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"Abfall"
Drucksache 212/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur EEG-Reform: Ausbau der Erneuerbaren Energien voranbringen
... Biogasanlagen, die bedarfsgerecht Strom erzeugen, sind als "Ausgleichsenergie", als regenerative Speicherkraftwerke für die Energiewende unentbehrlich und können eine Brückenfunktion übernehmen. Biogas in effizienten stromgeführten KWK-Anlagen kann als Flexibilitätsoption die schwankende Energieproduktion aus den volatilen Energiequellen Wind und Sonne ausgleichen. Um die vorhandenen wirtschaftlich verfügbaren Potenziale biogener Rest- und Abfallstoffe auch aus der Landwirtschaft besser zu erschließen, sind Regelungen erforderlich, die zumeist einen klima- und umweltrelevanten Zusatznutzen aufweisen: eine möglichst vollständige energetische Verwertung der Gülle aus der Tierhaltung sowie Biogassubstrate aus Blühstreifen, Blühmischungen, (mehrjährigen) Blütenpflanzen, Zwischen-/Folgefrüchten, Fruchtfolgen usw., die Monokulturen vorbeugen und das Spektrum des landwirtschaftlichen Ackerbaus erweitern.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur EEG-Reform: Ausbau der Erneuerbaren Energien voranbringen
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Drucksache 202/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Verringerung des Exports von Plastikmüll - Antrag des Landes Niedersachsen -
... "4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich im Rahmen der kommenden* EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands und darüber hinaus für eine zügige Übernahme der Änderungen des Basler
1. Zu Nummer 4, Nummer 5
2. Zu Nummer 5
3. Zu Nummer 5a - neu -
4. Zu Nummer 6
5. Zu Nummer 6
6. Zu Nummer 8 - neu -
7. Zu Nummer 8 - neu -
Drucksache 295/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Stunde Europas - Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen COM(2020) 456 final
... Mit dem Übergang zur Klimaneutralität besteht das Risiko, dass die Abhängigkeit von verfügbaren fossilen Brennstoffen durch die Abhängigkeit von anderen, nichtenergetischen Rohstoffen ersetzt wird, ein Bereich, in dem der globale Wettbewerb immer intensiver wird. Durch Abfallvermeidung, Förderung des Recyclings und verstärkte Verwendung von Sekundärrohstoffen kann ein Beitrag dazu geleistet werden, diese Abhängigkeit zu verringern. Neue Investitionen in Recycling werden dazu beitragen, strategische Sekundärrohstoffe bereitzustellen. Im Rahmen eines neuen Aktionsplans für kritische Rohstoffe wird auch untersucht, wie wichtige Märkte für elektronische Mobilität, Batterien, erneuerbare Energien, Arzneimittel, Luft- und Raumfahrt, Verteidigung und digitale Anwendungen nachhaltig gestärkt werden können. Dies wird durch die vollständige Umsetzung des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft unterstützt.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die ANATOMIE der WIRTSCHAFTSKRISE
3. INVESTITIONEN in die NÄCHSTE Generation
Die Gelder beschaffen
Die Gelder investieren
4. SCHÄDEN BEHEBEN und Perspektiven für die NÄCHSTE Generation ERÖFFNEN: die politischen Grundlagen
4.1. Der Grüne Deal der EU: die Wachstumsstrategie der EU
4.2 Ein vertiefter und stärker digital geprägter Binnenmarkt
4.3. Ein fairer und inklusiver Wiederaufbau
5. Die WIDERSTANDSFÄHIGKEIT der Union und des Binnenmarkts STÄRKEN
5.1. Offene strategische Autonomie und leistungsfähige Wertschöpfungsketten
5.2. Stärkere Koordinierung im Bereich der öffentlichen Gesundheit und verbessertes Krisenmanagement
6. EIN WIEDERAUFBAU auf der Grundlage der WERTE und Grundrechte der EU
7. EIN STÄRKERES Europa in der WELT
8. Fazit - die STUNDE EUROPAS
Drucksache 88/3/20
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
... Zu Artikel 1 Nummer 28 (§ 62a Absatz 1 Satz 1 KrWG
Drucksache 135/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft - Für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa - COM(2020) 98 final
... Er befürwortet weitere Initiativen zur Verringerung des Ressourcenverbrauchs und des Abfallaufkommens. Er teilt die Ansicht der Kommission, dass die Ausweitung der Kreislaufwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der europäischen Klimaschutzziele leisten muss.
Drucksache 212/20
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates zur EEG-Reform: Ausbau der Erneuerbaren Energien voranbringen
... Um die vorhandenen wirtschaftlich verfügbaren Potenziale biogener Rest- und Abfallstoffe auch aus der Landwirtschaft besser zu erschließen, sind Regelungen erforderlich, die zumeist einen klima- und umweltrelevanten Zusatznutzen aufweisen: eine möglichst vollständige energetische Verwertung der Gülle aus der Tierhaltung sowie Biogassubstrate aus Blühstreifen, Blühmischungen, (mehrjährigen) Blütenpflanzen, Zwischen-/ Folgefrüchten, Fruchtfolgen, usw., die Monokulturen vorbeugen und das Spektrum des landwirtschaftlichen Ackerbaus erweitern.
Drucksache 28/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa - Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal - COM(2020) 21 final
... 9. Der Bundesrat betont, dass der Übergang zu einer klimaneutralen Kreislaufwirtschaft ein wichtiges politisches Ziel ist und begrüßt, dass das Europäische Parlament am 15. Januar 2020 eine Entschließung (P9_TA-PROV (2020)0005) zum europäischen Grünen Deal mit großer Mehrheit angenommen hat. Der Bundesrat begrüßt, dass gleichzeitig ein ehrgeiziger Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft sowie Anreize für Innovationen, für nachhaltige Unternehmen und Märkte für klimaneutrale, kreislauforientierte schadstofffreie Produkte gefordert werden. Hierfür sollten beispielsweise auch Maßnahmen der öffentlichen Abfallentsorgung im Rahmen der Daseinsvorsorge förderfähig werden und die Mitgliedstaaten bei Beihilfen für die Kreislaufwirtschaft (unter anderem Maßnahmen zu Recycling, Wiederverwendung von Abwärme, Wiederverwendung von CO
Drucksache 88/2/20
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
... Zu Artikel 1 Nummer 28 (§ 62a KrWG
Zu Artikel 1 Nummer 28
‚Artikel 2a Änderung des Chemikaliengesetzes
§ 16f Mitteilungspflicht für Lieferanten
Drucksache 160/2/20
Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis
Zu Artikel 2 Nummer 11
§ 28 Übergangsvorschriften
Drucksache 266/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
... Für den Zeitraum 2021 und 2022 sind die Pflichten zur Abgabe von Zertifikaten auf die Hauptbrennstoffe (Ottokraftstoffe, Diesel, Erdgas, Heizöl) beschränkt, erfassen bspw. noch nicht Emissionen aus der Abfallverbrennung, von Ersatzbrennstoffen oder von Kohle im Hausbrand.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Befristung; Evaluierung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 5178, BMU: Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
II.2 Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 28/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa - Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal - COM(2020) 21 final
... 3. Der Bundesrat betont, dass der Übergang zu einer klimaneutralen Kreislaufwirtschaft ein wichtiges politisches Ziel ist und begrüßt, dass das Europäische Parlament am 15. Januar 2020 eine Entschließung (P9_TA-PROV (2020)0005) zum europäischen Grünen Deal mit großer Mehrheit angenommen hat. Der Bundesrat begrüßt, dass gleichzeitig ein ehrgeiziger Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft sowie Anreize für Innovationen, für nachhaltige Unternehmen und Märkte für klimaneutrale, kreislauforientierte schadstofffreie Produkte gefordert werden. Hierfür sollten beispielsweise auch Maßnahmen der öffentlichen Abfallentsorgung im Rahmen der Daseinsvorsorge förderfähig werden und die Mitgliedstaaten bei Beihilfen für die Kreislaufwirtschaft (unter anderem Maßnahmen zu Recycling, Wiederverwendung von Abwärme, Wiederverwendung von CO
Drucksache 88/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
... 1. Zu Artikel 1 Nummer 4 (§ 3 KrWG
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 KrWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe g § 3 Absatz 25a Satz 1 und 2 KrWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 5 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 KrWG
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c - neu - § 5 Absatz 3 - neu - KrWG
5. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 7 Absatz 5 - neu - KrWG
6. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d § 9 Absatz 5 - neu - KrWG
7. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 14 Absatz 1 KrWG
8. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - § 18 Absatz 8 - neu - KrWG
9. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KrWG
10. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KrWG
11. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 20 Absatz 3 Satz 2 und 4 KrWG
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 1 KrWG
13. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 3 KrWG
14. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 5a - neu - KrWG
15. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 4 Satz 1 KrWG
16. Zu Artikel 1 Nummer 18 §§ 23, 24 und 25 KrWG
17. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 3 KrWG
18. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 4 KrWG
19. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 9 KrWG
20. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 1, Absatz 3 Satz 2, Satz 3, Absatz 4 Satz 2 - neu -, § 26a Absatz 2 Satz 1, Satz 2, Absatz 3, Absatz 4, Absatz 5 - neu - KrWG
21. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a1 - neu - § 30 Absatz 4 Satz 2 - neu - KrWG
22. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 30 Absatz 6 KrWG
23. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 30 Absatz 6 Nummer 2 Buchstabe c - neu - KrWG
24. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 30 Absatz 6 Nummer 3 KrWG
25. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 30 Absatz 6 Nummer 5 Buchstabe b KrWG
26. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe ff § 30 Absatz 6 Nummer 9 KrWG
27. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 33 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c KrWG
28. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 33 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe h KrWG
29. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 47a - neu - KrWG
§ 47a Die Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken, Bauwerken, Fahrzeugen, Schiffen und Anlagen nach § 95 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 3 StrlSchG haben zu dulden, dass Behörden, eingesetzte Kräfte und andere beim Einsatz dienstlich anwesende Personen ihre Grundstücke, Bauwerke, Fahrzeuge, Schiffe und Anlagen nach § 95 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 3 StrlSchG betreten und benutzen, soweit dies zur Bewältigung eines nach § 95 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG vorliegenden Notfalls erforderlich ist. Soweit erforderlich, können die nach Satz 1 Betroffenen und deren dafür notwendiges Personal in Anspruch genommen werden. Die §§ 178, 179 in Verbindung mit §§ 17 und 19 des Atomgesetzes bleiben unberührt. ‘
30. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 62a KrWG
‚Artikel 2a Änderung des Chemikaliengesetzes
§ 16f Mitteilungspflicht für Lieferanten
31. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe 0a - neu - § 72 Absatz 1 Satz 2 KrWG
32. Zu Artikel 1 Nummer 33 Anlage 5 Nummer 2 KrWG
33. Zu Artikel 1 Nummer 33 Anlage 5 Nummer 16 - neu - zu § 6 Absatz 3 KrWG
34. Zu Artikel 2a - neu - § 22 Absatz 5 Satz 1 VerpackG
‚Artikel 2a Änderung des Verpackungsgesetzes
35. Zu Artikel 3 Absatz 5 § 12 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 4 Satz 1, Satz 2 NachweisV
Drucksache 202/20
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates zur Verringerung des Exports von Plastikmüll
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass nach Änderung des Basler
Drucksache 160/5/20
Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis
Drucksache 91/20
U - Wi
Verordnung der Bundesregierung
... Zweite Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Altölverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Nachhaltigkeitsaspekte
VI. Gleichstellung von Mann und Frau
VII. Erfüllungsaufwand
1. Gesamtergebnis
2. Vorgaben
3. Prozesse
Zu Nummer 3
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 13
VIII. Weitere Kosten
IX. Demographie-Check
X. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 2
Drucksache 268/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung , Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz - BinSchAbfÜbkAG )
... (Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz -
1. Zu § 2 Absatz 5 Satz 2 BinSchAbfÜbkAG
2. Zu § 2 Absatz 6 BinSchAbfÜbkAG
3. Zu § 2 Absatz 10 - neu - BinSchAbfÜbkAG
4. Zu § 3 Absatz 2 BinSchAbfÜbkAG
5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4
Zu § 3
6. Zu § 4 Absatz 3 Nummer 5 BinSchAbfÜbkAG
7. Zu § 17 Absatz 1 Nummern 1 und 2, Absatz 2, Absatz 3 BinSchAbfÜbkAG
8. Zu § 17 Absatz 6 BinSchAbfÜbkAG
9. Zu § 17 Absatz 7 BinSchAbfÜbkAV
10. Zu § 18 Absatz 1 Nummer 4 BinSchAbfÜbkAV
11. Zu § 18 Absatz 5 und § 22 Absatz 2 Nummer 1 BinSchAbfÜbkAG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 268/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung , Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz - BinSchAbfÜbkAG )
... (Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz -
1. Zu § 2 Absatz 5 Satz 2 BinSchAbfÜbkAG
2. Zu § 2 Absatz 6 BinSchAbfÜbkAG
3. Zu § 3 Absatz 2 BinSchAbfÜbkAG
4. Zu § 4 Absatz 3 Nummer 5 BinSchAbfÜbkAG
5. Zu § 17 Absatz 1 Nummern 1 und 2, Absatz 2, Absatz 3 BinSchAbfÜbkAG
6. Zu § 17 Absatz 6 BinSchAbfÜbkAG
7. Zu § 17 Absatz 7 BinSchAbfÜbkAG
8. Zu § 18 Absatz 1 Nummer 4 BinSchAbfÜbkAG
9. Zu § 18 Absatz 5 und § 22 Absatz 2 Nummer 1 BinSchAbfÜbkAG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 160/1/20
Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 3 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 AVV
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Nummer 2.2.1 der Anlage zu § 2 Absatz 1 AVV
3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 1 Absatz 2 Nummer 5 Buchstabe b DepV
4. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe c § 7 Absatz 3 Satz 1 DepV
5. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b § 8 Absatz 2 Satz 3 DepV
6. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe d § 8 Absatz 11 Satz 2 DepV
7. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe a § 10 Absatz 2 Satz 2 DepV
8. Hauptempfehlung zu Ziffer 9
Zu Artikel 2 Nummer 7a
9. Hilfsempfehlung zu Ziffer 8
Zu Artikel 2 Nummer 7a
10. Zu Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe c Anhang 1 Nummer 2.2 DepV
11. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe c Anhang 3 Tabelle 2 DepV
12. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe d Anhang 3 Tabelle 2 Fußnote 2a DepV
13. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe b Anhang 4 Nummer 2 Satz 1 und Satz 1a - neu - DepV
14. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe c Anhang 4 Nummer 3 Satz 2 DepV
15. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe c Anhang 4 Nummer 3 Satz 3 DepV
16. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe k Anhang 4 Nummer 3.2.2 DepV
17. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe s Anhang 4 Nummer 3.2.15 DepV
18. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe u Anhang 4 Nummer 3.3.1 Satz 1 DepV
19. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe v Doppelbuchstabe aa Anhang 4 Nummer 4 DepV
20. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe w Doppelbuchstabe dd - neu - Anhang 4 Nummer 5 Ziffer 5 DepV
21. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Anhang 5 Nummer 2.2 Satz 2 DepV
22. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe b Anhang 5 Nummer 3.1 Nummer 1 DepV
23. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa Anhang 5 Nummer 3.2 Fußnote 1 Satz 2 DepV
24. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb Anhang 5 Nummer 3.2 Fußnote 4 Satz 4 DepV
Drucksache 202/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Verringerung des Exports von Plastikmüll
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass nach Änderung des Basler
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Verringerung des Exports von Plastikmüll
Drucksache 455/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung - AVV GeA)
... Das nationale Bewertungsverfahren PHYLIB bedarf der fachlichen Überarbeitung. Die fachlich notwendige Überarbeitung von PHYLIB erfolgt 2020/2021 und ist im Rahmen des Länderfinanzierungsprogramms Wasser, Boden und Abfall-Projekt O6.20 "Anpassung des Fließgewässer-Bewertungsverfahrens für Makrophyten und Phytobenthos an die Anforderungen von Bewertungspraxis und Maßnahmenplanung" für die Jahre 2020/21 vorgesehen.
1. Zu § 4 Absatz 2 AVV GeA
2. Zu § 4 Absatz 2 AVV GeA
3. Zu § 14 Absatz 2 Nummer 2 AVV GeA
4. Zu § 16 Absatz 2 AVV GeA
5. Zu § 18 Absatz 1 Satz 2 AVV GeA
6. Zu § 18 Absatz 2 Satz 2 AVV GeA
7. Zu § 19 Absatz 4 - neu - AVV GeA
8. Zu Anlage 1 Nummer 1 Absatz 3 Satz 3 AVV GeA
9. Zu Anlage 1 Nummer 1 Absatz 6 Satz 1 AVV GeA
10. Zu Anlage 1 Nummer 2 AVV GeA
11. Zu Anlage 2 Nummer 1 Buchstabe b Satz 1 AVV GeA
12. Zu Anlage 2 Nummer 1 Buchstabe c Satz 1, Satz 1a - neu - AVV GeA
13. Zu Anlage 3 Abschnitt Denitrifikation im Boden ND Absatz 3 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - AVV GeA
14. Zu Anlage 3 Abschnitt Sickerwasserrate Qsw Satz 3 und Satz 4 - neu - AVV GeA
15. Zu Anlage 4 Absatz 3 Satz 4 AVV GeA
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Drucksache 88/4/20
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
... Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d (§ 3 Absatz 7b KrWG
Drucksache 88/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
... Dies gilt insbesondere für die vorgesehene Vielzahl qualifiziert abzuhandelnder Aspekte bei abfallwirtschaftlichen Plan- bzw. Programmverfahren - mit Rückwirkungen für die Binnenbeteiligungen innerhalb der Länder:
1. Zur Eingangsformel
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c - neu - § 2 Absatz 2 Nummer 11 KrWG
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 KrWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe g § 3 Absatz 25a Satz 1 und 2 KrWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe g § 3 Absatz 25a Satz 3 - neu - KrWG
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 5 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 KrWG
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c - neu - § 5 Absatz 3 - neu - KrWG
8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6 Absatz 2 Satz 3 Nummer 5 - neu - KrWG
9. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 7 Absatz 5 - neu - KrWG
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d § 9 Absatz 5 - neu - KrWG
11. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 14 Absatz 1 KrWG
12. Hauptempfehlung zu Ziffer 13.
Zu Artikel 1 Nummer 15a
13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12.*
Zu Artikel 1 Nummer 15a
14. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 20 Absatz 2 KrWG
15. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KrWG
16. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KrWG
17. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 20 Absatz 3 Satz 2 und 4 KrWG
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
18. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 1 KrWG
19. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 2 KrWG
20. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 3 KrWG
21. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 3 KrWG
22. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 5a - neu - KrWG
23. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 4 Satz 1 KrWG
24. Zu Artikel 1 Nummer 18 §§ 23, 24 und 25 KrWG
25. Zu Artikel 1 Nummer 18 §§ 23 und 24 KrWG
26. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 24 Nummer 3 KrWG
27. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 24 Nummer 4 Buchstabe b KrWG
28. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 24 Nummer 5a - neu - KrWG
29. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 24 Nummer 6a - neu - KrWG
30. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 3 KrWG
31. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 4 KrWG
32. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 9 KrWG
33. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 1, Absatz 3 Satz 2, Satz 3, Absatz 4 Satz 2 - neu -, § 26a Absatz 2 Satz 1, Satz 2, Absatz 3, Absatz 4, Absatz 5 - neu - KrWG
34. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Satz 2 KrWG
35. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 4 KrWG
36. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 4 Nummer 4 KrWG
37. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a1 - neu - § 30 Absatz 4 Satz 2 - neu - KrWG
38. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 30 Absatz 6 KrWG
39. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 30 Absatz 6 Nummer 2 Buchstabe c - neu - KrWG
40. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 30 Absatz 6 Nummer 3 KrWG
41. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 30 Absatz 6 Nummer 5 Buchstabe b KrWG
42. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe ff § 30 Absatz 6 Nummer 9 KrWG
43. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 33 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c KrWG
44. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 33 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe h KrWG
45. Zu Artikel 1 Nummer 21a - neu - § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2a - neu - KrWG
46. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 45 KrWG
47. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 47a - neu - KrWG
§ 47a
48. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 62a KrWG
‚Artikel 2a Änderung des Chemikaliengesetzes
§ 16f Mitteilungspflicht für Lieferanten
49. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe 0a - neu - § 72 Absatz 1 Satz 2 KrWG
50. Zu Artikel 1 Nummer 33 Anlage 5 Nummer 2 KrWG
51. Zu Artikel 1 Nummer 33 Anlage 5 Nummer 16 - neu - zu § 6 Absatz 3 KrWG
52. Zu Artikel 2a - neu - § 22 Absatz 5 Satz 1 VerpackG
‚Artikel 2a Änderung des Verpackungsgesetzes
53. Zu Artikel 3 Absatz 5 § 12 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 4 Satz 1, Satz 2 NachweisV
Drucksache 160/3/20
Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis
Drucksache 266/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
... Die Anlage 1 erfasst auch Anlagen zur Verbrennung gefährlicher Abfälle und von Siedlungsabfällen. Diese sind ausdrücklich aus dem EU-Emissionshandel ausgenommen. Grund war, dass diese Art der Abfallbeseitigung als unter dem Strich ökologisch vorzugswürdig nicht besonders belastet werden sollte. Die Anlageneffizienz wird durch fachspezifische Sonderregelungen gewährleistet. Die Belastung der genannten Anlagen mit dem Emissionszertifikatehandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz läuft dieser ökologisch motivierten Zielsetzung zuwider. Sie verkehrt diese Zielsetzung sogar, da zu erwarten ist dass die in Rede stehenden Anlagen nach dem Emissionszertifikatehandel nunmehr höheren Belastungen ausgesetzt sind als wenn sie dem EU-Emissionshandel unterlägen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 6 - neu - BEHG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 10 Absatz 5 - neu - BEHG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 11 Absatz 1 Satz 3a - neu - BEHG *
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 11 Absatz 3 BEHG *
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - Satz 1 Nummer 2 der Anlage 1 zu § 2 Absatz 1 BEHG
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - Satz 3 der Anlage 1 zu § 2 Absatz 1 BEHG
7. Zum Gesetzentwurf allgemein
8. Zum Gesetzentwurf allgemein
9. Zum Gesetzentwurf allgemein
10. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 91/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Zweite Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Bestimmungen zur Altölentsorgung
Zweite Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 1 AltölV
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 2 AltölV
3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe
4. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b Nummer 1.8 der Anlage 2 zu § 5 Absatz 3 AltölV
Zu Artikel 1 Nummer 9
Drucksache 531/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
... "c) Abfallströme, für die besondere Gesetze über das Inverkehrbringen und die Rücknahme bestimmter Abfallströme oder auf Grund dieser Gesetze erlassener Rechtsverordnungen gelten,".
§ 26a Freistellung von Nachweispflichten bei freiwilliger Rücknahme gefährlicher Abfälle.
‚Artikel 3 Änderung des Verpackungsgesetzes
‚Artikel 4 Änderung des Chemikaliengesetzes
§ 16f Informationspflicht der Lieferanten
Drucksache 29/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang - COM(2020) 22 final
... g) Investitionen in die Förderung der Kreislaufwirtschaft, unter anderem durch Abfallvermeidung, -reduzierung, Ressourceneffizienz, Wiederverwendung, Reparatur und Recycling;
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Der Fonds für einen gerechten Übergang
Planung des Fonds für einen gerechten Übergang
Komplementarität mit der InvestEU-Regelung für einen gerechten Übergang und der Darlehensfazilität der EIB für den öffentlichen Sektor
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
- Lehren aus der Umsetzung ausgewählter Initiativen für den Übergang
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Spezifisches Ziel
Artikel 3 Geografischer Anwendungsbereich und Mittelausstattung des JTF im Rahmen des Ziels Investitionen in Beschäftigung und Wachstum
Artikel 4 Umfang der Unterstützung
Artikel 5 Ausschluss vom Anwendungsbereich
Artikel 6 Planung der JFT-Mittel
Artikel 7 Territorialer Plan für einen gerechten Übergang
Artikel 8 Indikatoren
Artikel 9 Finanzkorrekturen
Artikel 10 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 11 Inkrafttreten
Finanzbogen
ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang
Anhang I Methode für die ZUWEISUNG von Mitteln des FONDS für einen GERECHTEN ÜBERGANG
Anhang II MUSTER für TERRITORIALE PLÄNE für einen GERECHTEN ÜBERGANG
1. Überblick über den Prozess des Übergangs und der Ermittlung der am stärksten negativ betroffenen Gebiete innerhalb des Mitgliedstaats Textfeld [12000]
1.1 Überblick über den erwarteten Prozess des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit den Zielen der nationalen Energie- und Klimapläne und anderer bestehender Pläne für den Übergang, mit einem Zeitplan für die Einstellung oder Einschränkung von Tätigkeiten wie Steinkohle- und Braunkohleabbau oder Kohleverstromung
1.2 Ermittlung der voraussichtlich am stärksten negativ betroffenen Gebiete und Begründung dieser Wahl mit der entsprechenden Schätzung der wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Begleiterscheinungen auf der Grundlage des Überblicks in Abschnitt 1.1
2. Bewertung der Herausforderungen des Übergangs für jedes ermittelte Gebiet
2.1 Bewertung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Begleiterscheinungen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft
2.2 Entwicklungsbedarf und -ziele bis 2030 im Hinblick auf die Verwirklichung der Klimaneutralität
2.3 Kohärenz mit anderen nationalen, regionalen oder territorialen Strategien und Plänen
2.4 Arten der geplanten Vorhaben
2.5 Programmspezifische Output- oder Ergebnisindikatoren
Tabelle
Tabelle
3. Governancemechanismsen
3.1. Partnerschaft
3.3. Koordinierungs- und Überwachungsstelle n
Anhang III REGIONALPOLITISCHE Gemeinsame OUTPUTINDIKATOREN (RCO) und REGIONALPOLITISCHE Gemeinsame ERGEBNISINDIKATOREN (RCR) für den FONDS für einen GERECHTEN ÜBERGANG2
Drucksache 28/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa - Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal - COM(2020) 21 final
... Auch über die Einnahmenseite wird der EU-Haushalt zur Erreichung von Klimaschutzzielen beitragen. Im Mai 2018 legte die Kommission einen Vorschlag für einen Eigenmittelbeschluss vor, der eine Reihe neuer Eigenmittelkategorien vorsah. Eines der Schlüsselelemente dieses Vorschlags sind die Eigenmittel aus Zahlungen für nicht recycelte Verpackungsabfälle aus Kunststoff, die zu den in der Abfallstrategie definierten EU-weiten Zielen beitragen werden. Darüber hinaus sollen nach dem Vorschlag der Kommission 20 % der Einnahmen aus Versteigerungen im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS) dem EU-Haushalt als Eigenmittel zugewiesen werden.
Mitteilung
1. Einleitung
Abbildung 1 - Der Investitionsplan im Rahmen des europäischen Grünen Deals
Abbildung 2 - Der Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa
2. Die INVESTITIONSHERAUSFORDERUNG
3. Finanzierung: MOBILISIERUNG NACHHALTIGER INVESTITIONEN aus ALLEN QUELLEN
Abbildung 3 - Finanzierungselemente im Rahmen des Investitionsplans für ein zukunftsfähiges Europa, die im Verlauf des nächsten Jahrzehnts7 mindestens 1 Billion EUR erreichen
3.1. Ehrgeizigere Zielsetzungen beim EU-Haushalt und bei damit verbundenen Programmen
3.2. Mobilisierung privater Investitionen durch InvestEU
3.3. Beitrag der Europäischen Investitionsbank und Einbeziehung weiterer Finanzinstitute
4. Voraussetzungen SCHAFFEN: EIN Rahmen für Künftige öffentliche und PRIVATE INVESTITIONEN
4.1. Das nachhaltige Finanzwesen in den Mittelpunkt des Finanzsystems rücken
4.2. Orientierungshilfen und geeignete Mittel für nachhaltige Investitionen für den öffentlichen Sektor
4.3. Schaffung von Voraussetzungen für nachhaltige Investitionen durch einen geeigneten Beihilferahmen
4.3.1. Mehr Spielraum bei staatlichen Beihilfen für den Übergang hin zu klimaneutralen Produktionsverfahren
4.3.2. Beihilfen für energieeffizientere Gebäude
4.3.3. Beihilfen für Fernwärme
4.3.4. Beihilfen für die Schließung von Kohlekraftwerken
4.3.5. Beihilfen für die Kreislaufwirtschaft
5. DURCHFÜHREN: Entwicklung einer PIPELINE NACHHALTIGER Projekte
5.1.1. Behörden unterstützen
5.1.2. Projektträger unterstützen
5.1.3. Gewährleistung von Kohärenz und Sichtbarkeit
6. EIN Mechanismus für einen GERECHTEN ÜBERGANG
Abbildung 4 - Finanzierung des Mechanismus für einen gerechten Übergang
6.1. 1. Säule: Der Fonds für einen gerechten Übergang
6.2. Säule 2: Eine spezielle Regelung zur Gewährleistung eines gerechten Übergangs für Regionen im Rahmen des Fonds InvestEU
6.3. 3. Säule: Darlehensfazilität der Europäischen Investitionsbank-Gruppe für den öffentlichen Sektor
6.4. Technische Hilfe und Beratung
7. Schlussfolgerung und NÄCHSTE Schritte
Drucksache 268/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung , Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz - BinSchAbfÜbkAG )
... (Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz -
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
2 Inhaltsübersicht
§ 1 Räumlicher Geltungsbereich und Geltung der Begriffsbestimmungen
§ 2 Pflicht zur Einrichtung und zum Betrieb von Annahmestellen
§ 3 Vereinbarungen über gemeinsam zu nutzende Annahmestellen
§ 4 Bedarfsplan für gemeinsam zu nutzende Annahmestellen
§ 5 Weitere Entsorgung durch Annahmestellen nach der Annahme
§ 6 Allgemeine Auskunftspflichten
§ 7 Besondere Pflichten des Betreibers einer Bunkerstelle
§ 8 Besondere Pflichten des Schiffsbetreibers
§ 9 Besondere Pflichten der Betreiber der Annahmestellen und der Ladungsempfänger
§ 10 Besondere Pflichten des Schiffsführers
§ 11 Pflichten für Schiffsführer von Fahrzeugen, die kein Gasöl als Kraftstoff benutzen oder Gasöl außerhalb des Anwendungsbereiches der Anlage 1 zum Übereinkommen tanken
§ 12 Pflichten von Dritten, die mit der Annahme von Schiffbetriebsabfällen oder Dämpfen beauftragt wurden
§ 13 Ordnungswidrigkeitendatei
§ 14 Zuständige Behörden für Aufgaben des Bundes
§ 15 Zuständige Behörden der Länder
§ 16 Gleichwertigkeiten
§ 17 Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörden, Mitwirkungspflicht
§ 18 Verordnungsermächtigungen
§ 19 Übertragung von Aufgaben
§ 20 Datenübermittlung und Datenaustausch
§ 21 Befreiung der innerstaatlichen Institution von der Körperschaftssteuer
§ 22 Bußgeldvorschriften
§ 23 Übergangsbestimmungen
§ 24 Zeitliche Anwendungsvorschrift
§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen KMU
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
aa Einmaliger Erfüllungsaufwand
bb Jährlicher Erfüllungsaufwand
b Erfüllungsaufwand der Verwaltung
aa Einmaliger Erfüllungsaufwand auf Bundesebene
bb Einmaliger Erfüllungsaufwand auf Landesebene einschließlich Kommunen
cc Jährlicher Erfüllungsaufwand des Bundes
dd Jährlicher Erfüllungsaufwand der Länder einschließlich Kommunen
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Anlage Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4925, BMVI: Entwurf eines Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
Einmaliger Erfüllungsaufwand
Jährlicher Erfüllungsaufwand
5 Verwaltung
II.2. ‚One in one Out‘-Regel
II.3. Evaluierung
II.4. KMU-Betroffenheit
III. Ergebnis
Drucksache 532/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Batteriegesetz es
Erstes Gesetz zur Änderung des Batteriegesetz
Drucksache 88/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
... Am 4. Juli 2018 ist das EU-Legislativpaket zur Kreislaufwirtschaft in Kraft getreten. Gegenstand des Legislativpaketes sind Novellierungen der wesentlichen abfallrechtlichen Regelungen. Dazu zählen neben der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
§ 7a Chemikalien- und Produktrecht
§ 9 Getrennte Sammlung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung.
§ 9a Vermischungsverbot und Behandlung gefährlicher Abfälle
§ 11 Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme.
§ 21 Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen
§ 23 Produktverantwortung
§ 24 Anforderungen an Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungen, Beratung, Information und Obhutspflicht
§ 25 Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten, die Wiederverwendung, die Verwertung und die Beseitigung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle, Kostenbeteiligungen für die Reinigung der Umwelt - Obhutspflicht
§ 26 Freiwillige Rücknahme, Wahrnehmung der Produktverantwortung
§ 26a Freistellung von Nachweis- und Erlaubnispflichten bei freiwilliger Rücknahme gefährlicher Abfälle
§ 62a Informationspflicht der Lieferanten
Anlage 5 (zu § 6 Absatz 3) Beispiele für wirtschaftliche Instrumente und andere Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Anwendung der Abfallhierarchie
Artikel 2 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
Artikel 3 Folgeänderungen
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
1. Gesamtergebnis
2. Vorgaben und Prozesse
a Vorgaben
b Prozesse
3. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 11
Zu Nummer 22
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 30
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu den aufgeführten Abfallfraktionen im Einzelnen:
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 27
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 34
Zu Nummer 32
VII. Weitere Kosten
1. Gesamtergebnis
2. Im Einzelnen
VIII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Buchstabe b
Buchstabe c
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
5 Allgemeines
Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu § 23
1. § 23 Absatz 1
2. § 23 Absatz 2
§ 23 Absatz 2 Nummer 1
§ 23 Absatz 2 Nummer 2
§ 23 Absatz 2 Nummer 3
§ 23 Absatz 2 Nummer 4
§ 23 Absatz 2 Nummer 5
§ 23 Absatz 2 Nummer 6
§ 23 Absatz 2 Nummer 7
§ 23 Absatz 2 Nummer 8
§ 23 Absatz 2 Nummer 9
§ 23 Absatz 2 Nummer 10
Zu § 24
§ 24 Nummer 1
§ 24 Nummer 2
§ 24 Nummer 3
§ 24 Nummer 4
§ 24 Nummer 5
§ 24 Nummer 6
§ 24 Nummer 7
§ 24 Nummer 8
§ 24 Nummer 9
§ 24 Nummer 10
Zu § 25
§ 25 Absatz 1 Nummer 1
§ 25 Absatz 1 Nummer 2
§ 25 Absatz 1 Nummer 3
§ 25 Absatz 1 Nummer 4
§ 25 Absatz 1 Nummer 5
§ 25 Absatz 1 Nummer 6
§ 25 Absatz 1 Nummer 7
§ 25 Absatz 1 Nummer 8
§ 25 Absatz 1 Nummer 9
§ 25 Absatz 2 Nummer 1
§ 25 Absatz 2 Nummer 2
§ 25 Absatz 2 Nummer 3
§ 25 Absatz 2 Nummer 4
§ 25 Absatz 2 Nummer 5
§ 25 Absatz 2 Nummer 6
§ 25 Absatz 2 Nummer 7
§ 25 Absatz 2 Nummer 8
§ 25 Absatz 2 Nummer 9
§ 25 Absatz 2 Nummer 10
§ 25 Absatz 2 Nummer 11
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4890, BMU: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
11.2 Erfüllungsaufwand
11.3 Weitere Kosten
11.4 Umsetzung von EU-Recht
11.5. One in one out-Regel
11.6 Evaluation
III. Ergebnis
Drucksache 139/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische Investitionsbank und die Euro-Gruppe: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie - COM(2020) 112 final
... 1 Diese Produkte werden nicht nur für den Schutz vor COVID-19 benötigt, sondern auch für Angehörige der Gesundheitsberufe, die in anderen Bereichen der medizinischen Versorgung tätig sind (Notfallmedizin, chronische Krankheiten, Infektionen, Onkologie, Chirurgie, Körperpflege usw.) oder für Fachkräfte und Personen, die bestimmte industrielle und handwerkliche Tätigkeiten verrichten (z.B. im Umweltschutz, in der Abfallbehandlung, für sonstige chemische und biologische Prozesse usw.).
1. Einleitung
2. SOZIOÖKONOMISCHE Auswirkungen
3. Gewährleistung der Solidarität IM Binnenmarkt
3.1. LIEFERUNG medizinischer AUSRÜSTUNG
3.2. Verkehr
3.3. TOURISMUS
4. MOBILISIERUNG des EU-HAUSHALTS und der Europäischen INVESTITIONSBANK-GRUPPE
4.1. LIQUIDITÄTSMAßNAHMEN: Unterstützung für Unternehmen, Sektoren und Regionen
AUFRECHTERHALTUNG des LIQUIDITÄTSFLUSSES in die Wirtschaft - BANKENSEKTOR
4.2. ABMILDERUNG der Auswirkungen auf die BESCHÄFTIGUNG
4.3. die INVESTITIONSINITIATIVE zur Bewältigung der CORONAKRISE
5. Staatliche Beihilfen
6. VOLLE AUSSCHÖPFUNG der FLEXIBILITÄT des EU-FISKALRAHMENS
7. Schlussfolgerung
ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische INVESTITIONSBANK und die EURO-GRUPPE: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie
Anhang 1 - die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-PANDEMIE
Abbildung 1: Geschätzte Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Wirtschaft der EU: Szenario für 2020
Anhang 2 - Nationale MAẞNAHMEN für MEDIZINISCHE Produkte und Geräte sowie PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
1. Kontext und Notwendigkeit eines gemeinsamen Ansatzes
2. Rechtsrahmen für restriktive Nationale MAẞNAHMEN
Anhang 3 - Staatliche Beihilfen
Drucksache 160/20 (Beschluss)
Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung und der Deponieverordnung
A Änderungen
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 3 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 AVV
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Nummer 2.2.1 der Anlage zu § 2 Absatz 1 AVV
3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 1 Absatz 2 Nummer 5 Buchstabe b DepV
4. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe c § 7 Absatz 3 Satz 1 DepV
5. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b § 8 Absatz 2 Satz 3 DepV
6. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe d § 8 Absatz 11 Satz 2 DepV
7. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe a § 10 Absatz 2 Satz 2 DepV
8. Zu Artikel 2 Nummer 7a - neu - § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 DepV
9. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe c Anhang 3 Tabelle 2 DepV
10. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe d Anhang 3 Tabelle 2 Fußnote 2a DepV
11. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe b Anhang 4 Nummer 2 Satz 1 und Satz 1 Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe b ist wie folgt zu fassen: ‚b Nummer 2 wird wie folgt geändert:
12. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe c Anhang 4 Nummer 3 Satz 2 DepV
13. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe c Anhang 4 Nummer 3 Satz 3 DepV
14. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe k Anhang 4 Nummer 3.2.2 DepV
15. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe s Anhang 4 Nummer 3.2.15 DepV
16. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe u Anhang 4 Nummer 3.3.1 Satz 1 DepV
17. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe v Doppelbuchstabe aa Anhang 4 Nummer 4 DepV
18. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe w Doppelbuchstabe dd - neu - Anhang 4 Nummer 5 Ziffer 5 DepV
19. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe b Anhang 5 Nummer 3.1 Nummer 1 DepV
20. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa Anhang 5 Nummer 3.2 Fußnote 1 Satz 2 DepV
21. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb Anhang 5 Nummer 3.2 Fußnote 4 Satz 4 DepV
22. Zu Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 3 Inkrafttreten
B Entschließung
Drucksache 265/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Batteriegesetz es
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Batteriegesetz
1. Zu Artikel 1 Nummer 1
§ 01 Ziel des Gesetzes
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe 0a - neu - § 2 Absatz 11 BattG
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 Absatz 1 Satz 1 BattG
4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 BattG
5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7a Absatz 2 - neu - BattG
6. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 9 Absatz 1 Satz 4 BattG
7. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 13 Absatz 3 - neu - BattG
Zu Satz 1:
Zu Satz 2:
Zu Satz 3:
8. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 15 Absatz 3 Satz 2a - neu - BattG
9. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 15 Absatz 3a - neu - BattG
10. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 18 Absatz 3 Satz 4 Nummer 1 BattG
11. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 1 Satz 2 BattG
12. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 BattG
13. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 26 Absatz 2 Satz 1 BattG
14. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe e - neu - und Buchstabe f - neu - § 27 Nummer 5 - neu - und Nummer 6 - neu - BattG
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
15. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii § 29 Absatz 1 Nummer 14a BattG
16. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe kk - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 17a - neu - BattG
17. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 98/20
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
... 3. Betriebe, die auf keinem Schlag wesentliche Nährstoffmengen an Stickstoff oder Phosphat mit Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten, Pflanzenhilfsmitteln oder Abfällen zur Beseitigung nach § 28 des Kreislaufwirtschaftsgesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Düngeverordnung1
§ 8 Nährstoffvergleich (aufgehoben)
§ 9 Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches (aufgehoben).
§ 13a Besondere Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen
§ 15 Übergangsvorschrift
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der vorliegenden Verordnung
Bundesweite Maßnahmen:
Maßnahmen in den besonders mit Nitrat belasteten Gebieten:
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft W
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe ad
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
Erfüllungsaufwand durch zusätzlichen Anbau von Zwischenfrüchten
Entlastung durch Wegfall des betrieblichen Nährstoffvergleichs
Neue schlagbezogene Aufzeichnungspflicht
Zusätzlicher Aufwand durch sofortige Einarbeitung flüssigen Wirtschaftsdüngers ab 1. Februar 2025
Erfüllungsaufwand durch Verringerung des Phospatauftrags
Ausnahme vom Düngeverbot für Winterraps, etc.
Verwaltung der Länder
II.2. Weitere Kosten
II.3. Umsetzung von EU-Recht
II.4. Evaluierung
II.5 KMU-Test
III. Ergebnis
Drucksache 333/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchführung klinischer Prüfungen mit genetisch veränderte Organismen enthaltenden oder aus solchen bestehenden Humanarzneimitteln zur Behandlung oder Verhütung der Coronavirus-Erkrankung und deren Abgabe - COM(2020) 261 final
... Während des öffentlichen Gesundheitsnotstands aufgrund der COVID-19-Pandemie besteht ein übergeordnetes Interesse am Schutz der menschlichen Gesundheit. Darüber hinaus begrenzen die spezifischen Merkmale der Durchführung klinischer Prüfungen (d.h. begrenzte Anzahl von Probanden, begrenzte Mengen an betroffenen Arzneimitteln und Verabreichung in einer streng kontrollierten Umgebung) eine potenzielle Umweltexposition erheblich. Krankenhäuser handhaben routinemäßig gefährliche biologische Stoffe, und es gibt Protokolle, die einen sicheren Umgang mit biologischen Abfällen in Krankenhäusern gewährleisten. Auch die Kommission hat in diesem Zusammenhang Leitlinien zur Abfallbehandlung in der COVID-19-Krise1 verabschiedet.
Drucksache 212/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur EEG-Reform: Ausbau der Erneuerbaren Energien voranbringen - Antrag des Landes Schleswig-Holstein -
... Um die vorhandenen verfügbaren Potenziale biogener Rest- und Abfallstoffe auch aus der Landwirtschaft besser zu erschließen, sind Regelungen erforderlich, die zumeist einen klima- und umweltrelevanten Zusatznutzen aufweisen: eine möglichst vollständige energetische Verwertung der Gülle aus der Tierhaltung sowie Biogassubstrate aus Blühstreifen, Blühmischungen, (mehrjährigen) Blütenpflanzen, Zwischen-/ Folgefrüchten, Fruchtfolgen, usw., die Monokulturen vorbeugen und das Spektrum des landwirtschaftlichen Ackerbaus erweitern."
1. Zu Nummer 3
2. Zu Nummer 6 und Nummer 6a - neu -
3. Zu Nummer 6 Sätze 4 bis 6 - neu -*
4. Zu Nummer 7 Sätze 3 bis 5
5. Zu Nummer 7 Satz 3a - neu -*
6. Zu Nummer 8 und 9
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
7. Zu Nummer 10
8. Zu Nummer 11 - neu -
9. Zu Nummer 12 - neu -
10. Zu Nummer 13 - neu -
Drucksache 414/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Bestimmungen zur Altölentsorgung
Zweite Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher
Drucksache 135/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... 2. Der Bundesrat befürwortet weitere Initiativen zur Verringerung des Ressourcenverbrauchs und des Abfallaufkommens. Er teilt die Ansicht der Kommission, dass die Ausweitung der Kreislaufwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der europäischen Klimaschutzziele leisten muss.
Drucksache 160/4/20
Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis
Drucksache 91/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Bestimmungen zur Altölentsorgung
Zweite Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher
Anlage Änderungen und Entschließung zur Zweiten Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Bestimmungen zur Altölentsorgung
A Änderungen
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 1 AltölV
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 2 AltölV
3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 5 Absatz 2 Satz 2 und Satz 3 - neu - AltölV
4. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b Nummer 1.8 der Anlage 2 zu § 5 Absatz 3 AltölV
B Entschließung
Zu Artikel 1 Nummer 9
Drucksache 265/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Batteriegesetz es
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Batteriegesetz
1. Zu Artikel 1 Nummer 1
§ 01 Ziel des Gesetzes
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe 0a - neu - § 2 Absatz 11 BattG
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 2 Absatz 15 Satz 1 BattG
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 Absatz 1 Satz 1 BattG
5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 BattG
6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7a Absatz 2 - neu - BattG
7. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 9 Absatz 1 Satz 4 BattG
8. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 13 Absatz 3 - neu - BattG
Zu Satz 1:
Zu Satz 2:
Zu Satz 3:
9. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 14 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 BattG
10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BattG
11. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 15 Absatz 3 Satz 2a - neu - BattG
12. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 15 Absatz 3a - neu - BattG
13. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 16 Absatz 1 BattG
14. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 18 Absatz 3 Satz 4 Nummer 1 BattG
15. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 20 Absatz 1 Satz 1 BattG
16. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 1 Satz 2 BattG
17. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 BattG
18. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 26 Absatz 2 Satz 1 BattG
19. Hauptempfehlung zu Ziffer 20
Zu Artikel 1 Nummer 22
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 19
Zu Artikel 1 Nummer 22
21. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe hh § 29 Absatz 1 Nummer 14 BattG
22. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii § 29 Absatz 1 Nummer 14a BattG
23. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe kk - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 17a - neu - BattG
24. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 343/19
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates: Reduzierung unnötiger Kunststoffabfälle
... Plastiktüten, Imbissschalen der Schnellgastronomie und Coffee\-to\-go-Becher sind Serviceverpackungen, die zwar bei den dualen Systemen lizensiert werden, aber oft nicht über die Gelbe Tonne, sondern über öffentliche Abfalleimer entsorgt und teilweise im öffentlichen Raum weggeworfen werden. Die von den dualen Systemen für eine hochwertige Verwertung von Einweg-Getränkebechern erhobenen Lizenzentgelte können faktisch nicht für deren hochwertige Verwertung verwendet werden. Stattdessen erfolgt die Entsorgung überwiegend auf Kosten der Kommunen als öffentlichrechtliche Entsorgungsträger bzw. auf Kosten der jeweiligen Gebührenzahler. Auch die 92. Umweltministerkonferenz am 10. Mai 2019 hat diese Problematik erkannt und den Bund gebeten, die gesetzlichen Regelungen anzupassen.
Drucksache 521/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
... (Verkehr, Gebäude, Teile der Industrie, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft) ein Treibhausgasminderungsziel von 14 % bis 2020 und 38% bis 2030 (jeweils gegenüber 2005) übernommen. Bis 2017 sind die Emissionen jedoch nur um 3% gesunken.
Drucksache 486/3/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94 /EU
/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union
... 3. Der Bundesrat sieht in der Nutzung alternativer Kraftstoffe einen Beitrag zur Erreichung der klimapolitischen Ziele, insbesondere wenn sie auf Abfall- und Reststoffen basieren, wie es das "Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050" auch vorsieht. Diese inhaltlichen Vorgaben sind nicht alleine in der
Drucksache 170/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Eine effizientere und demokratischere Beschlussfassung in der Energie- und Klimapolitik der EU
... Als der Euratom-Vertrag 1957 unterzeichnet wurde, wurde die Atomenergie als Energiequelle für die wirtschaftliche Entwicklung Europas angesehen. Dieser Vertrag gewährt weitreichende supranationale Befugnisse auf Gemeinschaftsebene. In der Praxis wurden diese Befugnisse jedoch nur selektiv genutzt und ihre Ausübung hat sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt. In seinen Anfangszeiten zielte Euratom hauptsächlich darauf ab, die Nutzung der Atomenergie anzukurbeln; heutzutage stehen Sicherheit, Versorgungssicherheit, Sicherungsmaßnahmen, Abfallwirtschaft, Strahlenschutz, Forschung und medizinische Anwendungen im Mittelpunkt. Euratom hat bei der Stärkung der nuklearen Sicherheit in den neuen Mitgliedstaaten und in der Nachbarschaft der EU eine wichtige Rolle gespielt. Die potenziellen grenzübergreifenden Auswirkungen von Fragen der nuklearen Sicherheit erfordern - heutzutage und in den kommenden Jahren umso mehr - einen Rechtsrahmen, der über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinausgeht. Dieser Rahmen wurde durch die sekundären Rechtsvorschriften gestärkt, die seit dem Unfall von Fukushima angenommen wurden. Ebenso treten durch alternde Kraftwerke in der gesamten EU Fragen im Zusammenhang mit der Laufzeitverlängerung, dem zeitgerechten Ausstieg, der Stilllegung, der Abfallwirtschaft und den damit verbundenen Investitionen zutage. Die Bedeutung dieser Themen wird in den kommenden Jahren noch zunehmen.
Mitteilung
1. Einführung
2. Möglichkeiten für eine verstärkte Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rahmen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
2.1 Das geltende Beschlussfassungsverfahren in der Energie- und Klimapolitik
2.2 Die Notwendigkeit effizienterer Beschlussfassungsverfahren bei Steuermaßnahmen
2.3 Der Status quo und die Zukunft der Energiebesteuerung
2.4 Die Überleitungsklauseln als Werkzeug zur Anpassung des Beschlussfassungsverfahrens
3. Beschlussfassung im Rahmen des Euratom-Vertrags
4. Fazit
Drucksache 335/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (Ferkelbetäubungssachkundeverordnung - FerkBetSachkV )
... Es ist nicht klar und auch nicht der Begründung zu entnehmen, was mit "Notsituationen am Ferkel" gemeint ist. Etwaige allgemeine Notsituationen, wie z.B. das Herabfallen auf den Boden, müssen nicht in der Verordnung geregelt werden. Hingegen sind spezifische Notfallpläne für Narkosezwischenfälle am Ort der Narkosedurchführung bereit zu halten. Dies entspricht auch der Begrifflichkeit nach § 7 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe f (Erkennung und Behandlung von Narkosezwischenfällen). Durch den Einschub "insbesondere Narkosezwischenfälle" wird deutlich, auf was sich die Notsituationen beziehen.
Drucksache 484/2/19
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates - "Verbot des Einbaus nicht wechselbarer Batterien bzw. Akkumulatoren in Elektro-Scooter, Elektro-Roller, E-Bikes und Pedelecs" - Antrag des Freistaats Thüringen - Punkt 34 der 982. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2019
... Elektrokleinstfahrzeuge, wie z.B. elektrische Tretroller, werden derzeit in der Regel mit nicht auswechselbaren Batterien und Akkumulatoren hergestellt und in den Verkehr gebracht. Bei einem Defekt an einem Fahrzeug bzw. der Batterien und Akkumulatoren wird somit sogleich das gesamte Fahrzeug nicht mehr nutzbar und entsorgt. Elektrokleinstfahrzeuge mit fest verbauten Batterien und Akkumulatoren sollen daher nicht mehr in den Verkehr gebracht und zugelassen werden dürfen. Dieses liegt sowohl im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, als auch im Interesse der Abfallvermeidung, des Recyclings der Batterieinhaltstoffe, der Ressourceneffizienz und der Energiesparsamkeit.‘
Drucksache 578/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Verpackungsgesetzes
... Es ist aus Sicht der betroffenen Wirtschaftsteilnehmer nicht eindeutig erkennbar, ob von dem Verbot auch biobasierte und bioabbaubare Kunststofftragetaschen und solche aus Recyclingmaterial erfasst werden, die mit dem Umweltsiegel ausgezeichnet wurden. Ein Verbot auch von biologisch abbaubaren Kunststofftragetaschen, die konventionellen Tragetaschen aus Papier, Jute oder anderen als natürlich angesehenen Materialien ökologisch überlegen sein könnten, würde Forschung und Entwicklung in diesem Bereich erheblich beeinträchtigen. Im Sinne der Technologieoffenheit einer Lösung des Abfallproblems sollte daher geprüft werden, ob dies vermieden werden kann, um die Entwicklung umweltfreundlicher Ersatzstoffe und Ersatzprodukte zu unterstützen und Spielräume und Anreize für Innovationen zu schaffen.
1. Hauptempfehlung
Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 5 Absatz 2 Satz 2 VerpackG
4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
6. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2a
§ 34a Übergangsvorschrift zu § 5 Absatz 2
7. Hilfs-Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 und Hilfsempfehlung zu Ziffer 6
Zu Artikel 2
8. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 34a - neu - VerpackG *
§ 34a Einziehung
9. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
Zum Gesetzentwurf allgemein
10. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 4/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz - Brexit-StBG)
... lässt bereits jetzt Deckungswerte für den Hypothekenpfandbrief neben solchen aus EWR-Staaten auch aus der Schweiz, den USA, Kanada, Japan, Australien, Neuseeland und Singapur zu. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass etwa britische Hypotheken in ihrer Werthaltigkeit und Durchsetzbarkeit gegenüber Sicherheiten aus den anderen genannten Staaten künftig negativ abfallen würden.
Drucksache 343/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates: Reduzierung unnötiger Kunststoffabfälle - Antrag des Freistaates Bayern -
... Darüber hinaus sind die Systeme gesetzlich zu verpflichten, sich entsprechend ihres Marktanteils angemessen an den Kosten zu beteiligen, die den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts durch die Sammlung und die ordnungsgemäße Entsorgung des Abfallgemisches (systembeteiligungspflichtige Verpackungen und weiterer Abfall) entstehen, das in öffentlichen Abfallbehältern und in deren direktem Umfeld anfällt. Die Bundesregierung wird gebeten, zeitnah angemessene Finanzierungsanteile für die unterschiedlichen Abfallfraktionen zu bestimmen."
1. Zu Nummer 4
2. Hauptempfehlung zu Ziffer 3
Zu Nummer 4
3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2
Zu Nummer 4
4. Zu Nummer 5
5. Zu Nummer 6 - neu - Folgende Nummer 6 ist anzufügen:
6. Hauptempfehlung zu Ziffer 7
Zu Nummer 7
7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6
Zu Nummer 7
8. Zu Nummer 8 - neu - Folgende Nummer 8 ist anzufügen:
9. Zu Nummer 9 - neu - Folgende Nummer 9 ist anzufügen:
Drucksache 521/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
... : Verkehr, Gebäude, Teile der Industrie, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft). Damit soll auch ein Ankauf von Emissionszuweisungen gemäß § 7 des Bundes-Klimaschutzgesetzes vermieden werden. Für die in den europäischen Emissionshandel einbezogenen Anlagen bestehen keine nationalen Minderungsverpflichtungen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zum Gesetzentwurf allgemein
8. Zum Gesetzentwurf allgemein
9. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
10. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1a - neu - KSG
11. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2, Absatz 5 Satz 1, § 5 Absatz 4 KSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 KSG
13. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 KSG
14. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 2, Absatz 6 Satz 2 KSG
15. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 1 KSG
16. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 5 - neu - KSG
17. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 KSG
18. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 KSG ****
19. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - KSG
20. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - KSG *****
21. Hauptempfehlung zu Ziffer 22
Zu Artikel 1
22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 21
Zu Artikel 1
23. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 1, Satz 3 KSG
24. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 2 KSG
25. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 4 Satz 2 KSG
Drucksache 96/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... b die Ausbringungsmenge organischer und abfallbasierter Düngemittel,
Drucksache 343/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Reduzierung unnötiger Kunststoffabfälle
... Plastiktüten, Imbissschalen der Schnellgastronomie und Coffee\-to\-go-Becher sind Serviceverpackungen, die zwar bei den dualen Systemen lizensiert werden, aber oft nicht über die Gelbe Tonne, sondern über öffentliche Abfalleimer entsorgt und teilweise im öffentlichen Raum weggeworfen werden. Die von den dualen Systemen für eine hochwertige Verwertung von Einweg-Getränkebechern erhobenen Lizenzentgelte können faktisch nicht für deren hochwertige Verwertung verwendet werden. Stattdessen erfolgt die Entsorgung überwiegend auf Kosten der Kommunen als öffentlichrechtliche Entsorgungsträger bzw. auf Kosten der jeweiligen Gebührenzahler. Auch die 92. Umweltministerkonferenz am 10. Mai 2019 hat diese Problematik erkannt und die Bundesregierung gebeten, die gesetzlichen Regelungen anzupassen.
Anlage Entschließung des Bundesrates: Reduzierung unnötiger Kunststoffabfälle
Drucksache 663/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetz es (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung - ESanMV )
... - Anlagen, die überwiegend der Verfeuerung von Abfallstoffen aus der gewerblichen Be- und Verarbeitung von Holz dienen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Mindestanforderungen an energetische Einzelmaßnahmen
§ 2 Anforderung an ein Fachunternehmen
§ 3 Inkrafttreten
Anlage 1 Wärmedämmung von Wänden
Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten U-Werte der jeweiligen Bauteile
Anlage 2 Wärmedämmung von Dachflächen
Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten U-Werte der jeweiligen Bauteile
Anlage 3 Wärmedämmung von Geschossdecken
Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten U-Werte der jeweiligen Bauteile
Anlage 4 Erneuerung der Fenster oder Außentüren
Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten U-Werte der jeweiligen Bauteile
Anlage 5 Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Anlage 6 Erneuerung der Heizungsanlage
6.1 Solarkollektoranlagen
6.2 Biomasseanlagen
6.3 Wärmepumpen
Technische Fördervoraussetzungen für effiziente Wärmepumpen
6.4 Gasbrennwerttechnik Renewable Ready
6.5 Hybridanlagen
6.6 Brennstoffzellen
6.7 Mini-Kraft-Wärmekopplung - Mini KWK Blockheizkraftwerke
6.8 Anschluss an ein Wärmenetz
Anlage 7 Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
Anlage 8 Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Drucksache 281/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der bedarfsgerechten und netzdienlichen Stromerzeugung sowie der klimaneutralen Wärmenutzung aus Biomasse im EEG - Antrag der Länder Thüringen, Rheinland-Pfalz -
... Neben landwirtschaftlichen Reststoffen sollen auch bioenergene Reststoffe (Bioabfall) effizient und klimaschonend verwertet werden.
Drucksache 655/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der europäische Grüne Deal - COM(2019) 640 final
... 22. Der Bundesrat begrüßt den europäischen Grünen Deal der neugewählten Kommission ausdrücklich, weil er den Schutz des Klimas und den Erhalt natürlicher Ressourcen sowie die Wiederherstellung von Ökosystemen als Grundvoraussetzung für eine faire, nachhaltige, gesunde und wohlhabende Gesellschaft anerkennt. Dafür ist der rasche Übergang zu einer wettbewerbsfähigen, hochgradig ressourceneffizienten und sozial gerechten Wirtschaft überfällig, der das Wirtschaftswachstum von den Treibhausgasemissionen, der Ressourcennutzung und der Abfallerzeugung in der EU entkoppelt. Es ist notwendig, mit dem europäischen Grünen Deal einen gesellschaftlichen Pakt abzuschließen, der die gesamte Gesellschaft in die Verantwortung nimmt, aber auch alle an dem Nutzen des Wandels teilhaben lässt.
2 Grundsätzliches
Im Einzelnen
3 Allgemeines
3 Wachstumsstrategie
Zu einzelnen Maßnahmen und Politikbereichen
Allgemein zu den Arbeitspaketen
3 Emissionshandelssystem
3 Finanzierungsfragen
3 Nachhaltigkeit
3 Klimagesetzgebung
Gemeinsame Agrarpolitik
3 Biodiversität
3 Forstwirtschaft
Meere und Ozeane
Wasser - und Bodenschutz
3 Bioökonomie
Kreislaufwirtschaft und Verbraucherbelange
3 Verkehrssektor
Wohnen und Bauen
Überarbeitung der Århus-Verordnung und Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten
3 Bürgerbeteiligung/Partizipationsverfahren
2 Weiteres
2 Sonstiges
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 307/19
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Dritte Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung
... Calciumsilikathydrat nur aus originärer Herstellung, keine Rest- oder Abfallstoffe.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1
§ 7a Kennzeichnung bei Inverkehrbringen nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Düngegesetzes
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit
II. Folgen
1. Finanzielle Auswirkungen
a Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
b Erfüllungsaufwand
c Weitere Kosten
2. Weitere Folgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
aaa
bbb
ccc
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Artikel 2
Drucksache 668/19
Verordnung der Bundesregierung
Neunte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung A. Problem und Ziel
... 4. die Anlage eingebaut, betrieben und gewartet wird gemäß den Anforderungen nach den Abschnitten 9, 12 und 13 des Arbeitsblatts DWA-A 221 (Ausgabe Dezember 2019), herausgegeben von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA), Hennef 2019, das bei der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt ist und in der Bibliothek des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eingesehen werden kann; für Anlagen, für die eine Europäische Technische Bewertung ausgestellt worden ist, gilt diese Vorgabe nur, soweit sie nach der Beschaffenheit der Anlage erfüllbar ist.
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Neunte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Abwasserverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4706, BMU: Entwurf einer Neunten Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung (BMU)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
II.2 Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 617/19
Verordnungsantrag des Landes Berlin
Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
... Mit der Umsetzung dieses Antrages werden neben der Gefahrenminimierung auch positive Folgeeffekte vor allem in den Bereichen der Feinstaubbelastung der Luft, dem Tierschutz, dem Gesundheitsschutz der Verwender und der Abfallbelastung erwartet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
VI. Regelungsfolgen
1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
>> Weitere Fundstellen >>
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