[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1452 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Beitritt"


⇒ Schnellwahl ⇒

0223/20
0231/20B
0086/1/20
0017/20
0087/1/20
0013/20
0316/20
0070/20
0017/20B
0117/1/20
0175/20
0142/20B
0002/20B
0231/20
0482/20
0500/20
0164/20
0196/20
0080/20B
0080/20
0085/20
0002/1/20
0117/20B
0121/1/20
0086/20B
0482/20B
0364/20
0121/20B
0002/20
0319/20B
0077/19
0269/19
0416/19
0520/1/19
0520/19
0257/19
0497/19
0504/19
0485/19
0491/19
0112/19B
0154/19
0164/1/19
0250/19
0112/19
0001/19
0390/19B
0373/19
0487/19
0103/19
0622/19
0415/19B
0159/19
0497/19B
0164/19B
0077/19B
0517/19B
0176/19B
0557/19
0416/19B
0622/19B
0523/19
0415/19
0128/19
0547/19
0159/19B
0262/19B
0547/19B
0411/19
0520/19B
0517/1/19
0250/19B
0262/19
0619/18B
0057/18
0253/18B
0584/18B
0092/18B
0347/18
0619/1/18
0253/18
0411/18B
0425/1/18
0132/18B
0057/18B
0449/18B
0180/18
0299/18B
0343/18
0132/1/18
0411/18
0298/18B
0233/1/18
0375/18
0507/18
0002/18B
0053/18B
0299/18
0122/18
0535/18
0522/18
0380/18
0425/18B
0053/18
0233/18B
0166/1/18
0449/18
0240/1/18
0619/18
0557/18
0180/18B
0092/18
0535/18B
0298/18
0485/17B
0714/17B
0667/17
0155/1/17
0184/2/17
0162/1/17
0445/17B
0013/17B
0049/17
0191/17B
0084/17B
0529/17
0604/17B
0049/17B
0448/17
0456/17
0123/17
0445/17
0373/17
0657/17
0162/17B
0123/17B
0051/17
0604/17
0714/17
0705/17
0055/17
0013/1/17
0122/17B
0122/17
0774/17
0011/17
0191/17
0569/17
0672/17B
0013/17
0034/17B
0485/17
0421/17
0012/17B
0650/17
0536/17
0034/17
0387/17
0692/17
0576/16B
0119/16B
0519/16
0603/16
0497/16B
0497/16
0443/16B
0149/16
0083/16
0132/16
0008/16B
0780/1/16
0142/16
0808/16
0336/16B
0519/16B
0248/16B
0359/16
0119/1/16
0140/16B
0569/16
0031/16
0336/16
0696/16
0132/1/16
0021/16
0455/1/16
0440/16B
0008/16
0615/16
0199/16
0083/16B
0389/16
0443/16
0697/16
0438/16
0247/16
0029/16
0045/16
0068/16
0140/16
0132/16B
0697/16B
0440/16
0339/16
0248/16
0459/15
0364/15
0554/15B
0213/15
0500/15B
0025/15
0069/15
0065/15
0446/15
0069/15B
0389/15
0234/15
0015/15
0024/15
0462/15
0391/15B
0012/15B
0093/15
0012/15
0279/15B
0049/15
0105/15
0488/15
0204/15
0459/15B
0500/15
0506/15B
0513/15
0146/15B
0506/15
0213/15B
0371/15
0462/15B
0003/15
0638/15
0391/15
0049/15B
0146/15
0453/14B
0122/14B
0053/14
0093/14
0432/14
0257/14
0025/2/14
0592/1/14
0183/14
0610/14
0633/14
0170/14B
0257/14B
0106/14B
0535/14
0551/1/14
0308/14
0603/14B
0437/14
0362/14
0325/1/14
0389/14B
0635/14
0053/14B
0416/14B
0208/14
0325/14B
0511/14
0015/14
0122/1/14
0398/14
0544/14
0278/14
0084/14
0208/14B
0487/14
0170/14
0511/14B
0291/1/14
0015/14B
0603/14
0274/14
0291/14B
0453/14
0551/14B
0460/14
0416/14
0025/1/14
0349/14B
0001/13
0235/13
0414/13
0450/13
0675/13
0020/13
0133/13B
0370/1/13
0376/13B
0029/13
0297/13
0181/13
0758/13
0370/13B
0028/13B
0773/13B
0341/1/13
0028/1/13
0001/13B
0244/1/13
0342/13B
0204/13
0682/13
0485/13B
0450/13B
0244/13B
0371/13B
0095/13B
0411/13
0182/13
0183/13
0690/13
0724/13B
0028/13
0070/13B
0341/13B
0371/13
0675/13B
0095/1/13
0414/13B
0070/13
0773/13
0625/13B
0744/13B
0234/1/13
0200/13
0625/13
0430/13
0370/13
0133/13
0655/13B
0376/1/13
0724/13
0015/13
0690/13B
0485/13
0260/13
0234/13B
0342/13
0655/13
0260/13B
0031/13
0180/13
0111/12B
0568/12
0286/12
0752/12B
0752/12
0523/1/12
0594/12B
0218/1/12
0467/1/12
0632/12
0189/12
0490/12
0453/12
0557/12
0025/12B
0517/1/12
0223/12
0718/12
0475/12
0420/12
0271/12
0477/12
0344/12
0180/12
0521/12
0059/12
0166/12
0422/12
0476/12
0598/12
0188/12
0685/12
0243/12
0467/12B
0486/12B
0486/12
0563/12
0111/12
0367/12
0663/12B
0130/12
0036/12
0275/12
0162/12
0218/12B
0611/12
0128/12
0165/12
0025/12
0279/12
0187/12
0594/12
0652/12
0685/12B
0658/12B
0310/12
0731/12
0215/12B
0522/12
0658/12
0517/12
0820/12
0656/12
0059/12B
0308/12
0215/12
0663/1/12
0466/12
0582/12
0218/12
0517/12B
0629/12
0698/12
0764/12
0439/12
0093/12
0801/12
0344/12B
0286/12B
0464/12
0523/12B
0235/11
0698/11B
0072/11
0554/11
0651/11B
0713/11
0563/11B
0836/11
0275/11B
0279/11
0129/11
0035/11
0226/11
0125/11
0092/11
0112/11
0842/11
0664/11
0542/11
0114/11
0698/1/11
0141/11
0191/11
0865/11
0280/11
0090/11
0370/11
0737/11
0857/11
0782/1/11
0275/11
0742/11B
0144/11
0260/11
0650/11
0091/11
0311/11
0237/11
0091/11B
0772/11
0067/11
0004/11B
0004/11
0315/11B
0315/1/11
0142/11
0838/11
0741/11
0722/11
0351/11B
0867/11
0232/11
0503/11B
0810/11
0051/11
0737/11B
0351/11
0856/11
0808/11
0045/11
0154/11
0590/11
0334/11
0545/11B
0027/11
0731/11
0594/11B
0315/11
0235/11B
0225/11
0263/11
0399/11
0154/11B
0185/11
0819/11
0667/11
0563/11
0140/11
0616/10
0340/10B
0480/10
0277/10
0666/10
0692/10
0810/10B
0475/10
0432/10B
0663/10
0510/10
0667/2/10
0193/10B
0831/1/10
0053/10
0565/10
0432/1/10
0819/10
0331/10
0667/10
0852/10
0737/10
0617/10B
0341/10
0667/10B
0738/10
0218/10
0862/10
0042/1/10
0006/10
0831/10B
0042/10
0010/10
0810/1/10
0690/10B
0431/10
0313/10B
0007/10
0392/10
0042/10B
0274/10B
0188/10
0575/10
0245/10
0053/10B
0181/10
0446/10
0814/10
0726/10
0392/1/10
0099/10B
0274/1/10
0732/10
0213/10
0746/10
0425/10
0100/10
0099/10
0235/10
0617/10
0193/1/10
0192/10B
0690/10
0210/10
0052/10
0847/1/10
0011/10
0133/10
0799/10
0156/10
0277/10B
0441/10
0543/10
0693/10
0313/1/10
0118/10
0753/10B
0230/10
0559/10B
0234/10
0010/10B
0264/10
0257/10
0258/10
0340/10
0392/10B
0513/10
0834/10
0134/10
0135/10
0667/1/10
0528/10B
0753/10
0494/10
0428/10
0497/10
0166/10
0748/10
0113/10
0511/10
0219/10
0508/10
0780/10
0442/10
0475/09
0704/09
0194/09B
0380/09
0555/09
0014/09
0868/09
0221/09
0766/09
0467/09B
0195/09
0043/09
0194/09
0298/09
0486/09
0553/09
0260/09
0071/09
0870/09
0090/09
0477/09
0790/09
0259/09
0132/09
0716/09
0348/09
0026/09B
0828/09
0503/09
0840/09B
0091/09
0542/09B
0250/09
0326/09
0092/09
0005/09
0426/09
0768/09
0339/09
0288/09
0915/09
0269/09
0616/09
0910/09
0296/09
0261/09
0840/09
0176/09
0648/09
0715/09
0670/09
0547/09
0043/09B
0321/09
0074/09
0603/09
0732/09
0248/09
0194/1/09
0542/09
0731/09
0322/09
0505/09
0212/09B
0137/09
0520/09
0752/09
0138/09
0233/09
0278/09
0790/09B
0212/09
0889/09
0892/09
0289/09
0507/09
0907/09
0185/09
0128/09
0235/09
0896/09
0048/09
0696/09
0236/09
0026/1/09
0704/09B
0310/09
0732/09B
0187/09
0765/09
0086/08
0289/08B
0955/08
0123/08
0884/08
0650/08
0761/08
0966/08
0238/08
0676/08
0509/08
0262/08
0810/08
0297/08
0379/08
0377/08
0347/08
0464/08
0755/08
0701/08B
0775/08
0790/08B
0343/08
0394/08
0196/08
0351/08
0185/08
0381/08
0668/08
0777/08
0408/08
0584/08
0796/08
0360/08
0629/08
0078/08
0677/08
0691/08B
0115/08
0079/08
0004/08
0790/08
0235/08
0955/08B
0914/08
0514/08
0113/08
0746/08
0081/08
1005/08
0137/08
0606/08
0306/08
0606/1/08
0537/08
0134/08
0378/08
0367/08
0760/08
0207/08
0367/08D
0402/08
0115/08B
0210/08
0412/08
0244/08
0655/08
0884/08B
0660/08B
0375/08
0691/1/08
0678/08
0503/08
0490/08
0190/08
0965/08
0746/1/08
0583/08
0289/08
0030/08
0843/08
0265/08
0882/08
0176/08
0746/08B
0660/08
0883/08
0812/08
0146/08
0383/08
0090/08
0207/08B
0468/08
0367/1/08
0327/08B
0827/08
0043/08
0800/08
0437/08
0491/08
0017/08
0745/08
0634/08
0343/08K
0275/08B
0992/08
0005/08
0798/08
0089/08
0327/08
0307/08
0156/08
0172/08B
0606/08B
0172/08
0015/08
0814/08
0873/08
0275/1/08
0189/08
0088/08
0043/08B
0701/08
0138/08
0978/08
0172/1/08
0811/08
0975/08
0813/08
0949/08
0929/08
0016/08
0197/08
0112/08
0253/08
0367/08B
0018/08
0703/07
0426/07
0109/07
0063/1/07
0543/07
0564/07
0286/07
0367/07B
0951/07
0861/07
0937/07
0558/07
0339/07
0765/07B
0718/07
0151/07
0171/07
0426/07B
0446/07
0119/07
0947/07
0921/07
0102/07
0875/07
0405/07
0514/07
0063/07B
0950/07
0859/07B
0018/07
0545/07
0890/07
0125/07
0606/07
0331/07
0007/07
0243/07
0377/07
0019/07
0666/07
0230/07
0918/07
0075/07
0279/07
0895/07
0453/07
0824/07
0196/07
0449/07
0165/07
0170/07
0762/07
0461/07
0409/07
0032/07
0354/07
0492/07
0221/07
0776/07
0657/07
0712/07
0894/07
0232/07B
0244/07
0736/07
0043/07
0646/07
0818/07
0181/07
0593/07
0251/07
0783/07
0072/07
0358/07
0413/07
0272/07
0784/07
0151/07B
0406/07
0017/07
0607/07
0002/07B
0616/07
0032/07B
0135/07
0169/07
0593/07B
0774/07
0367/1/07
0705/07
0543/07B
0090/07
0703/07B
0299/07
0413/07B
0063/07
0440/07
0426/1/07
0118/07
0333/07
0668/1/07
0408/07
0267/07
0751/07
0447/07
0720/07C
0102/07B
0232/1/07
0859/1/07
0457/07
0380/07
0288/07B
0478/07
0782/07
0765/07
0308/07
0802/07
0518/07
0484/07
0916/07
0218/07
0723/07
0444/07
0919/07
0609/07
0002/1/07
0792/07
0435/07
0308/07B
0243/07B
0482/07
0288/1/07
0496/07
0605/07
0486/07
0022/07
0543/1/07
0746/07
0662/07
0312/07
0568/07
0172/07
0121/07
0179/07
0608/07
0859/07
0420/07
0610/07
0924/07
0842/06
0390/06
0188/06B
0619/06B
0865/06B
0158/06
0315/06
0317/06
0247/06
0013/06B
0314/06
0283/06B
0391/06
0283/06
0353/06
0366/06
0938/06
0076/06
0505/06
0121/06
0096/06
0533/06
0590/06
0421/06
0622/06B
0254/06
0223/06
0813/06
0210/06
0159/06
0487/06
0277/06B
0054/06
0360/1/06
0757/06
0385/06
0547/06
0667/06
0500/06
0689/06B
0675/06
0484/06
0076/06B
0842/06B
0187/06
0209/06B
0375/06
0151/06
0394/06
0454/06
0019/06B
0904/06
0174/06
0106/06
0026/06B
0748/06B
0173/06
0619/06
0393/06
0927/06
0778/06
0368/06
0039/06
0082/06
0781/06
0729/06
0511/06
0736/06
0750/06
0133/06
0209/2/06
0671/06
0019/06
0071/06B
0374/06
0868/06
0816/06
0014/06B
0865/06
0139/06B
0209/06
0377/06
0875/06
0474/06
0417/06
0667/06B
0089/06
0156/06
0013/06
0360/06B
0457/06
0757/06B
0071/1/06
0039/06B
0188/06
0269/06
0507/06
0183/06
0872/06
0920/06
0415/06
0474/06B
0225/06
0827/06
0005/06
0106/06B
0277/06
0017/06
0209/1/06
0686/06
0347/06B
0261/06
0006/06
0501/06
0073/06
0157/06
0014/06
0131/06
0067/06
0947/06
0005/06B
0451/06
0128/06
0801/06
0155/06
0654/06
0616/06B
0600/06
0104/06
0732/06
0160/06
0838/06
0139/06
0924/06
0392/06
0503/06
0009/06
0756/06B
0101/06
0450/06
0130/06
0790/06
0132/06
0944/06
0241/06
0474/1/06
0327/06
0413/06
0021/06
0039/2/06
0657/06
0623/06
0601/06
0844/06B
0685/06
0748/06
0184/06
0005/1/06
0756/1/06
0363/06
0903/06
0255/06
0756/06
0693/06
0379/06
0347/06
0141/06
0421/06B
0176/06
0845/06
0337/06
0844/06
0616/06
0865/1/06
0782/06
0689/06
0741/06
0497/06
0269/06B
0755/18/06
0039/1/06
0026/06
0218/06
0527/06
0219/06
0395/06
0945/06
0291/05B
0352/1/05
0037/1/05
0166/05
0931/05
0351/05
0681/05B
0491/05
0933/05
0025/05
0786/05
0583/05
0774/05B
0427/05
0566/05
0601/05
0180/05
0790/05
0823/05B
0466/05
0424/05
0489/05
0509/05B
0294/05B
0294/05
0408/05
0068/05
0792/05
0829/05
0006/05
0766/05B
0325/05
0111/05B
0329/05B
0620/05
0250/05
0537/05
0518/05
0285/05
0512/05B
0579/05
0313/05
0286/1/05
0397/05
0455/05
0534/05
0290/05
0897/05
0334/05
0073/05
0036/05B
0275/1/05
0945/05
0261/05
0003/05
0327/05
0947/05
0432/05
0065/05
0329/05
0426/05
0364/05
0335/05
0872/05
0079/05
0616/05
0368/05
0272/05
0007/05
0346/05
0523/05
0286/05B
0512/1/05
0550/05B
0773/05
0314/05
0511/05
0823/05
0941/05
0729/05
0393/1/05
0490/05
0578/05
0215/05B
0428/05
0368/05B
0002/05
0748/05
0734/05
0673/05
0624/05
0037/05B
0182/05
0873/05
0111/05
0213/05
0430/05
0722/05
0555/05
0774/05
0946/05
0291/05
0509/1/05
0527/05
0670/05
0722/05B
0215/05
0188/05
0766/1/05
0397/1/05
0512/05
0181/05
0625/05
0323/05
0231/05
0289/05
0001/05
0588/05
0354/05
0275/05B
0572/05
0681/05
0603/05
0352/05
0168/05
0766/05
0684/05
0429/05
0509/05
0476/05B
0265/05
0736/05
0036/05
0425/05
0316/05
0411/05
0820/05
0687/05
0705/05
0638/05
0476/05
0042/05
0914/05
0944/05
0623/05
0256/05
0328/05
0567/05
0137/05
0166/05B
0898/05
0146/05
0830/05
0564/05
0321/05
0577/05
0179/05
0003/1/05
0393/05
0694/05
0423/05
0939/05
0652/05B
0294/1/05
0158/05
0162/05
0652/05
0550/05
0221/05
0257/05
0329/1/05
0735/05
0793/05
0330/05
0934/05
0576/05
0393/05B
0538/05
0910/05
0069/05
0846/05
0672/05
0942/05
0624/05B
0613/05
0348/05
0275/05
0764/05
0238/04B
0621/04
0873/04
0569/04
0571/04B
0618/04
0983/2/04
0662/04
0803/04
0883/04
0176/04
0361/04
0998/04
0900/04
0978/04
0678/04
0565/04
0977/04
0336/04
0983/04
0972/04
0789/04
0669/04
0622/04
0913/04
0974/04
0805/04
1002/04
0720/04
0860/04
0280/04
0868/04
0408/04
0970/04
0884/04
0232/04
0726/04
0677/04
0983/04B
0238/04
0907/04
0761/04
1009/04
0578/04
0973/04
0636/04
0905/04
0761/04B
0571/04
0429/04
0380/04
0783/04
0939/04
0971/04
0975/04
0913/04B
0804/04
0725/04
0140/04
0967/04
0591/04
0915/04
0976/04
1013/04
0300/03B
0049/03
0332/03B
0835/03B
0061/4/03
0715/03
0849/03
0312/03B
0642/03B
0856/03
Drucksache 523/1/12

Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 9. Dezember 2011 über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union



Drucksache 594/12 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 902. Sitzung am 2. November 2012 beschlossen, zu den in der Drucksache 594/12 näher bezeichneten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.



Drucksache 218/1/12

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ratsarbeitsgruppe "Erweiterung und Beitrittsländer")



Drucksache 467/1/12

... 20. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung zu prüfen, ob der im Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz vom 18. Januar 2012 vorgeschlagene Weg der Zusammenführung des gerichtlichen und außergerichtlichen Einigungsversuches nicht doch weiter verfolgt werden sollte. In diesem wird das gerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren aufgegeben und gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen, nicht einigungsbereite Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen zum Beitritt zu dem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zu verpflichten. Durch die ersatzlose Streichung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens könnte das Verfahren zusätzlich gestrafft und effektiver ausgestaltet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 467/1/12




Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5 Absatz 2 Satz 1 und 2 InsO

8. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 9 Absatz 4 - neu - InsO

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 26a Absatz 1 Satz 2 InsO

10. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 287 Absatz 1 Satz 3 InsO , Buchstabe b § 287 Absatz 2 Satz 2 InsO

11. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 296 Absatz 1 Satz 3 InsO

12. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 300 Absatz 1 Satz 2 InsO

13. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 302 Nummer 1 InsO Artikel 11 Nummer 2 § 251 Absatz 3 Satz 2 - neu - AO

14. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b § 305 Absatz 3 Satz 2 und 3 InsO

Zum Verbraucherinsolvenzverfahren allgemein

21. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 305a InsO Nummer 37a - neu - § 306a - neu - InsO Nummer 38 § 307 InsO Nummer 38a - neu - §§ 308, 309 InsO Nummer 40 § 311 InsO Nummer 40a - neu - §§ 312 bis 314 InsO *

§ 305a
Antrag auf Zustimmungsersetzung

§ 306a
Vorausgehendes Verfahren der Zustimmungsersetzung

§ 307
Zustellung an die Gläubiger

§ 308
Annahme des Schuldenbereinigungsplans

§ 309
Ersetzung der Zustimmung

§ 311
Aufnahme des Verfahrens über den Eröffnungsantrag

22. Zu Artikel 2 § 18 Absatz 1 Nummer 1 und 3 RPflG

23. Zu Artikel 10 Nummer 1 Nummer 2502 der Anlage 1 zum RVG

24. Zu Artikel 10 Nummer 1a - neu - Nummer 2509 - neu - der Anlage 1 zum RVG

25. Zu Artikel 12 Nummer 3 § 67c Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 InsO

26. Zu Artikel 12 Nummer 3 § 67c Absatz 1 Nummer 2 GenG


 
 
 


Drucksache 632/12

... a) In Absatz 7 Satz 10 werden die Wörter "Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (ABl. EG (Nr.) L 225 S. 6, Nr. L 266 S. 20, 1997 Nr. L 16 S. 98), zuletzt geändert durch Akte über die Beitrittsbedingungen und die Anpassungen der Verträge - Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik (ABl. EU 2003 Nr. L 236 S. 33)" durch die Wörter "Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/12




Jahressteuergesetz 2013*

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich und anzuwendendes Recht

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zuständigkeit und Prüfungsbefugnisse

Abschnitt 2
Übermittlung von Informationen auf Ersuchen

§ 4
Ersuchen von anderen Mitgliedstaaten

§ 5
Fristen

§ 6
Ersuchen an andere Mitgliedstaaten

Abschnitt 3
Weitere Übermittlung von Informationen

§ 7
Automatische Übermittlung von Informationen

§ 8
Spontane Übermittlung von Informationen an andere Mitgliedstaaten

§ 9
Spontane Übermittlung von Informationen durch andere Mitgliedstaaten

Abschnitt 4
Sonstige Formen der Verwaltungszusammenarbeit

§ 10
Anwesenheit von Bediensteten anderer Mitgliedstaaten im Inland

§ 11
Anwesenheit von inländischen Bediensteten in anderen Mitgliedstaaten

§ 12
Gleichzeitige Prüfung

§ 13
Zustellungsersuchen an andere Mitgliedstaaten

§ 14
Zustellungsersuchen von anderen Mitgliedstaaten

Abschnitt 5
Weitere Vorschriften

§ 15
Verwendung von Informationen und Dokumenten

§ 16
Rückmeldungen

§ 17
Standardformblätter und Kommunikationsmittel

§ 18
Informationsübermittlung an Drittstaaten

§ 19
Datenschutz und Zweckbestimmung

§ 20
Anwendungsbestimmung

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 42g
Lohnsteuer-Nachschau

§ 52b
Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Artikel 3
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 5
Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 6
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 7
Änderung der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung

§ 7
Entsprechende Anwendung für Betriebsstätten, Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften Die §§ 1 bis 6 gelten entsprechend

Artikel 8
Änderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Artikel 10
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

§ 26
Durchführung, Erstattung in Sonderfällen.

Artikel 11
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 12
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 13
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

§ 164c
Laufbahngruppenregelungen der Länder

Artikel 14
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

Artikel 15
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 16
Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken

Artikel 17
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

§ 18
Verwaltung der Umsatzsteuer

Artikel 18
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

§ 15
Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung, Verordnungsermächtigungen, Haftung, Anrufungsauskunft, Außenprüfung.

Artikel 19
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

§ 5
Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung.

Artikel 20
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 21
Änderung des EU-Beitreibungsgesetzes

Artikel 22
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 23
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 24
Änderung der Funktionsverlagerungsverordnung

Artikel 25
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 26
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Artikel 27
Änderung des Handelsgesetzbuches

Artikel 28
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 47

Artikel 29
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

§ 24
Mitteilungspflichten der übermittelnden Stellen gegenüber der zentralen Stelle

Artikel 30
Änderung des Börsengesetzes

Artikel 31
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 32
Änderungen zur weiteren Verkürzung der Aufbewahrungsfristen nach dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Umsatzsteuergesetz

Artikel 47

Artikel 33
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 2
(zu § 43b) Gesellschaften im Sinne der Richtlinie Nr. 2011/96/EU


 
 
 


Drucksache 189/12

... Die Interamerikanische Investitionsgesellschaft (IIC) wurde durch das Übereinkommen vom 19. November 1984 zur Errichtung der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft (Übereinkommen) gegründet. Mit Vertragsgesetz vom 10. Juli 1986 (BGBl. 1986 II S. 750) hat die Bundesrepublik Deutschland dem Beitritt zu dem Übereinkommen zugestimmt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 189/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Schlussbemerkung

Entschließung

I. Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft

II. Inkrafttreten

Entschließung

I. Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft

II. Inkrafttreten

Entschließung

I. Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft

II. Inkrafttreten

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 490/12

... (3) Die übrigen Beteiligten können binnen einer Notfrist von einem Monat ab Zustellung der Benachrichtigung nach Absatz 2 dem Rechtsbeschwerdeverfahren beitreten. Der Beitrittschriftsatz ist innerhalb eines Monats ab Zustellung der Benachrichtigung nach Absatz 2 zu begründen; § 551 Absatz 2 Satz 5 und 6 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 490/12




Artikel 1
Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG)

Abschnitt 1
M usterverf ah r en santrag ; V orl ageverf ah r en

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Musterverfahrensantrag

§ 3
Zulässigkeit des Musterverfahrensantrags

§ 4
Klageregister; Verordnungsermächtigung

§ 5
Unterbrechung des Verfahrens

§ 6
Vorlage an das Oberlandesgericht; Verordnungsermächtigung

§ 7
Sperrwirkung des Vorlagebeschlusses

§ 8
Aussetzung

Abschnitt 2
Durchführung des Musterverfahrens

§ 9
Beteiligte des Musterverfahrens

§ 10
Bekanntmachung des Musterverfahrens; Anmeldung eines Anspruchs

§ 11
Allgemeine Verfahrensregeln; Verordnungsermächtigung

§ 12
Vorbereitung des Termins; Schriftsätze

§ 13
Wirkung von Rücknahmen; Verfahrensbeendigung

§ 14
Rechtsstellung der Beigeladenen

§ 15
Erweiterung des Musterverfahrens

§ 16
Musterentscheid

§ 17
Vergleichsvorschlag

§ 18
Genehmigung des Vergleichs

§ 19
Bekanntmachung des Vergleichs; Austritt

§ 20
Rechtsbeschwerde

§ 21
Musterrechtsbeschwerdeführer

Abschnitt 3
Wirkung des Musterentscheids und des Vergleichs; Kosten

§ 22
Wirkung des Musterentscheids

§ 23
Wirkung des Vergleichs

§ 24
Gegenstand der Kostenentscheidung im Ausgangsverfahren

§ 25
Verstoß gegen die Vorlagevoraussetzungen an das Oberlandesgericht

§ 26
Kostenentscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren

§ 27
Übergangsvorschrift

§ 28
Außerkrafttreten

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 51a
Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

Artikel 5
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 41a
Vertreter des Musterklägers

Artikel 7
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 8
Änderung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften

Artikel 9
Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes

Artikel 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 453/12

... (7) Für Versorgungsberechtigte im Beitrittsgebiet ist § 56a Absatz 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 453/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes

Teil 2
Versorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger

Kapitel 1
Organisation

§ 27
Schließung der Zusatzversorgung

§ 28
Träger der Zusatzversorgung; Verordnungsermächtigung

§ 29
Geschäftsführung

§ 30
Aufsicht

Kapitel 2
Allgemeine Verfahrens- und Anspruchsregelungen; Finanzierung

§ 31
Versorgungsverfahren

§ 32
Verpfändung, Übertragung und Aufrechnung von Versorgungsansprüchen

§ 33
Übergang von Schadenersatzansprüchen

§ 34
Verjährung

§ 35
Rechtsweg

§ 36
Mittel zur Durchführung der Zusatzversorgung

Kapitel 3
Versorgungsleistungen

§ 37
Ruhegeld

§ 38
Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit

§ 39
Witwen- und Witwergeld

§ 40
Waisengeld

§ 41
Interne Teilung beim Versorgungsausgleich

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel

II. Finanzielle Auswirkungen und Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5 Bundeshaushalt:

Kommunale Haushalte:

2. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Zu den Änderungen im Recht der Arbeitsförderung:

3. Weitere Kosten

5 Gesetzgebungskompetenz

5 Nachhaltigkeit

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2207: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 557/12

... Damit folgt die Nationale E-Government-Strategie der Malmöer Erklärung15F16F16F16) der Europäischen Union vom 18. November 2009. Die von den Vertretern der EU-Mitgliedstaaten, Beitritts- und Kandidatenländern sowie EFTA-Staaten auf der E-Government-Ministerkonferenz in Malmö verabschiedete Ministererklärung sieht vor, dass bis 2015 Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen E-Government-Services erhalten, die nutzerzentriert sind, die Transparenz staatlichen Handelns erhöhen sowie den Zugang zu öffentlichen Informationen und die Partizipation am staatlichen Handeln erleichtern. Zudem soll die Mobilität im Binnenmarkt erhöht, grenzüberschreitend Unternehmensgründungen und -niederlassungen, Studieren, Arbeiten und die Wahl des Alterswohnsitzes vereinfacht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EGovG)

4 Inhaltsübersicht

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Elektronischer Zugang zur Verwaltung

§ 3
Information zu Behörden und über ihre Verfahren in öffentlich zugänglichen Netzen

§ 4
Elektronische Bezahlmöglichkeiten

§ 5
Nachweise

§ 6
Elektronische Aktenführung

§ 7
Übertragen und Vernichten des Papieroriginals

§ 8
Akteneinsicht

§ 9
Optimierung von Verwaltungsabläufen und Information zum Verfahrensstand

§ 10
Umsetzung von Standardisierungsbeschlüssen des IT-Planungsrates

§ 11
Gemeinsame Verfahren

§ 12
Anforderungen an das Bereitstellen von Daten, Verordnungsermächtigung

§ 13
Elektronische Formulare

§ 14
Georeferenzierung

§ 15
Amtliche Mitteilungs- und Verkündungsblätter

Artikel 2
Änderung des De-Mail-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

§ 27a
Öffentliche Bekanntmachung im Internet

Artikel 4
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 8
Änderung des Passgesetzes

Artikel 9
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 11
Änderung des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

§ 11a
Elektronische Datenübermittlung

Artikel 14
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Artikel 15
Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung

Artikel 16
Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

Artikel 18
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 19
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 20
Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Artikel 21
Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Artikel 22
Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

Artikel 23
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 24
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 25
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 26
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

§ 32d
Elektronische Veröffentlichungen, Veröffentlichungen der Europäischen Union

Artikel 27
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 28
Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

Artikel 29
Evaluierung

Artikel 30
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. E-Government-Gesetz des Bundes

2. Regelungen betreffend die Ersetzung der Schriftform durch andere technische Verfahren als die qualifizierte elektronische Signatur qeS Artikel 2 - Artikel 4 sowie Artikel 7

3. Weitere Regelungen des Entwurfs

4. Zuletzt enthält der Entwurf in Artikel 29 Vorschriften zur Evaluierung und Weiterentwicklung.

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

4 Barrierefreiheit

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Weitere Einzelvorgaben

5 Entlastungen

Länder inklusive Kommunen

Weitere Kosten

Gesetzesfolgen und Nachhaltigkeit

Gleichstellungspolitische Auswirkungen

Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 23

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 30

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2030: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

1. Gesamtbewertung

2. Im Einzelnen

2.1. Abbau rechtlicher Hindernisse

a Streichung von Schriftformerfordernissen

b Gefühlte Schriftform

c Alternativen zur qualifizierten elektronischen Signatur

2.2. Verbesserung der IT-Infrastrukturen und Optimierung von Verwaltungsabläufen

a Mindeststandards über Zugang zur und Kommunikation mit der Verwaltung

b Elektronische Aktenführung

c Optimierung von Verwaltungsabläufen

2.3. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

a Auswirkungen auf die Verwaltung

b Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen

c Zeitliche Perspektive

3. Schlussfolgerungen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 28. August 2012 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 25/12 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 892. Sitzung am 10. Februar 2012 beschlossen, zu den in der Drucksache 25/12 näher bezeichneten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.



Drucksache 517/1/12

... Die aufwendige Prüfung der Anordnungsvoraussetzungen im Falle einer Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung rechtfertigt eine weit deutlichere Anhebung der Gebühren. Darüber hinaus wird die Zahl wirtschaftlich wenig zweckmäßiger Anordnungen und Beitritte zum Verfahren reduziert, was eine weitere Entlastung der Gerichte zur Folge hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 517/1/12




Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Überschrift Kapitel 1 Abschnitt 3 GNotKG

Abschnitt 3
Vorauszahlung und Sicherstellung der Kosten

6. Zu Artikel 1 Überschrift Kapitel 1 Abschnitt 4 GNotKG

Abschnitt 4
Kostenansatz

7. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 GNotKG

8. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 2 Nummer 1, 6 - neu - bis 9 -neu-, Absatz 3, 4, 5 GNotKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

9. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1a - neu - GNotKG

10. Zu Artikel 1 Überschrift zu § 23 GNotKG

11. Zu Artikel 1 § 24 Satz 1 Nummer 3, Satz 2 - neu - GNotKG

12. Zu Artikel 1 § 27 Nummer 5 - neu - GNotKG

13. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2 Satz 2 GNotKG

14. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 2 Satz 2 GNotKG

15. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 2, Absatz 5 Halbsatz 1, Absatz 6 -neu - GNotKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

16. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 GNotKG

17. Zu Artikel 1 § 55 GNotKG

18. Zu Artikel 1 § 58a - neu - GNotKG

§ 58a
Rechnungsgebühren

19. Zu Artikel 1 § 67 GNotKG

20. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 1 Satz 1 GNotKG

21. Zu Artikel 1 § 77 GNotKG

§ 77
Mitwirkung der Beteiligten, Angabe des Werts

22. Zu Artikel 1 § 79 Absatz 1, 1a - neu - GNotKG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 1 Nummern 11101, 11102, 11104, 12311 KV GNot KG

26. Zu Artikel 1 Nummer 11102a - neu - KV GNotKG

27. Zu Artikel 1 Nummer 11105 KV GNotKG

28. Zu Artikel 1 Nummer 12100 KV GNotKG

29. Zu Artikel 1 Nummer 12101 KV GNotKG

30. Zu Artikel 1 Nummer 12215 KV GNotKG

31. Zu Artikel 1 Nummer 12410 KV GNotKG

32. Zu Artikel 1 Nummer 12420,12420a - neu - KV GNot KG

33. Zu Artikel 1 Nummern 13100, 13101 KV GNotKG

34. Zu Artikel 1 Nummer 13200 und 13201 KV GNotKG

35. Zu Artikel 1 Nummer 13400 KV GNotKG

36. Zu Artikel 1 Nummer 14110 KV GNotKG

37. Zu Artikel 1 Nummer 14122 KV GNotKG

38. Zu Artikel 1 Nummer 14125 KV GNotKG

39. Zu Artikel 1 Nummern 14142a -neu-, 14143 KV GNotKG

40. Zu Artikel 1 Nummer 14150 KV GNotKG

41. Zu Artikel 1 Nummer 14160 KV GNotKG

42. Zu Artikel 1 Nummern 14260 und 14261 KV GNotKG

43. Zu Artikel 1 Nummer 14331 KV GNotKG

44. Zu Artikel 1 Nummer 14400 KV GNotKG

45. Zu Artikel 1 Nummer 14401 KV GNotKG

46. Zu Artikel 1 Vorbemerkung 1.4.5 KV GNotKG

47. Zu Artikel 1 Teil 1 Hauptabschnitt 7 KV GNotKG

48. Zu Artikel 1 Nummern 19112 bis 19114 und 19123 bis 19125 KV GNotKG

49. Zu Artikel 1 Nummer 22114 KV GNotKG

50. Zu Artikel 1 Nummer 22125 KV GNotKG

51. Zu Artikel 1 Nummer 23100 KV GNotKG

52. Zu Artikel 1 Nummer 25300 Anmerkung Satz 2 - neu - KV GNotKG

53. Zu Artikel 1 Nummer 26002 Anmerkung Absatz 2a - neu - GNotKG

54. Zu Artikel 1 Nummer 31000 Nummer 1 und 3 - neu - KV GNotKG

55. Zu Artikel 1 Nummer 31000 Nummer 2 und Nummer 32002 KV GNotKG , Artikel 2 Nummer 2000 Nummer 2 KV JVKostG ,

56. Zu Artikel 1 Nummer 31002 KV GNotKG

57. Zu Artikel 1 Nummer 31003 KV GNotKG

58. Zu Artikel 1 Nummer 31004 KV GNotKG

59. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 4 Satz 2 - neu - JVKostG

60. Zu Artikel 2 § 12 Absatz 2 - neu - JVKostG

61. Zu Artikel 2 Nummern 1110 und 1112 KV JVKostG

62. Zu Artikel 2 Nummer 1401 KV JVKostG

63. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1 Satz 3 -neu-, Absatz 2 Nummer 1 GKG

'Artikel 3a Änderung der Zivilprozessordnung

64. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a § 34 Absatz 1 Satz 2 GKG ,

Zu Artikel 3

67. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 18 Buchstabe a § 52 Absatz 3 GKG

68. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 20 § 70 Absatz 1 Satz 2, 3 GKG

69. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 2 Nummer 1100 KV GKG

70. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 3a - neu - Nummer 1220 KV GKG , Nummer 3b - neu - Nummer 1222 KV GKG , Nummer 3c - neu - Nummer 1223 KV GKG , Nummer 88a - neu - Nummer 5122 KV GKG , Nummer 88b - neu - Nummer 5124 KV GKG , Nummer 93a - neu - Nummer 7120 KV GKG , Nummer 93b - neu - Nummer 7122 KV GKG

71. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 30, 30a - neu - Nummern 2210, 2220 KV GKG

72. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 51 Nummer 3117 KV GKG Nummer 76 Nummer 4110 KV GKG

Zu Artikel 3

74. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 106 Buchstabe a Nummer 9000 Nummer 1 und 3 - neu - KV GKG

75. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 108 Nummer 9003 KV GKG

76. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 109 Nummer 9004 KV GKG

77. Zu Artikel 5 Absatz 1 Nummer 20 § 43 Absatz 1 Satz 2 FamGKG

78. Zu Artikel 5 Absatz 1 Nummer 25 § 62 Absatz 1 Satz 2, 3 FamGKG

79. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 4a - neu - Nummer 1312a - neu - KV FamGKG

80. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 35 Buchstabe a Nummer 2000 Nummer 1, 3 - neu - KV FamGKG In Artikel 5 Absatz 2 Nummer 35 Buchstabe a ist in Anlage 1 Kostenverzeichnis Nummer 2000 wie folgt zu ändern:

81. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 37 Nummer 2003 KV FamGKG

82. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 38 Nummer 2004 KV FamGKG

3. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 39a - neu - Nummer 2006a KV FamGKG

84. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c § 10 Absatz 3 GVKostG

85. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 6 § 12a GvKostG ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

86. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 8a - neu - § 14 Satz 2 GvKostG ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 430

Zu Nummer 431

Zu Nummer 432

Zu Nummer 433

87. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 4 Vorbemerkung 1 Absatz 3 - neu - KV GvKostG

88. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 Nummer 101 KV GvKostG Nummer 38 Nummer 600 KV GvKostG Nummer 42 Buchstabe a Nummer 604 KV GvKostG

89. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 13 Nummer 240 KV GvKostG

90. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 45 Nummer 702 KV GvKostG

Zu Artikel 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

93. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 51 Nummer 713 KV GvKostG

94. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 1 Satz 3 JVEG

95. Zu Artikel 7 Nummer 5a - neu - § 8 Absatz 2 Satz 1a - neu - JVEG

96. Zu Artikel 7 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 Satz 1 JVEG

97. Zu Artikel 7 Nummer 7 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 3 Satz 1 JVEG

98. Zu Artikel 7 Nummer 9 § 11 Absatz 1 Satz 2 JVEG

99. Zu Artikel 7 Nummer 9 § 11 Absatz 1 Satz 3 JVEG

100. Zu Artikel 7 Nummer 10 Buchstabe a § 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 JVEG

101. Zu Artikel 7 Nummer 11 Buchstabe b § 13 Absatz 2 Satz 1 und 2 JVEG

102. Zu Artikel 7 Nummer 1 1a - neu - § 15 Absatz 2 Satz 2 JVEG

103. Zu Artikel 7 Nummer 13 Buchstabe b - neu - § 17 Satz 1a - neu - JVEG

104. Zu Artikel 7 Nummer 17 Buchstabe b - neu - § 21 Satz 1a - neu - JVEG

105. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummern 1, 3a -neu-, 11, 26, 32, 42 - neu - der Tabelle 1 und Tabelle 2 der Anlage 1 JVEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

106. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummer 40 der Tabelle 1 der Anlage 1 JVEG

107. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummern 39a -neu-, 40 der Tabelle 1 der Anlage 1 JVEG

108. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummern 39a -neu-, 40 der Tabelle 1 der Anlage 1 JVEG

109. Zu Artikel 7 Nummer 20 Buchstabe d Nummer 102 KV JVEG Buchstabe e Nummer 103 KV JVEG Buchstabe f Nummer 104 KV JVEG Buchstabe h1 - neu - Nummer 107 - neu - KV JVEG

Zu Buchstabe d

110. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 25 Buchstabe b § 48 Absatz 3 Satz 1 RVG

111. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 27 § 50 Absatz 1 Satz 1a - neu - RVG Artikel 8 Absatz 1 Nummer 27 ist wie folgt zu fassen:

112. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 29 § 58 Absatz 3 Satz 5 - neu - RVG

113. Zu Artikel 8 Absatz 2 Nummer 60 Vorbemerkung 4 Absatz 1 VV RVG


 
 
 


Drucksache 223/12

... - In neun Mitgliedstaaten gibt es nach wie vor Beschränkungen beim freien Arbeitsmarktzugang für bulgarische und rumänische Arbeitskräfte trotz der insgesamt positiven Auswirkungen der Arbeitskräftemobilität aus diesen Ländern auf die Wirtschaft der Zielländer. 39 Die Kommission anerkennt das Recht der Mitgliedstaaten, diese Beschränkungen beim Arbeitsmarktzugang bis 31. Dezember 2013 im Einklang mit dem Beitrittsvertrag anzuwenden, betont jedoch erneut die Bedeutung einer schrittweisen Vorbereitung auf die uneingeschränkte Anwendung der EU-Bestimmungen zur Freizügigkeit für bulgarische und rumänische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/12




2 Einleitung

1. Die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern

1.1. Die Nachfrage nach Arbeitskräften durch die Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Wirtschaftsbereichen ankurbeln

1.2. Das Potenzial von Schlüsselbranchen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ausschöpfen

1.3. EU-Mittel für die Schaffung von Arbeitsplätzen mobilisieren

Schaffung von Arbeitsplätzen

2. Die Dynamik der Arbeitsmärkte Wiederherstellen

2.1. Die Arbeitsmärkte reformieren

2.1.1. Arbeitsmarktübergänge und inklusive Arbeitsmärkte gewährleisten

2.1.2. Alle Akteurinnen und Akteure für eine bessere Umsetzung mobilisieren

2 Arbeitsmarktreformen

2.2. In Qualifikationen investieren

2.2.1. Besseres Monitoring des Qualifikationsbedarfs

2.2.2. Qualifikationen und Kompetenzen besser anerkennen

2.2.3. Synergien zwischen den Bereichen Bildung und Beruf stärken

Investitionen in Qualifikationen

2.3. Auf dem Weg zu einem europäischen Arbeitsmarkt

2.3.1. Rechtliche und praktische Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit beseitigen

2.3.2. Arbeitsplätze und Arbeitsuchende grenzüberschreitend besser aufeinander abstimmen

2.3.3. Auswirkungen der Migration in die und aus der EU berücksichtigen

Ein Europäischer Arbeitsmarkt

3 Arbeitnehmerfreizügigkeit

Europäische Arbeitsverwaltungen EURES

3 Migration

3. Stärkung der EU-Governance

3.1. Ergänzung der besseren nationalen Berichterstattung und Koordinierung durch multilaterale Überwachung.

3.2. Stärkere Beteiligung der Sozialpartner

3.3. Stärkung der Verbindung zwischen Politik und Finanzierung

Schlussfolgerungen

Anhang

Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen für die grüne Wirtschaft

Aktionsplan für Fachkräfte im europäischen Gesundheitswesen

Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen im IKT-Bereich


 
 
 


Drucksache 718/12

... Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, in den folgenden, beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesen keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 718/12




1. Verfassungsbeschwerden

2. Verfassungsbeschwerden

3. Verfassungsbeschwerde des Herrn Prof. Dr. B. H.


 
 
 


Drucksache 475/12

... (1) Die Vertragsparteien kommen überein, dass in dem Fall, dass der Treuhandfonds ein eigenes System der sozialen Sicherheit begründet oder dem einer anderen internationalen Organisation beitritt, der Treuhandfonds und sein Personal ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit während seiner Beschäftigung beim Treuhandfonds von den Gesetzen des Gastlands über Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträge in Bezug auf die Systeme der sozialen Sicherheit des Gastlands befreit sind. In beiden Fällen müssen die Leistungen der sozialen Sicherheit, die bereitgestellt werden sollen, vom Gastland nach Konsultation mit dem Treuhandfonds als ausreichend erachtet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 475/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Zweck und Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 3
Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit

Artikel 4
Unverletzlichkeit des Amtssitzes

Artikel 5
Recht und Autorität am Amtssitz

Artikel 6
Unverletzlichkeit der Archive und aller Dokumente des Treuhandfonds

Artikel 7
Schutz des Amtssitzes und seiner Umgebung

Artikel 8
Vermögen des Treuhandfonds

Artikel 9
Befreiung von Steuern und Zöllen sowie von Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

Artikel 10
Öffentliche Dienstleistungen am Amtssitz

Artikel 11
Nachrichtenverkehr und Beförderung

Artikel 12
Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen für die Amtsträger des Treuhandfonds

Artikel 13
Durchreise und Aufenthalt

Artikel 14
Vertreter bei Sitzungen des Treuhandfonds

Artikel 15
Sachverständige, die Aufträge durchführen oder in Nebenorganen des Treuhandfonds tätig sind, und Amtsträger von Organisationen

Artikel 16
Ortskräfte, die nach Stunden bezahlt werden

Artikel 17
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

Artikel 18
Soziale Sicherheit

Artikel 19
Zugang zum Arbeitsmarkt für Familienmitglieder

Artikel 20
Zusatzabkommen

Artikel 21
Auslegung

Artikel 22
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 23
Änderungen

Artikel 24
Schlussbestimmungen

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes


 
 
 


Drucksache 420/12

... Der Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Erweiterung des Geltungsbereichs der Verordnung (EU) Nummer 1214/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über den gewerbsmäßigen Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten des Euroraums (ABl. L 316 vom 29.11.2011, S. 1) trägt der Tatsache Rechnung, dass die auf Artikel 133 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gestützte Verordnung (EU) Nummer 1214/2011 nur eine Regelung für die Mitgliedstaaten des Euroraums geschaffen hat. Artikel 133 AEUV wird nicht als Ermächtigungsgrundlage für Regelungen gesehen, die Sachverhalte im Vorfeld der Euro-Einführung eines Mitgliedstaates betreffen. Um den gewerblichen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld auf Grundlage einer nach Artikel 4 der Verordnung (EU) Nummer 1214/2011 erteilten Lizenz nicht nur innerhalb des Euroraums sondern auch in die Mitgliedstaaten zu ermöglichen, deren naher Beitritt zum Euro-Währungsgebiet aufgrund eines Beschlusses nach Artikel 140 Absatz 2 AEUV feststeht, bedarf es einer Verordnung des Rates nach Artikel 352 AEUV, die einstimmig im besonderen Gesetzgebungsverfahren zu erlassen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 420/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen, Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2154: Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Erweiterung des Geltungsbereichs der Verordnung (EU) Nr. 1214/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten des Euroraums


 
 
 


Drucksache 271/12

... der Europäische Rat hat im Juni 2009 im Wege eines rechtsverbindlichen Beschlusses der Staats- und Regierungschefs ein zusätzliches Protokoll für den Vertrag von Lissabon vereinbart (Protokoll zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon; sogenanntes "irisches Protokoll"). In dem Protokoll wird festgestellt, dass die Bestimmungen des Vertrages in den Bereichen Recht auf Leben, Familie und Bildung, Steuerpolitik sowie der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) im Einklang mit der irischen Verfassung stehen. Dieser Beschluss muss von allen Mitgliedstaaten nach ihren innerstaatlich vorgeschriebenen Verfahren ratifiziert werden. Vereinbart wurde, das Protokoll im zeitlichen Zusammenhang mit dem nächsten Beitrittsvertrag zu ratifizieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 271/12




Titel I
Recht auf LEBEN, FAMILIE Bildung

Artikel 1

Titel II
STEUERWESEN

Artikel 2

Titel III
Sicherheit VERTEIDIGUNG

Artikel 3

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 4

Artikel 5


 
 
 


Drucksache 477/12

... (7) Jeder Vertragsstaat kann zum Zeitpunkt der Unterzeichnung oder Ratifikation dieses Protokolls oder seines Beitritts dazu erklären, dass er die in diesem Artikel vorgesehene Zuständigkeit des Ausschusses bezüglich der Rechte, die in einigen oder allen der in Absatz 1 genannten Übereinkünfte niedergelegt sind, nicht anerkennt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 477/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren Übersetzung

Teil I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zuständigkeit des Ausschusses für die Rechte des Kindes

Artikel 2
Allgemeine Grundsätze für die Wahrnehmung der Aufgaben des Ausschusses

Artikel 3
Verfahrensordnung

Artikel 4
Schutzmaßnahmen

Teil II
Mitteilungsverfahren

Artikel 5
Mitteilungen von Einzelpersonen

Artikel 6
Vorläufige Maßnahmen

Artikel 7
Zulässigkeit

Artikel 8
Übermittlung der Mitteilung

Artikel 9
Gütliche Einigung

Artikel 10
Prüfung der Mitteilungen

Artikel 11
Folgemaßnahmen

Artikel 12
Zwischenstaatliche Mitteilungen

Teil III
Untersuchungsverfahren

Artikel 13
Untersuchungsverfahren im Falle schwerwiegender oder systematischer Verletzungen

Artikel 14
Folgemaßnahmen nach dem Untersuchungsverfahren

Teil IV
Schlussbestimmungen

Artikel 15
Internationale Unterstützung und Zusammenarbeit

Artikel 16
Bericht an die Generalversammlung

Artikel 17
Verbreitung des Fakultativprotokolls und Informationen über das Fakultativprotokoll

Artikel 18
Unterzeichnung, Ratifikation und Beitritt

Artikel 19
Inkrafttreten

Artikel 20
Nach dem Inkrafttreten begangene Verletzungen

Artikel 21
Änderungen

Artikel 22
Kündigung

Artikel 23
Verwahrer und Unterrichtung durch den Generalsekretär

Artikel 24
Sprachen

Denkschrift

A. Allgemeines

I. Entstehungsgeschichte

II. Verhältnis zu anderen Übereinkommen

III. Würdigung des Fakultativprotokolls

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24


 
 
 


Drucksache 344/12

... Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, in dem folgenden, beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesem keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:



Drucksache 180/12

... Die Ansiedlung in Deutschland setzt vor dem Abschluss eines Sitzabkommens zunächst den Beitritt Deutschlands zu dem Übereinkommen zur Gründung des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt (Gründungsübereinkommen) voraus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Übereinkommen zur Gründung des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt Übersetzung

3 Präambel

Artikel 1
Gründung

Artikel 2
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 3
Änderungen des Übereinkommens und der Anlage

Artikel 4
Unterzeichnung und Beitritt

Artikel 5
Inkrafttreten

Artikel 6
Beendigung

Artikel 7
Verwahrer

Artikel 8
Verbindliche Wortlaute

Anlage
Satzung des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt

Artikel 1
Rechtsstellung

Artikel 2
Ziel des Treuhandfonds

Artikel 3
Tätigkeiten des Treuhandfonds

Artikel 4
Organe des Treuhandfonds

Artikel 5
Der Exekutivrat

Artikel 6
Aufgaben und Befugnisse des Exekutivrats

Artikel 7
Verhältnis zwischen dem Treuhandfonds und dem Internationalen Vertrag

Artikel 8
Abstimmung durch den Exekutivrat

Artikel 9
Verfahren des Exekutivrats

Artikel 10
Geberrat

Artikel 11
Technische Beratung

Artikel 12
Ernennung des Exekutivsekretärs

Artikel 13
Aufgaben und Befugnisse des Exekutivsekretärs

Artikel 14
Personal

Artikel 15
Standort des Sitzes

Artikel 16
Finanzierung

Artikel 17
Externe Überprüfungen

Artikel 18
Rechte, Vorrechte und Immunitäten

Artikel 19
Änderungen

Artikel 20
Auflösung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Anlage zum
Übereinkommen vom 4. Oktober 2003 zur Gründung des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt: Satzung des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt


 
 
 


Drucksache 521/12

... Dieser Beschluss muss von allen Mitgliedstaaten nach ihren innerstaatlich vorgeschriebenen Verfahren ratifiziert werden. Vereinbart wurde, das Protokoll im zeitlichen Zusammenhang mit dem nächsten Beitrittsvertrag (in diesem Falle: mit dem Vertrag zum Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union) zu ratifizieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Allgemeiner Teil

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Protokoll zu
den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon

Titel I
Recht auf Leben, Familie und Bildung

Artikel 1

Titel II
Steuerwesen

Artikel 2

Titel III
Sicherheit und Verteidigung

Artikel 3

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 4

Artikel 5

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil Zur Präambel

Titel I
Recht auf Leben, Familie und Bildung

Zu Artikel 1

Titel II
Steuerwesen

Zu Artikel 2

Titel III
Sicherheit und Verteidigung

Zu Artikel 3

Titel IV
Schlussbestimmungen

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 59/12

... Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, in den folgenden beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesen keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:



Drucksache 166/12

... (1) Zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Beitritt zum Europäischen Stabilitätsmechanismus beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland am Gesamtbetrag des einzuzahlenden Kapitals des Europäischen Stabilitätsmechanismus in Höhe von 80 Milliarden Euro mit einem Betrag in Höhe von 21,71712 Milliarden Euro sowie am Gesamtbetrag des abrufbaren Kapitals des Europäischen Stabilitätsmechanismus in Höhe von 620 Milliarden Euro mit einem Betrag in Höhe von 168,30768 Milliarden Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Übernahme des deutschen Anteils am Stammkapital des ESM

§ 2
Gewährung von Stabilitätshilfen durch den ESM

§ 3
[Beteiligungsrechte]

§ 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel und wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzesfolgen

1. Wesentliche Auswirkungen des Gesetzes

2. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

5. Nachhaltigkeitsprüfung

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2096: Gesetz zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Finanzierungsgesetz - ESMFinG)


 
 
 


Drucksache 422/12

... 2. Bei Beitritten von Ländern zur Europäischen Union, die nach Annahme des vorliegenden Beschlusses erfolgen, wird die Liste im Anhang entsprechend aktualisiert. Städte aus dem betreffenden Land können gemäß denselben Vorschriften und Verfahren, die für alle anderen Mitgliedstaaten gelten, zu Kulturhauptstädten Europas ernannt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 422/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Evaluierung, Konsultation der interessierten Kreise Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Zusammenfassung des Beschlusses

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Zugang zur Aktion

Artikel 4
Bewerbungen

Artikel 5
Kriterien

Artikel 6
Europäische Jury

Artikel 7
Einreichung der Bewerbungen in den Mitgliedstaaten

Artikel 8
Vorauswahl in den Mitgliedstaaten

Artikel 9
Auswahl in den Mitgliedstaaten

Artikel 10
Bestimmungen für Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer

Artikel 11
Ernennung

Artikel 12
Zusammenarbeit der ernannten Städte

Artikel 13
Monitoring

Artikel 14
Preis

Artikel 15
Praktische Modalitäten

Artikel 16
Evaluierung

Artikel 17
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 18

Anhang
Reihenfolge der zur Benennung einer Kulturhauptstadt Europas berechtigten Länder 2020 Kroatien6 Irland Kandidatenländer und potenzielle


 
 
 


Drucksache 476/12

... (3) Hinsichtlich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen streben die Vertragsparteien eine Verbesserung der Regelungen über gegenseitige Rechtshilfe und Auslieferung an. Dies würde gegebenenfalls auch den Beitritt zu den einschlägigen internationalen Instrumenten der Vereinten Nationen, einschließlich des in Artikel 6 dieses Abkommens genannten Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs, und ihre Durchführung einschließen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 476/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits

Titel I
Grundlage und Geltungsbereich

Artikel 1
Grundlage der Zusammenarbeit

Artikel 2
Ziele der Zusammenarbeit

Titel II
Politischer Dialog und Zusammenarbeit

Artikel 3
Politischer Dialog

Artikel 4
Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

Artikel 5
Kleinwaffen und leichte Waffen

Artikel 6
Schwerste Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft berühren

Artikel 7
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus

Titel III
Zusammenarbeit in regionalen und internationalen Organisationen

Artikel 8
Zusammenarbeit in regionalen und internationalen Organisationen

Titel IV
Zusammenarbeit im Bereich der wirtschaftlichen Entwicklung

Artikel 9
Handel und Investitionen

Artikel 10
Wirtschaftspolitischer Dialog

Artikel 11
Zusammenarbeit zwischen Unternehmen

Artikel 12
Steuern

Artikel 13
Zoll

Artikel 14
Wettbewerbspolitik

Artikel 15
Informationsgesellschaft

Artikel 16
Wissenschaft und Technologie

Artikel 17
Energie

Artikel 18
Verkehr

Artikel 19
Seeverkehrspolitik

Artikel 20
Verbraucherpolitik

Titel V
Zusammenarbeit im Bereich der nachhaltigen Entwicklung

Artikel 21
Gesundheit

Artikel 22
Beschäftigung und Soziales

Artikel 23
Umwelt und natürliche Ressourcen

Artikel 24
Klimawandel

Artikel 25
Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Forstwirtschaft

Artikel 26
Meeres- und Fischereiangelegenheiten

Artikel 27
Entwicklungshilfe

Titel VI
Zusammenarbeit im Bereich Bildung und Kultur

Artikel 28
Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Information, Kommunikation, Audiovisuelles und Medien

Artikel 29
Bildung

Titel VII
Zusammenarbeit im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit

Artikel 30
Rechtsstaatlichkeit

Artikel 31
Justizielle Zusammenarbeit

Artikel 32
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 33
Migration

Artikel 34
Bekämpfung illegaler Drogen

Artikel 35
Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption

Artikel 36
Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus

Artikel 37
Bekämpfung der Computerkriminalität

Artikel 38
Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung

Titel VIII
Zusammenarbeit in anderen Bereichen

Artikel 39
Tourismus

Artikel 40
Zivilgesellschaft

Artikel 41
Öffentliche Verwaltung

Artikel 42
Statistik

Titel IX
Institutioneller Rahmen

Artikel 43
Andere Abkommen

Artikel 44
Gemischter Ausschuss

Artikel 45
Durchführungsmodalitäten

Artikel 46
Schiedsverfahren

Titel X
Schlussbestimmungen

Artikel 47
Begriffsbestimmung

Artikel 48
Nationale Sicherheit und Offenlegung von Informationen

Artikel 49
Inkrafttreten, Laufzeit und Kündigung

Artikel 50
Notifikationen

Artikel 51
Erklärungen und Anhänge

Artikel 52
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 53
Verbindlicher Wortlaut

2 Schlussakte

Denkschrift

A. Allgemeines

Titel I
Grundlage und Geltungsbereich (Artikel 1 und 2)

Titel II
Politischer Dialog und Zusammenarabeit (Artikel 3 bis 7)

Titel III
Zusammenarbeit in regionalen und internationalen Organisationen (Artikel 8)

Titel IX
Institutioneller Rahmen (Artikel 43 bis 46)

Titel X
Schlussbestimmungen (Artikel 47 bis 53)


 
 
 


Drucksache 598/12

... § 5 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 598/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

§ 2
Bezugsgröße in der Sozialversicherung

§ 3
Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung

§ 4
Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung

§ 5
Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 188/12

... Die Karibische Entwicklungsbank (CDB) wurde durch das Übereinkommen vom 18. Oktober 1969 zur Errichtung der Karibischen Entwicklungsbank (Übereinkommen) gegründet. Mit Vertragsgesetz vom 20. März 1989 (BGBl. 1989 II S. 298) hat die Bundesrepublik Deutschland dem Beitritt zu dem Übereinkommen zugestimmt. Das Übereinkommen ist für Deutschland am 27. Oktober 1989 in Kraft getreten (BGBl. 1995 II S. 377).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Schlussbemerkung

Entschließung

Anlage 1
Änderungen des Übereinkommens

3 Präambel

Artikel 3

Artikel 6

Artikel 24

Artikel 29

Artikel 39

Artikel 42

Artikel 59

Artikel 60

Artikel 62

Artikel 63

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 685/12

... Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, in den folgenden, beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesen keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:



Drucksache 243/12

... 1. Seit dem 1. Juli 2011 gelten in den alten Bundesländern nach § 19 Absatz 2 SchKG und seit dem 1. Juli 2011 im Beitrittsgebiet nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes folgende Beträge:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 243/12




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

§ 1

§ 2

Begründung

I. Allgemeines

II. Zur Neufestsetzung im Einzelnen

III. Kosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2128: Zweite Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 25 Abs. 1 des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten


 
 
 


Drucksache 467/12 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung zu prüfen, ob der im Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz vom 18. Januar 2012 vorgeschlagene Weg der Zusammenführung des gerichtlichen und außergerichtlichen Einigungsversuches nicht doch weiter verfolgt werden sollte. In diesem wird das gerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren aufgegeben und gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen, nicht einigungsbereite Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen zum Beitritt zu dem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zu verpflichten. Durch die ersatzlose Streichung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens könnte das Verfahren zusätzlich gestrafft und effektiver ausgestaltet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 467/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5 Absatz 2 Satz 1 und 2 InsO

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 9 Absatz 4 - neu - InsO

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 26a Absatz 1 Satz 2 InsO

5. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 287 Absatz 1 Satz 3 InsO , Buchstabe b § 287 Absatz 2 Satz 2 InsO

6. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 296 Absatz 1 Satz 3 InsO

7. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 300 Absatz 1 Satz 2 InsO

8. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 302 Nummer 1 InsO Artikel 11 Nummer 2 § 251 Absatz 3 Satz 2 - neu - AO

9. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b § 305 Absatz 3 Satz 2 und 3 InsO

10. Zum Verbraucherinsolvenzverfahren allgemein

11. Zu Artikel 2 § 18 Absatz 1 Nummer 1 und 3 RPflG

12. Zu Artikel 12 Nummer 3 § 67c Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 InsO


 
 
 


Drucksache 486/12 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 900. Sitzung am 21. September 2012 beschlossen, zu allen in der Drucksache 486/12 näher bezeichneten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.



Drucksache 486/12

... 2. Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat weiterhin, zu den folgenden beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesen keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:



Drucksache 563/12

... (19) Für Liechtenstein stellt dieser Beschluss eine Weiterentwicklung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands im Sinne des Protokolls zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands dar, die in den in Artikel 1 Buchstaben A und B des Beschlusses Nr. 1999/437/EG des Rates in Verbindung mit Artikel 3 des Beschlusses 2011/350/EU des Rates über den Abschluss des Protokolls im Namen der Europäischen Union 13 genannten Bereich fallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Regelungen im Bereich des Vorschlags

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Anhörung interessierter Kreise

Beschaffung und Nutzung von Fachwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 111/12

... Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, in den folgenden beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesen keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:



Drucksache 367/12

... Der Menschenhandel wird auch in zahlreichen Instrumenten der Außenbeziehungen aufgegriffen, zum Beispiel in den jährlichen Fortschrittsberichten über EU-Beitrittskandidaten und potenzielle Kandidatenländer, den Fahrplänen und Aktionsplänen zu Dialogen über die Liberalisierung der Visabestimmungen mit Drittländern, den Länderstrategiepapieren, den nationalen und regionalen Richtprogrammen und den Programmen im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik. Das Thema wird darüber hinaus in bilateralen Aktionsplänen und den laufenden politischen Dialogen mit Drittländern behandelt. 12

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/12




Mitteilung

1. Bestimmung der Ausgangslage

Maßnahmen der EU-zur Bekämpfung des Menschenhandels

Maßnahmen auf internationaler Ebene

2. Die wichtigsten Prioritäten

2.1. PRIORITÄT A: Erkennung, Schutz und Unterstützung der Opfer des Menschenhandels

1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler und länderübergreifender Verweismechanismen referral mechanisms

2 Maßnahme 2: Erkennen von Opfern

3 Maßnahme 3: Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind

4 Maßnahme 4: Bereitstellung von Informationen zu den Rechten der Opfer

2.2. PRIORITÄT B: Verstärkung der Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel

1 Maßnahme 1: Die Nachfrage verstehen und verringern

2 Maßnahme 2: Förderung der Einrichtung einer Plattform für den Privatsektor

3 Maßnahme 3: EU-weite Sensibilisierungsmaßnahmen und Präventionsprogramme

2.3. PRIORITÄT C: Verstärkung der strafrechtlichen Verfolgung der Menschenhändler

1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler, multidisziplinärer Strafverfolgungseinheiten

2 Maßnahme 2: Sicherstellung proaktiver Finanzermittlungen

3 Maßnahme 3: Verstärkung der grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit

4 Maßnahme 4: Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

2.4. PRIORITÄT D: Verbesserung der Koordination und Kooperation zwischen den maßgeblichen Akteuren sowie Kohärenz der Politiken

1 Maßnahme 1: Stärkung des EU-Netzwerks nationaler Berichterstatter oder gleichwertiger Mechanismen

2 Maßnahme 2: Koordinierung der externen politischen Aktivitäten der EU

3 Maßnahme 3: Förderung der Einrichtung einer Plattform der Zivilgesellschaft

4 Maßnahme 4: Überprüfung EU-finanzierter Projekte

5 Maßnahme 5: Stärkung der Grundrechte in der Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels und in verwandten Maßnahmen

6 Maßnahme 6: Koordinierung von Schulungsmaßnahmen in einem multidisziplinären Kontext

2.5. PRIORITÄT E: Verbesserung der einschlägigen Kenntnisse und effiziente

1 Maßnahme 1: Entwicklung eines EU-weiten Datenerhebungssystems

2 Maßnahme 2: Ausbau von Kenntnissen über die geschlechterspezifische Dimension des Menschenhandels und die gefährdeten Gruppen

3 Maßnahme 3: Kenntnisse über Anwerbung im Internet

4 Maßnahme 4: Bekämpfung des Menschenhandels zu Zwecken der Ausbeutung der Arbeitskraft

3. Bewertung, Überwachung

Zusammenfassung der Maßnahmen der EU-Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016


 
 
 


Drucksache 663/12 (Beschluss)

... Gesetzbuches und des Schuldbeitritts mit Schuldfreistellung im Innenverhältnis für die sich aus diesem Rechtsgeschäft ergebenden Verpflichtungen sinngemäß. Satz 1 ist für den Erwerb eines Mitunternehmeranteils entsprechend anzuwenden.""



Drucksache 130/12

... Der Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion führt zu einer nachhaltigen Haushaltspolitik in den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und weiteren Vertragsparteien, soweit diese die Verpflichtungen schon vor Euro-Beitritt übernehmen möchten. Die betreffenden Mitgliedstaaten werden - durch den Europäischen Gerichtshof überprüfbar - dazu verpflichtet, verbindliche und dauerhafte Regelungen in ihren innerstaatlichen Rechtsordnungen vorzusehen, die Haushalte gewährleisten müssen, welche ausgeglichen sind oder Überschüsse aufweisen sowie, sofern dieses Ziel noch nicht erreicht wurde, die Einhaltung eines Anpassungspfades zu diesem Haushaltsziel. Mitgliedstaaten, die sich in einem Defizitverfahren befinden, müssen darüber hinaus ein Haushalts- und Wirtschaftspartnerschaftsprogramm auflegen, das von Rat und Kommission genehmigt und überwacht wird. Außerdem bewirkt der Vertrag eine weitgehende Automatisierung des Defizitverfahrens.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 130/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

1. Wesentliche Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Erfüllungsaufwand

4. Sonstige Kosten

Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion zwischen dem Königreich Belgien, der Republik Bulgarien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Großherzogtum Luxemburg, Ungarn, Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumänien, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland und dem Königreich Schweden

Titel I
Zweck und Anwendungsbereich

Artikel 1

Titel II
Kohärenz mit dem Unionsrecht und Verhältnis zum Unionsrecht

Artikel 2

Titel III
Fiskalpolitischer Pakt

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Titel IV
Wirtschaftspolitische Koordinierung und Konvergenz

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Titel V
Steuerung des Euro-Währungsgebiets

Artikel 12

Artikel 13

Titel VI
Allgemeine Bestimmungen und Schlussbestimmungen

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Anhang Vertrag
über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

1. Inhalt und Würdigung des wesentlichen Vertragsinhalts

2. Erläuterung der Vertragsnormen im Einzelnen

Titel I
Zweck und Anwendungsbereich des Vertrags

Titel II
Kohärenz mit dem Unionsrecht und Verhältnis zum Unionsrecht

Artikel 2

Titel III
Fiskalpolitischer Pakt

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Titel IV
Wirtschaftspolitische Koordinierung und Konvergenz

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Titel V
Steuerung des Euro-Währungsgebiets

Artikel 12

Artikel 13

Titel VI
Allgemeine Bestimmungen und Schlussbestimmungen

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2077: Gesetz zu dem Vertrag vom [2.] März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion


 
 
 


Drucksache 36/12

... (5) Die Vertragsparteien leisten die für das Sekretariat erforderlichen jährlichen finanziellen Beiträge nach folgendem Zahlungsschlüssel: Ein größerer Beitrag entspricht dem 2,6-Fachen eines kleineren Beitrags. Größere Beitragszahler sind Deutschland, Finnland, Norwegen, Polen, die Russische Föderation und Schweden; kleinere Beitragszahler sind Estland, Island, Lettland und Litauen. Bevor einer künftigen Vertrags partei der Beitritt zu dem Übereinkommen genehmigt wird, einigen sich die bisherigen Vertragsparteien mit dieser künftigen Vertragspartei auf das Beitragsniveau.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 36/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Errichtung

Artikel 2
Rechtspersönlichkeit

Artikel 3
Entscheidungsfindung

Artikel 4
Sitz

Artikel 5
Sitzstaatabkommen

Artikel 6
Ziele und Aufgaben des Sekretariats

Artikel 7
Personal

Artikel 8
Finanzielle Beiträge

Artikel 9
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 10
Änderungen

Artikel 11
Beitritt

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Rücktritt

Artikel 14
Verwahrer

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14


 
 
 


Drucksache 275/12

... Höhere Erstattung des Bundes insbesondere auf Grund der Behebung eines Programmfehlers bei der Deutschen Rentenversicherung Bund für den Zeitraum Ende 2008 bis Ende 2010 (Nachzahlungen) und daraus folgend zu gering veranschlagten Leistungen im laufenden Haushaltsjahr. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 15 des Gesetzes zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets (AAÜG). Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. September 2011 dem Deutschen Bundestag und mit Schreiben vom 14. September 2011 dem Bundesrat mitgeteilt worden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/12




Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2011

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE

3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen


 
 
 


Drucksache 162/12

... (a) Beitritt zum WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise der Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterungen zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Herkunftsregeln

Kapitel II
Behandlung erfasster nicht erfasster Waren Dienstleistungen, ungewöhnlich niedrige Angebote

Artikel 4
Behandlung erfasster Waren und Dienstleistungen

Artikel 5
Zugangsbestimmungen für nicht erfasste Waren und Dienstleistungen

Artikel 6
Befugnis öffentlicher Auftraggeber/Vergabestellen zum Ausschluss von Angeboten, die nicht erfasste Waren und Dienstleistungen umfassen

Kapitel III
Bestimmungen über ungewöhnlich niedrige Angebote

Artikel 7
Ungewöhnlich niedrige Angebote

Kapitel IV
Untersuchungen der Kommission, Konsultationen restriktive Massnahmen zur vorübergehenden Beschränkung des Zugangs nicht erfasster Waren Dienstleistungen ZUM öffentlichen Beschaffungsmarkt der EU

Artikel 8
Untersuchungen hinsichtlich des Zugangs von Wirtschaftsteilnehmern, Waren und Dienstleistungen aus der EU zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten von Drittländern

Artikel 9
Konsultationen mit einem Drittland

Artikel 10
Maßnahmen zur Beschränkung des Zugangs nicht erfasster Waren und Dienstleistungen zum öffentlichen Beschaffungsmarkt der EU

Artikel 11
Aufhebung oder Aussetzung von Maßnahmen

Artikel 12
Unterrichtung der Bieter

Artikel 13
Ausnahmen

Kapitel V
Übertragene Befugnisse Durchführungsbefugnisse, Berichterstattung Schlussbestimmungen

Artikel 14
Änderung des Anhangs

Artikel 15
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 16
Anwendung

Artikel 17
Ausschussverfahren

Artikel 18
Vertraulichkeit

Artikel 19
Berichterstattung

Artikel 20
Aufhebung

Artikel 21
Inkrafttreten

Anhang Verzeichnis
internationaler Vereinbarungen der Europäischen Union im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe, die Verpflichtungen hinsichtlich des Marktzugangs enthalten


 
 
 


Drucksache 218/12 (Beschluss)

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ratsarbeitsgruppe "Erweiterung und Beitrittsländer")



Drucksache 611/12

... Darüber hinaus werden gegenwärtig Kontakte zu Japan mit Blick auf die Entwicklung einer bilateralen Zusammenarbeit in den Bereichen Stresstests und aufsichtsrechtliche Fragen aufgebaut. Der Entwurf einer Vereinbarung (Memorandum of Understanding) über eine bessere Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit wurde bereits der IAEO vorgelegt. Grundsätzlich wird sich die Kommission gemeinsam mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst für einen optimalen Einsatz der vorhandenen Instrumente der auswärtigen Zusammenarbeit in diesem Bereich engagieren; dabei geht es insbesondere um das Instrument für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit, die Komponente des Stabilitätsinstruments, mit der auf die Eindämmung der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Risiken hingewirkt werden soll, und das Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 611/12




1. Einleitung

2. Vorgehensweise, wichtigste Ergebnisse der Risiko- Sicherheitsbewertungen sowie unmittelbar im Anschluss Ergriffene Folgemassnahmen

2.1. Überprüfung der nuklearen Sicherheit und der Gefahrenabwehr in bisher einmaligem Ausmaß

Sicherheitsbewertungen der ENSREG

Beteiligung von Nachbarländern der EU an den Stresstests

Prüfung des institutionellen und rechtlichen Rahmens durch die Kommission

Folgen von Flugzeugabstürzen

Notfallvorsorge außerhalb des Standorts

Zusammenarbeit im Rahmen internationaler Organisationen

2.2. Ergebnisse der Sicherheitsbewertungen und der institutionellen und rechtlichen Prüfung

2.2.1. Ergebnisse für die sicherheitstechnischen Maßnahmen in bestehenden KKW

Einige wichtige Ergebnisse:

2.2.2. Ergebnisse für sicherheitstechnische Verfahren und Rahmen

2.2.3. Ergebnisse für den Rechtsrahmen für nukleare Sicherheit und dessen Umsetzung

2.3. Wichtigste Empfehlungen auf der Grundlage der Stresstests

2.3.1. Empfehlungen für Sicherheitsmaßnahmen in bestehenden KKW

2.3.2. Empfehlungen für sicherheitstechnische Verfahren und Rahmen

2.4. Wichtige Ergebnisse und Empfehlungen auf der Grundlage der Bewertungen im Bereich der Gefahrenabwehr 14

2.5. Empfehlungen für die Zusammenführung der Arbeiten zur nuklearen Sicherheit und zur Gefahrenabwehr

3. Stärkung des EU-Rahmens für die Nukleare Sicherheit

3.1. Umsetzung des bestehenden Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit

3.2. Verbesserung des Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit

3.2.1. Überarbeitung der Richtlinie über nukleare Sicherheit

3.2.2. Versicherung und Haftung im Nuklearbereich

3.2.3. Überarbeitung der Rechtsvorschriften über Nahrungs- und Futtermittel

3.3. Unterstützung der Humanressourcen und Verbesserung der Ausbildung

3.4. Aufbau der internationalen Zusammenarbeit

3.5. Verbesserung des weltweiten Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit

4. Stärkung der Gefahrenabwehr IM Nuklearbereich

5. Schlussfolgerungen weitere Schritte

Abkürzungsverzeichnis AHGNS Adhoc Group on Nuclear Security Adhoc-Gruppe für die Gefahrenabwehr im Nuklearbereich

Anhang 25
Zusammenfassung der wichtigsten Verbesserungsempfehlungen infolge der Stresstests in den Kernkraftwerken der EU-Mitgliedstaaten


 
 
 


Drucksache 128/12

... 4. Diese Überlegungen werden auch den Beitrittsländern mitgeteilt, damit sie die Anwendung auf dieser Grundlage planen und gleich zu Beginn der Angleichung an das EU-Umweltrecht verbessern können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 128/12




2 Einleitung

Warum eine ordnungsgemäße Anwendung wichtig ist

Warum die EU die Informationen über die Anwendung verbessern muss

Verbesserung der Informationen über die Anwendung

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 165/12

... Artikel 11 Absatz 3 und 4 in Verbindung mit Artikel 11 Absatz 6 des Vertrags sieht Änderungen des in Anhang I des Vertrags festgelegten Beitragsschlüssels durch einvernehmliche Entscheidung des Gouverneursrats nach Artikel 5 Absatz 6 Buch stabe e des Vertrags vor. Eine Änderung des Beitragsschlüssels erfolgt gemäß Artikel 11 Absatz 4 des Vertrags dann, wenn sich das genehmigte Stammkapital des ESM aufgrund eines Beitritts nach Maßgabe des Artikels 10 Absatz 3 des Vertrags automatisch erhöht oder wenn die zeitweilige Korrekturregel gemäß Artikel 42 des Vertrags für ein ESM-Mitglied endet. Findet eine Änderung des Beitragsschlüssels nach Artikel 11 Absatz 4 des Vertrags statt oder wird das genehmigte Stammkapital nach Maßgabe des Artikels 10 Absatz 1 des Vertrags verändert, kann anlässlich dieser Maßnahmen der Beitragsschlüssel an etwaige Aktualisierungen des EZB-Kapitalschlüssels angepasst werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

1. Wesentliche Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Erfüllungsaufwand

4. Sonstige Kosten

Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, dem Großherzogtum Luxemburg, Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und der Republik Finnland

Kapitel 1
Mitgliedschaft und Zweck

Artikel 1
Einrichtung und Mitglieder

Artikel 2
Neue Mitglieder

Artikel 3
Zweck

Kapitel 2
Geschäftsführung

Artikel 4
Aufbau und Abstimmungsregeln

Artikel 5
Gouverneursrat

Artikel 6
Direktorium

Artikel 7
Geschäftsführender Direktor

Kapitel 3
Kapital

Artikel 8
Genehmigtes Stammkapital

Artikel 9
Kapitalabrufe

Artikel 10
Veränderungen des genehmigten Stammkapitals

Artikel 11
Beitragsschlüssel

Kapitel 4
Tätigkeit

Artikel 12
Grundsätze

Artikel 13
Verfahren für die Gewährung von Stabilitätshilfe

Artikel 14
Vorsorgliche ESM-Finanzhilfe

Artikel 15
Finanzhilfe zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten eines ESM-Mitglieds

Artikel 16
ESM-Darlehen

Artikel 17
Primärmarkt-Unterstützungsfazilität

Artikel 18
Sekundärmarkt-Unterstützungsfazilität

Artikel 19
Überprüfung der Liste der Finanzhilfeinstrumente

Artikel 20
Preisgestaltung

Artikel 21
Anleiheoperationen

Kapitel 5
Finanzmanagement

Artikel 22
Anlagepolitik

Artikel 23
Dividendenpolitik

Artikel 24
Reserve- und weitere Fonds

Artikel 25
Deckung von Verlusten

Artikel 26
Haushalt

Artikel 27
Jahresabschluss

Artikel 28
Interne Revision

Artikel 29
Externe Prüfung

Artikel 30
Prüfungsausschuss

Kapitel 6
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 31
Sitz

Artikel 32
Rechtsstatus, Vorrechte und Befreiungen

Artikel 33
Bedienstete des ESM

Artikel 34
Berufliche Schweigepflicht

Artikel 35
Persönliche Immunitäten

Artikel 36
Steuerbefreiung

Artikel 37
Auslegung und Streitbeilegung

Artikel 38
Internationale Zusammenarbeit

Kapitel 7
Übergangsregelungen

Artikel 39
Darlehensvergabe des EFSF

Artikel 40
Übertragung der EFSF-Hilfen

Artikel 41
Einzahlung des Anfangskapitals

Artikel 42
Zeitweilige Korrektur des Beitragsschlüssels

Artikel 43
Ersternennungen

Kapitel 8
Schlussbestimmungen

Artikel 44
Beitritt

Artikel 45
Anhänge

Artikel 46
Hinterlegung

Artikel 47
Ratifikation, Genehmigung oder Annahme

Artikel 48
Inkrafttreten

Anhang I
Beitragsschlüssel des ESM

Anhang II
Zeichnungen des genehmigten Stammkapitals

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Gesamtansatz der Bundesregierung

2. Entstehungsgeschichte des ESM

II. Besonderes

1. Ziel und Aufgaben des ESM

2. Mitgliedschaft

3. Bedingungen und Verfahren für die Gewährung von Stabilitätshilfe

a. Grundsätze

b. Verfahren

c. Eilverfahren

4. Instrumente

a. Vorsorgliche Finanzhilfe

b. Darlehen zur Rekapitalisierung von Banken

c. Darlehen

d. Primärmarktkäufe

e. Sekundärmarktkäufe

f. Kosten der Finanzhilfe

5. Organisation und Entscheidungsprozesse

6. Kapital

a. Stammkapital

b. Kapitalabruf

c. Anlagepolitik/Finanzmanagement

d. Ausleihvolumen des ESM

7. Sonstige Vorschriften

8. Voraussetzungen für das Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2084: Gesetz zu dem Vertrag vom 2. März 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus


 
 
 


Drucksache 25/12

... Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, in den folgenden beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesen keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:



Drucksache 279/12

... (f) über die Bedingungen für den Beitritt von Drittländern zu entscheiden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 279/12




1. Einleitung

2. Der GMES-Fonds

3. Durchführung des GMES-Fonds

4. Schlussfolgerungen

Anhang
Entwurf der Hauptbestandteile einer Zwischenstaatlichen Vereinbarung über die Einrichtung eines zwischenstaatlichen Fonds für das Europäische Erdbeobachtungsprogramm (GMES) für den Zeitraum von 2014 bis 2020 zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung des Europäischen Erdbeobachtungsprogramms (GMES) für den Zeitraum von 2014 bis 2020

Einrichtung des GMES-Fonds

Überwachung und Verwaltung

GMES -Rat

Zusammensetzung des GMES-Fonds

Beiträge zum GMES-Fonds

Weitere Ressourcen des GMES-Fonds

Maßnahmen im Rahmen des GMES-Fonds

Beteiligung von Drittländern und internationalen Organisationen

Annahme und Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 187/12

... Die Interamerikanische Entwicklungsbank (IDB) wurde durch das Übereinkommen vom 8. April 1959 zur Er - richtung der Interamerikanischen Entwicklungsbank (Übereinkommen) gegründet. Mit Vertragsgesetz vom 22. Dezember 1975 (BGBl. 1976 II S. 37) hat die Bundesrepublik Deutschland dem Beitritt zu dem Übereinkommen zugestimmt. Das Übereinkommen ist für die Bundesrepublik Deutschland am 9. Juli 1976 in Kraft ge treten (BGBl. 1977 II S. 278).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 187/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Schlussbemerkung

Entschließung

Abschnitt 1
Änderungen des Übereinkommens zur Errichtung der Bank

Abschnitt 2
Änderung der Vorschriften des Gouverneursrats

Abschnitt 3
Änderungen der Allgemeinen Vorschriften für die Aufnahme nichtregionaler Staaten als Mitglieder der Bank

Abschnitt 4
Inkrafttreten

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 594/12

... Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, in den folgenden, beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesen keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:



Drucksache 652/12

... Die EU ist der größte Geldgeber für Entwicklungszusammenarbeit, Klimaschutz und humanitäre Hilfe in der Welt. Sie ist auch der weltweit größte Handelspartner. Wenn es gelingt, die Ressourcen der Union und der Mitgliedstaaten wirksam und beständig jenseits unserer Grenzen einzusetzen und die breite Palette von verfügbaren Instrumenten zusammenzuführen, kann die EU größeren Einfluss auf die Welt um uns herum nehmen. Dies trägt zu mehr Wachstum, Stabilität und Demokratie bei und hilft bei der Verwirklichung politischer Ziele wie der Bekämpfung von Armut und der Förderung von Frieden und Sicherheit, bei der Verfolgung von Strategien für die Bekämpfung des Klimawandels, für die Umwelt und für Verkehr und Energie und bei der Optimierung der Möglichkeiten für internationale Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft und Technologie. Im kommenden Jahr, in dem der EU-Beitritt Kroatiens ansteht, werden der Erweiterungsprozess und die Nachbarschaftsstrategie weiterhin wesentliche Instrumente zur Unterstützung einer positiven Veränderung bei Partnern sein, die in absehbarer Zukunft der EU beitreten könnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 652/12




Mitteilung

Das richtige Fundament schaffen: der Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch den Binnenmarkt und die Industriepolitik

Sich vernetzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben: heute die Netze von morgen schaffen

Beschäftigungswirksames Wachstum: Integration und Exzellenz

Mehr Wettbewerbsfähigkeit durch Europas Ressourcen

Errichtung eines sicheren und geschützten Europa

Unser Gewicht zur Geltung bringen: Europa als globaler Akteur

Anhang
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Anhang I
Künftige Initiativent

Anhang II
Initiativen zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands

Anhang III
Liste der zurückzuziehenden Vorschläge3


 
 
 


Drucksache 685/12 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 903. Sitzung am 23. November 2012 beschlossen, zu den in der Drucksache 685/12 näher bezeichneten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.



Drucksache 658/12 (Beschluss)

Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien



Drucksache 310/12

... (2) Das Pfandrecht erlischt nicht, wenn der Gläubiger innerhalb der Frist des Absatzes 1 die Beschlagnahme des Schiffes wegen des Pfandrechts erwirkt, sofern das Schiff später im Wege der Zwangsvollstreckung veräußert wird, ohne dass das Schiff in der Zwischenzeit von einer Beschlagnahme zugunsten dieses Gläubigers frei geworden ist. Das gleiche gilt für das Pfandrecht eines Gläubigers, der wegen seines Pfandrechts dem Zwangsvollstreckungsverfahren innerhalb dieser Frist beitritt.



Drucksache 731/12

... 1. Arbeitsgruppe "Erweiterung und Beitrittsländer"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 731/12




I. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft

II. Bereich Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Bildung

III. Bereich Landwirtschaft und Fischerei, Lebensmittelbereich

IV. Bereich Verkehr

V. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit

VI. Bereich Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, Statistik

VII. Bereich Telekommunikation, Informationsindustrie und Innovation

VIII. Bereich Regionalpolitik, Strukturpolitik

IX. Bereich Energie

X. Bereich Kultur und Sport

XI. Bereich Inneres und Justiz

I. Bereich Beschäftigung, Soziale Angelegenheiten, Bildung

II. Bereich Verkehr


 
 
 


Drucksache 215/12 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 896. Sitzung am 11. Mai 2012 beschlossen, zu dem in der Drucksache 215/12 näher bezeichneten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.



Drucksache 522/12

... Die Überprüfungskonferenz, in Anbetracht des Artikels 123 Absatz 1 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs, in dem der Generalsekretär der Vereinten Nationen ersucht wird, sieben Jahre nach Inkrafttreten des Statuts eine Überprüfungskonferenz zur Prüfung etwaiger Änderungen des Statuts einzuberufen, in Anbetracht des Artikels 121 Absatz 5 des Statuts, in dem es heißt, dass eine Änderung der Artikel 5, 6, 7 und 8 des Statuts für die Vertragsstaaten, welche die Änderung angenommen haben, ein Jahr nach Hinterlegung ihrer Ratifikations- oder Annahmeurkunde in Kraft tritt und dass der Gerichtshof seine Gerichtsbarkeit über ein von der Änderung erfasstes Verbrechen hinsichtlich eines Vertragsstaats, der die Änderung nicht angenommen hat, nicht ausübt, wenn das Verbrechen von Staatsangehörigen des betreffenden Vertragsstaats oder in dessen Hoheitsgebiet begangen wurde, und ihr Verständnis bestätigend, dass in Bezug auf diese Änderung derselbe Grundsatz, der für einen Vertragsstaat gilt, der die Änderung nicht angenommen hat, auch für Staaten gilt, die nicht Vertragspartei des Statuts sind, bestätigend, dass im Lichte des Artikels 40 Absatz 5 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge Staaten, die später Vertragsstaat des Statuts werden, entscheiden können, ob sie die in dieser Resolution enthaltene Änderung zum Zeitpunkt der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung des Statuts oder des Beitritts dazu annehmen, in Anbetracht des Artikels 9 des Statuts über die "Verbrechenselemente", in dem es heißt, dass die Elemente dem Gerichtshof bei der Auslegung und Anwendung der Bestimmungen in Bezug auf die seiner Gerichtsbarkeit unterliegenden Verbrechen helfen, unter gebührender Berücksichtigung dessen, dass die Verbrechen der Verwendung von Gift oder vergifteten Waffen, der Verwendung erstickender, giftiger oder gleichartiger Gase sowie aller ähnlichen Flüssigkeiten, Stoffe oder Vorrichtungen und der Verwendung von Geschossen, die sich im Körper des Menschen leicht ausdehnen oder flachdrücken, beispielsweise Geschosse mit einem harten Mantel, der den Kern nicht ganz umschließt oder mit Einschnitten versehen ist, als schwere Verstöße gegen die in einem internationalen bewaffneten Konflikt anwendbaren Gesetze und Gebräuche nach Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b bereits der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterliegen, in Anbetracht der relevanten Elemente der Verbrechen innerhalb der "Verbrechenselemente", die bereits am 9. September 2000 von der Versammlung der Vertragsstaaten angenommen wurden, in der Erwägung, dass die genannten relevanten Elemente der Verbrechen auch bei der Auslegung und Anwendung in bewaffneten Konflikten, die keinen internationalen Charakter haben, helfen können, da sie unter anderem präzisieren, dass das Verhalten im Zusammenhang mit einem bewaffneten Konflikt stattfand und mit diesem verbunden war, wodurch somit bestätigt wird, dass Situationen im Zusammenhang mit der Wahrung der öffentlichen Sicherheit von der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs ausgeschlossen sind, in der Erwägung, dass die in Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe e Ziffer xiii (Verwendung von Gift oder vergifteten Waffen) und in Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe e Ziffer xiv (Verwendung erstickender, giftiger oder gleichartiger Gase sowie aller ähnlichen Flüssigkeiten, Stoffe oder Vorrichtungen) genannten Verbrechen schwere Verstöße gegen die Gesetze und Gebräuche darstellen, die in einem bewaffneten Konflikt anwendbar sind, der keinen internationalen Charakter hat, wie sich aus dem Völkergewohnheitsrecht ergibt, in der Erwägung, dass das in Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe e Ziffer xv (Verwendung von Geschossen, die sich im Körper des Menschen leicht ausdehnen oder flachdrücken) genannte Verbrechen ebenfalls einen schweren Verstoß gegen die Gesetze und Gebräuche darstellt, die in einem bewaffneten Konflikt anwendbar sind, der keinen internationalen Charakter hat, und in dem Verständnis, dass nur dann ein Verbrechen vorliegt, wenn der Täter die Geschosse verwendet, um das Leiden oder die Verletzungswirkung bei der Person, die Ziel dieser Geschosse ist, unnötig zu verstärken, wie sich aus dem Völkergewohnheitsrecht ergibt,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 522/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

3 Vorbemerkung

Schlussbemerkung

Resolution RC/Res.5

Anlage I
Änderung des Artikels 8

Resolution RC/Res.6

Das Verbrechen der Aggression

Anlage I
Änderungen des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression

Artikel 8bis
Verbrechen der Aggression

Artikel 15a3
Ausübung der Gerichtsbarkeit über das Verbrechen der Aggression

Artikel 15ter
Ausübung der Gerichtsbarkeit über das Verbrechen der Aggression

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

1. Gesamtwürdigung

2. Tatbestand der Aggression und Ausübung der Gerichtsbarkeit

a Vorgeschichte

b Konferenzverlauf

c Ergebnis der Verhandlungen

aa Tatbestand des Verbrechens der Aggression Artikel 8bis des Römischen Statuts

bb Ausübung der Gerichtsbarkeit Artikel 15bis und Artikel 15ter des Römischen Statuts

cc Aktivierung der Gerichtsbarkeit des IStGH über das Verbrechen der Aggression

3. Änderung des Artikels 8 des Römischen Statuts

4. Verbrechenselemente, Vereinbarte Auslegungen

5. Deutsche Übersetzung

II. Besonderer Teil

Artikel 5
Absatz 2

Artikel 8bis
Verbrechen der Aggression

Artikel 9
Absatz 1 Satz 1

Artikel 15bis
Ausübung der Gerichtsbarkeit über das Verbrechen der Aggression

Artikel 15ter
Ausübung der Gerichtsbarkeit über das Verbrechen der Aggression

Artikel 25
Absatz 3bis

Anlage zur
Denkschrift

Resolution RC/Res.5

Änderungen des Artikels 8 des Römischen Statuts

Anlage I
Änderung des Artikels 8

Anlage II
Verbrechenselemente

Artikel 8
Absatz 2 Buchstabe e Ziffer xiii

Artikel 8
Absatz 2 Buchstabe e Ziffer xiv

Artikel 8
Absatz 2 Buchstabe e Ziffer xv

Resolution RC/Res.6

Anlage I
Änderungen des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression

Artikel 8bi3
Verbrechen der Aggression

Artikel 15bi3
Ausübung der Gerichtsbarkeit über das Verbrechen der Aggression

Artikel 15ter
Ausübung der Gerichtsbarkeit über das Verbrechen der Aggression

Anlage II
Änderungen der Verbrechenselemente

Artikel 8bis
Verbrechen der Aggression

Anlage III
Vereinbarte Auslegungen betreffend die Änderungen des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression

Unterbreitung durch den Sicherheitsrat

Gerichtsbarkeit ratione temporis

Innerstaatliche Gerichtsbarkeit über das Verbrechen der Aggression

Weitere vereinbarte Auslegungen


 
 
 


Drucksache 658/12

Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien



Drucksache 517/12

... (2) Beziehen sich die in Absatz 1 genannten Verfahren nur auf das Erbrecht eines Miterben, bestimmt sich der Geschäftswert nach dem Anteil dieses Miterben. Entsprechendes gilt, wenn ein weiterer Miterbe einer bereits beurkundeten eidesstattlichen Versicherung beitritt.



Drucksache 820/12

... /EG, Tabak zum oralen Gebrauch (Snus) in Verkehr zu bringen, bleibt bestehen (dies gilt auch im grenzüberschreitenden Fernabsatz, aber - aufgrund einer Ausnahmeregelung in seiner Beitrittsakte - nicht für Schweden 22).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen mit Interessenträgern und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags16

3.1. Inhaltsstoffe und Emissionen

3.2. Kennzeichnung und Verpackung

3.3. Rückverfolgbarkeit und Sicherheitsmerkmale

3.4. Tabak zum oralen Gebrauch

3.5. Grenzüberschreitender Verkauf von Tabakerzeugnissen im Fernabsatz

3.6. Neuartige Tabakerzeugnisse

3.7. Nikotinhaltige Erzeugnisse

3.8. Pflanzliche Raucherzeugnisse

3.9. Zuständigkeit der Union

3.9.1. Rechtsgrundlage

3.9.2. Subsidiarität

3.9.3. Verhältnismäßigkeit

3.9.4. Grundlegende Rechte

3.9.5. Rechtsform

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Definitionen

Titel II
Tabakerzeugnisse

Kapitel I
Inhaltsstoffe und Emissionen

Artikel 3
Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidhöchstgehalte sowie sonstige Höchstwerte

Artikel 4
Messverfahren

Artikel 5
Meldung von Inhaltsstoffen und Emissionen

Artikel 6
Regelung der Inhaltsstoffe

Kapitel II
Kennzeichnung und Verpackung

Artikel 7
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 8
Textliche Warnhinweise für Rauchtabak

Artikel 9
Kombinierte gesundheitsbezogene Warnhinweise für Rauchtabak

Artikel 10
Kennzeichnung von Rauchtabak mit Ausnahme von Zigaretten und von Tabak zum Selbstdrehen

Artikel 11
Kennzeichnung rauchloser Tabakerzeugnisse

Artikel 12
Produktbeschreibung

Artikel 13
Aufmachung und Inhalt der Packungen

Artikel 14
Rückverfolgbarkeit und Sicherheitsmerkmale

Kapitel III
Tabak zum oralen Gebrauch

Artikel 15
Tabak zum oralen Gebrauch

Kapitel IV
Grenzüberschreitender Verkauf von Tabakerzeugnissen im Fernabsatz

Artikel 16
Grenzüberschreitender Verkauf von Tabakerzeugnissen im Fernabsatz

Kapitel V
Neuartige Tabakerzeugnisse

Artikel 17
Meldung neuartiger Tabakerzeugnisse

Titel III
Nichttabakprodukte

Artikel 18
Nikotinhaltige Erzeugnisse

Artikel 19
Pflanzliche Raucherzeugnisse

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Zusammenarbeit und Durchsetzung

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 22
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 23
Bericht

Artikel 24
Einfuhr, Verkauf und Konsum von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Übergangsbestimmung

Artikel 27
Aufhebung

Artikel 28
Inkrafttreten

Artikel 29
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [...]

Anhang I
LISTE der textlichen Warnhinweise (gemäß Artikel 9 und Artikel 10 Absatz 1)

Anhang II
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 656/12

... Der Beitritt Kroatiens zur EU ist für den 1. Juli 2013 geplant. Auch wenn die Beitrittsakte1 noch nicht von allen Mitgliedstaaten ratifiziert worden ist, so hat die Kommission kürzlich bereits ihre Vorschläge für den Mehrjährigen Finanzrahmen2 im Hinblick auf den Beitritt Kroatiens aktualisiert. Eine ähnliche Anpassung sollte für die GAP-Reformvorschläge erarbeitet werden, damit nach deren Annahme Kroatien als neuer Mitgliedstaat voll einbezogen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 656/12




Änderung des Vorschlags COM 2011 628 final/2 der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Änderung des Vorschlags COM 2011 628 final/2 der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik

Artikel 98
Anwendung der Sanktion in Bulgarien, Kroatien und Rumänien

Kapitel IV
Transparenz

Artikel 110a
Veröffentlichung der Begünstigten

Artikel 110b
Schwellenwert

Artikel 110c
Unterrichtung der Begünstigten

Artikel 110d
Befugnisse der Kommission

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 59/12 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 893. Sitzung am 2. März 2012 beschlossen, zu den in der Drucksache 59/12 näher bezeichneten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.



Drucksache 308/12

... Adressaten der Belehrung sind stets diejenigen Personen, an die sich die gerichtliche Entscheidung richtet. Im Erkenntnisverfahren sind dies insbesondere die Parteien und gegebenenfalls Nebenintervenienten und Streitverkündungsempfänger im Falle ihres Beitritts. Zeugen und Sachverständige sind über ihre Möglichkeiten zur sofortigen Beschwerde gegen Kosten- und Ordnungsmittelentscheidungen gemäß § 380 Absatz 3, § 390 Absatz 3 und § 409 Absatz 3 sowie gegen Zwischenurteile gemäß § 387 Absatz 3 zu belehren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderungen der Zivilprozessordnung

§ 232
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Rechtspflegergesetzes

§ 19a
Verfahren nach dem internationalen Insolvenzrecht.

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen

Artikel 8
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 5b
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 9
Änderung der Kostenordnung

§ 1b
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

§ 8a
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 11
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

§ 3a
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 12
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 13
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

§ 4c
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 14
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 12c
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 15
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 16
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet des Grundbuchwesens

Artikel 18
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 19
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat

IV. Gesetzesfolgen; Nachhaltigkeitsaspekte

V. Erfüllungsaufwand

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu den Nummern 1 bis 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 15

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1775: Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.