Regelwerk Energienutzung, Strahlenschutz

nukleare Nachsorge
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1 Allgemeines

1.1 Begriffsbestimmung

1.2 Anwendungsbereich

1.3 Strafverfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

2 Zuständigkeiten

2.1 Zuständigkeit der örtlichen Ordnungsbehörden

2.2 Sonderaufsicht des für den Strahlenschutz zuständigen Ministeriums - Oberste Aufsichtsbehörde

3 Maßnahmen

3.1 Informationsaustausch über Hinweise auf nukleare Nachsorgefälle

3.2 Erstmaßnahmen zur Gefahrenabwehr

3.3 Maßnahmen zur Gefahrenerforschung

3.3.1 Amtshilfe des LIA. NRW

3.3.2 Sonderfall: Verdacht auf Vorlage einer unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtung (USBV)

3.4 Maßnahmen bei Vorlage eines Falls der nuklearen Nachsorge

3.5 Sofortinformation der Aufsichtsbehörden

4 Kosten

4.1 Tätigkeiten der örtlichen Ordnungsbehörde

4.2 Tätigkeiten des LIA. NRW

5 Kontaktdaten

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