188 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Bereithalten"
Drucksache 109/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Bundesförderung der Investitionen in den Ersatz der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen im Schienengüterfernverkehrsnetz
... (3) Soweit der übernehmende Infrastrukturbetreiber für die Übernahme der Infrastruktur ein Entgelt an die nicht bundeseigenen Eisenbahnen zu entrichten hat, steht dieses Entgelt bis zur Höhe der nach Absatz 1 bei Stilllegung, Zweckentfremdung oder Nichtbetriebsbereithalten der Infrastruktur zu erstattenden Bundesmittel dem Bund zu. Das Eisenbahn-Bundesamt ist ermächtigt, den entsprechenden Erstattungsbescheid sowohl an den Zuwendungsempfänger wie auch an den übernehmenden Infrastrukturbetreiber zu richten.
Drucksache 91/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... e) Neben Arzneimittel-Großhandelsbetrieben sind zukünftig gemäß § 9 Absätze 1 bis 3 auch von Arzneimittelvermittlern bestimmte Standards zu erfüllen. Hierzu gehört das Betreiben eines Qualitätssicherungssystems und das Bereithalten eines Rückrufplanes, der den Rückruf jedes Arzneimittels ermöglicht. Für die Erstellung dieser Dokumentation wird ein einmaliger Umstellungsaufwand von ca. 2 000 Euro und ein Erfüllungsaufwand von 200 Euro pro Jahr je Betrieb angenommen. Es ist derzeit nicht abzuschätzen, wie viele Betriebe ausschließlich als Arzneimittelvermittler auftreten. Vielmehr ist davon auszugehen, dass nahezu alle Betriebe, die Arzneimittel vertreiben, über eine Großhandelserlaubnis verfügen und dementsprechend diese Anforderungen bereits erfüllen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1. Bürgerinnen und Bürger
E.2. Wirtschaft
E.3. Verwaltung
F. Weitere Kosten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziele und Handlungsbedarf
II. Inhalte und Maßnahmen des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
V. Erfüllungsaufwand
Artikel 1 Arzneimittelgesetz
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten
3. Verwaltung
Artikel 2
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten
3. Verwaltung
Artikel 7 Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten
3. Verwaltung
Artikel 8 GCP-Verordnung
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten
3. Verwaltung
Artikel 10 Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten
3. Verwaltung
Artikel 11 Medizinproduktegesetz
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten
3. Verwaltung
Artikel 12 DIMDI-Arzneimittelverordnung
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten
3. Verwaltung
VI. Weitere Kosten
VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VIII. Vereinbarkeit mit EU-Recht
IX. Nachhaltigkeitsprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 37
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 39
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 56
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 57
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 68
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 73
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Doppelbuchstabe gg
Zu Doppelbuchstabe hh
Zu Doppelbuchstabe ii
Zu Doppelbuchstabe j
Zu Doppelbuchstabe kk
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 7
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1787: Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Drucksache 313/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz - MietRÄndG )
... ). Dies soll für ihn den Aufwand bei der Protokollierung erleichtern. Hierdurch wird die Dauer der Räumung verkürzt. Dies kommt dem Gläubiger und dem Schuldner entgegen, weil hierdurch tendenziell weniger Zeitzuschläge nach Nummer 500 KV GvKostG anfallen. Allerdings wird sich die Zeit für die Erstellung des Protokolls erhöhen, weil die Bilder in geeigneter Weise in das Protokoll eingearbeitet werden müssen. Ferner muss der Gerichtsvollzieher z.B. einen Fotoapparat bereithalten und in der Regel die Protokolle in Farbe ausdrucken. Die Bilder bzw. das Protokoll mit den Bildern müssen elektronisch archiviert werden. Mit der neuen Nummer 241 KV GvKostG soll der entstehende Mehraufwand durch eine Erhöhung der Gebühr 240 um 10 Euro abgegolten werden.
Drucksache 31/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus
... a) In Satz 1 werden die Wörter "die sie im automatisierten Verfahren nutzen." durch die Wörter "in denen sie Informationen zum Zwecke der Auswertung im automatisierten Verfahren bereithalten." ersetzt.
Drucksache 110/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Rohstoffe für das künftige Wohlergehen Europas nutzbar machen - Vorschlag für eine Europäische Innovationspartnerschaft für Rohstoffe - COM(2012) 82 final
... Zwar verfügt Europa über eine gewisse Tradition bei der Finanzierung von Forschung und Innovation in diesem Bereich, auf der Nachfrageseite ist aber weiterhin ein bedeutendes Potenzial11 für die Markteinführung neuer Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Die Verkürzung der Entwicklungszeit bis zur Marktreife von Innovationen ist besonders wichtig für KMU. Deshalb sollte diese EIP Anreize für Innovationen sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite bereithalten, sofern möglich und angebracht durch Instrumente wie Gesetzgebung, öffentliches Auftragswesen, Lebenszyklusanalyse, Schutz des geistigen Eigentums und Standards. Der Innovation in Bezug auf Maßnahmen für Nachhaltigkeit in Verbrauch und Produktion sollte besondere Bedeutung zukommen. Anreize für ein nachhaltiges und innovationsfreundliches öffentliches Auftragswesen gibt es in Europa bereits, und es könnten Vergabestellen-Netzwerke nach Art der Leitmarktinitiative12 eingerichtet und eine umfassendere Anwendung der EU-Kriterien für das grüne Beschaffungswesen13 in dieser EIP vorgenommen werden, um die Nutzung und Verbreitung von (Öko-)Innovationen zu fördern.
Drucksache 31/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus
... a) In Satz 1 werden die Wörter "die sie im automatisierten Verfahren nutzen." durch die Wörter "in denen sie Informationen zum Zwecke der Auswertung im automatisierten Verfahren bereithalten." ersetzt.
Drucksache 52/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel - und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
... "5. vorzuschreiben, dass derjenige, der bestimmte Erzeugnisse herstellt, behandelt, einführt oder in den Verkehr bringt, bestimmte Informationen, insbesondere über die Verwendung der Erzeugnisse, bereitzuhalten oder der zuständigen Behörde auf Aufforderung zu übermitteln hat, sowie Inhalt, Art und Weise und Beschränkungen des Bereithaltens zu regeln."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
§ 19 Verbote zum Schutz vor Täuschung
§ 23 Weitere Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
§ 23a Ermächtigungen zum Schutz der tierischen Gesundheit und zur Förderung der tierischen Erzeugung
§ 38a Übermittlung von Daten über den Internethandel
§ 44a Mitteilungs- und Übermittlungspflichten über Untersuchungsergebnisse zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen
§ 75 Übergangsregelungen
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht
Artikel 3 Änderung des BVL-Gesetzes
Artikel 4 Aufhebung der Bundesamt-Futtermittel-Gebührenverordnung
Artikel 5 Änderung der Futtermittelverordnung
Artikel 6 Neubekanntmachungserlaubnis
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Gesetzesänderung
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Kosten
IV. Bürokratiekosten
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Nachhaltigkeitsprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 30
Zu Nummer 30
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 34
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 36
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Drucksache 858/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern
... 1. die Zeit, während der sich der selbständige Kraftfahrer entsprechend der Vereinbarung mit dem Kunden am Arbeitsplatz bereithalten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen;
Drucksache 92/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Agenda für die Rechte des Kindes KOM (2011) 60 endg.
... 11. Die Kommission wird im Laufe des Jahres 2011 auf dem Webportal Europa eine gesonderte Einstiegsseite mit Informationen für Kinder und über die Rechte von Kindern einrichten. Die Seite wird einen einfachen Zugriff auf leicht verständliche Informationen für Kinder verschiedener Altersgruppen ermöglichen und auch für Eltern und Lehrer Informations- bzw. Unterrichtsmaterial bereithalten. Die Kommission wird die übrigen EU-Organe dazu ermuntern, sich der Initiative anzuschließen.
Drucksache 130/11
Verordnung der Bundesregierung
Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
... (1) Hospize und Einrichtungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung dürfen in ihren Räumlichkeiten einen Vorrat an Betäubungsmitteln für den unvorhersehbaren, dringenden und kurzfristigen Bedarf ihrer Patienten (Notfallvorrat) bereithalten. Berechtigte, die von der Möglichkeit nach Satz 1 Gebrauch machen, sind verpflichtet,
Drucksache 877/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Qualitätsrahmen für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa KOM (2011) 900 endg.
... Die derzeitige Wirtschafts- und Finanzkrise ruft uns in Erinnerung, dass Dienstleistungen in allgemeinem Interesse für den sozialen und territorialen Zusammenhalt eine zentrale Rolle spielen. Da die Krise aufgrund der Mittelverknappung aber auch erhebliche Auswirkungen auf den öffentlichen Sektor hat, kommt es darauf an, dass alles unternommen wird, um die Bereitstellung dieser Dienstleistungen zu sichern und die Qualität ihrer Leistungen zu verbessern. Diese Mitteilung zeigt, dass die Verträge das dafür erforderliche rechtliche Instrumentarium für die EU-Organe und die Mitgliedstaaten bereithalten. Die Europäische Kommission nimmt dabei ihre Aufgabe sehr ernst: Sie legt neben diese Mitteilung über einen Qualitätsrahmen für diese Dienstleistungen auch zwei Vorschläge zur Überarbeitung der Vorschriften über staatliche Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse sowie der Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen und Konzessionen vor. Darüber hinaus wird die Kommission in den nächsten Monaten eine Reihe weiterer Maßnahmen treffen, die darauf abzielen, dass die EU in den kommenden Jahren über einen soliden Qualitätsrahmen für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse verfügt. Die Kommission sieht diese Arbeiten als Teil ihrer allgemeinen Verpflichtung an, Sozialwirtschaft und soziale Innovationen bei den Anstrengungen im Rahmen der Strategie Europa 2020 in den Mittelpunkt zu rücken. Das jüngste Beispiel dafür ist die Initiative für soziales Unternehmertum33, mit der neue, innovative Möglichkeiten der Unternehmenstätigkeit und zur Erbringung von Dienstleistungen gefördert werden sollen.
Drucksache 715/11
... Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) hat 1995 eine Empfehlung für alle Kreditinstitute, die Girokonten für Verbraucherinnen und Verbraucher führen, ausgesprochen. Die Empfehlung sieht vor, dass die Kreditinstitute für jeden Bürger ein Girokonto bereithalten und Kunden die Möglichkeit erhalten sollen, Gutschriften entgegenzunehmen, Barein- und -auszahlungen vornehmen zu können und am Überweisungsverkehr teilzunehmen. Einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto auf Guthabenbasis ergibt sich allerdings nicht aus der Empfehlung (Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Urt. v. 22.12.2005, Az.: 2 U 67/05).
Drucksache 231/11
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Zweite Verordnung zum Geräte - und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug - 2. GPSGV)
... 1. Bereithaltung der EG-Konformitätserklärung und der technischen Unterlagen für die Marktüberwachungsbehörden über einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem In den Verkehr bringen des letzten Stücks der Spielzeugserie,
Drucksache 825/11
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen nach dem Öko -Landbaugesetz (ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung - ÖLGKontrollStZulV )
... (1) Für die in dieser Verordnung vorgesehenen Anträge, Unterlagen, Formblätter, Schreiben, Verträge, Verfahrensanweisungen, Berichte, Mitteilungen, Meldungen und Übersichten kann die Bundesanstalt Muster veröffentlichen oder Vordrucke, auch elektronisch, bereithalten. Zur elektronischen Übermittlung der Daten kann die Bundesanstalt ein zu verwendendes Format vorgeben.
Drucksache 706/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) 648/2004 in Bezug auf die Verwendung von Phosphaten und anderen Phosphorverbindungen in Haushaltswaschmitteln KOM (2010) 597 endg.
... - die Informationen, die die Hersteller für die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und das medizinische Personal bereithalten müssen;
Drucksache 667/2/10
Antrag der Länder Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die nationalen Parlamente: Überprüfung des EU-Haushalts KOM (2010) 700 endg.
... - die europäische Kohäsionspolitik eine horizontale Politik zur Unterstützung einer nachhaltigen und integrierten Regionalentwicklung bleiben muss und ihren Beitrag zur Strategie Europa 2020 leistet, - die EU mit ihrer Strukturpolitik auch zukünftig ein Angebot für alle Regionen bereithalten muss,
Drucksache 701/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Auf dem Weg zu einer verstärkten europäischen Katastrophenabwehr - die Rolle von Katastrophenschutz und humanitärer Hilfe KOM (2010) 600 endg.
... Die Schaffung europäischer Notfallkapazitäten unter eigener operativer Befugnis und Verfügungsgewalt - selbst auf Grundlage mitgliedstaatlicher Ressourcen - läuft indes Artikel 196 AEUV zuwider und ist auch von Artikel 214 AEUV nicht gedeckt. Die in der Mitteilung entwickelten Vorstellungen lassen besorgen, dass die Kommission einem grundlegenden konzeptionellen Fehler unterliegt: Nicht die EU soll in der Lage sein, wirkungsvoll auf Katastrophen zu reagieren, sondern die Mitgliedstaaten. Eine selbständige Verfügungsgewalt der Kommission über Katastrophenschutzeinheiten und die damit einhergehende Übernahme operativer Funktionen verbieten sich somit von vornherein. Aber auch das Bereithalten von eigenen europäischen Notfallkapazitäten auf der Grundlage mitgliedstaatlicher Ressourcen lässt nach Auffassung des Bundesrates eine tragfähige rechtliche Grundlage vermissen und wäre auch mit Blick auf das geplante weltweite Einsatzgebiet mit Einheiten, die auf freiwilligen und für die nationale Krisenbewältigung ausgebildeten Kräften basieren, nicht leistbar.
Drucksache 667/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die nationalen Parlamente: Überprüfung des EU-Haushalts KOM (2010) 700 endg.
... - die europäische Kohäsionspolitik eine horizontale Politik zur Unterstützung einer nachhaltigen und integrierten Regionalentwicklung bleiben muss und ihren Beitrag zur Strategie Europa 2020 leistet, - die EU mit ihrer Strukturpolitik auch zukünftig ein Angebot für alle Regionen bereithalten muss,
Drucksache 259/10 (Beschluss)
... Werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der georeferenzierten großräumigen Erfassung von Gebäuden, Straßen, Plätzen sowie vergleichbaren Geodaten geschäftsmäßig zum Zweck des Bereithaltens fotografischer oder filmischer Panoramaaufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann oder zur Übermittlung an jedermann insbesondere über das Internet "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Artikel 1 Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
§ 30b Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung im Zusammenhang mit der georeferenzierten großräumigen Erfassung von Geodaten zum Zweck des Bereithaltens fotografischer oder filmischer Panoramaaufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann oder zur Übermittlung an jedermann
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Drucksache 259/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetz es - Antrag der Länder Hamburg und Saarland -
... Werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der georeferenzierten großräumigen Erfassung von Gebäuden, Straßen, Plätzen sowie vergleichbaren Geodaten geschäftsmäßig zum Zweck des Bereithaltens fotografischer oder filmischer Panoramaaufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann oder zur Übermittlung an jedermann insbesondere über das Internet "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 30a folgende Angabe eingefügt:
2. Nach § 30a wird folgender § 30b eingefügt:
§ 30b Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung im Zusammenhang mit der georeferenzierten großräumigen Erfassung von Geodaten zum Zweck des Bereithaltens fotografischer oder filmischer Panoramaaufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann oder zur Übermittlung an jedermann
3. § 43 wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
4. Der Wirtschaftsausschuss
2 C.
Drucksache 698/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu unternehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... 4. Zu Recht hebt die Kommission die besondere Bedeutung der Kohäsionspolitik für die weitere Entwicklung des Binnenmarkts hervor. Die Kohäsionspolitik leistet zudem einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Europa-2020-Strategie. Der Bundesrat weist auf die gemeinsame Stellungnahme von Bund und Ländern zum Fünften Bericht der Kommission über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt hin. Danach muss die EU auch nach 2013 mit ihrer Strukturpolitik ein Angebot für alle Regionen bereithalten. Die EU-weite Förderung im Rahmen des Ziels "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" ist fortzuführen. Für Regionen, die derzeit im Rahmen des Ziels "Konvergenz" gefördert werden, deren Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner aber 75 Prozent des Unionsdurchschnitts übersteigt, müssen angemessene Übergangsregelungen vorgesehen werden. Die Mittel hierfür sollten im Ziel "Konvergenz" bereitgestellt werden. Die Förderung der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit muss fortgeführt und verstärkt werden. Der Europäische Sozialfonds (ESF) muss auch weiterhin Bestandteil der Kohäsionspolitik bleiben.
Drucksache 319/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge
... dient gemeinsam mit weiteren Vorschriften der Umsetzung von Artikel 4 Absatz 1 und 2 der Richtlinie. Satz 1 basiert auf dem bisherigen § 482 Absatz 1 und 2 BGB, erstreckt die vorvertraglichen Informationspflichten aber auch auf die Vertragsarten der neuen §§ 481a und 481b BGB. Anders als in der bisherigen Regelung ist nicht mehr ausdrücklich die Aushändigung eines Prospekts vorgeschrieben. Der Unternehmer muss seiner Informationspflicht nicht mehr durch die Aushändigung eines zusammenhängenden Druckwerks nachkommen, sondern indem er dem Verbraucher die entsprechenden Informationen unter Verwendung der in den Anhängen der Richtlinie vorgegebenen Formblätter zur Verfügung stellt. Aus dem Gesamtzusammenhang der Vorgaben in der Richtlinie lässt sich erkennen, dass im Ergebnis unverändert nicht nur Herstellung und Bereithaltung, sondern auch ein Zugang des Informationsmaterials erforderlich ist.
Drucksache 698/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu unternehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... 9. Zu Recht hebt die Kommission die besondere Bedeutung der Kohäsionspolitik für die weitere Entwicklung des Binnenmarkts hervor. Die Kohäsionspolitik leistet zudem einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Europa-2020-Strategie. Der Bundesrat weist auf die gemeinsame Stellungnahme von Bund und Ländern zum Fünften Bericht der Kommission über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt hin. Danach muss die EU auch nach 2013 mit ihrer Strukturpolitik ein Angebot für alle Regionen bereithalten. Die EU-weite Förderung im Rahmen des Ziels "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" ist fortzuführen. Für Regionen, die derzeit im Rahmen des Ziels "Konvergenz" gefördert werden, deren Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner aber 75 Prozent des Unionsdurchschnitts übersteigt, müssen angemessene Übergangsregelungen vorgesehen werden. Die Mittel hierfür sollten im Ziel "Konvergenz" bereitgestellt werden. Die Förderung der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit muss fortgeführt und [verstärkt] werden. Der Europäische Sozialfonds (ESF) muss auch weiterhin Bestandteil der Kohäsionspolitik bleiben.
Drucksache 701/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Auf dem Weg zu einer verstärkten europäischen Katastrophenabwehr - die Rolle von Katastrophenschutz und humanitärer Hilfe KOM (2010) 600 endg.
... Die Schaffung europäischer Notfallkapazitäten unter eigener operativer Befugnis und Verfügungsgewalt - selbst auf Grundlage mitgliedstaatlicher Ressourcen - läuft indes Artikel 196 AEUV zuwider und ist auch von Artikel 214 AEUV nicht gedeckt. Die in der Mitteilung entwickelten Vorstellungen lassen besorgen, dass die Kommission einem grundlegenden konzeptionellen Fehler unterliegt: Nicht die EU soll in der Lage sein, wirkungsvoll auf Katastrophen zu reagieren, sondern die Mitgliedstaaten. Eine selbständige Verfügungsgewalt der Kommission über Katastrophenschutzeinheiten und die damit einhergehende Übernahme operativer Funktionen verbieten sich somit von vornherein. Aber auch das Bereithalten von eigenen europäischen Notfallkapazitäten auf der Grundlage mitgliedstaatlicher Ressourcen lässt nach Auffassung des Bundesrates eine tragfähige rechtliche Grundlage vermissen und wäre auch mit Blick auf das geplante weltweite Einsatzgebiet mit Einheiten, die auf freiwilligen und für die nationale Krisenbewältigung ausgebildeten Kräften basieren, nicht leistbar.
Drucksache 259/2/10
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetz es - Antrag der Länder Hamburg und Saarland -
... 2. Als ersten Schritt hierzu hält der Bundesrat die Schaffung einer rechtssicheren Regelung für die geschäftsmäßige Datenerhebung und -verarbeitung im Zusammenhang mit der georeferenzierten großräumigen Erfassung von Daten zum Zwecke des Bereithaltens fotografischer oder filmischer Panoramaaufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann oder zur Übermittlung an jedermann für erforderlich. Auf den vorliegenden Gesetzesantrag wird verwiesen.
Drucksache 808/09
Verordnung der Bundesregierung
Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen -Verpflichtungenverordnung
... 1. Er erstellt eine jährliche Humusbilanz. Die Humusbilanz für ein Jahr ist jeweils bis zum 31. März des Folgejahres (n+1) zu erstellen. Dies gibt denjenigen Landwirten, die im laufenden Jahr keine mehrgliedrige Fruchtfolge nach Absatz 2 vorgesehen haben bzw. keine Bodenhumusuntersuchung nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 zu Kontrollzwecken bereithalten, die Möglichkeit, erforderlichenfalls in den verbleibenden Monaten bis zum Ende des Jahres zusätzliche Maßnahmen im Sinne einer ausgeglichenen Humusbilanz zu ergreifen. Zugleich kann die Behörde im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle die Betriebsflächen in Augenschein nehmen und auf dieser Grundlage die Richtigkeit der Berechnungen zur Humusbilanz überprüfen. Sofern die Werte der Humusbilanzierung in einem Jahr die Grenzwerte gemäß Anlage 3 unterschreiten, kann der Landwirt dies ausgleichen, wenn die Grenzwerte auf Grundlage des arithmetischen Mittels des aktuellen Jahres mit dem vorhergehenden Jahr oder mit den beiden Vorjahren eingehalten sind. Da bei Betriebsinhabern, die auf ihren Ackerflächen ausschließlich Kulturen mit positiver oder neutraler Veränderung des Humusvorrates nach den Anforderungen der Anlage 4 anbauen, davon auszugehen ist, dass sie die Grenzwerte in jedem Falle einhalten, gilt für sie die Verpflichtung von vornherein als erfüllt; im Fall einer Kontrolle wird dann überprüft, ob im konkreten Fall die Voraussetzungen der Anlage 4 gegeben sind.
Drucksache 400/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über die Etikettierung von Rindfleisch und zur Aufhebung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung, der Verordnung über die Zuständigkeit und die Überwachung bei Maßnahmen zur Förderung des Absatzes und des Verbrauchs von hochwertigem Rindfleisch und der Verordnung über die Zuständigkeit und die Überwachung bei Informationskampagnen über die Rindfleischetikettierung
... (1) Für die in dieser Verordnung vorgesehenen Anträge, Berichte, Mitteilungen und Übersichten kann die Bundesanstalt Muster bekannt geben oder Vordrucke oder Formulare, auch in elektronischer Form, bereithalten. Zur elektronischen Übermittlung der Daten kann die Bundesanstalt ein zu verwendendes Format vorgeben.
Drucksache 174/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund erforderlich, dass der akkreditierte Diensteanbieter nach § 5 Absatz 6 Satz 2 als beliehener Unternehmer tätig wird und damit eine effektive Ausübung der Aufsicht notwendig ist. Sätze 3 bis 6 betreffen den Nachweis der geprüften und bestätigten Vertrauenswürdigkeit im Rechts- und Geschäftsverkehr. Das Gütezeichen und die weiteren Kennzeichnungen, die einen akkreditierten Diensteanbieter als solchen kenntlich machen, soll die Verwendung von sicheren Bürgerportaldiensten fördern. Eine weitere Kennzeichnung ist z.B. in § 5 Absatz 1 Satz 2 genannt. Die Kennzeichnung führt zu Markttransparenz und Rechtssicherheit, die für einen ausreichenden Vertrauensschutz im täglichen Rechts- und Geschäftsverkehr erforderlich sind und die dem Schutzbedarf im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr Rechnung tragen. Es ist zu erwarten, dass die Gerichte der Prüfung und der Bestätigung der Vertrauenswürdigkeit durch die zuständige Behörde Vertrauen entgegen bringen und ihm einen besonders hohen Beweiswert zumessen werden. Der durch die Prüfung und Bestätigung entstehende Anschein der Vertrauenswürdigkeit kann allerdings nur soweit reichen, wie die Anforderungen des Gesetzes für die einzelnen Bürgerportaldienste Anknüpfungspunkte für einen solchen Anschein bereithalten. Die Regelung des Satzes 6 ist bußgeldbewehrt (vgl. § 23 Absatz 1 Nummer 11).
Drucksache 909/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2009 zu der Strategie der Europäischen Union für die Konferenz zum Klimawandel in Kopenhagen (COP 15)
... 3. ersucht die Staats- und Regierungschefs aller an der COP 15 beteiligten Staaten, diesem Anliegen höchstmögliche Priorität einzuräumen und politische Führungsstärke zu zeigen, und hält es für außerordentlich wichtig, dass die Staats- und Regierungschefs sich für die Teilnahme an dem Teil der COP 15 bereithalten, der den hochrangigen Vertretern vorbehalten ist, um von vornherein auszuschließen, dass ein Übereinkommen, das bedeutende und langfristige nationale Verpflichtungen umfasst, nicht an Ort und Stelle zum Abschluss gebracht werden kann, weil den anwesenden Verhandlungsführern die erforderliche politische Vollmacht bzw. Autorität fehlt;
Drucksache 51/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen
... Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
§ 11 Zuständigkeit
§ 12 Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden
§ 13 Meldepflicht
§ 14 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
§ 15 Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden
§ 16 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
§ 17 Zustellung
§ 18 Bußgeldvorschriften
Artikel 2
Artikel 3
Anlage (zu Artikel 1 Absatz 2) Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (Mindestarbeitsbedingungengesetz – MiArbG)
Drucksache 315/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung von Eisenbahninfrastrukturqualität und Fernverkehrsangebot
... (3) Soweit das übernehmende Eisenbahninfrastrukturunternehmen für die Übernahme des Schienenwegs ein Entgelt an die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes zu entrichten hat, steht dieses Entgelt bis zur Höhe der nach Absatz 1 bei Stilllegung, Zweckentfremdung oder Nichtbereithalten in uneingeschränkt nutzbarem Zustand des Schienenwegs zurückzuzahlenden Bundesmittel dem Bund zu.
Drucksache 554/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu digitalen Geodaten (Geodatenzugangsgesetz - GeoZG )
... Geodatenhaltende Stellen sind auch Beliehene. Dabei sind Stellen, die nur teilweise Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfüllen, nicht verpflichtet, ihre gesamten Geodaten bereitzustellen. Betroffen sind nur solche Geodaten, die sie zur Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Verwaltung bereithalten. Nicht erfasst werden in Übereinstimmung mit Artikel 3 Absatz 9 Buchstabe c der INSPIRE-Richtlinie Verwaltungshelfer, da diese nicht im eigenen Namen Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, sondern nur von einer Stelle der öffentlichen Verwaltung bei der Erfüllung der ihr obliegenden Verwaltungsaufgabe hinzugezogen werden.
Drucksache 133/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug KOM (2008) 9 endg.; Ratsdok. 5938/08
... Der Vorschlag sieht eine Aktualisierung der Unterlagen vor, die die Hersteller und Importeure von Spielzeug zur Kontrolle durch die Marktüberwachungsbehörden bereithalten müssen. Es wurde geprüft, welche Informationen neben einer ausführlichen Beschreibung von Entwicklung und Herstellung des Spielzeugs in die technischen Unterlagen aufgenommen werden sollten. Es wird vorgeschlagen, dass das technische Dossier Auskunft über die Bestandteile von Spielzeug und die im Spielzeug enthaltenen Materialien geben muss.
Drucksache 244/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse (EG -Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung)
... Für alle Anträge und Meldungen können die zuständigen Stellen Muster bekannt geben oder Formulare, auch in elektronischer Form, bereithalten. Soweit die zuständigen Stellen Muster bekannt geben oder Formulare bereithalten, sind diese zu verwenden.
Drucksache 542/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer -Entsendegesetz - AEntG )
... § 15 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Zielsetzung
§ 1 Zielsetzung
Abschnitt 2 Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 2 Allgemeine Arbeitsbedingungen
Abschnitt 3 Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen
§ 3 Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen
§ 4 Einbezogene Branchen
§ 5 Arbeitsbedingungen
§ 6 Besondere Regelungen
§ 7 Rechtsverordnung
§ 8 Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen
§ 9 Verzicht, Verwirkung
Abschnitt 4 Zivilrechtliche Durchsetzung
§ 10 Haftung des Auftraggebers
§ 11 Gerichtsstand
Abschnitt 5 Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden; Auftragssperren durch öffentliche Auftraggeber
§ 12 Zuständigkeit
§ 13 Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden
§ 14 Meldepflicht
§ 15 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
§ 16 Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden
§ 17 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
§ 18 Zustellung
§ 19 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
§ 20 Evaluation
§ 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gesetzesziel
II. Wesentlicher Inhalt
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Gewährleistung angemessener Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG)
Drucksache 968/08
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetz es 2009 (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2009 - WoGVwV 2009)
Bereithalten
Artikel 1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2009 (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2009 – WoGVwV 2009)
2 Abkürzungsverzeichnis
Begründung
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 787: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes – WoGVwV 2009
Drucksache 315/08
Gesetzesantrag des Landes Sachsen-Anhalt
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung von Eisenbahninfrastrukturqualität und Fernverkehrsangebot
... (3) Soweit das übernehmende Eisenbahninfrastrukturunternehmen für die Übernahme des Schienenwegs ein Entgelt an die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes zu entrichten hat steht dieses Entgelt bis zur Höhe der nach Absatz 1 bei Stilllegung, Zweckentfremdung oder Nichtbereithalten in uneingeschränkt nutzbarem Zustand des Schienenwegs zurückzuzahlenden Bundesmittel dem Bund zu.
Drucksache 176/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu den Protokollen vom 12. Februar 2004 zur Änderung des Übereinkommens vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964 und des Protokolls vom 16. November 1982 und zur Änderung des Zusatzübereinkommens vom 31. Januar 1963 zum Pariser Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964 und des Protokolls vom 16. November 1982 (Gesetz zu den Pariser Atomhaftungs-Protokollen 2004)
... Die unter (3) genannten Voraussetzungen beruhen auf der Überlegung, dass Nichtvertragsstaaten, die ihrerseits angemessene Haftungsvorschriften für nukleare Schäden, die von ihren Kernanlagen verursacht werden, im Verhältnis zu den Vertragsstaaten bereithalten, nicht von einer Entschädigung ausgeschlossen werden dürfen.
Drucksache 220/08
... "(1) Die zuständigen Stellen können für Anträge, Verträge, Erklärungen oder Meldungen Muster bekannt geben oder Vordrucke oder Formulare, auch in elektronischer Form, bereithalten."
Drucksache 404/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt
... (2) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 kann das Bundeskriminalamt von denjenigen, die geschäftsmäßig eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithalten oder den Zugang zur Nutzung vermitteln, Auskunft über Nutzungsdaten (§ 15 Abs. 1 des
Drucksache 343/08K
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleich s (VAStrRefG)
... ein Teilungsmodell bereithalten.
Drucksache 967/08
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV)
... von den Kosten befreit, die für das Bereithalten der Informationen über die Einzugsbereiche der einzelnen Notrufabfragestellen für die anderen Telefondienstanbieter und Netzbetreiber bislang aufkommen. Da sich die Vorschriften der NotrufV eng an die bisherigen Vorgaben für Notrufverbindungen anlehnen sind keine nennenswerten über die o. g. Kosten hinausgehenden Umstellungskosten zu erwarten. Die für technisch neue öffentlich zugängliche Telefondienste - hier insbesondere solche, die unter Nutzung der sog. VoIPTechnologie realisiert werden - entstehenden Kosten für die Einrichtung von Notrufmöglichkeiten sind nicht durch die NotrufV veranlasst, sondern durch die allgemeine gesetzliche Vorschrift, im Rahmen eines öffentlich zugänglichen Telefondienstes auch Notrufmöglichkeiten bereit zu stellen (§ 108 Abs. 1
A. Problem und Ziel
B. Lösungen
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Verordnung
Verordnung
§ 1 Notrufnummern
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Einzugsgebiete
§ 4 Notrufverbindungen
§ 5 Anforderungen an Notrufanschlüsse
§ 6 Technische Richtlinie
§ 7 Übergangsvorschriften
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1 Zielsetzung
2 Sachverhalt
3 Erledigung durch Private/Selbstverpflichtung
4 Informationspflichten
5 Befristung
6 Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen
7 Vereinbarkeit mit europäischem Recht
8 Änderungen zur geltenden Rechtslage
9 Gesetzesfolgen
9.1 Einahmen und Ausgabe der öffentlichen Haushalte
9.2 Kosten
9.2.1 Auswirkungen auf Haushalte der Länder und Kommunen
9.2.2 Kosten für die Wirtschaft
9.2.3 Auswirkungen auf Einzelpreise, das Preisniveau und Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher
9.3 Bürokratiekosten
9.4 Überprüfung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 736: Verordnung über Notrufverbindungen
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.