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0078/05
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0778/05
0321/1/05
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0364/05
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0851/05
0784/05
0783/05
0084/05
0477/05
0523/05
0286/05B
0148/05
0401/05
0354/05B
0490/05
0428/05
0339/1/05
0875/05
0678/05B
0615/2/05
0873/05
0725/05
0318/05
0400/1/05
0380/05B
0086/05
0323/05
0588/05
0354/05
0723/05
0569/05B
0276/05
0449/05
0766/05
0132/1/05
0429/05
0678/05
0322/05B
0615/05
0894/05
0615/05B
0284/1/05
0569/1/05
0820/05
0339/05B
0705/05
0312/1/05
0817/05
0321/05B
0683/05
0726/05
0132/05B
0631/05
0092/05
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0336/05
0097/05
0575/05
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0622/05
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0012/05
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0323/1/05
0694/05
0669/05
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0574/05
0330/05
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0237/05
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0733/05B
0594/05B
0275/05
0322/1/05
0943/05
0320/05
0820/1/05
0238/04B
0870/1/04
0917/04B
0802/1/04
0846/04B
0769/04
0983/2/04
0712/04B
0712/04
0846/1/04
0959/04
0803/04
0176/04
0683/3/04
0678/04
0242/04B
0547/04B
0737/04
0850/1/04
0834/04
0846/2/04
0802/04B
0622/04
0808/1/04
0850/04B
0737/1/04
0782/04
0544/04B
0892/04
0012/04
0280/04
0586/04
0408/04
0930/04
0232/04
0917/3/04
0983/04B
0979/04
1012/04
0504/04B
0238/04
0105/04B
0450/04
0722/04
0894/04
0438/04B
0458/04B
0380/04
0870/04B
0105/04
0507/04B
0917/1/04
0438/1/04
0889/1/04
0889/04B
0455/04B
0981/04
0441/04
0959/04B
0667/04
0818/04
0300/03B
0663/03
0649/03
0715/03
0954/03B
Drucksache 5/17

... Die menschenverachtenden Amoktaten in Orlando am 12.06.2016 mit 50 Todesopfern, in Newton 2012 mit 26 Opfern und in Aurora mit 12 Toten sowie der grausame Massenmord auf der Insel Utøya 2011 zeigen auf brutale Weise, dass zunehmend eine erhebliche Gefahr von radikalisierten, oft politisch motivierten Einzeltäterinnen und -tätern ausgeht. Dabei handelte es sich jedenfalls bei dem Täter von Utøya um einen Sportschützen, der seine beiden Tatwaffen legal erworben hatte: Die Glock-Pistole als Sportwaffe, das halbautomatische Gewehr Ruger-Mini 14 als Jagdwaffe1. Diese Vorfälle führen auf tragische Weise die anerkannte kriminologische Grunderkenntnis vor Augen, dass die Verfügbarkeit von Schusswaffen einen direkten (kausalen) Einfluss auf die Bereitschaft zu und die Art und Weise von Gewaltanwendung hat. Dies ist insbesondere durch Studien in den USA belegt. Die Verfügbarkeit und auch der Reiz bestimmter Waffen begünstigt die Tatausführung, löst sie ggf. auch erst aus (sog. Trigger-Funktion), verschärft die Folgen für die Betroffenen und leistet Beihilfe zur Selbst- oder Fremdheroisierung solcher Taten. Die Verwendung von Feuerwaffen durch die schwere und organisierte Kriminalität sowie durch terroristische Vereinigungen stellt zudem generell eine erhebliche Bedrohung für die innere Sicherheit dar. Dies macht deutlich, dass es Aufgabe eines jeden Staates sein muss, Waffen nur bei Vorliegen und im Umfang eines berechtigten Bedürfnisses zuzulassen. In der Konsequenz dieses Gedankens geht auch das Bundesverwaltungsgericht von dem Grundsatz aus:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/17




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Waffengesetzes

Artikel 2
Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 383/1/17

... "1a. Gewaltprävention ist primär staatliche Aufgabe, insbesondere von Polizei und Justiz, unabhängig davon, ob es um Beschäftigte oder sonstige Personen geht. Angesichts steigender Gewaltbereitschaft müssen Straftaten auch gegen Beschäftigte im Dienstleistungssektor konsequenter verhindert, verfolgt und geahndet werden. Da Gewalt gegen Personen oftmals im Zusammenhang mit anderen Straftaten begangen wird, ist auch gegen die Täter von Eigentumsdelikten konsequenter vorzugehen, zum Beispiel bei bandenmäßigem Ladendiebstahl."



Drucksache 411/17

... /EU des Rates der Europäischen Union vom 19. Dezember 2014 zur Durchführung der von der Europäischen Binnenschifffahrts Union (EBU), der Europäischen Schifferorganisation (ESO) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) geschlossenen Europäischen Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt ausübt, zur Arbeit eingeteilt ist oder sich zur Arbeit bereithalten (Bereitschaftszeit) muss,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 411/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Anwendung des Arbeitszeitgesetzes

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Arbeitszeit

§ 5
Ruhepausen

§ 6
Ruhezeiten

§ 7
Arbeits- und Ruhetage

§ 8
Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt

§ 9
Notfälle

§ 10
Aufzeichnungspflichten

§ 11
Arbeitsmedizinische Untersuchungen

§ 12
Arbeitsrhythmus, Sicherheit und Gesundheitsschutz

§ 13
Abweichende Regelungen

§ 14
Ordnungswidrigkeiten

§ 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4151, BMAS: Entwurf einer Verordnung über die Arbeitszeit in der Binnenschifffahrt

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung

5 Wirtschaft

II.2 Umsetzung von EU-Recht

III. Votum


 
 
 


Drucksache 262/1/17

... Mit dem Gesetzentwurf wird den Betroffenen der Makel genommen, mit dem sie bisher wegen einer Verurteilung allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung leben mussten. Jenseits von Urteilsaufhebung und Entschädigungsleistungen wird öffentlich bekundet, dass der Gesetzgeber die Bereitschaft zur Korrektur aufbringt. Dies ist ein positives Signal nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Mehrheitsgesellschaft. Es wird damit aber auch über nationale Grenzen hinaus ein Zeichen gesetzt. Deutschland bezieht Position gegen Diskriminierung und Ausgrenzung in Zeiten, in denen Homosexualität in mehreren Ländern immer noch stark geächtet wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 262/1/17




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 3 StrRehaHomG

3. Zu Artikel 1 § 4 StrRehaHomG


 
 
 


Drucksache 628/16 (Beschluss)

... Auf Grund der besonderen Bedeutung des Ehrenamtes für die Gesellschaft muss eine dauerhafte Regelung geschaffen werden, um Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige von einer Hinzuverdienstanrechnung auszunehmen. Bei einer Berücksichtigung von Aufwandsentschädigungen als Hinzuverdienst würde zukünftig die Bereitschaft, ein Ehrenamt zu übernehmen, zurückgehen. Im Interesse einer Gleichbehandlung soll diese Regelung für alle ehrenamtlich Tätigen gelten.



Drucksache 156/1/16

... Die Annahme, Menschenhandelsopfer könnten im Rahmen der Anmeldung identifiziert und unterstützt werden, ist lebensfremd. Die Identifikation der Opfer ist selbst für geschulte Polizeibeamtinnen und -beamte eine große Herausforderung und bei einem einmaligen Kontakt kaum möglich. Hinzu kommen sprachliche und kulturelle Barrieren. Der nach dem Gesetzentwurf verlangte "kommunikative Austausch" kann keine Grundlage für eine seriöse Einschätzung bieten. Vielmehr besteht die Gefahr, dass subjektive Vorstellungen von Prostitution, einschließlich persönlicher moralischer Bewertungen, bei der Entscheidung über die Erteilung der Anmeldebescheinigung zum Tragen kommen. Im Übrigen ist das Hauptproblem bei der Verfolgung des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung die mangelnde Aussagebereitschaft der Opfer. Nicht selten fehlt den Betroffenen ein Opferbewusstsein, oder aber sie haben Angst vor Repressalien gegen sich oder Angehörige, wenn sie sich offenbaren. Eine Behörde, von der man sich die Erteilung der notwendigen Anmeldebescheinigung erhofft, ist nicht der Ort, an dem die Darlegung einer schwierigen Lebenssituation oder gar einer Zwangslage naheliegt; dies umso weniger, als viele Migrantinnen und Migranten im Heimatland schlechte Erfahrungen mit staatlichen Stellen gemacht haben. Gerade Frauen in Abhängigkeitsverhältnissen werden sich anmelden müssen, damit die Hintermänner sie ungefährdet weiter ausbeuten können. Wird aber Personen, bei denen sich später herausstellt, dass sie Opfer von Menschenhandel sind, eine Anmeldebescheinigung erteilt - und Erfahrungen in Wien mit der dort geltenden Anmeldepflicht zeigen, dass diese Fallkonstellation nicht selten vorkommt -, schwächt dies die Position der Betroffenen. Es kann der Eindruck entstehen, die Ausbeutung sei durch eine staatliche Genehmigung legitimiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 156/1/16




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 ProstSchG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 ProstSchG

4. Zu Artikel 1 §§ 3 bis 11 ProstSchG

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1

6. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4 und Ziffer 6

Zu Artikel 1

8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2, § 5 Absatz 3 ProstSchG

9. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 ProstSchG

10. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 ProstSchG

11. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Nummer 4, Nummer 5 ProstSchG

12. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4 und Ziffer 5

Zu Artikel 1

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1

14. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1

15. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1, Absatz 1

16. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Nummer 7 und Absatz 3 und § 37 Absatz 5 ProstSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 §§ 29, 31 ProstSchG

18. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 und 2 ProstSchG

19. Zu Artikel 7 Absatz 2 Inkrafttreten

20. Zum Gesetzentwurf allgemein Zum Erfüllungsaufwand der Verwaltung und für die Länder und Kommunen

21. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 196/16

... Auf die Frage, welche öffentliche Unterstützung zur Bewältigung der oben genannten Herausforderungen gebraucht wird, weisen Interessenträger aus der Industrie darauf hin, dass dringend Anlagen benötigt werden, die im Vorfeld etwaiger Investitionen in die Digitalisierung das Experimentieren mit digitalen Innovationen und die Erprobung von Innovationen ermöglichen. Regionen und Städte mit einer größeren Bereitschaft zur digitalen Transformation haben bereits in digitale Kompetenzzentren (z.B. Forschungs- und Technologieorganisationen (RTO) und Hochschullabors) investiert, um die Industrie in diesem Sinne zu unterstützen19. Da Regionen mit starken Clustern in digitalen Branchen20 ein sehr hohes Innovationsniveau aufweisen, besteht auch die Möglichkeit, Cluster mit der entsprechenden technologischen Infrastruktur sowie Innovationsmittler besser zu nutzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/16




1. Kontext

2. Digitale Technologien auf dem Vormarsch

3. Digitale Chancen nutzen: Wo steht Europa?

4. Das weitere Vorgehen

4.1 Ein Rahmen für die Koordinierung der Initiativen für die Digitalisierung der Industrie

4.2 Gemeinsam in die Stärkung der digitalen Innovationskapazität Europas investieren

4.2.1 Digitale Innovationen in allen Bereichen fördern: Digital Innovation Hubs in ganz Europa

4.2.2 Partnerschaften im Hinblick auf die Führungsrolle bei den Wertschöpfungsketten und Plattformen für digitale Technologien

4.2.3 Standardisierung: Schwerpunktsetzung und Verstärkung der Anstrengungen in Bezug auf Referenzarchitekturen und Erprobung

4.3 Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen

4.4 Humankapital, das für den digitalen Wandel bereit und mit den notwendigen Fähigkeiten ausgestattet ist

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 497/16

... Nach der Einladung zur Aufnahme von Beitrittsgesprächen im Dezember 2015 haben diese im Februar 2016 stattgefunden. Dabei hat Montenegro seine Bereitschaft und Fähigkeit dokumentiert, alle Pflichten, die sich aus einer NATO-Mitgliedschaft ergeben, vollständig zu erfüllen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 497/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Artikel I

Artikel II

Artikel III

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Artikel I

Artikel II

Artikel III


 
 
 


Drucksache 149/16

... dient vor allem der Stärkung der Kontrolle der Ausfuhr von Rüstungsgütern, insbesondere von Kleinen und Leichten Waffen, um das weltweit bestehende Risiko der Anhäufung und unkontrollierten Weiterleitung von Kleinwaffen zu verringern. Entsprechend fordern die Grundsätze der Bundesregierung für die Ausfuhrgenehmigungspolitik bei der Lieferung von Kleinen und Leichten Waffen, dazugehöriger Munition und Herstellungsausrüstung in Drittländer vom 18. März 2015 und die Eckpunkte der Bundesregierung vom 8. Juli 2015 für die Einführung von Post-Shipment-Kontrollen bei deutschen Rüstungsexporten, dass der Ausführer weitere, über den Reexportvorbehalt hinausgehende Erklärungen des staatlichen Endempfängers bzw. des Bestimmungslandes beizubringen hat. Die Bereitschaft zur Abgabe solcher erweiterter Erklärungen wird bei der Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit eines Antrags auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung entscheidungserheblich sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 149/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Sechste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3612: Sechste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 


Drucksache 116/16

... Der Mangel an angemessenem Wohnraum und unsichere Wohnverhältnisse geben in der gesamten EU weiterhin Anlass zur Sorge. Bei den Menschen führt diese Situation zu einer verstärkten finanziellen Risikobereitschaft, mehr Zwangsräumungen, Zahlungsrückständen bei der Miete bzw. der Tilgung von Hypothekendarlehen und in extremen Fällen zu Obdachlosigkeit. Das beschränkte Angebot im Wohnungssektor und Verzerrungen auf dem Mietwohnungsmarkt tragen dazu bei, dass Wohnraum knapp ist. Der Mangel an angemessenem Wohnraum behindert zudem nach wie vor die Arbeitskräftemobilität, den Eintritt junger Menschen in den Arbeitsmarkt, die Verwirklichung der Lebensplanung und die selbständige Lebensführung.



Drucksache 235/16

... Sport hat in der Bundesrepublik Deutschland eine herausragende gesellschaftliche Bedeutung. Er ist Träger von positiven Werten, wie Leistungsbereitschaft, Fairness, Toleranz und Teamgeist. Sportliche Wettbewerbe vermitteln diese Werte. Sie schaffen Vorbilder für junge Menschen und lehren, sich über Siege zu freuen und Niederlagen zu ertragen. Darüber hinaus ist der Sport nicht zuletzt infolge der Professionalisierung, Medialisierung und Kommerzialisierung im Bereich des Spitzen- und Leistungssports zu einem herausragenden wirtschaftlichen Faktor geworden. Große Sportveranstaltungen wie Weltmeisterschaften und Olympische Spiele sowie nationale und internationale Ligen generieren erhebliche Umsätze und Gewinne (vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Zahlen und Fakten zur Sportwirtschaft, 2013; McKinsey&Company, Wachstumsmotor Bundesliga, 2015).



Drucksache 15/16 (Beschluss)

... insbesondere auf Ziffern 14 und 15 und bekräftigt seine Bereitschaft, die Kommission dabei zu unterstützen, vermeidbare Beschränkungen der Nutzungs- und Verwertungsrechte zu verringern, die infolge der Fragmentierung der unterschiedlichen Rechtsregime in den Mitgliedstaaten bestehen, wobei stets - wie bereits dargelegt - auf einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber, Verwerter und Nutzer zu achten ist.



Drucksache 408/16

... Derzeit werden die tariflich Beschäftigten der FMSA gemäß § 9 Absatz 1 Satz 2 der Satzung der FMSA nach dem Tarifvertrag der Deutschen Bundesbank bezahlt. Diese Beschäftigten erhalten daher ein monatliches Entgelt, das sich im Wesentlichen aus dem jeweiligen Tabellenentgelt, der Bundesbankzulage sowie in einigen Fällen einer Einstellungszulage in Höhe von bis zu 20 % des Tabellenentgelts zusammensetzt. Die Zahlung einer übertariflichen Zulage erscheint notwendig, weil die Höhe des bisherigen monatlichen Einkommens ein wesentlicher Beweggrund sein wird, von dem die Beschäftigten ihre Bereitschaft, auch in der BaFin tätig zu sein, abhängig machen werden. Für die Ermittlung der Zulage ist einerseits die Summe aus Tabellenentgelt nach dem Tarifvertrag der Deutschen Bundesbank, der Bundesbankzulage sowie einer etwaigen Einstellungszulage zum Stichtag 31. Dezember 2017 und andererseits die Summe aus Tabellenentgelt nach § 15 TVöD und der Finanzmarktzulage zum Stichtag 1. Januar 2018 maßgeblich. Die Höhe der Zulage ergibt sich aus der Differenz zwischen diesen monatlichen Entgeltsummen. Die Zulage wird einmalig zum Stichtag 1. Januar 2018 ermittelt und auf dieser Höhe statisch festgelegt. Sie wird den Beschäftigten als monatliche übertarifliche Zulage gezahlt, solange diese bei der BaFin tätig sind. Die Zulage wird in den ersten fünf Jahren nicht abgeschmolzen. Nach Ablauf von fünf Jahren wird die Zulage durch Anrechnung von ab diesem Zeitpunkt gewährten Entgelterhöhungen aufgrund von Höhergruppierungen, Erreichens einer höheren Stufe innerhalb der Entgeltgruppe, Zahlung von Entgeltgruppenzulagen sowie allgemeinen Erhöhungen des Tabellenentgelts abgeschmolzen. Die Einzelheiten der Berechnung und der Abschmelzung der Zulage werden in einer gesonderten Regelung geregelt. Diese Konstruktion entspricht dem Vorgehen in Artikel 2 § 6 des Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

§ 16k
Aufgabenbereich Abwicklung

§ 18a
Teilintegration der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung; Rechtsnachfolge; Verordnungsermächtigung

Artikel 3
Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes

§ 79
Unterstützende Maßnahmen.

§ 137a
Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen

§ 160
Informationsaustausch mit Behörden und Ministerien anderer Mitgliedstaaten.

§ 174
Vorübergehendes Tätigkeitsverbot; Bekanntmachung von Maßnahmen.

Artikel 4
Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes

§ 14
Informations- und Verschwiegenheitspflichten

Artikel 5
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 6
Änderung des Finanzstabilitätsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung

Artikel 8
Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 1a
Geschäftsbereich Abwicklung

Artikel 9
Änderung der Restrukturierungsfonds-Verordnung

Artikel 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3723: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Inhalt des Regelungsvorhabens

4 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 73/16

... Zur Bewertung der Umweltverträglichkeit kann darüber hinaus insbesondere die Schonung von Bäumen bei der Leitungsverlegung sowie die Bereitschaft zur Erdverkabelung herangezogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 46
Wegenutzungsverträge

§ 46a
Auskunftsanspruch der Gemeinr bisherige Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, der Gemeinde spätestens ein Jahr vor Bekanntmachung der Gemeinde nach § 46 Absatz 3 diejenigen Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes zur Verfügung zu stellen, die für eine Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Abschluss eines Vertrages nach § 46 Absatz 2 Satz 1 erforderlich sind.

§ 47
Rügeobliegenheit, Präklusion

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

§ 46a
Die Sätze 1 und 3 wurden hierher von § 46 Absatz 2 Satz 4 und 5 EnWG verschoben.

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 628/1/16

... Auf Grund der besonderen Bedeutung des Ehrenamtes für die Gesellschaft muss eine dauerhafte Regelung geschaffen werden, um Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige von einer Hinzuverdienstanrechnung auszunehmen. Bei einer Berücksichtigung von Aufwandsentschädigungen als Hinzuverdienst würde zukünftig die Bereitschaft, ein Ehrenamt zu übernehmen, zurückgehen. Im Interesse einer Gleichbehandlung soll diese Regelung für alle ehrenamtlich Tätigen gelten.



Drucksache 289/1/16

... 2. Der Bundesrat bedauert, dass der Verordnungsvorschlag eine unzulässige Diskriminierung lediglich auf Grund des Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern vorsieht. Damit werden nicht alle Diskriminierungstatbestände, denen Verbraucherinnen und Verbraucher während ihres alltäglichen Konsums ausgesetzt sind, erfasst. Dazu zählen insbesondere individualisierte Preise, bei denen mittels Big-Data-Analysen Rückschlüsse auf die vermeintliche Zahlungs- oder Kaufbereitschaft von Verbraucherinnen und Verbrauchern gezogen werden. Alle Kunden müssen aber darauf vertrauen können, dass ihnen im Onlinehandel von demselben Anbieter auch ein- und derselbe Referenzpreis angezeigt und angeboten wird. Soweit Anbieter von diesem Referenzpreis abweichen wollen, müssen sie verpflichtet werden, Verbraucherinnen und Verbraucher über die Bedingungen für eine Abweichung vom Referenzpreis in einer nachvollziehbaren und transparenten Weise zu informieren. Unter diesen Bedingungen bleibt beispielsweise die Gewährung von Rabatten oder anderen Preisreduzierungen in Abweichung zum Referenzpreis im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin möglich.



Drucksache 780/1/16

... Die lang anhaltende Phase historisch außergewöhnlicher Niedrigzinsen stellt zunehmend eine erhebliche Herausforderung für viele Formen der betrieblichen Altersvorsorge dar. Unternehmen, die ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung in der Form der Direktzusage erteilt haben, sind hiervon besonders betroffen. Für die Unternehmen wird es immer teurer, ihre Betriebsrentenzusagen einzuhalten. Die Gelder, die sie für diesen Zweck angelegt haben, werfen immer weniger Rendite ab. Die Notwendigkeit der Zuführung zusätzlicher Mittel aus dem laufenden Geschäft verringert die Investitionsmöglichkeiten des Mittelstands. Die Bereitschaft der Firmen, neue Betriebsrentenzusagen zu geben, sinkt. Dies ist gerade auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der damit verbundenen Notwendigkeit, die betriebliche Altersvorsorge attraktiver auszugestalten, problematisch. Außerdem steigt bei steigenden Pensionsverpflichtungen zugleich die Fremdkapitalquote, was Kredite verteuert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 780/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Absatz 2 Nummer 2a BetrAVG

2. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 20 Absatz 2 Satz 1 BetrAVG

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 24 BetrAVG

4. Zu Artikel 4 § 229 SGB V

5. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 244b Absatz 1 Satz 2 - neu - VAG

6. Zu Artikel 9 Nummer 4 § 10a Absatz 1 und Absatz 7 EStG

7. Zu Artikel 9 Nummern 9 und 10 Dynamisierung der Riester-Zulagen

8. Zu Artikel 9 Nummer 18 § 100 Absatz 2 EStG

9. Zu Artikel 9

10. Zu Artikel 14 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Absatz 1 Nummer 4 AltvZertG

11. Zum Gesetzentwurf allgemein:

12. Zum Gesetzentwurf allgemein:

Im Einzelnen

13. Zum Gesetzentwurf allgemein:


 
 
 


Drucksache 390/16 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat bedauert die geringen Fortschritte bei der gerechten Umverteilung von Geflüchteten in der EU. Sie offenbaren eine mangelnde Bereitschaft, den Werten und Zielen der EU gemäß Artikel 2ff. EUV in allen Mitgliedstaaten gerecht zu werden. Vor dem Hintergrund dieser problematischen Ausgangslage erkennt der Bundesrat das Bemühen der Kommission ausdrücklich an, gemeinsame europäische Rahmenbedingungen und Standards für die Asylpolitik zu setzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/16 (Beschluss)




2 Allgemeines

Kriterien zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates

Regelungen in Bezug auf unbegleitete Minderjährige

Vorrang der freiwilligen Ausreise

2 Rechtsbehelfe

Delegierte Rechtsakte

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 673/1/16

... 19. In der Ex-ante-Evaluierung der Finanzinstrumente soll gemäß des Kommissionsvorschlags nicht nur die Notwendigkeit einer bevorzugten Behandlung privater Investoren, sondern auch der Umfang eines solchen Vorteils bestimmt werden. Der Bundesrat sieht den zweiten Aspekt kritisch. Die konkrete Chancen-Risiken-Verteilung zwischen privaten und öffentlichen Investoren kann nur das Ergebnis der Verhandlungen der am Finanzinstrument beteiligten Partner sein und sich nicht an einem Wert orientieren, der im Rahmen einer allgemeinen Marktanalyse ermittelt wurde. Diese kann allenfalls eine grobe Einschätzung der Bereitschaft und Leistungsfähigkeit privater Investoren für die Mitwirkung an solchen Vorhaben geben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 673/1/16




Zur Vorlage insgesamt

Zur Anwendung eines einheitlichen Regelwerks bei Kombinationen verschiedener Maßnahmen oder Instrumente

Zu den Finanzierungsinstrumenten

Zur flexibleren Haushaltsverwaltung

3 Finanzinstrumente

Verpflichtende Anwendung von vereinfachten Kostenoptionen Pauschalen

22. Hauptempfehlung

23. Hilfsempfehlung

Zur Ergebnisorientierung und gestrafften Berichterstattung

Indikatoren im ESF

Zu einzelnen Vorschriften

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 125/16

... 4. der Anordnung von Wach- und Bereitschaftsdiensten sowie zusätzlichem Dienst und Mehrarbeit sowie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 125/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz(SBG)

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Beteiligung

§ 2
Allgemeine Vorschriften

Kapitel 2
Beteiligung der Soldatinnen und Soldaten durch Vertrauenspersonen

Abschnitt 1
Wahl der Vertrauensperson

§ 3
Wahlrechtsgrundsätze und allgemeine Vorschriften für die Wahl

§ 4
Wählergruppen und Wahlbereiche

§ 5
Wahlberechtigung

§ 6
Wählbarkeit

§ 7
Anfechtung der Wahl

Abschnitt 2
Geschäftsführung und Rechtsstellung

§ 8
Geschäftsführung

§ 9
Beurteilung

§ 10
Amtszeit

§ 11
Niederlegung des Amtes

§ 12
Abberufung der Vertrauensperson

§ 13
Ruhen des Amtes

§ 14
Stellvertretung

§ 15
Schutz der Vertrauensperson

§ 16
Versetzung der Vertrauensperson

§ 17
Beschwerderecht der Vertrauensperson

§ 18
Beschwerden gegen die Vertrauensperson

Abschnitt 3
Beteiligung der Vertrauensperson

§ 19
Aufgaben der Vertrauensperson

§ 20
Pflichten der Disziplinarvorgesetzten

§ 21
Anhörung

§ 22
Vorschlagsrecht

§ 23
Mitbestimmung, Schlichtungsausschuss

§ 24
Personalangelegenheiten

§ 25
Dienstbetrieb

§ 26
Betreuung und Fürsorge

§ 27
Berufsförderung

§ 28
Ahndung von Dienstvergehen

§ 29
Förmliche Anerkennungen, Bestpreise

§ 30
Auszeichnungen und Vergabe leistungsbezogener Elemente der Besoldung

§ 31
Beschwerdeverfahren

§ 32
Vermittlung durch die Vertrauensperson

Kapitel 3
Gremien der Vertrauenspersonen

Abschnitt 1
Versammlungen der Vertrauenspersonen

§ 33
Versammlungen der Vertrauenspersonen des Verbands, des Kasernenbereichs und des Standorts

§ 34
Versammlungen der Vertrauenspersonen der Großverbände

§ 35
Sprecherin, Sprecher

§ 36
Sitzungen, Beschlussfähigkeit, Protokoll

Abschnitt 2
Vertrauenspersonenausschüsse

§ 37
Bildung von Vertrauenspersonenausschüssen

§ 38
Gesamtvertrauenspersonenausschuss

§ 39
Vertrauenspersonenausschüsse der militärischen Organisationsbereiche

§ 40
Wahl des Gesamtvertrauenspersonenausschusses

§ 41
Wahl der Vertrauenspersonenausschüsse der militärischen Organisationsbereiche

§ 42
Amtszeit, Rechtsstellung der Mitglieder der Vertrauenspersonenausschüsse

§ 43
Pflichten der Dienststellen

§ 44
Nachrücken, Ersatzmitglied

§ 45
Geschäftsführung

§ 46
Einberufung von Sitzungen

§ 47
Nichtöffentlichkeit

§ 48
Beschlussfassung

§ 49
Protokoll

§ 50
Kosten, Geschäftsbedarf, Fortbildung

§ 51
Beteiligung bei Verschlusssachen

§ 52
Anfechtung der Wahl

Kapitel 4
Beteiligung in besonderen Verwendungen im Ausland

§ 53
Grundsatz

§ 54
Wählergruppen

§ 55
Wahlberechtigung und Wählbarkeit

§ 56
Personalangelegenheiten

§ 57
Dienstbetrieb

§ 58
Versammlungen der Vertrauenspersonen

Kapitel 5
Beteiligung der Soldatinnen und Soldaten durch Personalvertretungen

§ 59
Entsprechende Geltung des Bundespersonalvertretungsgesetzes

§ 60
Personalvertretung der Soldatinnen und Soldaten

§ 61
Dienststellen ohne Personalrat

§ 62
Wahl und Rechtsstellung der Soldatenvertreterinnen und Soldatenvertreter

§ 63
Angelegenheiten der Soldatinnen und Soldaten

Kapitel 6
Schlussvorschriften

§ 64
Rechtsverordnungen

§ 65
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

4 SBG:

4 BPersVG:

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 1 Wahl der Vertrauensperson

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Abschnitt 2 Geschäftsführung und Rechtsstellung

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Abschnitt 3 Beteiligung der Vertrauensperson

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu Abschnitt 1 Versammlungen der Vertrauenspersonen

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu Abschnitt 2 Vertrauenspersonenausschüsse

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe i

Zu Satz 1:

Zu Satz 2:

Zu Satz 3:

Zu Buchstabe j

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3442: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Regelungsinhalt

2.2. Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 304/16

... - Herablassen mindestens eines Bereitschaftsboots und eines Rettungsboots in das Wasser, Ingangsetzen und Prüfen des Antriebs- und Rudersystems und Wiederaufnahme aus dem Wasser in die Staustellung;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 304/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1 Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2 Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

1.3 Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

2.1 Rechtsgrundlage

2.2 Subsidiarität

2.3 Verhältnismäßigkeit

2.4 Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

3.1 Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

3.2 Konsultation der Interessenträger

3.3 Einholung und Nutzung von Expertenwissen

3.4 Folgenabschätzung

3.5 Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

3.6 Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1 Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

5.2 Erläuternde Dokumente

5.3 Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Vorab -Überprüfung

5 Änderungsverfahren

Änderung der Richtlinie 2009/16/EG

5 Aufhebung

5 Bewertung

Vorschlag

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vorab-Überprüfung

Artikel 4
Ausnahmen von der Pflicht zur Durchführung der Vorab-Überprüfung

Artikel 5
Regelmäßige Überprüfungen

Artikel 6
Überprüfungsmeldung und Bericht

Artikel 7
Mängelbeseitigung, Auslaufverbot und Aussetzung der Überprüfung

Artikel 8
Recht auf Widerspruch

Artikel 9
Kosten

Artikel 10
Überprüfungsdatenbank

Artikel 11
Sanktionen

Artikel 12
Änderungsverfahren

Artikel 13
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 14
Änderung der Richtlinie 2009/16/EG

Artikel 14a
Überprüfung von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und FahrgastHochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr

Artikel 15
Aufhebung

Artikel 16
Bewertung

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten

ANHÄNGE zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System von Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-RoFahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Hafenstaatkontrolle sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates

Anhang 1
besondere Anforderungen an SCHIFFE IM LINIENVERKEHR (gemäß Artikel 3 und Artikel 5)

Anhang 2
Verfahren für überprüfungen (gemäß Artikel 3 und Artikel 5)

Anhang 3
Verfahren für überprüfungen während eines LINIENVERKEHRSDIENSTES (gemäß Artikel 5)

Anhang 4
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 93/16

... 2. Der Bundesrat nimmt ferner zur Kenntnis, dass innerhalb weniger Monate rechtliche Voraussetzungen geschaffen wurden, die dazu beitragen können, die Dauer der Asylverfahren zu verkürzen und für alle Beteiligten effizienter und transparenter zu gestalten. Die praktische Umsetzung muss nun aus den nachstehenden Gründen schnell folgen bzw. weiter intensiviert werden, um - die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz der Flüchtlingsaufnahme weiter zu fördern und - die hohe Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, die sich für Flüchtlinge engagieren, zu erhalten.



Drucksache 279/16 (Beschluss)

... Einkommensfragen werden von privaten Auskunftspflichtigen als besonders sensibel empfunden. Aufgrund der Erfahrungen aus der Erhebungspraxis ist damit zu rechnen, dass bei einer Abfrage des konkreten Einkommens die Auskunftsbereitschaft sinkt und die Verärgerung wächst, so dass Falschangaben oder Auskunftsverweigerungen zunehmen werden. In der Konsequenz bedeutet dies - abgesehen von weniger validen Daten - einen erheblichen Mehraufwand in Form von Nachfrage-, Erinnerungs- und Mahnaufwand. Um den Mehraufwand so weit wie möglich zu begrenzen und zur Sicherung von Akzeptanz und Mitwirkungsbereitschaft der Auskunftspflichtigen ist daher - entsprechend der bisherigen Rechtslage (§ 4 Absatz 1 Nummer 3 MZG 2005) - anstelle des individuellen Einkommens auf Einkommensklassen abzustellen.

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Drucksache 279/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 MZG

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe b MZG

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 5 - neu - MZG

5. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe c bis e MZG :

6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 MZG

7. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Nummer 01 - neu - MZG

8. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 1 MZG

9. Zu Artikel 1 § 13 MZG

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 493/16

... § 1607 Absatz 3 Satz 1 BGB erfasst für den Kindesunterhalt Fälle, in denen die Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs gegen einen Elternteil im Inland ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist und ein nicht zum Unterhalt verpflichteter Verwandter oder der - mangels Verwandtschaft nicht zum Kindesunterhalt verpflichtete - Ehegatte des anderen Elternteils dem Kind Unterhalt leistet. Diese Personen gewähren dem Kind Unterhalt, obwohl sie hierzu gesetzlich nicht verpflichtet sind. Um diese Bereitschaft zur freiwilligen Leistung zu unterstützen, ordnet das Gesetz an, dass der nicht oder nur erschwert durchsetzbare Unterhaltsanspruch des Kindes gegen seinen Elternteil auf denjenigen übergeht, der dem Kind Unterhalt geleistet hat (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts minderjähriger Kinder [Kindesunterhaltsgesetz - KindUG], Bundestagsdrucksache 13/7338 S. 21). Dieser gesetzliche Anspruchsübergang wurde erstmals durch das Gesetz über die rechtliche Stellung der unehelichen Kinder vom 19. August 1969 (BGBl. I S. 1243) in den damaligen § 1615b Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 BGB für Unterhaltspflichten gegenüber unehelichen Kindern eingefügt. Ziel der gesetzlichen Regelung war, dass sich derjenige, der dem Kind zunächst als Vater Unterhalt geleistet habe, wegen seines Ersatzanspruchs ohne weiteres an den wirklichen Vater wenden könne (vgl. Entwurf eines Gesetzes über die rechtliche Stellung der unehelichen Kinder vom 7. Dezember 1967, Bundestagsdrucksache V/2370 S. 46). Im Zuge des Kindesunterhaltsgesetzes vom 6. April 1998 (BGBl. I S. 666) erfolgte die Erstreckung auch auf eheliche Kinder durch § 1607 Absatz 3 BGB.

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Drucksache 493/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1607
Ausfallhaftung und gesetzlicher Forderungsübergang.

§ 1618
Einbenennung

Artikel 2
Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes

Abschnitt 2
Zentrale und nationale Behörde; Jugendamt.

Abschnitt 10
Verfahren nach dem Europäischen Adoptionsübereinkommen

Abschnitt 11
Kosten

Abschnitt 2
Zentrale und nationale Behörde; Jugendamt.

§ 3
Bestimmung der Zentralen und der nationalen Behörde.

Abschnitt 10
. Verfahren nach dem Europäischen Adoptionsübereinkommen

§ 50
Verfahren der nationalen Behörde

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ ... [einsetzen: nächste bei der Verkündung freie Zählbezeichnung] Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Reform des Scheinvaterregresses, zur Rückbenennung und zur Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes

Artikel 4
Änderung des Personenstandsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Rechtliche Ausgangssituation

1. Zum Scheinvaterregress

a Anspruchsübergang nach § 1607 Absatz 3 BGB

b Umfang und Durchsetzbarkeit des übergegangenen Anspruchs

c Auslegung und Rechtsfortbildung durch den Bundesgerichtshof

d Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

2. Zur Rückbenennung

3. Zur Bestimmung der nationalen Behörde

II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Zum Scheinvaterregress

a Auskunftsanspruch

b Geltendmachung des übergegangenen Anspruchs

2. Zur Rückbenennung

3. Zur Bestimmung der nationalen Behörde

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Zum Scheinvaterregress

2. Zur Rückbenennung

3. Zur Bestimmung der nationalen Behörde

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 774/16 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat begrüßt die Bereitschaft der Bundesregierung, durch Forschungsvorhaben, Praxisversuche und ergänzende Maßnahmen die Bereitstellung praxisnaher und wirtschaftlich tragbarer Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration, insbesondere auch für kleine und mittlere Betriebe, zu unterstützen, die gleichzeitig den Erfordernissen des Tierschutzes, der Arzneimittelsicherheit und des Verbraucherschutzes Rechnung tragen.



Drucksache 312/16 (Beschluss)

... 2. Nach Ansicht des Bundesrates belegt der aktuelle zweite Extremkostenbericht des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus vom 16. März 2016 erneut, dass die Hochschulkliniken wie auch andere Maximalversorger in Deutschland bei Extremkostenfällen deutlich unterfinanziert sind. Hochgerechnet auf alle Hochschulkliniken in Deutschland beträgt das Defizit knapp 100 Millionen Euro. Ursache ist der im Vergleich zu anderen Krankenhäusern überproportionale Anteil von besonders aufwendigen und teuren Behandlungen in Hochschulkliniken und anderen Maximalversorgern und der dafür erforderliche Vorhalteaufwand für die ständige Betriebsbereitschaft und die umfassende medizinische Infrastruktur. Im Vergleich zum Extremkostenbericht des Vorjahres sind zwar Verbesserungen erkennbar, das Grundproblem ist jedoch nicht gelöst und wird absehbar auch in den nächsten Jahren weiter bestehen. Der Bundesrat unterstreicht die Notwendigkeit, Extremkostenfälle zeitnah auskömmlich zu finanzieren.



Drucksache 80/16

... Wegen der wahrgenommenen Risiken zeigen Finanzinstitute oft geringe Bereitschaft, geeignete Finanzprodukte bereitzustellen.

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Drucksache 80/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. VISIONEN und Ziele

3. Herausforderungen

Abbildung 1: Primärenergieverbrauch für die Wärme- und Kälteerzeugung

Abbildung 2: Endenergieverbrauch für die Wärme- und Kälteerzeugung 2012

Hindernisse für die energetische Sanierung von Gebäuden

4 Finanzierung

Heiz - und Kühlanlagen

Abbildung 3: Effizienzeinstufung neuer Raumheizgeräte13

Abwärme und Abkälte

4. Synergien IM Energiesystem

Fernwärme und -kälte

Kraft -Wärme-Kopplung KWK

Intelligente Gebäude

5. Instrumente und LÖSUNGEN

4 Gebäude

Effiziente Wärme- und Kälteerzeugung mit erneuerbaren Energiequellen

Intelligente Systeme

4 Innovation

4 Finanzierung

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 65/16

... Die Teilnahme an einer mehrjährigen, abschlussbezogenen Weiterbildung stellt für erwachsene Teilnehmerinnen und Teilnehmer hohe Anforderungen an Motivation und Durchhaltevermögen. Dies gilt für Arbeitslose, aber insbesondere auch für beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Betreuungs- und Familienpflichten. Mit der Einführung von Erfolgsprämien für das Bestehen einer durch Gesetz oder Verordnung geregelten Zwischenprüfung und der Abschlussprüfung soll die Motivation erhöht werden, eine von Agenturen für Arbeit geförderte abschlussbezogene berufliche Weiterbildung aufzunehmen, durchzuhalten und erfolgreich abzuschließen. Die Prämienzahlung honoriert damit Lernbereitschaft und Durchhaltevermögen der Teilnehmenden. Die Prämien sind nach § 11a SGB II nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Zwar sind Umschülerinnen und Umschüler nach dem

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Drucksache 65/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 111a
Förderung der beruflichen Weiterbildung bei Transferkurzarbeitergeld

§ 131a
Sonderregelungen zur beruflichen Weiterbildung

§ 444a
Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Altersteilzeitgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

Stärkung der beruflichen Weiterbildung

Stärkung des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

Förderung von Grundkompetenzen

4 Weiterbildungsprämie

Umschulungsbegleitende Hilfen

Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen

Vergabemöglichkeit zur abschlussbezogenen beruflichen Weiterbildung mit Erwerb von Grundkompetenzen

Förderung von Qualifizierung während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld

Längere Maßnahmen oder Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber

Freiwillige Weiterversicherung für Erziehende

Freiwillige Weiterversicherung für Personen, die sich beruflich weiterbilden

Arbeitslosengeldbemessung nach außerbetrieblicher Berufsausbildung

Sonderregelung zur Anwartschaftszeit für überwiegend kurz befristet Beschäftigte

Mindestnettobeträge nach dem Altersteilzeitgesetz

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Anfügung von Nummer 4

Zu Anfügung von Nummer 5

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3557: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 356/16

... "4. die notwendigen Auslagen für die Herstellung der Betriebsbereitschaft nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 oder die Verschiebung einer geplanten Revision nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2."



Drucksache 673/16 (Beschluss)

... 13. In der Ex-ante-Evaluierung der Finanzinstrumente soll gemäß des Kommissionsvorschlags nicht nur die Notwendigkeit einer bevorzugten Behandlung privater Investoren, sondern auch der Umfang eines solchen Vorteils bestimmt werden. Der Bundesrat sieht den zweiten Aspekt kritisch. Die konkrete Chancen-Risiken-Verteilung zwischen privaten und öffentlichen Investoren kann nur das Ergebnis der Verhandlungen der am Finanzinstrument beteiligten Partner sein und sich nicht an einem Wert orientieren, der im Rahmen einer allgemeinen Marktanalyse ermittelt wurde. Diese kann allenfalls eine grobe Einschätzung der Bereitschaft und Leistungsfähigkeit privater Investoren für die Mitwirkung an solchen Vorhaben geben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 673/16 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zur Anwendung eines einheitlichen Regelwerks bei Kombinationen verschiedener Maßnahmen oder Instrumente

Zu den Finanzierungsinstrumenten

Zur flexibleren Haushaltsverwaltung

2 Finanzinstrumente

Verpflichtende Anwendung von vereinfachten Kostenoptionen Pauschalen

Zur Ergebnisorientierung und gestrafften Berichterstattung

Indikatoren im ESF

Zu einzelnen Vorschriften

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 507/16

... Dieser Vorschlag soll dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Sicherheitsbranche zu stärken. Eine wettbewerbsfähigere Sicherheitsbranche der EU könnte innovativere und effizientere Sicherheitslösungen für die EU-Bürger entwickeln und so einen wesentlichen Beitrag zur Abwehrbereitschaft der europäischen Gesellschaft gegenüber Sicherheitsbedrohungen leisten.



Drucksache 390/1/16

... 2. Der Bundesrat bedauert die geringen Fortschritte bei der gerechten Umverteilung von Geflüchteten in der EU. Sie offenbaren eine mangelnde Bereitschaft, den Werten und Zielen der EU gemäß Artikel 2ff. EUV in allen Mitgliedstaaten gerecht zu werden. Vor dem Hintergrund dieser problematischen Ausgangslage erkennt der Bundesrat das Bemühen der Kommission ausdrücklich an, gemeinsame europäische Rahmenbedingungen und Standards für die Asylpolitik zu setzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/1/16




2 Allgemeines

Kriterien zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates

Regelungen in Bezug auf unbegleitete Minderjährige

Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates

Rechte und Pflichten der Antragstellenden

2 Ausreise

2 Rechtsbehelfe

Delegierte Rechtsakte

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 478/16 (Beschluss)

... Nach dem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze (vergleiche BR-Drucksache 279/16) ist dagegen weiterhin eine Befragung in vier aufeinander folgenden Jahren vorgesehen. Ob bei den Befragten die Bereitschaft bestünde, zwei zusätzliche Jahre an der Erhebung teilzunehmen, ist angesichts des steigenden Aufwands fraglich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 478/16 (Beschluss)




Begrenzung der Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte

Zur Einbeziehung der Erhebung über die Wirtschaftsrechnung der privaten Haushalte und der Zeitbudgeterhebung

Erweiterung der Längsschnittkomponente von EU-SILC

Zur Periodizität der Erhebung zur Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik

Zu den Auswirkungen auf den Haushalt


 
 
 


Drucksache 310/16 (Beschluss)

... Von den Partnern verlangt die Ausschreibung darüber hinaus explizit die Bereitschaft, innerhalb der Modellregion im Rahmen der gesetzlichen Regelungen neue Rahmenbedingungen zu schaffen und z.B. auf Basis von Experimentierklauseln bzw. durch Verwaltungshandeln zu erproben (Ziffer 8.1.1., Seite 11). Dementsprechend basieren im Vertrauen auf Experimentierklauseln viele Teilprojekte der SINTEG-Projekte auf Rahmenbedingungen, die das geltende Recht nicht ermöglicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 15 Buchstabe b, Buchstabe c, Buchstabe d - neu - EEG 2016

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 19 EEG 2016

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 33 EEG 2016

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 43a - neu - EEG 2016

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 19 Absatz 2 EEG 2016

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 22 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 EEG 2016

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 24 Absatz 1 Satz 4 - neu - EEG 2016

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 und 12 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, bb und cc - neu - § 27a Satz 1 und Absatz 2 - neu - sowie § 61 Absatz 2 Nummer 5 EEG 2016

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 28 Absatz 7 - neu - EEG 2016

10. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36c Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 EEG 2016

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36e Absatz 2 - neu - EEG 2016

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36f EEG 2016

13. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 39a EEG 2016

14. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 39 ff EEG 2016

15. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 44 Nummer 2 EEG 2016

16. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 44a EEG 2016

17. Artikel 1 Nummer 6 § 51 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu - EEG 2016

18. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b Doppelbuchstabe aao - neu - § 61 Absatz 2 Nummer 1 EEG 2016

19. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und dd - neu - § 61 Absatz 2 Nummer 4 und 6 EEG 2016

20. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa, bb und cc - neu - § 61 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 EEG 2016

21. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 61a Absatz 1 Nummer 1, 2 und 3 - neu - EEG 2016

22. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 61a Absatz 3 EEG 2016

23. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 64 Absatz 1a - neu -, Absatz 3, Absatz 4, Absatz 6 EEG 2016

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 80 Absatz 1 Satz 4 EEG 2016

25. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 88 Satzteil vor Nummer 1 EEG 2016

26. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 88b EEG 2016

27. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 88b Nummer 01 - neu - EEG 2016

28. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe d § 95 Nummer 6 EEG 2016

29. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 97 Absatz 01 - neu - EEG 2016

30. Zu Artikel 1 Nummer 47 Buchstabe a § 101 Absatz 1 EEG 2016

31. Zu Artikel 1 Nummer 50 Buchstabe d § 104 Absatz 3 Satz 1 EEG 2016

32. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Anlage 3 Nummer I Nummer 5 EEG 2016

33. Zu Artikel 1 allgemein

34. Zu Artikel 2 § 3 Nummer 6 WindSeeG

35. Zu Artikel 2 § 26 Absatz 1 WindSeeG

36. Zu Artikel 2 § 71 Satzteil vor Nummer 1 WindSeeG

37. Zu Artikel 2 allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

38. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 3 Nummer 18b und Nummer 32 EnWG

39. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 13 EnWG

40. Zu Artikel 6 Nummer 7 Buchstabe a § 17b Absatz 1 Satz 4 - neu - EnWG

41. Zu Artikel 6 Nummer 9 § 17d Absatz 1 Satz 1 und Satz 1a - neu - EnWG

42. Zum Gesetzentwurf insgesamt

43. Zum Gesetzentwurf insgesamt

44. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 682/16

... § 5 Absätze 1 bis 3 legt entsprechende Anforderungen an Flächen fest, die vom Betriebsinhaber als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden. So ist z.B. ein Umbruch im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni eines Jahres grundsätzlich nicht zulässig. Absatz 4 überträgt diese Anforderungen auch auf sonstige brachliegende oder stillgelegte Flächen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass durch diese Regelung die Bereitschaft sinkt, zusätzlich zu den im Umweltinteresse ausgewiesenen Flächen Blühstreifen, Schon- oder Bejagungsschneisen anzulegen oder ganz allgemein kleinere Teilflächen aus der Produktion zu nehmen. In der Praxis werden diese Teilflächen in der Regel zusammen mit der angrenzenden Hauptkultur wie z.B. Mais vorbereitet und zeitnah zur Hauptkultur oder wegen der Frostempfindlichkeit von manchen Blühmischungen noch später ausgesät, was aber durch den genannten Schonzeitraum oftmals nicht zulässig ist. Durch eine Ausnahme, die in diesen Fällen auch eine Bodenbearbeitung und Aussaat innerhalb des Schonzeitraums erlaubt, soll die Bereitschaft der Landwirte, solche Teilflächen freiwillig aus der Produktion zu nehmen, erhöht werden. Damit kann ein positiver Beitrag für die Umwelt und zur Schwarzwildbekämpfung im Vergleich zu einer durchgehend mit nur einer Kultur bebauten Fläche, wie z.B. Mais, geleistet werden. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für die in § 5 Absatz 1 Satz 1 genannten, im Umweltinteresse genutzten Flächen, weil diese Flächen wichtige Rückzugsräume während der Brutzeit und Jungtieraufzucht sind und deshalb dort in dem betreffenden Zeitraum Störungen vermieden werden sollten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 682/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu 1 § 5 Abs. 1

Zu 2 § 5 Abs. 3

Zu 3 § 5 Abs. 4

Zu 4 § 5 Abs. 6

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 312/16

... 2. Nach Ansicht des Bundesrates belegt der aktuelle zweite Extremkostenbericht des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) vom 16. März 2016 erneut, dass die Hochschulkliniken wie auch andere Maximalversorger in Deutschland bei Extremkostenfällen deutlich unterfinanziert sind. Hochgerechnet auf alle Hochschulkliniken in Deutschland beträgt das Defizit knapp 100 Millionen Euro. Ursache ist der im Vergleich zu anderen Krankenhäusern überproportionale Anteil von besonders aufwendigen und teuren Behandlungen in Hochschulkliniken und anderen Maximalversorgern und der dafür erforderliche Vorhalteaufwand für die ständige Betriebsbereitschaft und die umfassende medizinische Infrastruktur. Im Vergleich zum Extremkostenbericht des Vorjahres sind zwar Verbesserungen erkennbar, das Grundproblem ist jedoch nicht gelöst und wird absehbar auch in den nächsten Jahren weiter bestehen. Der Bundesrat unterstreicht die Notwendigkeit, Extremkostenfälle zeitnah auskömmlich zu finanzieren.



Drucksache 309/1/16

... Dabei wird zugleich an die Bereitschaft des Bundesgesetzgebers appelliert, für den Fall, dass die mit der Gesetzesänderung verfolgte Zielstellung nicht bzw. nicht im ausreichenden Maße eintritt, erneut gesetzgeberisch tätig zu werden.



Drucksache 66/16 (Beschluss)

... Die Teilnahme an einer mehrjährigen, abschlussbezogenen Weiterbildung stellt gerade für Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende im SGB II hohe Anforderungen an Motivation und Durchhaltevermögen. Alternative Beschäftigungsmöglichkeiten im Helferbereich werden häufig aufgrund kurzfristiger wirtschaftlicher Überlegungen bevorzugt, obwohl diese in der Regel den Leistungsbezug nicht auf Dauer beenden. Die Jobcenter brauchen daher - über eine Erfolgsprämie hinaus - ein wirksames Instrument, mit dem die Weiterbildungsbereitschaft und das Durchhaltevermögens gezielt gesteigert werden kann.



Drucksache 522/16

... Die Europäische Grenz- und Küstenwache stellt einen wesentlichen Fortschritt im Grenzmanagement der EU dar. Sie zielt speziell auf die Schwachstellen ab, die während der Migrations- und Flüchtlingskrise so offenkundig wurden: die unkoordinierten Anstrengungen, die mangelnde Kohärenz bei den Grenzkontrollen und die Mängel bei der Bereitstellung von nationalem Knowhow. Sie wird ein integriertes Grenzmanagement ermöglichen, indem sie eine neue, starke Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache mit den für das Grenzmanagement zuständigen nationalen Behörden einschließlich der nationalen Küstenwachen, soweit sie mit Aufgaben der Grenzkontrolle betraut sind, zusammenbringt.9 Mit neuen Aufgaben in Bereichen wie der Rückführung wird die Agentur auf der Arbeit von Frontex aufbauen und einen systematischen EU-Ansatz organisieren. Sie wird das HotspotKonzept formalisieren, mit dem derzeit die am stärksten unter Druck stehenden Mitgliedstaaten unterstützt werden. Insbesondere wird sie hohe, einheitliche Standards gewährleisten, mit obligatorischen Gefährdungsbeurteilungen zu den Kapazitäten und der Reaktionsbereitschaft der Mitgliedstaaten, und schließlich kann die Agentur damit betraut werden, im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats direkt einzugreifen10.



Drucksache 15/1/16

... [insbesondere auf Ziffern 14 und 15 und bekräftigt seine Bereitschaft, die Kommission dabei zu unterstützen, vermeidbare Beschränkungen der Nutzungs- und Verwertungsrechte zu verringern, die infolge der Fragmentierung der unterschiedlichen Rechtsregime in den Mitgliedstaaten bestehen, wobei stets - wie bereits dargelegt - auf einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber, Verwerter und Nutzer zu achten ist].



Drucksache 68/16 (Beschluss)

... 9. Beschleunigte Verfahren machen nur Sinn, wenn abgelehnte Asylsuchende auch tatsächlich in die Herkunftsländer zurückgeführt werden können. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung deshalb darüber hinaus, den Dialog mit wichtigen Herkunftsländern zur Wiederaufnahme abgelehnter Asylsuchender kontinuierlich fortzusetzen. Er unterstützt das Anliegen der Bundesregierung, die Aufnahmewilligkeit der Herkunftsstaaten unabhängig vom Bestehen konkreter Rückführungsabkommen zum wesentlichen Bestandteil bilateraler Beziehungen Deutschlands zu diesen Staaten zu machen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher weiter, auf eine erhöhte Akzeptanz von EU-LaissezPasser-Dokumenten oder die beschleunigte Ausstellung von Passersatzpapieren hinzuwirken. Zur weiteren Förderung der Bereitschaft zur freiwilligen Rückkehr hält es der Bundesrat für sinnvoll, Betroffene rechtzeitig über Angebote zur Rückkehrhilfe zu informieren.



Drucksache 279/1/16

... Einkommensfragen werden von privaten Auskunftspflichtigen als besonders sensibel empfunden. Aufgrund der Erfahrungen aus der Erhebungspraxis ist damit zu rechnen, dass bei einer Abfrage des konkreten Einkommens die Auskunftsbereitschaft sinkt und die Verärgerung wächst, so dass Falschangaben oder Auskunftsverweigerungen zunehmen werden. In der Konsequenz bedeutet dies - abgesehen von weniger validen Daten - einen erheblichen Mehraufwand in Form von Nachfrage-, Erinnerungs- und Mahnaufwand. Um den Mehraufwand so weit wie möglich zu begrenzen und zur Sicherung von Akzeptanz und Mitwirkungsbereitschaft der Auskunftspflichtigen ist daher - entsprechend der bisherigen Rechtslage (§ 4 Absatz 1 Nummer 3 MZG 2005) - anstelle des individuellen Einkommens auf Einkommensklassen abzustellen.

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Drucksache 279/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 MZG

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe b MZG

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 5 - neu - MZG

5. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe c bis e MZG :

6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 MZG

7. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Nummer 01 - neu - MZG

8. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 1 MZG

9. Zu Artikel 1 § 13 MZG

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 566/16

... Was Online-Übertragungen von Fernseh- und Hörfunkprogrammen angeht, wurden über die Basisoption hinaus drei Politikoptionen untersucht. Eine nicht legislative Option (Option 1), nämlich die Förderung freiwilliger Vereinbarungen zur Erleichterung der Klärung und des Erwerbs von Rechten für bestimmte Online-Dienste von Rundfunkveranstaltern, wurde nicht weiter berücksichtigt, da ihre Ergebnisse unsicher bzw. von der Lizenzierungsbereitschaft der Interessenträger abhängig wären und kein einheitliches Lizenzierungssystem gewährleistet werden könnte. Die Anwendung des Ursprungslandprinzips auf Online-Übertragungen wurde in Form von zwei legislativen Optionen geprüft: Bei Option 2 war der Geltungsbereich auf Online-Dienste von Rundfunkveranstaltern, die die Erstübertragung ergänzen (insbesondere Simulcasting- und Nachholdienste), begrenzt; bei Option 3 wurde die Anwendung auf Online-Übertragungen, die nicht mit einer Übertragung in Zusammenhang stehen (WebcastingDienste), ausgeweitet. Option 2 würde zu einer erheblichen Verringerung der Transaktionskosten für Rundfunkveranstalter führen, die ihre Übertragungen grenzüberschreitend online verfügbar machen wollen. Option 3 würde diese Vorteile im Prinzip auch Webcastern zugutekommen lassen; sie würde jedoch auch Rechtsunsicherheit für die Rechteinhaber schaffen und könnte zu einer Verringerung des Schutzniveaus führen, da sich der Webcasting-Markt noch in der Entstehungsphase befindet und Online-Anbieter ihren Sitz innerhalb der EU leicht verlagern können. Option 3 wurde daher verworfen. Als



Drucksache 295/16

... Insbesondere die Bekämpfung der Schleusungskriminalität ist eine wesentliche Aufgabe der Bundespolizei. Diese ist als Teil der Organisierten Kriminalität zunehmend von einer starken Abschottung und von einem konspirativen Täterverhalten geprägt. Schleuserorganisationen gehen dabei mit menschenverachtenden Modi Operandi vor und nehmen Gefahren für Leib und Leben der Geschleusten bis hin zum Tod billigend in Kauf, wie der Fund von 71 Leichen in einem luftdicht verschlossenen Kühllastwagen auf einer österreichischen Autobahn am 27. August 2015 verdeutlicht. Die organisierte Schleusungskriminalität unterliegt aufgrund der immensen Gewinne ("highprofit"-Kriminalität) einer erhöhten Gewaltbereitschaft. Kriminelle Schleuserbanden schrecken auch nicht vor der Anwendung von Gewalt - bis hin zum Schusswaffengebrauch - zurück. Die erhöhte Gewaltbereitschaft richtet sich nicht nur gegen Geschleuste, sondern auch gegen Konkurrenten oder "Verräter". Verdeckte Ermittler müssen sich in diesem hoch gefährlichen Täterumfeld orientieren und zunächst eine Vertrauensbasis zur kriminellen Szene aufbauen.



Drucksache 506/16

... , Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Sanitärräume, Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräume, ErsteHilfe-Räume, Unterkünfte sowie

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Drucksache 506/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Arbeitsstättenverordnung

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 6
Unterweisung der Beschäftigten

6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen

6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze

6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte

6.3 Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundene Verwendung an Arbeitsplätzen

6.4 Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen

6.5 Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen

Artikel 2
Änderung der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Alternativen

III. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand und weitere Kosten

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

d Weitere Kosten

IV. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 68/2/16

... 9. Beschleunigte Verfahren machen nur Sinn, wenn abgelehnte Asylsuchende auch tatsächlich in die Herkunftsländer zurückgeführt werden können. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung deshalb darüber hinaus, den Dialog mit wichtigen Herkunftsländern zur Wiederaufnahme abgelehnter Asylsuchender kontinuierlich fortzusetzen. Er unterstützt das Anliegen der Bundesregierung, die Aufnahmewilligkeit der Herkunftsstaaten unabhängig vom Bestehen konkreter Rückführungsabkommen zum wesentlichen Bestandteil bilateraler Beziehungen Deutschlands zu diesen Staaten zu machen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher weiter, auf eine erhöhte Akzeptanz von EU-LaissezPasser-Dokumenten oder die beschleunigte Ausstellung von Passersatzpapieren hinzuwirken. Zur weiteren Förderung der Bereitschaft zur freiwilligen Rückkehr hält der Bundesrat es für sinnvoll, Betroffene rechtzeitig über Angebote zur Rückkehrhilfe zu informieren.



Drucksache 677/16

... Der Erfolg des sozialen Dialogs hängt von einer Reihe von Faktoren ab, unter anderem von der Bereitschaft und der Fähigkeit der einzelnen Partner, sich für gemeinsame Lösungen einzusetzen, zum Beispiel in Bezug auf die Lohnfestsetzung16. Die Einbeziehung der Sozialpartner auf EU- und nationaler Ebene trägt entscheidend dazu bei, ausgewogene Lösungen bei der umfassenden und vorausschauenden Ausgestaltung und Umsetzung der Wirtschafts- und Sozialpolitik zu finden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 677/16




Mitteilung

3 Einleitung

Kasten 1: Zentrale wirtschaftliche und soziale Entwicklungen im Zeitraum 2014-2016

Kasten 2: Aktionsschwerpunkte für die EU

1. Investitionsförderung

1.1 Verbesserung der Funktionsweise des Finanzsektors

1.2 Verbesserung der Wirksamkeit der EU-Mittel im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa

1.3 Beseitigung von Investitionshindernissen

1.4 Globale Märkte und Investitionen eröffnen Chancen für europäische Unternehmen

2. Fortsetzung der Strukturreformen

2.1. Schaffung von Arbeitsplätzen und Verbesserung der Kompetenzen

2.2. Sozialpolitik als produktiver Faktor - Modernisierung des Wohlfahrtsstaates

2.3 Vertiefung des Binnenmarkts und Vergrößerung der nationalen Märkte

3. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik

4. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 279/16

... Die EU-Arbeitskräfteerhebung wird derzeit gemeinsam mit dem Mikrozensus durchgeführt. Dabei werden zum Teil Fragen der Arbeitskräfteerhebung aufgrund nationaler Bedarfe im Mikrozensus mit Auskunftspflicht gestellt. Eine Umstellung auf eine vom Mikrozensus losgelöste Erhebung bedarf einer ausreichenden Vorbereitungszeit. Es ist fraglich, ob die bis zum 1.1.2017 verbleibende Zeit dafür ausreichen würde. Zudem müsste bei einer rein freiwilligen Durchführung der EU-Arbeitskräftestichprobe der Stichprobenumfang hinreichend groß sein, um Ergebnisse mit hinreichender Präzision zu erhalten. Die Ergebnisse einer freiwillig durchgeführten Arbeitskräftestichprobenerhebung wären wegen der unterschiedlichen Teilnahmebereitschaft der relevanten Gruppen für die Arbeitsmarktberichterstattung voraussichtlich systematisch verzerrt und könnten auch nicht hinreichend korrigiert werden, zumal das Hochrechnungs-, Adjustierungs- und Kontrollinstrument des Mikrozensus entfallen wäre. Es ist daher unsicher, ob die von der EU geforderte Qualität der Daten erreicht würde und auch der nationale Bedarf an diesen Daten abgedeckt wäre.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 279/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz - MZG)

§ 1
Art und Gegenstand der Erhebung

§ 2
Zweck der Erhebung

§ 3
Erhebungseinheiten

§ 4
Auswahl der Stichprobe, Grundstichprobe

§ 5
Periodizität, Berichtswoche

§ 6
Kernprogramm der Erhebungsmerkmale

§ 7
Erhebungsmerkmale in Bezug auf die Arbeitsmarktbeteiligung

§ 8
Erhebungsmerkmale in Bezug auf Einkommen und Lebensbedingungen

§ 9
Erhebungsmerkmale in Bezug auf Informations- und Kommunikationstechnologie

§ 10
Erhebungsmerkmale in Gemeinschaftsunterkünften

§ 11
Hilfsmerkmale

§ 12
Erhebungsbeauftragte

§ 13
Auskunftspflicht

§ 14
Trennung und Löschung von Angaben

§ 15
Datenübermittlung

§ 16
Zusatzaufbereitungen zur Erwerbsbeteiligung

§ 17
Weitere Stichprobenerhebungen

§ 18
Experimentierklausel

§ 19
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Informationsgesellschaftsstatistikgesetzes

§ 4
Hilfsmerkmale

Artikel 3
Änderung des Hochschulstatistikgesetzes

§ 9
Hilfsmerkmale

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

VII. Folgen für die nachhaltige Entwicklung

VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu den Nummern 1 bis 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Im Einzelnen

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3689: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 420/1/16

... Den Belangen der Verfahrensökonomie und der Privatautonomie muss durch die Einführung eines Antragserfordernisses Rechnung getragen werden. Vereinbarungen in Gewaltschutzsachen werden häufig dann geschlossen, wenn die Voraussetzungen für eine Anordnung (noch) nicht zweifelsfrei erfüllt sind, zum Beispiel aufgrund unklarer Beweislage. In vielen Fällen dient die Vereinbarung daher der Vermeidung der Niederlage des Opfers. Eine antragslose Prüfung und Versagung der Bestätigung würde die unerwünschte Teilniederlage des Opfers bewirken. Insoweit ist zwar die Tatsache hilfreich, dass keine förmliche Ablehnung der Bestätigung erfolgt. Dies ist aber nicht ausreichend. Denn es bleibt beim (Teil-) Unterliegen des Opfers in obengenannter Konstellation. Zudem gibt es Fälle, in denen sich die Beteiligten darüber einig sind, wechselseitig keinen Kontakt mehr aufzunehmen, ohne dass es einer Aufklärung des Vorgefallenen oder eines strafrechtlichen Schutzes bedarf. Schließlich könnte sich die zwingende Folge der Strafbewehrung in bestimmten Fallkonstellationen auch negativ auf die Vergleichsbereitschaft auswirken. Das Antragserfordernis ermöglicht es, angemessen und flexibel auf die verschieden gelagerten Fälle zu reagieren.



Drucksache 741/16

... Für die Wirtschaft entsteht durch die Regelungen ein Erfüllungsaufwand in Abhängigkeit von den konkreten Vorgaben der meist kommunalen ÖPNVAufgabenträger. Die Aufgabenträger legen die Anforderungen in Abhängigkeit ihrer finanziellen Rahmenbedingungen fest und müssen dabei auch die Bereitschaft erklären, einen Ausgleich für die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung nach der Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 741/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 191/16

... Die Kommission fordert das Europäische Parlament und den Rat, unterstützt durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, auf, so schnell wie möglich eine klare politische Richtung vorzugeben und ihre Bereitschaft zu bestätigen, die in dieser Mitteilung dargelegten Maßnahmen zu unterstützen.

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Drucksache 191/16




Mitteilung

1. Einleitung: warum ES eines EINHEITLICHEN Europäischen MEHRWERTSTEUERRAUMS Bedarf

2. VOR KURZEM ABGESCHLOSSENE und LAUFENDE politische Initiativen

2.1 Beseitigung der mehrwertsteuerlichen Hindernisse für den elektronischen Geschäftsverkehr im Binnenmarkt

2.2 Auf dem Weg zu einem Mehrwertsteuerpaket für KMU

3. DRINGENDE Massnahmen zur SCHLIEßUNG der MEHRWERTSTEUERLÜCKE

3.1 Verbesserung der Zusammenarbeit innerhalb der EU und mit Drittländern

3.2 Auf dem Weg zu effizienteren Steuerverwaltungen

3.3 Verbesserung der freiwilligen Einhaltung der Vorschriften

3.4 Steuererhebung

3.5 Vorübergehende Ausnahmeregelung für Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Betrug mit nationalem und strukturellem Charakter

4. MITTELFRISTIGE Massnahmen zur SCHLIEßUNG der MEHRWERTSTEUERLÜCKE: auf dem Weg zu einem ROBUSTEN, EINHEITLICHEN Europäischen MEHRWERTSTEUERRAUM

5. Auf dem Weg zu einem MODERNEREN Ansatz für die FESTSETZUNG der MEHRWERTSTEUERSÄTZE

5.1 Option 1: Erweiterung und regelmäßige Überprüfung des Verzeichnisses von Gegenständen und Dienstleistungen, auf die ermäßigte Mehrwertsteuersätze angewandt werden können

5.2 Option 2: Abschaffung des Verzeichnisses

6. Schlussfolgerung

7. ZEITRAHMEN


 
 
 


Drucksache 420/16

... In Gewaltschutzverfahren entsteht durch die Einführung der gerichtlichen Bestätigung eines Vergleichs zwar ein zusätzlicher Aufwand für das Gericht; dem steht jedoch eine erhöhte Vergleichsbereitschaft der geschädigten Person gegenüber, die infolge der Schließung der Lücke im Strafrechtsschutz zu erwarten ist.



Drucksache 137/16

... Die Kommissionsvorschläge wurden bis Ende 2014 in der Arbeitsgruppe des Rates "Zivilrecht" (eheliche Güterstände und Güterstände eingetragener Partnerschaften) erörtert. Im Dezember 2014 beschloss der Rat, den Mitgliedstaaten, die sich nach wie vor mit diesen Vorschlägen schwer taten, Bedenkzeit einzuräumen, allerdings nicht länger als ein Jahr. Auf seiner Tagung vom 3. Dezember 2015 stellte der Rat fest, dass in Bezug auf die beiden Verordnungsvorschläge zu den ehelichen Güterständen und zum Güterstand eingetragener Partnerschaften keine Einstimmigkeit erzielt werden konnte und innerhalb eines vertretbaren Zeitraums die mit einer Zusammenarbeit in diesem Bereich angestrebten Ziele von der Union in ihrer Gesamtheit nicht verwirklicht werden können. Gleichzeitig stellte der Rat allerdings auch fest, dass mehrere Mitgliedstaaten ihre Bereitschaft bekundet hatten, eine Verstärkte Zusammenarbeit wohlwollend in Betracht zu ziehen.

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Drucksache 137/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Hintergrund

1.2. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

2. ERGEBNIS der Konsultationen - Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip

3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4. Auswirkungen auf die Grundrechte

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt, Vereinfachung der Verfahren und Vereinbarkeit mit der Politik der EU in Anderen Bereichen

4.1. Auswirkungen auf den Haushalt

4.2. Vereinfachung

4.3. Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

5. Erläuterung der Artikel

5.1. Kapitel I: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 3

5.2. Kapitel II: Gerichtliche Zuständigkeit

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6 und 7

Artikel 9

Artikel 10

5.3. Kapitel III: Anzuwendendes Recht

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23 bis 25

Artikel 26

Artikel 27
und 28

Artikel 29

5.4. Kapitel IV: Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung

5 Entscheidungen

Öffentliche Urkunden

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Zuständigkeit für Fragen des Güterstands eingetragener Partnerschaften innerhalb der Mitgliedstaaten

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Gerichtliche Zuständigkeit

Artikel 4
Zuständigkeit im Fall des Todes eines Partners

Artikel 5
Zuständigkeit im Fall der Auflösung oder Ungültigerklärung der eingetragenen Partnerschaft

Artikel 6
Zuständigkeit in anderen Fällen

Artikel 7
Gerichtsstand

Artikel 8
Zuständigkeit aufgrund rügeloser Einlassung

Artikel 9
Alternative Zuständigkeit

Artikel 10
Subsidiäre Zuständigkeit

Artikel 11
Notzuständigkeit (forum necessitatis)

Artikel 12
Zuständigkeit für Gegenanträge

Artikel 13
Beschränkung des Verfahrens

Artikel 14
Anrufung eines Gerichts

Artikel 15
Prüfung der Zuständigkeit

Artikel 16
Prüfung der Zulässigkeit

Artikel 17
Rechtshängigkeit

Artikel 18
Im Zusammenhang stehende Verfahren

Artikel 19
Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen

Kapitel III
Anzuwendendes Recht

Artikel 20
Universelle Anwendung

Artikel 21
Einheit des anzuwendenden Rechts

Artikel 22
Rechtswahl

Artikel 23
Formgültigkeit der Rechtswahlvereinbarung

Artikel 24
Einigung und materielle Wirksamkeit

Artikel 25
Formgültigkeit einer Vereinbarung über den Güterstand einer eingetragenen Partnerschaft

Artikel 26
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 27
Reichweite des anzuwendenden Rechts

Artikel 28
Wirkungen gegenüber Dritten

Artikel 29
Anpassung dinglicher Rechte

Artikel 30
Eingriffsnormen

Artikel 31
Öffentliche Ordnung (ordre public)

Artikel 32
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 33
Staaten mit mehr als einem Rechtssystem - interlokale Kollisionsvorschriften

Artikel 34
Staaten mit mehr als einem Rechtssystem - interpersonale Kollisionsvorschriften

Artikel 35
Nichtanwendung dieser Verordnung auf innerstaatliche Kollisionen

Kapitel IV
Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung von Entscheidungen

Artikel 36
Anerkennung

Artikel 37
Gründe für die Nichtanerkennung

Artikel 38
Grundrechte

Artikel 39
Ausschluss der Nachprüfung der Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats

Artikel 40
Ausschluss der Nachprüfung in der Sache

Artikel 41
Aussetzung des Anerkennungsverfahrens

Artikel 42
Vollstreckbarkeit

Artikel 43
Bestimmung des Wohnsitzes

Artikel 44
Örtlich zuständiges Gericht

Artikel 45
Verfahren

Artikel 46
Nichtvorlage der Bescheinigung

Artikel 47
Vollstreckbarerklärung

Artikel 48
Mitteilung der Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung

Artikel 49
Rechtsbehelf gegen die Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung

Artikel 50
Rechtsbehelf gegen die Entscheidung über den Rechtsbehelf

Artikel 51
Versagung oder Aufhebung einer Vollstreckbarerklärung

Artikel 52
Aussetzung des Verfahrens

Artikel 53
Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen

Artikel 54
Teilvollstreckbarkeit

Artikel 55
Prozesskostenhilfe

Artikel 56
Keine Sicherheitsleistung oder Hinterlegung

Artikel 57
Keine Stempelabgaben oder Gebühren

Kapitel V
Öffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche

Artikel 58
Annahme öffentlicher Urkunden

Artikel 59
Vollstreckbarkeit öffentlicher Urkunden

Artikel 60
Vollstreckbarkeit gerichtlicher Vergleiche

Kapitel VI
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 61
Legalisation oder ähnliche Förmlichkeiten

Artikel 62
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften

Artikel 63
Informationen für die Öffentlichkeit

Artikel 64
Angaben zu Kontaktdaten und Verfahren

Artikel 65
Erstellung und spätere Änderung der Liste der in Artikel 3 Absatz 2 vorgesehenen Angaben

Artikel 66
Erstellung und spätere Änderung der Bescheinigungen und der Formulare nach Artikel 45 Absatz 3 Buchstabe b und den Artikeln 58, 59 und 60

Artikel 67
Ausschussverfahren

Artikel 68
Überprüfungsklausel

Artikel 69
Übergangsbestimmungen

Artikel 70
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 15/16

... Das eigentliche Ziel eines vollständigen, europaweit grenzüberschreitenden Zugangs zu allen Arten von Inhalten muss gegenüber der Bereitschaft der Märkte zur raschen Reaktion auf Veränderungen der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen und der Notwendigkeit stabiler Finanzierungsmodelle für diejenigen abgewogen werden, die in erster Linie für die Schöpfung von Inhalten verantwortlich sind. Die Kommission schlägt deshalb vor, die Hindernisse für den grenzübergreifenden Zugang zu Inhalten und die Verbreitung von Werken stufenweise zu beseitigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/16




Mitteilung

1. Das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt

2. Gewährleistung eines breiteren EU-weiten Zugangs zu Inhalten

3. Anpassung von Ausnahmen an ein digitales und grenzübergreifendes Umfeld

4. Schaffung eines funktionsfähigen Marktes für urheberrechtlich geschützte Werke

5. Ein wirksames und ausgewogenes System der Rechtedurchsetzung

6. Heranbildung eines langfristigen Konzepts


 
 
 


Drucksache 420/16 (Beschluss)

... Den Belangen der Verfahrensökonomie und der Privatautonomie muss durch die Einführung eines Antragserfordernisses Rechnung getragen werden. Vereinbarungen in Gewaltschutzsachen werden häufig dann geschlossen, wenn die Voraussetzungen für eine Anordnung (noch) nicht zweifelsfrei erfüllt sind, zum Beispiel aufgrund unklarer Beweislage. In vielen Fällen dient die Vereinbarung daher der Vermeidung der Niederlage des Opfers. Eine antragslose Prüfung und Versagung der Bestätigung würde die unerwünschte Teilniederlage des Opfers bewirken. Insoweit ist zwar die Tatsache hilfreich, dass keine förmliche Ablehnung der Bestätigung erfolgt. Dies ist aber nicht ausreichend. Denn es bleibt beim (Teil-) Unterliegen des Opfers in obengenannter Konstellation. Zudem gibt es Fälle, in denen sich die Beteiligten darüber einig sind, wechselseitig keinen Kontakt mehr aufzunehmen, ohne dass es einer Aufklärung des Vorgefallenen oder eines strafrechtlichen Schutzes bedarf. Schließlich könnte sich die zwingende Folge der Strafbewehrung in bestimmten Fallkonstellationen auch negativ auf die Vergleichsbereitschaft auswirken. Das Antragserfordernis ermöglicht es, angemessen und flexibel auf die verschieden gelagerten Fälle zu reagieren.



Drucksache 577/16

... Laut einer Umfrage des Bundesverbandes Verbraucherzentrale vom Oktober 2014 akzeptieren 53 Prozent der befragten Verbraucherinnen und Verbraucher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ohne sie gelesen zu haben. Grund sind die oft seitenlangen und komplizierten Darstellungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vor allem die jüngeren Befragten nennen überdurchschnittlich häufig die Länge und Komplexität der AGB als Hauptgrund für deren Außerachtlassung (18-29 Jahre: 83 %; 30-39 Jahre: 88 %), während die über 60 Jährigen dieser Begründung mit nur 50 % am vergleichsweise wenigsten zustimmen. Laut US-Forschern wäre ein Internetnutzer im Durchschnitt pro Jahr 1.500 Stunden allein mit dem Lesen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschäftigt. Die mangelnde Bereitschaft, sich mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Datenschutzbestimmungen eingehend zu beschäftigen, hat seinen Grund in der Länge und der Unverständlichkeit sowie der Formulierung der meisten Texte. Nachteilige Regelungen für den Verbraucher sind oftmals in komplizierten und für Nichtjuristen unverständlichen Formulierungen versteckt. Ein besseres Verständnis auf Seiten der Verbraucherinnen und Verbraucher könnte die Nutzer veranlassen, eine andere Wahl zu treffen, bei einem anderen Sozialen Netzwerk mitzumachen oder woanders einzukaufen.



Drucksache 294/2/16

... - Im Rahmen von Konzernstrukturen werden zum einen Modelle praktiziert, die vorsehen, dass die Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis mit der Muttergesellschaft des jeweiligen Konzerns stehen, jedoch nicht nur bei dieser beschäftigt, sondern auch an die Tochtergesellschaften des Konzerns verliehen werden. Kennzeichnend für diese Modelle ist, dass der Verleih nur den internen Arbeitsmarkt des Konzerns betrifft und alle Arbeitnehmer den gleichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts entsprechend den im Konzern geltenden tarifvertraglichen Regelungen unterliegen. Solche Modelle können die interne Wechselbereitschaft sowie fachliche und persönliche Fortentwicklung der Arbeitnehmer fördern und tragen den Erfordernissen der Flexibilität in einer modernen Arbeitswelt Rechnung.



Drucksache 93/16 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat nimmt ferner zur Kenntnis, dass innerhalb weniger Monate die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen wurden, die dazu beitragen können, die Dauer der Asylverfahren zu verkürzen und für alle Beteiligten effizienter und transparenter zu gestalten. Die praktische Umsetzung muss nun aus den nachstehenden Gründen schnell folgen bzw. weiter intensiviert werden, um - die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz der Flüchtlingsaufnahme weiter zu fördern und - die hohe Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, die sich für Flüchtlinge engagieren, zu erhalten.

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Drucksache 93/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Zusammenhalt stärken: Flüchtlinge aufnehmen und integrieren - eine gesamtstaatliche Aufgabe in gemeinsamer Verantwortung


 
 
 


Drucksache 741/16 (Beschluss)

... Für die Wirtschaft entsteht durch die Regelungen ein Erfüllungsaufwand in Abhängigkeit von den konkreten Vorgaben der meist kommunalen ÖPNV-Aufgabenträger. Die Aufgabenträger legen die Anforderungen in Abhängigkeit ihrer finanziellen Rahmenbedingungen fest und müssen dabei auch die Bereitschaft erklären, einen Ausgleich für die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung nach der Verordnung (EG) Nr.

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Drucksache 741/16 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes zur Sicherung von Qualitäts- und Sozialstandards im öffentlichen Personennahverkehr (PBefG-Änderungsgesetz)

Artikel 1
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 44/1/16

... 12. Der Bundesrat weist darauf hin, dass es einer technologieneutralen Vorgehensweise im Bereich der Zugangsnetze bedarf, um möglichst schnell und wirtschaftlich hohe Bandbreiten anbieten zu können. Der langfristig vorteilhaftere Umbau der Netze zu Glasfasernetzen erfolgt dabei schrittweise. Die Unternehmen orientieren sich am Bedarf, das heißt wenn regional ein Glasfaserausbau rentabel ist, weil er auf eine ausreichende Zahlungsbereitschaft der Kunden trifft, findet er auch statt.



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.