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55 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Besatzdichte"


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Drucksache 98/20

... Zu 6: In Regionen mit einem Wirtschaftsdüngeraufkommen deutlich unter 150 kg N/ha (nach Stall- und Lagerungsverlusten) besteht keine Notwendigkeit, Winterraps und Wintergerste im Herbst mit Wirtschaftsdüngern zu düngen, eine Düngung mit Mineraldünger wird nur fallweise zur Ertragssicherung erfolgen. Daher hat diese Restriktion in den meisten Regionen nur geringe und nicht quantifizierbare Auswirkungen. Gebiete mit sehr hoher Tierbesatzdichte, vor allem in Nordwestdeutschland, liegen in nitratbelasteten Gebieten gemäß § 13a. Dort gilt ein vollständiges Düngeverbot im Herbst zu Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung (Nummer 32).



Drucksache 98/1/20

... d) Für die hauptsächlich durch zu hohe Viehbesatzdichten und ineffizienten N-Düngereinsatz hervorgerufene Überschreitung der zulässigen Ammoniak-Emission in Deutschland sind verursachergerechte Minderungsmaßnahmen zu entwickeln.



Drucksache 587/1/19

... (4) Ein Bereich der Einstreu kann zur nutzbaren Fläche nur gerechnet werden, wenn er den Junghennen spätestens ab dem 21. Lebenstag täglich während der gesamten Hellphase uneingeschränkt zur Verfügung steht; dabei darf die Fläche unterhalb der Haltungseinrichtung maximal 14 Tage nicht zur Verfügung stehen. In keinem Fall darf eine Besatzdichte von 54 Junghennen pro Quadratmeter Einstreubereich ab dem 50. Lebenstag überschritten werden. Der Einstreubereich muss sich auf dem Stallboden befinden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 587/1/19




1. Hauptempfehlung zu Ziffer 24

Zu Artikel 1

Abschnitt 6a
Anforderungen an das Halten von Junghennen

§ 37a
Anwendungsbereich

§ 37b
Sachkunde

§ 37c
Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Junghennen

§ 37d
Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Junghennen

§ 37e
Überwachung, Fütterung und Pflege von Junghennen

§ 37f
Anlagen zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen

Abschnitt 6b
Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren

§ 37g
Anwendungsbereich

§ 37h
Sachkunde

§ 37i
Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Masthühner-Elterntiere

§ 37j
Besondere Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren

2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Inhaltsübersicht , Nummer 01a - neu - § 2 Nummer 3a - neu - , Nummer 01b - neu - Überschrift Abschnitt 2 , Nummer 01c - neu - § 11a - neu - , Nummer 9 § 45 Absatz 2b - neu -

§ 11a
Anbindehaltung von Rindern

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

3. Hauptempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1 Nummer 01

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3

Zu Artikel 1 Nummer 01

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 13 Absatz 6 Satz 2 - neu -

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 13a Absatz 1 Satz 2

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 23 Absatz 4 Satz 1

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 24 Absatz 4 Satz 1a - neu -

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 24 Absatz 5 Satz 1

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 26 Absatz 1 Satz 2

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a1 - neu - § 26 Absatz 2 Satz 2a - neu -

12. Hauptempfehlung zu Ziffer 13*

Zu Artikel 1 Nummer 6

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12

Zu Artikel 1 Nummer 6

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 30 Absatz 2 Satz 4 Nummer 1 , Buchstabe b § 30 Absatz 2a Satz 3 , Buchstabe c § 30 Absatz 3 Satz 3

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 30 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2

16. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 30 Absatz 02a - neu - , Buchstabe e § 30 Absatz 8

17. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 30 Absatz 2a Satz 2

18. Hauptempfehlung zu Ziffer 19*

Zu Artikel 1 Nummer 9

19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 18

Zu Artikel 1 Nummer 9

20. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 45 Absatz 11a Satz 1 Nummer 2

21. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 45 Absatz 11a Satz 3

24. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1


 
 
 


Drucksache 131/17

... "Vorbehaltlich des Satzes 2 sind ab dem 1. Januar 2023 die Zufuhr von Nährstoffen in den Betrieb und die Abgabe von Nährstoffen aus dem Betrieb in Betrieben mit mehr als 20 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche oder mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb in einer Stoffstrombilanz zu erfassen und zu bewerten. Die Verpflichtung nach Satz 1 gilt für Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb oder mit mehr als 30 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche bei einer Tierbesatzdichte von mehr als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar ab dem 1. Januar 2018. Die Verpflichtungen nach den Sätzen 1 und 2 gelten auch für Betriebe, die die dort festgesetzten Schwellenwerte unterschreiten, wenn dem Betrieb im jeweiligen Wirtschaftsjahr Wirtschaftsdünger aus anderen Betrieben zugeführt wird. Das Bundesministerium erlässt nach Maßgabe des Satzes 5 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur näheren Bestimmung der Anforderungen an die gute fachliche Praxis beim Umgang mit Nährstoffen im Sinne des Absatzes 1 die näheren Vorschriften über eine betriebliche Stoffstrombilanz.



Drucksache 403/16

... (4) Ein Bereich der Einstreu kann zur nutzbaren Fläche nur gerechnet werden, wenn er den Junghennen spätestens ab dem 35. Lebenstag täglich während der gesamten Hellphase uneingeschränkt zur Verfügung steht; dabei darf die Fläche unterhalb der Haltungseinrichtung maximal 14 Tage nicht zur Verfügung stehen. In keinem Fall darf eine Besatzdichte von 54 Junghennen pro Quadratmeter Einstreubereich ab dem 50. Lebenstag überschritten werden. Der Einstreubereich muss sich auf dem Stallboden befinden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 403/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1

Abschnitt 3
Anforderungen an das Halten von Legehennen und Legehennen-Elterntieren

Abschnitt 8
Anforderungen an das Halten von Junghennen

Abschnitt 9
Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren

Abschnitt 10
Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen

Abschnitt 8
Anforderungen an das Halten von Junghennen

§ 44
Anwendungsbereich

§ 45
Sachkunde

§ 46
Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Junghennen

§ 47
Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Junghennen

§ 48
Überwachung, Fütterung und Pflege von Junghennen

§ 49
Anlagen zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen

Abschnitt 9
Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren

§ 50
Anwendungsbereich

§ 51
Sachkunde

§ 52
Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Masthühner-Elterntiere

§ 53
Besondere Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren

Artikel 2

Artikel 3

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz :6

Zu Nr. 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 47

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 48

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Satz 1, Nummern 1 und 2:

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Satz 2:

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 311/15 (Beschluss)

... Über diese Dokumentationskosten hinaus entstehen für die betroffenen Mastputenhalter weitere Kosten im Hinblick auf die erweiterten Anforderungen im Vergleich zur derzeit üblichen Praxis. Dies betrifft hauptsächlich die durch Bereitstellung von Beschäftigungsmaterial sowie die durch gegenüber der derzeit üblichen Praxis reduzierten Besatzdichte entstehenden relativen Mehrkosten je Tier. Demgegenüber ist zu erwarten, dass die Einhaltung dieser Vorgaben zu einer Verbesserung der Tiergesundheit und Stabilität in der Putenmast beiträgt, was sich dementsprechend positiv auf die Rentabilität der Putenmast auswirkt. Eine belastbare Summe des zu erwartenden Mehraufwandes lässt sich auch deshalb nicht ableiten, da die Anzahl der Mastputen pro Haltungseinheit variiert und weil es derzeit keine rechtsverbindliche Vorgabe zur Besatzdichte gibt, die als belastbarer Vergleichswert zugrunde gelegt werden könnte. Generell sind die Kosten auch abhängig von der jeweiligen Bestandsgröße. Die Mehrkosten für die Bereitstellung von Beschäftigungsmaterial sind vom Marktgeschehen abhängig und können somit ebenfalls kaum konkret abgeschätzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 311/15 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der TierschutzNutztierhaltungsverordnung

Artikel 1

Abschnitt 8
Anforderungen an das Halten von Mastputen

Abschnitt 9
Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen

Abschnitt 8
Anforderungen an das Halten von Puten

§ 44
Anwendungsbereich

§ 45
Sachkunde

§ 46
Fortbildung

§ 47
Anforderungen an die betriebliche Eigenüberwachung

§ 48
Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Mastputen

§ 49
Anforderungen an das Halten von Mastputen

§ 50
Anforderungen an die Beschaffenheit der Luftzirkulation

§ 51
Anforderungen an die Beleuchtung

§ 52
Besatzdichte

§ 53
Gesundheitskontrollprogramm

§ 54
Umgang mit kranken Mastputen

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines

2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

3. Nachhaltigkeit

4. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

§ 44 - neu - Anwendungsbereich

§ 45 - neu - Sachkunde

§ 46 - neu - Fortbildung

§ 47 - neu - Anforderungen an die betriebliche Eigenüberwachung

§ 48 - neu - Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Mastputen

§ 49 - neu - Anforderungen an das Halten von Mastputen

§ 50 - neu - Anforderungen an die Beschaffenheit der Luftzirkulation

§ 51 - neu - Anforderungen an die Beleuchtung

§ 52 - neu - Besatzdichte

§ 53 - neu - Gesundheitskontrollprogramm

§ 54 - neu - Umgang mit kranken Mastputen

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 97/15

... e) der Ausstattung, Einrichtung und Besatzdichte der Ställe,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung mit arzneimittelrechtlichen Vorschriften über die Arzneimittelverwendung in landwirtschaftlichen Betrieben

§ 1
Ermittlung der bundesweiten Kennzahlen

§ 2
Schriftlicher Plan

§ 3
Löschung der Daten

Anlage
(zu § 1) Ermittlung der Kennzahlen

Artikel 2
Verordnung über Nachweispflichten der Tierhalter für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind (Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung)

§ 1
Nachweise über Erwerb und Anwendung durch den Tierhalter

§ 2
Führung von Nachweisen über die Anwendung durch den Tierhalter

§ 3
Führen von Nachweisen bei sonstigen Personen

§ 4
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 3
Änderung der DIMDI-Arzneimittelverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3177: Entwurf einer Verordnung zum Erlass und zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Verordnungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 83/1/14

... Nur wenn die Lücke in der Überwachungskette geschlossen ist, besteht die Möglichkeit, eine Überbelegung in den Ställen zu ermitteln und die Verbraucher vor Täuschung zu schützen, die bewusst Eier eines bestimmten Haltungssystems kaufen und sicher sein möchten, dass die vorgegebenen Besatzdichten nicht überschritten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 83/1/14




1. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 4 Absatz 2 Satz 3 LegRegG

2. Zu Artikel 2 Nummer 6 - neu - § 10 Absatz 1 Nummer 3 - neu -, Absatz 2 LegRegG

3. Zu Artikel 2 Änderung des Legehennenbetriebsregistergesetzes

Zu Artikel 2 Nummer 3


 
 
 


Drucksache 83/14 (Beschluss)

... Nur wenn die Lücke in der Überwachungskette geschlossen ist, besteht die Möglichkeit, eine Überbelegung in den Ställen zu ermitteln und die Verbraucher vor Täuschung zu schützen, die bewusst Eier eines bestimmten Haltungssystems kaufen und sicher sein möchten, dass die vorgegebenen Besatzdichten nicht überschritten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 83/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 4 Absatz 2 Satz 3 LegRegG

2. Zu Artikel 2 Nummer 6 - neu - § 10 Absatz 1 Nummer 3 - neu -, Absatz 2 LegRegG

3. Zu Artikel 2 Änderung des Legehennenbetriebsregistergesetzes


 
 
 


Drucksache 149/13 (Beschluss)

... 3. im Hinblick auf die Vorbeugung vor Erkrankungen unter Berücksichtigung des Standes der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft oder der guten hygienischen Praxis in der Tierhaltung Anforderungen an die Haltung der Tiere anordnen, insbesondere hinsichtlich der Fütterung, der Hygiene, der Art und Weise der Mast einschließlich der Mastdauer, der Ausstattung der Ställe sowie deren Einrichtung und Besatzdichte,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 149/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz, Absatz 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 zweiter Halbsatz

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1, Satz 1 Nummer 2, Nummer 3a - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3b - neu -

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 3 Satz 1

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 1 Nummer 2, § 58e Absatz 2 Nummer 1

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d

§ 58d
Verringerung der Anwendung antibakteriell wirksamer Stoffe

Zu § 58d

Zu § 58d

Zu § 58d

Zu § 58d

Zu § 58d

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58e Absatz 2 Nummer 3 - neu -

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58f

10. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 97 Absatz 2 Nummer 23b

11. Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 143/13

... Die Einbeziehung der Junghennenaufzucht in die Marktüberwachung ist notwendig, damit die gesamte Erzeugungskette vom Brutei bis zur Legehenne überwacht werden kann. Verstöße gegen bestimmte Normen, wie z.B. die Besatzdichte können nur aufgedeckt werden, wenn die Überwachungskette geschlossen ist.



Drucksache 149/1/13

... 3. im Hinblick auf die Vorbeugung vor Erkrankungen unter Berücksichtigung des Standes der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft oder der guten hygienischen Praxis in der Tierhaltung Anforderungen an die Haltung der Tiere anordnen, insbesondere hinsichtlich der Fütterung, der Hygiene, der Art und Weise der Mast einschließlich der Mastdauer, der Ausstattung der Ställe sowie deren Einrichtung und Besatzdichte,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 149/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 1c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 56 Absatz 4 Satz 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb 56a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 , Doppelbuchstabe cc - neu - 56a Absatz 1 Nummer 4a - neu - , Buchstabe b Doppelbuchstabe aa 56a Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 58 Absatz 3

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz, Absatz 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 zweiter Halbsatz

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, Satz 2 - neu -, Satz 2, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1, Satz 1 Nummer 2, Nummer 3a - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3b - neu -

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 3 Satz 1

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2, Absatz 4, Absatz 4a - neu -, Absatz 6 Satz 4 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 1 Nummer 2, § 58e Absatz 2 Nummer 1

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d

§ 58d
Verringerung der Anwendung antibakteriell wirksamer Stoffe

Zu § 58d

Zu § 58d

Zu § 58d

Zu § 58d

Zu § 58d

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58e Absatz 2 Nummer 3 - neu -

16. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58f

17. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 97 Absatz 2 Nummer 23b

18. Zu Artikel 1

21. Zu Artikel 1 § 58d Absatz 4


 
 
 


Drucksache 149/13

... 2. im Hinblick auf die Vorbeugung vor Erkrankungen unter Berücksichtigung des Standes der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft oder der guten hygienischen Praxis in der Tierhaltung Anforderungen an die Haltung der Tiere anordnen, insbesondere hinsichtlich der Fütterung, der Hygiene, der Art und Weise der Mast einschließlich der Mastdauer, der Ausstattung der Ställe sowie deren Einrichtung und Besatzdichte, soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 149/13




16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 1

§ 58a
Mitteilungen über Tierhaltungen

§ 58b
Mitteilungen über Arzneimittelverwendung

§ 58c
Ermittlung der Therapiehäufigkeit

§ 58d
Verringerung der Anwendung antibakteriell wirksamer Stoffe

§ 58e
Verordnungsermächtigungen

§ 58f
Verwendung von Daten

§ 58g
Evaluierung

§ 83b
Verkündung von Rechtsverordnungen Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 143/13 (Beschluss)

... Die Einbeziehung der Junghennenaufzucht in die Marktüberwachung ist notwendig, damit die gesamte Erzeugungskette vom Brutei bis zur Legehenne überwacht werden kann. Verstöße gegen bestimmte Normen, wie z.B. die Besatzdichte, können nur aufgedeckt werden, wenn die Überwachungskette geschlossen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 143/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zu Verbesserungen der Überwachung in den Bereichen der Marktordnung,


 
 
 


Drucksache 543/13

... 3. im Hinblick auf die Vorbeugung vor Erkrankungen unter Berücksichtigung des Standes der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft oder der guten hygienischen Praxis in der Tierhaltung Anforderungen an die Haltung der Tiere anordnen, insbesondere hinsichtlich der Fütterung, der Hygiene, der Art und Weise der Mast einschließlich der Mastdauer, der Ausstattung der Ställe sowie deren Einrichtung und der Besatzdichte,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/13




Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes - Drucksachen 17/11293, 17/11873, 17/12526, 17/12924 -

Anlage 16
. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

Zu Artikel 1 Nummer 7

§ 58b
Mitteilungen über Arzneimittelverwendung

§ 58d
Verringerung der Behandlung mit antibakteriell wirksamen Stoffen

§ 58f
Verwendung von Daten


 
 
 


Drucksache 555/12 (Beschluss)

... Die Anordnungen nach Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 sollten unabhängig von rechtlichen Regelungen getroffen werden, da diese den Mindeststandard definieren. Anordnungen, die geeignet erscheinen, den einzelbetrieblichen Einsatz von Antibiotika zu reduzieren, sollten über andere Rechtsvorschriften, wie z.B. einer erlaubten Besatzdichte, hinausgehen können, da sie ansonsten ihren Zweck verfehlen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 56 Absatz 4 Satz 1

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, Doppelbuchstabe cc - neu - § 56a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a - neu -

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 56a Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, Nummer 6 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa - neu - § 57 Absatz 2 Satz 1

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 57 Absatz 3 Nummer 2

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 58 Absatz 3 - neu -

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 4

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, 4, Satz 2 - neu -*

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1, § 58b*

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 3a - neu -

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 - neu -, § 58b Überschrift, Absatz 1 Satz 4 - neu -

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 und § 58b Absatz 2

16. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1, 4 - neu -

17. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 2, § 58d Absatz 2 Nummer 1

18. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 3

19. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 4, Satz 5, Satz 6, Satz 7, Absatz 2, Absatz 2a - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

20. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 2

21. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 3

22. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 4 Satz 1

23. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 4 Satz 4 - neu -

24. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 1

25. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 2 Satz 1 Nummer 2

26. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 2 Satz 2

27. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 1 und 2 einleitender Satzteil und Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

28. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 bis 5 - neu -

29. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 2

30. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 3a - neu -

31. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 - neu -

32. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 4 - neu -

33. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 1 Satz 2 - neu - und 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

34. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 2 Nummer 1

35. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 2 Nummer 3 - neu -

36. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 3 Nummer 4 - neu -

37. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58e - neu -

§ 58e
Zentrale Datenbank

38. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 69b Absatz 1

39. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 97 Absatz 2 Nummer 23a1 - neu - bis 23a4 - neu -

Zu Nummer 23a4

40. Zum Gesetzentwurf allgemein

41. Zum Gesetzentwurf allgemein

42. Zum Gesetzentwurf insgesamt

43. Zum Gesetzentwurf insgesamt

44. Zum Gesetzentwurf insgesamt

45. Zum Gesetzentwurf insgesamt

46. Zum Gesetzentwurf insgesamt

47. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 555/12

... 3. im Hinblick auf die Vorbeugung vor Erkrankungen unter Berücksichtigung des Standes der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft oder der guten hygienischen Praxis in der Tierhaltung Anforderungen an die Haltung der Tiere anordnen, insbesondere hinsichtlich der Fütterung, der Hygiene, der Art und Weise der Mast einschließlich der Mastdauer, der Ausstattung der Ställe sowie deren Einrichtung und Besatzdichte, soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E 3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

3 Sozialversicherung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 58a
Mitteilungen über Tierhaltungen und Arzneimittelverwendung

§ 58b
Ermittlung der Therapiehäufigkeit

§ 58c
Verringerung der Anwendung antimikrobiell wirksamer Stoffe

§ 58d
Verordnungsermächtigungen

§ 83b
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Gesetzesänderung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten

IV. Erfüllungsaufwand und Informationspflichten

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 58a

Zu § 58b

Zu § 58c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1950: Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

1. Gesamtbewertung

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 


Drucksache 555/1/12

... Die Anordnungen nach Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 sollten unabhängig von rechtlichen Regelungen getroffen werden, da diese den Mindeststandard definieren. Anordnungen, die geeignet erscheinen, den einzelbetrieblichen Einsatz von Antibiotika zu reduzieren, sollten über andere Rechtsvorschriften, wie z.B. einer erlaubten Besatzdichte, hinausgehen können, da sie ansonsten ihren Zweck verfehlen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 1c Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3, Satz 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 56 Absatz 4 Satz 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, Doppelbuchstabe cc - neu - § 56a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a - neu -

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 56a Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, Nummer 6 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 56a Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe a *

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa - neu - § 57 Absatz 2 Satz 1 *

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 57 Absatz 3 Nummer 2

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 58 Absatz 3 - neu -

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 4

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 4

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, 4, Satz 2 - neu - *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1, § 58b *

16. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 3a - neu -

17. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 - neu -, § 58b Überschrift, Absatz 1 Satz 4 - neu -

18. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 2 und § 58b Absatz 2

19. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1, 4 - neu -

20. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 2, § 58d Absatz 2 Nummer 1

21. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 3

22. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 4, Satz 5, Satz 6, Satz 7, Absatz 2, Absatz 2a - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

23. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 2

24. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 3

25. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 4 Satz 1

26. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 4 Satz 4 - neu -

27. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 1

Zu Artikel 1 Nummer 7

30. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 2 Satz 2

31. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 1 und 2 einleitender Satzteil und Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 bis 5 - neu -

33. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 2

34. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 3a - neu -

35. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 - neu -

36. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 4 - neu -

37. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 1 Satz 2 - neu - und 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

38. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 2 Nummer 1

39. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 2 Nummer 3 - neu -

40. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d Absatz 3 Nummer 4 - neu -

41. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58e - neu -

§ 58e
Zentrale Datenbank

42. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 69b Absatz 1

43. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 97 Absatz 2 Nummer 23a1 - neu - bis 23a3 - neu -

44. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 97 Absatz 2 Nummer 23a1 - neu - *

45. Zu Artikel 2 Absatz 1 Inkrafttreten

46. Zum Gesetzentwurf allgemein

47. Zum Gesetzentwurf allgemein

48. Zum Gesetzentwurf insgesamt

49. Zum Gesetzentwurf insgesamt

50. Zum Gesetzentwurf insgesamt

51. Zum Gesetzentwurf insgesamt

52. Zum Gesetzentwurf insgesamt

53. Zum Gesetzentwurf insgesamt

54. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 88/11

... /EG die einschränkenden Schwellenwerte Besatzdichte und Ofenkapazität gestrichen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz – TEHG)*)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Genehmigung und Überwachung von Emissionen

§ 4
Emissionsgenehmigung

§ 5
Ermittlung von Emissionen und Emissionsbericht

§ 6
Überwachungsplan

Abschnitt 3
Berechtigungen und Zuteilung

§ 7
Berechtigungen

§ 8
Versteigerung von Berechtigungen

§ 9
Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Anlagenbetreiber

§ 10
Rechtsverordnung über Zuteilungsregeln

§ 11
Regelzuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Luftfahrzeugbetreiber

§ 12
Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen aus der Sonderreserve

§ 13
Antrag auf Zuteilung aus der Sonderreserve

§ 14
Ausgabe von Berechtigungen

§ 15
Durchsetzung von Rückgabeverpflichtungen

§ 16
Anerkennung von Berechtigungen und Emissionsgutschriften

§ 17
Emissionshandelsregister

§ 18
Umtausch von Emissionsgutschriften in Berechtigungen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 19
Zuständigkeiten

§ 20
Überwachung

§ 21
Sachverständige Stellen

§ 22
Gebühren für Amtshandlungen von Bundesbehörden

§ 23
Elektronische Kommunikation

§ 24
Einheitliche Anlage

§ 25
Änderung der Identität oder Rechtsform des Betreibers

§ 26
Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

§ 27
Befreiung für Kleinemittenten

§ 28
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 5
Sanktionen

§ 29
Durchsetzung der Berichtspflicht

§ 30
Durchsetzung der Abgabepflicht

§ 31
Betriebsuntersagung gegen Luftfahrzeugbetreiber

§ 32
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 6
Übergangsregelungen

§ 33
Allgemeine Übergangsregelung

§ 34
Übergangsregelung für Anlagenbetreiber

§ 35
Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber

Anhang 1
Einbezogene Tätigkeiten und Treibhausgase

Teil 1
Grundsätze

Teil 2
Tätigkeiten

Anhang 2
Anforderungen an die Vorlage und Genehmigung von Überwachungsplänen nach § 6 und § 13 sowie an die Ermittlung von Emissionen und die Berichterstattung nach § 5

Teil 1
Fristen für die Vorlage eines Überwachungsplans

Teil 2
Anforderungen an die Ermittlung von Emissionen und die Emissionsberichterstattung

Anhang 3
Anforderungen an die Verifizierung

Teil 1
Emissionsberichterstattung

A. Allgemeine Grundsätze

B. Methodik Strategische Analyse

4 Prozessanalyse

4 Risikoanalyse

C. Bericht

D. Zusätzliche Bestimmungen für die Prüfung von Emissionsberichten des Luftverkehrs

Teil 2
Angaben zur Transportleistung

Anhang 4
Anforderungen an sachverständige Stellen

Anhang 5
Berechnung der spezifischen Emissionsminderung sowie des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4

Teil 1
Berechnung der spezifischen Emissionsminderung nach § 27 Absatz 4

1. Anlagenspezifischer Emissionswert für die Berechnung der spezifischen Emissionsminderung

2. Berechnungsformeln

a Berechnungsformeln für Einzelanlagen-Nachweis

b Berechnungsformeln für gemeinsamen Nachweis

Erläuterung der Abkürzungen:

Teil 2
Berechnung des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4 Satz 4 und 5

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung der Datenerhebungsverordnung 2020

Artikel 4
Änderung des Zuteilungsgesetzes 2012

Artikel 5
Änderung der Emissionshandels-Versteigerungsverordnung 2012

Artikel 6
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Artikel 7
Änderung der Emissionshandelskostenverordnung 2007

Artikel 8
Änderung der Datenerhebungsverordnung 2012

Artikel 9
Änderung des Zuteilungsgesetzes 2007

Artikel 10
Änderung der Zuteilungsverordnung 2007

Artikel 11
Änderung der Zuteilungsverordnung 2012

Artikel 12
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 14
Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Anwendungsbereich

2. Neue Ausgestaltung von Emissionsgenehmigung und Überwachungsplan

3. Versteigerung von Berechtigungen

4. Zuteilung kostenloser Berechtigungen

5. Verwendung von Projektgutschriften

6. Zeitlich gestufter Übergang zum neuen Emissionshandelssystem

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

a. Zusammenfassung

b. Informationspflichten der TEHG-Novelle Übersicht

c. Vergleich zu den Bürokratiekosten der Handelsperiode 2008-2012

d. Einzelbewertung der Informationspflichten

IP 1 Emissionsgenehmigung / Antragstellung

IP 2 Antrag auf gesonderte Genehmigung

IP 3 Anzeige Änderung der Tätigkeit

IP 4 Emissionsbericht und Verifizierung des Berichts

IP 5 Genehmigung des Überwachungsplans

IP 6 Anzeige Anpassung des Überwachungsplans

IP 7 Übertragung von Berechtigungen zur Erfüllung der Abgabepflicht

IP 8 Antrag auf Zuteilung kostenloser Berechtigungen für Anlagenbetreiber

IP 9 Antrag auf Zuteilung kostenloser Luftverkehrsberechtigungen

IP 10 Antrag auf Zuteilung kostenloser Berechtigungen für zusätzliche Luftfahrzeugbetreiber

IP 11 Antrag auf Eröffnung eines Kontos im Emissionshandelsregister

IP 12 Antrag auf Umtausch von Projektgutschriften in Berechtigungen

IP 13 Antrag auf Bekanntmachung als sachverständige Stelle

IP 16 Antrag Opt-Out für Kleinanlagen

e. Zusammenfassung

IV. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu Anhang 1 Einbezogene Tätigkeiten und Treibhausgase

Teil 1
Grundsätze

Zu Anhang 2 Anforderungen an die Vorlage und Genehmigung von Überwachungsplänen nach § 6 und § 13 sowie an die Ermittlung von Emissionen und die Berichterstattung nach § 5

Zu Anhang 3 Anforderungen an die Verifizierung

Zu Anhang 4 Anforderungen an sachverständige Stellen

Zu Anhang 5 Berechnung der spezifischen Emissionsminderung sowie des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1433: Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels


 
 
 


Drucksache 445/2/11

... 2. Eine zeitweise Einschränkung der Beleuchtungsstärke oder die vorübergehende wesentliche Einschränkung des Einfalles des natürlichen Lichtes ist nur nach tierärztlicher Indikation zulässig. Vor der Einschränkung der Beleuchtungsstärke bzw. vor der vorübergehenden wesentlichen Einschränkung des Einfalles des natürliche Lichtes ist zu prüfen, ob die Einschränkung durch sofortige Managementmaßnahmen wie das Anbieten von Beschäftigungsmaterial und eine Verringerung der Besatzdichte oder für spätere Legeperioden durch den Kauf von Junghennen aus Linien, die als weniger aggressiv gelten, vermieden werden kann. Die tierärztliche Indikation, die Dauer der Einschränkung der Beleuchtungsstärke oder des Einfalles des natürlichen Lichtes sowie die Managementmaßnahmen sind aufzuzeichnen und ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Aufzeichnung mindestens drei Jahre aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen." '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 445/2/11




Zu Artikel 1 Nummer 4


 
 
 


Drucksache 445/4/11

... Wird die Besatzdichte im neuen § 13a Absatz 2 Satz 1 auf sieben Legehennen je Quadratmeter gesenkt, so stehen jeder Legehenne 1428 cm2 nutzbare Fläche zuzüglich Gruppennest zu. Diese Fläche gestattet eine ungehinderte Fortbewegung, mehr Ausweichbewegungen zur Vermeidung von Aggressionen und bietet mehr Platz zum ungestörten Ruhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 445/4/11




Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 825/11

... Tierbesatzdichte erhöht.



Drucksache 466/10

... (4) Die zuständige Behörde kann auf einer Flächen, die als Befallsfläche in das amtliche Verzeichnis nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 eingetragen worden ist, den Anbau von Kartoffeln und Pflanzen nach Anhang I der Richtlinie 2007/33/EG, im Rahmen eines amtlichen Bekämpfungsprogrammes nach § 12 mit dem Ziel der Reduzierung der Besatzdichte der Kartoffelzystennematodenpopulation genehmigen. Eine Genehmigung nach Satz 1 darf nicht erteilt werden für die Erzeugung von Pflanzkartoffeln, einschließlich derer zum Zwecke des Nachbaus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 466/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltskosten ohne Vollzugsaufwand:

2. Haushaltskosten mit Vollzugsaufwand:

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Züchtungs- und Haltungsverbot

§ 2
Anzeigepflichten

§ 3
Ausnahmen zu Versuchs- und Züchtungszwecken

Abschnitt 2
Maßnahmen zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses

§ 4
Abgrenzung und Aufhebung der Sicherheitszone

§ 5
Schutzmaßnahmen in der Sicherheitszone

§ 6
Verwendung und Behandlung

Abschnitt 3
Maßnahmen zur Bekämpfung von Kartoffelzystennematoden

§ 7
Anforderungen an Felder für die Erzeugung von Pflanzen zum Anpflanzen

§ 8
Untersuchung von Anbauflächen

§ 9
Erhebungen zur Feststellung der Verbreitung von Kartoffelzystennematoden

§ 10
Amtliches Verzeichnis

§ 11
Maßnahmen bei Befall mit Kartoffelzystennematoden

§ 12
Amtliches Bekämpfungsprogramm

§ 13
Verwendung und Behandlung von kontaminierten Pflanzen

§ 14
Anforderung an Verarbeitungsbetriebe für Kartoffeln

§ 15
Ausnahmen für Nachbau

Abschnitt 4
Schlussbestimmungen

§ 16
Ordnungswidrigkeiten

§ 17
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 12) Geeignete Maßnahmen für das amtliche Bekämpfungsprogramm

Anlage 2
(zu § 14) Anerkannte Behandlungs- oder Beseitigungsverfahren für Resterden aus der Kartoffelverarbeitung

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu §§ 4

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1315: Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden


 
 
 


Drucksache 399/1/09

... Auf Grund der hohen Besatzdichten ist es einzelnen Tiere nicht möglich, in Ecken oder an Seitenwänden angebrachten stromführenden Drähten auszuweichen, wenn sie von Artgenossinnen auf diese gedrückt oder gejagt werden. Stromführende Einrichtungen am Eierabrollband, die zur Verhinderung des Anpickens von Eier dienen, sind vom Verbot nicht betroffen, da sie sich außerhalb des Aufenthaltsbereiches befinden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 , Nummer 15 Buchstabe 0a - neu - § 38 Absatz 2a - neu - TierSchNutztV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3b - neu - § 13 Absatz 6 - neu - TierSchNutztV

3. Zu Artikel 1 Nummer 3c - neu - § 13a Absatz 2 Satz 1 TierSchNutztV

4. Zu Artikel 1 Nummer 3d - neu - § 13a Absatz 2 Satz 2 - neu - TierSchNutztV *

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 16 Nummer 3 TierSchNutztV

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 17 Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 Buchstabe c - neu - TierSchNutztV

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18 Absatz 3 Nummer 5 TierSchNutztV

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18 Absatz 5 - neu - TierSchNutztV

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 TierSchNutztV

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TierSchNutztV

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TierSchNutztV *

12. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 2 TierSchNutztV

13. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 TierSchNutztV

14. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 9 Satz 1 , Nummer 14 Buchstabe a § 37 Absatz 1 Nummer 29a - neu - TierSchNutztV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 2 TierSchNutztV

16. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 3 Satz 2 TierSchNutztV

17. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 5 Satz 1 TierSchNutztV

18. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 5 Satz 3 - neu - und 4 - neu - TierSchNutztV

19. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 37 Absatz 1 Nummer 21a - neu - TierSchNutztV

20. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 37 Absatz 1 Nummer 23b - neu - TierSchNutztV


 
 
 


Drucksache 399/09

... /EG des Rates vom 28. Juni 2007 mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern in innerstaatliches Recht umgesetzt. Die nationale Verordnung verursacht geringere Bürokratiekosten als die Richtlinie, da die aufwändige Regelung zur Besatzdichteerhöhung in Artikel 3 Abs. 5 der Richtlinie nicht umgesetzt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Bürokratiekosten der Wirtschaft

Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

Bürokratiekosten für die Verwaltung

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1

Abschnitt 4
Anforderungen an das Halten von Masthühnern

§ 16
Anwendungsbereich

§ 17
Sachkunde

§ 18
Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Masthühner

§ 19
Anforderungen an das Halten von Masthühnern

§ 20
Überwachung und Folgemaßnahmen im Schlachthof

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

3 Allgemeines

4 Bürokratiekosten

Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

Bürokratiekosten für die Verwaltung

4 Einzelvorschriften

Zusätzliche Begründung zu Artikel 1 Nr. 4

Zusätzliche Begründung zu Artikel 1 Nr. 5 § 19 Abs. 3

Zusätzliche Begründung zu Artikel 1 Nr. 5 § 19 Abs. 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 776: Vierte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung


 
 
 


Drucksache 334/09

... Die Folgen für die Tiergesundheit müssen im Wesentlichen auf Ebene des Haltungsbetriebs bewältigt werden, wobei der Tierbesatzdichte bestimmter Regionen und den aktuellen Bewegungen lebender Tiere Rechnung zu tragen ist. Mit der Tiergesundheitsstrategie der Gemeinschaft21 soll der Seuchenbekämpfung, der Verbesserung der Datenerfassung und der Verstärkung der existierenden Tierseuchenüberwachung Priorität eingeräumt werden. Der Schwerpunkt der Strategie liegt weniger auf Bekämpfungs- als auf Verhütungsmaßnahmen (z.B. biologische Sicherheit), und es wird geprüft, inwieweit der Klimawandel das Auftreten von Tierseuchen beeinflusst.



Drucksache 115/09

... 1. Der Verzehr von Kaninchenfleisch liegt in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Pro-Kopf-Verbrauch von ca. 0,5 kg nach wie vor auf einem sehr niedrigen Niveau, erfreut sich aber in den letzten Jahren zunehmender Beliebtheit. Insbesondere im Handel angebotenes Kaninchenfleisch wird von Tieren gewonnen, die in spezialisierten, kommerziellen Kaninchenmastbetrieben zumeist in Drahtkäfigen bei hohen Besatzdichten gehalten werden. Vergleichbare Haltungsverfahren bestehen für die Haltung und Zucht von Kaninchen zur Gewinnung von Angorawolle zu Erwerbszwecken. Ein großer Teil des in der Bundesrepublik Deutschland verzehrten Kaninchenfleisches stammt aus anderen Staaten, da die heimische Produktion den Bedarf bei Weitem nicht decken kann. Nach wie vor werden europaweit in der erwerbsmäßigen Kaninchenmast und -zucht teilweise aus der Sicht des Tierschutzes nicht hinnehmbare Haltungsbedingungen vorgefunden.



Drucksache 399/09 (Beschluss)

... Auf Grund der hohen Besatzdichten ist es einzelnen Tiere nicht möglich, in Ecken oder an Seitenwänden angebrachten stromführenden Drähten auszuweichen, wenn sie von Artgenossinnen auf diese gedrückt oder gejagt werden. Stromführende Einrichtungen am Eierabrollband, die zur Verhinderung des Anpickens von Eier dienen, sind vom Verbot nicht betroffen, da sie sich außerhalb des Aufenthaltsbereiches befinden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/09 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Vierten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

A Änderungen

1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 , Nummer 15 Buchstabe 0a - neu - § 38 Absatz 2a - neu - TierSchNutztV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3b - neu - § 13 Absatz 6 - neu - TierSchNutztV

3. Zu Artikel 1 Nummer 3c - neu - § 13a Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - TierSchNutztV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 16 Nummer 3 TierSchNutztV

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 17 Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 Buchstabe c - neu - TierSchNutztV

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18 Absatz 3 Nummer 5 TierSchNutztV

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18 Absatz 5 - neu - TierSchNutztV

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 TierSchNutztV

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TierSchNutztV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 1 Satz 2 TierSchNutztV

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 TierSchNutztV

12. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 19 Absatz 9 Satz 1 , Nummer 14 Buchstabe a § 37 Absatz 1 Nummer 29a - neu - TierSchNutztV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 2 TierSchNutztV

14. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 3 Satz 2 TierSchNutztV

15. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 5 Satz 1 TierSchNutztV

16. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 5 Satz 3 - neu - und 4 - neu - TierSchNutztV

17. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 37 Absatz 1 Nummer 21a - neu - TierSchNutztV

18. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 37 Absatz 1 Nummer 23b - neu - TierSchNutztV

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 115/09 (Beschluss)

... 1. Der Verzehr von Kaninchenfleisch liegt in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Pro-Kopf-Verbrauch von ca. 0,5 kg nach wie vor auf einem sehr niedrigen Niveau, erfreut sich aber in den letzten Jahren zunehmender Beliebtheit. Insbesondere im Handel angebotenes Kaninchenfleisch wird von Tieren gewonnen, die in spezialisierten, kommerziellen Kaninchenmastbetrieben zumeist in Drahtkäfigen bei hohen Besatzdichten gehalten werden. Vergleichbare Haltungsverfahren bestehen für die Haltung und Zucht von Kaninchen zur Gewinnung von Angorawolle zu Erwerbszwecken. Ein großer Teil des in der Bundesrepublik Deutschland verzehrten Kaninchenfleisches stammt aus anderen Staaten, da die heimische Produktion den Bedarf bei Weitem nicht decken kann. Nach wie vor werden europaweit in der erwerbsmäßigen Kaninchenmast und -zucht teilweise aus der Sicht des Tierschutzes nicht hinnehmbare Haltungsbedingungen vorgefunden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 115/09 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Tierschutz bei der Haltung von Kaninchen zu Erwerbszwecken


 
 
 


Drucksache 367/08C

... – Mindestbesatzdichte und/oder andere geeignete Regelungen



Drucksache 102/08

... und/oder einer Ofenkapazität über 4 m³ und einer Besatzdichte über 300 kg/m³

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 102/08




Begründung

1. Einleitung

2. Geltungsbereich

3. Überwachung, Berichterstattung, Prüfung

4. Weitere Harmonisierung und stärkere Berechenbarkeit

5. Verknüpfung mit Emissionshandelssystemen in Drittländern und geeignete Wege zur Einbeziehung von Entwicklungs- und Schwellenländern

6. Inkrafttreten

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Richtlinie 2003/87/EG

Artikel 9
Menge der für die Gemeinschaft als Ganze zugeteilten Zertifikate

Artikel 9a
Anpassung der Menge der für die Gemeinschaft als Ganze zugeteilten Zertifikate

Artikel 10
Versteigerung von Zertifikaten

Artikel 10a
Gemeinschaftsweite Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenfreien Zuteilung

Artikel 10b
Maßnahmen zur Unterstützung bestimmter energieintensiver Industrien im Falle der Verlagerung von CO2-Emissionen

Artikel 11
Nationale Umsetzungsmaßnahmen

Artikel 11a
Nutzung von CER und ERU aus Projektmaßnahmen im Gemeinschaftssystem vor Inkrafttreten eines künftigen internationalen Klimaschutzübereinkommens

Artikel 14
Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen

Artikel 22
Änderungen der Anhänge

Artikel 24a
Harmonisierte Vorschriften für Projekte zur Emissionsminderung

Artikel 27
Ausschluss von Kleinfeuerungsanlagen vorbehaltlich der Durchführung gleichwertiger Maßnahmen

Artikel 28
Anpassungen nach Abschluss eines internationalen Klimaschutzübereinkommens

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Übergangsbestimmung

Artikel 4
Inkrafttreten

Artikel 5
Adressaten

Anhang I

Anhang II

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 873/08

... * Mäuse können für die kurze Zeit zwischen Absetzen und Abgabe bei diesen höheren Besatzdichten gehalten werden, vorausgesetzt, die Tiere sind in größeren, angemessen ausgestalteten Käfigen untergebracht. Die Unterbringungsbedingungen dürfen das Wohlbefinden der Tiere nicht beinträchtigen und beispielsweise zu erhöhter Aggressivität, Morbidität oder Mortalität, stereotypem Verhalten und anderen Verhaltensdefiziten, Gewichtsverlust oder anderen physiologischen oder verhaltensrelevanten Stressreaktionen führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 873/08




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

4 Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Gemeinschaftskontext

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4 Finanzielle Auswirkungen

5 Zusätzliche Informationen

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

4 Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Vermeidung, Verminderung und Verbesserung

Artikel 5
Zwecke der Verfahren

Artikel 6
Schmerzfreies Töten

Kapitel II
Bestimmungen zur Verwendung bestimmter Tiere in Verfahren

Artikel 7
Gefährdete Tierarten außer nichtmenschlichen Primaten

Artikel 8
Nichtmenschliche Primaten

Artikel 9
Tiere aus freier Wildbahn

Artikel 10
Speziell für die Verwendung in Verfahren gezüchtete Tiere

Artikel 11
Streunende und verwilderte Haustiere

Kapitel III
Verfahren

Artikel 12
Verfahren

Artikel 13
In Verfahren angewandte Methoden

Artikel 14
Betäubung

Artikel 15
Einstufung des Schweregrads von Verfahren

Artikel 16
Erneute Verwendung

Artikel 17
Ende des Verfahrens

Artikel 18
Gemeinsame Nutzung von Organen und Geweben

Artikel 19
Freilassung von Tieren und private Unterbringung

Kapitel IV
Zulassung

Abschnitt 1
Zulassung von Personen

Artikel 20
Zulassung von Personen

Abschnitt 2
Anforderungen für Einrichtungen

Artikel 21
Zulassung von Einrichtungen

Artikel 22
Aussetzung und Entzug der Zulassung

Artikel 23
Anforderungen an Anlagen und Ausstattungen

Artikel 24
Anforderungen an das Personal von Einrichtungen

Artikel 25
Ständiges Gremium für die ethische Überprüfung

Artikel 26
Aufgaben des ständigen Gremiums für die ethische Überprüfung

Artikel 27
Züchtung nichtmenschlicher Primaten

Artikel 28
Programm für die private Unterbringung

Artikel 29
Aufzeichnungen zu den Tieren

Artikel 30
Informationen über Hunde, Katzen und nichtmenschliche Primaten

Artikel 31
Kennzeichnung

Artikel 32
Pflege und Unterbringung

Abschnitt 3
Inspektionen

Artikel 33
Nationale Inspektionen

Artikel 34
Kontrollen der nationalen Inspektionen

Abschnitt 4
Anforderungen für Projekte

Artikel 35
Genehmigung von Projekten

Artikel 36
Antrag auf Genehmigung eines Projekts

Artikel 37
Ethische Bewertung

Artikel 38
Rückwirkende Bewertung

Artikel 39
Aufzeichnungen zu ethischen Bewertungen

Artikel 40
Nichttechnische Projektzusammenfassungen

Artikel 41
Erteilung einer Projektgenehmigung

Artikel 42
Änderung, Erneuerung oder Entzug einer Projektgenehmigung

Artikel 43
Entscheidungen über Genehmigungen

Kapitel V
Vermeidung der doppelten Durchführung von Verfahren und alternative Ansätze

Artikel 44
Unnötige doppelte Durchführung von Verfahren

Artikel 45
Alternative Ansätze

Artikel 46
Nationale Referenzlaboratorien für alternative Methoden

Artikel 47
Nationaler Ausschuss für Tierschutz und -ethik

Kaptel VI Schlussbestimmungen

Artikel 48
Anpassung der Anhänge an den technischen Fortschritt

Artikel 49
Berichterstattung

Artikel 50
Schutzklausel

Artikel 51
Ausschuss

Artikel 52
Bericht der Kommission

Artikel 53
Überprüfung

Artikel 54
Zuständige Behörden

Artikel 55
Sanktionen

Artikel 56
Umsetzung

Artikel 57
Aufhebung

Artikel 58
Übergangsbestimmungen

Artikel 59
Inkrafttreten

Artikel 60
Adressaten

Anhang I
Wirbellose Arten gemäß Artikel 2 Absatz 2

Anhang II
Liste der Tiere gemäß Artikel 10

Anhang III
Liste der nichtmenschlichen Primaten und Zeitpunkte gemäß Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 2

Anhang IV
Pflege- und Unterbringungsstandards gemäß Artikel 32

Abschnitt
A Allgemeines

1. Räumlichkeiten der Einrichtung

1.1. Funktionen und allgemeine Gestaltung

1.2. Tierräume

1.3. Allgemeine und besondere Räume für Versuche

1.4. Betriebsräume

2. Umgebungsbedingungen und ihre Überwachung

2.1. Belüftung

2.2. Temperatur

2.3. Luftfeuchte

2.4. Beleuchtung

2.5. Lärm

2.6. Alarmsysteme

3. Pflege

3.1. Gesundheit

3.2. Einfangen in freier Wildbahn

3.3. Unterbringung und Ausgestaltung

a Unterbringung

b Ausgestaltung

c Haltungsbereiche

3.4. Fütterung

3.5. Tränken

3.6. Bodenbelag, Substrat, Einstreu, Lager- und Nestmaterial

3.7. Umgang

Abschnitt
B Artspezifischer Teil

1. Mäuse, Ratten, Wüstenrennmäuse, Hamster und Meerschweinchen

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2. Kaninchen

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3. Katzen

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4. Hunde

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5. Frettchen

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6. Nichtmenschliche Primaten

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7. Landwirtschaftliche Nutztiere

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8. Vögel

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9. Amphibien

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10. Reptilien

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ANHANG V Schmerzfreie Methoden zum Töten von Tieren

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Anhang VI
Liste der Punkte, auf die in Artikel 20 Absatz 4 Bezug genommen wird

Anhang VII
Liste der Punkte, auf die in Artikel 37 Nummer 3 Bezug genommen wird

Finanzbogen

1. Name Des Vorschlags:

2. Haushaltslinien:

3. Finanzielle Auswirkung

4. Betrugsbekämpfungsmassnahmen

5. Sonstige Bemerkungen


 
 
 


Drucksache 276/07

... Anlagen zum Brennen keramischer Erzeugnisse mit einer Produktionsleistung von mehr als 75 Tonnen je Tag, soweit der Rauminhalt der Brennanlage 4 m3 oder mehr und die Besatzdichte 300 kg/m3 oder mehr beträgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (Zuteilungsgesetz 2012 - ZuG 2012)1

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Mengenplanung

§ 4
Nationale Emissionsziele

§ 5
Reserve

Abschnitt 3
Zuteilungsregeln

§ 6
Zuteilung für bestehende Industrieanlagen mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002

§ 7
Zuteilung für bestehende Anlagen der Energiewirtschaft mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002

§ 8
Zuteilung für bestehende Anlagen mit Inbetriebnahme in den Jahren 2003 bis 2007

§ 9
Zuteilung für Neuanlagen

§ 10
Einstellung des Betriebes von Anlagen

§ 11
Kuppelgas

§ 12
Besondere Härtefallregelung

§ 13
Nähere Bestimmung der Berechnung der Zuteilung

§ 14
Antragsfristen

§ 15
Überprüfung von Angaben

§ 16
Kosten der Zuteilung

Abschnitt 4
Ausgabe und Abgabe von Berechtigungen

§ 17
Ausgabe

§ 18
Erfüllung der Abgabepflicht

Abschnitt 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 19
Bußgeldvorschriften

§ 20
Zuständige Behörde

Anhang 1
Berechnungsformeln

Anhang 2
(zu § 9 Abs. 3 und § 12 Abs. 1) Vergleichbarkeit von Anlagen

Anhang 3
(zu § 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 2 Satz 1)

Teil
A: Produktbezogene Emissionswerte

I. Anlagen zur Stromproduktion, zur Erzeugung von Wellenarbeit und zur Erzeugung von Wärme thermische Energie

II. Neuanlagen zur Herstellung von Zement und zur Herstellung von Glas

III. Neuanlagen zur Herstellung von Keramik

Teil
B: Anwendungsregeln für die Zuteilung für Neuanlagen nach den §§ 8 und 9

Anhang 4
(zu § 3 Abs. 2 Nr. 7 in Verbindung mit § 8 und § 9) Vollbenutzungsstunden

I. Vollbenutzungsstunden

II. Berechnung des Standardauslastungsfaktors und Zuordnung von Vollbenutzungsstunden

Anhang 5
(zu § 4 Abs. 3) Anteilige Kürzung der Zuteilungsmenge entsprechend dem Effizienzstandard der Anlage

1. Grundsatz

a. Bestimmung des Effizienzstandards der Anlage

b. Bestimmung des Anpassungsfaktors

2. Produktstandards für die Berechnung der anteiligen Kürzung

a. Erzeugung von Strom:

b. Erzeugung von Wärme:

c. Erzeugung von Wellenarbeit

3. Bestimmung des Referenzjahres

4. Berechnungsformeln

Artikel 2
Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 3
Gesetz zur Änderung des Projekt-Mechanismen-Gesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Rahmenbedingungen für die Zuteilungsperiode 2008 - 2012

2. Zielsetzungen

3. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

B. Einzelerläuterungen

Zu Artikel 1

Erster Abschnitt

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Abschnitt 2
: Mengenplanung

Zu § 4

Zu § 5

Abschnitt 3
: Zuteilungsregeln

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Abschnitt 4
: Ausgabe und Abgabe von Berechtigungen

Zu § 17

Zu § 18

Abschnitt 5
: Gemeinsame Vorschriften

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 3

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 682/07

... • Leitfäden, bei denen das unterschiedliche Risiko bei verschiedenen Arten von Produktionssystemen und Tierarten berücksichtigt wird (z.B. Intensivhaltung, Extensivhaltung, Gebiet mit hoher Besatzdichte, Hobbylandwirte). Diese Leitfäden werden in Einklang stehen mit dem EU-Rechtsrahmen im Bereich der Tiergesundheit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 682/07




2 Präambel

1. Vision

2. Zweck

3. Umfang der Strategie

4. Zielsetzungen

5. Aktionsplan

Partnerschaftliche Arbeit

4 Kommunikation

Säule 1 Festlegung von Prioritäten für EU-Maßnahmen

1.1. Einstufung von mit Tieren zusammenhängenden Gefahren

Säule 2 Ein moderner Rahmen für die Tiergesundheit

2.1. Ein einziger und klarerer Rechtsrahmen

2.2. Aufbau von Systemen zur wirksamen Aufteilung von Kosten und Verantwortung

5 Tierseuchen

5 Futtermittel

2.3. Einfluss der Gemeinschaft auf internationale Standards

2.4. Ausarbeitung einer Ausfuhrstrategie auf Gemeinschaftsebene

Säule 3 Prävention, Überwachung und Krisenvorsorge bei Gefahren im Zusammenhang mit Tieren

3.1. Unterstützung von Biosicherheitsmaßnahmen im landwirtschaftlichen Betrieb

3.2. Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit

3.3. Bessere Biosicherheit an den Grenzen

3.4. Überwachung und Krisenvorsorge/-management15

5 Veterinärüberwachung

5 Notfallvorsorge

Säule 4 Wissenschaft, Innovation und Forschung

4.1. Wissenschaft

4.2. Innovation und Forschung


 
 
 


Drucksache 119/1/06

... (2) Für je neun Legehennen muss, unbeschadet des § 13 Abs. 2 Nr. 1, in einer Haltungseinrichtung mindestens eine nutzbare Fläche von einem Quadratmeter vorhanden sein. Kombinierte Ruhe- und Versorgungseinrichtungen mit parallel verlaufenden Laufstegen, unter und über denen eine lichte Höhe von mindestens 45 Zentimetern vorhanden ist, können bei der Berechnung der Besatzdichte mit der abgedeckten Fläche berücksichtigt werden sofern auf den Laufstegen ein sicheres Fußen gewährleistet ist und ruhende und fressende Tiere sich gegenseitig nicht stören. In Haltungseinrichtungen, in denen die nutzbare Fläche sich auf mehreren Ebenen befindet, dürfen je Quadratmeter von den Tieren nutzbare Stallgrundfläche nicht mehr als 18 Legehennen gehalten werden. Es dürfen nicht mehr als 6000 Legehennen ohne räumliche Trennung gehalten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Inhaltsübersicht ,* Nr. 2 § 2 Nr. 5 bis 16 , Nr. 3a § 13 , Nr. 3b § 13a - neu -, § 13b - neu - , Nr. 7 § 26 Abs. 1 Nr. 17 , Nr. 8 § 27 Abs. 3, Abs. 4 Satz 1, 2 - neu -

A. Allgemeines

B. Einzelvorschriften

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu § 13

Zu § 13a

Zu § 13b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

2. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 5 Satz 1 Nr. 1

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 3 Satz 2 , Nr. 8 § 27 Abs. 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 4

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 4 Satz 2 *

6. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 20 Satz 1

7. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 1 Nr. 1

8. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 23 Abs. 2 Nr. 3

9. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 25 Abs. 6

10. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 11

11. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 12

12. Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 13 Satz 2 - neu -

13. Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 14


 
 
 


Drucksache 119/3/06

... (2) Für je neun Legehennen muss, unbeschadet des § 13 Abs. 2 Nr. 1, in einer Haltungseinrichtung mindestens eine nutzbare Fläche von einem Quadratmeter vorhanden sein. Kombinierte Ruhe- und Versorgungseinrichtungen mit parallel verlaufenden Laufstegen, unter und über denen eine lichte Höhe von mindestens 45 Zentimetern vorhanden ist, können bei der Berechnung der Besatzdichte mit der abgedeckten Fläche berücksichtigt werden, sofern auf den Laufstegen ein sicheres Fußen gewährleistet ist und ruhende und fressende Tiere sich gegenseitig nicht stören. In Haltungseinrichtungen, in denen die nutzbare Fläche sich auf mehreren Ebenen befindet, dürfen je Quadratmeter von den Tieren nutzbare Stallgrundfläche nicht mehr als 18 Legehennen gehalten werden. Es dürfen nicht mehr als 6000 Legehennen ohne räumliche Trennung gehalten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/3/06




Zu Artikel 1

A. Allgemeines

B. Einzelvorschriften

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu § 13

Zu § 13a

Zu § 13b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e


 
 
 


Drucksache 17/06

... (16) Die ökologische Tierhaltung sollte hohe Tierschutzstandards einhalten, die tierartspezifischen verhaltensbedingten Bedürfnisse sind zu beachten und die Gesunderhaltung des Tierbestands sollte auf die Krankheitsvorbeugung ausgerichtet sein. Besondere Aufmerksamkeit hat in diesem Zusammenhang der Art der Stallunterbringung, den Haltungspraktiken und der Besatzdichte zu gelten. Darüber hinaus sollten bei der Wahl der Tierrassen Zuchtlinien mit langsamem Wachstum bevorzugt und deren Fähigkeit zur Anpassung an die lokalen Verhältnisse berücksichtigt werden. Die Durchführungsbestimmungen für Produktionsregeln der tierischen Erzeugung und der Aquakultur sollen wenigstens die Befolgung der Bestimmungen der Europäischen Konvention zum Schutz von Tieren für Landwirtschaftszwecke (TAP) und seine folgenden Empfehlungen gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 17/06




Begründung

politische Rahmensituation

Ökologische/biologische Erzeugung

4 Forschung

Nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur

Vereinfachung und bessere Rechtsetzung

3 VERORDNUNGSVORSCHLAG

Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen

Ziele und Grundsätze für die ökologische Erzeugung

4 Flexibilität

4 Kennzeichnung

4 Kontrollen

4 Einfuhren

Inkrafttreten und Anwendung der neuen Rechtsvorschriften

4 Haushaltsauswirkungen

Vorschlag

Titel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Ziele und Grundsätze der ökologischen Erzeugung

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Grundsätze für die landwirtschaftliche Erzeugung

Artikel 6
Grundsätze für die Verarbeitung

Titel III
PRODUKTIONSVORSCHRIFTEN

Kapitel 1
Landwirtschaftliche Erzeugung

Artikel 7
Allgemeine Vorschriften für die landwirtschaftliche Erzeugung

Artikel 8
Vorschriften für die pflanzliche Erzeugung

Artikel 9
Vorschriften für die tierische Erzeugung

Artikel 10
Vorschriften für die Aquakultur

Artikel 11
Verwendung bestimmter Produkte und Stoffe in der ökologischen Landwirtschaft

Artikel 12
Umstellung

Kapitel 2
Erzeugung von Futtermitteln

Artikel 13
Vorschriften für die Erzeugung von Futtermitteln

Kapitel 3
HERSTELLUNG von VERARBEITETEN Erzeugnissen

Artikel 14
Allgemeine Vorschriften für die Herstellung verarbeiteter Lebensmittel

Artikel 15
Verwendung bestimmter Produkte und Stoffe bei der Verarbeitung

Kapitel 4
Flexibilität

Artikel 16
Weniger restriktive Produktionsvorschriften

Titel IV
Kennzeichnung

Artikel 17
Verwendung von Bezeichnungen mit Bezug auf ökologische Erzeugung

Artikel 18
Verbindliche Angaben

Artikel 19
Gemeinschaftslogo für ökologische Erzeugung

Artikel 20
Aussagen in der Etikettierung und Werbung

Artikel 21
Besondere Kennzeichnungsvorschriften

Titel V
Kontrolle

Artikel 22
Kontrollsystem

Artikel 23
Teilnahme am Kontrollsystem

Artikel 24
Zertifizierung

Artikel 25
Maßnahmen bei Verstößen und Unregelmäßigkeiten

Artikel 26
Informationsaustausch

Titel VI
Handel mit Drittländern

Artikel 27
Einfuhren aus Drittländern

Titel VII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 28
Freier Warenverkehr

Artikel 29
Mitteilungen an die Kommission

Artikel 30
Statistische Informationen

Artikel 31
Verwaltungsausschuss für ökologische Erzeugung

Artikel 32
Durchführungsbestimmungen

Artikel 33
Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91

Artikel 34
Übergangsmaßnahmen

Artikel 35
Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I
Angaben nach Artikel 17 Absatz 1

Anhang II
Angaben nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Anhang III
Besondere Vorschriften


 
 
 


Drucksache 203/06

... 2. Stufe in 5 Jahren: größere Grundflächen oder geringere Besatzdichten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 203/06




1. Entschließung des Bundesrates zur Pelztierhaltung Drucksache 766/01 Beschluss

3 Sachstand

2. Entschließung des Bundesrates zur Tierschutz-Schlachtverordnung Drucksache 163/03 Beschluss und Drucksache 741/03 Beschluss

3 Sachstand

zur Tierschutz-Schlachtverordnung allgemein

zur Thematik Schächten

3. Entschließung des Bundesrates zum Verbot der Haltung bestimmter wildlebender Tierarten im Zirkus und zur Einrichtung eines Zirkuszentralregisters Drucksache 595/03 Beschluss

3 Sachstand

4. Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines obligatorischen Prüfverfahrens für Haltungssysteme für Legehennen Drucksache 574/03 Beschluss

3 Sachstand

5. Entschließung des Bundesrates zur Weiterentwicklung ausgestalteter Käfige und zum Ausbau der Auslauf- und Bodenhaltung in der Legehennenhaltung Drucksache 482/04 Beschluss

3 Sachstand


 
 
 


Drucksache 119/06 (Beschluss)

... (2) Für je neun Legehennen muss, unbeschadet des § 13 Abs. 2 Nr. 1, in einer Haltungseinrichtung mindestens eine nutzbare Fläche von einem Quadratmeter vorhanden sein. Kombinierte Ruhe- und Versorgungseinrichtungen mit parallel verlaufenden Laufstegen, unter und über denen eine lichte Höhe von mindestens 45 Zentimetern vorhanden ist, können bei der Berechnung der Besatzdichte mit der abgedeckten Fläche berücksichtigt werden sofern auf den Laufstegen ein sicheres Fußen gewährleistet ist und ruhende und fressende Tiere sich gegenseitig nicht stören. In Haltungseinrichtungen, in denen die nutzbare Fläche sich auf mehreren Ebenen befindet, dürfen je Quadratmeter von den Tieren nutzbare Stallgrundfläche nicht mehr als 18 Legehennen gehalten werden. Es dürfen nicht mehr als 6000 Legehennen ohne räumliche Trennung gehalten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/06 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

A Änderungen

1. Artikel 1 Nr. 1 Inhaltsübersicht , Nr. 2 § 2 Nr. 5 bis 16 , Nr. 3b - neu - § 13 , Nr. 3c - neu - § 13a - neu -, § 13b - neu - , Nr. 7 § 26 Abs. 1 Nr. 17 , Nr. 8 § 27 Abs. 3, Abs. 4 Satz 1, 2 - neu -

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelvorschriften

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu § 13

Zu § 13a

Zu § 13b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

2. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 5 Satz 1 Nr. 1

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 3 Satz 2 , Nr. 8 § 27 Abs. 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 4

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 20 Satz 1

6. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 1 Nr. 1

7. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 23 Abs. 2 Nr. 3

8. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 25 Abs. 6

9. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 11

10. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 12

11. Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 13 Satz 2 - neu -

12. Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 14

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 170/05

... "(8) Investitionen in die Mutterkuhhaltung, die Haltung männlicher Rinder oder die Extensivierung der Rinderhaltung werden nur in dem Umfang berücksichtigt, in dem die für das Jahr 2004 für die Mutterkuhprämie, die Sonderprämie für männliche Rinder und die Extensivierungsprämie geltenden Besatzdichteregelungen unter Berücksichtigung der durch die Investition angestrebten Gesamtkapazität mit den dem Betrieb im Jahr 2005 zur Verfügung stehenden beihilfefähigen Flächen rechnerisch eingehalten werden können. Für die Extensivierungsprämie werden bei der Berechnung nach Satz 1 nur die vom Betriebsinhaber im Jahr 2005 im Sammelantrag nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe e oder f der InVeKoS-Verordnung angegebenen Flächen berücksichtigt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

Erste Verordnung

Artikel 1

1. In § 11 werden nach dem Wort darf die Wörter ab dem Jahr 2005 eingefügt.

2. § 14 wird wie folgt geändert:

3. § 15 wird wie folgt geändert:

4. § 16 wird wie folgt geändert:

5. § 17 wird wie folgt geändert:

6. § 18 wird wie folgt geändert:

Artikel 2

Begründung

Allgemeiner Teil

Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 437/05

... So werden zunächst, mit Inkrafttreten der Verordnung, Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten eingeführt, die in den heute üblichen Haltungseinrichtungen verwirklicht werden können. Für bestehende Haltungen ist hierfür eine Übergangsfrist vorgesehen. In einer zweiten Stufe werden die Mindestgrundflächen je Tier und je Haltungseinrichtung auf das erforderliche Maß angehoben. Diese Anforderungen können entweder mit neuen Haltungseinrichtungen erfüllt werden, die insgesamt den Vorgaben der vorliegenden Verordnung genügen, oder durch die Verbindung mehrerer herkömmlicher Haltungseinrichtungen in Verbindung mit einer Verringerung der Besatzdichte. Erst in einer dritten Stufe werden diejenigen Anforderungen eingeführt, die voraussichtlich den Ersatz der bisher üblichen Haltungseinrichtungen durch neue Systeme bedingen, wie etwa Plattformen, Klettervorrichtungen, Schwimmbecken oder Areale zum Graben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 437/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

1. In der Inhaltsübersicht wird Abschnitt 4 durch folgende Abschnitte ersetzt:

2. § 2 wird wie folgt geändert:

3. In § 3 Abs. 1 und im einleitenden Satzteil des 4 Abs. 1 Satz 1

4. Nach § 15 wird folgender Abschnitt eingefügt:

§ 16
Verbot der Haltung bestimmter Tiere

§ 17
Anwendungsbereich

§ 18
Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Pelztiere

§ 19
Allgemeine Anforderungen an das Halten von Pelztieren

§ 20
Besondere Anforderungen an das Halten von Nerzen, Iltissen, Füchsen und Marderhunden

§ 21
Besondere Anforderungen an das Halten von Sumpfbibern und Chinchillas

5. Der bisherige Abschnitt 4 wird der neue Abschnitt 5.

6. Die bisherigen §§ 16 bis 18 werden die neuen §§ 22 bis 24.

7. Der neue § 22 wird wie folgt geändert:

8. Dem neuen § 23 werden folgende Absätze angefügt:

Artikel 2
Neubekanntmachung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 2

Zu § 16

Zu § 18

Zu § 19

Zu §§ 20

Zu § 22

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 466/05

... Am problematischsten für die Tiere hielten Tierschutzorganisationen die Schnellwüchsigkeit (genetische Selektion) und die damit einhergehende Beinschwäche, die hohen Besatzdichten und die restriktive Fütterung von Zuchtbeständen. Aufgrund neuer wissenschaftlicher Informationen plant die Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament einen Sonderbericht über den Einfluss genetischer Parameter auf das Wohlbefinden von Hühnern beeinträchtigende Mangelzustände vorzulegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 466/05




1. Inhalt des Vorschlags

- Gründe für den Vorschlag und Ziele

- Allgemeiner Hintergrund

- Existierende Rechtsvorschriften

- Übereinstimmung mit anderen Politiken und Zielen der Union

2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

- Konsultation von Interessengruppen

Zusammenfassung und Berücksichtigung der Reaktionen

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Veröffentlichung der Sachverständigengutachten

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

- Wahl der Instrumente

4. BUDGETÄRE Auswirkungen

5. WEITERE Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Bedingungen für die Hühnerhaltung

Artikel 4
Schulung und Anleitung von mit Hühnern umgehenden Personen

Artikel 5
Etikettierung von Geflügelfleisch

Artikel 6
Übermittlung von Daten durch die Mitgliedstaaten und anschließender Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat

Artikel 7
Sanktionen

Artikel 8
Durchführungsbefugnisse

Artikel 9
Ausschussverfahren

Artikel 10
Umsetzung

Artikel 11
Inkrafttreten

Artikel 12
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Anhang I

3 Tränkanlagen

3 Fütterung

3 Einstreu

3 Lärm

3 Licht

3 Inspektion

3 Reinigung

3 Buchführung

Chirurgische Eingriffe

Anhang II

Mitteilung

Auflagen für Betriebe und Personal

Innerbetriebliche Überwachung und Aufzeichnung

Anhang III

Anhang IV

Anhang V


 
 
 


Drucksache 170/05 (Beschluss)

... "(8) Investitionen in die Mutterkuhhaltung oder die Haltung männlicher Rinder werden nur in dem Umfang berücksichtigt, in dem die für das Jahr 2004 für die Mutterkuhprämie und die Sonderprämie für männliche Rinder geltenden Besatzdichteregelungen unter Berücksichtigung der durch die Investition angestrebten Gesamtkapazität mit den dem Betrieb im Jahr 2005 zur Verfügung stehenden beihilfefähigen Flächen rechnerisch eingehalten werden können. Unbeschadet des Satzes 1 werden Investitionen in die extensive Mutterkuhhaltung, die extensive Haltung männlicher Rinder oder die Extensivierung der Rinderhaltung nur berücksichtigt, wenn die für das Jahr 2004 für die Extensivierungsprämie geltende Besatzdichteregelung unter Berücksichtigung der durch die Investition angestrebten Gesamtkapazität an Rindern und Schafen mit den vom Betriebsinhaber im Jahr 2005 im Sammelantrag nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe e oder f der InVeKoS-Verordnung angegebenen Flächen rechnerisch eingehalten werden kann."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/05 (Beschluss)




A Änderungen

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 170/1/05

... (8) Investitionen in die Mutterkuhhaltung oder die Haltung männlicher Rinder werden nur in dem Umfang berücksichtigt, in dem die für das Jahr 2004 für die Mutterkuhprämie und die Sonderprämie für männliche Rinder geltenden Besatzdichteregelungen unter Berücksichtigung der durch die Investition angestrebten Gesamtkapazität mit den dem Betrieb im Jahr 2005 zur Verfügung stehenden beihilfefähigen Flächen rechnerisch eingehalten werden können. Unbeschadet des Satzes 1 werden Investitionen in die extensive Mutterkuhhaltung, die extensive Haltung männlicher Rinder oder die Extensivierung der Rinderhaltung nur berücksichtigt, wenn die für das Jahr 2004 für die Extensivierungsprämie geltende Besatzdichteregelung unter Berücksichtigung der durch die Investition angestrebten Gesamtkapazität an Rindern und Schafen mit den vom Betriebsinhaber im Jahr 2005 im Sammelantrag nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe e oder f der InVeKoS-Verordnung angegebenen Flächen rechnerisch eingehalten werden kann."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/1/05




2 A

2 B

2 C


 
 
 


Drucksache 466/05 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei den weiteren Beratungen dafür einzusetzen, dass anstelle des zweistufigen Systems bei der Festlegung der zulässigen Besatzdichte in Abhängigkeit von Haltungseinrichtung und Management ein einheitlicher Wert zu Grunde gelegt wird, der sich an der Besatzdichte orientiert, wie sie in den in Deutschland mit der Geflügelwirtschaft abgeschlossenen freiwilligen Vereinbarungen verankert ist. Nach Auffassung des Bundesrates ist bei diesem Vorschlag für die Tierhalter nicht mit hinreichender Bestimmtheit zu erkennen, welche Haltungsbedingungen sie zu schaffen haben; zudem wird ein "Zwei-Klassen-Tierschutz" dem Ziel eines EU-einheitlichen Tierschutzes auf hohem Niveau nicht gerecht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 466/05 (Beschluss)




1. Zur Vorlage allgemein

2. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 3

Zu den Artikeln 4

Zu Anhang I

Zu Anhang III

Zu Anhang IV


 
 
 


Drucksache 819/05 (Beschluss)

... Durch den technologischen Fortschritt der letzten Jahre hat sich die Ausführung der Öfen zur Herstellung von Dachziegeln oder Fliesen erheblich verändert. Herkömmliche Tunnelöfen wurden durch Schnell- bzw. Durchlaufbrandöfen mit geringerer Besatzdichte und kürzeren Brennzeiten abgelöst. Der höhere Anlagendurchsatz verursacht gleichzeitig höhere Fluorwasserstoffemissionen. Um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen, muss das Kriterium der Produktionskapazität als Maßstab für die Emissionsrelevanz einer Anlage berücksichtigt werden. Andernfalls würden Anlagen mit den größten HF-Emissionen aus der Genehmigungsbedürftigkeit entlassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/05 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren

Artikel 1
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

Artikel 4
Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren

Artikel 5
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu den Regelungen im Einzelnen:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe o

Zu Buchstabe p

Zu Buchstabe q

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe s

Zu Buchstabe t

Zu Buchstabe u

Zu Buchstabe v

Zu Buchstabe w

Zu Buchstabe x

Zu Buchstabe y

Zu Buchstabe z

Zu Buchstabe z1

Zu Buchstabe z2

Zu Buchstabe z4

Zu Buchstabe z5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 819/1/05

... Herkömmliche Tunnelöfen wurden durch Schnell- bzw. Durchlaufbrandöfen mit geringerer Besatzdichte und kürzeren Brennzeiten abgelöst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/1/05




1. Zu Artikel 1 und 3 BImSchG und 9. BImSchV

2. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 3 Satz 4 - neu -, Abs. 4 Nr. 3, Abs. 6 BImSchG , Artikel 3 Nr. 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - der 9. BImSchV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 2 Nr. 2 Anhang Nr. 1.8 Spalte 2 der 4. BImSchV

4. Zu Artikel 2 Nr. 3 Anhang Nr. 1.13 Spalte 2 der 4. BImSchV

5. Zu Artikel 2 Nr. 6 Anhang Nr. 2.1 Spalte 1 und 2 der 4. BImSchV

6. Zu Artikel 2 Nr. 9 Anhang Nr. 2.5 Spalte 2 der 4. BImSchV

7. Zu Artikel 2 Nr. 12 Anhang Nr. 2.10 Spalte 1 der 4. BImSchV

8. Zu Artikel 2 Nr. 14 Anhang Nr. 2.13 Spalte 2 der 4. BImSchV

9. Zu Artikel 2 Nr. 16 Buchstabe b Anhang Nr. 2.15 Spalte 2 der 4. BImSchV

10. Zu Artikel 2 Nr. 17 Buchstabe b Anhang Nr. 3.6 Spalte 2 der 4. BImSchV

11. Zu Artikel 2 Nr. 20 Anhang Nr. 3.15 Spalte 2 der 4. BImSchV

12. Zu Artikel 2 Nr. 22 Anhang Nr. 3.23 Spalte 2 der 4. BImSchV

13. Zu Artikel 2 Nr. 23 Anhang Nr. 4.5 Spalte 2 der 4. BImSchV

14. Zu Artikel 2 Nr. 24 Anhang Nr. 4.6 Spalte 1 und 2 der 4. BImSchV

15. Zu Artikel 2 Nr. 25 Anhang Nr. 4.8 Spalte 2 der 4. BImSchV

16. Zu Artikel 2 Nr. 26 Anhang Nr. 4.9 Spalte 2 der 4. BImSchV

17. Zu Artikel 2 Nr. 27 Anhang Nr. 5.1 Spalte 1 der 4. BImSchV

18. Zu Artikel 2 Nr. 29 Anhang Nr. 7.1 Spalte 1 Buchstabe a, d, e, f, Spalte 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, dd, ee, ff, Buchstabe b zur 4. BImSchV , Artikel 3a - neu - Anlage 1 Nr. 7.1 - 7.12 UVPG

19. Zu Artikel 2 Nr. 29 Anhang Nr. 7.1 Spalte 1 und 2 Buchstabe b der 4. BImSchV , Artikel 3a - neu - Anlage 1 Nr. 7.1 - 7.12 UVPG

20. Zu Artikel 2 Nr. 32 Buchstabe a und b Anhang Nr. 7.8 Spalte 1 und 2 der 4. BImSchV

21. Zu Artikel 2 Nr. 33 Anhang Nr. 7.9 Spalte 1 und 2 der 4. BImSchV

22. Zu Artikel 2 Nr. 39a - neu - Anhang Nr. 7.35 Spalte 2 der 4. BImSchV , Nr. 42a - neu - Anhang Nr. 9.11 Spalte 2 der 4. BImSchV

23. Zu Artikel 2 Nr. 40 Anhang Nr. 8.1 Spalte 1 und 2 der 4. BImSchV , Artikel 3a - neu - Anlage 1 Nr. 8.1 UVPG

24. Zu Artikel 2 Nr. 42 Anhang Nr. 8.12 Spalte 1 und 2 Buchstabe a der 4. BImSchV

25. Zu Artikel 2 Nr. 42 Anhang Nr. 8.12 Spalte 2 Buchstabe b der 4. BImSchV

26. Zu Artikel 2 Nr. 42a - neu - Anhang Nr. 9.9 Spalte 2 der 4. BImSchV

27. Zu Artikel 2 Nr. 48 Anhang Nr. 10.18 Spalte 2 der 4.BImSchV

28. Zu Artikel 2 Nr. 49 - neu - Anhang Nr. 10.20 Spalte 2 der 4. BImSchV :


 
 
 


Drucksache 466/1/05

... 8. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei den weiteren Beratungen dafür einzusetzen, dass anstelle des zweistufigen Systems bei der Festlegung der zulässigen Besatzdichte in Abhängigkeit von Haltungseinrichtung und Management ein einheitlicher Wert zu Grunde gelegt wird, der sich an der Besatzdichte orientiert, wie sie in den in Deutschland mit der Geflügelwirtschaft abgeschlossenen freiwilligen Vereinbarungen verankert ist. Nach Auffassung des Bundesrates ist bei diesem Vorschlag für die Tierhalter nicht mit hinreichender Bestimmtheit zu erkennen, welche Haltungsbedingungen sie zu schaffen haben; zudem wird ein "Zwei-Klassen-Tierschutz" dem Ziel eines EU-einheitlichen Tierschutzes auf hohem Niveau nicht gerecht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 466/1/05




Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 3

Zu den Artikeln 4

Zu Anhang I

Zu Anhang III

Zu Anhang IV


 
 
 


Drucksache 348/05

... 1. Auf der Grundlage der vorläufigen Ergebnisse der epidemiologischen Untersuchung kann die zuständige Behörde die Maßnahmen gemäß den Absätzen 2, 3 und 4 durchführen, vor allem, wenn sich der Haltungsbetrieb in einem Gebiet mit hoher Geflügelbesatzdichte befindet.



Drucksache 789/04 Besatzdichte


Drucksache 734/04

... oder mehr und die Besatzdichte 300 kg oder mehr je Kubikmeter Rauminhalt der Brennanlage beträgt,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 734/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Öffentliche Haushalte

Wirtschaft und Bürger

Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Deregulierung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Bereich des Umweltrechts

Artikel 1
Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG)

1. § 16 wird wie folgt geändert:

2. § 19 wird wie folgt geändert:

3. § 20 wird wie folgt geändert:

4. § 21 wird wie folgt geändert:

5. § 25 wird wie folgt geändert:

6. § 28 wird wie folgt geändert:

7. § 29 wird wie folgt geändert:

8. § 31 wird wie folgt geändert:

9. § 34 wird wie folgt geändert:

10. § 44 wird wie folgt geändert:

11. § 47 wird wie folgt geändert:

12. § 49 erhält folgende Fassung:

13. § 50 erhält folgende Fassung:

14. § 51 wird aufgehoben.

15. § 61 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung der Nachweisverordnung (NachwV)

1. § 6 wird wie folgt geändert:

2. § 24 wird wie folgt geändert:

3. § 27 wird wie folgt geändert:

Artikel 3
Aufhebung der Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung (AbfKoBiV)

Artikel 4
Aufhebung der Transportgenehmigungsverordnung (TgV)

Artikel 5
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)

Artikel 6
Änderung der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV)

Artikel 7 Änderung der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemein

Änderungen im Immissionsschutzrecht

II. Zu den einzelnen Vorschriften

II.1 Abfallrecht

II.2 Immissionsschutzrecht

II.3 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung


 
 
 


Drucksache 728/1/04

... Klarstellung, da eine Besatzdichtegrenze nur in Großvieheinheiten pro Flächeneinheit ausgedrückt werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 728/1/04




1. Zu § 9 Abs. 2 Satz 1

2. Zu § 13 Abs. 2 Satz 2

3. Zu § 13 Abs. 2 Satz 4 - neu -

4. Zu § 14 Abs. 2 Satz 1, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 17 Abs. 2 Satz 1

5. Zu § 14 Abs. 9 Satz 2 und § 17 Abs. 5 Satz 2

6. Zu § 15 Abs. 2 Satz 3

7. Zu § 15 Abs. 4

8. Zu § 15 Abs. 5

9. Zu § 16 Abs. 2 Satz 5

10. Zu § 16 Abs. 6 Nr. 1 und 2

11. Zu § 18 Abs. 1 Satz 1

12. Zu § 18 Abs. 1 Satz 4

13. Der Finanzausschuss und

14. Der federführende Agrarausschuss

I. Die Bundesregierung wird gebeten, auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass

II. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung,


 
 
 


Drucksache 709/04

... Rauminhalt der Brennanlage 4 m3 oder mehr und die Besatzdichte 300 kg oder mehr je Kubikmeter Rauminhalt der Brennanlage beträgt;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 709/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratieabbau

Artikel 1
Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 2
Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

Artikel 4
Änderung des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung

Artikel 5
Aufhebung der Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung

Artikel 6
Änderung der Altölverordnung

Artikel 7
Änderung der Altholzverordnung

Artikel 8
Änderung der Entsorgungsfachbetriebeverordnung

Artikel 9
Änderung der Verpackungsverordnung

Artikel 10
Aufhebung der Transportgenehmigungsverordnung

Artikel 11
Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 14
Aufhebung des Abwasserabgabengesetzes

Artikel 15
Aufhebung des Gesetzes über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter

Artikel 16
Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Erstes Buch (I)

Artikel 17
Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Viertes Buch (IV)

Artikel 18
Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Fünftes Buch (V)

Artikel 19
Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Sechstes Buch (VI)

Artikel 20
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 21
Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Achtes Buch (VIII)

Artikel 22
Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Neuntes Buch (IX)

Artikel 23
Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes

Artikel 24
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Artikel 25
Änderung der Heimpersonalverordnung

Artikel 26
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Artikel 27
Änderung der Baunutzungsverordnung

Artikel 28
Änderung des Mineralölsteuergesetzes

Artikel 29
Änderung der Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 30
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 31
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummern 1 bis 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummern 8 bis 10

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Artikel 7 und 8
(Altholzverordnung und Entsorgungsfachbetriebeverordnung)

Artikel 9
(Verpackungsverordnung)

Artikel 10
(Transportgenehmigungsverordnung)

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikeln 16

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 28

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4


 
 
 


Drucksache 574/03 (Beschluss)

... Wenn auch bei Gruppenhaltung das Thermoregulationsvermögen infolge der relativ hohen Besatzdichte stärker beeinträchtigt ist, sollten bei hohen Stalllufttemperaturen grundsätzlich für alle Schweine Maßnahmen und Einrichtungen zur Reduzierung der Wärmebelastung, ungeachtet der Haltungsform, vorgesehen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 574/03 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

2 Änderungen

1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Nr. 5

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Nr. 6 bis 11, 12 und 13 - neu -

3. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 5 Satz 1 Nr. 1

4. Zu Artikel 1 Nr. 3b - neu - § 13 Abs. 1, Abs. 10 - neu -

5. Zu Artikel 1 Nr. 3c - neu - § 13 Abs. 2 Nr. 1

6. Zu Artikel 1 Nr. 3d - neu - § 15

7. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 16 Satz 2

8. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

9. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4

10. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 3 Nr. 4 Tabelle

11. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 3 Nr. 4

12. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 3 Nr. 8

13. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 4 Satz 1, Satz 3 - neu -

14. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 19 Abs. 3

15. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 19 Abs. 4

16. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 1 Nr. 1

17. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 1 Nr. 3

18. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 1 Nr. 3

19. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a

20. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 2 Satz 2

21. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 3

22. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 22 Abs. 1 Satz 3

23. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 23 Abs. 2 Nr. 2 , Nr. 8 § 27 Abs. 16

24. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 24 Abs. 2 Satz 1

25. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 25 Abs. 2 Satz 1

26. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 25 Abs. 2a - neu -

27. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 25 Abs. 7 Satz 2

28. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 4

29. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 5

30. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 9

31. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 9

32. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 12

33. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 15a - neu -

Entschließung


 
 
 


Drucksache 403/16 (Beschluss) PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.