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143 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bedarfsplans"


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Drucksache 268/1/20

... Einzelne Annahmestellen für Slops und übrigen Sonderabfall sind bereits errichtet und in Betrieb. Diese müssen bei der Aufstellung eines Bedarfsplanes Eingang finden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 268/1/20




1. Zu § 2 Absatz 5 Satz 2 BinSchAbfÜbkAG

2. Zu § 2 Absatz 6 BinSchAbfÜbkAG

3. Zu § 2 Absatz 10 - neu - BinSchAbfÜbkAG

4. Zu § 3 Absatz 2 BinSchAbfÜbkAG

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu § 3

6. Zu § 4 Absatz 3 Nummer 5 BinSchAbfÜbkAG

7. Zu § 17 Absatz 1 Nummern 1 und 2, Absatz 2, Absatz 3 BinSchAbfÜbkAG

8. Zu § 17 Absatz 6 BinSchAbfÜbkAG

9. Zu § 17 Absatz 7 BinSchAbfÜbkAV

10. Zu § 18 Absatz 1 Nummer 4 BinSchAbfÜbkAV

11. Zu § 18 Absatz 5 und § 22 Absatz 2 Nummer 1 BinSchAbfÜbkAG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 268/20 (Beschluss)

... Einzelne Annahmestellen für Slops und übrigen Sonderabfall sind bereits errichtet und in Betrieb. Diese müssen bei der Aufstellung eines Bedarfsplanes Eingang finden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 268/20 (Beschluss)




1. Zu § 2 Absatz 5 Satz 2 BinSchAbfÜbkAG

2. Zu § 2 Absatz 6 BinSchAbfÜbkAG

3. Zu § 3 Absatz 2 BinSchAbfÜbkAG

4. Zu § 4 Absatz 3 Nummer 5 BinSchAbfÜbkAG

5. Zu § 17 Absatz 1 Nummern 1 und 2, Absatz 2, Absatz 3 BinSchAbfÜbkAG

6. Zu § 17 Absatz 6 BinSchAbfÜbkAG

7. Zu § 17 Absatz 7 BinSchAbfÜbkAG

8. Zu § 18 Absatz 1 Nummer 4 BinSchAbfÜbkAG

9. Zu § 18 Absatz 5 und § 22 Absatz 2 Nummer 1 BinSchAbfÜbkAG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 268/20

... § 4 Bedarfsplan für gemeinsam zu nutzende Annahmestellen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 268/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

§ 1
Räumlicher Geltungsbereich und Geltung der Begriffsbestimmungen

§ 2
Pflicht zur Einrichtung und zum Betrieb von Annahmestellen

§ 3
Vereinbarungen über gemeinsam zu nutzende Annahmestellen

§ 4
Bedarfsplan für gemeinsam zu nutzende Annahmestellen

§ 5
Weitere Entsorgung durch Annahmestellen nach der Annahme

§ 6
Allgemeine Auskunftspflichten

§ 7
Besondere Pflichten des Betreibers einer Bunkerstelle

§ 8
Besondere Pflichten des Schiffsbetreibers

§ 9
Besondere Pflichten der Betreiber der Annahmestellen und der Ladungsempfänger

§ 10
Besondere Pflichten des Schiffsführers

§ 11
Pflichten für Schiffsführer von Fahrzeugen, die kein Gasöl als Kraftstoff benutzen oder Gasöl außerhalb des Anwendungsbereiches der Anlage 1 zum Übereinkommen tanken

§ 12
Pflichten von Dritten, die mit der Annahme von Schiffbetriebsabfällen oder Dämpfen beauftragt wurden

§ 13
Ordnungswidrigkeitendatei

§ 14
Zuständige Behörden für Aufgaben des Bundes

§ 15
Zuständige Behörden der Länder

§ 16
Gleichwertigkeiten

§ 17
Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörden, Mitwirkungspflicht

§ 18
Verordnungsermächtigungen

§ 19
Übertragung von Aufgaben

§ 20
Datenübermittlung und Datenaustausch

§ 21
Befreiung der innerstaatlichen Institution von der Körperschaftssteuer

§ 22
Bußgeldvorschriften

§ 23
Übergangsbestimmungen

§ 24
Zeitliche Anwendungsvorschrift

§ 25
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen KMU

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

aa Einmaliger Erfüllungsaufwand

bb Jährlicher Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Einmaliger Erfüllungsaufwand auf Bundesebene

bb Einmaliger Erfüllungsaufwand auf Landesebene einschließlich Kommunen

cc Jährlicher Erfüllungsaufwand des Bundes

dd Jährlicher Erfüllungsaufwand der Länder einschließlich Kommunen

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Anlage
Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4925, BMVI: Entwurf eines Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Einmaliger Erfüllungsaufwand

Jährlicher Erfüllungsaufwand

5 Verwaltung

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. Evaluierung

II.4. KMU-Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 393/20

... (1) Vor Beginn der Planung und Umsetzung einer der in Kapitel 4 genannten Maßnahmen, die nicht Bestandteil des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes und keine Maßnahmen nach Anlage 4 Abschnitt 2 Nummer 25 bis 28 sind, legt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur dem Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur und dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages einen Bericht vor. Dieser Bericht enthält neben einer Beschreibung der Maßnahme eine Stellungnahme, ob und in welchem Umfang ausreichend Planungskapazitäten und Haushaltsmittel für die jeweilige Maßnahme vorhanden sind, die eine Umsetzung der jeweiligen Maßnahme ohne Konkurrenz zu anderen Maßnahmen des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen gemäß der Anlage des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 393/20




§ 15
Bundesförderprogramm.

§ 24
Transparenz zur Sicherstellung ausreichender Planungskapazitäten

‚Artikel 4 Änderung des Maßnahmegesetzvorbereitungsgesetzes

§ 2a
Verkehrswegeinfrastrukturprojekte zur Strukturstärkung


 
 
 


Drucksache 579/19

... Bei dem Ausbau der Eisenbahnstrecke von München über Mühldorf nach Freilassing handelt es sich um ein verkehrlich außergewöhnlich bedeutendes Projekt, das Teil des TEN-Kernnetzkorridors Rhein-Donau ist. Maßnahmenziel ist die Herstellung der vollständigen Zweigleisigkeit zwischen Markt Schwaben und Tüßling bis zur Grenze nach Österreich sowie die Elektrifizierung der gesamten Strecke. Gleichzeitig gehört die Anbindung des Flughafens München über eine zu bauende Walpertskirchner Spange zum Projektziel. Diese Kapazitätserweiterung und die mit der Elektrifizierung einhergehende Möglichkeit, höhere Lasten im Güterverkehr zu transportieren dient u.a. dem Güterverkehr aus dem und zum Chemiedreieck Richtung München und Richtung Salzburg. Es erfolgt eine Geschwindigkeitsanhebung auf bis zu 160 km/h, die sowohl dem Personenfernverkehr zwischen Salzburg und München dient als auch eine Fernbahnanbindung zum Flughafen München ermöglicht. Sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr erfolgen Verlagerungen von der überlasteten und längeren Strecke über Rosenheim in dieser Verbindung als auch Transportkostensenkungen und Zeiteinsparungen. Die ebenfalls enthaltene Truderinger Kurve stellt eine Verbindung der Bahnstrecken nach Mühldorf und Rosenheim her. Somit können insbesondere Verkehre zwischen dem KV-Terminal München-Riem und Österreich / Italien ohne zeitintensiven Fahrtrichtungswechsel in München geführt werden. Das hohe Gemeinwohlinteresse ergibt sich aus der gesamtwirtschaftlichen Bewertung, die im Vorfeld der Aufnahme des Projekts in den Bedarfsplan erfolgt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 579/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Gegenstand des Gesetzes

§ 2
Verkehrsinfrastrukturprojekte

§ 3
Träger des Vorhabens; zuständige Behörde

§ 4
Vorbereitendes Verfahren

§ 5
Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

§ 6
Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen

§ 7
Anhörungsverfahren

§ 8
Abschlussbericht und Anlagen zum Abschlussbericht

§ 9
Zusätzliche Zugänglichmachung und Bekanntgabe des Maßnahmengesetzes

§ 10
Vollzugskontrolle; Unterrichtung der Europäischen Kommission

§ 11
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen für Änderungen des Maßnahmengesetzes

§ 12
Normenkontrollverfahren

§ 13
Zusätzliche Regelungen der Behörde

§ 14
Überleitung von Verfahren

§ 15
Gebühren

§ 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

3. Nachhaltigkeitsaspekte

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Satz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absätze 3 bis 5

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummern 1 bis 7

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu § 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Anlage
Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5016, BMVI: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich - Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2. Weitere Kosten

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 400/6/19

... Dies hätte zur Folge, dass Maßnahmen der Anlage 5 Abschnitt 2, die bereits Bestandteil des Bedarfsplans sind, schlechter gestellt würden als die Maßnahmen der Anlage 4 Abschnitt 2.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/6/19




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 504/1/18

... Der Bundesrat stellt fest, dass im vorliegenden Gesetzentwurf wesentliche Aufgabenerweiterungen bei den Aufgaben der Landesausschüsse vorgesehen sind. Bereits in den vergangenen Jahren gab es umfangreiche und komplexe Erweiterungen der Aufgaben des Landesausschüsse durch die Gesetzgebung und Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (Bedarfsplanungs-Richtlinie Stand: 17. Juli 2014 des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie) in der Neufassung vom 20. Dezember 2012 veröffentlicht im Bundesanzeiger BAnz AT 31.12.2012 B7 vom 31. Dezember 2012 in Kraft getreten am 1. Januar 2013 zuletzt geändert am 17. Juli 2014 veröffentlicht im Bundesanzeiger BAnz AT 29.09.2014 B4 vom 29. September 2014 in Kraft getreten am 30. September 2014).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 504/1/18




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 20j Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 und Absatz 5 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 24a Absatz 2 Satz 1 SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 27a Absatz 4 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 31 Absatz 1a Satz 2 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 37b Absatz 4 Satz 1 SGB V und Buchstabe b - neu - § 37b Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 53 Absatz 5 und Absatz 8 Satz 1 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe a § 65c Absatz 5 Satz 4 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe a § 75 Absatz 1a SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe d § 87 Absatz 2b Satz 3 Nummer 2 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe a0 - neu - § 87a Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa - neu - § 87a Absatz 4 Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - SGB V , Doppelbuchstabe bb § 87a Absatz 4 Satz 5 SGB V und Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 87a Absatz 5 Satz 13 - neu - SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 90 Absatz 3 Satz 4 SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 90 Absatz 4 Satz 3 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b § 92 Absatz 6a Satz 4 SGB V Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b ist zu streichen.

17. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe c - neu - § 92 Absatz 7e und Absatz 7f SGB V

18. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 95 Absatz 2 Satz 9a - neu - bis Satz 9c - neu - SGB V

19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 18

Zu Artikel 1 Nummer 52

20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 18 und Ziffer 19

Zu Artikel 1 Nummer 52

21. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 95 Absatz 1a Satz 1a - neu - SGB V Doppelbuchstabe cc § 95 Absatz 1a bisheriger Satz 2 SGB V Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 3 Satz 1 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 21

Zu Artikel 1 Nummer 52

23. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 1a Satz 1 SGB V und Nummer 56 Buchstabe f - neu - § 105 Absatz 5 Satz 1 SGB V

24. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 2 Satz 6 SGB V

25. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 2 Satz 6 SGB V

26. Zu Artikel 1 Nummer 52 § 95 SGB V

27. Zu Artikel 1 Nummer 53 § 96 Absatz 2a Satz 3 - neu - SGB V

28. Zu Artikel 1 Nummer 53a - neu - § 100 Absatz 2 SGB V

29. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe a § 103 Absatz 1 Satz 2 SGB V

30. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe a § 103 Absatz 1 Satz 2 SGB V

31. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe a1 - neu - § 103 Absatz 1a - neu - SGB V

32. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe b § 103 Absatz 2 Satz 4, Satz 6 und Satz 7 SGB V

33. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe b § 103 Absatz 2 Satz 9 - neu - SGB V

34. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 105 Absatz 1a Satz 3, Satz 4, Satz 4a - neu -, Satz 4b - neu - und Satz 4c - neu - SGB V

35. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 105 Absatz 1a Satz 3 Nummer 7 - neu - SGB V Buchstabe c § 105 Absatz 1d - neu - SGB V

36. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c § 105 Absatz 1b Satz 2a - neu - und Satz 2b - neu - SGB V

37. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c § 105 Absatz 1b Satz 3 SGB V

38. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c § 105 Absatz 1b Satz 3 SGB V

39. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe e § 105 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 SGB V

40. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe e § 105 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB V

41. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 130a Absatz 2 SGB V

42. Zu Artikel 1 Nummer 73 Buchstabe a § 132d Absatz 1 Satz 9 - neu - SGB V

43. Zu Artikel 1 Nummer 76a - neu - § 135b Absatz 4 Satz 2 SGB V

44. Zu Artikel 1 Nummer 76a - neu - § 135d - neu - SGB V

§ 135d
Förderung der Qualität durch die Krankenkassen

45. Zu Artikel 1 Nummer 80 Buchstabe a0 - neu - § 140a Absatz 1 Satz 1 SGB V

46. Zu Artikel 1 Nummer 80 a - neu - § 140f Absatz 7 SGB V

47. Hilfsempfehlung zu Ziffer 46

Zu Artikel 1 Nummer 80a

48. Zu Artikel 1 Nummer 91 § 274 Absatz 1 Satz 7 und Satz 8 SGB V

49. Zu Artikel 1 Nummer 95a - neu - § 287a - neu - SGB V

§ 287a
Übermittlungspflicht der Finanzbehörden

50. Zu Artikel 1 Nummer 99 Buchstabe d § 295 Absatz 4 Satz 3 SGB V

51. Zu Artikel 10 Nummer 6 § 47a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2, 3 und Satz 5 - neu - SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

52. Zu Artikel 10 Nummer 6 § 47a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3a - neu - SGB XI

53. Zu Artikel 15 Nummer 6 - neu - § 32b Absatz 1 Satz 3 - neu - Ärzte-ZV und Artikel 15a - neu - § 32b Absatz 1 Satz 3 - neu - Zahnärzte-ZV

‚Artikel 15a Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte


 
 
 


Drucksache 432/16

... Ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand ist für den Bund, nicht aber für die Länder und Kommunen zu erwarten. Die notwendigen Planungs- und Verfahrensschritte für den Neu- und Ausbau von Bundeswasserstraßen bleiben unverändert. Die Festlegung von Ausbauplanungen der Bundeswasserstraßen mit Gesetzeskraft kann die Umsetzung beschlossener Vorhaben erleichtern und damit zu einer Beschleunigung der Investitionsvorhaben mit einem nicht näher zu quantifizierenden volkswirtschaftlichen Nutzen sowie zur Senkung von Planungs- und Verfahrenskosten in nicht näher zu quantifizierender Höhe führen. Die in § 4 des Bundeswasserstraßenausbaugesetzes geregelte Pflicht, den Bedarfsplan alle fünf Jahre zu überprüfen, kann zu zusätzlichen Kosten führen, wenn die Prüfung des Bedarfsplans Neubewertungen von Projekten erfordert. Insgesamt wird der Erfüllungsaufwand auf rd. 50 000 Euro alle fünf Jahre geschätzt. Etwaiger Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln wird finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 12 ausgeglichen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 432/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Bundeswasserstraßenausbaugesetz (WaStrAbG)

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

Anlage
(zu § 1 Absatz 1) Bedarfsplan für die Bundeswasserstraßen

Abschnitt 1
Laufende und fest disponierte Vorhaben

Abschnitt 2
Neue Vorhaben, Vordringlicher Bedarf (VB-E u. VB)

Artikel 2
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

1. Bundesverkehrswegeplan 2030

a Bundesverkehrswegeplan als zentrales Element der Infrastrukturplanung

b Leistungsfähige Verkehrsnetze als oberstes Ziel

c Stärkung der Infrastruktur in einem größer werdenden Europa

d Investitionen für Ersatz und Erhaltung

2. Rahmenbedingungen für das Bundeswasserstraßenausbaugesetz

3. Verkehrsnachfrage und -prognosen 2030

4. Methodik zur Bewertung von Aus- und Neubauprojekten

a Weiterentwicklung der Kosten-Nutzen-Analyse Modul A

b Umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung Modul B

c Weitere Module

5. Finanzpolitische und haushaltsrechtliche Bedeutung

III. Alternative

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Nachhaltigkeit

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

IX. Weitere Kosten

X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen

XII. Demografie-Check

XIII. Zeitliche Geltung; Befristung

B. Besonderer Teil zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Anlage 1 zu § 1 Absatz 1

I. Einstufungen der Vorhaben in die Dringlichkeitskategorien des BVWP

1. Vordringlicher Bedarf VB und Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung VB-E

2. Weiterer Bedarf WB

II. Auswirkungen auf die weiteren Planungsstufen

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 433/16

... Gemäß § 4 des Gesetzes über den Ausbau der Schienenwege des Bundes ist der Bedarfsplan für die Bundesschienenwege spätestens nach Ablauf von fünf Jahren zu überprüfen, ob er der zwischenzeitlich eingetretene Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung anzupassen ist. Dies ist im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes 2030 geschehen. Die diesem zugrundeliegende Verkehrsprognose 2030 sagt eine weitere Zunahme des Schienenverkehrs voraus. Der geltende Bedarfsplan für die Bundesschienenwege soll daher an die prognostizierte Verkehrsentwicklung angepasst werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 433/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder inklusive Kommunen

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Anlage
(zu § 1) Bedarfsplan für die Bundesschienenwege

Abschnitt 1
Laufende und fest disponierte Vorhaben

Abschnitt 2
Neue Vorhaben

Unterabschnitt 1
Vordringlicher Bedarf (VB-E u. VB)

Unterabschnitt 2
Vorhaben des Potentiellen Bedarfs, die in den VB aufsteigen können

Unterabschnitt 3
Neue Vorhaben, Weiterer Bedarf (WB)

Artikel 2

Artikel 3

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Inhalt des Entwurfs

1. Bundesverkehrswegeplan 2030

1.1. Bundesverkehrswegeplan als zentrales Element der Infrastrukturplanung

1.2. Leistungsfähige Verkehrsnetze als oberstes Ziel

1.3. Stärkung der Infrastruktur in einem größer werdenden Europa

1.4. Gezielte Engpassbeseitigung im Verkehrssystem

1.5. Investitionen für Ersatz und Erhaltung

2. Rahmenbedingungen für das Bundesschienenwegeausbaugesetz

3. Verkehrsnachfrage und -prognosen 2030

4. Methodik zur Bewertung von Aus- und Neubauprojekten

4.1. Weiterentwicklung der Nutzen-Kosten-Analyse Modul A

4.2. Umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung Modul B

4.3. Raumordnerische Beurteilung Modul C

4.4. Städtebauliche Beurteilung Modul D

5. Finanzpolitische und haushaltsrechtliche Bedeutung

6. Förderung Transeuropäischer Netze

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Nachhaltigkeitsaspekt

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a. Erfüllungsaufwand des Bundes

b. Erfüllungsaufwand der Länder inklusive Kommunen

IX. Weitere Kosten

X. Geschlechterspezifische Auswirkungen

XI. Demografie-Check

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 5

Zu § 8

Zur Anlage zu § 1 :

1. Vordringlicher Bedarf VB und Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung VB-E

2. Weiterer Bedarf WB

3. Potentieller Bedarf

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 129/15 (Beschluss)

... kann in der Bundesfachplanung zudem die zur Anbindung der Höchstspannungsleitungen erforderlichen Netzverknüpfungspunkte abweichend von den im Bundesbedarfsplan festgelegten Netzverknüpfungspunkten bestimmen.



Drucksache 129/1/15

... kann in der Bundesfachplanung zudem die zur Anbindung der Höchstspannungsleitungen erforderlichen Netzverknüpfungspunkte abweichend von den im Bundesbedarfsplan festgelegten Netzverknüpfungspunkten bestimmen.



Drucksache 157/2/14

... Der Einsatz von Erdkabeln ist für alle im Bundesbedarfsplan enthaltenen Vorhaben möglich, wenn die Anforderungen nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 des



Drucksache 333/13

... ) ein neues Verfahren zur Netzausbaubedarfsplanung eingeführt und wurden durch Verabschiedung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) die Grundlagen für beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren gelegt. Den ersten Netzentwicklungsplan Strom hat die



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