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111 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Agrarstruktur"


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Drucksache 280/1/20

... 10. Eine gezieltere Ausrichtung der Einkommensstützung im Rahmen der GAP muss die verschiedenen, historisch gewachsenen Agrarstrukturen berücksichtigen. Eine eventuelle Kappung der Direktzahlungen sollte die vollen Arbeitskosten eines Betriebes bei der Obergrenze berücksichtigen. Hieraus freiwerdende Mittel müssen in den jeweiligen Ländern verbleiben.



Drucksache 94/20

... c) die Fördermöglichkeiten von Investitionen in die Schlachtung von Tieren über den Förderbereich 3A der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) für Unternehmen, die nicht größer sind als Kleinst- oder kleine Unternehmen im Sinne des Anhangs I der Agrarfreistellungsverordnung, weiterhin zu ermöglichen.



Drucksache 98/20

... Der Umfang der Landwirtschaftsflächen, die Flächennutzung und Tierhaltung in den nach § 13a Abs. 2 ausgewiesenen, durch Nitrat belasteten Gebieten wurde anhand der im November 2019 an die EU-Kommission gemeldeten Gebiete (GIS-Daten) und einer Sonderauswertung der Agrarstrukturerhebung 2016 auf Gemeindeebene durch das Thünen-Institut für Betriebswirtschaft neu ermittelt. Die Erträge wurden aus nach Flächenanteilen gewichteten Erträgen auf Landesebene (Mittelwerte von 2015 bis 2017) berechnet. Die Ausnahmeregelungen für Betriebe mit geringen Düngemengen sehen vor allem die Berücksichtigung des Ökolandbaus vor. Die nach Landesanteilen ermittelte ökologisch bewirtschaftete Ackerfläche in nitratbelasteten Gebieten (für das Jahr 2016, DESTATIS) wird nicht in die Berechnung einbezogen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 98/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Düngeverordnung1

§ 8
Nährstoffvergleich (aufgehoben)

§ 9
Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches (aufgehoben).

§ 13a
Besondere Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen

§ 15
Übergangsvorschrift

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der vorliegenden Verordnung

Bundesweite Maßnahmen:

Maßnahmen in den besonders mit Nitrat belasteten Gebieten:

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft W

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe ad

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Erfüllungsaufwand durch zusätzlichen Anbau von Zwischenfrüchten

Entlastung durch Wegfall des betrieblichen Nährstoffvergleichs

Neue schlagbezogene Aufzeichnungspflicht

Zusätzlicher Aufwand durch sofortige Einarbeitung flüssigen Wirtschaftsdüngers ab 1. Februar 2025

Erfüllungsaufwand durch Verringerung des Phospatauftrags

Ausnahme vom Düngeverbot für Winterraps, etc.

Verwaltung der Länder

II.2. Weitere Kosten

II.3. Umsetzung von EU-Recht

II.4. Evaluierung

II.5 KMU-Test

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 280/20 (Beschluss)

... 20. Er befürchtet, dass die Zielvorgaben der Strategie einen erheblichen Einfluss auf die bestehende Agrarstruktur haben können. Er gibt deshalb zu bedenken, dass die pauschale Reduktion der Betriebsmittel einen Rückgang landwirtschaftlicher Produktionszweige - wie zum Beispiel des Pflanzenbaus und insbesondere des Obst- und Gemüseanbaus - auslösen könnte und nur im Gleichlauf mit einem Angebot an neuen Technologien und mit praxisnaher Forschung für nachhaltige Landnutzungssysteme, verbunden mit entsprechendem Wissenstransfer in die Praxis und Beratung, erreicht werden kann. Im künftigen Forschungsrahmen der EU (Horizont Europa) sind Vorkehrungen zu treffen, dass die Forschungsergebnisse schneller und direkt in der landwirtschaftlichen Praxis ankommen, etwa durch die frühzeitige Einbindung von Praktikern bei der Formulierung, der Durchführung und der Ergebnisverbreitung von Forschungsvorhaben.



Drucksache 94/20 (Beschluss)

... c) die Fördermöglichkeiten von Investitionen in die Schlachtung von Tieren über den Förderbereich 3A der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) für Unternehmen, die nicht größer sind als Kleinst- oder kleine Unternehmen im Sinne des Anhangs I der Agrarfreistellungsverordnung, weiterhin zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Erweiterung der tierschutzgerechten Weideschlachtung


 
 
 


Drucksache 456/1/19

... Der Bundesanteil für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) zur Finanzierung der Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald (ohne Investitionen) ist an den neuen Verteilschlüssel anzupassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 456/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Beschlussvorschlag zur Ergänzung des Entwurfes des Bundeshaushaltes 2020 Einzelplan 10 BMEL, S. 4 Tgr. 01 Titel 632 93-521

4. Beschlussvorschlag zur Ergänzung des Entwurfes des Bundeshaushaltes 2020 Öffnung des GAK-Rahmenplanes für den Landes-/Staatswald


 
 
 


Drucksache 293/19

... 3. Um in der 19. Wahlperiode des Bundes notwendige Rechtssetzungsverfahren noch abzuschließen, sollte die von der Bundesregierung zugesagte Unterstützung der Länder bei der Novellierung bodenrechtlicher Vorgaben mit dem Ziel einer ausgewogenen Agrarstruktur und der Abwehr außerlandwirtschaftlicher Investitionen konsequent fortgeführt werden. Mit einer stärkeren Zusammenarbeit sollen die in den Ländern diskutierten Ansätze gemeinsam erörtert werden, um somit die Zweckbestimmungen von Gesetzesnovellierungen präzise zu fassen und wirksame Regelungen für eine gute Agrarstruktur zu entwickeln. Die Bundesregierung sollte deshalb zusätzliche Hinweise und Hilfestellungen im Hinblick auf den Verkauf von Anteilen an landwirtschaftlichen Unternehmen (Share-Deals) geben, damit die Länder die ihnen zustehende Gesetzgebungskompetenz im landwirtschaftlichen Bodenrecht noch besser ausfüllen können.



Drucksache 263/19 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat spricht sich zudem dafür aus, analog zum Förderbereich Forst eine Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) um einen neuen Fördergrundsatz von "Maßnahmen zur Bewältigung der durch den Klimawandel verursachten Folgen für die Landwirtschaft" zur Unterstützung der Entwicklung einer vielfältigen, klimastabilen Landwirtschaft sowie eine entsprechende Aufstockung und Mittelbereitstellung der GAK zeitnah zu prüfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Unterstützung der Landwirte gegen witterungsbedingte Risiken

a Prävention durch agrotechnische Maßnahmen

b Risikoabsicherung über Mehrgefahren- Versicherungen gegen witterungsbedingte Risiken

c Absenkung des Versicherungsteuersatzes für die Risiken Trockenheit und Ertragsausfälle bei Tierseuchen


 
 
 


Drucksache 263/19

... 8. Ebenso sollte analog zum Förderbereich Forst eine Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) um einen neuen Fördergrundsatz von "Maßnahmen zur Bewältigung der durch den Klimawandel verursachten Folgen für die Landwirtschaft", zur Unterstützung der Entwicklung einer vielfältigen, klimastabilen Landwirtschaft sowie eine entsprechende Aufstockung der GAK hierfür geprüft werden. Sollte in der Folge ein Beschluss des Planungsausschusses für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) notwendig werden, ist dieser herbeizuführen.



Drucksache 96/19

... Das Agrarstatistikgesetz hat sich in seinen Grundzügen bewährt, muss jedoch an Vorschriften des Unionsrechts angepasst werden. Mit den folgenden Verordnungen werden im Unionsrecht u.a. die Regelungen zur Durchführung und Ausgestaltung der Agrarstrukturerhebung 2020 festgelegt:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Abschnitt 4
Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschrift

§ 24
Einzelerhebungen

Unterabschnitt 2
Agrarstrukturerhebung

§ 25
Erhebungseinheiten

§ 26
Erhebungszeitraum

§ 27
Erhebungsart und Erhebungsmerkmale

§ 28
Berichtszeit

Unterabschnitt 3
Strukturerhebung der Forstbetriebe

§ 29
Erhebungseinheiten

§ 30
Periodizität

§ 31
Erhebungsart und Erhebungsmerkmale

§ 32
Berichtszeitpunkt

§ 33
Besondere Vorschrift zur Verwendung von Verwaltungsdaten

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4672, BMEL: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. ‚One in one out‘-Regel

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 272/19

... − Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe bei der Risikoabsicherung über (Mehrgefahren)Versicherungen gegen witterungsbedingte Risiken und Schaffung der bundesrechtlichen Voraussetzungen zur finanziellen Unterstützung einer Mehrgefahrenversicherung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) sowie die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln durch den Bund,



Drucksache 263/1/19

... 8.b) Der Bundesrat spricht sich zudem dafür aus, analog zum Förderbereich Forst eine Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) um einen neuen Fördergrundsatz von "Maßnahmen zur Bewältigung der durch den Klimawandel verursachten Folgen für die Landwirtschaft" zur Unterstützung der Entwicklung einer vielfältigen, klimastabilen Landwirtschaft sowie eine entsprechende Aufstockung und Mittelbereitstellung der GAK zeitnah zu prüfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/1/19




a Prävention durch agrotechnische Maßnahmen

5.b Risikoabsicherung über Mehrgefahren- Versicherungen gegen witterungsbedingte Risiken

6.c Absenkung des Versicherungsteuersatzes für die Risiken Trockenheit und Ertragsausfälle bei Tierseuchen

7. Unterstützung der Bildung von finanziellen Risikorücklagen

Zu Nummern 1 bis 8


 
 
 


Drucksache 318/19

... Der Planungsausschuss der Gemeinschaftaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) hat die vom Bund eingebrachte neue Maßnahmengruppe "Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald" noch in 2018 beschlossen. Der Deutsche Bundestag hat im Haushalt 2019 in der GAK zweckgebunden zusätzliche 25 Mio. Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren für Maßnahmen zur Bewältigung von Extremwetterfolgen und zur langfristigen Stabilisierung der Wälder beschlossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 318/19




Zu Entschließungspunkt Nr. 1:

Zu Entschließungspunkten Nr. 2-4:

Zu Entschließungspunkt Nr. 5:

Zu Entschließungspunkt Nr. 6

Zu Entschließungspunkt Nr. 7


 
 
 


Drucksache 166/18 (Beschluss)

... 124. Bei der Umsetzung des Ziels, die Verteilung der Direktzahlungen an Landwirte ausgewogener zu gestalten, benötigen die Mitgliedstaaten einen angemessenen Spielraum, um die agrarstrukturelle Vielfalt und Beschäftigungsverhältnisse im ländlichen Raum genügend berücksichtigen zu können. Der Mittelplafonds und die Entscheidung zu Degression oder zur Umverteilung von Direktzahlungen auf Grund der Obergrenzen müssen in den Mitgliedstaaten bzw. Regionen verbleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/18 (Beschluss)




I. Allgemeiner Teil

Strategische Ausrichtung

3 Eigenmittelreform

Flexibilität und Stabilität

EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit

Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen

II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation

Europäische Strategische Investitionen

3 Binnenmarkt

Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm

III. Zusammenhalt und Werte

Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen

Finanzausstattung der Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik für alle Regionen

Regeln der Mittelverteilung

Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung

Umsetzung der Programme und Vereinfachung

Wirtschafts - und Währungsunion

In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt

3 Allgemeines

Landwirtschaft und Meerespolitik

Umwelt - und Klimaschutz

V. Migration und Grenzmanagement

3 Migration

3 Grenzmanagement

VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion

3 Sicherheit

3 Verteidigung

3 Krisenreaktion

VII. Nachbarschaft und die Welt

VIII. Europäische öffentliche Verwaltung

IX. Verfahren

X. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 165/1/18

... es im Bereich der Bund-Länder-Finanzen zum Anlass, die Bundesregierung zu bitten, eine pragmatische Flexibilisierung und Vereinfachung des Mitteleinsatzes im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" nach Artikel 91a Absatz 1 Nummer 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/1/18




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Artikel 91a Absatz 1 Nummer 2 GG

3. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Artikel 91a Absatz 1 Nummer 2 GG

4. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Artikel 104a Absatz 3 Satz 2 GG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 und 2 Artikel 104c und 104d GG

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Artikel 104c GG

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d GG

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d GG

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d Satz 2 GG *

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104e - neu - GG *

Artikel 104e

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 125c GG

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 125c GG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Artikel 125c Absatz 2 Satz 3 GG ∗ In Artikel 1 Nummer 3 ist der Buchstabe a wie folgt zu fassen:

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Artikel 125c Absatz 2 Satz 4 GG ∗ In Artikel 1 Nummer 3 ist Buchstabe b zu streichen.


 
 
 


Drucksache 165/18 (Beschluss)

... es im Bereich der Bund-Länder-Finanzen zum Anlass, die Bundesregierung zu bitten, eine pragmatische Flexibilisierung und Vereinfachung des Mitteleinsatzes im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" nach Artikel 91a Absatz 1 Nummer 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/18 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Artikel 91a Absatz 1 Nummer 2 GG

3. Zu Artikel 1 Nummer 02 - neu - Artikel 104a Absatz 3 Satz 2 GG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 und 2 Artikel 104c und 104d GG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Artikel 104c GG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d GG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d GG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d Satz 2 GG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 125c GG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a und b Artikel 125c Absatz 2 Satz 3 und 4 GG


 
 
 


Drucksache 216/1/18

... b) Der Bundesrat hält es daher für erforderlich, die Herausforderungen für die deutsche Landwirtschaft bestmöglichst zu begleiten und Härten abzufedern. Hierzu bedarf es nicht nur zusätzlicher Bundesmittel zugunsten der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK), sondern auch Planungssicherheit insbesondere für längerfristige Investitionen im baulich-technischen Bereich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/1/18




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 61/18

... Zu unterscheiden ist zwischen Fällen, in denen die Fläche nach den bisherigen Regeln als Dauergrünland einzustufen war und den Fällen, bei denen es sich noch um Ackerland handelt. Nach Einschätzung der Länder, ausgehend von der Betriebs- und Agrarstruktur im jeweiligen Land, ist von etwa 13.700 betroffenen Betrieben für die erste Fallgruppe und 3.500 betroffenen Betrieben für die zweite Fallgruppe auszugehen. Der Zeitaufwand kann unterschiedlich sein, je nachdem ob sich das Pflügen bereits aus den Nutzungscodes ergibt oder weitere Nachweise beizufügen sind. Da der Nachweis im Zusammenhang mit dem Sammelantrag 2018 zu führen ist, und sich die Bezeichnung der Flächen aus den Unterlagen zum Sammelantrag ergibt und - sofern auf die Nutzungscodes abgestellt werden kann - nur die Jahreszahlen der entsprechenden früheren Sammelanträge anzugeben sind, wird daher von einem durchschnittlichen Zeitaufwand von 10 Minuten ausgegangen, so dass sich Kosten in Höhe von 6 € je Antrag ergeben. Sollten alle Betriebe von der Nachweismöglichkeit Gebrauch machen, ist daher maximal von Kosten in Höhe von 103.000 € auszugehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

One -in, one-out

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

§ 2a
Dauergrünland

§ 5
Nichtanwendung von Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

§ 32a
Für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe m der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 )

Anlage 5
(zu § 32a Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3) Zulässige Arten auf für Honigpflanzen genutztem brachliegendem Land (pollen- und nektarreiche Arten), das als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird

Artikel 2
Änderung der InVeKoS-Verordnung

§ 10a
Zusätzliche Angaben für bestimmte Flächen im Antragsjahr 2018

§ 30a
Anzeige des Umpflügens von bestimmten Flächen mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Aktiver Betriebsinhaber

bb Dauergrünland

cc Für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land pollen- und nektarreiche Arten , das als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird

dd One-in, one-out

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1 Bund

2 Länder

a Aktiver Betriebsinhaber

b Dauergrünland

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 6

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Neuregelung zum Dauergrünland

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

Neuregelungen zum Dauergrünland

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. ‚One in one Out‘-Regel

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 246/18 (Beschluss)

... 14. Für den Fall einer Kürzung der GAP-Mittel in der 2. Säule und/oder erhöhter nationaler Kofinanzierungssätze wird die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden finanziellen Ausgleich im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) aus Bundesmitteln bereitzustellen und eine stärkere Verknüpfung der GAK mit dem ELER zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/18 (Beschluss)




Zu den Vorlagen insgesamt

2 Finanzierung

2 Direktzahlungen

Umwelt -, Natur- und Klimaschutz

Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen

2 Vereinfachung

Marktordnung und Risikomanagement

2 Strategieplanung

Zum System der Konditionalität

Zur Sanktionierung von Verstößen

2 Kontrollen

Delegierte Rechtsakte und Durchführungsbefugnisse

Weitere Aspekte

Zur BR-Drucksache 248/18

Zum Begriff Alkoholgehalt

Zur Fehlerprüfung von Schutzanträgen

Zum Weinbereich

Zu den Vorlagen insgesamt


 
 
 


Drucksache 216/18 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat hält es daher für erforderlich, die Herausforderungen für die deutsche Landwirtschaft bestmöglichst zu begleiten und Härten abzufedern. Hierzu bedarf es nicht nur zusätzlicher Bundesmittel zugunsten der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK), sondern auch Planungssicherheit insbesondere für längerfristige Investitionen im baulich-technischen Bereich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zur Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe


 
 
 


Drucksache 330/18 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat begrüßt die Anstrengungen der Bundesregierung, die Förderung der ländlichen Entwicklung, insbesondere die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, zu stärken und finanziell auszubauen. Die Aufstockung der Gemeinschaftsaufgabe zur "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" scheint ein geeignetes Instrument, um dieses Ziel zu erreichen. Allerdings bestehen nach wie vor Bedenken, dass die Flexibilität zum Einsatz der Mittel für die Länder nicht gegeben ist. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, die Veranschlagung der Gemeinschaftsaufgabe zur "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" hinsichtlich einer flexibleren Anwendung für die Länder zu überprüfen. Dies betrifft insbesondere die Übertragbarkeit der Bundesmittel, die Erforderlichkeit von Zweckbindungen, die Angleichung der Höhe der Verpflichtungsermächtigungen an das Niveau der GRW und die Einbettung des Sonderrahmenplans in das Gesamtkonzept der Gemeinschaftsaufgabe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/18 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf und zum Finanzplan allgemein


 
 
 


Drucksache 330/1/18

... h) Der Bundesrat begrüßt die Anstrengungen der Bundesregierung, die Förderung der ländlichen Entwicklung, insbesondere die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, zu stärken und finanziell auszubauen. Die Aufstockung der Gemeinschaftsaufgabe zur "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" scheint ein geeignetes Instrument, um dieses Ziel zu erreichen. Allerdings bestehen nach wie vor Bedenken, dass die Flexibilität zum Einsatz der Mittel für die Länder nicht gegeben ist. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, die Veranschlagung der Gemeinschaftsaufgabe zur "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" hinsichtlich einer flexibleren Anwendung für die Länder zu überprüfen. Dies betrifft insbesondere die Übertragbarkeit der Bundesmittel, die Erforderlichkeit von Zweckbindungen, die Angleichung der Höhe der Verpflichtungsermächtigungen an das Niveau der GRW und die Einbettung des Sonderrahmenplans in das Gesamtkonzept der Gemeinschaftsaufgabe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/1/18




Zum Gesetzentwurf und zum Finanzplan allgemein


 
 
 


Drucksache 166/1/18

... 187. Bei der Umsetzung des Ziels, die Verteilung der Direktzahlungen an Landwirte ausgewogener zu gestalten, benötigen die Mitgliedstaaten einen angemessenen Spielraum, um die agrarstrukturelle Vielfalt und Beschäftigungsverhältnisse im ländlichen Raum genügend berücksichtigen zu können. Der Mittelplafonds und die Entscheidung zu Degression oder zur Umverteilung von Direktzahlungen auf Grund der Obergrenzen müssen in den Mitgliedstaaten [bzw. Regionen] verbleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/1/18




I. Allgemeiner Teil

Strategische Ausrichtung

4 Ausgaben

4 Eigenmittelreform

Flexibilität und Stabilität

EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit

Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen

II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation

Europäische Strategische Investitionen

4 Binnenmarkt

Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm

III. Zusammenhalt und Werte

Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen

Finanzausstattung der Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik für alle Regionen

Regeln der Mittelverteilung

Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung

Umsetzung der Programme und Vereinfachung

Wirtschafts - und Währungsunion

In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt

4 Allgemeines

Landwirtschaft und Meerespolitik

171. Hauptempfehlung

172. Hauptempfehlung

173. Hilfsempfehlung

183. Hilfsempfehlung

Umwelt - und Klimaschutz

V. Migration und Grenzmanagement

4 Migration

4 Grenzmanagement

VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion Sicherheit

4 Verteidigung

4 Krisenreaktion

VII. Nachbarschaft und die Welt

VIII. Europäische öffentliche Verwaltung

IX. Verfahren

X. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 595/18 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat begrüßt die durch die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft am 13. November 2018 angekündigte Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) um einen neuen Fördergrundsatz von "Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald". Er hält die avisierten Mittel in Höhe von 25 Millionen Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren allerdings für in keiner Weise hinreichend, um dem extremen Schadensausmaß gerecht zu werden. Diese Höhe würde auf Jahr und Hektar bezogen weniger als einen Euro ausmachen.



Drucksache 595/18

... 2. Der Bundesrat begrüßt die durch die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft am 13. November 2018 angekündigte Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) um einen neuen Fördergrundsatz von "Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald”. Er hält die avisierten Mittel in Höhe von 25 Millionen Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren allerdings für in keiner Weise hinreichend, um dem extremen Schadensausmaß gerecht zu werden. Diese Höhe würde auf Jahr und Hektar bezogen weniger als einen Euro ausmachen.



Drucksache 246/1/18

... 18. Für den Fall einer Kürzung der GAP-Mittel in der 2. Säule [und/oder erhöhter nationaler Kofinanzierungssätze] wird die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden finanziellen Ausgleich im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) aus Bundesmitteln bereitzustellen [und eine stärkere Verknüpfung der GAK mit dem ELER zu ermöglichen].

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/1/18




Zu den Vorlagen insgesamt

2 Finanzierung

2 Direktzahlungen

Umwelt -, Natur- und Klimaschutz

Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen

2 Vereinfachung

Marktordnung und Risikomanagement

2 Strategieplanung

Zum System der Konditionalität

Zur Sanktionierung von Verstößen

2 Kontrollen

Delegierte Rechtsakte und Durchführungsbefugnisse

Weitere Aspekte

Zur BR-Drucksache 248/18

Zum Begriff Alkoholgehalt

Zur Fehlerprüfung von Schutzanträgen

Zum Weinbereich

Zu den Vorlagen insgesamt


 
 
 


Drucksache 754/16 (Beschluss)

... Außerdem begrüßt er den Verordnungsvorschlag über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben grundsätzlich. Der Bundesrat begrüßt ferner, dass die Kommission mit ihm einen ersten Schritt unternimmt, um die Vergleichbarkeit und Konsistenz der Agrarstatistik langfristig sicherzustellen. Die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für einen Agrarzensus 2020 und die Agrarstrukturerhebungen für die Jahre 2023 und 2026 werden unterstützt



Drucksache 10/16

... Für die Verwaltung der Länder ergeben sich vor allem Kosten durch die Einführung der geografischen Antragsform, wobei die Höhe der Kosten je nach Land, System und Agrarstruktur sehr unterschiedlich sein kann. Diese Kosten bestehen einmal aus Kosten für die Beschaffung bzw. Programmierung eines technisch anspruchsvolleren Systems und ggf. weiteren Umstellungskosten z.B. durch Schulung von Personal oder durch zusätzliche Information der Antragsteller. Außerdem werden die Verwaltungskontrollen durch die notwendige Aufklärung von Überlappungen von landwirtschaftlichen Parzellen aufwendiger. Die Kosten für die Einführung des Systems schwanken je nach Größe und Agrarstruktur eines Landes. Nach Angaben der Länder kann im Durchschnitt von einer Größenordnung von 1 Mio. € je Zahlstelle ausgegangen werden. Unter Zugrundelegung dieser Zahlen kommt man bei 11 Zahlstellen (die Bundesländer HH, HB, und BE verfügen nicht über eigene Zahlstellen, in zwei Bundesländern bestehen bereits Referenzsysteme ohne großen Anpassungsbedarf) bundesweit auf Kosten in Höhe von 11 Mio. € für die Anschaffung und Programmierung des Systems. Für die Schulung und Beratung der Antragsteller und die Durchführung der zusätzlichen Abgleiche im Rahmen der Verwaltungskontrollen werden im ersten Jahr rd. 10 Personen pro Zahlstelle, d.h. insgesamt rd. 110 Personen des gehobenen Dienstes benötigt, Kosten je Person ca. 75.000 € jährlich, insgesamt 8,3 Mio. €. (Quelle St. Bundesamt). Damit betragen die einmaligen Kosten insgesamt 19,3 Mio. €. Die laufenden Kosten für Unterhalt, Pflege des Systems und ggf. weiterhin notwendige Beratung und den zusätzlichen Aufwand bei den Verwaltungskontrollen werden auf 20 % der Einführungskosten geschätzt, d.h. auf ca. 3,9 Mio. € pro Jahr. Die Einführung dieses Systems ist verbindlich (Artikel 17 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der InVeKoS-Verordnung

§ 11a
Änderung bei Flächennutzungen im Umweltinteresse

§ 13a
Angaben bei Niederwald mit Kurzumtrieb

Artikel 2
Änderung des InVeKoS-Daten-Gesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

4 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Weitere Verordnungsfolgen

Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3536: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des InVeKoS-Daten-Gesetzes

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Inhalt des Regelungsvorhabens

2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

2.3. Evaluation

2.4. Abschließende Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 754/1/16

... 4. Die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für einen Agrarzensus 2020 und die Agrarstrukturerhebungen für die Jahre 2023 und 2026 werden unterstützt.



Drucksache 228/16

... es angestrebten Ziele zu erreichen. Zur Verbesserung der Agrarstruktur ist es zunehmend erforderlich, die ländlichen Räume im Rahmen eines integrierten Ansatzes als Lebens-, Wirtschafts-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln. Dazu ist es erforderlich in § 1 des GAKG die Agrarumweltmaßnahmen zu stärken und die Förderung der ländlichen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

D.1 Bund und Länder

D.2 Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

I Allgemeiner Teil

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gesetzgebungskompetenz

E. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E.1 Bund und Länder

E.2 Kommunen

F. Erfüllungsaufwand

F.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

F.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

F.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

G. Weitere Kosten

II. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 247/15 (Beschluss)

... 2. Der Agrarpolitische Bericht macht auch deutlich, dass die landwirtschaftlich genutzten Flächen auf Grund der Konkurrenz mit Siedlung, Verkehr, Industrie und sonstiger Infrastruktur stetig abnehmen. Darüber hinaus führen Entwicklungen wie der zum Teil drastische Anstieg der Kauf- und Pachtpreise landwirtschaftlicher Flächen sowie die zunehmenden Aktivitäten nichtlandwirtschaftlicher Investoren auf den Bodenmärkten in einigen Regionen Deutschlands zu einschneidenden Veränderungen auf landwirtschaftlichen Bodenmärkten. Dies kann sich negativ auf die regionale Agrarstruktur und die Entwicklungsmöglichkeiten bäuerlicher Betriebe auswirken. Deshalb wird die Bundesregierung gebeten, Initiativen zur Begrenzung des Flächenverbrauchs zu ergreifen. Dies betrifft insbesondere die möglichst flächensparende Durchführung konkreter Bauprojekte und die Stärkung der Prinzipien "Ausbau vor Neubau" und "Innenentwicklung vor Außenentwicklung".



Drucksache 247/1/15

... b) Der Agrarpolitische Bericht macht auch deutlich, dass die landwirtschaftlich genutzten Flächen auf Grund der Konkurrenz mit Siedlung, Verkehr, Industrie und sonstiger Infrastruktur stetig abnehmen. Darüber hinaus führen Entwicklungen wie der zum Teil drastische Anstieg der Kauf- und Pachtpreise landwirtschaftlicher Flächen sowie die zunehmenden Aktivitäten nichtlandwirtschaftlicher Investoren auf den Bodenmärkten in einigen Regionen Deutschlands zu einschneidenden Veränderungen auf landwirtschaftlichen Bodenmärkten. Dies kann sich negativ auf die regionale Agrarstruktur und die Entwicklungsmöglichkeiten bäuerlicher Betriebe auswirken. Deshalb wird die Bundesregierung gebeten, Initiativen zur Begrenzung des Flächenverbrauchs zu ergreifen. Dies betrifft insbesondere die möglichst flächensparende Durchführung konkreter Bauprojekte und die Stärkung der Prinzipien "Ausbau vor Neubau" und "Innenentwicklung vor Außenentwicklung".



Drucksache 562/1/15

... - mit der Beibehaltung der Regelung für die verbliebenen rund 20 Prozent der voll betroffenen Betriebe kaum agrarstrukturelle Wirkungen erzielt werden können,



Drucksache 429/15

... In Deutschland werden Agrarstruktur und Agrarproduktion statistisch erfasst. Die Sektor bezogenen Agrarstatistiken, darunter die Aquakulturstatistik, beruhen auf den Auskünften meldepflichtiger Betriebe. Rechtsgrundlage ist das Agrarstatistikgesetz (AgrStatG).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

4 Länder

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Baumschulerhebung

§ 2
Aquakulturstatistik

§ 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3419: Entwurf einer Verordnung zur Aussetzung und Ergänzung von Merkmalen sowie zur Einschränkung des Kreises der zu Befragenden nach dem Agrarstatistikgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 58/1/14

... f) Der Bundesrat bekräftigt seine Haltung für eine bundeseinheitliche Regelung für den Schutz der Imker vor Verunreinigungen ihres Honigs mit GVO sowie zur Schaffung einer Ermächtigung für die Länder, damit unter Berücksichtigung der regionalen Agrarstrukturen Maßnahmen zum Schutz vor Verunreinigungen mit GVO ergriffen werden können."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 58/1/14




1. 'Schutz der gentechnikanbaufreien Landwirtschaft durch Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten sicherstellen

2. Folgende Absätze sind anzufügen:

3. Folgende Absätze sind anzufügen:

4. Folgender Absatz ist anzufügen:


 
 
 


Drucksache 100/14 (Beschluss)

... 10. Bund und Länder haben sich als Konsequenz aus den verheerenden Überschwemmungen im Jahr 2013 darauf verständigt, ein Nationales Hochwasserschutzprogramm zu erarbeiten. Der Bundesrat wiederholt insoweit die Bitte der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder aus ihrer Jahreskonferenz vom 23. bis 25. Oktober 2013, angesichts des Umfangs der zu bewältigenden Aufgaben das Nationale Hochwasserschutzprogramm entsprechend dem Beschluss der Umweltministerinnen und -minister auf ihrer Sonderkonferenz "Hochwasser" vom 2. September 2013 mit ausreichenden Finanzmitteln zu unterstützen. Dies beinhaltet, dass die Finanzierung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms nicht zu Lasten der bisherigen Inhalte der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes gehen darf und Vorschläge zu weiteren Möglichkeiten der Verbesserung der Förderbedingungen vom Bund in Zusammenarbeit mit den Ländern unterbreitet werden sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 100/14 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 350/14 (Beschluss)

... 11. Der vorsorgende Hochwasserschutz stellt besonders vor dem Hintergrund des Hochwassers im Juni 2013 einen bedeutenden und gemeinsam von Bund und Ländern stärker wahrzunehmenden Aufgabenschwerpunkt dar. Der Bundesrat erinnert an die von den Agrarministerinnen und -ministern sowie den Umweltministerinnen und -ministern geforderte Aufstellung eines Nationalen Hochwasserschutzprogramms. Er erwartet damit einhergehend eine aufgabengerechte Finanzausstattung, die sowohl eine Aufstockung des Plafonds in der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutz" (GAK) als auch zusätzliche Mittel für einen Sonderrahmenplan Hochwasserschutz innerhalb der GAK beinhaltet, um die in einem Nationalen Hochwasserschutzprogramm vorgesehenen Maßnahmen zeitgerecht in Angriff nehmen zu können.



Drucksache 105/14

... 5. Der Bundesrat bekräftigt seinen Beschluss vom 23.11.2012 (Drs. 569/12), in dem sich die Länder für eine bundeseinheitliche Regelung für den Schutz der Imker vor Verunreinigungen ihres Honigs mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sowie für eine Ermächtigung der Länder ausgesprochen haben, unter Berücksichtigung der regionalen Agrarstrukturen Maßnahmen zum Schutz vor Verunreinigungen mit GVO ergreifen zu können.



Drucksache 406/14

... Absatz 2 greift den Sonderfall der Haltung von Pferden und bestimmten weiteren Equiden (im Folgenden: Pferde), insbesondere der Pensionspferdehaltung, auf. Betreiber eines Reitplatzes oder einer Reithalle (Sport- und Freizeitfläche) fallen unter die Negativliste. Die Haltung von Pferden, insbesondere die Pensionspferdehaltung, stellt jedoch insofern einen Sonderfall dar, als das Geschäftsmodell dieser Betriebe je nach Ausgestaltung in unterschiedlichem Umfang mit zweifelsfrei landwirtschaftlichen Tätigkeiten wie zum Beispiel der Erzeugung von Futter für die Pferde verbunden ist. Diese landwirtschaftliche Tätigkeit ist somit bei ausreichender Flächenausstattung im Verhältnis zu den gehaltenen Tieren ein wesentliches Element der Gesamttätigkeit des Unternehmens. Daher gilt bei einer Haltung von Pferden der Nachweis einer nicht unwesentlichen landwirtschaftlichen Tätigkeit auch bei Unterschreiten der Mindestschwelle von 38 Hektar als erbracht, wenn der antragstellende Betrieb eine ausreichende Flächenausstattung aufweist, um für die gehaltenen Pferde einen signifikanten Anteil des Grundfutters erzeugen bzw. den anfallenden Wirtschaftsdünger im Einklang mit dem landwirtschaftlichen Fachrecht ausbringen zu können. Von einer ausreichenden Flächenausstattung wird ausgegangen, sofern je Großvieheinheit (GVE) mindestens 0,33 Hektar beihilfefähige landwirtschaftliche Fläche zur Verfügung stehen (das heißt maximal 3 GVE/ha). Dabei werden Pferde ab drei Jahren mit 1,1 GVE und Pferde unter drei Jahren sowie Ponys und bestimmte weitere Equiden mit 0,7 GVE gerechnet. Für den seltenen Fall, dass der Betrieb noch andere Tiere hält, werden diese in der Berechnung entsprechend berücksichtigt. Die Equiden, auf die sich die Regelung bezieht, und der Schlüssel zur Ermittlung der Großvieheinheiten werden in Anlage 2 geregelt. Er basiert auf dem in der Agrarstatistik verwendeten Schlüssel und wurde zum Teil unter Berücksichtigung des im Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" verwendeten Schlüssels angepasst sowie ergänzt um einige seltene flächenbezogene Tierhaltungen unter Zugrundelegung des Vieheinheitenschlüssels des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 406/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

F. Weitere Kosten

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Landwirtschaftliche Tätigkeit

§ 3
Niederwald mit Kurzumtrieb

§ 4
Mindestanforderungen für den Bezug von Direktzahlungen

Teil 2
Aktiver Betriebsinhaber

§ 5
Ergänzung der Aufzählung der in Artikel 9 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 aufgezählten Unternehmen und Tätigkeiten

§ 6
Anwendung von Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

§ 7
Nicht unwesentliche landwirtschaftliche Tätigkeiten

§ 8
Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit als Haupttätigkeit oder Geschäftszweck

§ 9
Nationaler Durchschnitt der Direktzahlungen

Teil 3
Basisprämienregelung

Abschnitt 1
Erstzuweisung der Zahlungsansprüche und Anwendung der Basisprämienregelung

§ 10
Verfügbarkeit der beihilfefähigen Hektarflächen

§ 11
Mindestbetriebsgröße

§ 12
Hauptsächlich landwirtschaftliche Nutzung

Abschnitt 2
Nationale Reserve

§ 13
Auffüllung der nationalen Reserve

§ 14
Zuständigkeit

§ 15
Mitteilungen

§ 16
Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände nach Artikel 30 Absatz 7 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

Teil 4
Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden

Abschnitt 1
Anbaudiversifizierung

§ 17
Anbaudiversifizierung

Abschnitt 2
Dauergrünland

Unterabschnitt 1
Referenzanteil

§ 18
Referenzanteil

Unterabschnitt 2
Dauergrünland, das der Verpflichtung nach Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 unterliegt

§ 19
Nichteinhaltung der Verpflichtung nach Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 in Verbindung mit § 15 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

Unterabschnitt 3
Dauergrünland, das nicht der Verpflichtung nach Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 unterliegt

§ 20
Weitere Voraussetzung bei der Genehmigung des Umbruchs von Dauergrünland im Fall des § 16 Absatz 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

§ 21
Anlage von Dauergrünland an anderer Stelle in derselben Region im Fall des § 16 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

§ 22
Rückumwandlung bei Umwandlung entgegen § 16 Absatz 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

Unterabschnitt 4
Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland nach Bekanntmachung nach § 16 Absatz 4 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

§ 23
Erteilung von Genehmigungen zur Umwandlung von Dauergrünland bei Abnahme des Dauergrünlandanteils um mehr als 5 Prozent

§ 24
Erteilung von Genehmigungen zur Umwandlung von Dauergrünland im Fall des Rückgangs der Abnahme des Dauergrünlandanteils auf weniger als 5 Prozent gegenüber dem Referenzanteil

§ 25
Brachliegende Flächen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 26
Terrassen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 27
Landschaftselemente (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 28
Pufferstreifen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 29
Streifen von beihilfefähigen Hektarflächen an Waldrändern (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 30
Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe g der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 31
Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe i der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 32
Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe j der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 33
Umrechnungsfaktoren bei im Umweltinteresse genutzten Flächen

Teil 5
Schlussvorschriften

§ 34
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu §§ 3 und 30 Absatz 1) Für Niederwald mit Kurzumtrieb geeignete Arten, einschließlich Angabe der zulässigen Arten für im Umweltinteresse genutzte Flächen, und deren maximale Erntezyklen

Anlage 2
(zu § 7 Absatz 2) Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Großvieheinheiten

Anlage 3
(zu § 31 Absatz 1) Zulässige Arten für Kulturpflanzenmischungen auf Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden

Anlage 4
(zu § 32) Zulässige Arten stickstoffbindender Pflanzen auf Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

1. Bund

2. Länder

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3036: Entwurf einer Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik - Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (DirektZahlDurchfV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

II.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

II.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

II.3.1 Bund:

II.3.2 Länder:


 
 
 


Drucksache 353/1/14

... "(1a) Die Erhebung über die Bestände an Geflügel wird alle zwei Jahre zum Berichtszeitpunkt 3. Mai allgemein durchgeführt, erstmalig am 3. Mai 2017, mit Ausnahme der Jahre, in denen eine allgemeine Erhebung der Bestände an Geflügel im Rahmen der Agrarstrukturerhebung erfolgt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 353/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - bis 3c - neu - § 18 Absatz 1, Absatz 2, § 19 Absatz 1a - neu -, Absatz 3 - neu -, § 20 Nummer 3 - neu -

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c § 27 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10


 
 
 


Drucksache 100/1/14

... 10. Bund und Länder haben sich als Konsequenz aus den verheerenden Überschwemmungen im Jahr 2013 darauf verständigt, ein Nationales Hochwasserschutzprogramm zu erarbeiten. Der Bundesrat wiederholt insoweit die Bitte der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder aus ihrer Jahreskonferenz vom 23. bis 25. Oktober 2013, angesichts des Umfangs der zu bewältigenden Aufgaben das Nationale Hochwasserschutzprogramm entsprechend dem Beschluss der Umweltministerinnen und -minister auf ihrer Sonderkonferenz "Hochwasser" vom 2. September 2013 mit ausreichenden Finanzmitteln zu unterstützen. Dies beinhaltet, dass die Finanzierung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms nicht zu Lasten der bisherigen Inhalte der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes gehen darf und Vorschläge zu weiteren Möglichkeiten der Verbesserung der Förderbedingungen vom Bund in Zusammenarbeit mit den Ländern unterbreitet werden sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 100/1/14




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 350/1/14

... k) Der vorsorgende Hochwasserschutz stellt besonders vor dem Hintergrund des Hochwassers im Juni 2013 einen bedeutenden und gemeinsam von Bund und Ländern stärker wahrzunehmenden Aufgabenschwerpunkt dar. Der Bundesrat erinnert an die von den Agrarministerinnen und -ministern sowie den Umweltministerinnen und -ministern geforderte Aufstellung eines Nationalen Hochwasserschutzprogramms. Er erwartet damit einhergehend eine aufgabengerechte Finanzausstattung, die sowohl eine Aufstockung des Plafonds in der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutz" (GAK) als auch zusätzliche Mittel für einen Sonderrahmenplan Hochwasserschutz innerhalb der GAK beinhaltet, um die in einem Nationalen Hochwasserschutzprogramm vorgesehenen Maßnahmen zeitgerecht in Angriff nehmen zu können.



Drucksache 58/14

... Bisher haben die Beratungen zu keinem Ergebnis geführt. Ziel bleibt jedoch, den Mitgliedstaaten mehr Entscheidungsfreiheit beim Anbau von GVP zu ermöglichen. Der GVP-Anbau ist nicht vereinbar mit einer kleinteiligen Agrarstruktur. Er kann dort beispielsweise konventionellen Anbau, Ökolandbau und die Imkerei schädigen und so die Lebensqualität beinträchtigen. Mehr Mitbestimmung muss möglich gemacht werden.



Drucksache 130/13

Entschließung des Bundesrates zur Übertragbarkeit von Bundesmitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes



Drucksache 294/13 (Beschluss)

... Er fordert daher die Bundesregierung auf, einen entsprechenden, zumindest teilweisen, finanziellen Ausgleich im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) aus Bundesmitteln bereitzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 294/13 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Verhältnis von Übergangsverordnung zur GAP-Reform

Zu den Agrarumweltmaßnahmen

Zur Einbeziehung investiver Maßnahmen

Keine Benachteiligung kleinerer Betriebe

Zur Flexibilisierung zwischen den Säulen

Zur Mittelausstattung

Zur Kappung der Direktzahlungen

Zur nationalen Umsetzung

Zur Verlängerung der beihilferechtlichen Genehmigungen

Zum Fortgang der Beratungen auf EU-Ebene


 
 
 


Drucksache 294/1/13

... 13. Er fordert daher die Bundesregierung auf, einen entsprechenden, zumindest teilweisen, finanziellen Ausgleich im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) aus Bundesmitteln bereitzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 294/1/13




Zur Vorlage allgemein

Zum Verhältnis von Übergangsverordnung zur GAP-Reform

Zu den Agrarumweltmaßnahmen

Zur Einbeziehung investiver Maßnahmen

Keine Benachteiligung kleinerer Betriebe

Zur Flexibilisierung zwischen den Säulen

Zur Mittelausstattung

Zur Kappung der Direktzahlungen

Zur nationalen Umsetzung

Zur Verlängerung der beihilferechtlichen Genehmigungen

Zum Fortgang der Beratungen auf EU-Ebene


 
 
 


Drucksache 612/13

... Absatz 1 regelt die Zuständigkeit der betroffenen Länder und ihrer beauftragten Stellen. Als zuständige beauftragte Stellen kommen insbesondere Landkreise, kreisfreie Städte oder Gemeinden, aber auch zum Beispiel die Ämter für Agrarstruktur oder beauftragte Förderbanken wie die Landwirtschaftliche Rentenbank oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau, in Betracht. Absatz 1 regelt außerdem die Zuständigkeit des Bundes für die Verwendung der Mittel zur Wiederherstellung seiner Infrastruktur.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 612/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

3 Eingangsformel

§ 1
Mittelverteilung

§ 2
Ermittlung der Schadenshöhe

§ 3
Mittelverwendung

§ 4
Zweckentsprechende Mittelverwendung, Rückforderung

§ 5
Inanspruchnahme und Rückzahlung von Mitteln

§ 6
Liquidität des Fonds

§ 7
Fondsverwaltung

§ 8
EU-beihilferechtliche Genehmigung

§ 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe“

3 Vorbemerkung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2661: Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds Aufbauhilfe (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Regelungsinhalt

2. Erfüllungsaufwand

3. Bewertung


 
 
 


Drucksache 130/13 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates zur Übertragbarkeit von Bundesmitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 130/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Übertragbarkeit von Bundesmitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes


 
 
 


Drucksache 524/13 (Beschluss)

... g) Angesichts des Umfangs der zu bewältigenden Aufgaben bittet der Bundesrat die Bundesregierung, einen Rahmenplan Hochwasser zur Unterstützung und zweckgebundenen Einsetzung von Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) aufzustellen und die GAK-Mittel entsprechend aufzustocken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 524/13 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 AufbhG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2 AufbhG


 
 
 


Drucksache 569/1/12

... -Pflanzenerzeugungsverordnung festgelegten Regelungen hinaus unter Berücksichtigung der regionalen Agrarstruktur Regelungen zum Schutz vor Verunreinigungen mit GVO, wie größere Mindestabstände, treffen zu können.



Drucksache 556/12

... so dass selbst in Fällen, in denen das Unionsrecht deren Anerkennung zwingend vorsieht, bislang kein Durchführungsrecht in Deutschland besteht (bisher war allerdings auch kein Interesse an einer solchen Anerkennung von Seiten der betroffenen Erzeugnis spezifischen Branchen festzustellen). Schließlich sind die Bestimmungen des MarktStrG über die Gründungs- und Investitionsförderung seit längerem durch die entsprechenden Fördergrundsätze im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) überholt und werden daher nicht mehr angewandt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Weiterentwicklung der Marktstruktur im Agrarbereich (Agrarmarktstrukturgesetz - Agrar-MSG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zuständigkeit

§ 4
Voraussetzungen und Verfahren der Anerkennung

§ 5
Kartellbestimmungen

§ 6
Agrarorganisationenregister

§ 7
Überwachung; Mitteilungen; Veröffentlichung

§ 8
Bußgeldvorschriften

§ 9
Rechtsverordnung in besonderen Fällen

§ 10
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 11
Übergangsbestimmung

Artikel 2
Änderung des Weingesetzes

Artikel 3
Änderung des Milch- und Margarinegesetzes

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gründe

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Nachhaltigkeitsprüfung

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VIII. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2264: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen


 
 
 


Drucksache 745/12 (Beschluss)

... /EG betreffend die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen (COM(2010) 375 final), weiterverfolgt wird, bis regionale Entscheidungen über den Anbau gentechnischer Pflanzen möglich sind. Im September 2009 hat die Kommission in ihren politischen Leitlinien zu gentechnisch veränderten Organismen (GVO) Änderungsvorschläge entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip angekündigt. In der Folge hat sie im Juli 2010 einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, mit der innerhalb des EU-weiten Rechtsrahmens für GVO eine Rechtsgrundlage geschaffen werden soll, die den Mitgliedstaaten das Recht einräumt, den Anbau von auf EU-Ebene zugelassenen GVO auf ihrem Hoheitsgebiet oder in Teilen desselben zu beschränken oder zu untersagen. Gründe für die regionale Begrenzung sind, wie zuletzt dem Kompromissvorschlag der dänischen Präsidentschaft vom 2. März 2012 zu entnehmen ist, die Erhaltung bestimmter Natur- und Landschaftselemente, bestimmter Lebensräume und Ökosysteme sowie bestimmter Ökosystemfunktionen und -leistungen sowie sozioökonomische Auswirkungen des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen. Bisher haben die Beratungen zu keinem Ergebnis geführt. Ziel bleibt jedoch, den Mitgliedstaaten mehr Entscheidungsfreiheit beim Anbau von GVO zu ermöglichen. Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen (GVP) ist nicht vereinbar mit einer kleinteiligen Agrarstruktur. Er kann dort beispielsweise konventionellen Anbau, Ökolandbau und die Imkerei schädigen und so die Lebensqualität beinträchtigen. Eine Entscheidung über den Anbau von GVP sollte daher regional möglich sein. Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass die Beratungen zu diesem Vorschlag weitergeführt werden und eine Einigung erzielt wird. Wegen der herausragenden Bedeutung ist das Thema in das Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020 aufzunehmen. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung diesem Vorschlag zustimmen und in der Folge diese Möglichkeit dann den Ländern übertragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/12 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu den Zielen des Anhangs

Zum prioritären Ziel 1 Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU

Klima - und Energieziele der EU

Nachwachsende Rohstoffe

Schaffung von Ressourceneffizienzindikatoren

Luftverschmutzung und Lärm

EU -Politik zur Luftreinhaltung

EU -Politik zur Lärmminderung

2 Gewässerschutz

Umwelt und Gesundheit

2 Nachhaltigkeit

2 Nanotechnologie

Anbau von gentechnisch veränderten Organismen

Zum prioritären Ziel 4 Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Zugang zu Gerichten

Zum prioritären Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik

Zum prioritären Ziel 8 Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 531/1/12

... b) Im Hinblick auf die Breitbandstrategie der Bundesregierung ist der Bundesrat der Meinung, dass der Breitbandausbau in Deutschland in Bezug auf die Grundversorgung positiv verläuft. Ein ausreichender Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen (NGA-Ausbau) ist nach Auffassung des Bundesrates jedoch nicht gegeben. Stattdessen muss eine zunehmende Diskrepanz zwischen den ambitionierten Zielen der Bundesregierung - insbesondere bezüglich der flächendeckenden Versorgung mit 50 Megabit pro Sekunde bis 2018 - und den von ihr bereitgestellten Instrumenten festgestellt werden. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf seine Beschlüsse vom 24. September 2010 (BR-Drucksache 438/10(B)) und vom 15. April 2011 (BR-Drucksache 129/11(B)), in denen auf diese Entwicklung bereits hingewiesen und die Bereitstellung entsprechender Instrumente durch die Bundesregierung gefordert wird. Keinesfalls können in diesem Zusammenhang die in Teilziffer 35 der Stellungnahme der Bundesregierung angeführten Förderprogramme der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) sowie der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) als grundsätzlich geeignete Instrumente erachtet werden, da diese entweder keine Ausrichtung auf Hochleistungsnetze aufweisen oder auf Grund einer sehr eingeschränkten Fördergebietskulisse allenfalls bedingt einsetzbar sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 531/1/12




1. Zu Teil B - Stellungnahme zum Kapitel Telekommunikation

2. Zu Teil C - Stellungnahme zum Kapitel Post


 
 
 


Drucksache 556/1/12

... Die Gründung von Erzeugerorganisationen dient der Stärkung der Marktposition auf Seiten der Erzeuger. Angesichts einer großen agrarstrukturellen Vielfalt und unterschiedlicher Vermarktungsstrategien und -ziele wäre es nicht zielführend, bestimmte Vorgaben hinsichtlich der Mindestgröße von Erzeugerorganisation festzulegen.



Drucksache 531/12 (Beschluss)

... 2. Im Hinblick auf die Breitbandstrategie der Bundesregierung ist der Bundesrat der Meinung, dass der Breitbandausbau in Deutschland in Bezug auf die Grundversorgung positiv verläuft. Ein ausreichender Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen (NGA-Ausbau) ist nach Auffassung des Bundesrates jedoch nicht gegeben. Stattdessen muss eine zunehmende Diskrepanz zwischen den ambitionierten Zielen der Bundesregierung - insbesondere bezüglich der flächendeckenden Versorgung mit 50 Megabit pro Sekunde bis 2018 - und den von ihr bereitgestellten Instrumenten festgestellt werden. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf seine Beschlüsse vom 24. September 2010 (BR-Drucksache 438/10(B)) und vom 15. April 2011 (BR-Drucksache 129/11(B)), in denen auf diese Entwicklung bereits hingewiesen und die Bereitstellung entsprechender Instrumente durch die Bundesregierung gefordert wird. Keinesfalls können in diesem Zusammenhang die in Teilziffer 35 der Stellungnahme der Bundesregierung angeführten Förderprogramme der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) sowie der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) als grundsätzlich geeignete Instrumente erachtet werden, da diese entweder keine Ausrichtung auf Hochleistungsnetze aufweisen oder auf Grund einer sehr eingeschränkten Fördergebietskulisse allenfalls bedingt einsetzbar sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 531/12 (Beschluss)




Zu Teil B - Stellungnahme zum Kapitel Telekommunikation

 
 
 


Drucksache 745/1/12

... /EG betreffend die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen (COM(2010) 375 final), weiterverfolgt wird, bis regionale Entscheidungen über den Anbau gentechnischer Pflanzen möglich sind. Im September 2009 hat die Kommission in ihren politischen Leitlinien zu gentechnisch veränderten Organismen (GVO) Änderungsvorschläge entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip angekündigt. In der Folge hat sie im Juli 2010 einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, mit der innerhalb des EU-weiten Rechtsrahmens für GVO eine Rechtsgrundlage geschaffen werden soll, die den Mitgliedstaaten das Recht einräumt, den Anbau von auf EU-Ebene zugelassenen GVO auf ihrem Hoheitsgebiet oder in Teilen desselben zu beschränken oder zu untersagen. Gründe für die regionale Begrenzung sind, wie zuletzt dem Kompromissvorschlag der dänischen Präsidentschaft vom 2. März 2012 zu entnehmen ist, die Erhaltung bestimmter Natur- und Landschaftselemente, bestimmter Lebensräume und Ökosysteme sowie bestimmter Ökosystemfunktionen und -leistungen sowie sozioökonomische Auswirkungen des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen. Bisher haben die Beratungen zu keinem Ergebnis geführt. Ziel bleibt jedoch, den Mitgliedstaaten mehr Entscheidungsfreiheit beim Anbau von GVO zu ermöglichen. Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen (GVP) ist nicht vereinbar mit einer kleinteiligen Agrarstruktur. Er kann dort beispielsweise konventionellen Anbau, Ökolandbau und die Imkerei schädigen und so die Lebensqualität beinträchtigen. Eine Entscheidung über den Anbau von GVP sollte daher regional möglich sein. Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass die Beratungen zu diesem Vorschlag weitergeführt werden und eine Einigung erzielt wird. Wegen der herausragenden Bedeutung ist das Thema in das Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020 aufzunehmen. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung diesem Vorschlag zustimmen und in der Folge diese Möglichkeit dann den Ländern übertragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/1/12




Zur Vorlage insgesamt

Zu den Zielen des Anhangs

Klima - und Energieziele der EU

Nachwachsende Rohstoffe

Schaffung von Ressourceneffizienzindikatoren

Luftverschmutzung und Lärm

EU -Politik zur Luftreinhaltung

EU -Politik zur Lärmminderung

2 Gewässerschutz

Umwelt und Gesundheit

2 Nachhaltigkeit

2 Nanotechnologie

Anbau von gentechnisch veränderten Organismen

Zum prioritären Ziel 4 Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Zugang zu Gerichten

Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik

Prioritäres Ziel 8 Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 569/12 (Beschluss)

... -Pflanzenerzeugungsverordnung festgelegten Regelungen hinaus unter Berücksichtigung der regionalen Agrarstruktur Regelungen zum Schutz vor Verunreinigungen mit GVO, wie größere Mindestabstände, treffen zu können. 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darüber hinaus, sich im weiteren Verfahren dafür einzusetzen, dass



Drucksache 336/10 (Beschluss)

... - Die in Artikel 3 Absatz 1 des Verordnungsvorschlags vorgesehene untere Erfassungsgrenze von 0,1 ha, unter der die Betriebe von der Berichterstattung ausgenommen werden können, sollte zumindest für Baumobst auf 0,5 ha angehoben werden. Diese Abgrenzung entspricht den ebenfalls neu geregelten Erfassungsgrenzen der EU-Agrarstrukturerhebung. Aus der Agrarstrukturerhebung wird die Grundgesamtheit der agrarstatistisch relevanten Betriebe bestimmt. Über Betriebe unter 0,5 ha liegen in den Statistikbehörden daher keine vollständigen Informationen vor, diese müssten mit zusätzlichem Aufwand beschafft werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 336/10 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 796/10

... 31. Ständiger Agrarstrukturausschuss und ländliche Entwicklung (STAR) (Komitologieausschuss)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 796/10




I. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft

1. Ausschuss für Handelspolitik Stahl

2. Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum Schiffbau

3. Vergabe öffentlicher Bauaufträge

4. Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum Industrie und Weisungssitzungen zum Ministerrat Wettbewerbsfähigkeit; Bereich Industrie

5. Territorialentwicklung und städtische Angelegenheiten TCUM

6. - in explosibler Atmosphäre verwendete elektrische

7. - Ständiger Ausschuss zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Aufzüge und Arbeitsgruppe Aufzüge

8. - Druckbehälter und Verfahren zu deren Prüfung Komitologieausschuss

9. - Koordinierungsgremium Spielzeuge der Richtlinie 88/378/EWG; Regelungsausschuss der Richtlinie 2009/48/EG

10. Ausschuss nach Artikel 19 der Richtlinie 2007/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände

11. Ausschuss für Maschinen

12. Expertengruppe Medizinproduktewesen Medical Devices Expert Group - MDEG

13. Ausschuss für die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung beruflicher Qualifikationen für den Themenschwerpunkt:

14. Ausschuss für das Programm Unternehmerische Initiative und Innovation EIP-Verwaltungsausschuss

15. Multilaterale Sitzungen zu beihilferechtlichen Regelungen

16. Gruppe hoher Beamter für Normungs- und Konformitätsbewertungspolitik SOGS

17. Messgeräteausschuss Richtlinie 2004/22/EG

II. Bereich Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Bildung

18. Ausschuss für Bildungsfragen und Weisungssitzungen zum Ministerrat Bildung, Jugend, Kultur und Sport; Bereich Bildung

19. Programmausschuss zum Jugendaustauschprogramm Jugend in Aktion Komitologieausschuss

20. Begleitende Ausschüsse zu den EU-Abkommen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich EU/USA sowie EU/Kanada

21. Lenkungsgruppe der Leiter/innen der nationalen Informationsstellen im Eurydice - Netz

22. Ständige Arbeitsgruppe Indikatoren und Benchmarks

23. Koordinatorengruppe für das Programm Bildung und Ausbildung 2010

24. Programmausschuss für das integrierte Programm im Bereich des lebenslangen Lernens 2007 bis 2013

25. Europäisches Netzwerk zur Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung ENQA-VET

III. Bereich Landwirtschaft und Fischerei, Lebensmittelbereich

26. Agrar- und Marktstruktur

27. Gruppe Pflanzengesundheit

28. Interne Fischereipolitik und Weisungssitzungen zum Ministerrat Landwirtschaft und Fischerei; Bereich Fischerei

29. Ständiger Agrarstatistischer Ausschuss Komitologieausschuss

30. Ständiger Tierzuchtausschuss Komitologieausschuss

31. Ständiger Agrarstrukturausschuss und ländliche Entwicklung STAR Komitologieausschuss

32. Verwaltungsausschuss für Direktzahlungen Verordnung EG Nr. 1782/2003

33. Ständiger Ausschuss für Pflanzengesundheit Komitologieausschuss

34. Ständiger Forstausschuss Komitologieausschuss

35. Verwaltungsausschuss Europäischer Agrarfonds für die Landwirtschaft - EGFL und ELER Komitologieausschuss

IV. Bereich Verkehr

36. Ausschuss für das transeuropäische Verkehrsnetz TEN-T

37. Maritimes Industrieforum MIF-EU

38. Ausschuss für Sicherheit im Seeverkehr und die Verhütung von Umweltverschmutzung durch Schiffe Committee on Save Seas - COSS

V. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit

39. Qualität der Badegewässer Komitologieausschuss

40. Ausschuss für das Aktionsprogramm für den Katastrophenschutz und das Gemeinschaftsverfahren

41. Flussgebietsmanagement, Koordination, Kohärenz sowie Komitologie bei der EG-Wasserrahmenrichtlinie

VI. Bereich Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, Statistik

42. Forschung und Weisungssitzungen zum Ministerrat Wettbewerbsfähigkeit; Bereich Forschung

43. Statistik - Untergruppe ECOFIN Statistik und Binnenmarktstatistik

44. Ausschuss für Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen ISA - Ausschuss

45. Ausschuss für den Europäischen Forschungsraum European Research Area Committee - ERAC

VII. Bereich Telekommunikation, Informationsindustrie und Innovation

46. Exekutivausschuss der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle

47. E-Recht Europäische E-Justiz

VIII. Bereich Regionalpolitik, Strukturpolitik

48. Regionalpolitik/Strukturpolitik, -maßnahmen

49. Fondsübergreifende Arbeitsgruppe der Protokollpartner

IX. Bereich Kultur

50. Kulturfragen und Weisungssitzungen zum Ministerrat Bildung, Jugend, Kultur und Sport; Bereich Kultur

51. Programmbegleitender Ausschuss des EU-Förderprogramms Kultur 2007 - 2013

52. Expertengruppe zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung

X. Bereich Inneres und Justiz

53. Ausschuss MARSEC - Maritime Security Committee

I. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft

54. Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum Tourismusfragen/Fremdenverkehr

II. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit

55. Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch Komitologieausschuss

III. Bereich Finanzinstitutionen und Gesellschaftsrecht, Versicherungswesen

56. - Wertpapiere

57. - Kreditinstitute und Wertpapierbörsen

58. Rat Bildung, Jugend, Kultur und Sport einschl. audiovisueller Bereich ;

Allgemeine Hinweise:


 
 
 


Drucksache 771/10 (Beschluss)

... 26. Der Bundesrat stellt fest, dass die Gemeinwohlleistungen der Landwirtschaft von allen Betrieben unabhängig von der Rechtsform und den Agrarstrukturen erbracht werden. Der Vorschlag der Kommission für eine Bindung der Zahlungen an die Betriebsgröße/Arbeitskräfte widerspricht dem deutschen Flächenprämienmodell und wird abgelehnt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 771/10 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

I. Einleitung

II. Der Finanzrahmen

III. Der eingeschlagene Reformweg

IV. Die künftigen Herausforderungen

V. Gründe für eine Reform

VI. Wichtige Ziele der zukünftigen GAP

VII. Zukunft der Direktzahlungen

VIII. Zukunft der Marktmaßnahmen

IX. Zukunft der ländlichen Entwicklung

X. Bürokratieabbau und Weiterentwicklung der bewährten Instrumente der GAP

XI. Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.