3220 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Ausgl"
Drucksache 324/18
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Absenkung des gesetzlichen Zinssatzes nach § 238 Abgabenordnung (AO)
... 4. Die Zinsregelung in der Abgabenordnung soll lediglich einen Ausgleich dafür schaffen, dass Steuern bei einzelnen Steuerpflichtigen - aus welchen Gründen auch immer - zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt und fällig werden. Zinsen sind somit weder Sanktions- noch Druckmittel oder Strafe, sondern eine verschuldensunabhängige, rein laufzeitbezogene Gegenleistung für eine mögliche Kapitalnutzung. Unabhängig von der Frage, ob ein Zinssatz von sechs Prozent pro Jahr (weiterhin) verfassungsgemäß ist, schießt ein Ausgleich in entsprechender Höhe jedenfalls deutlich über das mit der gesetzlichen Regelung verfolgte Ziel hinaus.
Drucksache 385/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts
... Der sachliche Anwendungsbereich der beiden Verordnungen geht weiter als das nationale materielle Güterrecht, erfasst beispielsweise die Verteilung der Haushaltsgegenstände und der Ehewohnung und auch das sogenannte "Nebengüterrecht". Ausgeschlossen sind aber aus der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft resultierende Ansprüche auf Alters- und Erwerbsunfähigkeitsrente und damit der deutsche Versorgungsausgleich
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Internationales Güterrechtsverfahrensgesetz (IntGüRVG)
Abschnitt 1 Anwendungsbereich; allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften
Abschnitt 2 Bürgerliche Streitigkeiten
§ 3 Örtliche Zuständigkeiten; Rechtsverordnung
Abschnitt 3 Zulassung der Zwangsvollstreckung aus a u s l ä n d i - s c h e n Titeln; Anerkennungsfeststellung
Unterabschnitt 1 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel
§ 4 Zuständigkeit; Rechtsverordnung
§ 5 Zulassung zur Zwangsvollstreckung; Antragstellung
§ 6 Verfahren
§ 7 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen
§ 8 Entscheidung
§ 9 Vollstreckungsklausel
§ 10 Bekanntgabe der Entscheidung
Unterabschnitt 2 Beschwerde; Rechtsbeschwerde
§ 11 Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde
§ 12 Beschwerdeverfahren und Entscheidung über die Beschwerde
§ 13 Rechtsbeschwerde
§ 14 Entscheidung über die Rechtsbeschwerde
Unterabschnitt 3 Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung
§ 15 Einwände gegen die Beschränkung auf Maßregeln zur Sicherung
§ 16 Sicherheitsleistung durch den Schuldner
§ 17 Versteigerung beweglicher Sachen
§ 18 Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen
§ 19 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung
§ 20 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung
Unterabschnitt 4 Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung
§ 21 Verfahren
§ 22 Kostenentscheidung
Unterabschnitt 5 Vollstreckungsabwehrklage; besonderes Aufhebungs- und Änderungsverfahren; Schadensersatz
§ 23 Vollstreckungsabwehrklage
§ 24 Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels
§ 25 Verfahren nach Aufhebung oder Änderung einer anerkannten ausländischen Entscheidung
§ 26 Schadensersatzpflicht des Gläubigers
Unterabschnitt 6 Entscheidungen deutscher Gerichte zu inländischen Titeln; Mahnverfahren
§ 27 Bescheinigungen zu inländischen Titeln
§ 28 Ergänzung und Berichtigung inländischer Entscheidungen zur Geltendmachung im Ausland
§ 29 Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland
§ 30 Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland
Abschnitt 4 Authentizität von Urkunden
§ 31 Authentizität einer deutschen öffentlichen Urkunde
§ 32 Aussetzung des inländischen Verfahrens
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 4 Verweisung.
Artikel 14 Allgemeine Ehewirkungen
Artikel 17 Sonderregelungen zur Scheidung.
Artikel 17a Ehewohnung
Artikel 3 Änderung des Personenstandsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
Artikel 7 Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
Artikel 8 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 9 Aufhebung des Gesetzes über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage, Ziel und Inhalt des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich; allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Abschnitt 2 Bürgerliche Streitigkeiten
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 3 Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln; Anerkennungsfeststellung
Zu Unterabschnitt 1 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu Unterabschnitt 2 Beschwerde; Rechtsbeschwerde
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Unterabschnitt 3 Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu Unterabschnitt 4 Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung
Zu § 21
Zu § 22
Zu Unterabschnitt 5 Vollstreckungsabwehrklage; besonderes Aufhebungs- und Änderungsverfahren; Schadensersatz
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu Unterabschnitt 6 Entscheidungen deutscher Gerichte zu inländischen Titeln; Mahnverfahren
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu Abschnitt 4 Authentizität von Urkunden
Zu § 31
Zu § 32
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zur Überschrift
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu den Absätzen 3 und 4
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu den Nummer n
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Drucksache 286/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Asyl- und Migrationsfonds
... 6. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass der im Asyl- und Migrationsfonds verankerte Grundsatz der Solidarität eine Neuordnung der Asyl- und Flüchtlingspolitik in der Union nicht ersetzt, da der Fonds die unterschiedliche Betroffenheit der Mitgliedstaaten nicht ausgleichen kann. Der Bundesrat hält eine gerechte Verteilung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen auf die Mitgliedstaaten für erforderlich.
Drucksache 182/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen in Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit ausgestellt werden - COM(2018) 212 final
... Die Kommission hat auch die Möglichkeiten zur Vereinfachung und zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands geprüft. Die Nutznießer dieses Vorschlags sind nicht allein die Bürger, sondern auch Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen. In der Folgenabschätzung wurden die jährlichen wiederkehrenden Kosteneinsparungen veranschlagt, die sich unter anderem aufgrund beschleunigter Pre-Boarding-Kontrollen in der EU, zügigerer Überprüfungen von Dokumenten bei der Eröffnung von Bankkonten in der EU und aufgrund niedrigerer Ausgleichszahlungen für Behörden und Fluggesellschaften ergeben werden. Außerdem wird sich der Verwaltungsaufwand für Bürger, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen reduzieren, da sie mit der Gestaltung der Dokumente und den mit diesen verbundenen Rechten besser vertraut sein und sichere Dokumente leichter akzeptieren werden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte und Datenschutz
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Kapitel II Nationale PERSONALAUSWEISE
Artikel 3 Sicherheitsnormen/Gestaltung/Spezifikationen
Artikel 4 Erfassung biometrischer Identifikatoren
Artikel 5 Auslaufregelung
Kapitel III AUFENTHALTSDOKUMENTE für Unionsbürger
Artikel 6 Mindestangaben
Kapitel IV AUFENTHALTSKARTEN für FAMILIENANGEHÖRIGE, die nicht die STAATSANGEHÖRIGKEIT eines MITGLIEDSTAATS BESITZEN
Artikel 7 Einheitliche Gestaltung
Artikel 8 Auslaufregelung für bestehende Aufenthaltskarten
Kapitel V Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 9 Kontaktstelle
Artikel 10 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 11 Monitoring
Artikel 12 Berichterstattung und Bewertung
Artikel 13 Inkrafttreten
Drucksache 470/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus
... /EU /EU durchgeführt; dementsprechend werden die Ausgleichszahlungen an die Fördernehmer objektbezogen so bemessen, dass diese angesichts der von diesen zu erbringenden Gemeinwohlverpflichtungen nicht zu einer Überkompensation führen. Soweit die Adressaten der steuerlichen Förderung auch Wohnraumfördermittel erhalten, wären die De-minimis-Verordnung und der Beschluss
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 1 Satz 1 EStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 4 Satz 3 EStG
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 4 EStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 5 EStG
Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 313/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetz es (16. AtG ÄndG)
... c) Der Bundesrat bedauert, dass die in der Stellungnahme des Bundesrates adressierten Punkte nicht aufgegriffen wurden und auch die Anregungen der Sachverständigen aus der öffentlichen Anhörung vom 13. Juni 2018 im Deutschen Bundestag nicht weiter berücksichtigt wurden. Der Bundesrat bedauert ferner, dass die von vielen Seiten vorgetragene Kritik, der vorgesehene finanzielle Ausgleich überschreite das vom Verfassungsgericht als nötig erachtete Maß, nicht angemessen berücksichtigt wurde.
Drucksache 486/18
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Dritte Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung
... Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der VKFV vom 7. Juli 2017 (BGBl. I S. 2294) wurde die befristete Erhöhung des Zuschlags für die Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte nach § 7 von bis zu 30 Prozent auf bis zu 35 Prozent bis zum 31. Dezember 2018 verlängert. Die Verlängerung der Befristung bis zum 31. Dezember 2019 beruht auf der Annahme, dass im Laufe des Jahres 2019 eine Regelung zur Neufestsetzung der Zuweisungssätze zum Sondervermögen "Versorgungsfonds des Bundes" erfolgen soll. Bis dahin gilt der um fünf Prozentpunkte erhöhte Versorgungszuschlag auch für das Jahr 2019 weiter, um den zwischen den Trägern und dem Bund bis zu einer gesetzlichen Festlegung vereinbarten angemessenen Interessenausgleich fortzuführen und eine andauernde Auseinandersetzung um die angemessene Höhe des Zuschlags zu beenden.
Drucksache 171/18
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindergeldrechts
... Beim Kindergeld handelt es sich um eine Steuervergütung im Rahmen des steuerlichen Familienleistungsausgleichs, die vorrangig - alternativ zum Kinderfreibetrag - die Steuerfreistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Kinderexistenzminimums bei der Besteuerung der Eltern zum Ziel hat. Kindergeld unterliegt als Familienleistung gleichwohl den europäischen Koordinierungsvorschriften der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 376/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG )
... Allerdings sollte sich die damit verbundene Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem Fallpauschalensystem nicht als Beginn des grundsätzlichen Ausstiegs aus dem DRG-System und eine Entwicklung zum Selbstkostendeckungsprinzip erweisen. Das Fallpauschalensystem hat sich nach Auffassung des Bundesrates grundsätzlich bewährt, weil es Anreize zu einer wirtschaftlichen wie qualitätsvollen Versorgung sowie zur Umsetzung von Innovationen setzt. Es sollte in seinen Grundzügen beibehalten und fortentwickelt werden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 17b Absatz 4 KHG
2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 2 Satz 1, Satz 4, Satz 5 und Satz 6 KHG
3. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 2 Satz 3 KHG und Artikel 5 Nummer 4 § 14a - neu - KHSFV
§ 14a Nachverteilung
4. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 2 Satz 7 - neu - KHG
5. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a KHG
6. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a KHG
7. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1a - neu - KHG
8. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 1b - neu - KHG
9. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 3 Satz 3 KHG
10. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 12a Absatz 4a - neu - KHG
11. Zu Artikel 5 Nummer 2 Buchstabe a1 - neu - § 8 Absatz 2 Satz 1a - neu - KHSFV
12. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 2 und § 12 Absatz 1 Nummer 3 KHSFV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
13. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b KHSFV
14. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a KHSFV
15. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 12 Absatz 1 Nummer 4 KHSFV
16. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b KHSFV
17. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b KHSFV
18. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Nummer 6 KHFSV
19. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 12 Absatz 1 Nummer 1 KHSFV
20. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 14 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a und Buchstabe b KHFSV
21. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 14 Absatz 2 Nummer 11 Buchstabe b, c und d KHSFV
22. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 17 Absatz 1 Nummer 3, 4 und 5 KHSFV
23. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 7, Nummer 8, Nummer 9 und Nummer 10 - neu - IfSG
24. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - und a01 - neu - § 36 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 3 - neu - IfSG
25. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b bis e § 36 Absätze 6 bis 9 IfSG , Nummer 3 § 69 Absatz 1 Nummer 11 IfSG und Nummer 4 § 73 Absatz 1a Nummer 19 IfSG
26. Zu Artikel 7 Nummer 4a - neu - § 23 Absatz 4 Satz 1 zweiter Halbsatz und Satz 1a - neu - und Absatz 5 Satz 1a - neu - bis Satz 1e - neu - SGB V und Nummer 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 40 Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB V
27. Zu Artikel 7 Nummer 10 § 132a Absatz 1 Satz 4 Nummer 5 SGB V und Artikel 11 Nummer 17 § 89 Absatz 3 Satz 3 SGB XI
28. Zu Artikel 7 Nummer 12 § 137j SGB V
29. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 8 Absatz 10 KHEntgG
30. Zu Artikel 9 Nummer 4 § 6a Absatz 2 Satz 6 KHEntgG
31. Zu Artikel 9 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1a Nummer 5 KHEntgG
32. Zu Artikel 9 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 5 Satz 2 KHEntgG
33. Zu Artikel 11 Nummer 1 Buchstabe a0 - neu - Inhaltsübersicht und Nummer 3a - neu - § 18d - neu - SGB XI
§ 18d Prüfung der strukturellen Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung
34. Zu Artikel 11 Nummer 3
35. Zu Artikel 11 Nummer 7a - neu - § 40 Absatz 2 Satz 1 SGB X
36. Zu Artikel 11 Nummer 17 Buchstabe a - neu - und Buchstabe b § 89 Absatz 3 Satz 2 und Satz 3 SGB XI
37. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 165/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 104c, 104d,125c, 143e)
... Die soziale Wohnraumförderung wurde im Zuge der Föderalismusreform I aus dem Jahr 2006 in die alleinige Verantwortung der Länder übertragen. Als Ausgleich für den durch die Abschaffung der Finanzhilfen zur sozialen Wohnraumförderung bedingten Wegfall der Finanzierungsanteile des Bundes stehen den Ländern seit Anfang 2007 und bis Ende 2019 Kompensationsmittel (sog. Entflechtungsmittel) aus dem Bundeshaushalt zu. Die Situation auf den Wohnungsmärkten hat sich in den letzten Jahren jedoch in vielen Regionen deutlich und mit immer noch zunehmender Tendenz verändert. Insbesondere in wirtschaftlich dynamischen Großstädten und zahlreichen Universitätsstädten gibt es aufgrund des Zuzugs vieler Menschen spürbare Wohnungsengpässe und steigende Mieten. Die Unterversorgung mit bezahlbarem Wohnraum hat sich zu einem gesamtstaatlichen Problem entwickelt. Vor diesem Hintergrund hat der Bund bereits die Entflechtungsmittel für die Jahre 2016 bis 2019 erhöht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Grundgesetzes
Artikel 104d
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Drucksache 44/18
Antrag des Landes Brandenburg
Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... Gesetzbuche über die Abwicklung der Bodenreform vorzulegen, der zu einem Ausgleich der aus der Anwendung dieser Regelungen entstandenen Härten mit dem Ziel führt, das Vertrauen der Bodenreformerbinnen und Bodenreformerben in den Rechtsstaat und Rechtsfrieden zu stärken.
Drucksache 454/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Forschung, Entwicklung und Markteinführung von elektrischen Energiespeichern
... Die Entschließung stützt sich auf die Position, dass der Ausbau der fluktuierenden erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung nicht ohne eine komplementäre Ausbaustrategie bei Speichern gewährleistet ist. Demgegenüber vertritt die Bundesregierung die Position, dass für den Ausgleich fluktuierender Erzeugung auf sämtlich verfügbaren Flexibilitätsoptionen zurückgegriffen werden sollte.
Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Forschung, Entwicklung und Markteinführung von elektrischen Energiespeichern BR-Drucksache 739/16 B
Maßgaben der Sektorkopplung
FuE -Bedarf bei Speichern
Drucksache 375/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz - GKV-VEG)
... Da keine rückwirkende Aufhebung von Versicherungsverhältnissen vorgenommen werden soll, entfällt die Notwendigkeit, aufwändige Fragen der Datenmeldung und Rückabwicklung der Zuweisungen an die Krankenkassen aus dem Risikostrukturausgleich für die Vergangenheit zu regeln.
Drucksache 343/18
Antrag des Landes Berlin
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Rehabilitierung, Entschädigung und Versorgung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten von §§ 175, 175a Nr. 3 und 4 des Strafgesetzbuch es und § 151 des Strafgesetzbuch es der DDR Betroffenen
... b. Zur Verbesserung der Rehabilitierung, Entschädigung und Versorgung von Betroffenen, die in der Folge von Verurteilungen, Anklagen, beruflicher Ausschlüsse und weiterer (staatlicher) Maßnahmen im Zusammenhang mit den genannten Vorschriften erhebliche Nachteile erlitten haben, sind in das Gesetz weitere soziale Ausgleichsleistungen in Anlehnung an das Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet (StrRehaG), §§ 17a, 18, 19, 20 und 21 (besondere Zuwendungen für Haftopfer, Unterstützungsleistungen, Härtefallregelung, Kostenregelung und Be-schädigtenversorgung) aufzunehmen.
Drucksache 3/18 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare -Energien-Gesetzes
... . Die Verrechnung setzt damit ein, sobald das Ausfallrisiko durch Vorliegen einer Realisierungsquote bewertet werden konnte. Dieser Ausgleich wird auf sieben Gebotstermine gestreckt, um Verwerfungen in der Windenergiebranche durch einen zu schnellen Ausgleich zu verhindern.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Artikel 1 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung, Notwendigkeit der Regelungen und wesentlicher Inhalt des Entwurfs
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 495/18
Antrag der Länder Bremen, Berlin
Entschließung des Bundesrates "Es ist normal, verschieden zu sein"
... 4. Dem Bundesrat ist bekannt, dass Menschen mit Beeinträchtigungen teilweise bereits auf die amtliche Feststellung einer Behinderung verzichten, weil sie dies als eine Stigmatisierung empfinden. Da jedoch Nachteilsausgleiche und gesetzliche Förderinstrumente an die amtliche Feststellung der Behinderung anknüpfen, bleiben in diesen Fällen sinnvolle Unterstützungsmöglichkeiten ungenutzt. Es wird davon ausgegangen, dass dies insbesondere Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen betrifft; Zahlen liegen dazu bislang nicht vor.
Drucksache 495/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Es ist normal, verschieden zu sein"
... 4. Dem Bundesrat ist bekannt, dass Menschen mit Beeinträchtigungen teilweise bereits auf die amtliche Feststellung einer Behinderung verzichten, weil sie dies als eine Stigmatisierung empfinden. Da jedoch Nachteilsausgleiche und gesetzliche Förderinstrumente an die amtliche Feststellung der Behinderung anknüpfen, bleiben in diesen Fällen sinnvolle Unterstützungsmöglichkeiten ungenutzt. Es wird davon ausgegangen, dass dies insbesondere Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen betrifft; Zahlen liegen dazu bislang nicht vor.
Drucksache 300/18
Gesetzesantrag des Landes Berlin
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des sozialen Mietrechts (Mietrechtsmodernisierungsgesetz)
... Das Vergleichsmietensystem ist ein besonders wichtiger Faktor bei der Ausgestaltung eines sozialen Mietrechts. Es gewährleistet ein vergleichsweise hohes Maß an Rechtssicherheit und einen möglichst gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Mietvertragsparteien. Die rechtliche Bedeutung der ortsüblichen Vergleichsmiete und ihres wichtigsten Abbildungsinstruments, des Mietspiegels, hat in der Praxis stetig zugenommen. Gleichzeitig werden qualifizierte Mietspiegel in gerichtlichen Verfahren verstärkt in Frage gestellt. Häufiger Streitpunkt ist die Frage, ob der Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde. Vor diesem Hintergrund besteht die Gefahr eines schwindenden Vertrauens in die Güte von Mietspiegeln sowie insgesamt eines Verlustes an Rechtssicherheit.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
§ 558e Verordnungsermächtigung und Datenübermittlung
Artikel 2 Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ ... [einsetzen: die zum Verkündungszeitpunkt auf die letzte folgende Zählbezeichnung] Übergangsvorschrift zum Mietrechtsanpassungsgesetz vom [einsetzen: Datum der Ausfertigung des Gesetzes]
Artikel 3 Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954
§ 22 Übergangsregelung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
V. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Satz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Satz 4
Zu Absatz 3
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Satz 4
Zu Satz 5
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Satz 3
Zu Satz 4
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3 und 4
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Drucksache 257/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheits-gesetzes und des Bundesjagdgesetz es
... Auch in anderen Konstellationen könnte es zu Unbilligkeiten kommen, da auch ein jährlicher Mindesteinsatz von Gülle durch eine Seuchenanordnung erschwert werden kann. Derzeit müssten die Anlagenbetreiber die unverschuldete Unterbrechung des Gülleeinsatzes durch einen überplanmäßigen Gülleein-satz ausgleichen. Der Anlagenbetreiber sollte jedoch die freie Wahl haben, ob er diese anspruchssichernde Anstrengung unternimmt oder ob er für den betroffenen Zeitraum auf den besonderen Anspruch verzichtet, ohne hierdurch seine Vergütung im restlichen Jahr zu gefährden.
Drucksache 216/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe
... in nationales Recht um, die unter strikten Bedingungen und zeitlich limitiert eine Kompensation von geringeren Emissionsminderungen eines Stoffes durch höhere Minderungen eines anderen Stoffes zulässt. Hintergrund ist, dass SO2, NOx und Ammoniak in der Atmosphäre miteinander reagieren und sogenannten sekundären Feinstaub bilden können. Eine Emissionsminderung dieser Gase hat also eine stoffspezifisch unterschiedliche Minderung der Feinstaub-Belastung zur Folge. Daher kann unter bestimmten Annahmen eine Mehrminderung eines Vorläuferstoffs die zu geringe Minderung eines anderen Vorläuferstoffs bei gleicher Belastung ausgleichen.
Drucksache 373/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz - FamEntlastG )
... b) Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, zur Förderung der Familien das Kindergeld zum 1. Juli 2019 um 10 Euro monatlich anzuheben. Der Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) wird für die Veranlagungszeiträume 2019 und 2020 in zwei Schritten um jeweils insgesamt 192 Euro erhöht, sodass die steuerliche Entlastungswirkung der höheren Kinderfreibeträge dem jeweiligen Jahresbetrag der Kindergelderhöhung entspricht. Die verfassungskonforme Besteuerung von Eltern hätte sich demgegenüber - analog zur Erhöhung des einkommensteuerlichen Grundfreibetrags - auf eine Anhebung zum Ausgleich der gestiegenen Lebenshaltungskosten beschränken können. Insgesamt führt die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag zu einer Belastung der öffentlichen Haushalte von 2,3 Mrd. Euro in der vollen Jahreswirkung. Länder und Kommunen tragen hiervon zusammen 1,3 Mrd. Euro, das heißt einen Anteil von mehr als 55 Prozent.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 7
Artikel 7a Änderung des Finanzausgleichsgesetzes in der Fassung vom 1. Dezember 2016
Artikel 7 b Änderung des Finanzausgleichsgesetzes in der Fassung vom 14. August 2017
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 386/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung des marinen Geo-Engineerings
... "Ein Ausgleich nach § 52 Absatz 5 und § 78a Absatz 5 Satz 4 ist in Geld zu leisten."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes
§ 5a Pflichten des Vorhabenträgers bei Maßnahmen des marinen Geo-Engineerings
Anlage (zu § 4 Satz 2 Nummer 3) Maßnahmen des marinen Geo-Engineerings
Artikel 2 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Änderungen des HSEG
2. Änderung des WHG
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Gesamtergebnis
b Vorgaben/Prozesse des Gesetzentwurfs
aa Vorgaben
bb Prozesse
cc Fallzahlen
c Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
d Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
e Erfüllungsaufwand der Verwaltung aa Gesamtergebnis
bb Vorhabenträger
cc Behörde
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 163/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) Nr. 2017/1132
im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht
... a) Der bei mehreren Gesellschaftern notwendige Ausgleich widerstreitender Interessen und die Komplexität derartiger Gründungen erfordern eine persönliche sachkundige Beratung aller involvierten Gesellschafter und eine individuell ausgestaltete Satzung. Der Anwendungsbereich der Online-Eintragung sollte deshalb nach Auffassung des Bundesrates von den Mitgliedstaaten auf Einpersonengesellschaften beschränkt werden können.
Zur Vorlage allgemein
Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen
Zur Online-Eintragung von Gesellschaften und Bereitstellung von Mustern für die Eintragung von Gesellschaften Artikel 13f und Artikel 13g des Richtlinienvorschlags
Zur Flexibilität der Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung der Online-Verfahren zur Eintragung einer Gesellschaft oder Zweigniederlassung und zur Online-Einreichung von Urkunden oder Angaben
Zur Online-Eintragung von Zweigniederlassungen
Zur Online-Einreichung durch Gesellschaften und Zweigniederlassungen
Zu den weiteren vorgeschlagenen Regelungen
2 Weiteres
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 141/18
Verordnung der Bundesregierung
Vierundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (24. KOV-Anpassungsverordnung 2018
... "(2) Die volle Ausgleichsrente beträgt monatlich bei einem Grad der Schädigungsfolgen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Vierundzwanzigste Verordnung
Artikel 1 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG Entwurf der 24. Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz - 24. KOV-Anpassungsverordnung 2018 (NKR-Nummer 4429, BMAS)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
5 Verwaltung
III. Ergebnis
Drucksache 373/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz - FamEntlastG )
... Finanzausgleichsgesetz
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 389/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... Vorbereitende Maßnahmen sind z.B. Munitionsbergungen, Rodungen, CEF-Maßnahmen (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen). Für diese ist ein neues Instrument, mit dem sie rechtssicher vorzeitig zugelassen werden können, äußerst sinnvoll. Prospektion, Rodungen und CEF-Maßnahmen können in der Tat außerordentliche Zeit in Anspruch nehmen. In einigen dieser Fälle ist eine deutliche Verkürzung der Realisierung des Vorhabens denkbar. Dies gilt insbesondere für CEF-Maßnahmen, die aus Gründen des Artenschutzes vor dem Eingriff wirksam sein müssen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 17 Absatz 2 Satz 1, 1a - neu -, 2, 3, 5 und 7 FStrG
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 17 Absatz 2 FStrG
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 17g FStrG
8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 17h Satz 1 FStrG
9. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 17i - neu - FStrG Nummer 9a - neu - Anlage zu § 17e Absatz 1 FStrG *
§ 17i Feste Fehmarnbeltquerung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 Nummer 6b - neu - § 18f Absatz 1 FStrG
11. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe c § 18 Absatz 2 Satz 1, 2, 3, 5 und 7 AEG
12. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe c § 18 Absatz 2 AEG
13. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 18f AEG
14. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 18h - neu - AEG *
§ 18h Feste Fehmarnbeltquerung
15. Zu Artikel 2 Nummer 6b - neu - § 21 Absatz 1 Satz 1 AEG
16. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 2 Satz 2 - neu - BEVVG
17. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 2 BEVVG
18. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 14 Absatz 2 WaStrG
19. Zu Artikel 4 Nummer 6a - neu - § 20 Absatz 1 Satz 1 WaStrG
20. Zu Artikel 4a - neu - § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8, § 87b Absatz 1, 2 und 3 Satz 1 VwGO , Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 - neu - Inkrafttreten
‚Artikel 4a Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe b
Drucksache 562/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 336/18
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenz-geld für das Kalenderjahr 2019 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2019 - InsoGeldFestV 2019)
... III dazu ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum Ausgleich von Überschüssen oder Fehlbeständen unter Berücksichtigung der Beschäftigungs- und Wirtschaftslage einen von § 360
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Umlagesatz
§ 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
6. Weitere Kosten
7. Weitere Verordnungsfolgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Drucksache 176/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
... Durch das Musterfeststellungsurteil wird der Ausgleich individueller Ansprüche erheblich vereinfacht. Zwar müssen die angemeldeten Verbraucher ihre Ansprüche weiterhin individuell durchsetzen. Aufgrund der verbindlichen Klärung der Feststellungsziele ist aber davon auszugehen, dass sich in den meisten Fällen die angemeldeten Verbraucher und der Beklagte außergerichtlich einigen. Verbleiben Streitpunkte, steht es angemeldeten Verbrauchern und Beklagten offen, die außergerichtliche Streitschlichtung in Anspruch zu nehmen oder den Rechtsweg zu beschreiten. Das Musterfeststellungsurteil erleichtert den Parteien auch insoweit die individuelle Rechtsverfolgung. Denn im Folgeverfahren müssen die bereits verbindlich festgestellten Tatsachen und die entschiedenen Rechtsfragen nicht erneut verhandelt werden. Für Beklagte erweist sich die Musterfeststellungsklage auch in ökonomischer Hinsicht als positiv, weil sie geeignet ist, zahlreiche Parallelprozesse zu vermeiden und das hieraus folgende Kostenrisiko zu senken.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 606 Musterfeststellungsklage
§ 607 Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage
§ 608 Anmeldung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen
§ 609 Klageregister; Verordnungsermächtigung
§ 610 Besonderheiten der Musterfeststellungsklage
§ 611 Vergleich
§ 612 Bekanntmachungen zum Musterfeststellungsurteil
§ 613 Bindungswirkung des Musterfeststellungsurteils; Aussetzung
Artikel 3 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 5 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 7 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 8 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 9 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Vorbemerkung
2. Bündelungsmöglichkeiten nach der Zivilprozessordnung ZPO
3. Sonderfälle des kollektiven Rechtsschutzes im Zivilprozess außerhalb der ZPO
4. Lösungskonzept
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu § 606
Zu § 607
Zu § 608
Zu § 609
Zu § 610
Zu § 611
Zu § 612
Zu § 613
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu den Artikeln 7
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats gem. § 6 Absatz 1 NKRG: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterfeststellungsklage, (NKR-Nummer 4012, BMJV)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
II.2 Weitere Kosten
II.3 ‘One in one out’-Regel
II.4 Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 469/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
... Finanzausgleichsgesetz
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Satz 1 KiQuTG
2. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 1 und Nummer 5 und Satz 2 KiQuTG
4. Zu Artikel 1 § 2 Satz 3, § 3 Absatz 1 und Absatz 2, § 4 Satz 2 Nummer 5, § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - KiQuTG und Artikel 4 § 1 Absatz 5 Satz 01 - neu - und Satz 1 FAG
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 KiQuTG
6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 Nummer 1 KiQuTG
7. Zu Artikel 1 § 4 Satz 2 Nummer 4 KiQuTG
8. Zu Artikel 1 § 4 Satz 2 Nummer 5 KiQuTG
9. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 90 Absatz 1 Satz 2 bis 4 und Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 SGB VIII und Buchstabe b § 90 Absatz 3 und Absatz 4 SGB VIII
Zur Folgeänderung:
10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 9
Zu Artikel 2 Nummer 2
11. Hilfsempfehlung zu Ziffer 9*
Zu Artikel 2 Nummer 2
12. Zu Artikel 4 FAG
15. Zu Artikel 5 Absatz 2 Inkrafttreten
16. Zu Artikel 5 Absatz 1, Absatz 3 und Absatz 4 Inkrafttreten
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 215/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen
... e) Er macht darüber hinaus darauf aufmerksam, dass die Gefahr besteht, dass durch eine unmittelbare Zusammenarbeit zwischen dem Anordnungsstaat und dem Internet-Diensteanbieter Immunitätsvorschriften, Zeugnisverwei-gerungsrechte oder andere Schutzrechte auch dadurch unterlaufen werden könnten, dass deren Prüfung ausschließlich dem Anordnungsstaat auferlegt wird. Zugleich besteht die Gefahr, dass nationale Interessen des Vollstreckungsstaats faktisch außen vor bleiben. Artikel 5 Absatz 7 des Verordnungsvorschlags, der vorsieht, dass die Anordnungs-behörde bei der Anforderung von Transaktions- und Inhaltsdaten eine Abklärungspflicht trifft, wenn sie die Verletzung von solchen Rechten oder von grundlegenden Interessen des Vollstreckungsstaats befürchtet, und Artikel 18 des Verordnungsvorschlags, der festlegt, dass etwaige Immunitätsvorschriften und andere Vorrechte nach dem Recht des Mitgliedstaats des Adressaten bzw. grundlegende Interessen des Mitgliedstaats des Adressaten auch noch im Rahmen des Strafverfahrens des Anordnungs-staats Berücksichtigung finden können, stellen keinen Ausgleich für die fehlende Beteiligung des Vollstreckungsstaats dar. Denn diese Mechanismen setzen voraus, dass die Möglichkeit der Verletzung von Vorrechten oder nationalen Interessen in dem Vollstreckungsstaat, also fremden Rechts oder fremder nationaler Interessen, von der Anordnungsbehörde oder dem späteren Gericht überhaupt erkannt wird. Zugleich wird dem Anordnungsstaat die Prüfung und Auslegung fremden Rechts auferlegt. Soweit grundlegende Interessen des Vollstreckungsstaats betroffen sind, setzt eine angemessene Berücksichtigung dieser Interessen voraus, dass der Anordnungsstaat von den nationalen Interessen des Vollstreckungsstaats Kenntnis hat oder erlangt, selbst wenn diese im Einzelfall als vertraulich eingestuft sind.
Drucksache 563/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... Artikel 12 Änderung der Erneuerbare
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes
§ 61b Verringerung der EEG-Umlage bei Anlagen
§ 61c Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten KWK-Anlagen
§ 61d Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten neueren KWK-Anlagen
§ 62a Messung und Schätzung
§ 88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen
Artikel 2 Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
§ 26c Messung und Schätzung
Artikel 3 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
Artikel 7 Änderung der Stromnetzzugangsverordnung
§ 11a Bilanzkreis für den energetischen und bilanziellen Ausgleich von Systemsicherheitsmaßnahmen
Artikel 8 Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung
Artikel 9 Änderung der Niederdruckanschlussverordnung
Artikel 10 Änderung der Netzreserveverordnung
Artikel 11 Änderung der SINTEG-Verordnung
Artikel 12 Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung
Artikel 13 Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung
Artikel 14 Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-EnergienVerordnung
Artikel 15 Änderung der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen
§ 4 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine
Artikel 16 Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung
Artikel 17 Änderung des Windenergie\-auf\-See\-Gesetzes
Artikel 18 Änderung des Seeanlagengesetzes
Artikel 19 Änderung der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge
Artikel 20 Änderung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes
Artikel 21 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Tabelle
Tabelle
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu § 61b
Zu § 61c
Zu § 61d
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 52
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Dreifachbuchstabe ccc
Zu Dreifachbuchstabe ddd
Zu Dreifachbuchstabe eee
Zu Dreifachbuchstabe fff
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 53
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Doppelbuchstabe gg
Zu Doppelbuchstabe hh
Zu Doppelbuchstabe ii
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 14
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Dreifachbuchstabe aaa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Dreifachbuchstabe ccc
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Drucksache 163/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) Nr. 2017/1132
im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht
... a) Der bei mehreren Gesellschaftern notwendige Ausgleich widerstreitender Interessen und die Komplexität derartiger Gründungen erfordern eine persönliche sachkundige Beratung aller involvierten Gesellschafter und eine individuell ausgestaltete Satzung. Der Anwendungsbereich der Online-Eintragung sollte deshalb nach Auffassung des Bundesrates von den Mitgliedstaaten auf Einpersonengesellschaften beschränkt werden können.
Zur Vorlage allgemein
Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen
Zur Online-Eintragung von Gesellschaften und Bereitstellung von Mustern für die Eintragung von Gesellschaften Artikel 13f und Artikel 13g des Richtlinienvorschlags
Zur Flexibilität der Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung der Online-Verfahren zur Eintragung einer Gesellschaft oder Zweigniederlassung und zur Online-Einreichung von Urkunden oder Angaben
Zur Online-Eintragung von Zweigniederlassungen
Zur Online-Einreichung durch Gesellschaften und Zweigniederlassungen
Zu den weiteren vorgeschlagenen Regelungen
2 Weiteres
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 470/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus
... /EU /EU durchgeführt; dementsprechend werden die Ausgleichszahlungen an die Fördernehmer objektbezogen so bemessen, dass diese angesichts der von diesen zu erbringenden Gemeinwohlverpflichtungen nicht zu einer Überkompensation führen. Soweit die Adressaten der steuerlichen Förderung auch Wohnraumfördermittel erhalten, wären die De\-minimis-Verordnung und der Beschluss
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 1 Satz 1 EStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 3 EStG
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 4 Satz 3 EStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 4 EStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 5 EStG
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 5 EStG
7. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zum Gesetzentwurf insgesamt
Zu Ziffer 10:
Zu Ziffer 11:
Drucksache 592/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels
... /EG /EG die Festlegung gleichwertiger Maßnahmen, insbesondere die Zahlung eines Ausgleichsbetrages als Kompensation für die wirtschaftlichen Vorteile aus der Freistellung von der Pflicht nach § 7, einschließlich Regelungen zur Erhöhung dieses Ausgleichsbetrages im Falle nicht rechtzeitiger Zahlung; die Höhe des Ausgleichsbetrages orientiert sich am Zu-kaufbedarf von Berechtigungen für die Anlage,
§ 20 Überwachung, Datenübermittlung.
§ 27 Kleinemittenten, Verordnungsermächtigung
Drucksache 246/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates
... 14. Für den Fall einer Kürzung der GAP-Mittel in der 2. Säule und/oder erhöhter nationaler Kofinanzierungssätze wird die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden finanziellen Ausgleich im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) aus Bundesmitteln bereitzustellen und eine stärkere Verknüpfung der GAK mit dem ELER zu ermöglichen.
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzierung
2 Direktzahlungen
Umwelt -, Natur- und Klimaschutz
Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen
2 Vereinfachung
Marktordnung und Risikomanagement
2 Strategieplanung
Zum System der Konditionalität
Zur Sanktionierung von Verstößen
2 Kontrollen
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsbefugnisse
Weitere Aspekte
Zur BR-Drucksache 248/18
Zum Begriff Alkoholgehalt
Zur Fehlerprüfung von Schutzanträgen
Zum Weinbereich
Zu den Vorlagen insgesamt
Drucksache 504/5/18
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... Des Weiteren wird die in der BR-Drucksache 504/18 vorgesehene Regelung mit gleichwertig nebeneinander stehenden Sicherheitsleistungen als problematisch angesehen. Sie würde den Zulassungsausschuss in die kaum lösbare Situation bringen, schon im Vorwege die Höhe der Sicherheitsleistung festlegen zu müssen. Dies ist bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft nicht erforderlich, so dass dies die praktikablere Regelung ist. Ferner ist ein Vertragsarzt nicht in der Haftung begrenzt, wofür die Notwendigkeit der selbstschuldnerischen Bürgschaft einen Ausgleich schaffen sollte.
Drucksache 360/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung - PflAFinV )
... Da die Ausgleichzuweisungen nach § 15 Absatz 1 PflAFinV erstmals zum 31. Januar 2020 erfolgen soll, kann die in § 5 Absatz 3 Satz 1 PflAFinV vorgesehene Frist von einem Monat vor Zahlung des ersten Monatsbetrags dazu führen, dass eine berücksichtigungsfähige Meldung zum 31. Dezember 2019 bei der zuständigen Stelle eingegangen sein muss. Aufgrund der Jahreswende handelt es sich um einen ungünstigen Termin sowohl für die Einrichtungen als auch für die zuständige Stelle. Die Frist ist daher auf zwei Monate zu verlängern.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung - PflAFinV)
A Änderungen
1. Zu § 2 Satz 2 - neu - PflAFinV
2. Zu § 4 Absatz 2 Satz 2 PflAFinV
3. Zu § 5 Absatz 3 Satz 1 PflAFinV
4. Zu § 7 Absatz 2 Satz 2 - neu - PflAFinV
5. Zu § 10 Absatz 2 Satz 1 PflAFinV
6. Zu § 13 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Absatz 2 Satz 2 - neu - PflAFinV
7. Zu § 14 Absatz 2 Satz 2 und § 16 Absatz 2 PflAFinV
8. Zu § 15 Absatz 1 PflAFinV
B Entschließung
Drucksache 286/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Asyl- und Migrationsfonds
... 12. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass der im Asyl- und Migrationsfonds verankerte Grundsatz der Solidarität eine Neuordnung der Asyl- und Flüchtlingspolitik in der Union nicht ersetzt, da der Fonds die unterschiedliche Betroffenheit der Mitgliedstaaten nicht ausgleichen kann. Der Bundesrat hält eine gerechte Verteilung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen auf die Mitgliedstaaten für erforderlich.
Drucksache 375/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz - GKV-VEG)
... Der in den letzten Jahren überproportionale statistische Anstieg der Beitragsschulden bei den Krankenkassen ist weitgehend auf Fälle ungeklärter Mitgliedschaften zurückzuführen. Daher wird ein Beendigungstatbestand für freiwillige Mitgliedschaften geschaffen, wenn der Verbleib von Mitgliedern ungeklärt ist, sowie flexiblere Möglichkeiten für die Beitragsfestsetzung bei fehlender Mitwirkung der Betroffenen vorgesehen. Zur Reduzierung bereits bestehender Beitragsschulden sollen die Krankenkassen ihre Mitgliederbestände um "ungeklärte passive" Mitgliedschaften und damit verbundene Beitragsschulden bereinigen. Die für die aufzuhebenden Mitgliedschaften erhaltenen Zuweisungen im Risikostrukturausgleich (RSA-Zuweisungen) müssen an den Gesundheitsfonds zurückgezahlt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
1. Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages
2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige
4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler
5. Altersrückstellungen der Sozialversicherungsträger
6. Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3 Parität
3 Selbstständige
3 Finanzreserven
3 Beitragsschulden
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4 Parität
4 Selbstständige
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Parität
4 Beitragsschulden
4 Finanzreserven
4 Altersrückstellungen
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit
F. Weitere Kosten
3 Parität
3 Selbstständige
3 Finanzreserven
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 323 Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung nach § 188 Absatz 4
Artikel 2 Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Artikel 7 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
§ 66 Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung nach § 22 Absatz 3
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 9 Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Soldatengesetzes
§ 100 Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung
Artikel 11 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
§ 11b Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung
§ 106
Artikel 12 Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages
2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige
3. Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Beitragsschulden
4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler
5. Altersrückstellungen der Sozialversicherungsträger
6. Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Parität
4 Selbstständige
4 Finanzreserven
4 Beitragsschulden
4 Altersrückstellungen
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit
4. Erfüllungsaufwand
4 Parität
4 Selbstständige
4 Finanzreserven
4 Beitragsschulden
4 Altersrückstellungen
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit
5. Weitere Kosten
4 Parität
4 Selbstständige
4 Finanzreserven
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4459, BMG: Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
II.2 Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 433/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680
im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679
... beibehalten werden. Die Sperrfristen nach § 491 Absatz 1 Satz 2 bis 5 StPO und der in jedem Fall zu erteilende Hinweis auf diese Fristen gemäß § 491 Absatz 1 Satz 6 StPO gewährleisten einen angemessenen Ausgleich zwischen den Geheimhaltungsinteressen der Strafverfolgungsbehörden und den Interessen der Betroffenen. Die Pauschalität der Sperrfristen lässt Rückschlüsse aus einer verweigerten oder verzögerten Auskunft nicht zu. Die abgestufte Fristenregelung in § 491 Absatz 1 Satz 2 bis 5 StPO stellt zudem sicher, dass die Interessen der Betroffenen auch im Einzelfall ausreichend berücksichtigt werden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 161 Absatz 2 Satz 1 StPO
2. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 397a Absatz 1 Nummer 1 StPO
3. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 475 Absatz 1 Satz 1 StPO , Nummer 31 Buchstabe c § 487 Absatz 2 StPO , Nummer 35 § 491 Absatz 1 Satz 1 StPO , Artikel 13 Nummer 2 § 9 Absatz 1 ZStVBetrV
4. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 481 Absatz 1 Satz 3 StPO
5. Zu Artikel 1 allgemein
6. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b § 21 Absatz 2 Satz 1 EGGVG Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b ist zu streichen.
7. Zu Artikel 14 Nummer 2a - neu - § 88 Absatz 2 Nummer 2 StVollzG
8. Zu Artikel 14 Nummer 1 Buchstabe g1 - neu - Inhaltsübersicht zu § 186 StVollzG ,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 14 Fünfter Abschnitt fünfter Titel StVollzG
Drucksache 507/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. August 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius über den Luftverkehr
... Die Artikel 19 bis 21 befassen sich mit dem Meinungsaustausch, den Konsultationen, der Beilegung von Streitigkeiten, einschließlich der Möglichkeit zur Anrufung eines Schiedsgerichts. Entsprechende Regelungen sind in Luftverkehrsabkommen üblich und zum Ausgleich möglicher Meinungsverschiedenheiten zweckmäßig.
Drucksache 630/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Gemeinsame Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan gegen Desinformation
... 7. Der Bundesrat begrüßt auch die Absicht, bei der Einbeziehung des Privatsektors in die Bekämpfung von Desinformationen vorrangig auf Selbstverpflichtungen zu setzen. Ausgehandelte Verhaltenskodizes schaffen einen angemessenen Ausgleich von hoheitlichen Interessen, den technischen, organisatorischen und personellen Möglichkeiten der Betreiber von Online-Plattformen und den Anforderungen der Informations- und Meinungsfreiheit.
Drucksache 281/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit
... Der Gesetzgeber geht davon aus, dass in einem Arbeitsverhältnis ein Austausch über die Wünsche und Möglichkeiten der Arbeitsgestaltung zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie dem Arbeitgeber stattfindet. Die Vorschrift soll dies unterstützen, um den Arbeitszeitwünschen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausreichende Aufmerksamkeit zu verschaffen und einen gegenseitigen Interessenausgleich zu fördern. Die Vorschrift gilt deshalb unabhängig von § 8 Absatz 7 und § 9a Absatz 1 für alle Arbeitgeber unabhängig davon, wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Arbeitgeber beschäftigt.
Drucksache 389/5/18
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... Aufgeführt werden u.a. Beseitigung von Gehölzen, Verlegen von Leitungen sowie "naturschutzrechtliche Maßnahmen, insbesondere des europäischen Arten-und Gebietsschutzes (Maßnahmen zur Schadensbegrenzung, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (...) und Maßnahmen zur Kohärenzsicherung(...))."
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 408/18
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern
Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung
... Der Gesetzgeber hat einen erheblichen Gestaltungsspielraum dahingehend, wie er die Funktionsfähigkeit der gerichtlichen Verhandlung und Kontrolle und die Religionsfreiheit der Trägerin der Vollverschleierung in Ausgleich bringt.
Drucksache 175/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneu-regelungsgesetz)
... a) Der Bundesrat hat Bedenken, ob mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Ziel erreicht wird, zum angemessenen Ausgleich des Interesses an Migrationssteuerung mit dem Schutz von Ehe und Familie monatlich 1 000 Personen den Nachzug zu ihren subsidiär schutzberechtigten Angehörigen ins Bundesgebiet zu gewähren.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 27 Absatz 3a AufenthG
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 32 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 32 Absatz 1 AufenthG , Nummer 6 § 36a AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 32 Absatz 4 Satz 3 AufenthG
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 1 Satz 2 AufenthG
8. Zum Gesetzentwurf im Allgemeinen
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 1 und 2 AufenthG
10. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Satz 2 AufenthG
12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
13. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 2 AufenthG
14. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 2 AufenthG
16. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a, c AufenthG
17. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a AufenthG
18. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a AufenthG
19. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 104 Absatz 13 AufenthG
20. Zum Gesetzentwurf allgemein - Evaluierung
21. Zur Vorbereitung eines Einwanderungsgesetzes
Drucksache 53/18 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG)∗
... Bei einigen Landgerichten sind Kammern für internationale Handelssachen einzurichten. Der Vollzugsaufwand ist begrenzt. Er besteht im Wesentlichen in der fremdsprachlichen Fortbildung des richterlichen und nichtrichterlichen Personals. Das zu erwartende Gebührenmehraufkommen wird den insoweit erforderlichen Mehraufwand zumindest ausgleichen.
Drucksache 469/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
... Finanzausgleichsgesetz
1. Zu Artikel 1 § 2 Satz 3, § 3 Absatz 1 und Absatz 2, § 4 Satz 2 Nummer 5, § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - KiQuTG und Artikel 4 § 1 Absatz 5 Satz 01 - neu - und Satz 1 FAG
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 KiQuTG
3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 Nummer 1 KiQuTG
4. Zu Artikel 1 § 4 Satz 2 Nummer 4 KiQuTG
5. Zu Artikel 1 § 4 Satz 2 Nummer 5 KiQuTG
6. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 90 Absatz 1 Satz 2 bis 4 und Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 SGB VIII und Buchstabe b § 90 Absatz 3 und Absatz 4 SGB VIII
Zu Artikel 4
10. Zu Artikel 5 Absatz 2 Inkrafttreten
11. Zu Artikel 5 Absatz 1, Absatz 3 und Absatz 4 Inkrafttreten
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 614/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... Artikel 8 Änderung der Erneuerbare
Initiativgesetz des Bundestages Gesetz zur Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
2 Inhaltsübersicht
Artikel 1 Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes
§ 61b Verringerung der EEG-Umlage bei Anlagen
§ 61c Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten KWK-Anlagen
§ 61d Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten neueren KWK-Anlagen
§ 62a Geringfügige Stromverbräuche Dritter
§ 62b Messung und Schätzung
§ 80a Kumulierung.
§ 88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen
Artikel 2 Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
§ 26c Geringfügige Stromverbräuche Dritter und Messung und Schätzung
Artikel 3 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 35 Monitoring und ergänzende Informationen.
Artikel 4 Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
Artikel 6 Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung
Artikel 7 Änderung der Niederdruckanschlussverordnung
Artikel 8 Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung
Artikel 9 Änderung der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen
§ 4 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine
§ 12 Höchstwerte für Strom aus Solaranlagen
Artikel 10 Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung
Artikel 11 Änderung des Windenergie\-auf-See-Gesetzes
Artikel 12 Änderung des Seeanlagengesetzes
Artikel 13 Änderung der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge
Artikel 14 Änderung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes
Artikel 15 Inkrafttreten
Drucksache 176/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
... Der Bundesrat bittet, die Bundesregierung zu prüfen, ob im Gesetzentwurf analog zum sogenannten New Deal for Consumers der Europäischen Kommission eine Regelung aufgenommen werden könnte, die ein Urteil über einen Ausgleich des entstandenen Schadens zulässt, wenn der Streitwert gering ist und die Auszahlung von Schadensersatz an Verbraucherinnen und Verbraucher unverhältnismäßig wäre. Die festgestellte Entschädigungssumme sollte dabei für Projekte und Maßnahmen zum Verbraucherschutz bestimmt werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 119 Absatz 3 GVG , Artikel 2 Nummer 3 § 610 Absatz 3 Satz 2 - neu -, § 614 - neu - ZPO
‚Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 614 Rechtsmittel
3. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 32c - neu - ZPO
§ 32c Ausschließlicher Gerichtsstand bei Musterfeststellungsverfahren
4. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 148 ZPO
5. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 1 ZPO
6. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 1 ZPO
7. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 3 Nummer 3 ZPO
8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 606 Absatz 3 Nummer 3 ZPO
9. Zu Artikel 2 Nummer 3 Evaluierung der §§ 606 ff. ZPO
10. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 Absatz 1 ZPO
11. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 ZPO
12. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 607 Absatz 3 Satz 3 - neu - ZPO
13. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 1 und 3 ZPO
14. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 1 und 3 ZPO
15. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ZPO
Zu Artikel 2 Nummer 3
18. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 608 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 ZPO
19. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 610 Absatz 1 Satz 1 ZPO
20. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 611 ZPO
21. Zu Artikel 6 § 204 Absatz 1 Nummer 1a BGB
22. Zu Artikel 11
23. Zum Gesetzentwurf im Übrigen
24. Zum Gesetzentwurf im Übrigen
Drucksache 45/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (Grenzen und Visa) und zur Änderung der Entscheidung 2004/512/EG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 767/2008, des Beschlusses 2008/633/JI des Rates, der Verordnung (EU) Nr. 2016/399 und der Verordnung (EU) Nr. 2017/2226 - COM(2017) 793 final Drucksache: 45/18 und zu 45/18 in Verbindung mit Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) - COM(2017) 794 final Drucksache: 46/18 und zu 46/18
... 4. In diesem Zusammenhang unterstreicht er die hohe Bedeutung, die die Kommission der Achtung der Grundrechte, insbesondere dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten, beimisst. Nach Überzeugung des Bundesrates bilden die vorliegenden Verordnungsvorschläge eine gute Grundlage, um datenschutz-rechtliche Belange einerseits und die angestrebte Gewährleistung eines raschen, systematischen und kontrollierten Informationszugangs für Grenzschutz- und Strafverfolgungsbeamtinnen und -beamte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einwanderungs- und Justizbehörden andererseits in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Die vorgeschlagenen Instrumente eröffnen die Möglichkeit, existierende Datenbestände intelligent zu vernetzen und Fehlbeurteilungen aufgrund zersplitterter Informationen zu vermeiden.
Drucksache 122/18
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2017 - Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2017; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung i.V.m. § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2017
... Kostenausgleichs in Staatschutz-Strafsachen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 120 Absatz 7
Drucksache 383/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedener Aspekte des Internationalen Adoptionsrechts
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die den Ländern und Kommunen bei der Ausführung des Gesetzes entstehenden Kosten zu ermitteln und für den Fall, dass diese nicht durch Gebühren ausgleichbar sind, entsprechende Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.
Drucksache 136/18
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates für eine Anhebung der Tagespauschale zur Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
... Im Fall der Freiheitsentziehung aufgrund gerichtlicher Entscheidung ist nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) neben dem Ausgleich von Vermögensschäden auch der Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, ersatzfähig. Neben dem Anspruch auf Ersatz des eingetretenen Vermögensschadens, der konkret nachzuweisen und zu beziffern ist, steht den Betroffenen somit ein Pauschalbetrag zu. Für diesen immateriellen Schaden beträgt die Entschädigung derzeit 25 Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung (§ 7 Abs. 3 StrEG).
Drucksache 206/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021
... Die statistische Genauigkeit der Einzelfälle ist erforderlich, um bei der Durchführung des Zensus möglichst genaue Ergebnisse liefern zu können. Es ist Zweck des Zensus, qualitativ hochwertige Daten insbesondere zur Einwohnerzahl in Deutschland bereitzustellen. Das zeigen die Normenkontrollverfahren von Berlin und Hamburg vor dem Bundesverfassungsgericht. Es gibt unzählige Gesetze, die an die Einwohnerzahl der amtlichen Statistik anknüpfen und erhebliche finanzielle Folgen daran knüpfen, z.B. beim Länderfinanzausgleich.
Drucksache 258/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung
... ), die dem Interessenausgleich zwischen Urhebern und Werknutzern dienen. Diese Regelungen schränken die Rechte des Urhebers ein, indem sie bestimmte Nutzungen auch ohne Erlaubnis des Urhebers gestatten. Um zugleich den berechtigten Interessen des Urhebers Rechnung zu tragen, kann dieser jedoch auch hier regelmäßig eine angemessene Vergütung vom Nutzer verlangen. Die Regelungen zu den erlaubten Nutzungen im Bereich von Bildung und Wissenschaft wurden mit Wirkung zum 1. März 2018 durch das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz grundlegend reformiert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Urheberrechtsgesetzes
§ 45b Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung
§ 45c Befugte Stellen; Vergütung; Verordnungsermächtigung
§ 45d Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung
1. Zugang blinder und sehbehinderter Menschen zu urheberrechtlich geschützten Werken
2. Barrierefreiheit für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung
3. Rechtsentwicklung zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung im Urheberrecht
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Völkerrechtlicher, europäischer und nationaler Rechtsrahmen
1. Völkerrecht
2. Unionsrecht
5 Unionsgrundrechte
3. Nationales Recht
VI. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu § 45b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 45c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 45d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4455, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
II.3 Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 257/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheits-gesetzes und des Bundesjagdgesetz es
... Auch in anderen Konstellationen könnte es zu Unbilligkeiten kommen, da auch ein jährlicher Mindesteinsatz von Gülle durch eine Seuchenanordnung erschwert werden kann. Derzeit müssten die Anlagenbetreiber die unverschuldete Unterbrechung des Gülleeinsatzes durch einen überplanmäßigen Gülleein-satz ausgleichen. Der Anlagenbetreiber sollte jedoch die freie Wahl haben, ob er diese anspruchssichernde Anstrengung unternimmt oder ob er für den betroffenen Zeitraum auf den besonderen Anspruch verzichtet, ohne hierdurch seine Vergütung im restlichen Jahr zu gefährden.
Drucksache 310/18
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates "Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland - Schritte zu einer modernen wettbewerbsfähigen Unternehmensbesteuerung"
... Personengesellschaften sind tief in der deutschen Unternehmenskultur verankert und tragen wesentlich zu dem dauerhaft anhaltenden wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands bei. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften sind Gewinne bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften auch dann sofort voll zu besteuern, wenn sie im Unternehmen belassen werden. Zum Ausgleich der daraus erwachsenden Reinvestitionshindernisse gleicht die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a
Entschließung
A. Einführung einer steuerlichen Förderung für Forschung und Entwicklung
B. Wohnbauförderung über verbesserte Abschreibung
C. Allgemeines Unternehmenssteuerrecht
1. Verbesserte Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bei gleichzeitiger Abschaffung der Poolabschreibung
2. Modernisierung der Thesaurierungsbegünstigung bei Personenunternehmen
3. Erleichterungen bei der Mindestbesteuerung
4. Rechtssicherheit bei der steuerlichen Entlastung von Sanierungsgewinnen
5. Rechtssicherheit beim Verlustabzug im Fall des Anteilseignerwechsels
6. Anpassung des § 35 EStG an gestiegene Gewerbesteuer-Hebesätze
7. Anpassung gewerbesteuerlicher Regelungen
8. Besondere Unterstützung von StartUp-Unternehmen
D. Internationales Steuerrecht
1. Außensteuerrecht reformieren
2. Bekämpfung von Wettbewerbsnachteilen durch BEPS-Umsetzung
E. Umsatzsteuer
1. Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft
2. Anpassung der Voraussetzungen für die Ausübung des Vorsteuerabzugs an die Rechtsprechung
3. Neugestaltung der Verzinsung von Steuerforderungen-/erstattungen bei der Umsatzsteuer
4. Ausschluss von Windfall-Profits
5. Wirksame Besteuerung des Internethandels
F. Verfahrensrecht
1. Verfahrensrechtliche Absicherung der Wirkungen verbindlicher Auskünfte
2. Rückkehr zur Gutachtenzuständigkeit des Bundesfinanzhofs
Drucksache 35/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetz es im Ausgleichsjahr 2018
... Finanzausgleichsgesetz
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.