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0211/07
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0417/07
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0703/06
0601/06
0844/06B
0868/06B
0102/06
0486/06
0056/06
0141/06
0176/06
0660/06
0946/06
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0153/06
0745/06
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0497/06
0624/06
0548/1/06
0352/1/05
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0583/05
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0668/05
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0285/05
0263/05
0313/05
0286/1/05
0397/05
0078/05
0693/05
0400/05
0082/1/05
0657/05
0004/1/05
0795/05
0312/05
0932/05
0077/05
0400/05B
0140/05
0778/05
0321/1/05
0288/05
0202/05
0733/05
0004/05
0022/05
0364/05
0236/05
0820/05B
0851/05
0784/05
0783/05
0084/05
0477/05
0523/05
0286/05B
0148/05
0401/05
0354/05B
0490/05
0428/05
0339/1/05
0875/05
0678/05B
0615/2/05
0873/05
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0318/05
0400/1/05
0380/05B
0086/05
0323/05
0588/05
0354/05
0723/05
0569/05B
0276/05
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0766/05
0132/1/05
0429/05
0678/05
0322/05B
0615/05
0894/05
0615/05B
0284/1/05
0569/1/05
0820/05
0339/05B
0705/05
0312/1/05
0817/05
0321/05B
0683/05
0726/05
0132/05B
0631/05
0092/05
0924/05
0336/05
0097/05
0575/05
0674/05
0321/05
0622/05
0082/05B
0012/05
0369/05
0323/1/05
0694/05
0669/05
0873/05B
0574/05
0330/05
0934/05
0237/05
0846/05
0672/05
0733/05B
0594/05B
0275/05
0322/1/05
0943/05
0320/05
0820/1/05
0238/04B
0870/1/04
0917/04B
0802/1/04
0846/04B
0769/04
0983/2/04
0712/04B
0712/04
0846/1/04
0959/04
0803/04
0176/04
0683/3/04
0678/04
0242/04B
0547/04B
0737/04
0850/1/04
0834/04
0846/2/04
0802/04B
0622/04
0808/1/04
0850/04B
0737/1/04
0782/04
0544/04B
0892/04
0012/04
0280/04
0586/04
0408/04
0930/04
0232/04
0917/3/04
0983/04B
0979/04
1012/04
0504/04B
0238/04
0105/04B
0450/04
0722/04
0894/04
0438/04B
0458/04B
0380/04
0870/04B
0105/04
0507/04B
0917/1/04
0438/1/04
0889/1/04
0889/04B
0455/04B
0981/04
0441/04
0959/04B
0667/04
0818/04
0300/03B
0663/03
0649/03
0715/03
0954/03B
Drucksache 264/18 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat unterstützt weiterhin die im Anhang II des Verordnungsvorschlags genannten Zielsetzungen einer "besseren Kommunikation" sowie den "Übergang zu intelligenten Statistiken", da davon auch Unternehmen profitieren können. Gezieltere Informationen über den Umfang und die Zwecke der statistischen Erhebungen sowie Hilfestellungen bei der Meldung verbessern die Bereitschaft der Befragten und mindern den damit verbundenen Aufwand. Der Abbau von Statistikpflichten zum Zwecke der Entlastung von Unternehmen sollte als eigenständiges Ziel formuliert werden.



Drucksache 75/18

... f) Maß der Bereitschaft der für den Verstoß verantwortlichen natürlichen oder juristischen Person zur Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Strukturelle Merkmale von gedeckten Schuldverschreibungen

5 Gütesiegel

Bezug zum Abwicklungsrahmen

5 Drittlandsregelung

Änderung anderer Richtlinien

Vorschlag

Titel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Titel II
STRUKTURELLE Merkmale GEDECKTER SCHULDVERSCHREIBUNGEN

Kapitel 1
Doppelbesicherung und Insolvenzferne

Artikel 4
Doppelbesicherung

Artikel 5
Insolvenzferne gedeckter Schuldverschreibungen

Kapitel 2
Deckungspool und Deckung

Abschnitt I
ANERKENNUNGSFÄHIGE VERMÖGENSWERTE

Artikel 6
Anerkennungsfähige Vermögenswerte

Artikel 7
Außerhalb der Union belegene Vermögenswerte

Artikel 8
Gruppeninterne Strukturen gepoolter gedeckter Schuldverschreibungen

Artikel 9
Gemeinsame Finanzierungen

Artikel 10
Zusammensetzung des Deckungspools

Artikel 11
Derivatekontrakte im Deckungspool

Artikel 12
Trennung von Vermögenswerten im Deckungspool

Artikel 13
Treuhänder zur Überwachung des Deckungspools

Artikel 14
Anlegerinformationen

Abschnitt II
DECKUNGS-UND LIQUIDITÄTSANFORDERUNGEN

Artikel 15
Deckungsanforderungen

Artikel 16
Anforderung eines Liquiditätspuffers für den Deckungspool

Artikel 17
Bedingungen für verlängerbare Fälligkeitsstrukturen

Titel III
öffentliche Aufsicht über GEDECKTE SCHULDVERSCHREIBUNGEN

Artikel 18
Öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen

Artikel 19
Erlaubnis für Programme gedeckter Schuldverschreibungen

Artikel 20
Öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen im Falle von Insolvenz oder Abwicklung

Artikel 21
Berichterstattung an die zuständigen Behörden

Artikel 22
Befugnisse der zuständigen Behörden für die Zwecke der öffentlichen Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen

Artikel 23
Verwaltungsrechtliche Sanktionen und Abhilfemaßnahmen

Artikel 24
Öffentliche Bekanntmachung verwaltungsrechtlicher Sanktionen und Abhilfemaßnahmen

Artikel 25
Verpflichtung zur Zusammenarbeit

Artikel 26
Offenlegungspflichten

Titel IV
GÜTESIEGEL

Artikel 27
Gütesiegel

Titel V
änderung ANDERER Richtlinien

Artikel 28
Änderung der Richtlinie 2009/65/EG /EG

Artikel 29
Änderung der Richtlinie 2014/59/EU /EU

Titel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 30
Übergangsmaßnahmen

Artikel 31
Überprüfungen und Berichte

Artikel 32
Umsetzung

Artikel 33
Inkrafttreten

Artikel 34
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [...]


 
 
 


Drucksache 635/18 (Beschluss)

... Der Bundesrat hält die bundesweite Unterstützung der Länder und Kommunen beim Ausbau des Angebots und bei der Steigerung der Qualität von Kinderbetreuungseinrichtungen und dem Angebot an Kindertagespflege sowie zusätzlich bei der Entlastung von Eltern bei den Gebühren für ein wichtiges Anliegen, bei dem nicht alle Länder aus eigener Kraft alle notwendigen Ziele erreichen können. Der Bundesrat begrüßt die Bereitschaft des Bundes, Mittel zur Verfügung zu stellen und dabei die unterschiedlichen Ausgangslagen flexibel zu berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 635/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung


 
 
 


Drucksache 110/18

... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich gegenüber den deutschen Versicherern dafür einzusetzen, dass diese für Nutzfahrzeuge mit Abbiegeassistenzsystemen geeignete Rabatte bei der Versicherung gewähren, um auch dadurch die Investitionsbereitschaft des Güterkraftverkehrsgewerbes zu erhöhen.



Drucksache 630/18

... 32 Das Lagezentrum ist ein ständig besetzter Bereitschaftsdienst des Europäischen Auswärtigen Dienstes, der die weltweiten Entwicklungen beobachtet und über die Einschätzung der aktuellen Lage informiert. Es ist Bestandteil des EU\-Zentrums für Informationsgewinnung und \-analyse und fungiert als Informationsdrehscheibe für alle einschlägigen Interessenträger der europäischen Organe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 630/18




1. Einleitung

2. DESINFORMATION: BEDROHUNGEN verstehen und VERSTÄRKT auf Ebene ABWEHREN

3. MAẞNAHMEN für EIN KOORDINIERTES Vorgehen der Union GEGENDESINFORMATION

SÄULE 1: Ausbau der FÄHIGKEITEN der Organe der Union, DESINFORMATION zu ERKENNEN, zu UNTERSUCHEN und zu ENTHÜLLEN

Maßnahme 1:

Maßnahme 2:

SÄULE 2: MEHR KOORDINIERTE und Gemeinsame MAẞNAHMEN gegen DESINFORMATION

Maßnahme 3:

Maßnahme 4:

Maßnahme 5:

SÄULE 3: MOBILISIERUNG des Privatsektors BEI der Bekämpfung von DESINFORMATION

Maßnahme 6:

SÄULE 4: SENSIBILISIERUNG der Gesellschaft und Ausbau ihrer WIDERSTANDSFÄHIGKEIT

Maßnahme 7:

Maßnahme 8:

Maßnahme 9:

Maßnahme 10:

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 563/18

... 4. die notwendigen Auslagen für die Herstellung der Betriebsbereitschaft nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 oder die Verschiebung einer geplanten Revision nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und 5. im Fall der Reduzierung der Wirkleistungserzeugung aus Anlagen nach § 3 Nummer 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes oder von KWK-Strom im Sinne des § 3 Absatz 1 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes 95 Prozent der entgangenen Einnahmen zuzüglich der zusätzlichen Aufwendungen.



Drucksache 635/2/18

... Der Bundesrat hält die bundesweite Unterstützung der Länder und Kommunen beim Ausbau des Angebots und bei der Steigerung der Qualität von Kinderbetreuungseinrichtungen und dem Angebot an Kindertagespflege sowie zusätzlich bei der Entlastung von Eltern bei den Gebühren für ein wichtiges Anliegen, bei dem nicht alle Länder aus eigener Kraft alle notwendigen Ziele erreichen können. Der Bundesrat begrüßt die Bereitschaft des Bundes, Mittel zur Verfügung zu stellen und dabei die unterschiedlichen Ausgangslagen flexibel zu berücksichtigen.



Drucksache 375/18

... Angesichts der Entwicklung der Überschüsse und Finanzreserven der Krankenkassen und einer erkennbar mangelnden Bereitschaft zahlreicher Krankenkassen, vorhandene Spielräume für Beitragssatzsenkungen im Sinne ihrer Versicherten zu nutzen, sind gesetzliche Maßnahmen nötig, die die Krankenkassen stärker als bisher veranlassen sollen, ihre Finanzreserven abzubauen und die Mitglieder über die Absenkung der Zusatzbeiträge zu entlasten. Dazu werden für die Finanzreserven der Krankenkassen und für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds (analog zur

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 375/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

1. Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages

2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige

4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler

5. Altersrückstellungen der Sozialversicherungsträger

6. Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Parität

3 Selbstständige

3 Finanzreserven

3 Beitragsschulden

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4 Parität

4 Selbstständige

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Parität

4 Beitragsschulden

4 Finanzreserven

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

F. Weitere Kosten

3 Parität

3 Selbstständige

3 Finanzreserven

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 323
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung nach § 188 Absatz 4

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Artikel 7
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 66
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung nach § 22 Absatz 3

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 9
Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Soldatengesetzes

§ 100
Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung

Artikel 11
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 11b
Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung

§ 106

Artikel 12
Änderung der Bundesbeihilfeverordnung

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages

2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige

3. Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Beitragsschulden

4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler

5. Altersrückstellungen der Sozialversicherungsträger

6. Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

4 Beitragsschulden

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

4. Erfüllungsaufwand

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

4 Beitragsschulden

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

5. Weitere Kosten

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4459, BMG: Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 507/18

... (1) Jede Vertragspartei gewährt jedem bezeichneten Unternehmen der anderen Vertragspartei auf der Grundlage der Gegenseitigkeit das Recht, in ihrem Hoheitsgebiet Niederlassungen sowie Verwaltungs-, kaufmännisches und technisches Personal zu unterhalten, soweit sie von dem bezeichneten Unternehmen benötigt werden. Personen, die nicht Staatsangehörige der Vertragsparteien oder eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sind, können nur dann beschäftigt werden, wenn im Einzelfall eine Rückübernahmebereitschaftserklärung eines Staates vorliegt.



Drucksache 281/18

... Es ist ein wichtiges arbeits-, gleichstellungs- und familienpolitisches Anliegen der Bundesregierung, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freiwillig in Teilzeit arbeiten können, aber nicht unfreiwillig in Teilzeitarbeit verbleiben müssen. Deshalb setzt sie sich für eine Weiterentwicklung des Teilzeitrechts ein, die den Arbeitszeitpräferenzen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entgegenkommt. Ziel des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines Anspruchs auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit im TzBfG. Mit dieser Brückenteilzeit wird für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zeitlich begrenzt ihre Arbeitszeit verringern möchten, sichergestellt, dass sie nach der Teilzeitphase wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können. Hierdurch wird auch die Bereitschaft von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern befördert, in Teilzeitarbeit zu gehen. Der neue Anspruch auf Brückenteilzeit gilt für Arbeitgeber, die in der Regel insgesamt mehr als 45 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes

§ 9
Verlängerung der Arbeitszeit

§ 9a
Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit

§ 22
Abweichende Vereinbarungen

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 5

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit (NKR-Nr. 4453, BMAS)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

3 Wirtschaft

Einmaliger Erfüllungsaufwand

Jährlicher Erfüllungsaufwand

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

4 Bund

Länder und Kommunen

Jährlicher Erfüllungsaufwand

4 Bund

Länder und Kommunen

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 45/18 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat versichert seine Bereitschaft, den Prozess zur Fortentwicklung der Informationssysteme der EU konstruktiv zu begleiten. Angesichts der Komplexität und Bedeutung des Vorhabens bittet er die Bundesregierung, die Länder in den anstehenden Diskussions- und Entscheidungsprozess eng einzubinden und im Übrigen frühzeitig darauf hinzuwirken, dass die Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene zu kompatiblen Lösungen führen.



Drucksache 473/1/18

... 18. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Effizienz von Rückkehrverfahren nicht vorrangig davon abhängt, ob Gerichte über die Aussetzung einer Rückkehrentscheidung innerhalb von 48 Stunden entscheiden. Rückkehrverfahren sind vor allem deshalb nicht effizient, weil bestehende und gerichtlich bestätigte Rückkehrverpflichtungen im Verwaltungsweg häufig nicht vollzogen werden können. Ein entscheidender Hinderungsgrund der Vollziehung einer Rückkehrverpflichtung ist, wie die Kommission selbst feststellt, neben der fehlenden Mitwirkung der Drittstaatsangehörigen vor allem die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Herkunftsstaaten. Der Bundesrat bittet, die Bemühungen in der Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten weiter fortzusetzen.



Drucksache 467/1/18

... Die Teilnahme an einer mehrjährigen, abschlussbezogenen Weiterbildung stellt gerade für Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende im SGB II hohe Anforderungen an Motivation und Durchhaltevermögen. Alternative Beschäftigungsmöglichkeiten im Helferbereich werden häufig aufgrund kurzfristiger wirtschaftlicher Überlegungen bevorzugt, obwohl diese in der Regel den Leistungsbezug nicht auf Dauer beenden. Die Jobcenter brauchen daher - über die Erfolgsprämie in § 131a Absatz 3 Nummer 2 SGB III hinaus - ein wirksames Instrument, mit dem die Weiterbildungsbereitschaft und das Durchhaltevermögens gezielt gesteigert werden kann.



Drucksache 518/18

... § 176 Absatz 6, 2. Halbsatz StGB nimmt unter anderem § 176 Absatz 4 Nummer 3 StGB ausdrücklich von der Versuchsstrafbarkeit aus. In Bezug auf die Bereitschaft des Täters, unter Überwindung innerer Hemmschwellen ein Kind durch Einflussnahme über das Internet zu sexuellen Handlungen zu bewegen oder auf dieses in sonstiger § 176 Absatz 4 Nummer 3 StGB entsprechender Weise einzuwirken, macht es jedoch keinen Unterschied, ob das digitale Gegenüber des Täters tatsächlich ein Kind ist. Auch wenn ein Täter mit einem nicht als solchem erkannten nicht-kindlichen Tatopfer kommuniziert, wird er unter Umständen nach Überwindung seiner Hemmschwellen bestärkt sein, entsprechende weitere Taten - bei denen dann gegebenenfalls tatsächlich ein Kind betroffen ist - zu begehen oder früher oder später gar abwägen, seine Neigungen auch in der realen Welt auszuleben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 518/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 469/18

... Das Bundeswirtschaftsministerium legt dar, dass Ausgaben für frühkindliche Bildung hohe Renditen aufweisen. So wurde gezeigt, dass die reale fiskalische Rendite von quantitäts- und qualitätsfördernden Ausgaben in diesem Bereich rund acht Prozent beträgt. Gesamtwirtschaftlich wird eine Rendite von mindestens 13 Prozent ermittelt, die deutlich über der rein fiskalischen Rendite von acht Prozent liegt. Langfristig werden dabei die künftigen Erwerbschancen der Kinder verbessert, während heute schon eine anteilige Gegenfinanzierung über die signifikante Erhöhung des Arbeitsangebots der Eltern eintritt. Langfristig gibt es positive Beschäftigungseffekte für Eltern und einen sich daraus ergebenden BIP-Effekt von 0,3 Prozent bei einer Ausweitung der Ganztagsbetreuungsplätze der Drei- bis 14-Jährigen um zwei Millionen. Über fiskalische und gesamtwirtschaftliche Renditen hinaus gibt es zudem weitere Effekte von Investitionen in die frühkindliche Bildung, wie z.B. eine erhöhte Lebenszufriedenheit, verringerte Kriminalität oder eine höhere Bereitschaft für gesellschaftliches Engagement. (vgl. BMWi Monatsbericht 10/2016: Investitionen und stabile Staatsfinanzen - kein Widerspruch. Gesamtwirtschaftliche und fiskalische Effekte öffentlicher Investitionen.) Im Vergleich zu Investitionen in Verkehrsinfrastruktur, digitale Infrastruktur oder Hochschulen führen Investitionen in Kitas und Schulen zur größten Verbesserung der Generationengerechtigkeit (vgl. Krebs/Scheffel 2016).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz - KiQuTG)

§ 1
Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

§ 2
Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

§ 3
Handlungskonzepte und Finanzierungskonzepte der Länder

§ 4
Verträge zwischen Bund und Ländern

§ 5
Geschäftsstelle des Bundes

§ 6
Monitoring und Evaluation

Artikel 2
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 4
Weitere Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

1. Öffentliche Fürsorge

2. Erforderlichkeit

a. Gleichwertige Lebensverhältnisse

b. Wahrung der Wirtschaftseinheit

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Demografische Auswirkungen

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Evaluierung und Monitoring

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4514, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

4 Bund

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 20/1/18

... 3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Förderung der Bereitschaft allgemeinbildender und berufsbildender Schulen für den digitalen Wandel grundsätzlich zu begrüßen ist. Er hegt jedoch Zweifel, dass gerade die Etablierung eines Instruments zur Selbsteinschätzung der digitalen Fähigkeiten (SELFIE) durch die EU zu dieser Bereitschaft wesentlich beiträgt. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass neue Instrumente auf EU-Ebene mit einem erheblichen Mehrwert verknüpft sein müssen und keinen Selbstzweck darstellen. Er weist darauf hin, dass entsprechende Selbstbewertungsinstrumente in den Mitgliedstaaten zum Teil bereits zur Verfügung stehen oder aktuell entwickelt werden. Überdies sieht der Bundesrat die mit dem sogenannten SELFIE-Instrument verknüpfte Sammlung von Daten kritisch. Er hinterfragt, welchem Ziel die Datensammlung dienen soll, und fordert die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Zudem ist sicherzustellen, dass keine Kosten bei den Mitgliedstaaten anfallen.



Drucksache 166/1/18

... 10. Angesichts reduzierter Einnahmen durch den Brexit und steigender Ausgaben durch die Wahrnehmung neuer Aufgaben, die einen Mehrwert für Europa und seine Mitgliedstaaten schaffen, werden die Beiträge der Mitgliedstaaten in angemessenem, moderatem Umfang steigen müssen. Der Bundesrat begrüßt die Bereitschaft der Bundesregierung, sich dieser Verantwortung zu stellen. Damit sendet Deutschland ein wichtiges politisches Signal in herausfordernden europäischen Zeiten. Ein stärkeres Europa ist im Interesse Deutschlands.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/1/18




I. Allgemeiner Teil

Strategische Ausrichtung

4 Ausgaben

4 Eigenmittelreform

Flexibilität und Stabilität

EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit

Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen

II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation

Europäische Strategische Investitionen

4 Binnenmarkt

Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm

III. Zusammenhalt und Werte

Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen

Finanzausstattung der Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik für alle Regionen

Regeln der Mittelverteilung

Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung

Umsetzung der Programme und Vereinfachung

Wirtschafts - und Währungsunion

In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt

4 Allgemeines

Landwirtschaft und Meerespolitik

171. Hauptempfehlung

172. Hauptempfehlung

173. Hilfsempfehlung

183. Hilfsempfehlung

Umwelt - und Klimaschutz

V. Migration und Grenzmanagement

4 Migration

4 Grenzmanagement

VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion Sicherheit

4 Verteidigung

4 Krisenreaktion

VII. Nachbarschaft und die Welt

VIII. Europäische öffentliche Verwaltung

IX. Verfahren

X. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 20/18 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Förderung der Bereitschaft allgemeinbildender und berufsbildender Schulen für den digitalen Wandel grundsätzlich zu begrüßen ist. Er hegt jedoch Zweifel, dass gerade die Etablierung eines Instruments zur Selbsteinschätzung der digitalen Fähigkeiten (SELFIE) durch die EU zu dieser Bereitschaft wesentlich beiträgt. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass neue Instrumente auf EU-Ebene mit einem erheblichen Mehrwert verknüpft sein müssen und keinen Selbstzweck darstellen. Er weist darauf hin, dass entsprechende Selbstbewertungsinstrumente in den Mitgliedstaaten zum Teil bereits zur Verfügung stehen oder aktuell entwickelt werden. Überdies sieht der Bundesrat die mit dem sogenannten SELFIE-Instrument verknüpfte Sammlung von Daten kritisch. Er hinterfragt, welchem Ziel die Datensammlung dienen soll, und fordert die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Zudem ist sicherzustellen, dass keine Kosten bei den Mitgliedstaaten anfallen.



Drucksache 505/18

... die Bereitschaft der zuständigen Behörden in dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, an dem Verschmelzungsverfahren mitzuwirken, gefördert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 505/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Umwandlungsgesetzes

§ 122m
Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1
(Änderung des Umwandlungsgesetzes)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Artikel 2
(Inkrafttreten)

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4576, BMJV: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 650/18 (Beschluss)

... es (VSBG) die Teilnahmebereitschaft der Unternehmen im konkreten Streitfall erhöht werden könnte. Der Bundesrat begrüßt daher Überlegungen, die Effektivität der Informationspflichten nach § 36 VSBG im Rahmen einer Studie näher zu untersuchen.



Drucksache 547/18

... Um sicherzustellen, dass in jedem Entnahmekrankenhaus zu jeder Zeit der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms festgestellt werden kann, wird ein neurochirurgischer und neurologischer konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst eingerichtet. Dieser Bereitschaftsdienst muss gewährleisten, dass regional und flächendeckend jederzeit qualifizierte Ärzte für die Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms zur Verfügung stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 547/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 9c
Neurochirurgischer und neurologischer konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst, Verordnungsermächtigung

§ 12a
Angehörigenbetreuung

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Verbindliche Freistellung der Transplantationsbeauftragten und deren Finanzierung

2. Höhere Vergütung der Entnahmekrankenhäuser

3. Weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Prozessablaufs in der Organspende

3.1. Stärkung der allgemeinen Stellung des Transplantationsbeauftragten im Entnahmekrankenhaus

3.2. Maßnahmen zur Verbesserung des Organspendeprozesses in den Kliniken

3.3. Flächendeckende Bereitstellung eines neurochirurgischen und neurologischen konsiliarärztlichen Rufbereitschaftsdienstes

3.4. Stärkung des Unterstützungsangebots für die Entnahmekrankenhäuser und für die Transplantationsbeauftragten

3.5. Einrichtung einer Qualitätssicherung in den Entnahmekrankenhäusern

4. Rechtliche Grundlage für die Angehörigenbetreuung

5. Datenübermittlung an das Transplantationsregister

6. Verfahrensvereinfachungen

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3.1 Bund, Länder und Gemeinden

3.2 Gesetzliche Krankenversicherung

Freistellung Transplantationsbeauftragte

Neurochirurgischer und neurologischer konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst

Vergütung der Entnahmekrankenhäuser

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.2.1 Vorgaben

4.2.2 Informationspflichten

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4.3.1 Bund

4.3.2 TPG-Auftraggeber

4.3.3 Koordinierungsstelle nach § 11 TPG

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Demografie

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4592, BMG: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Bund

Einmaliger Erfüllungsaufwand:

Jährlicher Erfüllungsaufwand:

II.2 ‚One in one out‘-Regelung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 214/18

... - Artikel 9 Absatz 2 wird geändert und der Kommission die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte übertragen, um die harmonisierten Mindestdeckungssummen für Opfer alle fünf Jahre an die Inflation anzupassen. Um Opfer im Falle der Insolvenz oder Liquidation oder der mangelnden Bereitschaft zur Mitarbeit eines Versicherers zu schützen, sieht der neue Artikel 10a insbesondere Folgendes vor:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

1 Insolvenz des Versicherers

2 Bescheinigungen des Schadenverlaufs

3 Risiken infolge des Fahrens ohne Versicherungsschutz

4 Mindestdeckungssummen

5 Anwendungsbereich der Richtlinie

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

5 REFIT

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Elemente

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 4
Kontrolle der Haftpflichtversicherung

Artikel 28a
Ausschussverfahren

Artikel 28b
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 28c
Bewertung

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 71/18

... V ambulant, im vertragsärztlichen Bereich (einschließlich ärztlichem Bereitschaftsdienst) versorgt werden sollen und können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

VII. Zustimmungsbedürftigkeit

VIII. Befristung, Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 380/1/18

... Eine Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik durch den Gesetzentwurf als sichere Herkunftsstaaten dient der Beschleunigung der Asylverfahren. Dies führt zu einem schnelleren Eintritt der Vollziehbarkeit der Ausreiseverpflichtung. Eine beschleunigte Aufenthaltsbeendigung geht damit aber nicht einher. Die tatsächliche Durchführung von Aufenthaltsbeendigungen ist im Wesentlichen von der Bereitschaft der Herkunftsstaaten, ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung zur Rücknahme eigener Staatsangehöriger nachzukommen, abhängig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 380/1/18




Zum Abschluss von Rücknahmeabkommen


 
 
 


Drucksache 45/1/18

... 6. Der Bundesrat versichert seine Bereitschaft, den Prozess zur Fortentwicklung der Informationssysteme der EU konstruktiv zu begleiten. Angesichts der Komplexität und Bedeutung des Vorhabens bittet er die Bundesregierung, die Länder in den anstehenden Diskussions- und Entscheidungsprozess eng einzubinden und im Übrigen frühzeitig darauf hinzuwirken, dass die Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene zu kompatiblen Lösungen führen.



Drucksache 264/1/18

... 4. Der Bundesrat unterstützt weiterhin die im Anhang II des Verordnungsvorschlags genannten Zielsetzungen einer "besseren Kommunikation" sowie den "Übergang zu intelligenten Statistiken", da davon auch Unternehmen profitieren können. Gezieltere Informationen über den Umfang und die Zwecke der statistischen Erhebungen sowie Hilfestellungen bei der Meldung verbessern die Bereitschaft der Befragten und mindern den damit verbundenen Aufwand. Der Abbau von Statistikpflichten zum Zwecke der Entlastung von Unternehmen sollte als eigenständiges Ziel formuliert werden.



Drucksache 504/1/18

... Den Gesamtvertragspartnern auf Landesebene soll die Möglichkeit gegeben werden, sachgerechte regionale Vertragslösungen zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung zu schließen. Hierzu zählen beispielsweise die finanzielle Unterstützung beim Aufbau und Betrieb des Bereitschaftsdienstes, die Förderung bestimmter Leistungen wie zum Beispiel Hausbesuche und Pauschalen der fachärztlichen Grundversorger sowie Regelungen zur Vergütung der ärztlichen Leistungen im organisierten ärztlichen Notdienst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 504/1/18




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 20j Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 und Absatz 5 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 24a Absatz 2 Satz 1 SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 27a Absatz 4 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 31 Absatz 1a Satz 2 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 37b Absatz 4 Satz 1 SGB V und Buchstabe b - neu - § 37b Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 53 Absatz 5 und Absatz 8 Satz 1 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe a § 65c Absatz 5 Satz 4 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe a § 75 Absatz 1a SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe d § 87 Absatz 2b Satz 3 Nummer 2 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe a0 - neu - § 87a Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa - neu - § 87a Absatz 4 Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - SGB V , Doppelbuchstabe bb § 87a Absatz 4 Satz 5 SGB V und Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 87a Absatz 5 Satz 13 - neu - SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 90 Absatz 3 Satz 4 SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 90 Absatz 4 Satz 3 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b § 92 Absatz 6a Satz 4 SGB V Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b ist zu streichen.

17. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe c - neu - § 92 Absatz 7e und Absatz 7f SGB V

18. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 95 Absatz 2 Satz 9a - neu - bis Satz 9c - neu - SGB V

19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 18

Zu Artikel 1 Nummer 52

20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 18 und Ziffer 19

Zu Artikel 1 Nummer 52

21. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 95 Absatz 1a Satz 1a - neu - SGB V Doppelbuchstabe cc § 95 Absatz 1a bisheriger Satz 2 SGB V Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 3 Satz 1 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 21

Zu Artikel 1 Nummer 52

23. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 1a Satz 1 SGB V und Nummer 56 Buchstabe f - neu - § 105 Absatz 5 Satz 1 SGB V

24. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 2 Satz 6 SGB V

25. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 2 Satz 6 SGB V

26. Zu Artikel 1 Nummer 52 § 95 SGB V

27. Zu Artikel 1 Nummer 53 § 96 Absatz 2a Satz 3 - neu - SGB V

28. Zu Artikel 1 Nummer 53a - neu - § 100 Absatz 2 SGB V

29. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe a § 103 Absatz 1 Satz 2 SGB V

30. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe a § 103 Absatz 1 Satz 2 SGB V

31. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe a1 - neu - § 103 Absatz 1a - neu - SGB V

32. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe b § 103 Absatz 2 Satz 4, Satz 6 und Satz 7 SGB V

33. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe b § 103 Absatz 2 Satz 9 - neu - SGB V

34. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 105 Absatz 1a Satz 3, Satz 4, Satz 4a - neu -, Satz 4b - neu - und Satz 4c - neu - SGB V

35. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 105 Absatz 1a Satz 3 Nummer 7 - neu - SGB V Buchstabe c § 105 Absatz 1d - neu - SGB V

36. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c § 105 Absatz 1b Satz 2a - neu - und Satz 2b - neu - SGB V

37. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c § 105 Absatz 1b Satz 3 SGB V

38. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c § 105 Absatz 1b Satz 3 SGB V

39. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe e § 105 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 SGB V

40. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe e § 105 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB V

41. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 130a Absatz 2 SGB V

42. Zu Artikel 1 Nummer 73 Buchstabe a § 132d Absatz 1 Satz 9 - neu - SGB V

43. Zu Artikel 1 Nummer 76a - neu - § 135b Absatz 4 Satz 2 SGB V

44. Zu Artikel 1 Nummer 76a - neu - § 135d - neu - SGB V

§ 135d
Förderung der Qualität durch die Krankenkassen

45. Zu Artikel 1 Nummer 80 Buchstabe a0 - neu - § 140a Absatz 1 Satz 1 SGB V

46. Zu Artikel 1 Nummer 80 a - neu - § 140f Absatz 7 SGB V

47. Hilfsempfehlung zu Ziffer 46

Zu Artikel 1 Nummer 80a

48. Zu Artikel 1 Nummer 91 § 274 Absatz 1 Satz 7 und Satz 8 SGB V

49. Zu Artikel 1 Nummer 95a - neu - § 287a - neu - SGB V

§ 287a
Übermittlungspflicht der Finanzbehörden

50. Zu Artikel 1 Nummer 99 Buchstabe d § 295 Absatz 4 Satz 3 SGB V

51. Zu Artikel 10 Nummer 6 § 47a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2, 3 und Satz 5 - neu - SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

52. Zu Artikel 10 Nummer 6 § 47a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3a - neu - SGB XI

53. Zu Artikel 15 Nummer 6 - neu - § 32b Absatz 1 Satz 3 - neu - Ärzte-ZV und Artikel 15a - neu - § 32b Absatz 1 Satz 3 - neu - Zahnärzte-ZV

‚Artikel 15a Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte


 
 
 


Drucksache 37/1/18

... aa) Der Bundesrat begrüßt die Bereitschaft der Bundesregierung, die Globalisierung aktiv durch ein regelbasiertes und multilaterales Handelssystem zu gestalten und dem wieder erstarkenden Protektionismus entschlossen entgegenzutreten. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass eine moderne Handels- und Investitionspolitik durch den Abbau von Handels- und Investitionshemmnissen zu verfolgen ist. Hierbei müssen die Standards der Bundesrepublik Deutschland im Bereich des Umwelt-, Verbraucher-, Sozial- und Arbeitsschutzes sowie der Grundrechte sichergestellt sein. Da der Eintritt in ausländische Märkte für kleine und mittlere Unternehmen mit spezifischen Schwierigkeiten verbunden ist, sollte ihren Bedürfnissen und Interessen bei Fragen des Markzugangs stärker Rechnung getragen werden.



Drucksache 277/18

... 3. Der Bundesrat sieht es mit Sorge, dass in einigen Berufen ein hoher Anteil der Ausbildungsplätze unbesetzt blieb. Mit am stärksten betroffen war die Ausbildung zum Restaurantfachmann/-fachfrau, in der 33,5 Prozent der Ausbildungsplätze nicht besetzt werden konnten. Auch in der Systemgastronomie, der Hotellerie sowie im Gerüstbau ist die Besetzungssituation höchst unbefriedigend. Nach Auffassung des Bundesrates könnte eine Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen dazu beitragen, die Attraktivität dieser Berufe und damit die Bereitschaft potenzieller Bewerber für mehr räumliche Flexibilität zu erhöhen.



Drucksache 283/17

... (2) Der Verpflichtete muss seine technischen Systeme jederzeit zum Empfang von Abfragen der Bundesnetzagentur bereithalten. Zur Empfangsbereitschaft gehören insbesondere die Einrichtung und die laufende Bereitstellung eines geeigneten Telekommunikationsanschlusses.



Drucksache 667/17

... Es werden Menschen mit den richtigen Fähigkeiten und Kenntnissen benötigt, um die Veränderungen voranzubringen. Die geringe Professionalisierung öffentlicher Käufer32 stellt in vielen Mitgliedsländern ein systemimmanentes Problem dar. Die Verbesserung der Fähigkeiten zur öffentlichen Auftragsvergabe in allen Stadien des öffentlichen Vergabeverfahrens, einschließlich IKT-Kompetenzen, ist von wesentlicher Bedeutung. Die sich verändernden Bedingungen und die verstärkte Nutzung der strategischen öffentlichen Auftragsvergabe erfordern eine breitere Anwendung flexibler Verfahren, Kenntnisse der Märkte und innovative Instrumente. Der öffentliche Sektor muss mit einer umfassenden Strategie auf eine geringe Risikobereitschaft reagieren und die Anziehung, Ausbildung und Entwicklung von Talenten und Kompetenzen im gesamten öffentlichen Auftragswesen fördern.



Drucksache 15/17 (Beschluss)

... 10. Der Bundesrat verweist zudem auf seinen Beschluss zur EU-Nachhaltigkeitspolitik vom 10. Februar 2017 (BR-Drucksache 701/16(B) -) und betont seine Bereitschaft, sich weiterhin im Zusammenwirken mit der Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag und anderen Akteuren bei den EU-Institutionen für eine EU-Nachhaltigkeitsstrategie zur Umsetzung der 2030-Agenda einzusetzen.



Drucksache 65/17

... Darüber hinaus soll die Einholung von Fremdauskünften aber auch zulässig sein, wenn eine Vollstreckung in die in dem Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensgegenstände voraussichtlich nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers führt. In diesen Fällen muss es dem Gläubiger möglich sein, die Vermögenssituation des Vollstreckungsschuldners anhand objektiver Informationsquellen zu überprüfen, um geeignete Vollstreckungsobjekte aufzufinden. Dadurch soll zugleich die Bereitschaft des Vollstreckungsschuldners zu wahrheitsgemäßen Angaben bei der Vermögensauskunft nach § 284 AO gefördert werden. Auch im Hinblick auf die abnehmende sozial-ethische Bedeutung des Eides besteht ein Interesse daran, die Aussagen des Vollstreckungsschuldners kritisch hinterfragen zu können und Fehlanreize, Vermögensgegenstände durch unwahre Angaben vor den Augen der Vollstreckungsbehörden zu verbergen, wirksam zu begegnen.

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Drucksache 65/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes

§ 5a
Ermittlung des Aufenthaltsorts des Vollstreckungsschuldners

§ 5b
Auskunftsrechte der Vollstreckungsbehörde

Artikel 2
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderungen des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

§ 74a
Übermittlung für die Durchführung eines Vollstreckungsverfahrens.

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Jährlicher Erfüllungsaufwand Bund

2. Jährlicher Erfüllungsaufwand Länder und Kommunen

3. Einmaliger Erfüllungsaufwand Bund und Länder

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Zustimmungsbedürftigkeit

VIII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 5a

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5b

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Verwaltung Bund jährlich

Verwaltung Länder jährlich

Bund und Länder einmalig

II.2 Erwägungen zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

III. Zusammenfassung


 
 
 


Drucksache 71/17 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt die Bereitschaft des Bundes, den Ländern Finanzhilfen zum Bau von Radschnellwegen in der Baulast der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zu gewähren. Er hält es aufgrund der unterschiedlichen Bevölkerungsdichte und Siedlungsstruktur in den Ländern für erforderlich, die Mindestlänge von Radschnellwegen als einem Kriterium für die Förderung - laut Gesetzesbegründung zehn Kilometer - auf fünf Kilometer abzusenken, wie es die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) in ihrem Papier "Einsatz und Gestaltung von Radschnellverbindungen", Ausgabe 2014, empfohlen hat.

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Drucksache 71/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage zu § 17e Absatz 1 Tabelle Nummer 28 Buchstabe a - neu -, 31 Buchstabe a - neu -, 40 Buchstabe a - neu -

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage zu § 17e Absatz 1 Tabelle Nummer 37


 
 
 


Drucksache 184/1/17

... Der somit begrenzte Anwendungsbereich der Generalklausel des § 40 Absatz 3 - neu - in Verbindung mit der Beschränkung des Anwendungsbereichs der neuen Spezialermächtigungen auf formal gelistete invasive Arten dürfte zudem dazu führen, dass die Bereitschaft, freiwillige Selbstverpflichtungen bezüglich nicht gelisteter Arten einzugehen, entfällt. Vereinbarungen zum Beispiel mit dem Futtermittel- oder Gartenhandel haben sich in der Vergangenheit aber als wirksames Mittel erwiesen, um die Verbreitung invasiver Arten zu verhindern.

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Drucksache 184/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 7 Absatz 2 Nummer 7 BNatSchG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 1 Satz 3 BNatSchG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 1 Satz 4 - neu - BNatSchG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 5 Satz 1 BNatSchG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c Absatz 1 Satz 3 - neu - BNatSchG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c BNatSchG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 47 Satz 1 BNatSchG

9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 48a Satz 3 - neu - BNatSchG

10. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 51a BNatSchG

11. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 54 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 BNatSchG

12. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 54 Absatz 4b Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 - neu -, Satz 2 - neu - BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 69 Absatz 6 Satz 2 - neu - BNatSchG

14. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 15 Absatz 8 - neu - BJagdG

15. Zu Artikel 3 Nummer 1b - neu - §§ 18b - neu - bis 18f - neu - BJagdG

§ 18b
Begriffsbestimmungen

§ 18c
Besondere Anforderungen an Jagdmunition

§ 18d
Ermächtigungen

§ 18e
Übergangsvorschriften

§ 18f
Erfahrungsbericht

16. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 28a Absatz 1 Satz 2 BJagdG


 
 
 


Drucksache 15/1/17

... j) Der Bundesrat verweist zudem auf seinen Beschluss zur EU-Nachhaltigkeitspolitik vom 10. Februar 2017 (BR-Drucksache 701/16(B) -) und betont seine Bereitschaft, sich weiterhin im Zusammenwirken mit der Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag und anderen Akteuren bei den EU-Institutionen für eine EU-Nachhaltigkeitsstrategie zur Umsetzung der 2030-Agenda einzusetzen.



Drucksache 383/17

... 8. Im Bereich der polizeilichen Präventionsarbeit kommt einer gesamtgesellschaftlichen Herangehensweise eine erfolgskritische Bedeutung zu. Demokratie, Toleranz und Respekt müssen nachhaltig gestärkt werden. Dabei ist im Rahmen von berufsgruppenübergreifenden Präventionsstrategien zu den Gefahren und Konsequenzen gewalttätigen Handelns zu sensibilisieren. So können die Zielgruppen der Präventionsmaßnahmen beispielhaft erleben, dass Gesundheits-, Sozial-, und Ausländerbehörden, Schule und Sicherheitsbehörden im Team zusammenarbeiten und somit unterschiedliche Berufsgruppen mit unterschiedlichen Motivationen und unterschiedlichen Meinungen gemeinsam an der Lösung gesellschaftlicher Fragen arbeiten. So wird Extremismus-und Gewaltbereitschaftstendenzen frühzeitig vorgebeugt und eine wehrhafte Demokratie gestärkt.



Drucksache 680/1/17

... 8. Ziele des Verordnungsvorschlags sind insbesondere der Ausbau der Kapazitäten und der Abwehrbereitschaft der Mitgliedstaaten sowie die Verbesserung der Transparenz bei den Angaben zur Vertrauenswürdigkeit der bescheinigten Cybersicherheit von IKT-Produkten und -Diensten, um das Vertrauen in den digitalen Binnenmarkt und die digitale Innovation zu stärken. Es bestehen jedoch bereits auf nationaler Ebene Strukturen und Zertifizierungsverfahren, die sich bewährt haben. Durch den Ausschluss ergänzender nationaler Systeme über ein europäisches System für die Cybersicherheit werden die Mitgliedstaaten in ihren effektiven Möglichkeiten zur Gestaltung ihrer nationalen Informationssicherheit erheblich beeinträchtigt. Für die Mitgliedstaaten bestünde somit die Gefahr, dass nationale Systeme zur Gewährleistung der Informationssicherheit nicht effektiv umgesetzt werden könnten.



Drucksache 89/17 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat begrüßt die Einigung zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sowie die Bereitschaft des Bundes, sich weiterhin und in stärkerem Maße finanziell für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet einzusetzen. Auch die Länder zeigen angesichts der nach wie vor bestehenden Disparitäten durch den umfangreichen horizontalen Finanzkraftausgleich weiterhin Solidarität untereinander. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass die Neuordnung dazu beitragen wird, dass alle Länder die Vorgaben der Schuldenbremse ab 2020 einhalten können.

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Drucksache 89/17 (Beschluss)




Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung

Gute Rahmenbedingungen für unternehmerische Initiative - breite Teilhabe an Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft

Arbeitswelt zeitgemäß und fair ausgestalten

Soziale Sicherung zielgerichtet und kostenbewusst gestalten

Für ein Europa der Bürgerinnen und Bürger: Die Herausforderungen meistern

Internationale Wirtschaftsbeziehungen weiterentwickeln


 
 
 


Drucksache 732/17

... Was das Gegenangebot betrifft, so folgt aus dem Huawei-Urteil, dass es konkret und spezifisch sein soll, d.h. es darf nicht auf die Beantwortung des vom SEP-Inhaber unterbreiteten Angebots und eine von einem Dritten vorgenommene Gebührenberechnung begrenzt sein. Ebenfalls sollten Angaben zur genauen Verwendung des Standards in dem konkreten Produkt enthalten sein. Die Bereitschaft der Parteien, sich der verbindlichen FRAND-Bestimmung eines Dritten zu unterwerfen - sollte sich das (Gegen-)Angebot als nicht FRAND-konform herausstellen -, ist jedoch ein Indiz für ein mit den FRAND-Kriterien im Einklang stehendes Verhalten.

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Drucksache 732/17




Mitteilung

3 Einleitung

1. ERHÖHUNG der Transparenz in Bezug auf die ABHÄNGIGKEIT von SEP

1.1. Verbesserung der QUALITÄT und ZUGÄNGLICHKEIT der in SDO-DATENBANKEN GESPEICHERTEN Informationen

1.2. Entwicklung eines INFORMATIONSINSTRUMENTS zur ERLEICHTERUNG von LIZENZVERHANDLUNGEN

1.2.1. Aktuellere und präzisere Anmeldungen

1.2.2. Prüfungen der Essenzialität

1.2.3. Umsetzungsmethoden

2. Allgemeine Grundsätze IM Hinblick auf FRAND-LIZENZBEDINGUNGEN für STANDARDESSENZIELLE PATENTE

2.1. Grundsätze der LIZENZVERGABE

2.2. EFFIZIENZ und NICHTDISKRIMINIERUNG

2.3. PATENTPOOLS und LIZENZIERUNGSPLATTFORMEN zur ERLEICHTERUNG der SEP-LIZENZIERUNG

2.4. Nutzung und VERTIEFUNG des FRAND-KNOW-HOWS

3. VORHERSEHBARE Rahmenbedingungen für die DURCHSETZUNG von SEP

3.1. MÖGLICHKEIT der GELTENDMACHUNG eines UNTERLASSUNGSANSPRUCHS NACH der RECHTSPRECHUNG in der RECHTSSACHE HUAWEI/ZTE

3.2. VERHÄLTNISMÄßIGKEITSERWÄGUNGEN

3.3. RECHTSSTREITIGKEITEN Aufgrund von PATENTPORTFOLIOS

3.4. ALTERNATIVE Streitbeilegung

3.5. PATENTHAIE und SEP

3.6. SENSIBILISIERUNG

4. QUELLOFFENE SOFTWARE und STANDARDS

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 721/17

... Dies erfordert von öffentlichen und privaten Akteuren eine größere Bereitschaft zur Investition in leicht zugängliche Infrastrukturen für unterschiedliche Arten von Fahrzeugen und Schiffen. Die Kommission will derartige Bemühungen unterstützen und legt daher diesen Aktionsplan vor.

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Drucksache 721/17




Mitteilung

1. Einführung: WIE Europa zu einer weltweiten VORREITERIN BEI der Verringerung der CO2-EMISSIONEN werden KANN

2. WO stehen WIR?

2.1. Lage heute und Bedarfsschätzungen

2.2. Nationale Strategierahmen für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

5 Strom

Der NPF

5 Erdgas

Im NPF

5 Wasserstoff

Der NPF

2.3. Sind wir auf dem richtigen Weg?

3. HIN zu einer möglichst breiten Verwendung ALTERNATIVER KRAFTSTOFFE - EIN Aktionsplan

3.1. Vervollständigung und schnellere Umsetzung der NPF

3.2. Investitionsförderung

Umfassende Nutzung des TEN-V-Netzkorridoransatzes

Erhöhung von Umfang und Wirksamkeit der Finanzierung

Bessere Nutzung von EU-Finanzmitteln

Aufbau von Kapazitäten

3.3. Wegbereitende Maßnahmen in Städten

3.4. Verstärkte Einbindung der Verbraucher

3.5. Integration von Elektrofahrzeugen in das Stromnetz

3.6. Neue Fragestellungen

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 567/2/17

... Die Berücksichtigung dieser Besonderheiten sind grundsätzliche Voraussetzungen, damit die Bereitschaft der Landwirte zur Aufnahme des Recyclingstoffes Kompost im Sinne der Kreislaufwirtschaft auch zukünftig aufrechterhalten werden kann. Die Verwendung von Kompost in der Landwirtschaft ist ökologisch sinnvoll und für den Humusaufbau und -erhalt erforderlich. Die Landwirtschaft hat bisher einen Großteil der erzeugten Kompostmengen abgenommen und damit zur Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgedankens beigetragen. Der Aufbau eines Marktes außerhalb der Landwirtschaft ist nur langfristig möglich und voraussichtlich mit Kostensteigerungen für die Bürgerinnen und Bürger verbunden.

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Drucksache 567/2/17




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 2, Nummer 3, Absatz 3 Nummer 2, Nummer 3

2. Zu Artikel 1 § 2 Satz 2 - neu -

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Satz 3, Satz 4 - neu -

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 Satz 2 - neu -

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 - neu -

6. Hauptempfehlung zu Ziffer 7

Zu Artikel 1

§ 7
Bewertung der betrieblichen Stoffstrombilanz

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

Zu Artikel 1

8. Zu Artikel 1 § 6 Überschrift, Absatz 2 bis 6 - neu -, § 7

§ 6
Erstellung und Bewertung der betrieblichen Stoffstrombilanzen

9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 2 *

10. Zu Artikel 1 Anlage 3 Tabelle 2 Fußnote 01 - neu -


 
 
 


Drucksache 288/1/17

... 4. Der Bundesrat bedauert, dass die ursprünglich im Referentenentwurf vorgesehene verpflichtende Durchführung betrieblicher Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit in § 17 Absatz 1 EntgTranspG durch eine bloße Aufforderung ersetzt wurde. Den Bedenken der Bundesregierung hinsichtlich des bürokratischen Aufwands für die betroffenen Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten steht das gewichtige Argument entgegen, dass nunmehr die Bekämpfung der Entgeltlücke ausschließlich von den Auskunftsverlangen der Frauen sowie ihrer jeweiligen Bereitschaft und ihren Möglichkeiten, weitere Schritte einzuleiten, abhängt. Ein gesetzlich formulierter Appell ist angesichts der unverändert hohen Lohnlücke in Deutschland vollkommen unzureichend.



Drucksache 230/17

... Durch die tatbestandlich geforderte Teilnahme an Kampfhandlungen oder die Teilnahme an einer Ausbildung hierfür und der damit nach außen dokumentierten Bereitschaft, die körperliche Unversehrtheit respektive das eigene Leben einzusetzen, wird die Zuwendungshandlung zu einer ausländischen Macht deutlich manifestiert. Hinzu kommt, dass sich der Betroffene bereits ins Ausland und damit in den Herrschaftsbereich der Terrormilz begeben hat.

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Drucksache 230/17




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

§ 28

Artikel 2
Zitiergebot

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung der Regelung

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und dem Völkerrecht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 144/17

... Die Datenlokalisierungsvorschriften mindern auch die Bereitschaft, die Speicherung und Rechenkapazitäten in größerem Umfang in eine Cloud zu verlagern. Zudem hat dies auch weitergehende gesellschaftliche Folgen. So könnte eine effizientere Nutzung von IT-Ressourcen dazu beitragen, den Energieverbrauch und die CO

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Drucksache 144/17




Mitteilung

1. Einleitung

2. FREIER DATENVERKEHR

3. DATENZUGANG und -ÜBERTRAGUNG

3.1. Art der in Frage kommenden Daten

3.2. Einschränkung des Datenzugangs

3.3. Von Maschinen erzeugte Rohdaten: Rechtslage in der EU und auf nationaler Ebene

3.4. Die Situation in der Praxis

3.5. Ein künftiger EU-Rahmen für den Datenzugang

4. Haftung

4.1. EU-Haftungsregelungen

4.2. Mögliche Ansätze für die Zukunft

5. DATENÜBERTRAGBARKEIT, Interoperabilität und NORMEN

5.1. Übertragbarkeit von nicht personenbezogenen Daten

5.2. Interoperabilität

5.3. Normen

5.4. Mögliche Ansätze für die Zukunft

6. ERPROBUNGEN und TESTS

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 262/17 (Beschluss)

... Mit dem Gesetzentwurf wird den Betroffenen der Makel genommen, mit dem sie bisher wegen einer Verurteilung allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung leben mussten. Jenseits von Urteilsaufhebung und Entschädigungsleistungen wird öffentlich bekundet, dass der Gesetzgeber die Bereitschaft zur Korrektur aufbringt. Dies ist ein positives Signal nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Mehrheitsgesellschaft. Es wird damit aber auch über nationale Grenzen hinaus ein Zeichen gesetzt. Deutschland bezieht Position gegen Diskriminierung und Ausgrenzung in Zeiten, in denen Homosexualität in mehreren Ländern immer noch stark geächtet wird.

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Drucksache 262/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 3 StrRehaHomG

3. Zu Artikel 1 § 4 StrRehaHomG


 
 
 


Drucksache 680/17 (Beschluss)

... 7. Ziele des Verordnungsvorschlags sind insbesondere der Ausbau der Kapazitäten und der Abwehrbereitschaft der Mitgliedstaaten sowie die Verbesserung der Transparenz bei den Angaben zur Vertrauenswürdigkeit der bescheinigten Cybersicherheit von IKT-Produkten und -Diensten, um das Vertrauen in den digitalen Binnenmarkt und die digitale Innovation zu stärken. Es bestehen jedoch bereits auf nationaler Ebene Strukturen und Zertifizierungsverfahren, die sich bewährt haben. Durch den Ausschluss ergänzender nationaler Systeme über ein europäisches System für die Cybersicherheit werden die Mitgliedstaaten in ihren effektiven Möglichkeiten zur Gestaltung ihrer nationalen Informationssicherheit erheblich beeinträchtigt. Für die Mitgliedstaaten bestünde somit die Gefahr, dass nationale Systeme zur Gewährleistung der Informationssicherheit nicht effektiv umgesetzt werden könnten.



Drucksache 755/17

... Das gemeinsame Interesse der EU und des Euro-Währungsgebiets wird in der öffentlichen Diskussion und bei der Entscheidungsfindung in Europa noch immer nicht ausreichend gut vertreten. Während die Geldpolitik auf Ebene des Euro-Währungsgebiets zentralisiert ist, kann bei der Haushalts- und Steuerpolitik oder den sektorbezogenen Politikbereichen davon noch nicht die Rede sein. Hier sind nationale Zuständigkeiten und Umstände maßgebend; gemeinsame Prioritäten spiegeln sich darin weder spontan noch zwingenderweise wider. Die Abgabe eine Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Koordinierung im Euro-Währungsgebiet in den vergangenen Jahren verbessert. Die Umsetzung hängt jedoch von der kollektiven Bereitschaft der Mitgliedstaaten ab; die Koordinierung der Politik erfordert eine permanente Lenkung und Überwachung auf EU-Ebene.

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Drucksache 755/17




1. Einleitung

2. FUNKTIONEN eines Europäischen MINISTERS für Wirtschaft und FINANZEN: Gewährleistung von KOHÄRENZ und EFFIZIENZ

Verfolgung der allgemeinen wirtschaftlichen Interessen der EU und des Euro-Währungsgebiets und Vertretung dieser Interessen auf internationaler Ebene

Stärkung der politischen Koordinierung und Beaufsichtigung der Wirtschafts-, Fiskal- und Finanzvorschriften

Eine angemessene, der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank dienliche Fiskalpolitik für das Euro-Währungsgebiet

3. Institutionelle Aspekte: DEMOKRATISCHE Rechenschaftspflicht und LEGITIMITÄT

Der Minister als Vizepräsident der Kommission

Der Minister als Vorsitzender der Eurogruppe

Die Rolle der Eurogruppe und ihres Vorsitzenden im Laufe der Zeit

Der Minister überwacht die Arbeiten des Europäischen Währungsfonds

Rechenschaftspflicht gegenüber dem Europäischen Parlament

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 71/1/17

... Der Bundesrat begrüßt die Bereitschaft des Bundes, den Ländern Finanzhilfen zum Bau von Radschnellwegen in der Baulast der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zu gewähren. Er hält es aufgrund der unterschiedlichen Bevölkerungsdichte und Siedlungsstruktur in den Ländern für erforderlich, die Mindestlänge von Radschnellwegen als einem Kriterium für die Förderung - laut Gesetzesbegründung zehn Kilometer - auf fünf Kilometer abzusenken, wie es die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) in ihrem Papier "Einsatz und Gestaltung von Radschnellverbindungen", Ausgabe 2014, empfohlen hat.

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Drucksache 71/1/17




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage zu § 17e Absatz 1 Tabelle Nummer 21, 24, 25, 46

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage zu § 17e Absatz 1 Tabelle Nummer 28 Buchstabe a - neu -, 31 Buchstabe a - neu -, 40 Buchstabe a - neu -

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage zu § 17e Absatz 1 Tabelle Nummer 37


 
 
 


Drucksache 543/2/17

... 8. Der Bundesrat macht deutlich, dass es sich bei dem Szenario "Die EU-27 vertiefen die soziale Dimension Europas gemeinsam" um das weitestgehende Integrationsszenario handelt. Nach seiner Einschätzung ist allerdings nicht in allen Mitgliedstaaten die Bereitschaft für ein Voranschreiten der EU auf der Grundlage dieses Szenarios ersichtlich. Gleichwohl muss die EU auch durch rechtliche Anpassungen in der Lage sein, auf sozialpolitische Entwicklungen und Herausforderungen, denen am besten gemeinschaftlich begegnet werden kann, angemessen reagieren zu können. Zu prüfen wäre in diesem Zusammenhang, wieweit eine gemeinsame Vertiefung der sozialen Dimension gehen soll. Der Sozialstaat gehört zum Kernbereich der nationalen Souveränität. Daher sollte auch weiterhin die Kompetenz der Mitgliedstaaten für die Festlegung der Grundprinzipien ihrer sozialen Sicherungssysteme nicht angetastet werden. Dennoch könnte beispielsweise die verstärkte Festlegung ambitionierter sozialer Mindeststandards ein geeignetes Instrument sein, um zur sozialen Aufwärtskonvergenz beizutragen, ohne in die Grundprinzipien der nationalen sozialen Sicherungssysteme einzugreifen.



Drucksache 543/17 (Beschluss)

... 26. Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in den einzelnen Mitgliedstaaten bleibt aus seiner Sicht eine grundlegende Herausforderung für die EU. Der im Reflexionspapier befürwortete makroökonomische Stabilisierungsmechanismus kann dazu einen Beitrag leisten. Er soll dazu dienen, die Bereitschaft zu Strukturreformen durch finanzielle Anreize zu fördern. Bei der Prüfung der Einführung eines solchen Instruments müsste sichergestellt werden, dass Mittelgewährungen nicht von politischen Absichtserklärungen, sondern von messbaren Reformerfolgen abhängig sind. Dafür sind auf europäischer Ebene ex-ante klare Zielkriterien und Erfolgsindikatoren zu definieren und ex-post die Wirkungen der Reformen einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Es müssen auch Vorkehrungen getroffen werden, dass ein solches Instrument nicht zu Mitnahmeeffekten missbraucht werden kann.

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Drucksache 543/17 (Beschluss)




Zu den BR-Drucksachen 543/17, 444/17, 387/17, 353/17 und 490/17

Globalisierung meistern

Zukunft der EU-Finanzen

Soziale Dimension Europas

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion

Zukunft der europäischen Verteidigung

Zu BR-Drucksache 543/17

Weiteres zur Zukunft der EU-Finanzen

Europäischer Mehrwert einer Kohäsionspolitik für alle Regionen

Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen

Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters

Kopplung der Kohäsionspolitik an Rechtsstaatlichkeit

Stabilität und Flexibilität der Kohäsionspolitik

Finanzinstrumente in der Kohäsionspolitik

Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten

Prioritäten in der Förderpolitik

Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollabbau in der Kohäsionspolitik

Zu BR-Drucksache 444/17


 
 
 


Drucksache 757/1/17

... 3. Der Bundesrat kann die aktuelle Problemwahrnehmung durch die Kommission aufgrund der Schadenslagen im vergangenen Jahr nachvollziehen. Er ist sich mit den europäischen Institutionen darin einig, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in einen effektiven und wirksamen Katastrophenschutz besondere Bedeutung hat und deshalb alle Verantwortungsebenen ständig aufgefordert sind, dieser Herausforderung durch Prävention, Bereitschaft und Reaktion gerecht zu werden. Der Bundesrat unterstützt Initiativen, die darauf gerichtet sind, die gegenseitige solidarische Hilfeleistung der Mitgliedstaaten bei Katastrophen durch unterstützende Maßnahmen der EU zu erleichtern und fortzuentwickeln.

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Drucksache 757/1/17




Zu BR-Drucksachen 756/17 und 757/17

Zu den Kernelementen des Kommissionsvorschlags merkt der Bundesrat Folgendes an:**

Zu BR-Drucksache 757/17


 
 
 


Drucksache 125/17

... Es ist damit zu rechnen, dass vermehrt extremistische Straftäter - auch solche, die sich vor ihrer Verurteilung zum Beispiel in Syrien oder dem Irak haben ausbilden lassen oder an den dortigen Kämpfen beteiligt waren - auch nach Verbüßung einer längeren Haftstrafe in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin radikalisiert und gefährlich sind. Die bisher im Bereich der Vergehen im Wesentlichen auf Sexualdelikte fokussierten Kataloge tauglicher Anlass- bzw. Vortaten für eine elektronische Aufenthaltsüberwachung und die fakultative Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Absatz 3 Satz 1 und § 68b Absatz 1 Satz 3 StGB sollen daher moderat ausgeweitet werden. Erfasst werden sollen auch die vorstehend genannten Vergehen aus dem Terrorismusbereich, die nicht nur aufgrund ihrer Strafandrohungen (Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren) zu den schweren Straftaten zu zählen sind, sondern denen auch immanent ist, dass sie die Gefahr der Begehung schwerster terroristischer Gewalttaten und damit erhebliche Gefahren für die Allgemeinheit begründen. Denn es handelt sich um solche Straftaten, die im Vorfeld terroristischer Gewalttaten begangen werden und die die Gefahr erhöhen, dass es tatsächlich zu solchen Taten kommt. Dabei ist zu bedenken, dass zum Beispiel eine Verurteilung nach § 89a StGB hohe Anforderungen an die subjektive Tatseite stellt. Der Täter muss bei der Vornahme der in § 89a Absatz 2 normierten Vorbereitungshandlungen (zum Beispiel Bau einer Bombe, Besorgen eines Sprengstoffgürtels, sich im Umgang mit Sprengstoffen unterweisen lassen) zur Begehung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat bereits fest entschlossen sein (BGH, Urteil vom 8. Mai 2014, 3 StR 243/13 = BGHSt 59, 218 ff) . Die Tat setzt also voraus, dass es bereits zu einer Gefährdung der durch § 89a StGB geschützten gewichtigen Rechtsgüter gekommen ist. Zur Terrorismusfinanzierung nach § 89c StGB gehört nicht nur das Sammeln und Überlassen von Geld, sondern auch von geldwerten Tatmitteln wie Waffen, Sprengstoff oder Fahrzeugen zur Begehung von Anschlägen (Fischer, StGB, 63. Auflage 2016, § 89c Rn. 3). Ein solcher praktizierter Zugang zu Tatmitteln bei eigener Tatentschlossenheit (§ 89c Absatz 2 StGB) kann in der Gefährlichkeit mit Vorbereitungshandlungen nach § 89a StGB vergleichbar sein. Das Unterstützen einer in- oder ausländischen terroristischen Vereinigung nach § 129a Absatz 5 Satz 1 erste Alternative StGB kann womöglich auf die aktive Bereitschaft zur zukünftigen Einbindung in konkrete Anschläge schließen lassen. Außerdem ist unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit der mit diesen Erweiterungen verbundenen möglichen Eingriffe in die Rechte der Betroffenen auch die außerordentliche Schwere der insoweit drohenden Taten zu betonen, die - im Falle eines terroristischen Anschlags - bis hin zu gemeingefährlichen Tötungsdelikten mit einer womöglich großen Anzahl von Opfern reichen können. Gerade bei religiös und weltanschaulich motivierten Terroristen handelt es sich um sehr gefährliche Täter, deren Gewaltbereitschaft nach wohl allgemeiner Einschätzung besonders hoch ist (vgl. schon Bundestagsdrucksache 16/12428, S. 2).

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Drucksache 125/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4045, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches -Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2 Evaluierung

III. Votum

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern: NKR-Nr. 4045


 
 
 


Drucksache 383/17 (Beschluss)

... 2. Gewaltprävention ist primär staatliche Aufgabe, insbesondere von Polizei und Justiz, unabhängig davon, ob es um Beschäftigte oder sonstige Personen geht. Angesichts steigender Gewaltbereitschaft müssen Straftaten auch gegen Beschäftigte im Dienstleistungssektor konsequenter verhindert, verfolgt und geahndet werden. Da Gewalt gegen Personen oftmals im Zusammenhang mit anderen Straftaten begangen wird, ist auch gegen die Täter von Eigentumsdelikten konsequenter vorzugehen, zum Beispiel bei bandenmäßigem Ladendiebstahl.



Drucksache 757/17 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat kann die aktuelle Problemwahrnehmung durch die Kommission aufgrund der Schadenslagen im vergangenen Jahr nachvollziehen. Er ist sich mit den europäischen Institutionen darin einig, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in einen effektiven und wirksamen Katastrophenschutz besondere Bedeutung hat und deshalb alle Verantwortungsebenen ständig aufgefordert sind, dieser Herausforderung durch Prävention, Bereitschaft und Reaktion gerecht zu werden. Der Bundesrat unterstützt Initiativen, die darauf gerichtet sind, die gegenseitige solidarische Hilfeleistung der Mitgliedstaaten bei Katastrophen durch unterstützende Maßnahmen der EU zu erleichtern und fortzuentwickeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 757/17 (Beschluss)




Zu BR-Drucksachen 756/17 und 757/17

8. Artikel 6: Risikomanagement

9. Artikel 12: rescEU

10. Artikel 11: Europäischer Katastrophenschutz-Pool

Zu BR-Drucksache 757/17

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 543/1/17

... 39. Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in den einzelnen Mitgliedstaaten bleibt aus Sicht des Bundesrates eine grundlegende Herausforderung für die EU. Der im Reflexionspapier befürwortete makroökonomische Stabilisierungsmechanismus kann dazu einen Beitrag leisten. Er soll dazu dienen, die Bereitschaft zu Strukturreformen durch finanzielle Anreize zu fördern. Bei der Prüfung der Einführung eines solchen Instruments müsste sichergestellt werden, dass Mittelgewährungen nicht von politischen Absichtserklärungen, sondern von messbaren Reformerfolgen abhängig sind. Dafür sind auf europäischer Ebene ex-ante klare Zielkriterien und Erfolgsindikatoren zu definieren und ex-post die Wirkungen der Reformen einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Es müssen auch Vorkehrungen getroffen werden, dass ein solches Instrument nicht zu Mitnahmeeffekten missbraucht werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/1/17




Globalisierung meistern

Zukunft der EU-Finanzen

Soziale Dimension Europas

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion

Zukunft der europäischen Verteidigung

Zu BR-Drucksache 543/17

Weiteres zur Zukunft der EU-Finanzen

Europäischer Mehrwert einer Kohäsionspolitik für alle Regionen

Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen

Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters

Kopplung der Kohäsionspolitik an Rechtsstaatlichkeit

Stabilität und Flexibilität der Kohäsionspolitik

Finanzinstrumente in der Kohäsionspolitik

Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten

Prioritäten in der Förderpolitik

Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollabbau in der Kohäsionspolitik

Zu BR-Drucksache 444/17

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 222/17

... In Erweiterung des Kataloges der bisherigen Einrichtungen (Apotheke, Krankenhaus oder einer von der zuständigen Landesbehörde anerkannten anderen geeigneten Einrichtung) dürfen nach Satz 1 Nummer 3 zukünftig Substitutionsmittel zum unmittelbaren Verbrauch auch in stationären Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, Gesundheitsämtern, Alten- oder Pflegeheimen (die Formulierung "Pflegeheime" umfasst teilstationäre oder vollstationäre Pflegeeinrichtungen), Hospizen sowie anderen von der zuständigen Landesbehörde zu diesem Zweck anerkannten Einrichtungen überlassen werden. Dadurch wird die Möglichkeit zu einer wohnort- bzw. aufenthaltsortnahen Erweiterung des Versorgungsangebotes und auch für eine bessere Flächenversorgung geschaffen. Ein Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch in den Einrichtungen nach Satz 1 Nummer 3 und Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b) bis Nummer 4 setzt ihre Bereitschaft voraus, eine entsprechende Vereinbarung einzugehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 222/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

§ 5
Substitution, Verschreiben von Substitutionsmitteln

§ 5a
Verschreiben von Substitutionsmitteln mit dem Stoff Diamorphin

§ 18
Übergangsvorschrift

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 717/17

... -Normen steigern die Innovationsbereitschaft der Hersteller und helfen ihnen, den Markt mit emissionsarmen Fahrzeugen zu beliefern. Die Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge fördert saubere Mobilitätslösungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und schafft damit eine solide Grundlage für die Nachfrageförderung und die weitere Verbreitung solcher Lösungen. Das Paket umfasst neben Maßnahmen zur Investitionsförderung in Bezug auf die transeuropäische Errichtung von Infrastruktur für alternative Kraftstoffe auch gemeinsame Normen. Eine Methodik, die Verbrauchern den Vergleich von Kraftstoffpreisen vereinfacht, ist derzeit in Arbeit. Die Überarbeitung der Richtlinie über den kombinierten Verkehr, die den kombinierten Einsatz verschiedener Güterverkehrsträger (z.B. Lastkraftwagen und Züge) fördert, und die Richtlinie über den Personenkraftverkehr, die die Entwicklung von Fernbusverbindungen in ganz Europa fördern und Alternativen für die Nutzung privater Pkw bieten wird, werden ebenfalls dazu beitragen, die Emissionen aus dem Verkehr und die Überlastung der Straßen zu verringern. Diese Initiativen leisten zudem einen Beitrag zur integrierten Industriepolitik der EU12, indem sie bewirken, dass die Fahrzeuge und sonstigen Mobilitätslösungen von morgen und ihre Komponenten in der EU entwickelt und hergestellt werden, wobei in diesem Zusammenhang der Batterieinitiative besondere strategische Bedeutung zukommt. Die Initiativen sollen kosteneffizient, technologieneutral und sozial inklusiv sein.



Drucksache 696/17

... Im Forum der Praktiker kommen Mitarbeiter von Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Vertreter von Strafverfolgungsnetzen wie AIRPOL8, ATLAS9, ENLETS10 und RAILPOL11 zusammen, um Fachwissen in Bezug auf den Schutz des öffentlichen Raums auszutauschen. Ergänzend hierzu wird ein Sicherheitsnetz für Hochrisikofälle eingerichtet, in dem Vertreter der spezialisierten Strafverfolgungsstellen, die für den Schutz von einem hohen Risiko ausgesetzten öffentlichen Orten verantwortlich sind, zusammenarbeiten werden. Im Rahmen des Netzes soll eine Plattform für gemeinsame Schulungen und gemeinsame Übungen geschaffen werden, mit der die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden sollen, ihre Abwehrbereitschaft gegen Angriffe zu steigern und ihre Fähigkeit, im Falle eines Anschlags zu reagieren, zu verbessern.



Drucksache 89/1/17

... 7. Der Bundesrat begrüßt die Einigung zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sowie die Bereitschaft des Bundes, sich weiterhin und in stärkerem Maße finanziell für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet einzusetzen. Auch die Länder zeigen angesichts der nach wie vor bestehenden Disparitäten durch den umfangreichen horizontalen Finanzkraftausgleich weiterhin Solidarität untereinander. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass die Neuordnung dazu beitragen wird, dass alle Länder die Vorgaben der Schuldenbremse ab 2020 einhalten können.

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Drucksache 89/1/17




Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung

Finanzpolitik nachhaltig ausrichten, Länder und Kommunen stärken

Gute Rahmenbedingungen für unternehmerische Initiative - breite Teilhabe an Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft

Arbeitswelt zeitgemäß und fair ausgestalten

Konsequente Fortführung der Energiewende: Mehr erneuerbare Energien, mehr Effizienz, hohe Verlässlichkeit

Für ein Europa der Bürgerinnen und Bürger: Die Herausforderungen meistern

Internationale Wirtschaftsbeziehungen weiterentwickeln


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.