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"Akkreditierungsstelle"


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0573/06
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0554/06B
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0080/05B
0712/05
0523/05
0609/05
0725/05
0080/05
0330/05
0672/05
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0525/04
0327/04
0732/04
0795/04B
Drucksache 825/10 (Beschluss)

... "Die Akkreditierung gilt für maximal fünf Jahre für das gesamte Bundesgebiet. Für eine verlängerte oder erneute Akkreditierung ist auf Antrag das Akkreditierungsverfahren erneut durchzuführen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 825/10 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UV-Schutz-Verordnung - UVSV)

A Änderungen

1. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 6 - neu - und 7 - neu - Dem § 3 Absatz 2 sind folgende Nummern 6 und 7 anzufügen:

2. Zu § 3 Absatz 3 Satz 2

3. Zu § 3 Absatz 4

4. Zu § 4 Absatz 2

5. Zu § 5 Absatz 4 Satz 1, 2, 3 bis 6

6. Zu § 6 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 1 bis 3, Satz 5

7. Zu § 8 Absatz 2 Satz 1

8. Zu § 10 Absatz 1 und Absatz 1a - neu - § 10 ist wie folgt zu ändern:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu § 11 Absatz 1 und 2

10. Zu Anlage 3 zu § 3 Absatz 2 Nummer 1

Anlage 3
UV-Schutzbrillen

11. Zu Anlage 4 zu § 3 Absatz 3 Satz 2; § 8 Absatz 1 Satz 2

12. Zu Anlage 7 zu § 7 Absatz 1

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 605/1/09

Gesetz über die Akkreditierungsstelle (Akkreditierungsstellengesetz -



Drucksache 817/09 (Beschluss)

Verordnung über die Beleihung der Akkreditierungsstelle nach dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG-Beleihungsverordnung -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/09 (Beschluss)




1. Zu § 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b

2. Zu § 2 Satz 1 Nummer 5

3. Zu § 2 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe d - neu -§ 2 Satz 1 Nummer 5 ist wie folgt zu ändern:

4. Zu § 2 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe a

5. Zu § 3 Nummer 2

6. Zu § 4 Satz 1 und 1a - neu -§ 4 ist wie folgt zu ändern:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu § 5 Absatz 1

8. Zu § 5 Absatz 2


 
 
 


Drucksache 373/2/09

Entwurf eines Gesetzes über die Akkreditierungsstelle (Akkreditierungsstellengesetz -



Drucksache 190/09

... (2) Stellen, die die Vorhaltung und die Anwendung von Systemen zur Überwachung der Übereinstimmung der Produktion nach Artikel 4 Absätze 2 und 3 in Verbindung mit Anhang VI Gliederungsnummer 1.1 der Richtlinie 2002/24/EG oder nach Artikel 13 in Verbindung mit Anhang IV Gliederungsnummer 2.3 der Richtlinie 2003/37/EG kontrollieren (Zertifizierungsstelle für Qualitätsmanagementsysteme), müssen nach der Norm ISO/IEC 17021: 2006 und DINEN ISO/IEC 17011:2004 akkreditiert sein. Akkreditierungsstelle ist das Kraftfahrt-Bundesamt. Die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen, die durch die zuständige Stelle eines anderen Mitgliedstaates nach § 16 Absatz 4 Satz 2 oder § 19 Absatz 4 Satz 2 erteilt wurde, bleibt unberührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung - EG-FGV)1

Kapitel 1
Allgemeines

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Genehmigungsbehörde

Kapitel 2
Genehmigung für Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und ihre Anhänger sowie deren Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und EG-Typgenehmigung

§ 3
Anwendungsbereich und Voraussetzungen

§ 4
Erteilung der EG-Typgenehmigung

§ 5
Änderung der EG-Typgenehmigung

§ 6
Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung

§ 7
Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen

§ 8
Besondere Verfahren

Abschnitt 2
EG- und nationale Kleinserien-Typgenehmigung

§ 9
Erteilung der EG- Kleinserien-Typgenehmigung

§ 10
Übereinstimmungsbescheinigung

§ 11
Erteilung der nationalen Kleinserien-Typgenehmigung

§ 12
Datenbestätigung

Abschnitt 3
Einzelgenehmigung

§ 13
Einzelgenehmigung für Fahrzeuge

Abschnitt 4
EG-Autorisierung für risikobehaftete Teile und Ausrüstungen

§ 14
Erteilung, Änderung, Widerruf, Rücknahme und Erlöschen der Autorisierung

Kapitel 3
EG-Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge

§ 15
Anwendungsbereich und Voraussetzungen

§ 16
Erteilung und Änderung der EG-Typgenehmigung

§ 17
Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung

§ 18
Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen

§ 19
Besondere Verfahren

Kapitel 4
EG-Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge

§ 20
Anwendungsbereich und Voraussetzungen

§ 21
Erteilung und Änderung der EG-Typgenehmigung

§ 22
Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung

§ 23
Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen

§ 24
Besondere Verfahren

Kapitel 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 25
Sicherstellung der Übereinstimmung der Produktion, Widerruf und Rücknahme

§ 26
EG-Typgenehmigungen aus anderen Mitgliedstaaten

§ 27
Zulassung und Veräußerung

§ 28
Informationen des Herstellers

§ 29
Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Kapitel 6
Anerkennung und Akkreditierung von Technischen Diensten

§ 30
Anerkennung und Anerkennungsstelle

§ 31
Verfahren der Anerkennung der Technischen Dienste

§ 32
Änderung der Anerkennung

§ 33
Erlöschen, Widerruf und Rücknahme der Anerkennung

§ 34
Überwachung der anerkannten Stellen

§ 35
Akkreditierung von Technischen Diensten und Zertifizierungsstellen für Qualitätsmanagementsysteme

§ 36
Freistellungsklausel

Kapitel 7
Durchführungs- und Schlussvorschriften

§ 37
Ordnungswidrigkeiten

§ 38
Harmonisierte Normen

§ 39
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 4
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 5
Aufheben von Vorschriften

Artikel 6
Inkrafttreten

I. Allgemeines

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

2. Die Neuregelungen und die bisherigen Vorschriften

3. Kosten- und Preiswirkungen

4. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

II. Im Einzelnen

Artikel 1
EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung – EG-FGV

Kapitel 1

Zu § 1

Zu § 2

Kapitel 2
Abschnitt 1

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Kapitel 3

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Kapitel 4

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Kapitel 5

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Kapitel 6

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Kapitel 7

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 548: Entwurf einer Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Erteilung von EG-Genehmigungen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge


 
 
 


Drucksache 373/09 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes über die Akkreditierungsstelle (Akkreditierungsstellengesetz -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 373/09 (Beschluss)




1. Zu § 1 Absatz 1 Satz 1

2. Zu § 1 Absatz 2 Satz 1

3. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2

4. Zu § 2 Absatz 1 Satz 1

5. Zu § 2 Absatz 2

6. Zu § 2 Absatz 3

7. Zu § 3 Satz 4 - neu -

8. Zu § 4 Absatz 2

9. Zu § 4 Absatz 3 - neu -Dem § 4 ist folgender Absatz 3 anzufügen:

10. Zu § 5 Absatz 4 Satz 3 - neu - und Absatz 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu § 5 Absatz 5 Satz 2a - neu - , Satz 2b - neu -In § 5 Absatz 5 sind nach Satz 2 die folgenden Sätze einzufügen:

12. Zu § 5 Absatz 8 Satz 5 - neu -Dem § 5 Absatz 8 ist folgender Satz anzufügen:

13. Zu § 5 Absatz 8

14. Zu § 7 Absatz 2 Satz 1

15. Zu § 8 Absatz 1 Satz 1

16. Zu § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2

17. Zu § 10 Absatz 2

18. Zu § 10 Absatz 5 - neu -Dem § 10 ist der folgende Absatz anzufügen:

19. Zu § 13 Absatz 3 - neu -Dem § 13 ist folgender Absatz 3 anzufügen:

Zum Gesetzentwurf allgemein:

26. Zur Anschubfinanzierung


 
 
 


Drucksache 817/09

Verordnung über die Beleihung der Akkreditierungsstelle nach dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG-Beleihungsverordnung -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Bedeutung

Verordnung

Verordnung

§ 1
Beleihung

§ 2
Aufsicht

§ 3
Berichtspflichten der Akkreditierungsstelle

§ 4
Öffentlichrechtlicher Vertrag

§ 5
Mitwirkung in Akkreditierungsorganisationen

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1067: Verordnung über die Beleihung der Akkreditierungsstelle nach dem Akkreditierungsstellengesetz


 
 
 


Drucksache 172/09

... In den einschlägigen EU-Medizinprodukterichtlinien ist für den Prozess der Benennung von Benannten Stellen eine vorausgehende Akkreditierung nicht vorgesehen. Deutschland hatte trotzdem für die Benennung von Konformitätsbewertungsstellen ein spezielles Akkreditierungsverfahren eingeführt. Die entsprechenden Akkreditierungsregeln wurden zunächst von den zuständigen deutschen Behörden im Einklang mit den Anforderungen der EU-Richtlinien entwickelt. Die für die Sicherheit von Medizinprodukten zuständigen europäischen Behörden haben in den letzten Jahren kontinuierlich die Anforderungen an den Benennungs- und Evaluierungsprozess von Konformitätsbewertungsstellen sowie an die Überwachung von Benannten Stellen weiterentwickelt, spezifiziert und harmonisiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 172/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Medizinproduktegesetzes

§ 7
Grundlegende Anforderungen

§ 15a
Benennung und Überwachung von Konformitätsbewertungsstellen für Drittstaaten

§ 22
Verfahren bei der Ethik-Kommission

§ 22a
Genehmigungsverfahren bei der Bundesoberbehörde

§ 22b
Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Genehmigung oder der zustimmenden Bewertung

§ 22c
Änderungen nach Genehmigung von klinischen Prüfungen

§ 23
Durchführung der klinischen Prüfung

§ 23a
Meldungen über Beendigung oder Abbruch von klinischen Prüfungen

§ 23b
Ausnahmen zur klinischen Prüfung

§ 24
Leistungsbewertungsprüfung

§ 32
Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundesoberbehörden im Medizinproduktebereich

§ 37a
Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Artikel 2
Änderung der Medizinprodukte-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung

§ 14a
Eigenverantwortliche korrektive Maßnahmen des Sponsors von klinischen Prüfungen oder Leistungsbewertungsprüfungen

Artikel 4
Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung

§ 4a
Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien

Artikel 5
Änderung der Medizinprodukte-Gebührenverordnung

§ 3
Klassifizierung und Abgrenzung von Produkten

§ 5
Amtshandlungen im Rahmen klinischer Prüfungen

§ 6
Beratungen

Artikel 6
Weitere Änderung des Medizinproduktegesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Neuregelungen

3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

4. Gleichstellungspolitische Bedeutung

5. Kosten

5.1 Kosten der öffentlichen Haushalte

a Genehmigung und Überwachung der klinischen Prüfung von Medizinprodukten.

b Abgrenzung von Medizinprodukten zu anderen Produkten sowie die Einstufung und Klassifizierung eines Medizinproduktes

5.2 Sonstige Kosten

5.3 Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

Tabelle

Tabelle

Tabelle

b Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

c Bürokratiekosten für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

zu Nummer 1

zu Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 3

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Zu Nummer 4

zu Nummer 5

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 6

zu Nummer 7

zu Nummer 8

zu Nummer 9

zu Nummer 10

zu Nummer 11

zu Nummer 12

zu Nummer 13

zu Nummer 14

zu Nummer 15

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe b

Buchstabe c

Vorbemerkung zu Nummern 16 bis 19

zu Nummer 16

zu Nummer 17

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 18

zu Nummer 19

zu Nummer 19

zu Nummer 19

zu Nummer 19

zu Nummer 19

zu Nummer 19

zu Nummer 19

zu Nummer 19

zu Nummer 20

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 21

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 22

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 23

zu Nummer 24

zu Nummer 25

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe b

zu Buchstabe c

zu Buchstabe d

zu Nummer 26

zu Nummer 27

zu Nummer 28

Zu Artikel 2

zu Nummer 1

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

zu Nummer 4

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 5

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Zu Artikel 3

zu Nummer 1

zu Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

zu Nummer 3

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

zu Nummer 4

zu Nummer 5

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 6

zu Nummer 7

zu Nummer 8

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 9

zu Nummer 10

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 11

zu Nummer 12

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 13

zu Nummer 14

zu Nummer 15

zu Nummer 16

zu Nummer 17

zu Nummer 18

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 19

zu Nummer 20

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Artikel 4

zu Nummer 1

zu Nummer 2

Zu Artikel 5

4 Vorbemerkung

zu Nummer 1

zu Nummer 2

zu Nummer 2

zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 823: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 605/09

Gesetz uber die Akkreditierungsstelle (Akkreditierungsstellengesetz -



Drucksache 743/09

... (10) Die Akkreditierung wird durch eine nationale Akkreditierungsstelle erteilt, die über die ausschließliche Zuständigkeit für die Bewertung verfügt, ob ein Labor die Anforderungen aufgrund harmonisierter Normen erfüllt. Eine Akkreditierungsstelle arbeitet im Auftrag des Staates. Die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 enthält genaue Bestimmungen über die Zuständigkeit der nationalen Akkreditierungsstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 743/09




Anlage
Entwurf

Rahmenbeschluss des Rates über die Akkreditierung von kriminaltechnischen Labortätigkeiten

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Akkreditierung

Artikel 5
Anerkennung der Ergebnisse

Artikel 6
Kosten

Artikel 7
Durchführung

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 149/09

... 3. Die von der Akkreditierungsstelle der Europäischen Kommission für IT-Sicherheit ordnungsgemäß akkreditierten Personen haben zu diesen Informationen nur insoweit Zugang als für die Pflege, Wartung und Entwicklung des CCN-Netzes erforderlich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 149/09




Begründung

Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Auswirkungen auf den Haushalt

Weitere Angaben

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Organisation

Kapitel II
Informationsaustausch

Abschnitt I
Austausch von Informationen auf Ersuchen

Artikel 5
Verfahren für den Austausch von Informationen auf Ersuchen

Artikel 6
Behördliche Ermittlungen

Artikel 7
Fristen

Abschnitt II
Automatischer Austausch von Informationen

Artikel 8
Umfang und Bedingungen

Abschnitt III
Spontaner Austausch von Informationen

Artikel 9
Umfang und Bedingungen

Kapitel III
Sonstige Formen der Verwaltungszusammenarbeit

Abschnitt I
Anwesenheit in den Amtsräumen der Behörden und Teilnahme an behördlichen Ermittlungen

Artikel 10
Umfang und Bedingungen

Abschnitt II
Gleichzeitige Prüfungen

Artikel 11
Gleichzeitige Prüfungen

Abschnitt III
Zustellung durch die Verwaltung

Artikel 12
Zustellungsersuchen

Abschnitt IV
Rückmeldungen

Artikel 13
Bedingungen

Abschnitt V
Austausch bewährter Praktiken und Erfahrungsaustausch

Artikel 14
Umfang und Bedingungen

Kapitel IV
Bedingungen für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden

Artikel 15
Weitergabe von Informationen und Schriftstücken

Artikel 16
Pflichten

Artikel 17
Grenzen

Artikel 18
Umfassendere Zusammenarbeit

Artikel 19
Standardformblätter und elektronische Formate

Artikel 20
Praktische Vorkehrungen

Artikel 21
Besondere Pflichten

Kapitel V
Beziehungen zur Kommission

Artikel 22
Evaluierung

Kapitel VI
Beziehungen zu Drittländern

Artikel 23
Austausch von Informationen mit Drittländern

Kapitel VII
Allgemeine Bestimmungen und Schlussbestimmungen

Artikel 24
Ausschuss

Artikel 25
Berichterstattung

Artikel 26
Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG

Artikel 27
Umsetzung

Artikel 28
Schlussbestimmungen

Artikel 29


 
 
 


Drucksache 817/1/09

Verordnung über die Beleihung der Akkreditierungsstelle nach dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG-Beleihungsverordnung -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/1/09




1. Zu § 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b

2. Zu § 2 Satz 1 Nummer 5

3. Zu § 2 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe d - neu -§ 2 Satz 1 Nummer 5 ist wie folgt zu ändern:

4. Zu § 2 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe a

5. Zu § 3 Nummer 2

Zu § 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu § 4 Satz 2

10. Zu § 5 Absatz 1

11. Zu § 5 Absatz 2


 
 
 


Drucksache 735/09

... nationale Akkreditierungsstelle

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 735/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung von interessierten Kreisen

3. Rechtliche Aspekte

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Vereinfachung

6. Weitere Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

4 Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Einsatzbezogene Anforderungen

Kapitel 2
Pflichten der Wirtschaftsakteure

Artikel 4
Pflichten des Herstellers

Artikel 5
Bevollmächtigte

Artikel 6
Pflichten des Einführers

Artikel 7
Pflichten des Händlers

Artikel 8
Pflichten des Eigentümers

Artikel 9
Pflichten des Verwenders

Artikel 10
Umstände, unter denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten

Artikel 11
Identifizierung der Wirtschaftsakteure

Kapitel 3
Konformität ortsbeweglicher Druckgeräte

Artikel 12
Konformität ortsbeweglicher Druckgeräte und Konformitätsbewertung

Artikel 13
Neubewertung der Konformität

Artikel 14
Allgemeine Grundsätze der Pi-Kennzeichnung

Artikel 15
Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der Pi-Kennzeichnung

Artikel 16
Freier Verkehr ortsbeweglicher Druckgeräte

Kapitel 4
Notifizierende Behörden und notifizierte Stellen

Artikel 17
Notifizierende Behörden

Artikel 18
Anforderungen an notifizierende Behörden

Artikel 19
Informationspflichten der notifizierenden Behörden

Artikel 20
Allgemeine Anforderungen an notifizierte Stellen

Artikel 21
Beantragung des Status einer notifizierten Stelle

Artikel 22
Notifizierungsverfahren

Artikel 23
Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen

Artikel 24
Änderungen der Notifizierung

Artikel 25
Anfechtung der Kompetenz von notifizierten Stellen

Artikel 26
Verpflichtungen der notifizierten Stelle in Bezug auf ihre Arbeit

Artikel 27
Meldepflichten der notifizierte Stelle

Artikel 28
Erfahrungsaustausch

Artikel 29
Koordinierung der notifizierten Stellen

Kapitel 5
Schutzklauselverfahren

Artikel 30
Verfahren zur Behandlung ortsbeweglicher Druckgeräte, mit denen eine Gefahr verbunden ist, auf nationaler Ebene

Artikel 31
Schutzklauselverfahren der Gemeinschaft

Artikel 32
Gefährdung von Gesundheit und Sicherheit durch konforme ortsbewegliche Druckgeräte

Artikel 33
Formale Nichtkonformität

Kapitel 6
Schlussbestimmungen

Artikel 34
Übergangsbestimmungen

Artikel 35
Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt

Artikel 36
Ausschussverfahren

Artikel 37
Aufhebung

Artikel 38
Anerkennung der Gleichwertigkeit

Artikel 39
Umsetzung

Artikel 40

Artikel 41

Anhang I
Liste gefährlicher Güter, die nicht unter die Klasse 2 fallen

Anhang II
Übergangsbestimmungen

Anhang III
Verfahren für die Neubewertung der Konformität


 
 
 


Drucksache 605/09 (Beschluss)

Gesetz über die Akkreditierungsstelle (Akkreditierungsstellengesetz -



Drucksache 13/08

... Im bisher gesetzlich nicht geregelten Bereich wird die Weitergabe der Einheiten im Wesentlichen über die zurzeit über 400 staatlichen und privaten Kalibrierlaboratorien des Deutschen Kalibrierdienstes (DKD) betrieben (sogenannte Rückführungshierarchie). Diese werden von der Akkreditierungsstelle des DKD nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert und sind somit unter anderem verpflichtet, ihre Messmittel auf die nationalen Normale zurückzuführen. Letztere werden von der PTB (und ihren Netzwerkpartnern) bereitgehalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/08




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen

Artikel 2
Änderung des Eichgesetzes

Artikel 3
Aufhebung des Gesetzes über die Zeitbestimmung

Artikel 4
Änderung der Sommerzeitverordnung

Artikel 5
Änderung der Einheitenverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einheitengesetzes und des Eichgesetzes sowie zur Aufhebung des Zeitgesetzes und zur Änderung der Einheitenverordnung und der Sommerzeitverordnung


 
 
 


Drucksache 400/08

... 2. Basiert die Notifizierung auf einer Akkreditierungsurkunde, können die Mitgliedstaaten entscheiden, dass die Begutachtung und Überwachung nach Absatz 1 von ihren nationalen Akkreditierungsstellen im Sinne von und im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. [...] ausgeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörungsmethoden und allgemeines Profil der Befragten

2.2. Abschätzung der Auswirkungen von Handlungsalternativen

Option 1 - kein Tätigwerden der Gemeinschaft: keine Änderung

Option 2 – keine Rechtsvorschriften

Option 3 – Überarbeitung der Bauprodukte-Richtlinie: die bevorzugte Option

3. Behandlung der Problempunkte

3.1. Präzisierungsbedarf

3.2. Stärkung der Glaubwürdigkeit des Systems

3.3. Vereinfachungsbedarf

3.3.1. Allgemein anwendbare Bestimmungen

3.3.2. Besondere Bestimmungen

3.3.3. System der Europäischen Technischen Bewertung

4. Rechtliche Aspekte

4.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

4.2. Rechtsgrundlage

4.3. Subsidiarität

4.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Basisanforderungen an Bauwerke und wesentliche Produktmerkmale

Kapitel II
Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung

Artikel 4
Bedingungen für die Erstellung von Leistungserklärungen

Artikel 5
Inhalt der Leistungserklärung

Artikel 6
Form der Leistungserklärung

Artikel 7
Verwendung der CE-Kennzeichnung

Artikel 8
Vorschriften und Auflagen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung

Artikel 9
Produktinfostellen

Kapitel III
Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure

Artikel 10
Pflichten der Hersteller

Artikel 11
Bevollmächtigte

Artikel 12
Pflichten der Importeure

Artikel 13
Pflichten der Händler

Artikel 14
Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Importeure und Händler gelten

Artikel 15
Identifizierung der Wirtschaftsakteure

Kapitel IV
Harmonisierte technische Spezifikationen

Artikel 16
Harmonisierte Normen

Artikel 17
Formale Einwände gegen harmonisierte Normen

Artikel 18
[17] Leistungsstufen oder -klassen

Artikel 19
[18] Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit

Artikel 20
[19] Europäisches Bewertungsdokument

Artikel 21
[20] Europäische Technische Bewertung

Kapitel V
Technische Bewertungsstellen

Artikel 22
[21] Benennung Technischer Bewertungsstellen

Artikel 23
[22] Anforderungen an Technische Bewertungsstellen

Artikel 24
[23] Begutachtung Technischer Bewertungsstellen

Artikel 25
[24] Koordinierung Technischer Bewertungsstellen

Kapitel VI
Vereinfachte Verfahren

Artikel 26
[25] Verwendung einer Spezifischen Technischen Dokumentation

Artikel 27
[26] Verwendung einer Spezifischen Technischen Dokumentation durch Kleinstunternehmen

Artikel 28
[27] Verwendung einer Spezifischer Technischen Dokumentation für individuell gefertigte Produkte

Kapitel VII
Notifizierende Behörden und notifizierte Stellen

Artikel 29
[28] Notifizierung

Artikel 30
[29] Notifizierende Behörden

Artikel 31
[30] Anforderungen an notifizierende Behörden

Artikel 32
[31] Informationspflichten der notifizierenden Behörden

Artikel 33
[32] Anforderungen an notifizierte Stellen

Artikel 34
Konformitätsvermutung

Artikel 35
[33] Zweigstellen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 36
[34] Prüfungen im Beisein von Zeugen

Artikel 37
[35] Anträge auf Notifizierung

Artikel 38
[36] Notifizierungsverfahren

Artikel 39
[37] Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen

Artikel 40
[38] Änderungen der Notifizierung

Artikel 41
[39] Anfechtung der Kompetenz notifizierter Stellen

Artikel 42
[40] Verpflichtungen der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit

Artikel 43
[41] Meldepflichten der notifizierten Stellen

Artikel 44
[42] Erfahrungsaustausch

Artikel 45
[43] Koordinierung der notifizierten Stellen

Kapitel VIII
Marktüberwachung und Schutzklauselverfahren

Artikel 46
[44] Verfahren zur Behandlung von Bauprodukten, mit denen eine Gefahr verbunden ist, auf nationaler Ebene

Artikel 47
[45] Schutzklauselverfahren der Gemeinschaft

Artikel 48
[46] Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit durch konforme Bauprodukte

Artikel 49
[47] Formale Nichtkonformität

Kapitel IX
Schlussbestimmungen

Artikel 50
[48] Änderung der Anhänge

Artikel 51
[49] Ausschuss

Artikel 52
[50] Aufhebung

Artikel 53
[51] Übergangsbestimmungen

Artikel 54
[52] Inkrafttreten

Anhang I
Basisanforderungen an Bauwerke

1. Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

2. Brandschutz

3. Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

4. Nutzungssicherheit

5. Lärmschutz

6. Energieeinsparung und Wärmeschutz

7. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen

Anhang II
Verfahren zur Annahme eines Europäischen Bewertungsdokuments und zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung

Anhang III
Leistungserklärung

Leistungserklärung Nr. ....................

Anhang IV
Produktbereiche und Anforderungen an die Technischen Bewertungsstellen

Tabelle

Tabelle

Anhang V
Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit

1. Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit

1.1. System 1 – Leistungserklärung des Herstellers in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Produkts auf folgender Grundlage:

1.2. System 2 – Leistungserklärung des Herstellers in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Produkts auf folgender Grundlage:

1.3. System 3 – Leistungserklärung des Herstellers in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Produkts auf folgender Grundlage:

1.4. System 4 – Leistungserklärung des Herstellers in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Produkts auf folgender Grundlage:

1.5. System 5 – Leistungserklärung des Herstellers in Bezug auf die wesentlichen Merkmale des Produkts auf folgender Grundlage:

2. Stellen, die an der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit beteiligt sind


 
 
 


Drucksache 400/08 (Beschluss)

... " zu gewährleisten, es möglichst nur eine Technische Bewertungsstelle pro Mitgliedstaat geben (vgl. eine Akkreditierungsstelle pro Mitgliedstaat). Wenn ein Mitgliedstaat mehrere Stellen benennt, ist eine "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/08 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zur Vorlage:

Zu Kapitel I - Allgemeine Bestimmungen

Zu Kapitel II - Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung

Zu Kapitel III - Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure

Zu Kapitel IV - Harmonisierte Technische Spezifikationen

Zu Kapitel V - Technische Bewertungsstellen

Zu Kapitel VI - Vereinfachte Verfahren

Zu Kapitel VII Notifizierende Behörden und Notifizierte Stellen und VIII Marktüberwachung und Schutzklauselverfahren gemeinsam

Zu Kapitel VII - Notifizierende Behörden und Notifizierte Stellen

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 38

Zu Artikel 42

Zu Kapitel VIII - Marktüberwachung und Schutzklauselverfahren

Benennung eines Bundesratsbeauftragten für die RAG zur Bauprodukteverordnung


 
 
 


Drucksache 133/08

... 2. Die Mitgliedstaaten können entscheiden, dass die Begutachtung und Überwachung nach Absatz 1 von ihren nationalen Akkreditierungsstellen im Sinne von und im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. [...] ausgeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 133/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Allgemeiner Kontext

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Höhere Sicherheitsanforderungen

3.1.1. Chemische Stoffe in Spielzeug

3.1.2. Gefahrenhinweise

3.1.3. Gefahr der Atemnot und der Erstickung

3.1.4. Spielzeug in Lebensmitteln

3.1.5. Festlegung der allgemeinen Sicherheitsanforderung

3.2. Wirksamere und kohärentere Durchsetzung der Richtlinie

3.2.1. Verstärkung der Marktüberwachung durch die Mitgliedstaaten

3.2.2. Informationen über Chemikalien im technischen Dossier

3.2.3. CE-Kennzeichnung und ihre Anbringung

3.2.4. Sicherheitsbewertung

3.3. Angleichung an den allgemeinen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten

3.4. Klarstellung des Geltungsbereichs und der Begriffe der Richtlinie

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Pflichten der Wirtschaftsakteure

Artikel 3
Pflichten der Hersteller

Artikel 4
Bevollmächtigte

Artikel 5
Pflichten der Importeure

Artikel 6
Pflichten der Händler

Artikel 7
Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Importeure und Händler gelten

Artikel 8
Identifizierung der Wirtschaftsakteure

Kapitel III
Konformität des Spielzeugs

Artikel 9
Wesentliche Sicherheitsanforderungen

Artikel 10
Warnungen

Artikel 11
Freier Warenverkehr

Artikel 12
Konformitätsvermutung

Artikel 13
Formale Einwände gegen harmonisierte Normen

Artikel 14
EG-Konformitätserklärung

Artikel 15
Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung

Artikel 16
Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung

Kapitel IV
Konformitätsbewertung

Artikel 17
Sicherheitsbewertungen

Artikel 18
Anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren

Artikel 19
EG-Baumusterprüfung

Artikel 20
Technische Unterlagen

Kapitel V
Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

Artikel 21
Notifizierung

Artikel 22
Notifizierende Behörden

Artikel 23
Anforderungen an notifizierende Behörden

Artikel 24
Informationspflichten der notifizierenden Behörden

Artikel 25
Anforderungen an notifizierte Stellen

Artikel 26
Konformitätsvermutung

Artikel 27
Zweigstellen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 28
Anträge auf Notifizierung

Artikel 29
Notifizierungsverfahren

Artikel 30
Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen

Artikel 31
Änderungen der Notifizierung

Artikel 32
Anfechtung der Kompetenz notifizierter Stellen

Artikel 33
Verpflichtungen der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit

Artikel 34
Meldepflichten der notifizierten Stellen

Artikel 35
Erfahrungsaustausch

Artikel 36
Koordinierung der notifizierten Stellen

Kapitel VI
Marktüberwachung

Artikel 37
Allgemeine Verpflichtung zur Organisation der Marktüberwachung

Artikel 38
Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden

Artikel 39
Anweisungen an die notifizierte Stelle

Artikel 40
Zusammenarbeit bei der Marktüberwachung

Kapitel VII
Schutzklauselverfahren

Artikel 41
Schutzklausel, Verfahren zur Behandlung von Spielzeug, von dem Gefahr ausgeht, auf nationaler Ebene

Artikel 42
Schutzklauselverfahren der Gemeinschaft

Artikel 43
RAPEX-Meldungen

Artikel 44
Formale Nichtkonformität

Kapitel VIII
Ausschussverfahren

Artikel 45
Änderungen und Durchführungsmaßnahmen

Artikel 46
Ausschuss

Kapitel IX
Besondere Verwaltungsvorschriften

Artikel 47
Berichterstattung

Artikel 48
Transparenz und Vertraulichkeit

Artikel 49
Begründung von Maßnahmen

Artikel 50
Sanktionen

Kapitel X
Schluss- und Übergangsbestimmungen

Artikel 51
Anwendung der Richtlinien 85/374/EWG und 2001/95/EG

Artikel 52
Übergangsfrist

Artikel 53
Umsetzung

Artikel 54
Aufhebung

Artikel 55
Inkrafttreten

Artikel 56
Adressaten

Anhang I
Liste von Produkten, die insbesondere im Sinne dieser Richtlinie (Artikel 2 Absatz 1) nicht als Spielzeug gelten

Anhang II
Besondere Sicherheitsanforderungen

I. Physikalische und mechanische Eigenschaften

II. Entzündbarkeit

III. Chemische Eigenschaften

IV. Elektrische Eigenschaften

V. Hygiene

VI. Radioaktivität

Anhang III
EG-Konformitätserklärung

Anhang IV
Technische Unterlagen

Anhang V
Gefahrenhinweise (Artikel 10)

Teil
A Allgemeine Gefahrenhinweise

Teil
B Besondere Gefahrenhinweise und Gebrauchsvorschriften für die Benutzung bestimmter Spielzeugkategorien

1. Spielzeug, das nicht für Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist

2. Rutschbahnen, Hängeschaukeln, Ringe, Trapeze, Seile und ähnliche Spielzeuge, montiert an Gerüsten

3. Funktionelles Spielzeug

4. Spielzeug, das als solches gefährliche Stoffe oder Gemische enthält; chemisches Spielzeug

5. Schlittschuhe, Rollschuhe, Inline-Skates, Skate-Boards, Roller und Spielzeugfahrräder für Kinder

6. Wasserspielzeug

7. Spielzeug in Lebensmitteln

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 532/1/08

... Das derzeitige EMAS-System schöpft seine Glaubwürdigkeit aus einer intensiven Kontrolle der teilnehmenden Organisationen durch Umweltgutachter, Akkreditierungsstellen, Registrierungsstellen und der Beteiligung der Umweltbehörden. Dieses System kann außerhalb der EU nur begrenzt aufrecht erhalten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/1/08




Zur Vorlage allgemein

Zur Einhaltung der Rechtsvorschriften Legal Compliance

Zur Einführung von Kernindikatoren

Zur Begünstigung von kleineren Organisationen KMU

Verlängerung des Validierungszyklus

Einführung eines Umweltleistungsberichts mit Kernindikatoren

Zur Förderung von EMAS durch Mitgliedstaaten und EU

Sonstige Bemerkungen


 
 
 


Drucksache 532/08 (Beschluss)

... Das derzeitige EMAS-System schöpft seine Glaubwürdigkeit aus einer intensiven Kontrolle der teilnehmenden Organisationen durch Umweltgutachter, Akkreditierungsstellen, Registrierungsstellen und der Beteiligung der Umweltbehörden. Dieses System kann außerhalb der EU nur begrenzt aufrecht erhalten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/08 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zur Einhaltung der Rechtsvorschriften Legal Compliance

Zur Einführung von Kernindikatoren

Zur Begünstigung von kleineren Organisationen KMU

- Verlängerung des Validierungszyklus

- Widerspruch zwischen Auditierungs- und Validierungszyklus

- Einführung eines Umweltleistungsberichts mit Kernindikatoren

Zur Förderung von EMAS durch Mitgliedstaaten und EU

Weltweites EMAS und Sammelregistrierung

Anerkennung vorhandener Umweltmanagementsysteme

Sonstige Bemerkungen


 
 
 


Drucksache 532/08

... Die für die Verwaltung des Systems zuständigen Einrichtungen in den Mitgliedstaaten (zuständige Stellen, Akkreditierungsstellen) haben eine Reihe von Treffen mit Interessenträgern und Seminare über die Zukunft des Systems organisiert und Empfehlungen für seine Überarbeitung abgegeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Übereinstimmung mit anderen Strategien und Zielen der Union

2. Konsultation Von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Konsultation von interessierten Kreisen

Konsultationsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung des Vorschlags

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Vereinfachung

5.2. Aufhebung geltender Vorschriften

5.3. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

5.4. Europäischer Wirtschaftsraum

5.5. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Registrierung von Organisationen

Artikel 3
Bestimmung der zuständigen Stelle

Artikel 4
Vorbereitung der Registrierung

Artikel 5
Registrierungsantrag

Kapitel III
Verpflichtungen registrierter Organisationen

Artikel 6
Aufrechterhaltung der EMAS-Registrierung

Artikel 7
Ausnahmeregelung für kleine Organisationen

Artikel 8
Wesentliche Änderungen

Artikel 9
Umweltbetriebsprüfung

Artikel 10
Verwendung des EMAS-Zeichens

Kapitel IV
Vorschriften für zuständige Stellen

Artikel 11
Benennung und Aufgaben der zuständigen Stellen

Artikel 12
Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Registrierungsverfahren

Artikel 13
Registrierung von Organisationen

Artikel 14
Aussetzung oder Löschung der Registrierung von Organisationen

Artikel 15
Forum der zuständigen Stellen

Artikel 16
Bewertung der zuständigen Stellen durch Fachkollegen

Kapitel V
Umweltgutachter

Artikel 17
Aufgaben der Umweltgutachter

Artikel 18
Häufigkeit der Begutachtungen

Artikel 19
Anforderungen an Umweltgutachter

Artikel 20
Zusätzliche Vorschriften für Umweltgutachter, die als natürliche Personen eigenständig Begutachtungen und Validierungen durchführen

Artikel 21
Zusätzliche Vorschriften für Umweltgutachter, die Gutachtertätigkeiten in Drittländern durchführen

Artikel 22
Aufsicht über die Umweltgutachter

Artikel 23
Zusätzliche Vorschriften für die Aufsicht über Umweltgutachter, die Gutachtertätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat als dem Akkreditierungsmitgliedstaat durchführen

Artikel 24
Bedingungen für die Begutachtung und Validierung

Artikel 25
Begutachtung und Validierung von kleinen Organisationen

Artikel 26
Bedingungen für Begutachtungen und Validierungen in einem anderen Mitgliedstaat als dem Akkreditierungsmitgliedstaat des Umweltgutachters

Artikel 27
Bedingungen für Begutachtungen und Validierungen in Drittländern

Kapitel VI
Akkreditierungsstellen

Artikel 28
Akkreditierungsverfahren

Artikel 29
Aussetzung oder Entzug der Akkreditierung

Artikel 30
Versammlung der Akkreditierungsstellen

Artikel 31
Bewertung der Akkreditierungsstellen durch Fachkollegen

Kapitel VII
Vorschriften für die Mitgliedstaaten

Artikel 32
Informationen über zuständige Stellen

Artikel 33
Unterstützung der Organisationen bei der Einhaltung von Umweltvorschriften

Artikel 34
Werbeprogramm

Artikel 35
Information

Artikel 36
Werbemaßnahmen

Artikel 37
Förderung der Teilnahme von kleinen Organisationen

Artikel 38
Clusterkonzept und schrittweises Vorgehen

Artikel 39
EMAS und andere Umweltpolitiken und –instrumente der Gemeinschaft

Artikel 40
Kosten und Gebühren

Artikel 41
Nichteinhaltung von Vorschriften

Artikel 42
Information und Berichterstattung an die Kommission

Kapitel VIII
Vorschriften für die Europäische Kommission

Artikel 43
Information

Artikel 44
Zusammenarbeit und Koordinierung

Artikel 45
Beziehungen zu anderen Umweltmanagementsystemen

Artikel 46
Ausarbeitung von sektorspezifischen Referenzdokumenten

Artikel 47
Berichterstattung

Kapitel IX
Schlussbestimmungen

Artikel 48
Änderung der Anhänge

Artikel 49
Ausschuss

Artikel 50
Überarbeitung

Artikel 51
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 52
Inkrafttreten

Anhang I
Umweltprüfung

Anhang II
Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem und von EMAS-Teilnehmerorganisationen zu regelnde zusätzliche Fragen

Anhang III
Interne Umweltbetriebsprüfung

A. Programm für die Umweltbetriebsprüfung und Häufigkeit der Prüfungen

1. Programm für die Umweltbetriebsprüfung

2. Ziele des Programms für die Umweltbetriebsprüfung

3. Umfang der Umweltbetriebsprüfung

4. Häufigkeit der Umweltbetriebsprüfungen

B. Tätigkeiten der Umweltbetriebsprüfung

C. Berichterstattung über die Erkenntnisse und Schlussfolgerungen der Umweltbetriebsprüfung

Anhang IV
Umweltberichterstattung

A. Einleitung

B. Umwelterklärung

C. Bericht über die Umweltleistung

D. Kernindikatoren und andere bereits vorhandene einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung

1. Einleitung

2. Kernindikatoren

3. Andere einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung

E. Öffentlicher Zugang

F. Lokale Rechenschaftspflicht

Anhang V
EMAS-Zeichen

Anhang VI
Für die Registrierung erforderliche Angaben (gegebenenfalls bereitzustellende Angaben)

Anhang VII
Erklärung des Gutachters zu den Begutachtungs- und Validierungstätigkeiten

Anhang VIII
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 302/08

... Die bisher für die Personenzertifizierung maßgebliche EN 45013 wurde durch die weltweit anerkannte Norm ISO/IEC 17024 abgelöst. Im April 2003 wurde die ISO/IEC 17024 vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) und vom europäischen Komitee für elektronische Normung (CENELEC) als Europäische Norm übernommen (EN ISO/IEC 17024). Im Oktober 2003 hat das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) die Norm in das deutsche Normenwerk übernommen und als Deutsche Norm (DIN EN/IEC 17024) herausgegeben. Nach den internationalen Konventionen der Akkreditierung ist jedoch die Tätigkeit der sachverständigen Beurteilung das Kerngebiet von Inspektionsstellen, deren Anforderungen und Akkreditierung in den Normen DIN EN/ISO/IEC 17020:2004 (Allgemeine Kriterien für den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen) und DIN EN ISO/IEC 17011:2005 (Allgemeine Anforderungen an Akkreditierungsstellen, die Konformitätsbewertungsstellen akkreditieren) umfassend wiedergegeben. zu Artikel 1 Nr. 33:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 302/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung

§ 25a
Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins

§ 25b
Ausstellung des Internationalen Führerscheins

§ 29
Ausländische Fahrerlaubnisse

§ 29a
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen

1 Sehtest

2 Mindestanforderungen an die zentrale Tagessehschärfe und die übrigen Sehfunktionen § 9a Abs. 5

2.1 Mindestanforderungen an die zentrale Tagessehschärfe

2.2 Mindestanforderungen an die übrigen Sehfunktionen

Anlage 8b
(zu § 25b Abs. 2) Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926

Anlage 8c
(zu § 25b Abs. 3) Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968

Artikel 2
Aufhebung der Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr

Artikel 3
Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Anlage 7
.2 (zu § 6 Abs. 2) Ausbildungsbescheinigung für den praktischen Unterricht der Klassen M, A, A1, B, BE, C1, C1E, C, CE und T (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 StVG)

Artikel 4
Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 6
Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

Artikel 7
Neufassung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Gender Mainstreaming

II. Kosten

1. Kosten ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Kosten für die Wirtschaft und die sozialen Sicherungssysteme

4. Auswirkungen auf das Preisniveau sowie auf die Verbraucherinnen und Verbraucher

5. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten für die Wirtschaft

b Bürokratiekosten Bürger

aa Neue Informationspflichten

bb Geänderte Informationspflichten

cc Wegfall von Informationspflichten

c Bürokratiekosten für die Verwaltung

B. Zu den einzelnen Vorschriften zu Artikel 1 Nr. 2:

Zu Artikel 1

zu Artikel 1

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 369: Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung


 
 
 


Drucksache 318/08

... Den Ländern entstehen Kosten durch die Errichtung von Akkreditierungsstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 318/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Rohrfernleitungsverordnung

§ 6
Prüfstellen für Rohrfernleitungsanlagen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

3 Bürokratiekosten

II. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Rohrfernleitungsverordnung


 
 
 


Drucksache 633/08

... Für die Wirtschaft, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, entstehen zusätzliche Kosten durch das nunmehr gesetzlich vorgeschriebene Akkreditierungsverfahren für die Personen und Einrichtungen, die genetische Analysen durchführen. Da sich die Qualitätsanforderungen an Labore und Untersuchungen nach den bereits bestehenden Normierung, DIN EN ISO 15189: 2007 und DIN EN ISO/IEC 17025, sowie nach der Richtlinie der Bundesärztekammer für laboratoriumsmedizinische Untersuchungen richten, kann davon ausgegangen werden, dass - soweit die Labore nicht bereits akkreditiert sind -diese zumindest größtenteils die Anforderungen bereits erfüllen. Insoweit entstünden für das Verfahren zum Nachweis der Qualifikation für die Akkreditierung einmalige Mehrkosten in Höhe von ca. 5.000 bis 7.000 €. Für die laufende Überwachung im Rahmen der Akkreditierung sind jährlich etwa 1.500 € zu veranschlagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 633/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Benachteiligungsverbot

§ 5
Qualitätssicherung genetischer Analysen

§ 6
Abgabe genetischer Untersuchungsmittel

Abschnitt 2
Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken

§ 7
Arztvorbehalt

§ 8
Einwilligung

§ 9
Aufklärung

§ 10
Genetische Beratung

§ 11
Mitteilung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen

§ 12
Aufbewahrung und Vernichtung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen

§ 13
Verwendung und Vernichtung genetischer Proben

§ 14
Genetische Untersuchungen bei nicht einwilligungsfähigen Personen

§ 15
Vorgeburtliche genetische Untersuchungen

§ 16
Genetische Reihenuntersuchungen

Abschnitt 3
Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung

§ 17
Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung

Abschnitt 4
Genetische Untersuchungen im Versicherungsbereich

§ 18
Genetische Untersuchungen und Analysen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages

Abschnitt 5
Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben

§ 19
Genetische Untersuchungen und Analysen vor und nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses

§ 20
Genetische Untersuchungen und Analysen zum Arbeitsschutz

§ 21
Arbeitsrechtliches Benachteiligungsverbot

§ 22
Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Abschnitt 6
Allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft und Technik

§ 23
Richtlinien

§ 24
Gebühren und Auslagen

Abschnitt 7
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 25
Strafvorschriften

§ 26
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 8
Schlussvorschriften

§ 27
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen

1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

IV. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften:

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu § 6

Zu Abschnitt 2 – Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken:

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 – Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung:

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Abschnitt 4 – Genetische Untersuchungen im Versicherungsbereich:

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 5 – Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben:

Zu § 19

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 22

Zu Abschnitt 6 – Allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft und Technik:

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 7 – Straf- und Bußgeldvorschriften:

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 8 – Schlussvorschriften:

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 657: Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG)


 
 
 


Drucksache 10/08

... 7. Zur Vermessung der Leistungskennlinien nach Nummer 5 und zur Berechnung der Referenzerträge von Anlagentypen am Referenzstandort nach Nummer 2 sowie zur Bestimmung der erzielbaren Energieerträge am geplanten Standort nach Nummer 6 sind für die Zwecke dieses Gesetzes die Institutionen berechtigt, die entsprechend der technischen Richtlinie Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien (DIN EN ISO/IEC 17025), Ausgabe April 20004, entsprechend von einer staatlich anerkannten oder unter Beteiligung staatlicher Stellen evaluierten Akkreditierungsstelle akkreditiert sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Gesetzliches Schuldverhältnis

Teil 2
Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 5
Anschluss

§ 6
Anschlussvoraussetzungen

§ 7
Ausführung und Nutzung des Anschlusses

§ 8
Abnahme, Übertragung und Verteilung

Abschnitt 2
Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement

§ 9
Erweiterung der Netzkapazität

§ 10
Schadensersatz

§ 11
Einspeisemanagement

§ 12
Härtefallregelung

Abschnitt 3
Kosten

§ 13
Netzanschluss

§ 14
Kapazitätserweiterung

§ 15
Vertragliche Vereinbarung

Teil 3
Vergütung

Abschnitt 1
Allgemeine Vergütungsvorschriften

§ 16
Vergütungsanspruch

§ 17
Eigenvermarktung

§ 18
Vergütungsberechnung

§ 19
Vergütung für Strom aus mehreren Anlagen

§ 20
Degression

§ 21
Vergütungsbeginn und -dauer

§ 22
Aufrechnung

Abschnitt 2
Besondere Vergütungsvorschriften

§ 23
Wasserkraft

§ 24
Deponiegas

§ 25
Klärgas

§ 26
Grubengas

§ 27
Biomasse

§ 28
Geothermie

§ 29
Windenergie

§ 30
Windenergie Repowering

§ 31
Windenergie Offshore

§ 32
Solare Strahlungsenergie

§ 33
Solare Strahlungsenergie an oder auf Gebäuden

Teil 4
Ausgleichsmechanismus

Abschnitt 1
Bundesweiter Ausgleich

§ 34
Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber

§ 36
Ausgleich zwischen den Übertragungsnetzbetreibern

§ 37
Weitergabe an die Lieferanten

§ 38
Nachträgliche Korrekturen

§ 39
Abschlagszahlungen

Abschnitt 2
Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen

§ 40
Grundsatz

§ 41
Unternehmen des produzierenden Gewerbes

§ 42
Schienenbahnen

§ 43
Antragsfrist und Entscheidungswirkung

§ 44
Auskunftspflicht

Teil 5
Transparenz

Abschnitt 1
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten

§ 45
Grundsatz

§ 46
Anlagenbetreiberinnen und -betreiber

§ 47
Netzbetreiber

§ 48
Übertragungsnetzbetreiber

§ 49
Elektrizitätsversorgungsunternehmen

§ 50
Testierung

§ 51
Information der Bundesnetzagentur

§ 52
Information der Öffentlichkeit

Abschnitt 2
Differenzkosten

§ 53
Anzeige

§ 54
Abrechnung

Abschnitt 3
Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot

§ 55
Herkunftsnachweis

§ 56
Doppelvermarktungsverbot

Teil 6
Rechtsschutz und behördliches Verfahren

§ 57
Clearingstelle

§ 58
Verbraucherschutz

§ 59
Einstweiliger Rechtsschutz

§ 60
Nutzung von Seewasserstraßen

§ 61
Aufgaben der Bundesnetzagentur

§ 62
Bußgeldvorschriften

§ 63
Fachaufsicht

Teil 7
Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen

§ 64
Verordnungsermächtigung

§ 65
Erfahrungsbericht

§ 66
Übergangsbestimmungen

Anlage n

Anlage 1
: Technologie-Bonus

Anlage 2
(zu § 27 Abs. 4 Nr. 2): Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen

I. Anspruchsvoraussetzungen

II. Begriffsbestimmungen

III. Positivliste

IV. Negativliste

V. Positivliste der rein pflanzlichen Nebenprodukte und ihrer Standard-Biogaserträge

VI. Bonushöhe

VII. Entstehen und Erlöschen des Anspruchs

Anlage 3
(zu § 27 Abs. 4 Nr. 3): KWK-Bonus

I. Anspruchsvoraussetzungen

II. Erforderliche Nachweise

III. Positivliste

IV. Negativliste

Anlage 4
(zu § 28 Abs. 2): Wärmenutzungs-Bonus

I. Anspruchsvoraussetzungen

II. Erforderliche Nachweise

III. Positivliste

IV. Negativliste

Anlage 5
(zu § 29): Referenzertrag

Artikel 2
Änderung des Projekt-Mechanismen-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 5
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung


 
 
 


Drucksache 131/07

... Es handelt sich um Prüfstellen, die von Akkreditierungsstellen akkreditiert sind, welche ihrerseits internationalen Akkreditierungsorganisationen angehören und die die Anforderungen einer Norm, die die Europäische Norm EN ISO/IEC 17025:20053 umsetzt, erfüllen oder anderweitig von den zuständigen Behörden für diesen Zweck anerkannt sind, oder die für die Durchführung dieser Art von Prüfungen von den Behörden der Drittländer zugelassen sind, in denen mit dieser Verordnung gleichwertige Anforderungen gelten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 131/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Voraussetzungen für das erstmalige Inverkehrbringen

§ 4
Anforderungen an Prüfberichte

§ 5
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 6
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Entscheidung

III. Umsetzung der Entscheidung der Europäischen Kommission

1. Umsetzungsbedarf

2. Umsetzungskonzeption und Verordnungsermächtigung

IV. Alternativen

V. Kosten Finanzielle Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften zu § 1 Anwendungsbereich

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6


 
 
 


Drucksache 136/07 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat begrüßt daher grundsätzlich die Anstrengungen der EU zur Harmonisierung des Akkreditierungswesens im Binnenmarkt, durch die eine höhere Wirtschaftlichkeit und internationale Akzeptanz der Akkreditierungen erreicht werden sollen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darauf zu achten, dass diese Ziele erreicht, die Systemkosten tatsächlich gesenkt und bürokratische Regelungen auf ein Mindestmaß verringert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 136/07 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu Kapitel II

Zu Kapitel III

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 17

Zu Artikeln 18

Zu den Schlussbestimmungen


 
 
 


Drucksache 752/07

... - Staatliche Akkreditierungsstelle Hannover (AKS Hannover) -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 752/07




A. Problem und Ziel

Rotationsprinzip von Kontrollpersonal § 4

Qualitätsmanagement-Systeme § 6

Vier-Augen-Prinzip bei Betriebskontrollen § 8

Nationales Frühwarnsystem § 20

Krisenmanagement §§ 25 bis 27

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck

§ 2
Geltungsbereich

Abschnitt 2
Anforderungen an die amtliche Kontrolle

§ 3
Zuständige Behörden

§ 4
Personelle Anforderungen

§ 5
Anforderungen an amtliche Prüflaboratorien für amtliche Untersuchungen

§ 6
Qualitätsmanagement-Systeme

Abschnitt 3
Grundsätze für die amtliche Kontrolle von Betrieben

§ 7
Allgemeine Kriterien der risikoorientierten Kontrolle von Betrieben

§ 8
Durchführung der amtlichen Kontrolle von Betrieben

Abschnitt 4
Kontrollprogramme, amtliche Probenahme und Probenuntersuchung

§ 9
Grundsätze der amtlichen Probenahme und Probenuntersuchung

§ 10
Durchführung der amtlichen Probenahme

§ 11
Mehrjähriger nationaler Kontrollplan

§ 12
Bundesweiter Überwachungsplan

§ 13
Beauftragung von nicht amtlichen Prüflaboratorien

§ 14
Nationale Referenzlaboratorien

§ 15
Verbindungsstelle

Abschnitt 5
Kontrollen durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Gemeinschaftskontrollen)

§ 16
Vorbereitung und Begleitung von Gemeinschaftskontrollen sowie Berichterstattung

Abschnitt 6
Amtliche Maßnahmen zur Durchsetzung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften

§ 17
Maßnahmen bei Rechtsverstößen ohne unmittelbares Risiko für die Gesundheit

§ 18
Maßnahmen bei ernstem unmittelbaren oder mittelbaren Risiko für die Gesundheit

§ 19
Informationsaustausch über Maßnahmen

§ 20
Nationales Frühwarnsystem

Abschnitt 7
Sonstiger Informationsaustausch, Verfahren bei Veröffentlichungen und Berichtswesen

§ 21
Sonstiger Informationsaustausch

§ 22
Verfahren bei Veröffentlichungen

§ 23
Datenübermittlung

§ 24
Jahresbericht nach Artikel 44 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004

Abschnitt 8
Krisenmanagement

§ 25
Notfallpläne

§ 26
Zusammenarbeit der Behörden im Krisenfall

§ 27
Durchführung von Simulationsübungen

Abschnitt 9
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 28
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 5 Abs. 4)

Anlage 2
(zu § 7 ) Anforderungen an ein System zur Ermittlung der risikoorientierten Häufigkeit amtlicher Kontrollen von Lebensmittelbetrieben

1. Anforderungen an das Beurteilungssystem

1.1 Beurteilungssystem

1.2 Beurteilungsmerkmale und -kriterien

1.3 Gewichtung der Beurteilungsmerkmale

1.4 Beurteilungsstufen

2. Kriterien zur Festlegung von Risikokategorien für Betriebe

3. Kriterien zur Festlegung von Risikostufen für Produkte

4. Dokumentation

5. Beispielmodell zur risikoorientierten Beurteilung von Betrieben

5.1 Beurteilungsbogen

5.2: Erläuterungen zur Anwendung der risikoorientierten Beurteilung von Lebensmittelbetrieben Leitfaden

5.3 Durchführungsanleitung

5.3.1 Angaben zur Beurteilung von Betrieben

5.3.2 Ersteinstufung

5.3.3 Feineinstufung

5.3.4 Ermittlung der Gesamtpunktzahl Ergebnis

5.3.5 Ermittlung der Kontrollhäufigkeit

5.3.6 Durchführung einer vereinfachten Beurteilung von Betrieben

5.3.7 Ersteinstufung und Wiederholung der Beurteilung von Betrieben

5.4 Glossar

5 Hauptmerkmal

5 Beurteilungsmerkmal

5 Beurteilungskriterium

5 Beurteilungsstufen

Anlage 3
(zu §§ 8 und 24) Ergebnisse der nach § 8 durchgeführten amtlichen Kontrolle von Lebensmittel- und Lebensmittelbedarfsgegenständebetrieben hinsichtlich Anzahl und Art der festgestellten Verstöße (*)

Anlage 4
(zu § 24) Ergebnisse der Untersuchung der nach § 9 entnommenen amtlichen Proben von Lebensmitteln und Lebensmittelbedarfsgegenständen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 135/1/07

... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Anstrengungen der EU zur Harmonisierung des Akkreditierungswesens im Binnenmarkt, durch die eine höhere Wirtschaftlichkeit und internationale Akzeptanz der Akkreditierungen erreicht werden sollen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darauf zu achten, dass diese Ziele erreicht, die Systemkosten tatsächlich gesenkt und bürokratische Regelungen auf ein Mindestmaß verringert werden.



Drucksache 136/1/07

... 6. Der Bundesrat begrüßt daher grundsätzlich die Anstrengungen der EU zur Harmonisierung des Akkreditierungswesens im Binnenmarkt, durch die eine höhere Wirtschaftlichkeit und internationale Akzeptanz der Akkreditierungen erreicht werden sollen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darauf zu achten, dass diese Ziele erreicht, die Systemkosten tatsächlich gesenkt und bürokratische Regelungen auf ein Mindestmaß verringert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 136/1/07




Zur Vorlage insgesamt

Zu Kapitel II

Zu Kapitel III

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 17

Zu Artikeln 18

Zu den Schlussbestimmungen


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.