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0485/05
0267/04
0586/04
0450/04
Drucksache 495/18

... 3. Der Bundesrat vermutet, dass die Initiative auch mit einem Bedeutungswandel des Wortes "behindert" in Zusammenhang stehen könnte. Der Bundesrat sieht mit Besorgnis, dass der Gebrauch des Wortes "behindert" in Teilen der Gesellschaft mit einer beleidigenden und abwertenden Absicht erfolgt. Diese sprachliche Verrohung ist nicht hinnehmbar. Der Bundesrat befürchtet, dass diese Entwicklung das Ziel der Inklusion, eine deutlich wahrnehmbare Verbesserung der Teilhabe für Menschen mit Behinderung zu erreichen, gefährden kann. Es gilt, die einstellungsbedingten Barrieren, die einer vollen Teilhabe entgegenstehen, zu überwinden.



Drucksache 495/18 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat vermutet, dass die Initiative auch mit einem Bedeutungswandel des Wortes "behindert" in Zusammenhang stehen könnte. Der Bundesrat sieht mit Besorgnis, dass der Gebrauch des Wortes "behindert" in Teilen der Gesellschaft mit einer beleidigenden und abwertenden Absicht erfolgt. Diese sprachliche Verrohung ist nicht hinnehmbar. Der Bundesrat befürchtet, dass diese Entwicklung das Ziel der Inklusion, eine deutlich wahrnehmbare Verbesserung der Teilhabe für Menschen mit Behinderung zu erreichen, gefährden kann. Es gilt, die einstellungsbedingten Barrieren, die einer vollen Teilhabe entgegenstehen, zu überwinden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 495/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Es ist normal, verschieden zu sein


 
 
 


Drucksache 170/1/18

... 5. Der Bundesrat gibt ferner zu bedenken, dass durch die in dem Verordnungsvorschlag vorgeschlagenen neuen bürokratischen Vorgaben und zusätzlichen Kosten für Online-Vermittlungsdienste und Online-Suchmaschinen neue Marktein-trittsbarrieren im digitalen Sektor geschaffen werden, die in der Folge dazu führen können, dass die Etablierung neuer digitaler Geschäftsmodelle, gerade durch Start-ups sowie klein- und mittelständischen Unternehmen, behindert und die digitale Transformation der Wirtschaft in Europa insgesamt verlangsamt wird.



Drucksache 229/1/18

... 52. Der Bundesrat kritisiert, dass die Verwaltungsbehörden zukünftig Aufgaben, die die Verwaltungsprüfungen betreffen (sogenannte First Level Control, unter anderem Belegprüfungen der Begünstigten und Vor-Ort-Überprüfungen der Vorhaben; vergleiche Artikel 68 Absatz 1 der vorgeschlagenen Dachverordnung (BR-Drucksache 227/18) nur noch an eine zwischengeschaltete Stelle delegieren dürfen, welche diese Aufgaben für das gesamte Programmgebiet wahrnimmt. In den bi- und multilateralen Programmen ist trotz übergeordneter EU-Vorgaben vielfach nationales Recht maßgeblich (zum Beispiel Vergaben, Reisekosten, elektronische Belegführung et cetera). Das Einhalten dieser gesetzlichen Bestimmungen kann vielfach (zum Beispiel wegen Sprachbarrieren) faktisch nicht geprüft werden. In den transnationalen Interreg-Programmen, bei denen weitaus mehr Mitgliedstaaten als in der grenzübergreifenden Zusammenarbeit an einem Interreg-Programm beteiligt sind, potenziert sich das Problem entsprechend. Der Bundesrat fordert daher, dass die Bestimmungen der vorgeschlagenen Dachverordnung in Verbindung mit der vorgeschlagenen Interreg-Verordnung gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten in einem Programmraum von der Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde abweichende Kontrollinstanzen für die Verwaltungsprüfungen bestimmen können.



Drucksache 357/18

... Über die beim Selbsttest zur Verfügung gestellten Materialien (z.B. Beipackzettel) können Präventionsinformationen und Informationen zur gesundheitlichen Aufklärung bereitgestellt werden bzw. Menschen auf bestehende Beratungsmöglichkeiten hingewiesen werden. Aus Studien, z.B. "Schwule Männer und AIDS 2013"2) ist bekannt, dass die Verknüpfung mit einer Beratung manche Menschen von der Testung abhält. Um diesen Hinderungsgrund zu entschärfen, ist eine Auflockerung des bisherigen Grundsatzes einer verknüpften Beratung und Testung gerechtfertigt. Selbsttests werden von Menschen angewendet, die einen autonomen Weg der Testung wünschen, oder sich bislang z.B. aufgrund räumlicher oder Stigma-assoziierter Barrieren nicht oder nicht regelmäßig genug getestet haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 357/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Rechtsfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 190/18

... Auch wenn die Kommission in ihrer Begründung darauf hinweist, dass weder bei Verbraucherinnen und Verbrauchern noch bei Unternehmen eine Verbesserung im Vertrauen in den grenzüberschreitenden Handel zu verzeichnen sei, belegen auch die aus den jüngsten Erhebungen gewonnenen und angeführten Zahlen nicht, dass die unterschiedlichen Verbraucherschutz- und Vertragsvorschriften den wesentlichen Grund für die Zurückhaltung beider Vertragsparteien im Bereich des internationalen Warenhandels darstellen. Nach wie vor sind hier zahlreiche Gründe, wie etwa Sprachbarrieren, geringere Erwartungen an ein kulantes Verhalten des Verkäufers oder Zweifel an der praktischen Durchsetzbar-keit zivilrechtlicher Ansprüche, neben der Unkenntnis des fremden Rechts denkbar.



Drucksache 258/18

... Menschen, die blind sind oder eine Seh- oder Lesebehinderung haben, benötigen einen barrierefreien Zugang zu Literatur und anderen Sprachwerken, um am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilzuhaben. Sind diese Werke urheberrechtlich geschützt, so bedarf die Umwandlung in ein barrierefreies Format, z.B. die Vervielfältigung in Brailleschrift oder die Umwandlung in ein Hörbuch, entweder einer Zustimmung des Rechtsinhabers oder einer gesetzlichen Erlaubnis.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 45b
Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

§ 45c
Befugte Stellen; Vergütung; Verordnungsermächtigung

§ 45d
Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

1. Zugang blinder und sehbehinderter Menschen zu urheberrechtlich geschützten Werken

2. Barrierefreiheit für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

3. Rechtsentwicklung zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung im Urheberrecht

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Völkerrechtlicher, europäischer und nationaler Rechtsrahmen

1. Völkerrecht

2. Unionsrecht

5 Unionsgrundrechte

3. Nationales Recht

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu § 45b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 45d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4455, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.3 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 15/1/18

... grundsätzlich besser aufeinander abgestimmt sein sollten. Dies soll insbesondere unnötige Barrieren bei der Vermarktung von Sekundärrohstoffen beseitigen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass eine Bewertung der Gefährlichkeit von Abfällen auf der Basis chemischer Analysen im Vergleich zu einer Bewertung der Gefährlichkeit von Produkten auf der Basis von Rezepturen im Einzelfall ungleich komplexer sein kann. In Deutschland werden bei der Bewertung der Gefährlichkeit von Abfällen schon bestimmte vereinfachende Konventionen angewendet, da ein sehr eng an das



Drucksache 94/18 (Beschluss)

... - sich keine nachteiligen Auswirkungen auf die Digitalisierung in den Unternehmen, die Zukunftsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und die Standortattraktivität Europas für innovative Unternehmen ergeben, - die Wirtschaftsbeziehungen zu Drittstaaten und die Bemühungen zur Vermeidung neuer Handelsbarrieren zu Lasten europäischer Unternehmen nicht erschwert werden sowie



Drucksache 213/18

... Die in diesem Vorschlag vorgesehenen gezielten Regulierungsänderungen werden alleine den Zugang für KMU zu öffentlichen Märkten nicht völlig beleben können. Nichtsdestoweniger adressieren sie Regelungsbarrieren, auf die von verschiedenen Interessenträgern als Hemmer von Kapitalerhöhung für KMU auf öffentlichen Märkten hingewiesen wird. Gleichzeitig erhalten sie ein Höchstmaß an Anlegerschutz und Marktintegrität. Jede Änderung sollte daher als ein erster Schritt in die richtige Richtung verstanden werden, und nicht als einzelne Nachbesserung an sich. Außerdem handelt es sich bei der vorgeschlagenen Verordnung nicht um eine Überarbeitung der Marktmissbrauchsverordnung (die noch keine zwei Jahre in Kraft ist) oder der Prospektverordnung (die erst kürzlich von den gesetzgebenden Organen vereinbart wurde und ab Juli 2019 anzuwenden ist). Dieser Vorschlag bringt (zusammen mit den in der delegierten Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 170/18 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat gibt ferner zu bedenken, dass durch die in dem Verordnungsvorschlag vorgeschlagenen neuen bürokratischen Vorgaben und zusätzlichen Kosten für Online-Vermittlungsdienste und Online-Suchmaschinen neue Marktein-trittsbarrieren im digitalen Sektor geschaffen werden, die in der Folge dazu führen können, dass die Etablierung neuer digitaler Geschäftsmodelle, gerade durch Start-ups sowie klein- und mittelständischen Unternehmen, behindert und die digitale Transformation der Wirtschaft in Europa insgesamt verlangsamt wird.



Drucksache 94/1/18

... - sich keine nachteiligen Auswirkungen auf die Digitalisierung in den Unternehmen, die Zukunftsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und die Standortattraktivität Europas für innovative Unternehmen ergeben, - die Wirtschaftsbeziehungen zu Drittstaaten und die Bemühungen zur Vermeidung neuer Handelsbarrieren zu Lasten europäischer Unternehmen nicht erschwert werden sowie



Drucksache 15/18 (Beschluss)

... grundsätzlich besser aufeinander abgestimmt sein sollten. Dies soll insbesondere unnötige Barrieren bei der Vermarktung von Sekundärrohstoffen beseitigen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass eine Bewertung der Gefährlichkeit von Abfällen auf der Basis chemischer Analysen im Vergleich zu einer Bewertung der Gefährlichkeit von Produkten auf der Basis von Rezepturen im Einzelfall ungleich komplexer sein kann. In Deutschland werden bei der Bewertung der Gefährlichkeit von Abfällen schon bestimmte vereinfachende Konventionen angewendet, da ein sehr eng an das



Drucksache 190/18 (Beschluss)

... Auch wenn die Kommission in ihrer Begründung darauf hinweist, dass weder bei Verbraucherinnen und Verbrauchern noch bei Unternehmen eine Verbesserung im Vertrauen in den grenzüberschreitenden Handel zu verzeichnen sei, belegen auch die aus den jüngsten Erhebungen gewonnenen und angeführten Zahlen nicht, dass die unterschiedlichen Verbraucherschutz- und Vertragsvorschriften den wesentlichen Grund für die Zurückhaltung beider Vertragsparteien im Bereich des internationalen Warenhandels darstellen. Nach wie vor sind hier zahlreiche Gründe, wie etwa Sprachbarrieren, geringere Erwartungen an ein kulantes Verhalten des Verkäufers oder Zweifel an der praktischen Durchsetzbar-keit zivilrechtlicher Ansprüche, neben der Unkenntnis des fremden Rechts denkbar.



Drucksache 121/17

... - Erneuerung von Ballfangzäunen, Einzäunungen, Barrieren, Kantsteinen, Zuschauerplätzen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 121/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Anhang 2
Maßnahmen, die in der Regel keine wesentliche Änderung im Sinne von § 5 Absatz 4 darstellen

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

7. Evaluierung

8. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

1. Zu § 2 Absatz 2

2. Zu § 5 Absatz 4 in Verbindung mit dem neuen Anhang 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 429/17

... Der Abbau von Barrieren zwischen der akademischen Welt und dem Rest der Gesellschaft kann Studierenden helfen, soziale und zivilgesellschaftliche Kompetenzen23 zu entwickeln. Einige Einrichtungen profilieren sich derzeit als "gesellschaftlich verankerte Universitäten", indem sie lokale, regionale und gesellschaftliche Themen in ihre Curricula aufnehmen, die lokale Gemeinschaft in Lehr- und Forschungsvorhaben einbeziehen, Erwachsenenbildung anbieten und mit den lokalen Gemeinschaften kommunizieren und Beziehungen zu diesen aufbauen. Gut organisierte Freiwilligen- und Gemeinschaftsarbeit kann eine besonders wirksame Möglichkeit sein, den Studierenden zu helfen, allgemeinere praktische Erfahrung zu sammeln bzw. Kompetenzen zu entwickeln. Hochschuleinrichtungen sollten sich an der Entwicklung ihrer Städte und Regionen beteiligen, sei es durch einen Beitrag zu Entwicklungsstrategien, durch die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, dem öffentlichen und Freiwilligensektor oder durch die Förderung des öffentlichen Dialogs über gesellschaftliche Fragen. Es sollten Anreize und Belohnungsmechanismen für eine Öffnung der Einrichtungen über die akademische Gemeinschaft hinaus, und zwar in der ortsüblichen Sprache, geschaffen werden, unter anderem als Teil des beruflichen Vorankommens.

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Drucksache 429/17




Mitteilung

1. EIN NEUER Impuls für die Hochschulbildung in der EU

2. VORRANGIGE Massnahmen

2.1 Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Missverhältnisse zwischen

2.2. Schaffung inklusiver und vernetzter Hochschulsysteme

2.3 Sorge dafür tragen, dass Hochschuleinrichtungen zur Innovation beitragen

2.4. Förderung effektiver und effizienter Hochschulsysteme

3. GEZIELTERER EINSATZ von EU-MITTELN für die Hochschulbildung

4. Schlussfolgerungen und NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 721/17

... e. Es gibt in der EU also zu wenig Fahrzeuge, die alternative Energien4 nutzen; dies gilt auch für Wasserfahrzeuge. Es bestehen weiter Schwierigkeiten, die die Wirkung von Marktbarrieren haben. Dazu gehört, dass es an Infrastrukturen für das Laden und Betanken von Fahrzeugen und Schiffen mangelt, intelligente Stromnetze nur unzureichend entwickelt sind und die Verbraucher die Infrastruktur nicht leicht nutzen können. Damit die EU den Umstieg auf die emissionsarme und emissionsfreie Mobilität erfolgreich bewältigen kann, ist ein integrierter Ansatz erforderlich. Gebraucht wird ein einheitlicher Strategierahmen für Fahrzeuge, Infrastrukturen, Stromnetze, digitale Dienste sowie wirtschaftliche Anreize auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene.



Drucksache 429/17 (Beschluss)

... 12. Im Text finden sich an mehreren Stellen pauschale Aussagen, so zum Beispiel dass zu viele Absolventen mangelhafte Grundfertigkeiten (Lesen, Schreiben, Rechnen, digitale Kompetenzen) aufwiesen. Der Bundesrat sieht diese undifferenzierte Behauptung kritisch und den bloßen Verweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen nicht als ausreichend an. Gleiches gilt bezüglich der Formulierung, Absolventinnen und Absolventen würden "zu oft als vom Rest der Gesellschaft abgehoben wahrgenommen" oder es bestünden "Barrieren zwischen der akademischen Welt und dem Rest der Gesellschaft". Diese Aussagen spiegeln die Situation in Deutschland nicht korrekt wider. Auch die Formulierung, dass "in vielen Studienfächern (...) nach wie vor Geschlechtersegregation" herrsche, geht aus Sicht des Bundesrates zu weit, wenngleich in einzelnen Studienfächern durchaus nach wie vor Unausgewogenheiten festzustellen sind.



Drucksache 45/2/17

... 34. Die regulierten Berufe sichern in Deutschland nicht nur die Wertigkeit deutscher Produkte und Dienstleistungen, sie tragen auch zum Erhalt der Ausbildungsfähigkeit in den kleinbetrieblichen Strukturen im Handwerk bei. Der Erfolg der dualen Ausbildung in Deutschland ist darüber hinaus eng mit dem Erwerb der Meisterqualifikation in den Ausbildungsbetrieben verbunden. Die Berufsregeln sowie die berufsständische Selbstverwaltung im Bereich des Handwerks und der freien Berufe sind aus Sicht des Bundesrates keine Binnenmarktbarrieren. Vielmehr schaffen sie Vertrauen für die in der EU angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Sie sichern den Wettbewerb der Qualitäts- und Ausbildungsstandards, mithin Professionalität und leisten dadurch einen Beitrag für nachhaltiges Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum.



Drucksache 696/17

... Daneben gibt es technische Lösungen, die dazu beitragen können, den öffentlichen Raum sicherer zu machen, ohne dass dabei sein offener und öffentlicher Charakter beeinträchtigt wird. "Security by design" sollte ab einer sehr frühen Phase der Gestaltung öffentlicher Orte als wesentlicher Grundsatz berücksichtigt werden. So könnten Gebäudeeingänge so gestaltet werden, dass das Eindringen von Terroristen erschwert wird (beispielsweise Zonen für Zugangskontrollen zur Risikoeindämmung), und Gebäude könnten in einem gewissen Perimeter vor eindringenden Fahrzeugen geschützt werden. Die praxisbezogene Forschung, Erprobung und Beratung muss fortgesetzt und ausgebaut werden, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Wahrung der Offenheit des öffentlichen Raums einerseits und einem wirksamen Schutz andererseits zu gewährleisten. Schutzmaßnahmen wie Barrieren oder Detektionsgeräte sollten möglichst diskret angebracht werden, um ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft so gering wie möglich zu halten und zu verhindern, dass sekundäre Schwachstellen entstehen.

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Drucksache 696/17




I. Einführung

II. EU-FINANZIERUNG für den Schutz des öffentlichen RAUMS

III. PRAKTIKERNETZE und EU-LEITFÄDEN für den Schutz des öffentlichen RAUMS

IV. Einbeziehung lokaler Akteure und des Privatsektors

V. Fazit


 
 
 


Drucksache 573/17

... Bis Ende 2017 und in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Mitgliedstaaten wird die Kommission eine Pilotmaßnahme einrichten, an der einige wenige Testregionen beteiligt sind, die Interesse bekundet haben, auf ihren jeweiligen Strategien der intelligenten Spezialisierung aufzubauen, um eine breit angelegte Innovation zu unterstützen, die es erlaubt, sich den Herausforderungen des industriellen Wandels zu stellen. Diese Maßnahme wird darauf abzielen, die kombinierte Nutzung bestehender EU-Instrumente und -programme, die von der Kommission verwaltet werden, in Verbindung mit den Finanzmitteln aus der Kohäsionspolitik zu erleichtern, um so die Innovationsübernahme zu beschleunigen, die Investitionsbarrieren abzubauen und die Umqualifizierung und Vorbereitung für den industriellen und gesellschaftlichen Wandel zu unterstützen. Die Mittel für die Unterstützung der Pilotmaßnahmen werden vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Verfügung gestellt; hinzu kommt die Beratung durch die Europäische Beobachtungsstelle für Cluster und den industriellen Wandel.



Drucksache 121/1/17

... - Erneuerung von Ballfangzäunen, Einzäunungen, Barrieren, Kantsteinen, Zuschauerplätzen,

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Drucksache 121/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 1a, 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 1a und Nummer 2

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 1a

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 2 Absatz 7

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Anhang 2

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Anhang 2 einleitender Satzteil *


 
 
 


Drucksache 387/17

... Die Veränderungen im Zusammenhang mit der Globalisierung können auch zu einer Abwehrhaltung führen: Es wird gefordert, dass sich Länder isolieren und von den Geschehnissen um sie herum abschotten. Dieses Problem ist insbesondere in Regionen akut, die von der wirtschaftlichen Entwicklung abgehängt wurden. Und während einige Barrieren errichten und Grenzen schließen wollen, plädieren andere dafür, der Globalisierung ihren Lauf zu lassen - die Selbstregulierung der Märkte sorge letztlich für die besten Ergebnisse.

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Drucksache 387/17




Erklärung der führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission

Rede zur Lage der Union, 14. September 2016

1. BESTANDSAUFNAHME der Globalisierung und ihrer Auswirkungen

1.1. Die Globalisierung ist nicht neu, aber im raschen Wandel begriffen

Schaubild 1: Phasen der Globalisierung

Schaubild 2: Die globale Welt ist heute Realität

1.2. Die Globalisierung treibt als positive Kraft den Wandel voran

Schaubild 3: Die offeneren Volkswirtschaften der EU weisen eine geringere Ungleichverteilung auf

Schaubild 4: Jeden Tag werden mehr Menschen in der Welt aus der Armut befreit

1.3. ... bringt aber auch Herausforderungen mit sich

Schaubild 5: Die Meinungen der Europäer zur Globalisierung gehen auseinander

2. AUSBLICK

2.1. Starke Veränderung der Globalisierung bis 2025

Schaubild 6: Wandel der Globalisierung

Schaubild 7: Die Weltbevölkerung wächst vor allem außerhalb Europas

2.2 Der Versuchung widerstehen, sich abzuschotten oder untätig zu bleiben

3. EUROPAS Antwort NACH Aussen: GESTALTUNG der Globalisierung durch internationale Zusammenarbeit, WIRTSCHAFTSDIPLOMATIE und Instrumente zur Gewährleistung GLEICHER WETTBEWERBSBEDINGUNGEN für ALLE

3.1. Die EU wirkt bereits als Triebkraft für eine gerechtere Weltordnung

3.2. ... aber in der Zukunft sind weitere Anstrengungen erforderlich

3.3. ... und die EU sollte wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellen

4. EUROPAS Antwort NACH INNEN: STÄRKUNG der WIDERSTANDSFÄHIGKEIT durch bessere VERTEILUNG der Vorteile und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf LANGE Sicht

4.1. Eine tragfähige Sozial- und Bildungspolitik ist entscheidend für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und eine faire Wohlstandsverteilung

4.2 ... jedoch sind große Anstrengungen nötig, um aus Europa einen wettbewerbsfähigen und innovativen Wirtschaftsraum zu machen

4.3. ... in enger Partnerschaft mit gestärkten Regionen

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 429/1/17

... 12. Im Text finden sich an mehreren Stellen pauschale Aussagen, so zum Beispiel dass zu viele Absolventen mangelhafte Grundfertigkeiten (Lesen, Schreiben, Rechnen, digitale Kompetenzen) aufwiesen. Der Bundesrat sieht diese undifferenzierte Behauptung kritisch und den bloßen Verweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen nicht als ausreichend an. Gleiches gilt bezüglich der Formulierung, Absolventinnen und Absolventen würden "zu oft als vom Rest der Gesellschaft abgehoben wahrgenommen" oder es bestünden "Barrieren zwischen der akademischen Welt und dem Rest der Gesellschaft". Diese Aussagen spiegeln die Situation in Deutschland nicht korrekt wider. Auch die Formulierung, dass "in vielen Studienfächern (...) nach wie vor Geschlechtersegregation" herrsche, geht aus Sicht des Bundesrates zu weit, wenngleich in einzelnen Studienfächern durchaus nach wie vor Unausgewogenheiten festzustellen sind.



Drucksache 156/1/16

... Die Annahme, Menschenhandelsopfer könnten im Rahmen der Anmeldung identifiziert und unterstützt werden, ist lebensfremd. Die Identifikation der Opfer ist selbst für geschulte Polizeibeamtinnen und -beamte eine große Herausforderung und bei einem einmaligen Kontakt kaum möglich. Hinzu kommen sprachliche und kulturelle Barrieren. Der nach dem Gesetzentwurf verlangte "kommunikative Austausch" kann keine Grundlage für eine seriöse Einschätzung bieten. Vielmehr besteht die Gefahr, dass subjektive Vorstellungen von Prostitution, einschließlich persönlicher moralischer Bewertungen, bei der Entscheidung über die Erteilung der Anmeldebescheinigung zum Tragen kommen. Im Übrigen ist das Hauptproblem bei der Verfolgung des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung die mangelnde Aussagebereitschaft der Opfer. Nicht selten fehlt den Betroffenen ein Opferbewusstsein, oder aber sie haben Angst vor Repressalien gegen sich oder Angehörige, wenn sie sich offenbaren. Eine Behörde, von der man sich die Erteilung der notwendigen Anmeldebescheinigung erhofft, ist nicht der Ort, an dem die Darlegung einer schwierigen Lebenssituation oder gar einer Zwangslage naheliegt; dies umso weniger, als viele Migrantinnen und Migranten im Heimatland schlechte Erfahrungen mit staatlichen Stellen gemacht haben. Gerade Frauen in Abhängigkeitsverhältnissen werden sich anmelden müssen, damit die Hintermänner sie ungefährdet weiter ausbeuten können. Wird aber Personen, bei denen sich später herausstellt, dass sie Opfer von Menschenhandel sind, eine Anmeldebescheinigung erteilt - und Erfahrungen in Wien mit der dort geltenden Anmeldepflicht zeigen, dass diese Fallkonstellation nicht selten vorkommt -, schwächt dies die Position der Betroffenen. Es kann der Eindruck entstehen, die Ausbeutung sei durch eine staatliche Genehmigung legitimiert.

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Drucksache 156/1/16




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 ProstSchG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 ProstSchG

4. Zu Artikel 1 §§ 3 bis 11 ProstSchG

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1

6. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4 und Ziffer 6

Zu Artikel 1

8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2, § 5 Absatz 3 ProstSchG

9. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 ProstSchG

10. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 ProstSchG

11. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Nummer 4, Nummer 5 ProstSchG

12. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4 und Ziffer 5

Zu Artikel 1

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1

14. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1

15. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1, Absatz 1

16. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Nummer 7 und Absatz 3 und § 37 Absatz 5 ProstSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 §§ 29, 31 ProstSchG

18. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 und 2 ProstSchG

19. Zu Artikel 7 Absatz 2 Inkrafttreten

20. Zum Gesetzentwurf allgemein Zum Erfüllungsaufwand der Verwaltung und für die Länder und Kommunen

21. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 340/16 (Beschluss)

... Gesetzbuchs zur Förderung der Barrierefreiheit und

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Drucksache 340/16 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

I. Förderung der Barrierefreiheit

II. Förderung der Elektromobilität

B. Lösung

I. Förderung der Barrierefreiheit

II. Förderung der Elektromobilität

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität

Artikel 1
Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 554b
Elektromobilität

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

1. Förderung der Barrierefreiheit

2. Förderung der Elektromobilität

II. Wesentlicher Inhalt

1. Förderung der Barrierefreiheit

2. Förderung der Elektromobilität

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht

1. Regelungen zur Förderung der Barrierefreiheit

2. Regelungen zur Förderung der Elektromobilität

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VII. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 18/1/16

... a) Der Bundesrat erkennt die Verbesserungen in der Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts an. Besonders die Klarstellung zur Verpflichtung zu angemessenen Vorkehrungen im Sinne der UNBehindertenrechtskonvention, die Einrichtung einer Schlichtungsstelle als niedrigschwellige Möglichkeit vor Verbandsklagen und die Errichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit sind positive Ergänzungen im Behindertengleichstellungsrecht. Die Berücksichtigung Leichter Sprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten (Menschen mit geistiger Behinderung) und die Verpflichtung zur Umsetzung von Barrierefreiheit bei bestehenden Gebäuden des Bundes sind sachgerechte Regelungen, die Lücken im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz schließen können.

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Drucksache 18/1/16




Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Ziffer 2


 
 
 


Drucksache 116/16

... - Vorschlag für einen europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit, der den Zugang zu essenzielen Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen im Binnenmarkt erleichtern soll;

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Drucksache 116/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. Warum eine europäische Säule sozialer Rechte?

2.1 Eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft

2.2 Überwindung der Krise mit Blick auf die Zukunft

2.3 Auf dem Weg zu einer vertieften und faireren Wirtschafts- und Währungsunion

2.4 Nutzung eines reichen Erfahrungsschatzes

3. Die europäische Säule sozialer Rechte: Rolle, Umfang und Rechtscharakter

3.1 Festlegung von Grundsätzen, die den Realitäten von heute und morgen gerecht werden

3.2 Ein Mehrwert für den Euro-Raum und die gesamte EU

4. Ziele der Konsultation

4.1 Angestrebte Ergebnisse

4.2 Mobilisierung für die Debatte

4.3 Strukturiertes Feedback

4.4 Informationen zur Debatte

5. Fragen für die Konsultation

Zur europäischen Säule sozialer Rechte

Anhang
Erster vorläufiger Entwurf einer europäischen Säule sozialer Rechte im Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte

3 Erläuterungen

Kapitel I
CHANCENGLEICHHEIT und ARBEITSMARKTZUGANG

1. Fertigkeiten, Bildung und lebenslanges Lernen

2. Flexible und sichere Arbeitsverträge

3. Sichere Berufsübergänge

4. Aktive Unterstützung für Beschäftigung

5. Geschlechtergleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

6. Chancengleichheit

Kapitel II
FAIRE Arbeitsbedingungen

7. Beschäftigungsbedingungen

8. Löhne und Gehälter

9. Arbeitsschutz

10. Sozialer Dialog und Einbeziehung der Beschäftigten

Kapitel III
ANGEMESSENER und NACHHALTIGER SOZIALSCHUTZ

11. Integrierte soziale Leistungen und Dienste

12. Gesundheitsversorgung und Krankenleistungen

13. Renten und Pensionen

14. Arbeitslosenleistungen

15. Mindesteinkommen

16. Menschen mit Behinderung

17. Langzeitpflege

18. Kinderbetreuung

19. Wohnraum

20. Zugang zu essenziellen Dienstleistungen


 
 
 


Drucksache 532/16

... Bessere Rechtsetzung, die Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Marktteilnehmer und die Vereinfachung der geltenden Rechtsvorschriften werden dazu beitragen, dass die Kapitalmarktunion ihr volles Potenzial entfaltet. Alle angekündigten Vorschläge zur Kapitalmarktunion werden im Einklang mit den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung und mittels Konsultationen und Folgenabschätzungen ausgearbeitet. Im Rahmen ihrer Agenda für bessere Rechtsetzung führt die Kommission derzeit ein ehrgeiziges Programm durch, um unnötige regulatorische Beschränkungen zu ermitteln und zu beseitigen. Mit Hilfe einer Sondierung konnte die Kommission verbesserungsfähige Schlüsselbereiche innerhalb der Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen identifizieren. Hierbei geht es um die Notwendigkeit, Barrieren für den freien Fluss von Finanzmitteln an die Wirtschaft aus dem Weg zu räumen, die Verhältnismäßigkeit des Rechtsrahmens mit Blick auf ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Finanzstabilitäts- und Wachstumszielen zu verbessern, unnötige regulatorische Hindernisse zu beseitigen und die verbleibenden Risiken im Finanzsystem zu mindern. In den kommenden Monaten wird die Kommission ihre Folgemaßnahmen zur Sondierung vorstellen.

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Drucksache 532/16




2 Einleitung

1 Abschließende Ausarbeitung der ersten Maßnahmen zur Vollendung der Kapitalmarktunion

2 Zügigere Umsetzung der im Rahmen der nächsten Stufe vorgesehenen Maßnahmen zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion

3 Nächste Schritte: Festlegung weiterer Prioritäten

2 Fazit

Anhang
STAND der IM Rahmen des Aktionsplans zur KAPITALMARKTUNION ERGRIFFENEN Initiativen


 
 
 


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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.