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"Berechenbarkeit"
Drucksache 170/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten COM(2018) 238 final
... (13) Damit gewerbliche Nutzer anhand der für ein Vertragsverhältnis geltenden Geschäftsbedingungen erkennen können, welche gewerblichen Bedingungen für die Nutzung, Beendigung und Aussetzung von Online-Vermittlungsdiensten gelten, und Berechenbarkeit in ihrer Geschäftsbeziehung erlangen, sollten diese Geschäftsbedingungen klar und eindeutig so formuliert sein, dass sie von einem durchschnittlichen gewerblichen Nutzer leicht verstanden werden können. Geschäftsbedingungen gelten dann nicht als klar und eindeutig formuliert, wenn sie vage oder unspezifisch abgefasst sind oder Angaben zu wichtigen gewerblichen Fragen fehlen und somit für den gewerblichen Nutzer in den wichtigsten Aspekten des Vertragsverhältnisses kein angemessenes Maß an Berechenbarkeit gegeben ist.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Geschäftsbedingungen
Artikel 4 Aussetzung und Beendigung
Artikel 5 Ranking
Artikel 6 Differenzierte Behandlung
Artikel 7 Datenzugang
Artikel 8 Einschränkung der Möglichkeit, andere Bedingungen auf anderem Wege anzubieten
Artikel 9 Internes Beschwerdemanagementsystem
Artikel 10 Mediation
Artikel 11 Spezialisierte Mediatoren
Artikel 12 Klageeinreichung vor Gericht durch repräsentative Organisationen oder Verbände und durch öffentliche Stellen
Artikel 13 Verhaltenskodex
Artikel 14 Überprüfung
Artikel 15 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Drucksache 127/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsener europäischer Einzelhandel COM(2018) 219 final
... Für eine moderne Einzelhandelsbranche sind mehr Investitionen und ein günstiges Geschäftsumfeld erforderlich. Mit der Investitionsoffensive für Europa wird eine weitere Vertiefung des Binnenmarktes unterstützt, die unter anderem durch die Beseitigung von Investitionshindernissen, die Verbesserung der Berechenbarkeit der regulatorischen Rahmenbedingungen und die Verringerung übermäßiger Regulierung erreicht werden soll.
Mitteilung
1. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Einzelhandelsbranche in Europa
2. Beschränkungen des Einzelhandels, die die Marktleistung beeinträchtigen
3. Erleichterung der Niederlassung im Einzelhandel
4 Niederlassungsbedingungen
Wirtschaftliche Bedarfsprüfungen
Standortspezifische Vorschriften
Lokale Raumplanung
Schwellenwerte in Bezug auf die Größe
Neue Ansätze zur Förderung lebendiger Innenstädte
4 Niederlassungsverfahren
Vereinfachte Verfahren
4 Transparenz
Dauer der Verfahren
4. Abbau von Beschränkungen für den Betrieb
Sicherstellung gleicher Ausgangsbedingungen im Einzelhandel
Unterstützung kleiner Einzelhandelsbetriebe bei der Umstellung
Verkaufsförderung und Preisnachlässe
Spezifische Vertriebskanäle
4 Öffnungszeiten
Spezifische Steuern für den Einzelhandel
Gerechte und effiziente Lieferketten sicherstellen
Regulatorische Herkunftsbeschränkungen
Vertragliche Praktiken des modernen Einzelhandels
5. Verringerung der Kosten für die Einhaltung der Vorschriften
Verwaltungsaufwand und Sanktionen
6. Schlussfolgerungen
ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Ein den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsener europäischer Einzelhandel
Drucksache 617/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Die Investitionsoffensive für Europa - Bestandsaufnahme und nächste Schritte
... Im Laufe der Jahre hat die Kommission sich für den Abbau regulatorischer Hürden, die den grenzüberschreitenden Handel und Investitionen im Binnenmarkt hemmen, eingesetzt. Der Binnenmarkt, der zu den größten Erfolgen und Stärken Europas zählt, hat zur Schaffung von neuen Möglichkeiten und Größenvorteilen für die europäischen Unternehmen beigetragen und es den Menschen ermöglicht, dort zu leben, zu studieren und zu arbeiten, wo sie möchten. Im Oktober 2015 nahm die Kommission ihre Binnenmarktstrategie an, deren besonderer Schwerpunkt darauf liegt, Investitionen zu fördern, indem verbleibende Hemmnisse abgebaut werden und für eine bessere Berechenbarkeit der Regulierung gesorgt wird. Aufbauend auf der Binnenmarktstrategie enthält das Paket zur öffentlichen Auftragsvergabe aus dem Jahr 2017 verschiedene Maßnahmen mit dem Ziel, den EU-Rechtsrahmen für das Vergabewesen auszubauen und eine strategischere Umsetzung der bestehenden Regeln anzuregen. Eine faire, berechenbare und transparente Auftragsvergabe ist von zentraler Bedeutung für die Investitionsförderung.17
Mitteilung
1. Europas Initiative zur Investitionsförderung
Abbildung 1 Rückgang und Erholung der Investitionsrate
2. Die Investitionsoffensive für Europa liefert konkrete Ergebnisse
Abbildung 2 Ergebnisse des Europäischen Fonds für strategische Investitionen, Stand November 2018
Beispiele von der Europäischen Plattform für Investitionsberatung
3. Abbau von Investitionshemmnissen
3.1 Initiativen auf EU-Ebene
Vertiefung des Binnenmarkts in allen seinen Dimensionen
5 Kapitalmärkte
Verkehrs - und Energieinfrastrukturen
Menschen, Bildung und Kompetenzen
Europäische Struktur- und Investitionsfonds
Staatliche Beihilfen
3.2 Beseitigung von Hemmnissen auf nationaler und regionaler Ebene
4. Schlussfolgerungen und Schlüsselbereiche für vorrangige Maßnahmen
ANNEXES 1 to 2 ANHÄNGE zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Die Investitionsoffensive für Europa: Bestandsaufnahme und nächste Schritte
Anhang 1 in AUSSCHÜSSEN des Rates GEFÜHRTE THEMATISCHE DISKUSSIONEN über INVESTITIONSHEMMNISSE
1. Investitionsergebnisse und Engpässe
2. Infrastrukturinvestitionen
3. Investitionen in immaterielle Vermögenswerte
Anhang 2 Fortschritte der Mitgliedstaaten BEI der Bewältigung von Herausforderungen IM Bereich INVESTITIONEN
Drucksache 650/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten - COM(2017) 493 final
... Die Initiative zur Errichtung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs stellt darauf ab, einen Rahmen für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten auf internationaler Ebene1 in Form einer dauerhaften, unabhängigen und legitimierten Einrichtung zu schaffen, die folgende Merkmale aufweist: eine Rechtsprechung, die sich durch Berechenbarkeit und Kohärenz auszeichnet; Möglichkeit der Einlegung von Rechtsbehelfen gegen gerichtliche Entscheidungen; kostengünstige, transparente und effiziente Verfahren sowie Möglichkeit einer Intervention Dritter (zu denen beispielsweise interessierte Umweltverbände oder Arbeitsorganisationen gehören). Die Unabhängigkeit des Gerichtshofs sollte durch strenge Anforderungen an ethisches Verhalten und Unparteilichkeit, die Ernennung der Richter für eine nicht-verlängerbarer Amtszeit, eine die Vollzeittätigkeit der Richter sowie unabhängige Mechanismen für ihre Ernennung gewährleistet werden.
Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Verfahrenstechnische Aspekte
Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
ANNEX 1 Anhang zur Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten {SWD(2017) 302 final}{SWD(2017) 303 final}
3 ANLAGE
Zum Ablauf der Verhandlungen:
Zum Inhalt der Verhandlungen:
Drucksache 717/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verwirklichung emissionsarmer Mobilität - Eine Europäische Union, die den Planeten schützt, seine Bürger stärkt und seine Industrie und Arbeitnehmer verteidigt - COM(2017) 675 final; Ratsdok. 14215/17
... -Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge, einschließlich des Anrechnungssystems für emissionsarme und emissionsfreie Fahrzeuge, wird die erforderliche Klarheit und Berechenbarkeit in Bezug auf das Tempo der Einführung in der EU bis 2030 schaffen und gleichzeitig den Zugang der Verbraucher zu erschwinglichen saubereren Mobilitätsformen erleichtern. Die von den Automobilherstellern angekündigte Absicht, in den kommenden Jahren neue Elektromodelle auf den Markt zu bringen, und die entsprechenden Zeitpläne bestätigen den erwarteten Anstieg der Nachfrage nach Batterien. Aus Sicht der Branche wird die wachsende Nachfrage von heute an bis 2025 erhebliche Investitionen in die Batterie-Wertschöpfungskette erfordern, einschließlich einer massiven Expansion der Herstellung von Batteriezellen. Hier hat Europa daher eindeutig die Chance, attraktive Investitionsmöglichkeiten entlang der Wertschöpfungskette zu bieten.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ein Europa, das schützt: Die führende Rolle der EU im Rahmenwerk von Paris und in der internationalen Normung
3. Ein Europa, das stärkt: keine Verbraucher zweiter Klasse und keine abgehängten Regionen
4. Ein Europa, das verteidigt: Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie für mehr Beschäftigung, Wachstum und Investitionen
5. Schlussfolgerungen
Drucksache 507/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Zertifizierungssystems der Union für Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen - COM(2016) 491 final
... (24) Im Interesse von Klarheit, Berechenbarkeit, logischer Kohärenz und Vereinfachung sowie zur Verminderung der Belastung der Hersteller von Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen sollte diese Verordnung lediglich eine begrenzte Zahl von Umsetzungsphasen zur Einführung verwaltungsrechtlicher Bestimmungen und allgemeiner technischer Anforderungen vorsehen. Der Industrie sollte ausreichend Zeit gewährt werden, um sich an die neuen Bestimmungen in dieser Verordnung sowie an die technischen Spezifikationen und verwaltungsrechtlichen Bestimmungen in den gemäß dieser Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakten anzupassen. Es ist von wesentlicher Bedeutung, die einschlägigen Anforderungen zeitnah festzulegen, um den Herstellern genügend Vorlaufzeit für die Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von technischen Lösungen für in Serie produzierte Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen zu geben und den Herstellern und Genehmigungsbehörden in den Mitgliedstaaten genügend Vorlaufzeit für die Einführung der erforderlichen Verwaltungssysteme einzuräumen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Allgemeiner Kontext
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verkauf und Inbetriebnahme von Ausrüstungen
Artikel 5 Pflichten der Hersteller
Artikel 6 Genehmigungsbehörden
Artikel 7 Anträge auf Erteilung der EU-Typgenehmigung
Artikel 8 Prüfungen
Artikel 9 Genehmigung von Typ und Konfiguration einer Ausrüstung
Artikel 10 Beziehungen zwischen der Kommission und der für die Ausarbeitung der gemeinsamen
Artikel 11 EU-Typgenehmigungsbogen
Artikel 12 Übereinstimmung der Produktion
Artikel 13 Anträge auf Änderung von EU-Typgenehmigungsbogen
Artikel 14 Änderungsarten
Artikel 15 Vornahme und Notifizierung von Änderungen
Artikel 16 Erlöschen der Gültigkeit von EU-Typgenehmigungsbogen
Artikel 17 Verfahren für die Behandlung von Ausrüstungen, von denen eine Gefahr ausgeht, auf nationaler Ebene
Artikel 18 Schutzklauselverfahren der Union
Artikel 19 Nicht mit dem genehmigten Typ übereinstimmende Ausrüstungen
Artikel 20 Bekanntgabe von Entscheidungen und Rechtsbehelfe
Artikel 21 Notifizierung von technischen Diensten
Artikel 22 Anforderungen an technische Dienste
Artikel 23 Bewertung der Fähigkeiten technischer Dienste
Artikel 24 Koordinierung von technischen Diensten
Artikel 25 Änderungen der Benennungen
Artikel 26 Anfechtung der Kompetenz von technischen Diensten
Artikel 27 Änderungen der Anhänge
Artikel 28 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 29 Sanktionen
Artikel 30 Übergangsbestimmungen
Artikel 31 Bewertungen
Artikel 32 Inkrafttreten
ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Zertifizierungssystems der Union für Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen
LISTE der ANHÄNGE
Anhang I LEISTUNGSANFORDERUNGEN
Anhang II EU-ÜBEREINSTIMMUNGSBESCHEINIGUNG
1. Allgemeine BESCHREIBUNG
Anhang III EU-TYPGENEHMIGUNGSZEICHEN
Anhang IV Gemeinsame PRÜFMETHODEN für die Typgenehmigung von AUSRÜSTUNGEN für LUFTSICHERHEITSKONTROLLEN
Anhang V MUSTER [ERWEITERUNG] [VERWEIGERUNG] [ENTZUG] des EU-TYPGENEHMIGUNGSBOGENS
Abschnitt II
Anlage n : Beschreibungsunterlagen PrüfergebnisseName(n), Unterschriftsprobe(n) und Dienststellung(en) der zur Unterzeichnung von Übereinstimmungsbescheinigungen berechtigten Personen
Anhang VI Verfahren zur Kontrolle der Übereinstimmung der Produktion
Anhang VII von den TECHNISCHEN DIENSTEN zu Erfüllende NORMEN
Drucksache 88/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Anpassung des Rechtsrahmens an das Zeitalter der Digitalisierung im Telekommunikationsbereich - Rechtssicherheit bei Messengerdiensten, standortbezogenen Diensten und anderen neuen Geschäftsmodellen
... für grundsätzlich geeignet hält. Zur Wahrung der Planungssicherheit, Berechenbarkeit und Subsidiarität sollte eine Weiterentwicklung auf den bisherigen Ansätzen basieren.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Anpassung des Rechtsrahmens an das Zeitalter der Digitalisierung im Telekommunikationsbereich - Rechtssicherheit bei Messengerdiensten, standortbezogenen Diensten und anderen neuen Geschäftsmodellen
Drucksache 88/16
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates zur Anpassung des Rechtsrahmens an das Zeitalter der Digitalisierung im Telekommunikationsbereich - Rechtssicherheit bei Messengerdiensten, standortbezogenen Diensten und anderen neuen Geschäftsmodellen
... für grundsätzlich geeignet hält. Zur Wahrung der Planungssicherheit, Berechenbarkeit und Subsidiarität sollte eine Weiterentwicklung auf den bisherigen Ansätzen basieren.
Drucksache 137/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des Güterstands eingetragener Partnerschaften - COM(2016) 107 final; Ratsdok. 6802/16
... Das Recht auf Eigentum in Artikel 17 der Charta wird gestärkt. Die Berechenbarkeit des auf das gesamte Vermögen des Paares anzuwendenden Rechts ermöglicht es den Lebenspartnern, von ihren Vermögensrechten besser Gebrauch zu machen.
Drucksache 161/16
... Dabei ist auch mit Blick auf den Schuldgrundsatz die Bestrafung der Deliktsphase der Planung legitimiert. Sozialschädliche Verhaltensweisen, die ein Rechtsgut beeinträchtigen, stellen strafwürdiges Unrecht dar. Je weiter die Strafbarkeit im Vorfeld der Verwirklichung ansetzt, desto enger muss der Bezug zur Rechtsgutsverletzung gewährleistet sein. Bei einem Angriffskrieg kann dies deshalb der Fall sein, weil bereits durch die Planung das Rechtsgut des Weltfriedens abstrakt gefährdet ist, wenn sie von Personen ausgeht, die das politische und militärische Handeln eines Staates kontrollieren. Die Planung eines Angriffskrieges durch einen Einzeltäter ist in solchen Konstellationen nur ausnahmsweise denkbar, vielmehr wird die Planung eines Krieges regelmäßig gruppendynamische Prozesse auslösen, die wegen ihrer Unberechenbarkeit das Risiko einer Rechtsgutsverletzung deutlich erhöhen. Durch die regelmäßig anzunehmende Kollektivität der Planung wohnt der Handlung eine maßgebliche Unbeherrschbarkeit des Kausalverlaufs inne, die als abstrakte Gefährdung des Rechtsguts "Weltfrieden" strafwürdiges Unrecht darstellen kann.
Drucksache 15/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schritte zu einem modernen, europäischeren Urheberrecht - COM(2015) 626 final; Ratsdok. 15264/15
... Bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge wird die Kommission die Marktlage und die Lizenzvergabepraktiken für die betreffenden Verwendungen berücksichtigen und auch die Einhaltung internationaler Verpflichtungen wie des Dreistufentests26 gewährleisten. Ziel ist die Rechtssicherheit und Berechenbarkeit des Systems für die Nutzer.
Mitteilung
1. Das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt
2. Gewährleistung eines breiteren EU-weiten Zugangs zu Inhalten
3. Anpassung von Ausnahmen an ein digitales und grenzübergreifendes Umfeld
4. Schaffung eines funktionsfähigen Marktes für urheberrechtlich geschützte Werke
5. Ein wirksames und ausgewogenes System der Rechtedurchsetzung
6. Heranbildung eines langfristigen Konzepts
Drucksache 19/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Optimale Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilität COM(2015) 12 final
... Diese Auslegungsmitteilung trägt ferner dazu bei, einen wachstumsfreundlicheren haushaltspolitischen Kurs im Euro-Währungsgebiet zu entwickeln.10 Sie ist ferner Teil des Bestrebens der Kommission, die Wirksamkeit und das Verständnis der - mitunter unvermeidlich komplexen - Vorschriften zu verbessern, für deren Anwendung sie zuständig ist. Für Regeln, die von allen Beteiligten mitgetragen werden sollen, sind Transparenz und Berechenbarkeit unentbehrliche Eigenschaften.
2 Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Präzisierungen in Bezug auf Investitionen
2.1. Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen
2.1.1. Finanzielle Beiträge der Mitgliedstaaten zum EFSI
Statistische Erfassung
Präventive Komponente
Korrektive Komponente
2.1.2. Kofinanzierung einzelner vom Fonds mitfinanzierter Investitionsprojekte durch Mitgliedstaaten
2.2 Andere Investitionen im Rahmen der präventiven Komponente des Pakts
3. Präzisierungen in Bezug auf Strukturreformen
3.1 Strukturreformen im Rahmen der präventiven Komponente des Pakts Rechtlicher Rahmen
3.2 Strukturreformen im Rahmen der korrektiven Komponente des Pakts
Rechtlicher Rahmen
4. Präzisierungen in Bezug auf die Konjunkturlage
4.1 Modulation der Konsolidierungsanstrengungen im Konjunkturzyklus im Rahmen der präventiven Komponente des Pakts
Rechtlicher Rahmen
4.2 Berücksichtigung eines unerwarteten Einbruchs der Wirtschaftstätigkeit im Rahmen der korrektiven Komponente des Pakts
Rechtlicher Rahmen
4.3 Schwerer Konjunkturabschwung im Euro-Währungsgebiet oder in der Union insgesamt
Rechtlicher Rahmen
Präventive Komponente
Korrektive Komponente
5. Schlussfolgerung
Anhang 1 STATISTISCHE ERFASSUNG der Beiträge in Bezug auf den Europäischen FONDS für Strategische INVESTITIONEN
1. Kapitaleinzahlungen der Mitgliedstaaten auf Ebene des EFSI
2. Garantien der Mitgliedstaaten auf Ebene des EFSI
3. Kofinanzierung der Mitgliedstaaten bei einzelnen Projekten
4. Beiträge, die über nationale Förderbanken geleistet werden
Anhang 2 MATRIX für die FESTLEGUNG der JÄHRLICHEN HAUSHALTSANPASSUNG
Drucksache 630/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
... Die vorgeschlagene Änderung ist notwendig, da in § 46 nicht ausreichend bestimmt ist, welche Folgeänderungen als "notwendig" erachtet werden. Auch aus der Begründung zu § 46 wird dies nicht in ausreichendem Maße klar. Für die Länder ergibt sich hieraus eine nicht akzeptable Unberechenbarkeit der künftig zu erwartenden Rechtsvorschriften, die von ihnen durchzusetzen sind.
Drucksache 212/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa - COM(2015) 192 final
... 19. Er stimmt mit der Kommission nicht überein, sofern diese unzureichende Investitionen der Telekommunikationsunternehmen in ländlichen Gebieten vor allem auch auf eine mangelnde Einheitlichkeit und Berechenbarkeit der Regulierung innerhalb der EU zurückführt.
Zur Mitteilung allgemein
Allgemeine Bestimmungen
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu 4.2. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
Zu 4.3. Inklusive digitale Gesellschaft
Zu Bildungsfragen
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 630/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
... Die vorgeschlagene Änderung ist notwendig, da in § 46 nicht ausreichend bestimmt ist, welche Folgeänderungen als "notwendig" erachtet werden. Auch aus der Begründung zu § 46 wird dies nicht in ausreichendem Maße klar. Für die Länder ergibt sich hieraus eine nicht akzeptable Unberechenbarkeit der künftig zu erwartenden Rechtsvorschriften, die von ihnen durchzusetzen sind.
Drucksache 15/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 - COM(2015) 10 final; Ratsdok. 5112/15
... 3. Es sollte auch nicht aus dem Blick geraten, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Berechenbarkeit der regulatorischen Rahmenbedingungen und die Vollendung des Binnenmarktes weitere wichtige Elemente der Investitionsoffensive darstellen und parallel weiter vorangebracht werden müssen.
Drucksache 15/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 - COM(2015) 10 final
... 8. Es sollte auch nicht aus dem Blick geraten, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Berechenbarkeit der regulatorischen Rahmenbedingungen und die Vollendung des Binnenmarktes weitere wichtige Elemente der Investitionsoffensive darstellen und parallel weiter vorangebracht werden müssen.
Drucksache 15/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 - COM(2015) 10 final
... 3. Maßnahmen zur Verbesserung der Berechenbarkeit der regulatorischen Rahmenbedingungen und zum Abbau von Investitionshemmnissen mit dem Ziel, Europa für Investitionen attraktiver zu machen und so die Auswirkungen des Investitionsprogramms zu vervielfachen.
2 Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen und Folgenabschätzungen
3. RECHTLICHE Elemente des Vorschlags
3.1 Einrichtung eines Europäischen Fonds für strategische Investitionen und einer europäischen Plattform für Investitionsberatung European Investment Advisory Hub Artikel 1-3
3.2 Gewährung einer EU-Garantie und Einrichtung eines EU-Garantiefonds Artikel 4-8
3.3 Einrichtung eines Verzeichnisses für europäische Investitionsprojekte Artikel 9
3.4 Berichterstattung, Rechenschaftspflicht, Bewertung und Überprüfung der EFSIFinanzierungen Artikel 10-12
3.5 Allgemeine Bestimmungen Artikel 13-17
3.6 Änderungen Artikel 18-19
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Zusätzliche Informationen
Kapitel I Europäischer Fonds für strategische Investitionen
Artikel 1 Europäischer Fondsfür strategische Investitionen
Artikel 2 Inhalt der EFSI-Vereinbarung
Artikel 3 Leitungsstruktur des EFSI
Kapitel II EU-Garantie und EU-Garantiefonds
Artikel 4 EU-Garantie
Artikel 5 Bestimmungen zum Einsatz der EU-Garantie
Artikel 6 Zulässige Instrumente
Artikel 7 Deckung und Bedingungen der EU-Garantie
Artikel 8 EU-Garantiefonds
Kapitel III Europäisches Investitionsprojekteverzeichnis
Artikel 9 Europäisches Investitionsprojekteverzeichnis
Kapitel IV Berichterstattung, Rechenschaftspflicht und Bewertung
Artikel 10 Berichterstattung und Rechenschaftspflicht
Artikel 11 Rechenschaftspflicht
Artikel 12 Bewertung und Überprüfung
Kapitel V Allgemeine Bestimmungen
Artikel 13 Transparenz und Veröffentlichung von Informationen
Artikel 14 Prüfung durch den Rechnungshof
Artikel 15 Betrugsbekämpfungsmaßnahmen
Artikel 16 Ausgeschlossene Tätigkeiten und kooperationsunwillige Staaten
Artikel 17 Ausübung der Befugnisübertragung
Kapitel VI Änderungen
Artikel 18 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013
Artikel 19 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1316/2013
Kapitel VII Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 20 Übergangsbestimmung
Artikel 21 Inkrafttreten
Finanzbogen
Drucksache 580/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Eine Investitionsoffensive für Europa - COM(2014) 903 final
... 3.) Maßnahmen zur Verbesserung der Berechenbarkeit der regulatorischen Rahmenbedingungen und zum Abbau von Investitionshemmnissen mit dem Ziel, Europa für Investitionen attraktiver zu machen und so die Auswirkungen des Investitionsprogramms zu vervielfachen.
1. Eine Investitionsoffensive für Europa
2. Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR an zusätzlichen Mitteln für Investitionen auf EU-Ebene
2.1. Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen
Abbildung 2: Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen EFSI - anfängliche Struktur nur EU-Beiträge
2.2. Aus dem neuen Fonds werden langfristige Investitionsprojekte unterstützt
2.3. Der neue Fonds wird auch Investitionen von KMU und Mid-Cap-Unternehmen fördern
2.4. Zusätzlich zu den über den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen mobilisierten 315 Mrd. EUR kann die Wirkung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds weiter gesteigert werden
3. Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft
3.1. Schaffung einer Projekt-Pipeline auf EU-Ebene
3.2. Schaffung eines Wissens- und Informationspools und Ausbau der technischen Unterstützung auf allen Ebenen: Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle in Form einer Plattform für Investitionsberatung
3.3. Zusammenarbeit mit Akteuren auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene
4. Verbesserung des Investitionsumfelds
4.1. Eine einfachere, bessere und berechenbarere Regulierung auf allen Ebenen
4.2. Neue Quellen der Langzeitfinanzierung und Schritte in Richtung Kapitalmarktunion
4.3. Gleiche Ausgangsbedingungen und Beseitigung von Investitionshindernissen im Binnenmarkt
5. Nächste Schritte
Anhang 1 WIE WIRD SICH das INVESTITIONSPROGRAMM VORAUSSICHTLICH AUSWIRKEN?
Anhang 2 WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE LANGFRISTIGER INVESTITIONEN?
Anhang 3 WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE einer Unterstützung von KMU und MID-CAPUNTERNEHMEN?
Anhang 4 Zeitplan und ETAPPENZIELE
Drucksache 270/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbreitung der Daten von Erdbeobachtungssatelliten für kommerzielle Zwecke COM(2014) 344 final
... Dieser Vorschlag für eine Richtlinie hat im Einklang mit den vorstehenden Ausführungen die Verbreitung der Daten von Erdbeobachtungssatelliten für kommerzielle Zwecke innerhalb der Union zum Gegenstand. Insbesondere wird auf die Thematik der Definition und Kontrolle von hochauflösenden Satellitendaten (HRSD) eingegangen, die als eigene Kategorie von Daten im Falle einer Verbreitung für kommerzielle Zwecke eine gesonderte Regelung erfordern. Mit diesem Vorschlag soll ein transparenter, fairer und kohärenter rechtlicher Rahmen, der für alle Mitgliedstaaten verbindlich ist, eingerichtet und somit das ordnungsgemäße Funktionieren und die Entwicklung des Binnenmarkts für Produkte und Dienstleistungen auf der Grundlage hochauflösender Satellitendaten gesichert werden. Diese Richtlinie ist deshalb notwendig, weil es im EU-Recht keine ausdrücklichen Garantien dafür gibt, dass kommerzielle Anbieter Satellitendaten innerhalb der Union frei und unbeschränkt verbreiten dürfen, wobei jene Daten ausgenommen wären, die als hochauflösende Daten definiert werden könnten und einer Kontrolle unterliegen sollten, da mit ihrer unautorisierten Verwendung unter Umständen höhere Risiken verbunden sind. Überdies ist auf nationaler Ebene rechtlich nicht einheitlich geregelt, wie hochauflösende Satellitendaten und darauf aufbauende Dienstleistungen und Produkte zu behandeln sind. Dies führt dazu, dass der Regelungsrahmen EU-weit zersplittert und von mangelnder Kohärenz, Transparenz und Berechenbarkeit geprägt ist, was wiederum der Erschließung des vollen Potenzials dieses Markts entgegensteht. Da die Zahl der Mitgliedstaaten mit Fähigkeiten im Bereich der hochauflösenden Daten steigt, dürfte sich das Problem der Zersplitterung des geltenden Regelungsrahmens zudem weiter verschärfen, so dass es zu neuen Hemmnissen auf dem Binnenmarkt und größeren Beeinträchtigungen der Wettbewerbsfähigkeit kommt.
Drucksache 243/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft - COM(2013) 155 final
... 2. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die in Artikel 4 Absatz 2 Satz 1 vorgesehene Befugnis der Kommission für jegliche Anpassung der Liste der Erhebungsvariablen über das angemessene Maß hinausgeht. Der Katalog der regelmäßig zu erhebenden Variablen, die den Regelungskern der Grundverordnung ausmachen, sollte nicht beliebig durch delegierte Rechtsakte geändert werden können. Dies ist auch wichtig, um die Berechenbarkeit der EU-Vorgaben und damit die praktische Umsetzbarkeit der Grundverordnung zu gewährleisten.
Drucksache 243/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft - COM(2013) 155 final
... 2. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die in Artikel 4 Absatz 2 Satz 1 vorgesehene Befugnis der Kommission für jegliche Anpassung der Liste der Erhebungsvariablen über das angemessene Maß hinausgeht. Der Katalog der regelmäßig zu erhebenden Variablen, die den Regelungskern der Grundverordnung ausmachen, sollte nicht beliebig durch delegierte Rechtsakte geändert werden können. Dies ist auch wichtig, um die Berechenbarkeit der EU-Vorgaben und damit die praktische Umsetzbarkeit der Grundverordnung zu gewährleisten.
Drucksache 193/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumordnung und das integrierte Küstenzonenmanagement COM(2013) 133 final
... Die zunehmende und unkoordinierte Nutzung von Küsten- und Meeresgebieten führt zu einem Wettbewerb um Meeres- und Küstengebiete sowie zu einer ineffizienten und nicht nachhaltigen Nutzung der Meeres- und Küstenressourcen. Ungewissheiten und fehlende Berechenbarkeit bezüglich eines angemessenen Zugangs zum Meeresraum haben zu einem suboptimalen Geschäftsklima für Investoren geführt, wodurch möglicherweise Arbeitsplätze verlorengehen.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Allgemeiner Kontext
1.2. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen
2. ERGEBNIS der Konsultationen der Interessenträger und Folgenabschätzung
2.1. Öffentliche Konsultation
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip und Mehrwert
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5. Wahl des Instruments
3.6. Einzelerläuterung zum Vorschlag
3.6.1. Die Richtlinie
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Maritime Raumordnungspläne und Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement
Artikel 4 Erarbeitung und Umsetzung von maritimen Raumordnungsplänen und Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement
Artikel 5 Ziele von maritimen Raumordnungsplänen und Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement
Artikel 6 Gemeinsame Mindestanforderungen für maritime Raumordnungspläne und Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement
Artikel 7 Spezifische Mindestanforderungen für maritime Raumordnungspläne
Artikel 8 Spezifische Mindestanforderungen für Strategien zum integrierten Küstenzonenmanagement
Artikel 9 Beteiligung der Öffentlichkeit
Artikel 10 Erhebung von Daten und Informationsaustausch
Artikel 11 Prüfung der Umweltauswirkungen
Artikel 12 Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten
Artikel 13 Zusammenarbeit mit Drittländern
Kapitel III Umsetzung
Artikel 14 Zuständige Behörden
Artikel 15 Überwachung und Berichterstattung
Artikel 16 Durchführungsrechtsakte
Artikel 17 Ausschussverfahren
Kapitel IV Schlussbestimmungen
Artikel 18 Umsetzung
Artikel 19 Inkrafttreten
Artikel 20 Adressaten
Anhang I Zuständige Behörden
Drucksache 527/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Förderung der gemeinsamen Nutzung von Funkfrequenzen im Binnenmarkt COM(2012) 478 final
... Darüber hinaus ist es für eine größere Berechenbarkeit und die allseitige Anerkennung von Regelungen für die gemeinsame Frequenznutzung wichtig, dass in anfänglichen Kompatibilitätsstudien transparente Annahmen gemacht werden und dass klare Schutzrechte für primäre Frequenznutzer ebenso definiert sind wie auch die Durchsetzung vereinbarter Störungsminderungsniveaus.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Regulierungsrahmen
3. Antriebsfaktoren zu Schaffende Voraussetzungen für die Gemeinsame Frequenznutzung
3.1. Drahtlose Breitbanddienste
3.2. Die drahtlos verbundene Gesellschaft
3.3. Forschung und innovative Technologien
4. Herausforderungen auf dem Weg zu einer verstärkten gemeinsamen Frequenznutzung
4.1. Beseitigung von Unsicherheiten durch Beherrschung funktechnischer Störungen
4.2. Schaffung ausreichender Anreize und Schutzvorkehrungen für alle Beteiligten
4.3. Kapazität lizenzfreier Frequenzbänder
5. für einen gemeinsamen Rahmen für den gemeinsamen Zugang zu Funkfrequenzen in Europa
5.1. Ermittlung vorteilhafter gemeinsamer Nutzungsmöglichkeiten
5.2. Genehmigung eines lizenzpflichtigen gemeinsamen Zugangs zu Frequenzen
6. die nächsten Schritte
Drucksache 399/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014 - 2020 KOM (2011) 398 endg.
... (2) Angesichts des Erfordernisses einer angemessenen Berechenbarkeit für die Vorbereitung und Ausführung mittelfristiger Investitionen, sollte die Geltungsdauer des Finanzrahmens auf sieben Jahre ab dem 1. Januar 2014 festgelegt werden. Die Durchführung des Finanzrahmens sollte zur Halbzeit bewertet werden. Die Ergebnisse dieser Bewertung sollten in den letzten drei Jahren der Laufzeit des Finanzrahmens berücksichtigt werden.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
1.1. Vertragliche Grundlage
1.2. Vorgeschlagene neue Bestimmungen für den Finanzrahmen 2014-2020
1.2.1. Die wichtigsten politischen Vorgaben
1.2.2. Flexibilität
1.2.3. Garantiebestimmungen
1.2.4. Beitrag zur Finanzierung von Großprojekten
2. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
2.1. Verordnung zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens
Artikel 1
Artikel 2 - Einhaltung der Obergrenzen des MFR
Artikel 3 - Einhaltung der Eigenmittelobergrenze
Artikel 4 - Technische Anpassung des Finanzrahmens
Artikel 5 - Anpassung der Mittel für die Kohäsionspolitik
Artikel 6 - Anpassungen an die Ausführungsbedingungen
Artikel 7 - Anpassung der Strukturfonds, des Kohäsionsfonds, des Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und des Europäischen Fischereifonds
Artikel 8 - Anpassungen infolge eines übermäßigen öffentlichen Defizits
Artikel 9 - Änderung des Finanzrahmens
Artikel 10 - Anpassung des Finanzrahmens bei einer Änderung des Vertrags
Artikel 11 - Anpassung des Finanzrahmens bei einer Erweiterung
Artikel 12 - Interinstitutionelle Zusammenarbeit im Haushaltsverfahren
Artikel 13 - Finanzierung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
Artikel 14 - Beitrag zur Finanzierung von Großprojekten
Artikel 15 - Halbzeitbewertung der Durchführung des Finanzrahmens
Artikel 16 - Übergang zum neuen Finanzrahmen
Artikel 17
2.2. Interinstitutionelle Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung
Einleitung - Nummern 1 bis 6 des IIV-Entwurfs
Teil I - Bestimmungen über den Finanzrahmen und besondere, nicht im Finanzrahmen enthaltene Instrumente
A. Bestimmungen über den Finanzrahmen
B. Bestimmungen über die nicht im Finanzrahmen enthaltenen besonderen Instrumente
Teil II - Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit im Haushaltsverfahren
A. Verfahren der interinstitutionellen Zusammenarbeit
B. Aufnahme von Finanzvorschriften in Rechtsakte
C. Ausgaben im Zusammenhang mit den Fischereiabkommen
D. Finanzierung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
E. Beteiligung der Organe an der Verwaltung des Europäischen Entwicklungsfonds
F. Zusammenarbeit der Organe im Haushaltsverfahren bei Verwaltungsausgaben
Teil III - Wirtschaftliche Haushaltsführung im Bereich der EU-Mittel
Vorschlag
Artikel 1 Mehrjähriger Finanzrahmen
Artikel 2 Einhaltung der Obergrenzen des Finanzrahmens
Artikel 3 Einhaltung der Eigenmittelobergrenze
Artikel 4 Technische Anpassung
Artikel 5 Anpassung der Mittel für die Kohäsionspolitik
Artikel 6 Anpassungen an die Ausführungsbedingungen
Artikel 7 Anpassung der Strukturfonds, des Kohäsionsfonds, des Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und des Europäischen Fischereifonds
Artikel 8 Anpassung infolge eines übermäßigen öffentlichen Defizits
Artikel 9 Änderung des Finanzrahmens
Artikel 10 Anpassung des Finanzrahmens bei einer Änderung der Verträge
Artikel 11 Anpassung des Finanzrahmens bei einer Erweiterung und im Falle der Wiedervereinigung Zyperns
Artikel 12 Interinstitutionelle Zusammenarbeit im Haushaltsverfahren
Artikel 13 Finanzierung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
Artikel 14 Beitrag zur Finanzierung von Großprojekten
Artikel 15 Halbzeitbewertung der Durchführung des Finanzrahmens
Artikel 16 Übergang zum neuen Finanzrahmen
Artikel 17 Inkrafttreten
Anhang Tabellarischer Mehrjähriger Finanzrahmen mehrjähriger Finanzrahmen (EU-27)
Drucksache 402/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für Makrofinanzhilfen an Drittländer KOM (2011) 396 endg.
... Um die Finanzdisziplin zu stärken und die Berechenbarkeit des Instruments zu erhöhen, wird in der Rahmenverordnung ein transparenterer Ansatz vorgeschlagen, um zu entscheiden, unter welchen Umständen eine Makrofinanzhilfe als Darlehen, als Zuschuss oder als Kombination aus beidem gewährt werden soll. Entsprechend der Praxis von Weltbank und
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Vergleich mit bestehenden Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiaritätsprinzip
3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl der Instrumente
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Zweck und Art der Finanzhilfe
Artikel 2 Für eine Finanzhilfe in Betracht kommende Länder
Artikel 3 Form der Finanzhilfe
Artikel 4 Finanzbestimmungen
Artikel 5 Höhe der Finanzhilfe
Artikel 6 Konditionalität
Artikel 7 Verfahren
Artikel 8 Durchführung und Finanzverwaltung
Artikel 9 Auszahlung der Finanzhilfe
Artikel 10 Unterstützende Maßnahmen
Artikel 11 Schutz der finanziellen Interessen der Union
Artikel 12 Bewertung
Artikel 13 Jahresbericht
Artikel 14 Ausschuss
Artikel 15 Inkrafttreten
Anhang I für eine Makrofinanzhilfe in Betracht kommende Länder Gebiete Gemäss Artikel 2 Buchstaben a b
1. Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer
2. Unter die Europäische Nachbarschaftspolitik fallende Länder und Gebiete
Anhang II Referenzbeträge im Sinne von Artikel 4 Absatz 3
Finanzbogen
Drucksache 214/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Bestimmungen zur Deckungsvorsorge so zu konkretisieren, dass ausreichende Sicherheit für die öffentliche Hand sowie Berechenbarkeit und Versicherbarkeit für den Vorhabenträger gewährleistet werden. Diese sollten bereits im Gesetz und nicht erst im Rahmen von Verordnungen festgelegt werden.
1. Zu Artikel 1 § 1 Satz 1 und 2 KSpG
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 - neu - und 4 - neu - KSpG
3. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 9 KSpG
4. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 14 KSpG
5. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 17 KSpG
6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 und 2 Satz 1 KSpG
7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu - KSpG
8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 6, § 25 Absatz 1, § 26 Absatz 1 und 2 KSpG
9. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 KSpG
10. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Satz 2 KSpG
11. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 KSpG
12. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1 KSpG
13. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 KSpG
14. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 KSpG
15. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 Satz 6 - neu - KSpG
16. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 KSpG
17. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 4 KSpG
18. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 5 KSpG
19. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 KSpG
20. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 Satz 1 und 4 KSpG
21. Zu Artikel 1 § 28 Überschrift KSpG
§ 28 Überwachung
22. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 KSpG
23. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 3 KSpG
24. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 3 KSpG
25. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Nummer 4 KSpG
26. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 - neu - KSpG
27. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 4 Satz 1 KSpG
28. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 KSpG
29. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1
30. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1 KSpG
31. Zum Gesetzentwurf allgemein
32. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 KSpG
33. Zu Artikel 1 §§ 29, 30, 31 und 32 KSpG
34. Zu Artikel 1 § 35 KSpG , Artikel 5 Änderung des Gerichtskostengesetzes , Artikel 6 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
35. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 KSpG
36. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 3 KSpG
37. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 3 KSpG
38. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 1 Satz 1 KSpG
39. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nummer 1 Überschrift und Nummer 1.2 Überschrift KSpG
40. Zu Artikel 3 Anlage 1 Nummer 14 USchadG
41. Zu Artikel 8a - neu - § 75 Absatz 4 EnWG
Drucksache 158/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen im Bereich des Güterrechts eingetragener Partnerschaften KOM (2011) 127 endg.
... Das Eigentumsrecht in Artikel 17 der Charta wird gestärkt. Die Berechenbarkeit des auf das gesamte Vermögen des Paares anwendbaren Rechts ermöglicht es den Lebenspartnern, von ihren Vermögensrechten besser Gebrauch zu machen.
Drucksache 371/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Rio+20 - Hin zu einer umweltverträglichen Wirtschaft und besserer Governance KOM (2010) 363 endg.
... Es müssen eine Reihe von Markt- und Regulierungsbedingungen geschaffen werden, um das Wachstum in den oben genannten Bereichen zu ermöglichen und zu steuern. Diese Bedingungen sind nicht nur für die Förderung von Umweltzielen wichtig, sondern auch für die Gewährleistung von Berechenbarkeit und gleichen Voraussetzungen für die Unternehmen. Außerdem bieten sie eine stabile Grundlage für Investitionen und die Förderung von Ökoinnovationen durch neue Technologien und neue Arbeitsweisen.
1. RIO+20: eine Gelegenheit, die sich die Welt nicht entgehen lassen darf
2. Bilanz seit 1992: Umsetzungslücken künftige Herausforderungen
2.1. Nachhaltige Entwicklung auf internationaler Ebene
2.2. Nachhaltige Entwicklung in der EU
3. Hin zu einer umweltverträglichen Wirtschaft besserer Governance
3.1. Ermöglichung des Übergangs
3.2. Investitionen in die nachhaltige Bewirtschaftung von Schlüsselressourcen und Naturkapital
3.3. Schaffung der richtigen Markt- und Regulierungsbedingungen
3.4. Bessere Governance und engere Einbindung des Privatsektors
4. Vorgeschlagene Aktionsleitlinien für RIO+20
4.1. Ein ergebnisorientierter Rahmen
4.2. Maßnahmen in Bezug auf Ressourcen, Material und Naturkapital
4.3. Bereitstellung von wirtschaftlichen Instrumenten und Investitionen in Humankapital
4.4. Bessere Governance
5. Blick in die Zukunft
Anhang Die Strategie Europa 2020: Zielvorgaben und Leitinitiativen
Drucksache 368/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft -Wärme-Kopplungsgesetz) - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
... Eine Förderung über 30 000 Vollbenutzungsstunden hat sich in der Praxis als deutlich zu kurz erwiesen. Wenn bei einer fachlich fundierten Planung eine jährliche Laufzeit der KWK - Anlage von 5000 Stunden zu Grunde gelegt wird, ergeben sich für die Förderperiode wiederum die sechs Jahre, die im vorliegenden Vorschlag als Zeithorizont ja entfallen sind. KWK-Anlagen sind langfristige Investitionen und brauchen daher auch langfristige Berechenbarkeit. Mit den vorgeschlagenen 50 000 Stunden ergeben sich bei einer jährlichen
1. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c und f § 7 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1
Drucksache 143/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2 -armen Wirtschaft bis 2050 KOM (2011) 112 endg.
... 6. Der Bundesrat betont, dass durch den Emissionshandel entstehende Wettbewerbsnachteile für die europäische Industrie begrenzt werden müssen. Deshalb lehnt er eine weitere Verknappung der Emissionszertifikate für die dritte Handelsperiode ab. Er betrachtet mit Sorge die Überlegungen, einen Teil der zu versteigernden Emissionszertifikate für die dritte Handelsperiode stillzulegen, und betont, dass jeglicher Eingriff in den bereits laufenden Handel auf Grund der erneuten Beeinträchtigung der Investitionssicherheit höchst problematisch ist. Nach der umfassenden Neugestaltung der Regeln beim Wechsel von der zweiten auf die dritte Handelsperiode ist es nun für die Akzeptanz des Systems unumgänglich, Sicherheit und Berechenbarkeit für die Teilnehmer beizubehalten. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Neubewertung der mit der Kernenergienutzung verbundenen Risiken infolge des schweren Reaktorunglücks in Fukushima zu einer verstärkten Nachfrage nach Emissionsrechten führen wird.
Drucksache 831/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energiefahrplan 2050 KOM (2011) 885 endg.
... 5. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass eine grundlegende Voraussetzung für Investitionen in die Energieinfrastruktur die Berechenbarkeit und langfristige Planbarkeit der Energiepolitik darstellt. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auf, sich auf nationaler und europäischer Ebene für Planungssicherheit in der Energiepolitik einzusetzen.
Drucksache 214/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Bestimmungen zur Deckungsvorsorge so zu konkretisieren, dass ausreichende Sicherheit für die öffentliche Hand sowie Berechenbarkeit und Versicherbarkeit für den Vorhabenträger gewährleistet werden. Diese sollten bereits im Gesetz und nicht erst im Rahmen von Verordnungen festgelegt werden.
1. Zu Artikel 1 § 1 Satz 1 und 2 KSpG
2. Zu Artikel 1 § 1 Satz 2 KSpG
3. Zu Artikel 1 § 2 Überschrift, Absatz 6 - neu - KSpG
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 - neu - und 4 - neu - KSpG
5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 KSpG
6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 KSpG
7. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 1 KSpG
8. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 9 KSpG
9. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 9a - neu - KSpG
10. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 14 KSpG
11. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 17 KSpG
12. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 und 2 Satz 1 KSpG
13. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu - KSpG
14. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 6, § 25 Absatz 1, § 26 Absatz 1 und 2 KSpG
15. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 KSpG
16. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 2 - neu - KSpG
17. Zu Artikel 1 § 5 KSpG
18. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Satz 2 KSpG
19. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 KSpG
20. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1 KSpG
21. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 KSpG
22. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 KSpG
23. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 Satz 6 - neu - KSpG
24. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 KSpG
25. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 4 KSpG
26. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 5 KSpG
27. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 KSpG
28. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 Satz 1 und 4 KSpG
29. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 3 KSpG
30. Zu Artikel 1 § 28 Überschrift KSpG
31. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 KSpG
32. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 3 KSpG
33. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 3 KSpG
34. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Nummer 4 KSpG
35. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 - neu - KSpG
36. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 4 Satz 1 KSpG
37. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 4 Satz 4 - neu - KSpG
Zu Artikel 1
39. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 KSpG
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
43. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1 KSpG
45. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 KSpG
46. Zu Artikel 1 §§ 29, 30, 31 und 32 KSpG
47. Zu Artikel 1 § 35 KSpG , Artikel 5 Änderung des Gerichtskostengesetzes , Artikel 6 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
48. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 KSpG
49. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 3 KSpG
50. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 3 KSpG
51. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 1 Satz 1 KSpG
52. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nummer 1 Überschrift und Nummer 1.2 Überschrift KSpG
53. Zu Artikel 3 Anlage 1 Nummer 14 USchadG
54. Zu Artikel 8a - neu - § 75 Absatz 4 EnWG
Drucksache 143/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2 -armen Wirtschaft bis 2050 KOM (2011) 112 endg.
... 4. Der Bundesrat betont, dass durch den Emissionshandel entstehende Wettbewerbsnachteile für die europäische Industrie begrenzt werden müssen. Deshalb lehnt er eine weitere Verknappung der Emissionszertifikate für die dritte Handelsperiode ab. Er betrachtet mit Sorge die Überlegungen, einen Teil der zu versteigernden Emissionszertifikate für die dritte Handelsperiode stillzulegen, und betont, dass jeglicher Eingriff in den bereits laufenden Handel auf Grund der erneuten Beeinträchtigung der Investitionssicherheit höchst problematisch ist. Nach der umfassenden Neugestaltung der Regeln beim Wechsel von der zweiten auf die dritte Handelsperiode ist es nun für die Akzeptanz des Systems unumgänglich, Sicherheit und Berechenbarkeit für die Teilnehmer beizubehalten. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Neubewertung der mit der Kernenergienutzung verbundenen Risiken infolge des schweren Reaktorunglücks in Fukushima zu einer verstärkten Nachfrage nach Emissionsrechten führen wird.
Drucksache 157/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen im Bereich des Ehegüterrechts KOM (2011) 126 endg.
... Das Eigentumsrecht in Artikel 17 der Charta wird gestärkt. Die Berechenbarkeit des auf das gesamte Vermögen des Paares anwendbaren Rechts ermöglicht es den Ehegatten, von ihren Vermögensrechten besser Gebrauch zu machen.
Drucksache 831/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energiefahrplan 2050 KOM (2011) 885 endg.
... 4. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass eine grundlegende Voraussetzung für Investitionen in die Energieinfrastruktur die Berechenbarkeit und langfristige Planbarkeit der Energiepolitik darstellt. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auf, sich auf nationaler und europäischer Ebene für Planungssicherheit in der Energiepolitik einzusetzen.
Drucksache 445/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Juni 2010 zu den Fortschritten auf dem Weg zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele: Halbzeitüberprüfung in Vorbereitung auf das UN-Gipfeltreffen im September 2010 (2010/2037(IN I))
... 33. begrüßt die auf Ebene der EU und der WTO bestehenden Initiativen im Bereich des Handels mit Entwicklungsländern, insbesondere die Initiative „Alles außer Waffen“, APS und APS, sowie den Grundsatz der Asymmetrie und die Übergangszeiträume, die in allen bestehenden Europäischen Partnerschaftsabkommen ausgehandelt wurden, und fordert die Kommission auf, diese Politikstrategie zu konsolidieren; weist darauf hin, dass das APS seinen Nutzern mehr Stabilität, Berechenbarkeit und Handelsmöglichkeiten bietet; stellt fest, dass Ländern, die die wichtigsten internationalen Übereinkommen zu nachhaltiger Entwicklung, sozialen Rechten und verantwortungsvollem Regieren ratifiziert und tatsächlich umgesetzt haben, (durch das APS-Schema) zusätzliche Präferenzen gewährt werden;
Drucksache 693/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... Im Rahmen der neuen Verordnung wird das derzeitige APS überarbeitet und genauer ausgestaltet, um seine Einfachheit und Berechenbarkeit zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass das System die nachhaltige Entwicklung bestmöglich fördert und den bedürftigsten Entwicklungsländern zugute kommt.
Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011
Anhang I : Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist
Anhang II : Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*
Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang IV : Liste der zurückzuziehenden Vorschläge
Drucksache 667/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die nationalen Parlamente: Überprüfung des EU-Haushalts KOM (2010) 700 endg.
... - Seit ihrer Einführung im Jahr 1988 haben die mehrjährigen Finanzrahmen eine strikte Haushaltsdisziplin und die mittelfristige Berechenbarkeit der EU-Ausgaben garantiert. Der Preis für diese Berechenbarkeit war die begrenzte Flexibilität. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass der mehrjährige Finanzrahmen und seine Programme nicht immer in der Lage waren, auf politische Notwendigkeiten und veränderte Umstände zu reagieren. Bei wichtigen Entscheidungen, wie den Zusatzhilfen für die Entwicklungsländer während des plötzlichen Anstiegs der Lebensmittelpreise 2008, der Reaktion auf den veränderten Bedarf bei Großprojekten wie Galileo und ITER wegen der langen Vorlaufzeiten und der Entwicklung der Kosten, dem Beitrag zum Konjunkturpaket 2008/2009 oder der Reaktion auf weltweite Katastrophen wie den Tsunami musste gegen das extrem enge Korsett des aktuellen Systems angekämpft werden. Sie konnten nur unter extremen Schwierigkeiten dank unerwarteter Spielräume in anderen Haushaltstiteln in die Tat umgesetzt werden. Selbst innerhalb einzelner Programme haben die Hindernisse für eine Änderung der Ausgabenprioritäten eine angemessene Berücksichtigung neuer Gegebenheiten, wie Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit, den veränderten Qualifizierungsbedarf im Zuge der Wirtschaftskrise oder den Wandel der Beziehungen zu aufstrebenden Wirtschaftsmächten erschwert. Durch die mangelnde Flexibilität des Haushalts, auf unerwartete Entwicklungen reagieren zu können, büßt die EU an Handlungsfähigkeit und an Ansehen ein. - Ein weiteres unvorhergesehenes Ereignis der vergangenen Jahre war die Wirtschaftskrise mit ihren Folgen für die ordnungspolitische Debatte. Sie hat die Interdependenz der europäischen Volkswirtschaften und die Notwendigkeit, die gemeinsamen Regeln zu stärken, deutlich werden lassen. Die Heranziehung des Haushalts als Sicherheit für den europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus ist ein Beispiel für eine innovative Nutzung des Haushalts zur Unterstützung einer dringlichen politischen Notwendigkeit trotz äußerst knapper Mittelausstattung. Darüber hinaus war angeregt worden, die EU-Mittel als zusätzliche Finanzierungsquelle für die Präventiv- und Korrekturmaßnahmen einzusetzen, mit denen der Stabilitäts- und Wachstumspakt unterlegt wird.
1. Welche Lehren lassen sich aus der heutigen Lage ziehen
2. Grundsätze für den EU-Haushalt
2.1. Ausrichtung auf politische Prioritäten
2.2. Mehrwert durch die EU
2.3. Ein ergebnisorientierter Haushalt
2.4. Gegenseitiger Nutzen durch Solidarität
2.5. Reform der Haushaltsfinanzierung
3. Ein Haushalt für die Zukunft
3.1. Intelligentes Wachstum
Forschung, Innovation und Bildung
Infrastrukturen der Zukunft
3.2. Nachhaltiges Wachstum
Einbindung der Energie- und der Klimapolitik in eine ressourceneffiziente Wirtschaft
Die Gemeinsame Agrarpolitik
3.3. Integratives Wachstum
Kohäsionspolitik und Europa 2020
Ein gemeinsamer strategischer Rahmen
Konzentration auf die von einer EU-Unterstützung erwarteten Ergebnisse: eine Entwicklungs- und Investitionspartnerschaft
Verbesserte Ausgabenqualität
Unterstützung von unter Druck geratenen Branchen
3.4. Unionsbürgerschaft
3.5. Hilfe zur Beitrittsvorbereitung
3.6 Europa in der Welt
Weltweites Eintreten für die Werte und Interessen der EU
5 Krisenreaktion
5 Armutsbekämpfung
Enge und funktionierende Beziehungen mit den unmittelbaren Nachbarländern
3.6. Verwaltungsausgaben
4. Eine Ergebnisorientierte Ausgabenpolitik
4.1. Der Haushalt der EU als Instrument zur Erschließung zusätzlicher Mittel
4.2. Anleihen für EU-Projekte
4.3. Großprojekte
4.4. Mit dem Einsatz von Haushaltsmitteln Anreize schaffen
4.5. Ein den Prioritäten entsprechender Haushaltsplan
4.6. Geltungsdauer des mehrjährigen Finanzrahmens
4.7. Berücksichtigung sich ändernder Umstände
4.8. Einfachere Verfahren und weniger Verwaltungsaufwand
4.9. Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung
5. Der Haushalt der EU als ordnungspolitisches Instrument
6. Berücksichtigung künftiger Erweiterungen
7. Reform des Einnahmensystems der EU
Vereinfachung der Beiträge der Mitgliedstaaten
Schrittweise Einführung einer oder mehrerer Eigenmittelarten
Das Problem der Korrekturmechanismen
8. Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen
Drucksache 184/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Begründung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts KOM (2010) 105 endg./2
... 2.1 Größere Rechtssicherheit und bessere Berechenbarkeit
Vorschlag
Begründung
1. Einleitung
1.1 Hintergrund des Vorschlags
2. Gründe und Ziele des Vorschlags
2.1 Größere Rechtssicherheit und bessere Berechenbarkeit
2.2 Mehr Flexibilität durch Einführung einer gewissen Parteiautonomie
2.3 Den Wettlauf zu den Gerichten verhindern
3. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung der geplanten Verstärkten Zusammenarbeit
4. Rechtliche Aspekte
4.1 Rechtsgrundlage
4.2 Subsidiaritätsprinzip
4.3 Verhältnismäßigkeitsprinzip
4.4 Wahl des Rechtsinstruments
4.5 Position des Vereinigten Königreichs, Irlands und Dänemarks
5. Auswirkungen auf den Haushalt, Vereinfachung der Verfahren und Vereinbarkeit mit der Politik der EU in anderen Bereichen
5.1 Auswirkungen auf den Haushalt
5.2 Vereinfachung der Verfahren
5.3 Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der EU in anderen Bereichen
6. Erläuterung der Artikel
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12 und 13
Vorschlag
Kapitel I Anwendungsbereich
Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Universelle Anwendung
Kapitel II Einheitliche Kollisionsnormen für das auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendende Recht
Artikel 3 Rechtswahl
Artikel 4 In Ermangelung einer Rechtswahl anzuwendendes Recht
Artikel 5 Anwendung des Rechts des Staates des angerufenen Gerichts
Artikel 6 Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung
Artikel 7 Öffentliche Ordnung (ordre public)
Artikel 8 Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung
Kapitel III Sonstige Vorschriften
Artikel 9 Informationen der teilnehmenden Mitgliedstaaten
Artikel 10 Übergangsbestimmungen
Artikel 11 Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften
Artikel 12 Revisionsklausel
Kapitel IV Schlussbestimmungen
Artikel 13 Inkrafttreten und Anwendung
Drucksache 440/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/18 /EG betreffend die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen KOM (2010) 375 endg.
... B. Der bestehende Rechtsrahmen der EU wäre daher anzupassen, um die Entscheidungsfindung vereinfachen und alle maßgeblichen Faktoren berücksichtigen zu können. In der Folge dürften die Mitgliedstaaten ferner weniger auf Schutzmaßnahmen zurückgreifen, die gemäß den Rechtsvorschriften an neue oder zusätzliche wissenschaftliche Nachweise betreffend die Sicherheit von GVO für Gesundheit und Umwelt gebunden sind. Damit würde auch die institutionelle Belastung der Kommission und der EFSA abnehmen. Auch würden sich die Mitgliedstaaten nicht auf das Verfahren gemäß Artikel 114 Absatz 5 des Vertrags über die Funktionsweise der Europäischen Union (AEUV) stützen, um den Anbau von GVO aus anderen Überlegungen als dem Schutz von Gesundheit und Umwelt auf ihrem Hoheitsgebiet zu untersagen oder zu beschränken. Ferner dürfte die vorgeschlagene Änderung denjenigen Mitgliedstaaten Rechtssicherheit bieten, die den Anbau von GVO beschränken oder untersagen möchten. Schließlich verschafft sie allen Beteiligten (wie Erzeugern von GVO, ökologischen und konventionellen Landwirten, Saatgutherstellern/-exporteuren/-importeuren, Viehzüchtern, Futtermittelverarbeitungsbetrieben, Verbrauchern und Biotechnologiefirmen) mehr Klarheit über den Anbau von GVO in der EU, wodurch der Entscheidungsprozess möglicherweise an Berechenbarkeit gewinnt.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Bevorzugte Option und Bewertung ihrer Auswirkungen
2.1. Gründe für die Änderung des EU-Rechtsrahmens im Vergleich zu anderen Lösungen
2.2. Die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen des Vorschlags
2.2.1. Wirtschaftliche Auswirkungen
2.2.2. Soziale Auswirkungen
2.2.3. Folgen für die Umwelt
2.3. Schlussfolgerung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Inhalt des Vorschlags
3.2. Wahl des Instruments
3.3. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.3.1. Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Subsidiaritätsprinzip
3.3.2. Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
Artikel 26b Anbau
Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 188/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 - Jetzt handeln KOM (2010) 135 endg.
... Im Interesse eines leichteren Austauschs, größerer Berechenbarkeit und Transparenz werden diesem Arbeitsprogramm folgende Dokumente beigefügt:
TEIL I Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss UND den Ausschuss der Regionen Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 Jetzt handeln
1. Einleitung: Eine neue Ära
2. Bewältigung der Krise und Bewahrung der sozialen Marktwirtschaft in Europa
2.1. Bewältigung der Krise
2.2. Weiterer Vorstoß für die Europe-2020-Leitinitiativen
2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa
3. Eine Agenda für Bürgernähe: der Mensch im Mittelpunkt der EU-Massnahmen
3.1. Schaffung eines Europas der Bürger
3.2. Eine offene und sichere EU
3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme
4. Die externe Agenda: Eine einflussreiche Europäische Union, die mit einer Stimme spricht
4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur
4.2. Vertiefung der EU-Handelsagenda
4.3. Nachbarschafts-, Erweiterungs- und Entwicklungspolitik der Union
5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union
5.1. Intelligente Regulierung – die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen
5 Folgenabschätzung
Expost -Bewertung und Eignungstests
Vereinfachung, Verringerung der Verwaltungslasten und Rücknahme
5 Umsetzung
5.2. Europa vermitteln
5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten
6. Schlussfolgerung: Es geht voran
Drucksache 654/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Modernisierung der IKT-Normung in der EU - der Weg in die Zukunft KOM (2009) 324 endg.; Ratsdok. 11909/09
... • als einen Weg zu mehr Berechenbarkeit und Transparenz die Möglichkeit in Erwägung ziehen, vor der Annahme einer Norm die restriktivsten Lizenzierungsbedingungen anzugeben, möglicherweise einschließlich der (maximalen) Lizenzgebühren.
Weissbuch Modernisierung der IKT-Normung in der EU: der Weg in die Zukunft
1. Auf dem Weg zu einer Modernen Ikt-Normungspolitik
2. Schlüsselaspekte der Modernisierung der IKT-Normung in der EU
2.1 Merkmale von IKT-Normen im Zusammenhang mit EU-Rechtsvorschriften und -Maßnahmen
2.2 Anwendung von IKT-Normen bei der öffentlichen Auftragsvergabe
2.3 Förderung der Synergien zwischen IKT-Forschung, -Innovation und -Normung
2.4 Rechte an geistigem Eigentum an IKT-Normen
2.5 Einbeziehung von Foren und Vereinigungen in den IKT-Normungsprozess
3. Die nächsten Schritte
Drucksache 780/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses KOM (2009) 154 endg.; Ratsdok. 14722/09
... Die Ziele dieses Vorschlags lassen sich nur mit gemeinsamen Vorschriften erreichen, die im Interesse der Rechtssicherheit und der Berechenbarkeit für die Bürger einheitlich sein müssen.
Drucksache 499/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zu Regelungsaspekten bei Nanomaterialien (2008/2208(INI))
... 6. betont, dass diese Überarbeitung nicht nur erforderlich ist, um die Gesundheit des Menschen und die Umwelt angemessen zu schützen, sondern auch, um den Marktteilnehmern Sicherheit und Berechenbarkeit zu bieten und in der Allgemeinheit Vertrauen zu schaffen;
Drucksache 440/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen KOM (2009) 175 endg.; Ratsdok. 9150/09
... Für den Fall einer Verbindung von Patentverletzungsverfahren, bei denen die Beklagten einer Gruppe von Unternehmen angehören, die eine gemeinsame Unternehmenspolitik verfolgen, könnte die Lösung in einer besonderen Vorschrift bestehen, die es ermöglicht, gegen mehrere Parteien gerichtete Verfahren wegen Verletzung bestimmter gewerblicher Schutzrechte vor den Gerichten desjenigen Mitgliedstaates anzustrengen, in dem die die Unternehmenstätigkeit koordinierende Partei oder die Partei, die den engsten Bezug zu der Patentverletzung aufweist, niedergelassen ist. Gegen eine solche Vorschrift könnte sprechen, wie auch der Gerichtshof anmerkte, dass sie weitgehend faktenabhängig ist, wodurch die Zahl möglicher Gerichtsstände zunehmen könnte, was wiederum der Berechenbarkeit der Zuständigkeitsregeln der Verordnung und dem Grundsatz der Rechtssicherheit abträglich ist. Außerdem könnte eine solche Vorschrift dem "
Grünbuch Überprüfung der Verordnung EG Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
1. Abschaffung aller für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen erforderlichen Zwischenmaßnahmen Exequaturverfahren
Frage 1:
2. Funktionsweise der Verordnung im internationalen Rechtssystem
Frage 2:
3. Gerichtsstandsvereinbarungen
Frage 3:
4. Gewerblicher Rechtsschutz
Frage 4:
5. Rechtshängigkeit und im Zusammenhang stehende Verfahren
Frage 5:
6. Einstweilige Maßnahmen
Frage 6:
7. Verhältnis zwischen Verordnung und Schiedsgerichtsbarkeit
Frage 7:
8. Sonstiges
8.1. Anwendungsbereich
8.2. Zuständigkeit
8.3. Anerkennung und Vollstreckung
Frage 8:
Drucksache 102/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des EU-Systems für den Handel mit Treibhausgas -Emissionszertifikaten KOM (2008) 16 endg.; Ratsdok. 5862/08
... Vor diesem Hintergrund und um die Sicherheit und Berechenbarkeit des Emissionshandelssystems zu verbessern, sollten in der Richtlinie automatische, berechenbare Anpassungen bei Abschluss eines künftigen internationalen Übereinkommens vorgesehen werden. Diese Anpassungen sollten den Beitrag des EU-EHS zu einer Emissionsreduzierung von 30 % erhöhen und den Zuteilungsmechanismus, die Anpassung der für die EU als Ganzes geltenden Obergrenze sowie die Verwendung von Gutschriften aus JI- und CDM-Projekten und etwaiger weiterer im Rahmen des Übereinkommens vorgesehener Typen von Gutschriften und/oder Mechanismen betreffen.
Begründung
1. Einleitung
2. Geltungsbereich
3. Überwachung, Berichterstattung, Prüfung
4. Weitere Harmonisierung und stärkere Berechenbarkeit
5. Verknüpfung mit Emissionshandelssystemen in Drittländern und geeignete Wege zur Einbeziehung von Entwicklungs- und Schwellenländern
6. Inkrafttreten
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen der Richtlinie 2003/87/EG
Artikel 9 Menge der für die Gemeinschaft als Ganze zugeteilten Zertifikate
Artikel 9a Anpassung der Menge der für die Gemeinschaft als Ganze zugeteilten Zertifikate
Artikel 10 Versteigerung von Zertifikaten
Artikel 10a Gemeinschaftsweite Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenfreien Zuteilung
Artikel 10b Maßnahmen zur Unterstützung bestimmter energieintensiver Industrien im Falle der Verlagerung von CO2-Emissionen
Artikel 11 Nationale Umsetzungsmaßnahmen
Artikel 11a Nutzung von CER und ERU aus Projektmaßnahmen im Gemeinschaftssystem vor Inkrafttreten eines künftigen internationalen Klimaschutzübereinkommens
Artikel 14 Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen
Artikel 22 Änderungen der Anhänge
Artikel 24a Harmonisierte Vorschriften für Projekte zur Emissionsminderung
Artikel 27 Ausschluss von Kleinfeuerungsanlagen vorbehaltlich der Durchführung gleichwertiger Maßnahmen
Artikel 28 Anpassungen nach Abschluss eines internationalen Klimaschutzübereinkommens
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Übergangsbestimmung
Artikel 4 Inkrafttreten
Artikel 5 Adressaten
Anhang I
Anhang II
Finanzbogen
Drucksache 716/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetz es
Berechenbarkeit
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen
II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen
III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte
IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs
V. Anreizregulierung
VI. Internationale Kontakte
VII. Öffentlichkeitsarbeit
Drucksache 37/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft zur Verringerung der CO2 -Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen KOM (2007) 856 endg.; Ratsdok. 5089/08
... -Reduzierungen so festgelegt werden, dass für die Automobilhersteller in ganz Europa in Bezug auf ihre Neuwagenflotte in der Gemeinschaft weiterhin Berechenbarkeit und Planungssicherheit gegeben sind.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige Behörden, Industrie- und Berufsverbände, Umweltorganisationen, Verbraucherverbände sowie externe Berater.
Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Europäischer Wirtschaftsraum
Artikel 1 Gegenstand und Ziele
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen
Artikel 5 Pools
Artikel 6 Überwachung und Meldung der durchschnittlichen Emissionen
Artikel 7 Abgabe wegen Emissionsüberschreitung
Artikel 8 Veröffentlichung der Leistungen der Hersteller
Artikel 9 Ausnahmeregelung für unabhängige Hersteller von in kleinen Stückzahlen gebauten Spezialfahrzeugen
Artikel 10 Überprüfung und Berichterstattung
Artikel 11 Informationen für die Verbraucher
Artikel 12 Ausschuss
Artikel 13 Gemeinschaftsfinanzierung
Artikel 14 Aufhebung
Artikel 15 Inkrafttreten
Anhang I Zielvorgabe für die spezifischen CO2-Emissionen
Anhang II Überwachung und Meldung der Emissionen
Teil A Erfassung von Angaben über neue Personenkraftwagen und Ermittlung von Daten für die CO2-Überwachung
Teil B Verfahren zur Ermittlung der Daten für die CO2-Überwachung neuer Personenkraftwagen
Teil C Format für die Übermittlung von Angaben
Finanzbogen
Drucksache 514/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2008 zum Gipfeltreffen EU-Russland in Chanty-Mansijsk am 26. und 27. Juni 2008
... 16. betont die Bedeutung einer Verbesserung des Klimas für europäische Investitionen in Russland, die nur durch eine Förderung und Erleichterung diskriminierungsfreier und transparenter Bedingungen für die Unternehmen, durch weniger Bürokratie und durch Investitionen in beiden Richtungen erreicht werden kann; erklärt sich besorgt über den Mangel an Berechenbarkeit bei der Anwendung von Vorschriften durch staatliche Behörden;
Drucksache 883/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2009 - Jetzt für ein besseres Europa handeln KOM (2008) 712 endg.; Ratsdok. 15256/08
... Der Verhaltenskodex zielt ab auf die Festlegung bewährter Verfahren seitens der Kommission und der Mitgliedstaaten im Hinblick auf mehr Effizienz, Transparenz und Berechenbarkeit bei Verfahren für staatliche Beihilfen. Die Effizienz konnte erhöht werden, beispielsweise durch Kontakte vor der Anmeldung, Anreize für vollständigere Anmeldungen durch die Mitgliedstaaten, einen stärker standardisierten Informationsaustausch mit den Mitgliedstaaten sowie durch straffere interne Verfahren. Die Vorhersehbarkeit soll durch schnellere Entscheidungsfindung erhöht werden, und für die Mitgliedstaaten führt dies zu mehr Transparenz im Hinblick auf verfahrensrechtliche Schritte und Fristen.
Mitteilung
1. Bewährungsproben für Europa
2. Prioritäten für 2009
2.1. Wachstum und Beschäftigung
2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung Europas
2.3. Ein bürgernahes Europa
2.4. Europa als Partner in der Welt
3. Bessere Rechtsetzung – Erfüllung von Zusagen und Wandel der Regelungskultur
4. Europa vermitteln
Anhang 1 Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen
Strategische Initiativen
Vorrangige Initiativen
Anhang 2 Verzeichnis der Vereinfachungsinitiativen
Anhang 3 Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
Drucksache 276/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
... Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Härtefallregelungen sind nicht geeignet, besonders belastete mittelständische Anlagenbetreiber zu erfassen, bei denen eine geringe Wertschöpfung mit einer prozessbedingt hohen Emissionsmenge und zugleich einer durch konjunkturelle Effekte und besondere Marktbedingungen begründeten unterdurchschnittlichen Produktion während der Jahre 2000 bis einschließlich 2005 einhergeht. Insbesondere im Bereich der durch die bis 2005 unterdurchschnittliche Baukonjunktur besonders betroffenen mittelständischen Zement- und Kalkhersteller und der Glasindustrie drohen hier Unterdeckungen von 10 bis 25 Prozent, die mangels einer Überwälzungsmöglichkeit der Zertifikatpreise in die Produktpreise zu einer erheblichen Verschlechterung der Wettbewerbsposition führen und durch die besondere Härtefallregel des § 12 ZuG 2012-E nicht aufgefangen werden. Dieser spezifischen Belastungssituation sollte durch eine Regelung entsprochen werden, die den nachweislich besonders belasteten Betreibern des Mittelstands eine Zuteilung auf der Basis der strengen Neuanlagen-Benchmarks und des Standardauslastungsfaktors ermöglicht. Die hierbei erfolgende Anordnung der Geltung der nach den besten verfügbaren Techniken bestimmten Emissionswerte ist angemessen, da auch der Mittelstand seinen Beitrag zum Klimaschutz zu erbringen hat. Die Einhaltung der Budgetvorgaben und die Berechenbarkeit der Zuteilung bleiben wegen der Anwendung des Erfüllungsfaktors bei Anlagen nach § 6 ZuG 2012-E, der anteiligen Kürzung nach § 4 Abs. 3 ZuG 2012-E bei Anlagen nach § 7 ZuG 2012-E sowie der nach § 12 Abs. 2 Satz 2 ZuG 2012-E vorgesehenen Begrenzung der Mehrzuteilungsmenge auf einen Gegenwert von fünf Millionen Tonnen Kohlendioxid für die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 sichergestellt.
1. Zu Artikel 1 allgemein ZuG 2012
2. Zu Artikel 1 allgemein ZuG 2012
3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 5 ZuG 2012
4. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 9 - neu - ZuG 2012
5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 9* - neu - ZuG 2012
6. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 3 ZuG 2012
7. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 3 ZuG 2012
8. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 2 - neu -, § 7 Abs. 1 Satz 5 - neu -, § 8 Abs. 1 Satz 5 - neu - ZuG 2012
9. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 1 und § 7 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012
10. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - ZuG 2012
11. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 6 Satz 1, Satz 2 - neu - ZuG 2012
12. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 8 ZuG 2012
13. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 11 - neu - ZuG 2012
14. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012
15. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 - neu - ZuG 2012 *
16. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 - neu - ZuG 2012 *
17. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 4 Satz 1 ZuG 2012
18. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 5 Satz 1 ZuG 2012
19. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 5 Satz 2 zweiter Halbsatz ZuG 2012
20. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 5 Satz 2 - neu - und 3 - neu - ZuG 2012
21. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 8 - neu - ZuG 2012
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
22. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012
23. Zu Artikel 1 § 13 Nr. 5 ZuG 2012
24. Zu Artikel 1 § 13 Nr. 7 ZuG 2012
25. Zu Artikel 1 § 18 ZuG 2012
26. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 1 ZuG 2012
27. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 3 Buchstabe a ZuG 2012
28. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 3 Buchstabe a ZuG 2012
29. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt II Nr. 2 Buchstabe b ZuG 2012
30. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil B Überschrift ZuG 2012
31. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt I Tabelle ZuG 2012
32. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt I Tabelle ZuG 2012
33. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt II Nr. 3 ZuG 2012
34. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt II Nr. 5 ZuG 2012
35. Zu Artikel 1 Anhang 5 Nr. 1 Satz 2 - neu -, Nr. 1 Buchstabe a Satz 2 - neu - ZuG 2012
36. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 3 Abs. 3 Satz 2 TEHG
37. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 1 Satz 2 - neu - bis 6 - neu - TEHG
38. Die Zustimmung ist verbindliche Grundlage für die weiteren Entscheidungen nach diesem Gesetz.
39. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 3 Satz 2 - neu - und 3 - neu - TEHG
40. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 10 Abs. 1 Satz 5 TEHG
41. Hauptempfehlung:
Zu Artikel 2
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
42. Hilfsempfehlung zu Ziffer 41:
Zu Artikel 2
43. Zu Artikel 2 Nr. 8a - neu - § 20 Abs. 1 Satz 1 TEHG
44. Zu Artikel 2 Nr. 14 Anhang 2 Teil I Nr. 4 Satz 1 TEHG
Drucksache 492/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2007 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland (2006/2237(INI))
... B. in der Erwägung, dass die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation auf den Grundsätzen der Gegenseitigkeit, der Nachhaltigkeit, der Transparenz, der Berechenbarkeit, der Verlässlichkeit, der Nichtdiskriminierung und des verantwortungsvollen staatlichen Handelns beruhen sollten,
Drucksache 109/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat Ein wettbewerbsfähiges Kfz-Regelungssystem für das 21. Jahrhundert Stellungnahme der Kommission zum Schlussbericht der hochrangigen Gruppe CARS 21 (Ein Beitrag zur Strategie der EU für Wachstum und Beschäftigung) (Text mit Bedeutung für den EWR) KOM (2007) 22 endg.; Ratsdok. 5746/07
... Die größte Schwierigkeit bei einem solchen Prozess liegt in dem Spannungsverhältnis von Berechenbarkeit einerseits und Qualität und Flexibilität andererseits. Werden Aussagen über die langfristige Entwicklung des Regelungsrahmens gemacht, so ergeben sich zwangsläufig Fragen zur Verfügbarkeit und Qualität von Daten, auf denen diese Aussagen fußen. Ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung und Anpassung von Rechtsakten sollte deshalb eingeführt werden.
2 Zusammenfassung
1. Einführung
2. Eine Industrie im Umbruch?
3. Verbesserung des Regelungsrahmens für die Automobilindustrie
3.1. Binnenmarkt: Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen
3.2. Vereinfachung der Rechtsvorschriften und Internationalisierung des Regelungsrahmens für Kraftfahrzeuge
3.3. Integriertes Konzept für einen umweltverträglichen, nachhaltigen Straßenverkehr
3.3.1. Schadstoffemissionen
3.3.2. Senkung der CO2-Emissionen des Straßenverkehrs
3.3.3. Sonstige umweltpolitische Maßnahmen
3.4. Verbesserung der Sicherheit auf Europas Straßen: eine gemeinsame Aufgabe
3.5. Handel und überseeische Märkte: Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen weltweit40
3.6. Forschung und Entwicklung: der Schlüssel zur künftigen Wettbewerbsfähigkeit
3.7. Besteuerung, steuerliche Anreize und Wettbewerb auf dem Ersatzteilmarkt
3.7.1. Besteuerung und steuerliche Anreize
3.7.2. Wettbewerb auf dem Ersatzteilmarkt
4. Die nächsten Schritte
2 Anhänge
Anhang 1 Liste der Richtlinien, für die die Einführung der Selbstprüfung und der virtuellen Prüfung vorgeschlagen wird
3 Selbstprüfung:
EG -Richtlinien:
UN/ECE -Regelungen:
Virtuelle Prüfung:
EG -Richtlinien:
UN/ECE -Regelungen:
Anhang 2 Liste der Richtlinien, die durch UN/ECE-Regelungen ersetzt werden sollen
Drucksache 918/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. November 2007 zum Gipfeltreffen EU/Russland
... 15. misst der Verbesserung des Klimas für europäische Investitionen in Russland, die nur durch Förderung und Erleichterung diskriminierungsfreier und transparenter Bedingungen für die Unternehmen, durch weniger Bürokratie und durch Investitionen in beiden Richtungen erreicht werden kann, große Bedeutung bei; erklärt sich besorgt über den Mangel an Berechenbarkeit bei der Anwendung von Vorschriften durch staatliche Behörden;
Drucksache 476/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Auf dem Weg zu einer Charta der Rechte der Energieverbraucher KOM (2007) 386 endg.; Ratsdok. 11573/1/07
... 5. Die Transparenz und Berechenbarkeit der veröffentlichen Preise und Bedingungen könnte durch verständliche und leicht zugängliche Berechnungsmethoden weiter verbessert werden.
1. Einleitung
2. Informationskampagne
3. Hintergrund
4. Das Instrument
5. Das Verfahren
Anhang I Elemente einer künftigen Charta der Rechte der Energieverbraucher
1. Mögliche Elemente einer Einleitung zur künftigen Charta der Rechte der Energieverbraucher
2. Elemente einer künftigen Charta der Rechte der Energieverbraucher
A. Anschluss
B. Vertrag
C. Preise, Tarife und Überwachung
D. Freie Wahl des Anbieters
E. Information
F. Beschwerden
G. Vertretung
H. Sozialmassnahmen
I. Unlautere Geschäftspraktiken
Anhang II Öffentliche Konsultation
Drucksache 276/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Verfahren eines Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
... ergebenden Bestimmtheitsgrundsatz. Danach muss jeder Betroffene im Vorhinein aus einem Gesetz heraus ersehen können, welche Rechte und Pflichten auf ihn zukommen. Der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt wird ein äußerst streitanfälliges Ermessen bei der Bestimmung der Zuteilungsmenge eröffnet, das zudem der Berechenbarkeit des Zuteilungsverfahrens zuwiderläuft. Vielmehr soll die gesetzliche Festlegung der Vollbenutzungsstunden der Entlastung der DEHSt vom Umgang mit einzelfallbezogenen Auslastungsprognosen dienen. Hierfür sind in Anhang 4 Standardwerte gegeben, die bereits einen Branchendurchschnitt abbilden. Für individuelle Anpassungen durch die DEHSt lässt dies keinen Raum, zumal hierdurch der Gesetzesvollzug wieder mit unsicheren Prognosen belastet würde. Auch wird die DEHSt im Rahmen eines im Herbst 2007 durchzuführenden Zuteilungsverfahrens nicht in der Lage sein, zuverlässig abzuschätzen, inwiefern die tatsächlich mögliche Produktionsmenge einer Anlage auf Grund der in Anhang 4 genannten Faktoren während des fünfjährigen Zuteilungszeitraums dauerhafte Beschränkungen aufweisen wird, was insbesondere hinsichtlich des Kriteriums des witterungsabhängigen Anlagenbetriebs offenkundig ist.
1. Zu Artikel 1 allgemein ZuG 2012
2. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 5 ZuG 2012
3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 9 - neu - ZuG 2012
4. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 3 ZuG 2012
5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 1 und § 7 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012
6. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - ZuG 2012
7. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 4 Satz 1 ZuG 2012
8. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 5 Satz 2 zweiter Halbsatz ZuG 2012
9. Zu Artikel 1 § 13 Nr. 7 ZuG 2012
10. Zu Artikel 1 § 18 ZuG 2012
11. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 1 ZuG 2012
12. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 3 Buchstabe a ZuG 2012
13. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt II Nr. 2 Buchstabe b ZuG 2012
14. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil B Überschrift ZuG 2012
15. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt I Tabelle ZuG 2012
16. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt I Tabelle ZuG 2012
17. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt II Nr. 3 ZuG 2012
18. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt II Nr. 5 ZuG 2012
19. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 3 Abs. 3 Satz 2 TEHG
20. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 1 Satz 2 - neu - bis 6 - neu - TEHG
21. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 3 Satz 2 - neu - und 3 - neu - TEHG
22. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 10 Abs. 1 Satz 5 TEHG
23. Zu Artikel 2 Nr. 8a - neu - § 20 Abs. 1 Satz 1 TEHG
24. Zu Artikel 2 Nr. 14 Anhang 2 Teil I Nr. 4 Satz 1 TEHG
Drucksache 657/2/07
Antrag des Landes Hessen
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Den Haushalt reformieren, Europa verändern - Konsultationspapier im Hinblick auf die Überprüfung des EU-Haushalts (2008/2009) SEK(2007) 1188 endg.
... 8. Der mehrjährige Finanzrahmen und der mehrjährige Programmplanungszeitraum haben sich als Mittel zur Herstellung von Planungssicherheit und Berechenbarkeit grundsätzlich bewährt. Da dem EU-Haushalt in einigen Fällen schwierige politische Kompromisse zu Grunde liegen, besteht eine gewisse Tendenz zur Inflexibilität. Dabei besteht die Gefahr, dass Strukturen auch dann fortwirken, wenn die Grundlage für solche Kompromisse nicht mehr in vollem Umfang besteht.
I. Grundsätzliche Anmerkungen
II. Beantwortung der Fragen der Kommission
III. Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 40/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament: "Eine Energiepolitik für Europa " KOM (2007) 1 endg.; Ratsdok. 5282/07
... "-Szenarios – die Elektrizitätsnachfrage in der EU jährlich um etwa 1,5 % zu. Selbst bei einer wirksamen Energieeffizienzpolitik werden allein für die Stromerzeugung in den kommenden 25 Jahren Investitionen in einer Größenordnung von 900 Mrd. EUR erforderlich sein. Berechenbarkeit und ein effektives Funktionieren des Gas- und des Elektrizitätsbinnenmarktes sind wesentliche Voraussetzungen für die notwendigen langfristigen Investitionen und für wettbewerbfähige Verbraucherpreise. Noch sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt.
1. Die Herausforderungen
1.1. Nachhaltigkeit
1.2. Versorgungssicherheit
1.3. Wettbewerbsfähigkeit
Optionen sollten offen gehalten werden, um die Weiterentwicklung der neuen Technologien zu gewährleisten.
2. Ein strategisches Ziel für Europas Energiepolitik
3. Der Aktionsplan
3.1. Der Energiebinnenmarkt
3.1.1. Entflechtung
3.1.2. Wirksame Regulierung
3.1.3. Transparenz
3.1.4. Infrastruktur
3.1.5. Netzsicherheit
3.1.6. Ausreichende Stromerzeugungs- und Gasversorgungskapazitäten
3.1.7. Energieversorgung als öffentliche Dienstleistung
3.2. Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und Versorgungssicherheit bei Öl, Gas und Strom
3.3. Langfristige Verpflichtung zur Reduzierung der Treibhausgase und EU-Emissionshandelssystem
3.4. Ein ehrgeiziges Programm für Energieeffizienzmaßnahmen auf
3.5. Ein längerfristiges Ziel im Bereich erneuerbare Energien
3.6. Ein europäischer Strategieplan für Energietechnologie
3.7. Eine Zukunft mit CO2-armen fossilen Brennstoffen
3.8. Die Zukunft der Kerntechnik
3.9. Eine internationale Energiepolitik, die die Interessen Europas aktiv unterstützt.
3.9.1. Verzahnung der europäischen Energie- und Entwicklungspolitik: Beide Seiten können nur gewinnen.
3.10. Überwachung und Berichterstattung
4. Blick nach Vorn
Anhang 1 Schwerpunkte der internationalen EU-Energiepolitik
Anhang 2 Vor- und Nachteile der verschiedenen Quellen für elektrische Energie
Drucksache 657/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Den Haushalt reformieren, Europa verändern - Konsultationspapier im Hinblick auf die Überprüfung des EU-Haushalts (2008/2009) SEK(2007) 1188 endg.
... 8. Der mehrjährige Finanzrahmen und der mehrjährige Programmplanungszeitraum haben sich als Mittel zur Herstellung von Planungssicherheit und Berechenbarkeit grundsätzlich bewährt. Da dem EU-Haushalt in einigen Fällen schwierige politische Kompromisse zu Grunde liegen, besteht eine gewisse Tendenz zur Inflexibilität. Dabei besteht die Gefahr, dass Strukturen auch dann fortwirken, wenn die Grundlage für solche Kompromisse nicht mehr in vollem Umfang besteht.
I. Grundsätzliche Anmerkungen
II. Beantwortung der Fragen der Kommission Zur Frage:
III. Direktzuleitung an die Kommission
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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