Der Bundesrat hat in seiner 970. Sitzung am 21. September 2018 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf allgemein
Der Bundesrat begrüßt die im Gesetzentwurf vorgesehene Erhöhung des Kindergeldes zum 1. Juli 2019 und die Anhebung des Kinderfreibetrages für die Veranlagungszeiträume 2019 und 2020 um jeweils insgesamt 192 Euro. Er stellt fest, dass Länder und Kommunen mit zusammen 1,3 Mrd. Euro in der vollen Jahreswirkung einen Anteil von mehr als 55 Prozent der Anstrengungen der öffentlichen Haushalte zu tragen haben.
Die Stärkung von Familien ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Länder und Kommunen haben in den letzten Jahren enorme Anstrengungen unternommen, um die Angebote in der Kindertagesbetreuung insbesondere mit Blick auf den Rechtsanspruch auszubauen, die Qualität der Kindertagesbetreuung trotz des schnellen Ausbaus auf einem hohen Stand zu halten und Entlastungen bei Elternbeiträgen bis hin zur Beitragsfreiheit zu realisieren. Länder und Kommunen haben damit nicht nur zu einer deutlichen Verbesserung der frühkindlichen Bildung beigetragen, sondern auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf entscheidend verbessert. Die Haushaltsaufwendungen der Länder und Kommunen für den Ausbau der Betreuungsangebote sichern damit auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Gesamtstaates.
Der Bundesrat begrüßt daher, dass der Bund im geplanten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung beabsichtigt, mit zusätzlichen Bundesmitteln Qualitätsverbesserungen - einschließlich der Entlastung bei Elternbeiträgen bis hin zur Beitragsfreiheit in der Kindertagesbetreuung - finanziell mitzutragen.
Die Qualität der frühen Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bundesweit weiterzuentwickeln und eine Angleichung noch bestehender Unterschiede zwischen den Ländern zu befördern, ist eine Herausforderung, die alle staatlichen Ebenen gemeinsam als Daueraufgabe verpflichtet. In dem Maße, in dem auch die Länder mit dem Familienentlastungsgesetz dauerhaft ihren Beitrag zur Finanzierung familienpolitischer Leistungen des Bundes leisten, ist es erforderlich, die Unterstützung des Bundes für Qualitätsentwicklungsprozesse und die Sicherung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse für das Aufwachsen von Kindern in Deutschland auf langfristige Perspektiven auszurichten.
Anders als Investitionsprogramme zur Förderung von baulichen Maßnahmen ist die Steigerung der Qualität der Kindertagesbetreuung eine staatliche Daueraufgabe. Personal, das in den Kindertagesstätten für die Einhaltung und den Ausbau von Qualität eingesetzt wird, kann nicht einfach nach Ende einer Bundesförderung reduziert werden. Der Bund setzt so lediglich Anreize, überlässt die finanziellen Lasten aber auf Dauer den Ländern und Kommunen, wenn er die damit zusammenhängenden Bundesmittel nicht verstetigt. Bildung, insbesondere frühkindliche Bildung, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht nach einer Legislaturperiode beendet ist, sondern dauerhaft und stetig gemeinsamer Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen bedarf.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, dass sich der Bund dauerhaft auch über das Jahr 2022 hinaus an den entstehenden Kosten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung von jährlich mindestens 2 Mrd. Euro beteiligt. Bei den anstehenden Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes zum Ausgleich der Belastungen der Länder aus dem geplanten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung ist die Dauerhaftigkeit der Finanzierung durch Bundesmittel sicherzustellen. Die im Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung vorgesehenen qualitativen Verbesserungen wären andernfalls nicht auf Dauer gewährleistet.