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"Betreff"
Drucksache 66/18
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Änderung der Anlage 1 Anhang 2 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Fünfzehnte Verordnung zur Änderung des ATP -Übereinkommens)
... Nach Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 20. Juli 1988 (BGBI. 1988 II S. 630, 672) zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkommens ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ermächtigt, Änderungen, die nach Artikel 18 des Übereinkommens angenommen worden sind, im Ein - vernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft zu setzen. Diese Befugnis ist beschränkt auf Änderungen, die der Verwirklichung neuer tech - nischer Erkenntnisse hinsichtlich der besonderen Beförderungsmittel dienen, die Art und Weise dieser Beförderungen betreffen oder Vorschriften über die Ausrüstung der besonderen Beförderungsmittel enthalten. Derartige Änderungen liegen vor.
Drucksache 299/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
... Die Europäische Kommission zeigt sich optimistisch, dass bilaterale Fragen mit Griechenland, die nicht die Kopenhagener Kriterien betreffen, während der Beitrittsverhandlungen gelöst werden können.
Drucksache 176/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
... In Artikel 2 Nummer 3 sind in § 610 Absatz 1 Satz 1 die Wörter "deren Feststellungsziele denselben zugrunde liegenden Lebenssachverhalt betreffen." durch die Wörter "der Streitgegenstand denselben Lebenssachverhalt und dieselben Feststellungsziele betrifft." zu ersetzen.
Drucksache 383/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedener Aspekte des Internationalen Adoptionsrechts
... neben der Mitwirkung des Jugendamts und der Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Stellen zusätzlich eine Regelung vorzusehen, wonach die für den gewöhnlichen oder tatsächlichen Aufenthalt der betreffenden Person zuständige zentrale Adoptionsstelle durch die nationale Behörde zu unterrichten ist. In den zentralen Adoptionsstellen ist der erforderliche Sachverstand für ein internationales Adoptionsverfahren in jedem Fall vorhanden, so dass eine gegebenenfalls erforderliche Unterstützung der Jugendämter sichergestellt ist.
Drucksache 224/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt COM(2018) 340 final
... Eine Überwachung wird auch im Hinblick auf die Maßnahmen zur Verringerung des Verbrauchs von Einwegkunststoffartikeln erforderlich sein. Es wird vorgeschlagen, diese Überwachung auf der Grundlage der für die betreffenden Einwegkunststoffartikel vorliegenden Daten vorzunehmen, die innerhalb eines Jahres auf den Markt gebracht werden. Soweit erforderlich können harmonisierte Vorschriften für die Erhebung dieser Daten und das Berichtsformat in dem im Rahmen des EU-Abfallrechts eingesetzten Fachausschuss festgelegt werden. Soweit möglich sollten die bestehenden Produktions- und Handelsdatenbanken der EU (PRODCOM27 und COMEXT28) genutzt werden, die von Eurostat verwaltet und regelmäßig anhand der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen aktualisiert werden. Synergien mit bestehenden Berichterstattungsmechanismen sollten ebenfalls genutzt werden.
Drucksache 15/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Umsetzung des Pakets zur Kreislaufwirtschaft: Optionen zur Regelung der Schnittstelle zwischen Chemikalien-, Produkt- und Abfallrecht - COM(2018) 32 final
... Zeitgleich zu dieser Konsultation soll die Faktengrundlage verbessert werden, indem eine repräsentative Sektoren betreffende Durchführbarkeitsstudie über die Anwendung verschiedener Informationssysteme, innovativer Nachweistechnologien und -strategien in Auftrag gegeben wird, die relevante Informationsflüsse entlang den Produktlieferketten ermöglichen könnte, die auch Recyclingunternehmen erreichen. Die Ergebnisse dieser Studie werden für Ende 2019 erwartet. Andere geplante Maßnahmen betreffen die Entwicklung von Arbeitsverfahren, die gewährleisten, dass importierte Produkte keine Stoffe enthalten, die der EU für die Produktherstellung nicht zugelassen sind, sowie von vereinfachten Verfahren für die Beschränkung von CMR5-Stoffen in Verbraucherartikeln.
Drucksache 473/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (Neufassung)
... /EU /EU vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes zu prüfen. Denn danach hat eine Person in Verfahren des internationalen Schutzes abzüglich der in Absatz 6 genannten Konstellationen grundsätzlich Anspruch auf Verbleib im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaates bis zur Entscheidung über einen fristgemäß ausgeübten Rechtsbehelf.
Drucksache 192/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Neufassung)
... 5. Der Bundesrat lehnt in diesem Zusammenhang die Streichung der Ausnahmeregelung des Artikels 6 Absatz 2 Buchstabe b) für "Dokumente, für die die betreffende öffentliche Stelle ausreichend Einnahmen erzielen muss, um einen wesentlichen Teil der Kosten im Zusammenhang mit ihrer Erfassung, Erstellung, Reproduktion und Verbreitung zu decken" ab.
Drucksache 574/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es
... Absatz 2 regelt das Abgleichverfahren. Die Behörden haben demnach die Möglichkeit, für ein bestimmtes Fahrzeug anhand des Fahrzeugkennzeichens die Fahrzeugdaten abzurufen, um anhand dieser Daten einen Vergleich mit der Reichweite der angeordneten Verkehrsbeschränkung oder des Verkehrsverbotes vorzunehmen. Diese Datenverarbeitung soll es ermöglichen, Bußgeldverfahren gegen Personen einzuleiten, die mit Fahrzeugen in den betreffenden Gebieten am Verkehr teilgenommen haben, für die eine Verkehrsbeschränkung oder ein Verkehrsverbot galt.
Drucksache 310/18
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates "Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland - Schritte zu einer modernen wettbewerbsfähigen Unternehmensbesteuerung"
... verstetigt das Steueraufkommen und macht es von aktuellen konjunkturellen Entwicklungen unabhängiger. Sie ist auf eine bloße zeitliche Verschiebung der Nutzung von Verlusten angelegt und darf nach der Rechtsprechung nicht dazu führen, dass Verluste endgültig untergehen, wie z.B. in Fällen der Umwandlung oder Liquidation. Daher sind für die betreffenden Fälle zugunsten der Unternehmen Ausnahmen vorzusehen.
Drucksache 429/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben
... Für den Bund entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Für die kommunale Verwaltung werden drei Vorgaben neu eingeführt. Diese betreffen die Beurkundung und Entgegennahme einer Erklärung zum Wechsel der bei der Geburt eingetragenen Angabe zum Geschlecht oder die erstmalige Eintragung einer Angabe zum Geschlecht, wenn diese bei der Beurkundung der Geburt nicht eingetragen wurde, verknüpft mit einer Wahl neuer Vornamen. Hierfür entstehen den Kommunen schätzungsweise ein jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von 11.000 Euro sowie ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 1,12 Millionen Euro.
Drucksache 353/18
... Die neu zu schaffenden Kostentatbestände betreffen nur wenige Fälle jährlich, wobei der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft auf insgesamt 8,97 Euro geschätzt wird. Eine ausführliche Herleitung findet sich in der Verordnungsbegründung unter VI.4. Erläuterungen zur weiteren Kostenbelastung sind unter F. dargestellt.
Drucksache 237/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)
... 25. Insbesondere bedauert der Bundesrat, dass die Abrechnung der direkten Personalkosten zukünftig auf die von Eurostat verwendeten Daten zur Klassifizierung der Vergütung nach Beruf begrenzt sein wird. Die zugrundeliegende Verdienststrukturerhebung erscheint zwei Jahre nach der Erhebung und wird nur alle vier Jahre aktualisiert. Das bedeutet, dass die betreffenden Gehaltsangaben zum Zeitpunkt der Abrechnung zwischen zwei und sechs Jahre alt sind, so dass die Personalkosten regelmäßig und systematisch unterschätzt würden. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Pauschalierung der Personalkosten weiterhin über nachvollziehbare, von der Prüfbehörde testierte Festlegungen der Verwaltungsbehörde erfolgen sollte, insbesondere auch über den Verweis auf adäquate Tarifordnungen, damit die Eingruppierungen von Tätigkeiten zuverlässig vorgenommen werden können.
Drucksache 145/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte
... betreffen das bisherige Vergleichsverfahren, das die Regulierungsbehörde durchführen konnte. Das Vergleichsverfahren soll aufgehoben werden, weil es ebenfalls keine praktische Relevanz mehr hat. Eingeführt wurden die §§ 22 bis 26
Drucksache 117/18
Antrag des Präsidenten
Wahl des Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses
... Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird vorgeschlagen, Herrn Staatsminister Franz Josef P s c h i e r e r (Bayern) zum Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses für das laufende Geschäftsjahr zu wählen
Drucksache 626/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Fünfte Verordnung zur Änderung der Seefischereiverordnung
... werden einige Anpassungen und Änderungen vorgenommen. Diese betreffen: eine Erhöhung der Bruttoraumzahl für Fischereifahrzeuge in der Ostsee und der östlichen Nordsee, Änderungen der Zuständigkeit zwischen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, die Konkretisierung von Überprüfungsvorschriften für technische Ausrüstung, Änderungen der Logbuchvorschriften für bestimmte Fischereifahrzeuge in der Ostsee, die Einführung von Monatsmeldungen, Änderungen der Ausnahmeregelungen für die küstennahe Fischerei und die Tagesfischerei, Bestimmungen zur Fischerei auf Nordseekrabben mit Grundschleppnetzen, eine Anpassung der Ordnungswidrigkeitstatbestände und der Anlagen sowie weitere Änderungen redaktioneller Art.
Drucksache 522/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz - GKV-VEG)
... 2. die Versichertentage der Mitgliedschaften und der davon abgeleiteten Familienversicherungen, die seit der letzten Datenmeldung nach § 30 Absatz 4 Satz 2 zweiter Halbsatz der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung des betreffenden Berichtsjahres aufgehoben wurden und die die Kriterien des Absatzes 2 erfüllen.
Drucksache 210/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen und Abschlüssen der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland
... 18. Der Bundesrat hebt hervor, dass Äquivalenzüberprüfungsverfahren von Bildungsabschlüssen insbesondere auch dazu dienen, eine belastbare Prognose zu treffen, ob die betreffenden Lernenden aufgrund der bisherigen Vorkenntnisse und Qualifikationen für den angestrebten Bildungsgang geeignet sind. So sollen Misserfolgserlebnisse möglichst schon von vornherein ausgeschlossen werden. Eine automatische Anerkennung im oben genannten Sinne würde eine solche in pädagogischer Hinsicht sehr sinnvolle Erfolgsprognose nicht mehr ermöglichen.
Drucksache 150/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Elektro - und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung und der Anzeige- und Erlaubnisverordnung
... Mit den beiden textlichen Änderungen, die die § 8 und § 11 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung betreffen, werden die bisherigen Verweise auf § 9 des Bundesdatenschutzge-setzes aufgehoben und durch Verweise auf die nunmehr in den Artikeln 24, 25 und 32 der EU-Datenschutz-Grundverordnung enthaltenen technischen und organisatorischen Sicherungsmaßnahmen ersetzt.
Drucksache 73/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Investmentfonds und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 345/2013
und (EU) Nr. 346/2013
- COM(2018) 110 final
... Mit den Artikeln 3 und 4 wird ein Transparenzrahmen für die nationalen Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen eingeführt. Die zuständigen Behörden werden alle geltenden nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Vertriebsvorschriften für AIF und OGAW und die entsprechenden Zusammenfassungen in mindestens einer in der internationalen Finanzwelt gebräuchlichen Sprache im Internet veröffentlichen. Zusätzlich wird eine Veröffentlichung in den oder einer der in dem betreffenden Mitgliedstaat verwendeten Amtssprachen vorzunehmen sein. Diese Informationen werden der ESMA angezeigt, die auf ihrer Website eine einschlägige zentrale Datenbank veröffentlichen und aktualisieren wird. Um den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden und der ESMA zu straffen, enthält Artikel 3 eine Ermächtigung zur Ausarbeitung technischer Durchführungsstandards, um Standardformulare, Mustertexte und Verfahren für die Anzeigen festzulegen.
Drucksache 143/18
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und weiterer Vorschriften an die delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/161 der Kommission vom 2. Oktober 2015 zur Ergänzung der Richtlinie 2001/83 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung genauer Bestimmungen über die Sicherheitsmerkmale auf der Verpackung von Humanarzneimitteln und an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46 /EG (Datenschutz -Grundverordnung) und zur Änderung arzneimittel- und apothekenrechtlicher Vorschriften
... Die Änderungen betreffen die
Drucksache 51/18
Gesetzesantrag der Länder Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes zur Verfahrensbeschleunigung durch die erweiterte Möglichkeit der Zulassung von Rechtsmitteln
... Zudem fehlt es an einer Möglichkeit der Beschwerdezulassung in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes. Dies ist umso dringlicher, da die Dublin-Verfahren, die die Bestimmung des für das Asylverfahren zuständigen europäischen Staates betreffen, fast ausschließlich in diesen Eilverfahren entschieden werden. Hier wären obergerichtliche Leitentscheidungen, z.B. bei der Frage, ob in einem europäischen Staat systemische Mängel im Asylverfahren herrschen und somit die Überstellung in diesen Staat generell oder für bestimmte Personengruppen ausgeschlossen ist, besonders wichtig.
Drucksache 173/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden - COM(2018) 218 final
... In einer Reihe von Politikbereichen der EU und in einigen ihrer Rechtsakte hat der EU-Gesetzgeber bereits den Wert des Hinweisgeberschutzes als Durchsetzungsinstrument anerkannt. Bestimmungen, in denen unterschiedlich detailliert die Meldekanäle und der Schutz der Personen, die Verstöße gegen die betreffenden Vorschriften melden, festgelegt werden, existieren in verschiedenen Rechtsinstrumenten beispielsweise über Finanzdienstleistungen, Verkehrssicherheit und Umweltschutz.
Drucksache 380/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
... - Kinderrechtskonvention, inkl. Zusatzprotokolle betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten, über Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie;
Drucksache 72/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/65 /EG
/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2011/61 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds
... /EG /EG vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-Richtlinie)) als auch für alternative Investmentfonds (Richtlinie
Drucksache 41/1/18
Antrag der Länder Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es (StGB ) - Effektive Bekämpfung von sogenannten "Gaffern" sowie Verbesserung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts von Verstorbenen - Antrag der Länder Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen - Punkt 4 der 965. Sitzung des Bundesrates am 2. März 2018
... eine lebende Person sein muss. Die bestehende Schutzlücke wird auch nicht durch Vorschriften des Nebenstrafrechts geschlossen. Denn auch § 33 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und Photographie (KunstUrhG), wonach die Verbreitung eines Bildnisses ohne Einwilligung der Angehörigen eines Verstorbenen mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird, bietet keinen umfassenden Schutz. Unter Strafe gestellt wird lediglich die Verbreitung, nicht aber die Fertigung von Aufnahmen selbst. Zum Zeitpunkt der Fertigung der Aufnahmen am Unfallort wird aber regelmäßig noch nicht festgestellt werden können, dass der Hersteller der Aufnahmen auch die Absicht hat, die Aufnahmen zu verbreiten. Das bloße Filmen oder Fotografieren von getöteten Opfern von Unfällen durch Schaulustige, ohne dass zu diesem Zeitpunkt schon konkret die Absicht nachgewiesen werden kann, dass die Aufnahmen auch verbreitet werden, ist daher regelmäßig nach dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG) nicht strafbar.
Drucksache 16/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan der EU für einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik - COM(2018) 10 final
... Umweltrecht der EU betreffen
Drucksache 368/18
... es sind entsprechend den Vorgaben im o.g. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts neu zu regeln. Dabei soll künftig davon abgesehen werden, Verstöße gegen die Etikettierungsvorschriften für Rindfleisch mit Strafnormen zu ahnden. Da - mit Ausnahme des Falles, der zu o.g. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts geführt hat - Geld- oder Freiheitsstrafen in der Vergangenheit praktisch nicht verhängt wurden, erscheint dies bei der Gesamtwürdigung der bisherigen Vollzugserfahrungen mit der betreffenden Norm verhältnismäßig und wird dem Charakter der Strafnormen als "ultima ratio" besser gerecht.
Drucksache 227/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa
... 27. Hinsichtlich der weiteren Indikatoren betont der Bundesrat, dass diese nur dann Einfluss auf die Mittelverteilung nehmen sollten, wenn ihre Wirkung nicht bereits mittelbar im BIP pro Kopf als Indikator der Wirtschaftskraft abgebildet ist. Vor diesem Hintergrund erachtet er mit Blick auf die von der Kommission zur "Berlin-Formel" vorgeschlagenen Indikatoren insbesondere die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen sowie die Dekarbonisierung als interessante Ansätze, die als langfristig bestehende Herausforderungen die Gesamtheit der EU betreffen. Die weiteren von der Kommission vorgeschlagenen Indikatoren, insbesondere der Indikator der Jugendarbeitslosigkeit, sind nicht in vergleichbarem Maße von dem Hauptindikator des BIP pro Kopf abgrenzbar.
Drucksache 249/18
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Mehrehe
... Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für ein Aufhebungsverfahren bestimmt sich nach Artikel 3 ff. der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000. Diese Verordnung sieht eine Reihe alternativer Gerichtsstände vor.
Drucksache 551/18
Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare SicherheitVerordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
... /EU /EU betreffend Großfeuerungsanlagen (vgl. u.a. englische und spanische Fassung). Im Sinne einer einheitlichen Rechtsetzung wurden daher die Formulierungen der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen übernommen.
Drucksache 228/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds
... - Der Bundesrat stellt fest, dass nach Artikel 6 Absatz 2 aus dem Kohäsionsfonds die Unterstützung von Investitionen in den Wohnungsbau betreffend die Förderung der Energieeffizienz oder der Nutzung erneuerbarer Energien möglich sein soll. Der Bundesrat wiederholt, anknüpfend an seine Stellungnahme vom 10. Februar 2012 (BR-Drucksache 614/11(B)), da ebenfalls die Förderung der Energieeffizienz und die Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien auch im Wohnungsbau vorgesehen war, auch an dieser Stelle seinen Hinweis, dass für den Bereich des Wohnungsbaus und der Wohnraumförderung keine Kompetenz der EU besteht.
Drucksache 217/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft und die Wirksamkeit der Untersuchungen des OLAF - COM(2018) 338 final
... Auf dem Gebiet der Betrugsbekämpfung wird die EUStA eine wesentliche Verbesserung bewirken. Bisher führt das OLAF mit seinen rein verwaltungsrechtlichen Befugnissen Verwaltungsuntersuchungen durch, die verglichen mit strafrechtlichen Untersuchungen einen begrenzten Umfang haben. Wenn das OLAF mögliche Straftaten aufdeckt, kann es lediglich eine Empfehlung für Folgemaßnahmen der betreffenden nationalen Justizbehörden abgeben, und dadurch wird keineswegs sichergestellt, dass tatsächlich eine entsprechende strafrechtliche Untersuchung eingeleitet wird. Fälle in den sich an der EUStA beteiligenden Mitgliedstaaten, in denen Verdacht auf Vorliegen derartiger Straftaten besteht, wird das Amt künftig der EUStA melden und mit dieser bei den von der EUStA durchgeführten Untersuchungen zusammenarbeiten.
Drucksache 53/18
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg,
Hessen, Niedersachsen
... Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der
Drucksache 16/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan der EU für einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik - COM(2018) 10 final
... 6. [Der Vollzug des EU-Umweltrechts ist Aufgabe der Mitgliedstaaten (Artikel 291 Absatz 1 AEUV, Artikel 197 Absatz 1 AEUV), in Deutschland primär der Länder. Der Aktionsplan zielt auf eine Steuerung und Kontrolle dieses Umweltrechtsvollzugs mit Maßnahmen, die Organisation und Ausstattung der zuständigen Behörden betreffen oder Ausbildungsmaterialien für Vollzugspersonal, Bewertungen und Kontrollen des Vollzugs zum Gegenstand haben - beispielsweise durch Vor-Ort-Besuche oder Peer-Reviews sowie Verfahrensleitfäden zu verschiedenen Themen, die insbesondere über die Heranziehung durch Gerichte eine quasi-normative Wirkung entfalten werden. Dies ist in den Verträgen nicht vorgesehen.] Auch wenn die EU feststellt, dass es in den Mitgliedstaaten Vollzugsdefizite gibt, rechtfertigen diese nach Auffassung des Bundesrates keine Vollzugssteuerung auf EU-Ebene. Bei Defiziten steht der Kommission das Instrument des Vertragsverletzungsverfahrens zur Verfügung, jedoch kein Gestaltungs- oder Selbsteintrittsrecht.
Drucksache 55/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft 2018
... Ob in jedem Einzelfall aber auch eine Ausnahme gerechtfertigt ist und zugelassen wird, ist damit noch nicht entschieden. Vielmehr steht die Zulassung einer Ausnahme von den Bestimmungen des § 5 Absatz 5 der Sportanlagenlärmschutzverordnung im Ermessen der zuständigen Behörden. Es besteht kein Anspruch auf die Zulassung, sondern lediglich ein Anspruch auf pflichtgemäße Ausübung des Ermessens, das an die Wahrung des öffentlichen Interesses gebunden ist. In diesem Rahmen sind auch die privaten Belange zu berücksichtigen, die den Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche betreffen. Das Ergebnis der Ermessensausübung ist deshalb nur einzelfallbezogen unter Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte und der örtlichen Verhältnisse zu erzielen. Dadurch ist auch gewährleistet, dass Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Lärm nicht zu befürchten sind.
Drucksache 426/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt und zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... § 3 berücksichtigt hierbei die Aufgaben- und Beteiligungsstruktur, die in Deutschland im Bereich der Marktüberwachung zwischen den Ländern und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin festgelegt ist. Wenn die Marktüberwachungsbehörde feststellt, dass die von ihr beanstandeten Gasgeräte bzw. Ausrüstungen auch in anderen Mitgliedstaaten der EU auf dem Markt bereitgestellt werden, muss sie über die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin die übrigen Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission über das Beurteilungsergebnis und die von dem betreffenden Wirtschaftsakteur geforderten Korrekturmaßnahmen informieren. Ebenso muss sie über vorläufige Maßnahmen informieren, falls der betreffende Wirtschaftsakteur keine geeigneten Korrekturmaßnahmen ergreift.
Drucksache 213/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 596/2014
und (EU) Nr. 2017/1129
zur Förderung der Nutzung von KMU-Wachstumsmärkten - COM(2018) 331 final
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler
Drucksache 70/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan - Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor COM(2018) 109 final
... Innovative Ansätze und Technologien fordern auch die Finanzaufsichtsbehörden heraus, wenn diese entscheiden müssen, ob ein Unternehmen oder eine Geschäftstätigkeit genehmigt werden soll und wie die betreffenden aufsichtrechtlichen Pflichten zu erfüllen sind. Die Antworten auf die öffentliche Konsultation der Kommission legen nahe, dass die Aufsichtsbehörden durchaus stark daran interessiert sind, die neuesten FinTech-Trends zu verstehen und die Kontakte mit den Unternehmen und anderen Technologieanbietern auszubauen.
Drucksache 400/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen -Verpflichtungenverordnung
... Für einen Betrieb mit einer größeren Anzahl an betroffenen Parzellen, der eine Verkürzung des Zeitraums in Anspruch nehmen will und z.B. nur einige dieser Parzellen für Futterzwecke nutzen möchte (u.a. auch in Abhängigkeit von Standortverhältnissen oder Niederschlägen), wäre dies bei einer auf die betriebliche Ebene beschränkten Regelung insofern erschwert, als die Aussaat auf der letzten Parzelle den Beginn des Acht-Wochen-Zeitraums bestimmt. D. h., auch wenn die Parzellen, welche zur Futternutzung vorgesehen sind, bereits früh, z.B. im Juli oder August, bestellt wurden, die übrigen aber spät, z.B. im September, könnte der Mindesthaltezeitraum erst danach im September beginnen. Damit wäre eine frühe Nutzung der zuerst ausgesäten Parzellen nicht möglich. Dies könnte insbesondere größere Betriebe betreffen.
Drucksache 345/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Vierte Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
... Auswirkungen auf die spezifische Lebenssituation von Frauen und Männern sind nicht zu erwarten, da die Regelungen der Verordnung keine Sachverhalte betreffen, die hierauf Einfluss nehmen könnten. Demografische Auswirkungen hat die Verordnung nicht.
Drucksache 469/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
... Eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung hat mehrere gleichstellungspolitische Dimensionen. Eine gute Betreuungsinfrastruktur ermöglicht einerseits die Erwerbstätigkeit beider Eltern in größerem Umfang und damit einen höheren und gesicherten Lebensstandard der ganzen Familie. Zudem ist die große Mehrheit der im Bereich der Kinderbetreuung Tätigen weiblich. Die Rahmenbedingungen für und das grundlegende Verständnis von der Arbeit in diesem Bereich betreffen also vornehmlich Frauen, wenngleich auch Väter eine gute Kinderbetreuung als eine elementar wichtige Unterstützung ihrer Erwerbstätigkeit sehen und in Berufen der frühkindlichen Erziehung inzwischen 5 Prozent Männer arbeiten.
Drucksache 195/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Beteiligung, Begegnung und Befähigung - eine neue EU-Strategie für junge Menschen
... 2. Das friedliche Europa ohne Grenzen ist für junge Menschen eine selbstverständliche Lebensrealität. Deshalb kommt ihnen in einer Situation, in der es um die Zukunft der EU geht, eine Schlüsselfunktion zu. Mit ihrer Mitteilung folgt die Kommission den zentralen Vorstellungen des Bundesrates über eine neue EU-Jugendstrategie: Europa als Lebenswelt junger Menschen zu begreifen. Es gilt, den Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Mitwirkung an politischen und gesellschaftlichen Gestaltungsprozessen eines gemeinsamen Europas zu ermöglichen und sie umfassend in allen Belangen zu beteiligen, die ihre Lebenswirklichkeit und Zukunftschancen betreffen.
Drucksache 360/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung - PflAFinV )
... Artikel 74 Absatz 1 Nummer 19 GG ("Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen") gibt dem Bund nach den maßgeblichen verfassungsrechtlichen Kommentierungen keine umfassende, sondern eine deutlich eingeschränkte Gesetzgebungskompetenz. Danach kann der Bund allenfalls gewisse berufsspezifische Mindestanforderungen an die Ausbildung an den Beruflichen Schulen und die praktische Ausbildung festlegen. Er kann aber nicht nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 19 GG Regelungen treffen, die die Beruflichen Schulen selbst betreffen (Organisation, Finanzierung und so weiter). Wenn die Länder die Pflegeausbildung dem Schulbereich unterwerfen, muss der Bund daher, wenn es um Fragen der Organisation und Finanzierung der Beruflichen Schulen geht, auf die landesrechtlichen Regelungen Rücksicht nehmen.
Drucksache 58/18
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es
... ) eine Anpassung der Gebührensätze für die Erteilung der betreffenden waffenrechtlichen Erlaubnisse und für die Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3
Drucksache 414/18
Antrag des Landes Berlin
Entschließung des Bundesrates zur Anpassung des Gewerbemietrechts
... Es kann sich ferner anbieten, die Regelungen nur für solche Gebiete vorzusehen, in denen die hier beschriebene Problemlage festgestellt werden kann. Eine Möglichkeit besteht insoweit darin, es den Ländern zu gestatten, die betreffenden Gebiete auf der Grundlage einer Rechtsverordnung zu identifizieren.
Drucksache 554/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit - Stärkung ihrer Rolle bei der Politikgestaltung der EU
... Der Bericht der Taskforce enthält neun Empfehlungen sowie eine Reihe von Maßnahmen, die bei deren Umsetzung helfen sollen. Sie betreffen die politischen Vorbereitungsarbeiten der Kommission, die Rolle der nationalen Parlamente bei der Prüfung von Vorschlägen der Kommission und das Gesetzgebungsverfahren.
Drucksache 245/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz des Haushalts der Union im Falle von generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip in den Mitgliedstaaten
... Beim Erlass der betreffenden Maßnahmen sind die Grundsätze der Transparenz und der Verhältnismäßigkeit voll und ganz einzuhalten. Ferner ist es wichtig sicherzustellen, dass die Auswirkungen der Maßnahmen einen hinreichenden Zusammenhang mit dem Ziel der Mittelzuweisungen aufweisen. Es muss somit gleichermaßen gewährleistet werden, dass die Auswirkungen jene treffen, die für die festgestellten Mängel verantwortlich sind. Daher gilt es zu berücksichtigen, dass Einzelempfänger von EU-Mitteln wie Erasmus-Studenten, Forscher oder Organisationen der Zivilgesellschaft nicht als für einschlägige Verstöße verantwortlich angesehen werden können.
Drucksache 96/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf die Drittwirkung von Forderungsübertragungen anzuwendende Recht - COM(2018) 96 final
... Aufgrund des Protokolls Nr. 22 zum AEUV sind im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht erlassene Rechtsvorschriften wie Kollisionsnormen für Dänemark nicht bindend oder anwendbar. Aufgrund des Protokolls Nr. 21 zum AEUV sind auch das Vereinigte Königreich und Irland nicht durch solche Maßnahmen gebunden. Wenn in diesem Bereich ein Vorschlag vorgelegt wird, können diese Mitgliedstaaten jedoch mitteilen, dass sie sich an der Annahme und Anwendung der betreffenden Maßnahme beteiligen möchten, und sie können nach der Annahme der Maßnahme mitteilen, dass sie die Maßnahme anzunehmen wünschen.
Drucksache 462/18
Verordnungsantrag des Freistaates Bayern
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Baunutzungsverordnung (Flächensparende Errichtung von Stellplätzen und Garagen)
... ). Nach § 12 Abs. 4 Satz 2 sind dann Stellplätzen und Garagen auf Baugrundstücken nur in den festgesetzten Geschossen zulässig. Für eine derartige Festsetzung muss die Gemeinde jedoch nach der bestehenden Regelung "besondere städtebauliche Gründe" vorweisen können. Fehlt eine solche Festsetzung, so können Stellplätze derzeit planungsrechtlich - unter Beachtung weiterer Festsetzungen im Bebauungsplan, z.B. zum Maß baulicher Nutzung - auch bei großen Vorhaben grundsätzlich ebenerdig mit entsprechendem Flächenverbrauch errichtet werden. Entsprechendes gilt, wenn für das betreffende Grundstück überhaupt kein Bebauungsplan existiert.
Drucksache 442/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes nationaler Koordinierungszentren
... In diesem Zusammenhang wird mit der vorliegenden Verordnung die Einrichtung eines Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung mit einem Netz nationaler Koordinierungszentren vorgeschlagen. Um das technologische und industrielle Cybersicherheitsökosystem in Europa anzuregen, sollte dieses zweckgebundene Kooperationsmodell wie folgt funktionieren: Das Kompetenzzentrum erleichtert die Arbeit und die Koordinierung des Netzes und fördert die Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit, treibt die Technologieagenda im Bereich der Cybersicherheit voran und erleichtert den Zugang zu dem so zusammengeführten Fachwissen. Hierzu übernimmt das Kompetenzzentrum insbesondere die Durchführung der betreffenden Teile der Programme "Digitales Europa" und "Horizont Europa", die Vergabe von Finanzhilfen und die Abwicklung der Auftragsvergabe. Angesichts der beträchtlichen Investitionen in die Cybersicherheit, die in anderen Teilen der Welt getätigt werden, und der Notwendigkeit, die einschlägigen Ressourcen in Europa zu koordinieren und zu bündeln, wird das Kompetenzzentrum in Form einer europäischen Partnerschaft12 eingerichtet, wodurch gemeinsame Investitionen durch die Union, die Mitgliedstaaten und/oder die Industrie vereinfacht werden. Deshalb sieht der Vorschlag vor, dass die Mitgliedstaaten einen angemessenen Betrag zu den Maßnahmen des Kompetenzzentrums und des Netzes beisteuern müssen. Das wichtigste Entscheidungsgremium ist der Verwaltungsrat, in dem zwar alle Mitgliedstaaten vertreten sind, aber nur jene Mitgliedstaaten, die sich auch finanziell beteiligen, ein Stimmrecht haben. Die Beschlussfassung im Verwaltungsrat erfolgt nach dem Grundsatz der doppelten Mehrheit, nach dem 75 % der finanziellen Beiträge und 75 % der Stimmen erforderlich sind. In Anbetracht ihrer Verantwortung für den Unionshaushalt hat die Kommission 50 % der Stimmen. Für ihre Arbeit im Verwaltungsrat bedient sich die Kommission gegebenenfalls des Fachwissens des Europäischen Auswärtigen Dienstes. Der Verwaltungsrat wird von einem wissenschaftlich-technischen Beirat unterstützt, um für einen regelmäßigen Dialog mit dem Privatsektor, mit Verbraucherverbänden und mit anderen relevanten Interessenträgern zu sorgen.
Drucksache 393/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu der Entschließung LP.4(8) vom 18. Oktober 2013 über die Änderung des Londoner Protokolls zur Regelung des Absetzens von Stoffen für Tätigkeiten der Meeresdüngung und andere Tätigkeiten des marinen Geo-Engineerings
... 3 Erfüllen die Vertragsparteien die Bestimmungen eines von den Vertragsparteien verabschiedeten spezifischen Bewertungsrahmens, so gilt dies als Einhaltung dieser Anlage durch die betreffenden Vertragsparteien.
Drucksache 166/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
... 16. Vor diesem Hintergrund bedauert der Bundesrat, dass die Ausgestaltung des MFR der EU nach 2020 bei den im Reflexionspapier zur Zukunft der EU-Finanzen noch hoch priorisierten Investitionen in Menschen, insbesondere die allgemeine und berufliche Bildung, Gesundheit, Gleichstellung und soziale In-klusion betreffend, undeutlich bleibt. Der Bundesrat hat Sorge, dass dies der immer verstärkter hervorgehobenen Stellung einer sozialen Dimension, insbesondere im Zusammenhang mit der Förderung für einen wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, nicht gerecht wird. Der Bundesrat erachtet es deshalb auch weiterhin für dringend notwendig, bei der Fortführung der positiven Ansätze der Strategie Europa 2020 ein besonderes Augenmerk auf Investitionen in Beschäftigung, Bildung und soziale Inklusion zu legen und dies mit den entsprechenden finanziellen Ausstattungen zu unterlegen.
Drucksache 132/18
... (3) Die Verbote des Absatzes 1 gelten ferner nicht für Tiere oder Teile oder Erzeugnisse solcher Tiere, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung in Übereinstimmung mit den Vorschriften zum Schutz der betreffenden Art im Geltungsbereich des
Drucksache 133/18
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Analgetika-Warnhinweis-Verordnung (AnalgetikaWarnHV)
... Nach dem Stand der medizinischen Erkenntnisse treten jedoch insbesondere bei längerfristiger Anwendung oder bei Überdosierung von OTC-Analgetika eine Reihe von schweren unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) auf, die auch zum Tode führen können (zum Beispiel Blutungen, Perforationen oder Ulcera im Gastro-Intestinal-Trakt, das Herz-Kreislauf-System betreffende Wirkungen wie zum Beispiel Schlaganfälle sowie Leber- und Nierenschäden). Darauf wird in den jeweiligen Packungsbeilagen und Fachinformationen ausführlich hingewiesen. Darüber hinaus enthalten Packungsbeilagen von OTC-Analgetika Angaben im Hinblick auf die Anwendungsdauer gemäß Zulassung. Aus verschiedenen Studien ist jedoch bekannt, dass Verbraucher und Verbraucherinnen die in Produktinformationen aufgeführten Warnhinweise und Kontraindikationen nicht immer ausreichend beachten (zum Beispiel Hasford J, Moore N, Hoye K. Safety and usage pat-tern of low-dose diclofenac when used as an over-the-counter medication: results of an observational cohort study in a community-based pharmacy setting. Int J Clin Pharmacol Ther 2004, 42: 415-422 sowie Sinclair H K, Bond CM, Hannaford PC. Over-the-counter ibuprofen: how and why is it used? Int J of Pharmacy Practice 2000, 8: 121-127). Für Deutschland hat sich gezeigt, dass ein Fünftel der Frauen und fast ein Drittel der Männer, die OTC-Analgetika länger als vier Tage anwenden, die Anwendungsempfehlungen nicht kennen (Befragungsstudie des Robert-Koch-Instituts in den Jahren 2013 bis 2014).
Drucksache 355/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - PflAPrV )
... § 37 Absatz 3 Satz 2 PflBG schafft andererseits Spielräume für den Erwerb zusätzlicher akademischer Kompetenzen in Verantwortung der Hochschulen, die für die Patienten einen wesentlichen Mehrwert darstellen, die Patientensicherheit aber nicht unmittelbar tangieren. Mit Blick auf die Systematik des § 39 PflBG sind hier daher, soweit eine weitere Konkretisierung der bereits im PflBG definierten Kompetenzen in der Rechtsverordnung erfolgen soll, jeweils getrennte Festlegungen erforderlich. Angesichts der Zielsetzung des § 37 Absatz 3 Satz 2 PflBG bedarf mit Blick auf die dort in den Nummern 1 bis 5 bereits umfassend geregelten Kompetenzen keiner weitergehenden Festlegungen, die die Entwicklungspotentiale an den Hochschulen im Sinne einer weiteren Qualitätsverbesserung für die Patienten einschränken. Soweit die Anlage 5 weitergehende Festlegungen zu den die Patientensicherheit betreffenden Kompetenzen nach § 5 PflBG enthält, wird angeregt diese gegebenenfalls in Anlage 2 zu integrieren.
Drucksache 103/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
im Hinblick auf die Mindestdeckung notleidender Risikopositionen - COM(2018) 134 final
... 5. Hierauf hat die Kommission die betreffenden Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters immer wieder hingewiesen.
Drucksache 505/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetz es
... Der bevorstehende Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit) kann sich negativ auf Unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft nach britischem Recht auswirken, die ihren Verwaltungssitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Davon betroffen sind Unternehmen insbesondere in der Rechtsform einer "private COMpany limited by shares" (Ltd.), von denen hierzulande schätzungsweise 8 000 bis 10 000 existieren. Mit dem Wirksamwerden des Brexits verlieren diese Gesellschaften ihre Niederlassungsfreiheit und werden in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr als solche anerkannt. Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist davon auszugehen, dass die betreffenden Gesellschaften zukünftig nach einer der hier zur Verfügung stehenden Auffangrechtsformen behandelt werden, d.h. als offene Handelsgesellschaft (OHG) - falls sie ein Handelsgewerbe betreiben sollten -, ansonsten als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Haben die betreffenden Gesellschaften nur einen Gesellschafter, würde dieser wiederum als Einzelkaufmann oder als gewöhnliche Einzelperson behandelt. Dies hätte jeweils die persönliche und unbegrenzte Haftung für die Gesellschaftsverbindlichkeiten zur Folge.
Drucksache 536/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission: Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
... Der Bericht untersucht, wie die Organe und Einrichtungen der EU diese beiden Grundsätze im Jahr 2017 angewandt haben und wie sich die Praxis gegenüber den Vorjahren verändert hat. Darüber hinaus werden einige der Kommissionsvorschläge analysiert, zu denen im betreffenden Jahr begründete Stellungnahmen nationaler Parlamente eingegangen sind. Da der Subsidiaritätskontrollmechanismus eng mit dem politischen Dialog zwischen den nationalen Parlamenten und der Kommission verknüpft ist, sollte dieser Bericht als Ergänzung zum Jahresbericht 2017 über die Beziehungen zwischen der Europäischen Kommission und den nationalen Parlamenten1 betrachtet werden.
Drucksache 214/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/103 /EG
/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht - COM(2018) 336 final
... In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass die Richtlinie die Opfer von Unfällen in anderen EU-Mitgliedstaaten als dem ihres Wohnsitzes und die inländischen Opfer eines Unfalls, der von einem Fahrer aus einem anderen Mitgliedstaat verursacht wurde, schützt. Die in dem Vorschlag vorgesehenen Maßnahmen können nur auf EU-Ebene erlassen werden, da sie grenzüberschreitend aktive Versicherer, grenzüberschreitend reisende Kfz-Versicherungsnehmer und grenzüberschreitende Versicherungskontrollen von Fahrzeugen betreffen.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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