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"Arznei"
Drucksache 529/11
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis
... Die für die Überwachung der Einhaltung der Guten Laborpraxis (GLP) zuständigen Behörde bildet zur Durchführung von Inspektionen der Prüfeinrichtungen und zur Durchführung von Überprüfungen von Prüfungen eine Inspektionskommission, deren Inspektoren insbesondere die Fachbereiche Arzneimittel,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Artikel 1 Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1811: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis
Drucksache 667/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Eine entschlossenere Reaktion auf das Drogenproblem KOM (2011) 689 endg.
... Bei allen Maßnahmen zur Verhinderung der Abzweigung von Drogenausgangsstoffen gilt es ein Gleichgewicht zu finden, das eine wirksame Kontrolle gewährleistet, aber nicht den rechtmäßigen Handel mit diesen Substanzen behindert. Gute Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden - einschließlich der Europäischen Arzneimittel-Agentur, einzelstaatlichen Gesundheits- und Arzneimittelbehörden sowie Wirtschaftsteilnehmern - ist hier von größter Bedeutung.
Mitteilung
1. eine entschlossenere Europäische Reaktion auf das Drogenproblem
2. Drogenhandel
3. Drogenausgangsstoffe
4. Sicherstellung Einziehung von Vermögenswerten aus Straftaten
5. Neue psychoaktive Substanzen
6. Nachfrageverringerung
7. Führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Drogen
8. Internationale Zusammenarbeit
9. Fazit
Drucksache 305/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums - Förderung von Kreativität und Innovation zur Gewährleistung von Wirtschaftswachstum, hochwertigen Arbeitsplätzen sowie erstklassigen Produkten und Dienstleistungen in Europa KOM (2011) 287 endg.
... Zu diesen Branchen gehören: Lebensmittelerzeugnisse, Haushaltswaren, Arzneimittel, Mode, Sportkleidung, Kosmetik, Unterhaltungselektronik oder Dienstleistungen in den Bereichen Telekommunikation, Reise, Freizeit und Sport. In der Land- und Ernährungswirtschaft gewährleisten die geografischen Angaben und Sortenschutzrechte den Schutz von Qualitätsprodukten und den Zugang zu authentischen Erzeugnissen im gesamten Binnenmarkt. Urheberrechte fördern die Schaffung kreativer Inhalte, z.B. Software, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, wissenschaftliche Publikationen, Musik, Film, Fotografie, bildende Kunst, Videospiele oder -software.
1. Einleitung
Das Spektrum von Rechten des geistigen Eigentums
2. Chancen Herausforderungen in einem Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums
Rechte des geistigen Eigentums prägen das tägliche Leben der Bürger
Erhaltung der Dynamik
Im Binnenmarkt liegt die Lösung
Notwendigkeit einer Vision für die Gestaltung des Wandels
3. WICHTIGSTE politische Initiativen zur Bewältigung der Herausforderungen
3.1. Reform des Patentsystems in Europa und Begleitmaßnahmen
3.1.1. Einheitlicher Patentschutz
3.1.2. Ein einheitliches Patentgerichtssystem
3.1.3. Ein Instrument für die Valorisierung von Rechten des geistigen Eigentums
3.2. Modernisierung des Markensystems in Europa
3.3. Schaffung eines umfassenden Rahmens für Urheberrechte im digitalen Binnenmarkt
3.3.1. Europäische Regelung und Verwaltung von Urheberrechten
Neu entstehende Geschäftsmodelle
3.3.2. Technologie- und Datenbankmanagement
3.3.3. Nutzergenerierte Inhalte
3.3.4. Abgaben für Privatkopien
3.3.5. Zugang zum kulturellen Erbe Europas und Förderung der Medienpluralität
3.3.6. Rechte der ausführenden Künstler
3.3.7. Audiovisuelle Werke
3.3.8. Folgerecht des Urhebers
3.4. Ergänzender Schutz immaterieller Vermögenswerte
3.4.1. Geschäftsgeheimnisse und Nachahmungen
3.4.2. Geografische Angaben für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse
3.5. Verstärkung des Kampfs gegen Marken- und Produktpiraterie 36
3.5.1. Sensibilisierung der Öffentlichkeit
3.5.2. Tragfähigere Struktur für die Europäische Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie
3.5.3. Überprüfung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
3.6. Internationale Dimension der Rechte des geistigen Eigentums
3.6.1. Multilaterale Initiativen, einschließlich Koordinierung mit internationalen Organisationen
3.6.2. Bilaterale Verhandlungen und Zusammenarbeit mit Drittländern beim Schutz geistigen Eigentums
3.6.3. Verbesserungen des Schutzes und der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums an den EU-Außengrenzen
4. Fazit
Anhang Überblick über die künftigen Massnahmen der Kommission
Drucksache 457/2/11
... Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Bundesbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit, insbesondere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen, klären auf der Grundlage dieses Gesetzes die Bevölkerung über die Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende, die Voraussetzungen der Organ- und Gewebeentnahme und die Bedeutung der Organ- und Gewebeübertragung einschließlich einer möglichen medizinischen Anwendung von aus Geweben hergestellten Arzneimitteln auf. Sie informieren auch über die Inhalte und das Verfahren nach § § 2a und 2b, weisen auf die Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung hin und stellen der Bevölkerung diese Informationen zusammen mit geeigneten Aufklärungsunterlagen zur Verfügung. Die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen unterrichten alle Versicherten ab vollendetem 16. Lebensjahr in regelmäßigen Abständen entsprechend."
Zu Artikel 1 Nummer 1
§ 2 Aufklärung der Bevölkerung
§ 2a Erklärung zur Organ- und Gewebespende
§ 2b Speicherung der Erklärung zur Organ- und Gewebespende
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 1 Nummer 2a
Zu Artikel 1 Nummer 2b
Zu Artikel 1 Nummer 2c
Drucksache 863/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Medizinproduktegesetz es (Medizinprodukte-Durchführungsvorschrift - MPGVwV )
... In Artikel 11 Nummer 6 Buchstabe a des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften soll der Inhalt von § 26 Absatz 2
1. Zu § 2 Absatz 1 Satz 3 MPGVwV
2. Zu § 4 Absatz 3 MPGVwV
3. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1 MPGVwV
4. Zu § 5 Absatz 4 Satz 1 MPGVwV
5. Zu § 7 Absatz 2 MPGVwV
6. Zu § 8 Absatz 1 MPGVwV
7. Zu § 9 Satz 4 Nummer 1 MPGVwV In § 9 Satz 4 ist die Nummer 1 zu streichen. Begründung:
8. Zu § 9 Satz 4 Nummer 5 MPGVwV
9. Zu § 12 Absatz 3 Satz 1 MPGVwV
10. Zu § 13 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 MPGVwV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 55/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
... 1. zur Herstellung von Arzneimitteln durch dazu nach Arzneimittelrecht Befugte, ausgenommen reine Alkohol-Wasser-Mischungen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
a für Unternehmen
b für Bürgerinnen und Bürger
c für Verwaltung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Biersteuergesetzes
§ 23 Steuerbefreiungen
§ 23a Verwender
Artikel 2 Änderung des Branntweinmonopolgesetzes
§ 99b
Artikel 3 Änderung des Tabaksteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes
§ 23 Steuerbefreiungen
§ 23a Verwender
§ 33 Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten
§ 35 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 5 Änderung des Fünften Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
Artikel 6 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel
II.1 Finanzielle Auswirkungen
• Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
• Vollzugsaufwand
II.2 Kosten- und Preiswirkungen
• Kosten für die Wirtschaft
II.3 Informationspflichten und Bürokratiekosten
• Unternehmen
• Bürgerinnen und Bürger
• Verwaltung
II.4 Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
III. Befristung des Gesetzes
IV. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VI. Gesetzgebungskompetenz
VII. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1616: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
Drucksache 616/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Da die geburtenstarken Jahrgänge nun das Rentenalter erreichen, wächst die Zahl der Menschen über 60 Jahren doppelt so schnell wie noch vor 2007, nämlich um etwa 2 Millionen jährlich. Bis zum Jahr 2050 steigt die Zahl der über 50-Jährigen um 35 % und die Zahl der über 80-Jährigen wird sich verdreifachen. Halten sich die Gesundheitsprobleme dieser Altersgruppen auf dem derzeitigen Niveau, würden viele Millionen Europäer an neurodegenerativen (Alzheimer/Parkinson) oder anderen Krankheiten wie Krebs und Herz-Kreislauferkrankungen leiden, die in höherem Alter häufiger vorkommen. Daher müssen die Erforschung und die Einführung von Screening, Früherkennung und (nichtinvasiver) Diagnose sowie von Arzneimitteln und Therapien verstärkt werden, um diesen Erkrankungen vorzubeugen oder sie zu behandeln. Darüber hinaus bergen innovative Lösungen, einschließlich der IKT und anderer Techniken, das Potenzial für die Bereitstellung einer hochwertigen und personenbezogenen Medizin und Gesundheitsversorgung/Sozialfürsorge und erhöhen die Effizienz unserer Versorgungssysteme.
1. Einleitung
2. Stärkung der Wissensbasis Verringerung der Fragmentierung
2.1. Förderung von Spitzenleistungen in der Bildung und beim Erwerb von Fähigkeiten
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
2.2. Verwirklichung des europäischen Forschungsraums
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
2.3. Die Finanzierungsinstrumente der EU auf die Prioritäten der Innovationsunion konzentrieren
2.4. Förderung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts EIT als eines Modells für die Steuerung der Innovation in Europa
Selbstverpflichtung im Rahmen der Innovationsunion
3. Guten Ideen auf den MARKT verhelfen
3.1. Innovativen Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
3.2. Schaffung eines Binnenmarktes für Innovation
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
3.3. Die Offenheit fördern und Kapital aus Europas Kreativpotenzial schlagen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
4. für einen möglichst grossen sozialen Territorialen Zusammenhalt
4.1. Die Vorteile der Innovation auf die ganze Union ausdehnen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
4.2. Ein größerer gesellschaftlicher Nutzen
5. die Kräfte bündeln, UM den Durchbruch zu erzielen: Europäische Innovationspartnerschaften
i Das neue Konzept der Europäischen Innovationspartnerschaften
ii Die Voraussetzungen für den Erfolg
iii Lenkungs- und Arbeitsverfahren
iv Ermittlung der Europäischen Innovationspartnerschaften
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
6. Unserer Politik nach Aussen mehr Gewicht verleihen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
7. Zur Tat schreiten
7.1. Reform der Forschungs- und Innovationssysteme
7.2. Messung der Fortschritte
7.3. Ein gemeinsames Engagement zur Verwirklichung der Innovationsunion
Anhang I Selbstbeurteilungstool: Merkmale funktionierender nationaler und regionaler Systeme für Forschung und Innovation
Anhang II Leistungsanzeiger für Forschung und Innovation
Vergleich EU-USA
Vergleich EU-Japan
Vergleich EU-China
Anhang III Europäische Innovationspartnerschaften
1. Ziel der Partnerschaft
2. Entwicklung und Einführung von Instrumenten
3. Akteure und Entscheidungs- und Führungsstrukturen
7.4. Weitere, von der Kommission geprüfte mögliche Innovationspartnerschaften
Intelligente Städte
Wassersparendes Europa
Nachhaltige Versorgung mit nichtenergetischen Rohstoffen für eine moderne Gesellschaft
Intelligente Mobilität für die Bürger und die Unternehmen Europas
Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft
Drucksache 209/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. März 2010 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken (KOM (2009) 0268 - C7-0035/2009 - 2009/0077(COD)) (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: Erste Lesung)
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel1 oder der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur2 vorliegen.
Drucksache 744/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Bereiche "Veterinärwesen" und "Verbraucherschutz"
... 3. Ständiger Ausschuss für Tierarzneimittel (Komitologieausschuss) einen Vertreter des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (VetD Dr. Dirk Freitag)
Drucksache 744/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Bereiche "Veterinärwesen" und "Verbraucherschutz"
... 3. Ständiger Ausschuss für Tierarzneimittel (Komitologieausschuss) einen Vertreter des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (VetD Dr. Dirk Freitag)
Drucksache 295/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Anpassung lebensmittelhygiene- und tierseuchenrechtlicher Vorschriften an den Vertrag von Lissabon und zur Änderung nebenstrafrechtlicher Bestimmungen in Produktverordnungen
... nach Artikel 5 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 des Rates vom 26. Juni 1990 zur Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengen für Tierarzneimittelrückstände in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs (ABl. EG (Nr.) L 224 S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 542/2008 der Kommission vom 16. Juni 2008 (ABl. EU (Nr.) L 157 S. 43), nicht angewendet werden dürfen
Drucksache 356/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften
... sowie für Arzneimittel, die nach § 129a abgegeben werden
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 307a Strafvorschriften
§ 320 Übergangsregelung zur befristeten Weiteranwendung aufgehobener Vorschriften
Artikel 2 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 4 Änderung der Bundes-Apothekerordnung
Artikel 5 Änderung der Bundesärzteordnung
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde
Artikel 7 Änderung des Krankenpflegegesetzes
Artikel 8 Änderung des Hebammengesetzes
Artikel 9 Änderung der Approbationsordnung für Apotheker
Artikel 10 Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
Artikel 11 Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte
Artikel 12 Änderung des Medizinproduktegesetzes
Artikel 13
Artikel 14 Inkrafttreten
Drucksache 703/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des BVL-Gesetzes
... Arzneimittelgesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BVL-Gesetzes (NKR-Nr. 1427)
Drucksache 581/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz - GKV-FinG)
... Der Bundesrat bittet, im laufenden Gesetzgebungsverfahren, abweichend von der jetzt im Gesetzentwurf zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) vorgesehenen Optionsregelung in § 106 Absatz 2 SGB V zwingend zu regeln, dass die Prüfungsstelle gegen Erstattung des Aufwands auch mit der Prüfung der Wirtschaftlichkeit verordneter Leistungen in vertraglichen Versorgungsformen nach §§ 63, 73b, 73c und 140a ff. SGB V beauftragt wird.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 4 Absatz 4 Satz 3a - neu - und Satz 5 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 8 Absatz 1 Nummer 3 letzter Halbsatz SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 71 Absatz 4 Satz 1 und 3 - neu - SGB V
4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 75 Absatz 6a - neu - SGB V
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 87 Absatz 9 Satz 2 SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 87d Absatz 4 Satz 5 SGB V
7. Zur Berücksichtigung der Morbiditätsstruktur
8. Zu Artikel 1 § 106 Absatz 2 SGB V
9. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 190 Absatz 3 Satz 3 SGB V und Artikel 15 Absatz 5 Inkrafttreten
10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 221b SGB V
11. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 242 Absatz 6 Satz 1a - neu - SGB V
12. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 242b Absatz 6 SGB V
13. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 275 Absatz 1c Satz 4 - neu - SGB V
14. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 279 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - SGB V
15. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 24 Absatz 1a Satz 2 - neu - SGB IV
16. Zu Artikel 5a - neu - § 66 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB X
'Artikel 5a Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
17. Zu Artikel 5a - neu - § 121 SGB XI und Artikel 5b - neu - * § 193 Absatz 8 - neu - VVG
Artikel 5a Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
'Artikel 5b Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
18. Zu Artikel 8 Nummer 1, 2 und 4 § 4 Absatz 2 Satz 3, Absatz 2a, § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und Anlage 1, Formblatt B2 laufende Nummer 5 und Fußnote 2 zu laufender Nummer 6 KHEntgG
19. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 3 Satz 4 KHEntgG , Buchstabe b § 10 Absatz 4 Satz 4 KHEntgG ,
20. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe c § 10 Absatz 13 Satz 2 KHEntgG
21. Zu Artikel 15 Absatz 6 Inkrafttreten
22. Zur Umsatzsteuerpflicht von Arbeitsgemeinschaften der Sozialversicherungsträger und deren Schulungseinrichtungen
Drucksache 804/1/10
... ) bestimmt u.a., dass Arzneimittel, denen die in der Anlage 1 bestimmten Stoffe zugesetzt sind, der Verschreibungspflicht unterliegen. Aciclovir, Hydrocortison und Clopidogrel sind Stoffe i. S. dieser Vorschrift.
Drucksache 31/10 (Beschluss)
... Das dient auch der Minimierung des Arzneimitteleinsatzes. Es besteht daher ein großes öffentliches Interesse, die Logistik für Untersuchungsproben nicht nur in der Seuchenbekämpfung zu begünstigen. Dies entspricht den zukünftigen Anforderungen und den Zielen, die die neue europäische Tiergesundheitsstrategie verfolgt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Nummer 7 Satz 4
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Nummer 7 Satz 4
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - § 3 Nummer 12 KraftStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 13 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b KraftStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 4 KraftStG
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 9 - neu - KraftStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 14 KraftStG
8. Weitere finanzielle Anreize zur Modernisierung der Fahrzeugflotte
9. Förderung der Nachrüstung mit Partikelminderungssystemen
Drucksache 104/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Waldschutz und Waldinformation - Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel KOM (2010) 66 endg.
... Von Menschenhand unberührte Naturwälder33 34 beanspruchen mit rund 9 Millionen Hektar etwa 5 % der gesamten Forstfläche des europäischen Wirtschaftsraums35. In derartigen Waldhabitaten werden zahlreiche Kulturpflanzen, Wildfrüchte und gängige Arzneipflanzen gewonnen; sie sollten diese Funktion auch für kommende Generationen erfüllen. In den Wälder Südosteuropas, Fennoskandinaviens und des baltischen Raums sind große Fleischfresser wie Wölfe, Bären und Luchse heimisch, die andernorts in der EU so gut wie ausgestorben sind.
Grünbuch Waldschutz und Waldinformation: Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel SEC 2010 163 final
1. Einleitung
2. Der Zustand der Wälder – Waldfunktionen
2.1. Was ist ein Wald?
2.2. Waldfläche
2.3. Waldfunktionen
2.3.1. Sozioökonomische Funktionen
2.3.1.1. Wälder sichern Arbeitsplätze, Einkommen und Rohstoffe für die Industrie und erneuerbare Energien.
2.3.1.2. Wälder schützen Siedlungen und Verkehrswege
2.3.2. Umweltfunktionen – Ökosystemdienstleistungen
2.3.2.1. Wälder schützen Böden
2.3.2.2. Wälder regulieren die Wasserversorgung
2.3.2.3. Wälder erhalten die biologische Vielfalt
2.3.3. Die klimaregulierende Funktion der Wälder
2.3.3.1. Wälder als Kohlenstoffsenken und Kohlenstoffquellen
2.3.3.2. Wälder als Regulatoren des örtlichen und regionalen Wetters
Frage 1:
3. Auswirkungen des Klimawandels auf die Wälder
3.1. Veränderliche Umweltbedingungen und Waldschäden
3.2. Destruktive Stürme
3.3. Großbrände
3.4. Auswirkungen auf die Waldfunktionen
Frage 2:
4. Verfügbare Instrumente zum Schutz der Wälder
4.1. Nationale Strategien für Waldnutzung und Waldbewirtschaftung
4.2. EU-Strategien für die Waldnutzung und Waldbewirtschaftung
Frage 3:
4.3. Waldbewirtschaftung und Waldnutzung
Frage 4:
4.4. Waldinformationen
Frage 5:
5. Perspektiven
Drucksache 737/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel, Wachstum und Weltgeschehen - Handelspolitik als Kernbestandteil der EU-Strategie Europa 2020 KOM (2010) 612 endg.
... - Im öffentlichen Beschaffungswesen sind Auslandsmärkte für EU-Unternehmen besonders unzugänglich. Öffentliche Aufträge haben in großen Industrieländern einen Anteil am BIP von über 10 % und einen steigenden Anteil in Schwellenländern; sie eröffnen Geschäftsmöglichkeiten in Wirtschaftszweigen, in denen die EU-Industrie äußerst wettbewerbsfähig ist; dazu zählen z.B. der öffentliche Verkehr, Medizinprodukte, Arzneimittel und Ökotechnik. Wir werden weiterhin auf eine stärkere Öffnung der Beschaffungsmärkte im Ausland drängen und besonders gegen diskriminierende Praktiken vorgehen. Wir bemühen uns in bilateralen Verhandlungen weiterhin intensiv um weitere Zugangsmöglichkeiten für unsere Unternehmen, ebenso im Kontext des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen. Wir drängen auf einen raschen Beitritt Chinas zum Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement -
Mitteilung
1. Kontext und Grundlinien
Der dreifache Nutzen der Liberalisierung des Handels
2. Eine Handels- und Investitionspolitik für die Herausforderungen von morgen
2.1. Intelligentes Wachstum: mit eiligem Schritt in die Zukunft
2.2. Integratives Wachstum in der EU und im Ausland
2.3. Nachhaltiges Wachstum in der EU und im Ausland
3. Aktualisierung des Verhandlungsprogramms zur Ankurbelung des Wachstums
3.1. Abschluss der Doha-Runde und Ausgestaltung des multilateralen regelbasierten Systems
3.2. Abschluss der bereits programmierten Verhandlungen über Freihandelsabkommen
3.3. Verpflichtung unserer strategischen Wirtschaftspartner auf Konvergenz bei Handel, Investitionen und Regulierung
4. Programm für die Durchführung und Durchsetzung
5. Öffentliche Konsultationen und Folgenabschätzung
6. Handel und Außenbeziehungen
7. Fazit
1. Weiterführung unseres Verhandlungsprogramms
2. Vertiefung unserer strategischen Partnerschaften
3. Aktualisierung der Handelspolitik Unsere Ziele für 2011
4. Durchsetzung unserer Rechte
Anhang
Abbildung 1:
Abbildung 2:
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Drucksache 139/10
Gesetzesantrag der Länder Sachsen, Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP)
... ) wird diese Partnerschaft der Ehe gleich gestellt, soweit die Ehe als Versorgungsgemeinschaft und die Erbberechtigung des überlebenden Lebenspartners betroffen ist. Diese gesetzgeberische Wertung ist auch für den Pfändungsschutz maßgebend. Ersatzlos gestrichen werden kann in diesem Zusammenhang § 811 Abs. 1 Nr. 4a. Der Fall eines Arbeitnehmers in der Landwirtschaft, dessen Vergütung jedenfalls zum Teil in Naturalien besteht, dürfte inzwischen eine kaum mehr ins Gewicht fallende Ausnahme darstellen. Des Weiteren dürfte der insoweit erforderliche Pfändungsschutz bereits über die Regelungen in § 811 Abs. 1 Nr. 1 und 2 realisiert werden. Ein besonderer Schutz des Waren- und Gerätebestandes von Apotheken - wie bisher in § 811 Abs. 1 Nr. 9 vorgesehen - ist nicht erforderlich. Schutzgut dieser Regelung war in erster Linie die Sicherung der Volksgesundheit durch eine ausreichende Versorgung der Allgemeinheit mit Arzneimitteln (OLG Köln NJW 1961, 975) und die Verhinderung des Verkaufs von Arzneimitteln und Apothekenware durch Unkundige. Die Versorgung der Allgemeinheit dürfte auch bei der Pfändung des Warenbestandes einer Apotheke kein Problem darstellen. Die Verhinderung der Veräußerung nicht frei umlaufbarer Arzneimittel und sonstiger Apothekenware ist nicht Aufgabe des Zwangsvollstreckungsrechts. Sie bleibt den spezialgesetzlichen Regelungen des Arzneimittelrechts vorbehalten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 811 Unpfändbare Sachen
§ 850 Pfändungsschutz für Einkommen
§ 850a Unpfändbares Einkommen
§ 850c Pfändungsschutz für Einkommen aus Arbeits-, Dienst-, Beamten- und Versorgungsverhältnissen
Artikel 2 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
§ 37
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz
Artikel 4 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 5 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
Artikel 6 Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderungen des Artikels 7 des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
1. Sachpfändungsschutz
2. Forderungspfändungsschutz
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Sachpfändungsschutz
2. Forderungspfändungsschutz
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 811
Zu § 811
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 850a
Zu § 850a
Zu § 850a
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Drucksache 809/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht des Bewertungsausschusses über die Entwicklung der Vergütungs- und Leistungsstruktur in der vertragsärztlichen Versorgung für das 1. bis 4. Quartal 2009 und Stellungnahme der Bundesregierung
... mit dem Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 17. Juli 2009 (BGBI. I 2009, Seite 1990) wurde eine neue Berichtspflicht zur Honorarentwicklung in der vertragsärztlichen Versorgung eingeführt. Nach § 87 Absatz 3a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch ist der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen gebildete Bewertungsausschuss verpflichtet, dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vierteljährlich vorläufige und endgültige Daten und Berichte zur aktuellen Entwicklung der Vergütungs- und Leistungsstruktur in der vertragsärztlichen Versorgung im Quartal (Quartalsbericht) zu übermitteln. Außerdem muss der Bewertungsausschuss jährlich bis spätestens zum 30. Juni einen Jahresbericht vorlegen.
Drucksache 744/10
Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Bereiche "Veterinärwesen" und "Verbraucherschutz"
... 2. Ständiger Ausschuss für Tierarzneimittel (Komitologieausschuss)
Drucksache 763/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz - AMNOG )
Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz -
Drucksache 445/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Juni 2010 zu den Fortschritten auf dem Weg zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele: Halbzeitüberprüfung in Vorbereitung auf das UN-Gipfeltreffen im September 2010 (2010/2037(IN I))
... 42. fordert alle Mitgliedstaaten und die Kommission auf, sich dem Besorgnis erregenden Niedergang der Finanzierung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte in den Entwicklungsländern entgegenzustellen und Maßnahmen auf dem Gebiet der freiwilligen Familienplanung, des sicheren Schwangerschaftsabbruchs, der Behandlung von durch Geschlechtsverkehr übertragenen Infektionen und der Bereitstellung von Hilfsmitteln zur Erhaltung der reproduktiven Gesundheit in Form von lebensrettenden Arzneimitteln und Verhütungsmitteln einschließlich Kondomen zu unterstützen;
Drucksache 804/10 (Beschluss)
... ) bestimmt u.a., dass Arzneimittel, denen die in der Anlage 1 bestimmten Stoffe zugesetzt sind, der Verschreibungspflicht unterliegen. Aciclovir, Hydrocortison und Clopidogrel sind Stoffe i. S. dieser Vorschrift.
Drucksache 676/10
Antrag der Länder Berlin, Brandenburg
Entschließung des Bundesrates über ein Gesetz zur Stärkung der Patientenrechte
... Im Sinne eines mündigen Patienten und einer aktiven, informierten Mitarbeit im Behandlungsprozess soll das Instrument „Patientenquittung“ weiterentwickelt werden (als Möglichkeit bereits vorhanden: § 305 Abs. 2 SGB V). Die Patientenquittung soll eine Mitteilung an die Patientin oder den Patienten in verständlicher Sprache sein, die ihr oder ihm ohne Aufforderung routinemäßig nach der Behandlung ausgehändigt wird. Sie soll neben den Diagnosen und erbrachten Leistungen auch Behandlungs- und Therapieempfehlungen sowie Informationen zu Arzneimitteln enthalten. Dies dient auch der Verbesserung des Verständnisses der eigenen Krankheit und der Therapiesicherheit. Die routinemäßige Aushändigung soll verhindern, dass der Patient bzw. die Patientin von Seiten des Behandlers unter einen Misstrauensverdacht gestellt wird. Durch die Kodifizierung der Dokumentationspflicht der Ärzte und der Einsichtsrechte des Patienten wird der informierte Patient zum Normalfall.
Entschließung
1. Regelung einer patientenzentrierten Aufklärung
2. Einsichtsrechte und Sicherheit der Patientendokumentation sowie Transparenz im Behandlungsgeschehen
3. Verbesserungen der Position von Patientinnen und Patienten in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren bei vermuteten Behandlungsfehlern
4. Sicherstellung von Beteiligungsrechten und evidenzbasierte Informationen
5. Transparenz bei Individuellen Gesundheitsleistungen IGeL
Drucksache 763/2/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz - AMNOG )
Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz -
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 13 Absatz 2 Satz 11 SGB V und Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 129 Absatz 1 Satz 5 bis 7 SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 69 Absatz 2 SGB V , Artikel 2 Nummer 1, 2 Buchstabe b, Nummer 3, 4 und 5 Inhaltsübersicht, § 29 Absatz 5, § 51 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3, Teil 2 Abschnitt 1 Unterabschnitt 6 und § 207 SGG und Artikel 3 § 87 Satz 3, § 116 Absatz 3 Satz 1 und § 124 Absatz 2 Satz 1 GWB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
3. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 92 Absatz 1 Satz 1 SGB V
4. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 140b Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 bis 9 und Satz 2 SGB V
Drucksache 223/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Rolle der EU in der globalen Gesundheitspolitik KOM (2010) 128 endg.
... Die dank der Gesundheitsforschung erzielten Innovationen haben erheblich zur Verbesserung der menschlichen Gesundheit und der Lebensqualität in Europa und darüber hinaus beigetragen. Es reicht nicht aus, wenn neue Verfahren, Arzneimittel, Medizinprodukte und medizinische Geräte wirksam und sicher sind. Sie müssen auch akzeptabel, erschwinglich und zugänglich sein, damit sie der gesamten Bevölkerung zugute kommen können. Informationsund Kommunikationstechnologien können eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Gesundheitsversorgung spielen. Die Diskrepanz zwischen den bekannten Möglichkeiten für eine bessere Gesundheitsversorgung und dem Angebot in der Praxis ist nach wie vor enorm.
Mitteilung
Mitteilung
1. Bewältigung globaler Gesundheitsprobleme
Global Governance im Gesundheitsbereich und internationale Rahmenkonzepte
2. Die Legitimation des Handelns der EU
3. Die EU muss eine Vision entwickeln, ihre Stimme erheben und handeln
3.1. Governance als Herausforderung: Koordinierung der globalen Akteure durch starke Führung
3.2. Universalität: Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle
3.3. Politikkohärenz: Gesundheitspolitik kann nicht isoliert betrieben werden
3.4. Wissen: Investitionen in eine Forschung, die allen zugute kommt
4. Ein verstärktes Engagement der EU
4.1. Eine demokratische und alle einbeziehende Governance
4.2. Eine qualitativ hochwertige medizinische Grundversorgung für alle: Zielländer, Inhalte und Modalitäten
4.3. Kohärenz zwischen den verschiedenen Bereichen der EU-Politik mit Bezug zur globalen Gesundheit
4.4. Forschung sowie Dialog und Maßnahmen, die evidenzbasiert sind
4.5 Bessere Ergebnisse durch verstärkte Koordinierung, Monitoring und Kapazitätenaufbau
Drucksache 582/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... b) In Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa sind in § 57 Absatz 1 Satz 4 nach dem Wort "Arzneimittel," die Wörter "die nicht der Verschreibungspflicht nach § 48 unterliegen und" einzufügen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 43 Absatz 5 Satz 3 AMG , Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 57 Absatz 1 Satz 4 AMG
2. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 43 Absatz 5 Satz 4
Drucksache 763/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz - AMNOG )
Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz -
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 35a Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
§ 65b Förderung von Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung
§ 130b Vereinbarungen zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern über Erstattungsbeträge für Arzneimittel
§ 130c Verträge von Krankenkassen mit pharmazeutischen Unternehmern
Artikel 2 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
§ 207
Artikel 3 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Artikel 4 Aufhebung der Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung
Artikel 5 Änderung der Schiedsstellenverordnung
Artikel 6 Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
Artikel 7 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Siebzehnter Unterabschnitt
§ 145 Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes.
§ 42b Veröffentlichung der Ergebnisse klinischer Prüfungen
Siebzehnter Unterabschnitt
§ 145 Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes
Artikel 8 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 9 Änderung des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Artikel 9a Änderung der Packungsgrößenverordnung
Artikel 10 Änderung der Packungsgrößenverordnung
§ 15
Artikel 11 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 11a Gesetz über Rabatte für Arzneimittel
§ 1 Anspruch auf Abschläge
§ 2 Nachweis
§ 3 Prüfung durch Treuhänder
§ 4 Angaben auf dem Verordnungsblatt
§ 5 Datenübermittlung durch pharmazeutische Unternehmer
Artikel 11b Gesetz zur Einführung von Abschlägen der pharmazeutischen Großhändler
§ 1 Abschläge der pharmazeutischen Großhändler
§ 2 Abschläge bei unmittelbarem Bezug
§ 3 Weiterleitung der Abschläge
Artikel 12 Inkrafttreten
Artikel 13 Außerkrafttreten
Drucksache 694/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung - Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit KOM (2010) 614 endg.
... Verbesserungen am europäischen System für den Schutz des geistigen Eigentums sind unerlässlich und schon lange überfällig. Insbesondere werden ein wirksames EU-Patent und Streitregelungssystem für Patentfragen gebraucht. Eine wirksamere Vergabe, Verwaltung und Nutzung von Rechten an geistigem Eigentum ist wesentliche Voraussetzung, um eine kapitalintensive Forschung, Entwicklung und Innovation freizusetzen, und diese sind wiederum ausschlaggebend für eine anhaltende Wettbewerbsfähigkeit. Zudem muss die Vergabe von Rechten an geistigem Eigentum mit der wirksamen Durchsetzung dieser Rechte einhergehen. Immer mehr verschiedene Branchen und Unternehmen auf dem Binnenmarkt und im Ausland sind von Produktnachahmung und –piraterie betroffen. Die Fälschung von Waren wie Arzneimitteln, elektronischen Geräten und Autoteilen kann schwerwiegende Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit bergen; außerdem schadet sie der Rentabilität der Industrie und wirkt als Innovationshemmnis.
Mitteilung
1. Europa braucht die Industrie
2. Ein neuartiger Ansatz in der Industriepolitik
3. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Industrie
3.1. Prüfung auf Wettbewerbsfähigkeit und Umsetzung der intelligenten Regulierung
3.2. Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern
4. Stärkung des Binnenmarkts
4.1. Den Binnenmarkt voranbringen und Rechte an geistigem Eigentum durchsetzen
4.2. Wettbewerbspolitik
4.3. Verbesserung der Infrastruktur
5. Eine neue Politik für die industrielle Innovation
5.1. Industrielle Innovation
5.2. Qualifikationsbasis
6. Größtmöglichen Nutzen aus der Globalisierung ziehen
6.1. Handel und internationale Regulierung
6.2. Den Zugang zu Rohstoffen und kritischen Erzeugnissen sichern
7. Förderung der industriellen Modernisierung
7.1. Ressourcen-, Energie- und Kohlenstoffeffizienz
7.2. Strukturelle Überkapazitäten
7.3. Auf der sozialen Verantwortung der Unternehmen aufbauen
8. Die sektorspezifische Dimension - Ein zielgerichteter Ansatz
8.1 Raumfahrt: ein Motor für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit im Dienste der Bürger
8.2. Nachhaltige Mobilität
8.3. Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen
8.4. Neubelebung der Wettbewerbsfähigkeit der EU durch die Wertschöpfungskette
8.5. Lösungen für energieintensive Industriezweige
8.6 Ein erweiterter branchenorientierter Ansatz
9. Schlussfolgerungen: Ein neuer EU-Ordnungsrahmen für die Industriepolitik
Drucksache 444/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Juni 2010 zu dem Internet der Dinge (2009/2224(INI))
... 26. fordert die Kommission auf, die Nutzung von IoT-Anwendungen für die Förderung einiger laufender Initiativen der EU in Betracht zu ziehen, wie etwa „IKT für Energieeffizienz“, „intelligente Messsysteme“, „Energieetikettierung“, „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“, und „Schutz vor Fälschungen bei Arzneimitteln und anderen Produkten“;
Drucksache 732/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission über die Unionsbürgerschaft 2010: Weniger Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten KOM (2010) 603 endg.
... Darüber hinaus kann eHealth sowohl landesintern als auch grenzüberschreitend eine kontinuierliche Gesundheitsfürsorge und somit eine bessere medizinische Versorgung ermöglichen. Allerdings stehen viele rechtliche und organisatorische Hindernisse (z. B. unterschiedliche Datenschutzvorschriften innerhalb der EU, Rückerstattungssysteme und mangelnde europaweite Interoperabilität) dem Einsatz der elektronischen Gesundheitsdienste in Europa im Weg. Dadurch ist es Unionsbürgern nicht möglich, die Vorteile von eHealth auszuschöpfen, wenn sie sich im Ausland medizinisch versorgen lassen müssen. Elektronische Gesundheitsdienste können die Ungleichbehandlung beim Zugang zur Behandlung verringern helfen, die Qualität der Gesundheitsversorgung verbessern, den Zugriff der Patienten auf ihre persönlichen Gesundheitsdaten erleichtern und sicherer machen, das Risiko ärztlicher Kunstfehler minimieren oder zur frühzeitigen Erkennung von Gesundheitsproblemen beitragen. Beispielsweise kann die Fernüberwachung von Herzpatienten die Überlebensraten um 15 % erhöhen. Elektronische Verschreibungen (ePrescriptions) können Fehler bei der Arzneimitteldosierung um 15 % reduzieren.
Bericht
1. Einleitung
2. die Alltäglichen Hindernisse für Bürger angehen
2.1. Bürger als Privatpersonen
2.1.1. Ungeklärte Eigentumsrechte bei internationalem Ehepaaren
2.1.2. Bürokratische und teure grenzüberschreitende Anerkennung zivilrechtlicher Dokumente und Schwierigkeiten beim grenzüberschreitenden Zugang zur Justiz
2.1.3. Unzureichender Schutz von Verdächtigten, Beschuldigten und von Verbrechensopfern in Strafsachen
2.1.4. Probleme der Besteuerung in grenzüberschreitenden Situationen insbesondere Fahrzeugregistrierungssteuern
2.1.5. Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung für europäische Bürger und bei elektronischen Gesundheitsdiensten eHealth
2.1.6. Unvollständige Umsetzung des Rechts auf konsularischen Schutz für in Drittstaaten in Not geratene Unionsbürger
2.2. Bürger als Verbraucher
2.2.1. Mangelnde Information über die Rechte der Bürger in ihrer Rolle als Passagiere und Urlauber und beim Kauf von Urlaubspaketen und unzureichende Durchsetzung
2.2.2. Fehlen einheitlicher Verbraucherschutzregelungen, mangelnde Kenntnis bestehender Beschwerdemöglichkeiten und unzulängliche Beschwerdemöglichkeiten
2.3. Bürger als Einwohner, Studenten und Berufstätige
2.3.1. Divergierende und inkorrekte Anwendung des EU-Rechts und aufwändige Verwaltungsverfahren – Freizügigkeitshindernisse
2.3.2. Aufwändige und unzuverlässige Verfahren zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Berufsqualifikationen
2.3.3. Unterschiedliche Sozialversicherungssysteme als Hindernis für die Mobilität von Arbeitnehmern
2.4. Bürger als politische Akteure
2.5. Mangel an leicht zugänglicher Information und Unterstützung für Bürger
2.6. Mangelndes Bewusstsein für die Bedeutung der Unionsbürgerschaft
3. Schlussfolgerungen
Drucksache 139/10 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP)
... vorgesehen - ist nicht erforderlich. Schutzgut dieser Regelung war in erster Linie die Sicherung der Volksgesundheit durch eine ausreichende Versorgung der Allgemeinheit mit Arzneimitteln (OLG Köln, Beschluss vom 1. Februar 1961 - 1 W 119/60 -, NJW 1961, 975) und die Verhinderung des Verkaufs von Arzneimitteln und Apothekenware durch Unkundige. Die Versorgung der Allgemeinheit dürfte auch bei der Pfändung des Warenbestandes einer Apotheke kein Problem darstellen. Die Verhinderung der Veräußerung nicht frei umlaufbarer Arzneimittel und sonstiger Apothekenware ist nicht Aufgabe des Zwangsvollstreckungsrechts. Sie bleibt den spezialgesetzlichen Regelungen des Arzneimittelrechts vorbehalten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP)
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 811 Unpfändbare Sachen
§ 850 Pfändungsschutz für Einkommen
§ 850a Unpfändbares Einkommen
§ 850c Pfändungsschutz für Einkommen aus Arbeits-, Dienst-, Beamten- und Versorgungsverhältnissen
Artikel 2 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
§ 40
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz
Artikel 4 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 5 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
Artikel 6 Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderungen des Artikels 7 des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Ausgangslage
1. Sachpfändungsschutz
2. Forderungspfändungsschutz
Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Sachpfändungsschutz
2. Forderungspfändungsschutz
Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
3 Gesetzgebungskompetenz
3 Zustimmungsbedürftigkeit
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 811
Zu § 811
Zu § 811
Zu § 811
Zu § 811
Zu § 811
Zu § 811
Zu § 811
Zu § 811
Zu § 811
Zu § 811
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 850a
Zu § 850a
Zu § 850a
Zu § 850a
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu den Nummer n
Zu Nummer 12
Zu den Nummern 13 bis 16
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Drucksache 434/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Elften Verordnung zur Änderung der Verordnung über Standardzulassungen von Arzneimitteln
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Elften Verordnung zur Änderung der Verordnung über Standardzulassungen von Arzneimitteln
Drucksache 174/10
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten und zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
... -Verordnung für Arzneimittel und soll zur Harmonisierung der Entscheidungen im Europäischen Wirtschaftsraum beitragen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten (MPKPV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Kennzeichnung
§ 3 Antragstellung
§ 4 Ergänzende Informationen der Genehmigungsbehörden
§ 5 Bewertungsverfahren
§ 6 Genehmigungsverfahren
§ 7 Verfahren bei klinischen Prüfungen und Leistungsbewertungsprüfungen von Medizinprodukten mit geringem Sicherheitsrisiko
§ 8 Änderungen
§ 9 Anforderungen an Prüfer
§ 10 Durchführung der klinischen Prüfung und Leistungsbewertungsprüfung
§ 11 Überwachung
Artikel 2 Änderung der Medizinprodukte-Verordnung
Artikel 3 Änderung der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung
Artikel 4 Änderung der Medizinprodukte-Gebührenverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Überblick über die Regelungen
3. Gleichstellungspolitische Bedeutung
4. Kosten
4.1 Kosten der öffentlichen Haushalte
4.2 Sonstige Kosten
4.3 Bürokratiekosten
1. der Wirtschaft
2. für Bürgerinnen und Bürger
3. für die Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Absatz 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 5
Zu Nummer 7
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
4 Personalbedarfsberechnung
4 Kostenberechnung
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1153: Verordnung Zweite Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
Drucksache 763/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz - AMNOG )
Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz -
Drucksache 612/10
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und zur Festlegung der nicht geringen Menge
... Wirtschaftskreisen, die Arzneimittel herstellen und vertreiben, entstehen durch die Verordnung keine zusätzlichen Kosten. Auswirkungen auf die Einzelpreise und das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 2 Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln (Dopingmittel-Mengen-Verordnung – DmMV)
Anlage
I. Anabole Stoffe
II. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Stoffe
III. Hormon-Antagonisten und -Modulatoren
IV. Stoffe für ein Gendoping PPAR6
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage und Inhalt
II. Gesetzesfolgen und finanzielle Auswirkungen
III. Bürokratiekosten
IV. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
V. Vereinbarkeit mit europäischem Recht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1395: Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und Festlegung der nicht geringen Mengen
Drucksache 484/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz - AMNOG )
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz -
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 13 Absatz 2 Satz 11 SGB V und Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 129 Absatz 1 Satz 5 und 6 SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 35a Absatz 2 Satz 1a, b, c und d - neu - SGB V
Zu Satz 1a, b, c und d - neu -:
Zu Satz 1 c letzter Halbsatz - neu -:
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 35a Absatz 3 Satz 2 und 2a - neu - SGB V
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 35a Absatz 9 - neu - SGB V
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 35a Absatz 10 - neu - SGB V und Nummer 17 § 130b Absatz 1 Satz 1a - neu - und Absatz 4 Satz 1a - neu - SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 65b Absatz 1 Satz 2a - neu -, 5 und Absatz 3 - neu - SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 65b Absatz 2 Satz 1 SGB V
8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 69 Absatz 2 Satz 1 und 3 SGB V , Artikel 2 Nummer 1, 2 Buchstabe b, Nummer 3, 4 und 5 Inhaltsübersicht, § 29 Absatz 5, § 51 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3, Teil 2 Abschnitt 1 Unterabschnitt 6 und § 207 SGG und Artikel 3 § 87 Satz 3, § 116 Absatz 3 Satz 1 und § 124 Absatz 2 Satz 1 GWB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
9. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 129 Absatz 1 Satz 2 SGB V
10. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b1 - neu - § 129 Absatz 7 Satz 2 - neu - SGB V
11. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a - neu - und b § 130a Absatz 1 Satz 2a - neu - und Absatz 8 Satz 6 SGB V
12. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 130b Absatz 10 - neu - SGB V
13. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 130b SGB V
14. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 134a Absatz 2a - neu - SGB V
15. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 140b Absatz 1 Nummer 8 SGB V
16. Zu Artikel 1 Nummer 21 - neu - § 285 Absatz 3 Satz 2 SGB V
17. Zu Artikel 1a - neu - Artikel 5 Nummer 3 und Artikel 46 Absatz 12 GKV-WSG
Artikel 1a Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
18. Zu Artikel 7 Nummer 5 § 42b Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 AMG
19. Zu Artikel 7 Nummer 5 § 42b Absatz 3 AMG
20. Zu Artikel 7 Nummer 9 § 97 Absatz 2 Nummer 9a und Absatz 4 AMG
21. Zu Artikel 8 Nummer 01 - neu - § 1 Absatz 1 AMPreisV
22. Zu Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe a und b - neu - § 1 Absatz 1 und 1a - neu - PackungsV und Nummer 4 Anlage 1 bis 6 PackungsV
23. Zu Artikel 10 Änderung der Packungsgrößenverordnung insgesamt
24. Zu Artikel 1 1a - neu - § 18 Absatz 3 Satz 1 und . § 21 Absatz 3 Nummer 3 KHEntgG
'Artikel 11a Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
a Die Nutzung für Gesundheitsberichtserstattung oder eine veränderte Form der Bedarfsplanung
b Die Sicherung und Transparenz der Versorgungsqualität der öffentlich geförderten Krankenhäuser
25. Zu Artikel 12 Absatz 1 und 3 - neu - Inkrafttreten
26. Zum Gesetzentwurf allgemein
27. Zu den Pickup-Stellen
Drucksache 216/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010 zur Transparenz und zum Stand der Verhandlungen über das ACTA
... 13. weist darauf hin, dass die Bestimmungen des ACTA, insbesondere die Maßnahmen, die der Stärkung der Befugnisse im Hinblick auf grenzübergreifende Kontrollen und die Beschlagnahme von Waren dienen, den allgemeinen Zugang zu rechtmäßigen, erschwinglichen und sicheren Arzneimitteln – darunter innovativen Mitteln und Generika – nicht unter dem Vorwand der Bekämpfung von Produktfälschung behindern sollten;
Drucksache 484/2/10
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz - AMNOG )
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz -
Drucksache 332/10
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Neunte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... fünfzehn neue Stoffe aufgenommen, ein Wirkstoff wird partiell der Verschreibungspflicht unterstellt und eine Position wird im Hinblick auf den Anwendungsbereich geändert. Darüber hinaus erfolgt mit der Änderung von drei Positionen eine Angleichung an den jeweils bestehenden Zulassungsstatus entsprechender Arzneimittel und sieben Positionen werden ohne Auswirkungen auf materielles Recht redaktionell geändert. Ferner wird § 7 der Verordnung aufgehoben, der eine am 31. März 2009 abgelaufene Übergangsfrist enthält.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Neunte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe l
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1242: Neunte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Drucksache 693/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... Überprüfung der Richtlinie 89/105/EWG betreffend die Transparenz von Maßnahmen zur Regelung der Preisfestsetzung bei Arzneimitteln für den menschlichen Gebrauch und ihre Einbeziehung in die staatlichen Krankenversicherungssysteme
Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011
Anhang I : Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist
Anhang II : Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*
Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang IV : Liste der zurückzuziehenden Vorschläge
Drucksache 804/10
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... Da bei Arzneimitteln mit bestimmten Stoffen oder Zubereitungen aus Stoffen Anwendungsrisiken bestehen, gilt für sie die Verschreibungspflicht. Die
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zehnte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Zehnte Verordnung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu den Positionen
Zur Position Eltrombopag
Zur Position Pazopanib
Zur Position Pseudoephedrin
Zur Position Roflumilast
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe l
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1488: Zehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (BMG)
Drucksache 582/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... b) In Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa sind in § 57 Absatz 1 Satz 4 nach dem Wort "Arzneimittel," die Wörter "die nicht der Verschreibungspflicht nach § 48 unterliegen und" einzufügen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 43 Absatz 5 Satz 3 AMG , Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 57 Absatz 1 Satz 4 AMG
2. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 43 Absatz 5 Satz 4
Drucksache 31/1/10
... Das dient auch der Minimierung des Arzneimitteleinsatzes. Es besteht daher ein großes öffentliches Interesse, die Logistik für Untersuchungsproben nicht nur in der Seuchenbekämpfung zu begünstigen. Dies entspricht den zukünftigen Anforderungen und den Zielen, die die neue europäische Tiergesundheitsstrategie verfolgt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Nummer 7 Satz 4
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Nummer 7 Satz 4
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - § 3 Nummer 12 KraftStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 13 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b KraftStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 4 KraftStG
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 9 - neu - KraftStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 1 KraftStG
8. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 9* - neu - KraftStG
9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 14 KraftStG
10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 14 KraftStG
§ 14 Außerbetriebsetzung von Amts wegen
Drucksache 230/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
... Aufhebung der Verordnung über die Nichtanwendung fleisch- und lebensmittelhygiene-, arzneimittel- und medizinprodukterechtlicher Vorschriften infolge gemeinschaftsrechtlicher Regelungen über transmissible spongiforme Enzephalopathien
Drucksache 530/10
... bbb) In Nummer 2 wird nach dem Wort "Arzneimittelgesetzes" der Punkt durch ein Komma ersetzt.
Drucksache 791/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünftes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
... 1. zur Herstellung von Arzneimitteln durch dazu nach Arzneimittelrecht Befugte, ausgenommen reine Alkohol-Wasser-Mischungen,
§ 2 Steuertarif
§ 23 Steuerbefreiungen
§ 23a Steuerfreie Verwendung
Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 871/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
... und freiverkäufliche Arzneimittel
Drucksache 871/10
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
... und freiverkäufliche Arzneimittel
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1
§ 14
Artikel 2
Dritte Verordnung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1398: Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
Drucksache 762/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz - GKV-FinG)
... "(2) Versicherte können anstelle der Sach- oder Dienstleistungen Kostenerstattung wählen. Hierüber haben sie ihre Krankenkasse vor Inanspruchnahme der Leistung in Kenntnis zu setzen. Der Leistungserbringer hat die Versicherten vor Inanspruchnahme der Leistung darüber zu informieren, dass Kosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, von dem Versicherten zu tragen sind. Eine Einschränkung der Wahl auf den Bereich der ärztlichen Versorgung, der zahnärztlichen Versorgung, den stationären Bereich oder auf veranlasste Leistungen ist möglich. Nicht im Vierten Kapitel genannte Leistungserbringer dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Krankenkasse in Anspruch genommen werden. Eine Zustimmung kann erteilt werden, wenn medizinische oder soziale Gründe eine Inanspruchnahme dieser Leistungserbringer rechtfertigen und eine zumindest gleichwertige Versorgung gewährleistet ist. Die Inanspruchnahme von Leistungserbringern nach § 95b Absatz 3 Satz 1 im Wege der Kostenerstattung ist ausgeschlossen. Anspruch auf Erstattung besteht höchstens in Höhe der Vergütung, die die Krankenkasse bei Erbringung als Sachleistung zu tragen hätte. Die Satzung hat das Verfahren der Kostenerstattung zu regeln. Sie kann dabei Abschläge vom Erstattungsbetrag für Verwaltungskosten in Höhe von höchstens 5 Prozent in Abzug bringen. Im Falle der Kostenerstattung nach § 129 Absatz 1 Satz 5 sind die der Krankenkasse entgangenen Rabatte nach § 130a Absatz 8 sowie die Mehrkosten im Vergleich zur Abgabe eines Arzneimittels nach § 129 Absatz 1 Satz 3 und 4 zu berücksichtigen; die Abschläge sollen pauschaliert werden. Die Versicherten sind an ihre Wahl der Kostenerstattung mindestens ein Kalendervierteljahr gebunden".
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 87d Vergütung vertragsärztlicher Leistungen in den Jahren 2011 und 2012
§ 221b Leistungen des Bundes für den Sozialausgleich
§ 241 Allgemeiner Beitragssatz
§ 242a Durchschnittlicher Zusatzbeitrag
§ 242b Sozialausgleich
§ 243 Ermäßigter Beitragssatz
Artikel 2 Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 7 Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 9 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 10 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 11 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
§ 11b Meldung von Arbeitsentgelten bei Mehrfachbeschäftigung sowie bei Bezug von weiteren beitragspflichtigen Einnahmen
Artikel 12 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 13 Aufhebung der GKV-Beitragssatzverordnung
Artikel 14 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 15 Inkrafttreten
Drucksache 582/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... - einem Beschwerdeverfahren der Europäischen Kommission zum Fernabsatz von Tierarzneimitteln (EU-Pilot 483/09/ENTR) sowie einem Urteil des BGH (I ZR 210/ 07) zum Versandhandel mit Tierarzneimitteln Rechnung zu tragen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 59d
§ 83a Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Gesetzesänderung
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Kosten
IV. Bürokratiekosten
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Nachhaltigkeitsprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1397: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für die Jahre 2011 bis 2015
Drucksache 845/10
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Lebensmittelhygiene
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 152 vom 16.6.2009, S. 11) und der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 der Kommission vom 22. Dezember 2009 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs (ABl. L 15 vom 20.1.2010, S. 1) erfordert die Anpassung der Bezugnahme auf die durch die genannten Verordnungen abgelöste Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 des Rates vom 26. Juli 1990 zur Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengen für Tierarzneimittelrückstände in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs (ABl. L 224 vom 18.8.1990, S. 1) in Anlage 4 Nummer 3.9.10.1.1 der
Drucksache 303/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zehnte Verordnung zur Änderung futtermittel rechtlicher Verordnungen
... Ein Futtermittel für besondere Ernährungszwecke ist in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe o der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 definiert als ein Futtermittel, das aufgrund seiner besonderen Zusammensetzung oder des Herstellungsverfahrens, welche(s) es eindeutig von gängigen Futtermitteln unterscheidet, einem besonderen Ernährungszweck dienen kann wobei Fütterungsarzneimittel im Sinne der Richtlinie
Drucksache 581/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz - GKV-FinG)
... Der Bundesrat bittet, im laufenden Gesetzgebungsverfahren, abweichend von der jetzt im Gesetzentwurf zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) vorgesehenen Optionsregelung in § 106 Absatz 2 SGB V zwingend zu regeln, dass die Prüfungsstelle gegen Erstattung des Aufwands auch mit der Prüfung der Wirtschaftlichkeit verordneter Leistungen in vertraglichen Versorgungsformen nach §§ 63, 73b, 73c und 140a ff. SGB V beauftragt wird.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 4 Absatz 4 Satz 3a - neu - und Satz 5 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 8 Absatz 1 Nummer 3 letzter Halbsatz SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 71 Absatz 4 Satz 1 und 3 - neu - SGB V
4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 75 Absatz 6a - neu - SGB V
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 87 Absatz 9 Satz 2 SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 87d Absatz 4 Satz 5 SGB V
7. Zur Berücksichtigung der Morbiditätsstruktur
8. Zu Artikel 1 § 106 Absatz 2 SGB V
9. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 221b SGB V
10. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 242 Absatz 6 Satz 1a - neu - SGB V
11. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 242b Absatz 6 SGB V
12. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 275 Absatz 1c Satz 4 - neu - SGB V
13. Zu Artikel 1 Nummer 25b - neu - § 279 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - SGB V
14. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 24 Absatz 1a Satz 2 - neu - SGB IV
15. Zu Artikel 5a - neu - § 66 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB X
'Artikel 5a Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
16. Zu Artikel 5b - neu - § 121 SGB XI und Artikel 5c - neu - § 193 Absatz 8 - neu - VVG
Artikel 5b Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
'Artikel 5c Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
17. Zu Artikel 8 Nummer 1, 2 und 4 § 4 Absatz 2 Satz 3, Absatz 2a, § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und Anlage 1, Formblatt B2 laufende Nummer 5 und Fußnote 2 zu laufender Nummer 6 KHEntgG
18. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 3 Satz 4 KHEntgG , Buchstabe b § 10 Absatz 4 Satz 4 KHEntgG , Artikel 10 Nummer 1 § 6 Absatz 1 Satz 3 BPflV und Nummer 2 § 6 Absatz 2 Satz 1 BPflV
19. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe c § 10 Absatz 13 Satz 2 KHEntgG
20. Zu Artikel 15 Absatz 6 Inkrafttreten
21. Zur Umsatzsteuerpflicht von Arbeitsgemeinschaften der Sozialversicherungsträger und deren Schulungseinrichtungen
Drucksache 332/10 (Beschluss)
... Arzneimittelverschreibungsverordnung
Drucksache 805/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zur Gesundheit von Honigbienen KOM (2010) 714 endg.
... Die Probleme des Imkereisektors und die Abnahme der Bienenpopulation in ganz Europa und der restlichen Welt sind komplex und vielfältig und haben vielfachen Anlass zur Sorge gegeben. Dazu gehört auch das Fehlen adäquater Arzneimittel zur Behandlung von Bienenkrankheiten.
I. Einleitung
II. Der Bienenzuchtsektor in der EU
III. Einflussfaktoren der Bienengesundheit
IV. EU-Rahmen für Tiergesundheit im Hinblick auf Bienen
V. Verfügbarkeit von Veterinärarzneimitteln für Bienen
VI. Aspekte der Lebensmittelsicherheit Rückstände im Honig
VII. Pestizide
VIII. Gentechnisch veränderte Organismen GVO
IX. Schutz von Bienen durch Maßnahmen gegen Verlust der biologischen Vielfalt
X. Gemeinsame Agrarpolitik und die Gesundheit von Bienen
XI. Forschung zur Bienengesundheit
XII. Kommunikation zu Fragen der Bienengesundheit
XIII. Allgemeine Verbindung zu internationalen Aktivitäten
XIV. Schlussfolgerungen
Drucksache 96/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften
... Änderung des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Drucksache 422/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zum Abkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Partnerstaaten der Ostafrikanischen Gemeinschaft andererseits
... – unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 25. September 2003 zur 5. WTO-Ministerkonferenz in Cancún1, vom 12. Mai 2005 zu der Bewertung der Doha-Runde nach dem Beschluss des Allgemeinen Rates der WTO vom 1. August 20042, vom 1. Dezember 2005 zu den Vorbereitungen für die Sechste Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation in Hongkong3, vom 23. März 2006 zu den Auswirkungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) auf die Entwicklung4, vom 4. April 2006 zur Bewertung der Doha-Runde im Anschluss an die Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation in Hongkong5, vom 1. Juni 2006 zu Handel und Armut: Konzipierung von handelspolitischen Maßnahmen zur Optimierung des Beitrags des Handels zur Armutsminderung6, vom 7. September 2006 zur Aussetzung der Verhandlungen über die Doha-Entwicklungsagenda (DDA)7, vom 23. Mai 2007 zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen8, vom 12. Juli 2007 zum TRIPS-Übereinkommen und dem Zugang zu Arzneimitteln9, vom 12. Dezember 2007 zu den WPA10 und seinen Standpunkt vom 5. Juni 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2011 und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 552/97, Nr. 1933/2006 und der Verordnungen (EG) Nr. 964/2007 und Nr. 1100/2006 der Kommission11,
Drucksache 18/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur in Bezug auf die Information der breiten Öffentlichkeit über verschreibungspflichtige Humanarzneimittel KOM (2008) 662 endg.; Ratsdok. 17498/08
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur in Bezug auf die Information der breiten Öffentlichkeit über verschreibungspflichtige Humanarzneimittel KOM (2008)
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.