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132 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Anwenderfreundliche"


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Drucksache 178/09

... Um die Verfahrensrechte der Verletzten im Strafverfahren weiter zu stärken und ihnen insbesondere bei erheblichen Schädigungen eine aktive Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen, erfolgt eine Neujustierung der Voraussetzungen, unter denen die Nebenklage zulässig ist und unter denen besonders schutzbedürftigen Nebenklägern ein Opferanwalt bestellt werden kann. Flankiert wird dies durch die Neuregelung verfahrensrechtlicher Bestimmungen, unter anderem derer, die die Beiordnung und die Terminsbenachrichtigung des als Verletztenbeistand tätigen Rechtsanwalts regeln. Sie werden deutlich vereinfacht und somit anwenderfreundlicher. Da jede Rechtsverfolgung die Kenntnis der Rechte voraussetzt, werden auch die Informationsrechte für Verletzte von Straftaten erweitert. Verbessert wird auch die Möglichkeit von Verletzten, im Ausland begangene Straftaten anzuzeigen.



Drucksache 7/09

... themenbezogen formuliert und damit in anwenderfreundlicher Weise präzisiert werden.



Drucksache 696/09

... Es werden möglichst anwenderfreundliche und praxisnahe Verwaltungsvorschriften angestrebt, die die aktuelle Rechtslage umsetzen, aber auch durch eine bessere Übersichtlichkeit und Lesbarkeit zur Verwaltungsvereinfachung beitragen.



Drucksache 343/1/08

... für alle Beteiligten anwenderfreundlicher auszugestalten.



Drucksache 570/08

... Eine verursachungsgerechte Kostenverteilung setzt eine ordnungsgemäße Ablesung und Mitteilung der erfassten Verbrauchswerte voraus. Gerade weil die verbrauchsabhängige Abrechnung auf das Nutzerverhalten abzielt, ist es erforderlich, dass sich der Nutzer mit den Ergebnissen der Ablesung zeitnah auseinandersetzen kann und nicht erst sehr viel später bei Vorlage der Gesamtbetriebskostenabrechnung Kenntnis von den abgelesenen Werten erhält. Daher sollen nach Satz 2 die Ergebnisse der Ablesung dem Nutzer in der Regel innerhalb eines Monats in geeigneter Weise mitgeteilt werden. Die Praxis zeigt, dass die Erstellung und Übergabe sog. Ableseprotokolle abnimmt. Bei der Erstellung der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung können zudem Übertragungsfehler nicht ausgeschlossen werden. Die zeitnahe Mitteilung des Ergebnisses trägt zur Streitvermeidung und damit zum Rechtsfrieden bei, da die Sachverhalte rechtzeitig aufgeklärt werden können. Eine Überschreitung des vorgesehenen Mitteilungszeitraumes ist nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn z.B. bei größeren Abrechnungseinheiten Einzelergebnisse nicht früher verfügbar sind. Satz 3 sieht eine Ausnahmeregelung von der Mitteilungspflicht für die Fälle vor, in denen das Ergebnis der Ablesung gespeichert und vom Nutzer selbst abgerufen werden kann. Dies gilt insbesondere für Geräte mit Funkablesung oder anderen Techniken, die dem Nutzer ein einfaches auch für den technischen Laien anwenderfreundliches Abrufen der Werte ermöglichen.



Drucksache 648/08 (Beschluss)

... wird das Beratungshilferecht schließlich anwenderfreundlicher gestaltet.



Drucksache 4/08

... Die Wertermittlung wird für den Regelfall durch Vereinfachungsregelungen anwenderfreundlicher auszugestalten sein. Ziel muss es sein, dass in der Regel eine Bewertung ohne Ortsbesichtigung und ohne Sachverständigengutachten erfolgen kann.



Drucksache 113/08

... Im Interesse eines überschaubaren und anwenderfreundlichen Vorschriften- und Regelwerks soll der Rechtsetzungsauftrag der Unfallversicherungsträger auf ein unabdingbar notwendiges Maß zurückgeführt werden. Das der allgemeinen Vorschriftenhierarchie zugrunde liegende Prinzip des Vorrangs des staatlichen Arbeitsschutzrechts wird festgeschrieben.



Drucksache 10/08A

... § 5 regelt die früher in § 4 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz geregelte Anschlusspflicht sowie deren Voraussetzungen. Für die bislang mit der Anschlusspflicht gemeinsam geregelten Pflichten zur Abnahme, Übertragung und Verteilung des Stroms aus Erneuerbaren Energien wird mit § 8 eine eigene Norm geschaffen. Ziel der Aufteilung der Regelungen in mehrere Paragraphen ist vor allem die Schaffung eines anwenderfreundlichen Gesetzes mit übersichtlicheren Vorschriften.



Drucksache 648/08

... wird das Beratungshilferecht schließlich anwenderfreundlicher gestaltet.



Drucksache 10/08C

... Der vorliegende Entwurf vereinfacht darüber hinaus die komplexen bisherigen Regelungen erheblich und ist so deutlich anwenderfreundlicher.



Drucksache 827/08

... es, mit dem – für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute – auf der Basis des Artikel 13 Abs. 5 Richtlinie 2004/39/EG (MiFid) für den Adressaten transparente und anwenderfreundliche organisatorische Anforderungen für das Outsourcing geschaffen worden sind. Auf diesen Vorschriften baut Absatz 1 auf und berücksichtigt dabei den Anforderungskatalog des Artikel 17 Abs. 7 Unterabsatz 2 Buchstaben a bis d Zahlungsdiensterichtlinie. Daraus folgt u.a. auch, dass die Tätigkeit der Geschäftsleitung nicht auslagerbar ist. Es handelt sich um eine Kernaufgabe, die wegen der gesetzlichen Verantwortlichkeit der Geschäftsleiter nach Gesellschaftsrecht und diesem Gesetz nicht auslagerbar sein kann. Zum Schutz der Zahlungsdienstnutzer dürfen sich das Verhältnis zu ihnen und die Pflichten des Zahlungsinstituts ihnen gegenüber durch die Auslagerung nicht verändern. Die Auslagerung darf sich auch nicht negativ auf die Erlaubnisvoraussetzungen auswirken.



Drucksache 343/08K

... s im Jahr 1977 (in den neuen Bundesländern seit dem Jahr 1992) erheblich verbessert. Er leistet somit einen wesentlichen Beitrag zum Aufbau einer eigenständigen Altersversorgung und zur Absicherung bei Invalidität für die ausgleichsberechtigte Person. Unbestritten ist, dass der Versorgungsausgleich auch in Zukunft benötigt wird. Deshalb sorgt die Reform dafür, dass der Versorgungsausgleich künftig zu gerechteren Ergebnissen führt, anwenderfreundlicher ausgestaltet ist und zugleich Rücksicht auf die berechtigten Belange der Versorgungsträger nimmt denn sie sind nach der rechtsgestaltenden Entscheidung des Familiengerichts letztlich für die Umsetzung der Teilung verantwortlich.



Drucksache 349/08

... /EG sowie der Rechtsmittelrichtlinie 2007/66/EG. Das deutsche Vergaberecht soll modernisiert werden und eine transparentere und mittelstandsfreundlichere Ausgestaltung erhalten. Auf überflüssige Vorschriften soll verzichtet und es sollen Verfahrenserleichterungen vorgenommen werden. An der grundsätzlichen Einordnung des Vergaberechts in das Wettbewerbs- und Haushaltsrecht soll festgehalten werden. Der Rechtsschutz soll in der bewährten Form fortbestehen und nicht auf Aufträge unterhalb der EG-Auftragswerte ausgedehnt werden. Investitionshemmnisse sollen abgebaut werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Verfahren einfacher und anwenderfreundlicher und nicht komplizierter und bürokratischer werden.



Drucksache 558/07 (Beschluss)

... /EG) der betreffenden Produkte anwenderfreundlicher und deregulierend.



Drucksache 820/07 (Beschluss)

... weiter an die § 233 ff. ZPO anzugleichen, um die umfangreiche Rechtsprechung zu den §§ 233 ff. ZPO nutzen zu können. Die Vereinheitlichung der Prozessordnungen ist dort, wo Differenzierungen sachlich nicht geboten sind, zur anwenderfreundlichen Gestaltung der Rechtsordnung fortzuführen.



Drucksache 558/1/07

... /EG) der betreffenden Produkte anwenderfreundlicher und deregulierend.]



Drucksache 901/07 (Beschluss)

... auf § 28 Abs. 2 und 3 FGG sichergestellt; danach muss das Oberlandesgericht als Beschwerdegericht in Divergenzfällen vorlegen. Im Hinblick auf den im Entwurf der Bundesregierung eines FGG-Reformgesetzes vorgesehenen Wegfall des § 28 Abs. 2 und 3 FGG sowie im Interesse einer anwenderfreundlichen Vereinheitlichung der Prozessordnungen ist die zur Sicherung der Rechtseinheit und zur Rechtsfortbildung sowie in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung erforderliche Möglichkeit der Befassung des Bundesgerichtshofs künftig als Zulassungsrechtsbeschwerde auszugestalten. § 70 Abs. 1 Alternative 2 FamFG-E in der Fassung des FGG-Reformgesetzes sieht künftig allgemein die Eröffnung der Zulassungsrechtsbeschwerde gegen die Entscheidungen des Oberlandesgerichts im ersten Rechtszug für die freiwillige Gerichtsbarkeit vor.



Drucksache 820/1/07

... weiter an die § 233 ff. ZPO anzugleichen, um die umfangreiche Rechtsprechung zu den §§ 233 ff. ZPO nutzen zu können. Die Vereinheitlichung der Prozessordnungen ist dort, wo Differenzierungen sachlich nicht geboten sind, zur anwenderfreundlichen Gestaltung der Rechtsordnung fortzuführen.



Drucksache 901/07

... auf § 28 Abs. 2 und 3 FGG sichergestellt; danach muss das Oberlandesgericht als Beschwerdegericht in Divergenzfällen vorlegen. Im Hinblick auf den im Regierungsentwurf des FGG-Reformgesetzes vorgesehenen Wegfall des § 28 Abs. 2 und 3 FGG sowie im Interesse einer anwenderfreundlichen Vereinheitlichung der Prozessordnungen ist die zur Sicherung der Rechtseinheit und zur Rechtsfortbildung sowie in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung erforderliche Möglichkeit der Befassung des Bundesgerichtshofs künftig als Zulassungsrechtsbeschwerde auszugestalten. § 70 Abs. 1 2. Alternative



Drucksache 329/06

... Der Gesetzentwurf setzt damit den arbeitsrechtlichen Geltungsbereich der Richtlinien 2000/43/EG, 2000/78/EG und 2002/73/EG um und erfüllt das in der Koalitionsvereinbarung vom 16. Oktober 2002 verabredete Ziel, zur Modernisierung der Arbeitswelt eine sinnvolle und anwenderfreundliche Lösung für die betriebliche Praxis umzusetzen.



Drucksache 476/06 (Beschluss)

... Des Weiteren ist der Bundesrat der Auffassung, dass im Rahmen der anstehenden Vergaberechtsnovelle im Sinne einer Vereinfachung die Verfahrensvorschriften auf ihre strikte Erforderlichkeit hin überprüft werden sollten. Insgesamt sollten sie anwenderfreundlicher werden und zugleich der Korruptionsprävention dienen. Sonderregeln für Spezialfälle sollten künftig auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt bleiben.



Drucksache 151/06

... "Jedoch stellt sie einen ersten - sehr wichtigen und grundlegenden - Schritt im fortlaufenden Prozess der Rechtsbereinigung dar, welcher die Normenklarheit erhöht, den Zugang zum Recht erleichtert und das Recht damit anwenderfreundlicher macht. Ein auf diese Weise bereinigter Normenbestand ist zudem nicht nur Teil einer umfassenden Bereinigung des Bundesrechts durch alle Ressorts, sondern auch Ausgangspunkt für weitere Schritte zur Verbesserung der Rechtsetzung. Auch sollen die Erkenntnisse aus der Rechtsbereinigung genutzt werden, um ein Wiederanwachsen des Normenbestandes zu vermeiden.



Drucksache 476/1/06

... /A, VOL/A, VOF) sprachlich vereinheitlicht werden. Für gleiche Inhalte sollten die gleichen Begriffe verwendet werden. Ebenso sollten die Rechtsbegriffe für vergleichbare Sachverhalte oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte vereinheitlicht werden. Des Weiteren ist der Bundesrat der Auffassung, dass im Rahmen der anstehenden Vergaberechtsnovelle im Sinne einer Vereinfachung die Verfahrensvorschriften auf ihre strikte Erforderlichkeit hin überprüft werden sollten. Insgesamt sollten sie anwenderfreundlicher werden und zugleich der Korruptionsprävention dienen. Sonderregeln für Spezialfälle sollten künftig auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt bleiben.



Drucksache 607/1/05

... 7. Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass mehr und effizienter in Wissen und Innovation investiert werden muss, um die sich aus einer zielgerichteten Forschung ergebenden Potenziale der europäischen Wirtschaft zu erschließen. Damit kann ein maßgeblicher Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen erbracht werden. Dies gilt umso mehr, als europäische, insbesondere deutsche Unternehmen auch mittelfristig den Kostenwettbewerb mit im Aufstieg befindlichen Volkswirtschaften kaum gewinnen können, weshalb sie zum Erhalt und Ausbau ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf die Entwicklung hochinnovativer Produkte und Dienstleistungen angewiesen sind. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Bundesrat auch die Planungen der Kommission, die Rahmenvorschriften für FuE-Beihilfen und hier insbesondere für KMU anwenderfreundlicher zu machen. Gerade von innovativen KMU sind neben Impulsen für den Innovationsprozess im Allgemeinen auch positive Beiträge zur Entwicklung des Arbeitsmarkts zu erwarten.



Drucksache 325/05

... Eine solche Außerkraftsetzung entbehrlicher Vorschriften zielt zunächst auf eine zahlenmäßige Verringerung des Normenbestandes. Eine inhaltliche Deregulierung ist mit ihr nicht verbunden. Jedoch stellt sie einen ersten - wichtigen und grundlegenden - Schritt im fortlaufenden Prozess der Rechtsbereinigung dar, welcher die Normenklarheit erhöht, den Zugang zum Recht erleichtert und das Recht damit anwenderfreundlicher macht. Ein auf diese Weise bereinigter Normenbestand ist zudem nicht nur Teil einer umfassenden Bereinigung des Bundesrechts durch alle Ressorts, sondern auch Ausgangspunkt für weitere Schritte zur Verbesserung der Rechtsetzung. Auch sollen die Erkenntnisse aus der Rechtsbereinigung genutzt werden, um ein Wiederanwachsen des Normenbestandes zu vermeiden.



Drucksache 327/05

... Eine solche Außerkraftsetzung entbehrlicher Vorschriften zielt zunächst auf eine zahlenmäßige Verringerung des Normenbestandes. Sie stellt einen ersten - sehr wichtigen und grundlegenden - Schritt im fortlaufenden Prozess der Rechtsbereinigung dar, welcher die Normenklarheit erhöht, den Zugang zum Recht erleichtert und das Recht damit anwenderfreundlicher macht. Ein auf diese Weise bereinigter Normenbestand ist zudem nicht nur Teil einer umfassenden Bereinigung des Bundesrechts durch alle Ressorts, sondern auch Ausgangspunkt für weitere Schritte zur Verbesserung der Rechtsetzung. Auch sollen die Erkenntnisse aus der Rechtsbereinigung genutzt werden, um ein Wiederanwachsen des Normenbestandes zu vermeiden.



Drucksache 89/1/05

... Das schon in der alten Fassung schwer zu verstehende Regel-Ausnahme-System der §§ 19 und 20 wird durch die Hinzufügung weiterer Ausnahmen und Rückausnahmen völlig unverständlich. Um die zur Umsetzung der EURATOM-Richtlinie erforderlichen Regelungen in anwenderfreundlicher Form einfügen zu können, muss das System der Vorschriften anders konstruiert werden. Inhaltlich besteht gegenüber der von der Bundesregierung vorgesehenen Fassung kein Unterschied.



Drucksache 607/05 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass mehr und effizienter in Wissen und Innovation investiert werden muss, um die sich aus einer zielgerichteten Forschung ergebenden Potenziale der europäischen Wirtschaft zu erschließen. Damit kann ein maßgeblicher Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen erbracht werden. Dies gilt umso mehr, als europäische, insbesondere deutsche Unternehmen auch mittelfristig den Kostenwettbewerb mit im Aufstieg befindlichen Volkswirtschaften kaum gewinnen können, weshalb sie zum Erhalt und Ausbau ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf die Entwicklung hochinnovativer Produkte und Dienstleistungen angewiesen sind. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Bundesrat auch die Planungen der Kommission, die Rahmenvorschriften für FuE-Beihilfen und hier insbesondere für KMU anwenderfreundlicher zu machen. Gerade von innovativen KMU sind neben Impulsen für den Innovationsprozess im Allgemeinen auch positive Beiträge zur Entwicklung des Arbeitsmarkts zu erwarten.



Drucksache 450/04

... rechts zu beraten, dem Stand der Technik entsprechende Technische Regeln zu ermitteln und ausfüllungsbedürftige Anforderungen der Verordnung zu konkretisieren. Technische Regeln können mit dem Ziel einer anwenderfreundlichen Ausgestaltung beispielhafte Umsetzungen zur Erfüllung der in der Verordnung vorgegebenen Schutzziele enthalten. Es wird möglich, Gestaltungsempfehlungen dem Stand der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechend aktuell zu vermitteln. Dieses Vorgehen entspricht der im Gefahrstoffbereich sowie im Bereich der



Drucksache 880/04

... Auf dieser Grundlage wurden mit BMF-Schreiben vom 17. Oktober 2003 (BStBI 1 S. 502) ein Vordruck EÜR und eine Anleitung veröffentlicht. Die Diskussion in der Öffentlichkeit gibt Anlass, den Vordruck und die Anleitung anwenderfreundlicher zu gestalten. Eine Überarbeitung kann nicht bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen werden.



Drucksache 19/16 PDF-Dokument



Drucksache 52/17 PDF-Dokument



Drucksache 61/17 PDF-Dokument



Drucksache 69/16 PDF-Dokument



Drucksache 70/16 PDF-Dokument



Drucksache 110/17 PDF-Dokument



Drucksache 146/12 PDF-Dokument



Drucksache 164/17 PDF-Dokument



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.