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"Bauproduktnorm"
Drucksache 613/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Jährliches Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung - COM(2013) 561 final
... 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Kommission darauf hinzuwirken, dass bei einer Überarbeitung bzw. erstmaligen Neufassung von Bauproduktnormen, die wie die Europäische Norm für Stahl- und Aluminiumtragwerke ebenfalls hohe Relevanz für kleinere und mittlere Unternehmen haben, die Belange von kleineren und mittleren Unternehmen entsprechend in der jeweiligen Norm Berücksichtigung finden.
Drucksache 613/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Jährliches Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung - COM(2013) 561 final
... 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zudem, bei der Kommission darauf hinzuwirken, dass bei einer Überarbeitung beziehungsweise erstmaligen Neufassung von Bauproduktnormen, die wie die Europäische Norm für Stahl- und Aluminiumtragwerke ebenfalls hohe Relevanz für kleinere und mittlere Unternehmen haben, die Belange von kleineren und mittleren Unternehmen entsprechend in der jeweiligen Norm Berücksichtigung finden.
Drucksache 331/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung - COM(2012) 242 final
... ) verbindlich vorgegebenen Grundanforderung 3 (Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz) zur harmonisierten Bauproduktnormung würde eine nicht verfahrens- und sachgerechte Doppelregelung bei gleichzeitiger Anwendung des vorliegenden Richtlinienvorschlags bestehen. Der Bundesrat hält es aus diesen Gründen für erforderlich, die in den Artikeln 2, 74, 75, 100 in Verbindung mit Artikel 103 und den Anhängen VII und XI formulierten Regelungen zur Exposition durch Baumaterialien in Gebäuden zu streichen.
Drucksache 331/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung - COM(2012) 242 final
... ) verbindlich vorgegebenen Grundanforderung 3 (Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz) zur harmonisierten Bauproduktnormung würde eine nicht verfahrens- und sachgerechte Doppelregelung bei gleichzeitiger Anwendung des vorliegenden Richtlinienvorschlags bestehen. Der Bundesrat hält es aus diesen Gründen für erforderlich, die in den Artikeln 2, 74, 75, 100 in Verbindung mit Artikel 103 und den Anhängen VII und XI formulierten Regelungen zur Exposition durch Baumaterialien in Gebäuden zu streichen.
Drucksache 639/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung - Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss KOM (2011) 593 endg; Ratsdok. 14450/11
... ) verbindlich vorgegebenen Grundanforderung 3 (Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz) zur harmonisierten Bauproduktnormung würde eine nicht verfahrens- und sachgerechte Doppelregelung bei gleichzeitiger Anwendung des vorliegenden Richtlinienvorschlags bestehen.
Zur Registrierung bzw. Erlaubnis für industrielle Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien
Zu den Regelungen zur Exposition durch Baumaterialien in Gebäuden
Zu den Regelungen zur Exposition durch Radon in Gebäuden
Zum Schutz der Umwelt vor ionisierender Strahlung
Zur rechtlichen Verbindlichkeit und besseren Lesbarkeit der Richtlinie
Zur Umsetzung der Richtlinie
Zu den Mitteilungspflichten
Zu Regelungen zu den natürlichen Strahlenexpositionen
Zum Verwaltungsaufwand im Landesvollzug
Drucksache 639/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung - Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss KOM (2011) 593 endg; Ratsdok. 14450/11
... ) verbindlich vorgegebenen Grundanforderung 3 (Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz) zur harmonisierten Bauproduktnormung würde eine nicht verfahrens- und sachgerechte Doppelregelung bei gleichzeitiger Anwendung des vorliegenden Richtlinienvorschlags bestehen.
Zur Registrierung bzw. Erlaubnis für industrielle Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien
Zu den Regelungen zur Exposition durch Baumaterialien in Gebäuden
Zu den Regelungen zur Exposition durch Radon an Arbeitsplätzen und in Gebäuden
Zum Schutz der Umwelt vor ionisierender Strahlung
Zur rechtlichen Verbindlichkeit und besseren Lesbarkeit der Richtlinie
Zur Umsetzung der Richtlinie
Zu den Mitteilungspflichten
Zu Regelungen zu den natürlichen Strahlenexpositionen
Zum Verwaltungsaufwand im Landesvollzug
Drucksache 49/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) KOM (2008) 780 endg.; Ratsdok. 15929/08
... 4. - Die Kommission beabsichtigt, gemäß Artikel 5 des Richtlinienvorschlags bis zum 31. Dezember 2010 eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden oder Gebäudeteilen und zum Abgleich der Ergebnisse festzulegen. Der Bundesrat bittet um eine nähere Beschreibung dieser Methode und gibt zu bedenken, dass die kurze Fristsetzung sowohl für die Entwicklung dieser Methode als auch für den zugehörigen Abstimmungsprozess in den Mitgliedstaaten aus den Erfahrungen mit der europäischen Bauproduktnormung deutlich zu kurz erscheint.
Drucksache 49/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) KOM (2008) 780 endg.; Ratsdok. 15929/08
... - Die Kommission beabsichtigt, gemäß Artikel 5 des Richtlinienvorschlags bis zum 31. Dezember 2010 eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden oder Gebäudeteilen und zum Abgleich der Ergebnisse festzulegen. Der Bundesrat bittet um eine nähere Beschreibung dieser Methode und gibt zu bedenken, dass die kurze Fristsetzung sowohl für die Entwicklung dieser Methode als auch für den zugehörigen Abstimmungsprozess in den Mitgliedstaaten aus den Erfahrungen mit der europäischen Bauproduktnormung deutlich zu kurz erscheint.
Drucksache 134/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Verfahren im Zusammenhang mit der Anwendung bestimmter nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind, und zur Aufhebung der Entscheidung 3052/95/EG KOM (2007) 36 endg.; Ratsdok. 6313/07
... 5. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die nach der Bauproduktenrichtlinie in Gang gekommene europäische harmonisierte Normung und der Erlass von europäischen Zulassungen für Bauprodukte seit 1999 erfolgreich eine Harmonisierung im Bereich der Bauprodukte eingeleitet hat. Bauprodukte sind besonders dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht ohne Verwendung in Bauwerken Benutzern und Eigentümern hilfreich sind. Das System von europäischen harmonisierten Bauproduktnormen und Verwendungsnormen würde durch die gegenseitige Anerkennung alleine von Produktnormen zerstört werden.
Drucksache 558/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Energiebetriebene -Produkte-Gesetz - EBPG )
... Probleme in der Umsetzung sind für Bauprodukte zu erwarten, die wegen nicht existierender harmonisierter Bauproduktnorm (EN-Norm) kein CE-Zeichen tragen dürfen, nun jedoch bei Einhaltung der Anforderungen einer Durchführungsvorschrift (§ 4 Abs.1 EBPG-E) berechtigt wären, ein CE-Zeichen zu tragen. Dem Verbraucher würde damit zugemutet, sich detailliert über die Reichweite des jeweiligen CE-Zeichens zu informieren.
1. Zu § 1 Abs. 1 Satz 1
2. Zu § 2 Abs. 11
3. Zu § 7 Abs. 1 Satz 2
4. Zu § 7 Abs. 4 Satz 2
5. Zu § 9 Abs. 3 Satz 1 und 2 - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu § 11 Abs. 4 Satz 1
7. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 558/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Energiebetriebene -Produkte-Gesetz - EBPG )
... 12. Probleme in der Umsetzung sind für Bauprodukte zu erwarten, die wegen nicht existierender harmonisierter Bauproduktnorm (EN-Norm) kein CE-Zeichen tragen dürfen, nun jedoch bei Einhaltung der Anforderungen einer Durchführungsvorschrift (§ 4 Abs.1 EBPG-E) berechtigt wären, ein CE-Zeichen zu tragen. Dem Verbraucher würde damit zugemutet, sich detailliert über die Reichweite des jeweiligen CE-Zeichens zu informieren.
1. Zu § 1 Abs. 1 Satz 1
2. Zu § 2 Abs. 11
3. Zu § 7 Abs. 1 Satz 2
4. Zu § 7 Abs. 4 Satz 2
Zu § 9
8. b Nach Satz 1 ist folgender Satz einzufügen:
9. Zu § 11 Abs. 4 Satz 1
Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 134/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Verfahren im Zusammenhang mit der Anwendung bestimmter nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind, und zur Aufhebung der Entscheidung 3052/95/EG KOM (2007) 36 endg.; Ratsdok. 6313/07
... 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die nach der Bauproduktenrichtlinie in Gang gekommene europäische harmonisierte Normung und der Erlass von europäischen Zulassungen für Bauprodukte seit 1999 erfolgreich eine Harmonisierung im Bereich der Bauprodukte eingeleitet hat. Bauprodukte sind besonders dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht ohne Verwendung in Bauwerken Benutzern und Eigentümern hilfreich sind. Das System von europäischen harmonisierten Bauproduktnormen und Verwendungsnormen würde durch die gegenseitige Anerkennung alleine von Produktnormen zerstört werden.
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.