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0003/05B
0122/05
0905/1/04
0905/04B
0852/04
0438/04
0905/04
0438/04B
0458/04B
0438/1/04
0850/04
0888/04
0940/03
0736/03
0325/03B
0661/03B
0735/03
0120/1/03
0560/03B
0560/1/03
0120/03B
Drucksache 303/06

... Auch Informationen, die sich dem Vermittler in der konkreten Vermittlungssituation aufdrängen, muss er berücksichtigen. Wenn es also um eine Hausratsversicherung geht und dem Vermittler im Haus des Kunden weit überdurchschnittliche Wertgegenstände auffallen, hat er auf die Gefahr einer möglichen Unterdeckung hinzuweisen. Andererseits muss der Vermittler von sich aus keine allgemeine Risikoanalyse durchführen und z.B. nach dem Bestehen einer Berufsunfähigkeitsversicherung fragen wenn er vom Kunden wegen einer Hausratsversicherung kontaktiert wird.



Drucksache 931/05

... 35. ist der Auffassung, dass die kleinen und mittleren Unternehmen nicht von einer aktiven Teilhabe an der globalisierten Wirtschaft ferngehalten werden dürfen, und fordert deshalb, dass die Kommission Anreize für die Vernetzung dieser Art von Unternehmen vorsieht; fordert ferner, dass die Statuten der europäischen Aktiengesellschaften und Genossenschaften so angepasst werden, dass auch diese Unternehmensformen gleichberechtigte Akteure in der globalisierten Wirtschaft werden;



Drucksache 25/05

... 3. Wird der Antrag an einen anderen als den verantwortlichen Mitgliedstaat gestellt, so kontaktieren die Behörden des Mitgliedstaats, an den der Antrag gerichtet wurde, die Behörden des verantwortlichen Mitgliedstaats. Der verantwortliche Mitgliedstaat überprüft die Richtigkeit der Daten und die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung im VIS.



Drucksache 105/05

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass eine Weiterentwicklung des deutschen Immobilienmarktes vor dem Hintergrund der internationalen Standards unerlässlich ist und die Einführung von Real Estate Investment Trusts (REITs) daher einen wichtigen Schritt darstellt, um ein international akzeptiertes, zukunftsträchtiges Produkt auch im Inland zu ermöglichen und dadurch den Finanzplatz zu stärken. REITs, nach ausländischem Vorbild sind börsennotierte Aktiengesellschaften, die sich überwiegend mit der Verwaltung von Immobilien befassen, und bei denen die Besteuerung vornehmlich beim Anteilseigner erfolgt.



Drucksache 341/05

... Die vorgeschlagene Regelung dient auch dazu, familiengeführte Unternehmen von den Unwägbarkeiten eines Mittelentzugs durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer zu befreien, denen große Aktiengesellschaften und Konzerne mit Publikumsbeteiligungen nicht ausgesetzt sind. Sie soll insoweit die Chancengleichheit mittelständischer Unternehmen gegenüber Großunternehmen wieder herstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 341/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Artikel 1
Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom BGBl. I S zuletzt geändert durch Artikel ... des ... vom ..., BGBL. I, S wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997, BGBl. I S. 378, zuletzt geändert durch Artikel 13 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29. Dezember 2003, BGBL. I, S. 3076, wird wie folgt geändert:

§ 28
Stundung und Erlöschen der Steuer bei begünstigtem Vermögen

Begründung

I .Allgemeines

1. Verfassungsrechtliche Fragen

2. Verhinderung missbräuchlicher Umgestaltung von nichtproduktivem Vermögen zu Betriebsvermögen

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 4

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nr. 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nr. 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 5

Zu Nr. 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nr. 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nr. 7

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 3/3/05

... Der Versandstichtag sollte sowohl für Inhaber wie für Namensaktiengesellschaften gesetzlich einheitlich 21 Tage vor der Hauptversammlung betragen. Zwar würde damit der bisherige erste Versandstichtag von etwa 28 Tagen vor der Hauptversammlung um eine Woche verkürzt, jedoch würde dies durch den



Drucksache 397/05

... Mit der Verlagerung der Regelung über die Anfechtungsfrist in den verfahrensrechtlichen Teil des Wohnungseigentumsgesetzes werden die für die Beschlussanfechtung maßgeblichen Bestimmungen zusammengeführt. Es handelt sich bei der Anfechtungsfrist jedoch weiterhin um eine materiellrechtliche Ausschlussfrist, nicht etwa um eine Zulässigkeitsvoraussetzung für die Anfechtungsklage. Insoweit gilt nichts anderes als für die aktienrechtliche Anfechtungsklage, für die ebenfalls eine Anfechtungsfrist vorgeschrieben ist, die unbeschadet des Standorts in einer Vorschrift, die überwiegend verfahrensrechtliche Bestimmungen trifft, als materiellrechtliche Frist eingestuft wird (vgl. Hüffer,



Drucksache 455/05

... Aktiengesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 455/05




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz KapMuG)

Abschnitt 1
Musterfeststellungsantrag; Vorlageverfahren

§ 1
Musterfeststellungsantrag

§ 2
Bekanntmachung im Klageregister

§ 3
Unterbrechung des Verfahrens

§ 4
Vorlage an das Oberlandesgericht

§ 5
Sperrwirkung des Vorlagebeschlusses

Abschnitt 2
Durchführung des Musterverfahrens

§ 6
Bekanntmachung des Musterverfahrens

§ 7
Aussetzung

§ 8
Beteiligte des Musterverfahrens

§ 9
Allgemeine Verfahrensregeln

§ 10
Vorbereitung des Termins

§ 11
Wirkung von Rücknahmen

§ 12
Rechtsstellung des Beigeladenen

§ 13
Erweiterung des Gegenstandes des Musterverfahrens

§ 14
Musterentscheid

§ 15
Rechtsbeschwerde

Abschnitt 3
Wirkung des Musterentscheids; Kosten

§ 16
Wirkung des Musterentscheids

§ 17
Gegenstand der Kostenentscheidung im Prozessverfahren

§ 18
Verstoß gegen die Vorlagevoraussetzungen an das Oberlandesgericht

§ 19
Kostenentscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren

§ 20
Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 32b
Ausschließlicher Gerichtsstand bei falschen, irreführenden oder unterlassenen öffentlichen Kapitalmarktinformationen

§ 325a
Feststellungswirkung des Musterentscheids

Artikel 2a
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 31

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 118

Artikel 4
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 51a
Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz.

§ 51a
Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

Artikel 5
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 23a
Gegenstandswert im Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

Artikel 7
Änderung des Verkaufsprospektgesetzes

Artikel 8
Änderung des Börsengesetzes

§ 48
(weggefallen)

§ 55
Haftung für den Unternehmensbericht

Artikel 9
Inkrafttreten; Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 482/05

... Nach dem Wort „Aktiengesellschaften" wird die Angabe „(Aktiengesellschaften)" eingefügt und nach dem Wort ,Bundespost" wird die Angabe „(Bundesanstalt)" eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 482/05




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bundesanstalt Postgesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt gefasst:

2. § 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

3. § 2 wird wie folgt geändert:

4. § 3 wird wie folgt geändert

5. in der Überschrift des dritten Abschnitts

6. § 4 wird wie folgt gefasst:„§ 4 Leitung

7. § 5 wird wie folgt geändert:

8. § 6 wird wie folgt geändert:

9. § 7 wird wie folgt geändert:

10. § 8 wird wie folgt geändert:

11. Der vierte Abschnitt wird aufgehoben.

12. Die §§ 11 bis 14 werden aufgehoben.

13. In § 15

14. § 16 wird wie folgt gefasst:

15. § 17 wird aufgehoben.

16. In § 18

17. § 19 wird wie folgt geändert:

18. § 20 wird wie folgt geändert:

19. § 21 wird wie folgt geändert:

20. § 22 wird wie folgt gefasst:

21. § 23 wird wie folgt gefasst:

22. § 24 wird wie folgt geändert:

23. § 25 wird wie folgt geändert:

24. § 26 wird wie folgt geändert:

25. Nach § 26 wird folgende Überschrift eingefügt:

26. Nach der Überschrift „Unterabschnitt 1 Verwaltung der Postbeamtenkrankenkasse werden folgende §§ 26a bis 26d eingefügt:

27. Nach § 26d wird folgende Überschrift eingefügt:

28. Nach der Überschrift „Unterabschnitt 2 Wirtschaftsführung der Postbeamtenkrankenkasse werden folgende §§ 26e bis 26k eingefügt:

29. Nach § 26k wird die folgende Überschrift eingefügt:

30. § 28 wird wie folgt geändert:

31. § 29 wird wie folgt geändert:

32. § 30 wird wie folgt gefasst:

Artikel 2
Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Personalrechtlichen Begleitgesetzes zum Telekommunikationsgesetz

Artikel 4
Änderung der Bundeslaufbahnverordnung

Artikel 5
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei der Bundesanstalt für Post und

Artikel 6
Änderung des Münzgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Beendigung der Zahlungsmitteleigenschaft der auf Deutsche Mark lautenden Banknoten und der auf Deutsche Mark oder Deutsche Pfennig lautenden Bundesmünzen

Artikel 8
Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes

Artikel 9
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 10
Neufassung des Bundesanstalt Postgesetzes und des Postpersonalrechtsgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 9/05

... b) Anteilsrechte, Aktien und Obligationen an Gesellschaften und andere Arten von Beteiligungen an Gesellschaften;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesrepublik Nigeria über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen Für die Zwecke dieses Vertrags

Artikel 2
Geltungsbereich des Vertrags

Artikel 3
Förderung von Kapitalanlagen

Artikel 4
Inländerbehandlung und Meistbegünstigungsbestimmungen

Artikel 5
Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 6
Transferierungen

Artikel 7
Eintritt in Rechte

Artikel 8
Günstigere Bestimmungen und andere Verpflichtungen

Artikel 9
Anwendbarkeit

Artikel 10
Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien

Artikel 11
Beilegung von Streitigkeiten zwischen einem Investor und einer Vertragspartei

Artikel 12
Protokoll

Artikel 13
Änderung oder Revision

Artikel 14
Inkrafttreten, Dauer und Beendigung

Protokoll zum
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesrepublik Nigeria über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 3

3. Zu Artikel 4

4. Zu Artikel 6

Denkschrift

I. Allgemeines

I I . B e s o n d e r e s

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zum Protokoll


 
 
 


Drucksache 911/1/05

... " gestrichen und klargestellt werden, dass eine Autorisierung ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen kann. Ergänzend könnte festgeschrieben werden, dass im Zweifelsfall der Zahlungsdienstleister nachzuweisen hat, dass eine schlüssige Erklärung vorliegt. Artikel 43 Abs. 2 am Ende bestimmt, dass der Zahlungsdienstleister das Zahlungsverifikationsinstrument nur sperren darf, wenn er sich zuvor im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bemüht hat, den Inhaber dieses Instruments zu kontaktieren, um zu prüfen, ob ein Betrug vorliegt. Hier ist zu berücksichtigen, dass in der Zeit, in der die Bank vor Sperre des Zugriffsinstruments versucht, mit dem Kunden Kontakt aufzunehmen, erhebliche Schäden durch tatsächlichen Missbrauch entstehen können. Deswegen sollte es dem Zahlungsdienstleister möglich sein, jedenfalls bei dringenden Anhaltspunkten einer missbräuchlichen Verwendung das Zugriffsinstrument sofort, vor Kontaktaufnahme mit dem Zahlungsdienstnutzer zu sperren.



Drucksache 92/05 (Beschluss)

... e) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Regelung zur Angabe des Preises je eingehender Kurzwahlsendung sowie zur Angabe der Höchstzahl der eingehenden Kurzwahlsendungen im Abrechnungszeitraum bei ereignisbezogenen Diensten zu überprüfen. Bei ereignisbezogenen Diensten (z.B. Fußballtore, Aktienkurse beim Erreichen vordefinierter Werte oder Stauinformationen) kann die Häufigkeit des Eintritts des Ereignisses und damit die Anzahl der Kurzwahlsendungen nicht im Voraus bestimmt werden. Wird ein solcher Dienst unabhängig von der Anzahl der Kurzwahlsendungen pauschal pro Abrechnungszeitraum tarifiert, lässt sich auch der Preis je eingehender Kurzwahlsendung nicht im Voraus ermitteln. Für den Fall ereignisbezogener Dienste ist die Erfüllung der genannten Verpflichtungen daher unmöglich.



Drucksache 871/05

... Nur den nationalen Behörden, die für die Prävention, Aufdeckung oder Untersuchung von Straftaten zuständig sind, wird Zugang zum VIS gewährt; außerdem wird diesen Behörden die Verpflichtung auferlegt, eine zentrale Zugangsstelle zu kontaktieren, die das VIS in ihrem Auftrag nach Erhalt eines hinreichend begründeten Antrags in dem jeweiligen Fall konsultiert. Diese für die innere Sicherheit zuständigen Behörden und die zentralen Zugangsstellen werden im Anhang zu dem Beschluss genau aufgeführt.



Drucksache 398/05

... Die Angabe der auf jedes Vorstandsmitglied entfallenden Vergütung bei börsennotierten Aktiengesellschaften erleichtert die Feststellung, ob - den Anforderungen des § 87 Abs. 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Handelsgesetzbuchs

1. § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a wird wie folgt gefasst:

2. § 286 wird wie folgt geändert:

3. In § 289 Abs. 2 wird der Punkt am Ende der Nummer 4 durch ein Semikolon ersetzt und folgende Nummer angefügt:

4. § 314 wird wie folgt geändert:

5. In § 315 Abs. 2 wird der Punkt am Ende der Nummer 3 durch ein Semikolon ersetzt und folgende Nummer angefügt:

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung, Notwendigkeit, wesentlicher Inhalt

2. Gesetzesfolgen

3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

4. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte und die Wirtschaft

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 3/05

... Die geltenden aktienrechtlichen Bestimmungen zur Haftung der Vorstände und Aufsichtsräte bei Pflichtverletzungen im Verhältnis zur Gesellschaft (sog. Innenhaftung) sind sehr streng. Allerdings werden auch offensichtlich berechtigte Ansprüche in gravierenden Fällen oft nicht geltend gemacht. Die Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung ist ein wichtiges Schutzinstrument der Aktionäre. Mitunter sind aber der betriebswirtschaftliche und der gesamtwirtschaftliche Schaden, die durch die Anfechtungsklage eines Kleinstaktionärs und die daraus resultierende Handlungsunfähigkeit der Gesellschaft entstehen, durch das Rechtsschutzinteresse des Einzelnen nicht mehr zu rechtfertigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 2
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 329/05

... l. I S. 372) aufgelösten Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung; hiernach kann die Hauptversammlung (Gesellschafterversammlung) bis zum 31. Dezember 1964 die Fortsetzung beschließen. Es regelt darüber hinaus die Fortsetzung einer nach § 56 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des D-Markbilanzgesetzes für das Saarland vom 30. Juni 1959 (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/05




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vermögenszuordnungsgesetzes(105-7)

§ 1c
Rückabwicklung zuordnungswidriger Veräußerungen

Artikel 2
Aufhebung des Zuordnungsergänzungsgesetzes(105-7-2)

Artikel 3
Aufhebung des Rechtspflege-Anpassungsgesetzes(105-11)

Artikel 5
Aufhebung der Ermäßigungssatz-Anpassungsverordnung(105-26)

Artikel 6
Auflösung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das

Artikel 8
Aufhebung des Gesetzes über die Sammlung des Bundesrechts(114-2)

Artikel 9
Aufhebung des Gesetzes zur Bereinigung des Bundesrecht gewordenen ehemaligen bayerischen Landesrechts(114-3)

Artikel 11
Auflösung des Betreuungsgesetzes(200-3)

Artikel 12 Aufhebung des Gesetzes über die Änderung des § 29 des Grundsteuergesetzes(2330-3-1)

Artikel 14
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz(300-1)

Artikel 15
Auflösung des Justiz mitteilungsgesetzes und Gesetzes zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze(300-1/1)

Artikel 16
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz(300-1-1)

Artikel 17
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes(300-2)

Artikel 18
Auflösung des Gesetzes zur Stärkung der Unabhängigkeit der Richter und Gerichte(300-2/1)

Artikel 19
Auflösung des Gesetzes zur allgemeinen Einführung eines zweiten Rechtszuges in Staatsschutz-Strafsachen(300-2-1)

Artikel 21
Aufhebung der Verordnung zur einheitlichen Regelung der Gerichtsverfassung(300-5)

Artikel 22
Aufhebung des Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts(300-6)

Artikel 24
Aufhebung des Gesetzes über das Gerichtswesen in Berlin(300-8)

Artikel 25
Aufhebung der Zweiten Verordnung über die Zuständigkeit in Justizverwaltungssachen(300-12)

Artikel 27
Änderung des Deutschen Richtergesetzes(301-1)

Artikel 28
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes(301-1/1)

Artikel 29
Auflösung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes(301-1/2)

Artikel 30
Auflösung des Gesetzes zur Verkürzung der Juristenausbildung(301-1/3)

Artikel 31
Aufhebung der Verordnung über das allgemeine Dienstalter der Richter in besonderen Fällen(301-1-1)

Artikel 33
Auflösung des Gesetzes zur Änderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter und der Präsidialverfassung der

Artikel 34
Auflösung des Gesetzes zur Änderung von Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter(301-4-2)

Artikel 35
Änderung des Rechtspflegergesetzes(302-2)

Artikel 36
Auflösung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs(302-4)

Artikel 37
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Rechtspflegergesetzes(302-5)

Artikel 39
Änderung der Bundesnotarordnung(303-1)

Artikel 40
Auflösung des Dritten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze(303-1/1)

Artikel 41
Aufhebung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts(303-2)

Artikel 44
Auflösung des Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung,der Patentanwaltsordnung und anderer Gesetze(303-8/2)

Artikel 45
Auflösung des Fünften Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für

Artikel 47
Auflösung des Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung, der

Artikel 48
Änderung des Zuständigkeitsergänzungsgesetzes(310-1)

Artikel 49
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung(310-2)

§ 33
Überleitungsvorschriften zum Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren

Artikel 50
Änderung der Zivilprozessordnung(310-4)

Artikel 51
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften(310-4/2)

Artikel 52
Auflösung des Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes(310-4/3)

Artikel 53
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Rechtspflegergesetzes,des Beurkundungsgesetzes und zur Umwandlung des Offenbarungseides in eine eidesstattliche Versicherung(310-4-1)

Artikel 54
Auflösung des Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren(310-4-2)

Artikel 56
Aufhebung der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet der

Artikel 57
Änderung des Gesetzes über die Unzulässigkeit der Sicherungsbeschlagnahme von Luftfahrzeugen(310-12)

Artikel 59
Änderung des Gesetzes über Vollstreckungsschutz für die Binnenschifffahrt(310-15)

Artikel 61
Auflösung des Gesetzes zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften(310-18)

Artikel 62
Auflösung des Gesetzes über die Prozesskostenhilfe(310-19)

Artikel 64
Auflösung des Fünften Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen(310-20)

Artikel 65
Änderung des Gesetzes zur Überleitung der Zuständigkeit der Obersten

Artikel 67
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozeßordnung(312-1)

Artikel 68
Auflösung des Opferschutzgesetzes(312-2/1)

Artikel 70
Auflösung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung(312-2-3)

Artikel 71
Aufhebung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen(312-3-1)

Artikel 73
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes(312-7)

Artikel 75
Aufhebung der Zweiten Verordnung über den Übergang von Aufgaben nach dem Bundeszentralregistergesetz(312-7-1-2)

Artikel 76
Aufhebung der Dritten Verordnung über den Übergang von Aufgaben nach dem Bundeszentralregistergesetz(312-7-1-3)

Artikel 78
Aufhebung der Fünften Verordnung über den Übergang von Aufgaben nach dem

Artikel 79
Aufhebung der Sechsten Verordnung über den Übergang von Aufgaben nachdem Bundeszentralregistergesetz(312-7-1-6)

Artikel 81
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes(312-7-3)

Artikel 82
Auflösung des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts(312-8-1)

Artikel 84
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Bundesrechtsanwaltsordnung und des Strafvollzugsgesetzes(312-11)

Artikel 85
Auflösung des Strafverfahrensänderungsgesetzes 1987(312-12)

Artikel 87
Aufhebung der Verordnung zur Vereinfachung des Verfahrens auf dem Gebiet des Beurkundungsrechts(315-5)

Artikel 88
Änderung der Grundbuchordnung(315-11)

Artikel 89
Aufhebung der Verordnung zur Änderung des Verfahrens in Grundbuchsachen(315-11-1)

Artikel 90
Aufhebung der Verordnung über den Rechtsverkehrbis zur Wiederherstellung zerstörter Grundbücher bei dem Amtsgericht in Burgsteinfurt(315-11-5)

Artikel 92
Auflösung der Verordnung über Gebäudegrundbücher und andere Fragen des Grundbuchrechts(315-11-10-1)

Artikel 93
Aufhebung des Gesetzes über die Eintragung von Zinssenkungen im Grundbuch(315-12)

Artikel 94
Auflösung der Verordnung zur Aufhebung überholter Grundbuchvorschriften

Artikel 95
Änderung der Schiffsregisterordnung(315-18)

Artikel 96
Auflösung der Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung und zur Regelung anderer Fragen des Registerrechts(315-18-2)

Artikel 97
Auflösung des Gesetzes zur Änderung der Schiffsregisterordnung(315-19)

Artikel 98
Änderung der Handelsregisterverordnung(315-20)

Artikel 99
Auflösung des Registerverfahrenbeschleunigungsgesetzes(315-21-1)

Artikel 100
Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen(316-1)

Artikel 101
Änderung der Verordnung zur Ausführung des deutschtürkischen Abkommens über den Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen vom 28. Mai 1929(319-4-1)

Artikel 103
Änderung des Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen(319-20)

Artikel 104
Änderung des Ausführungsgesetzes zu dem internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung des Mädchenhandels vom 4. Mai 1910(319-41)

Artikel 105
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes(320-1)

Artikel 106
Auflösung des Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetzes(320-1/1)

Artikel 107
Aufhebung der Verordnung über den Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes des Bundesarbeitsgerichts von Kassel nach Erfurt(320-1-2)

Artikel 108
Aufhebung des Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs (Recht der Handelsvertreter)(320-2)

Artikel 109
Auflösung des Sechsten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze(340-1/1)

Artikel 110
Auflösung des Gesetzes zur Verlagerung des Sitzes des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig(340-1/2)

Artikel 111
Aufhebung der Verordnung über den Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig(340-1/2-1)

Artikel 112
Auflösung des Gesetzes zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher und finanzgerichtlicher Verfahren(340-5)

Artikel 113
Auflösung des FGO-Änderungsgesetzes(350-1/1)

Artikel 114
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze(350-1/2)

Artikel 115
Auflösung des Artikels XI des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften(360-3)

Artikel 116
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Gerichtskostengesetzes, des Gesetzes über Kosten der Gerichtsvollzieher, der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Vorschriften(360-4)

Artikel 117
Auflösung des Kostenrechtsänderungsgesetzes 1994(360-5)

Artikel 118
Änderung der Kostenordnung(361-1)

Artikel 119
Aufhebung der Verordnung über Auflassungen, landesrechtliche Gebühren und Mündelsicherheit(361-3 / 404-11)

Artikel 120
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen und anderer Gesetze(367-2)

Artikel 121
Auflösung des Gesetzes zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften(368-2)

Artikel 122
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche(400-1)

§ 14
Übergangsvorschrift zum Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetz

Artikel 123
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches(400-2)

Artikel 124
Auflösung des Eheschließungsrechtsgesetzes(400-2/3)

Artikel 125
Auflösung des Handelsrechtsreformgesetzes(400-2/4)

Artikel 126
Auflösung des Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetzes(400-2/7)

Artikel 127
Änderung des Gleichberechtigungsgesetzes(400-3)

Artikel 128
Änderung des Familienrechtsänderungsgesetzes(400-4)

Artikel 129
Änderung des Umwelthaftungsgesetzes(400-9)

Artikel 130
Auflösung des Gesetzes über die Umwelthaftung(400-9/1)

Artikel 131
Änderung des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Verschollenheitsrechts(401-7)

Artikel 132
Auflösung des Ersten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften(402-12-1)

Artikel 133
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften(402-12-2)

Artikel 134
Auflösung des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes(402-12-5)

Artikel 135
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin(402-24-12)

Artikel 136
Auflösung des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin(402-24-13)

Artikel 137
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes undder Verordnung über das Erbbaurecht(403-1-1)

Artikel 138
Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht(403-6)

Artikel 139
Auflösung des Gesetzes zur Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht(403-6-1)

Artikel 140
Auflösung des Sachenrechtsänderungsgesetzes(403-23-1)

Artikel 141
Änderung des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder(404-18)

Artikel 142
Änderung des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts(404-19-1)

Artikel 143
Änderung des Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs(404-19-4)

Artikel 144
Auflösung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge(404-23)

Artikel 145
Aufhebung der Zweiten Verordnung zur Neuregelung der im Handelsgesetzbuch sowie in der Gewerbeordnung vorgesehenen Gehaltsgrenzen(4101-2)

Artikel 146
Aufhebung des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über das Seefrachtrecht(4101-3)

Artikel 147
Aufhebung der Verordnung über das Liegegeld in der Binnenschifffahrt(4103-3)

Artikel 148
Aufhebung der Verordnung zur vorübergehenden Änderung einiger Vorschriften des Frachtrechts der Binnenschifffahrt(4103-4)

Artikel 149
Aufhebung des Gesetzes über die Auflösung, Abwicklung und Löschung von Kolonialgesellschaften(4124-2)

Artikel 150
Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften(4125-1)

§ 155

Artikel 151
Aufhebung des Gesetzes zur Änderung des Genossenschaftsgesetzes(4125-5)

Artikel 152
Aufhebung der Verordnung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Genossenschaftsgesetzes vom 30. Oktober 1934(4125-5-1)

Artikel 153
Änderung des Scheckgesetzes(4132-1)

Artikel 154
Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Scheckgesetz(4132-2)

Artikel 155
Änderung des Wechselgesetzes(4133-1)

Artikel 156
Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Wechselgesetz(4133-2)

Artikel 157
Aufhebung des Gesetzes über die Fortsetzung aufgelöster saarländischer Unternehmen(4140-3)

Artikel 158
Aufhebung des Gesetzes über Bekanntmachungen(415-1)

Artikel 159
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Gebrauchsmustergesetzes(421-1-2)

Artikel 160
Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes und anderer Gesetze(424-1-3/1)

Artikel 161
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes, des Warenzeichengesetzes und weiterer Gesetze(424-3-7)

Artikel 162
Änderung der Patentanwaltsordnung(424-5-1)

Artikel 163
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb(43-1/1)

Artikel 164
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb(43-7)

Artikel 165
Aufhebung des Gesetzes betreffend die Ausführung der am 9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Übereinkunft wegen Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst(440-9)

Artikel 166
Änderung der Urheberrechtsschiedsstellenverordnung(440-12-2)

Artikel 167
Änderung des Strafgesetzbuches(450-2)

Artikel 168
Auflösung des Sechsten Gesetzes zur Reform des Strafrechts(450-2/1)

Artikel 169
Auflösung des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität(450-2/2)

Artikel 170
Änderung des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes(450-5)

Artikel 171
Auflösung des Achten Strafrechtsänderungsgesetzes(450-11)

Artikel 172
Änderung des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafrechts(450-13-1)

Artikel 173
Auflösung des Dritten Gesetzes zur Reform des Strafrechts(450-13-3)

Artikel 174
Auflösung des Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts(450-13-5)

Artikel 175
Auflösung des Neunten Strafrechtsänderungsgesetzes(450-14)

Artikel 176
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch(450-16)

Artikel 177
Auflösung des 3. Verjährungsgesetzes(450-16/1)

Artikel 179
Auflösung des Sechzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes(450-19)

Artikel 180
Auflösung des Zwanzigsten Strafrechtsänderungsgesetzes(450-20)

Artikel 181
Auflösung des Verbrechensbekämpfungsgesetzes(450-27)

Artikel 182
Auflösung des Ersten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität(453-18-1-1)

Artikel 183
Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung einer Deutschen Verrechnungskasse(7410-2)

Artikel 185
Aufhebung des Gesetzes über die Deutsche Landesrentenbank(7625-2)

Artikel 186
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes(7631-1)

Artikel 187
Aufhebung der Verordnung zur Ergänzung und Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag(7632-1-1)

Artikel 188
Aufhebung der Dritten Verordnung zur Ergänzung und Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag(7632-1-3)

Artikel 189
Aufhebung der Verordnung zur Vereinheitlichung des Rechts der Vertragsversicherung(7632-3)

Artikel 190
Änderung des Gesetzes zur Vereinheitlichung der Fideikommissauflösung(7811-1)

Artikel 191
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Vereinheitlichung der Fideikommissauflösung(7811-1-1)

Artikel 193
Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahlerzeugenden Industrie(801-3)

Artikel 194
Aufhebung der Verordnung über die Ausbildung von Studenten, die vor dem 1. September 1990 an den juristischen Sektionen der Universitäten der Deutschen Demokratischen Republik immatrikuliert worden sind(III-4)

Artikel 195
Aufhebung der Disziplinarordnung(III-6)

Artikel 196
Aufhebung der Richterassistentenordnung(III-9)

Artikel 197
Aufhebung der Anordnung über die Bestellung von Dolmetschern und Übersetzern für die Gerichte und Staatlichen Notariate(III-10)

Artikel 198
Aufhebung der Verordnung über die Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche(III-16)

Artikel 199
Änderung des Vermögensgesetzes(III-19)

Artikel 200
Auflösung des Gesetzes zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung von Unternehmen und zur Förderung von Investitionen(III-19/1)

Artikel 201
Auflösung des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes(III-19-2)

§ 29
Verordnungsermächtigung

Artikel 204
Aufhebung der Investitionsvorrang-Zuständigkeitsübertragungsverordnung(III-19-4-3)

Artikel 205
Auflösung des 6. Strafrechtsänderungsgesetzes(III-23)

Artikel 207
Gesetz über die Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz(BMJ-Maßgabenbereinigungsgesetz)

§ 1
Unanwendbarkeit von Maßgaben

§ 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 208
Änderungen weiterer Rechtsvorschriften

Artikel 209
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung


 
 
 


Drucksache 85/05

... 1. Anteile oder Aktien, die von einer Kapitalanlagegesellschaft, Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital oder ausländischen Investmentgesellschaft im Sinne des § 2 Abs. 9 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 85/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts und Ausnahmen im Hinblick auf die Art des Angebots

§ 4
Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts im Hinblick auf bestimmte Wertpapiere

Abschnitt 2
Erstellung des Prospekts

§ 5
Prospekt

§ 6
Basisprospekt

§ 7
Mindestangaben

§ 8
Nichtaufnahme von Angaben

§ 9
Gültigkeit des Prospekts, des Basisprospekts und des Registrierungsformulars

§ 10
Jährliches Dokument

§ 11
Angaben in Form eines Verweises

§ 12
Prospekt aus einem oder mehreren Einzeldokumenten

Abschnitt 3
Billigung und Veröffentlichung des Prospekts

§ 13
Billigung des Prospekts

§ 14
Hinterlegung und Veröffentlichung des Prospekts

§ 15
Werbung

§ 16
Nachtrag zum Prospekt

Abschnitt 4
Grenzüberschreitende Angebote und Zulassung zum Handel

§ 17
Grenzüberschreitende Geltung gebilligter Prospekte

§ 18
Bescheinigung der Billigung

Abschnitt 5
Sprachenregelung und Emittenten mit Sitz in Drittstaaten

§ 19
Sprachenregelung

§ 20
Drittstaatemittenten

Abschnitt 6
Zuständige Behörde und Verfahren

§ 21
Befugnisse der Bundesanstalt

§ 22
Verschwiegenheitspflicht

§ 23
Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 24
Vorsichtsmaßnahmen

§ 25
Bekanntmachung von Maßnahmen

§ 26
Sofortige Vollziehung

Abschnitt 7
Sonstige Vorschriften

§ 27
Register

§ 28
Gebühren und Auslagen

§ 29
Benennungspflicht

§ 30
Bußgeldvorschriften

§ 31
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung des Verkaufsprospektgesetzes

§ 8j
Werbung

§ 8k
Verschwiegenheitspflicht

§ 11
Veröffentlichung ergänzender Angaben

§ 12
Hinweis auf Verkaufsprospekt

§ 16
Gebühren

Artikel 3
Änderung des Börsengesetzes

§ 55
Haftung für den Prospekt

Artikel 4
Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung

§ 51
Veröffentlichung der Zulassung

§ 71
Ordnungswidrigkeiten

§ 72a
Übergangsvorschrift

Artikel 5
Änderung des Investmentgesetzes

§ 101
Angebot der Aktien

§ 102
Prospekt im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes

§ 101
Angebot der Aktien

§ 102
Prospekt im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 6
Änderung der WpÜG-Angebotsverordnung

Artikel 7
Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Aufhebung der Verkaufsprospekt-Verordnung

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Wesentlicher Inhalt

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Kosten der öffentlichen Haushalte

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Wirtschaft und das Preisniveau

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu den in Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 genannten entsprechenden Vorschriften zählen die aufgrund der folgenden Gesellschaftsrichtlinien einschließlich der Änderungsrichtlinien in das Recht der Mitgliedstaaten geschaffenen Vorschriften:

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 6

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 2

Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 3/2/05

... Die Einrichtung eines Aktionärsforums im Internet ist grundsätzlich zu begrüßen. Das kann aber nur ein Zwischenschritt sein. Ziel der weiteren Überlegungen zur Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien für die aktienrechtliche Hauptversammlung sollte eine bundeseinheitliche Plattform sein, in die auch die im derzeitigen Bundesanzeiger und im künftigen Unternehmensregister gesammelten Informationen und gesellschaftsrechtlichen Bekanntmachungen einbezogen werden können. Daraus folgt, dass vor Vertragsschluss - mit welchem Anbieter auch immer - die Anforderungen des Vergaberechts zu beachten sein werden. Empfehlen dürfte sich eine bundeseinheitliche Ausschreibung, d.h., es sollte geprüft werden, wie sich die Öffnung des Aktienrechts für die modernen Informations- und Kommunikationstechnologien bundesrechtlich regeln lässt, ohne notwendigerweise dem Bundesanzeiger als einzigem Anbieter ein wettbewerbsrechtlich fragwürdiges Monopol einzuräumen.



Drucksache 85/05 (Beschluss)

... Die Vorgaben in Artikel 16 der Prospektrichtlinie (2003/71/EG) für Nachträge und Widerruf - wie deren Umsetzung in § 16 - beziehen sich auf den klassischen Börsengang bei Aktienemissionen. Anleger, die während der Zeichnungsphase die Entscheidung zur Abgabe eines Kaufangebots getroffen haben, sollen diese Entscheidung ggf. zurücknehmen können, wenn der Emittent Umstände veröffentlicht, bei deren Kenntnis sie die Entscheidung zur Abgabe eines Kaufangebots nicht getroffen hätten. In diesen Fällen soll die für beide Seiten mit wenig Aufwand verbundene Möglichkeit bestehen, vom Angebot Abstand zu nehmen. Nicht erfasst werden sollten jedoch die Fälle, in denen eine komplette Rückabwicklung des Geschäfts (Rückgabe der Wertpapiere durch den Anleger gegen Rückzahlung des Kaufpreises durch den Emittenten) stattfinden soll. Durch den Verweis auf § 8 Abs. 1 Satz 5 wird jedoch auf die Regelungen des Rücktritts nach § 357 Bürgerliches Gesetzbuch verwiesen, welche die Rückabwicklung bereits erfüllter Geschäfte zum Gegenstand haben. Um insoweit klarzustellen, dass bereits abgeschlossene Rechtsgeschäfte nicht mehr widerrufen werden können, sollte sich der Verweis lediglich auf die Sätze 3 und 4 des § 8 Abs. 1 beziehen, welche die Vorgaben für die Gestaltung des Widerrufs beinhalten.



Drucksache 364/05

... (Ende 2002) konzentrierte sich auf den Nutzen der Integration, indem sie die statischen Effizienzgewinne tieferer und liquiderer Aktien- und Anleihemärkte in den EU15-Ländern berechnete. Die Studie kam zu dem Schluss, dass vollständig integrierte Märkte die Kapitalkosten für die Unternehmen um 0,5% senken und das BIP-Niveau langfristig um 1,1% anheben würden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/05




Grünbuch zur Finanzdienstleistungspolitik

1. Grundlegende politische Ausrichtung

2. BESSERE Regulierung, Umsetzung, rechtliche Durchsetzung und kontinuierliche Bewertung

3. Konsolidierung der Finanzdienstleistungsvorschriften während des Zeitraums 2005-2010

3.1. VOLLENDUNG verbleibender Massnahmen, laufende Rechtsvorschriften und Massnahmen IN Vorbereitung

3.2. EFFIZIENTE und wirksame Aufsicht

3.3. ERMÖGLICHUNG grenzübergreifender Investitionen und eines grenzübergreifenden Wettbewerbs

3.4. Dieaussenwirtschaftliche Dimension

4. MÖGLICHE NEUE gezielt GEPLANTE Initiativen

Anhang I
, Abschnitt I - Wirtschaftlicher Nutzen der Finanzintegration

Anhang I
, Abschnitt II - Bessere Regulierung, Umsetzung, rechtliche Durchsetzung und kontinuierliche Bewertung

Anhang I
, Abschnitt III - Effiziente und wirksame Aufsicht

Anhang I
, Abschnitt IV - Hindernisse für eine grenzübergreifende Konsolidierung

Anhang I
, Abschnitt V - Die außenwirtschaftliche Dimension

Anhang I
, Abschnitt VI - Vermögensverwaltung

Künftiges Vorgehen

3 Verbraucherperspektive


 
 
 


Drucksache 911/05 (Beschluss)

... Artikel 43 Abs. 2 am Ende bestimmt, dass der Zahlungsdienstleister das Zahlungsverifikationsinstrument nur sperren darf, wenn er sich zuvor im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bemüht hat, den Inhaber dieses Instruments zu kontaktieren, um zu prüfen, ob ein Betrug vorliegt. Hier ist zu berücksichtigen, dass in der Zeit, in der die Bank vor Sperre des Zugriffsinstruments versucht, mit dem Kunden Kontakt aufzunehmen, erhebliche Schäden durch tatsächlichen Missbrauch entstehen können.



Drucksache 451/05

... „a) die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge (Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art). In die Gesamtbezüge sind auch Bezüge einzurechnen, die nicht ausgezahlt, sondern in Ansprüche anderer Art umgewandelt oder zur Erhöhung anderer Ansprüche verwendet werden. Außer den Bezügen für das Geschäftsjahr sind die weiteren Bezüge anzugeben, die im Geschäftsjahr gewährt, bisher aber in keinem Jahresabschluss angegeben worden sind. Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen sind mit ihrer Anzahl und dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt ihrer Gewährung anzugeben; spätere Wertveränderungen, die auf einer Änderung der Ausübungsbedingungen beruhen, sind zu berücksichtigen. Bei einer börsennotierten Aktiengesellschaft sind zusätzlich unter Namensnennung die Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds, aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung, gesondert anzugeben. Dies gilt auch für Leistungen, die dem Vorstandsmitglied für den Fall der Beendigung seiner Tätigkeit zugesagt worden sind. Hierbei ist der wesentliche Inhalt der. Zusagen darzustellen, wenn sie in ihrer rechtlichen Ausgestaltung von den den Arbeitnehmern erteilten Zusagen nicht unerheblich abweichen. Leistungen, die dem einzelnen Vorstandsmitglied von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder im Geschäftsjahr gewährt worden sind, sind ebenfalls anzugeben. Enthält der Jahresabschluss weitergehende Angaben zu bestimmten Bezügen, sind auch diese zusätzlich einzeln anzugeben;".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 451/05




Artikel 1
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 454/05

... "Wird der Inhaber von Namensaktien nicht in das Aktienregister eingetragen, so ist das depotführende Institut auf Verlangen der Gesellschaft verpflichtet, sich gegen Erstattung der notwendigen Kosten durch die Gesellschaft an dessen Stelle gesondert in das Aktienregister eintragen zu lassen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 454/05




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

1. In § 67 Abs.4 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:

1a. § 93 wird wie folgt geändert:

2. In § 98 Abs. 1 Satz 1

3. § 117 Abs. 7 Nr. 1

4. § 122 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

5. § 123 wird wie folgt gefasst:

§ 123
Frist, Anmeldung zur Hauptversammlung, Nachweis

6. § 125 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

7. Nach § 127 wird folgender § 127a eingefügt:

§ 127a
Aktionärsforum

7a. In § 128 Abs. 1

8. In § 130 Abs. 1 Satz 2

9. § 131 wird wie folgt geändert:

10. In § 135 Abs. 4 Satz 3 zweiter Halbsatz

11. § 142 wird wie folgt geändert:

12. § 145 wird wie folgt geändert:

13. § 146 wird wie folgt gefasst:

§ 146
Kosten

14. § 147 wird wie folgt geändert:

15. Vor dem Fünften Teil wird folgender § 148 eingefügt:

§ 148
Klagezulassungsverfahren

16. Vor dem Fünften Teil wird folgender § 149 eingefügt:

§ 149
Bekanntmachungen zur Haftungsklage

17. § 221 Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

18. In § 237 Abs. 5 wird nach der Angabe Absatzes 3 die Angabe: Nummer 1 und 2 angefügt.

19. Dem § 242 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:

20. § 243 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:

21. § 245 wird wie folgt geändert:

22. § 246 wird wie folgt geändert:

23. Nach § 246 wird folgender § 246a eingefügt:

§ 246a
Freigabeverfahren

24. Nach § 248 wird folgender § 248a eingefügt:

§ 248a
Bekanntmachungen zur Anfechtungsklage

25. § 249 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

26. § 250 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

27. § 251 Abs. 3 wird wie folgt gefasst: .

28. § 254 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

29. § 255 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

30. § 257 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

31. § 258 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

32. In § 259 Abs. 1 Satz 3

33. § 275 Abs. 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

34. In § 280 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter Von mindestens fünf Personen gestrichen.

35. In § 305 Abs. 2 Nr. 1 und 2

36. § 315 Satz 2 wird durch folgende Sätze ersetzt:

37. § 402 wird wie folgt geändert:

38. In § 407 Abs. 1 Satz 1

Artikel 2
Änderung sonstigen Bundesrechts

§ 16
Übergangsvorschrift zu § 123 Abs. 2, 3 und § 125 Abs. 2 des Aktiengesetzes

1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 53 wie folgt gefasst:

§ 53
Einstweiliger Rechtsschutz, bestimmte Verfahren nach dem Aktiengesetz und dem Umwandlungsgesetz.

2. § 53 wird wie folgt geändert:

3. In Nummer 1642 des Kostenverzeichnisses Anlage 1

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 851/05

... Die mit steigenden Sicherheitsinvestitionen u.U. verbundenen negativen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit eines bestimmten Wirtschaftszweigs sollten durch das EPSKI so weit wie möglich minimiert werden. Die für langfristige Investitionen notwendige Marktstabilität darf ebenso wenig außer Acht gelassen werden wie der Einfluss, den die Sicherheit auf die Aktienmärkte und die makroökonomische Entwicklung ausübt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 851/05




Grünbuch über EIN Europäisches Programm für den Schutz kritischer Infrastrukturen

1. Hintergrund

2. Zielsetzung

3. ZWECK und Anwendungsbereich des EPSKI

3.1. Was das EPSKI insgesamt bezwecken soll

3.2. Wovor das EPSKI schützen sollte

4. wesentliche Grundsätze

5. EIN gemeinsamer EPSKI-Rahmen

6. kritische EU-Infrastrukturen EUKI

6.1. Definition kritischer EU-Infrastrukturen

6.2. Interdependenzen

6.3. Vorgehen in Bezug auf EUKI

7. nationale kritische Infrastrukturen NKI

7.1. Rolle der NKI im EPSKI

7.2. Nationale Programme für den Schutz kritischer Infrastrukturen

7.3. Eine einzige nationale Aufsichtsbehörde

7.4. Vorgehen in Bezug auf NKI

8. ROLLE der Eigentümer/Betreiber und Nutzer kritischer Infrastrukturen

8.1. Aufgaben der Eigentümer/Betreiber und Nutzer kritischer Infrastrukturen

8.2. Dialog mit den Eigentümern/Betreibern und Nutzern kritischer Infrastrukturen

9. Massnahmen zur Unterstützung des EPSKI

9.1. Das Warn- und Informationsnetz für kritische Infrastrukturen WINKI

9.2. Einheitliche Methodik

9.3. Finanzierung

9.4. Kontrolle und Bewertung


 
 
 


Drucksache 911/05

... Doch darf der Zahlungsdienstleister das Zahlungsverifikationsinstrument nur sperren, wenn er sich zuvor im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bemüht hat, den Inhaber dieses Instruments zu kontaktieren, um zu prüfen, ob ein Betrug vorliegt.



Drucksache 84/05

... 1. Die Einrichtung darf nicht mehr als 5 vom Hundert ihrer Vermögenswerte in Aktien und anderen aktienähnlichen Wertpapieren, Anleihen, Schuldverschreibungen und anderen Geld- und Kapitalmarktinstrumenten desselben Unternehmens und nicht mehr als 10 vom Hundert dieser Vermögenswerte in Aktien und anderen aktienähnlichen Wertpapieren, Anleihen, Schuldverschreibungen und anderen Geld- und Kapitalmarktinstrumenten von Unternehmen anlegen, die einer einzigen Unternehmensgruppe angehören; für Anlagen, bei denen § 3 Abs. 2 der Anlageverordnung höhere Streuungsquoten vorsieht, gelten die in der Anlageverordnung genannten Quoten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 117
Grenzüberschreitende Tätigkeit der Pensionsfonds

§ 118a
Definition

§ 118b
Anzuwendende Vorschriften

§ 118c
Grenzüberschreitende Tätigkeit der Pensionskassen

§ 118e
Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 118f
Einrichtungen mit Sitz außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 146
Bundesaufsicht

§ 147
Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde

§ 148
Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 149
Verfahren

§ 150
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§ 151
Statistische Nachweisungen

§ 152
Statistische Angaben öffentlich-rechtlicher Versicherungsunternehmen

§ 153
Ermächtigungsgrundlage

§ 55b
Prognoserechnungen

§ 92
Versicherungsbeirat

§ 117
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionsfonds

§ 118a
Definition

§ 118b
Anzuwendende Vorschriften

§ 118c
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionskassen

§ 118e
Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 118f
Einrichtungen mit Sitz in Drittstaaten

§ 146
Bundesaufsicht

§ 147
Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde

§ 148
Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 149
Verfahren

Artikel 2
Änderung des Betriebsrentengesetzes

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Bestimmung von Pensionskassen als Unternehmen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung (PKewBV)

§ 2
Überbetriebliche Pensionskassen

Artikel 4
Aufhebung von Rechtsvorschriften

Artikel 5
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

§ 118a

§ 118b

§ 118c

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

§ 118e

§ 118f

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

§ 147

§ 148

§ 149

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Artikel 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 18/05

Die Verordnung ersetzt insoweit die Regelungen der am 28. November 2003 in Kraft getretenen Verordnung zur Konkretisierung des Verbotes der Kurs- und Marktpreismanipulation (BGBl. 2003 I, S. 2300). Für Kursstabilisierungsmaßnahmen und Aktienrückkaufprogramme, welche bislang ebenfalls in der KuMaKV geregelt waren, wurde in der unmittelbar geltenden EU-Verordnung Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 eine entsprechende Regelung geschaffen. Dieser Bereich ist damit dem nationalen Gesetz- und Verordnungsgeber entzogen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Bewertungserhebliche Umstände

§ 3
Falsche oder irreführende Signale oder künstliches Preisniveau

§ 5
Handlungen im Einklang mit europäischem Recht

§ 6
Anerkennung ausländischer Stabilisierungsregeln

§ 7
Verfahren zur Anerkennung einer zulässigen Marktpraxis

§ 8
Kriterien

§ 9
Beteiligung von Marktteilnehmern, Behörden und ausländischen Stellen

§ 10
Bekanntgabe

§ 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Teil 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu Teil 4

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 10

Zu Teil 5

Zu § 11


 
 
 


Drucksache 511/05

... h) gestohlene, unterschlagene oder sonst abhanden gekommene Wertpapiere und Zahlungsmittel wie Schecks, Kreditkarten, Obligationen, Aktien und Anteilspapiere.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 511/05




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele Allgemeines Ziel

1.2. Allgemeiner Hintergrund

2. Rechtliche Aspekte

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

2.3. Wahl des Rechtsinstruments

2.4. Beteiligung am SIS II

3. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Einrichtung und allgemeines Ziel des SIS II

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Systemarchitektur und Betrieb des SIS I

Artikel 5
Kosten

Artikel 6
Nationale Systeme

Artikel 7
Nationale SIS-I-Stelle und SIRENE-Behörden

Artikel 8
Austausch von Zusatzinformationen

Artikel 9
Technische Kompatibilität

Artikel 10
Sicherheit und Geheimhaltung

Artikel 11
Führen von Protokollen auf nationaler Ebene

Artikel 12
Betriebsmanagement des SIS II

Artikel 13
Sicherheit und Geheimhaltung

Artikel 15
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 16
Ergänzende Daten zu zwecks Verhaftung und Übergabe gesuchten Personen

Artikel 17
Ergänzende Daten zu zwecks Verhaftung und Auslieferung gesuchten Personen

Artikel 18
Behörden mit Zugriffsrecht auf die Ausschreibungen und ergänzenden Daten zwecks Verhaftung

Artikel 19
Erfassungsdauer der Ausschreibung zwecks Verhaftung und ergänzende Daten

Artikel 20
Kennzeichnung von Personen, nach denen zwecks Verhaftung gefahndet wird

Artikel 21
Kennzeichnung von Personenfahnungsausschreibungen zwecks Verhaftung und Übergabe

Artikel 22
Maßnahmen aufgrund einer Personfahndungsausschreibung zwecks Verhaftung und Übergabe

Artikel 23
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 24
Zugrifsberechtigte Behörden

Artikel 25
Erfassungsdauer von Ausschreibungen

Artikel 26
Maßnahmen aufgrund einer Ausschreibung

Artikel 27
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 28
Zugrifsberechtigte Behörden

Artikel 29
Erfassungsdauer der Ausschreibungen

Artikel 30
Maßnahme aufgrund einer Ausschreibung

Artikel 31
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 32
Erfassung und Austausch von Zusatzinformationen zu Ausschreibungen

Artikel 33
Zugrifsberechtigte Behörden

Artikel 34
Erfassungsdauer der Ausschreibungen

Artikel 35
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 36
Erfassung und Austausch von Zusatzinformationen zu Ausschreibungen

Artikel 37
Zugrifsberechtigte Behörden

Artikel 38
Erfassungsdauer der Ausschreibungen

Artikel 39
Kategorien von Daten

Artikel 40
Verarbeitung von SIS-I-Daten

Artikel 41
Eingabe einer Referenznummer

Artikel 42
Vervielfältigung von SIS-I-Daten

Artikel 43
Qualität der im SIS II verarbeiteten Daten und Kompatibilität der Ausschreibungen

Artikel 44
Ergänzende Daten zur Behandlung von Fällen falscher Identifizierungen von Personen

Artikel 45
Kennzeichnung

Artikel 46
Verknüpfungen zwischen Ausschreibungen

Artikel 47
Zweck und Erfassungsdauer von Zusatzinformationen

Artikel 48
Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte

Artikel 49
Anwendung des Datenschutzübereinkommens des Europarates

Artikel 50
Recht auf Information

Artikel 51
Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung von Daten

Artikel 52
Rechtsbehelf

Artikel 53
Datenschutzbehörden

Artikel 54
Haftung

Artikel 55
Sanktionen

Artikel 56
Zugriff von Europol und Eurojust

Artikel 57
Zugriff von Europol auf SIS-I-Daten

Artikel 58
Zugriff von Eurojust auf SIS-I-Daten

Artikel 59
Kontrolle, Bewertung und Statistiken

Artikel 60
Beratender Ausschuss

Artikel 61
Regelungsausschuss

Artikel 62
Änderung des Schengener Übereinkommens

Artikel 63
Aufhebung

Artikel 64
Übergangszeitraum und Haushalt

Artikel 65
Inkratreten und Anwendbarkeit ft

Anhang


 
 
 


Drucksache 398/1/05

... Die Argumentation, dass es zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland einer gesetzlichen Regelung bedürfe, ist so nach Auffassung des Bundesrates nicht uneingeschränkt nachvollziehbar. Eine Offenlegung von Organvergütungen, wie zumeist in Common-Law-Ländern vorgeschrieben, beschränkt sich auf bestimmte Gesellschaftsformen, die nicht über ein Kontrollorgan wie den Aufsichtsrat bei deutschen Aktiengesellschaften verfügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/1/05




1. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat,

2. Der federführende Rechtsausschuss,


 
 
 


Drucksache 2/05

... ) zu berufen. Danach kann er entweder am Ort des ursächlichen Geschehens (Handlungsort) oder an dem Ort klagen, an dem der Schaden eingetreten ist (Erfolgsort). Erwerben deutsche Anleger in Deutschland Aktien eines Emittenten mit Sitz in New York, die zum Handel an der New Yorker Stock Exchange zugelassen sind und jeweils zugunsten der Anleger bei einer depotführende Stelle in Deutschland verwahrt werden, können diese bei einer falschen Ad-hoc-Meldung Prospekthaftungsansprüche nach § 32

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG)

§ 1
Musterfeststellungsantrag

§ 2
Bekanntmachung im Klageregister

§ 3
Unterbrechung des Verfahrens

§ 4
Vorlage an das Oberlandesgericht

§ 5
Sperrwirkung des Vorlagebeschlusses

§ 6
Bekanntmachung des Musterverfahrens

§ 7
Aussetzung

§ 8
Beteiligte des Musterverfahrens

§ 9
Allgemeine Verfahrensregeln

§ 10
Vorbereitung des Termins

§ 11
Wirkung von Rücknahmen

§ 12
Rechtsstellung des Beigeladenen

§ 13
Erweiterung des Gegenstandes des Musterverfahrens

§ 14
Musterentscheid

§ 15
Rechtsbeschwerde

§ 16
Wirkung des Musterentscheids

§ 17
Gegenstand der Kostenentscheidung im Prozessverfahren

§ 18
Verstoß gegen die Vorlagevoraussetzungen an das Oberlandesgericht

§ 19
Kostenentscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 5
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Verkaufsprospektgesetzes

Artikel 8
Änderung des Börsengesetzes

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Vorbemerkung

II. Bündelungsmöglichkeiten nach geltendem Recht - Defizite und Alternativen

1. Herkömmliche Bündelungsformen und Defizite

2. Kollektivvertretung im Kapitalgesellschaftrecht

3. Alternativen in ausländischen Rechtsordnungen

III. Lösungskonzept

1. Ausschließlicher Gerichtsstand

2. Ausgestaltung des Musterverfahrens

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Kosten der öffentlichen Haushalte

B. Besonderer Teil

Artikel 1
(Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG)

Zu Abschnitt 1 Musterfeststellungsantrag; Vorlageverfahren

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Durchführung des Musterverfahrens

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Artikel 2
(Änderung der Zivilprozessordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 3
(Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 4
(Änderung des Gerichtskostengesetzes)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Artikel 5
(Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes)

Artikel 6
(Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 7
(Änderung des Verkaufsprospektgesetzes)

Artikel 8
(Änderung des Börsengesetzes)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Artikel 9
(Inkrafttreten)


 
 
 


Drucksache 10/05

... b) Aktien und andere Anteilsrechte an Gesellschaften sowie jede andere Art von Beteiligungen an Unternehmen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11


 
 
 


Drucksache 940/05

... Einer Forderung der Praxis folgend erstreckt die Neuregelung die Möglichkeiten der Notveräußerung über körperliche Gegenstände hinaus auch auf sonstige Vermögenswerte. Dies ermöglicht z.B. eine zeitnahe Reaktion bei drohenden Wertverlusten sichergestellter Aktiendepots.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 940/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozeßordnung

1. § 111b Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

2. § 111e wird wie folgt geändert:

3. § 111f wird wie folgt geändert:

4. § 111g wird wie folgt geändert:

5. Dem § 111h wird folgender Absatz 4 angefügt:

6. § 111i wird wie folgt gefasst:

7. § 111k wird wie folgt gefasst:

8. § 111l wird wie folgt geändert:

9. In § 291 werden die Wörter

10. In § 292 Abs. 1

11. § 293 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

12. § 371 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:

13. § 409 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Probleme des geltenden Rechts

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten und Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 4

zu den Absätzen 1 bis 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummern 9 bis 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 572/05

... c) Beteiligungsinvestitionen nach den Grundsätzen eines privatwirtschaftlichen Anlegers, Aktienbeteiligungen sowie Beteiligungen am Kapital internationaler Finanzinstitutionen, wie der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) oder dem Europäischen Investitionsfonds (EIF);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 572/05




Begründung

1. Hintergrund

2. HAUPT Ziele der Überprüfung

3. ALLGEMEINER Ansatz für die Überprüfung

3.1. Geltungsbereich

3.2. Zeitplan

4. Überprüfung: METHODEN und Kriterien

5. ERFORDERLICHE Änderungen

5.1. Haushaltsgrundsätze

5.2. Methoden der Mittelverwaltung Artikel 53 bis 57

5.3. Finanzakteure

5.4. Einziehung von Forderungen Artikel 72 bis 73b

5.5. Öffentliche Auftragsvergabe

5.6. Finanzhilfen

5.7. Rechnungsführung

5.8. Besondere Politikbereiche Zweiter Teil der Haushaltsordnung

5.9. Ämter

5.10. Der Verfassungsvertrag

Vorschlag

Artikel 1

1. Artikel 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

2. Artikel 2 erhält folgende Fassung:

3. Artikel 5 Absatz 4 erhält folgende Fassung:

4. In Kapitel I von Titel II des ersten Teils wird folgender Artikel angefügt:

5. In Artikel 8 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

6. In Artikel 12 wird folgender Absatz angefügt:

7. Artikel 16 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

8. Artikel 18 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

9. Artikel 19 Absatz 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:

10. Artikel 22 erhält folgende Fassung:

11. Artikel 23 wird wie folgt geändert:

12. Artikel 26 Absatz 2 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:

13. Artikel 29 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

14. Artikel 33 Absatz 2 Buchstabe d erhält folgende Fassung:

15. Artikel 40 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

16. Artikel 43 wird wie folgt geändert:

17. In Artikel 44 Absatz 2 wird die Angabe

18. Artikel 45 erhält folgende Fassung:

19. Artikel 46 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

20. In Artikel 47 Absatz 1 Unterabsatz 2

21. Artikel 52 erhält folgende Fassung:

22. Artikel 53 wird wie folgt geändert:

23. Artikel 54 wird wie folgt geändert:

24. Die Artikel 55 und 56 erhalten folgende Fassung:

25. Artikel 57 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

26. Artikel 59 wird wie folgt geändert:

27. Artikel 60 Absatz 7 Satz 1 erhält folgende Fassung:

28. Artikel 61 wird wie folgt geändert:

29. Artikel 62 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

30. Artikel 63 erhält folgende Fassung:

31. Artikel 65 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

32. Artikel 66 wird wie folgt geändert:

33. In Artikel 72 Absatz 2 wird folgender Unterabsatz angefügt:

34. In Artikel 73 Absatz 2 wird folgender Unterabsatz angefügt:

35. Die folgenden Artikel 73a und 73b werden eingefügt:

36. In Artikel 75 Absatz 2 wird die Angabe

37. Artikel 77 Absatz 3 Unterabsatz 3 erhält folgende Fassung:

38. Absatz 87 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

39. Artikel 88 wird wie folgt geändert:

40. Artikel 90 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:

41. Artikel 91 wird wie folgt geändert:

42. Die Artikel 93 und 94 erhalten folgende Fassung:

43. In Artikel 95 wird folgender Absatz angefügt:

44. Artikel 96 erhält folgende Fassung:

45. Artikel 97 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

46. Artikel 98 wird wie folgt geändert:

47. Artikel 103 erhält folgende Fassung:

48. In Artikel 104 wird folgender Satz angefügt:

49. Artikel 105 erhält folgende Fassung:

50. Artikel 108 wird wie folgt geändert:

51. Die Überschriften von Kapitel 2 in Titel VI des Ersten Teils erhält folgende Fassung:

52. Artikel 109 erhält folgende Fassung:

53. Artikel 110 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:

54. Artikel 111 erhält folgende Fassung:

55. Artikel 112 wird wie folgt geändert:

56. Folgender Artikel 113a wird eingefügt:

57. Artikel 114 erhält folgende Fassung:

58. Artikel 116 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

59. Artikel 120 erhält folgende Fassung:

60. Artikel 121 wird wie folgt geändert:

61. In Artikel 122 wird die Angabe

62. Artikel 128 erhält folgende Fassung:

63. Artikel 129 wird wie folgt geändert:

64. Artikel 130 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

65. Artikel 131 wird wie folgt geändert:

66. In Artikel 133 Absatz 1 wird die Angabe

67. In Artikel 134 wird die Angabe

68. In Artikel 138 Absatz 1 wird die Angabe

69. Die Überschrift von Titel I im zweiten Teil erhält folgende Fassung:

70. Artikel 148 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

71. Artikel 149 wird wie folgt geändert:

72. In Artikel 150 erhalten die Absätze 2 und 3 folgende Fassung:

73. Artikel 151 Absatz 1 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:

74. Artikel 152 erhält folgende Fassung:

75. Artikel 153 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

76. Artikel 154 erhält folgende Fassung:

77. Die Überschrift von Titel II des zweiten Teils erhält folgende Fassung:

78. Artikel 155 wird wie folgt geändert:

79. Artikel 157 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

80. Artikel 158 erhält folgende Fassung:

81. In Artikel 160 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

82. Folgender Artikel 160a wird eingefügt:

83. Artikel 164 wird gestrichen.

84. Artikel 166 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:

85. Artikel 167 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:

86. Die Überschrift von Kapitel 4 in Titel IV des zweiten Teils erhält folgende Fassung:

87. Folgender Artikel 169a wird eingefügt:

88. Artikel 171 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

89. Artikel 173 erhält folgende Fassung:

90. Artikel 174 Absatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

91. Folgender Artikel 174a wird eingefügt:

92. Artikel 175 wird wie folgt geändert:

93. Artikel 176 wird gestrichen.

94. Artikel 178 wird wie folgt geändert:

95. In Artikel 185 erhalten die Absätze 3 und 4 folgende Fassung:

Artikel 2

Bericht

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 615/05

... (3) Soweit für Beamtinnen und Beamte bei den Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost oder für die der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft nach § 12 Abs. 2 und 3 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes zugewiesenen Beamtinnen und Beamte eigenständige Leistungsbezahlungssysteme gelten, kann durch Gesetz bestimmt werden, von den Regelungen zu den Leistungsvariablen abzuweichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 615/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

1. Modernisierung und Deregulierung der statusrechtlichen Vorgaben bei den allgemeinen dienstrechtlichen Beschäftigungsbedingungen durch:

2. Reform der Bezahlungsstrukturen durch:

3. Anpassung der versorgungsrechtlichen Regelungen an die neuen Bezahlungsstrukturen durch:

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG)

§ 1
Einleitende Vorschrift

§ 2
Berufung in das Beamtenverhältnis

§ 3
Arten des Beamtenverhältnisses

§ 4
Voraussetzungen für das Beamtenverhältnis

§ 5
Ernennung

§ 6
Probezeit

§ 7
Kriterien der Ernennung

§ 8
Nichtigkeit der Ernennung

§ 9
Rücknahme der Ernennung

§ 10
Mitwirkung der unabhängigen Stelle

§ 11
Laufbahn

§ 12
Zugang zur Laufbahn

§ 13
Vorbereitungsdienst

§ 14
Einstellung

§ 15
Beförderung

§ 16
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 17
Andere Bewerberinnen und Bewerber

§ 18
Führungsämter auf Probe

§ 19
Führungsämter auf Zeit

§ 20
Laufbahnrechtliche Experimentierklausel

§ 21
Abordnung

§ 22
Versetzung

§ 23
Beendigungsgründe

§ 24
Entlassung kraft Gesetz

§ 25
Entlassung durch Verwaltungsakt

§ 26
Verlust der Beamtenrechte

§ 27
Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze

§ 28
Dienstunfähigkeit

§ 29
Begrenzte Dienstfähigkeit

§ 30
Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe

§ 31
Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

§ 32
Einstweiliger Ruhestand

§ 33
Einstweiliger Ruhestand bei Auflösung der Behörde

§ 34
Übernahme eines parlamentarischen Mandats

§ 35
Mandatsniederlegung, erneute Ernennung

§ 36
Ausscheiden von Regierungsmitgliedern

§ 37
Grundpflichten

§ 38
Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten

§ 39
Weisungsgebundenheit

§ 40
Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

§ 41
Verschwiegenheitspflicht

§ 42
Diensteid

§ 43
Verbot der Dienstgeschäfte

§ 44
Nebentätigkeit

§ 45
Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses

§ 46
Verbot der Geschenkannahme

§ 47
Mehrarbeit

§ 48
Teilzeit

§ 49
Beurlaubung ohne Dienstbezüge oder Bezahlung

§ 50
Nichterfüllung von Pflichten

§ 51
Pflicht zum Schadensersatz

§ 52
Fürsorge

§ 53
Übergang eines Schadensersatzanspruchs auf Dritte

§ 54
Erholungsurlaub

§ 55
Personalakte

§ 56
Mitgliedschaft in Gewerkschaft und Berufsverbänden

§ 57
Beteiligung von Spitzenorganisationen bei der Vorbereitung von Normen

§ 58
Unabhängige Stelle

§ 59
Beamtenverhältnis auf Zeit

§ 60
Ruhestand bei einem Beamtenverhältnis auf Zeit

§ 61
Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Zeit

§ 62
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte

§ 63
Polizeidienstfähigkeit

§ 64
Wissenschaftliches und künstlerisches Personal von Hochschulen

§ 65
Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte

§ 66
Erlöschen eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses zum Dienstherrn

§ 67
Amtsbezeichnung

§ 68
Dienstherrnfähigkeit

§ 69
Anerkennung von Ausbildungs- und Befähigungsnachweisen anderer Dienstherrn

§ 70
Abordnung oder Versetzung zu einem anderen Dienstherrn

§ 71
Zuweisung

§ 72
Verschwiegenheitspflicht, Aussagegenehmigung

§ 73
Verbot eines doppelten Amtsverhältnisses für Soldatinnen und Soldaten

§ 74
Änderungen der Einstellungsvoraussetzungen während Mutterschutz und Elternzeit

§ 75
Übermittlungen bei Strafverfahren

§ 76
Verwaltungsrechtsweg

§ 77
Revision

§ 78
Übernahme von Beamtinnen und Beamten bei der Umbildung von Körperschaften

§ 79
Verfahren bei der Umbildung von Körperschaften

§ 80
Einstweiliger Ruhestand bei Übernahme in den Dienst einer anderen Körperschaft

§ 81
Ernennung bei bevorstehender Umbildung

§ 82
Übernahme von Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern bei der

§ 83
Körperschaften

§ 84
Anwendungsbereich

§ 85
Abordnung, Verpflichtung zu anderen nicht laufbahngerechten oder erschwerten Aufgaben, Verlegung des Dienstortes

§ 86
Aufschub der Entlassung und des Ruhestandes

§ 87
Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten unter 65 Jahren

§ 88
Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft,

§ 89
Verwendungen im Ausland

§ 90
Rechnungsprüfungsbehörden der Länder

§ 91
Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

§ 92
Übergangsregelung für Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe

Artikel 2
Bundesbeamtengesetz (BBG)

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Bundesbeamtenverhältnis

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Berufung in das Beamtenverhältnis

§ 5
Voraussetzungen für die Berufung

§ 6
Arten der Beamtenverhältnisse

§ 7
Stellenausschreibung

§ 8
Auswahl- und Ernennungskriterien

§ 9
Ernennung

§ 10
Voraussetzungen für die Ernennung auf Lebenszeit

§ 11
Zuständigkeit und Wirkung der Ernennung

§ 12
Nichtigkeit der Ernennung

§ 13
Rücknahme der Ernennung

§ 14
Rechtsfolgen bei nichtiger oder zurückgenommener Ernennung

§ 15
Rechtsverordnung über Laufbahnen

§ 16
Laufbahn

§ 17
Zugang zu den Laufbahnen

§ 18
Anforderungen für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 19
Andere Bewerberinnen und Bewerber

§ 20
Einstellung

§ 21
Beförderungen

§ 22
Beförderungssperre zwischen zwei Mandaten

§ 23
Führungsämter auf Probe

§ 24
Laufbahnrechtliche Experimentierklausel

§ 25
Abordnung

§ 26
Versetzung

§ 27
Beendigungsgründe

§ 28
Entlassung kraft Gesetzes

§ 29
Entlassung aus zwingenden Gründen

§ 30
Entlassung auf Verlangen

§ 31
Entlassung von Beamtinnen auf Probe und Beamten auf Probe

§ 32
Entlassung von Beamtinnen auf Widerruf und Beamten auf Widerruf

§ 33
Verfahren der Entlassung

§ 34
Folgen der Entlassung

§ 35
Ausscheiden bei Wahlen oder Übernahme politischer Ämter

§ 36
Einstweiliger Ruhestand

§ 37
Einstweiliger Ruhestand wegen organisatorischer Veränderungen

§ 38
Beginn des einstweiligen Ruhestandes

§ 39
Erneute Berufung

§ 40
Ende des einstweiligen Ruhestandes

§ 41
Ruhestand

§ 42
Hinausschieben der Altersgrenze

§ 43
Ruhestand bei dem Beamtenverhältnis auf Probe

§ 44
Dienstunfähigkeit

§ 45
Begrenzte Dienstfähigkeit

§ 46
Verfahren bei Dienstunfähigkeit

§ 47
Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

§ 48
Ärztliche Untersuchung

§ 49
Verfahren bei Versetzung in den Ruhestand

§ 50
Wirkung eines Strafurteils

§ 51
Gnadenrecht

§ 52
Wirkung eines Wiederaufnahmeverfahrens

§ 53
Grundpflichten

§ 54
Wahrnehmung von Aufgaben

§ 55
Weisungsgebundenheit

§ 56
Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

§ 57
Eidespflicht, Eidesformel

§ 58
Befreiung von Amtshandlungen

§ 59
Führung der Dienstgeschäfte

§ 60
Verschwiegenheitspflicht

§ 61
Aussagegenehmigung

§ 62
Gutachtenerstattung

§ 63
Presseauskünfte

§ 64
Nebentätigkeit

§ 65
Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst

§ 66
Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

§ 67
Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

§ 68
Ausübung von Nebentätigkeiten

§ 69
Regressanspruch für die Haftung aus angeordneter Nebentätigkeit

§ 70
Erlöschen der mit dem Hauptamt verbundenen Nebentätigkeit

§ 71
Erlass ausführender Rechtsverordnungen

§ 72
Anzeigepflicht nach Beendigung des Beamtenverhältnisses

§ 73
Verbot der Geschenkannahme

§ 74
Arbeitszeit

§ 75
Teilzeit

§ 76
Familienpolitische Teilzeit und Beurlaubung

§ 77
Altersteilzeit

§ 78
Hinweispflicht

§ 79
Benachteiligungsverbot

§ 80
Beurlaubung ohne Dienstbezüge oder Bezahlung

§ 81
Fernbleiben vom Dienst

§ 82
Wahl der Wohnung

§ 83
Aufenthaltspflicht

§ 84
Dienstkleidung

§ 85
Dienstvergehen

§ 86
Pflicht zum Schadensersatz

§ 87
Fürsorgepflicht des Dienstherrn

§ 88
Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen

§ 89
Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsgeld

§ 90
Mutterschutz und Elternzeit

§ 91
Jubiläumszuwendung

§ 92
Amtsbezeichnung

§ 93
Übergang von Schadensersatzansprüchen

§ 94
Urlaub

§ 95
Wahl in eine gesetzgebende Körperschaft

§ 96
Personalakte

§ 97
Zugang zur Personalakte

§ 98
Beihilfeakte

§ 99
Anhörungspflicht

§ 100
Einsichtsrecht

§ 101
Vorlage von Personalakten und Auskünfte an Dritte

§ 102
Entfernung von Unterlagen

§ 103
Aufbewahrungsfrist

§ 104
Verarbeitung und Nutzung von Personalaktendaten

§ 105
Vereinigungsfreiheit

§ 106
Dienstzeugnis

§ 107
Personalvertretung

§ 108
Zuziehung der Gewerkschaften

§ 109
Errichtung

§ 110
Mitglieder

§ 111
Rechtsstellung der Mitglieder

§ 112
Aufgaben

§ 113
Geschäftsordnung

§ 114
Sitzungen und Beschlüsse

§ 115
Geschäftsstelle

§ 116
Beweiserhebung, Auskünfte und Amtshilfe

§ 117
Bekanntmachung und Verbindlichkeit der Beschlüsse

§ 118
Dienstaufsicht

§ 119
Dienstweg bei Anträgen und Beschwerden, Schlichtungsverfahren

§ 120
Vertretung des Dienstherrn

§ 121
Zustellung von Verfügungen und Entscheidungen

§ 122
Beamtinnen und Beamte des Bundestages,

§ 123
Beamtinnen und Beamte der Hochschulen

§ 124
Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte

§ 125
Bisherige Bundesbeamtenverhältnisse

§ 126
Entscheidungsrecht oberster Bundesbehörden

§ 127
Mitglieder des Bundesrechnungshofes

§ 128
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte

§ 129
Auswärtiger Dienst

§ 130
Durchführungsvorschriften

§ 131
Übergangsregelung für Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe

Artikel 3
Gesetz über die Bezahlungsstrukturen bei Bund und Ländern (Bezahlungsstrukturgesetz - BezStruktG)

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Regelung durch Gesetz

§ 3
Anspruch auf Bezahlung

§ 4
Teilzeitbeschäftigung

§ 5
Begrenzte Dienstfähigkeit

§ 6
Verlust der Bezahlung bei Fernbleiben vom Dienst

§ 7
Grundbezahlung aus dem Amt

§ 8
Regelung der Ämter in Bezahlungsordnungen F

§ 9
Grundsatz der funktionsgerechten Bezahlung

§ 10
Bezahlungsbandbreite

§ 11
Eingangsämter

§ 12
Anpassung

§ 13
Grundbezahlung

§ 14
Basisgehalt in den Bezahlungsebenen F 2 bis F 16

§ 15
Leistungsvariablen

§ 16
Vergabebudget für Leistungsvariablen

§ 17
Ausgestaltung durch Bund und Länder

§ 18
Bezahlungsanspruch in besonderen Fällen

§ 19
Amts- und Stellenzulagen

§ 20
Auslandsbezüge, Kaufkraftausgleich

§ 21
Bestandteile der Auslandsbezüge

§ 22
Auslandsverwendungszuschlag

§ 23
Nebenbezahlung

§ 24
Funktionszulagen

§ 25
Zulagen für besondere Erschwernisse

§ 26
Vergütungen

§ 27
Zuschläge

§ 28
Leistungsprämien

§ 29
Jährliche Sonderzahlungen

§ 30
Vermögenswirksame Leistungen

§ 31
Familienzuschlag

§ 32
Ausgleichszulagen

§ 33
Allgemeine Stellenzulage

§ 34
Anwendung von Regelungen des Bundesbesoldungsrechts

§ 35
Anwendung sonstiger Vorschriften

§ 36
Optionsrecht

§ 37
Umsetzungspflicht

§ 38
Anwendung für den Personenkreis des Bezahlungsstrukturüberleitungsgesetzes

Anlage I
(zu § 8 Abs. 1)

Bezahlungsordnung F

Bezahlungsebene F 2

Bezahlungsebene F 3

Bezahlungsebene F 4

Bezahlungsebene F 5

Bezahlungsebene F 6

Bezahlungsebene F 7

Bezahlungsebene F 8

Bezahlungsebene F 9

Bezahlungsebene F 10

Bezahlungsebene F 11

Bezahlungsebene F 12

Bezahlungsebene F 13

Bezahlungsebene F 14

Bezahlungsebene F 15

Bezahlungsebene F 16

Bezahlungsebene F 17

Bezahlungsebene F 18

Bezahlungsebene F 19

Bezahlungsebene F 20

Bezahlungsebene F 21

Bezahlungsebene F 22

Bezahlungsebene F 23

Bezahlungsebene F 24

Bezahlungsebene F 25

Bezahlungsebene F 26

Anlage II
(zu § 13 Abs. 2 Satz 1)

Bezahlungsordnung F

Artikel 4
Gesetz zur Überleitung in die Bezahlungsstrukturen bei Bund und Ländern (Bezahlungsstrukturüberleitungsgesetz - BezStruktÜblG)

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Überleitung

§ 3
Überleitung in die Bezahlungsebene

§ 4
Überleitung in das Basisgehalt

§ 5
Überleitungszulage

§ 6
Optionsrecht

Artikel 5
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

§ 40
Familienzuschlag

§ 42a
Prämien für besondere Leistungen

§ 83
Übergangsregelungen für Zulagen

§ 85
Übergangsregelungen für Familienzuschlag

§ 86
Übergangsregelungen für Leistungselemente

§ 87
Neuregelungen aus Anlass des Bezahlungsstrukturgesetzes

§ 88
Anwendung des Bezahlungsstrukturgesetzes bei Verwendung im Ausland

§ 89
Anwendung des Bezahlungsstrukturgesetzes bei besonderer Verwendung im Ausland

Artikel 6
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

§ 5
Ruhegehaltfähige Bezahlung

§ 67
Professoren, hauptamtliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen, soweit ihre Ämter den Bezahlungsebenen der Bezahlungsordnung F zugewiesen sind

§ 69c
Übergangsregelungen für am 1. Januar 1999 vorhandene Beamte

§ 69d
Übergangsregelungen für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte

§ 69g
Übergangsregelungen und Sonderregelungen aus Anlass des Strukturreformgesetzes

§ 70
Allgemeine Anpassung

Artikel 7
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 17

§ 18

§ 89a
Bezahlung im Sinne der §§ 11 und 12 ist die Bezahlung nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Bezahlungsstrukturgesetzes sowie der Familienzuschlag, Ausgleichszulagen und die Allgemeine Stellenzulage nach Maßgabe der §§ 31 bis 33 des Bezahlungsstrukturgesetzes.“

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Nichtanpassung von Amtsgehalt und Ortszuschlag der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre in den Jahren 1992 bis 1994

Artikel 9
Änderungen weiterer Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Allgemeines

„§ 14

§ 76a
Teilzeitbeschäftigung

§ 76b
Urlaub ohne Dienstbezüge

§ 19
Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken, Herausgabe- und Auskunftspflicht:

Artikel 10
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 11
Neufassungen

Artikel 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Novellierung des Beamtenrechtsrahmengesetzes und des Bundesbeamtengesetzes

1. Modernisierung des Laufbahnprinzips

2. Stärkung der Mobilität

3. Stärkung des Leistungsgedankens

4. Nutzung personeller Ressourcen

5. Größere Handlungsspielräume der Länder

6. Weniger Bürokratie und zeitgemäße Pflichtenregelung

II. Reform der Grundstrukturen des Bezahlungsrechts

Die Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen des Bezahlungsrechts im Einzelnen:

1. Strukturelle Neuordnung zugunsten der Länder durch Kompetenzverlagerungen, Öffnungen, Bandbreiten und einen umfassenden Abbau bundesstaatlicher Vorgaben

2. Einführung eines leistungs- und funktionsbezogenen Bezahlungssystems

3. Systemumstellung und Überleitung in das neue System

4. Kostenneutrale Einführung durch Umschichtungen innerhalb des Systems


 
 
 


Drucksache 85/1/05

... Die Vorgaben in Artikel 16 der Prospektrichtlinie (2003/71/EG) für Nachträge und Widerruf - wie deren Umsetzung in § 16 - beziehen sich auf den klassischen Börsengang bei Aktienemissionen. Anleger, die während der Zeichnungsphase die Entscheidung zur Abgabe eines Kaufangebots getroffen haben, sollen diese Entscheidung ggf. zurücknehmen können, wenn der Emittent Umstände veröffentlicht, bei deren Kenntnis sie die Entscheidung zur Abgabe eines Kaufangebots nicht getroffen hätten. In diesen Fällen soll die für beide Seiten mit wenig Aufwand verbundene Möglichkeit bestehen, vom Angebot Abstand zu nehmen. Nicht erfasst werden sollten jedoch die Fälle, in denen eine komplette Rückabwicklung des Geschäfts (Rückgabe der Wertpapiere durch den Anleger gegen Rückzahlung des Kaufpreises durch den Emittenten) stattfinden soll. Durch den Verweis auf § 8 Abs. 1 Satz 5 wird jedoch auf die Regelungen des Rücktritts nach § 357 Bürgerliches Gesetzbuch verwiesen, welche die Rückabwicklung bereits erfüllter Geschäfte zum Gegenstand haben. Um insoweit klarzustellen, dass bereits abgeschlossene Rechtsgeschäfte nicht mehr widerrufen werden können, sollte sich der Verweis lediglich auf die Sätze 3 und 4 des § 8 Abs. 1 beziehen, welche die Vorgaben für die Gestaltung des Widerrufs beinhalten.



Drucksache 817/05

... Erste Richtlinie 68/151/EWG des Rates vom 9. März 1968 zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Artikels 58 Absatz 2 des Vertrages im interesse der Gesellschafter sowie Dritter vorgeschrieben sind, um diese Bestimmungen gleichwertig zu gestalten Dritte Richtlinie 78/855/EWG des Rates vom 9. Oktober 1978 gemäß Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages betreffend die Verschmelzung von Aktiengesellschaften Sechste Richtlinie 82/891/EWG des Rates vom 17. Dezember 1982 gemäß Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages betreffend die Spaltung von Aktiengesellschaften Richtlinie 2005/.../EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten Zehnte Richtlinie Gesellschaftsrecht - formale Annahme steht noch aus Elfte Richtlinie 89/666/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Offenlegung von Zweigniederlassungen, die in einem Mitgliedstaat von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen errichtet wurden, die dem Recht eines anderen Staates unterliegen Zwölfte Richtlinie 89/667/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter Richtlinie 2003/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 zur Änderung der Richtlinie 68/151/EWG des Rates in Bezug auf die Offenlegungspflichten von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/05




Mitteilung

1. Einführung

2. eine NEUE Vereinfachungsstrategie auf EU-Ebene

a. Ein fortlaufendes Programm, das auf der praktischen Erfahrung der Betroffenen beruht

b. Ein Konzept auf der Grundlage von kontinuierlichen umfassenden sektorbezogenen Beurteilungen

3. das Vereinfachungskonzept der Kommission

a. Aufhebung

b. Kodifizierung18

c. Neufassung21

d. Änderung des Regelungskonzepts

e. Stärkere Nutzung der Informationstechnologie

4. Unterstützung der Institutionen und der Mitgliedstaaten

5. Schlussfolgerungen

Anhang I

Anhang 2


 
 
 


Drucksache 322/05

... Die vorgeschlagene Regelung dient auch dazu, familiengeführte Unternehmen von den Unwägbarkeiten eines Mittelentzugs durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer zu befreien, denen große Aktiengesellschaften und Konzerne mit Publikumsbeteiligungen nicht direkt ausgesetzt sind. Sie soll insoweit die Chancengleichheit mittelständischer Unternehmen gegenüber Großunternehmen verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 322/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

§ 12a
Bestand und Bewertung von Betriebsvermögen

§ 19b
Begrenzung der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen im Übergangsbereich

§ 28
Stundung und Erlöschen der Steuer bei begünstigtem Vermögen

§ 28a
Begünstigtes Vermögen

Artikel 2
Änderung des Bewertungsgesetzes

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 197/05

... (3) Der in diesem Artikel verwendete Ausdruck „Dividenden“ bedeutet Einkünfte aus Aktien, Genussrechten oder Genussscheinen, Kuxen, Gründeranteilen oder anderen Rechten - ausgenommen Forderungen - mit Gewinnbeteiligung sowie aus sonstigen Gesellschaftsanteilen stammende Einkünfte, die nach dem Recht des Staates, in dem die ausschüttende Gesellschaft ansässig ist, den Einkünften aus Aktien steuerlich gleichgestellt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 197/05




D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Begründung

Abkommen

Artikel 1
Persönlicher Geltungsbereich

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Selbständige Arbeit

Artikel 15
Unselbständige Arbeit

Artikel 16
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 17
Künstler und Sportler

Artikel 18
Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen

Artikel 19
Öffentlicher Dienst

Artikel 20
Gastprofessoren, Lehrer und Studenten

Artikel 21
Andere Einkünfte

Artikel 22
Vermögen

Artikel 23
Vermeidung der Doppelbesteuerung

Artikel 24
Gleichbehandlung

Artikel 25
Verständigungsverfahren

Artikel 26
Informationsaustausch

Artikel 27
Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung

Artikel 28
Anwendung des Abkommens in bestimmten Fällen

Artikel 29
Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen

Artikel 30
Protokoll

Artikel 31
Inkrafttreten

Artikel 32
Kündigung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Aserbaidschan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 25. August 2004

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes


 
 
 


Drucksache 304/05

... 1. Anteile oder Aktien, die von einer Kapitalanlagegesellschaft, Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital oder ausländischen Investmentgesellschaft im Sinne des § 2 Abs. 9 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 304/05




Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist (Wertpapierprospektgesetz - WpPG)

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts und Ausnahmen im Hinblick auf die Art des Angebots

§ 4
Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts im Hinblick auf bestimmte Wertpapiere

Abschnitt 2
Erstellung des Prospekts

§ 5
Prospekt

§ 6
Basisprospekt

§ 7
Mindestangaben

§ 8
Nichtaufnahme von Angaben

§ 9
Gültigkeit des Prospekts, des Basisprospekts und des Registrierungsformulars

§ 10
Jährliches Dokument

§ 11
Angaben in Form eines Verweises

§ 12
Prospekt aus einem oder mehreren Einzeldokumenten

Abschnitt 3
Billigung und Veröffentlichung des Prospekts

§ 13
Billigung des Prospekts

§ 14
Hinterlegung und Veröffentlichung des Prospekts

§ 15
Werbung

§ 16
Nachtrag zum Prospekt

Abschnitt 4
Grenzüberschreitende Angebote und Zulassung zum Handel

§ 17
Grenzüberschreitende Geltung gebilligter Prospekte

§ 18
Bescheinigung der Billigung

Abschnitt 5
Sprachenregelung und Emittenten mit Sitz in Drittstaaten

§ 19
Sprachenregelung

§ 20
Drittstaatemittenten

Abschnitt 6
Zuständige Behörde und Verfahren

§ 21
Befugnisse der Bundesanstalt

§ 22
Verschwiegenheitspflicht

§ 23
Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 24
Vorsichtsmaßnahmen

§ 25
Bekanntmachung von Maßnahmen

§ 26
Sofortige Vollziehung

§ 27
Register

§ 28
Gebühren und Auslagen

§ 29
Benennungspflicht

§ 30
Bußgeldvorschriften

§ 31
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung des Verkaufsprospektgesetzes

§ 8j
Werbung

§ 8k
Verschwiegenheitspflicht

§ 11
Veröffentlichung ergänzender Angaben

§ 12
Hinweis auf Verkaufsprospekt

§ 16
Gebühren

Artikel 3
Änderung des Börsengesetzes

§ 35
(weggefallen).

§ 55
Haftung für den Prospekt.

§ 55
Haftung für den Prospekt

Artikel 4
Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung

§ 51
Veröffentlichung der Zulassung

§ 71
Ordnungswidrigkeiten

§ 72a
Übergangsvorschrift

Artikel 5
Änderung des Investmentgesetzes

§ 102
Prospekt im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 6
Änderung der WpÜG-Angebotsverordnung

Artikel 7
Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Artikel 7a
Änderung des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Aufhebung der Verkaufsprospekt

Artikel 9a
Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Verkaufsprospektgesetz auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 341/05 (Beschluss)

... Die vorgeschlagene Regelung dient auch dazu, familiengeführte Unternehmen von den Unwägbarkeiten eines Mittelentzugs durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer zu befreien, denen große Aktiengesellschaften und Konzerne mit Publikumsbeteiligungen nicht ausgesetzt sind. Sie soll insoweit die Chancengleichheit mittelständischer Unternehmen gegenüber Großunternehmen wieder herstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 341/05 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage

Artikel 1

Artikel 2

1. In § 10 Abs. 6 werden die Sätze 4 und 5 gestrichen.

2. § 12 wird wie folgt geändert:

3. § 13a wird wie folgt geändert:

4. § 19a wird wie folgt geändert:

5. Nach § 19a wird folgender § 19b eingefügt:

6. § 28 wird wie folgt gefasst:

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

1. Verfassungsrechtliche Fragen

2. Verhinderung missbräuchlicher Umgestaltung von nichtproduktivem Vermögen zu Betriebsvermögen

Zu Artikel 1

Zu Nr. 2

Zu Artikel 2

Zu Nr. 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nr. 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nr. 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 5

Zu Nr. 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nr. 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nr. 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 82/05

... Angaben zu der/den Person(en), die zu kontaktieren ist/sind, wenn zusätzliche Informationen für die Zwecke der Vollstreckung der Sanktion oder für die Vereinbarung der Übergabemodalitäten eingeholt werden sollen (Name, Titel/Dienstrang, Tel.-Nr., Fax- Nr. und - sofern vorhanden - E-Mail)



Drucksache 3/1/05

... Der Entwurf sieht in § 123 Abs. 2 AktG-E vor, dass bei Inhaberaktien die Satzung weitere Regelungen für den Nachweis der Teilnahmeberechtigung vorsehen kann. Eine Anpassung der Satzung an die neue Rechtslage kann jedoch erst in der nächsten Hauptversammlung erfolgen. Liegt diese nach Inkrafttreten des UMAG, wäre zu dieser Hauptversammlung zwingend nach den Regelungen des § 123 AktG-E einzuladen, ohne dass weitere Regelungen durch die Satzung vorher erfolgen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/1/05




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG

2. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 123 AktG

3. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 123 Abs. 2a - neu -, 3 Satz 2, 3 AktG , Nr. 10 § 135 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 2 AktG , Artikel 2 Abs. 3 § 16 WpÜG

5. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 123 Abs. 4 AktG

6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 127a Abs. 1, Abs. 3a - neu -, Abs. 4 AktG

7. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 127a Abs. 1, 4 AktG

8. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 127a Abs. 1 AktG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 131 AktG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a § 131 Abs. 2a - neu - AktG

11. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a § 142 Abs. 2 Satz 1 bis 3 AktG

12. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 145 Abs. 4 AktG

13. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 146 Satz 2 AktG , Nr. 15 § 148 Abs. 5 Satz 5 AktG

14. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 148 Abs. 1 Satz 1 AktG

15. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 148 Abs. 1 Satz 1 AktG

16. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 148 AktG

17. Zu Artikel 1 Nr. 11, 15, 31 und 36 §§ 142, 148, 258 und 315 AktG

18. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 148 Abs. 2 Satz 8 AktG

19. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 148 Abs. 3 Satz 1 AktG

20. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 148 Abs. 4 AktG , Nr. 16 § 149 AktG

21. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 149 Abs. 1 AktG

22. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 149 Abs. 1 AktG

23. Zu Artikel 1 Nr. 23 § 246a AktG

24. Zu Artikel 2 Abs. 1 § 16 EGAktG

25. Zu Artikel 3 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 162/05

... wird am 8. Oktober 2004 in Kraft treten. Die SE bietet Unternehmen, die in mehr als einem Mitgliedstaat tätig sind, die Möglichkeit, eine Unternehmensverfassung nach dem Gemeinschaftsrecht zu wählen und so ihren Aktivitäten überall in der EU nach einheitlichen Regeln mit einer einheitlichen Geschäftsführung und einem einheitlichen Berichtssystem nachzugehen. Während das Statut der Europäischen Gesellschaft selbst keine spezifischen Steuervorschriften enthält, wird doch festgelegt, dass die SE "den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten (unterliegt), die auf eine nach dem Recht des Sitzstaats der SE gegründete Aktiengesellschaft Anwendung finden würden"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/05




Begründung

1. Einleitung

2. Erläuterung der Artikel des Richtlinienvorschlags im einzelnen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 942/05

... 8. Bekanntmachungen und Veröffentlichungen inländischer Kapitalanlagegesellschaften und Investmentaktiengesellschaften nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 942/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Handelsgesetzbuchs

1. Die Überschrift vor § 8 wird wie folgt gefasst:

2. Die §§ 8 bis 12 werden wie folgt gefasst:

3. § 13 wird wie folgt gefasst:

4. Die §§ 13a, 13b und 13c werden aufgehoben.

5. In § 13d Abs. 1 und 3

6. § 13f wird wie folgt geändert:

7. § 13g wird wie folgt geändert:

8. In § 14 Satz 1

9. § 15 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

10. In § 29

11. In § 33 Abs. 3

12. § 35 wird aufgehoben.

13. In § 37a Abs. 1

14. § 53 wird wie folgt geändert:

15. § 108 wird wie folgt geändert:

16. In § 125a Abs. 1 Satz 1

17. § 148 Abs. 3 wird aufgehoben.

18. In § 264 Abs. 3 werden die Nummern 3 bis 5 durch folgende Nummern 3 und 4 ersetzt:

19. § 264b wird wie folgt geändert:

20. Die Überschrift des Vierten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs wird wie folgt gefasst:

21. § 325 wird wie folgt gefasst:

22. § 325a Abs. 1 wird wie folgt geändert:

23. In § 326 Satz 1

24. In § 327

25. § 328 wird wie folgt geändert:

26. § 329 wird wie folgt gefasst:

27. § 334 wird wie folgt geändert:

28. Die §§ 335 und 335a werden aufgehoben.

29. § 335b wird wie folgt gefasst:

30. § 339 wird wie folgt geändert:

31. In § 340 Abs. 1 und 4 Satz 1 und 4

32. § 340l wird wie folgt geändert:

33. § 340n wird wie folgt geändert:

34. § 340o wird aufgehoben.

35. In § 341a Abs. 2 Satz 5

36. § 341l wird wie folgt geändert:

37. § 341n wie folgt geändert:

38. § 341o wird aufgehoben.

39. § 341p wird wie folgt gefasst:

40. § 367 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Genossenschaftsgesetzes

1. In der Inhaltsübersicht

2. Dem § 10 wird folgender Absatz 3 angefügt:

3. § 11 wird wie folgt geändert:

4. § 14 wird wie folgt geändert:

5. § 14a wird aufgehoben.

6. In § 16 Abs. 5 Satz 1

7. In § 25a Abs. 1

8. § 28 wird wie folgt geändert:

9. In § 29 Abs. 4

10. § 42 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

11. § 84 Abs. 3 wird aufgehoben.

12. § 156 wird wie folgt geändert:

13. In § 157

14. § 160 wird wie folgt geändert:

15. § 161 Satz 3 wird aufgehoben.

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

1. § 125 wird wie folgt geändert:

2. § 129 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

3. § 132 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

4. § 140a wird aufgehoben.

5. § 141 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

6. In § 141a Abs. 2 Satz 2

7. Nach § 144b wird folgender § 144c eingefügt:

8. § 147 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

9. In § 160b Abs. 1 Satz 2

Artikel 5
Änderung von Registerverordnungen

Artikel 6
Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung

Artikel 7
Änderung des Publizitätsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 11
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 13
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Derzeitige Regelung

III. Ziel des Gesetzentwurfs

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VI. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das Preisniveau

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu den Nummer n

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3a

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu den Nummer n

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Artikel 2

Zu Artikel 61

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Nummer n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 6

Zu Artikel 6

Zu den Nummern 1 bis 6

Zu Artikel 7

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu den Nummer n

Zu Nummer 11

Zu den Nummern 12 bis 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu den Nummer n

Zu Nummer 13

Zu den Nummer n

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 5007

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 400

Zu Nummer 401

Zu den Buchstabe n

Zu Absatz 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 348/05

... 4. Örtliche Seuchenbekämpfungszentren müssen in der Lage sein, die direkt oder indirekt an einem Seuchenausbruch beteiligten Personen und Organisationen schnell zu kontaktieren.



Drucksache 92/1/05

... e) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Regelung zur Angabe des Preises je eingehender Kurzwahlsendung sowie zur Angabe der Höchstzahl der eingehenden Kurzwahlsendungen im Abrechnungszeitraum bei ereignisbezogenen Diensten zu überprüfen. Bei ereignisbezogenen Diensten (z.B. Fußballtore, Aktienkurse beim Erreichen vordefinierter Werte oder Stauinformationen) kann die Häufigkeit des Eintritts des Ereignisses und damit die Anzahl der Kurzwahlsendungen nicht im Voraus bestimmt werden. Wird ein solcher Dienst unabhängig von der Anzahl der Kurzwahlsendungen pauschal pro Abrechnungszeitraum tarifiert, lässt sich auch der Preis je eingehender Kurzwahlsendung nicht im Voraus ermitteln. Für den Fall ereignisbezogener Dienste ist die Erfüllung der genannten Verpflichtungen daher unmöglich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 92/1/05




2 A

§ 47b
Zwingende Vorschriften

§ 66g
Entstehung des Entgeltanspruchs

2 B


 
 
 


Drucksache 3/05 (Beschluss)

... Der Versandstichtag sollte sowohl für Inhaber wie für Namensaktiengesellschaften gesetzlich einheitlich 21 Tage vor der Hauptversammlung betragen. Zwar würde damit der bisherige erste Versandstichtag von etwa 28 Tagen vor der Hauptversammlung um eine Woche verkürzt, jedoch würde dies durch den Vorteil eines geringeren Verwaltungsaufwandes für Emittenten und Kreditwirtschaft mehr als aufgewogen.



Drucksache 122/05

... Aktiengesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 122/05




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 130b
Gerichtliches elektronisches Dokument.

§ 143
Anordnung der Aktenübermittlung.

§ 190
Einheitliche Zustellungsformulare

§ 298
Aktenausdruck

§ 298a
Elektronische Akte.

§ 371a
Beweiskraft elektronischer Dokumente.

§ 416a
Beweiskraft des Ausdrucks eines öffentlichen elektronischen Dokuments.

§ 659
Formulare

§ 130b
Gerichtliches elektronisches Dokument

§ 298
Aktenausdruck

§ 298a
Elektronische Akte

§ 371a
Beweiskraft elektronischer Dokumente

§ 416a
Beweiskraft des Ausdrucks eines öffentlichen elektronischen Dokuments

Artikel 2
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 55a

§ 55b

Artikel 3
Änderung der Finanzgerichtsordnung

§ 52a

§ 52b

Artikel 4
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

§ 65a

§ 65b

Artikel 5
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

§ 46c
Gerichtliches elektronisches Dokument

§ 46d
Elektronische Akte

Artikel 6
Änderung der Strafprozeßordnung

§ 41a

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Zwölfter Abschnitt

§ 110a
Erstellung und Einreichung formgebundener und anderer elektronischer Dokumente bei Behörden und Gerichten

§ 110b
Elektronische Aktenführung

§ 11
Oc Erstellung und Zustellung elektronischer Dokumente durch Behörden und Gerichte

§ 110d
Aktenausdruck, Akteneinsicht und Aktenübersendung

§ 110e
Durchführung der Beweisaufnahme

§ 110a
Erstellung und Einreichung formgebundener und anderer elektronischer Dokumente bei Behörden und Gerichten

§ 110b
Elektronische Aktenführung

§ 110c
Erstellung und Zustellung elektronischer Dokumente durch Behörden und Gerichte

§ 110d
Aktenausdruck, Akteneinsicht und Aktenübersendung

§ 110e
Durchführung der Beweisaufnahme

Artikel 8
Änderung des Beurkundungsgesetzes

§ 39a
Einfache elektronische Zeugnisse

Artikel 9
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 10
Änderung der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung

Artikel 11
Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Gerichte des Bundes und des Generalbundesanwalts nach Beendigung des Verfahrens (Schriftgutaufbewahrungsgesetz - SchrAG)

§ 1
Aufbewahrung von Schriftgut

§ 2
Verordnungsermächtigung

Artikel 12
Änderung des GmbH-Gesetzes

§ 12
Bekanntmachungen der Gesellschaft

Artikel 13
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 14
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

§ 5a
Elektronische Akte, elektronisches Dokument

§ 1
Geltungsbereich.

§ 1a
Elektronisches Dokument

§ 4b
Elektronische Akte, elektronisches Dokument

§ 12b
Elektronische Akte, elektronisches Dokument

Artikel 15
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 15a
Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

Artikel 15b
Änderung des Deutschen Richtergesetzes

Artikel 15c
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 15d
Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen

Artikel 15e
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 30

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 905/1/04

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/91/EWG des Rates in Bezug auf die Gründung von Aktiengesellschaften und die Erhaltung und Änderung ihres Kapitals KOM (2004)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 905/1/04




1. Zum Richtlinienvorschlag allgemein

2. Zu Artikeln 10 a, 10 b, 11 und 27

3. Zu Artikel 19

4. Zu Artikeln 23, 23 a und 23 b

5. Zu Artikel 32

6. Zu Artikel 39 b


 
 
 


Drucksache 905/04 (Beschluss)

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/91/EWG des Rates in Bezug auf die Gründung von Aktiengesellschaften und die Erhaltung und Änderung ihres Kapitals KOM (2004)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 905/04 (Beschluss)




Zum Richtlinienvorschlag allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikeln 10

Zu Artikel 19

Zu Artikeln 23

Zu Artikel 32

6. Zu Artikel 39 b


 
 
 


Drucksache 852/04

... "(3) Auf Antrag der gesetzlichen Vertreter, des Aufsichtsrats oder von Gesellschaftern, bei Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien jedoch nur, wenn die Anteile dieser Gesellschafter bei Antragstellung zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen Börsenwert von 500 000 Euro erreichen, hat das Gericht nach Anhörung der Beteiligten und des gewählten Prüfers einen anderen Abschlussprüfer zu bestellen, wenn dies aus einem in der Person des gewählten` Prüfers liegenden Grund geboten erscheint, insbesondere wenn ein Ausschlussgrund nach § 319 Abs. 2 bis 5, § 319a besteht. Der Antrag ist binnen zwei Wochen nach dem Tag der Wahl des Abschlussprüfers zu stellen; Aktionäre können den Antrag nur stellen, wenn sie gegen die Wahl des Abschlussprüfers bei der Beschlussfassung Widerspruch erklärt haben. Wird ein Befangenheitsgrund erst nach der Wahl bekannt oder tritt ein Befangenheitsgrund erst nach der Wahl ein, ist der Antrag binnen zwei Wochen nach dem Tag zu stellen, an dem der Antragsberechtigte Kenntnis von den befangenheitsbegründenden Umständen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen: Stellen Aktionäre den Antrag, so haben sie glaubhaft zu machen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Wahl des Abschlussprüfers Inhaber der Aktien sind. Zur Glaubhaftmachung genügt eine eidesstattliche Versicherung vor einem Notar. Unterliegt die Gesellschaft einer staatlichen Aufsicht, so kann auch die Aufsichtsbehörde, den Antrag stellen. Der Antrag kann nach Erteilung des Bestätigungsvermerks, im Fall einer Nachtragsprüfung nach § 316 Abs. 3 nach Ergänzung des Bestätigungsvermerks nicht mehr gestellt werden. Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 852/04




Gesetz

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche

Artikel 3
Änderung des Publizitätsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 5
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

Artikel 6
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 7
Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften

Artikel 8
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 9
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 438/04

... Die SE wird gemäß den für Aktiengesellschaften geltenden Vorschriften im Handelsregister eingetragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom . Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) - (SE-Ausführungsgesetz - SEAG)

§ 1
Anzuwendende Vorschriften

§ 2
Sitz

§ 3
Eintragung

§ 4
Zuständigkeiten

Abschnitt 2
Gründung einer SE

Unterabschnitt 1
Verschmelzung

§ 5
Bekanntmachung

§ 6
Verbesserung des Umtauschverhältnisses

§ 7
Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan

§ 8
Gläubigerschutz

Unterabschnitt 2
Gründung einer Holding-SE

§ 9
Abfindungsangebot im Gründungsplan

§ 10
Zustimmungsbeschluss; Negativerklärung

§ 11
Verbesserung des Umtauschverhältnisses

Abschnitt 3
Sitzverlegung

§ 12
Abfindungsangebot im Verlegungsplan

§ 13
Gläubigerschutz

§ 14
Negativerklärung

Abschnitt 4
Aufbau der SE

Unterabschnitt 1
Dualistisches System

§ 15
Wahrnehmung der Geschäftsleitung durch Mitglieder des Aufsichtsorgans

§ 16
Zahl der Mitglieder des Leitungsorgans

§ 17
Zahl der Mitglieder und Zusammensetzung des Aufsichtsorgans

§ 18
Informationsverlangen einzelner Mitglieder des Aufsichtsorgans

§ 19
Festlegung zustimmungsbedürftiger Geschäfte durch das Aufsichtsorgan

Unterabschnitt 2
Monistisches System

§ 20
Anzuwendende Vorschriften

§ 21
Anmeldung und Eintragung

§ 22
Aufgaben und Rechte des Verwaltungsrats

§ 23
Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 24
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

§ 25
Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats

§ 26
Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats

§ 27
Persönliche Voraussetzungen der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 28
Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 29
Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 30
Bestellung durch das Gericht

§ 31
Nichtigkeit der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern

§ 32
Anfechtung der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern

§ 33
Wirkung des Urteils

§ 34
Innere Ordnung des Verwaltungsrats

§ 35
Beschlussfassung

§ 36
Teilnahme an Sitzungen des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse

§ 37
Einberufung des Verwaltungsrats

§ 38
Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 39
Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Verwaltungsratsmitglieder

§ 40
Geschäftsführende Direktoren

§ 41
Vertretung

§ 42
Zeichnung durch geschäftsführende Direktoren

§ 43
Angaben auf Geschäftsbriefen

§ 44
Beschränkungen der Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis

§ 45
Bestellung durch das Gericht

§ 46
Anmeldung von Änderungen

§ 47
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses

§ 48
Ordentliche Hauptversammlung

§ 49
Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von Unternehmen

Unterabschnitt 3
Hauptversammlung

§ 50
Einberufung und Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit

§ 51
Satzungsänderungen

Abschnitt 5
Auflösung

§ 52
Auflösung der SE bei Auseinanderfallen von Sitz und Hauptverwaltung

Abschnitt 6
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 53
Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften des Aktiengesetzes, des Handelsgesetzbuchs und des Umwandlungsgesetzes

Artikel 2
Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft - (SE-Beteiligungsgesetz - SEBG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zielsetzung des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Geltungsbereich

Teil 2
Besonderes Verhandlungsgremium

Kapitel 1
Bildung und Zusammensetzung

§ 4
Information der Leitungen

§ 5
Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 6
Persönliche Voraussetzungen der auf das Inland entfallenden Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 7
Verteilung der auf das Inland entfallenden Sitze des besonderen Verhandlungsgremiums

Kapitel 2
Wahlgremium

§ 8
Zusammensetzung des Wahlgremiums; Urwahl

§ 9
Einberufung des Wahlgremiums

§ 10
Wahl der Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums

Kapitel 3
Verhandlungsverfahren

§ 11
Information über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 12
Sitzungen, Geschäftsordnung

§ 13
Zusammenarbeit zwischen besonderem Verhandlungsgremium und Leitungen

§ 14
Sachverständige und Vertreter von geeigneten außenstehenden Organisationen

§ 15
Beschlussfassung im besonderen Verhandlungsgremium

§ 16
Nichtaufnahme oder Abbruch der Verhandlungen

§ 17
Niederschrift

§ 18
Wiederaufnahme der Verhandlungen

§ 19
Kosten des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 20
Dauer der Verhandlungen

Teil 3
Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE

Kapitel 1
Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Vereinbarung

§ 21
Inhalt der Vereinbarung

Kapitel 2
Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes

Abschnitt 1
SE-Betriebsrat kraft Gesetzes

Unterabschnitt 1
Bildung und Geschäftsführung

§ 22
Voraussetzung

§ 23
Errichtung des SE-Betriebsrats

§ 24
Sitzungen und Beschlüsse

§ 25
Prüfung der Zusammensetzung des SE-Betriebsrats

§ 26
Beschluss zur Aufnahme von Neuverhandlungen

Unterabschnitt 2
Aufgaben

§ 27
Zuständigkeiten des SE-Betriebsrats

§ 28
Jährliche Unterrichtung und Anhörung

Zu den erforderlichen Unterlagen gehören insbesondere

§ 29
Unterrichtung und Anhörung über außergewöhnliche Umstände

§ 30
Information durch den SE-Betriebsrat

Unterabschnitt 3
Freistellung und Kosten

§ 31
Fortbildung

§ 32
Sachverständige

§ 33
Kosten und Sachaufwand

Abschnitt 2
Mitbestimmung kraft Gesetzes

§ 34
Besondere Voraussetzungen

§ 35
Umfang der Mitbestimmung

§ 36
Sitzverteilung und Bestellung

§ 37
Abberufung und Anfechtung

§ 38
Rechtsstellung; Innere Ordnung

Abschnitt 3
Tendenzschutz

§ 39
Tendenzunternehmen

Teil 4
Grundsätze der Zusammenarbeit und Schutzbestimmungen

§ 40
Vertrauensvolle Zusammenarbeit

§ 41
Geheimhaltung; Vertraulichkeit

§ 42
Schutz der Arbeitnehmervertreter

§ 43
Missbrauchsverbot

§ 44
Errichtungs- und Tätigkeitsschutz

Teil 5
Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussbestimmung

§ 45
Strafvorschriften

§ 46
Bußgeldvorschriften

§ 47
Geltung nationalen Rechts

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 5
Änderung des Spruchverfahrensgesetzes

Artikel 6
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Handelsregisterverordnung

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten der öffentlichen Haushalte

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Wirtschaft und das Preisniveau

VI. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

I. Die gesetzliche Grundkonzeption

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Abschnitt 2 Gründung einer SE

Zu Unterabschnitt 1 Verschmelzung

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Unterabschnitt 2 Gründung einer Holding-SE

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Abschnitt 3 Sitzverlegung

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 4 Aufbau der SE

Zu Unterabschnitt 1 Dualistisches System

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Unterabschnitt 2
(Monistisches System)

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Unterabschnitt 3
(Hauptversammlung)

Zu § 50

Zu § 51

Zu Abschnitt 5 Auflösung

Zu § 52

Zu Abschnitt 6 Straf- und Bußgeldvorschriften

Zu § 53

Zu Artikel 2

1. Allgemeines

1. Vorgaben der Richtlinie

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Teil 2

Zu Kapitel 1 Bildung und Zusammensetzung

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Kapitel 2 Wahlgremium

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Kapitel 3 Verhandlungsverfahren

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 19

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Teil 3

Zu Kapitel 1 Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Vereinbarung

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Kapitel 2 Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes

Zu Unterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung

Zu Abschnitt 1 SE-Betriebsrat kraft Gesetzes

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Unterabschnitt 2 Aufgaben

Zu § 27

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 30

Zu Unterabschnitt 3 Freistellung und Kosten

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu Abschnitt 2 Mitbestimmung kraft Gesetzes

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 3 Tendenzschutz

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Teil 4

Zu § 40

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu Teil 5

Zu § 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 46

Zu § 47

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 905/04

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/91/EWG des Rates in Bezug auf die Gründung von Aktiengesellschaften und die Erhaltung und Änderung ihres Kapitals KOM (2004)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 905/04




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Motive und Ziele

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Derzeitige Bestimmungen

1.4. Übereinstimmungen mit und Unterschiede zu bestehenden Bestimmungen und Rechtsakten

1.5. Bezug zu anderen Maßnahmen

2. Ergebnisse der Konsultation Interessierter Kreise und Folgenabschätzung

2.1. Einsetzung von Expertengruppen und Verwertung der Ergebnisse

2.2. Konsultationen

2.3. Folgenabschätzung siehe dazu auch Anhang 1

3. rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität

3.3. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang 1
: Erklärung über die vorläufige Folgenabschätzung

1. PROBLEMBESTIMMUNG

2. ZIEL des Vorschlags

3. Optionen

4. POSITIVE und negative Auswirkungen


 
 
 


Drucksache 438/04 (Beschluss)

... Das gesetzgeberische Grundkonzept, die Europäische Gesellschaft für den deutschen Bereich nicht einheitlich, sondern in Form verschiedener Rechtsakte (EU-Ratsverordnung, Richtlinie des Rates, Deutsches Ausführungsgesetz, Allgemeines Aktienrecht) mit entsprechend komplexer Verweisungstechnik - gerichtliche Stellungnahmen sprechen von Verweisungskaskaden - zu regeln, mag für den Gesetzgeber der einfachere Weg sein. Für den Rechtsanwender ist diese Konzeption in jedem Fall erheblich nachteilig, weil sie die Rechtserkenntnis und die Rechtsanwendung massiv erschwert. Allein von daher wird eine Umsetzung des Entwurfs mit einer deutlichen Mehrbelastung der mit einschlägigen Fragen befassten Gerichte verbunden sein. Die floskelhafte Bemerkung der Entwurfsbegründung (allgemeine Begründung, Abschnitt IV, S. 75), wonach durch den Entwurf eine nennenswerte Belastung der Haushalte der Länder nicht zu erwarten sei, wird sich als Illusion erweisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/04 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften

8. Zu Artikel 1 § 2 SEAG

9. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 SEAG

10. Zu Artikel 1 §§ 5, 7, 9, 12 SEAG

11. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 2 - neu - SEAG

12. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 SEAG

13. Zu Artikel 1 § 7 SEAG

14. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 5 Satz 2 - neu - SEAG

15. Zu Artikel 1 §§ 8, 13 SEAG

16. Zu Artikel 1 §§ 15 bis 19 SEAG

17. Zu Artikel 1 §§ 20 bis 49 SEAG

18. Zu Artikel 1 §§ 21, 22 SEAG

19. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 1 Satz 3 SEAG

20. Zu Artikel 1 § 40 Abs. 8 SEAG

21. Zu Artikel 1 § 41 SEAG

22. Zu Artikel 1 §§ 41, 46 SEAG

23. Zu Artikel 1 § 46 SEAG

24. Zu Artikel 1 § 53 SEAG

25. Zu Artikel 1 § 53 SEAG

26. Zu Artikel 2 § 4 SEBG

27. Zu Artikel 5 Nr. 3 Buchstabe b § 4 Abs. 2 SpruchG

28. Zu Artikel 7 Änderung der Handelsregisterverordnung

29. Zu Artikel 7 Nr. 7 § 62 Nr. 4 Satz 3 HRV

30. Zu § 7 Abs. 1 VAG


 
 
 


Drucksache 458/04 (Beschluss)

... "§ 26e Übergangsregelung für die Leitung der Aktiengesellschaft

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 458/04 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte (Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand/Vollzugsaufwand)

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG)

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen

Artikel 6
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 7
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Verordnung über Abschlagszahlungen

Artikel 9
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 10
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

Artikel 11
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 12
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 14
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 15
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 16
Überleitungsvorschrift zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 17
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Notwendigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen

II. Allgemeine Zielsetzung des Entwurfs

1. Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs

2. Änderungen der Zivilprozessordnung

3. Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und des Aktiengesetzes

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

- Qualifiziertes Privatgutachten

- Gerichtliches Sachverständigengutachten

- Zweifelhafter Gegenbeweis

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17


 
 
 


Drucksache 438/1/04

... Das gesetzgeberische Grundkonzept, die Europäische Gesellschaft für den deutschen Bereich nicht einheitlich, sondern in Form verschiedener Rechtsakte (EU-Ratsverordnung, Richtlinie des Rates, Deutsches Ausführungsgesetz, Allgemeines Aktienrecht) mit entsprechend komplexer Verweisungstechnik - gerichtliche Stellungnahmen sprechen von Verweisungskaskaden - zu regeln, mag für den Gesetzgeber der einfachere Weg sein. Für den Rechtsanwender ist diese Konzeption in jedem Fall erheblich nachteilig, weil sie die Rechtserkenntnis und die Rechtsanwendung massiv erschwert. Allein von daher wird eine Umsetzung des Entwurfs mit einer deutlichen Mehrbelastung der mit einschlägigen Fragen befassten Gerichte verbunden sein. Die floskelhafte Bemerkung der Entwurfsbegründung (allgemeine Begründung, Abschnitt IV, S. 75), wonach durch den Entwurf eine nennenswerte Belastung der Haushalte der Länder nicht zu erwarten sei, wird sich als Illusion erweisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/1/04




Entwurf

A. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 850/04

... Die SE wird gemäß den für Aktiengesellschaften geltenden Vorschriften im Handelsregister eingetragen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 850/04




Gesetz

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) - (SE-Ausführungsgesetz - SEAG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anzuwendende Vorschriften

§ 2
Sitz

§ 3
Eintragung

§ 4
Zuständigkeiten

Abschnitt 2
Gründung einer SE

Unterabschnitt 1
Verschmelzung

§ 5
Bekanntmachung

§ 6
Verbesserung des Umtauschverhältnisses

§ 7
Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan

§ 8
Gläubigerschutz

Unterabschnitt 2
Gründung einer Holding-SE

§ 9
Abfindungsangebot im Gründungsplan

§ 10
Zustimmungsbeschluss; Negativerklärung

§ 11
Verbesserung des Umtauschverhältnisses

Abschnitt 3
Sitzverlegung

§ 12
Abfindungsangebot im Verlegungsplan

§ 13
Gläubigerschutz

§ 14
Negativerklärung

Abschnitt 4
Aufbau der SE

Unterabschnitt 1
Dualistisches System

§ 15
Wahrnehmung der Geschäftsleitung durch Mitglieder des Aufsichtsorgans

§ 16
Zahl der Mitglieder des Leitungsorgans

§ 17
Zahl der Mitglieder und Zusammensetzung des Aufsichtsorgans

§ 18
Informationsverlangen einzelner Mitglieder des Aufsichtsorgans

§ 19
Festlegung zustimmungsbedürftiger Geschäfte durch das Aufsichtsorgan

Unterabschnitt 2
Monistisches System

§ 20
Anzuwendende Vorschriften

§ 21
Anmeldung und Eintragung

§ 22
Aufgaben und Rechte des Verwaltungsrats

§ 23
Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 24
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

§ 25
Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats

§ 26
Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats

§ 27
Persönliche Voraussetzungen der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 28
Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 29
Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 30
Bestellung durch das Gericht

§ 31
Nichtigkeit der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern

§ 32
Anfechtung der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern

§ 33
Wirkung des Urteils

§ 34
Innere Ordnung des Verwaltungsrats

§ 35
Beschlussfassung

§ 36
Teilnahme an Sitzungen des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse

§ 37
Einberufung des Verwaltungsrats

§ 38
Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 39
Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Verwaltungsratsmitglieder

§ 40
Geschäftsführende Direktoren

§ 41
Vertretung

§ 42
Zeichnung durch geschäftsführende Direktoren

§ 43
Angaben auf Geschäftsbriefen

§ 44
Beschränkungen der Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis

§ 45
Bestellung durch das Gericht

§ 46
Anmeldung von Änderungen

§ 47
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses

§ 48
Ordentliche Hauptversammlung

§ 49
Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von Unternehmen

Unterabschnitt 3
Hauptversammlung

§ 50
Einberufung und Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit

§ 51
Satzungsänderungen

Abschnitt 5
Auflösung

§ 52
Auflösung der SE bei Auseinanderfallen von Sitz und Hauptverwaltung

Abschnitt 6
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 53
Straf- und Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft - (SE-Beteiligungsgesetz - SEBG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zielsetzung des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Geltungsbereich

Teil 2
Besonderes Verhandlungsgremium

Kapitel 1
Bildung und Zusammensetzung

§ 4
Information der Leitungen

§ 5
Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 6
Persönliche Voraussetzungen der auf das Inland entfallenden Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 7
Verteilung der auf das Inland entfallenden Sitze des besonderen Verhandlungsgremiums

Kapitel 2
Wahlgremium

§ 8
Zusammensetzung des Wahlgremiums; Urwahl

§ 9
Einberufung des Wahlgremiums

§ 10
Wahl der Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums

Kapitel 3
Verhandlungsverfahren

§ 11
Information über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 12
Sitzungen, Geschäftsordnung

§ 13
Zusammenarbeit zwischen besonderem Verhandlungsgremium und Leitungen

§ 14
Sachverständige und Vertreter von geeigneten außenstehenden Organisationen

§ 15
Beschlussfassung im besonderen Verhandlungsgremium

§ 16
Nichtaufnahme oder Abbruch der Verhandlungen

§ 17
Niederschrift

§ 18
Wiederaufnahme der Verhandlungen

§ 19
Kosten des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 20
Dauer der Verhandlungen

Teil 3
Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE

Kapitel 1
Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Vereinbarung

§ 21
Inhalt der Vereinbarung

Kapitel 2
Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes

Abschnitt 1
SE-Betriebsrat kraft Gesetzes

Unterabschnitt 1
Bildung und Geschäftsführung

§ 22
Voraussetzung

§ 23
Errichtung des SE-Betriebsrats

§ 24
Sitzungen und Beschlüsse

§ 25
Prüfung der Zusammensetzung des SE-Betriebsrats

§ 26
Beschluss zur Aufnahme von Neuverhandlungen

Unterabschnitt 2
Aufgaben

§ 27
Zuständigkeiten des SE-Betriebsrats

§ 28
Jährliche Unterrichtung und Anhörung

§ 29
Unterrichtung und Anhörung über außergewöhnliche Umstände

§ 30
Information durch den SE-Betriebsrat

Unterabschnitt 3
Freistellung und Kosten

§ 31
Fortbildung

§ 32
Sachverständige

§ 33
Kosten und Sachaufwand

Abschnitt 2
Mitbestimmung kraft Gesetzes

§ 34
Besondere Voraussetzungen

§ 35
Umfang der Mitbestimmung

§ 36
Sitzverteilung und Bestellung

§ 37
Abberufung und Anfechtung

§ 38
Rechtsstellung; Innere Ordnung

Abschnitt 3
Tendenzschutz

§ 39
Tendenzunternehmen

Teil 4
Grundsätze der Zusammenarbeit und Schutzbestimmungen

§ 40
Vertrauensvolle Zusammenarbeit

§ 41
Geheimhaltung; Vertraulichkeit

§ 42
Schutz der Arbeitnehmervertreter

§ 43
Missbrauchsverbot

§ 44
Errichtungs- und Tätigkeitsschutz

Teil 5
Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussbestimmung

§ 45
Strafvorschriften

§ 46
Bußgeldvorschriften

§ 47
Geltung nationalen Rechts

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 5
Änderung des Spruchverfahrensgesetzes

Artikel 6
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Handelsregisterverordnung

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 888/04

- Aktien:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 888/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Vordrucke

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

Zu § 1

Zu § 2

Formular für Anträge auf Prozesskostenhilfe IN einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

A. Angaben über die Person, die Prozesskostenhilfe beantragt:

B. Angaben über die Streitsache, für die Prozesskostenhilfe beantragt wird:

C. Angaben zum Verfahren:

C.1. Sind Sie Kläger oder Beklagter?

C.2. Etwaige Gründe für eine beschleunigte Behandlung dieses Antrags, z.B. Fristen für die Einleitung eines Verfahrens:

C.3 Beantragen Sie Prozesskostenhilfe in vollem Umfang oder nur teilweise?

C.4. Die Prozesskostenhilfe wird beantragt für:

C.5. Angabe der voraussichtlichen Zusatzkosten aufgrund des grenzüberschreitenden Bezugs der Rechtssache z.B. Übersetzungen, Reisekosten :

C.6. Verfügen Sie über eine Versicherung oder sonstige Rechte und Ansprüche, die eine Gesamt- oder Teilabdeckung der Prozesskosten bieten könnten?

Artikel 1
Das Standardformular nach Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie 2003/8/EG, das dieser

Artikel 2
Diese Entscheidung ist gerichtet an das Königreich Belgien, die Bundesrepublik Deutschland,


 
 
 


Drucksache 940/03

... Aktiengesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 940/03




Gesetz

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 736/03

... 2. für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung), wenn sie nicht von der Gemeindewirtschaftssteuer befreit sind;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 736/03




Entwurf

Gesetz

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 3
Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 5a
Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

Artikel 6
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.