Ausnahmegenehmigungen gemäß § 21 der Trinkwasserverordnung
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1 Rechtsrahmen
2 Struktur der Bekanntmachung
3 Erläuterungen zu den Tabellenspalten
Ausnahmegenehmigungen gemäß § 21 TrinkwV
Teil A
Zulässige Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren in erweiterter Wirksamkeitsprüfung (Praxisbetrieb) im Einzelfall
Teil A1: Zulässige Aufbereitungsstoffe in erweiterter Wirksamkeitsprüfung (Praxisbetrieb) im Einzelfall
Teil A2: Zulässige Desinfektionsverfahren in erweiterter Wirksamkeitsprüfung (Praxisbetrieb) im Einzelfall
Teil B
Zulässige Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren zur allgemeinen Erprobung auf Antrag des Verwenders
Teil B1: Zulässige Aufbereitungsstoffe zur allgemeinen Erprobung auf Antrag des Verwenders