Regelwerk, Bau und Planung

HHRL M-V
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1 Anwendungsbereich

2 Zufahrten, Durchfahrten, Bewegungsflächen und Eingänge für die Feuerwehr

3 Bauteile

3.1 Tragende und aussteifende Bauteile

3.2 Raumabschließende Bauteile

3.3 Öffnungen in raumabschließenden Bauteilen

3.3.1 Abschlüsse von Öffnungen

3.3.2 Öffnungen in Systemböden und Unterdecken

3.4 Außenwände

3.5 Dächer

3.6 Bodenbeläge, Bekleidungen, Putze, Einbauten

3.7 Estriche, Dämmschichten, Sperrschichten, Dehnungsfugen

4 Rettungswege

4.1 Führung von Rettungswegen

4.2 Notwendige Treppenräume, Sicherheitstreppenräume

4.3 Notwendige Flure

4.4 Türen in Rettungswegen

5 Räume mit erhöhter Brandgefahr

6 Sicherheitstechnische Gebäudeausrüstung

6.1.1 Feuerwehraufzüge

6.1.2 Fahrschächte von Feuerwehraufzügen

6.1.3 Vorräume der Fahrschächte von Feuerwehraufzügen

6.2 Druckbelüftungsanlagen

6.3 Feuerlöschanlagen

6.3.1 Automatische Feuerlöschanlagen

6.3.2 Steigleitungen, Wandhydranten

6.4 Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Brandmelder- und Alarmzentrale, Brandfallsteuerung der Aufzüge

6.5 Sicherheitsbeleuchtung

6.6 Sicherheitsstromversorgungsanlagen, Blitzschutzanlagen, Gebäudefunkanlagen

6.7 Rauchableitung

7 Technische Gebäudeausrüstung

7.1 Aufzüge

7.2 Leitungen, Installationsschächte und -kanäle, Abfallschächte

7.3 Lüftungsanlagen

7.4 Feuerstätten, Brennstofflagerung

8 Erleichterungen für Hochhäuser mit nicht mehr als 60 Metern Höhe in Zellenbauweise

Für Hochhäuser mit nicht mehr als 60 Metern Höhe und mit Nutzungseinheiten mit nicht mehr als 200 Quadratmetern Grundfläche über dem ersten Obergeschoss sind automatische Feuerlösch-, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen nicht erforderlich, wenn

9 Betriebsvorschriften

9.1 Freihaltung der Rettungswege und Flächen für die Feuerwehr

9.2 Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungswegepläne

9.3 Verantwortliche Personen

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