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0806/04
0805/04
0408/04
0458/04B
0515/04B
0804/04
0915/04
Drucksache 874/2/11

... 2. Der Bundesrat vertritt weiterhin die Auffassung, dass kein Bedarf für einen Legislativakt zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen auf europäischer Ebene besteht. Diese Auffassung hat er zuletzt in seinen Stellungnahmen vom 11. Februar 2011 zur Binnenmarktakte (vgl. BR-Drucksache 698/10(B)) und vom 2. März 2012 zur Konzessionsrichtlinie gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV (vgl. BR-Drucksache 874/11(B)) deutlich zum Ausdruck gebracht. Auch das Europäische Parlament hält die geplante Richtlinie nicht für notwendig (vgl. Entschließung vom 25. Oktober 2011 zu der Modernisierung im Bereich des öffentlichen Auftragswesens, 2011/2048 (INI)). Die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen ist durch das bestehende Primärrecht der EU, insbesondere die aus den Grundfreiheiten abzuleitenden Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz sowie die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinreichend rechtssicher geregelt. Es besteht daher keine Notwendigkeit einer weiteren Verrechtlichung im Bereich der Konzessionen, die zu erhöhten bürokratischen Belastungen für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen sowie deren bewährte organisatorische Handlungsspielräume führen würde. Dienstleistungskonzessionen weisen zudem nicht zuletzt wegen der auf langfristige Zusammenarbeit angelegten Verträge häufig komplexe Strukturen auf, die durch die jeweiligen Verhältnisse der Mitgliedstaaten geprägt sind. Bei der Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen benötigen Auftraggeber und Auftragnehmer hinreichende Flexibilität. Der Richtlinienvorschlag enthält ein starres, bis ins einzelne gehendes Regelwerk, das diesen Anforderungen nicht gerecht wird und zudem weit über das hinausgeht, was bisher für Baukonzessionen geregelt ist.



Drucksache 804/11

... (29) Die Satellitennavigation ist eine neue, komplexe und sich ständig weiterentwickelnde Technologie. Dies bedingt Unsicherheiten und Risiken für die öffentlichen Aufträge, die im Rahmen der Programme vergeben werden, zumal diese Aufträge auf langfristige Nutzung ausgelegte Anlagen und Dienste betreffen. Diese Eigenschaften machen besondere Maßnahmen bei der Auftragsvergabe erforderlich, die zusätzlich zu jenen der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 anzuwenden sind. So sollte der öffentliche Auftraggeber gleiche Wettbewerbsbedingungen wiederherstellen dürfen, wenn ein Unternehmen oder mehrere bereits zu Beginn einer Ausschreibung über einen Informationsvorsprung betreffend die mit der Ausschreibung zusammenhängenden Tätigkeiten verfügen. Ebenso sollte er einen Auftrag mit Bedarfspositionen vergeben können, unter bestimmten Voraussetzungen bei Erfüllung eines Auftrags einen Vertragszusatz einführen oder auch die Vergabe eines Mindestvolumens an Unterauftragnehmer vorschreiben dürfen. Die Programme unterliegen technischen Unwägbarkeiten, die dazu führen, dass sich für die öffentlichen Aufträge nicht immer präzise Preise festlegen lassen, so dass es wünschenswert wäre, eine besondere Form von Verträgen abzuschließen, die zum einen keinen endgültigen Festpreis vorgeben, zum anderen aber auch Klauseln zum Schutz der finanziellen Interessen der Union enthalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 804/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Die europäischen Satellitennavigationssysteme und -programme

Artikel 2
Gegenstand

Artikel 3
Phasen des Galileo-Programms

Artikel 4
Betrieb des EGNOS-Systems

Artikel 5
Kompatibilität und Interoperabilität der Systeme

Artikel 6
Eigentum

Kapitel II
Haushaltsmittel Haushaltsverfahren

Artikel 7
Erfasste Tätigkeiten

Artikel 8
Finanzierung des Galileo-Programms

Artikel 9
Finanzierung des Betriebs des EGNOS-Systems

Artikel 10
Haushaltsmittel

Artikel 11
Durch die Programme erzielte Einnahmen

Kapitel III
öffentliche Programmlenkung

Artikel 12
Allgemeiner Rahmen für die Programmlenkung

Artikel 13
Die Rolle der Kommission

Artikel 14
Sicherheit der Systeme und ihres Betriebs

Artikel 15
Die Rolle der Agentur für das Europäische GNSS

Artikel 16
Die Rolle der Europäischen Weltraumorganisation

Kapitel IV
Aspekte bezüglich der Sicherheit der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedstaaten

Artikel 17
Gemeinsame Aktion

Artikel 18
Anwendung der Vorschriften für Verschlusssachen

Kapitel V
öffentliche Aufträge

Artikel 19
Allgemeine Grundsätze

Artikel 20
Spezifische Ziele

Abschnitt 2
Besondere Bestimmungen für öffentliche Aufträge, die im Rahmen der Errichtungsphase und der Betriebsphase der Programme vergeben werden

Artikel 21
Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen

Artikel 22
Aufträge mit Bedarfspositionen

Artikel 23
Aufträge zu Selbstkostenerstattungspreisen

Artikel 24
Vertragszusätze

Artikel 25
Vergabe von Unteraufträgen

Kapitel VI
Sonstige Bestimmungen

Artikel 26
Programmplanung

Artikel 27
Maßnahmen der Mitgliedstaaten

Artikel 28
Internationale Übereinkünfte

Artikel 29
Technische Unterstützung

Artikel 30
Schutz der personenbezogenen Daten und der Privatsphäre

Artikel 31
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Artikel 32
Information des Europäische Parlaments und des Rates

Artikel 33
Bewertung der Anwendung dieser Verordnung

Kapitel VII
Befugnisübertragung Ausführungsmassnahmen

Artikel 34
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 35
Ausschussverfahren

Kapitel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 36
Aufhebung

Artikel 37
Inkrafttreten

Anhang
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 216/11 (Beschluss)

... Die §§ 53 und 54 KrWG-E sehen eine Ausnahme von dem Erfordernis einer Anzeige bzw. Erlaubnis für Unterauftragnehmer an keiner Stelle vor. Eine solche Ausnahme kann dann auch nicht im untergesetzlichen Verordnungswege eingeführt werden. § 53 Absatz 6 Nummer 3 sowie § 54 Absatz 7 Nummer 3 KrWG enthalten zwar eine Ermächtigung, für bestimmte Tätigkeiten eine Ausnahme von der Anzeigepflicht per Verordnung zu regeln. Im § 5 BefErlV geht es jedoch nicht um bestimmte Tätigkeiten, sondern um einen Personenkreis; die Art der Tätigkeit ist nicht eingegrenzt.



Drucksache 874/11

... Die vorliegende Initiative soll die Unsicherheiten bei der Vergabe von Konzessionen im Interesse der Auftraggeber und Wirtschaftsteilnehmer verringern. Die EU-Rechtsvorschriften sollen öffentliche Auftraggeber und Vergabestellen nicht in ihrer Freiheit beschränken, die in ihre Zuständigkeit fallenden Aufgaben mithilfe eigener Ressourcen zu erfüllen; aber wenn ein öffentlicher Auftraggeber beschließt, externe Auftragnehmer mit diesen Aufgaben zu betrauen, muss der tatsächliche Marktzugang aller Wirtschaftsteilnehmer in der EU sichergestellt sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 874/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Einzelerläuterungen zum Vorschlag

5 Rechtssicherheit

Besserer Zugang zu den Konzessionsmärkten

Vorschlag

Richtlinie über Konzessionen

Titel I
Begriffsbestimmungen, Allgemeine Grundsätze Anwendungsbereich

Kapitel I
Begriffsbestimmungen, allgemeine Grundsätze und Anwendungsbereich

Abschnitt I
Begriffsbestimmungen Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Öffentliche Auftraggeber

Artikel 4
Vergabestellen

Artikel 5
Schwellenwerte

Artikel 6
Methoden zur Berechnung des geschätzten Werts von Konzessionen

Artikel 7
Allgemeine Grundsätze

Abschnitt II
Ausschlüsse

Artikel 8
Für von öffentlichen Auftraggebern und Vergabestellen vergebene Konzessionen geltende Ausschlüsse

Artikel 9
Besondere Ausschlüsse im Bereich der elektronischen Kommunikation

Artikel 10
Für von Vergabestellen vergebene Konzessionen geltende Ausschlüsse

Artikel 11
Konzessionsvergabe an ein verbundenes Unternehmen

Artikel 12
Konzessionsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an eine Vergabestelle, die an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist

Artikel 13
Mitteilungen von Vergabestellen

Artikel 14
Ausschluss von Tätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind

Artikel 15
Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen

Abschnitt III
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 16
Laufzeit der Konzession

Artikel 17
Soziale und andere besondere Dienstleistungen

Artikel 18
Gemischte Konzessionen

Artikel 19
Konzessionen, die mehrere Tätigkeiten betreffen

Abschnitt IV
Besondere Sachverhalte

Artikel 20
Vorbehaltene Konzessionen

Artikel 21
Forschung und Entwicklung

Kapitel II
Grundsätze

Artikel 22
Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 23
Nomenklaturen

Artikel 24
Vertraulichkeit

Artikel 25
Vorschriften über Mitteilungen

Titel II
Vorschriften für die Konzessionsvergabe

Kapitel I
Veröffentlichung und Transparenz

Artikel 26
Konzessionsbekanntmachungen

Artikel 27
Vergabebekanntmachungen

Artikel 28
Abfassung und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen

Artikel 29
Veröffentlichung auf nationaler Ebene

Artikel 30
Elektronische Verfügbarkeit der Konzessionsunterlagen

Kapitel II
Ablauf des Verfahrens

Abschnitt I
Gemeinsame Konzessionen, Fristen, technische Spezifikationen

Artikel 31
Von öffentlichen Auftraggebern bzw. Vergabestellen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten gemeinsam vergebene Konzessionen

Artikel 32
Technische Spezifikationen

Artikel 33
Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise

Abschnitt II
Auswahl der Teilnehmer Konzessionsvergabe

Artikel 34
Allgemeine Grundsätze

Artikel 35
Verfahrensgarantien

Artikel 36
Auswahl und qualitative Bewertung der Bewerber

Artikel 37
Fristsetzung

Artikel 38
Fristen für die Einreichung von Teilnahmeanträgen

Artikel 39
Zuschlagskriterien

Artikel 40
Lebenszykluskostenrechnung

Titel III
Vorschriften für die Durchführung von Konzessionen

Artikel 41
Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 42
Änderung von Konzessionen während ihrer Laufzeit

Artikel 43
Beendigung von Konzessionen

Titel V
Änderungen der Richtlinien 89/665/EWG (Nr.) 92/13/EWG

Artikel 44
Änderungen der Richtlinie 89/665/EWG

Artikel 45
Änderungen der Richtlinie 92/13/EWG

Titel VI
Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen

Artikel 46
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 47
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 48
Ausschussverfahren

Artikel 49
Umsetzung

Artikel 50
Übergangsbestimmungen

Artikel 51
Überprüfung

Artikel 52
Inkrafttreten

Artikel 53
Adressaten

Anhang I
Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 1 Nummer 536 NACE Rev. 1

Anhang II
Verzeichnis der EU-Rechtsvorschriften nach Artikel 40 Absatz 3

Anhang III
Von Vergabestellen gemäss Artikel 4 ausgeübte Tätigkeiten

Anhang IV
in den Konzessionsbekanntmachungen Aufzuführende Angaben

Anhang V
in den Vergabebekanntmachungen Aufzuführende Angaben

I in den Vergabebekanntmachungen gemäss Artikel 27 Absatz 1 aufzuführende Angaben

II. in den Vergabebekanntmachungen GEMÄSS Artikel 27 Absatz 2 Aufzuführende Angaben

Anhang VI
in den Vergabebekanntmachungen in Bezug auf Konzessionen für soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (Artikel 27 Absatz 1)

Anhang VII
in den änderungsbekanntmachungen während der Laufzeit einer Konzession gemäss Artikel 42 Aufzuführende Angaben

Anhang VIII
technische Spezifikationen - Begriffsbestimmungen

Anhang IX
Vorgaben für die Veröffentlichung

1. Veröffentlichung der Bekanntmachungen

2. Veröffentlichung zusätzlicher bzw. ergänzender Informationen

3. Muster und Verfahren für die elektronische Übermittlung der Bekanntmachungen

Anhang X
Dienstleistungen Gemäss Artikel 17

Anhang XI
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe B

Anhang XII
Anforderungen an Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten Teilnahmeanträgen

Anhang XIII
in der Vorinformation in Bezug auf Konzessionen für soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (Artikel 26 Absatz 3)


 
 
 


Drucksache 819/11

... 2. Die Kommission oder ihre Vertreter und der Rechnungshof sind befugt, bei allen Empfängern, bei Auftragnehmern und Unterauftragnehmern, die Unionsmittel aus dem Programm erhalten haben, Rechnungsprüfungen anhand von Unterlagen und vor Ort durchzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Programm für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE)

Artikel 1
Aufstellung des Programms

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele und Indikatoren

Artikel 4
Haushaltsmittel

Artikel 5
Teilnahme von Drittländern am LIFE-Programm

Artikel 6
Aktivitäten außerhalb der Europäischen Union

Artikel 7
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 8
Komplementarität

Titel II
Teilprogramme

Kapitel 1
Teilprogramm Umwelt

Artikel 9
Schwerpunktbereiche des Teilprogramms Umwelt

Artikel 10
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Umwelt und Ressourceneffizienz

Artikel 11
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Biodiversität

Artikel 12
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich

Kapitel 2
Teilprogramm Klimapolitik

Artikel 13
Schwerpunktbereiche des Teilprogramms Klimapolitik

Artikel 14
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Klimaschutz

Artikel 15
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Anpassung an den Klimawandel

Artikel 16
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich

Titel III
Gemeinsame Durchführungsbestimmungen

Kapitel 1
Finanzierung

Artikel 17
Finanzierungsformen

Artikel 18
Projekte

Artikel 19
Förderkriterien für Projekte

Artikel 20
Kofinanzierungssätze und Zuschussfähigkeit von Projektkosten

Artikel 21
Betriebskostenzuschüsse

Artikel 22
Andere Arten von Tätigkeiten

Artikel 23
Mittelempfänger

Kapitel 2
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 24
Mehrjährige Arbeitsprogramme

Artikel 25
Arten des Haushaltsvollzugs

Artikel 26
Administrative und technische Unterstützung

Artikel 27
Überwachung und Evaluierung

Artikel 28
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 29
Ausschussverfahren

Artikel 30
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 31
Aufhebung

Artikel 32
Übergangsmaßnahmen

Artikel 33
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 137/11

... Die Leistungsbilder der HOAI werden seit Mai 2010 und voraussichtlich bis Juni 2011 vom BMVBS unter Beteiligung fachlich kompetenter Vertreter der Auftraggeber- und Auftragnehmerseite überprüft. Hierzu richtete BMVBS eine übergeordnete Koordinierungsgruppe und mehrere Facharbeitsgruppen ein, in denen die Entscheidungsgrundlagen für die weitere Novellierung erarbeitet werden. Bund, Länder, Kommunen und Berufsträger sind in der Koordinierungs- wie auch in den Facharbeitsgruppen vertreten. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden in einem Bericht zusammengefasst und konkrete Textvorschläge für die zu überarbeitenden Regelungen formuliert.



Drucksache 874/1/11

... /EG (Sektorenrichtlinie) nach einer bewussten Entscheidung des EU-Gesetzgebers vom Anwendungsbereich des Vergaberechts ausgenommen. Dies geschah insbesondere, um den Besonderheiten der Dienstleistungskonzessionen in den einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen und den öffentlichen Auftraggebern und Auftragnehmern eine gewisse Flexibilität zu ermöglichen.



Drucksache 706/10

... Bericht eines externen Auftragnehmers (RPA). Auf der Grundlage dieser Studien erfolgten weitere Konsultationen mit den Mitgliedstaaten, mit der Industrie (Verband der europäischen Phosphathersteller (CEEP); Internationaler Verband der Hersteller von Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln (Association Internationale de la Savonnerie, de la Détergence et des Produits d’Entretien – A. I S. E.), Europäischer Verband der Zeolithhersteller (EUZEPA)) und Umwelt- und Verbraucherorganisationen (World Wildlife Fund (WWF) und Europäisches Büro der Verbraucherverbände (BEUC)) bei Sitzungen der Arbeitsgruppe der für die Durchführung der Detergenzienverordnung zuständigen Behörden (Arbeitsgruppe "Detergenzien") im November 2006, im Juli und im Dezember 2007, im Juli 2008 und im Februar und im November 2009.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 706/10




Vorschlag

Begründung

Allgemeiner Kontext

Gründe und Ziele des Vorschlags

Anhörung interessierter Kreise, Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Wesentliche Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 4a
Begrenzungen des Gehalts an Phosphaten und an anderen Phosphorverbindungen

Artikel 13
Anpassung von Anhängen

Artikel 13a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 13b
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 13c
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 16
Bericht

Artikel 18
Sanktionen

Artikel 2

Anhang

Anhang VIa
Begrenzungen des Gehalts an Phosphaten an Anderen Phosphorverbindungen


 
 
 


Drucksache 707/10

... Mehrere Beteiligte wiesen darauf hin, dass durch die zunehmende Praxis der Vergabe von Datenverarbeitungsaufträgen, sehr oft an Auftragnehmer außerhalb der EU, Unklarheiten bezüglich des für die Verarbeitung geltenden Rechts und der Zuweisung der Verantwortung zutage treten. Viele Organisationen gaben an, dass die derzeitigen Regelungen unzulänglich seien, dass sie überarbeitet und miteinander abgestimmt werden müssten, um internationale Datentransfers einfacher und weniger aufwändig zu machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 707/10




Mitteilung

1. neue Herausforderungen für den Datenschutz

Beherrschung der Auswirkungen neuer Technologien

Binnenmarktdimension des Datenschutzes

Umgang mit der Globalisierung und Verbesserung internationaler Datentransfers

Verstärkter institutioneller Rahmen für die wirksame Durchsetzung der Datenschutzvorschriften

Kohärentere Regelung für den Datenschutz

2. Hauptziele des Gesamtkonzepts für den Datenschutz

2.1. Stärkung der Rechte des Einzelnen

2.1.1. Angemessener Schutz des Einzelnen in allen Situationen

2.1.2. Mehr Transparenz für die von der Verarbeitung Betroffenen

2.1.3. Bessere Kontrolle des Betroffenen über seine Daten

2.1.4. Bewusstsein fördern

2.1.5. Gewährleistung der Einwilligung ohne Zwang und in Kenntnis der Sachlage

2.1.6. Schutz sensibler Daten

2.1.7. Wirksamere Rechtsbehelfe und Sanktionen

2.2. Stärkung der Binnenmarktdimension

2.2.1. Mehr Rechtssicherheit und gleiche Bedingungen für die Verantwortlichen für die Datenverarbeitung

2.2.2. Verringerung des Verwaltungsaufwands

2.2.3. Klärung der Bestimmungen über das anwendbare Recht und der Verantwortung der Mitgliedstaaten

2.2.4. Mehr Verantwortung der für die Verarbeitung Verantwortlichen

2.2.5. Förderung von Initiativen zur Selbstregulierung und Möglichkeit der Zertifizierung durch die EU

2.3. Änderung der Datenschutzvorschriften in den Bereichen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen

2.4. Die globale Dimension des Datenschutzes

2.4.1. Klärung und Vereinfachung der Bestimmungen über internationale Datentransfers

2.4.2. Förderung universeller Grundsätze

2.5. Verstärkter institutioneller Rahmen für eine bessere Durchsetzung der Datenschutzvorschriften

3. Schlussfolgerung: das weitere Vorgehen


 
 
 


Drucksache 874/10

... Weitgehend wurde diese stärkere Arbeitszeitflexibilität auch von den Unternehmen gefördert, weil sie ihren eigenen Bedürfnissen entgegenkam, die wiederum durch volatile Märkte, zunehmenden globalen Wettbewerb und ein stärkeres Eingehen auf die Nachfrage der Verbraucher/Kunden bedingt waren. Wenn die Unternehmen ihre Wertschöpfungskette umstrukturieren, so wird das immer mehr dazu führen, dass der Flexibilitätsdruck auf Unterauftragnehmer und nachgelagerte Einheiten in der Wertschöpfungskette sowie auf deren Arbeitnehmer zunimmt. Dadurch wird es zu einer zweigleisigen Entwicklung kommen, bei der neue Formen flexibler und autonomer „Wissensarbeit“ mit repetitiven und intensiven Produktionstechniken koexistieren. 13



Drucksache 792/10

... § 7 Auftragnehmer

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 792/10




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 78a

§ 78b

§ 78c

§ 78d

§ 78e

§ 78f

Artikel 2
Änderung des Beurkundungsgesetzes

§ 34a
Mitteilungs- und Ablieferungspflichten

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 4
Änderung des Personenstandsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Personenstandsverordnung

Artikel 6
Gesetz zur Überführung der Testamentsverzeichnisse und der Hauptkartei beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer (Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetz – TVÜG)

§ 1
Grundsatz

§ 2
Übernahme

§ 3
Weiterverarbeitung

§ 4
Mitteilungswesen im Übergangszeitraum

§ 5
Vernichtung

§ 6
Protokollierung

§ 7
Auftragnehmer

§ 8
Datenschutz und Datensicherheit

§ 9
Außerkrafttreten

Artikel 7
Änderung der Kostenordnung

Artikel 8
Änderung des Bodensonderungsgesetzes

§ 23
Verordnungsermächtigung

Artikel 9
Änderung der Hofraumverordnung

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 647/1/10

... würde zu dem Ergebnis führen, dass Netzbetreiber Kosten aufführen müssen, die sie u. U. nicht ermitteln können. Die Netzbetreiber können nur diejenigen Kosten in einem Kostenvoranschlag angeben, die von ihnen als potenzielle Auftragnehmer für die Verlegung der Netzanschlussleitung (vgl. § 7 Absatz 1 EEG) ermittelbar sind. Für den Netzbetreiber nicht ermittelbar sind etwa die Kosten für die Nutzung fremder Grundstücke für die Verlegung der Anschlussleitung oder die Kosten für die Nutzung eines Drittnetzes nach § 8 Absatz 2 EEG. Die entsprechenden Auskunfts- und Nutzungsrechte stehen nicht dem Netzbetreiber zu, sondern dem Anlagenbetreiber. Eine Verpflichtung der Netzbetreiber, diese Kosten stellvertretend für den Anlagenbetreiber - ggf. schätzweise - zu ermitteln, wäre nicht sachgerecht und würde die Netzkosten zu Lasten der Stromverbraucher erhöhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 647/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a und b - neu - § 5 Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 - neu -EEG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5 Absatz 5 Buchstabe d Satz 1 und 2 - neu - EEG **

3. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 1a EEWärmeG

4. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 1a Satz 3 - neu - EEWärmeG

5. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 2 EEWärmeG

Zu Artikel 2 Nummer 4

7. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc und Nummer 5 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Nummer 5 Buchstabe a und § 3 Absatz 3 EEWärmeG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 2 Nummer 6 Buchstabe b EEWärmeG

9. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 EEWärmeG

10. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 3 Absatz 4 Nummer 1 EEWärmeG

11. Zu Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe b § 9 Absatz 2 Nummer 2 EEWärmeG

12. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 3 Satz 2 EEWärmeG und Buchstabe e § 10 Absatz 6 Satz 3 EEWärmeG

13. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - § 10 Absatz 3 Satz 3 EEWärmeG

14. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe e § 10 Absatz 7 - neu - EEWärmeG Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe e ist wie folgt zu fassen:

15. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 10a EEWärmeG Artikel 2 Nummer 13 ist zu streichen.

16. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 13 Satz 1 EEWärmeG

17. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 13 Satz 1 EEWärmeG

18. Zu Artikel 2 Nummer 15 Buchstabe b § 14 Absatz 2 EEWärmeG Artikel 2 Nummer 15 Buchstabe b ist zu streichen.

19. Zu Artikel 2 Nummer 20 § 18a EEWärmeG

22. Zu Artikel 5a - neu - § 3 Absatz 1 Nummer 6 HBauStatG

'Artikel 5a Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

23. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe d § 19 Absatz 3 Satz 1 EEWärmeG

24. Zu Artikel 2 Nummer 22 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb Anlage Nummer III.1 Buchstabe b Satz 1 EEWärmeG

25. Zu Artikel 2 Nummer 22 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe bbb Anlage Nummer III.2 EEWärmeG

Zu Artikel 2 Nummer 22

26. Zu Artikel 2 Nummer 22 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb Anlage Nummer VII.2 Buchstabe a EEWärmeG

28. Zu Artikel 2 Nummer 22 Buchstabe i Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa Anlage Nummer VIII.1 Satz 1 EEWärmeG


 
 
 


Drucksache 114/10 (Beschluss)

... Der Auftragnehmer des vom Statistischen Bundesamt in Auftrag gegebenen Stichprobenforschungsprojekts hat in der Zwischenzeit Neuberechnungen auf der Basis eines um 0,5 und 0,8 Prozentpunkte verminderten Stichprobenumfangs vorgenommen. Gegenstand der Neuberechnungen war die Frage, in welchem Ausmaß die Einbeziehung von nicht sensiblen Sonderbereichen in die Haushaltebefragung die Qualität der Ergebnisse insbesondere zur amtlichen Einwohnerzahl beeinflussen wird. Es wurde festgestellt, dass im Bundesdurchschnitt nur marginale Auswirkungen zu erwarten sind. Auswirkungen in nicht zu vernachlässigendem Umfang können allerdings auf der Gemeindeebene entstehen. Da es sich bei den Anschriften in nicht sensiblen Sonderbereichen überwiegend um Großanschriften handelt, werden diese nach dem bestehenden Stichprobenkonzept überwiegend der Schicht 8, der Schicht mit den personenstärksten Adressen, zugeordnet sein. Im Ergebnis wird dann eine größere Anzahl an nicht sensiblen Sonderanschriften auch in die Stichprobe gelangen. Betroffen sind hiervon vor allem Gemeinden mit überproportional hohem Anteil an Sonderbereichen.


 
 
 


Drucksache 152/10

... 5. die bestehenden Pflichten des Auftragnehmers, insbesondere die von ihm vorzunehmenden Kontrollen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 152/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 18h
Ausstellung des Sozialversicherungsausweises und Pflicht zu dessen Vorlage.

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

§ 225
Umsetzung der Neuorganisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Artikel 4
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

§ 83a

Artikel 6
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 8
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 12
Krankengeld

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft

Artikel 10
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 11
Änderung der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung

Artikel 12
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe ab

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Artikel 12

C. Finanzielle Auswirkungen

D. Sonstige Kosten

E. Bürokratiekosten

a Informationspflichten der Wirtschaft

b Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

c Informationspflichten der Verwaltung

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1211: Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 671/10

... Da der Begriff "Verarbeiter" in der Verordnung in einem spezifischen Sinne verwendet wird (vgl. Definition in § 1) ist in dieser Vorschrift, die Regelungen zum Werklohn enthält, klarzustellen, dass hier der Auftragnehmer der Werklohnvereinbarung gemeint ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 671/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand Keine

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Informationspflichten für die Verwaltung

2. Informationspflichten für die Wirtschaft

3. Informationspflichten für Bürger

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Zucker-Quoten-Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Änderung der Zucker-Produktionsabgaben-Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 9
Festsetzung der Abgaben

§ 13a
Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 13b
Übergangsregelung

Artikel 3
Änderung der Stärke/Zucker-Produktionserstattungs-Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

Artikel 4
Änderung der Denaturierungsprämienverordnung Zucker

§ 1
Anwendungsbereich

Artikel 5
Verordnung zur Aufhebung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Bereich Zucker

§ 1
Aufhebung von Vorschriften

§ 2
Weiteranwendung von Vorschriften

Artikel 6
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1464: Verordnung zur Änderung und Aufhebung marktordnungsrechtlicher Verordnungen im Bereich Zucker


 
 
 


Drucksache 873/10

... Als Teil der Überprüfung wurden mehrere Studien von externen Auftragnehmern durchgeführt. Dazu gehörten zwei Studien zur Wirksamkeit der Richtlinie und zwei Studien, die die Folgenabschätzung zu den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen der verschiedenen politischen Optionen untermauern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 873/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf dem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

Konsultation interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Informationen

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15
und 16

Artikel 17
, 18, 19 und 27

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Sonstige Anhänge

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ausnahmeregelungen und Schutzklauseln

Artikel 5
Allgemeine Betreiberpflichten

Artikel 6
Mitteilungen

Artikel 7
Konzept zur Verhütung schwerer Unfälle

Artikel 8
Domino -Effekt

Artikel 9
Sicherheitsbericht

Artikel 10
Änderung einer Anlage, eines Betriebs oder eines Lagers

Artikel 11
Notfallpläne

Artikel 12
Flächennutzungsplanung

Artikel 13
Unterrichtung der Öffentlichkeit

Artikel 14
Öffentliche Konsultationen und Öffentlichkeitsbeteiligung am Entscheidungsverfahren

Artikel 15
Vom Betreiber nach einem schweren Unfall zu erbringende Informationen

Artikel 16
Vom Mitgliedstaat nach einem schweren Unfall zu erbringende Informationen

Artikel 17
Zuständige Behörde

Artikel 18
Verbot der Weiterführung

Artikel 19
Inspektionen

Artikel 20
Informationsaustausch und Informationssystem

Artikel 21
Vertraulichkeit

Artikel 22
Zugang zu Gerichten

Artikel 23
Änderung der Anhänge

Artikel 24
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 25
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 26
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 27
Sanktionen

Artikel 28
Umsetzung

Artikel 29
Aufhebung

Artikel 30
Inkrafttreten

Artikel 31
Adressaten

Verzeichnis der Anhänge

Anhang 1
Verzeichnis der gefährlichen Stoffe

TEIL 1 Gefahrenkategorien von Stoffen und Gemischen

TEIL 2 Namentlich aufgeführte Stoffe

Teil 3
Vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe h und Artikel 4 Absatz 1 ausgenommene Stoffe und Gemische

Anmerkungen zu Anhang I

Anhang II
in dem Sicherheitsbericht Nach Artikel 9 zu berücksichtigende Mindestdaten Mindestinformationen

1. Informationen über das Managementsystem und die Betriebsorganisation im Hinblick auf die Verhütung schwerer Unfälle

2. Umfeld des Betriebs

3. Beschreibung der Anlage

4. Ermittlung und Analyse möglicher Unfälle und Mittel zu deren Verhütung

5. Schutz- und Notfallmaßnahmen zur Begrenzung von Unfallfolgen

Anhang III
Informationen nach Artikel 9 betreffend das Managementsystem die Betriebsorganisation IM Hinblick auf die Verhütung schwerer Unfälle

Anhang IV
in die Notfallpläne nach Artikel 11 Aufzunehmende Daten Informationen

1. Interne Notfallpläne

2. Externe Notfallpläne

Anhang V
Einzelheiten, die der Öffentlichkeit nach Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe a mitzuteilen sind

Teil 1
Für alle unter diese Richtlinie fallenden Betriebe:

Teil 2
Zusätzliche Informationen zu den in Teil 1 genannten für Betriebe der oberen Klasse:

Anhang VI
Kriterien für die in Artikel 16 Absatz 1 vorgesehene Unterrichtung der Kommission über einen Unfall

1. Beteiligte Stoffe

2. Schädigungen von Personen oder Sachwerten

3. Unmittelbare Umweltschädigungen

4. Sachschäden

5. Grenzüberschreitende Schädigungen

Anhang VII
Kriterien für Ausnahmeregelungen IM Sinne von Artikel 4 Anhang VIII Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 573/10

... Die Ergebnisse der Sicherheitsstudien und -tests flossen sowohl in die Empfehlungen des Ständigen Ausschusses für Ausgangsstoffe an die Europäische Kommission als auch in die von einem externen Auftragnehmer durchgeführte Folgenabschätzung nebst Bewertung der verschiedenen politischen Optionen ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 573/10




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags Gründe und Ziele des Vorschlags

o Allgemeiner Hintergrund

o Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Anhörung von interessierten Kreisen Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

o Einholung und Nutzung von Expertenwissen Relevante wissenschaftliche bzw. fachliche Bereiche

5 Methodik

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

Veröffentlichung der Stellungnahmen und Gutachten

o Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte Zusammenfassung des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

o Subsidiaritätsprinzip

o Auswirkungen auf die Grundrechte

o Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

o Überprüfungs-, Revisions-, Verfallsklausel

o Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Einfuhr, Inverkehrbringen, Besitz und Verwendung

Artikel 5
Genehmigung

Artikel 6
Meldung von verdächtigen Transaktionen und Diebstahl

Artikel 7
Datenschutz

Artikel 8
Sanktionen

Artikel 9
Änderung der Anhänge

Artikel 10
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 11
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 12
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 13
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 14
Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Artikel 15
Übergangsbestimmung

Artikel 16
Überprüfung

Artikel 17
Inkrafttreten

Anhang 1
Stoffe und ihre Gemische, die Angehörigen der Allgemeinheit nur zur Verfügung gestellt werden dürfen, wenn ihre Konzentration die nachfolgend angegebenen Grenzwerte nicht übersteigt

Anhang 2
Der Meldepflicht für verdächtige Transaktionen unterliegende Stoffe und ihre Gemische


 
 
 


Drucksache 456/10 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob es grundsätzlich möglich ist, einem Auftraggeber oder Bauherrn Informationspflichten gegenüber dem Auftragnehmer aufzuerlegen, um diesen in die Lage zu versetzen, seine Beschäftigten ausreichend gegen Gefährdungen schützen zu können, die sich bei der Erfüllung des Auftrages ergeben können. Im Falle eines positiven Ergebnisses bittet der Bundesrat die Bundesregierung, entsprechende gesetzliche Grundlagen zu schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 456/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV

2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 4 GefStoffV

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 8 Satz 1 GefStoffV

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 7 Satz 1 GefStoffV

5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV

6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Satz 2 - neu - GefStoffV

7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 7 Satz 1 GefStoffV

8. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV

9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 Satz 2 GefStoffV

10. Zu Artikel 1 § 12 GefStoffV

§ 12
Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen und organischen Peroxiden

11. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 bis 3 GefStoffV

Begründung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

12. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Nummer 3 GefStoffV

13. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Nummer 4, § 22 Absatz 1 Nummer 28 - neu - GefStoffV

Zu a:

Zu b:

14. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 3 Satz 2 GefStoffV

15. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV

16. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 3a - neu - GefStoffV

17. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 15a - neu - GefStoffV

18. Zu Artikel 1 Anhang I Nummer 2.1 Satz 3 GefStoffV

19. Zu Artikel 1 Anhang I Nummer 4.4.4 Absatz 2 Warnzeichen GefStoffV

20. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 1 Absatz 1 GefStoffV

21. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 5 Absatz 4 - neu - GefStoffV

22. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 2 der 2. SprengV

§ 2
Allgemeine Anforderungen

23. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe k Doppelbuchstabe bb Anhang Nummer 2.2.5 Absatz 4 der 2. SprengV

24. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe t bis v Anhang Nummer 4.1 bis 4.3 der 2. SprengV In Artikel 2 Nummer 5 sind Buchstabe t bis v wie folgt zu fassen:

Zu Buchstabe u

25. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe c Anhang Anlage 2 Tabelle 5 der 2. SprengV

26. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe e Anhang Anlage 2 Tabelle 7 der 2. SprengV

27. Zu Artikel 2 Nummer 11 Anhang Anlagen 6 und 7 der 2. SprengV

28. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 8 Satz 2 der 1. SprengV

29. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 der 1. SprengV

30. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 47 Nummer 3 der 1. SprengV

31. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 47 Nummer 4 der 1. SprengV

1. Zur Gefahrstoffverordnung insgesamt

2. Zur langfristigen Aufbewahrung von Expositionsdaten

3. Zu § 15 Absatz 5 GefStoffV

4. Zur Verwendung von dichlormethanhaltigen Farbabbeizmitteln


 
 
 


Drucksache 247/10 (Beschluss)

... § 7 Auftragnehmer

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten (Kosten der öffentlichen Haushalte/sonstige Kosten)

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer

Artikel 1
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 78a

§ 78b

§ 78c

§ 78d

§ 78e

§ 78f

Artikel 2
Änderung des Beurkundungsgesetzes

§ 34a
Mitteilungs- und Ablieferungspflichten

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 163a
Registrierung des Protokolls

Artikel 5
Änderung des Personenstandsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Personenstandsverordnung

Artikel 7
Gesetz zur Überführung der Testamentsverzeichnisse und der Hauptkartei des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer (Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetz - TVÜG)

§ 1
Grundsatz

§ 2
Übernahme

§ 3
Weiterverarbeitung

§ 4
Mitteilungswesen im Übergangszeitraum

§ 5
Vernichtung

§ 6
Protokollierung

§ 7
Auftragnehmer

§ 8
Datenschutz und Datensicherheit

§ 9
Außerkrafttreten

Artikel 8
Änderung der Kostenordnung

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Defizite des Benachrichtigungssystems in Nachlasssachen

II. Vorteile des Zentralen Testamentsregisters

1. Das Meldewesen wird so einfach gestaltet wie möglich.

2. Das Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen wird effektiver.

3. Die Innenverwaltungen werden von der Führung der Testamentsverzeichnisse entlastet.

4. Das Zentrale Testamentsregister schafft Transparenz im Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen.

5. Deutschland kann an europäischen Bestrebungen zur Vernetzung von Testamentskarteien mitwirken.

III. Errichtung und Betrieb durch die Bundesnotarkammer

- Effiziente Verwahrdatenpflege

- Konzept zum Betrieb, zur elektronischen Erfassung bestehender Verwahrungsnachrichten und zur Finanzierung

- Praktische Erfahrungen durch Zentrales Vorsorgeregister

- Materielle Sachnähe

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 78

Zu Nummer 2

Zu § 78a

Zu § 78b

Zu § 78c

Zu § 78d

Zu § 78e

Zu § 78f

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu den Nummern 2 bis 4

Zu Artikel 7

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

1. Zugang der Sterbefallmitteilung beim Geburtsstandesamt vor dem Übernahmestichtag:

2. Zugang der Sterbefallmitteilung beim Geburtsstandesamt nach dem Übernahmestichtag: Die Benachrichtigung erfolgt mangels Testamentsverzeichnis beim Standesamt notwendig durch die Registerbehörde.

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 309/10

... Viele Länder und Kommunen in Deutschland haben bereits Initiativen ergriffen, die Beschaffung von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verhindern. Sie fordern in ihren Ausschreibungen die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen bei der Herstellung von Produkten, die für den Export nach Deutschland bestimmt sind. Dies ist möglich geworden, da im Vergaberecht jetzt zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden können, die insbesondere auch soziale Aspekte betreffen (§ 97 Abs. 4



Drucksache 114/1/10

... Der Auftragnehmer des vom Statistischen Bundesamt in Auftrag gegebenen Stichprobenforschungsprojekts hat in der Zwischenzeit Neuberechnungen auf der Basis eines um 0,5 und 0,8 Prozentpunkte verminderten Stichprobenumfangs vorgenommen. Gegenstand der Neuberechnungen war die Frage, in welchem Ausmaß die Einbeziehung von nicht sensiblen Sonderbereichen in die Haushaltebefragung die Qualität der Ergebnisse insbesondere zur amtlichen Einwohnerzahl beeinflussen wird. Es wurde festgestellt, dass im Bundesdurchschnitt nur marginale Auswirkungen zu erwarten sind. Auswirkungen in nicht zu vernachlässigendem Umfang können allerdings auf der Gemeindeebene entstehen. Da es sich bei den Anschriften in nicht sensiblen Sonderbereichen überwiegend um Großanschriften handelt, werden diese nach dem bestehenden Stichprobenkonzept überwiegend der Schicht 8, der Schicht mit den personenstärksten Adressen, zugeordnet sein. Im Ergebnis wird dann eine größere Anzahl an nicht sensiblen Sonderanschriften auch in die Stichprobe gelangen. Betroffen sind hiervon vor allem Gemeinden mit überproportional hohem Anteil an Sonderbereichen.



Drucksache 40/10

... Die Verordnung hilft zudem, über die dann anzuwendenden novellierten Vergabe- und Vertragsordnungen VOB, VOF und VOL Verfahrensabläufe zu vereinfachen und für Unternehmen die Teilnahme am Vergabeverfahren über die Erleichterung bei deren Eignungsnachweisführung zu verbessern. Dies geschieht in VOF und VOL/A durch die grundsätzliche Forderung, bei der Eignungsprüfung der Bewerber/Bieter Eigenerklärungen zu verlangen. Hierdurch wird der Bürokratieaufwand für öffentliche Auftraggeber und Auftragnehmer erheblich reduziert. Zudem sorgen Umstrukturierungen der Regelwerke für mehr Anwenderfreundlichkeit und damit für effiziente und Kosten sparende Verfahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 40/10




A. Allgemeines

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme, Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau)

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV)

§ 17
Melde- und Berichtspflichten

Artikel 2
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO)

Artikel 3

Begründung

A Allgemeines

I. Sachverhalt

II. Kosten- und Preiswirkungen

III. Bürokratiekosten

IV. Informationspflichten für die Verwaltung

V. Informationspflichten für Bürger

VI. Gleichstellungspolitische Belange

B Begründung im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Abs. 1:

Zu Abs. 2:

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

a zu Abs. 1:

b zu Abs. 4

c zu Abs. 5

zu Abs. 5 alt

d zu Abs. 6

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

a zu Abs. 1

b zu Abs. 2 alt

c zu Abs. 2 neu

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

Zu Nr. 12

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1126: Vierte Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung sowie Erste Verordnung zur Änderung der Sektorenverordnung


 
 
 


Drucksache 247/10

... § 7 Auftragnehmer

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 78a

§ 78b

§ 78c

§ 78d

§ 78e

§ 78f

Artikel 2
Änderung des Beurkundungsgesetzes

§ 34a
Mitteilungs- und Ablieferungspflichten

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 163a
Registrierung des Protokolls

Artikel 5
Änderung des Personenstandsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Personenstandsverordnung

Artikel 7
Gesetz zur Überführung der Testamentsverzeichnisse und der Hauptkartei des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer

§ 1
Grundsatz

§ 2
Übernahme

§ 3
Weiterverarbeitung

§ 4
Mitteilungswesen im Übergangszeitraum

§ 5
Vernichtung

§ 6
Protokollierung

§ 7
Auftragnehmer

§ 8
Datenschutz und Datensicherheit

§ 9
Außerkrafttreten

Artikel 8
Änderung der Kostenordnung

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Defizite des Benachrichtigungssystems in Nachlasssachen

II. Vorteile des Zentralen Testamentsregisters

1. Das Meldewesen wird so einfach gestaltet wie möglich.

2. Das Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen wird effektiver.

3. Die Innenverwaltungen werden von der Führung der Testamentsverzeichnisse entlastet.

4. Das Zentrale Testamentsregister schafft Transparenz im Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen.

5. Deutschland kann an europäischen Bestrebungen zur Vernetzung von Testamentskarteien mitwirken.

III. Errichtung und Betrieb durch die Bundesnotarkammer

Effiziente Verwahrdatenpflege

Konzept zum Betrieb, zur elektronischen Erfassung bestehender Verwahrungsnachrichten und zur Finanzierung

Praktische Erfahrungen durch Zentrales Vorsorgeregister

Materielle Sachnähe

IV. Gesetzgebungskompetenz

B.Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1

1. § 78 Absatz 2 BNotO

2. § 78a BNotO

3. § 78b BNotO

4. § 78c

5. § 78d

6. § 78e

7. § 78f

II. Zu Artikel 2

III. Zu Artikel 3

IV. Zu Artikel 4

V. Zu Artikel 5

VI. Zu Artikel 6

1. § 42 Absatz 3 Personenstandsverordnung

2. §§ 58 Absatz 4, 59 Absatz 4, 60 Absatz 1 und 2 Personenstandsverordnung

VII. Zu Artikel 7

1. § 1 Grundsatz

2. § 2 Übernahme

3. § 3 Weiterverarbeitung

4. § 4 Mitteilungswesen im Übergangszeitraum

5. § 5 Vernichtung

6. § 6 Protokollierung

7. § 7 Auftragnehmer

8. § 8 Datensicherheit und Datenschutz

9. § 9 Außerkrafttreten

VIII. Zu Artikel 8

IX. Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 647/10 (Beschluss)

... würde zu dem Ergebnis führen, dass Netzbetreiber Kosten aufführen müssen, die sie u. U. nicht ermitteln können. Die Netzbetreiber können nur diejenigen Kosten in einem Kostenvoranschlag angeben, die von ihnen als potenzielle Auftragnehmer für die Verlegung der Netzanschlussleitung (vgl. § 7 Absatz 1 EEG) ermittelbar sind. Für den Netzbetreiber nicht ermittelbar sind etwa die Kosten für die Nutzung fremder Grundstücke für die Verlegung der Anschlussleitung oder die Kosten für die Nutzung eines Drittnetzes nach § 8 Absatz 2 EEG. Die entsprechenden Auskunfts- und Nutzungsrechte stehen nicht dem Netzbetreiber zu, sondern dem Anlagenbetreiber. Eine Verpflichtung der Netzbetreiber, diese Kosten stellvertretend für den Anlagenbetreiber - ggf. schätzweise - zu ermitteln, wäre nicht sachgerecht und würde die Netzkosten zu Lasten der Stromverbraucher erhöhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 647/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a und b - neu - § 5 Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 - neu -EEG

Zu Absatz 6

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 1a Satz 3 - neu - EEWärmeG

3. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 2 EEWärmeG

4. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b EEWärmeG

5. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc und Nummer 5 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Nummer 5 Buchstabe a und § 3 Absatz 3 EEWärmeG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 2 Nummer 6 Buchstabe b EEWärmeG

7. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 3 Absatz 4 Nummer 1 EEWärmeG

8. Zu Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe b § 9 Absatz 2 Nummer 2 EEWärmeG

9. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 3 Satz 2 EEWärmeG und Buchstabe e § 10 Absatz 6 Satz 3 EEWärmeG

10. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - § 10 Absatz 3 Satz 3 EEWärmeG

11. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe e § 10 Absatz 7 - neu - EEWärmeG

12. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 10a EEWärmeG

13. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 13 Satz 1 EEWärmeG

14. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 13 Satz 1 EEWärmeG

15. Zu Artikel 2 Nummer 15 Buchstabe b § 14 Absatz 2 EEWärmeG Artikel 2 Nummer 15 Buchstabe b ist zu streichen.

16. Zu Artikel 2 Nummer 20 § 18a EEWärmeG , Artikel 5a - neu - § 3 Absatz 1 Nummer 6 HBauStatG

'Artikel 5a Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

17. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe d § 19 Absatz 3 Satz 1 EEWärmeG In Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe d ist in § 19 Absatz 3 Satz 1 die Angabe 1. Juli 2011 durch die Angabe 1. Januar 2012 zu ersetzen.

18. Zu Artikel 2 Nummer 22 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb Anlage Nummer VII.2 Buchstabe a EEWärmeG

19. Zu Artikel 2 Nummer 22 Buchstabe i Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa Anlage Nummer VIII.1 Satz 1 EEWärmeG


 
 
 


Drucksache 304/09

... ", die einen wesentlichen Aspekt des vorgeschlagenen Einreise-/Ausreisesystems darstellen, vermutlich den größten Anteil illegaler Einwanderer in der Europäischen Union ausmachen; wünscht sich jedoch mehr Informationen hinsichtlich der von einem externen Auftragnehmer erhobenen Daten, nach denen sich im Jahr 2006 schätzungsweise bis zu acht Millionen illegale Einwanderer in den damaligen 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgehalten haben1; spricht sich ferner für eine klare Definition des Begriffs "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 304/09




Einreise -/Ausreisesystem

Programm für registrierte Reisende RTP

Elektronisches Reisegenehmigungssystem ESTA

Datenschutz und Biometrie

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 417/09

... (vi) Transparenz des öffentlichen Beschaffungswesens, das ab einem den Erfordernissen von Côte d’Ivoire entsprechenden Zeitpunkt auch Auftragnehmern aus der Europäischen Union offen stehen sollte;



Drucksache 168/09 (Beschluss)

... bleibt bei Datenverarbeitung im Auftrag der Auftraggeber für die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz verantwortlich. Der Auftragnehmer ist an Weisungen des Auftraggebers gebunden. Für die Ausgestaltung und Abwicklung des Auftrags sehen die Landesdatenschutzgesetze bestimmte Anforderungen vor, die z. T. voneinander abweichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - und 16 Buchstabe a1 - neu - §§ 4h Absatz 2 und 52 Absatz 12d EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Buchstabe h, Nummer 5a - neu - und Nummer 15a - neu - § 10 Absatz 1 und Absatz 4a, § 22 und § 51 EStG Artikel 1a - neu - §§ 13 - neu - und 14 - neu - EStDV

Artikel 1a
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

§ 13
Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

§ 14
Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung

Zu Buchstabe a

Zu § 10

Zu Buchstabe b

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 14

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3, Buchstabe b1 - neu - Nummer 5, Nummer 7a - neu - §§ 10 und 10c Satz 1, 39a EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c bis e, Nummer 16 Buchstabe b § 10 Absatz 2 und 2a, § 52 Absatz 24 EStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe g § 10 Absatz 4 EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 10 Absatz 5 EStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe i § 10 Absatz 5 und Absatz 6 - neu - EStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 und Nummer 7 §§ 32 Absatz 4 und 33a Absatz 1 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c EStG

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG

13. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

14. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

15. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - und 13b - neu - §§ 44b und 45b EStG Artikel 2 § 5 FVG Artikel 2a - neu - §§ 1 und 2 FVG§ 5Abs2DV 1977

Artikel 2
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1b - neu - §§ 8c Absatz 1a - neu - und 34 Absatz 7b KStG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

17. Zu Artikel 1c - neu - und 1d - neu - §§ 87a und 150 AO, Artikel 97 § 10a Absatz 1 EGAO

Artikel 1d
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Zu Artikel 1c

Zu Artikel 1c

Zu Artikel 1d

18. Zu Artikel 1c Nummer 1a - neu - § 88a AO

§ 88b
Datenschutz bei zentraler Aufgabenerfüllung

19. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 9 - neu - 5. VermBG

Artikel 3a
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

20. Zu Artikel 3a - neu - §§ 14 und 17 5. VermBG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

21. Zu Artikel 3b - neu - § 3 KraftStG Artikel 3c - neu - § 7 KraftStDV

Artikel 3b
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Artikel 3c
Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung

22. Zu Artikel 5a - neu - Artikel 3 und 6 ErbStRG

23. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 4/1/09

... es seien vom Auftragnehmer zu beachten bzw. auf eine Wiedergabe der gesetzlichen Regelungen. Mitunter wird vertraglich vereinbart nähere Festlegungen erfolgten mündlich, was jedoch regelmäßig nicht geschieht. Schriftliche Regelungen zur Löschung der Daten bzw. deren Rückgabe nach Erledigung des Auftrags werden nur selten getroffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/1/09




Zu Artikel 1

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 DSAG

5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 DSAG

6. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 BDSG

7. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 4f Absatz 2 Satz 1 und 2 BDSG

8. Zu Artikel 2 § 9 und Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG

9. Zu Artikel 2 § 11 Absatz 2 Satz 2 BDSG

10. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 11 Absatz 2 Satz 4 BDSG

11. Zu Artikel 2 § 11 Absatz 4 BDSG

12. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG

13. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG

14. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 allgemein BDSG

15. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 4, Satz 5 BDSG

16. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 6 BDSG

17. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 7 - neu - BDSG

18. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 28 Absatz 3a Satz 1, Satz 2 - neu - BDSG

19. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 28 Absatz 3b BDSG

Zu § 4a

20. Zu Artikel 2 Nummer 5 §§ 28 bis 30 BDSG

21. Zu Artikel 2 Nummer 7a - neu - § 35 Absatz 5 BDSG

22. Zu Artikel 2 § 38 Absatz 5 BDSG

23. Zu Artikel 2 Nummer 7b - neu - § 38 Absatz 5a - neu - BDSG *

24. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 42a Satz 1 BDSG

25. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 42a Satz 5 BDSG

26. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 43 Absatz 1 Nummer 2b BDSG

27. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe b § 43 Absatz 2 Nummer 1 BDSG

28. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 43 BDSG

Zu Artikel 2 Nummer 9

31. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 44 Absatz 2 - neu - *

32. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 44 Absatz 2 Satz 2 BDSG

33. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 47 BDSG

34. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 47 BDSG

35. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 15a TMG

Zu Artikel 4 Nummer 1

36. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 95 Absatz 5 TKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 636/09

... 5. die nach Absatz 4 bestehenden Pflichten des Auftragnehmers, insbesondere die von ihm vorzunehmenden Kontrollen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 636/09




§ 3a
Datenvermeidung und Datensparsamkeit

§ 30a
Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung

§ 32
Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses

§ 47
Übergangsregelung

§ 48
Bericht der Bundesregierung

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 173/09

... (2) Der Nachweis dafür, dass die Stoffe und Gegenstände nach Absatz 1 Nummer 1 den technischen Lieferbedingungen entsprechen, ist durch eine Bescheinigung der zuständigen Bundesbehörde zu erbringen, der Nachweis dafür, dass die explosionsgefährlichen Stoffe nach Absatz 1 Nummer 3 für militärische oder polizeiliche Zwecke bestimmt sind, durch eine Bescheinigung oder den Auftrag der jeweiligen staatlichen Beschaffungs- oder Auftragsstelle. Gegenüber Unterauftragnehmern gilt die Befreiung nach Absatz 1 Nummer 3 durch die schriftliche Bekanntgabe der Nummer des Genehmigungsbescheides nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen oder durch die Bezeichnung des Auftrages einer staatlichen Beschaffungs- oder Auftragsstelle als nachgewiesen. Der Überlasser von pyrotechnischen Gegenständen oder sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen nach § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Gesetzes hat sich vom Erwerber schriftlich bescheinigen zu lassen, dass die Gegenstände oder Stoffe in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 4 zu den in dieser Vorschrift bezeichneten Endprodukten in einer genehmigten Anlage in Sinne des § 4 des



Drucksache 854/09

... I. in der Erwägung, dass die Einrichtung des VIS, welches auf derselben technischen Plattform beruht und von demselben Auftragnehmer entwickelt wurde wie das SIS-II-System, ebenfalls eine Priorität für die Europäische Union darstellt,



Drucksache 385/09 (Beschluss)

... /B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) wird der Anspruch auf die Schlusszahlung alsbald nach Prüfung und Feststellung der vom Auftragnehmer vorgelegten Schlussrechnung, spätestens innerhalb von zwei Monaten nach deren Zugang, fällig.



Drucksache 577/09

... Gegenüber Unterauftragnehmern gilt die Befreiung nach Absatz 1 Nummer 3 durch die schriftliche Bekanntgabe der Nummer des Genehmigungsbescheides nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen oder durch die Bezeichnung des Auftrages einer staatlichen Beschaffungs- oder Auftragsstelle als nachgewiesen. Der Überlasser von pyrotechnischen Gegenständen oder sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen nach § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Gesetzes hat sich vom Erwerber schriftlich bescheinigen zu lassen, dass die Gegenstände oder Stoffe in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 4 zu den in dieser Vorschrift bezeichneten Endprodukten in einer genehmigten Anlage in Sinne des § 4 des



Drucksache 430/09

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2009 zu der sozialen Verantwortung von Unterauftragnehmern in Produktionsketten (2008/2249(INI))



Drucksache 664/09

... An der Erstellung der Folgenabschätzung und des Legislativvorschlags war kein externer Auftragnehmer beteiligt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/09




Begründung

Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

Konsultation interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Konsultation interessierter Kreise

Konsultationsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

Option 0: Status quo – Überwachung der Maßnahmen ohne speziellen Meldemechanismus

Option 1: Aufhebung der Verordnung EG Nr. 736/96 des Rates

Option 2: Überwachung der Maßnahmen mit zusätzlichem Meldemechanismus

Option 3: Überwachung der Maßnahmen mit komplettem Meldemechanismus

Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Auswirkungen auf den Haushalt

Weitere Angaben

4 Vereinfachung

4 Überprüfungsklausel

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Übermittlung von Daten

Artikel 4
Datenquellen

Artikel 5
Inhalt der Meldung

Artikel 6
Qualität und Öffentlichkeit der Daten

Artikel 7
Durchführungsbestimmungen

Artikel 8
Datenverarbeitung

Artikel 9
Schutz natürlicher Personen bei der Datenverarbeitung

Artikel 10
Überwachung und Berichterstattung

Artikel 11
Überprüfung

Artikel 12
Aufhebung

Artikel 13
Inkrafttreten

Anhang Investitionsvorhaben

1. Erdöl

1.1. Raffination

1.2. Transport

1.3. Lagerung

2. Gas

2.1. Transport

2.2. LNG-Kopfstationen

2.3. Speicherung

3. Elektrizität

3.1. Erzeugung

3.2. Transport

4. Biokraftstoffe

4.1. Erzeugung

5. Kohlendioxid

5.1. Transport

5.2. Speicherung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 168/09

... es ist - ebenso wie im Zulage- und Rentenbezugsmitteilungsverfahren - eine eindeutige Identifikation der am Verfahren Beteiligten erforderlich. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass die zentrale Stelle von den Versicherungsunternehmen, den Trägern der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und den Trägern der Sozialleistungen sowie deren Auftragnehmern die für eine Identifizierung notwendigen Daten sowie vorhandene Kommunikationsdaten erhebt. Im Gegenzug erhält der Kommunikationspartner eine Kundennummer und ein Kommunikationspasswort. Weil der Arbeitgeber die Identifikationsnummer im ElsterOnline-Portal anfragt und die Authentifizierung des Elsterverfahrens genutzt wird (s. Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b), findet keine weitere Identifikation des Arbeitgebers durch die zentrale Stelle statt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 10c
Sonderausgaben-Pauschbetrag

Artikel 2
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Abschnitt 2
Vorschriften zur Altersvorsorge nach § 10a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes

Abschnitt 4
Vorschriften zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle

§ 22
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

§ 23
Erprobung des Verfahrens

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 434t
Bürgerentlastungsgesetz – Krankenversicherung

Artikel 5
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Behandlung von Grenzgängern

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen insgesamt

Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 10

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu § 10c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Erster Teil

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zweiter Teil

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 22

Zu § 23

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 764: Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung – BürgerEntlastG)


 
 
 


Drucksache 35/09

... (4) Aufträge werden an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben. Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Andere oder weitergehende Anforderungen dürfen an Auftragnehmer nur gestellt werden, wenn dies durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 35/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 101a
Informations- und Wartepflicht

§ 101b
Unwirksamkeit

§ 106a
Abgrenzung der Zuständigkeit der Vergabekammern

§ 115a
Ausschluss von abweichendem Landesrecht

§ 129
Korrekturmechanismus der Kommission

§ 129a
Unterrichtungspflichten der Nachprüfungsinstanzen

§ 129b
Regelung für Auftraggeber nach dem Bundesberggesetz

Anlage zu
§ 98 Nr. 4 Tätigkeiten auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs sind:

1. Trinkwasserversorgung:

2. Elektrizitäts- und Gasversorgung:

3. Wärmeversorgung:

4. Verkehr:

Artikel 2
Änderung der Vergabeverordnung

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 395/09

... Mit der Reform der HOAI soll der Wettbewerb gefördert und der Bürokratieabbau vorangebracht werden. Deshalb wird der Anwendungsbereich der Honorarordnung in einen verbindlichen Teil und eine Anlage mit Kann-Vorschriften (ausgenommen die verbindlich geltenden Objektlisten) geteilt, um Auftraggeber/Auftraggeberinnen sowie Auftragnehmer/Auftragnehmerinnen mehr Freiraum zur Vertragsgestaltung zu lassen. Dies ist vor allem bei der Beauftragung moderner komplexer Planungsprozesse bedeutsam. Die Büros werden konsequenter als bisher zur betriebswirtschaftlichen Kalkulation und Vertragsgestaltung angehalten, was auch zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und zu einer verstärkten Auslandsorientierung gerade von mittelständischen Büros beiträgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/09




Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage und Zielsetzung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Wesentliche Regelungen im Überblick

1. Begrenzung des Anwendungsbereichs der HOAI auf Büros mit Sitz im Inland

2. Deregulierung der Beratungsleistungen

3. Abkoppelung der Honorare von der tatsächlichen Bausumme durch die Einführung des Baukostenberechnungsmodells, frühzeitige Möglichkeit der Honorarfestlegung durch Einführung des alternativen Baukostenvereinbarungsmodells

4. Honorarerhöhungen

§ 4a
(Abweichende Honorarermittlung)

§ 6
(Wegfall von Zeithonoraren)

§ 21
(Zeitliche Trennung der Ausführung)

§ 23
(Verschiedene Leistungen an einem Gebäude)

§ 25
Absatz 1 (Leistungen des raumbildenden Ausbaus)

§ 26
(Einrichtungsgegenstände und integrierte Werbeanlagen)

Teil III
(Zusätzliche Leistungen) und Teil IV (Gutachten und Wertermittlungen)

§ 36
(Kosten von EDV-Leistungen)

§ 42
(Sonstige städtebauliche Leistungen)

§ 44
(Anwendung von Vorschriften aus den Teilen II und V)

§ 49
(Honorarzonen für Leistungen bei Landschaftspflegerischen Begleitplänen)

§ 50
(Sonstige landschaftsplanerische Leistungen)

§ 57
(Örtliche Bauüberwachung)

§ 58
(Vorplanung und Entwurfsplanung als Einzelleistung)

§ 61
(Bau- und landschaftsgestalterische Beratung)

Teil VIIa
: Verkehrsplanerische Leistungen

§ 61a
(Honorar für verkehrsplanerische Leistungen)

§ 66
Absätze 1 bis 4 (Auftrag über mehrere Tragwerke und Umbauten)

§ 67
Absatz 2 (Tragwerksplanung für Traggerüste bei Ingenieurbauwerken)

IV. Gesetzesfolgen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zur Überschrift

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Teil 2
Flächenplanung

Abschnitt 1
Bauleitplanung

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Abschnitt 2
Landschaftsplanung

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Teil 3
Objektplanung

Abschnitt 1
Gebäude und raumbildende Ausbauten

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

§ 35
(Leistungen im Bestand)

Zu § 36

Abschnitt 2
Freianlagen

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Abschnitt 3
Ingenieurbauwerke

Zu § 40

Zu § 41

Zu 42 Leistungsbild Ingenieurbauwerke

Zu § 43

Abschnitt 4
Verkehrsanlagen

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Teil 4
Fachplanung

Abschnitt 1
Tragwerksplanung

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Abschnitt 2
Technischen Ausrüstung

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

§ 54
(Honorare für Leistungen bei der Technischen Ausrüstung)

Zu § 55

Zu § 56

Zu den Anlagen:

Im Einzelnen:

3 Beratungsleistungen

Besondere Leistungen

3 Objektlisten

3 Leistungsbilder

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 447: Entwurf einer Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen


 
 
 


Drucksache 648/09

... Der Folgenabschätzung liegt eine von einem externen Auftragnehmer angefertigte Studie zugrunde27. Im Rahmen dieser Studie wurden 27 Interviews geführt: u. a. mit Vertretern der EU-Mitgliedstaaten, Norwegens, des Europäischen Parlaments, der Kommission, des Europäischen Datenschutzbeauftragten, der Gemeinsamen Kontrollinstanz Schengen, der Europäischen Umweltagentur, der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX), von Europol, des für das Betriebsmanagement des SIS 1+ zuständigen C.SIS-Standorts Straßburg sowie mit Experten aus der Industrie. Darüber hinaus ist eine Lenkungsgruppe mit Vertretern aus den beteiligten Generaldirektionen der Kommission eingesetzt worden, um bei der Folgenabschätzung mitzuarbeiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 648/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Europäischen Union in anderen Bereichen

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Einholung und Nutzung von Expertenwissen, Konsultation

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Unterschiede im Geltungsbereich

5 Dänemark:

Vereinigtes Königreich und Irland:

Norwegen und Island:

5 Schweiz:

5 Liechtenstein:

3.4. Subsidiaritätsprinzip

3.5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.6. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Rechtsvereinfachung

5.2. Bewertung

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand

Artikel 1
Errichtung der Agentur

Kapitel II
Aufgaben

Artikel 2
Aufgaben in Bezug auf das SIS II

Artikel 3
Aufgaben in Bezug auf das VIS

Artikel 4
Aufgaben in Bezug auf EURODAC

Artikel 5
Verfolgung der Entwicklungen in der Forschung

Artikel 6
Pilotprojekte

Kapitel III
Aufbau und Organisation

Artikel 7
Rechtsstellung

Artikel 8
Aufbau

Artikel 9
Befugnisse des Verwaltungsrats

Artikel 10
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 11
Vorsitz des Verwaltungsrats

3. Zum Vorsitzenden können nur die Mitglieder gewählt werden, die von

Artikel 12
Sitzungen des Verwaltungsrats

Artikel 13
Abstimmung

Artikel 14
Aufgaben und Befugnisse des Exekutivdirektors

Artikel 15
Ernennung des Exekutivdirektors

Artikel 16
Beratergruppen

Kapitel IV
Arbeitsweise

Artikel 17
Personal

Artikel 18
Öffentliches Interesse

Artikel 19
Sitzabkommen

Artikel 20
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 21
Haftung

Artikel 22
Sprachenregelung

Artikel 23
Zugang zu Dokumenten

Artikel 24
Information und Kommunikation

Artikel 25
Datenschutz

Artikel 26
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen

Artikel 27
Bewertung

Kapitel V
Finanzbestimmungen

Artikel 28
Haushaltsplan

Artikel 29
Ausführung des Haushaltsplans

Artikel 30
Finanzregelung

Artikel 31
Betrugsbekämpfung

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 32
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 33
Beteiligung der Länder, die bei der Umsetzung, Anwendung und Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands und der EURODAC-bezogenen Maßnahmen assoziiert sind

Artikel 34
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 168/1/09

... bleibt bei Datenverarbeitung im Auftrag der Auftraggeber für die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz verantwortlich. Der Auftragnehmer ist an Weisungen des Auftraggebers gebunden. Für die Ausgestaltung und Abwicklung des Auftrags sehen die Landesdatenschutzgesetze bestimmte Anforderungen vor, die z. T. voneinander abweichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - und 16 Buchstabe a1 - neu - §§ 4h Absatz 2 und 52 Absatz 12d EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 und Nummer 7 §§ 10 Absatz 1 und 33a Absatz 1 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Buchstabe h, Nummer 5a - neu - und Nummer 15a - neu - § 10 Absatz 1 und Absatz 4a, § 22 und § 51 EStG Artikel 1a - neu - §§ 13 - neu - und 14 - neu - EStDV

§ 13
Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

§ 14
Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung

Zu Buchstabe a

Zu § 10

Zu Buchstabe b

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 14

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3, Buchstabe b1 - neu - Nummer 5, Nummer 7a - neu - §§ 10 und 10c Satz 1, 39a EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 10 Absatz 2a Satz 9 EStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe g § 10 Absatz 4 EStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 10 Absatz 5 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe i § 10 Absatz 5 und Absatz 6 - neu - EStG

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 und Nummer 7 §§ 32 Absatz 4 und 33a Absatz 1 EStG

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c EStG

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG

15. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

16. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

17. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - und 13b - neu - §§ 44b und 45b EStG Artikel 2 § 5 FVG Artikel 2a - neu - §§ 1 und 2 FVG§ 5Abs2DV 1977

Artikel 2
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 2a Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 5 Absatz 2 des Finanzverwaltungsgesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1b - neu - §§ 8c Absatz 1a - neu - und 34 Absatz 7b KStG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

19. Zu Artikel 1c - neu - und 1d - neu - §§ 87a und 150 AO, Artikel 97 § 10a Absatz 1 EGAO

Artikel 1d
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Zu Artikel 1c

Zu Artikel 1c

Zu Artikel 1d

20. Zu Artikel 1c Nummer 1a - neu - § 88a AO

21. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 9 - neu - 5. VermBG

Artikel 3a
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

22. Zu Artikel 3a - neu - §§ 14 und 17 5. VermBG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

23. Zu Artikel 3b - neu - § 3 KraftStG Artikel 3c - neu - § 7 KraftStDV

Artikel 3c
Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung

24. Zu Artikel 5a - neu - Artikel 3 und 6 ErbStRG

Artikel 5a
Änderung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts

25. Zum Gesetzentwurf allgemein:


 
 
 


Drucksache 4/09 (Beschluss)

... es seien vom Auftragnehmer zu beachten bzw. auf eine Wiedergabe der gesetzlichen Regelungen. Mitunter wird vertraglich vereinbart nähere Festlegungen erfolgten mündlich, was jedoch regelmäßig nicht geschieht. Schriftliche Regelungen zur Löschung der Daten bzw. deren Rückgabe nach Erledigung des Auftrags werden nur selten getroffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/09 (Beschluss)




Zu Artikel 1

Zu Buchstabe d

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 DSAG

3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 DSAG

4. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 BDSG

5. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 4f Absatz 2 Satz 1 und 2 BDSG

6. Zu Artikel 2 § 9 und Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG

7. Zu Artikel 2 § 11 Absatz 2 Satz 2 BDSG

8. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 11 Absatz 2 Satz 4 BDSG

9. Zu Artikel 2 § 11 Absatz 4 BDSG

10. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG

11. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG

12. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 6 BDSG

13. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 7 - neu - BDSG

14. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 28 Absatz 3a Satz 1, Satz 2 - neu - BDSG

15. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 28 Absatz 3b BDSG

16. Zu Artikel 2 Nummer 5 §§ 28 bis 30 BDSG

17. Zu Artikel 2 Nummer 7a - neu - § 35 Absatz 5 BDSG

18. Zu Artikel 2 § 38 Absatz 5 BDSG

19. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 42a Satz 1 BDSG

20. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 42a Satz 5 BDSG

21. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 43 Absatz 1 Nummer 2b BDSG

22. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe b § 43 Absatz 2 Nummer 1 BDSG

23. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 43 BDSG

Zu Artikel 2 Nummer 9

26. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 44 Absatz 2 - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 47 BDSG

28. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 47 BDSG

29. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 15a TMG

Zu Artikel 4 Nummer 1

30. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 95 Absatz 5 TKG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 15/09

... (3) Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die Feste Fehmarnbeltquerung vom Königreich Dänemark nach dem bei öffentlichen Bauaufträgen angewendeten Recht des Königreichs Dänemark in Anwesenheit der Auftragnehmer abgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung

Artikel 1
Gegenstand des Vertrags

Artikel 2
Beschreibung der Festen Fehmarnbeltquerung

Artikel 3
Errichtung und Betrieb der Festen Fehmarnbeltquerung

Artikel 4
Straßenbaulast

Artikel 5
Beschreibung der Hinterlandanbindungen

Artikel 6
Die Gesellschaft, die für die Errichtung und den Betrieb der Festen Fehmarnbeltquerung zuständig ist

Artikel 7
Organisation der Gesellschaft

Artikel 8
Bereitstellung der notwendigen Flächen und Genehmigungen

Artikel 9
Festsetzung der Gebühren für die Straßennutzung

Artikel 10
Entgelte für die Nutzung der Schienenwege und den Zugang zu den Schienenwegen

Artikel 11
Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur und Planung des Eisenbahnverkehrs

Artikel 12
Gemeinschaftszuschüsse für transeuropäische Verkehrsnetze (TEN-V)

Artikel 13
Genehmigungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung, Bauausführung

Artikel 14
Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie des Notfallmanagements

Artikel 15
Steuern

Artikel 16
Regelung bezüglich der Arbeitsbedingungen

Artikel 17
Einreiserecht und Arbeitserlaubnisse

Artikel 18
Datenschutz

Artikel 19
Gemeinsamer Ausschuss

Artikel 20
Konsultationsgremium

Artikel 21
Streitigkeiten

Artikel 22
Änderungen des Vertrags sowie übrige Verpflichtungen

Artikel 23
Ratifikation und Inkrafttreten

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 494: Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung


 
 
 


Drucksache 385/1/09

... /B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) wird der Anspruch auf die Schlusszahlung alsbald nach Prüfung und Feststellung der vom Auftragnehmer vorgelegten Schlussrechnung, spätestens innerhalb von zwei Monaten nach deren Zugang, fällig.



Drucksache 171/6/09

... Diese Qualitätsstandards müssen auch auf neue Vertriebsformen, wie die Abgabe über Gewerbebetriebe, übertragen werden. Es bedarf dazu gesetzlicher Klarstellungen, unter welchen Bedingungen Gewerbebetriebe am Arzneimittelvertrieb teilnehmen dürfen. Da diese Gewerbebetriebe nicht selbständig tätig sein dürfen, sondern als Erfüllungsgehilfen der Versandapotheken auftreten, muss auch in diesen Fällen die Versandapotheke über ihr Qualitätssicherungssystem gewährleisten, dass Dritte, deren Hilfe sie sich bedient, die erforderlichen Anforderungen berücksichtigen. Hierzu bedarf es einer vertraglichen Grundlage zwischen Versandapotheke und dem Gewerbebetrieb. In dem Vertrag sind vorrangig die Arzneimittelbestellung sowie Sicherheits- und Qualitätserfordernisse beim Transport und der Bereitstellung zur Abholung zu regeln. Die Versandapotheke muss sich als Auftraggeberin davon überzeugen, dass der Auftragnehmer die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft erfüllt. Insbesondere ist den Sicherheits- und Qualitätsaspekten beim Transport und der Lagerung Rechnung zu tragen. Eine qualifizierte pharmazeutische Beratungsmöglichkeit muss auch bei der Abgabe von Arzneimitteln über Gewerbebetriebe sichergestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 171/6/09




Zu Artikel 1 Nummer 46


 
 
 


Drucksache 166/09

... Mit der Präqualifikation besteht ein eindeutiger und rechtssicherer Nachweis, der künftig auch für die Generalunternehmerhaftung eine einfache und damit unbürokratische Überprüfung der Nachunternehmer und beauftragten Verleiher ermöglicht. Bei der Präqualifikation handelt es sich um eine vorwettbewerbliche Eignungsprüfung, bei der potenzielle Auftragnehmer nach speziellen Vorgaben unabhängig von einer konkreten Ausschreibung ihre Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorab nachweisen. Die Durchführung der Präqualifikation von Bauunternehmen erfolgt nach der Leitlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für die Durchführung eines Präqualifikationsverfahrens vom 25. April 2005 in der Fassung vom 14. September 2007. Für die Unternehmen bietet das Präqualifikationsverfahren den Vorteil, dass sie in einer allgemein zugänglichen Internetliste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (www.pq-verein.de) aufgeführt sind und so ihre Eignung bundesweit nachgewiesen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 116a
Übergangsregelung zur Beitragshaftung

Artikel 2
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2a
Änderung des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Artikel 2b
Weitere Änderungen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. September 2011

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Arbeitszeitgesetzes

Artikel 8
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 9
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Generalunternehmerhaftung in der Bauwirtschaft

Einführung einer gesonderten Meldung der Künstlersozialkasse an die Krankenkassen

3 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Aspekte

Vereinbarkeit mit EU-Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2a

Zu Artikel 2b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

C. Finanzieller Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Unfallversicherungsschutz für Freiwilligendienst weltwärts

4 Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

Generalunternehmerhaftung in der Bauwirtschaft

4 Bürokratiekosten

Unfallversicherungsschutz für Freiwilligendienst weltwärts

Meldeverfahren der Künstlersozialkasse KSK an die Krankenkassen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz


 
 
 


Drucksache 522/09

... Der Wirtschaft, d.h. vor allem Unternehmen, die als Auftragnehmer im Sektorenbereich tätig sind, entstehen durch diese Verordnung keine sonstigen direkten Kosten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 522/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektV0)2

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Schätzung des Auftragswertes

§ 3
Ausnahme für Sektorentätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind

§ 4
Dienstleistungen des Anhangs 1

§ 5
Wege der Informationsübermittlung, Vertraulichkeit der Teilnahmeanträge und Angebote

Abschnitt 2
Vorbereitung des Vergabeverfahrens

§ 6
Vergabeverfahren

§ 7
Leistungsbeschreibung, technische Anforderungen

§ 8
Nebenangebote und Unteraufträge

§ 9
Rahmenvereinbarungen

§ 10
Dynamische elektronische Verfahren

§ 11
Wettbewerbe

Abschnitt 3
Bekanntmachungen und Fristen

§ 12
Pflicht zur Bekanntmachung, Beschafferprofil, zusätzliche Bekanntmachungen

§ 13
Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung

§ 14
Bekanntmachungen von Aufrufen zum Teilnahmewettbewerb

§ 15
Bekanntmachung von vergebenen Aufträge

§ 16
Abfassung der Bekanntmachungen

§ 17
Fristen

§ 18
Verkürzte Fristen

§ 19
Fristen für Vergabeunterlagen, zusätzliche Unterlagen und Auskünfte

Abschnitt 4
Anforderungen an Unternehmen

§ 20
Eignung und Auswahl der Unternehmen

§ 21
Ausschluss vom Vergabeverfahren

§ 22
Bewerber- und Bietergemeinschaften

§ 23
Qualitätssicherungs- und Umweltmanagementnormen

§ 24
Prüfungssysteme

§ 25
Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung

Abschnitt 5
Prüfung und Wertung der Angebote

§ 26
Behandlung der Angebote

§ 27
Ungewöhnlich niedrige Angebote

§ 28
Angebote, die Waren aus Drittländern umfassen

§ 29
Zuschlag und Zuschlagskriterien

§ 30
Aufhebung und Einstellung des Vergabeverfahrens

§ 31
Ausnahme von Informationspflichten

Abschnitt 6
Dokumentation, Statistik und Übergangsbestimmungen

§ 32
Dokumentation und Aufbewahrung der sachdienlichen Unterlagen

§ 33
Statistik

§ 34
Übergangsbestimmungen

Anhang 1

Teil
A4

Teil
B

Anhang 2
Technische Spezifikationen

3 Begriffsbestimmungen

Anhang 3
In die Bekanntmachungen über Vergebene Aufträge aufzunehmende Informationen

I. Informationen zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union13

Artikel 2
Änderung der Vergabeverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Zu Artikel 1

A. Allgemein

1. Sachverhalt

2. Zielsetzung

3. Lösung

4. Alternativen

5. Rechtssetzungskompetenz

6. Gender Mainstreaming

7. Kosten

9. Befristung

10. Vereinbarkeit mit dem EU-Recht

B. Im Einzelnen

3 Inhaltsübersicht

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Abschnitt 3
(§§ 12 bis 19) Bekanntmachungen und Fristen

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu §§ 17

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Abschnitt 4
Anforderungen an Unternehmen

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Abschnitt 5
Prüfung und Wertung der Angebote

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Abschnitt 6
Besondere Bestimmungen

Zu § 32

Zu § 33

Abschnitt 7
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Zu § 34

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 923: Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung


 
 
 


Drucksache 806/09

... 4. Der Bund ist die Vergabestelle für das Verbindungsnetz. Als Vergabestelle ist der Bund für die rechtlich korrekte Durchführung der Vergabe inklusive der Wahl des Vergabeverfahrens verantwortlich und wird nach dem Zuschlag Vertragspartner des Auftragnehmers.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 806/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Hintergrund des Entwurfs

II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

III. Kosten

IV. Informationspflichten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG

3 Präambel

Abschnitt I
Der IT-Planungsrat

§ 1
Einrichtung, Aufgaben, Beschlussfassung

§ 2
Geschäftsstelle

Abschnitt II
Gemeinsame Standards und Sicherheitsanforderungen, Informationsaustausch

§ 3
Festlegung von IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards

§ 4
Aufgaben im Bereich Verbindungsnetz

§ 5
Informationsaustausch

Abschnitt III
Schlussbestimmungen

§ 6
Änderung, Kündigung

§ 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung

Anhang
Gemeinsames Grundverständnis der technischen und organisatorischen Ausgestaltung der Bund-Länder-Zusammenarbeit bei dem Verbindungsnetz und der IT-Steuerung

A. Verbindungsnetz

B. IT-Steuerung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1088: Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag über die Ausführung von Artikel 91c GG


 
 
 


Drucksache 62/09

... 10. Entwicklung von sicherheitstechnischen Anforderungen an die einzusetzende Informationstechnik des Bundes und an die Eignung von Auftragnehmern im Bereich von Informationstechnik mit besonderem Schutzbedarf,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 62/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz – BSIG)

§ 1
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Aufgaben des Bundesamtes

§ 4
Zentrale Meldestelle für die Sicherheit in der Informationstechnik

§ 5
Abwehr von Schadprogrammen und Gefahren für die Kommunikationstechnik des Bundes

§ 6
Löschung

§ 7
Warnungen

§ 8
Vorgaben des Bundesamts

§ 9
Zertifizierung

§ 10
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 11
Einschränkung von Grundrechten

§ 12
Rat der IT-Beauftragten der Bundesregierung

Artikel 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Telemediengesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Kosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 3

Zu Absatz 1

Nummer n

Nummer 3

Nummer n

Nummer n

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer n

Nummer 14

Nummer 15

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 574: Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des BSI-Errichtungsgesetzes und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 349/08 (Beschluss)

... Da das Risiko des vergaberechtswidrig zustande gekommen Vertrags nicht in der Sphäre des Auftragnehmers, sondern in der des öffentlichen Auftraggebers liegt, kann der Auftragnehmer nicht schutzlos gestellt werden. Daher sind hier die für die Vertragsabwicklung (Schadensersatzforderungen) erforderlichen Regelungen zu treffen. Problematisch für die Vergabestellen dürften hier Schadensersatzforderungen aus Verträgen mit mehrjährigen Vertragslaufzeiten, Dauerschuldverhältnissen, Rahmenvereinbarungen oder Bauprojekten mit mehrjähriger Bauzeit sein. Daher sieht der Vorschlag eine zeitlich bestimmte Obergrenze für den Vergütungsanspruch vor. Da bei einem zeitlich befristeten Vertrag eine ordentliche Kündigung nicht möglich ist, wird die Ersatzpflicht auf fünf Jahre begrenzt. Dies beschränkt das Risiko für die Vergabestellen und wird als angemessen für den Auftragnehmer angesehen. Für Verträge mit kürzeren Laufzeiten ist es erforderlich, eine Einschränkung auf die Hälfte der noch offenen Laufzeit des Vertrags vorzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 349/08 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 97 GWB

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 99 GWB

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 99 Abs. 1 Satz 1 GWB

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 99 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 - neu - GWB

6. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe g - neu - § 99 Abs. 9 - neu - GWB

7. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 100 Abs. 2 GWB

8. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 101 Abs. 6 GWB

9. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d § 101 Abs. 7 Satz 2 GWB

10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 1 Satz 1 GWB

11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 1 Satz 3 GWB

12. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 2 GWB

13. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101b Überschrift; Abs. 1 Satz 1, Satz 2 - neu -; Abs. 3 - neu - GWB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

14. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101b Abs. 2 GWB

15. Zu Artikel 1 Nr. 8 und 9 §§ 102 und 103 GWG

16. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 104 Abs. 2 GWB

17. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 106 Abs. 2 Satz 2 GWB

18. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 106a Abs. 3 Satz 2 - neu - GWB

19. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 3 GWB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

20. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 110 Abs. 2 Satz 2 GWB

21. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 113 Abs. 1 Satz 3 GWB

22. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 1 GWB

23. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 115 Abs. 2 Satz 3 und 4 GWB

24. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 115 Abs. 2 Satz 2, 3 GWB , Nr. 18 Buchstabe b § 118 Abs. 2 Satz 2, 3 GWB , Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 2, 3 GWB

25. Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe d § 115 Abs. 4 GWB

26. Zu Artikel 1 Nr. 17a - neu - § 115a - neu - GWB

§ 115a
Ausschluss von abweichendem Landesrecht

27. Zu Artikel 1 Nr. 17b - neu - § 116 Abs. 1 Satz 1 GWB

28. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe a § 118 Abs. 1 Satz 2 GWB

29. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe b § 118 Abs. 2 Satz 3 GWB

Zu § 118

30. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 3 GWB

Zu § 121

31. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a § 128 Abs. 2 Satz 1 GWB

32. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 128 Abs. 3 Satz 4a - neu - GWB

33. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe c § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB

34. Zu Artikel 2 § 5 VgV


 
 
 


Drucksache 841/08

... (4) Die am Verfahren Beteiligten (übermittelnde Stellen und ihre Auftragnehmer) erhalten von der zentralen Stelle eine Kundennummer und ein Passwort, die den Zugriff auf den geschützten Bereich des Internets der zentralen Stelle ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 841/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Abschnitt 1
Grundsätze der Datenübermittlung

§ 2
Technisches Übermittlungsformat

§ 2a
DIN- und ISO/IEC-Normen

§ 3
Verfahren der Datenübermittlung, Schnittstellen

Abschnitt 2
Vorschriften zur Altersvorsorge

Abschnitt 3
Vorschriften zu Rentenbezugsmitteilungen

§ 20
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

§ 21
Erprobung des Verfahrens

Artikel 2
Änderung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung

§ 7
Rentenbezugsmitteilungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

4 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu §§ 1

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Datenübermittlung

Datenfernübertragung über Virtual Private Network VPN

Zu Nummern 8 bis 13

Zu Nummer 13

Zu § 20

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 463: Entwurf für eine Verordnung zur Ergänzung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung und zur Änderung der Steuerdatenübermittlungsverordnung


 
 
 


Drucksache 304/1/08

... Die Landesdatenschutzgesetze sehen für die Auftragsdatenverarbeitung durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen umfangreiche Kontrollpflichten des Auftraggebers vor (vgl. z.B. § 7 LDSG BW). So hat der Auftraggeber den Auftragnehmer nicht nur sorgfältig auszuwählen, sondern auch während der Durchführung des Auftrags zu kontrollieren. Die Übertragung der Datenverarbeitung auf ein Privatunternehmen ist durch diese Vorgaben ausreichend abgesichert. Durch den zweiten Halbsatz von Satz 3 wird klargestellt, dass die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 304/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 755 Satz 1 Halbsatz 1 ZPO

2. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 802k Abs. 1 Satz 2 - neu - , Abs. 2 Satz 2 ZPO , Nr. 16 § 882b Abs. 1 Nr. 2 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 802k Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 2 ZPO

4. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 829a - neu - ZPO ,

§ 829a
Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

5. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 882c Abs. 3 - neu - ZPO

6. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 882e Abs. 4 - neu - ZPO

7. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 882g Abs. 4 Satz 4, Abs. 7 Satz 1 ZPO

8. Zu Artikel 2 Nr. 1a - neu - § 93 Abs. 9a - neu - , 10 AO

Zu Nummer 1b

9. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 284 Abs. 3 Satz 2 - neu - allgemei/steuerao_ges.htm

10. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 284 Abs. 3 Satz 2 - neu - allgemei/steuerao_ges.htm

11. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 284 Abs. 6 Satz 4 AO

12. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 284 Abs. 10 Satz 1, 3 AO

13. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 284 Abs. 10 Satz 2 AO

14. Zu Artikel 2 Nr. 5 - neu - und 6 - neu - §§ 338, 341a - neu -, 341b - neu - , 341c - neu - und 341d - neu - allgemei/steuerao_ges.htm

§ 338
Gebührenarten

§ 341a
Gebühr für die Abnahme der Vermögensauskunft

§ 341b
Gebühr für den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls

§ 341c
Gebühr für die Einholung von Drittauskünften

§ 341d
Gebühr für den Einspruch gegen die Anordnung der

15. Zu Artikel 3 Abs. 3 Nr. 2 § 7 Satz 1, 4 - neu - JBeitrO


 
 
 


Drucksache 400/08

... -Kennzeichnung durch die Behörden der Mitgliedstaaten und die Kunden (Konstrukteure, Auftragnehmer und Eigentümer) führen, da es sich bei ihr um die einzige Kennzeichnung handelt, die die Übereinstimmung von Bauprodukten mit der erklärten Leistung bescheinigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörungsmethoden und allgemeines Profil der Befragten

2.2. Abschätzung der Auswirkungen von Handlungsalternativen

Option 1 - kein Tätigwerden der Gemeinschaft: keine Änderung

Option 2 – keine Rechtsvorschriften

Option 3 – Überarbeitung der Bauprodukte-Richtlinie: die bevorzugte Option

3. Behandlung der Problempunkte

3.1. Präzisierungsbedarf

3.2. Stärkung der Glaubwürdigkeit des Systems

3.3. Vereinfachungsbedarf

3.3.1. Allgemein anwendbare Bestimmungen

3.3.2. Besondere Bestimmungen

3.3.3. System der Europäischen Technischen Bewertung

4. Rechtliche Aspekte

4.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

4.2. Rechtsgrundlage

4.3. Subsidiarität

4.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Basisanforderungen an Bauwerke und wesentliche Produktmerkmale

Kapitel II
Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung

Artikel 4
Bedingungen für die Erstellung von Leistungserklärungen

Artikel 5
Inhalt der Leistungserklärung

Artikel 6
Form der Leistungserklärung

Artikel 7
Verwendung der CE-Kennzeichnung

Artikel 8
Vorschriften und Auflagen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung

Artikel 9
Produktinfostellen

Kapitel III
Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure

Artikel 10
Pflichten der Hersteller

Artikel 11
Bevollmächtigte

Artikel 12
Pflichten der Importeure

Artikel 13
Pflichten der Händler

Artikel 14
Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Importeure und Händler gelten

Artikel 15
Identifizierung der Wirtschaftsakteure

Kapitel IV
Harmonisierte technische Spezifikationen

Artikel 16
Harmonisierte Normen

Artikel 17
Formale Einwände gegen harmonisierte Normen

Artikel 18
[17] Leistungsstufen oder -klassen

Artikel 19
[18] Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit

Artikel 20
[19] Europäisches Bewertungsdokument

Artikel 21
[20] Europäische Technische Bewertung

Kapitel V
Technische Bewertungsstellen

Artikel 22
[21] Benennung Technischer Bewertungsstellen

Artikel 23
[22] Anforderungen an Technische Bewertungsstellen

Artikel 24
[23] Begutachtung Technischer Bewertungsstellen

Artikel 25
[24] Koordinierung Technischer Bewertungsstellen

Kapitel VI
Vereinfachte Verfahren

Artikel 26
[25] Verwendung einer Spezifischen Technischen Dokumentation

Artikel 27
[26] Verwendung einer Spezifischen Technischen Dokumentation durch Kleinstunternehmen

Artikel 28
[27] Verwendung einer Spezifischer Technischen Dokumentation für individuell gefertigte Produkte

Kapitel VII
Notifizierende Behörden und notifizierte Stellen

Artikel 29
[28] Notifizierung

Artikel 30
[29] Notifizierende Behörden

Artikel 31
[30] Anforderungen an notifizierende Behörden

Artikel 32
[31] Informationspflichten der notifizierenden Behörden

Artikel 33
[32] Anforderungen an notifizierte Stellen

Artikel 34
Konformitätsvermutung

Artikel 35
[33] Zweigstellen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 36
[34] Prüfungen im Beisein von Zeugen

Artikel 37
[35] Anträge auf Notifizierung

Artikel 38
[36] Notifizierungsverfahren

Artikel 39
[37] Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen

Artikel 40
[38] Änderungen der Notifizierung

Artikel 41
[39] Anfechtung der Kompetenz notifizierter Stellen

Artikel 42
[40] Verpflichtungen der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit

Artikel 43
[41] Meldepflichten der notifizierten Stellen

Artikel 44
[42] Erfahrungsaustausch

Artikel 45
[43] Koordinierung der notifizierten Stellen

Kapitel VIII
Marktüberwachung und Schutzklauselverfahren

Artikel 46
[44] Verfahren zur Behandlung von Bauprodukten, mit denen eine Gefahr verbunden ist, auf nationaler Ebene

Artikel 47
[45] Schutzklauselverfahren der Gemeinschaft

Artikel 48
[46] Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit durch konforme Bauprodukte

Artikel 49
[47] Formale Nichtkonformität

Kapitel IX
Schlussbestimmungen

Artikel 50
[48] Änderung der Anhänge

Artikel 51
[49] Ausschuss

Artikel 52
[50] Aufhebung

Artikel 53
[51] Übergangsbestimmungen

Artikel 54
[52] Inkrafttreten

Anhang I
Basisanforderungen an Bauwerke

1. Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

2. Brandschutz

3. Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

4. Nutzungssicherheit

5. Lärmschutz

6. Energieeinsparung und Wärmeschutz

7. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen

Anhang II
Verfahren zur Annahme eines Europäischen Bewertungsdokuments und zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung

Anhang III
Leistungserklärung

Leistungserklärung Nr. ....................

Anhang IV
Produktbereiche und Anforderungen an die Technischen Bewertungsstellen

Tabelle

Tabelle

Anhang V
Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit

1. Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit

1.1. System 1 – Leistungserklärung des Herstellers in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Produkts auf folgender Grundlage:

1.2. System 2 – Leistungserklärung des Herstellers in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Produkts auf folgender Grundlage:

1.3. System 3 – Leistungserklärung des Herstellers in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Produkts auf folgender Grundlage:

1.4. System 4 – Leistungserklärung des Herstellers in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Produkts auf folgender Grundlage:

1.5. System 5 – Leistungserklärung des Herstellers in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Produkts auf folgender Grundlage:

2. Stellen, die an der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit beteiligt sind


 
 
 


Drucksache 960/08

... 1. Falls Unterauftragnehmer mit der Hilfeleistung beauftragt wurden und einem Omnibusunternehmen, Fahrscheinverkäufer oder Reiseveranstalter Hilfsbedarf mindestens 48 Stunden vor der veröffentlichten Abfahrtszeit angemeldet wird, so übermittelt dieser die maßgeblichen Informationen mindestens 36 Stunden vor der veröffentlichten Abfahrtszeit an den Unterauftragnehmer.



Drucksache 304/08 (Beschluss)

... die Kammern mit der Zusammenfassung der Abdrucke aus dem Schuldnerverzeichnis in Listen private Dritte beauftragen, sofern sie diese bei der Durchführung des Auftrags beaufsichtigen. Die Landesdatenschutzgesetze sehen für die Auftragsdatenverarbeitung durch öffentliche und nicht-öffentliche Stellen umfangreiche Kontrollpflichten des Auftraggebers vor (vgl. z.B. § 7 LDSG BW). So hat der Auftraggeber den Auftragnehmer nicht nur sorgfältig auszuwählen, sondern auch während der Durchführung des Auftrags zu kontrollieren. Die Übertragung der Datenverarbeitung auf ein Privatunternehmen ist durch diese Vorgaben ausreichend abgesichert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 304/08 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 754
Vollstreckungsauftrag und vollstreckbare Ausfertigung

§ 755
Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners

Titel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 802a
Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers

§ 802b
Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Stundung

§ 802c
Vermögensauskunft des Schuldners

§ 802d
Erneute Vermögensauskunft

§ 802e
Zuständigkeit

§ 802f
Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft

§ 802g
Erzwingungshaft

§ 802h
Unzulässigkeit der Haftvollstreckung

§ 802i
Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners

§ 802j
Dauer der Haft; erneute Haft

§ 802k
Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse

§ 802l
Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers

§ 807
Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch

§ 829a
Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden

Titel 6
Schuldnerverzeichnis

§ 882b
Inhalt des Schuldnerverzeichnisses

§ 882c
Eintragungsanordnung

§ 882d
Vollziehung der Eintragungsanordnung

§ 882e
Löschung

§ 882f
Einsicht in das Schuldnerverzeichnis

§ 882g
Erteilung von Abdrucken

§ 882h
Zuständigkeit; Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses

Artikel 2
Änderung der Abgabenordnung

§ 284
Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners

§ 338
Gebührenarten

§ 341a
Gebühr für die Abnahme der Vermögensauskunft

§ 341b
Gebühr für den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls

§ 341c
Gebühr für die Einholung von Drittauskünften

§ 341d
Gebühr für den Einspruch gegen die Anordnung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis

Artikel 3
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

§ 22a
Entschädigung von Auskunftsstellen

Artikel 4
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 5
Übergangsbestimmungen

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

3. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

a Informationsbeschaffung des Gläubigers bei Vollstreckungsbeginn

b Modernisierung des Verfahrens zur Abnahme der Vermögensauskunft

c Neukonzeption des Schuldnerverzeichnisses

d Förderung der gütlichen Einigung

e Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden

f Verwaltungsvollstreckung

4. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

a Auswirkungen auf die Haushalte des Bundes und der Länder

b Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

5. Gesetzgebungskompetenz

6. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 802a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 802c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 802d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802e

Zu § 802f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 802g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802h

Zu § 802i

Zu § 802j

Zu § 802k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 802l

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu § 882b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu 882c

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 882d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 882e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 882f

Zu § 882g

Zu § 882h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 400/08 (Beschluss)

... 28. Notifizierte Stellen sind bisher nicht dafür anerkannt zu beurteilen, ob ein Unterauftragnehmer die Anforderungen an notifizierte Stellen im Sinne von Artikel 33 erfüllt. Der Verordnungsvorschlag sieht hierfür auch keine Anforderungen vor. Entweder sollte der Unterauftragnehmer selbst eine dafür notifizierte Stelle sein oder die notifizierende Behörde muss seine Qualifikation feststellen. Außerdem ist eine Begrenzung des zulässigen Umfanges der Unterauftragsvergabe erforderlich.



Drucksache 133/08

... Die Konformitätsbewertungsstelle gewährleistet, dass Tätigkeiten ihrer Zweigstellen oder Unterauftragnehmer die Vertraulichkeit, Objektivität und Unparteilichkeit ihrer Konformitätsbewertungsarbeit nicht beeinträchtigen.



Drucksache 548/5/08

... beim Auftraggeber liegt. Die jüngsten Vorfälle geben Anlass zu der Überlegung, ob die bisher getroffenen Maßnahmen zum Schutz der dem Auftragnehmer überlassenen Daten gerade auch vor einer unzulässigen Verknüpfung ausreichend sind, zumal in § 9 Satz 2 BDSG die Einhaltung der Anforderungen der Anlage lediglich von einer sehr weichen Abwägung abhängig ist. Eine Aufzeichnungspflicht hinsichtlich der Datenherkunft, -nutzung und -weitergabe könnte in besonderem Maße geeignet sein, dieser Missbrauchsgefahr entgegenzuwirken. Hierdurch würde sichergestellt, dass die oder der Datenschutzbeauftragte über eine hinreichende Grundlage zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Datenbehandlung durch solche Unternehmen, insbesondere Callcenter, verfügt. Zudem würde den Ermittlungsbehörden der Nachweis von Verstößen erleichtert.



Drucksache 846/08

... - Studie von Unisys über die Einrichtung eines Warn- und Informationsnetzes für kritische Infrastrukturen (CIWIN) vom Januar 2008: Der Auftragnehmer führte hierzu in allen 27 Mitgliedstaaten Befragungen durch.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 846/08




Begründung

Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der EU

Konsultation von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Konsultation von interessierten Kreisen

Konsultationsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

5 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Auswirkungen auf den Haushalt

Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Teilnahme

Artikel 4
Funktionalitäten

Artikel 5
Aufgaben der Mitgliedstaaten

Artikel 6
Aufgaben der Kommission

Artikel 7
Sicherheit

Artikel 8
Nutzerleitfaden

Artikel 9
Kosten

Artikel 10
Überprüfung

Artikel 11
Beginn der Geltungsdauer

Artikel 12
Adressaten

Anhang I
Feste CIWIN-Bereiche

Anhang II
Dynamische CIWIN-Bereiche

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 548/08 (Beschluss)

... Dies hätte mehrere Vorteile. So könnte eine Vielzahl von Verstößen im Umgang mit personenbezogenen Daten nicht nur zivilrechtlich, sondern auch mit Mitteln des Straf- bzw. des Ordnungswidrigkeitenrechts geahndet werden. Nur beispielhaft zu nennen sind die unbefugte - vom Listenprivileg des § 28 Abs. 3 nicht erfasste - Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken, die Nichtbeachtung von Werbewidersprüchen nach § 28 Abs. 4 Satz 1 oder auch Zuwiderhandlungen des Auftragnehmers gegen Weisungen des Auftraggebers zu Lasten des Betroffenen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 6a Abs. 1 BDSG und Buchstabe b § 6a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 6a Abs. 2 Nr. 1 und Absatz 3 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 und 2 Satz 1 und 4 - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zur Artikel 1 Nr. 6 § 28b Satz 1 BDSG

5. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 1 BDSG

6. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 2a - neu - BDSG

7. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 3 und 4 und 5 - neu - und Satz 2 - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BDSG Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 29 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 29 Abs. 2 Satz 3 - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

9. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs.1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 3 und Absatz 4 Satz 1 BDSG

10. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 1 Satz 3 und 4, Absatz 3 und 4 Satz 3 - neu -, Absatz 7, 8 und 8a - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

11. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BDSG

12. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe e - neu - § 35 Abs. 5 BDSG

13. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a - neu - § 43 Abs. 1 Nr. 4a - neu - und Absatz 2 Nr. 1 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

14. Zu Artikel 1 Nr. 11 - neu - § 44 Abs. 2 Satz 1 BDSG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 999/08

... (2) Zur Materialbeschaffung für die Überprüfung wurden vier Forschungsstudien durchgeführt, die der Europäischen Kommission einen vollständigen Überblick über die Anwendung der Richtlinie verschafften, so dass sie die zentralen Fragen für die Überprüfung herausarbeiten und die für die Analyse der strategischen Optionen erforderlichen Informationen ergänzen konnte. Dies gilt namentlich für die weitere Entwicklung und Vereinfachung der Richtlinie in Einklang mit der Mitteilung über eine bessere Rechtssetzung. Behandelt wurden die Themen Verpflichtungen im Rahmen der Herstellerverantwortung, die Bewirtschaftung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sowie die Auswirkungen auf Innovation und Wettbewerb. Weitere Angaben zu den Studien (Titel der Studie, Auftragnehmer und Datum) sind abrufbar unter http://ec.europa.eu/environment/waste/weee/studies_weee_en.htm.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 999/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf Den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Vereinfachung

5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

5.3. Neufassung

5.4. Entsprechungstabelle

5.5. Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Produktkonzeption

Artikel 5
Getrennte Sammlung

Artikel 6
Beseitigung und Beförderung von gesammelten Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Artikel 7
Sammelquote

Artikel 86
Behandlung

Artikel 9
Genehmigungen und Inspektionen

Artikel 10
erbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Artikel 117
Zielvorgaben für die Verwertung

Artikel 128
Finanzierung in Bezug auf Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushalten

Artikel 139
Finanzierung in Bezug auf Elektro- und Elektronik-Altgeräte anderer Nutzer als privater Haushalte

Artikel 1410
Informationen für die Nutzer

Artikel 1511
Informationen für Behandlungsanlagen

Artikel 1612
Registrier-, Informations- und Berichtspflicht

Artikel 1713
Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt

Artikel 1814
Ausschuss

Artikel 1915
Sanktionen

Artikel 2016
Inspektion und Überwachung

Artikel 2117
Umsetzung

Artikel 22
Aufhebung

Artikel 2318
Inkrafttreten

Artikel 2419
Adressaten

Anhang I
A Von dieser Richtlinie erfasste Gerätekategorien

Anhang I
B Auflistung der Produkte, die im Sinne dieser Richtlinie zu berücksichtigen sind und unter die in Anhang IA aufgeführten Kategorien fallen

1. Haushaltsgroßgeräte

2. Haushaltskleingeräte

3. IT- und Telekommunikationsgeräte

4. Geräte der Unterhaltungselektronik

5. Beleuchtungskörper

6. Elektrische und elektronische Werkzeuge Mit Ausnahme ortsfester industrieller Grosswerkzeuge

7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte

8. Medizinische Geräte Mit Ausnahme aller implantierten und infizierten Produkte

9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente

10. Automatische Ausgabegeräte

Anhang I
Mindestüberwachungsanforderungen für die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

ANHANG II Selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gemäß Artikel 86 Absatz 21

Anhang III
Technische Anforderungen gemäß Artikel 86 Absatz 3

Anhang IV
Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten

Anhang V

Teil
A Aufgehobene Richtlinie mit ihren nachfolgenden Änderungen (genannt in Artikel 22)

Teil
B Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht (genannt in Artikel 22)

Anhang VI
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.