VO (EU) 2024/913
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Artikel 1 Form und Inhalt der Muster für Anzeigeschreiben
Artikel 2 Übermittlung der in Artikel 33 Absatz 2 der Richtlinie 2011/61/EU genannten Angaben
Artikel 3 Muster für den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden
Artikel 4 Übermittlung von Angaben zwischen den zuständigen Behörden
Artikel 5 Inkrafttreten und Anwendung
Anhang I Muster für das Anzeigeschreiben bezüglich des Vertriebs von EU-AIF gemäß Artikel 31 Absatz 2 der Richtlinie 2011/61/EU
Teil 1
Angaben zum AIFM oder intern verwalteten AIF
Teil 2
AIF, die im Herkunftsmitgliedstaat des AIFM vertrieben werden sollen
Abschnitt 1: Angaben zum AIFAbschnitt 2: Vorkehrungen zur Verhinderung des Vertriebs an Kleinanleger
Abschnitt 3: Anlagen
Anhang II Muster für das Anzeigeschreiben bezüglich des grenzüberschreitenden Vertriebs von EU-AIF gemäß Artikel 32 Absatz 2 der Richtlinie 2011/61/EU
Teil 1
AIFM oder intern verwalteter AIF
Abschnitt 1: Angaben zum AIFM oder intern verwalteten AIF
Abschnitt 2: Einrichtungen für Kleinanleger (sofern zutreffend)
Teil 2
AIF, die im Aufnahmemitgliedstaat vertrieben werden sollen
Abschnitt 1: Angaben zum AIF
Abschnitt 2: Vorkehrungen für den Vertrieb von AIF-Anteilen
Abschnitt 3: Anlagen
Anhang III Muster des Anzeigeschreibens, das ein EU-AIFM gemäß Artikel 33 Absatz 2 und Artikel 33 Absatz 3 der Richtlinie 2011/61/EU der zuständigen Behörde seines Herkunftsmitgliedstaats vorlegen muss, wenn er EU-AIF mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten verwalten bzw. eine Zweigniederlassung in anderen Mitgliedstaaten errichten will
Teil 1
Angaben zum AIFM
Teil 2
Angaben, die gemäß Artikel 33 Absatz 2 der Richtlinie 2011/61/EU übermittelt werden müssen
Abschnitt 1: Geschäftsplan
Abschnitt 2: Angaben zu den AIF, die in den Aufnahmemitgliedstaaten verwaltet werden sollen
Teil 3
Angaben, die von dem AIFM gemäß Artikel 33 Absatz 3 der Richtlinie 2011/61/EU zu übermitteln sind, um seine Tätigkeiten in dem/den Aufnahmemitgliedstaat(en) über eine Zweigniederlassung ausüben zu können
Abschnitt 1: Zweigniederlassung
Abschnitt 2: Geschäftsplan der Zweigniederlassung
Abschnitt 3: Operative Struktur der Zweigniederlassung
Abschnitt 4: Einstellung des Geschäftsbetriebs der Zweigstelle
Anhang IV Bescheinigung über die Zulassung eines AIFM gemäß Artikel 32 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2011/61/EU
Abschnitt 1: Abteilung der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats des AIFM, die für die Ausstellung der Bescheinigung zuständig ist
Abschnitt 2: Angaben zum zugelassenen AIFM
Abschnitt 3: Geltungsbereich der Zulassung des AIFM