Regelwerk, Bau und Planung

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1 Allgemeines

1.1 Inhalt

1.2 Geltungsbereich

2 Allgemeine Bestimmungen für die Verwaltungsverfahren im

2.1 Art der Verwaltungsverfahren

2.2 Beginn der Verwaltungsverfahren

2.3 Legitimation, Vollmachten

2.4 Bevollmächtigte der Wohnungs- und Teileigentümer

3 Grenzfestlegung, Grenzfeststellung und Abmarkung

3.1 Allgemeine Regelungen

3.1.1 Anhörung der Verfahrensbeteiligten, Niederschrift

3.1.2 Bekanntgabe der Verwaltungsakte

3.1.3 Inhalte der Verfahrensakte

3.2 Grenzfestlegung

3.2.1 Verfahrensgrundsätze

3.2.2 Teilungsbeschränkungen

3.3 Grenzfeststellung

3.3.1 Verfahrensgrundsätze

3.3.2 Grenzfeststellung nach Grenzfeststellungsvertrag

3.3.3 Nicht feststellbare Grenze

3.4 Abmarkung

3.4.1 Verfahrensgrundsätze

3.4.2 Erhaltung der Abmarkung der Landesgrenzen gegenüber dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern

3.4.3 Grenzfeststellung und Abmarkung der Landesgrenzen gegenüber den Ländern Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Thüringen

4 Einmessung von Gebäuden

4.1 Grundsätzliches

4.2 Gebäudeeinmessungsverfahren

4.3 Gebäudeeinmessung auf Antrag

4.4 Gebäudeeinmessung von Amts wegen

4.5 Fristen

4.6 Einrichtung und Nutzung des Gebäudeeinmessungsregisters

4.7 Meldedienst

4.8 Unterrichtung der Eigentümerinnen und Eigentümer von der Fortführung des Gebäudenachweises

5 Verwaltungsmaßnahmen im Rahmen der Führung des Liegenschaftskatasters

5.1 Grundsätzliches

5.2 Fortführungsnachweis

5.3 Fortführungsmitteilung

5.4 Fortführungsanlässe

5.5 Adressaten der Mitteilung von Fortführungsergebnissen

5.5.1 Mitteilung von Fortführungsergebnissen gegenüber den rechtlich Betroffenen

5.5.2 Mitteilung an die Grundbuchämter

5.5.3 Mitteilung an die unteren Bauaufsichtsbehörden

5.5.4 Mitteilung an die Regierungspräsidien

5.5.5 Mitteilung an das Landesamt für Denkmalpflege

5.5.6 Mitteilung an das Landesamt für Statistik

5.5.7 Mitteilung an die Finanzverwaltung

5.5.8 Mitteilung an Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure

6 Erteilung von Unschädlichkeitszeugnissen

6.1 Grundsätzliches

6.2