Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Schwerin, den 19. Februar 2013
Chef der Staatskanzlei
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Winfried Kretschmann
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß dem Beschluss der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern übermittle ich die in der Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zur Übertragbarkeit von Bundesmitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes mit dem Antrag, dass der Bundesrat diese fassen möge.
Ich bitte, den Entschließungsantrag gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 1. März 2013 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Pegel
Entschließung des Bundesrates zur Übertragbarkeit von Bundesmitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
Der Bundesrat bittet den Bund für investive Maßnahmen, die aus der Gemeinschaftsaufgabe für die Agrarstruktur und den Küstenschutz finanziert werden, künftig Ausgabereste zu bilden und in das nächste Haushaltsjahr zu übertragen, ohne dass dafür der Ausgabeansatz des Folgejahres in Anspruch genommen werden muss.
Zur Finanzierung dieser Ausgabereste könnte stattdessen im Bundeshaushalt ab 2014 eine gesonderte Ausgabeermächtigung veranschlagt werden und die bestehende allgemeine Erläuterung zum Einzelplan 10, die für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten eine Einsparung an anderer Stelle des Einzelplans vorschreibt, nicht wieder aufgenommen werden.