Regelwerk Biotechnologie

RL GEKO nicht einw.fähige Pers.
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I. Vorwort

II. Feststellung der Nicht-Einwilligungsfähigkeit

III. Grundsätze für die Zulässigkeit von genetischen Untersuchungen bei nichteinwilligungsfähigen Personen

IV. Genetische Untersuchungen mit unmittelbarem Nutzen für nichteinwilligungsfähige Personen (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 GenDG)

IV.1. Genetische Untersuchungen mit diagnostischer Zielrichtung

IV.2. Genetische Untersuchungen bei genetisch bedingten Arzneimittelwirkungen

IV.3. Genetische Untersuchungen mit prädiktiver Zielrichtung

V. Genetische Untersuchungen ohne unmittelbaren Nutzen für nichteinwilligungsfähige Personen (§ 14 Abs. 2 GenDG)

VI. Zeitpunkt der genetischen Untersuchung

VII. Verfahren bei der Untersuchung

VII.1. Einbeziehung der nichteinwilligungsfähigen Person (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 GenDG)

VII.2. Aufklärung, Einwilligung und genetische Beratung der Vertreter (§ 14 Abs. 1 Nr. 4 GenDG)

VII.3. Befundmitteilung

VII.4. Risiken für die nichteinwilligungsfähige Person (§ 14 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 und 4 GenDG)

VII.5. Untersuchungsumfang (§ 14 Abs. 3 GenDG)

VIII. Begründung

IX. Literatur

X.