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"Betreff"
Drucksache 353/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung
... Der Begriff "mit besonderem Wohnraumbedarf" ist in der deutschen Rechtsordnung nicht etabliert. Die Anwendung wäre daher mit erheblichen Rechtsunsicherheiten und Auslegungsschwierigkeiten behaftet. Dies könnte dazu führen, dass im Streitfalle die Finanzgerichte umfangreiche Wohnungsmarktanalysen in den betreffenden Gemeinden durchführen müssen, um einen "besonderen Wohnraumbedarf" feststellen oder ausschließen zu können. Um den Gemeinden dennoch eine sachgerechte und treffsichere Bestimmung des gesonderten Hebesatzes zu ermöglichen, soll mit der Definition "Gebiete, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist" auf die nahezu wortgleiche Formulierung im
Drucksache 104/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 10. Oktober 2018 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über Umweltverträglichkeitsprüfung en und Strategische Umweltprüfungen im grenzüberschreitenden Rahmen (Vertragsgesetz zur Deutsch-Polnischen Vereinbarung über Umweltprüfungen)
... 1. Ist die Bundesrepublik Deutschland die Ursprungspartei, so übermittelt die für die Umweltverträglichkeitsprüfung zuständige Behörde des Landes, in dessen Gebiet unter seiner Hoheitsgewalt das geplante Projekt durchgeführt werden soll, die Benachrichtigung an die für die Angelegenheiten der Umweltverträglichkeitsprüfung zuständige zentrale Behörde der Regierungsverwaltung der Republik Polen. Sofern eine Behörde des Bundes die für die Umweltverträglichkeitsprüfung zuständige Behörde ist, übermittelt diese die Benachrichtigung. Darüber hinaus unterrichtet die zuständige deutsche Behörde gleichzeitig das für die Angelegenheiten des Umweltschutzes zuständige Bundesministerium und das für die Angelegenheiten des Umweltschutzes zuständige Ministerium des betreffenden Landes über den Inhalt der übermittelten Benachrichtigung.
Drucksache 670/19
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)
... (2) Nach Abschluss der psychotherapeutischen Prüfung ist der Prüfungskandidatin oder dem Prüfungskandidaten auf Antrag Einsicht in die sie betreffenden Prüfungsunterlagen zu gewähren.
Drucksache 532/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
... eingefügt werden kann, die allein danach definiert wird, ob die betreffende Person mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Opfer einer Straftat gewesen sein könnte.
Drucksache 646/19
Antrag des Präsidenten
Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung
... Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird vorgeschlagen, Herrn Minister Guido B e e r m a n n (Brandenburg) zum Vorsitzenden des Ausschusses für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung für das laufende Geschäftsjahr zu wählen.
Drucksache 522/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union
... Der unternehmensseitige Aufwand der Zertifizierungsstelle betreffend die Überwachung durch das Eisenbahn-Bundesamt liegt in der Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen und Personale. Hierfür wird ein durchschnittlicher Aufwand von 50 Stunden pro Überwachung geschätzt. Die Anerkennung gilt fünf Jahre (Periodizität von 0,2). In diesem Zeitraum wird die Zertifizierungsstelle viermal vom Eisenbahn-Bundesamt überwacht.
Drucksache 506/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Errichtung des Implantateregisters Deutschland und zu weiteren Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Implantateregister-Errichtungsgesetz - EIRD )
... b) unverzüglich nach dem Zeitpunkt, zu dem die Pflicht des Produktverantwortlichen für ein solches Implantat nach der Rechtsverordnung nach § 37 Nummer 1 zu erfüllen ist, sofern das betreffende Implantat bereits vor diesem Zeitpunkt in den Verkehr gebracht worden ist,
Drucksache 43/19
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... /EG /EG des Europäischen Parlaments und des Rates einen durch alle Mitgliedstaaten umzusetzenden Durchführungsbeschluss gefasst betreffend die Zulassungen für die Humanarzneimittel mit den Wirkstoffen Acitretin, Adapalen, Alitretinoin, Bexaroten, Isotretinoin, Tazaroten und Tretinoin.
Drucksache 443/19
Gesetzesantrag der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Saarland
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Strafbarkeit der Bildaufnahme des Intimbereichs (sog. Upskirting)
... Eine strafbare Verletzung des Rechts am eigenen Bild nach dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (Kunsturhebergesetz, KUG) erfasst nicht bereits den Vorgang des Fertigens der Aufnahmen, sondern nur die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung. Aber selbst für diese Fälle dürfte das Erfordernis einer Identifizierbarkeit der betroffenen Personen einem strafrechtlichen Schutz in den hier relevanten Konstellationen vielfach entgegenstehen. Im Einzelnen:
Drucksache 573/19
Verordnung der Bundesregierung
Achtundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Durchführung der unionsrechtlichen Verordnung über Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte - 28. BImSchV )
... Nummer 3: Für eine effektive Marktüberwachung benötigen die nationalen Behörden der Mitgliedsstaaten bei Bedarf zeitnahen Zugang zu den Typgenehmigungsunterlagen und (bei Übergangsmotoren und Ausnahmegenehmigungen) Übereinstimmungserklärungen. Dies wird in der Regel durch den Informationsaustausch der Behörden untereinander gewährleistet. Darüber hinaus kann eine Behörde die betreffenden Informationen bzw. Dokumente auch von den Herstellern verlangen. Die Anmerkungen zu Originalgeräteherstellern, Einführern und Händlern aus der Begründung zu Nummer 1 gelten hier entsprechend; auch diese zählen ggf. als Hersteller. Diese Verpflichtung gilt für 1. Jahre nach Inverkehrbringen eines Motors.
Drucksache 90/19
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV )
... Die Regelungen stehen mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat, im Einklang. Die Bewachungsverordnung enthält Regelungen, die - insbesondere betreffend die Verarbeitung im Bewacherregister - für den Datenschutz relevant sind und damit auch einen Bezug zur Datenschutzgrundverordnung aufweisen. Die Bestimmungen der Bewachungsverordnung bewegen sich im Rahmen der Ermächtigungsgrundlagen zur Speicherung und Verarbeitung von Daten, die durch das Zweite Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vor dem Hintergrund der Einführung des Bewacherregisters geschaffen wurden. Im Rahmen des Verordnungsverfahrens wurde die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit beteiligt.
Drucksache 219/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen
... b) In dem Satzteil nach Nummer 4 wird nach dem Wort "betreffen" das Wort "(Unterbringungsmaßnahme)" eingefügt.
Drucksache 54/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz - 2. DAVG)
... In der Praxis ist die Identität der betreffenden Personen teilweise auch nach Anerkennung als Asylberechtigte/r, Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigte/r nicht vollständig geklärt, so dass die in § 10 Absatz 4 Satz 2 Nummer 4 AZRG-E vorgesehene Einschränkung nicht sinnvoll erscheint. Deshalb wird vorgeschlagen, § 10 Absatz 4 Satz 2 Nummer 4 AZRG-E auch auf § 2 Absatz 1 AZRG zu beziehen.
Drucksache 157/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/2370
vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34 /EU
/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
... Kooperationsvereinbarungen zwischen Infrastrukturbetreiber und Eisenbahnverkehrsunternehmen können eine sinnvolle Möglichkeit sein, basierend auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung, eine Zusammenarbeit zu vereinbaren. Dies kann zum einen Leistungen des Mindestzugangspakets betreffen (z.B. den Abschluss von Rahmenverträgen) oder aber weitere Leistungen, die vom Infrastrukturbetreiber nur angeboten werden, wenn eine Inanspruchnahme durch mindestens ein Eisenbahnverkehrsunternehmen für einen bestimmten Mindestzeitraum gesichert ist. Dies darf allerdings nicht dazu führen, dass diese Kooperationsvereinbarungen und deren wesentlichen Inhalte nur zwischen den Vertragspartnern bekannt sind. Das Erfordernis der Diskriminierungsfreiheit gebietet es, allen Zugangsberechtigten nicht nur die Möglichkeit einer solchen Kooperationsvereinbarung zu bieten, sondern auch die Rahmenvertragsbedingungen (z.B. Basis der Verrechnungspreise für Material und Personal, Zeiträume) vorab zu veröffentlichen. Ferner muss der Regulierungsbehörde die Möglichkeit eingeräumt werden, die Beendigung derartiger Kooperationsvereinbarungen zu veranlassen. Die bloße Empfehlung zur Beendigung, wie im Gesetzentwurf des Bundes vorgesehen, läuft ins Leere, wenn sich durch eine Kooperationsvereinbarung für die Vertragspartner keine wirtschaftlichen und betrieblichen Nachteile ergeben, aber eine Gefahr für den diskriminierungsfreien Netzzugang besteht. In diesen Fällen muss die Untersagung einer Kooperationsvereinbarung zwingend erfolgen. Wird eine Kooperationsvereinbarung nicht untersagt, sind deren wesentlichen Inhalte allen Zugangsberechtigten gegenüber publik zu machen. Von dieser Veröffentlichungspflicht sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ausdrücklich ausgenommen.
Drucksache 256/19 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (Zensusgesetz 2021 - ZensG 2021)
... Darüber hinaus entspricht es der gemeinsamen Verantwortlichkeit, dass die Länder bei der Durchführung des Zensus 2021 und der Auswertung der Ergebnisse des Zensus 2021 gleichberechtigt mitwirken können. Der Vollzug des Zensus 2021 liegt zu einem großen Teil bei den Ländern. Absicherungen der Länder bei der Durchführung des Zensus 2021 sind daher ebenso erforderlich wie die Sicherstellung, dass die Länder die ihren Zuständigkeitsbereich betreffenden Zensusdaten zu eigenen Zwecken verwenden dürfen.
Drucksache 645/19
Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes - Zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a. in das erweiterte Führungszeugnis
... Damit die zeitlich unbegrenzte Aufnahme im Rahmen der Verhältnismäßigkeit auch die Belange des Verurteilten auf Resozialisierung ausreichend berücksichtigt, sind hiervon nur die Strafnormen erfasst, die den sexuellen Missbrauch von Kindern (§§ 176 bis 176b StGB) betreffen. Daneben sind die §§ 184b, 184d Absatz 2 Satz 1 und 184e Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 2 StGB aufzunehmen, die die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornographischer Schriften, das Zugänglichmachen pornografischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien sowie Abruf kinderpornografischer Inhalte mittels Telemedien und die Veranstaltung und den Besuch kinderpornographischer Darbietungen unter Strafe stellen. Solche Verurteilungen zeigen gleichfalls, dass der Verurteilte sexuelles Interesse an Kindern hatte, auch wenn sich dieses (noch) nicht im realen Missbrauch eines Kindes durch den Verurteilten selbst manifestiert hat.
Drucksache 556/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)
... (7) Der Vorstand wird aus der oder dem Vorstandsvorsitzenden und der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter gebildet. Der Vorstand führt die Geschäfte des Medizinischen Dienstes nach den Richtlinien des Verwaltungsrates. Der Vorstand stellt den Haushaltsplan auf und vertritt den Medizinischen Dienst gerichtlich und außergerichtlich. Die Höhe der jährlichen Vergütungen der oder des Vorstandsvorsitzenden und der Stellvertreterin oder des Stellvertreters einschließlich aller Nebenleistungen sowie sämtliche Versorgungsregelungen sind betragsmäßig in einer Übersicht jährlich am 1. März im Bundesanzeiger sowie gleichzeitig auf der Internetseite des betreffenden Medizinischen Dienstes zu veröffentlichen. Die Art und die Höhe finanzieller Zuwendungen, die der oder dem Vorstandsvorsitzenden und der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter im Zusammenhang mit ihrer Vorstandstätigkeit von Dritten gewährt werden, sind der oder dem Vorsitzenden und der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates mitzuteilen. § 35a Absatz 3 und 6a des Vierten Buches gilt entsprechend.
Drucksache 454/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz )
... Faktisch schränkt der vorliegende Gesetzentwurf daher die Prüfungsmöglichkeiten der Betriebsprüfung ein, was zu noch nicht abschätzbaren Steuerausfällen führen kann. Vor diesem Hintergrund sollte den Steuerpflichtigen erst nach Ablauf des sechsten Kalenderjahres und nicht bereits des fünften Kalenderjahres, das auf die Umstellung oder Auslagerung folgt, die Möglichkeit der Datenzugriffs- bzw. Aufbewahrungserleichterung zukommen. Dies würde der Finanzverwaltung in den betreffenden Fällen zunächst nur eine einjährige Beschleunigung abverlangen.
Drucksache 644/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung der Exposition von Einzelpersonen der Bevölkerung durch genehmigungs- oder anzeigebedürftige Tätigkeiten (AVV Tätigkeiten)
... "- Normen zum baulichen Strahlenschutz, soweit sie Maßnahmen zur Verringerung der Ortsdosisleistung in Bereichen betreffen, die Einzelpersonen der Bevölkerung zugänglich sind"
Drucksache 395/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)
... b) Darüber hinaus fordert der Bundesrat, durch materielle Änderungen des Gesetzentwurfs sicherzustellen, dass sich der Bund zur Kompensation etwaiger die Länder und Kommunen betreffender Mehrbelastungen verpflichtet. In diesem Zusammenhang ist eine gesetzliche Verankerung zur Kostenevaluation vorzusehen, die auf Verlangen des Bundes oder der Länder durchzuführen ist.
Drucksache 661/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates betreffend EU-Bankenregulierung zielgenau verbessern - mit Fokus auf kleine und mittlere Banken sowie zum Nutzen der Realwirtschaft - Antrag der Länder Hessen, Baden-Württemberg -
Entschließung des Bundesrates betreffend EU-Bankenregulierung zielgenau verbessern - mit Fokus auf kleine und mittlere Banken sowie zum Nutzen der Realwirtschaft - Antrag der Länder Hessen, Baden-Württemberg -
Drucksache 568/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Erteilung der Zustimmung nach § 8 des Integrationsverantwortungsgesetz es zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Rates über Maßnahmen betreffend die Ausführung und die Finanzierung des Gesamthaushaltsplans der Union im Jahr 2020 im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Union (Brexit EU-Haushalt Ausführungs- und Finanzierungsgesetz 2020 - BrexitHHG 2020)
... es zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Rates über Maßnahmen betreffend die Ausführung und die Finanzierung des Gesamthaushaltsplans der Union im Jahr 2020 im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Union (Brexit EU-Haushalt Ausführungs- und Finanzierungsgesetz 2020 - BrexitHHG 2020)
Drucksache 358/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)
... a) Die vorgeschlagene Änderung stellt sich mit Blick auf die Empfehlung in Ziffer 10 und Ziffer 12 betreffend Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e (§ 20 Absatz 9 bis 12 IfSG) als notwendige Folgeregelung dar.
Drucksache 197/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze
... ), beschränkt aber die Verfügungsgewalt der Parteien über den betreffenden Anspruch nicht. Verbraucher und Unternehmen können parallel zur Musterfeststellungsklage durchaus verhandeln und auch Vergleiche schließen. Zwar mag dies nicht der Regelfall sein, andererseits kann es Ausnahmefälle geben, für die die Schlichtung nach dem VSBG nicht von vornherein ausgeschlossen werden sollte. So könnte sich etwa für einen womöglich geringen Anteil der von der Musterfeststellungsklage betroffenen Ansprüche eine Einigung anbieten, ohne dass ein Teilvergleich nach § 611
Drucksache 98/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung
... der Kommission vom 24. Juni 2015 betreffend das Verfahren zur Ausstellung des Europäischen Berufsausweises und die Anwendung des Vorwarnmechanismus gemäß der Richtlinie
Drucksache 605/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
... 4. Geschäfte, die die Vergütung betreffen, die den Mitgliedern des Vorstands oder Aufsichtsrats im Einklang mit § 113 Absatz 3 oder § 87a Absatz 2 gewährt oder geschuldet wird;
Drucksache 594/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) Nr. 2017/745
und die Verordnung (EU) Nr. 2017/746
(Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz - MPEUAnpG )
... Da die zuständigen Behörden der Länder auf die betreffenden Unterlagen Zugriff haben müssen, bedarf diese Rechtsverordnung der Zustimmung des Bundesrates.
Drucksache 592/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über Netzentgelte bei der Landstromversorgung und zur redaktionellen Anpassung von Vorschriften im Regulierungsrecht
... werden Mitteilungspflichten der Gasnetzbetreiber sowie mit § 21 Absatz 1 Satz 2 GasNEV eine Veröffentlichungspflicht der Regulierungsbehörde gestrichen. Diese Regelungen sind praktisch nicht mehr relevant. Die §§ 21 bis 26 GasNEV betreffen das bisherige Vergleichsverfahren, das die Regulierungsbehörde durchführen konnte. Das Vergleichsverfahren soll aufgehoben werden, da es auch im Gasbereich keine praktische Relevanz mehr hat. Eingeführt wurden die §§ 21 bis 26 GasNEV vor Beginn der Anreizregulierung. Als Folgeänderungen werden auch § 30 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 3 sowie § 31 Nummer 2 bis 4 GasNEV gestrichen, die sich auf das Vergleichsverfahren beziehen. Die entsprechenden Regelungen der StromNEV sind bereits mit der Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte vom 20. Juni 2018 (BGBl. I S. 865) aufgehoben worden.
Drucksache 363/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz - 3. WaffRÄndG)
... § 37f WaffG-E setzt nach seinem Absatz 1 für sämtliche Gruppen von Anzeigepflichtigen nach den §§ 37 bis 37d WaffG-E gleichförmige Pflichten hinsichtlich des Inhalts ihrer Anzeige fest. Der Inhalt der Anzeigepflicht scheint jedoch maßgeblich auf die Auskunftsfälle der §§ 37, 37a, 37b WaffRG-E (betreffend Waffenhersteller, -händler und Inhaber einer Waffenbesitzkarte) zugeschnitten zu sein. Hierzu gehören nämlich teilweise auch Angaben - zum Beispiel Modellbezeichnung, Jahr der Fertigstellung und des Verbringens in den Geltungsbereich des Gesetzes nach § 37f Absatz 1 Buchstabe b, e und f WaffG - welche insbesondere von den Personen gemäß § 37c WaffG-E (Finder, Erben, Insolvenzverwalter, Gerichtsvollzieher) mangels Fachkenntnissen und Hintergrundwissen oftmals nicht oder nicht ohne Weiteres gemacht werden können. Da der Inhalt der Anzeigepflicht nach der Begründung des Gesetzentwurfs (vergleiche BR-Drucksache 363/19, Seite 95) nicht unmittelbar durch europäisches Recht bestimmt, sondern nur mittelbar aus den Vorgaben für die Daten des Waffenregisters nach Artikel 4 Absatz 4 Unterabsatz 1 Buchstabe a und b der Richtlinie
Drucksache 584/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude
... Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen eines Gebäudes Außenbauteile im Sinne der Anlage 7 erneuert, ersetzt oder erstmalig eingebaut werden, sind diese Maßnahmen so auszuführen, dass die betroffenen Flächen des Außenbauteils die Wärmedurchgangskoeffizienten der Anlage 7 nicht überschreiten. Ausgenommen sind Änderungen von Außenbauteilen, die nicht mehr als 10 Prozent der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe des Gebäudes betreffen. Nimmt der Eigentümer eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen Änderungen im Sinne von Satz 1 und 2 an dem Gebäude vor und werden unter Anwendung des § 50 Absatz 1 und 2 für das gesamte Gebäude Berechnungen nach § 50 Absatz 3 durchgeführt, hat der Eigentümer vor Beauftragung der Planungsleistungen ein informatorisches Beratungsgespräch mit einem Energieberater der Verbraucherzentrale Bundesverband durchzuführen.
Drucksache 335/19
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (Ferkelbetäubungssachkundeverordnung - FerkBetSachkV )
... Nach dem erstmaligen Absolvieren der Sachkundeprüfung müssen die Betreffenden zudem zunächst nach fünf Jahren, dann alle drei Jahre regelmäßige Auffrischungskurse besuchen. Den dadurch entstehenden zusätzlichen jährlichen Erfüllungsaufwand beziffert das Ressort auf insgesamt rund 215.000 Euro (etwa 54 Euro im Einzelfall). Auch hierzu hat das Ressort detaillierte Berechnungen vorgelegt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Ausnahme vom Tierarztvorbehalt
§ 3 Tierarzneimittel zur Betäubung
§ 4 Verfahren der Ferkelkastration unter Betäubung
§ 5 Orte und Narkosegeräte
§ 6 Sachkunde
§ 7 Schulungseinrichtungen, Lehrgänge und Überprüfung der praktischen Fähigkeiten
§ 8 Dokumentation
§ 9 Übergangsvorschriften
§ 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Regelungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Anlage Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4718, BMEL: Entwurf einer Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Weitere Kosten
II.4. ‚One in one out‘-Regel
III. Ergebnis
Drucksache 97/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
... Die Unterstützungsaufgaben durch die nach den Landesvergabegesetzen zuständigen "Prüf- und Kontrollstellen" betreffen die Aufgaben des Zolls gemäß § 2 Absatz 1
Drucksache 575/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)
... Nach Satz 3 werden die Daten zu einem einzelnen Vermittlungsfall nach Eingang der letzten Meldung zu dem betreffenden Vermittlungsfall nun nach 100 Jahren gelöscht und nicht mehr schon nach 30 Jahren. Damit erfolgt eine Angleichung an die Regelung zur Aufbewahrungsfrist der Vermittlungsakten in § 9c Absatz 1 - neu, die ebenfalls für alle Vermittlungsakten 100 Jahre beträgt. Dadurch wird verhindert, dass bei etwaigen Suchanfragen von ausländischen Fachstellen oder von aus dem Ausland adoptierten Kindern an die BZAA die Situation eintritt, dass die BZAA keine Auskunft geben kann, weil die Daten nach 30 Jahren gelöscht wurden, obwohl bei den inländischen Vermittlungsstellen aufgrund der Aufbewahrungsfrist von 100 Jahren noch Akten über das Adoptionsvermittlungsverfahren vorhanden sind. Die Angleichung trägt dazu bei, dass die BZAA ihrer Funktion als Anlaufstelle besser gerecht werden kann.
Drucksache 54/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz - 2. DAVG)
... In der Praxis ist die Identität der betreffenden Personen teilweise auch nach Anerkennung als Asylberechtigte/r, Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigte/r nicht vollständig geklärt, so dass die in § 10 Absatz 4 Satz 2 Nummer 4 AZRG-E vorgesehene Einschränkung nicht sinnvoll erscheint. Deshalb wird vorgeschlagen, § 10 Absatz 4 Satz 2 Nummer 4 AZRG-E auch auf § 2 Absatz 1 AZRG zu beziehen.]
Drucksache 578/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Verpackungsgesetzes
... /EG /EG betreffend die Verringerung des Verbrauchs von leichten Kunststofftragetaschen (ABl. L 115 vom 6.5.2015, S. 11)).
Drucksache 488/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Durchführungsvereinbarung vom 15. Juni 2017 zu dem Vertrag vom 28. April 2015 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und zur Änderung des Vertrages vom 2. Februar 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung betreffend die Zusammenarbeit im Bereich der Ordnungswidrigkeiten
Verordnung zur Durchführungsvereinbarung vom 15. Juni 2017 zu dem Vertrag vom 28. April 2015 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und zur Änderung des Vertrages vom 2. Februar 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung betreffend die Zusammenarbeit im Bereich der Ordnungswidrigkeiten
Drucksache 206/19
Antrag der Länder Brandenburg, Berlin
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Patientenorientierung
... Die verstärkte Einbeziehung von Patientinnen und Patienten in sie betreffende Fragen und Entscheidungen der gesundheitlichen Versorgung sind grundlegendes Element einer zukunftsweisenden Gesundheitspolitik. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine Stärkung der Patientenorientierung insbesondere in folgenden Bereichen zu verfolgen:
Drucksache 429/19
Antrag der Länder Hamburg, Bremen, Thüringen
Entschließung des Bundesrates zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung durch Verpflichtung des Lebensmittelhandels zur Abgabe an gemeinnützige Organisationen
... Laut einer Studie der Umweltschutzorganisation World Wide Fund For Nature (WWF) aus 2015 landen über 18 Millionen Tonnen Nahrungsmittel in Deutschland pro Jahr im Abfall, davon wären bereits heute 10 Millionen Tonnen vermeidbar. Die Verluste entstehen entlang der Wertschöpfungskette beginnend bei der Primärproduktion über Verarbeitungsverfahren, Transport, Lagerung und Handel bis zum Endverbraucher.2,58 Millionen Tonnen bzw. 14% der Verluste entstehen auf der Ebene des Groß- und Einzelhandels aufgrund von Verteilungsverlusten. Hiervon wären 2,4 Millionen Tonnen vermeidbar, da die meisten Lebensmittel auf dieser Stufe konsumfertig sind. Gründe für den Verlust sind hier vor allem Marketingentscheidungen der Händler und Konsumentenerwartungen an Frische und Verfügbarkeit, an Optik und Textur der Lebensmittel; gesundheitliche Risiken, die zu einem Ausschluss der weiteren Verwendung der Ware als Lebensmittel führen, sind in diesem Segment der Wertschöpfungskette eher selten die Ursache. Die Verluste betreffen überwiegend Frischwaren wie Brot und Backwaren sowie Obst und Gemüse, in geringerem Umfang Fleischwaren und Milchprodukte.
Drucksache 31/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Auf dem Weg zu einer effizienteren und demokratischeren Beschlussfassung in der EU-Steuerpolitik
... 7. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Steuerpolitik erhebliche Bedeutung für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des EU-Binnenmarkts hat. Die Steuerpolitik ist der letzte Politikbereich in der EU, in dem die Beschlussfassung ausschließlich einstimmig erfolgt. Der Bundesrat hält es für sinnvoll, das bisher uneingeschränkt geltende Einstimmigkeitsprinzip in diesem Bereich zu überdenken. Aus Sicht des Bundesrates gilt dies insbesondere für Maßnahmen, die die Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von grenzüberschreitender Steuervermeidung, Steuerbetrug und Steuerhinterziehung betreffen.
Drucksache 665/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten in gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugs gesetz (Strafvollzugsgerichtsaktenübermittlungsverordnung - StVollzGerAktÜbV )
... 5. sofern bekannt, das Aktenzeichen eines denselben Verfahrensgegenstand betreffenden Verfahrens und die Bezeichnung der diese Akten führenden Stelle;
Drucksache 411/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates zwecks Bereitstellung einer finanziellen Unterstützung für Mitgliedstaaten zur Abfederung der erheblichen finanziellen Belastung, die ihnen durch einen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union ohne Abkommen entsteht - COM(2019) 399 final
... Die Grundsätze der Notfallmaßnahmen auf allen Ebenen wurden in der zweiten Mitteilung zur Vorbereitung auf den Brexit vom 13. November 20183 dargelegt. Dort heißt es insbesondere, dass die Maßnahmen keine Schäden ausgleichen sollten, die durch Vorbereitungsmaßnahmen und rechtzeitiges Handeln der betreffenden Interessenträger hätten vermieden werden können.
Drucksache 514/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
... Die Maßnahmen betreffen zudem insbesondere folgende Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung: (2.) Globaler Verantwortung nachkommen, (3.) Natürliche Lebensgrundlagen erhalten und (4.) Nachhaltiges Wirtschaften stärken.
Drucksache 352/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
... zu speichernden Informationen betreffen Identifizierungsdaten und Vorgangsdaten sowie Daten zur Straftat und zum Verfahrensstand, die nicht einer besonderen Bewertung im Einzelfall bedürfen. Dies ist bei der nach § 4 Absatz 2 Nummer 7 ZStVBetrV-E vorgesehenen Prüfung anders: Es handelt sich nicht um "quasi" feststehende Daten, sondern vielmehr um das Ergebnis einer einzelfallbezogenen Prüfung mit einem gewissen Beurteilungsspielraum. Vorgenommen wird diese Prüfung von der Staatsanwaltschaft im Vorgriff auf eine mögliche Bedeutung für die Aufgabe der FIU. Die vorgeschlagene Änderung würde daher die Struktur der
Drucksache 155/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes
... Mit Urteil vom 19. Dezember 2017 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass § 32 Absatz 3 Satz 1 Nummern 2 und 3 sowie Absatz 3 Sätze 2 und 4 HRG, soweit sie die Zulassung zum Studium der Humanmedizin betreffen, mit Artikel 12 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 des
Drucksache 618/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Übergangsvorschriften für die Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Jahr 2021, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 228/2013, (EU) Nr. 229/2013 und (EU) Nr. 1308/2013
hinsichtlich der Mittel und ihrer Aufteilung im Jahr 2021 sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013
, (EU) Nr. 1306/2013
und (EU) Nr. 1307/2013
in Bezug auf ihre Mittel und ihre Anwendbarkeit im Jahr 2021 COM(2019) 581 final
... betreffen die fakultative Verlängerung des laufenden Programmplanungszeitraums 2014-2020 um ein Jahr. Sie enthalten die einschlägigen Beträge der Unionsförderung für den Verlängerungszeitraum nach 2020 im Einklang mit dem Vorschlag der Kommission zum MFR 2021-2027.
Drucksache 66/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2015/757
zwecks angemessener Berücksichtigung des globalen Datenerhebungssystems für den Kraftstoffverbrauch von Schiffen
... Infolgedessen müssen ab Januar 2019 Schiffe, mit denen den EWR betreffende
Drucksache 398/19
... DIN EN ISO 14001:2015, indem die Abschnitte 4 bis 10 der ISO-Norm, die das Umweltmanagementsystem selbst betreffen, als Textteil in Anhang II der
Drucksache 517/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... betreffen, wird abgelehnt. Entgegen der postulierten Transparenz wurden die Aufsichtsbehörden der Länder nicht in die Überlegungen zu einer sachgerechten Anpassung des Abstimmungsverfahrens einbezogen. Ein diesbezüglicher vorheriger Austausch aller Aufsichtsbehörden wäre aber angesichts der angedachten neuen Stimmenverteilung angemessen und wünschenswert. Durch die vorgegebene Stimmenverteilung und die erforderliche Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen ist zwar sichergestellt, dass weder die Bundesnoch die Länderseite Beschlüsse erwirken kann, die von anderer Seite nicht mitgetragen werden. Im Ergebnis werden jedoch Verfahrensfragen statt Inhalte in den Vordergrund gestellt. Die Beschlussfassung wird dadurch langwieriger und die Konsensbildung erschwert statt befördert.
Drucksache 623/19
Gesetzesantrag der Länder Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz
... Seit Beginn der Bundesinitiative/Bundesstiftung Frühe Hilfen ist im Bereich der Jugendhilfe eine Steigerung der durchschnittlichen Tariflöhne um über 10 Prozent zu verzeichnen. Bei gleichbleibendem Mitteleinsatz wäre ein Rückgang des Leistungsumfangs daher unumgänglich und würde sich bei unveränderten Rahmenbedingungen weiter fortsetzen. Dies würde insbesondere die mit Bundesmitteln geförderten Personalstellen in den Netzwerken betreffen, deren Anteil sich jährlich zwangläufig verringern müsste. Auch der vom Bundesgesetzgeber in § 3 Absatz 4 KKG vorgesehene Auftrag zur Unterstützung von werdenden Eltern und Familien mit Säuglingen und Kleinkindern im Rahmen der Förderung durch den Bund kann so immer weniger wirkungsvoll umgesetzt werden. Neue und erweiterte Bedarfe können ohnehin nicht berücksichtigt werden.
Drucksache 661/2/19
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates betreffend EU-Bankenregulierung zielgenau verbessern - mit Fokus auf kleine und mittlere Banken sowie zum Nutzen der Realwirtschaft - Antrag der Länder Hessen, Baden-Württemberg - Punkt 13 der 986. Sitzung des Bundesrates am 13. März 2020
Entschließung des Bundesrates betreffend EU-Bankenregulierung zielgenau verbessern - mit Fokus auf kleine und mittlere Banken sowie zum Nutzen der Realwirtschaft - Antrag der Länder Hessen, Baden-Württemberg - Punkt 13 der 986. Sitzung des Bundesrates am 13. März 2020
Drucksache 633/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten im Strafverfahren (Strafaktenübermittlungsverordnung - StrafAktÜbV )
... 6. sofern bekannt, das Aktenzeichen eines denselben Verfahrensgegenstand betreffenden Verfahrens und die Bezeichnung der diese Akten führenden Stelle;
Drucksache 220/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/83/EWG zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke COM(2018) 334 final
... 1. Die Mitgliedstaaten können auf Most, der von kleinen unabhängigen Mosterzeugern hergestellt wird, ermäßigte Steuersätze, die je nach Jahresausstoß der betreffenden Mosterzeuger gestaffelt werden können, innerhalb folgender Grenzen anwenden:
Drucksache 339/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates vom 28. Mai 2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Ziviloder Handelssachen
... Es wurde eine Reihe von Hindernissen ermittelt, die darauf hindeuten, dass es noch Raum für Verbesserungen gibt. Diese Hindernisse betreffen ganz überwiegend Verzögerungen und Kosten für Unternehmen und Bürger, die dadurch entstehen, dass das Potenzial moderner Technologien für schnellere Kommunikation und unmittelbare Beweisaufnahme nicht genutzt wird. Die augenfälligsten Beispiele dafür sind die mangelnde elektronische Kommunikation im Austausch zwischen den Gerichten und Behörden der Mitgliedstaaten, der nach wie vor zum größten Teil auf Papier erfolgt, und die geringe Nutzung von elektronischer Kommunikation und insbesondere Videokonferenzen für die unmittelbare Beweisaufnahme. Die Verordnung schreibt den Einsatz moderner Technologien in der Justiz derzeit nicht vor. Die Tatsache, dass dieser vollständig vom Engagement der einzelnen Mitgliedstaaten abhängt, und der allgemeine digitale Wandel haben dazu geführt, dass sowohl in absoluten Zahlen als auch im Vergleich zur Nutzung moderner Technologien im privaten Umfeld nur sehr langsame Fortschritte zu verzeichnen sind.
Drucksache 168/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union COM(2018) 325 final
... Die Durchführungsverordnung sollte auch Bestimmungen allgemeiner Art enthalten, die für alle Eigenmittelkategorien gelten und für die eine angemessene parlamentarische Kontrolle besonders wichtig ist. Sie betreffen vor allem Belange der Kontrolle und der Überwachung der Einnahmen und die damit verbundenen Befugnisse der Kontrollbeauftragten der Kommission.
Drucksache 349/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Dritte Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung
... 2. Grundsätzlich ist die Ausgabestelle des Mitgliedstaates zuständig, in dem die Tabakerzeugnisse hergestellt wurden. Die Mitgliedstaaten können jedoch vorsehen, dass die von ihnen benannte Ausgabestelle auch für Tabakerzeugnisse zuständig ist, die in dem betreffenden Mitgliedstaat in Verkehr gebracht werden.
Drucksache 603/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der Binnenmarkt in einer Welt im Wandel - Ein wertvoller Aktivposten braucht neues politisches Engagement
... 4. Der Bundesrat sieht sich außerdem durch die Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts zu Vergleichsportalen darin bestätigt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher besser davor geschützt werden sollten, durch nicht wahrheitsgemäße Einblendungen über die Verfügbarkeit des ausgewählten Angebots und die aktuelle Nachfrage zu einer Bestellung gedrängt zu werden. Ein wesentliches Problem wird darin gesehen, dass diesbezügliche Wettbewerbsverstöße bzw. die Unwahrheit der Angaben nur schwer nachgewiesen werden können. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, zu prüfen, ob im Rahmen der weiteren Verhandlungen zur Änderung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken ein eigener Tatbestand geschaffen werden könnte, der unrichtige Angaben zur Verfügbarkeit und aktuellen Nachfrage betreffend eine über eine Online-Plattform angebotene oder beworbene Leistung ausdrücklich als eine unlautere geschäftliche Handlung qualifiziert und jedenfalls bei Vorliegen bestimmter Anhaltspunkte für einen Verstoß, wie beispielsweise die Feststellung unplausibler Angaben bei Testbestellungen, dem Plattform-Betreiber die Beweislast für die Richtigkeit der Angaben auferlegt.
Drucksache 72/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/65 /EG
/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2011/61 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds
... /EG /EG vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-Richtlinie)) als auch für alternative Investmentfonds (Richtlinie
Drucksache 506/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetz es (5. TKG-Änderungsgesetz - 5. TKG ÄndG)
... Das Recht auf die Koordinierung von Bauarbeiten ist bald nach Inkrafttreten des Digi-NetzG auf praktische Schwierigkeiten gestoßen. Diese Schwierigkeiten betreffen die Frage, inwieweit das Recht auf Baustellenkoordinierung dazu genutzt werden darf, eigene Telekommunikationsinfrastrukturen parallel zu der mit den entsprechenden Bauarbeiten zu verlegenden öffentlich geförderten Telekommunikationsinfrastruktur zu verlegen.
Drucksache 259/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten
... Spezifische Aspekte der Gestaltung und Funktionsweise des multilateralen Investitionsgerichtshofs müssen noch mit den betreffenden Drittsaaten erörtert und verhandelt werden. Dabei wird zweifellos die Frage im Mittelpunkt stehen, wie je nach der Zahl der Länder, die voraussichtlich Mitglied des Gerichtshofs werden wollen, und in Anbetracht des zu erwartenden Arbeitsvolumens die Ressourcen mit höchstmöglicher Effizienz zu nutzen sein werden und wie die gebotene Flexibilität sichergestellt werden kann. Die betreffenden Länder werden außerdem prüfen, welche Mechanismen am besten geeignet sind, unbegründete und unseriöse Forderungen zu verhindern und dabei, wie der Bundesrat zurecht anmerkt, die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass Investoren einen Teil der Last tragen, beispielsweise in Form eines Gebührensystems und durch Festlegung des Grundsatzes, dass die unterlegene Partei für die Verfahrenskosten aufkommt. Die Kommission ist überzeugt; dass eine gerechte, transparente und effiziente Nutzung der Ressourcen für den Erfolg dieser Initiative wesentlich ist, und wird sich entschieden dafür einsetzen, dass bei den laufenden multilateralen Gesprächen ein optimales Ergebnis erzielt wird.
Drucksache 158/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Künstliche Intelligenz für Europa - COM(2018) 237 final
... Wie jede revolutionäre Technologie können einige KI-Anwendungen neue ethische und rechtliche Fragen aufwerfen, die etwa die Haftung oder potenziell parteiische Entscheidungen betreffen. Die EU muss daher sicherstellen, dass KI in einem geeigneten Rahmen weiterentwickelt und angewandt wird, der Innovationen fördert, gleichzeitig aber auch die Werte und Grundrechte der Union sowie ethische Grundsätze wie Rechenschaftspflicht und Transparenz schützt. Die EU hat gute Voraussetzungen, bei den Diskussionen auf globaler Ebene in diesem Zusammenhang eine Führungsrolle zu spielen.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.