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22 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Autobahnnetz"


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Drucksache 70/1/17

... 11. Das vorliegende Änderungsgesetz berücksichtigt nicht, dass infolge der Einführung der Infrastrukturabgabe erhebliche wirtschaftlich nachteilige Auswirkungen auf grenznahe Unternehmen zu befürchten sind. Zwar sollen im Ausland zugelassene Fahrzeuge nur auf den Bundesautobahnen mautpflichtig sein. Damit wird aber der Tatsache nicht Rechnung getragen, dass viele grenznahe deutsche Kommunen aus dem Ausland nur im Autobahnnetz günstig erreichbar sind. Die Abgabepflicht auf diesen Autobahnen, insbesondere der verhältnismäßig hohe Preis für Kurzzeitvignetten, wird einen erheblichen Teil der europäischen Nachbarn davon abhalten, grenznahe Unternehmen beispielsweise des Einzelhandels und des Gastgewerbes aufzusuchen. Auch besteht die Gefahr, dass durch Ausweichverkehre in den grenznahen Regionen eine erhebliche Mehrbelastung der nachgeordneten Bundes-, Landes- und Kreisstraßennetze entsteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/1/17




Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

15. Zu Artikel 1 Eingangssatz, Nummer 1 und 2 - neu - § 2 Absatz 3

'Artikel 1


 
 
 


Drucksache 430/17

... "(2) Die Verwaltung der Bundesautobahnen wird in Bundesverwaltung geführt. Der Bund kann sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen. Diese Gesellschaft steht im unveräußerlichen Eigentum des Bundes. Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Gesellschaft und deren Tochtergesellschaften ist ausgeschlossen. Eine Beteiligung Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften ist ausgeschlossen für Streckennetze, die das gesamte Bundesautobahnnetz oder das gesamte Netz sonstiger Bundesfernstraßen in einem Land oder wesentliche Teile davon umfassen. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."



Drucksache 240/1/17

... Damit wird aber der Tatsache nicht Rechnung getragen, dass viele grenznahe deutsche Kommunen aus dem Ausland nur im Autobahnnetz gut erreichbar sind. Die Abgabepflicht auf diesen Autobahnen wird viele ausländische Bürgerinnen und Bürger davon abhalten, grenznahe Unternehmen beispielsweise des Einzelhandels und des Gastgewerbes aufzusuchen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 240/1/17




Zu Artikel 1

'Artikel 1


 
 
 


Drucksache 430/1/17

... "Eine Beteiligung Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften ist ausgeschlossen für Streckennetze, die das gesamte Bundesautobahnnetz oder das gesamte Netz sonstiger Bundesfernstraßen in einem Land oder wesentliche Teile davon umfassen".



Drucksache 70/17 (Beschluss)

... Damit wird aber der Tatsache nicht Rechnung getragen, dass viele grenznahe deutsche Kommunen aus dem Ausland nur im Autobahnnetz gut erreichbar sind. Die Abgabepflicht auf diesen Autobahnen wird viele ausländische Bürgerinnen und Bürger davon abhalten, grenznahe Unternehmen beispielsweise des Einzelhandels und des Gastgewerbes aufzusuchen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/17 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Eingangssatz, Nummer 1 und 2 - neu - § 2 Absatz 3

'Artikel 1


 
 
 


Drucksache 281/1/16

... e ist nicht sachgerecht, da auch diese Kraftfahrzeuge in erheblichem Maße Kosten für den Bau, die Unterhaltung und den Betrieb von Bundesstraßen verursachen. Auch um die intermodalen Wettbewerbsbedingungen für Straßen- und Schienenverkehre sukzessive zu harmonisieren, sind alle Lkw sowie die Fernbusse in die Bundesfernstraßenmaut einzubeziehen und an den Kosten für das nachgeordnete Straßennetz verursachergerecht zu beteiligen. Die Liberalisierung des Fernbusverkehrs hat dagegen bereits zu erheblichen Verlagerungen von der Schiene auf den Bus geführt. Angesichts der enormen öffentlichen Mittel für den Ausbau und die Instandhaltung des deutschen Schienennetzes und der vielerorts massiven Überlastungen des Bundesautobahnnetzes sind derartige Verkehrsverlagerungen weder verkehrspolitisch noch wirtschaftlich vertretbar. Es ist Aufgabe des Bundes, die verkehrspolitischen Rahmenbedingungen so zu stellen, dass das mit öffentlichen Mitteln gebaute und zu unterhaltende Schienennetz des Bundes auch genutzt wird. Vor diesem Hintergrund ist die bestehende Ausnahmeregelung für



Drucksache 281/16

... § 1 Absatz 3 Nummer 4 sieht derzeit vor, dass die Lkw-Maut nicht zu entrichten ist auf den Abschnitten von Bundesautobahnen, die mit nur einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung ausgebaut und nicht unmittelbar an das Bundesautobahnnetz angebunden sind.



Drucksache 154/1/15

... Zwar sieht das Gesetz vor, dass im Ausland zugelassene Fahrzeuge nur auf den Bundesautobahnen mautpflichtig sind. Damit wird aber der Tatsache nicht Rechnung getragen, dass viele grenznahe deutsche Kommunen aus dem Ausland nur im Autobahnnetz günstig erreichbar sind. Die Abgabepflicht auf diesen Autobahnen wird einen Teil der ausländischen Bürgerinnen und Bürger davon abhalten, grenznahe Unternehmen beispielsweise des Einzelhandels und des Gastgewerbes aufzusuchen.



Drucksache 154/2/15

... 9. Der Bundesrat wiederholt seine Bedenken hinsichtlich wirtschaftlich sehr nachteiliger Auswirkungen auf grenznahe Regionen und die dort ansässigen Unternehmen. Zwar sieht das Gesetz vor, dass im Ausland zugelassene Fahrzeuge nur auf den Bundesautobahnen mautpflichtig sind. Damit wird aber nicht der Tatsache Rechnung getragen, dass viele grenznahe deutsche Kommunen aus dem Ausland nur im Autobahnnetz günstig erreichbar sind. Die Abgabepflicht auf diesen Autobahnen wird einen Teil der ausländischen Bürgerinnen und Bürger davon abhalten, grenznahe Regionen sowie Unternehmen beispielsweise des Einzelhandels und des Gastgewerbes aufzusuchen. Auch besteht die Gefahr, dass durch Ausweichverkehre in den grenznahen Regionen eine erhebliche Mehrbelastung der nachgeordneten Bundes-, Landes- und Kreisstraßennetze entsteht. Darüber hinaus konterkariert die Infrastrukturabgabe die bisherigen Erfolge in der grenznachbarschaftlichen Zusammenarbeit und baut dort, wo die Schranken einst gefallen sind, neue Hürden. Der Bundesrat sieht darin die Gefahr, bestehende, kulturell zusammengewachsene und -gehörende Regionen wieder stärker zu zerschneiden. Der Bundesrat hält daher eine Regelung, mit der in den Grenzregionen bestimmte Autobahnabschnitte von der Abgabenpflicht freigestellt werden können, für zwingend erforderlich.



Drucksache 648/1/14

... 23. Der vorliegende Gesetzentwurf berücksichtigt nicht, dass infolge der Einführung der Infrastrukturabgabe, die für im Ausland zugelassene abgabepflichtige Fahrzeuge zu entrichten ist, erhebliche wirtschaftlich nachteilige Auswirkungen auf grenznahe Unternehmen zu befürchten sind. Zwar sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, dass im Ausland zugelassene Fahrzeuge nur auf den Bundesautobahnen mautpflichtig sind. Damit wird aber der Tatsache nicht Rechnung getragen, dass viele grenznahe deutsche Kommunen aus dem Ausland nur im Autobahnnetz günstig erreichbar sind. Die Abgabepflicht auf diesen Autobahnen wird einen Teil der ausländischen Bürgerinnen und Bürger davon abhalten, grenznahe Unternehmen beispielsweise des Einzelhandels und des Gastgewerbes aufzusuchen. Auch besteht die Gefahr, dass durch Ausweichverkehre in den grenznahen Regionen eine erhebliche Mehrbelastung der nachgeordneten Bundes-, Landes- und Kreisstraßennetze entsteht. Nach Ansicht des Bundesrates genügt es daher nicht, die Abgabenpflicht auf genau bezeichnete Bundestraßen auszudehnen, wenn dies zur Vermeidung von Ausweichverkehren oder aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs gerechtfertigt ist. Der Bundesrat hält hier eine Regelung, bestimmte Autobahnabschnitte von der Abgabenpflicht freizustellen, für zwingend erforderlich. Da sich die vorbeschriebenen Effekte mit zunehmendem Abstand von der deutschen Staatsgrenze abschwächen, wird es für hinreichend erachtet, die Möglichkeit des Verzichts auf die Abgabenpflicht auf einen Bereich von 30 km innerhalb des Bundesgebietes bis zu den Staatsgrenzen zu beschränken.



Drucksache 648/14 (Beschluss)

... 23. Der vorliegende Gesetzentwurf berücksichtigt nicht, dass infolge der Einführung der Infrastrukturabgabe, die für im Ausland zugelassene abgabepflichtige Fahrzeuge zu entrichten ist, erhebliche wirtschaftlich nachteilige Auswirkungen auf grenznahe Unternehmen zu befürchten sind. Zwar sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, dass im Ausland zugelassene Fahrzeuge nur auf den Bundesautobahnen mautpflichtig sind. Damit wird aber der Tatsache nicht Rechnung getragen, dass viele grenznahe deutsche Kommunen aus dem Ausland nur im Autobahnnetz günstig erreichbar sind. Die Abgabepflicht auf diesen Autobahnen wird einen Teil der ausländischen Bürgerinnen und Bürger davon abhalten, grenznahe Unternehmen beispielsweise des Einzelhandels und des Gastgewerbes aufzusuchen. Auch besteht die Gefahr, dass durch Ausweichverkehre in den grenznahen Regionen eine erhebliche Mehrbelastung der nachgeordneten Bundes-, Landes- und Kreisstraßennetze entsteht. Nach Ansicht des Bundesrates genügt es daher nicht, die Abgabenpflicht auf genau bezeichnete Bundestraßen auszudehnen, wenn dies zur Vermeidung von Ausweichverkehren oder aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs gerechtfertigt ist. Der Bundesrat hält hier eine Regelung, bestimmte Autobahnabschnitte von der Abgabenpflicht freizustellen, für zwingend erforderlich. Da sich die vorbeschriebenen Effekte mit zunehmendem Abstand von der deutschen Staatsgrenze abschwächen, wird es für hinreichend erachtet, die Möglichkeit des Verzichts auf die Abgabenpflicht auf einen Bereich von 30 km innerhalb des Bundesgebietes bis zu den Staatsgrenzen zu beschränken.



Drucksache 857/10

... 4. den Abschnitt en von Bundesautobahnen, die mit nur einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung ausgebaut und nicht unmittelbar an das Bundesautobahnnetz angebunden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 857/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltswirkungen ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

H. Nachhaltigkeit

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen (Bundesfernstraßenmautgesetz – BFStrMG)

§ 1
Autobahn- und Bundesstraßenmaut

§ 2
Mautschuldner

§ 3
Mautsätze

§ 4
Mautentrichtung und Mauterstattung

§ 5
Nachweis der Mautentrichtung durch den Mautschuldner

§ 6
Einrichtungen zur Erhebung der Maut

§ 7
Kontrolle

§ 8
Nachträgliche Mauterhebung

§ 9
Datenlöschung, Geschäftsstatistiken

§ 10
Bußgeldvorschriften

§ 11
Mautaufkommen

§ 12
Beginn der Mauterhebung auf Bundesautobahnen

§ 13
Beginn der Mauterhebung auf Bundesstraßen

§ 14
Mauthöhe

§ 15
Verkündung von Rechtsverordnungen

Anlage 1
(zu § 1 Absatz 1 Satz 1Nummer 2 Buchstabe c, Doppelbuchstabe bb) Mautpflichtige Bundesstraßen oder Abschnitt e von Bundesstraßen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c, Doppelbuchstabe bb

Anlage 2
(zu § 14) Mautsätze

Artikel 2
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 3
Änderung der LKW-Maut-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Mautstreckenausdehnungsverordnung

Artikel 5
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 6
Aufhebung von Vorschriften

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Ziel

3. Haushaltsauswirkungen

4. Auswirkungen auf die Wirtschaft; Preisniveau

5. Bürokratiekosten

6. Gesetzgebungskompetenz

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1506: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 252/09

... 20. betont, dass mit der Verbreitung der Informations- und Kommunikationsmittel die Voraussetzungen dafür geschaffen wurden, den Güterkraftverkehr auch außerhalb des Autobahnnetzes mit Mautgebühren zu belegen; fordert, die Möglichkeit einheitlicher Überwachungsvorschriften für den Binnenmarkt zu prüfen;



Drucksache 520/08

... Die Benutzungsgebühren werden erhoben in Form von zeitabhängigen Gebühren (z.B. Eurovignette2), die oftmals als Übergangssystem eingeführt werden, oder entfernungsabhängigen Gebühren (Maut) für einzelne Streckenabschnitte oder das gesamte Autobahnnetz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 520/08




Begründung

1. Hintergrund Des Vorschlag

1.1. Gründe und Zielsetzung

1.2. Allgemeiner Hintergrund

1.3. Geltende Richtlinien

1.4. Effizientere und umweltgerechtere Entgelterhebung

1.5. Kohärenz mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2. Konsultation der Beteiligten und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

3.2. Rechtsgrundlage, Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Detaillierte Erläuterung des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 7

Artikel 7a

Artikel 7b

Artikel 7c

Artikel 7d

Artikel 7e

Artikel 7f

Artikel 7g

Artikel 7h

Artikel 7i

Artikel 7j

Artikel 8c

Artikel 9b

Artikel 9c

Artikel 11

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang III
A Mindestanforderungen bei der Erhebung von Gebühren für externe Kosten und Höchstbetrag der Gebührenbestandteile für externe Kosten

1. Betroffene Netzabschnitte

2. Betroffene Fahrzeuge, Strassen und Zeiträume

3. Gebührenhöhe

4. Gebührenbestandteile für externe Kosten

4.1. Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung

Tabelle

4.2 Kosten der verkehrsbedingten Lärmbelastung

Tabelle

4.3 Verkehrsstaukosten

Tabelle


 
 
 


Drucksache 820/08

... 10. fordert die Kommission auf, in der oben genannten offiziellen Folgenabschätzung die schwierigen Arbeitsbedingungen zu berücksichtigen, denen sich Lastkraftwagenfahrer auf ihren Fahrten durch Europa aufgrund der Tatsache gegenübersehen, dass es keinen ausreichenden Zugang zu geeigneten Rastplätzen gibt, obwohl Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 die Bedeutung einer ausreichenden Zahl sicherer Rastplätze für Berufskraftfahrer entlang der Strecken des Autobahnnetzes der Union implizit anerkennt; fordert daher die Kommission auf, das vom Europäischen Parlament initiierte Pilotprojekt für sichere Rastplätze unter Berücksichtigung der Maßnahmen, die in der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "



Drucksache 135/08

... 52. weist darauf hin, wie schwierig die Arbeitsbedingungen vieler Kraftfahrer innerhalb Europas sind, weil nicht genügend angemessene Rastplätze zur Verfügung stehen; Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 über Lenk- und Ruhezeiten bekräftigt ausdrücklich die Bedeutung ausreichender sicherer Rastplätze für Berufskraftfahrer entlang des europäischen Autobahnnetzes; fordert daher die Kommission auf, im Anschluss an das vom Parlament initiierte Pilotprojekt für sichere Rastplätze unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum gleichen Thema16 Folgemaßnahmen zu ergreifen;



Drucksache 723/06

... Ferner könnten nach Schätzung von ROSEBUD jährlich 400 Menschenleben gerettet werden, wenn das Sicherheitsmanagement für das gesamte Autobahnnetz eingeführt würde, und weitere 900 könnten gerettet werden, wenn es für das gesamte Hauptstraßennetz, also auch für die wichtigsten Landstraßen, eingeführt würde7. Die Richtlinie hat also das Potenzial, die Zahl der Verkehrstoten auf Europas Autobahnen und sonstigen Hauptstraßen jährlich um 1300 senken. Das sind 12 % der diesem Teil des Straßennetzes zuzurechnenden Verkehrstoten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 723/06




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2 Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Methodik

Zusammenfassung der eingeholten und berücksichtigten Stellungnahmen

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Bewertung des Sicherheitseffekts

Artikel 4
Sicherheitsaudit

Artikel 5
Verbesserung der Sicherheit im bestehenden Straßennetz

Artikel 6
Sicherheitsüberprüfungen

Artikel 7
Erfassung und Verarbeitung von Daten

Artikel 8
Erlass und Notifizierung von Leitlinien

Artikel 9
Bestellung und Ausbildung von Gutachtern und Inspektoren

Artikel 10
Berichte über die Durchführung der Richtlinie

Artikel 11
Ausschussverfahren

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Anhang I
Bewertung des Sicherheitseffekts

Anhang II
Sicherheitsaudit

Anhang III
Behandlung gefährlicher Straßenabschnitte, Sicherheitsmanagement im Straßennetz und Sicherheitsüberprüfung

Anhang IV
Angaben in Unfallberichten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 406/06

... „4. den Abschnitten von Bundesautobahnen, die mit nur einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung ausgebaut und nicht unmittelbar an das Bundesautobahnnetz angebunden sind.“



Drucksache 400/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 431/17 PDF-Dokument



Drucksache 434/16 PDF-Dokument



Drucksache 436/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.