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4 Prüfverfahren
4.1 Allgemeines
Die Prüfung eines Ölbinders kann erst durchgeführt werden (vgl. Anhang 4), wenn die gutachtliche Äußerung über die arbeitsmedizinische Unbedenklichkeit für einen Einsatz nach Nr. 2.1.5.1 vorliegt und die Eigenschaften des Ölbinders entsprechend den allgemeinen Anforderungen nach Nr. 2.1.1 a, b und c sowie dessen Lagerfähigkeit nach Nr. 2.1.6 vom Hersteller oder von der Lieferfirma gewährleistet werden.
Die Laboratoriumsversuche sind mit dem Prüfgemisch a 20/NP II rot angefärbt mit 1,5 g/l Oil Red (Colour Index 26 125) mit vollentsalztem Wasser und bei Zimmertemperatur durchzuführen.
4.2 Probenahme
Für die Untersuchungen werden mindestens 3 Säcke bzw. Verpackungseinheiten mit Ölbinder benötigt. Enthalten diese zusammen weniger als 100 l Ölbinder, sind entsprechend mehr Säcke bzw. Verpackungseinheiten auszuwählen. Sie sind der laufenden Produktion zu entnehmen. Der Inhalt der Säcke wird sofort gemischt, kegelförmig aufgeschüttet und symmetrisch geviertelt. Zwei gegenüberliegende Viertel werden entfernt. Die Teilung wird so oft wiederholt, bis etwa 40 l als Laboratoriumsprobe übrig sind. Davon werden je etwa 10 l in drei verschließbare Kunststoffgefäße gefüllt, luftdicht verschlossen, versiegelt und beschriftet. Eine der Proben dient der Untersuchung durch die prüfende Stelle, die übrigen sind für den Fall späterer Beanstandungen mindestens 1 Jahr aufzubewahren.
4.3 Schüttgewicht
4.3.1 Geräte
1 Präzisionswaage (Genauigkeit ± 0,1 g möglichst mit Taraausgleich),
1 Gefäß mit 1 l cm Innendurchmesser und einem Liter Inhalt (z.B. abgeschnittenes Becherglas aus Kunststoff),
1 Lineal mit scharfer Kante.
4.3.2 Ausführung der Messung
Das Litergefäß ist mit Ölbinder zu füllen. Anschließend ist mit einer aufgelegten, den Querschnitt des Gefäßes ohne Randreibung nahezu ausfüllenden Platte und einem entsprechenden Gewicht eine Flächenbelastung von 0,01 bar Überdruck aufzubringen. Dieser Vorgang ist zu wiederholen, bis das Gefäß unter Belastung randvoll ist. Beim Einfüllen darf der Ölbinder nicht durch Aufstoßen des Gefäßes auf die Unterlage oder durch Einstampfen verdichtet werden.
Für Sonderformen kann statt des Schüttgewichts das Raumgewicht ermittelt werden. Dies ist dann jedoch beim Ergebnis anzugeben.
4.3.3 Darstellung des Ergebnisses
Das Gewicht des eingefüllten Materials entspricht dem Schüttgewicht des Ölbinders in g/l bzw. in kg/m3. Als endgültiger Wert ist das Mittel aus fünf Messungen zu bestimmen. Bei Schüttgewichten über 100 g/l wird der Wert auf 5 g/l, bei Schüttgewichten unter 100 g/l auf 1 g/l genau angegeben. Feuchte Ölbinder (z.B. Torf) werden gleichzeitig auf ihren Feuchtigkeitsgehalt untersucht. Der Feuchtigkeitsgehalt ist in diesem Fall mit dem Schüttgewicht anzugeben.
4.4 Ölbinderbedarf für Ölbinder Typ I, II und IV
Vorbemerkung: Nach Nr. 2.1.2 sind Mittel, die im trockenen Zustand geprüft worden sind, mit einem Warnvermerk zu kennzeichnen.
Soll dieser entfallen, so ist vor der folgenden Prüfung das Mittel im prüffähigen Zustand - also ggf. zerkleinert - zunächst 48 Stunden in Wasser untergetaucht zu lagern und dann unausgedrückt einzusetzen. Die Ölaufnahme ist in diesem Fall auf das Trockengewicht zu beziehen.
4.4.1Geräte
1 zylindrischer Scheidegefäßtrichter (8 cm, 11 Inhalt - Anhang 2 -),
1 Laboratoriumsrührmotor (17/25 Watt) mit Flügelrührer (max. Flügelspreizung 60 mm),
1 Meßzylinder (10 ml Inhalt).
Für die Untersuchung von Sonderformen wird ein größerer Scheidegefäßtrichter verwendet.
4.4.2Anordnung und Ausführung des Versuchs
4.4.2.1 Standardformen
Im Scheidetrichter sind 500 ml vollentsalztes Wasser mit 10 ml Prüfgemisch a 20/NP II (im folgenden kurz "Öl" genannt) zu überschichten. Anschließend werden verschiedene Ölbindermengen gleichmäßig auf der Ölschicht verteilt. Mit dem Flügelrührer sind Öl und Ölbinder an der Phasengrenzfläche ausreichend zu durchmischen, wobei keine Emulsionsbildung eintreten darf. Nach 10 Minuten Rührzeit ist die wäßrige Phase abzulassen und die vom Ölbinder nicht aufgenommene Ölmenge volumetrisch in einem 10 ml-Meßzylinder zu bestimmen. Der geneigte Boden des Scheidetrichters und die enge Durchflußöffnung des Hahnkükens halten die gesättigte Ölbindermasse zurück. Die Abtropfzeit für das überschüssige Öl wird mit einer Stunde festgesetzt. Im doppeltlogarithmischen Koordinatensystem sind auf der Abszisse die zugegebene Ölbindermenge (mg) und auf der Ordinate das von dieser Menge aufgenommene Öl (ml) aufzutragen. Die aufgrund mehrerer Versuche erhaltene Punkteschar läßt sich durch eine Gerade ersetzen. Mit Hilfe dieser Geraden ist diejenige Ölmenge abzulesen, die bei den gewählten Bedingungen zur vollständigen Entfernung der zugegebenen Ölmenge (nach Versuchsvorschrift 10 ml) von einer Wasseroberfläche erforderlich ist.
4.4.2.2 Sonderformen
Sonderformen werden gegebenfalls vor der Prüfung in geeigneter Weise zerkleinert.
Bei Sonderformen, die leicht komprimierbar sind (Vliese, Gespinste, Torf etc.) kann auf die Prüfung des Ölbinderbedarfs für Ölbinder Typ I und II verzichtet und statt dessen sofort die Ölhaltefähigkeit ermittelt werden. In diesem Fall werden 500 ml Ölbinder nach Nr. 4.4.2.1
(Stand: 05.02.2021)
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