umwelt-online: ETAG 016 - Leitlinie für die Europäische Technische Zulassung für Leichte selbsttragende Verbundplatten - Teil 1: Allgemeines (2)

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7 Annahmen und Empfehlungen, unter denen die Brauchbarkeit der Produkte beurteilt wird

Im vorliegenden Kapitel sind die Annahmen und Empfehlungen für die Bemessung, den Einbau und die Ausführung, für die Verpackung, den Transport und die Lagerung sowie für die Nutzung, die Instandhaltung und die Instandsetzung aufgeführt, denen zufolge die Beurteilung der Brauchbarkeit nach der ETAG vorgenommen werden kann (nur wenn erforderlich und soweit sie einen Einfluss auf die Beurteilung oder auf die Produkte haben).

7.1 Bemessung des Bauwerks

7.1.1 Allgemeine Annahmen

Die Bemessung einer leichten selbsttragenden Verbundplatte ist im Hinblick auf zahlreiche wichtige Aspekte speziell für das Bauwerk, in dem die Verbundplatte verwendet wird, ausgelegt.

Die nachstehende Liste enthält eine kurze Aufzählung der Aspekte, die im Hinblick auf die leichten selbsttragenden Verbundplatten bei der Bemessung des Bauwerks in Betracht zu ziehen sind; die Liste ist nicht vollständig:

In der ETa ist anzugeben, welche Bedingungen hinsichtlich des Bauwerks bei der Bemessung einer bestimmten leichten selbsttragenden Verbundplatte zu Grunde gelegt werden. Es ist Aufgabe des Tragwerksplaners, sicherzustellen, dass die in das Bauwerk eingebaute leichte selbsttragende Verbundplatte die Leistungsanforderungen auf der Grundlage der in der ETa enthaltenen Informationen erfüllt. Es ist zu berücksichtigen, dass die Bestimmung der mechanischen Festigkeit auf einzelnen Messungen aus Prüfungen beruht; der Tragwerksplaner kann daher die relevanten Sicherheitsfaktoren entsprechend nationaler Praxis und entsprechend dem jeweiligen Verwendungszweck anwenden.

Gegebenenfalls sind besondere Befestigungen für seismische Bedingungen vorzusehen. Für dynamische Einwirkungen, wie sie während eines Erdbebens auftreten, muss der Tragwerksplaner den möglichen Beitrag der leichten selbsttragenden Verbundplatte in Übereinstimmung mit nationalen oder örtlichen Vorschriften berücksichtigen.

7.1.2 Annahmen hinsichtlich des Unterbaus, des Auflagers oder des Tragrahmens

Die Bewertung der leichten selbsttragenden Verbundplatten ist unter der Annahme auszuführen, dass der Unterbau, das Auflager oder der Tragrahmen in einem montierten System die Erfüllung einer anderen wesentlichen Anforderung nicht gefährdet.

7.1.3 Annahmen in Bezug auf Hilfsprodukte

7.1.3.1 Allgemeines

Die in einer Installation verwendeten Hilfsprodukte müssen die Spezifikationen der Verbundplatte erfüllen, um den Leistungsmerkmalsanforderungen gemäß der ETAG zu entsprechen.

Bei allgemeinen Hilfsprodukten hat der ETA-Bewerber die Mindestkriterien festzulegen, die das -allgemeine Hilfsprodukt erfüllen soll.

Wenn der ETA-Antragsteller sich dazu entscheidet, bestimmte Hilfsprodukte zu spezifizieren, so sind diese Produkte klar zu kennzeichnen und zu prüfen und die Prüfergebnisse sind in der ETa anzugeben.

7.1.3.2 Nachweisverfahren für Befestigungen

Die Leistungsmerkmale für Befestigungen sind in Übereinstimmung mit den europäischen technischen Spezifikationen für die betreffenden Befestigungen nachzuweisen:

Wenn solche technischen Spezifikationen nicht verfügbar sind, so sind für den Nachweis die in diesem Absatz genannten Spezifikationen zu verwenden.

7.1.3.2.1 Brandverhalten

Die Befestigungen sind als Teil der Plattenkonstruktion zu prüfen

(siehe 5.2.1 ).

7.1.3.2.2 Freisetzen von gefährlichen Stoffen

Siehe 5.3.3 .

7.1.3.2.3 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit (von Befestigungen)

Mit diesem Verfahren wird der Herausziehwiderstand einer Befestigung geprüft. Die Prüfung ist für jeden Untergrund durchzuführen, auf dem die Verbundplatten verwendet werden sollen.

Die Prüfung ist mit fünf Probenstücken des Untergrunds durchzuführen, von denen jedes mindestens 300 mm ± 20 mm misst. Die Prüfvorrichtung besteht aus folgenden Einzelteilen:

Der Unterbau und die Befestigungen sind vor der Prüfung über einen Zeitraum von mindestens 2 Stunden bei einer Temperatur von 23 ± 2 °C zu konditionieren. Die Befestigungen sind entsprechend den Herstelleranweisungen einzubauen.

Die Prüfung ist bei einer Temperatur von 23 ± 2 °C auszuführen. Die Zugfestigkeit für das Herausziehen der Befestigung ist mit einem Kraftmessgerät zu messen. Die Vorschubgeschwindigkeit beträgt 20 mm/Min. Der Herausziehwiderstand wird in N angegeben. Die einzelnen Prüfergebnisse sowie der Mittelwert werden im Prüfbericht aufgezeichnet, in der ETa wird der Mittelwert aus fünf Prüfergebnissen angegeben.

Bild 1 : Herausziehwiderstandsprüfung

7.1.3.2.4 Anforderungen hinsichtlich Dauerhaftigkeit

Das Verhalten von Befestigungsvorrichtungen kann durch Korrosion und die Verschlechterung der Beschichtung beeinflusst werden.

Aus diesem Grund sind folgende Aspekte zu betrachten:

7.1.3.2.4.1 Korrosion

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(Stand: 06.07.2018)

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