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"Agrarstruktur"
Drucksache 280/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Vom Hof auf den Tisch" - eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem - COM(2020) 381 final
... 10. Eine gezieltere Ausrichtung der Einkommensstützung im Rahmen der GAP muss die verschiedenen, historisch gewachsenen Agrarstrukturen berücksichtigen. Eine eventuelle Kappung der Direktzahlungen sollte die vollen Arbeitskosten eines Betriebes bei der Obergrenze berücksichtigen. Hieraus freiwerdende Mittel müssen in den jeweiligen Ländern verbleiben.
Drucksache 94/20
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates: Erweiterung der tierschutzgerechten Weideschlachtung
... c) die Fördermöglichkeiten von Investitionen in die Schlachtung von Tieren über den Förderbereich 3A der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) für Unternehmen, die nicht größer sind als Kleinst- oder kleine Unternehmen im Sinne des Anhangs I der Agrarfreistellungsverordnung, weiterhin zu ermöglichen.
Drucksache 98/20
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
... Der Umfang der Landwirtschaftsflächen, die Flächennutzung und Tierhaltung in den nach § 13a Abs. 2 ausgewiesenen, durch Nitrat belasteten Gebieten wurde anhand der im November 2019 an die EU-Kommission gemeldeten Gebiete (GIS-Daten) und einer Sonderauswertung der Agrarstrukturerhebung 2016 auf Gemeindeebene durch das Thünen-Institut für Betriebswirtschaft neu ermittelt. Die Erträge wurden aus nach Flächenanteilen gewichteten Erträgen auf Landesebene (Mittelwerte von 2015 bis 2017) berechnet. Die Ausnahmeregelungen für Betriebe mit geringen Düngemengen sehen vor allem die Berücksichtigung des Ökolandbaus vor. Die nach Landesanteilen ermittelte ökologisch bewirtschaftete Ackerfläche in nitratbelasteten Gebieten (für das Jahr 2016, DESTATIS) wird nicht in die Berechnung einbezogen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Düngeverordnung1
§ 8 Nährstoffvergleich (aufgehoben)
§ 9 Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches (aufgehoben).
§ 13a Besondere Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen
§ 15 Übergangsvorschrift
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der vorliegenden Verordnung
Bundesweite Maßnahmen:
Maßnahmen in den besonders mit Nitrat belasteten Gebieten:
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft W
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe ad
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
Erfüllungsaufwand durch zusätzlichen Anbau von Zwischenfrüchten
Entlastung durch Wegfall des betrieblichen Nährstoffvergleichs
Neue schlagbezogene Aufzeichnungspflicht
Zusätzlicher Aufwand durch sofortige Einarbeitung flüssigen Wirtschaftsdüngers ab 1. Februar 2025
Erfüllungsaufwand durch Verringerung des Phospatauftrags
Ausnahme vom Düngeverbot für Winterraps, etc.
Verwaltung der Länder
II.2. Weitere Kosten
II.3. Umsetzung von EU-Recht
II.4. Evaluierung
II.5 KMU-Test
III. Ergebnis
Drucksache 280/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Vom Hof auf den Tisch" - eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem - COM(2020) 381 final
... 20. Er befürchtet, dass die Zielvorgaben der Strategie einen erheblichen Einfluss auf die bestehende Agrarstruktur haben können. Er gibt deshalb zu bedenken, dass die pauschale Reduktion der Betriebsmittel einen Rückgang landwirtschaftlicher Produktionszweige - wie zum Beispiel des Pflanzenbaus und insbesondere des Obst- und Gemüseanbaus - auslösen könnte und nur im Gleichlauf mit einem Angebot an neuen Technologien und mit praxisnaher Forschung für nachhaltige Landnutzungssysteme, verbunden mit entsprechendem Wissenstransfer in die Praxis und Beratung, erreicht werden kann. Im künftigen Forschungsrahmen der EU (Horizont Europa) sind Vorkehrungen zu treffen, dass die Forschungsergebnisse schneller und direkt in der landwirtschaftlichen Praxis ankommen, etwa durch die frühzeitige Einbindung von Praktikern bei der Formulierung, der Durchführung und der Ergebnisverbreitung von Forschungsvorhaben.
Drucksache 94/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Erweiterung der tierschutzgerechten Weideschlachtung
... c) die Fördermöglichkeiten von Investitionen in die Schlachtung von Tieren über den Förderbereich 3A der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) für Unternehmen, die nicht größer sind als Kleinst- oder kleine Unternehmen im Sinne des Anhangs I der Agrarfreistellungsverordnung, weiterhin zu ermöglichen.
Anlage Entschließung des Bundesrates: Erweiterung der tierschutzgerechten Weideschlachtung
Drucksache 456/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020)
... Der Bundesanteil für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) zur Finanzierung der Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald (ohne Investitionen) ist an den neuen Verteilschlüssel anzupassen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Beschlussvorschlag zur Ergänzung des Entwurfes des Bundeshaushaltes 2020 Einzelplan 10 BMEL, S. 4 Tgr. 01 Titel 632 93-521
4. Beschlussvorschlag zur Ergänzung des Entwurfes des Bundeshaushaltes 2020 Öffnung des GAK-Rahmenplanes für den Landes-/Staatswald
Drucksache 293/19
Antrag des Landes Sachsen-Anhalt
Entschließung des Bundesrates für Verbesserungen in der Bodenmarktpolitik
... 3. Um in der 19. Wahlperiode des Bundes notwendige Rechtssetzungsverfahren noch abzuschließen, sollte die von der Bundesregierung zugesagte Unterstützung der Länder bei der Novellierung bodenrechtlicher Vorgaben mit dem Ziel einer ausgewogenen Agrarstruktur und der Abwehr außerlandwirtschaftlicher Investitionen konsequent fortgeführt werden. Mit einer stärkeren Zusammenarbeit sollen die in den Ländern diskutierten Ansätze gemeinsam erörtert werden, um somit die Zweckbestimmungen von Gesetzesnovellierungen präzise zu fassen und wirksame Regelungen für eine gute Agrarstruktur zu entwickeln. Die Bundesregierung sollte deshalb zusätzliche Hinweise und Hilfestellungen im Hinblick auf den Verkauf von Anteilen an landwirtschaftlichen Unternehmen (Share-Deals) geben, damit die Länder die ihnen zustehende Gesetzgebungskompetenz im landwirtschaftlichen Bodenrecht noch besser ausfüllen können.
Drucksache 263/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Unterstützung der Landwirte gegen witterungsbedingte Risiken
... b) Der Bundesrat spricht sich zudem dafür aus, analog zum Förderbereich Forst eine Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) um einen neuen Fördergrundsatz von "Maßnahmen zur Bewältigung der durch den Klimawandel verursachten Folgen für die Landwirtschaft" zur Unterstützung der Entwicklung einer vielfältigen, klimastabilen Landwirtschaft sowie eine entsprechende Aufstockung und Mittelbereitstellung der GAK zeitnah zu prüfen.
Anlage Entschließung des Bundesrates: Unterstützung der Landwirte gegen witterungsbedingte Risiken
a Prävention durch agrotechnische Maßnahmen
b Risikoabsicherung über Mehrgefahren- Versicherungen gegen witterungsbedingte Risiken
c Absenkung des Versicherungsteuersatzes für die Risiken Trockenheit und Ertragsausfälle bei Tierseuchen
Drucksache 263/19
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates: Verbesserung des Risikomanagements in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben durch Anpassung der Versicherungssteuer und Förderung der Mehrgefahrenversicherung
... 8. Ebenso sollte analog zum Förderbereich Forst eine Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) um einen neuen Fördergrundsatz von "Maßnahmen zur Bewältigung der durch den Klimawandel verursachten Folgen für die Landwirtschaft", zur Unterstützung der Entwicklung einer vielfältigen, klimastabilen Landwirtschaft sowie eine entsprechende Aufstockung der GAK hierfür geprüft werden. Sollte in der Folge ein Beschluss des Planungsausschusses für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) notwendig werden, ist dieser herbeizuführen.
Drucksache 96/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... Das Agrarstatistikgesetz hat sich in seinen Grundzügen bewährt, muss jedoch an Vorschriften des Unionsrechts angepasst werden. Mit den folgenden Verordnungen werden im Unionsrecht u.a. die Regelungen zur Durchführung und Ausgestaltung der Agrarstrukturerhebung 2020 festgelegt:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Abschnitt 4 Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschrift
§ 24 Einzelerhebungen
Unterabschnitt 2 Agrarstrukturerhebung
§ 25 Erhebungseinheiten
§ 26 Erhebungszeitraum
§ 27 Erhebungsart und Erhebungsmerkmale
§ 28 Berichtszeit
Unterabschnitt 3 Strukturerhebung der Forstbetriebe
§ 29 Erhebungseinheiten
§ 30 Periodizität
§ 31 Erhebungsart und Erhebungsmerkmale
§ 32 Berichtszeitpunkt
§ 33 Besondere Vorschrift zur Verwendung von Verwaltungsdaten
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 32
Zu § 33
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4672, BMEL: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Umsetzung von EU-Recht
II.3. ‚One in one out‘-Regel
III. Ergebnis
Drucksache 272/19
Antrag der Länder Bayern, Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirte im Bereich Risikomanagement - Stärkung der Risikostrategie für landwirtschaftliche Unternehmen gegen witterungsbedingte Risiken
... − Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe bei der Risikoabsicherung über (Mehrgefahren)Versicherungen gegen witterungsbedingte Risiken und Schaffung der bundesrechtlichen Voraussetzungen zur finanziellen Unterstützung einer Mehrgefahrenversicherung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) sowie die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln durch den Bund,
Drucksache 263/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates: Verbesserung des Risikomanagements in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben durch Anpassung der Versicherungssteuer und Förderung der Mehrgefahrenversicherung - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz -
... 8.b) Der Bundesrat spricht sich zudem dafür aus, analog zum Förderbereich Forst eine Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) um einen neuen Fördergrundsatz von "Maßnahmen zur Bewältigung der durch den Klimawandel verursachten Folgen für die Landwirtschaft" zur Unterstützung der Entwicklung einer vielfältigen, klimastabilen Landwirtschaft sowie eine entsprechende Aufstockung und Mittelbereitstellung der GAK zeitnah zu prüfen.
a Prävention durch agrotechnische Maßnahmen
5.b Risikoabsicherung über Mehrgefahren- Versicherungen gegen witterungsbedingte Risiken
6.c Absenkung des Versicherungsteuersatzes für die Risiken Trockenheit und Ertragsausfälle bei Tierseuchen
7. Unterstützung der Bildung von finanziellen Risikorücklagen
Zu Nummern 1 bis 8
Drucksache 318/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates: Wirksame Unterstützung der Forstbetriebe in Folge klimawandelbedingter Extremwetterereignisse
... Der Planungsausschuss der Gemeinschaftaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) hat die vom Bund eingebrachte neue Maßnahmengruppe "Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald" noch in 2018 beschlossen. Der Deutsche Bundestag hat im Haushalt 2019 in der GAK zweckgebunden zusätzliche 25 Mio. Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren für Maßnahmen zur Bewältigung von Extremwetterfolgen und zur langfristigen Stabilisierung der Wälder beschlossen.
Zu Entschließungspunkt Nr. 1:
Zu Entschließungspunkten Nr. 2-4:
Zu Entschließungspunkt Nr. 5:
Zu Entschließungspunkt Nr. 6
Zu Entschließungspunkt Nr. 7
Drucksache 166/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
... 124. Bei der Umsetzung des Ziels, die Verteilung der Direktzahlungen an Landwirte ausgewogener zu gestalten, benötigen die Mitgliedstaaten einen angemessenen Spielraum, um die agrarstrukturelle Vielfalt und Beschäftigungsverhältnisse im ländlichen Raum genügend berücksichtigen zu können. Der Mittelplafonds und die Entscheidung zu Degression oder zur Umverteilung von Direktzahlungen auf Grund der Obergrenzen müssen in den Mitgliedstaaten bzw. Regionen verbleiben.
I. Allgemeiner Teil
Strategische Ausrichtung
3 Eigenmittelreform
Flexibilität und Stabilität
EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit
Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen
II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation
Europäische Strategische Investitionen
3 Binnenmarkt
Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm
III. Zusammenhalt und Werte
Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen
Finanzausstattung der Kohäsionspolitik
Kohäsionspolitik für alle Regionen
Regeln der Mittelverteilung
Europäische Territoriale Zusammenarbeit
Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung
Umsetzung der Programme und Vereinfachung
Wirtschafts - und Währungsunion
In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte
IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt
3 Allgemeines
Landwirtschaft und Meerespolitik
Umwelt - und Klimaschutz
V. Migration und Grenzmanagement
3 Migration
3 Grenzmanagement
VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion
3 Sicherheit
3 Verteidigung
3 Krisenreaktion
VII. Nachbarschaft und die Welt
VIII. Europäische öffentliche Verwaltung
IX. Verfahren
X. Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 165/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e)
... es im Bereich der Bund-Länder-Finanzen zum Anlass, die Bundesregierung zu bitten, eine pragmatische Flexibilisierung und Vereinfachung des Mitteleinsatzes im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" nach Artikel 91a Absatz 1 Nummer 2 des
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Artikel 91a Absatz 1 Nummer 2 GG
3. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Artikel 91a Absatz 1 Nummer 2 GG
4. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Artikel 104a Absatz 3 Satz 2 GG
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 und 2 Artikel 104c und 104d GG
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Artikel 104c GG
7. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d GG
9. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d GG
12. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d Satz 2 GG *
13. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104e - neu - GG *
Artikel 104e
14. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 125c GG
15. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 125c GG
16. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Artikel 125c Absatz 2 Satz 3 GG ∗ In Artikel 1 Nummer 3 ist der Buchstabe a wie folgt zu fassen:
17. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Artikel 125c Absatz 2 Satz 4 GG ∗ In Artikel 1 Nummer 3 ist Buchstabe b zu streichen.
Drucksache 165/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e)
... es im Bereich der Bund-Länder-Finanzen zum Anlass, die Bundesregierung zu bitten, eine pragmatische Flexibilisierung und Vereinfachung des Mitteleinsatzes im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" nach Artikel 91a Absatz 1 Nummer 2 des
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Artikel 91a Absatz 1 Nummer 2 GG
3. Zu Artikel 1 Nummer 02 - neu - Artikel 104a Absatz 3 Satz 2 GG
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 und 2 Artikel 104c und 104d GG
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Artikel 104c GG
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d GG
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d GG
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d Satz 2 GG
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 125c GG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a und b Artikel 125c Absatz 2 Satz 3 und 4 GG
Drucksache 216/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe
... b) Der Bundesrat hält es daher für erforderlich, die Herausforderungen für die deutsche Landwirtschaft bestmöglichst zu begleiten und Härten abzufedern. Hierzu bedarf es nicht nur zusätzlicher Bundesmittel zugunsten der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK), sondern auch Planungssicherheit insbesondere für längerfristige Investitionen im baulich-technischen Bereich.
Drucksache 61/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS \-Verordnung
... Zu unterscheiden ist zwischen Fällen, in denen die Fläche nach den bisherigen Regeln als Dauergrünland einzustufen war und den Fällen, bei denen es sich noch um Ackerland handelt. Nach Einschätzung der Länder, ausgehend von der Betriebs- und Agrarstruktur im jeweiligen Land, ist von etwa 13.700 betroffenen Betrieben für die erste Fallgruppe und 3.500 betroffenen Betrieben für die zweite Fallgruppe auszugehen. Der Zeitaufwand kann unterschiedlich sein, je nachdem ob sich das Pflügen bereits aus den Nutzungscodes ergibt oder weitere Nachweise beizufügen sind. Da der Nachweis im Zusammenhang mit dem Sammelantrag 2018 zu führen ist, und sich die Bezeichnung der Flächen aus den Unterlagen zum Sammelantrag ergibt und - sofern auf die Nutzungscodes abgestellt werden kann - nur die Jahreszahlen der entsprechenden früheren Sammelanträge anzugeben sind, wird daher von einem durchschnittlichen Zeitaufwand von 10 Minuten ausgegangen, so dass sich Kosten in Höhe von 6 € je Antrag ergeben. Sollten alle Betriebe von der Nachweismöglichkeit Gebrauch machen, ist daher maximal von Kosten in Höhe von 103.000 € auszugehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
One -in, one-out
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
§ 2a Dauergrünland
§ 5 Nichtanwendung von Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
§ 32a Für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe m der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 )
Anlage 5 (zu § 32a Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3) Zulässige Arten auf für Honigpflanzen genutztem brachliegendem Land (pollen- und nektarreiche Arten), das als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird
Artikel 2 Änderung der InVeKoS-Verordnung
§ 10a Zusätzliche Angaben für bestimmte Flächen im Antragsjahr 2018
§ 30a Anzeige des Umpflügens von bestimmten Flächen mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
aa Aktiver Betriebsinhaber
bb Dauergrünland
cc Für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land pollen- und nektarreiche Arten , das als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird
dd One-in, one-out
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1 Bund
2 Länder
a Aktiver Betriebsinhaber
b Dauergrünland
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 6
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu den Nummer n
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 3
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
Neuregelung zum Dauergrünland
Verwaltung Bund, Länder/Kommunen
Neuregelungen zum Dauergrünland
II.2. Umsetzung von EU-Recht
II.3. ‚One in one Out‘-Regel
III. Ergebnis
Drucksache 246/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates
... 14. Für den Fall einer Kürzung der GAP-Mittel in der 2. Säule und/oder erhöhter nationaler Kofinanzierungssätze wird die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden finanziellen Ausgleich im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) aus Bundesmitteln bereitzustellen und eine stärkere Verknüpfung der GAK mit dem ELER zu ermöglichen.
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzierung
2 Direktzahlungen
Umwelt -, Natur- und Klimaschutz
Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen
2 Vereinfachung
Marktordnung und Risikomanagement
2 Strategieplanung
Zum System der Konditionalität
Zur Sanktionierung von Verstößen
2 Kontrollen
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsbefugnisse
Weitere Aspekte
Zur BR-Drucksache 248/18
Zum Begriff Alkoholgehalt
Zur Fehlerprüfung von Schutzanträgen
Zum Weinbereich
Zu den Vorlagen insgesamt
Drucksache 216/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe
... b) Der Bundesrat hält es daher für erforderlich, die Herausforderungen für die deutsche Landwirtschaft bestmöglichst zu begleiten und Härten abzufedern. Hierzu bedarf es nicht nur zusätzlicher Bundesmittel zugunsten der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK), sondern auch Planungssicherheit insbesondere für längerfristige Investitionen im baulich-technischen Bereich.
Anlage Entschließung zur Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe
Drucksache 330/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019): Finanzplan des Bundes 2018 bis 2022
... 8. Der Bundesrat begrüßt die Anstrengungen der Bundesregierung, die Förderung der ländlichen Entwicklung, insbesondere die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, zu stärken und finanziell auszubauen. Die Aufstockung der Gemeinschaftsaufgabe zur "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" scheint ein geeignetes Instrument, um dieses Ziel zu erreichen. Allerdings bestehen nach wie vor Bedenken, dass die Flexibilität zum Einsatz der Mittel für die Länder nicht gegeben ist. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, die Veranschlagung der Gemeinschaftsaufgabe zur "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" hinsichtlich einer flexibleren Anwendung für die Länder zu überprüfen. Dies betrifft insbesondere die Übertragbarkeit der Bundesmittel, die Erforderlichkeit von Zweckbindungen, die Angleichung der Höhe der Verpflichtungsermächtigungen an das Niveau der GRW und die Einbettung des Sonderrahmenplans in das Gesamtkonzept der Gemeinschaftsaufgabe.
Zum Gesetzentwurf und zum Finanzplan allgemein
Drucksache 330/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019) - Finanzplan des Bundes 2018 bis 2022
... h) Der Bundesrat begrüßt die Anstrengungen der Bundesregierung, die Förderung der ländlichen Entwicklung, insbesondere die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, zu stärken und finanziell auszubauen. Die Aufstockung der Gemeinschaftsaufgabe zur "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" scheint ein geeignetes Instrument, um dieses Ziel zu erreichen. Allerdings bestehen nach wie vor Bedenken, dass die Flexibilität zum Einsatz der Mittel für die Länder nicht gegeben ist. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, die Veranschlagung der Gemeinschaftsaufgabe zur "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" hinsichtlich einer flexibleren Anwendung für die Länder zu überprüfen. Dies betrifft insbesondere die Übertragbarkeit der Bundesmittel, die Erforderlichkeit von Zweckbindungen, die Angleichung der Höhe der Verpflichtungsermächtigungen an das Niveau der GRW und die Einbettung des Sonderrahmenplans in das Gesamtkonzept der Gemeinschaftsaufgabe.
Zum Gesetzentwurf und zum Finanzplan allgemein
Drucksache 166/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
... 187. Bei der Umsetzung des Ziels, die Verteilung der Direktzahlungen an Landwirte ausgewogener zu gestalten, benötigen die Mitgliedstaaten einen angemessenen Spielraum, um die agrarstrukturelle Vielfalt und Beschäftigungsverhältnisse im ländlichen Raum genügend berücksichtigen zu können. Der Mittelplafonds und die Entscheidung zu Degression oder zur Umverteilung von Direktzahlungen auf Grund der Obergrenzen müssen in den Mitgliedstaaten [bzw. Regionen] verbleiben.
I. Allgemeiner Teil
Strategische Ausrichtung
4 Ausgaben
4 Eigenmittelreform
Flexibilität und Stabilität
EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit
Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen
II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation
Europäische Strategische Investitionen
4 Binnenmarkt
Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm
III. Zusammenhalt und Werte
Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen
Finanzausstattung der Kohäsionspolitik
Kohäsionspolitik für alle Regionen
Regeln der Mittelverteilung
Europäische Territoriale Zusammenarbeit
Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung
Umsetzung der Programme und Vereinfachung
Wirtschafts - und Währungsunion
In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte
IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt
4 Allgemeines
Landwirtschaft und Meerespolitik
171. Hauptempfehlung
172. Hauptempfehlung
173. Hilfsempfehlung
183. Hilfsempfehlung
Umwelt - und Klimaschutz
V. Migration und Grenzmanagement
4 Migration
4 Grenzmanagement
VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion Sicherheit
4 Verteidigung
4 Krisenreaktion
VII. Nachbarschaft und die Welt
VIII. Europäische öffentliche Verwaltung
IX. Verfahren
X. Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 595/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Wirksame Unterstützung der Forstbetriebe in Folge klimawandelbedingter Extremwetterereignisse
... 2. Der Bundesrat begrüßt die durch die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft am 13. November 2018 angekündigte Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) um einen neuen Fördergrundsatz von "Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald". Er hält die avisierten Mittel in Höhe von 25 Millionen Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren allerdings für in keiner Weise hinreichend, um dem extremen Schadensausmaß gerecht zu werden. Diese Höhe würde auf Jahr und Hektar bezogen weniger als einen Euro ausmachen.
Drucksache 595/18
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates: Wirksame Unterstützung der Forstbetriebe in Folge klimawandelbedingter Extremwetterereignisse
... 2. Der Bundesrat begrüßt die durch die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft am 13. November 2018 angekündigte Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) um einen neuen Fördergrundsatz von "Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald”. Er hält die avisierten Mittel in Höhe von 25 Millionen Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren allerdings für in keiner Weise hinreichend, um dem extremen Schadensausmaß gerecht zu werden. Diese Höhe würde auf Jahr und Hektar bezogen weniger als einen Euro ausmachen.
Drucksache 246/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates
... 18. Für den Fall einer Kürzung der GAP-Mittel in der 2. Säule [und/oder erhöhter nationaler Kofinanzierungssätze] wird die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden finanziellen Ausgleich im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) aus Bundesmitteln bereitzustellen [und eine stärkere Verknüpfung der GAK mit dem ELER zu ermöglichen].
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzierung
2 Direktzahlungen
Umwelt -, Natur- und Klimaschutz
Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen
2 Vereinfachung
Marktordnung und Risikomanagement
2 Strategieplanung
Zum System der Konditionalität
Zur Sanktionierung von Verstößen
2 Kontrollen
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsbefugnisse
Weitere Aspekte
Zur BR-Drucksache 248/18
Zum Begriff Alkoholgehalt
Zur Fehlerprüfung von Schutzanträgen
Zum Weinbereich
Zu den Vorlagen insgesamt
Drucksache 754/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1166/2008
und (EU) Nr. 1337/2011 - COM(2016) 786 final
... Außerdem begrüßt er den Verordnungsvorschlag über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben grundsätzlich. Der Bundesrat begrüßt ferner, dass die Kommission mit ihm einen ersten Schritt unternimmt, um die Vergleichbarkeit und Konsistenz der Agrarstatistik langfristig sicherzustellen. Die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für einen Agrarzensus 2020 und die Agrarstrukturerhebungen für die Jahre 2023 und 2026 werden unterstützt
Drucksache 10/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des InVeKoS -Daten-Gesetzes
... Für die Verwaltung der Länder ergeben sich vor allem Kosten durch die Einführung der geografischen Antragsform, wobei die Höhe der Kosten je nach Land, System und Agrarstruktur sehr unterschiedlich sein kann. Diese Kosten bestehen einmal aus Kosten für die Beschaffung bzw. Programmierung eines technisch anspruchsvolleren Systems und ggf. weiteren Umstellungskosten z.B. durch Schulung von Personal oder durch zusätzliche Information der Antragsteller. Außerdem werden die Verwaltungskontrollen durch die notwendige Aufklärung von Überlappungen von landwirtschaftlichen Parzellen aufwendiger. Die Kosten für die Einführung des Systems schwanken je nach Größe und Agrarstruktur eines Landes. Nach Angaben der Länder kann im Durchschnitt von einer Größenordnung von 1 Mio. € je Zahlstelle ausgegangen werden. Unter Zugrundelegung dieser Zahlen kommt man bei 11 Zahlstellen (die Bundesländer HH, HB, und BE verfügen nicht über eigene Zahlstellen, in zwei Bundesländern bestehen bereits Referenzsysteme ohne großen Anpassungsbedarf) bundesweit auf Kosten in Höhe von 11 Mio. € für die Anschaffung und Programmierung des Systems. Für die Schulung und Beratung der Antragsteller und die Durchführung der zusätzlichen Abgleiche im Rahmen der Verwaltungskontrollen werden im ersten Jahr rd. 10 Personen pro Zahlstelle, d.h. insgesamt rd. 110 Personen des gehobenen Dienstes benötigt, Kosten je Person ca. 75.000 € jährlich, insgesamt 8,3 Mio. €. (Quelle St. Bundesamt). Damit betragen die einmaligen Kosten insgesamt 19,3 Mio. €. Die laufenden Kosten für Unterhalt, Pflege des Systems und ggf. weiterhin notwendige Beratung und den zusätzlichen Aufwand bei den Verwaltungskontrollen werden auf 20 % der Einführungskosten geschätzt, d.h. auf ca. 3,9 Mio. € pro Jahr. Die Einführung dieses Systems ist verbindlich (Artikel 17 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der InVeKoS-Verordnung
§ 11a Änderung bei Flächennutzungen im Umweltinteresse
§ 13a Angaben bei Niederwald mit Kurzumtrieb
Artikel 2 Änderung des InVeKoS-Daten-Gesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
4 Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Weitere Verordnungsfolgen
Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3536: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des InVeKoS-Daten-Gesetzes
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1. Inhalt des Regelungsvorhabens
2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
2.3. Evaluation
2.4. Abschließende Stellungnahme
Drucksache 754/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1166/2008
und (EU) Nr. 1337/2011 - COM(2016) 786 final
... 4. Die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für einen Agrarzensus 2020 und die Agrarstrukturerhebungen für die Jahre 2023 und 2026 werden unterstützt.
Drucksache 228/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des GAK-Gesetzes
... es angestrebten Ziele zu erreichen. Zur Verbesserung der Agrarstruktur ist es zunehmend erforderlich, die ländlichen Räume im Rahmen eines integrierten Ansatzes als Lebens-, Wirtschafts-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln. Dazu ist es erforderlich in § 1 des GAKG die Agrarumweltmaßnahmen zu stärken und die Förderung der ländlichen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
D.1 Bund und Länder
D.2 Kommunen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
I Allgemeiner Teil
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Gesetzgebungskompetenz
E. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E.1 Bund und Länder
E.2 Kommunen
F. Erfüllungsaufwand
F.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
F.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
F.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
G. Weitere Kosten
II. Besonderer Teil
Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Artikel 2
Drucksache 247/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Agrarpolitischer Bericht der Bundesregierung 2015
... 2. Der Agrarpolitische Bericht macht auch deutlich, dass die landwirtschaftlich genutzten Flächen auf Grund der Konkurrenz mit Siedlung, Verkehr, Industrie und sonstiger Infrastruktur stetig abnehmen. Darüber hinaus führen Entwicklungen wie der zum Teil drastische Anstieg der Kauf- und Pachtpreise landwirtschaftlicher Flächen sowie die zunehmenden Aktivitäten nichtlandwirtschaftlicher Investoren auf den Bodenmärkten in einigen Regionen Deutschlands zu einschneidenden Veränderungen auf landwirtschaftlichen Bodenmärkten. Dies kann sich negativ auf die regionale Agrarstruktur und die Entwicklungsmöglichkeiten bäuerlicher Betriebe auswirken. Deshalb wird die Bundesregierung gebeten, Initiativen zur Begrenzung des Flächenverbrauchs zu ergreifen. Dies betrifft insbesondere die möglichst flächensparende Durchführung konkreter Bauprojekte und die Stärkung der Prinzipien "Ausbau vor Neubau" und "Innenentwicklung vor Außenentwicklung".
Drucksache 247/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Agrarpolitischer Bericht der Bundesregierung 2015
... b) Der Agrarpolitische Bericht macht auch deutlich, dass die landwirtschaftlich genutzten Flächen auf Grund der Konkurrenz mit Siedlung, Verkehr, Industrie und sonstiger Infrastruktur stetig abnehmen. Darüber hinaus führen Entwicklungen wie der zum Teil drastische Anstieg der Kauf- und Pachtpreise landwirtschaftlicher Flächen sowie die zunehmenden Aktivitäten nichtlandwirtschaftlicher Investoren auf den Bodenmärkten in einigen Regionen Deutschlands zu einschneidenden Veränderungen auf landwirtschaftlichen Bodenmärkten. Dies kann sich negativ auf die regionale Agrarstruktur und die Entwicklungsmöglichkeiten bäuerlicher Betriebe auswirken. Deshalb wird die Bundesregierung gebeten, Initiativen zur Begrenzung des Flächenverbrauchs zu ergreifen. Dies betrifft insbesondere die möglichst flächensparende Durchführung konkreter Bauprojekte und die Stärkung der Prinzipien "Ausbau vor Neubau" und "Innenentwicklung vor Außenentwicklung".
Drucksache 562/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften
... - mit der Beibehaltung der Regelung für die verbliebenen rund 20 Prozent der voll betroffenen Betriebe kaum agrarstrukturelle Wirkungen erzielt werden können,
Drucksache 429/15
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Aussetzung und Ergänzung von Merkmalen sowie zur Einschränkung des Kreises der zu Befragenden nach dem Agrarstatistikgesetz (Agrarstatistikverordnung - AgrStatV )
... In Deutschland werden Agrarstruktur und Agrarproduktion statistisch erfasst. Die Sektor bezogenen Agrarstatistiken, darunter die Aquakulturstatistik, beruhen auf den Auskünften meldepflichtiger Betriebe. Rechtsgrundlage ist das Agrarstatistikgesetz (AgrStatG).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
4 Länder
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Baumschulerhebung
§ 2 Aquakulturstatistik
§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3419: Entwurf einer Verordnung zur Aussetzung und Ergänzung von Merkmalen sowie zur Einschränkung des Kreises der zu Befragenden nach dem Agrarstatistikgesetz
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 58/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates "Forderung nach Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen" - Antrag des Freistaates Bayern - Drucksache: 58/14 in Verbindung mit
... f) Der Bundesrat bekräftigt seine Haltung für eine bundeseinheitliche Regelung für den Schutz der Imker vor Verunreinigungen ihres Honigs mit GVO sowie zur Schaffung einer Ermächtigung für die Länder, damit unter Berücksichtigung der regionalen Agrarstrukturen Maßnahmen zum Schutz vor Verunreinigungen mit GVO ergriffen werden können."
1. 'Schutz der gentechnikanbaufreien Landwirtschaft durch Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten sicherstellen
2. Folgende Absätze sind anzufügen:
3. Folgende Absätze sind anzufügen:
4. Folgender Absatz ist anzufügen:
Drucksache 100/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014)
... 10. Bund und Länder haben sich als Konsequenz aus den verheerenden Überschwemmungen im Jahr 2013 darauf verständigt, ein Nationales Hochwasserschutzprogramm zu erarbeiten. Der Bundesrat wiederholt insoweit die Bitte der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder aus ihrer Jahreskonferenz vom 23. bis 25. Oktober 2013, angesichts des Umfangs der zu bewältigenden Aufgaben das Nationale Hochwasserschutzprogramm entsprechend dem Beschluss der Umweltministerinnen und -minister auf ihrer Sonderkonferenz "Hochwasser" vom 2. September 2013 mit ausreichenden Finanzmitteln zu unterstützen. Dies beinhaltet, dass die Finanzierung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms nicht zu Lasten der bisherigen Inhalte der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes gehen darf und Vorschläge zu weiteren Möglichkeiten der Verbesserung der Förderbedingungen vom Bund in Zusammenarbeit mit den Ländern unterbreitet werden sollen.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 350/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015) - Finanzplan des Bundes 2014 bis 2018
... 11. Der vorsorgende Hochwasserschutz stellt besonders vor dem Hintergrund des Hochwassers im Juni 2013 einen bedeutenden und gemeinsam von Bund und Ländern stärker wahrzunehmenden Aufgabenschwerpunkt dar. Der Bundesrat erinnert an die von den Agrarministerinnen und -ministern sowie den Umweltministerinnen und -ministern geforderte Aufstellung eines Nationalen Hochwasserschutzprogramms. Er erwartet damit einhergehend eine aufgabengerechte Finanzausstattung, die sowohl eine Aufstockung des Plafonds in der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutz" (GAK) als auch zusätzliche Mittel für einen Sonderrahmenplan Hochwasserschutz innerhalb der GAK beinhaltet, um die in einem Nationalen Hochwasserschutzprogramm vorgesehenen Maßnahmen zeitgerecht in Angriff nehmen zu können.
Drucksache 105/14
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates "Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft sichern - Handlungsmöglichkeiten der Länder stärken"
... 5. Der Bundesrat bekräftigt seinen Beschluss vom 23.11.2012 (Drs. 569/12), in dem sich die Länder für eine bundeseinheitliche Regelung für den Schutz der Imker vor Verunreinigungen ihres Honigs mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sowie für eine Ermächtigung der Länder ausgesprochen haben, unter Berücksichtigung der regionalen Agrarstrukturen Maßnahmen zum Schutz vor Verunreinigungen mit GVO ergreifen zu können.
Drucksache 406/14
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsverordnung - DirektZahlDurchfV )
... Absatz 2 greift den Sonderfall der Haltung von Pferden und bestimmten weiteren Equiden (im Folgenden: Pferde), insbesondere der Pensionspferdehaltung, auf. Betreiber eines Reitplatzes oder einer Reithalle (Sport- und Freizeitfläche) fallen unter die Negativliste. Die Haltung von Pferden, insbesondere die Pensionspferdehaltung, stellt jedoch insofern einen Sonderfall dar, als das Geschäftsmodell dieser Betriebe je nach Ausgestaltung in unterschiedlichem Umfang mit zweifelsfrei landwirtschaftlichen Tätigkeiten wie zum Beispiel der Erzeugung von Futter für die Pferde verbunden ist. Diese landwirtschaftliche Tätigkeit ist somit bei ausreichender Flächenausstattung im Verhältnis zu den gehaltenen Tieren ein wesentliches Element der Gesamttätigkeit des Unternehmens. Daher gilt bei einer Haltung von Pferden der Nachweis einer nicht unwesentlichen landwirtschaftlichen Tätigkeit auch bei Unterschreiten der Mindestschwelle von 38 Hektar als erbracht, wenn der antragstellende Betrieb eine ausreichende Flächenausstattung aufweist, um für die gehaltenen Pferde einen signifikanten Anteil des Grundfutters erzeugen bzw. den anfallenden Wirtschaftsdünger im Einklang mit dem landwirtschaftlichen Fachrecht ausbringen zu können. Von einer ausreichenden Flächenausstattung wird ausgegangen, sofern je Großvieheinheit (GVE) mindestens 0,33 Hektar beihilfefähige landwirtschaftliche Fläche zur Verfügung stehen (das heißt maximal 3 GVE/ha). Dabei werden Pferde ab drei Jahren mit 1,1 GVE und Pferde unter drei Jahren sowie Ponys und bestimmte weitere Equiden mit 0,7 GVE gerechnet. Für den seltenen Fall, dass der Betrieb noch andere Tiere hält, werden diese in der Berechnung entsprechend berücksichtigt. Die Equiden, auf die sich die Regelung bezieht, und der Schlüssel zur Ermittlung der Großvieheinheiten werden in Anlage 2 geregelt. Er basiert auf dem in der Agrarstatistik verwendeten Schlüssel und wurde zum Teil unter Berücksichtigung des im Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" verwendeten Schlüssels angepasst sowie ergänzt um einige seltene flächenbezogene Tierhaltungen unter Zugrundelegung des Vieheinheitenschlüssels des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Bund
2. Länder
F. Weitere Kosten
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Landwirtschaftliche Tätigkeit
§ 3 Niederwald mit Kurzumtrieb
§ 4 Mindestanforderungen für den Bezug von Direktzahlungen
Teil 2 Aktiver Betriebsinhaber
§ 5 Ergänzung der Aufzählung der in Artikel 9 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 aufgezählten Unternehmen und Tätigkeiten
§ 6 Anwendung von Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
§ 7 Nicht unwesentliche landwirtschaftliche Tätigkeiten
§ 8 Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit als Haupttätigkeit oder Geschäftszweck
§ 9 Nationaler Durchschnitt der Direktzahlungen
Teil 3 Basisprämienregelung
Abschnitt 1 Erstzuweisung der Zahlungsansprüche und Anwendung der Basisprämienregelung
§ 10 Verfügbarkeit der beihilfefähigen Hektarflächen
§ 11 Mindestbetriebsgröße
§ 12 Hauptsächlich landwirtschaftliche Nutzung
Abschnitt 2 Nationale Reserve
§ 13 Auffüllung der nationalen Reserve
§ 14 Zuständigkeit
§ 15 Mitteilungen
§ 16 Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände nach Artikel 30 Absatz 7 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
Teil 4 Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden
Abschnitt 1 Anbaudiversifizierung
§ 17 Anbaudiversifizierung
Abschnitt 2 Dauergrünland
Unterabschnitt 1 Referenzanteil
§ 18 Referenzanteil
Unterabschnitt 2 Dauergrünland, das der Verpflichtung nach Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 unterliegt
§ 19 Nichteinhaltung der Verpflichtung nach Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 in Verbindung mit § 15 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
Unterabschnitt 3 Dauergrünland, das nicht der Verpflichtung nach Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 unterliegt
§ 20 Weitere Voraussetzung bei der Genehmigung des Umbruchs von Dauergrünland im Fall des § 16 Absatz 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
§ 21 Anlage von Dauergrünland an anderer Stelle in derselben Region im Fall des § 16 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
§ 22 Rückumwandlung bei Umwandlung entgegen § 16 Absatz 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
Unterabschnitt 4 Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland nach Bekanntmachung nach § 16 Absatz 4 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
§ 23 Erteilung von Genehmigungen zur Umwandlung von Dauergrünland bei Abnahme des Dauergrünlandanteils um mehr als 5 Prozent
§ 24 Erteilung von Genehmigungen zur Umwandlung von Dauergrünland im Fall des Rückgangs der Abnahme des Dauergrünlandanteils auf weniger als 5 Prozent gegenüber dem Referenzanteil
§ 25 Brachliegende Flächen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
§ 26 Terrassen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
§ 27 Landschaftselemente (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
§ 28 Pufferstreifen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
§ 29 Streifen von beihilfefähigen Hektarflächen an Waldrändern (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
§ 30 Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe g der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
§ 31 Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe i der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
§ 32 Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe j der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
§ 33 Umrechnungsfaktoren bei im Umweltinteresse genutzten Flächen
Teil 5 Schlussvorschriften
§ 34 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu §§ 3 und 30 Absatz 1) Für Niederwald mit Kurzumtrieb geeignete Arten, einschließlich Angabe der zulässigen Arten für im Umweltinteresse genutzte Flächen, und deren maximale Erntezyklen
Anlage 2 (zu § 7 Absatz 2) Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Großvieheinheiten
Anlage 3 (zu § 31 Absatz 1) Zulässige Arten für Kulturpflanzenmischungen auf Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden
Anlage 4 (zu § 32) Zulässige Arten stickstoffbindender Pflanzen auf Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
1. Bund
2. Länder
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3036: Entwurf einer Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik - Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (DirektZahlDurchfV)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
II.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
II.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
II.3.1 Bund:
II.3.2 Länder:
Drucksache 353/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... "(1a) Die Erhebung über die Bestände an Geflügel wird alle zwei Jahre zum Berichtszeitpunkt 3. Mai allgemein durchgeführt, erstmalig am 3. Mai 2017, mit Ausnahme der Jahre, in denen eine allgemeine Erhebung der Bestände an Geflügel im Rahmen der Agrarstrukturerhebung erfolgt."
1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - bis 3c - neu - § 18 Absatz 1, Absatz 2, § 19 Absatz 1a - neu -, Absatz 3 - neu -, § 20 Nummer 3 - neu -
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c § 27 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10
Drucksache 100/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014)
... 10. Bund und Länder haben sich als Konsequenz aus den verheerenden Überschwemmungen im Jahr 2013 darauf verständigt, ein Nationales Hochwasserschutzprogramm zu erarbeiten. Der Bundesrat wiederholt insoweit die Bitte der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder aus ihrer Jahreskonferenz vom 23. bis 25. Oktober 2013, angesichts des Umfangs der zu bewältigenden Aufgaben das Nationale Hochwasserschutzprogramm entsprechend dem Beschluss der Umweltministerinnen und -minister auf ihrer Sonderkonferenz "Hochwasser" vom 2. September 2013 mit ausreichenden Finanzmitteln zu unterstützen. Dies beinhaltet, dass die Finanzierung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms nicht zu Lasten der bisherigen Inhalte der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes gehen darf und Vorschläge zu weiteren Möglichkeiten der Verbesserung der Förderbedingungen vom Bund in Zusammenarbeit mit den Ländern unterbreitet werden sollen.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 350/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015) - Finanzplan des Bundes 2014 bis 2018
... k) Der vorsorgende Hochwasserschutz stellt besonders vor dem Hintergrund des Hochwassers im Juni 2013 einen bedeutenden und gemeinsam von Bund und Ländern stärker wahrzunehmenden Aufgabenschwerpunkt dar. Der Bundesrat erinnert an die von den Agrarministerinnen und -ministern sowie den Umweltministerinnen und -ministern geforderte Aufstellung eines Nationalen Hochwasserschutzprogramms. Er erwartet damit einhergehend eine aufgabengerechte Finanzausstattung, die sowohl eine Aufstockung des Plafonds in der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutz" (GAK) als auch zusätzliche Mittel für einen Sonderrahmenplan Hochwasserschutz innerhalb der GAK beinhaltet, um die in einem Nationalen Hochwasserschutzprogramm vorgesehenen Maßnahmen zeitgerecht in Angriff nehmen zu können.
Drucksache 58/14
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates "Forderung nach Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen"
... Bisher haben die Beratungen zu keinem Ergebnis geführt. Ziel bleibt jedoch, den Mitgliedstaaten mehr Entscheidungsfreiheit beim Anbau von GVP zu ermöglichen. Der GVP-Anbau ist nicht vereinbar mit einer kleinteiligen Agrarstruktur. Er kann dort beispielsweise konventionellen Anbau, Ökolandbau und die Imkerei schädigen und so die Lebensqualität beinträchtigen. Mehr Mitbestimmung muss möglich gemacht werden.
Drucksache 130/13
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates zur Übertragbarkeit von Bundesmitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes
Entschließung des Bundesrates zur Übertragbarkeit von Bundesmitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes
Drucksache 294/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit bestimmten Übergangsvorschriften betreffend die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. [RD] betreffend die finanziellen Ressourcen und ihre Verteilung im Jahr 2014 sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates und der Verordnungen (EU) Nr. [DP], (EU) Nr. [HZ] und (EU) Nr. [sCMO] hinsichtlich ihrer Anwendung im Jahr 2014 - COM(2013) 226 final; Ratsdok. 8340/13
... Er fordert daher die Bundesregierung auf, einen entsprechenden, zumindest teilweisen, finanziellen Ausgleich im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) aus Bundesmitteln bereitzustellen.
Zur Vorlage allgemein
Zum Verhältnis von Übergangsverordnung zur GAP-Reform
Zu den Agrarumweltmaßnahmen
Zur Einbeziehung investiver Maßnahmen
Keine Benachteiligung kleinerer Betriebe
Zur Flexibilisierung zwischen den Säulen
Zur Mittelausstattung
Zur Kappung der Direktzahlungen
Zur nationalen Umsetzung
Zur Verlängerung der beihilferechtlichen Genehmigungen
Zum Fortgang der Beratungen auf EU-Ebene
Drucksache 294/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit bestimmten Übergangsvorschriften betreffend die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. [RD] betreffend die finanziellen Ressourcen und ihre Verteilung im Jahr 2014 sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates und der Verordnungen (EU) Nr. [DP], (EU) Nr. [HZ] und (EU) Nr. [sCMO] hinsichtlich ihrer Anwendung im Jahr 2014 - COM(2013) 226 final; Ratsdok. 8340/13
... 13. Er fordert daher die Bundesregierung auf, einen entsprechenden, zumindest teilweisen, finanziellen Ausgleich im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) aus Bundesmitteln bereitzustellen.
Zur Vorlage allgemein
Zum Verhältnis von Übergangsverordnung zur GAP-Reform
Zu den Agrarumweltmaßnahmen
Zur Einbeziehung investiver Maßnahmen
Keine Benachteiligung kleinerer Betriebe
Zur Flexibilisierung zwischen den Säulen
Zur Mittelausstattung
Zur Kappung der Direktzahlungen
Zur nationalen Umsetzung
Zur Verlängerung der beihilferechtlichen Genehmigungen
Zum Fortgang der Beratungen auf EU-Ebene
Drucksache 612/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds "Aufbauhilfe" (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV )
... Absatz 1 regelt die Zuständigkeit der betroffenen Länder und ihrer beauftragten Stellen. Als zuständige beauftragte Stellen kommen insbesondere Landkreise, kreisfreie Städte oder Gemeinden, aber auch zum Beispiel die Ämter für Agrarstruktur oder beauftragte Förderbanken wie die Landwirtschaftliche Rentenbank oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau, in Betracht. Absatz 1 regelt außerdem die Zuständigkeit des Bundes für die Verwendung der Mittel zur Wiederherstellung seiner Infrastruktur.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
3 Eingangsformel
§ 1 Mittelverteilung
§ 2 Ermittlung der Schadenshöhe
§ 3 Mittelverwendung
§ 4 Zweckentsprechende Mittelverwendung, Rückforderung
§ 5 Inanspruchnahme und Rückzahlung von Mitteln
§ 6 Liquidität des Fonds
§ 7 Fondsverwaltung
§ 8 EU-beihilferechtliche Genehmigung
§ 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe“
3 Vorbemerkung
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2661: Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds Aufbauhilfe (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
1. Regelungsinhalt
2. Erfüllungsaufwand
3. Bewertung
Drucksache 130/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Übertragbarkeit von Bundesmitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes
Entschließung des Bundesrates zur Übertragbarkeit von Bundesmitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Übertragbarkeit von Bundesmitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes
Drucksache 524/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe" und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz)
... g) Angesichts des Umfangs der zu bewältigenden Aufgaben bittet der Bundesrat die Bundesregierung, einen Rahmenplan Hochwasser zur Unterstützung und zweckgebundenen Einsetzung von Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) aufzustellen und die GAK-Mittel entsprechend aufzustocken.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 AufbhG
3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2 AufbhG
Drucksache 569/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110 /EG des Rates über Honig - COM(2012) 530 final
... -Pflanzenerzeugungsverordnung festgelegten Regelungen hinaus unter Berücksichtigung der regionalen Agrarstruktur Regelungen zum Schutz vor Verunreinigungen mit GVO, wie größere Mindestabstände, treffen zu können.
Drucksache 556/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen
... so dass selbst in Fällen, in denen das Unionsrecht deren Anerkennung zwingend vorsieht, bislang kein Durchführungsrecht in Deutschland besteht (bisher war allerdings auch kein Interesse an einer solchen Anerkennung von Seiten der betroffenen Erzeugnis spezifischen Branchen festzustellen). Schließlich sind die Bestimmungen des MarktStrG über die Gründungs- und Investitionsförderung seit längerem durch die entsprechenden Fördergrundsätze im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) überholt und werden daher nicht mehr angewandt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Bund
Länder und Kommunen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Weiterentwicklung der Marktstruktur im Agrarbereich (Agrarmarktstrukturgesetz - Agrar-MSG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Zuständigkeit
§ 4 Voraussetzungen und Verfahren der Anerkennung
§ 5 Kartellbestimmungen
§ 6 Agrarorganisationenregister
§ 7 Überwachung; Mitteilungen; Veröffentlichung
§ 8 Bußgeldvorschriften
§ 9 Rechtsverordnung in besonderen Fällen
§ 10 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 11 Übergangsbestimmung
Artikel 2 Änderung des Weingesetzes
Artikel 3 Änderung des Milch- und Margarinegesetzes
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Gründe
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IV. Nachhaltigkeitsprüfung
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VII. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
VIII. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2264: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen
Drucksache 745/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020: Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten - COM(2012) 710 final
... /EG betreffend die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen (COM(2010) 375 final), weiterverfolgt wird, bis regionale Entscheidungen über den Anbau gentechnischer Pflanzen möglich sind. Im September 2009 hat die Kommission in ihren politischen Leitlinien zu gentechnisch veränderten Organismen (GVO) Änderungsvorschläge entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip angekündigt. In der Folge hat sie im Juli 2010 einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, mit der innerhalb des EU-weiten Rechtsrahmens für GVO eine Rechtsgrundlage geschaffen werden soll, die den Mitgliedstaaten das Recht einräumt, den Anbau von auf EU-Ebene zugelassenen GVO auf ihrem Hoheitsgebiet oder in Teilen desselben zu beschränken oder zu untersagen. Gründe für die regionale Begrenzung sind, wie zuletzt dem Kompromissvorschlag der dänischen Präsidentschaft vom 2. März 2012 zu entnehmen ist, die Erhaltung bestimmter Natur- und Landschaftselemente, bestimmter Lebensräume und Ökosysteme sowie bestimmter Ökosystemfunktionen und -leistungen sowie sozioökonomische Auswirkungen des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen. Bisher haben die Beratungen zu keinem Ergebnis geführt. Ziel bleibt jedoch, den Mitgliedstaaten mehr Entscheidungsfreiheit beim Anbau von GVO zu ermöglichen. Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen (GVP) ist nicht vereinbar mit einer kleinteiligen Agrarstruktur. Er kann dort beispielsweise konventionellen Anbau, Ökolandbau und die Imkerei schädigen und so die Lebensqualität beinträchtigen. Eine Entscheidung über den Anbau von GVP sollte daher regional möglich sein. Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass die Beratungen zu diesem Vorschlag weitergeführt werden und eine Einigung erzielt wird. Wegen der herausragenden Bedeutung ist das Thema in das Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020 aufzunehmen. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung diesem Vorschlag zustimmen und in der Folge diese Möglichkeit dann den Ländern übertragen.
Zur Vorlage insgesamt
Zu den Zielen des Anhangs
Zum prioritären Ziel 1 Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU
Klima - und Energieziele der EU
Nachwachsende Rohstoffe
Schaffung von Ressourceneffizienzindikatoren
Luftverschmutzung und Lärm
EU -Politik zur Luftreinhaltung
EU -Politik zur Lärmminderung
2 Gewässerschutz
Umwelt und Gesundheit
2 Nachhaltigkeit
2 Nanotechnologie
Anbau von gentechnisch veränderten Organismen
Zum prioritären Ziel 4 Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU
Zugang zu Gerichten
Zum prioritären Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik
Zum prioritären Ziel 8 Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU
2 Weiteres
Drucksache 531/1/12
... b) Im Hinblick auf die Breitbandstrategie der Bundesregierung ist der Bundesrat der Meinung, dass der Breitbandausbau in Deutschland in Bezug auf die Grundversorgung positiv verläuft. Ein ausreichender Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen (NGA-Ausbau) ist nach Auffassung des Bundesrates jedoch nicht gegeben. Stattdessen muss eine zunehmende Diskrepanz zwischen den ambitionierten Zielen der Bundesregierung - insbesondere bezüglich der flächendeckenden Versorgung mit 50 Megabit pro Sekunde bis 2018 - und den von ihr bereitgestellten Instrumenten festgestellt werden. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf seine Beschlüsse vom 24. September 2010 (BR-Drucksache 438/10(B)) und vom 15. April 2011 (BR-Drucksache 129/11(B)), in denen auf diese Entwicklung bereits hingewiesen und die Bereitstellung entsprechender Instrumente durch die Bundesregierung gefordert wird. Keinesfalls können in diesem Zusammenhang die in Teilziffer 35 der Stellungnahme der Bundesregierung angeführten Förderprogramme der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) sowie der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) als grundsätzlich geeignete Instrumente erachtet werden, da diese entweder keine Ausrichtung auf Hochleistungsnetze aufweisen oder auf Grund einer sehr eingeschränkten Fördergebietskulisse allenfalls bedingt einsetzbar sind.
1. Zu Teil B - Stellungnahme zum Kapitel Telekommunikation
2. Zu Teil C - Stellungnahme zum Kapitel Post
Drucksache 556/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen
... Die Gründung von Erzeugerorganisationen dient der Stärkung der Marktposition auf Seiten der Erzeuger. Angesichts einer großen agrarstrukturellen Vielfalt und unterschiedlicher Vermarktungsstrategien und -ziele wäre es nicht zielführend, bestimmte Vorgaben hinsichtlich der Mindestgröße von Erzeugerorganisation festzulegen.
Drucksache 531/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
a) Tätigkeitsbericht 2010/2011 der Bundesnetzagentur - Telekommunikation mit Sondergutachten der Monopolkommission - Telekommunikation 2011: Investitionsanreize stärken, Wettbewerb sichern Drucksache: 823/11
... 2. Im Hinblick auf die Breitbandstrategie der Bundesregierung ist der Bundesrat der Meinung, dass der Breitbandausbau in Deutschland in Bezug auf die Grundversorgung positiv verläuft. Ein ausreichender Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen (NGA-Ausbau) ist nach Auffassung des Bundesrates jedoch nicht gegeben. Stattdessen muss eine zunehmende Diskrepanz zwischen den ambitionierten Zielen der Bundesregierung - insbesondere bezüglich der flächendeckenden Versorgung mit 50 Megabit pro Sekunde bis 2018 - und den von ihr bereitgestellten Instrumenten festgestellt werden. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf seine Beschlüsse vom 24. September 2010 (BR-Drucksache 438/10(B)) und vom 15. April 2011 (BR-Drucksache 129/11(B)), in denen auf diese Entwicklung bereits hingewiesen und die Bereitstellung entsprechender Instrumente durch die Bundesregierung gefordert wird. Keinesfalls können in diesem Zusammenhang die in Teilziffer 35 der Stellungnahme der Bundesregierung angeführten Förderprogramme der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) sowie der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) als grundsätzlich geeignete Instrumente erachtet werden, da diese entweder keine Ausrichtung auf Hochleistungsnetze aufweisen oder auf Grund einer sehr eingeschränkten Fördergebietskulisse allenfalls bedingt einsetzbar sind.
Zu Teil B - Stellungnahme zum Kapitel Telekommunikation
Drucksache 745/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020: Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten - COM(2012) 710 final
... /EG betreffend die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen (COM(2010) 375 final), weiterverfolgt wird, bis regionale Entscheidungen über den Anbau gentechnischer Pflanzen möglich sind. Im September 2009 hat die Kommission in ihren politischen Leitlinien zu gentechnisch veränderten Organismen (GVO) Änderungsvorschläge entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip angekündigt. In der Folge hat sie im Juli 2010 einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, mit der innerhalb des EU-weiten Rechtsrahmens für GVO eine Rechtsgrundlage geschaffen werden soll, die den Mitgliedstaaten das Recht einräumt, den Anbau von auf EU-Ebene zugelassenen GVO auf ihrem Hoheitsgebiet oder in Teilen desselben zu beschränken oder zu untersagen. Gründe für die regionale Begrenzung sind, wie zuletzt dem Kompromissvorschlag der dänischen Präsidentschaft vom 2. März 2012 zu entnehmen ist, die Erhaltung bestimmter Natur- und Landschaftselemente, bestimmter Lebensräume und Ökosysteme sowie bestimmter Ökosystemfunktionen und -leistungen sowie sozioökonomische Auswirkungen des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen. Bisher haben die Beratungen zu keinem Ergebnis geführt. Ziel bleibt jedoch, den Mitgliedstaaten mehr Entscheidungsfreiheit beim Anbau von GVO zu ermöglichen. Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen (GVP) ist nicht vereinbar mit einer kleinteiligen Agrarstruktur. Er kann dort beispielsweise konventionellen Anbau, Ökolandbau und die Imkerei schädigen und so die Lebensqualität beinträchtigen. Eine Entscheidung über den Anbau von GVP sollte daher regional möglich sein. Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass die Beratungen zu diesem Vorschlag weitergeführt werden und eine Einigung erzielt wird. Wegen der herausragenden Bedeutung ist das Thema in das Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020 aufzunehmen. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung diesem Vorschlag zustimmen und in der Folge diese Möglichkeit dann den Ländern übertragen.
Zur Vorlage insgesamt
Zu den Zielen des Anhangs
Klima - und Energieziele der EU
Nachwachsende Rohstoffe
Schaffung von Ressourceneffizienzindikatoren
Luftverschmutzung und Lärm
EU -Politik zur Luftreinhaltung
EU -Politik zur Lärmminderung
2 Gewässerschutz
Umwelt und Gesundheit
2 Nachhaltigkeit
2 Nanotechnologie
Anbau von gentechnisch veränderten Organismen
Zum prioritären Ziel 4 Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU
Zugang zu Gerichten
Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik
Prioritäres Ziel 8 Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU
2 Weiteres
Drucksache 569/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110 /EG des Rates über Honig - COM(2012) 530 final
... -Pflanzenerzeugungsverordnung festgelegten Regelungen hinaus unter Berücksichtigung der regionalen Agrarstruktur Regelungen zum Schutz vor Verunreinigungen mit GVO, wie größere Mindestabstände, treffen zu können. 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darüber hinaus, sich im weiteren Verfahren dafür einzusetzen, dass
Drucksache 336/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu europäischen Statistiken über Dauerkulturen KOM (2010) 249 endg.; Ratsdok. 10229/10
... - Die in Artikel 3 Absatz 1 des Verordnungsvorschlags vorgesehene untere Erfassungsgrenze von 0,1 ha, unter der die Betriebe von der Berichterstattung ausgenommen werden können, sollte zumindest für Baumobst auf 0,5 ha angehoben werden. Diese Abgrenzung entspricht den ebenfalls neu geregelten Erfassungsgrenzen der EU-Agrarstrukturerhebung. Aus der Agrarstrukturerhebung wird die Grundgesamtheit der agrarstatistisch relevanten Betriebe bestimmt. Über Betriebe unter 0,5 ha liegen in den Statistikbehörden daher keine vollständigen Informationen vor, diese müssten mit zusätzlichem Aufwand beschafft werden.
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
Drucksache 796/10
Vorschlag des Ständigen Beirats
Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (hier: Gremien, in denen die Bundesratsbeauftragten seit 2007 tätig sind bzw. deren Neubestellung in 2010 ansteht sowie der Beauftragten des Bundesrates für Beratungen zur Festlegung der Verhandlungsposition der Bundesrepublik Deutschland zu Vorhaben der EU, deren Neubestellung in 2010 ebenfalls ansteht)
... 31. Ständiger Agrarstrukturausschuss und ländliche Entwicklung (STAR) (Komitologieausschuss)
I. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft
1. Ausschuss für Handelspolitik Stahl
2. Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum Schiffbau
3. Vergabe öffentlicher Bauaufträge
4. Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum Industrie und Weisungssitzungen zum Ministerrat Wettbewerbsfähigkeit; Bereich Industrie
5. Territorialentwicklung und städtische Angelegenheiten TCUM
6. - in explosibler Atmosphäre verwendete elektrische
7. - Ständiger Ausschuss zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Aufzüge und Arbeitsgruppe Aufzüge
8. - Druckbehälter und Verfahren zu deren Prüfung Komitologieausschuss
9. - Koordinierungsgremium Spielzeuge der Richtlinie 88/378/EWG; Regelungsausschuss der Richtlinie 2009/48/EG
10. Ausschuss nach Artikel 19 der Richtlinie 2007/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände
11. Ausschuss für Maschinen
12. Expertengruppe Medizinproduktewesen Medical Devices Expert Group - MDEG
13. Ausschuss für die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung beruflicher Qualifikationen für den Themenschwerpunkt:
14. Ausschuss für das Programm Unternehmerische Initiative und Innovation EIP-Verwaltungsausschuss
15. Multilaterale Sitzungen zu beihilferechtlichen Regelungen
16. Gruppe hoher Beamter für Normungs- und Konformitätsbewertungspolitik SOGS
17. Messgeräteausschuss Richtlinie 2004/22/EG
II. Bereich Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Bildung
18. Ausschuss für Bildungsfragen und Weisungssitzungen zum Ministerrat Bildung, Jugend, Kultur und Sport; Bereich Bildung
19. Programmausschuss zum Jugendaustauschprogramm Jugend in Aktion Komitologieausschuss
20. Begleitende Ausschüsse zu den EU-Abkommen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich EU/USA sowie EU/Kanada
21. Lenkungsgruppe der Leiter/innen der nationalen Informationsstellen im Eurydice - Netz
22. Ständige Arbeitsgruppe Indikatoren und Benchmarks
23. Koordinatorengruppe für das Programm Bildung und Ausbildung 2010
24. Programmausschuss für das integrierte Programm im Bereich des lebenslangen Lernens 2007 bis 2013
25. Europäisches Netzwerk zur Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung ENQA-VET
III. Bereich Landwirtschaft und Fischerei, Lebensmittelbereich
26. Agrar- und Marktstruktur
27. Gruppe Pflanzengesundheit
28. Interne Fischereipolitik und Weisungssitzungen zum Ministerrat Landwirtschaft und Fischerei; Bereich Fischerei
29. Ständiger Agrarstatistischer Ausschuss Komitologieausschuss
30. Ständiger Tierzuchtausschuss Komitologieausschuss
31. Ständiger Agrarstrukturausschuss und ländliche Entwicklung STAR Komitologieausschuss
32. Verwaltungsausschuss für Direktzahlungen Verordnung EG Nr. 1782/2003
33. Ständiger Ausschuss für Pflanzengesundheit Komitologieausschuss
34. Ständiger Forstausschuss Komitologieausschuss
35. Verwaltungsausschuss Europäischer Agrarfonds für die Landwirtschaft - EGFL und ELER Komitologieausschuss
IV. Bereich Verkehr
36. Ausschuss für das transeuropäische Verkehrsnetz TEN-T
37. Maritimes Industrieforum MIF-EU
38. Ausschuss für Sicherheit im Seeverkehr und die Verhütung von Umweltverschmutzung durch Schiffe Committee on Save Seas - COSS
V. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit
39. Qualität der Badegewässer Komitologieausschuss
40. Ausschuss für das Aktionsprogramm für den Katastrophenschutz und das Gemeinschaftsverfahren
41. Flussgebietsmanagement, Koordination, Kohärenz sowie Komitologie bei der EG-Wasserrahmenrichtlinie
VI. Bereich Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, Statistik
42. Forschung und Weisungssitzungen zum Ministerrat Wettbewerbsfähigkeit; Bereich Forschung
43. Statistik - Untergruppe ECOFIN Statistik und Binnenmarktstatistik
44. Ausschuss für Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen ISA - Ausschuss
45. Ausschuss für den Europäischen Forschungsraum European Research Area Committee - ERAC
VII. Bereich Telekommunikation, Informationsindustrie und Innovation
46. Exekutivausschuss der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle
47. E-Recht Europäische E-Justiz
VIII. Bereich Regionalpolitik, Strukturpolitik
48. Regionalpolitik/Strukturpolitik, -maßnahmen
49. Fondsübergreifende Arbeitsgruppe der Protokollpartner
IX. Bereich Kultur
50. Kulturfragen und Weisungssitzungen zum Ministerrat Bildung, Jugend, Kultur und Sport; Bereich Kultur
51. Programmbegleitender Ausschuss des EU-Förderprogramms Kultur 2007 - 2013
52. Expertengruppe zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung
X. Bereich Inneres und Justiz
53. Ausschuss MARSEC - Maritime Security Committee
I. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft
54. Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum Tourismusfragen/Fremdenverkehr
II. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit
55. Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch Komitologieausschuss
III. Bereich Finanzinstitutionen und Gesellschaftsrecht, Versicherungswesen
56. - Wertpapiere
57. - Kreditinstitute und Wertpapierbörsen
58. Rat Bildung, Jugend, Kultur und Sport einschl. audiovisueller Bereich ;
Allgemeine Hinweise:
Drucksache 771/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete - die künftigen Herausforderungen KOM (2010) 672 endg.
... 26. Der Bundesrat stellt fest, dass die Gemeinwohlleistungen der Landwirtschaft von allen Betrieben unabhängig von der Rechtsform und den Agrarstrukturen erbracht werden. Der Vorschlag der Kommission für eine Bindung der Zahlungen an die Betriebsgröße/Arbeitskräfte widerspricht dem deutschen Flächenprämienmodell und wird abgelehnt.
Zur Vorlage insgesamt
I. Einleitung
II. Der Finanzrahmen
III. Der eingeschlagene Reformweg
IV. Die künftigen Herausforderungen
V. Gründe für eine Reform
VI. Wichtige Ziele der zukünftigen GAP
VII. Zukunft der Direktzahlungen
VIII. Zukunft der Marktmaßnahmen
IX. Zukunft der ländlichen Entwicklung
X. Bürokratieabbau und Weiterentwicklung der bewährten Instrumente der GAP
XI. Direktzuleitung an die Kommission
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.