Regelwerk, Bau und Planung

UVP-Prüfung
im Bauplanungsrecht

1 Hinweise zur geänderten Rechtslage

2 Inhalt der Umweltverträglichkeitsprüfung

2.1 Prüfung der Auswirkungen auf Schutzgüter

2.2 Prüfung und Darstellung von Alternativen

3 UVP-Pflicht einzelner Bebauungspläne

3.1 UVP-Pflicht nach Art des Vorhabens

3.2 UVP-Pflicht nach Größe oder Betriebsart des Vorhabens

3.3 UVP-Pflicht als Ergebnis einer Vorprüfung im Einzelfall

4 UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben sowie bei der Änderung oder Erweiterung von Vorhaben

4.1 UVP-Pflicht (Regel-UVP) bei kumulierenden Vorhaben

4.2 UVP-Pflicht infolge einer Änderung/Erweiterung (Hineinwachsen in die Regel-UVP oder in die Vorprüfung des Einzelfalls)

4.2.1 Änderung/Erweiterung als Anlass für eine Regel-UVP

4.2.2 Änderung/Erweiterung als Anlass für eine Vorprüfung

4.2.3 Änderung/Erweiterung von Industriezonen und Städtebauprojekten

4.3 Änderung/Erweiterung UVP-pflichtiger Vorhaben um Planungen, die selbst einer UVP oder einer Vorprüfung bedürfen (§ 3e UVPG)

4.4 Übersichten zur UVP-Pflicht

4.5 Zu einzelnen bauplanungsrechtlichen Vorhaben nach Nummer 18 der Anlage 1 zum UVPG

4.6 UVP für bauplanungsrechtliche Vorhaben nach Landesrecht

5 Das Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung im Bauleitplanverfahren

5.1 Die UVP als unselbständiger Teil des Bebauungsplanverfahrens

5.2 Die UVP im Aufstellungs- und Zulassungsverfahren

5.3 Die UVP in der Abwägung

5.4 Integration der UVP in das Bebauungsplanverfahren

5.4.1 Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Bürgerbeteiligung

5.4.2 TöB-Beteiligung und öffentliche Auslegung

5.4.3 Umweltbericht

5.4.4 Bewertung

5.4.5 Rechte und Pflichten des Investors

5.4.6 Erneute öffentliche Auslegung und erneute TöB-Beteiligung

5.4.7 Grenzüberschreitende Beteiligung

6 Planerhaltung

6.1 Unbeachtliche Fehler

6.2 Zurückliegende Verstöße gegen EG-Recht

7 Überleitungsvorschriften

7.1 Anwendung des neuen Rechts

7.2 Anwendung des bisherigen Rechts, Wahlmöglichkeit

8 Aufhebung von Erlassen