52 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Bauplanungsrecht"
Drucksache 345/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen
... Bisher genehmigte Ställe dürfen aufgrund von bauplanungsrechtlichen Hindernissen nicht von der Teilnahme an (freiwilligen) Tierwohlprogrammen abgehalten werden. Gleiches gilt für die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben (zum Beispiel Umbau der Kastenstände für Sauen). Die vorgeschlagene "Tierwohlprivilegierung", stellt sicher, dass bestehende, genehmigte Stallbauten ohne unverhältnismäßig großen bürokratischen Aufwand tierwohlgerechter gestaltet werden können. Gerade bei älteren Stallbauten kann sich aus Tierschutzgründen und wirtschaftlichen Erwägungen auch die Alternative eines Abrisses und vollständigen Neubaus eines tierwohlgerechteren Stalles anbieten, so dass nicht nur die Änderung, sondern auch der Ersatz eines alten Gebäudes umfasst sein muss. Bekanntlich ist auch das Thema Offenstall in der Diskussion um die Ausgestaltung tierwohlgerechterer Ställe ein wichtiger Baustein, so dass auch eine mögliche gebäudliche Erweiterung durch Anbau oder Teilneubau unerlässlich und somit von der vorgeschlagenen Formulierung umfasst ist. Ausdrücklich wird die Erweiterung des Tierplatzbestandes ausgeschlossen.
Drucksache 616/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 246 Baugesetzbuch (Baugesetzbuch änderungsgesetz - BauGBÄG )
... Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber müssen vor dem Hintergrund andauernder hoher Migrationsbewegungen auch weiterhin schnell und unbürokratisch geschaffen werden können und entgegenstehende baurechtliche Vorschriften - soweit vertretbar - für diesen Zweck zurücktreten. Mit dem Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) wurden erste Sonderregelungen geschaffen. Diese wurden durch Artikel 6 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 246 Baugesetzbuch (Baugesetzbuchänderungsgesetz - BauGBÄG)
Artikel 1 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage und Zielsetzung
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 288/19
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates: Einführung eines verpflichtenden Labels sowie einer Herkunftskennzeichnung im Rahmen des Tierwohlkennzeichengesetzes
... 7 Insbesondere vor dem Hintergrund bestehender Zielkonflikte zwischen Tierwohlmaßnahmen und verschiedenen umwelt- und bauplanungsrechtlichen Regelungen ist der Bundesrat der Auffassung, dass das staatliche Tierwohllabel nur als Teil einer Gesamtstrategie für mehr Tierwohl in der Nutztierhaltung gut funktioniert. In diesem Zusammenhang bekräftigt der Bundesrat seinen Beschluss vom 10. Februar 2017, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, verschiedene Schritte zur Entwicklung einer ressortübergreifenden und mit den Tierschutzstrategien der Länder abgestimmten nationalen Nutztierstrategie einzuleiten.
Drucksache 612/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 13b Baugesetzbuch (Baugesetzbuch änderungsgesetz - BauGBÄG )
... Durch die Änderung im Bauplanungsrecht entstehen Bund, Ländern und Gemeinden keine Haushaltsausgaben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage und Zielsetzung
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 616/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 246 Baugesetzbuch (Baugesetzbuch änderungsgesetz - BauGBÄG )
... Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber müssen vor dem Hintergrund andauernder hoher Migrationsbewegungen auch weiterhin schnell und unbürokratisch geschaffen werden können und entgegenstehende baurechtliche Vorschriften - soweit vertretbar - für diesen Zweck zurücktreten. Mit dem Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) wurden erste Sonderregelungen geschaffen. Diese wurden durch Artikel 6 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage und Zielsetzung
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 484/18
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der planerischen Steuerung der Windenergienutzung und zur Wiederbelegung der Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen
... zu erreichen, um einen über den bisher nach immissionsschutzrechtlichen Regelungen und nach dem bauplanungsrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme hinausgehenden Abstand zwischen
Drucksache 395/18
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates für zusätzlichen Wohnraum durch steuerliche Förderung von Aufstockungen bei bestehenden Gebäuden
... 2. Neben der Verbesserung der unmittelbaren staatlichen Wohnraumförderung und dem Abbau von bauplanungsrechtlichen Hindernissen sowie der beschlossenen Förderung des Erwerbs von selbst genutztem Wohneigentum gilt es nach Überzeugung des Bundesrates auch, die Investitionsbedingungen für private Investoren deutlich zu verbessern, denn die gewaltigen Herausforderungen im Wohnungsbau werden sich ohne den konzentrierten Einsatz privaten Kapitals nicht bewältigen lassen.
Drucksache 237/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18 /EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82 /EG des Rates
... -Immissionsschutzgesetzes wird ausweislich der Rechtsprechung anhand störfallspezifischer Faktoren und sozioökonomischer Faktoren im Rahmen einer bauplanungsrechtlichen Abwägung bestimmt.
Drucksache 806/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52 /EU
/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt
... Die Möglichkeit der Festsetzung von einzuhaltenden Innenraumpegeln in Aufenthaltsräumen wird bauplanungsrechtlich in den Festsetzungskatalog nach § 9 Absatz 1 Nummer 24 BauGB ausdrücklich aufgenommen.
Drucksache 708/16
Allgemeine
Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
... Die Änderungen dienen der Ergänzung des Bauplanungsrechts. Eine Befristung der Regelungen würde diesem Anliegen nicht gerecht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Rechtsgrundlage zur Änderung der TA Lärm
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VI. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
7. Evaluierung
8. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu den Nummern 2 bis 5
Zu Nummer 6
Drucksache 708/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes -Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm)
... sieht die Einführung eines neuen Gebietstyps "Urbane Gebiete" vor. Urbane Gebiete sollen eine Nachverdichtung in Städten und besonders in Ballungsräumen dahingehend ermöglichen, dass Wohnen und Gewerbe in Innenstadtlagen bauplanungsrechtlich erleichtert wird. Sie bieten gegenüber klassischen Mischgebieten ein flexibleres Verhältnis der Nutzungen Wohnen und Gewerbe und ermöglichen ohne besondere Begründung ein höheres Maß der Verdichtung.
Drucksache 708/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes -Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm)
... sieht die Einführung eines neuen Gebietstyps "Urbane Gebiete" vor. Urbane Gebiete sollen eine Nachverdichtung in Städten und besonders in Ballungsräumen dahingehend ermöglichen, dass Wohnen und Gewerbe in Innenstadtlagen bauplanungsrechtlich erleichtert wird. Sie bieten gegenüber klassischen Mischgebieten ein flexibleres Verhältnis der Nutzungen Wohnen und Gewerbe und ermöglichen ohne besondere Begründung ein höheres Maß der Verdichtung.
Drucksache 237/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18 /EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82 /EG des Rates
... Klarstellung des Gewollten. Wie bereits in der Begründung angeführt (Seite 12 der Vorlage), sollte rechtlich verbindlich klargestellt werden, dass die Abstandsbewertung dem Bauplanungsrecht zuzuordnen ist.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 3 Absatz 5a BImSchG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5b Satz 1 BImSchG
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5b Satz 1 BImSchG *
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5b Satz 2 BImSchG
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5c Satz 1 BImSchG *
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5c Satz 2 BImSchG
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5c BImSchG
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5c Satz 2 BImSchG
9. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5c Satz 3 - neu - BImSchG
10. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5c BImSchG
11. Hauptempfehlung zu Ziffer 12
Zu Artikel 1 Nummer 2
12. Hilfsempfehlung zu Ziffer 11
Zu Artikel 1 Nummer 2
13. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5d BImSchG
14. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5d BImSchG
15. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5d BImSchG
16. Zu Artikel 1 Nummer 2
17. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 15 Absatz 2a Satz 1 BImSchG
18. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 15 Absatz 2a Satz 2 - neu - BImSchG
19. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 15 Absatz 2a Satz 3 - neu -, 4 - neu BImSchG
20. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 16a Satz 1 BImSchG *
21. Zu Artikel 1 Nummer 5, 7 und 10 § 16a Satz 2, § 19 Absatz 4 Satz 5, § 23b Absatz 1 Satz 2 BImSchG
22. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 16a Satz 2 BImSchG , Nummer 7 § 19 Absatz 4 Satz 5 BImSchG , Nummer 10 § 23b Absatz 1 Satz 2 BImSchG
23. Zu Artikel 1 Nummer 5, 6, 7 und 10 § 16a, § 17 Absatz 4, § 19 Absatz 4, § 23a und § 23b BImSchG *
24. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 17 Absatz 1b - neu - BImSchG
25. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 17 Absatz 4 Satz 2 BImSchG *
26. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 17 Absatz 4 Satz 2 BImSchG
27. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 19 Absatz 4 Satz 1 BImSchG *
28. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 19 Absatz 4 Satz 2 BImSchG
29. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 19 Absatz 4 Satz 3 BImSchG
30. Hauptempfehlung zu Ziffer 47
Zu Artikel 1 Nummer 10
31. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23a Absatz 1 Satz 3 - neu - BImSchG
32. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23a Absatz 2 Satz 4 - neu - BImSchG
33. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23a und § 23b BImSchG ,* Nummer 11 § 25 Absatz 1a BImSchG , Nummer 12 § 25a BImSchG
34. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23b Absatz 1 Satz 1 BImSchG
35. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23b Absatz 1 Satz 5 BImSchG
36. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23b Absatz 2 Satz 3 BImSchG
37. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23b Absatz 4 Satz 3, 4, 5 BImSchG
38. Hauptempfehlung zu Ziffer 39
Zu Artikel 1 Nummer 10
39. Hilfsempfehlung zu Ziffer 38
Zu Artikel 1 Nummer 10
40. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe c § 25 Absatz 1a Satz 3 Nummer 1 BImSchG
41. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 25a Satz 2 BImSchG
42. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b § 31 Absatz 2a Satz 1 BImSchG
43. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 48 Absatz 1 Nummer 6 BImSchG
44. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b § 48 Absatz 1a Satz 1 und 2 - neu - BImSchG
45. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 50 BImSchG
46. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe c § 61 Absatz 2 Satz 1 BImSchG
47. Hilfsempfehlung zu Ziffer 30
Zu Artikel 1 Nummer 17
48. Zu Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
49. Zu Artikel 3 § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2b UmwRG
Drucksache 655/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II)
... Mit dem Änderungsvorschlag wird im Wesentlichen der Regelungsinhalt des im Gesetzentwurf vorgesehenen § 78b WHG in das Baugesetzbuch überführt, damit sich die bauplanungsrechtlichen Vorgaben in den Kontext der Abwägungsvorgaben und ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz der §§ 1 und 1a BauGB einpassen und in der Bauleitplanung damit entsprechende Beachtung finden.
Drucksache 650/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... und in den Landesplanungsgesetzen der Länder geregelt ist, auch Anbaubeschränkungen und verbote für gentechnisch veränderte Organismen unter Berücksichtigung der bauplanungsrechtlichen oder raumordnungsrechtlichen Abwägungsentscheidung zu flankieren. Bauplanung und Raumordnung erlauben jedoch keine bloße "Verhinderungsplanung" oder "Negativplanung", sondern setzen einen positiven Gestaltungswillen voraus. Mit den Instrumenten der Raumordnung können flächendeckende Anbauverbote für das Planungsgebiet nicht festgeschrieben werden; das bedeutet in Umsetzung des genannten positiven Gestaltungswillens, dass, wenn der Anbau auf bestimmten Flächen des Plangebietes verboten wird, im Gegenzug eine andere Fläche innerhalb des Planungsgebietes für den Anbau freizuhalten ist.
Drucksache 141/15
Verordnungsantrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
... enthält lediglich eine Regelungsmöglichkeit zur Festsetzung von Ferienhausgebieten, in denen Ferienhäuser zulässig sind. Bauplanungsrechtlich sind die Ferienwohnungen in den anderen Gebieten nicht zulässig (siehe dazu § 1 Absatz 3
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
a Erfüllungsaufwand für den Bund
b Erfüllungsaufwand für das Land
c Erfüllungsaufwand der Gemeinden
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Bestimmungen
Zu Artikel 1
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Drucksache 446/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
... Während der Dauer des Asylverfahrens und danach bedarf es einer Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen und Flüchtlingsunterkünften. Hierfür werden zeitlich befristete Erleichterungen im Bauplanungsrecht geschaffen. Zudem werden in eng begrenztem und klar umrissenem Umfang weitere punktuelle Erleichterungen hinsichtlich des Einsatzes erneuerbarer Energien im Gebäude vorgesehen. Diese dienen der Erleichterung des Vollzuges durch die zuständigen Landesbehörden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
§ 29a Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung.
§ 63a Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender
§ 83c Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten
§ 90 Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde
Artikel 2 Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
§ 14 Dauer der Anspruchseinschränkung
Artikel 3 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 45a Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung
§ 105c Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit
Artikel 4 Änderung des Bundesmeldegesetzes
Artikel 5 Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes
§ 18 Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug
Artikel 6 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 7 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
§ 17
§ 18 Zur Deckung eines nur vorübergehenden Personalbedarfs kann ein Beamter auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richteramt für die Dauer von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer seines Hauptamts, zum Richter auf Zeit ernannt werden.
Artikel 8 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes
§ 9a Gebäude für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen
Artikel 10 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 131 Sonderregelung zur Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung
§ 421 Förderung der Teilnahme an Sprachkursen
Artikel 11 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 12 Änderung des Entflechtungsgesetzes
Artikel 13 Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 14 Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
4 Verfahrensbeschleunigung
Faire und effektive Verfahren
4 Unterbringung
4 Asylbewerberleistungen
Ärztliche Versorgung
4 Integration
Kostenbeteiligung des Bundes
III. Alternativen Keine IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Gesetzesfolgen
1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Leistungen für Asylbewerber
Kostenbeteiligung des Bundes
2. Erfüllungsaufwand
a. Bürgerinnen und Bürger
b. Wirtschaft
5 Ausländerbeschäftigung
c. Verwaltung
Lockerung des Leiharbeitsverbots
Leistungseinschränkungen nach dem AsylbLG
Regelung zu minderjährigen Kindern
Erkennungsdienstliche Maßnahmen
Öffnung der Integrationskurse
Berufsqualifizierende Sprachkurse nach § 45a AufenthG
Förderung der Teilnahme an Sprachkursen
5 Bundesmeldegesetz
Gesundheitsversorgung, SGB V
5 Schutzimpfungen
VI. Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 18
Zu Nummer 20
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Absatz 16
Zu Absatz 17
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 14
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3467: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
4 Verfahrensbeschleunigung
4 Asylbewerberleistungen
1. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
2. Befristungs- und Evaluierungserwägungen
3. Gesamtbewertung
Drucksache 439/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetz es
... "Satz 1 Nummer 2 und 5 gelten nicht für Grundstücke, für die die Erschließung zur Errichtung von Wohnungen zum Zeitpunkt einer nach dem 6. Juni 2007 erfolgten Festsetzung des Lärmschutzbereiches nicht gesichert ist oder auf denen die Errichtung von Wohnungen bauplanungsrechtlich einer nach mehr als sieben Jahre nach dem 6. Juni 2007 erfolgten Festsetzung des Lärmschutzbereiches zulässig gewesen ist, sofern mit der Bebauung noch nicht begonnen worden ist."
Drucksache 404/15
Antrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Thüringen
Entschließung des Bundesrates für Maßnahmen zur rechtlich erleichterten Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge und Asylbegehrende
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Anwendbarkeit bestimmter Vorschriften des Bauplanungsrechts und des Umweltrechts für einen befristeten Zeitraum für Einrichtungen der Flüchtlingsunterbringung auszusetzen (Moratorium) sowie Gespräche mit der EU-Kommission zu führen, um kurzfristig Erleichterungen im Vergaberecht zu erreichen.
Drucksache 540/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen
Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen
Drucksache 540/14
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen
Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen
‚Artikel 1 Änderung des Baugesetzbuchs
§ 246 Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte.
Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 155/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen
... - Bereits das geltende Recht gibt den Ländern und insbesondere den Kommunen über bauplanungsrechtliche und immissionsschutzrechtliche Regelungen die Möglichkeit, im Rahmen der Bauleitplanung angemessene Abstände zu anderen baurechtlich zulässigen Nutzungen, insbesondere zur Wohnbebauung, auch bei der Errichtung von
Drucksache 419/14
Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen (Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmengesetz)
§ 1 Grundsätze der Bauleitplanung
§ 2 Verbindlicher Bauleitplan, vereinfachtes Verfahren, Bebauungspläne der Innenentwicklung
§ 3 Zulässigkeit von Vorhaben
Artikel 2 Sonderregelung der Länder
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Bestimmungen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 419/1/14
Antrag der Länder Hamburg, Baden-Württemberg, Bremen
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen - Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg -
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen - Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg -
Artikel 1 Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen (Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmengesetz)
§ 1 Grundsätze der Bauleitplanung
§ 2 Zulässigkeit von Vorhaben
Artikel 2 Sonderregelung der Länder
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Bestimmungen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 155/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen
... - Bereits nach geltendem Recht ist über bauplanungsrechtliche und immissionsschutzrechtliche Regelungen gewährleistet, dass angemessene Abstände zur Wohnbebauung auch bei der Errichtung von
Drucksache 419/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Beschluss des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen
Anlage Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen
Artikel 1 Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen (Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmengesetz)
§ 1 Grundsätze der Bauleitplanung
§ 2 Zulässigkeit von Vorhaben
Artikel 2 Sonderregelung der Länder
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 294/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen
... Der Bundesrat lehnt das vorliegende Gesetz ab, da aus fachlichen Gesichtspunkten kein Bedarf für eine solche Länderöffnungsklausel besteht. Bereits nach geltendem Recht ist über bauplanungsrechtliche und immissionsschutzrechtliche Regelungen gewährleistet, dass angemessene Abstände zu Wohnbebauung auch bei Errichtung von
Drucksache 206/13
Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Baugesetzbuch s (BauGB )
... Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, selbst darüber zu entscheiden, ob in ihrem Landesgebiet Windkraftanlagen weiterhin in den Genuss der bauplanungsrechtlichen Privilegierung im Außenbereich mit all den damit verbundenen Folgewirkungen kommen.
Drucksache 569/13
Gesetzesantrag der Freistaaten Bayern, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Baugesetzbuch s (BauGB )
... - Absatz 9 eröffnet den Ländern ein weiteres bauplanungsrechtliches Handlungsinstrument: Danach können die Länder bestimmen, dass bei der Ausweisung entsprechender Sondergebiete für "Windenergie" angemessene höhenbezogene Mindestabstände vorzusehen sind.
Drucksache 474/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
... Es ist daher folgerichtig, diese Schwelle auch dem bauplanungsrechtlichen Privilegierungstatbestand zu Grunde zu legen. Auf diese Weise würde eine Harmonisierung zum Anlagenzulassungsrecht erreicht.
Drucksache 469/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt -Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften
... dürfte auch Folgen für andere Rechtsgebiete haben, wie etwa für das Bauplanungsrecht.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 UmwRG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 1 Nummer 1 UmwRG , Buchstabe c § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 und Nummer 2 UmwRG
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 2 Absatz 1 Nummer 2 UmwRG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - und bb - neu - § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 - neu - UmwRG
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a UmwRG
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 und Absatz 3 UmwRG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
7. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu -, 2b - neu - § 5 Absatz 1 Satz 4, 5 - neu -, § 14f Absatz 4 Satz 3, 4 - neu - UVPG
Zu Nummer 2a
Zu Nummer 2b
8. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 11 Absatz 2 USchadG
9. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 6a Absatz 1 Satz 3 WHG
10. Zu Artikel 6 Nummer 5 § 72 WHG
§ 72 Hochwasser
11. Zu Artikel 6 Nummer 6a - neu - § 76 Absatz 1 Satz 1 WHG
12. Zu Artikel 6 Nummer 6a - neu - § 76 Absatz 2 Satz 1 WHG
Drucksache 474/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
... Mit dem Gesetzentwurf soll die Rechtsstellung von Anlagen zur Kinderbetreuung in "Reinen Wohngebieten" auch bauplanungsrechtlich verbessert werden. Dies ist im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ab 2013 auch notwendig.
Drucksache 474/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
... Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP vom 26. Oktober 2009 sieht vor, den Klimaschutz und die Innenentwicklung im Bauplanungsrecht zu stärken. Des Weiteren soll die
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 und E.2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Baugesetzbuchs
§ 124 Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot
§ 245a Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
Artikel 2 Änderung der Baunutzungsverordnung
§ 25d Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage und Zielsetzung
1. Ausgangslage
2. Zielsetzung und Konzeption
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Wesentliche Regelungen im Überblick
1. Wesentliche Regelungen zur Stärkung der Innenentwicklung
a Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme
b Darstellung zentraler Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan
c Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten
d Abweichen vom Gebot des Einfügens
e Vereinfachung des gesetzlichen Vorkaufsrechts
f Neuregelung des Erschließungsvertrags
g Rückbaugebot
2. Wesentliche Änderungen in der Baunutzungsverordnung
a Anlagen zur Kinderbetreuung in reinen Wohngebieten
b Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
c Flexibilisierung beim Maß der baulichen Nutzung
3. Aktualisierung einzelner Vorschriften zum Außenbereich
IV. Gesetzesfolgen
1. Allgemeine Gesetzesfolgen
2. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
3. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Auswirkungen ohne Erfüllungsaufwand
b Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung
aa Bund
bb Länder und Kommunen
4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
6. Weitere Kosten
7. Nachhaltigkeit
8. Evaluierung
V. Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1649: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklungen des Städtebausrechts
Drucksache 128/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes - Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärms
... , Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen hervorgerufen wird, im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung ist. Aufgrund dieser Regelung ergibt sich eine Ausstrahlung auf das zivile Nachbarschaftsrecht, so dass davon ausgegangen werden kann, dass dieser Lärm im Regelfall auch keine wesentliche Beeinträchtigung für benachbarte Grundstücke darstellt. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beabsichtigt, im Rahmen der anstehenden Bauplanungsrechtsnovelle die
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten / nachhaltige Entwicklung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes
III. Gesetzesfolgen, Kosten
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Sonstige Kosten
IV. Bürokratiekosten / nachhaltige Entwicklung
B. Zu den einzelnen Artikeln
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1588: 10. Gesetz zur Änderung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes
Drucksache 342/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
... In Anlehnung an das bereits aus dem Bauplanungsrecht bekannte Parallelverfahren gemäß § 33 des
A. Problem Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Grundsatz
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Bundesfachplanung
§ 4 Zweck der Bundesfachplanung
§ 5 Inhalt der Bundesfachplanung
§ 6 Antrag auf Bundesfachplanung
§ 7 Festlegung des Untersuchungsrahmens
§ 8 Unterlagen
§ 9 Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
§ 10 Erörterungstermin
§ 11 Vereinfachtes Verfahren
§ 12 Abschluss der Bundesfachplanung
§ 13 Bekanntgabe und Veröffentlichung der Entscheidung
§ 14 Einwendungen der Bundesländer
§ 15 Bindungswirkung der Bundesfachplanung
§ 16 Veränderungssperren
§ 17 Bundesnetzplan
Abschnitt 3 Planfeststellung
§ 18 Erfordernis einer Planfeststellung
§ 19 Antrag auf Planfeststellungsbeschluss
§ 20 Antragskonferenz, Festlegung des Untersuchungsrahmens
§ 21 Einreichung des Plans und der Unterlagen
§ 22 Anhörungsverfahren
§ 23 Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 24 Planfeststellungsbeschluss
§ 25 Unwesentliche Änderungen
§ 26 Zusammentreffen mehrerer Vorhaben
§ 27 Vorzeitige Besitzeinweisung und Enteignungsverfahren
§ 28 Durchführung eines Raumordnungsverfahrens
Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften
§ 29 Projektmanager
§ 30 Kostenpflichtige Amtshandlungen
Abschnitt 5 Behörden und Gremien
§ 31 Zuständige Behörde
§ 32 Bundesfachplanungsbeirat
§ 33 Bußgeldvorschriften
§ 34 Zwangsgeld
§ 35 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 43f Unwesentliche Änderungen
§ 43g Projektmanager
§ 43h Ausbau des Hochspannungsnetzes
§ 45b Parallelführung von Planfeststellungs- und Enteignungsverfahren
§ 117b Verwaltungsvorschriften
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz)
Artikel 4 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
Artikel 5 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
1. Ausgangslage
2. Zur Situation der Höchstspannungsnetze und zum Ausbaubedarf
a Allgemeines
b Bedarf für neue Energieleitungen infolge der Entwicklung der erneuerbaren Energien
3. Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft
3. Sonstige Kosten
4. Gender Mainstreaming
5. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
V. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften §§ 1 bis 3
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Abschnitt 2: Bundesfachplanung §§ 4 bis 17
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu Abschnitt 3: Planfeststellung §§ 18 bis 28
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu Abschnitt 4: Gemeinsame Vorschriften §§ 29 bis 30
Zu § 29
Zu § 30
Zu Abschnitt 5: Behörden und Gremien §§ 31 bis 32
Zu § 31
Zu § 32
Zu Abschnitt 6: Sanktions- und Schlussvorschriften §§ 33 bis 35
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1766: Netzausbaubeschleunigungsgesetz
Drucksache 80/11
... Zahlreiche Bestrebungen, die Zahl der Spielhallen bauplanungsrechtlich zu reglementieren, haben sich als unzulänglich erwiesen.
Drucksache 344/3/11
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden
... Das Bauplanungsrecht sieht derzeit eine unterschiedliche Privilegierung der Anlagen für erneuerbare Energien im Außenbereich vor. Mit der vorgeschlagenen Änderung sollen die unterschiedlichen Formen der erneuerbaren Energien einander gleichgestellt werden. Durch die Änderung wäre es möglich, die Aspekte der Solarenergie im Außenbereich besser zu erforschen und wertvolle Erkenntnisse für die Weiterentwicklung der Technik zu gewinnen. Es wären auch Langzeitvergleichstests verschiedenster Module bei gleichen Bedingungen möglich.
Drucksache 344/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden
... Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP vom 26. Oktober 2009 sieht vor, den Klimaschutz und die Innenentwicklung im Bauplanungsrecht zu stärken. Des Weiteren soll die
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Baugesetzbuchs
§ 248 Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie
§ 249 Sonderregelungen zur Windenergie in der Bauleitplanung
Artikel 2 Änderung der Planzeichenverordnung 1990
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage und Zielsetzung
1. Ausgangslage
2. Zielsetzung und Konzeption des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Wesentliche Regelungen im Überblick
1. Klimaschutzklausel
2. Repowering von Windenergieanlagen
3. Solaranlagen an oder auf Gebäuden im Außenbereich
4. Darstellung von städtebaulichen Konzepten für eine klimagerechte Stadtentwicklung im Flächennutzungsplan
5. Präzisierung des Festsetzungskatalogs
6. Städtebaulicher Vertrag
7. Besonderes Städtebaurecht und klimagerechte Stadtentwicklung, quartiersbezogene Lösungen
B. Planungsrechtliche Absicherung nachträglicher Wärmedämmung
IV. Gesetzesfolgen
1. Allgemeine Gesetzesfolgen
2. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
b Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
4. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
a Allgemeine Kosten
b Bürokratiekosten
c Preis- und Kostenwirkungen
5. Nachhaltigkeit
6. Evaluierung
V. Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 12
Zu § 248
Zu § 249
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz zur Formulierungshilfe für die Fraktionen der CDU/CSU und FDP:
Drucksache 344/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden
... Das Bauplanungsrecht sieht derzeit eine unterschiedliche Privilegierung der Anlagen für erneuerbare Energien im Außenbereich vor. Es soll daher auf eine grundlegende Umstrukturierung des § 35
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 5 Satz 2 BauGB , Nummer 3 § 1a Absatz 5 BauGB , Nummer 8 Buchstabe a § 136 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 BauGB , Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 136 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe d BauGB und Buchstabe c § 136 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 BauGB , Nummer 10 Buchstabe a und b Doppelbuchstabe aa und bb § 17 1a Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 und Nummer 6 BauGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 6 Nummer 11 BauGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 5 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b und c BauGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 35 Absatz 1 Nummer 5, 6 und 7, Absatz 1a - neu - und Absatz 5 Satz 2 BauGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 35 Absatz 1 Nummer 6 Einleitungssatz und Buchstabe a BauGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 35 Absatz 1 Nummer 8 BauGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 164b Absatz 2 Nummer 3 und 4 - neu - BauGB
8. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und cc § 171a Absatz 3 Satz 2 Nummer 6 und 7 BauGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b und c § 171c Satz 2 Nummer 3 und 4 BauGB
10. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 248 BauGB
§ 248 Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie
11. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 248 BauGB
§ 248 Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie
12. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 249 Absatz 1 Satz 1 BauGB
13. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 249 Absatz 1 BauGB
14. Zu Artikel 2a - neu - § 14 Absatz 1 Satz 3 - neu - BauNVO
'Artikel 2a Änderung der Baunutzungsverordnung
Drucksache 348/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare -Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht)
... anlagen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich, um die Umrüstung beziehungsweise Neuerrichtung solcher Anlagen für eine bedarfsorientierte Stromerzeugung auch ohne Aufstellung eines Bebauungsplans zu ermöglichen. Die Leistungsbegrenzung könnte etwa statt auf die installierte elektrische Leistung nunmehr auf eine Kombination aus Feuerungswärmeleistung und Jahreskapazität der Biogasproduktion der Biomasseanlage abstellen.
Drucksache 344/2/11
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden
... vorzunehmen. Ungeachtet der unbestrittenen Bedeutung der Biogasanlagen im Kontext der Energiewende würde die in Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa vorgesehene bauplanungsrechtliche Privilegierung von Biogasanlagen von 2,0 Megawatt Feuerungswärmeleistung einer Anhebung der Privilegierungsgrenzen von etwa 60 Prozent gegenüber dem geltenden Recht entsprechen. Dies würde einem unkontrollierten Zuwachs an Biogasanlagen Vorschub leisten und damit regional bestehende Akzeptanzprobleme verfestigen.
Drucksache 278/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
... angesprochen. Die Entscheidung über das hinnehmbare Maß an Zersiedelung oder die wünschenswerte Konzentration der städtebaulichen Entwicklung ist im Rahmen der bauplanungsrechtlichen Abwägung zu treffen.
Drucksache 831/09
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates Kinderlärm: kein Grund zur Klage - gesetzliche Klarstellungen zum Umgang mit Geräuschemissionen von Kinder- und Jugendeinrichtungen
... wohnortnah eingerichtet werden. Daher ist es notwendig, die Ausweisung von Kindertageseinrichtungen bauplanungsrechtlich auch in reinen Wohngebieten zu erleichtern.
Drucksache 559/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze
... Die Formulierung des Gesetzentwurfs bezüglich der Abstände zu Gebieten, die vorwiegend dem Wohnen dienen, ist nicht eindeutig. Bei wortgenauer Auslegung im Sinne des Bauplanungsrechts wären Wohngebäude in gemischten Bauflächen für die Bestimmung der Abstandsgrenzen nicht berücksichtigungsfähig. Nach der Streichung des Wortes "
1. Zu Artikel 1 § 2 EnLAG
2. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 Nr. 5 - neu -, Abs. 2 Satz 2 EnLAG , Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe b, c - neu - § 43 Satz 3, 4 EnWG entfällt bei Annahme von Ziffer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EnLAG
5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 - neu - EnLAG
6. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Satz 3 - neu - EnLAG
7. Zu Artikel 2 Nr. 7 118 Abs. 9 Satz 2 EnWG
8. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 118 Abs. 9 Satz 3 - neu - EnWG
9. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO
10. Zu Artikel 3a - neu - Anlage 3 Nr. 1.10 - neu - UVPG
Artikel 3a Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Drucksache 53/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm In der Umgebung von Flugplätzen
... Satz 1 Nr. 4 gilt nicht für Grundstücke, auf denen die Errichtung von Wohnungen bauplanungsrechtlich mehr als sieben Jahre nach einer nach dem ... [einsetzen: Datum des Tages, an dem die Verkündung dieses Gesetzes erfolgt] erfolgten Festsetzung des Lärmschutzbereichs vorgesehen gewesen ist, sofern im Geltungsbereich des Bebauungsplans noch nicht mit der Erschließung oder der Bebauung begonnen worden ist.
Drucksache 300/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur "
... 3. Ebenso wie Länder und Gemeinden, Unternehmen, Verbände und Bürger trägt auch der Bund Verantwortung für die Baukultur in Deutschland. Er fördert die Bau- und Qualitätsnachfrage, schafft - etwa durch das Bauplanungsrecht oder die Städtebauförderung - wesentliche Rahmenbedingungen für das Entstehen von Baukultur und ist ein wichtiger, Maßstäbe setzender öffentlicher Bauherr. Durch die Herausstellung der Leistungsfähigkeit des Planungs- und Bauwesens soll der Standort Deutschland gestärkt und das Bild deutscher Baukultur im In- und Ausland verbessert werden. Ein hohes baukulturelles Niveau ist nicht nur nationales Markenzeichen, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Planer und Unternehmen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Name, Rechtsform und Sitz der Stiftung
§ 2 Stiftungszweck
§ 3 Konvent der Baukultur
§ 4 Stiftungsvermögen
§ 5 Organe der Stiftung
§ 6 Vorstand
§ 7 Stiftungsrat
§ 8 Beirat
§ 9 Satzung
§ 10 Aufsicht, Haushalt, Rechnungsprüfung
§ 11 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§ 12 Übergangsregelung
§ 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeine Vorbemerkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Drucksache 558/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte
... erlaubt auch die Aufstellung von einfachen Bebauungsplänen, die nur zu einem Teil über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben entscheiden. Im Übrigen richtet sich die Zulässigkeit nach § 34 oder § 35 BauGB. Da sich auch dies aus § 30 BauGB ergibt, dürfte Absatz 5 auch die ergänzende Prüfung der Zulässigkeit nach §§ 34, 35 BauGB erfassen.
Drucksache 558/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte
... erlaubt auch die Aufstellung von einfachen Bebauungsplänen, die nur zu einem Teil über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben entscheiden. Im Übrigen richtet sich die Zulässigkeit nach § 34 oder § 35 BauGB. Da sich auch dies aus § 30 BauGB ergibt, dürfte Absatz 5 auch die ergänzende Prüfung der Zulässigkeit nach §§ 34, 35 BauGB erfassen.
Drucksache 610/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
... Absatz 3 Satz 2 regelt die Befugnis der Gemeinden, neben ihrem Planungsbeitrag auf Grund bauplanungsrechtlicher Vorschriften und den Planungsbeiträgen beteiligter Behörden auch weitergehende Lärmminderungsziele im Rahmen der kommunalen Planung zu verfolgen. Diese Befugnis zu einem Sondervotum soll der besonderen Situation der Gemeinden Rechnung tragen, die einerseits im behördlichen Gesetzesvollzug den Planungsvorgaben der Fachgesetze entsprechen müssen und die andererseits der politischen Willensbildung gegenüber ihren Bürgern verpflichtet sind.
Drucksache 709/04
Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratieabbau
... 5. Anlegung, Erweiterung oder Verlegung eines Parkplatzes als Teil der Straße mit einer befestigten Verkehrsfläche von nicht mehr als 1 ha, ausgenommen Straßenparkplätze, die Teil eines bauplanungsrechtlichen Vorhabens nach Nr. 18 der Anlage 1 sind,
Drucksache 146/12
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2012
Drucksache 237/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18 /EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82 /EG des Rates
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
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Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
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Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.