Regelwerk, Bau&Planung

M-PPVO
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Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
zur Begründung

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Prüfingenieure und Prüfsachverständige

§ 3 Voraussetzungen der Anerkennung

§ 4 Allgemeine Voraussetzungen

§ 5 Allgemeine Pflichten

§ 6 Anerkennungsverfahren

§ 7 Erlöschen, Widerruf und Rücknahme der Anerkennung

§ 8 Führung der Bezeichnung Prüfingenieur oder Prüfsachverständiger

§ 9 Gleichwertigkeit, gegenseitige Anerkennung

Zweiter Teil
Prüfingenieure und Prüfsachverständige für Standsicherheit; Prüfämter, typenprüfung und Prüfung der Standsicherheit Fliegender Bauten
zur Begründung

Erster Abschnitt
Prüfingenieure und Prüfsachverständige für Standsicherheit

§ 10 Besondere Voraussetzungen

§ 11 Prüfungsausschuss

§ 12 Prüfungsverfahren

§ 13 Aufgabenerledigung

Zweiter Abschnitt
Prüfämter, typenprüfung und Prüfung der Standsicherheit Fliegender Bauten

§ 14 Prüfämter

§ 15 typenprüfung, Prüfung der Standsicherheit Fliegender Bauten

Dritter Teil
Prüfingenieure und Prüfsachverständige für Brandschutz
zur Begründung

§ 16 Besondere Voraussetzungen

§ 17 Prüfungsausschuss

§ 18 Prüfungsverfahren

§ 19 Aufgabenerledigung

Vierter Teil
Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen
zur Begründung

§ 20 Besondere Voraussetzungen

§ 21 Fachrichtungen

§ 22 Aufgabenerledigung

Fuenfter Teil
Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau
zur Begründung

§ 23 Besondere Voraussetzungen

§ 24 Verfahren

§ 25 Aufgabenerledigung

Sechster Teil
Vergütung
zur Begründung

Erster Abschnitt
Vergütung für die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen für Standsicherheit

§ 26 Allgemeines

§ 27 Anrechenbare Bauwerte und Bauwerksklassen

§ 28 Berechnungsart der Vergütung

§ 29 Höhe der Gebühren

§ 30 Abrechnungsstelle

§ 31 Vergütung der Prüfämter

§ 32 Umsatzsteuer, Fälligkeit

Zweiter Abschnitt
Vergütung für die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen für Brandschutz

§ 33 Vergütung für die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen für Brandschutz

Dritter Abschnitt
Vergütung für die Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen

§ 34 Vergütung für die Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen

Vierter Abschnitt
Vergütung für die Prüfsachverständigen für Erd- und Grundbau

§ 35 Vergütung für die Prüfsachverständigen für Erd- und Grundbau

Siebter Teil
Ordnungswidrigkeiten
zur Begründung

§ 36 Ordnungswidrigkeiten

Achter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften
zur Begründung

§ 37 Übergangsvorschriften *

§ 39