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214 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Besichtigungen"


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Drucksache 278/09

... (6) Die zuständige Behörde hat die Einhaltung der sich aus den Absätzen 3 und 4 ergebenden Anforderungen unter anderem durch regelmäßige Prüfungen und Besichtigungen zu überwachen. § 52 gilt entsprechend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)*

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege

§ 2
Verwirklichung der Ziele

§ 3
Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse,

§ 4
Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke

§ 5
Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft

§ 6
Beobachtung von Natur und Landschaft

§ 7
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Landschaftsplanung

§ 8
Allgemeiner Grundsatz

§ 9
Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 10
Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne

§ 11
Landschaftspläne und Grünordnungspläne

§ 12
Zusammenwirken der Länder bei der Planung

Kapitel 3
Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft

§ 13
Allgemeiner Grundsatz

§ 14
Eingriffe in Natur und Landschaft

§ 15
Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 16
Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen

§ 17
Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 18
Verhältnis zum Baurecht

§ 19
Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen

Kapitel 4
Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft

Abschnitt 1
Biotopverbund und Biotopvernetzung;

§ 20
Allgemeine Grundsätze

§ 21
Biotopverbund, Biotopvernetzung

§ 22
Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 23
Naturschutzgebiete

§ 24
Nationalparke; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 25
Biosphärenreservate

§ 26
Landschaftsschutzgebiete

§ 27
Naturparke

§ 28
Naturdenkmäler

§ 29
Geschützte Landschaftsbestandteile

§ 30
Gesetzlich geschützte Biotope

Abschnitt 2
Netz Natura 2000

§ 31
Aufbau und Schutz des Netzes Natura 2000

§ 32
Schutzgebiete

§ 33
Allgemeine Schutzvorschriften

§ 34
Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen

§ 35
Gentechnisch veränderte Organismen

§ 36
Pläne

Kapitel 5
Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 37
Aufgaben des Artenschutzes

§ 38
Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz

Abschnitt 2
Allgemeiner Artenschutz

§ 39
Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 40
Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten

§ 41
Vogelschutz an Energiefreileitungen

§ 42
Zoos

§ 43
Tiergehege

Abschnitt 3
Besonderer Artenschutz

§ 44
Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

§ 45
Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 46
Nachweispflicht

§ 47
Einziehung

Abschnitt 4
Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen

§ 48
Zuständige Behörden

§ 49
Mitwirkung der Zollbehörden; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 50
Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten

§ 51
Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden

Abschnitt 5
Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen

§ 52
Auskunfts- und Zutrittsrecht

§ 53
Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Abschnitt 6
Ermächtigungen

§ 54
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 55
Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Kapitel 6
Meeresnaturschutz

§ 56
Geltungs- und Anwendungsbereich

§ 57
Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 58
Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Kapitel 7
Erholung in Natur und Landschaft

§ 59
Betreten der freien Landschaft

§ 60
Haftung

§ 61
Freihaltung von Gewässern und Uferzonen

§ 62
Bereitstellen von Grundstücken

Kapitel 8
Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen

§ 63
Mitwirkungsrechte

§ 64
Rechtsbehelfe

Kapitel 9
Eigentumsbindung, Befreiungen

§ 65
Duldungspflicht

§ 66
Vorkaufsrecht

§ 67
Befreiungen

§ 68
Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich

Kapitel 10
Bußgeld- und Strafvorschriften

§ 69
Bußgeldvorschriften

§ 70
Verwaltungsbehörde

§ 71
Strafvorschriften

§ 72
Einziehung

§ 73
Befugnisse der Zollbehörden

Kapitel 11
Übergangs- und Überleitungsvorschrift

§ 74
Übergangs- und Überleitungsregelungen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 19a
Durchführung der Strategischen Umweltprüfung bei Landschaftsplanungen

Artikel 3
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Artikel 4
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 5
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 6
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Artikel 7
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 8
Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Raumordnungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gentechnikgesetzes

Artikel 13
Änderung des Pflanzenschutzgesetzes

Artikel 14
Änderung des Bundesberggesetzes

Artikel 15
Änderung des Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. März 1992 zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee

Artikel 16
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 17
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

§ 5
Übergangs- und Überleitungsvorschrift

Artikel 18
Änderung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

Artikel 19
Änderung der Klärschlammverordnung

Artikel 20
Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Artikel 21
Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung

Artikel 22
Änderung der Bundesartenschutzverordnung

Artikel 23
Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes Pommersche Bucht

Artikel 24
Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes Östliche Deutsche Bucht

Artikel 25
Änderung der Kostenverordnung zum Bundesnaturschutzgesetz

§ 1
Gebühren und Auslagen

Artikel 26
Änderung der Seeanlagenverordnung

Artikel 27
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

2 Begründung


 
 
 


Drucksache 280/09A

... in erster Linie auf das an den Endverbraucher gelangende Wasser. Nach § 14 Absatz 2 Satz 2 der Trinkwasserverordnung haben allerdings Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage Untersuchungen des Rohwassers vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, soweit dies nach dem Ergebnis der Besichtigungen nach § 14 Absatz 2 Satz 1 der Trinkwasserverordnung erforderlich ist. § 50 Absatz 5 ergänzt diese nur unter bestimmten Voraussetzungen bestehende und nicht näher konkretisierte Untersuchungspflicht um eine allgemeine Ermächtigung der zuständigen Behörde, entsprechende Untersuchungen durch Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung oder durch eine von der zuständigen Behörde bestimmte Stelle anzuordnen. Hierbei können insbesondere Art, Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen sowie die Übermittlung der Untersuchungsergebnisse näher geregelt werden. Untersuchungen nach Absatz 5 Satz 1 und 2 können durch Rechtsverordnung (vgl. hierzu Artikel 80 Absatz 1 Satz 1 und 4 GG) oder durch behördliche Entscheidung angeordnet werden. Im letzteren Fall richtet sich der Umfang der vorzunehmenden Untersuchungen insbesondere nach den im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage vorhandenen Gefahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/09A




A. Allgemeines

I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EG-Recht

V. Alternativen

VI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

VII. Befristung

VIII. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft, Preiswirkungen

IX. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

Zu den Informationspflichten im Einzelnen

1.1 Erlaubnis- bzw. Bewilligungspflicht für Gewässerbenutzungen § 8 Absatz 1

1.2 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse § 21 Absatz 1 Satz 1

1.3 Antrag auf Ausgleichsverfahren für konkurrierende Gewässerbenutzungen § 22 Satz 1

1.4 Anzeigepflicht für Arbeiten, die sich auf das Grundwasser auswirken können § 49 Absatz 1 Satz 1

1.5 Anzeigepflicht für die unbeabsichtigte Erschließung von Grundwasser § 49 Absatz 2

1.6 Pflicht von Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung zur Information der Endverbraucher § 50 Absatz 3 Satz 2

1.7 Pflicht zur Übermittlung von Untersuchungsergebnissen zu Rohwasser § 50 Absatz 5 Satz 2

1.8 Genehmigungspflicht für Einleitungen von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Indirekteinleitungen, § 58 Absatz 1

1.9 Genehmigungspflicht für Einleitungen von Abwasser in private Abwasseranlagen § 59 Absatz 1 i. V. m. § 58 Absatz 1 Satz 1

1.11 Anzeigepflicht für Kanalisationen § 60 Absatz 4 Satz 1

1.12 Pflicht zur Vorlage von Aufzeichnungen zu Abwasserbehandlungsanlagen § 61 Absatz 2 Satz 2

1.13 Verpflichtung zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 63 Absatz 1 Satz 1

1.14 Anzeigepflicht des Gewässerbenutzers im Zusammenhang mit der Bestellung und Abberufung von Gewässerschutzbeauftragten § 66 i.V.m. § 55 Absatz 1 Satz 2 BImSchG

1.15 Planfeststellungs- oder Plangenehmigungspflicht für Gewässerausbauten, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten § 68 Absatz 1 und 2

1.16 Genehmigungspflicht für bauliche Anlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten § 78 Absatz 3

1.17 Zulassung bestimmter Maßnahmen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten § 78 Absatz 4 Satz 1

1.18 Genehmigungspflicht für bauliche Anlagen in vorläufig gesicherten Gebieten § 78 Absatz 6 i. V. m. Absatz 3

1.19 Zulassung bestimmter Maßnahmen in vorläufig gesicherten Gebieten § 78 Absatz 6 i.V.m. Absatz 4 Satz 1

1.20 Verpflichtung von Trägern wasserwirtschaftlicher Maßnahmen zur Übermittlung von Informationen und Aufzeichnungen und zur Erteilung von Auskünften § 88 Absatz 2

1.21 Auskunftspflicht von Vorhabenträgern § 101 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Absatz 2

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Kapitel 2 Bewirtschaftung von Gewässern

Zu Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Küstengewässern

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu Kapitel 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen

Zu Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu Abschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Zu § 62

Zu § 63

Zu Abschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu Abschnitt 5 Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu Abschnitt 6 Hochwasserschutz

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu § 74

Zu § 77

Zu § 78

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu Abschnitt 7 wasserueber.htmwirtschaftliche Planung und Dokumentation

Zu § 82

Zu § 83

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu Abschnitt 8 Haftung für Gewässerveränderungen

Zu § 89

Zu § 90

Zu Abschnitt 9 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen

Zu § 91

Zu § 92

Zu § 93

Zu § 94

Zu § 95

Zu Kapitel 4 Entschädigung, Ausgleich

Zu § 96

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu Kapitel 5 Gewässeraufsicht

Zu § 100

Zu § 101

Zu § 102

Zu Kapitel 6 Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen

Zu § 103

Zu § 104

Zu § 105

Zu § 106

Zur Anlage 1 zu § 3 Nummer 11

Zur Anlage 2 zu § 7 Absatz 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 870: Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts


 
 
 


Drucksache 185/09

... (1) Die Grenzkommission tritt zu Sitzungen und Grenzbesichtigungen zusammen.



Drucksache 340/08

... (2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten des Verfahrens nach Absatz 1 zu regeln. Es kann dabei insbesondere Pflichten zu Anzeigen, Anmeldungen, Auskünften und zur Leistung von Hilfsdiensten sowie zur Duldung der Einsichtnahme in Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen und zur Duldung von Besichtigungen und von Entnahmen unentgeltlicher Muster und Proben vorsehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft auf dem

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Durchführung

§ 3
Kontrollsystem

§ 4
Zulassung der Kontrollstellen und Entzug der Zulassung

§ 5
Pflichten der Kontrollstellen

§ 6
Vorschriften für gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen

§ 7
Mitwirkung der Zollbehörden

§ 8
Überwachung

§ 9
Datenübermittlung, Außenverkehr

§ 10
Gebühren und Auslagen

§ 11
Ermächtigungen

§ 12
Strafvorschriften

§ 13
Bußgeldvorschriften

§ 14
Einziehung

§ 15
Übergangsvorschriften

§ 16
Ausschluss des Abweichungsrechts

Artikel 2
Öko-Kennzeichengesetz *

§ 2
Ermächtigungen

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Aufhebung bisherigen Bundesrechts

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

a Allgemeine Kosten

b Bürokratiekosten

c Preiswirkungen

4. Evaluierung

V. Befristung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Vorschriften auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus an die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische / biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen / biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91


 
 
 


Drucksache 104/08

... 2. Die Inspektionen können Maßnahmen wie Besichtigungen des Speicherkomplexes, einschließlich der Injektionsanlagen, die Bewertung der vom Betreiber durchgeführten Injektions- und Überwachungsvorgänge sowie die Kontrolle aller einschlägigen Betreiberaufzeichnungen zur Speicherstätte umfassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 104/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

5 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

4 Vereinfachung

4 Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel 1
Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich und Verbot

Artikel 3
Begriffbestimmungen

Kapitel 2
Standortauswahl und Explorationsgenehmigungen

Artikel 4
Auswahl von Speicherstätten

Artikel 5
Explorationsgenehmigungen

Kapitel 3
Speichergenehmigungen

Artikel 6
Speichergenehmigungen

Artikel 7
Anträge auf Speichergenehmigungen

Artikel 8
Bedingungen für Speichergenehmigungen

Artikel 9
Inhalt von Speichergenehmigungen

Artikel 10
Überprüfung der Genehmigungsentwürfe durch die Kommission

Artikel 11
Änderungen, Überprüfung, Aktualisierung und Entzug von Speichergenehmigungen

Kapitel 4
Betrieb, Schließung und Nachsorgeverpflichtungen

Artikel 12
Kriterien und Verfahren für die Annahme eines CO2-Stroms

Artikel 13
Überwachung

Artikel 14
Berichterstattung

Artikel 15
Inspektionen

Artikel 16
Maßnahmen im Falle wesentlicher Unregelmäßigkeiten bzw. Leckagen

Artikel 17
Schließung und Nachsorgeverpflichtungen

Artikel 18
Übertragung der Verantwortung

Artikel 19
Finanzielle Sicherheit

Kapitel 5
Zugang Dritter

Artikel 20
Zugang zum Transportnetz und zu den Speicherstätten

Artikel 21
Streitbeilegung

Kapitel 6
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 22
Zuständige Behörde

Artikel 23
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Artikel 24
Register der geschlossenen Speicherstätten

Artikel 25
Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 26
Sanktionen

Artikel 27
Änderung der Anhänge

Artikel 28
Ausschuss

Kapitel 7
Änderungen

Artikel 29
Änderung der Richtlinie 85/337/EWG

Artikel 30
Änderung der Richtlinie 96/61/EG

Artikel 31
Änderung der Richtlinie 2000/60/EG

Artikel 32
Änderung der Richtlinie 2001/80/EG

Artikel 9a

Artikel 33
Änderung der Richtlinie 2004/35/EG

Artikel 34
Änderung der Richtlinie 2006/12/EG

Artikel 35
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006

Kapitel 8
Schlussbestimmungen

Artikel 36
Umsetzung

Artikel 37
Inkrafttreten

Artikel 38
Adressaten

Anhang I
Kriterien für die Charakterisierung und Bewertung von Speicherstätten gemäss Artikel 4

Stufe 1: Datenerhebung

Stufe 2: Computersimulation des Speicherkomplexes

Stufe 3: Charakterisierung von Sicherheit, Sensibilität und Gefahren

Stufe 3.1 Charakterisierung der Sicherheit

Stufe 3.2 Charakterisierung der Sensibilität

Stufe 3.3 Charakterisierung der Gefahren

Stufe 4: Risikobewertung

Anhang II
Kriterien für die Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungsplans gemäss Artikel 13 Absatz 2 und für die Nachsorgeüberwachung

1. Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungsplans

1.1 Aufstellung des Plans

1.2 Aktualisierung des Plans

2. Nachsorgeüberwachung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 113/08

... 3. der Förderung eines Daten- und sonstigen Informationsaustausches, insbesondere über durchgeführte Betriebsbesichtigungen und deren wesentliche Ergebnisse.



Drucksache 294/08

... 1. Besichtigungen vornehmen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 294/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Zweck

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes sind

§ 3
Anwendung

§ 4
Verbringen

§ 5
Inverkehrbringen

§ 7
Kennzeichnung, Verpackung

§ 8
Toleranzen

§ 9
Probenahmeverfahren, Analysemethoden

§ 10
Wissenschaftlicher Beirat

§ 11
Klärschlamm-Entschädigungsfonds

§ 12
Überwachung

§ 13
Behördliche Anordnungen

§ 14
Bußgeldvorschriften

§ 15
Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen

§ 16
Ermächtigung zur Aufhebung von Rechtsvorschriften

§ 17
Übergangsregelung

§ 18
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Düngemittelgesetzes


 
 
 


Drucksache 113/08 (Beschluss)

... Im Interesse der Verhinderung von Doppelarbeit und Doppelbesichtigungen ist der Daten- und Informationsaustausch auch vor Betriebsbesichtigungen erforderlich. Eine Beschränkung auf durchgeführte Betriebsbesichtigungen ist nicht sachdienlich.



Drucksache 210/08

... (2) Sowohl bei teil- als auch bei vollstationärer Pflege sind der Medizinische Dienst der Krankenversicherung und die von den Landesverbänden der Pflegekassen bestellten Sachverständigen jeweils berechtigt, zum Zwecke der Qualitätssicherung die für das Pflegeheim benutzten Grundstücke und Räume jederzeit zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen, sich mit den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen, vertretungsberechtigten Personen und Betreuern in Verbindung zu setzen sowie die Beschäftigten und die Interessenvertretung der Bewohnerinnen und Bewohner zu befragen. Prüfungen und Besichtigungen zur Nachtzeit sind nur zulässig, wenn und soweit das Ziel der Qualitätssicherung zu anderen Tageszeiten nicht erreicht werden kann. Soweit Räume einem Wohnrecht der Heimbewohner unterliegen, dürfen sie ohne deren Einwilligung nur betreten werden, soweit dies zur Verhütung drohender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erforderlich ist; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 210/08




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

§ 7a
Pflegeberatung

§ 10
Pflegebericht der Bundesregierung

§ 30
Dynamisierung

§ 44a
Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit

§ 45d
Förderung ehrenamtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe

§ 82b
Ehrenamtliche Unterstützung

§ 87b
Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf

§ 92
Landespflegeausschüsse

§ 92c
Pflegestützpunkte

§ 113
Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität

§ 113a
Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege

§ 113b
Schiedsstelle Qualitätssicherung

§ 114
Qualitätsprüfungen

§ 114a
Durchführung der Qualitätsprüfungen

Artikel 2
Weitere Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz – PflegeZG)

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

§ 3
Pflegezeit

§ 4
Dauer der Pflegezeit

§ 5
Kündigungsschutz

§ 6
Befristete Verträge

§ 7
Begriffsbestimmungen

§ 8
Unabdingbarkeit

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 119b
Ambulante Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen

Artikel 7
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über den

Artikel 10
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

§ 13a
Übertragungswert

Artikel 11
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung der Kalkulationsverordnung

Artikel 13
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 14
entfallen

Artikel 15
Änderung des Krankenpflegegesetzes

§ 4a
Staatliche Prüfung bei Ausbildungen nach § 4 Abs. 7

§ 18a
Modellvorhaben nach § 4 Abs. 7

Artikel 16
Änderung des Altenpflegegesetzes

§ 4a

Artikel 16a
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 31/1/08

... Nach Artikel 25 des Kommissionsvorschlags soll ein System für Anlageninspektionen eingeführt werden. Dieses sieht vor, dass jährliche Vor-Ort-Besichtigungen durch die zuständige Behörde durchgeführt werden, bei denen sämtliche einschlägigen Umweltauswirkungen der betreffenden Anlage zu prüfen sind. Darüber hinaus wird von den Anlagenbetreibern in Artikel 8 ein jährlicher Bericht über die Einhaltung der Genehmigungsauflagen gefordert. Hinsichtlich des vergleichsweise vernachlässigbaren Gefährdungspotenzials von Tierhaltungsanlagen scheint diese Regelung weit überzogen und zu bürokratisch.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/1/08




Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

22. Zu Artikel 12

Zu Artikeln 12

24. Zu Artikel 13 Abs. 1 Buchstabe e

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 18

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

45. Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 37

53. Zu Artikel 50

Zu Artikeln 51

55. Zu Artikel 57 i.V.m. Anhang VII Teil 7

56. Zu Artikel 67

57. Zu Artikel 69

Zu Anhang I

66. Zu Anhang V

67. Zu Anhang VII Teil 5

Maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 356/08

... Kenntnis der Anforderungen und Verfahren für interne Prüfungen, Besichtigungen vor Ort, Kontrolle und Überwachung der im Gefahrenabwehrplan vorgesehenen Maßnahmen. Kenntnis der Anforderungen und Verfahren für die Meldung der bei internen Kontrollen, regelmäßigen Überprüfungen und Sicherheitsinspektionen festgestellten Mängel und Verstöße an den Beauftragten für die Gefahrenabwehr im Unternehmen. Kenntnis der Methoden und Verfahren zur Änderung des Gefahrenabwehrplans. Kenntnis der sicherheitsrelevanten Notfallpläne und der Einsatzverfahren bei Sicherheitsbedrohungen oder Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften einschließlich der Vorschriften für kritische Einsätze an der Schnittstelle Schiff/Hafen. Kenntnis der in der Gefahrenabwehr verwendeten Begriffe und Definitionen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 356/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Siebte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeines

II. Erläuterungen zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Entschließung

Anlage
Änderungen zu dem Internationalen Übereinkommen von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten in der jeweils geltenden Fassung

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Regel I/1 Begriffsbestimmungen und Klarstellungen

Kapitel VI
Aufgaben im Zusammenhang mit Notfällen, beruflicher Sicherheit, medizinischer Fürsorge und dem Überleben

Regel VI/5 Verbindliche Mindestanforderungen für die Ausstellung von Befähigungsnachweisen an Beauftragte für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff

Entschließung

Anlage
Änderungen des Codes für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Code)

Teil
A Verbindliche Normen bezüglich der Bestimmungen der Anlage des STCW-Übereinkommens

Abschnitt
A-VI/5 Mindestanforderungen für die Ausstellung von Befähigungsnachweisen an Beauftragte für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff

5 Befähigungsnorm

5 Übergangsbestimmungen

Tabelle

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 493: Entwurf einer Siebten Verordnung über die Inkraftsetzung der Änderungen der Anlage des Internationalen Übereinkommens von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten


 
 
 


Drucksache 340/08 (Beschluss)

... b) die zu besichtigenden Erzeugnisse nicht selbst oder durch andere so darlegt, dass die Besichtigung ordnungsgemäß vorgenommen werden kann,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ÖLG

2. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 ÖLG

3. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 3 und 4 ÖLG

4. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 5 ÖLG

5. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 Satz 1 ÖLG

6. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ÖLG

7. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 Satz 2, Satz 3 Nr. 5 - neu - ÖLG

8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 2 - neu -, Satz 2 ÖLG

9. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 2 Satz 3 - neu - ÖLG

10. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 2 Nr. 7 - neu - ÖLG

11. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Nr. 5 ÖLG


 
 
 


Drucksache 113/1/08

... Im Interesse der Verhinderung von Doppelarbeit und Doppelbesichtigungen ist der Daten- und Informationsaustausch auch vor Betriebsbesichtigungen erforderlich. Eine Beschränkung auf durchgeführte Betriebsbesichtigungen ist nicht sachdienlich.



Drucksache 339/08

... (3) Der Auskunftspflichtige hat die Maßnahmen nach Absatz 2 zu dulden und die mit der Überwachung beauftragten Personen zu unterstützen. Auf Verlangen hat er ihnen insbesondere die Grundstücke, Räume, Einrichtungen und Transportmittel zu bezeichnen, Räume, Behältnisse und Transportmittel zu öffnen, bei der Besichtigung und Untersuchung der einzelnen Produkte Hilfestellung zu leisten, die Produkte aus den Transportmitteln zu entladen und die geschäftlichen Unterlagen vorzulegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Aufgabenübertragung

§ 2
Eingriffsbefugnisse

§ 3
Auskunfts- und Duldungspflichten

§ 4
Mitwirkung der Zollbehörden

§ 5
Bußgeldvorschriften

§ 6
Verordnungsermächtigungen

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines

2. Gesetzgebungskompetenz

a Gesetzgebungskompetenz des Bundes

b Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

4. Sonstige Kosten

5. Bürokratiekosten

6. Vollzugskosten

7. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz über das Verbot der Einfuhr, der Ausfuhr und des Inverkehrbringens von Katzen- und Hundefellen


 
 
 


Drucksache 642/08

... Im Abstand von höchstens sechs Jahren werden gemeinsame Begehungen durchgeführt. Diese Besichtigungen der jeweiligen Grenzbrücke dienen der gemeinsamen Beurteilung des Zustandes der Brücke.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung

Abschnitt 1
Gegenstand des Vertrags

Artikel 1
Umfang des Vertrags

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Bau von Grenzbrücken

Artikel 3
Erneuerung und Neubau

Artikel 4
Anwendung technischer Normen und Bauvorschriften

Artikel 5
Abnahme

Artikel 6
Baukosten

Artikel 7
Abstimmung

Abschnitt 3
Instandhaltung von Grenzbrücken

Artikel 8
Gegenstand der Instandhaltung

Artikel 9
Durchführung der Instandhaltung

Artikel 10
Austausch von Unterlagen

Artikel 11
Informationen über geplante Arbeiten

Artikel 12
Kosten der Instandhaltung

Artikel 13
Durchführung von Prüfungen

Abschnitt 4
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 14
Informationen

Artikel 15
Betretungsrecht

Artikel 16
Steuerrechtliche Regelungen

Artikel 17
Datenschutz

Artikel 18
Arbeitsrechtliche Regelungen

Artikel 19
Gemeinsame Arbeitsgruppe

Abschnitt 5
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Meinungsverschiedenheiten

Artikel 21
Geltungsdauer

Artikel 22
Änderung der Anlagen

Artikel 23
Inkrafttreten

Anlage
A zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung

Anlage
B zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 643: Gesetz zum Vertrag vom 26. Februar 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienen wegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung


 
 
 


Drucksache 279/08

... (1) Wer mit hinreichender Wahrscheinlichkeit entgegen den §§ 9 bis 13 eine patentierte Erfindung benutzt kann von dem Rechtsinhaber oder einem anderen Berechtigten auf Vorlage einer Urkunde oder Besichtigung einer Sache, die sich in seiner Verfügungsgewalt befindet, oder eines Verfahrens, das Gegenstand des Patents ist, in Anspruch genommen werden, wenn dies zur Begründung von dessen Ansprüchen erforderlich ist. Besteht die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer in gewerblichem Ausmaß begangenen Rechtsverletzung, erstreckt sich der Anspruch auch auf die Vorlage von Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen. Soweit der vermeintliche Verletzer geltend macht, dass es sich um vertrauliche Informationen handelt, trifft das Gericht die erforderlichen Maßnahmen, um den im Einzelfall gebotenen Schutz zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 279/08




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Kostenordnung

§ 128c
Anordnungen über die Verwendung von Verkehrsdaten

§ 131a
Bestimmte Beschwerden

Artikel 2
Änderung des Patentgesetzes

§ 140a

§ 140b

§ 140c

§ 140d

§ 140e

§ 141a

§ 142b

Artikel 3
Änderung des Gebrauchsmustergesetzes

§ 24

§ 24a

§ 24b

§ 24c

§ 24d

§ 24e

§ 24g

Artikel 4
Änderung des Markengesetzes

§ 18
Vernichtungs- und Rückrufansprüche

§ 19
Auskunftsanspruch

§ 19a
Vorlage- und Besichtigungsansprüche

§ 19b
Sicherung von Schadensersatzansprüchen

§ 19c
Urteilsbekanntmachung

§ 19d
Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften

§ 128
Ansprüche wegen Verletzung

Abschnitt 2
Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 510/2006

§ 130
Verfahren vor dem Patentamt; Einspruch gegen den Antrag

§ 131
Einspruch gegen die beabsichtigte Eintragung

§ 132
Antrag auf Änderung der Spezifikation, Löschungsverfahren

§ 133
Rechtsmittel

§ 134
Überwachung

§ 135
Ansprüche wegen Verletzung

§ 136
Verjährung

§ 138
Sonstige Vorschriften für das Verfahren bei Anträgen und Einsprüchen nach der Verordnung (EG) Nr. 510/2006

§ 139
Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG)

§ 150
Verfahren nach der Verordnung (EG)

§ 151
Verfahren nach deutschem Recht bei geographischen Herkunftsangaben.

Artikel 5
Änderung des Halbleiterschutzgesetzes

Artikel 6
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 10
Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft.

§ 97
Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz

§ 97a
Abmahnung

§ 98
Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung

§ 99
Haftung des Inhabers eines Unternehmens

§ 100
Entschädigung

§ 101
Anspruch auf Auskunft

§ 101a
Anspruch auf Vorlage und Besichtigung

§ 101b
Sicherung von Schadensersatzansprüchen

§ 102a
Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften

§ 103
Bekanntmachung des Urteils

§ 111b
Verfahren nach deutschem Recht.

§ 111c
Verfahren nach der Verordnung (EG)

Artikel 7
Änderung des Geschmacksmustergesetzes

§ 43
Vernichtung, Rückruf und Überlassung

§ 46
Auskunft

§ 46a
Vorlage und Besichtigung

§ 46b
Sicherung von Schadensersatzansprüchen

§ 47
Urteilsbekanntmachung

§ 57a
Verfahren nach der Verordnung (EG)

Artikel 8
Änderung des Sortenschutzgesetzes

§ 37a
Anspruch auf Vernichtung und Rückruf

§ 37b
Anspruch auf Auskunft

§ 37c
Vorlage- und Besichtigungsansprüche

§ 37d
Sicherung von Schadensersatzansprüchen

§ 37e
Urteilsbekanntmachung

§ 37g
Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften

§ 40b
Verfahren nach der Verordnung (EG)

Artikel 8a
Änderung des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen

§ 4

Artikel 8b
Folgeänderungen aus Anlass der Änderungen des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 340/1/08

... b) die zu besichtigenden Erzeugnisse nicht selbst oder durch andere so darlegt, dass die Besichtigung ordnungsgemäß vorgenommen werden kann,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/1/08




1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ÖLG

2. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 ÖLG

3. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 3 und 4 ÖLG

4. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 5 ÖLG

5. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 Satz 1 ÖLG

6. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ÖLG

7. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 Satz 2,

8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 2 - neu - , Satz 2 ÖLG

9. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 2 Satz 3 - neu - ÖLG

10. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 2 Nr. 7 - neu - ÖLG

11. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Nr. 5 ÖLG


 
 
 


Drucksache 31/08 (Beschluss)

... Nach Artikel 25 des Kommissionsvorschlags soll ein System für Anlageninspektionen eingeführt werden. Dieses sieht vor, dass jährliche Vor-Ort-Besichtigungen durch die zuständige Behörde durchgeführt werden, bei denen sämtliche einschlägigen Umweltauswirkungen der betreffenden Anlage zu prüfen sind. Darüber hinaus wird von den Anlagenbetreibern in Artikel 8 ein jährlicher Bericht über die Einhaltung der Genehmigungsauflagen gefordert. Hinsichtlich des vergleichsweise vernachlässigbaren Gefährdungspotenzials von Tierhaltungsanlagen scheint diese Regelung weit überzogen und zu bürokratisch.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/08 (Beschluss)




Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 12

Zu Artikeln 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 18

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 37

Zu Artikel 50

Zu Artikeln 51

Zu Artikel 57

Zu Artikel 67

Zu Artikel 69

Zu Anhang I

Zu Anhang V

Zu Anhang VII Teil 5

Maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 18/08

... Besichtigungen und Zeugniserteilung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 6

Internationales Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen

Artikel 1
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen

Artikel 5
Kontrollmaßnahmen in Bezug auf Abfälle im Sinne der Anlage 1

Artikel 6
Vorschlagsverfahren für die Änderung von Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen

Artikel 7
Facharbeitsgruppen

Artikel 8
Wissenschaftliche und technische Forschung und Überwachung

Artikel 9
Übermittlung und Austausch von Informationen

Artikel 10
Besichtigungen und Zeugniserteilung

Artikel 11
Überprüfungen von Schiffen und Aufdecken von Verstößen

Artikel 12
Verstöße

Artikel 13
Unangemessenes Auf- oder Festhalten von Schiffen

Artikel 14
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 15
Verhältnis zum internationalen Seerecht

Artikel 16
Änderungen

Artikel 17
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Kündigung

Artikel 20
Verwahrer

Artikel 21
Sprachen

Anlage 1
Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen

Anlage 2
Vorgeschriebene Bestandteile eines ersten Vorschlags

Anlage 3
Vorgeschriebene Bestandteile eines umfassenden Vorschlags

Anlage 4
Besichtigungen und Vorschriften über die Erteilung von Zeugnissen für Bewuchsschutzsysteme

Regel 1 Besichtigungen

Regel 2 Ausstellung oder Bestätigung eines internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem

Regel 3 Ausstellung oder Bestätigung eines internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem durch eine andere Vertragspartei

Regel 4 Gültigkeit eines internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem

Regel 5 Erklärung über ein Bewuchsschutzsystem

Anhang 1
zu Anlage 4 Mustervordruck des internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem

Internationales Zeugnis über ein Bewuchsschutzsystem Dieses Zeugnis ist durch eine Spezifikation der Bewuchsschutzsysteme zu ergänzen.

Mustervordruck einer Spezifikation der Bewuchsschutzsysteme

Bestätigung betreffend die Spezifikation5

Anhang 2
zu Anlage 4 Mustervordruck der Erklärung über ein Bewuchsschutzsystem

Denkschrift

I . Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften des Übereinkommens von 2001

Zur Präambel

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Anlage 1 Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zu dem internationalen Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen (AFS-Übereinkommen)


 
 
 


Drucksache 718/07

... (2) Sowohl bei teil- als auch bei vollstationärer Pflege sind der Medizinische Dienst der Krankenversicherung und die von den Landesverbänden der Pflegekassen bestellten Sachverständigen jeweils berechtigt, zum Zwecke der Qualitätssicherung die für das Pflegeheim benutzten Grundstücke und Räume jederzeit zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen, sich mit den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen, vertretungsberechtigten Personen und Betreuern in Verbindung zu setzen sowie die Beschäftigten und die Interessenvertretung der Bewohnerinnen und Bewohner zu befragen. Prüfungen und Besichtigungen zur Nachtzeit sind nur zulässig, wenn und soweit das Ziel der Qualitätssicherung zu anderen Tageszeiten nicht erreicht werden kann. Soweit Räume einem Wohnrecht der Heimbewohner unterliegen, dürfen sie ohne deren Einwilligung nur betreten werden, soweit dies zur Verhütung drohender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erforderlich ist; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 718/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

§ 3
Pflegezeit

§ 4
Dauer der Pflegezeit

§ 5
Kündigungsschutz

§ 6
Befristete Verträge

§ 7
Begriffsbestimmungen

§ 8
Unabdingbarkeit

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 10
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung der Kalkulationsverordnung

Artikel 13
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 14
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 15
Änderung des Krankenpflegegesetzes

Artikel 16
Änderung des Altenpflegegesetzes

Artikel 17
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Reformkonzept

1. Stärkung der ambulanten Versorgung nach persönlichem Bedarf

2. Ausgestaltung der finanziellen Leistungen

3. Leistungsdynamisierung

4. Einführung einer Pflegezeit für Beschäftigte

5. Stärkung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege

6. Ausbau der Qualitätssicherung

7. Modellvorhaben zur stärkeren Einbeziehung nichtärztlicher Heilberufe in Versorgungskonzepte

8. Unterstützung des generationsübergreifenden bürgerschaftlichen Engagements

9. Abbau von Schnittstellenproblemen

10. Förderung der Wirtschaftlichkeit

11. Entbürokratisierung

12. Stärkung der Eigenvorsorge und Anpassungsbedarf in der privaten Pflege-Pflichtversicherung

13. Finanzierung

14. Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 41

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 54

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 58

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 59

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 64

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 70

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 71

Zu § 113a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 113b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 72

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 73

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 74

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Nummer 77

Zu Nummer 78

Zu Nummer 79

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

4 Allgemeines

Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 8

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 5

Zu Artikel 17

C. Finanzielle Auswirkungen

1. Soziale Pflegeversicherung

2. Gesetzliche Krankenversicherung

3. Gesetzliche Rentenversicherung

4. Bundesagentur für Arbeit

5. Private Pflege-Pflichtversicherung

6. Länder und Gemeinden

7. Bund

8. Unternehmenssektor / Arbeitgeber

D. Kosten- und Preiswirkungsklausel

E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

a Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten:

b Bürokratiekosten neuer Informationspflichten:

c Bürokratiekosten für gestrichene Informationspflichten:

2. Bürokratieaufwand der Verwaltung

a Bürokratieaufwand geänderter Informationspflichten:

b Bürokratieaufwand neuer Informationspflichten:

c Bürokratieaufwand für gestrichene Informationspflichten:

3. Bürokratieaufwand der Bürgerinnen und Bürger

a Bürokratieaufwand geänderter Informationspflichten:

b Bürokratieaufwand neuer Informationspflichten:

c Bürokratieaufwand für gestrichene Informationspflichten:

G. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflegeweiterentwicklungsgesetz – PfWG)


 
 
 


Drucksache 113/07

... 1. Geschäftsräume und Grundstücke, Verkaufseinrichtungen und Transportmittel betreten und dort Besichtigungen vornehmen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, kann den Wortlaut des Rindfleischetikettierungsgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden

Artikel 3

Begründung

Allgemeiner Teil

Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 64/07

... (1) Wer mit hinreichender Wahrscheinlichkeit entgegen den §§ 9 bis 13 eine patentierte Erfindung benutzt, kann von dem Rechtsinhaber oder einem anderen Berechtigten auf Vorlage einer Urkunde oder Besichtigung einer Sache, die sich in seiner Verfügungsgewalt befindet oder eines Verfahrens, das Gegenstand des Patents ist, in Anspruch genommen werden wenn dies zur Begründung von dessen Ansprüchen erforderlich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Kostenordnung

Artikel 2
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gebrauchsmustergesetzes

Artikel 4
Änderung des Markengesetzes

Artikel 5
Änderung des Halbleiterschutzgesetzes

Artikel 6
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Geschmacksmustergesetzes

Artikel 8
Änderung des Sortenschutzgesetzes

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ziele des Entwurfs

II. Grundzüge

1. Umsetzung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums

a Gegenstand der Richtlinie

b Das deutsche Recht de lege lata

c Umsetzungsbedarf im Einzelnen

2. Anpassung des deutschen Rechts an die Grenzbeschlagnahmeverordnung

a Gegenstand der Verordnung

b Das deutsche Recht de lege lata

c Anpassungsbedarf im Einzelnen

3. Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel und Ergänzung der Strafbarkeit der unbefugten Benutzung geographischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen § 144 MarkenG

a Gegenstand der Verordnung

b Ergänzung der Strafbarkeit der unbefugten Benutzung geographischer Angaben und Ursprungsbezeichungen § 144 MarkenG

4. Abmahnungen bei urheberrechtlichen Rechtsverletzungen

III. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Gesetzesfolgenabschätzung und Preiswirkungsklausel

V. Gesetzgebungszuständigkeit

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 140a

§ 140b

§ 140c

§ 140d

§ 140e

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

§ 130

§ 131

§ 132

§ 133

§ 134

§ 135

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

§ 97

§ 97a

§ 98

§ 99

§ 100

§ 101

§ 101a

§ 101b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

§ 46

§ 46a

§ 46b

§ 47

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

§ 37a

§ 37b

§ 37c

§ 37d

§ 37e

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 557/07

... (5) Die vom Bundesamt beauftragten Personen können zur Erlangung der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Unterlagen und Auskünfte während der üblichen Büro- und Geschäftszeiten Grundstücke, Betriebsanlagen sowie Geschäftsräume der Unternehmen betreten dort Besichtigungen und Prüfungen vornehmen und in die geschäftlichen Unterlagen Einsicht nehmen. Die nach den Absätzen 1 bis 3 Verpflichteten haben die Maßnahmen nach Satz 1 zu dulden. Der zur Erteilung einer Auskunft Verpflichtete kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

§ 1
Zweck

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Finanzplafonds

§ 4
Verpflichtungen der Bergbauunternehmen nach Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus

§ 5
Anpassungsgeld

§ 6
Melde-, Aufbewahrungs- und Auskunftspflichten

§ 7
Bußgeldvorschriften

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Finanzierung der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus zum Jahr 2018


 
 
 


Drucksache 135/07

... 4.4. Darüber hinaus kann die notifizierte Stelle beim Hersteller unangemeldete Besichtigungen durchführen. Während dieser Besuche kann die notifizierte Stelle erforderlichenfalls Produktprüfungen durchführen oder durchführen lassen, um sich vom ordnungsgemäßen Funktionieren des Qualitätssicherungssystems zu vergewissern. Die notifizierte Stelle übergibt dem Hersteller einen Bericht über den Besuch und im Falle einer Prüfung einen Prüfbericht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 135/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Grundsätze für die Ausarbeitung von Rechtsakten der Gemeinschaft zur Festlegung der Bedingungen für die Vermarktung von Produkten

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Öffentliche Interessen: Schutzniveau

Artikel 3
Konformitätsbewertungsverfahren

Artikel 4
EG-Konformitätserklärung

Artikel 5
Konformitätsbewertung

Titel II
Musterbestimmungen für Rechtsakte der Gemeinschaft zur Festlegung der Bedingungen für die Vermarktung von Produkten

Kapitel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 6
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure

Artikel 7
Verpflichtungen der Hersteller

Artikel 8
Bevollmächtigte

Artikel 9
Verpflichtungen der Importeure

Artikel 10
Verpflichtungen der Händler

Artikel 11
Umstände, unter denen die Verpflichtungen des Herstellers auch für Importeure und Händler gelten

Artikel 12
Identifizierung der Wirtschaftsakteure

Kapitel 3
Konformität des Produkts

Artikel 13
Konformitätsvermutung

Artikel 14
Formale Einwände gegen harmonisierte Normen

Artikel 15
EG-Konformitätserklärung

Artikel 16
Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung

Artikel 17
Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung

Kapitel 4
Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

Artikel 18
Notifizierung

Artikel 19
Notifizierende Behörden

Artikel 20
Anforderungen an notifizierende Behörden

Artikel 21
Informationspflichten der notifizierenden Behörden

Artikel 22
Anforderungen an notifizierte Stellen

Artikel 23
Konformitätsvermutung

Artikel 24
Zweigstellen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 25
Akkreditierte interne Stellen

Artikel 26
Anträge auf Notifizierung

Artikel 27
Notifizierungsverfahren

Artikel 28
Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen

Artikel 29
Änderungen der Notifizierung

Artikel 30
Anfechtung der Kompetenz von notifizierten Stellen

Artikel 31
Verpflichtungen der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit

Artikel 32
Meldepflichten der notifizierten Stellen

Artikel 33
Erfahrungsaustausch

Artikel 34
Koordinierung der notifizierten Stellen

Kapitel 5
Schutzklauselverfahren

Artikel 35
Verfahren zur Behandlung von Produkten, mit denen eine Gefahr verbunden ist, auf nationaler Ebene

Artikel 36
Schutzklauselverfahren der Gemeinschaft

Artikel 37
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit durch konforme Produkte

Artikel 38
Formale Nichtkonformität

Titel III
Schlussbestimmungen

Artikel 39
Aufhebung

Anhang I
Konformitätsbewertungsverfahren

Modul A Interne Fertigungskontrolle

Modul A1 Interne Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen

Modul A2 Interne Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen in unregelmäßigen Abständen

Modul B EG-Baumusterprüfung

Modul C Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle

Modul C1 Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen

Modul C2 Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen in unregelmäßigen Abständen

Modul D Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess

Modul D1 Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess

Modul E Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der Qualitätssicherung bezogen auf das Produkt

Modul E1 Qualitätssicherung von Endabnahme und Prüfung der Produkte

Modul F Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer Produktprüfung

Modul F1 Konformität auf der Grundlage einer Prüfung der Produkte

Modul G Konformität auf der Grundlage einer Einzelprüfung

Modul H Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung

Modul H1 Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung mit Entwurfsprüfung


 
 
 


Drucksache 538/07

... 2. Besichtigungen vornehmen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 538/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Klassifizierung

§ 3
Zulassung von Klassifizierungsunternehmen

§ 4
Befähigung und Zulassung von Klassifizierern

§ 5
Erlöschen der Zulassung eines Klassifizierers, Rückgabe übergebener Gegenstände

§ 6
Widerruf und Rücknahme der Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern

§ 7
Zuständigkeit

§ 8
Mitteilungspflichten

§ 9
Preis- und Gewichtsfeststellung, Kennzeichnung von Schlachtkörpern

§ 10
Auskunftspflichten

§ 11
Befugnisse der zuständigen Behörde

§ 12
Registerführung, Datenübermittlung

§ 13
Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen

§ 14
Gebühren und Auslagen

§ 15
Außenverkehr

§ 16
Bußgeldvorschriften

§ 17
Einziehung

§ 18
Übergangsbestimmungen

§ 19
Aufhebung des Vieh- und Fleischgesetzes

§ 20
Änderung von Rechtsvorschriften

§ 21
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zur Ablösung des Vieh- und Fleischgesetzes durch das Fleischgesetz

1. Umbenennung

2. Wegfall der Regelungen über die Lebendvermarktung von Schlachttieren

3. Wegfall der Regelungen über Fleischgroßmärkte

4. Zulassung von Klassifizierungsunternehmen

5. Änderungen beim Bestellungs- bzw. Zulassungsverfahren für Klassifizierer

6. Sonstige Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten

IV. Sonstiges

B. Besonderer Teil

§ 1
[ Begriffsbestimmungen ]

§ 2
[ Klassifizierung ]

§ 3
[ Zulassung von Klassifizierungsunternehmen ]

§ 4
[ Befähigung und Zulassung von Klassifizierern ]

§ 5
[ Erlöschen der Zulassung eines Klassifizierers, Rückgabe der Zulassungsurkunde ]

§ 6
[ Widerruf und Rücknahme der Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern ]

§ 7
[ Zuständigkeit ]

§ 8
[ Mitteilungspflichten, Beendigung der Tätigkeit ]

§ 9
[ Preis- und Schlachtgewichtsfeststellung, Kennzeichnung ]

§ 10
[ Auskunftspflichten ]

§ 11
[ Befugnisse der zuständigen Behörde ]

§ 12
[ Registerführung, Datenübermittlung ]

§ 13
[ Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen ]

§ 14
[ Gebühren und Auslagen ]

§ 15
[ Außenverkehr ]

§ 16
[ Bußgeldvorschriften ]

§ 17
[ Einziehung ]

§ 18
[ Übergangsbestimmungen ]

§ 19
[ Aufhebung des Vieh- und Fleischgesetzes ]

§ 20
[ Änderung von Rechtsvorschriften ]

§ 21
[ Inkrafttreten ]


 
 
 


Drucksache 282/07

... und dem selbständigen Gebäudeeigentum, und von Wohnungs- und (beheiztem oder gekühlten) Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Stets wird allerdings ein Energieausweis für das ganze Gebäude, also nicht für die einzelne Wohnung oder sonstige Nutzungseinheit, verlangt (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 1). Energieausweise sind den Kaufinteressenten zugänglich zu machen. Damit wird der Begriff aus der Richtlinie "potenzielle Käufer" umgesetzt. Als Kaufinteressenten können z.B. solche Personen angesehen werden, die sich auf Veranlassung des Verkäufers zur Besichtigung des Objekts einfinden. Mit dem Begriff "Kaufinteressenten" wird klargestellt, dass eine Person, die nur behauptet, an einem Objekt interessiert zu sein, oder die aus anderen Gründen als mögliche Käuferin nicht oder nicht mehr in Betracht kommt, keinen Anspruch auf Einsicht121 nahme in den Energieausweis hat. Ebenso wenig sieht die Richtlinie eine Jedermann-Berechtigung zur Einsichtnahme in Energieausweise vor. Wie bereits im geltenden § 13 Abs. 4 angelegt, soll der Pflichtige den Ausweis "zugänglich" machen. Der Begriff "zugänglich machen" beruht auf der Verordnungsermächtigung des § 5a Satz 2 Nr. 6 EnEG. Die Einsichtnahme soll noch während des Vorgangs der Entscheidungsfindung des Interessenten ermöglicht werden, dabei spätestens unverzüglich nach einem entsprechenden Verlangen des Interessenten. Diese Festlegung ist aus Gründen der Bestimmtheit der Rechtspflicht erforderlich. Die Einsichtnahme kann z.B. durch Aushang in dem Gebäude während der Besichtigung oder durch Bereithalten des Energieausweises im Büro des Verkäufers geschehen. Was den Berechtigten im Einzelfall zugänglich zu machen ist bestimmt sich nach den §§ 17 ff. (zum Anspruch auf eine Kopie siehe Satz 3). In Wohnungseigentumsfällen trifft, wenn die zum Verkauf anstehende Einheit kein eigenständiges Gebäude bildet, die Pflicht zur Zugänglichmachung den verkaufswilligen Wohnungs- oder Teileigentümer. Im Innenverhältnis hat dieser einen Anspruch gegen die Eigentümergemeinschaft auf rechtzeitige Bereitstellung eines Energieausweises. Die Kosten des Energieausweises sind von der Eigentümergemeinschaft zu tragen. Wird ein Gebäude im Hinblick auf einen bevorstehenden Abriss veräußert, wäre es offensichtlich zweckwidrig einen Energieausweis zu verlangen. Dazu bedarf es keiner ausdrücklichen Regelung. Das Gleiche gilt für Rechtsgeschäfte, bei denen nur formal ein anderer Eigentümer eintritt bei materieller Betrachtung aber kein Verkehrsgeschäft stattfindet (z.B. Ausgliederung der Liegenschaften eines Unternehmens in eine konzerneigene Liegenschaftsgesellschaft). In Satz 2 werden die Fälle der Vermietung und Verpachtung von Gebäuden, Wohnungen und sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten sowie das Gebäudeleasing geregelt. Die beiden letztgenannten Vertragstypen werden zwar nicht ausdrücklich in der Richtlinie genannt, werden aber wegen ihrer inhaltlichen Nähe zur Miete einbezogen. Gemischte Verträge wie z.B. Beherbergungsverträge sowie Verträge über die Nutzung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen gehören dagegen nicht hierher. Die Vorschriften des Satzes 1 über das Zugänglichmachen des Energieausweises im Fall des Verkaufs gelten entsprechend für die Vorgänge des Vermietens, des Verpachtens und des Leasings; insofern kann auf die obigen Ausführungen zu Satz 1 verwiesen werden.



Drucksache 722/07

... bezeichneten Richtlinie 94/57/EG des Rates vom 22. November 1994 über gemeinsame Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und –besichtigungsorganisationen und die einschlägigen Maßnahmen der Seebehörden (ABl. EG (Nr.) L 319 S. 20) in ihrer jeweils geltenden Fassung für ein Schiff tätig gewordenen anerkannten Organisation

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Seeaufgabengesetzes

Artikel 2
Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes

Artikel 3
Änderung des MARPOL-Gesetzes

Artikel 4
Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes

Artikel 5
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Arbeitsschutzgesetzes

Artikel 7
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 8
Änderung der Schiffssicherheitsverordnung

Artikel 9
Änderung der MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung

Artikel 10
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines:

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

a allgemeine Kosten

b Bürokratiekosten

c Preiswirkungen

V. Befristung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Zu den Einzelbestimmungen:

I. Zu Artikel 1 – Änderung des Seeaufgabengesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Nr. 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 5

a Änderung in Abs. 1:

b Aufhebung des Abs. 3:

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nr. 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Nr. 15

II. Zu Artikel 2 – Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 2

Zu Nr. 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

III. Zu Artikel 3 – Änderung des MARPOL-Gesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

IV. Zu Artikel 4 – Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

V. Zu Artikel 5 – Änderung des Straßenverkehrsgesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

VI. Zu Artikel 6 – Änderung des Arbeitschutzgesetzes:

VII. Zu Artikel 7 – Änderung des Einkommensteuergesetzes:

VIII. Zu Artikel 8 – Änderung der Schiffssicherheitsverordnung:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

IX. Zu Artikel 9 – Änderung des § 1b der MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung:

X. Zu Artikel 10 – Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung:

XI. Zu Artikel 11 – Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Erstes Gesetz zur Änderung seeverkehrsrechtlicher und anderer verkehrsrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 308/06

... (2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die Einzelheiten des Verfahrens zur Überwachung nach Absatz 1 zu regeln. Es kann dabei insbesondere Pflichten zu Anzeigen, Anmeldungen, Auskünften und zur Leistung von Hilfsdiensten sowie zur Duldung der Einsichtnahme in Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen sowie zur Duldung von Besichtigungen und Entnahmen unentgeltlicher Muster und Proben vorsehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Tierzuchtgesetz (TierZG)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Zuchtorganisationen, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

§ 3
Anerkennung

§ 4
Verfahren

§ 5
Befristung, Entzug der Anerkennung, Mitteilungen und besondere Regelungen

§ 6
Recht auf Mitgliedschaft und Eintragung

§ 7
Leistungsprüfungen, Zuchtwertschätzung

§ 8
Ermächtigungen

Abschnitt 3
Erhaltung der genetischen Vielfalt

§ 9
Monitoring

§ 10
Ermächtigungen

§ 11
Erlass von Verwaltungsvorschriften

Abschnitt 4
Anbieten, Abgabe und Verwendung von Zuchttieren, Samen, Eizellen und Embryonen

§ 12
Zuchttiere

§ 13
Abgabe von Samen

§ 14
Verwendung des Samens

§ 15
Abgabe von Eizellen und Embryonen

§ 16
Verwendung von Eizellen und Embryonen

§ 17
Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten

§ 18
Ermächtigungen

Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr

§ 19
Drittlandseinfuhr

§ 20
Ermächtigungen

§ 21
Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen und der Zollbehörden

Abschnitt 6
Überwachung, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften

§ 22
Überwachung

§ 23
Auskünfte zwischen den Behörden, Datenübermittlung und Außenverkehr

§ 24
Bekanntmachung

§ 25
Schiedsverfahren

§ 26
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 27
Rechtsverordnungen in besonderen Fällen

§ 28
Übergangsvorschriften

§ 29
Befreiung vom Preisbindungsverbot nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 30
Ermächtigung zur Aufhebung von Rechtsvorschriften und zur Anpassung an das Gemeinschaftsrecht

Artikel 2
Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Tierseuchengesetzes

Artikel 4
Änderung des Tierschutzgesetzes

Artikel 5
Neubekanntmachung

Artikel 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
Anforderungen an die Anerkennung von Zuchtorganisationen

Anlage 2
Anforderungen an Zuchtbücher und Zuchtregister und an die Eintragung in Zuchtbücher und Zuchtregister

Anlage 3
Anforderungen an Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

Anlage 4
Anforderungen an Zuchtbescheinigungen und Herkunftsbescheinigungen

Anlage 5
Anforderungen an Bescheinigung für Tiere, Samen, Eizellen und Embryonen bei der Drittlandseinfuhr

Begründung

Zu Artikel 1

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Ablösung des Tierzuchtgesetzes

II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

III. Kosten

1. Haushaltskosten ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

IV. Auswirkungen auf das Preisniveau

V. Auswirkungen auf die Umwelt

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Artikel 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 259/06

... (4) Die Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung haben bei ihrer Tätigkeit die Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund des § 8 erlassenen Rechtsverordnung zu beachten. Die Überwachung der Tätigkeit der Ausbildungsstätten nach Absatz 1 Nr. 1 und 5 obliegt der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Sie kann zu diesem Zweck alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Sie kann insbesondere verlangen, dass ihre Vertreter zu den üblichen Büro- und Geschäftszeiten Unterrichts- und Geschäftsräume betreten dort Prüfungen und Besichtigungen durchführen und am Unterricht teilnehmen können. Ferner kann sie einer Ausbildungsstätte nach Absatz 1 Nr. 1 die Ausübung von Tätigkeiten nach diesem Gesetz untersagen, wenn diese die in Absatz 2 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 259/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

F. Gender Mainstreaming

Gesetzentwurf

Artikel 1
Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Mindestalter, Qualifikation

§ 3
Besitzstand

§ 4
Erwerb der Grundqualifikation

§ 5
Weiterbildung

§ 6
Ausbildungs- und Prüfungsort

§ 7
Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten

§ 8
Rechtsverordnungen

§ 9
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften

1. Zu Artikel 1 Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

2. Zu Artikel 2 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

3. Zu Artikel 3 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 173/06

... übernimmt zwingende Verpflichtungen des Codes für ein harmonisiertes System der Besichtigung und Zeugniserteilung, der sich auf die einschlägigen Regeln der IMO stützt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Hintergrund

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Konsultation Interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Konsultation interessierter Kreise

Einholung und Berücksichtigung von Gutachten

Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Der Vorschlag im Einzelnen

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendung des internationalen Regelwerks

Artikel 4
Ressourcen und Verfahren für die Umsetzung der Anforderungen hinsichtlich der Sicherheit und der Vermeidung von Umweltverschmutzung

Artikel 5
Registrierung eines Schiffs unter der Flagge eines Mitgliedstaats

Artikel 6
Gewährleistung der Sicherheit von Schiffen, die die Flagge eines Mitgliedstaats führen

Artikel 7
Übertragung hoheitlicher Aufgaben

Artikel 8
Für den Flaggenstaat tätige Besichtiger

Artikel 9
Untersuchungen des Flaggenstaats

Artikel 10
Sichere Schiffsbemannung

Artikel 11
Begleitende Maßnahmen

Artikel 12
Bewertung und Überprüfung der Leistung der Flaggenstaaten

Artikel 13
Flaggenstaat-Audit

Artikel 14
Zertifizierung der Qualität

Artikel 15
Kooperationsvereinbarungen

Artikel 16
Weitergabe von Informationen und Berichterstattung

Artikel 17
Änderungen

Artikel 18
Ausschuss

Artikel 19
Umsetzung

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang I
CODE für die Flaggstaaten CODE für die Anwendung verbindlicher IMO-Instrumente

Teil 1
- gemeinsame Bereiche

4 Ziel

4 Strategie

4 Allgemeines

4 Geltungsbereich

4 Instrumente1.

Erste Maßnahmen

Weitergabe von Informationen

4 Aufzeichnungen

Verbesserung der Maßnahmen

Teil 2
- Flaggenstaaten

4 Durchführung

Übertragung von Befugnissen

4 Durchsetzung

Für den Flaggenstaat tätige Besichtiger

Untersuchungen des Flaggenstaats

Bewertung und Überprüfung

Anhang II
Mindestkriterien für IM Auftrag des Flaggenstaats tätige Besichtiger(Artikel 8)

Anhang III
Leitlinien für Folgemaßnahmen bei Schiffen, die von einem Hafenstaat festgehalten werden(Artikel 6)

1. FESTHALTEMASSNAHME eines Hafenstaats

2. SOFORTMASSNAHMEN

3. ANSCHLIESSENDE Massnahmen

4. ZUSÄTZLICHE Besichtigung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 103/06

... Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen und die einschlägigen Maßnahmen der Seebehörden KOM (2005)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 103/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

Neufassung

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Artikel 28

Anhang I
Mindestkriterien für die IN Artikel 3 genannten Organisationen

A. allgemeine Mindestkriterien

B. besondere Mindestkriterien

Anhang II

Teil
A Aufgehobene Richtlinie und ihre nachfolgenden Änderungen(gemäß Artikel 26)

Teil
B Fristen für die Umsetzung in einzelstaatliches Recht(gemäß Artikel 26)

Anhang III
Entsprechungstrabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 252/05

... 6.2 Die mit der Prüfung beauftragten Personen sind befugt, Grundstücke und Geschäftsräume des Inhabers der Anerkennung während der Geschäfts- und Betriebszeiten zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen und die vorgeschriebenen Aufzeichnungen einzusehen. Der Inhaber der Anerkennung hat diese Maßnahmen zu dulden, soweit erforderlich die beauftragten Personen dabei zu unterstützen und auf Verlangen die vorgeschriebenen Aufzeichnungen vorzulegen. Er hat die Kosten der Prüfung zu tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 252/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)

Abschnitt 1
Lenk- und Ruhezeiten im nationalen Bereich

§ 1
Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr

§ 2
Kontrollgerät nach Anhang I B zur Verordnung (EWG) Nr. 3821/85

Abschnitt 2
Organisation

§ 3
Zertifizierungsinfrastruktur

Abschnitt 3
Kontrollsystem nach EG-Verordnungen

§ 4
Allgemeines

§ 5
Fahrerkarte

§ 6
Mitführen der abgelaufenen Fahrerkarte

§ 7
Werkstattkarte

§ 8
Wegfall von Erteilungsvoraussetzungen

§ 9
Unternehmenskarte

§ 10
Kontrollkarte

Abschnitt 4
Zentrales Kontrollgerätkartenregister

§ 11
Führung und Zweckbestimmung des Registers

§ 12
Inhalt des Registers

§ 13
Löschung von Eintragungen im Zentralen Kontrollgerätkartenregister

§ 14
Mitteilung an das Zentrale Kontrollgerätkartenregister im automatisierten Dialogverfahren

§ 15
Übermittlung von Daten an inländische Behörden und Stellen durch Abruf im automatisierten Verfahren

§ 16
Übermittlung von Daten an ausländische Behörden und Stellen durch Abruf im automatisierten Verfahren

§ 17
Einrichtung und Betrieb der automatisierten Abrufverfahren

Abschnitt 5
Ausnahmen

§ 18
Ausnahmen gemäß Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und 3821/85

Abschnitt 6
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)

§ 19
Kontrollgeräte nach dem Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)

Abschnitt 7
Sonstige Vorschriften

§ 20
Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage

Abschnitt 8
Ordnungswidrigkeiten

§ 21
Ordnungswidrigkeiten

§ 22
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85

§ 23
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85

§ 24
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 2135/98

§ 25
Zuwiderhandlungen gegen das AETR

Abschnitt 9
Übergangsvorschriften

§ 26

Anlage 1
(zu § 1 Abs. 6)

Anlage 2
(zu § 3)

Digitales Kontrollgerätesystem im Straßenverkehr Zertifizierungs-Policy für die Bundesrepublik Deutschland Version 1.0 in der Fassung vom 21 Januar 2005

1 Einleitung

2 Geltungsbereich

2.1 Aufgaben und Verpflichtungen

2.2 Besondere Rechtvorschriften

3 Practice Statement der D-CA

4 Karten- und Gerätemanagement

5 Schlüsselmanagement in der D-CA

6 Schlüsselmanagement asymmetrischer Karten- und Geräteschlüssel

7 Zertifikatsmanagement

8 Informations-Sicherheit

9 Beendigung des D-CA-Betriebs

10 Überprüfungen des Betriebs

12 Änderungen und Anpassungen der D-CA-Policy

13 Übereinstimmung mit der ERCA Policy

Anhang
B Referenzdokumente

Anlage 3
(zu § 4) Beschreibung der Speicherkarten

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über die Kontrollen gemäß der Richtlinie 88/599/EWG des Rates vom 23. November 1988 über einheitliche Verfahren zur Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr

Artikel 4
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Neufassung der Fahrpersonalverordnung Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu §§ 11

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu §§ 15

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu §§ 21

Zu § 22

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

II. Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Artikel. 2

III. Änderung der Verordnung vom 6. Juni 1990 über die Kontrollen gemäß der Richtlinie 88/599/EWG des Rates vom 23. November 1998 Artikel 3

IV. Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr GebOSt Artikel 4

V. Inkrafttreten, Außerkrafttreten Artikel 5


 
 
 


Drucksache 795/05

... (1) Inspektionen sind vor Ort durchgeführte Überprüfungen, Beurteilungen, Beobachtungen oder Besichtigungen zu unterschiedlichen Zwecken. Inspektionen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 795/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Qualitätsmanagementsystem

§ 3
Erlaubnis und GMP-Zertifikat

§ 4
Inspektionen

§ 5
Probenahme

§ 6
Qualitätsmängel und Rückrufe

§ 7
Überwachung der Heilmittelwerbung

§ 8
Sachkenntnis der mit der Überwachung und der Durchführung von Inspektionen beauftragten Personen

§ 9
Arzneimitteluntersuchungsstellen

§ 10
Gegenproben-Sachverständiger

§ 11
Verfahren bei Anfragen zur Zulassungspflicht oder Registrierungspflicht

§ 12
Informationsaustausch

§ 13
Zusammenarbeit der Behörden

§ 14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und Ausgangslage

2. Inhalt

3. Folgen und finanzielle Auswirkungen

4. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

II. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14


 
 
 


Drucksache 926/05

... 3.2 Die zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmten oder nach Landes recht zuständigen Stellen oder die zuständige Anerkennungsstelle können selbst überprüfen oder durch von ihr bestimmte sachverständige Personen oder Stellen überprüfen lassen, ob die für die Untersuchungsstellen geltenden Vorschriften eingehalten sind. Die mit den Prüfungen beauftragten Personen sind befugt, Grundstücke und Geschäftsräume, die zur Untersuchungsstelle gehören, während der Geschäfts- und Betriebszeiten zu betreten, dort Überprüfungen und Besichtigungen vorzunehmen. Der Inhaber der Untersuchungsstelle oder der Nutzer der Untersuchungsstelle hat diese Maßnahmen zu dulden und, soweit erforderlich, die beauftragten Personen zu unterstützen. Der Inhaber oder der Nutzer hat die Kosten der Überprüfung zu tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 926/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellung

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 41a wird wie folgt gefasst:

3. § 69a wird wie folgt geändert:

4. § 72 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

5. Anlage VIII wird wie folgt geändert:

7. Anlage VIIId wird wie folgt geändert:

8. Nach Anlage XVI werden folgende Anlagen XVII und XVIIa eingefügt:

1. Art und Gegenstand der Prüfung

2. Durchführung der Prüfungen, Nachweise

3. Untersuchungsstelle zur Durchführung von Prüfungen

Anlage XVIIa
zu § 41a Abs. 7 und Anlage VIII Nr. 3.l.l.2

1. Allgemeines

2. Allgemeine Voraussetzungen für die Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten

3. Nebenbestimmungen

4. Rücknahme der Anerkennung

5. Widerruf der Anerkennung

6. Aufsicht über anerkannte Kraftfahrzeugwerkstätten

7. Schulung der verantwortlichen Personen und Fachkräfte

8. Aufsicht über das Anerkennungsverfahren und die Schulungen

9. Schlussbestimmungen

Artikel 2
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den Einzelbestimmungen:

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 762/05

... 1 Jedes Schiff, das nach Regel 2 unter diese Anlage fällt, unterliegt den nachstehend bezeichneten Besichtigungen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 762/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte getrennt für Bund, Länder und Kommunen aufgeteilt in

E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme, Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau)

Verordnung

Neunte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Änderungen der Anlage des Protokolls von 1978 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe Revidierte Anlage IV von MARPOL 73/78

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Regel 1 Begriffsbestimmungen

Regel 2 Anwendung

Regel 3 Ausnahmen

Kapitel 2
Besichtigungen und Ausstellung von Zeugnissen

Regel 4 Besichtigungen

Regel 5 Ausstellung oder Bestätigung des Zeugnisses

Regel 6 Ausstellung oder Bestätigung eines Zeugnisses durch eine andere Regierung

Regel 7 Form des Zeugnisses

Regel 8 Geltungsdauer und Gültigkeit des Zeugnisses

Kapitel 3
Ausrüstung und Überwachung des Einleitens

Regel 9 Abwassersysteme

Regel 10 Genormte Abflussanschlüsse

Regel 11 Einleiten von Abwasser

Kapitel 4
Auffanganlagen

Regel 12 Auffanganlagen

Anhang
Muster eines Zeugnisses

Internationales Zeugnis über die Verhütung der Verschmutzung durch Abwasser

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den Einzelbestimmungen

1. Zu Artikel 1

2. Zur Artikel 2:


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.