Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

ETAG 016 - Teil 2: Besondere Aspekte hinsichtlich der leichten selbsttragenden Verbundplatten bei Dächern
Leitlinie für die Europäische Technische Zulassung für Leichte selbsttragende Verbundplatten
*

- Fassung November 2003 -

Vom 23. Juni 2006
(BAnz. Nr. 178a vom 20.09.2006 S. 29)



Abschnitt 1
Einleitung

1 Vorbemerkungen

1.1 Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage der ETAG wird in Teil 1 - "Allgemeines" Abschnitt 1.1 erläutert.

Es wird keine bestehende ETAG ersetzt.

1.2 Status der ETAG

Der Status der ETAG wird in Teil 1 - "Allgemeines" Abschnitt 1.2 erläutert.

2 Geltungsbereich

2.1 Geltungsbereich

Dieser Teil 2 muss zusammen mit Teil 1 - "Allgemeines" verwendet werden.

Dieser ergänzende Teil (ETAG, Teil 2), "Besondere Aspekte hinsichtlich der leichten selbsttragenden Verbundplatten bei Dächern" enthält Begriffserklärungen, Definitionen, Nachweisverfahren und die speziellen Kriterien für die Bewertung der Verbundplatten. Diese gelten gleichermaßen für Flach- und Schrägdächer.

Im Rahmen dieser ETAG werden Verbundplatten, die mit einem Winkel von 70° oder mehr zur Horizontalen montiert sind, als Wandplatten betrachtet.

Die Verbundplatte kann entweder die Außenseite des Bauprodukts bilden und die Konstruktion gegen Wettereinflüsse schützen oder Teil des Dachsystems sein.

2.2 Nutzungskategorien

Nutzungskategorie Zugängigkeit Erläuterung
A1 Nicht zugängige Dächer (nicht einmal für die Montagearbeiten) Diese Verbundplatten gelten als nicht zugängig. Sie sollten nur für Schrägdächer mit zusätzlicher Deckung (z.B. Dachziegel, Schiefer usw.) verwendet werden.*
A2 Dächer, die nur für Montage- und Instandhaltungsarbeiten zugängig sind (immer mit Schutzvorrichtungen) Die Zugängigkeit der Dachplatten wird von der Stoßfestigkeit des Plattensystems und den Begehbarkeitsmerkmalen der Dachplatten bestimmt. Der Zugang sollte jedoch immer auf eine Person beschränkt sein. Außerdem ist größte Vorlicht geboten. Es sollte begrenzt werden auf nicht mehr als ca. eine Begehung pro Monat.
A3 Dächer, die mit Hilfe von Schutzvorrichtungen zugängig sind Die Zugängigkeit der Dachplatten wird von der Stoßfestigkeit des Plattensystems und den Begehbarkeitsmerkmalen der Dachplatten bestimmt. Das Betreten von Dachplatten mit Schutzvorrichtungen sollte jedoch immer auf eine Person beschränkt sein. Außerdem ist größte Vorsicht geboten.
A4 Dächer, die ohne Schutzvorrichtungen zugängig sind Die Zugängigkeit der Dachplatten wird von der Stoßfestigkeit des Plattensystems und den Begehbarkeitsmerkmalen der Dachplatten bestimmt. Wenn keine Schutzvorrichtungen vorgesehen sind, müssen die Dachplatten unter Bezugnahme auf die Begehbarkeit positiv bewertet werden. Das Betreten der Dachplatten sollte jedoch immer auf eine Person beschränkt sein. Außerdem ist größte Vorsicht geboten.
*) Diese Nutzungskategorie soll sowohl auf Dachplatten ohne Bewertung (KLF) als auch für Dachplatten, die den Kriterien für begehbare Dächer nicht genügen, angewendet werden.

2.3 Annahmen

Der Stand der Technik lässt es nicht zu, innerhalb einer angemessenen Zeit vollständige, detaillierte Nachweisverfahren und entsprechende technische Kriterien bzw. einen Leitfaden für die Annahme bestimmter Aspekte oder Produkte zu entwickeln. Die vorliegende ETAG enthält Annahmen unter Berücksichtigung des Stands der Technik und liefert Vorschriften für geeignete zusätzliche Einzelfallkonzepte bei der Untersuchung von ETA-Anwendungen, innerhalb des allgemeinen Rahmens der ETAG und gemäß dem BPR-Konsensverfahren zwischen den EOTA-Mitgliedern.

3 Begriffe

3.1 Allgemeine Begriffe und Abkürzungen

Für diesen ergänzenden Teil der ETAG gelten die allgemeinen Begriffe und Abkürzungen aus Teil 1 - Anhang A.

3.2 Besondere, für diese ETAG geltende Begriffe und Abkürzungen

Für diese ETAG, Teil 2, gelten folgende Definitionen:

Oberfläche (Beschichtung)

Vorgefertigte fortlaufende Schicht eines Produkts in flüssiger, Pasten- oder Pulverform, das bei Aufbringung auf eine Oberfläche einen Film mit Schutz-, Dekorativ- und/oder anderen speziellen Eigenschaften bildet. Als Abschluss nach innen werden häufig PVC-Laminate, PVC-Farbbeschichtungen und Polyesterfarbe eingesetzt. Der Abschluss nach außen besteht aus Plastisol-Beschichtungen, PVF2 und Polyesterbeschichtungen.

Schutzvorrichtungen

Bei der Verlegung der Dachplatten und dem Betreten des Daches zu Instandhaltungszwecken müssen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden, insbesondere dann, wenn Instandhaltungsmaßnahmen häufig stattfinden (z.B. wegen der Instandhaltung von Anlagen auf dem Dach). Diese Schutzvorrichtungen können aus Holzbohlen oder -planken bestehen, die über mehrere Verbundplatten gelegt werden und die Last gleichmäßig auf die Oberfläche der Verbundplatten verteilen.

Längsstoß

Verbindung zwischen den Verbundplatten durch Falz oder Profil an einer oder beiden Deckschichten, in den/das sich die Nachbarplatte zur Bildung einer überlappenden Fuge ineinander greift.

Stützplatte

Kalziumsilikatplatte zur Stützung des Prüfkörpers, welche direkt gegen ein freistehendes Probenstück oder in einiger Entfernung davon aufgestellt werden kann.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 12.08.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion