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61 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Ausschussvorsitzenden"


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Drucksache 80/20

... es folgendes Recht auf effektive Opposition verstoßen haben, dass der Rechtsausschuss (als Teilorgan des Deutschen Bundestages) den von der Antragstellerin entsandten Abgeordneten Brandner als Ausschussvorsitzenden durch Mehrheitsbeschluss "abgewählt" hat.



Drucksache 547/17

... Nach Anhörung des Ausschusses wird vorgeschlagen, für das laufende Geschäftsjahr folgenden Ausschussvorsitzenden zu wählen:



Drucksache 626/16

... Bereits jetzt besteht zwar nach § 67 Satz 1 Nummer 1 die Möglichkeit, zur Vermeidung einer unbeabsichtigten Härte und wenn das Ziel der Ausbildung nicht beeinträchtigt wird, auf Antrag Ausnahmen von § 6 zuzulassen. Jedoch ist diese Möglichkeit an verschiedene Voraussetzungen und an das Antragserfordernis geknüpft. Die Änderung in § 6 Satz 2 erleichtert für Wiederholungsprüfungen den Wechsel des Prüfungsausschusses. Ein Antrag ist hierfür nicht unbedingt erforderlich. Vielmehr kann auch von Amts wegen ein Wechsel des Prüfungsausschusses in Betracht kommen, insbesondere wenn die Durchführung der Wiederholungsprüfung gefährdet ist, etwa durch einen ersatzlosen Ausfall von Prüferinnen oder Prüfern aus gesundheitlichen Gründen oder auf Grund Befangenheitserklärungen. Allerdings sollte vor dem Wechsel des Prüfungsausschusses der oder die betroffene Studierende angehört und, wenn möglich, mit ihrem oder seinem Einverständnis erfolgen. Auch ist davon auszugehen, dass die Prüfungsausschüsse der tierärztlichen Ausbildungsstätten sich gegenseitig Amtshilfe leisten und der Wechsel des Prüfungsausschusses im Einvernehmen zwischen den jeweiligen Prüfungsausschussvorsitzenden erfolgt.



Drucksache 728/1/13

... Es ist ausreichend, die zuständige Behörde zu befassen. Zum Zeitpunkt des Antrags auf Prüfungsortwechsel, der zum Teil auch zwischen den Ländern erfolgt, ist häufig noch gar keine Prüfungsausschussvorsitzende oder kein Prüfungsausschussvorsitzender bestellt.

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Drucksache 728/1/13




1. Zu § 4 Absatz 2 Satz 3

2. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Nummer 4

3. Zu § 5 Absatz 3 Satz 3

4. Zu § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1

5. Zu § 11 Absatz 1

6. Zu § 11 Absatz 2 Satz 1

7. Zu § 11 Absatz 3 Satz 1

8. Zu § 15 Absatz 2 Satz 1

9. Zu § 16 Absatz 1

10. Zu § 16 Absatz 4 Satz 1

11. Zu § 16 Absatz 4 Satz 3 und Satz 3a - neu - § 16 Absatz 4 Satz 3 ist durch folgende Sätze zu ersetzen:

12. Zu § 16 Absatz 4 Satz 4

13. Zu § 18 Absatz 3 Satz 2

14. Zu § 18 Absatz 3 Satz 3

15. Zu § 21 Absatz 3 Satz 5

16. Zu Anlage 1 zu 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d,

18. Zu Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe g

19. Zu Anlage 2 zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 Überschrift und Satz 2 und Nummer 3

20. Zu Anlage 2 zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 Satz 3 - neu - Der Anlage 2 Nummer 2 ist folgender Satz anzufügen:

21. Zu Anlage 4 zu § 1 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a

22. Zu Anlage 5 zu § 1 Absatz 4 Satz 1

23. Zu Anlage 5 zu § 1 Absatz 4 Satz 1 dritter Spiegelstrich


 
 
 


Drucksache 510/2/12

... und durch die Länder in den Sparkassengesetzen (z.B. Artikel 10 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 2 des bayerischen Sparkassengesetzes) umgesetzt wurde. Für die Zuweisung des Sachverstands an den Ausschussvorsitzenden sowie für einen kumulierten Sachverstand in

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Drucksache 510/2/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 25 §§ 10d und 10e KWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 10d Absatz 1 Satz 3 und § 10e KWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 10e KWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 13 Absatz 5 - neu - KWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 20 Absatz 2 Nummer 8 KWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 25d Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, Satz 4 - neu - KWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 25d Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 und 4, Satz 2 und 3 KWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 25d Absatz 7 bis 12 KWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 25d Absatz 7 bis 12 KWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 25d Absatz 9 Satz 3* KWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 64 Buchstabe c § 36 Absatz 3 Satz 2 KWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 102 § 64o Absatz 8 KWG

15. Zu Artikel 2 Nummer 15 Buchstabe f § 30 Absatz 6a Satz 1, 1a -neu-, 1b -neu-, 2,4 PfandBG

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 2 Nummer 16 Buchstabe i § 31 Absatz 11 Satz 4 PfandBG


 
 
 


Drucksache 122/11

... Die bisherige Fassung der EBPV sah nur einen Stellvertreter für den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vor. Dies hat in der Praxis zu Problemen geführt, wenn zum Zeitpunkt erforderlicher Entscheidungen des Prüfungsausschussvorsitzenden sowohl der Vorsitzende als auch sein Stellvertreter abwesend waren. Um die Handlungsfähigkeit des Prüfungsausschusses in Bezug auf die von seinem Vorsitzenden auszuführenden Aufgaben zu verbessern, wird mit dem neuen Absatz 3 die Möglichkeit geschaffen, mehrere Vertreter des Vorsitzenden zu bestimmen, einschließlich der Möglichkeit, bei Abwesenheit aller bestimmten Vertreter kurzfristig durch die Aufsichtsbehörde einen weiteren Vertreter festzulegen.



Drucksache 140/10 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat erkennt das Engagement der Bundesregierung für die Aufnahme von Fristen für die Ausschussbefassung an und bittet die Bundesregierung, sich in diesem Zusammenhang dafür einzusetzen, dass dies nicht der Entscheidung des Ausschussvorsitzenden überlassen wird. In diesem Zusammenhang erinnert der Bundesrat daran, dass die Kommission in ihrer Mitteilung zur Umsetzung des Artikels 290 AEUV unter Punkt 5.3.1 ausdrücklich gefordert hat, die Festlegung völlig unterschiedlicher Fristen für einzelne Bereiche zu vermeiden.

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Drucksache 140/10 (Beschluss)




Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu den Übergangsregelungen


 
 
 


Drucksache 132/10

... P. in der Erwägung, dass der Anteil von weiblichen Abgeordneten im Europäischen Parlament von 32,1 % in der Wahlperiode 2004-2009 auf 35 % seit den Europawahlen am 7. Juni 2009 angestiegen ist und der Anteil von weiblichen Ausschussvorsitzenden von 25 % auf 41 % und der Anteil von weiblichen Vizepräsidenten des Parlaments von 28,5 % auf 42,8 % gestiegen ist, wohingegen die Anzahl der weiblichen Quastoren von 3 auf 2 zurückgegangen ist;



Drucksache 140/1/10

... 10. Der Bundesrat erkennt das Engagement der Bundesregierung für die Aufnahme von Fristen für die Ausschussbefassung an und bittet die Bundesregierung, sich in diesem Zusammenhang dafür einzusetzen, dass dies nicht der Entscheidung des Ausschussvorsitzenden überlassen wird. In diesem Zusammenhang erinnert der Bundesrat daran, dass die Kommission in ihrer Mitteilung zur Umsetzung des Artikels 290 AEUV unter Punkt 5.3.1 ausdrücklich gefordert hat, die Festlegung völlig unterschiedlicher Fristen für einzelne Bereiche zu vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 140/1/10




Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

22. Zu Artikel 8

Zu den Übergangsregelungen


 
 
 


Drucksache 856/08

... Der Verordnungsgeber hat weiterhin in § 13 Abs 3 EBPV festgelegt, dass jede Prüfungsarbeit von zwei Prüfern der Prüfungskommission zu begutachten und zu bewerten ist. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bemängelt, dass diese Vorgabe in der Prüfung nicht umgesetzt wurde. Eine Prüfungskommission besteht gemäß § 4 Abs 1. EBPV aus dem Prüfungsausschussvorsitzenden, einem Stellvertreter und vier weiteren Mitgliedern, welche Fachprüfer für die vier Prüfungsfächer sind. Damit ist es praktisch nicht möglich, zwei Prüfer für ein Prüfungsfach aus der Prüfungskommission für die Bewertung der schriftlichen Arbeiten zu rekrutieren. Vorgeschlagen wird deshalb in § 13 Abs. 3 EBPV die Änderung des Wortes "



Drucksache 856/08 (Beschluss)

... Der Verordnungsgeber hat weiterhin in § 13 Abs. 3 EBPV festgelegt, dass jede Prüfungsarbeit von zwei Prüfern der Prüfungskommission zu begutachten und zu bewerten ist. Das VG Düsseldorf bemängelt, dass diese Vorgabe in der Prüfung nicht umgesetzt wurde. Eine Prüfungskommission besteht gemäß § 4 Abs. 1 EBPV aus dem Prüfungsausschussvorsitzenden, einem Stellvertreter und vier weiteren Mitgliedern, welche Fachprüfer für die vier Prüfungsfächer sind. Damit ist es praktisch nicht möglich, zwei Prüfer für ein Prüfungsfach aus der Prüfungskommission für die Bewertung der schriftlichen Arbeiten zu rekrutieren. Vorgeschlagen wird deshalb, in § 13 Abs. 3 EBPV das Wort "



Drucksache 632/07

... Der Bundesrat wählt gemäß § 12 Abs. 1 seiner Geschäftsordnung für jedes Geschäftsjahr die Vorsitzenden der Ausschüsse aus deren Mitgliedern. Die Wahl der Vorsitzenden erfolgt nach Anhörung der Ausschüsse; im Regelfall wird die Wiederwahl des bzw. der bisherigen Ausschussvorsitzenden vorgeschlagen.



Drucksache 18/07

... 3. Die zur Vertragsänderung erforderliche Einstimmigkeit der elf Mitgliedregierungen (Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Israel, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich) wurde erst nach langwierigen Verhandlungen möglich bei denen es vor allem um Datenschutzbelange ging. Durch die Verankerung des Datenschutzes im Vertrag sowie durch ein Schreiben des US-Assistant Secretary of State, Daniel Fried, an den luxemburgischen Ausschussvorsitzenden, in dem datenschutzrechtliche Zusicherungen gemacht werden und das im Beschluss des Internationalen Ausschusses vom 16. Mai 2006 Erwähnung findet, konnte den auch von Deutschland vorgetragenen Bedenken abgeholfen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel I

Artikel II

Artikel III

Artikel IV

Protokoll zur
Änderung der Vereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Internationalen Ausschuss für den Internationalen Suchdienst und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz

Artikel I

Artikel II

Artikel III

Artikel IV

Denkschrift

2 Allgemeines

2 Besonderes

Artikel I

Artikel II

Artikel III

Artikel IV

Artikel I

Artikel II

Artikel III

Artikel IV


 
 
 


Drucksache 169/07

... " eingebracht und im zusammenfassenden Bericht der Konferenz der Ausschussvorsitzenden dargelegt wurden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/07




Prioritäten für 2007

Modernisierung der europäischen Wirtschaft

Forschung und Entwicklung

2 Binnenmarkt

Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen in Europa

2 Verbraucherschutz

Sicherheit der Bürger, Justiz und Migration

Sichere, wettbewerbsfähige und nachhaltige Energie

Europa lebenswerter machen

Umwelt und nachhaltige Entwicklung

2 Gesundheit

Landwirtschaft und Fischerei

Europa als Partner der Welt

2 Nachbarschaftspolitik

Stabilität und Demokratie in Südosteuropa

2 Russland

2 Entwicklungspolitik

Handelspolitik und WTO-Verhandlungen

2 ESVP

Bessere Rechtsetzung

2 Folgeabschätzungen

Überwachung der Umsetzung und Durchsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands

Verantwortungsvolle Haushaltsführung


 
 
 


Drucksache 826/07

... 1. Wann immer auf diesen Artikel Bezug genommen wird, legt der Kommissionsvertreter dem Ausschuss einen Entwurf der zu treffenden Maßnahmen vor. Der Ausschuss gibt hierzu innerhalb der vom Ausschussvorsitzenden entsprechend der Dringlichkeit der Sache festgesetzten Frist seine Stellungnahme ab.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 826/07




Begründung

1. Hintergrund

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Gewähltes Verfahren, Zielgruppen und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Informationen

Simulation, Pilotphase und Übergangsfrist

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 3
PNR-Zentralstelle

Artikel 4
Zuständige Behörden

Artikel 5
Pflichten der Fluggesellschaften

Artikel 6
Datenmittler

Artikel 7
Datenaustausch

Artikel 8
Datenübermittlung an Drittstaaten

Artikel 9
Speicherfrist

Artikel 10
Sanktionen

Kapitel III
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 11
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 12
Datensicherheit

Kapitel IV
Komitologie

Artikel 13
Gemeinsame Protokolle und Verschlüsselungsstandards

Artikel 14
Ausschussverfahren

Artikel 15
Verfahren

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 16
Durchführung

Artikel 17
Überprüfung

Artikel 18
Statistische Daten

Artikel 19
Verhältnis zu anderen Übereinkünften

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
PNR-Daten gemäß Artikel 2

Angaben für alle Fluggäste

Zusätzliche Angaben für unbegleitete Minderjährige unter 18 Jahren


 
 
 


Drucksache 313/05

... Der Petitionsausschuss muss zunächst feststellen, ob eine Petition zulässig ist, und - wenn er dies bejaht - deren Inhalt prüfen und entscheiden, welche Maßnahmen einzuleiten sind. Zu den wichtigsten Zielsetzungen des Ausschusses gehört es, die Bearbeitungszeiten zu reduzieren, die Fristen zu verkürzen und die Verfahren zügiger und transparenter zu gestalten. In diesem Zusammenhang können die Vorschriften des Kodexes für gute Verwaltungspraxis des Europäischen Bürgerbeauftragten1, der vom Europäischen Parlament auf der Grundlage des Berichts des früheren ersten stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Roy Perry2 angenommen wurde, nur als Ausgangspunkt für die langen und komplizierten Formalitäten angesehen werden, die durch die Einreichung einer Petition beim Europäischen Parlament in Gang gesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 313/05




ENTSCHLIESSUNGSANTRAG des Europäischen Parlaments zu den Beratungen des Petitionsausschusses in der Sitzungsperiode 2003-2004 (2004/2090 (INI))

Anlage 1

Anlage II

Anlage III

Anlage IV

2 Verfahren


 
 
 


Drucksache 564/05

... In diesem Rahmen unterrichtet die Kommission den zuständigen Ausschuss des Parlaments auf ausdrücklichen und begründeten Antrag des Ausschussvorsitzenden in angemessener Weise über die Tätigkeiten und die Zusammensetzung dieser Gruppen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 564/05




Beschluss des Europäischen Parlaments zu der Revision der Rahmenvereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission 2005/2076 ACI

Anlage

I. Geltungsbereich

II. politische Verantwortung

III. KONSTRUKTIVER Dialog und Informationsfluss

IV. Zusammenarbeit IM Bereich der Gesetzgebungsverfahren und der Programmplanung

V. Mitwirkung der Kommission an den Parlamentsarbeiten

VI. Schlussbestimmungen

Anhang 1
Übermittlung vertraulicher Informationen an das Europäische Parlament

1. Geltungsbereich

2. Allgemeine Bestimmungen

3. Modalitäten für den Zugang zu den vertraulichen Informationen und für ihre Behandlung

Anhang 2
Zeitplan für das Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramm der Kommission


 
 
 


Drucksache 230/16 PDF-Dokument



Drucksache 390/16 PDF-Dokument



Drucksache 517/13 PDF-Dokument



Drucksache 527/10 PDF-Dokument



Drucksache 556/10 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.