1508 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Benutzen"
Drucksache 44/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... (1) Soweit es zur Unterhaltung einer Betriebsanlage für Straßenbahnen erforderlich ist, haben Dritte, insbesondere die Anlieger und die Hinterlieger, zu dulden, dass Beauftragte des Unternehmers die Grundstücke betreten oder vorübergehend benutzen. Die Arbeiten zur Unterhaltung müssen dem Dritten angekündigt werden.
Drucksache 88/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
... "§ 47a Die Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken, Bauwerken, Fahrzeugen, Schiffen und Anlagen nach § 95 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 3 StrlSchG haben zu dulden, dass Behörden, eingesetzte Kräfte und andere beim Einsatz dienstlich anwesende Personen ihre Grundstücke, Bauwerke, Fahrzeuge, Schiffe und Anlagen nach § 95 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 3 StrlSchG betreten und benutzen, soweit dies zur Bewältigung eines nach § 95 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG vorliegenden Notfalls erforderlich ist. Soweit erforderlich, können die nach Satz 1 Betroffenen und deren dafür notwendiges Personal in Anspruch genommen werden. Die §§ 178, 179 in Verbindung mit §§ 17 und 19 des
Drucksache 88/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
... Die Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken, Bauwerken, Fahrzeugen, Schiffen und Anlagen nach § 95 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 3 StrlSchG haben zu dulden, dass Behörden, eingesetzte Kräfte und andere beim Einsatz dienstlich anwesende Personen ihre Grundstücke, Bauwerke, Fahrzeuge, Schiffe und Anlagen nach § 95 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 3 StrlSchG betreten und benutzen, soweit dies zur Bewältigung eines nach § 95 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG vorliegenden Notfalls erforderlich ist. Soweit erforderlich, können die nach Satz 1 Betroffenen und deren dafür notwendiges Personal in Anspruch genommen werden. Die §§ 178, 179 in Verbindung mit §§ 17 und 19 des
Drucksache 268/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung , Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz - BinSchAbfÜbkAG )
... § 11 Pflichten für Schiffsführer von Fahrzeugen, die kein Gasöl als Kraftstoff benutzen oder Gasöl außerhalb des Anwendungsbereiches der Anlage 1 zum Übereinkommen tanken
Drucksache 24/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes
... aa) In Nummer 1 wird das Wort "teilnehmen" durch das Wort "teilnimmt" und das Wort "benutzen" durch das Wort "benutzt" ersetzt.
Drucksache 582/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... (1) Soweit es zur Instandhaltung oder Erneuerung einer Eisenbahnanlage erforderlich ist, haben Dritte, insbesondere die Anlieger und die Hinterlieger, nach vorheriger Ankündigung zu dulden, dass Beauftragte des Eisenbahninfrastrukturbetreibers die Grundstücke betreten oder vorübergehend benutzen.
Drucksache 533/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG )
... (1) Die zuständige Behörde kann für Überwachungspläne, Berichte und Anträge, für die Bekanntgabe von Entscheidungen und für die sonstige Kommunikation die Verwendung der Schriftform oder der elektronischen Form vorschreiben. Wird die elektronische Form vorgeschrieben, kann die zuständige Behörde eine bestimmte Verschlüsselung sowie die Eröffnung eines Zugangs für die Übermittlung elektronischer Dokumente vorschreiben. Die zuständige Behörde kann auch vorschreiben, dass Verantwortliche oder Prüfstellen zur Erstellung von Überwachungsplänen oder Berichten oder zur Stellung von Anträgen nur die auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellten elektronischen Formularvorlagen zu benutzen und die ausgefüllten Formularvorlagen in elektronischer Form sowie unter Verwendung einer qualifizierten Signatur zu übermitteln haben. Wenn die Benutzung elektronischer Formatvorlagen vorgeschrieben ist, ist die Übermittlung zusätzlicher Dokumente als Ergänzung der Formatvorlagen unter Beachtung der Formvorschriften des Satzes 3 möglich. Anordnungen nach den Sätzen 1 bis 3 werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Drucksache 248/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetz | es - Gesetz zur effektiveren Verfolgung der Computerkriminalität
... Das gilt zum Beispiel insbesondere für die Straftaten im Zusammenhang mit der sog. Botnetzkriminalität, bei der zahlreiche Computersysteme über das Internet mittels einer Schadsoftware infiltriert und zu einem mitunter mehrere Millionen Geräte umfassenden Verbund, einem sog. Botnetz, zusammengeschlossen werden. Dieser Verbund lässt sich durch den Angreifer über das Internet fernsteuern und beispielsweise für sog. "Distributeddenialofservice (DDos)-Attacken" benutzen, die darauf abzielen, ein bestimmtes Zielsystem durch eine Vielzahl von gleichzeitigen Anfragen der zum Botnetz gehörenden Rechner derart zu belasten, dass dieses unter der Last des Datenaufkommens zusammenbricht. So führte im Oktober 2016 der Angriff des "Mirai-Botnetzes", bestehend aus ca. 300.000 Geräten internetfähiger Steuerungs- und Überwachungshardware (IoT), zum Ausfall eines großen DNS-Dienstes, wodurch mehrere große Plattformen nicht mehr erreichbar waren. Derartige Straftaten können nur mit Mitteln der modernen Informationstechnik, insbesondere des Internets, begangen werden, so dass technische Ermittlungsmaßnahmen oftmals den einzigen Ermittlungsansatz darstellen, um die Täter zu identifizieren und die dahinter stehenden Netzwerke aufzudecken.
Drucksache 168/19
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetz | es - Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Cyberkriminalität
... Das gilt zum Beispiel insbesondere für die Straftaten im Zusammenhang mit der sog. Botnetzkriminalität, bei der zahlreiche Computersysteme über das Internet mittels einer Schadsoftware infiltriert und zu einem mitunter mehrere Millionen Geräte umfassenden Verbund, einem sog. Botnetz, zusammengeschlossen werden. Dieser Verbund lässt sich durch den Angreifer über das Internet fernsteuern und beispielsweise für sog. "Distributeddenialofservice (DDos) - Attacken" benutzen, die darauf abzielen, ein bestimmtes Zielsystem durch eine Vielzahl von gleichzeitigen Anfragen der zum Botnetz gehörenden Rechner derart zu belasten, dass dieses unter der Last des Datenaufkommens zusammenbricht. So führte im Oktober 2016 der Angriff des "Mirai-Botnetzes", bestehend aus ca. 300.000 Geräten internetfähiger Steuerungs- und Überwachungshardware (IoT), zum Ausfall eines großen DNS-Dienstes, wodurch mehrere große Plattformen nicht mehr erreichbar waren. Derartige Straftaten können nur mit Mitteln der modernen Informationstechnik, insbesondere des Internets, begangen werden, so dass die oben genannten technischen Ermittlungsmaßnahmen oftmals den einzigen Ermittlungsansatz darstellen, um die Täter zu identifizieren und die dahinter stehenden Netzwerke aufzudecken.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Abfall ,
Allgemeines ,
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Biotechnologie ,
Energienutzung ,
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Immissionsschutz ,
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Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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