soll, jeweils getrennte Festlegungen erforderlich. Angesichts der Zielsetzung des § 37 Absatz 3 Satz 2 PflBG bedarf mit Blick auf die dort in den Nummern 1 bis 5 bereits umfassend geregelten Kompetenzen keiner weitergehenden Festlegungen, die die Entwicklungspotentiale an den Hochschulen im Sinne einer weiteren Qualitätsverbesserung für die Patienten einschränken. Soweit die Anlage 5 weitergehende Festlegungen zu den die Patientensicherheit betreffenden Kompetenzen nach § 5 PflBG enthält, wird angeregt diese gegebenenfalls in Anlage 2 zu integrieren.
Drucksache 171/18
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindergeldrechts
... zwar innerhalb der Gemeinschaft grundsätzlich nicht gerechtfertigt ist, Ansprüche der sozialen Sicherheit vom Wohnort der betreffenden Person abhängig zu machen. Jedoch kann in besonderen Fällen - vor allem bei besonderen Leistungen, die an das wirtschaftliche und soziale Umfeld der betreffenden Person gebunden sind - der Wohnort berücksichtigt werden. Dies ist hier der Fall. Es kommt auf die Lebenshaltungskosten des EU-Mitgliedstaates an, in dem das Kind tatsächlich lebt.
Drucksache 376/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG )
... - Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen - Verbesserung IT-Sicherheit Der Ansatz des Gesetzentwurfs, nur Krankenhäuser als förderfähig zu qualifizieren, die von den Ländern über das KHG mit Investitionsmitteln ausgestattet werden, kann vor diesem Hintergrund nicht länger aufrechterhalten werden. Für die Förderfähigkeit im Strukturfonds darf es kein Kriterium (mehr) sein, aus welchem Titel oder welcher Produktgruppe im Landeshaushalt die Kofinanzierung gegebenenfalls erbracht wird. Mit Blick auf die neuen, für Universitätsklinika mindestens im selben Umfang wie für andere Krankenhäuser relevanten Förderzwecke müssen auch Maßnahmen durch den Strukturfonds kofinanziert werden können, deren Kofinanzierungsbeitrag in dem betreffenden Land aus dem Wissenschaftsetat erbracht wird.
Drucksache 223/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung - COM(2018) 337 final
... Die landwirtschaftliche Bewässerung ist weltweit und in Europa der mit Abstand größte Einsatzbereich für aufbereitetes Wasser und mit rund einem Viertel der Gesamtentnahme von Süßwasser ganz generell ein bedeutender Einsatzbereich von Wasser in Europa. Die Wasserentnahme zu Bewässerungszwecken macht rund 60 % der gesamten Süßwasserentnahme in Süd- und Südosteuropa und bis zu 80 % in bestimmten Flussgebietseinheiten (FGE) aus. Die Landwirtschaft birgt daher das größte Potenzial für eine verstärkte Wasserwiederverwendung und könnte so zur Verringerung der Wasserknappheit in Europa beitragen. Die Analysen und das anschließende Ranking der Optionen führte zu der Schlussfolgerung, dass die bevorzugte Option für die landwirtschaftliche Bewässerung ein Rechtsinstrument mit einem "Zweckmäßigkeits"-Ansatz ist, da so eine größere Menge an behandeltem Abwasser zu geringeren Kosten bereitgestellt werden kann als mit den anderen Optionen. Für die landwirtschaftliche Bewässerung würde eine EU-Verordnung mit einem "Zweckmäßigkeits"-Ansatz und -Risikomanagement im Vergleich zu den anderen Optionen die meisten ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Vorteile bringen. So würde sie durch eine verstärkte preisgünstige Wasserwiederverwendung in einer Größenordnung von rund 6,6 Mrd. m3 pro Jahr im Vergleich zu der Grundannahme von 1,7 Mrd. m3 insbesondere zu einer Verringerung des Wasserstresses beitragen. Darüber hinaus würde sie gleiche Ausgangsbedingungen für Investoren schaffen, den Vertrieb der betreffenden Erzeugnisse auf dem Binnenmarkt sichern und somit auch einen Beitrag zur Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Wasserwiederverwendung zu Bewässerungszwecken leisten.
Drucksache 221/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Europa, das schützt: Saubere Luft für alle - COM(2018) 330 final
... Die Landwirtschaft ist eine der Hauptquellen von Luftschadstoffen wie z.B. Ammoniak, einer wichtigen Vorläufersubstanz für Partikel mit nicht unbeträchtlichen Auswirkungen auf städtische Gebiete. Zur Reduzierung solcher Emissionen werden agronomische Maßnahmen (zur Verringerung des Bedarfs an Stickstoffdünger) ergriffen, ferner die tierische Erzeugung betreffende Maßnahmen (geschlossene Lagerung von Wirtschaftsdünger, verbesserte Anwendung von Wirtschafts- und Harnstoffdünger, bessere Fütterungsstrategien, sodass die Tiere ammoniumärmeren Dünger produzieren, sowie anaerobe Vergärung für große Landwirtschaftsbetriebe) oder Energiesparmaßnahmen (Entwicklung von Fotovoltaikanlagen oder Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs). Diese Maßnahmen sind bereits nutzbar, sie sind technisch und wirtschaftlich durchführbar und sollten in größerem Umfang zur Anwendung kommen.
Drucksache 551/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
... Für die Angaben zur Feuerungswärmeleistung im Verordnungstext sollte eine einheitliche Formulierung verwendet werden. Es wird deshalb vorgeschlagen, in den betreffenden Absätzen die Formulierungen zu ändern und so an die übrige Textfassung wie folgt anzugleichen:
Drucksache 369/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel-und Futtermittelgesetzbuches
... -Grundverordnung) eine nationalstaatliche Verpflichtung zur Löschung personenbezogener Daten. Etwaige Ansprüche auf Zugang zu den betreffenden Informationen auf Antrag, etwa nach dem Umweltinfor-mationsrecht des Bundes und der Länder, bleiben von der Regelung unberührt.
Drucksache 146/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Dezember 2017 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Europäischen Forstinstitut über die Errichtung eines Büros des Europäischen Forstinstituts in der Bundesrepublik Deutschland
... (2) Zu den Erleichterungen nach Absatz 1 zählt die gebührenfreie und möglichst umgehende Erteilung von Visa, sofern dies für die in Absatz 1 genannten Personen erforderlich ist, sowie die Befreiung von der Ausländermeldepflicht, sofern die betreffenden Personen im Besitz eines durch die Regierung ausgestellten Sonderausweises sind. Die Vorschriften zur allgemeinen Meldepflicht bleiben hiervon unberührt.
Drucksache 312/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze
... c) der Emittent der Wertpapiere hat die auf Grund der Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft erlassenen Vorschriften betreffend die Zulassung zum Handel an dem anderen organisierten Markt und die hiermit im Zusammenhang stehenden Informationspflichten erfüllt,
Drucksache 229/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel "Europäische territoriale Zusammenarbeit" (Interreg)
... 51. Die neue Regelung, dass bei "Meinungsverschiedenheiten zwischen der Verwaltungsbehörde und der Prüfbehörde in Bezug auf die Förderfähigkeit [als solche] eines [im Rahmen des betreffenden Interreg-Programms] ausgewählten In-terreg-Vorhabens" die Meinung der Verwaltungsbehörde Vorrang hat, wird begrüßt. Meinungsverschiedenheiten zwischen Verwaltungs- und Prüfbehörden entstehen jedoch häufig in Bezug auf Förderfähigkeitsregeln in den Programmen, Dokumentationspflichten der Begünstigten und die Bewertung von Fehlerfeststellungen. Diese Divergenzen können mangels einer übergeordneten Instanz oft nicht aufgelöst werden. Der Bundesrat [schlägt deshalb vor] und {bittet insofern die Kommission zu erwägen}, bei der Kommission eine unabhängige Clearingstelle zur Schlichtung von besonders schwerwiegenden und/oder finanziell erheblichen Streitfällen zwischen Verwaltungsbehörden und Prüfbehörden einzurichten.
Drucksache 216/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe
... Wenn die nationalen Verpflichtungen zur Emissionsreduktion in einem bestimmten Jahr auf Grund eines außergewöhnlich strengen Winters oder eines außergewöhnlich trockenen Sommers nicht erfüllt werden können, so kann das Umweltbundesamt auf Grundlage einer Entscheidung nach § 14 Absatz 1 bei der Übermittlung des nationalen Emissionsinventars im Nachhinein den Mittelwert der nationalen jährlichen Emissionen aus dem betreffenden Jahr sowie dem vorherigen und dem darauffolgenden Jahr zugrunde legen. In diesem Fall sind die nationalen Verpflichtungen zur Emissionsreduktion eingehalten, wenn der Mittelwert die nationale jährliche Emissionsmenge nicht übersteigt, die sich aus der nationalen Reduktionsverpflichtung ergibt.
Drucksache 367/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetz es
... Die Folgenabschätzung der EU-Kommission ist nach Einschätzung des Ressorts grundsätzlich nachvollziehbar und plausibel. Dafür spricht auch die positive Bewertung durch das Regulatory Scrutiny Board. Schätzungen eines anderen Mitgliedstaats haben zwar Anhaltspunkte dafür geliefert, dass der Erfüllungsaufwand pro Packung höher liegen könnte. Die konkrete Höhe der zusätzlichen Kosten hängt jedoch einerseits maßgeblich von der konkreten mitgliedstaatlichen Ausgestaltung der Regelungen zur Zuständigkeit ihrer Ausgabestellen ab. Diese sind aber derzeit nicht bekannt. Andererseits lassen die höher liegenden Schätzungen aus dem betreffenden Mitgliedstaat keine Schlüsse auf die Grundannahmen und einzelnen Kostenbestandteile zu, sodass es keine ausreichende Grundlage für eine Übertragbarkeit dieser Werte auf die Kosten in Deutschland gibt. Die Verbände haben sich in ihren Stellungnahmen zwar ebenfalls zu den Kosten geäußert. Die betreffenden Stellungnahmen lassen jedoch nicht erkennen, ob die Schätzungen sich ausschließlich auf die Vorgaben aus dem vorliegenden Regelungsvorhaben beziehen oder auch Posten betreffen, die bereits Teil der Schätzungen zur Richtlinienumsetzung im Jahr 2015 waren. Sie eignen sich deshalb nicht als Grundlage einer alternativen Schätzung.
Drucksache 386/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung des marinen Geo-Engineerings
... Für die betreffenden Maßnahmen des marinen Geo-Engineering gelten die hier genannten zusätzlichen Pflichten und Anforderungen. Diese wurden im Wesentlichen aus der neuen Anlage 5 in der Entschließung LP.4(8) über die Änderung des Londoner Protokolls zur Regelung des Absetzens von Stoffen zum Zwecke der Meeresdüngung und andere Tätigkeiten des marinen Geo-Engineerings übernommen. Ein absolutes Verbot gilt nach Absatz 1 Nummer 1 zudem für solche der genannten Maßnahmen, die in Meeresschutzgebieten erfolgen oder die Auswirkungen auf diese Gebiete haben können. Absatz 1 Nummer 3 trägt ausdrücklich dem Vorsorgegedanken Rechnung. Der Stand von Wissenschaft und Technik nach Absatz 2 Nummer 2 verlangt unter anderem, dass für die Durchführung des Forschungsvorhabens ein erforderlicher Wasserkörper bestimmt wird und nur dieser maßgebend ist bzw. in Anspruch genommen wird.
Drucksache 543/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Vorschriften
... - Verordnung über Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel Zudem sind die in den betreffenden nationalen Vorschriften enthaltenen Verweise und Bezugnahmen auf die zwischenzeitlich aufgehobene Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 582/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für einen umfassenden Rahmen der Europäischen Union für endokrine Disruptoren
... Gestützt auf die Gemeinschaftsstrategie von 1999 hat die EU Politikmaßnahmen betreffend endokrine Disruptoren ausgearbeitet, deren Schwerpunkte auf der Förderung der wissenschaftlichen Erforschung, einer wirksamen Regulierung endokriner Disruptoren und dem Ausbau der internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet liegen.
Drucksache 75/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen und zur Änderung der Richtlinien 2009/65 /EG
/EG und 2014/59 /EU
/EU COM(2018) 94 final
... /EG /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)(ABl. L 302 vom 17.11.2009, S. 32).
Drucksache 423/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
... 2. für die Übermittlung an die zentrale Stelle bei Vorkommnissen im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen geregelt. Gemäß § 110 Absatz 2 Satz 2 StrlSchV hätte im Falle der Zuständigkeit einer Landesbehörde sowohl die Information des BMU als auch die Übermittlung an die zentrale Stelle über die oberste Landesbehörde zu erfolgen. Die Meldungen nach § 108 StrlSchV werden aber durch die zuständige Behörde erfasst, geprüft und bewertet. Durch die vorgeschlagene Änderung ergibt sich die Möglichkeit, dass diese - je nach Zuständigkeitsverordnung des betreffenden Landes - auch die Übermittlung der Informationen nach § 110 Absatz 2 Nummer 2 StrlSchV an die zentrale Stelle nach § 111 StrlSchV übernimmt. Müsste die Übermittlung zwingend durch die oberste Landesbehörde erfolgen, müsste diese die Informationen selbst erst bei den zuständigen Landesbehörden einholen. Dies hätte ggf. eine Verfahrensverzögerung und unnötige Mehrarbeit zur Folge.
Drucksache 600/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... "Die Klasse der auf Grund einer ab dem 19.01.2013 erteilten Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr zu erteilenden allgemeinen Fahrerlaubnis ergibt sich aus § 6. Auf dem Führerschein ist in Feld 10 der Tag zu vermerken, an dem die Dienstfahrerlaubnis für die betreffende Klasse erteilt worden ist. Wenn die Geltungsdauer der betreffenden Klasse der Dienstfahrerlaubnis befristet ist, wird die im Dienstführerschein vermerkte Geltungsdauer in Feld 11 der betreffenden Klassen eingetragen."
Drucksache 400/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen -Verpflichtungenverordnung
... Mit der vorliegenden Änderungsverordnung soll in der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (DirektZahlDurchfV) ausnahmsweise für das Jahr 2018 die Möglichkeit eröffnet werden, dass die Länder im Einzelfall für Betriebsinhaber in Gebieten, in denen auf Grund ungünstiger Witterungsereignisse nicht ausreichend Futter zur Verfügung steht oder stehen wird, den Zeitraum, in dem die Flächen mit der Kulturpflanzenmischung bestellt sein müssen, auf Antrag auf einen Zeitraum von acht Wochen verkürzen, der auf betrieblicher Ebene festgelegt wird. Für den Fall einer solchen Genehmigung soll geregelt werden, dass der Aufwuchs der betreffenden Flächen mit Zwischenfruchtanbau nach Ablauf des für den Betrieb geltenden Zeitraums durch Beweidung mit Tieren aller Arten oder durch Schnittnutzung für Futterzwecke genutzt werden kann.
Drucksache 156/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aufbau eines gemeinsamen europäischen Datenraums - COM(2018) 232 final
... - Verminderung des Risikos überzogener Vorreitervorteile, die vor allem Großunternehmen zugutekommen und deshalb die Zahl potenzieller Weiterverwender der betreffenden Daten begrenzen, indem ein transparenteres Verfahren für den Abschluss öffentlich-privater Vereinbarungen19 verbindlich vorgeschrieben wird;
Drucksache 252/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
... 3. Um das Genehmigungsverfahren einleiten zu können, unterrichtet der Vorhabenträger die einzige zuständige Behörde des betreffenden Mitgliedstaats schriftlich über das Vorhaben und fügt eine ausführliche Beschreibung des Vorhabens bei. Spätestens zwei Monate nach Erhalt der vorgenannten Mitteilung wird diese von der einzigen zuständigen Behörde schriftlich bestätigt oder, wenn sie der Ansicht ist, dass das Vorhaben noch nicht reif für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens ist, abgelehnt. Im Fall einer Ablehnung begründet die einzige zuständige Behörde ihre Entscheidung. Das Datum der Unterschrift der Bestätigung der Mitteilung durch die zuständige Behörde markiert den Beginn des Genehmigungsverfahrens. Sind zwei oder mehr Mitgliedstaaten betroffen, markiert das Datum der Annahme der letzten Mitteilung durch die betroffene zuständige Behörde den Beginn des Genehmigungsverfahrens.
Drucksache 498/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Erste Verordnung zur Änderung der Neuartige Lebensmittel-Verordnung
... Mit der vorliegenden Verordnung sollen die sich aus den betreffenden Durchführungsrechtsakten für die Mitgliedstaaten ergebenden Aufgaben national dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übertragen werden. Zudem sollen mit der Verordnung Verstöße gegen das Gebot, nur zugelassene, d.h. in der Unionsliste aufgeführte neuartige Lebensmittel in den Verkehr zu bringen, bewehrt werden.
Drucksache 61/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS \-Verordnung
... Von der Beifügung eines Nachweises gemäß Satz 1 Nummer 2 kann abgesehen werden, soweit das Umpflügen durch Angaben zu den Nutzungscodes für die betroffene Fläche aus den Sammelanträgen für frühere Jahre nachgewiesen werden soll. Die betreffenden Sammelanträge sind dann anzugeben.
Drucksache 462/18 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Baunutzungsverordnung (Flächensparende Errichtung von Stellplätzen und Garagen)
... sind dann Stellplätzen und Garagen auf Baugrundstücken nur in den festgesetzten Geschossen zulässig. Für eine derartige Festsetzung muss die Gemeinde jedoch nach der bestehenden Regelung "besondere städtebauliche Gründe" vorweisen können. Fehlt eine solche Festsetzung, so können Stellplätze derzeit planungsrechtlich - unter Beachtung weiterer Festsetzungen im Bebauungsplan, zum Beispiel zum Maß baulicher Nutzung - auch bei großen Vorhaben grundsätzlich ebenerdig mit entsprechendem Flächenverbrauch errichtet werden. Entsprechendes gilt, wenn für das betreffende Grundstück überhaupt kein Bebauungsplan existiert.
Drucksache 176/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
... Die im Klageregister bekannt zu machenden Angaben beschränken sich auf die in Absatz 1 genannten Angaben. Die Bezeichnung der Parteien, die Bekanntmachung der Feststellungsziele sowie die knappe Darstellung des vorgetragenen Lebenssachverhaltes durch das Gericht dienen dabei der umfassenden Information Betroffener, damit diese die Relevanz der in der Musterfeststellungsklage geltend gemachten Feststellungsziele für eigene Ansprüche oder Rechtsverhältnisse einschätzen können. Die Bekanntmachung des Aktenzeichens und des Gerichts ermöglicht betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern die Anmeldung ihrer Ansprüche oder der sie betreffenden Rechtsverhältnisse zum Klageregister und die zügige und korrekte Zuordnung der Anmeldung zur einschlägigen Musterfeststellungsklage.
Drucksache 563/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... (4) In den Fällen von Absatz 2 Nummer 2 sind die jeweiligen Strommengen durch eine Schätzung abzugrenzen. Diese Schätzung hat in sachgerechter und in einer für einen nicht sachverständigen Dritten jederzeit nachvollziehbaren und nachprüfbaren Weise zu erfolgen. Bei der Schätzung muss sichergestellt werden, dass auf die gesamte Strommenge nicht weniger EEG-Umlage gezahlt wird als im Fall einer Abgrenzung durch mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen. Die Anforderung nach Satz 3 ist insbesondere erfüllt, wenn bei den jeweils voneinander abzugrenzenden Strommengen mit unterschiedlicher EEG-Umlagehöhe zur Bestimmung der Strommenge, für die im Vergleich der höchste EEG-Umlagesatz anzuwenden ist, die maximale Leistungsaufnahme der betreffenden Stromverbrauchseinrichtung mit der Summe der vollen Zeitstunden des jeweiligen Kalenderjahres multipliziert wird.
Drucksache 423/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
... 2. für die Übermittlung an die zentrale Stelle bei Vorkommnissen im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen geregelt. Gemäß § 110 Absatz 2 Satz 2 StrlSchV hätte im Falle der Zuständigkeit einer Landesbehörde sowohl die Information des BMU als auch die Übermittlung an die zentrale Stelle über die oberste Landesbehörde zu erfolgen. Die Meldungen nach § 108 StrlSchV werden aber durch die zuständige Behörde erfasst, geprüft und bewertet. Durch die vorgeschlagene Änderung ergibt sich die Möglichkeit, dass diese - je nach Zuständigkeitsverordnung des betreffenden Landes - auch die Übermittlung der Informationen nach § 110 Absatz 2 Nummer 2 StrlSchV an die zentrale Stelle nach § 111 StrlSchV übernimmt. Müsste die Übermittlung zwingend durch die oberste Landesbehörde erfolgen, müsste diese die Informationen selbst erst bei den zuständigen Landesbehörden einholen. Dies hätte ggf. eine Verfahrensverzögerung und unnötige Mehrarbeit zur Folge.
Drucksache 151/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Erlass und zur Änderung bundesrechtlicher Vorschriften in Bezug auf die Übernahme der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht durch das Bundesarchiv
... Aus zeitgeschichtlichen Gründen wurde die Deutsche Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht (Deutsche Dienststelle (WASt)) jahrzehntelang als Behörde des Landes Berlin geführt, obwohl sie Bundesaufgaben wahrnahm. Gemäß einer Verwaltungsvereinbarung aus dem Jahr 1951 erstattete der Bund dem Land Berlin sämtliche Aufwendungen für die Aufgabenerledigung der Deutschen Dienststelle (WASt). Nunmehr sollen die Aufgaben der Deutschen Dienststelle (WASt) dem Bundesarchiv übertragen werden, weil die betreffenden Unterlagen zur zentralstaatlichen Überlieferung der deutschen Militärverwaltung gehören und perspektivisch zu Archivgut werden.
Drucksache 152/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher
... Die Kommission wird weiterhin zur größeren Wirksamkeit dieses Rahmens beitragen, indem sie die Akzeptanz desselben seitens der Unternehmer und die Schaffung eines Dialogs zwischen den betreffenden Beteiligten fördert.31. Eines dieser Ziele wird sein sicherzustellen, dass Verbraucher diese Mittel zur Streitbeilegung einfach finden und nutzen können.
Drucksache 72/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/65 /EG
/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2011/61 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds - COM(2018) 92 final
... /EU /EU erfüllen müssen, gelten weiterhin für die Anleger, die nach dem Widerruf der Marketing-Anzeige in dem betreffenden Mitgliedstaat ihre Investition beibehalten.
Drucksache 507/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. August 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius über den Luftverkehr
... (2) Die Gesetze, sonstigen Vorschriften und Verfahren einer Vertragspartei betreffend Pässe oder andere anerkannte und genehmigte Reisedokumente, Einreise in ihr Hoheitsgebiet sowie Aufenthalt in und Ausreise aus demselben einschließlich Zollabfertigung und Quarantäne sind beim Einflug in das Hoheitsgebiet dieser Vertragspartei durch die - oder im Namen der - von den Luftfahrzeugen der bezeichneten Unternehmen der anderen Vertragspartei beförderten Besatzungen, Fluggäste, Fracht- und Postsendungen einzuhalten.
Drucksache 137/18
Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
... Die Wiedergabehandlung ist jede Übertragung geschützter Werke unabhängig vom eingesetzten technischen Mittel oder Verfahren. Jede Übertragung, die nach einem spezifischen technischen Verfahren erfolgt, muss grundsätzlich vom Urheber des betreffenden Werks einzeln erlaubt werden (EuGH, Urteil vom 16. März 2017 - C-138/16, Rn. 23; EuGH, Urteil vom 31. Mai 2016 - C-117/15, Rn. 38 und 39). Weiterhin ist für die Subsumtion unter den Begriff der öffentlichen Wiedergabe in diesem Sinne erforderlich, dass die geschützten Werke tatsächlich "öffentlich" wiedergegeben werden, wobei der Begriff "öffentlich" auf eine unbestimmte Zahl möglicher Adressaten abstellt und zudem recht viele Personen voraussetzt (EuGH, Urteil vom 16. März 2017 - C-138/16, Rn. 24; EuGH, Urteil vom 31. Mai 2016 - C-117/15, Rn. 40 und 41). Dazu muss ein gesendetes Werk, um unter den Begriff "öffentliche Wiedergabe" fallen zu können, für ein "neues Publikum" übertragen werden, d.h. ein Publikum, das von den Inhabern der Rechte an den geschützten Werken nicht berücksichtigt wurde, als sie deren Nutzung durch Wiedergabe an das ursprüngliche Publikum zugestimmt haben (EuGH, Urteil vom 16. März 2017 - C-138/16, Rn. 25; EuGH, Urteil vom 31. Mai 2016 - C-117/15, Rn. 45).
Drucksache 137/18 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
... Die Wiedergabehandlung ist jede Übertragung geschützter Werke unabhängig vom eingesetzten technischen Mittel oder Verfahren. Jede Übertragung, die nach einem spezifischen technischen Verfahren erfolgt, muss grundsätzlich vom Urheber des betreffenden Werks einzeln erlaubt werden (vergleiche EuGH, Urteil vom 16. März 2017 - C-138/16, Rn. 23; EuGH, Urteil vom 31. Mai 2016 - C-117/15, Rn. 38 und 39). Weiterhin ist für die Subsumtion unter den Begriff der öffentlichen Wiedergabe in diesem Sinne erforderlich, dass die geschützten Werke tatsächlich "öffentlich" wiedergegeben werden, wobei der Begriff "öffentlich" auf eine unbestimmte Zahl möglicher Adressaten abstellt und zudem recht viele Personen voraussetzt (vergleiche EuGH, Urteil vom 16. März 2017 - C-138/16, Rn. 24; EuGH, Urteil vom 31. Mai 2016 - C-117/15, Rn. 40 und 41). Dazu muss ein gesendetes Werk, um unter den Begriff "öffentliche Wiedergabe" fallen zu können, für ein "neues Publikum" übertragen werden, das heißt für ein Publikum, das von den Inhabern der Rechte an den geschützten Werken nicht berücksichtigt wurde, als sie deren Nutzung durch Wiedergabe an das ursprüngliche Publikum zugestimmt haben (vergleiche EuGH, Urteil vom 16. März 2017 - C-138/16, Rn. 25; EuGH, Urteil vom 31. Mai 2016 - C-117/15, Rn. 45).
Drucksache 634/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG
/EG des Rates vom 28. November 2006 in Bezug auf Vorschriften für Fernverkäufe von Gegenständen und bestimmte inländische Lieferungen von Gegenständen
... "Hat der Steuerpflichtige den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit nicht in der Gemeinschaft und hat er dort keine feste Niederlassung, so ist der Mitgliedstaat der Identifizierung der Mitgliedstaat, aus dem die Gegenstände versandt oder befördert werden. Gibt es mehr als einen Mitgliedstaat, aus dem Gegenstände versandt oder befördert werden, so gibt der Steuerpflichtige an, welcher dieser Mitgliedstaaten der Mitgliedstaat der Identifizierung sein soll. Der Steuerpflichtige ist an diese Entscheidung für das betreffende Kalenderjahr und die beiden darauf folgenden Kalenderjahre gebunden."
Drucksache 94/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Vorschriften für die Unternehmensbesteuerung einer signifikanten digitalen Präsenz - COM(2018) 147 final
... Die derzeitigen Körperschaftsteuervorschriften basieren auf dem Grundsatz, dass Gewinne am Ort der Wertschöpfung besteuert werden sollten. Diese Vorschriften wurden jedoch hauptsächlich zu Beginn des 20. Jahrhunderts für "herkömmliche" Unternehmen konzipiert und definieren, welcher Sachverhalt ein Besteuerungsrecht in einem Land begründet ("wo wird besteuert") und welcher Anteil der Unternehmenseinnahmen einem Land zugewiesen wird ("wie viel wird besteuert"), und zwar weitgehend ausgehend von der physischen Präsenz in dem betreffenden Land und ohne Berücksichtigung der Wertschöpfung, die durch die Beteiligung der Nutzer in diesem Steuergebiet generiert wird. Das bedeutet, dass steuerlich nicht Ansässige in einem Land nur dann steuerpflichtig sind, wenn sie dort eine Betriebsstätte haben4. Derartige Vorschriften erfassen jedoch nicht die globale Reichweite digitaler Geschäftstätigkeiten, bei denen die physische Präsenz für die Bereitstellung digitaler Dienstleistungen nicht mehr erforderlich ist. Daher werden neue Indikatoren für eine signifikante wirtschaftliche Präsenz benötigt, um Besteuerungsrechte in Bezug auf die neuen digitalen Geschäftsmodelle zu begründen.
Drucksache 260/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Geänderten Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 im Hinblick auf die Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer
... Die Kommission erkennt an, dass das Territorialitätsprinzip eingehalten werden muss und die ausgetauschten Daten, insbesondere personenbezogene Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, zu schützen sind. Auch in Fällen, in denen eine weitere Zusammenarbeit eines Mitgliedstaats erforderlich sein wird, wären dennoch die nationalen Rechtsvorschriften anwendbar, denn der Vorschlag sieht insbesondere vor, dass die betreffenden Mitgliedstaaten entsprechende Modalitäten festlegen.
Drucksache 614/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... (3) In den Fällen von Absatz 2 Nummer 2 sind die jeweiligen Strommengen durch eine Schätzung abzugrenzen. Diese Schätzung hat in sachgerechter und in einer für einen nicht sachverständigen Dritten jederzeit nachvollziehbaren und nachprüfbaren Weise zu erfolgen. Bei der Schätzung muss sichergestellt werden, dass auf die gesamte Strommenge nicht weniger EEG-Umlage gezahlt wird als im Fall einer Abgrenzung durch mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen. Die Anforderung nach Satz 3 ist insbesondere erfüllt, wenn bei den jeweils voneinander abzugrenzenden Strommengen mit unterschiedlicher EEG-Umlagehöhe zur Bestimmung der Strommenge, für die im Vergleich der höchste EEG-Umlagesatz anzuwenden ist, die maximale Leistungsaufnahme der betreffenden Stromverbrauchseinrichtung mit der Summe der vollen Zeitstunden des jeweiligen Kalenderjahres multipliziert wird.
Drucksache 383/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedener Aspekte des Internationalen Adoptionsrechts
... neben der Mitwirkung des Jugendamts und der Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Stellen zusätzlich eine Regelung vorzusehen, wonach die für den gewöhnlichen oder tatsächlichen Aufenthalt der betreffenden Person zuständige zentrale Adoptionsstelle durch die nationale Behörde zu unterrichten ist. In den zentralen Adoptionsstellen ist der erforderliche Sachverstand für ein internationales Adoptionsverfahren in jedem Fall vorhanden, so dass eine gegebenenfalls erforderliche Unterstützung der Jugendämter sichergestellt ist.
Drucksache 224/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt COM(2018) 340 final
... Eine Überwachung wird auch im Hinblick auf die Maßnahmen zur Verringerung des Verbrauchs von Einwegkunststoffartikeln erforderlich sein. Es wird vorgeschlagen, diese Überwachung auf der Grundlage der für die betreffenden Einwegkunststoffartikel vorliegenden Daten vorzunehmen, die innerhalb eines Jahres auf den Markt gebracht werden. Soweit erforderlich können harmonisierte Vorschriften für die Erhebung dieser Daten und das Berichtsformat in dem im Rahmen des EU-Abfallrechts eingesetzten Fachausschuss festgelegt werden. Soweit möglich sollten die bestehenden Produktions- und Handelsdatenbanken der EU (PRODCOM27 und COMEXT28) genutzt werden, die von Eurostat verwaltet und regelmäßig anhand der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen aktualisiert werden. Synergien mit bestehenden Berichterstattungsmechanismen sollten ebenfalls genutzt werden.
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