Regelwerk, Bau und Planung

LEPro
- Inhalt =>

I. Abschnitt
Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung

§ 1 Entwicklung der räumlichen Struktur des Landes

§ 2 Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen

§ 3 Berücksichtigung der Raumordnung des Bundesgebietes und Europas

§ 4 Bestmögliche Entwicklung aller Teile des Landes

§ 5 Abgrenzung von Bereichen der öffentlichen Verwaltung

§ 6 Ausrichtung der städtebaulichen Entwicklung in den Gemeinden auf Siedlungsschwerpunkte

§ 7 Siedlungsräumliche Schwerpunktbildung im Rahmen der zentralörtlichen Gliederung

§ 8 Entwicklung von Verdichtungsgebieten

§ 9 Entwicklungsschwerpunkte in Gebieten mit überwiegend ländlicher Raumstruktur

§ 10 Standortvoraussetzungen für die Entwicklung der Erwerbsgrundlagen

§ 11 Funktionsgerechte und umweltverträgliche Einbindung von Versorgungs- und Verkehrseinrichtungen und -leistungen

§ 12 Förderung der Standortgunst des Landes im Rahmen der Verkehrsplanung

§ 13 Grundelemente von Entwicklungsachsen

§ 14 Erfordernisse der zivilen und militärischen Verteidigung

§ 15 Schutz der Bevölkerung

§ 16 Freizeit-, Sport- und Erholungsbedürfnisse der Bevölkerung

§ 17 Landwirtschaft und Wald

§ 18 Vorsorgende Sicherung von Rohstofflagerstätten

II. Abschnitt
Allgemeine Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die räumliche Struktur des Landes

§ 19 Grundzüge der Raumstruktur

§ 20 Siedlungsraum und Freiraum

§ 21 Gebiete mit unterschiedlicher Raumstruktur

§ 22 Zentralörtliche Gliederung

§ 23 Entwicklungsschwerpunkte und Entwicklungsachsen

III. Abschnitt
Allgemeine Ziele der Raumordnung und Landesplanung für Sachbereiche

§ 24 Städtebau und Wohnungswesen

§ 24a Großflächiger Einzelhandel

§ 25 Gewerbliche Wirtschaft

§ 26 (aufgehoben)

§ 27 Landwirtschaft und Forstwirtschaft

§ 28 Verkehr und Leitungswege

§ 29 Erholung, Fremdenverkehr, Sportanlagen

§ 30 Bildungswesen

§ 31 Gesundheitswesen, Sozialhilfe, Jugendhilfe

§ 32 Naturschutz und Landschaftspflege

§ 33 Wasserwirtschaft

§ 34 Abfallentsorgung

§ 35 Gebietsbezogener Immissionsschutz

IV. Abschnitt
Schlußvorschriften

§ 36 Entfaltung des Landesentwicklungsprogramms

§ 37 Rechtswirkung der Grundsätze und allgemeinen Ziele der Raumordnung und Landesplanung

§ 38