Regelwerk Bau- und Planungsrecht

IngG - Schl-H.
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§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Geschützte Berufsbezeichnung

§ 3 Führen der geschützten Berufsbezeichnung durch Staatsangehörige der EU, eines EWR-Vertragsstaats oder eines sonstigen durch Abkommen gleichgestellten Staates

§ 4 Ausgleichsmaßnahmen

§ 5 Verfahren, Verwaltungszusammenarbeit

§ 6 Vorwarnmechanismus

§ 7 Europäischer Berufsausweis

§ 8 Führen der geschützten Berufsbezeichnung aufgrund einer in Drittstaaten erworbenen Berufsqualifikation

§ 9 Zuständige Stelle

§ 10 Ordnungswidrigkeiten

§ 11 Rechtsverordnungen

§ 12