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"Aktionsplan"
Drucksache 453/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion - COM(2015) 468 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion - COM(2015) 468 final
Drucksache 71/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie - COM(2015) 80 final
... 26. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei den Verhandlungen auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass der angekündigte Aktionsplan der EU für neuartige
Zur Mitteilung allgemein
Zu den Vorschlägen zur Energieeffizienz im Gebäudesektor
Zu den Vorschlägen zum energieeffizienten Verkehrssektor
Zu weiteren Gesichtspunkten
Drucksache 221/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98 /EG über Abfälle, 94/62 /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, 1999/31 /EG über Abfalldeponien , 2000/53 /EG über Altfahrzeuge, 2006/66 /EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19 /EU über Elektro - und Elektronik-Altgeräte
... Am 25. Februar 2015 ha! die Kommission den Vorschlag zurückgezogen, um 2015 einen ehrgeizigeren und wirksameren Ansatz auf den Weg zu bringen. Das Paket wird einen überarbeiteten Vorschlag zum Thema Abfall umfassen, in dem die Situation in den verschiedenen Mitgliedstaaten besser berücksichtigt wird aber auch einen konkreten Aktionsplan mit Elementen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft entlang der gesamten Wertschöpfungskette, um dem übrigen Zyklus Rechnung zu tragen. So wird die Kommission beispielsweise prüfen, wie eine bessere Produktkonzeption und ein nachhaltiger Verbrauch gefördert und die Entwicklung eines Markts für Sekundärrohstoffe erleichtert werden können.
Drucksache 551/15
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates "Lärmschutz an Schienenwegen verbessern"
... 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, das Instrument der Lärmaktionsplanung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie zu nutzen, um eine effektive Lärmminderungsplanung im Bereich von Haupteisenbahnstrecken zu betreiben und umzusetzen.
Drucksache 63/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Schaffung einer Kapitalmarktunion COM(2015) 63 final
... Dieses Grünbuch bildet den Auftakt zu einer dreimonatigen Konsultation. Wir möchten die Standpunkte von Parlamentsabgeordneten, Mitgliedstaaten, Kapitalmarktakteuren und all jenen einholen, denen Beschäftigung, Wachstum und die Interessen der Europäischen Bürgerinnen und Bürger ein Anliegen sind. Ihre Rückmeldungen werden in die Ausarbeitung eines Aktionsplans einfließen, der bis 2019 die Grundsteine für eine voll funktionsfähige Kapitalmarktunion legen soll.
2 Grünbuch
2 Vorwort
Abschnitt 1 Schaffung einer Kapitalmarktunion
1.1 Erreichung einer Kapitalmarktunion
Abschnitt 2 Derzeitige Herausforderungen an den europäischen Kapitalmärkten
2.1 Aktueller Zustand der europäischen Kapitalmärkte
Abbildung 1: Schematischer Überblick über die Kapitalmärkte im Finanzsystem
Abbildung 2: Börsenkapitalisierung und Schuldverschreibungen in % des BIP
Abbildung 3: Finanzierungsmuster der Unternehmen in % der Gesamtverbindlichkeiten
2.2 Herausforderungen und Chancen einer Kapitalmarktunion
Abschnitt 3 Prioritäten für frühzeitige Maßnahmen
3.1 Abbau der Schranken für den Zugang zu den Kapitalmärkten
3.2 Verbreiterung der Anlegerbasis für KMU
3.3 Nachhaltige Verbriefung
3.4 Förderung langfristiger Investitionen
3.5 Entwicklung europäischer Märkte für Privatplatzierungen
Abschnitt 4 Entwicklung und Integration der Kapitalmärkte
4.1 Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln
Schließung von Informationslücken
Standardisierung als Anstoß für Märkte
4.2 Entwicklung und Diversifizierung des Finanzierungsangebots
Anstoß für Investitionen institutioneller Anleger
Anstöße für Kleinanleger
Attraktivität für internationale Investitionen
4.3 Die Funktionsweise der Märkte verbessern - Intermediäre, Infrastruktur und allgemeiner Rechtsrahmen
Einheitliches Regelwerk, Durchsetzung und Wettbewerb
5 Aufsichtskonvergenz
Daten und Meldewesen
Marktinfrastruktur und Wertpapierrecht
Gesellschaftsrecht, Corporate Governance, Insolvenzrecht und Besteuerung
5 Technologie
Abschnitt 5 die nächsten Schritte
Drucksache 500/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel für alle - Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik COM(2015) 497 final
... - für die Umsetzung der Bestimmungen über Handel und Investitionen des EU-Aktionsplans für Menschenrechte (2015-2018)(34) sorgen
2 Einleitung
1. Handel und Investitionen sind ein starker Antrieb für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen
1.1. Die Handelsleistung der EU ist hoch
1.2. Durch ihre Handels- und Wirtschaftsagenda zieht die EU mehr Nutzen aus dem Handel
2. Eine wirksame Politik, die neue wirtschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt und ihre Versprechungen hält
2.1. Antworten auf die Zunahme globaler Wertschöpfungsketten
2.1.1. Förderung des Handels mit Dienstleistungen
2.1.2. Erleichterung des digitalen Handels
2.1.3. Förderung der Mobilität und Umgang mit Migration
2.1.4. Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in Regulierungsfragen
2.1.5. Gewährleistung einer effizienten Zollverwaltung
2.1.6. Sicherung des Zugangs zu Energie und Rohstoffen
2.1.7. Schutz von Innovationen
2.2. Versprechen halten: Umsetzung, Durchsetzung, kleine Unternehmen und Arbeitnehmer 2.2.1. Bessere Umsetzung
2.2.2. Stärkere Durchsetzung der Rechte der EU
2.2.3. Mehr Aufmerksamkeit für kleine Unternehmen
2.2.4. Wirksamere Instrumente zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Anpassung an den Wandel
3. Eine transparentere Handels- und Investitionspolitik
3.1. Engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft
3.2. Mehr Offenheit in der politischen Entscheidungsfindung
4. Eine wertebasierte Handels- und Investitionspolitik
4.1. Ein Ansatz, der bei Regelungen und Investitionen stärker auf die Erwartungen der Öffentlichkeit eingeht 4.1.1. Sicherstellen, dass die Verbraucher Vertrauen zu den Produkten haben können, die sie in einer globalen Wirtschaft erwerbe
4.1.2. Förderung eines neuen Ansatzes bei Investitionen
4.2. Eine Handelsagenda zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der Menschenrechte und einer verantwortungsvollen Staatsführung
4.2.1. Förderung des integrativen Wachstums in Entwicklungsländern durch Handel und Investitionen
4.2.2. Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung
4.2.3. Gewährleistung eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements
4.2.4. Förderung fairer und ethischer Handelssysteme
4.2.5. Förderung und Schutz der Menschenrechte
4.2.6. Bekämpfung von Korruption und Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung
5. Ein vorausschauendes Programm für Verhandlungen zur Gestaltung der Globalisierung
5.1. Neubelebung des multilateralen Handelssystems
5.1.1. Fortschritte im Rahmen der WTO
5.1.2. Entwurf eines offenen Ansatzes für bilaterale und regionale Übereinkünfte
5.2. Vorantreiben der bilateralen Beziehungen
5.2.1. Mit den Vereinigten Staaten und Kanada erzielte Ergebnisse
5.2.2. Ein strategisches Engagement in Asien und im pazifischen Raum
5.2.3. Eine neu definierte Beziehung zu Afrika
5.2.4. Lateinamerika und Karibik: eine umfassende und ehrgeizige Agenda
5.2.5. Enge Partnerschaft mit der Türkei
5.2.6. Stabilität und Wohlstand in der Nachbarschaft der EU
5.2.7. Herausfordernde Beziehungen zu Russland
Drucksache 316/15
Vorschlag des Ständigen Beirats
Umbenennung des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik
... In den sechzehn ständigen Ausschüssen des Bundesrates ist der Aufgabenbereich Integration bisher nicht namentlich verankert. Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund hat in den letzten Jahren einen großen Bedeutungszuwachs erfahren und wird künftig eine immer größere Rolle spielen. Dies spiegelt sich unter anderem in der Einrichtung einer Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister bzw. Senatorinnen und Senatoren der Länder (IntMK) und im Nationalen Aktionsplan Integration wider.
Drucksache 298/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. XXX/XXX des Europäischen Parlaments und des Rates [Verordnung über amtliche Kontrollen] und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates - COM(2014) 180 final
... 11. Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass der von der Kommission angekündigte "Aktionsplan für die Zukunft der ökologischen Erzeugung in der EU" eine entsprechende finanzielle Ausstattung in den Forschungs- und Förderprogrammen der Kommission erhält.
Drucksache 502/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und die Europäische Zentralbank: Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion - COM(2015) 600 final
... Und schließlich ist auch die Kapitalmarktunion neben der Vollendung der Bankenunion eine zentrale Priorität. Am 30. September veröffentlichte die Kommission einen Aktionsplan zur Kapitalmarktunion, der unter anderem auf stärker diversifizierte Finanzierungsquellen für Unternehmen und eine erhöhte grenzüberschreitende Risikobeteiligung durch eine tiefere Integration der Aktien- und Anleihemärkte abzielt.
1. Einleitung
2. EIN NEUGESTALTETES Europäisches Semester
2.1. Bessere Integration von nationaler und Euroraum-Dimension
2.2. Stärkere Fokussierung auf Beschäftigung und Soziales
2.3. Förderung von Konvergenz durch Benchmarking und Einhaltung bewährter Praktiken
2.4. Gezieltere Reformförderung durch EU-Fonds und technische Unterstützung
3. Verbesserung des INSTRUMENTARIUMS für die Wirtschaftspolitische Steuerung
3.1. Erhöhung der Transparenz und Vereinfachung der geltenden Haushaltsregeln
3.2. Stärkung des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten
3.3. Schaffung eines Systems nationaler Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit
3.4. Schaffung eines beratenden Europäischen Fiskalausschusses
4. AUSSENVERTRETUNG des EURO-WÄHRUNGSGEBIETS
5. Schritte HIN zu einer FINANZUNION
6. EFFEKTIVE DEMOKRATISCHE LEGITIMITÄT, IDENTIFIKATION und Rechenschaftspflicht
7. Vollendung der Wirtschafts- und WÄHRUNGSUNION: VORBEREITUNGEN für STUFE 2
8. Schlussfolgerungen
Tabelle
Drucksache 617/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission über Finanzdienstleistungen für Privatkunden: Bessere Produkte, größere Auswahl und mehr Möglichkeiten für Verbraucher und Unternehmen - COM(2015) 630 final
... 3. Positiv bewertet der Bundesrat weiterhin die von der Kommission gewählte Vorgehensweise, zunächst die bestehenden Hindernisse zu evaluieren und diese sodann mit dem für das Jahr 2016 angekündigten Aktionsplan anzugehen.
Drucksache 414/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: EU-Aktionsplan für die Rückkehr - COM(2015) 453 final; Ratsdok. 11846/15
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: EU-Aktionsplan für die Rückkehr - COM(2015) 453 final; Ratsdok. 11846/15
Drucksache 462/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur internationalen Initiative Open Government Partnership
... Auf Initiative der US-Regierung und der Regierung Brasiliens ist im September 2011 am Rande des 66. Treffens der UN-Generalversammlung die "Open Government Partnership" (OGP)-Initiative ins Leben gerufen worden. Die OGP ist eine internationale Initiative, der Staaten freiwillig beitreten können. Ziel der Initiative ist es, Regierungs- und Verwaltungshandeln offener, nachvollziehbarer und effektiver zu gestalten. Die OGP fordert von den Regierungen der teilnehmenden Staaten Verbesserungen auf den Gebieten Transparenz, Bürgerbeteiligung, Korruptionsbekämpfung und Rechenschaftslegung. Zentraler Bestandteil ist dabei ein in einem öffentlichen Konsultationsverfahren zu erarbeitender nationaler Aktionsplan, der unter anderem konkrete Ziele und Maßnahmen aus den vorgenannten Themenfeldern beinhalten muss.
Anlage Entschließung des Bundesrates zum Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur internationalen Initiative Open Government Partnership
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf,
Drucksache 329/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zu einer Strategie der Europäischen Union für den Alpenraum - COM(2015) 366 final
... Der Bundesrat begrüßt diese Schwerpunktsetzung. Der Bundesrat sieht zugleich, dass die Anbindung des ländlichen Raumes und abgelegener Regionen gerade unter dem Aspekt der Entwicklung ökologisch nachhaltiger Mobilitätslösungen im Alpenraum, aber auch in anderen Regionen Europas besondere Schwierigkeiten bereitet. Der Bundesrat regt daher an, in der Umsetzung der Strategie und des begleitenden Aktionsplans ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklung von Strategien und Vorreiterprojekten für nachhaltige Mobilität im ländlichen Raum zu legen. Als Leuchtturmprojekte können diese zugleich wichtige Anregungen für andere Regionen Europas geben, zum Beispiel den Donauraum, der vor ähnlichen Problemen steht.
Drucksache 454/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften über die Verbriefung, zur Schaffung eines europäischen Rahmens für eine einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009/65 /EG, 2009/138 /EG, 2011/61 /EU und der Verordnungen (EU) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 648/2012 - COM(2015) 472 final; Ratsdok. 12601/15
... 1. Der Bundesrat begrüßt den Verordnungsvorschlag, der als Teil des Aktionsplanes für den Aufbau einer integrierten Kapitalmarktunion zum Ziel hat, den Verbriefungsmarkt in Europa wiederzubeleben und das Vertrauen der Anleger und Investoren zurückzugewinnen, um die Finanzierung der Realwirtschaft durch Banken zu verbessern und damit Wirtschaftswachstum zu erzeugen.
Drucksache 71/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie - COM(2015) 80 final
... Auch die Arbeit der Initiativen "Intelligente Städte und Gemeinden" und des Bürgermeisterkonvents, die vor allem von Bürgermeistern, Organisationen der Zivilgesellschaft, Investoren, Finanzinstituten und Dienstleistern geleistet wird, ist für Fortschritte im Bereich der Energieeffizienz innerhalb und außerhalb der EU von großer Bedeutung. Sie hat die volle Unterstützung der Kommission. Ferner wird die Kommission als Beitrag zum "Aktionsplan für Energieeffizienz" der G20 eine Initiative zum Thema "Weltweite Exzellenz für politische Energieeffizienzmaßnahmen" entwickeln. Zudem wird sie sich beispielsweise im Rahmen der UN-Initiative "Nachhaltige Energie für alle" und der Internationalen Energieagentur nachdrücklich für die Verabschiedung ehrgeiziger Energieeffizienzvorgaben und -zielwerte einsetzen. Angesichts der Führungsrolle der EU im Bereich der Energieeffizienztechnologien wird dies auch Exporte, Wachstum und Beschäftigung fördern.
1. Warum WIR eine ENERGIEUNION BRAUCHEN
2. Weiteres Vorgehen
2.1. Sicherheit der Energieversorgung, Solidarität und Vertrauen
Zusammenarbeit im Hinblick auf Energieversorgungssicherheit
Eine stärkere Rolle Europas auf den globalen Energiemärkten
Mehr Transparenz bei der Gasversorgung
2.2. Ein vollständig integrierter Energiebinnenmarkt
Die Hardware des Binnenmarktes: Vernetzte Märkte durch Verbundleitungen
Umsetzung und Überarbeitung der Software des Energiebinnenmarktes
Verstärkte regionale Zusammenarbeit innerhalb eines gemeinsamen EU-Rahmens
Neu gestaltete Rahmenbedingungen für die Verbraucher
Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Verbraucher
2.3. Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung des Energiebedarfs
Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor
Entwicklung eines energieeffizienten Verkehrssektors mit geringen CO2-Emissionen
2.4. Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen
Eine ehrgeizige EU-Klimapolitik
Übernahme der Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien
2.5. Eine Energieunion für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit
3. Lenkung der Energieunion
4. Verwirklichung der Energieunion
15 Maßnahmen für die Energieunion
ANNEX 1 PAKET zur ENERGIEUNION
Anhang Fahrplan für die ENERGIEUNION der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie
Drucksache 600/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 94/62 /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle COM(2015) 596 final
... - und Elektronik-Altgeräte6 sind Teil eines Pakets zur Kreislaufwirtschaft, das auch eine Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Den Kreislauf schließen - Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft".
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1 Allgemeiner Kontext
1.2 Gründe und Ziele des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzung
2.1 Studien
2.2 Interne Konsultation
2.3 Externe Konsultation
2.4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1 Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2 Rechtsgrundlage und Grundlage für das Tätigwerden der EU
3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4 Erläuternde Dokumente
3.5 Delegierte Befugnisse und Durchführungsbefugnisse der Kommission
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen
Artikel 6a Berechnung der Erfüllung der Zielvorgaben gemäß Artikel 6
Artikel 6b Frühwarnbericht
Artikel 20 Spezifische Maßnahmen
Artikel 21 Ausschussverfahren
Artikel 21a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4 Adressaten
Anhang
Anhang IV Berechnungsmethode für die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Produkten und Bestandteilen für die Zwecke von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben f bis i
Drucksache 123/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein offenes und sicheres Europa - Praktische Umsetzung - COM(2014) 154 final
... 1. Der Bundesrat nimmt die Mitteilung der Kommission zur Kenntnis. Er vertritt die Auffassung, dass sich die bisherige Praxis von Fünfjahresprogrammen bewährt hat. Das Stockholmer Programm als "Arbeitsprogramm" des Europäischen Rates für die Jahre 2010 bis 2014 endet - ebenso wie der damit verbundene Aktionsplan der Kommission (IP/10/447) - am 1. Dezember 2014. Der Bundesrat hält angesichts des erforderlichen institutionellen Gleichgewichts zwischen Kommission und den Mitgliedstaaten ein Post-Stockholm-Programm für erforderlich und ist der Ansicht, im neuen Mehrjahresprogramm grundsätzlich auf die Konsolidierung, Evaluierung und Implementierung der bestehenden Gesetzgebung abzustellen. Allerdings sollten dabei erkannte Defizite behoben und die aus dem Stockholmer Programm noch offenen Punkte - soweit der Bedarf fortbesteht - konsequent umgesetzt werden.
2 Allgemeines
Ein offenes und sicheres Europa - Weiterentwicklung des Datenschutzes im Rahmen der Grundsätze von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
Innere Sicherheit
2 Katastrophenschutz
Gestaltung der künftigen Politik der EU im Bereich Inneres auf dem Gebiet Asyl, Migration, Integration und Rückkehr in der EU
Direktzuleitung der Stellungnahme an die Kommission
Drucksache 298/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: EU-Aktionsplan für einen neuen Konsens über die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten - COM(2014) 392 final; Ratsdok. 11533/14
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: EU-Aktionsplan für einen neuen Konsens über die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten - COM(2014) 392 final; Ratsdok. 11533/14
1. Einführung
2. Eine Aufgabe für alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette
2.1. Falsch oder echt? Verbraucher, Arbeitnehmer und Kunden müssen aufmerksamer werden
2.2. Verantwortung der Rechteinhaber für die Integrität der Lieferkette
2.3. Follow the money: Wirtschaftsdialoge als Mittel zur Unterbindung des Internethandels mit schutzrechtsverletzenden Waren
2.4. Unterstützung für KMU bei der Rechtsdurchsetzung
2.5. Chargeback-Systeme: ein Hilfsmittel für den Verbraucher
3. Zusammenarbeit der Behörden
3.1. Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden
3.2. Schulungsmaßnahmen für einzelstaatliche Behörden auf Ebene des Binnenmarkts
3.3. Verantwortung der öffentlichen Hand für die Überprüfung öffentlicher Aufträge auf schutzrechtsverletzende Produkte
4. Bessere Überwachung schutzrechtsintensiver Sektoren und bessere Ausrichtung des Immaterialgüterschutzes
4.1. Analyse der Trends im Bereich des geistigen Eigentums und bei schutzrechtsverletzenden Aktivitäten
Drucksache 191/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen
... c) Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung nachdrücklich, möglichst zügig den angekündigten Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz vorzulegen, der ambitionierte quantitative Ziele und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz beinhaltet. Denn für Deutschland kann festgestellt werden, dass die Maßnahmen der Information, Beratung und finanziellen Förderung zwar wichtig sind, aber nicht ausreichen, um funktionierende Märkte für Energieeffizienz und Einsparung dauerhaft zu schaffen und den Gesamtverbrauch auch unabhängig vom Wirtschaftswachstum wirksam zu reduzieren.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu -, Nummer 2 § 58 Absatz 6 Nummer 3 - neu -, § 60 Nummer 3 - neu - und § 62a - neu - EEG 2014
§ 62a Wasserfahrzeuge für die Schifffahrt
2. Zu Artikel 1 allgemein EEG 2014 - Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 -
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 1 Nummer 4 - neu - EEG 2014
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 1 EEG 2014
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 2 EEG 2014
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 2
14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 EEG 2014
15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 1 EEG 2014
16. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 2 EEG 2014
17. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 2 EEG 2014
18. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 1 EEG 2014
19. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 1 Nummer 5a - neu - und Absatz 2 Nummer 2a - neu - *
20. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 2 Nummer 2a - neu - EEG 2014
21. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 99 Absatz 2 Nummer 2a - neu - EEG 2014
22. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 99 Absatz 4 Satz 1 EEG 2014
23. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 4 Satz 2 - neu - bis 4 - neu - EEG 2014
Zu Artikel 1 Nummer 6
28. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 205/14
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung internationaler Steuergestaltungen
... Mit der Ausdehnung des Korrespondenzprinzips und der Einführung von Rückfallklauseln im deutschen Steuerrecht wurden zwar erste Gegenmaßnahmen ergriffen. Diese Maßnahmen reichen jedoch nicht aus, da die internationale Steuergestaltung bereits darauf reagiert hat. Auch bei reinen Kapitalgesellschaftsstrukturen werden nun vermehrt Personengesellschaften zwischengeschaltet. Unter Ausnutzung der deutschen Besonderheit des Sonderbetriebsvermögens wird ein doppelter Betriebsausgabenabzug herbeigeführt. Der Refinanzierungsaufwand für Sonderbetriebsvermögen entsteht beim ausländischen, unternehmerisch tätigen Gesellschafter im dortigen Ausland und wird dort auch abgezogen. Derselbe Aufwand wird wegen der innerstaatlichen Regelung nochmals in Deutschland berücksichtigt. Bereits einzelne Besteuerungsfälle in Baden-Württemberg führen hier zu erheblichen Steuerausfällen. Derartige deutsche Besonderheiten werden weder auf EU-Ebene noch im Rahmen des BEPS Aktionsplans der OECD aufgegriffen, sondern müssen zeitnah national geregelt werden.
Drucksache 607/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung
... Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz
Zur Vorlage insgesamt
Zum Sektor Energiewirtschaft
Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz
Zur Energieeffizienz im Gebäudebereich
Zum Sektor Verkehr
Zum Sektor Land- und Forstwirtschaft
Zum Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit
Zu Bildungsaktivitäten im Bereich des Klimaschutzes
Zu den Folgen von Klimaschutzaktivitäten für Kommunen
Zu weiteren Klimaschutzaktivitäten
Drucksache 113/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. XXX/XXX des Europäischen Parlaments und des Rates [Verordnung über amtliche Kontrollen] und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates - COM(2014) 180 final
... 12. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission im "Aktionsplan für die Zukunft der ökologischen Erzeugung in der EU", dass im ökologischen Landbau zur Bewältigung zukünftiger Herausforderungen und insbesondere zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zum Abbau von Wissens- und Erfahrungslücken Information, Sensibilisierung und verstärkte öffentliche Forschung erforderlich sind. Er bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass eine entsprechende finanzielle Ausstattung in den Forschungs- und Förderprogrammen der Kommission vorgesehen wird.
Drucksache 592/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
... Parallel hat die EU Ende 2012 einen Aktionsplan beschlossen, der derzeit umgesetzt wird. Dazu gehört die Mitte 2014 beschlossene Einführung eines umfassenden Korrespondenzprinzips in der Mutter-Tochter-Richtlinie. Dadurch werden doppelte Steuervorteile vermieden.
Begründung
Schließung von Gesetzeslücken im Umwandlungssteuerrecht
Bekämpfung unlauteren Steuerwettbewerbs und aggressiver internationaler Steuerplanung
Umsetzung nicht aufgegriffener steuerlicher Änderungsvorschläge der Länder
Drucksache 183/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer
... Eine umfassende, grundlegende Justizreformstrategie wurde 2013 verabschiedet. Die angestrebten Reformen sollen ein effizientes, unabhängiges, unparteiisches Justizwesen hoher Qualität garantieren und Unzulänglichkeiten einer vorhergehenden Justizreform von 2006 beheben. Die Implementierung zeigt erste Erfolge. Der minutiösen Umsetzung der Reformstrategie bzw. des zugehörigen Aktionsplans wird im EU-Beitrittsprozess Serbiens besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Ein besonderes Problem bildet die teilweise extrem lange Dauer von Verfahren, die mittelbar auch Rechtsbehelfe bei Verletzung von Freiheitsrechten einschränkt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Anlage II (zu § 29a) Bosnien und Herzegowina Ghana Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik Senegal Serbien.
Artikel 2 Änderung der Beschäftigungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG:
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 113/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. XXX/XXX des Europäischen Parlaments und des Rates [Verordnung über amtliche Kontrollen] und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates - COM(2014) 180 final
... 11. Er teilt die Auffassung der Kommission im "Aktionsplan für die Zukunft der ökologischen Erzeugung in der EU", dass im ökologischen Landbau zur Bewältigung zukünftiger Herausforderungen und insbesondere zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zum Abbau von Wissens- und Erfahrungslücken Information, Sensibilisierung und verstärkte öffentliche Forschung erforderlich sind. Er bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass eine entsprechende finanzielle Ausstattung in den Forschungs- und Förderprogrammen der Kommission vorgesehen wird.
Drucksache 298/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: EU-Aktionsplan für einen neuen Konsens über die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten - COM(2014) 392 final; Ratsdok. 11533/14
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: EU-Aktionsplan für einen neuen Konsens über die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten - COM(2014) 392 final; Ratsdok. 11533/14
Drucksache 580/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Eine Investitionsoffensive für Europa - COM(2014) 903 final
... 3. So heißt es in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23./24. Oktober 2014 (auf S. 8): "Der Europäische Rat unterstützt die Absicht der neuen Kommission, eine Initiative auf den Weg zu bringen, um 300 Mrd. EUR an zusätzlichen Investitionen aus öffentlichen und privaten Quellen für den Zeitraum 2015 bis 2017 zu mobilisieren." In dem am 16. November 2014 veröffentlichten Aktionsplan der G20 von Brisbane steht: "Außerdem hat die Europäische Union im Oktober eine umfassende Initiative zur Mobilisierung zusätzlicher öffentlicher und privater Investitionen im Zeitraum 2015-2017 angekündigt. Wir fordern eine rasche Umsetzung dieser Maßnahmenpakete." Siehe zudem die in Fußnote 2 genannte Rede von EZB-Präsident Mario Draghi anlässlich der jährlichen Notenbankkonferenz in Jackson Hole am 22. August 2014.
1. Eine Investitionsoffensive für Europa
2. Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR an zusätzlichen Mitteln für Investitionen auf EU-Ebene
2.1. Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen
Abbildung 2: Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen EFSI - anfängliche Struktur nur EU-Beiträge
2.2. Aus dem neuen Fonds werden langfristige Investitionsprojekte unterstützt
2.3. Der neue Fonds wird auch Investitionen von KMU und Mid-Cap-Unternehmen fördern
2.4. Zusätzlich zu den über den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen mobilisierten 315 Mrd. EUR kann die Wirkung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds weiter gesteigert werden
3. Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft
3.1. Schaffung einer Projekt-Pipeline auf EU-Ebene
3.2. Schaffung eines Wissens- und Informationspools und Ausbau der technischen Unterstützung auf allen Ebenen: Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle in Form einer Plattform für Investitionsberatung
3.3. Zusammenarbeit mit Akteuren auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene
4. Verbesserung des Investitionsumfelds
4.1. Eine einfachere, bessere und berechenbarere Regulierung auf allen Ebenen
4.2. Neue Quellen der Langzeitfinanzierung und Schritte in Richtung Kapitalmarktunion
4.3. Gleiche Ausgangsbedingungen und Beseitigung von Investitionshindernissen im Binnenmarkt
5. Nächste Schritte
Anhang 1 WIE WIRD SICH das INVESTITIONSPROGRAMM VORAUSSICHTLICH AUSWIRKEN?
Anhang 2 WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE LANGFRISTIGER INVESTITIONEN?
Anhang 3 WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE einer Unterstützung von KMU und MID-CAPUNTERNEHMEN?
Anhang 4 Zeitplan und ETAPPENZIELE
Drucksache 420/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Tierarzneimittel - COM(2014) 558 final; Ratsdok. 13289/14
... Allerdings sieht er mit Sorge, dass der vorliegende Verordnungsvorschlag das Sicherheitsniveau bei der Zulassung und der Anwendung von Tierarzneimitteln deutlich reduziert. Die bisher EU-weit verwendeten und wirksamen Instrumente der Pharmakovigilanz (wie regelmäßige aktualisierte Unbedenklichkeitsberichte oder Erneuerungen der Zulassung) stehen nicht mehr zur Verfügung. Der Verordnungsvorschlag läuft durch die weiten Möglichkeiten der Umwidmung und der generellen Öffnung des Internethandels für Tierarzneimittel den Interessen von Tierschutz, Tiergesundheit, Verbraucher- und Umweltschutz zuwider. Dem auf EU-Ebene geltenden Aktionsplan zur Abwehr der Antibiotikaresistenz wird der Verordnungsvorschlag nicht gerecht. Darum bittet der Bundesrat die Bundesregierung, im Interesse der Tierarzneimittelsicherheit, der Abwehr von Antibiotikaresistenzen und des Tier-, Verbraucher- und Umweltschutzes, auf Änderungen des Verordnungsvorschlags hinzuwirken.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 4 Nummer 1
Zu Artikel 4 Nummer 1
Zu Artikel 4 Nummer 2
Zu Artikel 4 Nummer 3
Zu Artikel 4 Nummer 20
Zu Artikel 5
Zu Artikel 5
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 13
Zu Artikel 13
Zu Artikel 13
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu den Artikeln 21
Zu Artikel 29
Zu den Artikeln 29
Zu Artikel 30
Zu Artikel 32
Zu Artikel 32
Zu den Artikeln 33
Zu Artikel 38
Zu Artikel 54
Zu Artikel 69
Zu den Artikeln 72
Zu Artikel 73
Zu den Artikeln 82
Zu Artikel 89
Zu Kapitel VI Artikel 91 ff.
Zu Artikel 93
Zu Artikel 97
Zu Artikel 99
Zu Artikel 100
Zu Artikel 101
Zu Artikel 104
Zu Artikel 104
Zu Artikel 105
Zu Artikel 106
Zu Artikel 107
Zu Artikel 108
Zu Artikel 110
Zu Artikel 111
Zu Artikel 112
Zu Artikel 114
Zu den Artikeln 115
Zu Artikel 116
Zu Artikel 117
Zu Artikel 118
Zu Artikel 124
Zu Artikel 125
Zu Artikel 146
Zu Anhang II Nummer 1.3.1.
Zur Ergänzung der Vorlage
Zur Übersetzung der Vorlage
Vorlagenbezogene Vertreterbenennung
Drucksache 628/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2015 - Ein neuer Start - COM(2014) 910 final
... 19. Der Bundesrat begrüßt den im Arbeitsprogramm 2015 angekündigten Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung. Dieser muss den Grundsatz umsetzen, wonach Gewinne in dem Staat versteuert werden, wo sie erzielt werden. Steueroasen müssen ausgetrocknet und Steuerhinterziehungen in allen Mitgliedstaaten bekämpft werden. Wichtig ist dabei, dass Wirtschaftsstandorte nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Drucksache 312/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Grüner Aktionsplan für KMU - KMU in die Lage versetzen, Umweltprobleme in Geschäftschancen umzuwandeln - COM(2014) 440 final; Ratsdok. 11616/14
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Grüner Aktionsplan für KMU - KMU in die Lage versetzen, Umweltprobleme in Geschäftschancen umzuwandeln - COM(2014) 440 final; Ratsdok. 11616/14
Drucksache 396/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages
... Ebenso wenig wie daher der Gesetzentwurf sich mit der Verwendung des Begriffs "rassistisch" die dahinterstehende Ideologie zu eigen macht (vgl. insoweit auch die Erklärung der Europäischen Union zur Verwendung der Begriffe "Rasse" und "Rassismus", abgedruckt im Nationalen Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz, Seite 8 f.; abrufbar unter www.bmi.de), geschieht dies mit der Verwendung des Begriffs "fremdenfeindlich". Insbesondere macht sich der Entwurf damit nicht etwa - wie gelegentlich behauptet wird - die "sprachliche Exklusion" der Täter zu eigen. Im Gegenteil verdeutlicht er mit der Verwendung dieser Formulierung, die auch international gebräuchlich ist (vgl. erneut den o.g. Rahmenbeschluss 2008/913/JI sowie die Erklärung und das Aktionsprogramm zum Abschluss der Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz, Durban, 2001, abrufbar unter www.auswaertigesamt.de), dass entsprechende, auf Ausgrenzung abzielende Beweggründe zu verurteilen und daher im Rahmen der Strafzumessung grundsätzlich strafschärfend zu berücksichtigen sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2899: Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Regelungsinhalt
2.2 Erfüllungsaufwand
2.3 Sonstige Kosten
3. Bewertung durch den NKR
Drucksache 544/1/14
... vorzulegen. Dies gilt auch vor dem Hintergrund des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE). Das darin angekündigte Maßnahmenpaket ist aus Sicht des Bundesrates mit hohen Umsetzungsrisiken verbunden, insbesondere da die vorgeschlagenen investiven Maßnahmen bislang nicht gegenfinanziert sind. Zudem liegt für Teile der vorgeschlagenen Regelungen die Rechtsetzungskompetenz nicht unmittelbar bei den Mitgliedstaaten, so dass diese nur auf europäischer Ebene umgesetzt werden können.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - § 2 Nummer 4 EDL-G
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - § 2 Nummer 4 Satz 2 - neu EDL-G *
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 8a Absatz 1 Nummer 3 EDL-G
Drucksache 607/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung
... Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz
Zur Vorlage insgesamt
Zum Sektor Energiewirtschaft
Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz
Zum Sektor Verkehr
Zum Sektor Land- und Forstwirtschaft
Zu Bildungsaktivitäten im Bereich des Klimaschutzes
Zu den Folgen von Klimaschutzaktivitäten für Kommunen
Zu weiteren Klimaschutzaktivitäten
Drucksache 312/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Grüner Aktionsplan für KMU - KMU in die Lage versetzen, Umweltprobleme in Geschäftschancen umzuwandeln - COM(2014) 440 final; Ratsdok. 11616/14
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Grüner Aktionsplan für KMU - KMU in die Lage versetzen, Umweltprobleme in Geschäftschancen umzuwandeln - COM(2014) 440 final; Ratsdok. 11616/14
Drucksache 544/14
... "(4) Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag bis zum 30 April 2017 und bis zum 30. April 2020 jeweils einen Energieeffizienz-Aktionsplan im Sinne von Artikel 24 Absatz 2 der Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen
§ 5 Verbot der Behinderung oder Beeinträchtigung durch Energieunternehmen
§ 8 Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits; Verpflichtungsbefreiung
§ 8a Anforderungen an Energieaudits; Verfügbarkeit von Energieaudits
§ 8b Anforderungen an die das Energieaudit durchführenden Personen
§ 8c Nachweisführung
§ 8d Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas
Artikel 3 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 8
Zu § 8a
Zu § 8b
Zu § 8c
Zu § 8d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2924: Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
2 Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
2. 1:1-Umsetzung von EU-Recht
3. Darstellung von Evaluierungserwägungen
Drucksache 615/14
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz
Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz
Drucksache 379/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Strategie und den Aktionsplan der EU für das Zollrisikomanagement: Umgang mit Risiken, Erhöhung der Sicherheit der Lieferkette und Vereinfachung des Handels - COM(2014) 527 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Strategie und den Aktionsplan der EU für das Zollrisikomanagement: Umgang mit Risiken, Erhöhung der Sicherheit der Lieferkette und Vereinfachung des Handels - COM(2014) 527 final
Drucksache 325/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gegen unlautere Handelspraktiken zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette - COM(2014) 472 final
... 22. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Dezember 2013 zu dem Europäischen Aktionsplan für den Einzelhandel zum Nutzen aller Beteiligten.
1. Einleitung
2. Hintergrund
3. Probleme INFOLGE unlauterer Handelspraktiken
4. die VIELFALT der Massnahmen gegen unlautere PRAKTIKEN in der EU
4.1. Uneinheitliches Vorgehen gegen unlautere Praktiken
4.2. Durchsetzung
4.3. Die Supply Chain Initiative
5. eine wirksame Strategie gegen unlautere Handelspraktiken
5.1. Beteiligung aller Marktteilnehmer an der Supply Chain Initiative
5.2. Grundsätze für vorbildliche Verfahren
5.3. Gewährleistung einer wirksamen Durchsetzung auf nationaler Ebene
5.4. Mögliche Kosten und Nutzen einer Eindämmung unlauterer Handelspraktiken
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 312/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grüner Aktionsplan für KMU - KMU in die Lage versetzen, Umweltprobleme in Geschäftschancen umzuwandeln - COM(2014) 440 final; Ratsdok. 11616/14
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grüner Aktionsplan für KMU - KMU in die Lage versetzen, Umweltprobleme in Geschäftschancen umzuwandeln - COM(2014) 440 final; Ratsdok. 11616/14
Einführung und Kontext
I. KMU umweltgerechter und damit wettbewerbsfähiger und nachhaltiger machen
II. Grünes Unternehmertum für die Unternehmen der Zukunft
III. Chancen für KMU durch umweltschonendere Wertschöpfungsketten
IV. Marktzugang für grüne KMU
V. Verwaltung
Drucksache 205/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung internationaler Steuergestaltungen
... Mit der Ausdehnung des Korrespondenzprinzips und der Einführung von Rückfallklauseln im deutschen Steuerrecht wurden zwar erste Gegenmaßnahmen ergriffen. Diese Maßnahmen reichen jedoch nicht aus, da die internationale Steuergestaltung bereits darauf reagiert hat. Auch bei reinen Kapitalgesellschaftsstrukturen werden nun vermehrt Personengesellschaften zwischengeschaltet. Unter Ausnutzung der deutschen Besonderheit des Sonderbetriebsvermögens wird ein doppelter Betriebsausgabenabzug herbeigeführt. Der Refinanzierungsaufwand für Sonderbetriebsvermögen entsteht beim ausländischen unternehmerisch tätigen Gesellschafter im dortigen Ausland und wird dort auch abgezogen. Derselbe Aufwand wird wegen der innerstaatlichen Regelung nochmals in Deutschland berücksichtigt. Bereits einzelne Besteuerungsfälle in Baden-Württemberg führen hier zu erheblichen Steuerausfällen. Derartige deutsche Besonderheiten werden weder auf EU-Ebene noch im Rahmen des BEPS Aktionsplans der OECD aufgegriffen, sondern müssen zeitnah national geregelt werden.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung internationaler Steuergestaltungen
Drucksache 191/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen
... c) Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung nachdrücklich, möglichst zügig den angekündigten Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz vorzulegen, der ambitionierte quantitative Ziele und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz beinhaltet. Denn für Deutschland kann festgestellt werden, dass die Maßnahmen der Information, Beratung und finanziellen Förderung zwar wichtig sind, aber nicht ausreichen, um funktionierende Märkte für Energieeffizienz und Einsparung dauerhaft zu schaffen und den Gesamtverbrauch auch unabhängig vom Wirtschaftswachstum wirksam zu reduzieren.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu -, Nummer 2 § 58 Absatz 6 Nummer 3 - neu -,§ 60 Nummer 3 - neu - und § 62a - neu - EEG 2014
§ 62a Wasserfahrzeuge für die Schifffahrt
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 1 EEG 2014
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 2 EEG 2014
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 2 EEG 2014
5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 1 EEG 2014
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 2 Nummer 2a - neu - EEG 2014
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und d - neu - EEG 2014
8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 4 Satz 1 EEG 2014
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 EEG 2014
10. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 298/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: EU-Aktionsplan für einen neuen Konsens über die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten - COM(2014) 392 final; Ratsdok. 11533/14
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: EU-Aktionsplan für einen neuen Konsens über die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten - COM(2014) 392 final; Ratsdok. 11533/14
Drucksache 589/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates für eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung - Antrag des Freistaates Bayern -
... 5. Die Förderung wird vorerst auf selbstgenutztes Wohneigentum beschränkt. Dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) entsprechend bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, ob die Förderung von vermietetem Wohneigentum, unter der Maßgabe, dass die steuerliche Förderung den Mieterinnen und Mietern zugutekommt, ein zusätzliches Instrument sein könnte.
Drucksache 16/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Unsere Meere und Ozeane können eine wichtige Quelle umweltfreundlicher Energie werden. Erneuerbare Energien aus dem Meer, wozu sowohl Offshore-Windkraft als auch Meeresenergie1 zählen, bieten der EU die Chance, das Wirtschaftswachstum anzukurbeln und Arbeitsplätze zu schaffen, die Sicherheit der Energieversorgung zu erhöhen sowie die Wettbewerbsfähigkeit durch technologische Innovation zu steigern. Nach der Mitteilung von 2008 zur Offshore-Windenergie2 wird in vorliegender Mitteilung beleuchtet, inwieweit der Meeresenergiesektor zu den Zielen der Strategie Europa 20203 sowie zu den langfristigen Zielen der EU im Bereich der Reduzierung der Treibhausgasemissionen beitragen kann. Darüber hinaus wird ein Blick in die Zukunft dieser vielversprechenden neuen Technologie geworfen und ein Aktionsplan zur Freisetzung dieses Potenzials entworfen.
1. Beitrag zu BESCHÄFTIGUNGS-, INNOVATIONS-, KLIMASCHUTZ-UND ENERGIEZIELEN
2. AKTUELLER STAND der Erneuerbaren Energien aus dem MEER
3. VORHANDENE Unterstützung
4. VERBLEIBENDE Herausforderungen
5. Aktionsplan für MEERESENERGIE
5.1. Erste Stufe des Maßnahmenplans 2014-2016
i. Forum zum Thema Meeresenergie
a Arbeitsbereich Technologien und Ressourcen
b Arbeitsbereich Verwaltung und Finanzen
c Arbeitsbereich Umweltschutz
ii. Strategischer Fahrplan für die Meeresenergie
5.2. Zweite Stufe des Maßnahmenplans 2017-2020
iii. Europäische Industrieinitiative
iv. Sektorspezifische Leitlinien für die Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften
6. BESTANDSAUFNAHME der Fortschritte
7. Schlussfolgerung
8. Anhang 1: Übersicht über die vorgeschlagenen Massnahmen
Drucksache 132/14
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates "Umsetzung der Energiewende - Verbesserung der Energieeffizienz"
... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung um Vorlage eines konkreten Arbeitsplanes mit Meilensteinen für die Erarbeitung eines Energieeffizienz-Aktionsplanes für Deutschland, der den Anforderungen des Artikels 24 der
Drucksache 417/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Arzneifuttermitteln sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/167 /EWG des Rates - COM(2014) 556 final
... sind Mischungen aus Futtermitteln und Arzneimitteln Fütterungsarzneimittel. Diese unterliegen allen Anforderungen an die Herstellung von Arzneimitteln wie die übrigen Hersteller. Insbesondere vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Zunahme der Resistenz von Keimen gegen eine Vielzahl von Antibiotika bei Menschen und Tieren gilt es, die Ursachen hierfür genau zu analysieren. Im Rahmen des EU-Aktionsplans zur Abwehr der steigenden Gefahr der Antibiotikaresistenz und der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART) werden langfristig Maßnahmen im Bereich der Humanmedizin und Tierhaltung/Veterinärmedizin als erforderlich angesehen. Im Bereich der Veterinärmedizin kann dies nur dann zielführend sein, wenn auch die orale Anwendung der Arzneifuttermittel weiterhin den Anforderungen des Tierarzneimittelrechts unterliegt.
Drucksache 629/14
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Euratom-Vertrags
... Im Jahr 2012 wurde im Rahmen von Gremien auf der Basis des Euratom-Vertrages auf europäischer Ebene eine transparente Risiko- und Sicherheitsbewertung (so genannte EU-Stresstests) von Kernkraftwerken unter Beteiligung von Vertretern aus allen Mitgliedstaaten durchgeführt. Die Ergebnisse liegen seit dem 26. April 2012 vor. Im Anschluss an die von der European Nuclear Safety Regulators Group (ENSREG) durchgeführten Überprüfungen wurde ein Aktionsplan zur weiteren Vorgehensweise erarbeitet. Der ENSREG Aktionsplan sah vor, dass jedes Land u.a. auf Basis der im EU-Stresstest ausgesprochenen Empfehlungen und Vorschläge einen nationalen Aktionsplan erstellt und bis Ende 2012 veröffentlicht. Die aus den jeweiligen Untersuchungen resultierenden Empfehlungen dienen der Erhöhung der Robustheit der einschlägigen Anlagen und leisten somit einen Beitrag zur nuklearen Sicherheit in der EU. Die zügig abgestimmten EU-Stresstests und deren Folgeprozesse sind aus Sicht der Bundesregierung ein Beispiel dafür, dass die Bestimmungen des Euratom-Vertrags nach wie vor eine tragfähige Rechtsgrundlage darstellen.
Drucksache 417/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Arzneifuttermitteln sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/167 /EWG des Rates - COM(2014) 556 final
... sind Mischungen aus Futtermitteln und Arzneimitteln Fütterungsarzneimittel. Diese unterliegen allen Anforderungen an die Herstellung von Arzneimitteln wie die übrigen Hersteller. Insbesondere vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Zunahme der Resistenz von Keimen gegen eine Vielzahl von Antibiotika bei Menschen und Tieren gilt es, die Ursachen hierfür genau zu analysieren. Im Rahmen des EU-Aktionsplans zur Abwehr der steigenden Gefahr der Antibiotikaresistenz und der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART) werden langfristig Maßnahmen im Bereich der Humanmedizin und Tierhaltung/Veterinärmedizin als erforderlich angesehen. Im Bereich der Veterinärmedizin kann dies nur dann zielführend sein, wenn auch die orale Anwendung der Arzneifuttermittel weiterhin den Anforderungen des Tierarzneimittelrechts unterliegt.
Drucksache 628/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2015 - Ein neuer Start - COM(2014) 910 final
... 18. Er begrüßt den im Arbeitsprogramm 2015 angekündigten Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung. Dieser muss den Grundsatz umsetzen, wonach Gewinne in dem Staat versteuert werden, wo sie erzielt werden. Steueroasen müssen ausgetrocknet und Steuerhinterziehungen in allen Mitgliedstaaten bekämpft werden. Wichtig ist dabei, dass Wirtschaftsstandorte nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Drucksache 420/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Tierarzneimittel - COM(2014) 558 final; Ratsdok. 13289/14
... Allerdings sieht der Bundesrat mit Sorge, dass der vorliegende Verordnungsvorschlag das Sicherheitsniveau bei der Zulassung und der Anwendung von Tierarzneimitteln deutlich reduziert. Die bisher EU-weit verwendeten und wirksamen Instrumente der Pharmakovigilanz (wie regelmäßige aktualisierte Unbedenklichkeitsberichte oder Erneuerungen der Zulassung) stehen nicht mehr zur Verfügung. Der Verordnungsvorschlag läuft durch die weiten Möglichkeiten der Umwidmung und der generellen Öffnung des Internethandels für Tierarzneimittel den Interessen von Tierschutz, Tiergesundheit, Verbraucher- und Umweltschutz zuwider. Dem auf EU-Ebene geltenden Aktionsplan zur Abwehr der Antibiotikaresistenz wird der Verordnungsvorschlag nicht gerecht. Darum bittet der Bundesrat die Bundesregierung, im Interesse der Tierarzneimittelsicherheit, der Abwehr von Antibiotikaresistenzen und des Tier-, Verbraucher- und Umweltschutzes, auf Änderungen des Verordnungsvorschlags hinzuwirken.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 4 Nummer 1
Zu Artikel 4 Nummer 1
Zu Artikel 4 Nummer 2
Zu Artikel 4 Nummer 3
Zu Artikel 4 Nummer 20
Zu Artikel 5
Zu Artikel 5
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 13
Zu Artikel 13
Zu Artikel 13
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu den Artikeln 21
Zu Artikel 29
Zu den Artikeln 29
Zu Artikel 30
Zu Artikel 32
Zu Artikel 32
Zu den Artikeln 33
Zu Artikel 38
Zu Artikel 54
Zu Artikel 69
Zu den Artikeln 72
Zu Artikel 73
Zu den Artikeln 82
Zu Artikel 89
Zu Kapitel VI Artikel 91 ff.
Zu Artikel 93
Zu Artikel 97
Zu Artikel 99
Zu Artikel 100
Zu Artikel 101
Zu Artikel 104
Zu Artikel 104
Zu Artikel 105
Zu Artikel 106
Zu Artikel 107
Zu Artikel 108
Zu Artikel 110
Zu Artikel 111
Zu Artikel 112
Zu Artikel 114
Zu den Artikeln 115
Zu Artikel 116
Zu Artikel 117
Zu Artikel 118
84. Zu Artikel 118 wird die Bundesregierung gebeten klarzustellen, ob die zu erstellende Liste antimikrobielle Wirkstoffe oder Arzneimittel enthalten soll. Wobei bei letzterem zu klären wäre, ob es sich um Tier- und/oder Humanarzneimittel handelt. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, die antimikrobiell wirksamen Stoffe zu listen, die nicht nach den Artikeln 115 und 116 umgewidmet werden dürfen.
Zu Artikel 124
Zu Artikel 125
Zu Artikel 146
Zu Anhang II Nummer 1.3.1.
Zur Ergänzung der Vorlage
Zur Übersetzung der Vorlage
Vorlagenbezogene Vertreterbenennung
Drucksache 273/14
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan 2014 der Bundesrepublik Deutschland
Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan 2014 der Bundesrepublik Deutschland
Drucksache 21/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan Unternehmertum 2020 - Den Unternehmergeist in Europa neu entfachen - COM(2012) 795 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan Unternehmertum 2020 - Den Unternehmergeist in Europa neu entfachen - COM(2012) 795 final
Drucksache 207/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2013
... (87) Verschiedene Maßnahmen haben zu dieser Entwicklung beigetragen. Die Hightech-Strategie bündelt die Forschungs- und Innovationsaktivitäten der Bundesregierung in den fünf Bedarfsfeldern Klima/Energie, Gesundheit/Ernährung, Kommunikation, Mobilität und Sicherheit (vgl. NRP 2012, Tz 91). Im Aktionsplan zur Hightech-Strategie (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 28 und 29) wurden für zehn Zukunftsprojekte konkrete wissenschaftliche und technologische Ziele definiert und mit Maßnahmen aus Politik Wirtschaft und Wissenschaft unterlegt. Zudem wurde im Rahmen der Hightech-Strategie ein innovationspolitisches Konzept erarbeitet, um die hohe Innovationsfähigkeit Deutschlands weiter auszubauen (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 30). Auch die Länder haben neue Strategien zur Stärkung ihrer Innovationsstandorte entwickelt und erfolgreich umgesetzt. Die Länderprogramme haben dabei nachhaltig Impulse gesetzt und teilweise modellbildend für die zukünftige Forschungs- und Innovationsförderung gewirkt.
Nationales Reformprogramm 2013
3 Einführung
I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld
Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung
Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt
II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland
1. Öffentliche Finanzen
Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel
Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates
Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege
Effizienz des Steuersystems
2. Finanzmärkte
Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor
5 Landesbanken
3. Erwerbsbeteiligung
Steuern und Abgabenlast senken
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
Lohnentwicklung in Deutschland
Anreize für Zweitverdiener
Kindertagesbetreuung ausbauen
4. Infrastruktur und Wettbewerb
Den Wettbewerb stärken
Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur
Wettbewerb bei Dienstleistungen
III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen
Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren
1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan
Allgemeine Rahmenbedingungen
Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland
Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren
Qualifizierte Zuwanderung erleichtern
2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern
Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011
3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen
Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+
4. Bildungsniveau verbessern
5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
5 Armutsgefährdung
IV. Der Euro-Plus-Pakt
1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt
2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt
Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit
5 Beschäftigung
Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
5 Finanzstabilität
V. Verwendung der EU-Strukturmittel
Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:
VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure
Tabelle
Tabelle
Drucksache 709/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Die Bildung öffnen: Innovatives Lehren und Lernen für alle mithilfe neuer Technologien und frei zugänglicher Lehr- und Lernmaterialien - COM(2013) 654 final
... )27 sollten sich die europäischen Staaten gemeinsam dafür einsetzen, öffentlich finanzierte Lehrmittel kostenlos allen Nutzern zur Verfügung zu stellen, die sie zum Lernen oder Lehren verwenden möchten. Werkzeuge wie offene Qualitätsstandards sollten OER-Entwicklern helfen, die Qualität des Schaffungsprozesses und der Ressourcen selbst stärker in den Vordergrund zu stellen. Zudem gilt in den meisten Ländern derzeit ein höherer Mehrwertsteuersatz für digitale (Lehr-)Bücher als für gedruckte (Lehr-)Bücher. Viele Interessenträger drängen darauf, diese unterschiedlichen Steuersätze anzupassen, um die Nutzung digitaler Ressourcen zu fördern. Die Kommission befasst sich derzeit mit dieser Frage und wird bis Ende 2013 Folgemaßnahmen zum Mehrwertsteuer-Aktionsplan vorlegen. Zudem wurde in den Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters 2013 darauf hingewiesen, dass die inhärente Ineffizienz einiger nationaler Steuersysteme (z.B. bestimmte reduzierte Mehrwertsteuersätze und Steuerbefreiungen) behoben werden muss.
Mitteilung
... dabei bieten die neuen Technologien die Chance für eine effizientere und gerechtere Bildung
1. Offene Lernumgebungen: Innovationschance für Einrichtungen, Lehrkräfte und Lernende
1.1. Innovative Bildungsträger
... um Anreize für innovative Lernmethoden zu schaffen
1.2. Innovative Lehrkräfte
... um sich in Nutzergemeinschaften zu vernetzen
... und sollten Anerkennung für neue Lehrmethoden erhalten
1.3 Innovation für Lernende
... und dass ihre digital erworbenen Kompetenzen problemlos bescheinigt und für weiteres Lernen oder eine Beschäftigung anerkannt werden
2. Freie Lehr- und Lernmaterialien: frei verfügbares Wissen als Chance für eine bessere und leichter zugängliche Bildung
... und die Rechte und Pflichten der Nutzer von urheberrechtlich geschützten Lehrmitteln sollten grenzüberschreitend transparenter werden
3. Konnektivität und Innovation: Partnerschaften für Infrastrukturen, neue Produkte und Dienstleistungen sowie Interoperabilität
... und es bedarf offener Standards für die Interoperabilität, um Größenvorteile nutzen zu können
... damit die europäischen Märkte für digitale Anwendungen und Inhalte wachsen können
4. Die Chancen der digitalen Revolution durch abgestimmtes Handeln nutzen
... zwischen allen Akteuren abgestimmtes Handeln
.. und ein besseres Verständnis aller noch nicht genutzten Chancen der digitalen Revolution
Drucksache 49/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Wahlrechts behinderter Menschen
... 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich die in ihrem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossene Studie zur aktiven und passiven Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an Wahlen zum Abschluss zu bringen und die von ihr angekündigten Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Partizipation vorzulegen.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Wahlrechts behinderter Menschen
Drucksache 113/13
... Andere Änderungen tragen der technischen Weiterentwicklung Rechnung, so z.B. im Bereich der Wärmeleitfähigkeit der Dämmstoffe. Die praktischen Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass bei Dämmmaßnahmen an Bauteilen, an denen die Dicke der Dämmschicht konstruktiv begrenzt ist, selten Dämmstoffe der Wärmeleitgruppe (WLG) 040 eingebaut werden. Im Regelfall werden energetisch höherwertige Dämmstoffe der WLG 035 verwendet. Der Einbau der höherwertigen Dämmstoffe ist dabei auch vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit vorteilhaft, da sich die nur unwesentlich höheren Anschaffungskosten der WLG 035 gegenüber der WLG 040 in kurzer Zeit amortisieren. Für Dämmmaßnahmen an Bauteilen mit begrenzter Dämmschichtdicke wird somit ein Dämmstoff mit einem Bemessungswert für die Wärmeleitfähigkeit von • = 0,035 W/(m2•K) gefordert. Dadurch werden die energetischen Anforderungen für diese spezielle Regelung von Ausnahmetatbeständen um 12,5 Prozent angehoben. Das Erfordernis des Einbaus höherwertiger Dämmstoffe der WLG 035 im Rahmen dieser Ausnahmetatbestände soll nicht für den speziellen Fall gelten, dass Dämmstoffe durch Einblasen in die Hohlräume von obersten Geschossdecken eingebracht werden. Die hierfür nach dem Stand der Technik regelmäßig verwendeten Dämmstoffe erreichen die ansonsten geforderte Wärmeleitfähigkeit von • = 0,035 W/(m2•K) nicht. Für Einblasdämmstoffe soll daher ein Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit von • = 0,045 W/(m2•K) vorausgesetzt werden, bei dessen Unterschreitung die Anforderung bei ausgefülltem Hohlraum als erfüllt gilt. Mit der Anforderung von • = 0,045 W/(m2•K) wird zudem für diesen speziellen Anwendungsfall der Einsatz von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen wie zum Beispiel Holzfaser- und Zellulosedämmstoffen ermöglicht. Dies entspricht dem Ziel der Bundesregierung, den stofflichen Einsatz nachwachsender Rohstoffe weiter zu fördern, wie es unter anderem im Aktionsplan zur stofflichen Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen beschrieben ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Energieeinsparverordnung
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich.
§ 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien
§ 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
§ 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
§ 26b Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.
§ 26c Registriernummern
§ 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen
§ 26e Erfahrungsberichte der Länder
§ 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden
§ 30 Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik
Tabelle
Tabelle
Tabelle
3.1 Grundsätze
3.2 Begrenzung der Sonneneintragskennwerte
3.3 Begrenzung der Übertemperatur-Gradstunden
Tabelle
Tabelle
2.1.5 Werden in Nichtwohngebäuden bauliche oder anlagentechnische Komponenten eingesetzt, für deren energetische Bewertung keine anerkannten Regeln der Technik oder keine gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 dritter Teilsatz bekannt gemachten gesicherten Erfahrungswerte vorliegen, so dürfen die energetischen Eigenschaften dieser Komponenten unter Verwendung derselben Randbedingungen wie in den Berechnungsverfahren nach DIN V 18599: 2011-12 durch dynamischthermische Simulationsrechnungen ermittelt werden.
Tabelle
2.1.9 Im Falle gemeinsamer Heizungsanlagen für mehrere Gebäude darf für die Berechnung Anlage 1 Nummer 2.8 sinngemäß angewendet werden.
3.2.4 Der im vereinfachten Verfahren nach Maßgaben der Nummern 3.2.1 bis 3.2.3 ermittelte Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach Nummer 1.1 ist um 10 Prozent zu reduzieren; der reduzierte Wert ist der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs des zu errichtenden Gebäudes.
Tabelle
Anlage 4 (zu § 6 Absatz 1) Anforderungen an die Dichtheit des gesamten Gebäudes
Anlage 6 (zu § 16) Muster Energieausweis Wohngebäude
Anlage 7 (zu § 16) Muster Energieausweis Nichtwohngebäude
Anlage 8 (zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs
Anlage 9 (zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung
II. Wesentliche Regelungen im Überblick
III. Wirtschaftliche Vertretbarkeit und Zumutbarkeit
IV. Alternativen
V. Gesetzesfolgen
1. Allgemeine Folgen der Verordnung
2. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Ohne Erfüllungsaufwand
b Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung
aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten
bb Energieausweise
cc Stichprobenkontrollen
aaa Unabhängiges Kontrollsystem
bbb Stichprobenkontrollen bei Neubauten
3. Kosten für die Wirtschaft
a Ohne Erfüllungsaufwand
b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten
bb Energieausweise, Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen
c Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten
bb Energieausweise
VI. Zeitliche Geltung
VII. Gemeinschaftsrechtliche Fragen
VIII. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
IX. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 21
Zu § 26c Registriernummern
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 26e Erfahrungsberichte der Länder
Zu § 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 3a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2462: Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (BMVBS/BMWi)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen:
4 Erfüllungsaufwand:
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund/Länder/Gemeinden
Drucksache 737/13
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... - unter Hinweis auf das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Ägypten von 2001, das 2004 in Kraft getreten ist und durch den Aktionsplan von 2007 gestärkt wurde, und auf den Fortschrittsbericht der Kommission vom 20. März 2013 über die Umsetzung dieses Abkommens, - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Ko-Vorsitzenden nach der Tagung der Arbeitsgruppe EU-Ägypten vom 14. November 2012,
Entschließung
Entschließung
Allgemeine Erwägungen
Die Verbesserung der Fähigkeiten der EU zur Planung und Durchführung militärischer Operationen
Die Stärkung der Gefechtsverbände der EU, des schnellen Krisenreaktions- und Stabilisierungsinstruments der Union
Der Aufbau von Strukturen und Fähigkeiten zur Bewältigung von Mängeln bei Schlüsselkompetenzen
Mehr Kohärenz in ständigen multinationalen Strukturen der EU-Mitgliedstaaten
Die Stärkung der europäischen Dimension im Bereich Ausbildung, Schulung und Übungen
Die Ausweitung der Vorteile der Zusammenarbeit zwischen EU und NATO
Eine neue Ebene der GSVP
Entschließung
Fakultativer Rechtsrahmen für europäische transnationale Unternehmensvereinbarungen
Entschließung
Drucksache 616/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen: Teilhabe - Beeinträchtigung - Behinderung
... 3. - Obwohl die Bundesregierung in dem Teilhabebericht feststellt, dass die aktive Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderung gestärkt werden muss, sind im Haushaltsentwurf für 2014 unter dem Titel "Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung" neben den 3,6 Millionen Euro für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Behindertenpolitik und Teilhabebericht keine zusätzlichen Haushaltsmittel für weitere Inklusionsprojekte eingeplant.
Drucksache 616/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen - Teilhabe - Beeinträchtigung - Behinderung
... b) Obwohl die Bundesregierung in dem Teilhabebericht feststellt, dass die aktive Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderung gestärkt werden muss, sind im Haushaltsentwurf für 2014 unter dem Titel "Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung" neben den 3,6 Millionen Euro für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Behindertenpolitik und Teilhabebericht keine zusätzlichen Haushaltsmittel für weitere Inklusionsprojekte eingeplant.
Drucksache 768/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - COM(2013) 451 final; Ratsdok. 12730/13 in Verbindung mit
... Änderungen der anzuwendenden Berechnungsverfahren zum Umgebungslärm, des Umfangs der zu erhebenden Daten oder des Umfangs der bei der Lärmaktionsplanung umzusetzenden Anforderungen greifen wesentlich in den durch die jeweils zuständige Landesbehörde zu leistenden Aufwand bzw. in die im Rahmen der kommunalen Planungstätigkeit und Planungshoheit der Kommunen umzusetzende Aufgabe der Lärmaktionsplanung ein. Zur Fortentwicklung und Harmonisierung der Berechnungs- und Bewertungsverfahren zum Umgebungslärm läuft bereits langjährig ein Abstimmungsprozess der Mitgliedstaaten und weiterer Akteure (CNOSSOS-EU), welcher als Abschluss ein ordentliches Rechtsetzungsverfahren erfordert;
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.